47
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA 04/2017 Programm Erasmus+ Leitaktion 2 Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten LEITFADEN FÜR ANTRAGSTELLER Bei Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich.

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN – EACEA 04/2017

Programm Erasmus+

Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von

bewährten Verfahren

Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten

LEITFADEN FÜR ANTRAGSTELLER

Bei Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen ist die englische

Fassung maßgeblich.

Page 2: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-2-

1. EINLEITUNG – HINTERGRUND

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt sich auf die Verordnung (EU)

Nr. 1288/2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine

und berufliche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum von 2014 bis 2020.

Auf der Grundlage der Verordnung und insbesondere der Leitaktion 2 „Zusammenarbeit zur

Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren“ (wie in Artikel 6

Absatz 1 Buchstabe b ausgeführt und in Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b näher dargelegt) ruft

die Europäische Kommission („die Kommission“) in Zusammenarbeit mit der

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur („die Agentur“) zur Einreichung von

Vorschlägen für die Einrichtung oder Entwicklung von Allianzen für branchenspezifische

Fertigkeiten auf. Die Agentur wurde von der Kommission mit der Verwaltung dieser

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beauftragt.1

In Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b ist die Unterstützung von Partnerschaften in der Form von

„Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten zwischen Bildungs- bzw.

Berufsbildungsanbietern und der Arbeitswelt mit dem Ziel vorgesehen, die

Beschäftigungsfähigkeit zu fördern, zur Erstellung neuer branchenspezifischer oder

branchenübergreifender Curricula beizutragen, innovative Methoden beruflicher Lehre, Aus-

und Weiterbildung zu entwickeln und die Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der

Union in die Praxis umzusetzen“.

Die Aktion Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten wird ein wichtiges Instrument

sein, um die Umsetzung der Europäischen Agenda für neue Kompetenzen2 zu

unterstützen. Die Aktion wird einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und Relevanz der

Systeme für die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa entsprechend den Darlegungen

im Gemeinsamen Bericht 2015 zur allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)3 und

den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von

mittelfristigen Ergebnissen vereinbart wurde, leisten.

Im Zuge der am 10. Juni 2016 angenommenen Europäischen Agenda für neue Kompetenzen

wurde die „Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen“ eingeführt, um

branchenspezifische Lösungen zu finden, die Mobilisierung und Koordinierung von

Schlüsselakteuren zu erleichtern, Investitionen anzukurbeln und eine strategischere

Verwendung von EU- und nationalen Finanzierungsmöglichkeiten zu unterstützen. Ziel ist es,

eine branchenspezifische Strategie in eine umfassende Kompetenzstrategie im Einklang mit

der auf EU-Ebene für die Blaupause festgelegten integrierten Methodik umzusetzen. Die

Blaupause baut auf früheren von der Europäischen Kommission mit Interessenträgern zur

Bekämpfung eines Missverhältnisses von Kompetenzangebot und -nachfrage auf sektoraler

Ebene durchgeführten Arbeiten auf, insbesondere den branchenspezifischen

Qualifikationsräten5 und den Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten im Rahmen von

Erasmus+6.

Die auf der Tagung der für die berufliche Bildung zuständigen Minister, der europäischen

Sozialpartner und der Europäischen Kommission am 22. Juni 2015 angenommenen

„Schlussfolgerungen von Riga“ enthalten fünf mittelfristige Ziele, auf die im

1 Jahresarbeitsprogramm 2017 für die Durchführung des Programms Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine

und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2 http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de 3 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015XG1215(02)&from=DE 4 http://ec.europa.eu/education/policy/vocational-policy/doc/2015-riga-conclusions_en.pdf 5 Finanziert durch das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), um dem Qualifikationsbedarf in

bestimmten Branchen Rechnung zu tragen. Siehe: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=784&langId=de. 6 Im Rahmen von Erasmus+ finanzierte Projekte: Siehe: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/actions/key-action-2-

cooperation-for-innovation-and-exchange-good-practices/sector-skills-alliances_en

Page 3: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-3-

Zeitraum 2015-2020 der Schwerpunkt zu legen ist. Des Weiteren wird die Kommission

aufgefordert, die Umsetzung der mittelfristigen Ziele in den teilnehmenden Ländern zu

unterstützen, indem den auf EU-Ebene gemeinsamen Herausforderungen im Bereich

branchenspezifische Kompetenzen Rechnung getragen und politische Reformen in der

Berufsbildung durch Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Europäischen Struktur- und

Investitionsfonds (ESIF) und des Programms Erasmus+ unterstützt werden.

2. ZIELE UND THEMEN

2.1. Ziele

Ziel der Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten ist es, Qualifikationsdefizite bei einem

oder mehreren Berufsprofilen in einer bestimmten Branche abzubauen. Hierfür ermitteln sie

bestehende oder sich abzeichnende spezifische Arbeitsmarktanforderungen (Nachfrageseite)

und verbessern die Möglichkeiten, den Arbeitsmarktanforderungen auf allen Ebenen der

Systeme der beruflichen Erst- und Weiterbildung Rechnung zu tragen (Angebotsseite). Auf

der Grundlage von Erkenntnissen über den Qualifikationsbedarf unterstützen die Allianzen

für branchenspezifische Fertigkeiten die Entwicklung und Bereitstellung von

grenzüberschreitenden Berufsbildungsinhalten sowie von Unterrichts- und

Ausbildungsmethoden für europäische Kernberufsprofile.

Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für die strategische Branchenzusammenarbeit

für Kompetenzen ermitteln und entwickeln konkrete Aktionen mit dem Ziel, zur

Unterstützung der allgemeinen branchenspezifischen Wachstumsstrategie

Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage in Einklang zu bringen.

2.2. Themen und Einzelziele

Die Projekte können diese Zielvorgaben durch die Einreichung von Vorschlägen zu einem der

nachstehenden „Lose“ erreichen.

Los 1 – Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für die Ermittlung des

Qualifikationsbedarfs

Aufgabe dieser Allianzen ist es, detaillierte Erkenntnisse über Qualifikationsbedarf und

Qualifikationsdefizite in einem spezifischen Wirtschaftszweig zu ermitteln und

bereitzustellen. Diese Arbeiten eröffnen die Möglichkeit, solche Defizite durch

Ausbildungsangebote entweder im Bereich der beruflichen Erst- und Weiterbildung oder in

anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung abzubauen.

Die Ermittlung und Bestimmung des künftigen Qualifikationsbedarfs sollte durch

Forschungsarbeiten zur Untersuchung der Arbeitsmarktanforderungen in der betreffenden

Branche untermauert werden. Der Qualifikationsbedarf sollte für die relevanten

Berufsprofile der Branche ermittelt werden, wobei gegebenenfalls die europäische

Klassifizierung für Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO-Klassifikation)

heranzuziehen ist. Wo es sich anbietet, sollten Informationen über Kompetenzen, die die

europäischen branchenspezifischen Qualifikationsräte zusammengetragen haben, und

bereits vorliegende Studien zu branchenspezifischen Qualifikationen, einschließlich der

Ergebnisse früherer Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten, verwendet werden.

Das EU-Kompetenzpanorama „Skills Panorama“ bietet eine Fülle von Informationen,

Analysen und Studien zu Berufen (Tätigkeiten) und Branchen:

http://skillspanorama.cedefop.europa.eu/en

Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Arbeitsmarktakteuren (z. B.

Ministerien für Arbeit, Sozialpartnern, Bildungs- und Ausbildungsanbietern, Stellen für

Arbeitsmarktinformationen, Unternehmen, einschließlich KMU, Handelskammern,

Page 4: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-4-

öffentlichen Arbeitsverwaltungen und privaten Arbeitsvermittlungsagenturen sowie

nationalen statistischen Ämtern) sollte mit dem Ziel organisiert werden, anhaltende

Qualifikationsdefizite und Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und

Qualifikationsnachfrage bei verschiedenen Berufsprofilen auf Branchenebene zu ermitteln

und zu antizipieren. Ein wichtiges Element ist die Maximierung von Synergien mit

anderen branchenspezifischen Initiativen.

Los 2 – Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für die Entwicklung und

Erstellung von Berufsbildungsangeboten

Aufgabe dieser Allianzen ist es, den ermittelten Qualifikationsdefiziten und dem

festgestellten Qualifikationsbedarf in einem bestimmten Wirtschaftszweig durch die

Entwicklung von Lehrplänen und von Methoden für die Durchführung von Unterricht und

Ausbildung Rechnung zu tragen. Die Lehrpläne und Ausbildungsmethoden sollten Lernen

am Arbeitsplatz als wichtige Komponente beinhalten und grenzüberschreitende Mobilität

von Lernenden fördern.

Die Partner müssen bei der Durchführung beruflicher Erst- und Weiterbildung oder der

Festlegung von Qualifikationsstandards auf der Basis von Tätigkeitsprofilen,

gegebenenfalls unter Verwendung der ESCO-Klassifikation, vorhandene

Forschungserkenntnisse zu berufsspezifischem Qualifikationsbedarf auswerten. Wo es sich

anbietet, sollten Informationen über Kompetenzen, die die europäischen

branchenspezifischen Qualifikationsräte zusammengetragen haben, und bereits vorliegende

Studien zu branchenspezifischen Qualifikationen, einschließlich der Ergebnisse früherer

Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten, verwendet werden. Das EU-

Kompetenzpanorama „Skills Panorama“ bietet eine Fülle von Informationen, Analysen

und Studien zu Berufen (Tätigkeiten) und Branchen:

http://skillspanorama.cedefop.europa.eu/en.

Bei der Entwicklung und Bereitstellung von Ausbildungslehrplänen sind die folgenden

Grundprinzipien zu beachten: i) Qualitätssicherung, einschließlich wirksamer Systeme

für die Weiterverfolgung des Werdegangs von Lernenden und Rückmeldungsschleifen, ii)

lernergebnisorientierte Lehrpläne und Qualifikationen, iii) modulare Umsetzung in allen

Phasen, iv) Aufnahme längerer Zeiten des Lernens am Arbeitsplatz, v) Einbeziehung von

internationalem Fachwissen (Mobilität von Lernenden, Lehrkräften und Ausbildern).

Die in der Allianz zusammengeschlossenen Partner sollten in dem Vorschlag darlegen,

welche Maßnahmen sie in den Ländern und in der Branche, auf die sich ihre Tätigkeit

erstreckt, im Hinblick auf die förmliche Anerkennung des neuen bzw. angepassten

Ausbildungslehrplans und der neuen bzw. angepassten Qualifikationen ergreifen werden

und wie sie die aus dem Projekt hervorgehenden Ergebnisse nach Auslaufen der EU-

Förderung weiterverfolgen werden. Es wird erwartet, dass die Allianzen für

branchenspezifische Fertigkeiten durch die Art und Weise der Durchführung der

vorgeschlagenen Maßnahmen die Auswirkungen auf einen oder mehrere zugehörige

Berufe einer bestimmten Branche maximieren werden.

Los 3 – Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für die Anwendung eines

neuen strategischen Ansatzes („Blaupause“) zur Branchenzusammenarbeit für

Kompetenzen

Die Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen ist eine der zehn

Maßnahmen der Europäischen Agenda für neue Kompetenzen (siehe Beschreibung auf der

Europa-Website7). Sie dient dazu, den Stand der Erkenntnisse über Kompetenzen zu

7 http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8848&lang=de

Page 5: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-5-

verbessern und eine klare Strategie sowie Instrumente für den Abbau von

Qualifikationsdefiziten in spezifischen Wirtschaftszweigen bereitzustellen. Sie wird in den

folgenden sechs Branchen8 in Form von Pilotprojekten angewandt: Automobilindustrie,

Verteidigung, Meerestechnologie, Geoinformationen aus dem All, Textil-, Bekleidungs-,

Leder- und Schuhindustrie sowie Fremdenverkehr.

Aufgabe der Allianzen im Rahmen von Los 3 wird die Unterstützung der Anwendung der

Blaupause durch die Entwicklung branchenspezifischer Qualifizierungsstrategien sein.

Eine branchenspezifische Strategie muss sich systemisch und strukturell auf den Abbau

von Qualifikationsdefiziten auswirken und eine angemessene Qualität und ein

angemessenes Niveau der Kompetenzen sicherstellen, um Wachstum, Innovation und

Wettbewerbsfähigkeit in der betreffenden Branche zu unterstützen. Sie muss klare

Maßnahmen und Etappen und eindeutige Vorgaben für Ergebnisse beinhalten, wobei es

darum geht, Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage miteinander in Einklang

zu bringen, um die branchenspezifische Wachstumsstrategie als Ganzes zu unterstützen.

Die branchenspezifische Qualifizierungsstrategie wird dazu beitragen, den Talentpool zu

stärken und die Anpassung der Arbeitnehmerschaft an die Anforderungen, die mit den

industriellen Entwicklungen und den Marktentwicklungen in der Branche verbunden sind,

zu unterstützen und auf diese Weise die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Besondere Aufmerksamkeit ist hierbei den neuen technologischen Entwicklungen (z. B. in

den Bereichen digitale Technologien und wichtige Schlüsseltechnologien) zu widmen.

Die Zielvorgaben für Los 1 (Vorhersage der Qualifikationsnachfrage) und Los 2 (Reaktion

auf den ermittelten Qualifikationsbedarf durch Entwicklung und Erstellung von

Berufsbildungsangeboten) sind in die branchenspezifische Qualifizierungsstrategie

aufzunehmen.

Die Partner müssen eine Allianz auf EU-Ebene zur Branchenzusammenarbeit für

Kompetenzen und die Durchführung konkreter bedarfsorientierter Maßnahmen bilden.

Die Allianz wird sich unter Führung der Branche aus weiteren relevanten

Interessenvertretern zusammensetzen, z. B. aus Bildungs- und Ausbildungsanbietern,

Sozialpartnern, Clustern und Netzwerken, Forschungsinstituten, statistischen Stellen,

Arbeitsvermittlungen und für Qualifikationen zuständigen Behörden (nach Möglichkeit).

2.3. Durchzuführende Aktivitäten und erwartete Ergebnisse

Der Vorschlag beinhaltet kohärente und umfassende Maßnahmen und Leistungsergebnisse,

die im Einklang mit den folgenden Vorgaben für die einzelnen Lose stehen, soweit sie für

die betreffende Branche relevant sind.

Für alle drei Lose gilt, dass ein besonderer Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen

liegen muss, da diese Kenntnisse für alle Tätigkeitsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt

immer wichtiger werden. Hierbei sollten Synergien mit der neuen Initiative „Digital Skills

and Jobs Coalition“ (Koalition für digitale Fertigkeiten und Beschäftigung) und mit

Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen für Schlüsseltechnologien9 hergestellt

werden. Ferner muss der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft unterstützt werden;

hierzu sind Änderungen bei den Qualifikationen und nationalen Lehrplänen vorzunehmen,

um den sich abzeichnenden Anforderungen in Bezug auf „grüne Kompetenzen“

Rechnung zu tragen.

8 Branchen werden nach der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft – NACE von

Eurostat definiert. 9 https://ec.europa.eu/growth/industry/key-enabling-technologies/eu-actions_de

Page 6: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-6-

LOS 1: ALLIANZEN FÜR BRANCHENSPEZIFISCHE FERTIGKEITEN FÜR DIE

ERMITTLUNG DES QUALIFIKATIONSBEDARFS

Festlegung des Bedarfs an Kompetenzen und Ausbildungsangeboten in einem spezifischen

Wirtschaftszweig:

Erfassung und Auswertung von Erkenntnissen zum Qualifikationsbedarf auf dem

Arbeitsmarkt in einem bestimmten Wirtschaftszweig, unter anderem unter Verwendung

des EU-Kompetenzpanoramas (z. B. von Qualifikationsprognosen des Cedefop,

verschiedenen Erhebungsdaten, analytischen Schlaglichtern) sowie gegebenenfalls der

Arbeiten der europäischen branchenspezifischen Qualifikationsräte oder früherer

Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten;

Analyse der Trends und Herausforderungen, die kennzeichnend für die Branche und

ihren Arbeitsmarkt sind, wobei der Schwerpunkt auf Faktoren liegt, von denen Impulse

für Veränderungen ausgehen, die sich auf die Qualifikationsnachfrage und das

Qualifikationsangebot in der Branche auswirken können (z. B. Automatisierung,

Demografie);

auf der Basis der beschriebenen Aktivitäten: Bereitstellung einer detaillierten

Bewertung der aktuellen und der prognostizierten Qualifikationsdefizite,

Qualifikationslücken und Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und

Qualifikationsnachfrage in der Branche (sowohl in Bezug auf tätigkeitsspezifische

Kompetenzen als auch auf soziale Kompetenzen) sowie der Notwendigkeit,

Berufsprofile zu überprüfen, wobei unter anderem auf der Grundlage ihrer

Auswirkungen auf das Potenzial für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der

Branche und auf die Beschäftigung (voraussichtlicher Verlust von Arbeitsplätzen,

schwer zu besetzende Stellen usw.) eine Reihenfolge für die Überprüfung der

Berufsprofile festzulegen ist;

Analyse der potenziellen Auswirkungen dieses Qualifikationsbedarfs auf Wachstum

und Beschäftigung in der Branche;

Analyse wichtiger Trends, die sich auf eng miteinander verbundene Branchen

auswirken, zur Erfassung potenzieller Spill-over-Effekte;

Ermittlung des Bedarfs an Ausbildungsangeboten gegebenenfalls auf der Grundlage der

in der ESCO-Klassifikation enthaltenen Berufsprofile;

Bereitstellung aller relevanten qualitativen Belege und quantitativen Daten über

Kompetenzen, Beschäftigung und Wirtschaftsleistung der Branche für die EU-Ebene

und/oder die Länderebene in elektronischer Form, im Format LOD (Linked Open Data),

damit sie in das EU-Kompetenzpanorama eingespeist werden können

(http://skillspanorama.cedefop.europa.eu/en)10.

LOS 2: ALLIANZEN FÜR BRANCHENSPEZIFISCHE FERTIGKEITEN FÜR DIE

ENTWICKLUNG UND ERSTELLUNG VON

BERUFSBILDUNGSANGEBOTEN

Entwicklung von grenzüberschreitenden branchenweiten Ausbildungslehrplänen:

Auf der Basis des ermittelten Qualifikationsbedarfs für spezifische Berufsprofile in

10 Dies sollte unter Verwendung des praktischen Rahmens von Cedefop für die Einbeziehung von Daten zu

branchenspezifischen Kompetenzen in das Kompetenzpanorama erfolgen.

http://skillspanorama.cedefop.europa.eu/en/useful_resources/including-sectoral-skills-evidence-skills-panorama-practical-

framework

Page 7: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-7-

einem bestimmten Wirtschaftszweig: Ermittlung und Entwicklung von Lehrplänen oder

Qualifikationsstandards für die berufliche Erst- und Weiterbildung (im Einklang mit

dem Europäischen Qualifikationsrahmen, EQR, und auf der Grundlage der ESCO-

Klassifikation), um diesem Bedarf Rechnung zu tragen;

Übertragung des Qualifikationsbedarfs in innovative lernergebnisorientierte modulare

Programme und/oder Qualifikationen für den Bereich der beruflichen Erst- und

Weiterbildung (unter Anwendung des Leistungspunktesystems für die berufliche

Bildung, ECVET, bei der Entwicklung von Qualifikationen, die sich aus Einheiten von

Lernergebnissen zusammensetzen), um Transparenz und Vergleichbarkeit

sicherzustellen, wobei auch die Erfordernisse einer Validierung von früher (im Rahmen

nicht-formalen oder informellen Lernens) erworbenen Kenntnissen und/oder

Kompetenzen zu berücksichtigen sind;

Anwendung des Qualitätsmanagements auf den neuen Ausbildungsinhalt, indem

entweder die Grundsätze für Qualitätssicherung des EQAVET angewandt werden oder

bereits bestehende Qualitätssicherungssysteme genutzt werden, die jedoch mit dem

EQAVET in Einklang stehen müssen;

Einbeziehung von Zeiten des Lernens am Arbeitsplatz in die neuen Ausbildungsinhalte,

einschließlich Möglichkeiten zur Anwendung des Wissens in konkreten Situationen des

Arbeitsalltags und nach Möglichkeit Einbettung von grenzüberschreitenden

Lernerfahrungen;

Entwicklung von Angeboten im Bereich der beruflichen Erst- und Weiterbildung, bei

denen der Schwerpunkt sowohl auf tätigkeitsspezifischen Kompetenzen als auch auf

Schlüsselkompetenzen11

, sozialen Kompetenzen und MINT-Fächern (Mathematik,

Informatik, Naturwissenschaften und Technik) liegt, wobei auch wirksame

Möglichkeiten zum Erwerb und zur Entwicklung dieser Kompetenzen insbesondere in

berufsbezogenen Ausbildungsumgebungen zu schaffen sind;

Förderung relevanter branchenspezifischer Qualifikationen im Bereich der beruflichen

Erst- und Weiterbildung (einschließlich grenzüberschreitender gemeinsamer

Programme von mehreren Anbietern im Bereich der beruflichen Erst- und

Weiterbildung) und Unterstützung von Vereinbarungen über ihre Anerkennung durch

Anwendung der Grundsätze des ECVET und Bezugnahme auf die Qualifikationen der

nationalen und europäischen Qualifikationsrahmen, NQR und EQR, sowie weiterer

relevanter europäischer Tools und Instrumente in der jeweiligen Branche;

Verbesserung der Anerkennung von Qualifikationen auf europäischer und nationaler

Ebene innerhalb einer Branche durch Förderung und Vereinbarung von

branchenspezifischen Qualifikationen, Ermöglichung grenzüberschreitender

Zertifizierung sowie Herstellung von gegenseitigem Vertrauen, Mitwirkung am Ausbau

der Mobilität von Lernenden und der beruflichen Mobilität in dem Sektor;

Ermittlung, Dokumentation und Förderung von erfolgreichen Projekten und bewährten

Verfahrensweisen, die Kompetenzen oder Qualifikationen zum Gegenstand haben,

sowie solchen, die Partnerschaften mit mehreren Beteiligten fördern, einschließlich

Beteiligten aus anderen Branchen oder von außerhalb Europas, und Vorlage detaillierter

Vorschläge gegebenenfalls zur Übernahme oder Ausweitung solcher Projekte und

bewährten Verfahrensweisen;

gegebenenfalls Gewährleistung, dass die Ergebnisse des Projekts im ODF-Format

11

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006H0962&from=DE

Page 8: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-8-

verfügbar sind, um in das EU-Kompetenzpanorama und in die ESCO-Klassifikation

eingespeist werden zu können.

Bereitstellung von Ausbildungslehrplänen:

Ermittlung der am besten geeigneten Methoden für die Bereitstellung der Lehrpläne,

wobei innovative Unterrichts- und Lernkonzepte, ein strategischer und integrierter

Einsatz von IKT [hybrides Lernen (Blended Learning), Simulatoren usw.] und offene

Bildungsressourcen (z. B. MOOC – offene Online-Lehrveranstaltungen12 und VOOC –

offene berufsbildende Online-Lehrveranstaltungen13) berücksichtigt werden sollten;

Ermittlung von Möglichkeiten, innovative Unterrichts- und Lernmethoden im Bereich

der beruflichen Erst- und Weiterbildung anzuwenden, um den Erfordernissen

spezifischer Zielgruppen von Lernenden gerecht zu werden; auch durch die Möglichkeit

des Lernens am Arbeitsplatz;

Entwicklung von Maßnahmen zur Erleichterung der Übertragung von Wissen im

Bereich der beruflichen Erst- und Weiterbildung zwischen den Generationen;

Beschreibung der Möglichkeiten, wie im Rahmen von Bewertungsmethoden

und -verfahren alle Lernformen, einschließlich des Lernens am Arbeitsplatz,

berücksichtigt werden können und wie die Validierung von Qualifikationen und

Kompetenzen, die vor der Ausbildung erworben wurden, erleichtert werden kann;

Ermittlung geeigneter Maßnahmen zur Weiterverfolgung des Werdegangs von

Lernenden nach ihrer Ausbildung, um „Rückmeldungsschleifen“14

zu erhalten. Für

diese Weiterverfolgungs- und Rückmeldungssysteme können Informationen von

Unternehmen und Lernenden/Arbeitnehmern sowie Informationen aus öffentlichen

Ressourcen und von Arbeitsmarktbeteiligten herangezogen werden.

Vorlage von Vorschlägen für geeignete Maßnahmen zur formellen Anerkennung der

neuen oder angepassten Ausbildungslehrpläne und Ausbildungsqualifikationen in den

teilnehmenden Ländern und in der erfassten Branche bzw. den erfassten Branchen;

Planung der progressiven Anwendung der Projektergebnisse zur Herbeiführung von

systemischen Auswirkungen.

LOS 3: ALLIANZEN FÜR BRANCHENSPEZIFISCHE FERTIGKEITEN FÜR DIE

ANWENDUNG EINES NEUEN STRATEGISCHEN ANSATZES

(„BLAUPAUSE“) ZUR BRANCHENZUSAMMENARBEIT FÜR

KOMPETENZEN:

Mit den für dieses Los gegründeten Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten wird

eine nachhaltige Zusammenarbeit zur Entwicklung von Kompetenzen eingerichtet, an der

12

Massive Open Online Courses (MOOC) sind offene Online-Lehrveranstaltungen, die auf eine unbeschränkte

Teilnahme und einen offenen Zugang über das Internet abzielen. Zusätzlich zu traditionellen

Unterrichtsmaterialien wie gefilmten Vorträgen, Vorlesungen und Problem-Sets bieten zahlreiche MOOC

interaktive Nutzerforen, um die Interaktion auf Gemeinschaftsebene unter Studierenden, Lehrkräften und

Assistenzlehrkräften zu unterstützen. 13

Ein VOOC ist eine berufsbildende offene Online-Lehrveranstaltung. Es handelt sich um eine offene Online-

Lehrveranstaltung, die auf eine unbeschränkte Teilnahme und einen offenen Zugang über das Internet abzielt. Zusätzlich zu

traditionellen Unterrichtsmaterialien wie gefilmten Vorträgen, Vorlesungen und Arbeitsblättern bieten zahlreiche VOOC

interaktive Nutzerforen, um die Interaktion auf Gemeinschaftsebene zwischen Studierenden, Lehrkräften und

Assistenzlehrkräften zu unterstützen. Es handelt sich um eine Form einer offenen Online-Lehrveranstaltung (MOOC),

deren Schwerpunkt jedoch auf beruflicher Bildung liegt und bei der die Besonderheiten der beruflichen Bildung

berücksichtigt werden. 14 Siehe mittelfristiges Ziel 2 in den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 2015:

http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/repository/education/policy/vocational-policy/doc/2015-riga-conclusions_en.pdf

Page 9: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-9-

wichtige industrielle Interessenvertreter in einer bestimmten Branche, Bildungs- und

Ausbildungsanbieter sowie Behörden beteiligt sind.

Die Allianzen entwickeln eine branchenspezifische Qualifizierungsstrategie, um die Ziele

der festgelegten Wachstumsstrategie für die Branche zu unterstützen. Diese Strategie sollte

als erstes wichtiges Ergebnis aus dem Projekt hervorgehen; konkrete Aktionen sowie klare

Maßnahmen und Etappen und eindeutige Vorgaben für Ergebnisse beinhalten und

Anregungen dafür geben, wie Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage

miteinander in Einklang gebracht werden können.

In der Strategie sollte detailliert aufgezeigt werden, wie sich wichtige Trends, z. B. globale,

gesellschaftliche und technologische Entwicklungen in der Branche, vermutlich auf die

Beschäftigung und den Qualifikationsbedarf auswirken werden. In der Strategie sollte der

voraussichtliche Zeitplan angegeben und besondere Sorgfalt auf die Auswirkungen der

digitalen Technologien und der Schlüsseltechnologien verwendet werden.

Für dieses Los gegründete Allianzen nehmen Bezug auf die Maßnahmen des Loses 1

(sofern dies für die jeweilige Branche anwendbar ist) und des Loses 2. Insbesondere sind

die folgenden Aktivitäten zu berücksichtigen:

Bereitstellung einer detaillierten Bewertung der aktuellen und der prognostizierten

Qualifikationsdefizite, Qualifikationslücken und Missverhältnisse zwischen

Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage in der Branche sowie der

Notwendigkeit, Berufsprofile zu überprüfen, wobei unter anderem auf der Grundlage

ihrer Auswirkungen auf das Potenzial für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der

Branche und auf die Beschäftigung (voraussichtlicher Verlust von Arbeitsplätzen,

schwer zu besetzende Stellen usw.) eine Reihenfolge für die Überprüfung der

Berufsprofile festzulegen ist;

Entwicklung einer gemeinsamen Methode für die Bewertung der aktuellen Situation

und für die Vorhersage künftiger Anforderungen sowie Überwachung des Fortschritts

(jährlich) und der Entwicklung von Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage

auf der Grundlage glaubwürdiger Prognoseszenarien;

Ermittlung von Berufsprofilen, die überarbeitet oder erarbeitet werden müssen, des

entsprechenden Qualifikationsbedarfs und des erforderlichen Qualifikationsniveaus,

wobei gegebenenfalls die Berufsprofile der ESCO-Klassifikation und bestehende

Kompetenzrahmen15 herangezogen werden sollten und gegebenenfalls die Entwicklung

branchenspezifischer Kompetenzrahmen in Erwägung gezogen werden sollte;

Ermittlung, Beschreibung und Benennung von Prioritäten für die Überprüfung oder

Festlegung neuer Qualifikationen auf der Grundlage der entsprechenden Berufsprofile;

Förderung der Entwicklung konkreter Lösungen für Angebote im Bereich der

beruflichen Erst- und Weiterbildung (einschließlich Angeboten im Hochschulbereich)

sowie für Partnerschaften zwischen Unternehmen-Bildungssektor-Forschung;

Entwicklung konkreter Lösungen für die Förderung der Mobilität von Berufsschülern,

Arbeitsuchenden und Praktikanten in ganz Europa in der Branche, Nutzung

vorhandener EU-Instrumente (z. B. Erasmus+, EURES, Drop‘Pin, Europäische

Ausbildungsallianz);

Entwicklung von Maßnahmen für die Förderung der Attraktivität der Branche bei der

15

z. B. der „Digital Competence Framework for Citizens“ (Rahmen für digitale Kompetenzen für Bürger), der

„Entrepreneurship Competence Framework“ (Kompetenzrahmen für Unternehmertum) und der European e-

Competence Framework (e-CF)

Page 10: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-10-

Berufswahl, die sich insbesondere an junge Menschen richten, wobei gleichzeitig ein

ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in der Branche anzustreben ist;

Erarbeitung eines industrieorientierten langfristigen Aktionsplans für die progressive

Anwendung von Projektergebnissen nach Abschluss des Projekts. Dieser Plan sollte

sich auf nachhaltige Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen

und beruflichen Bildung und wichtigen Vertretern der Industrie auf geeigneter Ebene

stützen. Er sollte die Ermittlung geeigneter Verwaltungsstrukturen beinhalten sowie

Pläne für Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit. Er sollte auch die angemessene

Bekanntmachung und weite Verbreitung der Arbeiten der Allianz unter anderem auf der

politischen Ebene der EU und der nationalen politischen Ebene sicherstellen und

detaillierte Angaben zur Einführung auf nationaler und/oder regionaler Ebene mit den

relevanten staatlichen und branchenbezogenen Behörden beinhalten.

In dem Aktionsplan ist auch darzulegen, inwiefern die Qualifizierungsstrategie durch

EU-Fördermöglichkeiten (z. B. Europäische Strukturfonds, Europäischer Fonds für

strategische Investitionen, Erasmus+, COSME, sektorspezifische Programme) sowie

nationale und regionale Förderung unterstützt werden kann. Hierbei sind auch nationale

und regionale Strategien für intelligente Spezialisierungen zu berücksichtigen. Auf der

Grundlage von Beispielen bewährter Verfahrensweisen könnten Modelle für eine

zielgerichtete Verwendung dieser Fördermittel unter anderem für die

Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern entwickelt werden.

Bereitstellung aller relevanten qualitativen Belege und quantitativen Daten für die EU-

Ebene und/oder die nationale Ebene im Format LOD (Linked Open Data)16.

Die folgenden Informationen sind für die einzelnen der sechs Pilotbranchen zu

berücksichtigen:

Automobil-

industrie

Zur Sicherstellung von Komplementarität und Synergien müssen die Aktivitäten mit den

vorliegenden Erkenntnissen für die Branche kompatibel sein, unter anderem mit den

Maßnahmen und Orientierungshilfen

im Abschlussbericht des europäischen Qualifikationsrates der Automobilindustrie;

in der branchenspezifischen Wettbewerbsstrategie – Ergebnis des Prozesses GEAR

203017

.

Verteidigung

Zur Sicherstellung von Komplementarität und Synergien müssen die Aktivitäten mit den

vorliegenden Erkenntnissen für die Branche kompatibel sein, unter anderem mit den

Maßnahmen und Orientierungshilfen

im Europäischen Verteidigungs-Aktionsplan (voraussichtliche Annahme im

Dezember 2016);

in der European Global Strategy on Foreign and Security Policy (europäische

globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik), Juni 2016;

in der Mitteilung „Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und effizienteren

Verteidigungs- und Sicherheitssektor“, COM (2013)542;

im Fahrplan zur Umsetzung der Mitteilung, COM(2014)387;

in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Dezember 2013;

in der Study on Skills and Competences in Defence (Studie zu Fähigkeiten und

Kompetenzen im Verteidigungssektor), 2015 und

allen übrigen für Kompetenzen im Verteidigungsbereich relevanten Maßnahmen.

16 Dies sollte unter Verwendung des praktischen Rahmens von Cedefop für die Einbeziehung von Daten zu

branchenspezifischen Kompetenzen in das Kompetenzpanorama erfolgen.

http://skillspanorama.cedefop.europa.eu/en/useful_resources/including-sectoral-skills-evidence-skills-panorama-practical-

framework 17

https://ec.europa.eu/growth/sectors/automotive/policy-strategy_de

Page 11: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-11-

Meeres-

technologie

Zur Sicherstellung von Komplementarität und Synergien müssen die Aktivitäten mit den

vorliegenden Erkenntnissen für die Branche kompatibel sein, unter anderem mit den

Maßnahmen und Orientierungshilfen

die auf die Ergebnisse des branchenspezifischen Qualifikationsrates für

Meerestechnologie zurückgehen18

;

in der Mitteilung zu Innovation in der Blauen Wirtschaft: Nutzung des Potenzials unserer

Meere und Ozeane für Wachstum und Beschäftigung19

;

in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen „Blue Careers in Europe“20

(blaue

Karrieremöglichkeiten in Europa).

Geoinfor-

mationen aus

dem All

Zur Sicherstellung von Komplementarität und Synergien müssen die Aktivitäten mit den

vorliegenden Erkenntnissen für die Branche kompatibel sein, unter anderem mit den

Maßnahmen und Orientierungshilfen

in der Raumfahrtstrategie für Europa (kurz vor dem Abschluss, voraussichtliche

Annahme am 26. Oktober 2016).

Textil-,

Bekleidungs-,

Leder- und

Schuh-

industrie

Zur Sicherstellung von Komplementarität und Synergien müssen die Aktivitäten mit den

vorliegenden Erkenntnissen für die Branche kompatibel sein, unter anderem mit den

Maßnahmen und Orientierungshilfen

die auf die Ergebnisse des europäischen Qualifikationsrates für die Textil-, Bekleidungs-,

Leder- und Schuhindustrie zurückgehen;

aus Ergebnissen der ESCO-Referenzgruppe zur Fertigung von Textilien, Bekleidung,

Lederwaren, Schuhe und damit verwandten Produkten;

aus Ergebnissen von Projekten, die von der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und

Schuhindustrie im Rahmen der europäischen Kompetenzallianz, Wissensallianz,

Leonardo da Vinci usw. durchgeführt wurden.

Fremden-

verkehr

Zur Sicherstellung von Komplementarität und Synergien müssen die Aktivitäten mit den

vorliegenden Erkenntnissen für die Branche kompatibel sein, unter anderem mit den

Maßnahmen und Orientierungshilfen

die in der Studie „Mapping and Performance check of the supply side of tourism

education and training“21

(Erfassung und Leistungskontrolle der Angebotsseite der

beruflichen Bildung im Bereich Fremdenverkehr) aufgeführt werden;

der Studie „Mapping the skills needs to improve the accessibility and safety of tourism

services for disabled people and people with special needs“22

(Erfassung des

Qualifikationsbedarfs zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit von

Fremdenverkehrsleistungen für behinderte Menschen und Menschen mit besonderen

Bedürfnissen);

aus Ergebnissen der informellen Konsultation zu der Frage, wie EU-Initiativen und -

Finanzierungsmöglichkeiten für die Entwicklung von Kompetenzen im

Fremdenverkehrssektor zielgerichteter gestaltet werden können23

;

aus der Nachverfolgung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: „Enhancing

quality jobs, apprenticeships and traineeships in the tourism sector across Europe“

(Verbesserung der Qualität von Arbeitsplätzen, Ausbildungsplätzen und

Praktikumsstellen im Fremdenverkehrssektor in Europa), veröffentlicht am 5. April

2016 24

.

18

http://www.easy-content.be/Documents/Open.aspx?guid={EFFE02BD-34A7-47EB-826E-46F035DE32C9} 19

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=COM:2014:254:REV1&from=DE 20 https://ec.europa.eu/easme/en/call-proposals-blue-careers-europe 21 http://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/support-business/skills_de 22 http://bookshop.europa.eu/de/verbesserung-der-information-behinderter-menschen-ueber-barrierefreie-tourismusangebote-

pbNB6004587/ 23 https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/support-business/skills_de 24 https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/support-business/skills_de

Page 12: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-12-

3. ZEITPLAN

Phasen Vorläufiger Zeitplan

a) Veröffentlichung der Aufforderung 24. Januar 2017

b) Frist für die Einreichung von Anträgen 2. Mai 2017

12.00 Uhr (MEZ)

c) Bewertungszeitraum 2. Mai 2017 bis

21. Juli 2017

d) Benachrichtigung der Antragsteller September 2017

e) Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung September bis November

2017

f) Beginn der Maßnahme 1. Dezember 2017 bis

31. Januar 2018

4. MITTELAUSSTATTUNG

Die für die Kofinanzierung von Projekten zweckgebundenen Mittel sind auf insgesamt

28 Mio. EUR veranschlagt und werden zwischen den Losen wie folgt aufgeteilt:

Losnummer

Indikativer

Gesamtbetrag

(EUR)

Voraussichtliche Zahl der

Finanzhilfevereinbarungen

Maximaler

Gesamtbetrag

pro Projekt

(EUR)

Projektdauer

1 1 000 000 3 330 000 2 Jahre

500 000 3 Jahre

2 3 000 000 4 700 000 2 Jahre

1 000 000 3 Jahre

3 24 000 000 6 4 000 000 4 Jahre

Der EU-Kofinanzierungssatz wird sich auf maximal 80 % belaufen.

Für Los 3 wird nur ein Vorschlag für jede Pilotbranche ausgewählt.

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel werden für die Projekte Finanzhilfen gewährt,

die den qualitativen Kriterien am besten entsprechen.

Die Agentur behält sich vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

Page 13: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-13-

5. ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN

Die Anträge müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen spätestens bis zu dem in Abschnitt 3 der vorliegenden Aufforderung zur

Einreichung von Vorschlägen genannten Termin für die Einreichung von Vorschlägen

übermittelt werden.

Sie sind schriftlich ausschließlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen

offiziellen Online-Antragsformulars einzureichen.

Sie müssen in einer der Amtssprachen der EU verfasst sein.

Beachten Sie bitte, dass nur Anträge berücksichtigt werden, die unter Verwendung des

elektronischen Formulars (eForm) eingereicht werden.

Dem Antragsformular sind ein ausgeglichener Finanzierungsplan und alle weiteren im

Antragsformular aufgeführten Unterlagen beizufügen.

Anträge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden abgelehnt.

Um einen Antrag einzureichen, müssen die Begünstigten und verbundenen Einrichtungen

ihren Teilnehmeridentifikationscode (Participant Identification Code, PIC) im

Antragsformular angeben. Zum Erhalt des PIC ist die Registrierung der Organisation im

einheitlichen Registrierungssystem (Unique Registration Facility – URF) über das

Teilnehmerportal Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Bürgerschaft und Freiwilligenarbeit

erforderlich. Das einheitliche Registrierungssystem wird auch von anderen Dienststellen der

Europäischen Kommission genutzt. Wenn ein Antragsteller, ein Partner oder eine verbundene

Einrichtung bereits einen PIC hat, der im Rahmen anderer Programme (z. B. der

Forschungsprogramme) verwendet wurde, so gilt dieser PIC auch für die vorliegende

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Über das Teilnehmerportal können die Begünstigten und verbundenen Einrichtungen

Angaben zu ihrer Rechtsform machen oder aktualisieren und dazu die erforderlichen rechts-

und finanzbezogenen Unterlagen hochladen.

Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 14.2.

Page 14: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-14-

6. FÖRDERKRITERIEN

Anträge, die die folgenden Kriterien erfüllen, werden einer eingehenden Bewertung

unterzogen.

Los 1 – Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für die Ermittlung des

Qualifikationsbedarfs

Förderfähige

teilnehmende

Organisationen

Folgende Organisationen und ihre verbundenen Einrichtungen25

sind in einer Allianz im

Rahmen des Loses 1 förderfähig. Sie müssen öffentliche oder private Einrichtungen mit

Sitz in einem Programmland sein (siehe Abschnitt 6.3).

Europäische und/oder nationale Sozialpartner;

Ministerien für Arbeit oder damit verbundene Stellen (Behörden oder Agenturen);

öffentliche Arbeitsverwaltungen bzw. private Arbeitsvermittlungsagenturen;

Arbeitsmarkt-Forschungsinstitute, nationale Ämter für Statistik;

öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich

gemeinwirtschaftlicher Unternehmen);

Agenturen für Wirtschaftsförderung;

Industrie- und Handelskammern oder Gewerkschaften;

branchen- oder berufsspezifische Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbände;

Handwerkskammern;

europäische oder nationale Dachverbände der Branche.

lokale, regionale oder nationale Bildungs- oder Ausbildungsanbieter;

branchenbezogene Forschungsinstitute;

Stellen für Laufbahnberatung, Berufsberatung und Informationsdienstleistungen;

Behörden, die auf regionaler oder nationaler Ebene für die Bereiche allgemeine und

berufliche Bildung zuständig sind.

Wer ist

antragsberechtigt?

Jede teilnehmende Organisation mit Sitz in einem Programmland kann einen Antrag

stellen. Die antragstellende Organisation reicht den Projektvorschlag im Namen aller an

dem Projekt beteiligten Organisationen ein.

Zahl und Profil

der teilnehmenden

Organisationen

Die Allianz für branchenspezifische Fertigkeiten muss mindestens zwölf

Programmländer abdecken; sie muss sich aus mindestens zwei Organisationen

zusammensetzen, von denen mindestens eine den Wirtschaftszweig und mindestens

eine einen Bildungs- und Ausbildungsanbieter vertritt.

Die geografische Reichweite muss durch die Beteiligung von nationalen Einrichtungen

und/oder durch europaweit agierende Dachverbände26

oder Europäische Sozialpartner

gewährleistet sein. Die Kapazität zur Abdeckung von mehr als einem Land der Allianz

durch europaweit agierende Organisationen oder Sozialpartner muss zum Zeitpunkt der

Antragstellung nachgewiesen werden. Eine Definition der Funktionen der teilnehmenden

Organisationen findet sich in Abschnitt 6.2.

Projektdauer 2 oder 3 Jahre. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im

betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten angeben werden.

25 Verbundene Einrichtungen: Juristische Personen, die mit Begünstigten rechtlich oder finanziell verbunden sind, wenn diese

Verbindung weder auf die Maßnahme beschränkt ist noch zum alleinigen Zweck ihrer Durchführung eingegangen wurde,

können als verbundene Einrichtungen an der Maßnahme teilnehmen.

26 Eine europäische Dachorganisation ist eine Vereinigung von (häufig verwandten branchenspezifischen) nationalen

Mitgliedsorganisationen, die ihre Aktivitäten koordinieren, einen gemeinsamen Zweck verfolgen und sich dafür einsetzen,

ihre gemeinsamen Interessen auf europäischer Ebene zu schützen.

Page 15: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-15-

Los 2 – Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für die Entwicklung und

Erstellung von Berufsbildungsangeboten

Förderfähige

teilnehmende

Organisationen

Folgende Organisationen und ihre verbundenen Einrichtungen27

sind in einer Allianz im

Rahmen des Loses 2 förderfähig. Sie müssen öffentliche oder private Einrichtungen mit

Sitz in einem Programmland sein (siehe Abschnitt 6.3).

Öffentliche oder private Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher

Unternehmen), insbesondere Unternehmen mit eigenem Fortbildungsbereich,

Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, und Unternehmen, die sich an gemeinsamen

Ausbildungsangeboten (kooperativen Ausbildungsprojekten) beteiligen;

EU-Organisationen oder nationale Organisationen, die Vertretungen von Industrie,

kleinen und mittleren Unternehmen, relevanten branchenbezogenen Organisationen

sind;

öffentliche und private Anbieter im Bereich der beruflichen Erst- und

Weiterbildung, einschließlich überbetrieblicher Ausbildungszentren und

Hochschulinstitutionen, die Berufsbildung anbieten;

Netzwerke von Anbietern im Bereich der beruflichen Erst- und Weiterbildung und

europäische oder nationale Organisationen, die Berufsbildungsanbieter

repräsentieren;

Behörden, die auf regionaler oder nationaler Ebene für die Bereiche allgemeine und

berufliche Bildung zuständig sind, und Ministerien;

Organisationen oder Netzwerke, die auf EU-Ebene oder auf nationaler Ebene

Sozialpartner, die Industrie, Branchenverbände, Berufsverbände und

Interessengruppen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung vertreten,

einschließlich Jugendorganisationen;

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Gewerkschaften und

andere Stellen mit Mittlerfunktion;

branchenspezifische Qualifikationsräte;

Agenturen für Wirtschaftsförderung, statistische Stellen und

Forschungseinrichtungen;

Gremien der Kultur- und Kreativwirtschaft;

Stellen für Laufbahnberatung, Berufsberatung, Informationsdienstleistungen und

Arbeitsvermittlung;

Zulassungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen (Stellen

mit „Regulierungsfunktion“).

Wer ist

antragsberechtigt?

Jede teilnehmende Organisation mit Sitz in einem Programmland kann einen Antrag

stellen. Die antragstellende Organisation reicht den Projektvorschlag im Namen aller an

dem Projekt beteiligten Organisationen ein.

Zahl und Profil

der teilnehmenden

Organisationen

Die Allianz für branchenspezifische Fertigkeiten muss mindestens vier

Programmländer abdecken; sie muss sich aus mindestens acht Organisationen

zusammensetzen, von denen mindestens drei Unternehmens-, Industrie- oder

Branchenvertretungen (z. B. Kammern oder Berufsverbände) und mindestens drei

Bildungs- und Ausbildungsanbieter sind. Eine Definition der Funktionen der

teilnehmenden Organisationen findet sich in Abschnitt 6.2.

Projektdauer 2 oder 3 Jahre. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der

im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten angeben werden.

27 Verbundene Einrichtungen: Juristische Personen, die mit Begünstigten rechtlich oder finanziell verbunden sind, wenn diese

Verbindung weder auf die Maßnahme beschränkt ist noch zum alleinigen Zweck ihrer Durchführung eingegangen wurde,

können als verbundene Einrichtungen an der Maßnahme teilnehmen.

Page 16: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-16-

Los 3 – Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für die Anwendung eines neuen

strategischen Ansatzes („Blaupause“) zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen

Förderfähige

teilnehmende

Organisationen

Folgende Organisationen und ihre verbundenen Einrichtungen28

sind in einer Allianz

im Rahmen des Loses 3 förderfähig. Sie müssen öffentliche oder private Einrichtungen

mit Sitz in einem Programmland sein (siehe Abschnitt 6.3).

Öffentliche oder private Unternehmen der ausgewählten Pilotbranchen,

insbesondere Unternehmen mit eigenem Fortbildungsbereich, Unternehmen, die

Lehrlinge ausbilden, und Unternehmen, die sich an gemeinsamen

Ausbildungsangeboten (kooperativen Ausbildungsprojekten) beteiligen;

EU-Organisationen oder nationale Organisationen, die Vertretungen von Industrie,

kleinen und mittleren Unternehmen, relevanten branchenbezogenen Organisationen

sind;

öffentliche oder private Bildungs- und Ausbildungsanbieter, einschließlich

Ausbildungszentren und Hochschulinstitutionen, die Berufsbildung anbieten (und

Militärakademien des Verteidigungssektors);

Netzwerke von Bildungs- und Berufsbildungsanbietern und europäische oder

nationale Organisationen, die Bildungs- und Berufsbildungsanbieter repräsentieren;

Behörden, die auf regionaler oder nationaler Ebene für die Bereiche allgemeine und

berufliche Bildung zuständig sind, und zugehörige Ministerien;

Organisationen oder Netzwerke, die auf EU-Ebene oder auf nationaler Ebene

Sozialpartner, die Industrie, Branchenverbände, Berufsverbände und

Interessengruppen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung vertreten,

einschließlich Jugendorganisationen;

Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und andere relevante

sektorbezogene Stellen mit Mittlerfunktion;

branchenspezifische Qualifikationsräte;

Agenturen für Wirtschaftsförderung, statistische Stellen und

Forschungseinrichtungen;

Stellen für Laufbahnberatung, Berufsberatung, Informationsdienstleistungen und

Arbeitsvermittlung;

Zulassungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen (Stellen

mit „Regulierungsfunktion“).

Stellen, die relevante Behörden auf regionaler und nationaler Ebene vertreten.

Wer ist

antragsberechtigt?

Jede teilnehmende Organisation mit Sitz in einem Programmland kann einen Antrag

stellen. Die antragstellende Organisation reicht den Projektvorschlag im Namen aller an

dem Projekt beteiligten Organisationen ein.

Zahl und Profil der

teilnehmenden

Organisationen

Die Allianz für branchenspezifische Fertigkeiten muss mindestens sechs

Programmländer abdecken; sie muss sich aus mindestens zwölf Organisationen

zusammensetzen, von denen mindestens fünf Unternehmens-, Industrie- oder

Branchenvertretungen (z. B. Kammern oder Berufsverbände) und mindestens fünf

Bildungs- und Ausbildungsanbieter sind. Eine Definition der Funktionen der

teilnehmenden Organisationen findet sich in Abschnitt 6.2.

Projektdauer 4 Jahre

28 Verbundene Einrichtungen: Juristische Personen, die mit Begünstigten rechtlich oder finanziell verbunden sind, wenn diese

Verbindung weder auf die Maßnahme beschränkt ist noch zum alleinigen Zweck ihrer Durchführung eingegangen wurde,

können als verbundene Einrichtungen an der Maßnahme teilnehmen.

Page 17: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-17-

6.1. Welche spezifischen Branchen können einen Antrag für die einzelnen Lose stellen?

Eine Organisation kann als Antragsteller an mehreren Vorschlägen und Losen beteiligt sein,

sofern die Vorschläge unterschiedliche Branchen betreffen. Beispielsweise kann eine

Kammer oder ein Berufsbildungsanbieter über Fachwissen in mehreren Branchen verfügen

und für mehrere Projekte oder Lose in unterschiedlichen Branchen einen Antrag einreichen.

Los 3 ist ausschließlich den folgenden sechs Teilsektoren vorbehalten:

1. Automobilindustrie, wobei sich eine Allianz aus mindestens den folgenden

Teilsektoren zusammensetzen muss::

i. Fahrzeugherstellung

ii. Automobilzulieferer

iii. Autohandel und Anschlussmarkt.

2. Verteidigung, wobei eine Allianz mindestens drei der vier folgenden Bereiche

umfassen muss:

i. Landstreitkräfte

ii. Luftstreitkräfte

iii. Seestreitkräfte

iv. Raumfahrt.

3. Meerestechnologie29

, wobei eine Allianz mindestens die folgenden Bereiche umfassen

muss:

i. traditionelle Sektoren (Schiffsbau, Öl und Gas usw.)

ii. neu entstehende Sektoren (Offshore-Windkraft, Meeresenergie usw.)

iii. Meeresforschung.

Sonstige Sektoren der blauen Wirtschaft (d. h. Aquakultur, Meeresbiotechnologie,

Überwachung und Beobachtung usw.) werden einbezogen, sofern sie für relevant

erachtet werden.

4. Geoinformationen aus dem All30

, wobei eine Allianz mindestens drei der folgenden

Bereiche umfassen muss:

i. integrierte Anwendungen

ii. Fernerkundung

iii. intelligente Städte

iv. Klimawandel und gesellschaftliche Herausforderungen

v. Rohstoffe, Überwachung von Gesundheits- und Ernährungsfragen.

5. Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie, wobei eine Allianz

Regionen/Länder umfassen muss, in denen die Textil-, Bekleidungs-, Leder- und

Schuhindustrie eine wichtige Rolle im Bereich der Produktion spielt (ein hoher

Beschäftigungsanteil oder ein hoher Anteil des Mehrwerts der Volkswirtschaft).

6. Fremdenverkehr, wobei ein Allianz die folgenden Bereiche abdecken muss:

29

Die meerestechnische Industrie umfasst alle Unternehmen, die im Bereich Konzeption, Bau, Wartung und Reparatur von

Schiffen und anderen maritimen Strukturen tätig sind, einschließlich der vollständigen Lieferkette von Systemen,

Ausrüstung und Dienstleistungen, die durch Forschungs- und Bildungseinrichtungen unterstützt werden. 30 Die Geoinformationsbranche umfasst Einzelpersonen, private Unternehmen, Organisationen ohne Erwerbszweck,

Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie staatliche Stellen, die sich mit der Forschung, Entwicklung, Herstellung,

Umsetzung und dem Einsatz von Geoinformatik (EDV-Auswertung von Geofaktoren) sowie der Erfassung, Speicherung,

Aufnahme, Verwaltung, Zuordnung, Analyse, Darstellung und Verteilung von geografischen Informationen befassen –

d. h. Informationen, die mit einem bestimmten Standort auf der Erde verknüpft sind.

(https://metacarta.wordpress.com/2008/08/07/what-is-the-geospatial-industry/).

Page 18: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-18-

i. Hotel- und Gaststättengewerbe

ii. Nahrungsmittel und Getränke

iii. Reisebüros

iv. Attraktionen und Erholung.

Alle übrigen Sektoren sind im Rahmen von Los 1 oder Los 2 förderfähig.

Die sechs im Rahmen von Los 3 förderfähigen Pilotsektoren sind nicht unter Los 1 oder

Los 2 förderfähig.

6.2. Welche Funktion haben die an Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten

beteiligten Organisationen?

Antragsteller/Koordinator: die juristische Person, die den Projektvorschlag im Namen aller

Begünstigten einreicht. Der Koordinator trägt die volle Verantwortung dafür, dass das Projekt

in Einklang mit der Finanzhilfevereinbarung umgesetzt wird. Seine Koordinierungsfunktion

beinhaltet unter anderem die folgenden Pflichten:

Er vertritt die Allianz gegenüber der Europäischen Kommission und handelt im Namen

des Konsortiums.

Er übernimmt die finanzielle und rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße

operative, administrative und finanzielle Durchführung des gesamten Projekts.

Er koordiniert das Projekt in Zusammenarbeit mit allen anderen Begünstigten.

Sobald das Projekt ausgewählt ist, muss der Antragsteller die Vollmachten aller an dem

Konsortium beteiligten Begünstigten vorlegen, in denen diese ihre Teilnahme bestätigen.

Begünstigte: juristische Personen, die an dem Konsortium beteiligt sind und aktiv zur

Begründung der Allianz für branchenspezifische Fertigkeiten beitragen. Jeder Begünstigte

muss eine Vollmacht unterzeichnen, mit der der Unterzeichnende zustimmt, dass der

Antragsteller die geplanten Aufgaben im Namen der Allianz während der Durchführung des

Projekts wahrnimmt.

Weitere Informationen über die Pflichten des Antragstellers und der Begünstigten finden sich

in den Artikeln II.1.1, II.1.2 und II.1.3 des Musters für die Finanzhilfevereinbarung.

Assoziierte Partner (optional): An Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten können

assoziierte Partner beteiligt sein, die Beiträge zu den Aktivitäten der Allianzen leisten. Sie

sind nicht an vertragliche Vorschriften gebunden, weil sie keine Finanzmittel erhalten. Die

Beteiligung und die Funktionen assoziierter Partner im Zusammenhang mit den

verschiedenen Tätigkeiten im Rahmen eines Projekts müssen jedoch klar beschrieben werden.

Verbundene Einrichtungen: Juristische Personen, die mit Begünstigten rechtlich oder

finanziell verbunden sind, wenn diese Verbindung weder auf die Maßnahme beschränkt ist

noch zum alleinigen Zweck ihrer Durchführung eingegangen wurde, können als verbundene

Einrichtungen an der Maßnahme teilnehmen.

Zu diesem Zweck müssen die Begünstigten die mit ihnen verbundenen Einrichtungen im

Antragsformular angeben. Es sind Belege zum Nachweis der Zugehörigkeit (rechtliche oder

finanzielle Verbindung) sowie zur Bestätigung, dass sie die Förderfähigkeits- und Nicht-

Ausschlusskriterien erfüllen, vorzulegen.

6.3. Welche Länder sind förderfähig?

Förderfähig sind ausschließlich Anträge juristischer Personen, die in einem der folgenden am

Programm Erasmus+ beteiligten Ländern niedergelassen sind:

die am Programm Erasmus+ teilnehmenden Länder:

Page 19: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-19-

-die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

-Programmländer außerhalb der EU: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,

Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei.

6.4. Förderfähige Aktivitäten

Siehe die in Abschnitt 2.3 beschriebenen förderfähigen Aktivitäten.

Die Aktivitäten müssen zwischen 1. Dezember 2017 und 31. Januar 2018 beginnen.

Es werden keine Anträge für Projekte akzeptiert, für die eine kürzere oder längere als die in

dieser Aufforderung festgelegte Laufzeit vorgesehen ist.

Eine Verlängerung des Förderzeitraums über die maximale Laufzeit hinaus ist nicht möglich.

Sollte der Begünstigte nach Unterzeichnung der Vereinbarung und Beginn des Projekts

jedoch feststellen, dass es – aus hinreichend nachgewiesenen und nicht von ihm zu

verantwortenden Gründen – unmöglich geworden ist, das Projekt in der vorgesehenen

Laufzeit abzuschließen, kann eine Verlängerung des Förderzeitraums gewährt werden. Eine

solche Verlängerung um höchstens sechs Monate kann gewährt werden, wenn dies vor Ablauf

der in der Vereinbarung genannten Frist beantragt wird. Der Gesamtbetrag der gewährten

Finanzhilfe ändert sich nicht.

7. AUSSCHLUSSKRITERIEN

7.1. Ausschluss von der Teilnahme

Von der Teilnahme an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgeschlossen

werden Antragsteller, Begünstigte bzw. verbundene Einrichtungen, auf die Folgendes zutrifft:

a) Die betreffende Person ist zahlungsunfähig oder befindet sich in einem

Insolvenzverfahren oder in Liquidation, ihre Vermögenswerte werden von einem

Insolvenzverwalter oder Gericht verwaltet, sie befindet sich in einem

Vergleichsverfahren, ihre gewerbliche Tätigkeit wurde eingestellt, oder sie befindet sich

aufgrund eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen

Verfahrens in einer vergleichbaren Lage.

b) Durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine endgültige Verwaltungsentscheidung

wurde festgestellt, dass der Antragsteller, Begünstigte bzw. die verbundene Einrichtung

den jeweiligen Verpflichtungen zur Entrichtung ihrer Steuern oder

Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem Recht des Landes der Niederlassung, des

Landes des Anweisungsbeauftragten oder des Landes der Durchführung der Finanzhilfe

nicht nachgekommen ist.

c) Durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine endgültige Verwaltungsentscheidung

wurde festgestellt, dass der Antragsteller, Begünstigte bzw. die verbundene Einrichtung

im Rahmen der jeweiligen beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung aufgrund

eines Verstoßes gegen geltende Gesetze, Bestimmungen oder ethische Normen des

entsprechenden Berufsstandes oder aufgrund jeglicher Form von rechtswidrigem

Handeln begangen hat, das sich auf die berufliche Glaubwürdigkeit auswirkt, wenn

dieses Handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt; dazu zählen insbesondere

folgende Verhaltensweisen:

i. falsche Erklärungen, die im Zuge der Mitteilung der erforderlichen Auskünfte zur

Überprüfung des Fehlens von Ausschlussgründen oder der Einhaltung der

Eignungskriterien bzw. bei der Auftragsausführung, der Erfüllung einer

Finanzhilfevereinbarung oder eines Finanzhilfebeschlusses in betrügerischer Absicht

oder durch Fahrlässigkeit abgegeben wurden,

ii. Absprachen mit anderen Personen mit dem Ziel einer Verfälschung des Wettbewerbs,

Page 20: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-20-

iii. Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums,

iv. Versuch der Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der Agentur während des

Vergabeverfahrens,

v. Versuch, vertrauliche Informationen über das Verfahren zu erhalten, durch die

unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt werden könnten.

d) Durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung wurde festgestellt, dass der

Antragsteller, Begünstigte bzw. die verbundene Einrichtung sich einer der folgenden

Straftaten schuldig gemacht hat:

i. Betrug im Sinne des Artikels 1 des mit dem Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995

ausgearbeiteten Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der

Europäischen Gemeinschaften;

ii. Bestechung im Sinne des Artikels 3 des mit dem Rechtsakt des Rates vom 26. Mai

1997 ausgearbeiteten Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der

Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der

Europäischen Union beteiligt sind, und des Artikels 2 Absatz 1 des

Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates sowie Bestechung im Sinne des Rechts

des Landes des zuständigen Anweisungsbefugten, des Landes der Niederlassung des

Antragstellers, des Begünstigten oder der verbundenen Einrichtung oder des Landes

der Durchführung der Finanzhilfe;

iii. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Sinne des Artikels 2 des

Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates;

iv. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Sinne des Artikels 1 der

Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates;

v. Straftaten mit terroristischem Hintergrund oder Straftaten im Zusammenhang mit

terroristischen Aktivitäten im Sinne des Artikels 1 beziehungsweise des Artikels 3 des

Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates oder Anstiftung, Beihilfe und Versuch im

Sinne des Artikels 4 des genannten Beschlusses;

vi. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels im Sinne der Definition in

Artikel 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.

e) Der Antragsteller hat bei der Ausführung eines aus dem Unionshaushalt finanzierten

Auftrags, einer Finanzhilfevereinbarung oder eines Finanzhilfebeschlusses erhebliche

Mängel bei der Erfüllung der Hauptauflagen erkennen lassen, die eine vorzeitige

Beendigung des Auftrags, die Anwendung von pauschaliertem Schadensersatz oder

anderen Formen von Vertragsstrafen nach sich gezogen haben oder die durch

Überprüfungen, Rechnungsprüfungen oder Ermittlungen eines Anweisungsbefugten,

des OLAF oder des Rechnungshofs aufgedeckt wurden.

f) Durch eine rechtskräftige Gerichts- oder eine endgültige Verwaltungsentscheidung

wurde festgestellt, dass der Antragsteller, der Begünstigte oder die verbundene

Einrichtung eine Unregelmäßigkeit im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung

(EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates begangen hat.

g) In Ermangelung einer rechtskräftigen Gerichts- bzw. endgültigen

Verwaltungsentscheidung befindet sich der Antragsteller, der Begünstigte bzw. die

verbundene Einrichtung in einer der unter den Buchstaben c bis f oben dargelegten

Situationen auf der Grundlage von

i. Sachverhalten, die im Zuge von Rechnungsprüfungen oder Ermittlungen des

Rechnungshofs, des OLAF oder bei einer internen Rechnungsprüfung, oder bei

sonstigen, unter der Verantwortung des Anweisungsbefugten eines Organs der

Europäischen Union, eines europäischen Amtes oder einer Agentur oder Einrichtung

Page 21: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-21-

der EU durchgeführten Überprüfungen, Rechnungsprüfungen oder Kontrollen

festgestellt wurden;

ii. nicht endgültigen Verwaltungsentscheidungen, die Disziplinarmaßnahmen umfassen

können, die von der für die Prüfung der Einhaltung ethischer Normen des

Berufsstandes zuständigen Aufsichtsbehörde ergriffen wurden;

iii. Beschlüssen der EZB, der EIB, des Europäischen Investitionsfonds oder

internationaler Organisationen;

iv. Entscheidungen der Kommission in Bezug auf den Verstoß gegen die

Wettbewerbsregeln der Union oder Entscheidungen einer zuständigen nationalen

Behörde in Bezug auf den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder

gegen nationales Wettbewerbsrecht;

v. Entscheidungen über einen Ausschluss durch einen Anweisungsbefugten eines

Organs der EU, eines europäischen Amtes oder einer Agentur oder Einrichtung der

EU;

h) Eine Person, die Mitglied des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des

betreffenden Antragstellers, Begünstigten oder der verbundenen Einrichtung ist oder

darin Vertretungs-, Beschluss- oder Kontrollbefugnisse bezüglich des Antragstellers hat

(dazu zählen Unternehmensleiter, Mitglieder der Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane

und Fälle, in denen eine Person eine Mehrheit der Anteile hält), befindet sich in einer

oder mehreren der in den Buchstaben c bis f oben genannten Situationen.

i) Eine natürliche oder juristische Person, die unbegrenzt für die Schulden dieses

Antragstellers, Begünstigten oder der verbundenen Einrichtung haftet, befindet sich in

einer oder mehreren der in den Buchstaben a oder b genannten Situationen.

Wenn sich ein Antragsteller, Begünstigter oder eine verbundene Einrichtung in einer der

vorstehend aufgeführten Ausschlusssituationen befindet, sind die Maßnahmen anzugeben, die

er/sie ergriffen hat, um bezüglich der Ausschlusssituation Abhilfe zu schaffen und somit seine

Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dazu können technische, organisatorische und personelle

Maßnahmen zählen, die dazu dienen, ein weiteres Auftreten zu verhindern, sowie

Entschädigungen oder die Zahlung von Geldstrafen. Dies gilt nicht für die in Buchstabe d

dieses Abschnitts aufgeführten Situationen.

In den in den Buchstaben c bis f oben genannten Situationen kann die Agentur in

Ermangelung einer rechtskräftigen Gerichts- oder endgültigen Verwaltungsentscheidung

einen Antragsteller, Begünstigten oder eine verbundene Einrichtung vorläufig von der

Teilnahme an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausschließen, wenn die

Teilnahme eine ernste und unmittelbare Gefahr für die finanziellen Interessen der Union

darstellen würde.

7.2. Ausschluss vom Vergabeverfahren

Einem Antragsteller, Begünstigten oder einer verbundenen Einrichtung wird im Rahmen des

Verfahrens keine Finanzhilfe gewährt, wenn er bzw. sie:

a) sich in einer der in Abschnitt 7.1 dargelegten Ausschlusssituationen befindet;

b) die Auskünfte, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren verlangt wurden, verfälscht

oder nicht erteilt hat;

c) zuvor an der Erstellung von Unterlagen für die Aufforderung zur Einreichung von

Vorschlägen mitgewirkt hat, sodass eine Wettbewerbsverzerrung entsteht, die auf

andere Weise nicht behoben werden kann.

Dieselben Ausschlusskriterien gelten für verbundene Einrichtungen.

Page 22: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-22-

Antragsteller, Begünstigte bzw. verbundene Einrichtungen können von diesem Verfahren

ausgeschlossen und mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen (Ausschluss oder finanzielle

Sanktion) belegt werden, wenn sich Auskünfte oder Informationen, die für die Teilnahme an

diesem Verfahren gemacht wurden, als falsch erweisen.

Die Antragsteller, Begünstigte bzw. die verbundene Einrichtung werden darauf hingewiesen,

dass die Agentur die folgenden Informationen über den Ausschluss bzw. gegebenenfalls die

finanzielle Sanktion in den Fällen nach den Buchstaben c, d, e und f des Abschnitts 7.1 auf

ihrer Internetseite veröffentlichen kann31:

a) der Name des betreffenden Antragstellers, Begünstigten bzw. der verbundenen

Einrichtung;

b) die Ausschlusssituation;

c) die Dauer des Ausschlusses und/oder die Höhe der finanziellen Sanktion.

Bei einer vorläufigen rechtlichen Bewertung (d. h. in Ermangelung einer rechtskräftigen

Gerichts- bzw. endgültigen Verwaltungsentscheidung) ist in der Veröffentlichung darauf

hinzuweisen, dass keine rechtskräftige Gerichts- bzw. endgültige Verwaltungsentscheidung

vorliegt. In diesen Fällen werden Informationen über die vom Antragsteller, Begünstigten

bzw. der verbundenen Einrichtung eingelegten Rechtsmittel, deren Stand und Ergebnisse

sowie revidierte Entscheidungen des Anweisungsbefugten unverzüglich veröffentlicht. Wenn

es sich um eine finanzielle Sanktion handelt, wird in der Veröffentlichung auch angegeben,

ob die Sanktion bezahlt wurde.

Die Entscheidung über die Veröffentlichung der Informationen wird von der Agentur je nach

Lage des Falles entweder aufgrund einer einschlägigen rechtskräftigen Gerichts- bzw.

endgültigen Verwaltungsentscheidung oder aufgrund einer vorläufigen rechtlichen Bewertung

getroffen. Diese Entscheidung wird drei Monate nach ihrer Zustellung an den

Wirtschaftsteilnehmer wirksam.

Die veröffentlichten Informationen werden wieder gelöscht, sobald der Ausschluss

ausgelaufen ist. Bei finanziellen Sanktionen wird die Veröffentlichung sechs Monate nach

Zahlung dieser Sanktion gelöscht.

Im Falle von personenbezogenen Daten weist die Agentur den Antragsteller, Begünstigten

oder die verbundene Einrichtung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 auf seine/ihre

Rechte im Rahmen der anwendbaren Datenschutzvorschriften und auf die Verfahren für die

Ausübung dieser Rechte hin.

7.3. Beizufügende Unterlagen

Die Antragsteller müssen eine ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen, in der sie bestätigen,

dass sie sich nicht in einer der in den Abschnitten 7.1 und 7.2 genannten Situationen befinden,

und das entsprechende Formular ausfüllen, das dem dieser Aufforderung zur Einreichung von

Vorschlägen beigefügten Antragsformular beiliegt. Gegebenenfalls sind die einschlägigen

Nachweise, mit denen eingeleitete Abhilfemaßnahmen angemessen belegt werden, in den

Anhang zu dieser Erklärung aufzunehmen.

31 Diese Informationen werden nicht veröffentlicht,

a) wenn die Vertraulichkeit einer Untersuchung oder eines einzelstaatlichen Gerichtsverfahrens gewahrt werden muss;

b) wenn aufgrund der Verhältnismäßigkeit und der Höhe der finanziellen Sanktion eine Veröffentlichung dem

betreffenden Antragsteller, Begünstigten bzw. der verbundenen Einrichtung unverhältnismäßig großen Schaden zufügen

würde oder anderweitig unverhältnismäßig wäre;

c) wenn natürliche Personen betroffen sind, es sei denn, die Veröffentlichung personenbezogener Daten ist unter anderem

durch die Schwere des Verstoßes oder seiner Auswirkungen auf die finanziellen Interessen der Union ausnahmsweise

gerechtfertigt. In diesen Fällen sind bei der Entscheidung über die Veröffentlichung von Informationen das Recht auf

Privatsphäre und andere in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 festgelegte Rechte gebührend zu berücksichtigen.

Page 23: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-23-

Die Erklärung ist unter der folgenden Adresse abrufbar: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-

plus/funding/sector-skills-alliances-2017_en

Die folgenden Unterlagen sind vorzulegen, wenn das Projekt für eine Finanzierung

vorgeschlagen wird. Diese Unterlagen können nicht dem Online-Antragsformular beigefügt

werden und werden nicht in der Antragsphase verlangt:

private Einrichtung: Auszug aus dem Amts- oder Gesetzblatt, Kopie der Satzung,

Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Nachweis über die Umsatzsteuerpflicht

(sind Handelsregister- und Umsatzsteuernummer identisch, wie dies in einigen Ländern

der Fall ist, wird nur eines dieser Dokumente benötigt);

öffentliche Einrichtung: Kopie der Entschließung oder Entscheidung oder eines

anderen amtlichen Dokuments zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Einrichtung;

Konsortium: Schreiben der einzelnen Mitglieder zur Bestätigung ihrer Teilnahme am

Projekt (zusätzlich zu den Nachweisen zu ihrem Rechtsstatus);

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit: Dokumente, die nachweisen, dass der/die

Vertreter befugt ist/sind, im Namen der Einrichtung rechtliche Verpflichtungen

einzugehen;

verbundene Einrichtungen: Belege (Satzung oder gleichwertige Urkunde oder

konsolidierter Abschluss) zum Nachweis der Zugehörigkeit (rechtliche oder finanzielle

Verbindung) sowie zur Bestätigung, dass die Förderfähigkeits- und Nicht-

Ausschlusskriterien erfüllt werden.

8. AUSWAHLKRITERIEN

Die Antragsteller müssen eine ausgefüllte und unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung

vorlegen, in der bestätigt wird, dass sie finanziell und in operativer Hinsicht in der Lage sind,

die vorgeschlagenen Aktivitäten durchzuführen.

Verbundene Einrichtungen werden nicht anhand der Auswahlkriterien überprüft. Diese

Überprüfung erfolgt auf Ebene des Begünstigten, mit dem sie verbunden sind.

8.1. Finanzielle Leistungsfähigkeit

Die Antragsteller müssen über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, damit

sie ihre Tätigkeit während der Dauer der Durchführung der geförderten Maßnahme bzw.

während des Jahres, für das eine Finanzhilfe gewährt wird, aufrechterhalten und sich an ihrer

Finanzierung beteiligen können. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Antragsteller wird

anhand der folgenden Unterlagen bewertet, die mit dem Antrag einzureichen sind:

a) Finanzhilfen mit geringem Wert (bis zu 60 000 EUR):

- eine ehrenwörtliche Erklärung

b) Finanzhilfen über 60 000 EUR:

- eine ehrenwörtliche Erklärung;

- die Jahresabschlüsse (einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und

Anhänge) der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre;

- Formular zur finanziellen Leistungsfähigkeit im Antragsformular, ergänzt um die

relevanten gesetzlichen Bilanzdaten, sodass die in dem Formular aufgeführten

Kennzahlen errechnet werden können.

c) Finanzhilfen für eine Maßnahme über 750 000 EUR, zusätzlich:

Page 24: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-24-

- ein von einem zugelassenen externen Rechnungsprüfer erstellter Prüfbericht, in dem

die Rechnungslegung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr bescheinigt wird.

Bei einem gemeinsamen Antrag mehrerer Antragsteller (Konsortium) gelten die in den

Buchstaben a und b genannten Schwellenwerte für den Koordinator und der in Buchstabe c

genannte Schwellenwert für jeden einzelnen Antragsteller.

Kommt der zuständige Anweisungsbefugte aufgrund der eingereichten Unterlagen zu dem

Schluss, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht ausreicht, kann er:

- weitere Informationen verlangen;

- eine Finanzhilfevereinbarung ohne Vorfinanzierung anbieten;

- eine Finanzhilfevereinbarung mit einer Vorfinanzierung in Teilbeträgen anbieten;

- eine Finanzhilfevereinbarung mit einer durch eine Bankbürgschaft abgesicherten

Vorfinanzierung anbieten (siehe Abschnitt 11.4.);

- gegebenenfalls die gesamtschuldnerische finanzielle Haftung aller Mitbegünstigten fordern;

- den Antrag ablehnen.

8.2. Operative Leistungsfähigkeit

Die Antragsteller müssen über die erforderlichen Fachkompetenzen und beruflichen

Qualifikationen verfügen, um die vorgeschlagene Maßnahme vollständig durchführen zu

können. In diesem Zusammenhang müssen die Antragsteller eine ehrenwörtliche Erklärung

sowie die folgenden Nachweise einreichen:

- Beschreibung des Profils der Personen, die für Verwaltung und Durchführung der

Maßnahme in jeder Partnereinrichtung primär zuständig sind (gegebenenfalls zusammen mit

einer Liste der maßgeblichen Veröffentlichungen, wie im Bereich Forschung und Bildung);

- eine vollständige Aufstellung bereits durchgeführter Projekte und Aktivitäten in Verbindung

mit den durchzuführenden Maßnahmen.

9. VERGABEKRITERIEN

Förderfähige Anträge/Projekte werden anhand folgender Kriterien beurteilt:

Page 25: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-25-

9.1. Vergabekriterien für Los 1 – Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für

die Ermittlung des Qualifikationsbedarfs

Relevanz des Projekts

(maximal 25 Punkte)

• Verbindung zum Politikfeld: Der Vorschlag trägt zur Erreichung der

europäischen Ziele im Bereich der Ermittlung des Qualifikationsbedarfs

sowie der Abschätzung des Qualifizierungsbedarfs bei.

• Digitale Kompetenzen: Umfang, in dem nach dem Vorschlag vorgesehen

ist, den Bedarf an digitalen Kompetenzen zu erforschen. Vorschläge, die

diesen Aspekt berücksichtigen, haben eine hohe Relevanz.

• Grüne Kompetenzen: Umfang, in dem nach dem Vorschlag vorgesehen ist,

den Bedarf an grünen Kompetenzen zu erforschen. Vorschläge, die diesen

Aspekt berücksichtigen, haben eine hohe Relevanz.

• Zweck: Der Vorschlag ist für die Ziele der in Abschnitt 2 beschriebenen

Maßnahme, Themen und Aktivitäten relevant.

• Kohärenz: Die Ziele beruhen auf einer fundierten Bedarfsanalyse. Sie sind

klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten

Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind.

• Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt den neuesten Stand der

Erkenntnisse bei Methoden und Verfahren und führt zu innovativen

Ergebnissen und Lösungen.

• Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein Mehrwert

ersichtlich, der sich aus der länderübergreifenden Zusammenarbeit ergibt.

Qualität der

Projektkonzeption

und -durchführung

(maximal 30 Punkte)

• Kohärenz: Die gesamte Projektkonzeption gewährleistet Stimmigkeit

zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen

Finanzierungsplan. Der Vorschlag beinhaltet kohärente und umfassende

Aktivitäten, die den ermittelten Bedarf erfüllen und zu den erwarteten

Ergebnissen führen.

• Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und umfasst

sämtliche Phasen (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung,

Evaluierung und Verbreitung).

• Management: Es sind klare Regelungen für das Projektmanagement

vorgesehen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und

Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind

für jede Aktivität geeignete Mittel vorgesehen.

• Finanzierungsplan: Der Finanzierungsplan beinhaltet angemessene Mittel

für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch

noch zu niedrig angesetzt.

• Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende

Qualitätsbewertung, Experten-/Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und

Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame

Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen

Herausforderungen und Risiken sind klar definiert und es sind

angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur

Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Expertenbasierte

Evaluierungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen.

Das Arbeitsprogramm der Allianz umfasst eine unabhängige externe

Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts.

Page 26: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-26-

Qualität des Projektteams

und der

Kooperationsvereinbarungen

(maximal 25 Punkte)

• Struktur: Die Zusammensetzung der Allianz richtet sich nach den

Projektzielen; je nach Bedarf werden Fachwissen und Kompetenzen

zusammengebracht, die für die Ermittlung des Qualifikationsbedarfs sowie

die Abschätzung des Qualifizierungsbedarfs, des Qualifikationsangebots

und allgemeinere Fragen der Qualifizierungspolitik erforderlich sind. Die

Partner führen system- und branchenspezifische Informationen sowie

fundierte Kenntnisse über den Qualifikationsbedarf und Lehr- und

Ausbildungsverfahren in der von ihnen vertretenen Branche zusammen. Sind europäische und/oder nationale Sozialpartner beteiligt, denen

eindeutige Rollen für die Ermittlung und Abschätzung des

Qualifikationsbedarfs in der genannten Branche zugewiesen werden, so

wird dies als hoch relevant angesehen. Die Repräsentativität und das

Fachwissen der Partner im betreffenden Wirtschaftszweig und auf

europäischer Ebene werden überzeugend dargestellt. Das Spektrum der

maßgeblichen Partner in den an der Allianz beteiligten Programmländern

sollte so breit gefächert und so repräsentativ sein, dass die Allianz mit

hoher Wahrscheinlichkeit Wirkungen in den in die Allianz einbezogenen

Ländern zeigen wird (z. B. aufgrund der Beteiligung von

Branchenverbänden oder Sozialpartnern auf europäischer Ebene).

• Engagement: Die Verteilung der Verantwortung und der Aufgaben ist klar

und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller

teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihren besonderen

Fachkenntnissen und Fähigkeiten.

• Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines

Managements und seiner Koordinierung eines transnationalen Netzwerks

sowie Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus. Individuelle

Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes

einzelnen Partners zugewiesen.

• Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein wirksamer Mechanismus

vorgeschlagen, um eine gute Abstimmung, gute Entscheidungsprozesse

und eine gute Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der

Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Akteure sicherzustellen.

Page 27: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-27-

Wirkung und Verbreitung

(maximal 20 Punkte)

• Nutzung: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz

von den Partnern und anderen Akteuren verwendet werden. Im Vorschlag

wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts

und darüber hinaus gemessen wird.

• Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen eindeutigen Plan für die

Verbreitung von Ergebnissen und umfasst geeignete Aktivitäten sowie

einen Zeitplan, Instrumente und Kanäle, um sicherzustellen, dass die

Ergebnisse und Vorteile wirksam unter Interessenträgern, politischen

Entscheidungsträgern, Beratern, Unternehmen und jungen Lernenden in

der Pflichtschulbildung zur Aufklärung über auf dem Arbeitsmarkt stark

nachgefragte Berufsbilder bzw. über Berufsbilder, die zur Gründung neuer

Unternehmen führen könnten, während der Laufzeit des Projekts und

darüber hinaus verbreitet werden; der Vorschlag enthält Angaben, welche

Partner für die Verbreitung zuständig sind, und enthält Belege zum

Nachweis ihrer jeweiligen Erfahrung im Zusammenhang mit

Verbreitungsmaßnahmen.

• Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche

Relevanz und Wirkung ersichtlich. Der Vorschlag wird die Partner

wahrscheinlich erheblich besser in die Lage versetzen, die betreffenden

Bildungsmaßnahmen im europäischen Kontext durchzuführen. Außerdem

sieht der Vorschlag geeignete Maßnahmen zur Überwachung der erzielten

Fortschritte und zur Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen)

Wirkung vor.

• Offener Zugang32

: Gegebenenfalls wird in dem Vorschlag erläutert, wie

die erstellten Materialien, Dokumente und Medien ohne unangemessene

Beschränkungen im Format LOD (Linked Open Data) frei zugänglich

gemacht und durch offene Lizenzen beworben werden33

.

• Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag werden angemessene Maßnahmen und

Mittel aufgeführt, mit denen gewährleistet ist, dass die durch die Allianz

erzielten Ergebnisse und Vorteile eine nachhaltige Wirkung über den

Lebenszyklus des Projekts hinaus aufweisen. Er enthält Informationen

darüber, wie dem künftigen Qualifikationsbedarf der Branche durch

Ausbildungsangebote und die Gestaltung von Lehrplänen Rechnung

getragen werden kann. Dabei kann es sich um Angebote der Berufsbildung

oder andere Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung handeln.

Im Vorschlag wird erläutert, wie und mit welchen Mitteln (außer den

verfügbaren EU-Mitteln) dies geschehen soll.

32 Der Begünstigte muss alle mit Mitteln aus dem Programm Erasmus+ finanzierten Bildungsmaterialien kostenlos und im

Rahmen offener Lizenzen veröffentlichen. 33 Es handelt sich um eine Möglichkeit, bei der der Inhaber eines Werks jedem die Nutzung, Weitergabe und Anpassung

betreffenden Materialien gestattet. Mit jedem Material ist eine Lizenz verbunden. Eine offene Lizenz ist keine Übertragung

von Urheberrechten oder von Rechten des geistigen Eigentums oder der Nutzung.

Page 28: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-28-

9.2. Vergabekriterien für Los 2 – Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für

die Entwicklung und Erstellung von Berufsbildungsangeboten

Relevanz des Projekts

(maximal 25 Punkte)

• Verbindung zu EU-Strategien und -Initiativen: Bei dem Vorschlag werden

die europäischen Ziele im Bereich Berufsbildung berücksichtigt und er

trägt zu ihrer Erreichung bei; es wird der Sichtbarkeit von vorhandenen

EU-Instrumenten und -Initiativen zur Kompetenzentwicklung Rechnung

getragen und ein Beitrag hierzu geleistet; falls zutreffend, zielt der

Vorschlag auf die Arbeit eines europäischen branchenspezifischen

Qualifikationsrates ab.

• Repräsentation der Berufsbildung: Der Allianz gehören Partner an, die die

Gestaltung und das Angebot der Berufsbildung angemessen vertreten.

• Repräsentation des Wirtschaftszweigs: Der Allianz gehören Partner an, die

den betreffenden Wirtschaftszweig angemessen vertreten.

• Digitale Kompetenzen: der Umfang, in dem der Vorschlag digitale

Kompetenzen in die Ausbildungsinhalte für eines oder mehrere der

entsprechenden maßgeblichen Berufsprofile integriert. Vorschläge, die

diesen Aspekt berücksichtigen, haben eine hohe Relevanz.

• Grüne Kompetenzen: der Umfang, in dem der Vorschlag grüne

Kompetenzen in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer der

entsprechenden maßgeblichen Berufsprofile integriert. Vorschläge, die

diesen Aspekt berücksichtigen, haben eine hohe Relevanz.

• Zweck: Der Vorschlag ist für die Ziele der in Abschnitt 2 beschriebenen

Maßnahme, Themen und Aktivitäten relevant.

• Kohärenz: Die Ziele beruhen auf einer fundierten Bedarfsanalyse. Sie sind

klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten

Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind.

• Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt den neuesten Stand der

Erkenntnisse bei Methoden und Verfahren und führt zu innovativen

Ergebnissen und Lösungen.

• Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein Mehrwert

ersichtlich, der sich aus der länderübergreifenden Zusammenarbeit ergibt.

Qualität der

Projektkonzeption

und -durchführung

(maximal 30 Punkte)

• Kohärenz: Die gesamte Projektkonzeption gewährleistet Stimmigkeit

zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen

Finanzierungsplan. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich

aufgebaut und beschreibt geeignete, konkrete und praktische Aktivitäten,

die dem ermittelten Bedarf entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen

führen.

• Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und umfasst

sämtliche Phasen (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung,

Evaluierung und Verbreitung).

• Methodik: Der Vorschlag entspricht und beruht auf EU-Werkzeugen und -

Instrumenten in Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen, wie dem

EQR34

, dem Europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsbildung

(ECVET)35

, dem Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung

in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET)36

, Europass37

,

EURES38

, Drop 'Pin39

, ESCO40

, usw. Nach Möglichkeit sollten in dem

Vorschlag frühere einschlägige Aktivitäten (z. B. Initiativen der

Mitgliedstaaten, Gemeinschaften für Wissensinnovation – KIC des EIT41

,

34 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32008H0506(01) 35 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1473612465372&uri=CELEX:32009H0708(02) 36 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1473612641346&uri=CELEX:32009H0708(01) 37 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1473612732264&uri=CELEX:32004D2241 38

https://ec.europa.eu/eures/public/homepage?lang=de 39 https://ec.europa.eu/eures/droppin/de 40 https://ec.europa.eu/esco/portal/home 41 https://eit.europa.eu/activities/innovation-communities

Page 29: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-29-

frühere und laufende Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten42,

)

berücksichtigt und genutzt werden. Der Vorschlag beruht auf dem auf

Lernergebnissen ausgerichteten ECVET (Einheiten von Lernergebnissen)

sowie den Qualitätssicherungsgrundsätzen im Einklang mit EQAVET.

• Management: Es sind klare Regelungen für das Projektmanagement

vorgesehen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und

Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind

für jede Aktivität geeignete Mittel vorgesehen.

• Finanzierungsplan: Der Finanzierungsplan beinhaltet angemessene Mittel

für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch

noch zu niedrig angesetzt.

• Die Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der

Lernergebnisse der Teilnehmer entsprechen den Grundsätzen der

europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente.

• Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende

Qualitätsbewertung, Experten-/Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und

Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame

Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen

Herausforderungen und Risiken sind klar definiert und es sind

angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur

Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Expertenbasierte

Evaluierungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen.

Das Arbeitsprogramm der Allianz umfasst eine unabhängige externe

Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts.

Qualität des Projektteams

und der

Kooperationsvereinbarungen

(maximal 25 Punkte)

• Struktur: Die Zusammensetzung der Allianz steht in Übereinstimmung mit

den Projektzielen; je nach Bedarf werden Fachwissen und Kompetenzen

zusammengebracht, die für die Konzeption von Lehrplänen, die Gestaltung

von Qualifikationsstandards, Methoden für die Ausbildungsmaßnahmen

und die Politik der beruflichen Bildung erforderlich sind. Die

Repräsentativität und das Fachwissen der Partner im betreffenden

Wirtschaftszweig und auf europäischer Ebene werden überzeugend

dargestellt. Die Partner führen system- und branchenspezifische

Informationen sowie fundierte Kenntnisse über den Qualifikationsbedarf

und Lehr- und Ausbildungsverfahren in der von ihnen vertretenen Branche

zusammen. Der Beteiligung von Sozialpartnern auf europäischer und/oder

nationaler Ebene in den an der Allianz beteiligten Ländern, denen eine

eindeutige Rolle bei der Erstellung des Lehrplans/der Lehrpläne sowie der

Gewährleistung von Lernen am Arbeitsplatz zugewiesen wird, ist von

hoher Bedeutung. Das Spektrum der maßgeblichen Partner in den an der

Allianz beteiligten Programmländern sollte so breit gefächert und so

repräsentativ sein, dass die Allianz über große Kapazitäten für die

Durchführung in den in die Allianz einbezogenen Ländern verfügt (z. B.

durch die der Beteiligung von Branchenverbänden oder Sozialpartnern auf

europäischer Ebene). Sofern an dem Vorschlag zudem Stellen mit

Regulierungsaufgaben in der Berufsbildung beteiligt sind, wird diesem

Aspekt hohe Bedeutung beigemessen.

• Engagement: Die Verteilung der Verantwortung und der Aufgaben ist klar

und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller

teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihren besonderen

Fachkenntnissen und Fähigkeiten.

• Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines

Managements und seiner Koordinierung eines transnationalen Netzwerks

sowie Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus. Individuelle

Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes

einzelnen Partners zugewiesen.

• Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein wirksamer Mechanismus

vorgeschlagen, um eine gute Abstimmung, gute Entscheidungsprozesse

42 http://ec.europa.eu/education/policy/vocational-policy/sector-skills_de.htm

Page 30: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-30-

und eine gute Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der

Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Akteure sicherzustellen.

Wirkung und Verbreitung

(maximal 20 Punkte)

• Nutzung: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz

von den Partnern und anderen Akteuren verwendet werden. Im Vorschlag

wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts

und darüber hinaus gemessen wird.

• Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen eindeutigen Plan für die

Verbreitung von Ergebnissen und umfasst geeignete Aktivitäten sowie

einen Zeitplan, Instrumente und Kanäle, um sicherzustellen, dass die

Ergebnisse und Vorteile wirksam unter Interessenträgern, politischen

Entscheidungsträgern, Beratern, Unternehmen und jungen Lernenden in

der Pflichtschulbildung zur Aufklärung über auf dem Arbeitsmarkt stark

nachgefragte Berufsbilder bzw. über Berufsbilder, die zur Gründung neuer

Unternehmen führen könnten, während der Laufzeit des Projekts und

darüber hinaus verbreitet werden; der Vorschlag enthält Angaben, welche

Partner für die Verbreitung zuständig sind, und enthält Belege zum

Nachweis ihrer jeweiligen Erfahrung im Zusammenhang mit

Verbreitungsmaßnahmen.

• Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche

Relevanz und Wirkung ersichtlich. Es sind Partner mit einer maßgeblichen

Rolle innerhalb des betreffenden Wirtschaftszweiges, unter anderem in der

allgemeinen und beruflichen Bildung, beteiligt. Er beinhaltet Maßnahmen

sowie Ziele und Indikatoren für die Überwachung der Fortschritte und

Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Er umfasst

Stellen mit Regulierungsfunktionen (insbesondere im Bereich

Qualifikationen), die direkt an der Sicherstellung der Anerkennung oder

Zertifizierung des Ausbildungsinhalts des Vorschlags beteiligt sind. Falls

eine europäische Dachorganisation des Wirtschaftszweigs, die

entweder Sozialpartner oder die betreffende Branche vertritt, ein

vollwertiger Partner ist, wird dem hohe Relevanz beigemessen.

• Offener Zugang: Gegebenenfalls wird in dem Vorschlag beschrieben, wie

die erstellten Materialien, Dokumente und Medien ohne unangemessene

Beschränkungen frei zugänglich gemacht und durch offene Lizenzen

beworben werden.

• Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für

die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erarbeitet wird. Der

Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und die Angabe von

Finanzmitteln (europäisch, national und privat), um zu gewährleisten, dass

die Ergebnisse und die durch die Allianz erzielten Vorteile langfristig eine

nachhaltige Wirkung aufweisen.

Page 31: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-31-

9.3. Vergabekriterien für Los 3 – Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten für

die Anwendung strategischer Ansätze („Blaupause“) zur

Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen

Relevanz des Projekts

(maximal 25 Punkte)

• Verbindung zu EU-Strategien und -Initiativen: Bei dem Vorschlag werden

die europäischen Ziele im Bereich Berufsbildung berücksichtigt und er

trägt zu ihrer Erreichung bei; es wird der Sichtbarkeit von vorhandenen

EU-Instrumenten und -Initiativen zur Kompetenzentwicklung Rechnung

getragen und ein Beitrag hierzu geleistet; falls zutreffend, zielt der

Vorschlag auf die Arbeit eines europäischen branchenspezifischen

Qualifikationsrates ab.

• Repräsentation des Bildungsbereichs: Der Allianz gehören Partner an, die

die Bildungsanbieter angemessen vertreten.

• Repräsentation des Wirtschaftszweigs: Der Allianz gehören Partner an, die

den betreffenden Wirtschaftszweig angemessen vertreten.

• Digitale Kompetenzen sowie Kompetenzen in Schlüsseltechnologien:

Umfang, in dem bei dem Vorschlag diese Kompetenzen in die

Ausbildungsinhalte für eines oder mehrere der entsprechenden

maßgeblichen Berufsprofile integriert werden. Vorschläge, die diesen

Aspekt berücksichtigen, haben eine hohe Relevanz.

• Grüne Kompetenzen: der Umfang, in dem der Vorschlag grüne

Kompetenzen in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer der

entsprechenden maßgeblichen Berufsprofile integriert. Vorschläge, die

diesen Aspekt berücksichtigen, haben eine hohe Relevanz.

• Zweck: Der Vorschlag ist für die Ziele der in Abschnitt 2 beschriebenen

Maßnahme, Themen und Aktivitäten relevant. Der Vorschlag trägt zum

Aufbau länderübergreifender Netze und von Kooperationsinstrumenten

zwischen einschlägigen Interessenträgern bei, um die allgemeine Bildung

an den sich abzeichnenden Bedarf des Wirtschaftszweigs anzupassen.

• Kohärenz: Die Ziele beruhen auf einer fundierten Bedarfsanalyse. Sie sind

klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten

Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind.

• Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt den neuesten Stand der

Erkenntnisse bei Methoden und Verfahren und führt zu innovativen

Ergebnissen und Lösungen.

• Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein Mehrwert

ersichtlich, der sich aus der länderübergreifenden Zusammenarbeit ergibt.

• Verbindung zu bestehenden EU-Initiativen: Bei dem Vorschlag wird der

Sichtbarkeit von vorhandenen EU-Instrumenten und -Initiativen zur

Kompetenzentwicklung Rechnung getragen wird und er trägt hierzu bei.

Qualität der

Projektkonzeption

und -durchführung

(maximal 30 Punkte)

• Kohärenz: Die gesamte Projektkonzeption gewährleistet Stimmigkeit

zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen

Finanzierungsplan. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich

aufgebaut und beschreibt geeignete, konkrete und praktische Aktivitäten,

die dem ermittelten Bedarf entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen

führen.

• Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und umfasst

sämtliche Phasen (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung,

Evaluierung und Verbreitung).

• Methodik: Der Vorschlag entspricht und beruht auf EU-Werkzeugen und -

Instrumenten in Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen, wie dem

EQR43

, dem Europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsbildung

(ECVET)44

, dem Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung

in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET)45

, Europass46

,

43 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32008H0506(01) 44 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1473612465372&uri=CELEX:32009H0708(02) 45 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1473612641346&uri=CELEX:32009H0708(01)

Page 32: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-32-

EURES47

, Drop 'Pin48

, ESCO49

, usw. Nach Möglichkeit sollten bei dem

Vorschlag frühere einschlägige Aktivitäten (z. B. Initiativen der

Mitgliedstaaten, Gemeinschaften für Wissensinnovation – KIC des EIT50

,

Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten51.

) berücksichtigt und

genutzt werden. Der Vorschlag beruht auf dem auf Lernergebnissen

ausgerichteten ECVET (Einheiten von Lernergebnissen) sowie den

Qualitätssicherungsgrundsätzen im Einklang mit dem EQAVET.

• Management: Es sind klare Regelungen für das Projektmanagement

vorgesehen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und

Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind

für jede Aktivität geeignete Mittel vorgesehen.

• Finanzierungsplan: Der Finanzierungsplan beinhaltet angemessene Mittel

für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch

noch zu niedrig angesetzt.

• Die Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der

Lernergebnisse der Teilnehmer entsprechen den Grundsätzen der

europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente.

• Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende

Qualitätsbewertung, Experten-/Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und

Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame

Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen

Herausforderungen und Risiken sind klar definiert und es sind

angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur

Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Expertenbasierte

Evaluierungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen.

Das Arbeitsprogramm der Allianz umfasst eine unabhängige externe

Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts.

Qualität des Projektteams

und der

Kooperationsvereinbarungen

(maximal 25 Punkte)

• Struktur: Die Zusammensetzung der Allianz steht in Übereinstimmung mit

den Projektzielen; je nach Bedarf werden Fachwissen und Kompetenzen

zusammengebracht, die für die Ermittlung des Qualifikationsbedarfs sowie

die Abschätzung des Qualifizierungsbedarfs, das Qualifikationsangebot,

die Konzeption von Lehrplänen, die Gestaltung von

Qualifikationsstandards, Methoden für die Ausbildungsmaßnahmen und

die Politik der beruflichen Bildung erforderlich sind. Die Partner führen

system- und branchenspezifische Informationen sowie fundierte

Kenntnisse über den Qualifikationsbedarf und Lehr- und

Ausbildungsverfahren in der von ihnen vertretenen Branche zusammen. Die Allianz gewährleistet eine angemessene Repräsentativität des

gesamten Wirtschaftszweiges: Die Repräsentativität und das Fachwissen

der Partner im betreffenden Wirtschaftszweig und auf europäischer Ebene

werden überzeugend dargestellt. Der Beteiligung von Sozialpartnern auf

europäischer und/oder nationaler Ebene in den an der Allianz beteiligten

Ländern, wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Das geografische

Spektrum der maßgeblichen Partner in den an der Allianz beteiligten

Programmländern sollte so breit gefächert und so repräsentativ sein, dass

die Allianz über große Kapazitäten für die Durchführung in den

einbezogenen Ländern verfügt (z. B. durch die Beteiligung von

Branchenverbänden und/oder Sozialpartnern auf europäischer Ebene).

Sofern an dem Vorschlag zudem Stellen mit Regulierungsaufgaben in der

Berufsbildung beteiligt sind, wird diesem Aspekt hohe Bedeutung

beigemessen.

• Engagement: Die Verteilung der Verantwortung und der Aufgaben ist klar

und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller

46 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1473612732264&uri=CELEX:32004D2241 47

https://ec.europa.eu/eures/public/homepage?lang=de 48 https://ec.europa.eu/eures/droppin/de 49 https://ec.europa.eu/esco/portal/home 50 https://eit.europa.eu/activities/innovation-communities 51 http://ec.europa.eu/education/policy/vocational-policy/sector-skills_de.htm

Page 33: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-33-

teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihren besonderen

Fachkenntnissen und Fähigkeiten.

• Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines

Managements und seiner Koordinierung eines transnationalen Netzwerks

sowie Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus. Individuelle

Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes

einzelnen Partners zugewiesen.

• Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein wirksamer Mechanismus

vorgeschlagen, um eine gute Abstimmung, gute Entscheidungsprozesse

und eine gute Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der

Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Akteure sicherzustellen.

Wirkung und Verbreitung

(maximal 20 Punkte)

• Nutzung: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz

in den Partnerländern eingeführt werden.

• Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen eindeutigen Plan für die

Verbreitung von Ergebnissen und umfasst geeignete Aktivitäten sowie

einen Zeitplan, Instrumente und Kanäle, um sicherzustellen, dass die

Ergebnisse und Vorteile wirksam unter Interessenträgern, politischen

Entscheidungsträgern, Beratern, Unternehmen und jungen Lernenden in

der Pflichtschulbildung zur Aufklärung über auf dem Arbeitsmarkt stark

nachgefragte Berufsbilder bzw. über Berufsbilder, die zur Gründung neuer

Unternehmen führen könnten, während der Laufzeit des Projekts und

darüber hinaus verbreitet werden; der Vorschlag enthält Angaben, welche

Partner für die Verbreitung zuständig sind, und enthält Belege zum

Nachweis ihrer jeweiligen Erfahrung im Zusammenhang mit

Verbreitungsmaßnahmen.

• Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche

Relevanz und Wirkung ersichtlich. Es sind Partner mit einer maßgeblichen

Rolle innerhalb des betreffenden Wirtschaftszweiges, unter anderem in der

allgemeinen und beruflichen Bildung, beteiligt. Er beinhaltet Maßnahmen

sowie Ziele und Indikatoren für die Überwachung der Fortschritte und

Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung. Er umfasst

Stellen mit Regulierungsfunktionen (insbesondere im Bereich

Qualifikationen), die direkt an der Sicherstellung der Anerkennung oder

Zertifizierung des Ausbildungsinhalts des Vorschlags beteiligt sind. Falls

eine europäische Dachorganisation des Wirtschaftszweigs, die

entweder Sozialpartner oder die betreffende Branche vertritt, ein

vollwertiger Partner ist, wird dem hohe Relevanz beigemessen.

• Offener Zugang: Gegebenenfalls wird im Vorschlag erläutert, wie die

erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne

unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht

werden.

• Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für

die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erarbeitet wird. Der

Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und es werden

(europäische, nationale und private) Finanzmittel angegeben, mit denen

gewährleistet wird, dass die Ergebnisse und die durch die Allianz erzielten

Vorteile langfristig eine nachhaltige Wirkung über die Projektlaufzeit

hinaus aufweisen.

Page 34: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-34-

9.4. Mindestwerte für die Vergabekriterien

Projekte können nur dann gefördert werden, wenn sie mindestens 70 Punkte erzielen. Zudem

müssen sie mindestens 13 Punkte für die Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität

des Projektteams und der Kooperationsvereinbarungen“, 16 Punkte für die Kategorie

„Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 11 Punkte für die Kategorie

„Wirkung und Verbreitung“ erhalten.

10. RECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN

Im Fall der Vergabe einer Finanzhilfe durch die Agentur wird dem Begünstigten eine

Finanzhilfevereinbarung übermittelt, in der die Bedingungen und die Höhe der Finanzhilfe in

Euro sowie das Verfahren zur formellen Festschreibung der Verpflichtungen der Parteien

beschrieben sind.

Finanzhilfevereinbarung:

Der Begünstigte erhält zwei Ausfertigungen der Originalvereinbarung, die von ihm im

Namen des Konsortiums zu unterzeichnen und umgehend an die Agentur

zurückzusenden sind. Die Agentur unterzeichnet als letzte Partei.

Wichtiger Hinweis: Die Gewährung einer Finanzhilfe begründet keinen Anspruch auf eine

Finanzhilfe in nachfolgenden Jahren.

11. FINANZBESTIMMUNGEN

11.1. Allgemeine Grundsätze

a) Kumulierungsverbot

Finanzhilfen für Maßnahmen:

Für eine Maßnahme kann jeweils nur eine Finanzhilfe aus dem Haushalt der

Europäischen Union gewährt werden.

Auf keinen Fall können dieselben Kosten zweimal aus dem Haushalt der Union

finanziert werden. Um dies zu gewährleisten, sind von den Antragstellern im

Antragsformular die Quellen und Beträge der Fördermittel der Europäischen Union,

die sie in dem betreffenden Haushaltsjahr für dieselbe Maßnahme, einen Teil der

Maßnahme oder ihre Betriebskosten erhalten bzw. beantragt haben, sowie sonstige

Fördermittel anzugeben, die sie für dieselbe Maßnahme erhalten oder beantragt haben.

b) Rückwirkungsverbot

Die rückwirkende Gewährung einer Finanzhilfe für bereits abgeschlossene

Maßnahmen ist nicht zulässig.

Finanzhilfen für Maßnahmen:

Für eine bereits begonnene Maßnahme kann eine Finanzhilfe nur gewährt werden,

wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass die Maßnahme noch vor

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung anlaufen musste.

In diesem Fall dürfen die förderfähigen Kosten nicht vor dem Zeitpunkt der

Antragstellung getätigt worden sein.

c) Kofinanzierung

Kofinanzierung bedeutet, dass die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen

Mittel nicht in voller Höhe über die Finanzhilfe der Europäischen Union bereitgestellt

Page 35: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-35-

werden dürfen.

Als Kofinanzierungsmittel für die Maßnahme kommen z. B. in Betracht:

Eigenmittel des Begünstigten

Einnahmen aus der Maßnahme

Finanzbeiträge Dritter.

d) Ausgeglichener Finanzierungsplan

Dem Antragsformular ist ein ausgeglichener Finanzierungsplan für die Maßnahme

beizufügen.

Die Tabelle zum Finanzierungsplan ist in Euro aufzustellen.

e) Durchführungsaufträge/Untervergabe

Erfordert die Durchführung der Maßnahme die Vergabe von Aufträgen

(Durchführungsaufträge), hat der Begünstigte dem wirtschaftlich günstigsten Angebot

bzw. gegebenenfalls dem Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag zu erteilen;

dabei vermeidet er Interessenkonflikte und bewahrt die Unterlagen für eine eventuelle

Prüfung auf.

Bei der Vergabe eines Auftrags mit einem Wert von mehr als 60 000 EUR muss der

Begünstigte zusätzliche Vorschriften beachten, die in der dieser Aufforderung zur

Einreichung von Vorschlägen als Anhang beigefügten Finanzhilfevereinbarung

enthalten sind. Darüber hinaus ist der Begünstigte gehalten, das Vergabeverfahren klar

zu dokumentieren und diese Unterlagen für eine eventuelle Prüfung aufzubewahren.

Einrichtungen, die als öffentliche Auftraggeber im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU52

oder im Sinne der Richtlinie 2014/25/EU53

handeln, müssen die geltenden nationalen

Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge einhalten.

Im Falle einer Untervergabe, d. h. der Übertragung bestimmter Aufgaben oder

Tätigkeiten, die laut der im Vorschlag enthaltenen Beschreibung Teil der Maßnahme

sind und die der Begünstigte nicht selbst ausführen kann, sind die für

Durchführungsaufträge geltenden Bestimmungen (siehe oben) sowie folgende

Bedingungen einzuhalten:

- Sie betrifft nur die Umsetzung eines begrenzten Teils der Maßnahme.

- Sie ist hinsichtlich der Art der Maßnahme gerechtfertigt und für ihre Umsetzung

erforderlich.

- Sie ist im Vorschlag eindeutig anzugeben, andernfalls muss eine vorherige

schriftliche Genehmigung von der Agentur eingeholt werden.

f) Finanzielle Unterstützung Dritter

Die Anträge dürfen keine finanzielle Unterstützung Dritter vorsehen.

11.2. Formen der Finanzierung

Finanzierung ausschließlich in Form von Pauschalbeträgen, Einheitskosten und/oder

Pauschalsätzen

52

Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche

Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG. 53 Richtlinie 2014/25/EU (zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG) über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber

im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste: http://eur-lex.europa.eu/legal-

content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0025

Page 36: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-36-

Die für die Pauschalbeträge, Einheitskosten und/oder Pauschalsätze angewandten Grundsätze

wurden auf Grundlage des BESCHLUSSES C(2013)8550 DER KOMMISSION vom

4. Dezember 2013 zur Verwendung von Pauschalbeträgen, Erstattung auf der Grundlage von

Einheitskosten und Pauschalfinanzierung im Rahmen des Programms „Erasmus+“54.

festgelegt.

Die EU-Finanzhilfe beruht auf dem System der Einheitskosten. Das System der

Einheitskosten ist eine vereinfachte Form zur Ermittlung der Finanzhilfe. Naturgemäß handelt

es sich bei vereinfachten Formen von Finanzhilfen um Beiträge zu den Hauptkosten eines

Projekts und nicht um eine exakte Erstattung der tatsächlichen Kosten, die in Verbindung mit

den konkreten Tätigkeiten im Rahmen des Projekts entstehen.

Die Höhe der Einheitskosten wird auf Grundlage der tatsächlichen Kosten von Projekten in

der Vergangenheit festgelegt, wobei sichergestellt wird, dass die anhand des Systems der

Einheitskosten berechnete endgültige Finanzhilfe durchschnittlich die gleiche Höhe wie die

auf Grundlage der tatsächlichen Kosten berechnete endgültige Finanzhilfe aufweist.

Da das System der Einheitskosten sämtliche mit einem Projekt in Zusammenhang stehende

Kosten abdecken muss (Reise- und Aufenthaltskosten, Unterauftragsvergabe, Ausrüstung

usw.), wurde dies bei der Simulationen und der Bestimmung der Höhe der Einheitskosten

berücksichtigt.

Bei Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten werden die festgelegten Einheitskosten auf

die Personalkomponente eines Projekts angewandt. Dabei werden die Einheitskosten, die auf

einen Arbeitstag einer Person in der jeweiligen Kategorie angewandt werden, anhand eines

Rasters von vier Personalkategorien und vier Ländergruppen bestimmt.

Grundlage für die Berechnung des Beitrags der EU sind die Zahl der Tage und das Profil des

Personals aus den einzelnen Ländern.

Die einzelnen Einheitskosten werden mit der Zahl der für das Projekt investierten Einheiten

(Tage) multipliziert. Daraus ergibt sich der maximale EU-Gesamtbeitrag zum Projekt, mit

dem alle unmittelbar mit der Umsetzung des Projekts verbundenen Tätigkeiten abgedeckt

werden, einschließlich Projektmanagement, Projektsitzungen, Ergebnisse geistiger Arbeit

(etwa Lehrpläne, Lehrmaterialien, freie Lern- und Lehrmaterialien, IT-Instrumente, Analysen,

Studien usw.), Verbreitung, Beteiligung an Veranstaltungen, Konferenzen, Reisen usw.

HINWEIS: Die Berechnung der Einheitskosten für eine Tätigkeit und die Ergebnisse beruht

ausschließlich auf dem Personaleinsatz. Bei der Berechnung der „Zahl der Tage“ ist dabei

ausschließlich das von den Partnereinrichtungen beschäftigte fest angestellte und befristet

angestellte Personal sowie Leihpersonal zu berücksichtigen, das in der ausführlichen

Projektbeschreibung aufgeführt ist (fest angestelltes Personal mit einem Arbeitsvertrag mit

einer der Partnereinrichtungen, befristet angestelltes Personal mit einem Arbeitsvertrag mit

einer der Partnereinrichtungen, Leiharbeitskräfte, die durch eine spezialisierte externe

Agentur eingestellt werden, Personal, das auf Grundlage eines an einen Arbeitsvertrag nach

den nationalen Vorschriften angeglichenen Vertrages tätig ist).

54 http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/more_info/awp/docs/c_2013_8550.pdf

Page 37: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-37-

Beantragter Höchstbetrag

Die Berechnung der beantragten Finanzhilfe erfolgt auf Basis der folgenden

Berechnungsmethode:

𝐵𝑒𝑎𝑛𝑡𝑟𝑎𝑔𝑡𝑒 𝐹𝑖𝑛𝑎𝑛𝑧ℎ𝑖𝑙𝑓𝑒 = 𝑣𝑜𝑟𝑎𝑏 𝑓𝑒𝑠𝑡𝑔𝑒𝑙𝑒𝑔𝑡𝑒 𝐵𝑒𝑡𝑟ä𝑔𝑒 ∗ 𝑍𝑎ℎ𝑙 𝑑𝑒𝑟 𝐸𝑖𝑛ℎ𝑒𝑖𝑡𝑒𝑛 (𝑇𝑎𝑔𝑒) ∗

Vorab festgelegte Beträge in Euro pro

Tag

X

Zahl der förderfähigen Einheiten (Tage)

Die Beträge hängen von folgenden Faktoren

ab: a) Berufsprofil/Beschäftigungsvertrag

des an dem Projekt beteiligten Personals

und b) Land der Organisation, die die

Aktivität durchführt.

(Mit Blick auf die Beträge ist die folgende

Tabelle für die Höhe der Einheitskosten

heranzuziehen.)

„Zahl der Arbeitstage in Zusammenhang mit der

Durchführung des Projekts“. Im Einklang mit

Kapitel 11.2

Berufsprofil/Beschäftigungsvertrag

des Personals,

das an dem

Projekt beteiligt ist

Land

der Organisation,

die die Aktivität durchführt

Führungskräfte

Lehrkräfte/Aus

bilder/Wissens

chaftler

Techniker Verwaltung

Dänemark, Irland, Luxemburg,

Niederlande, Österreich,

Schweden, Liechtenstein,

Norwegen

353 289 228 189

Belgien, Deutschland, Frankreich,

Italien, Finnland, Vereinigtes

Königreich, Island

336 257 194 157

Griechenland, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern 197 164 122 93

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei

106 88 66 47

Der beantragte Betrag muss auf der vorstehend erläuterten Berechnungsmethode beruhen,

wobei der in Abschnitt 4 genannte Höchstbetrag der Finanzhilfe im Einklang mit den in dem

Antrag vorgesehenen Aktivitäten/Ergebnissen zu berücksichtigen ist.

Der Finanzhilfebetrag darf den beantragten Betrag nicht übersteigen. Die Beträge werden in

Euro angegeben. Mit der Annahme eines Antrags verpflichtet sich die Exekutivagentur nicht,

eine Finanzhilfe in der vom Begünstigten beantragten Höhe zu gewähren.

Page 38: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-38-

Berechnung des endgültigen Finanzhilfebetrags

Der endgültige Betrag der dem Begünstigten zu gewährenden Finanzhilfe wird nach

Abschluss der Maßnahme berechnet und zwar nach:

- Genehmigung eines Zahlungsantrags, der zusammen mit einem Abschlussbericht mit

detaillierten Angaben zur Durchführung und zu den Ergebnissen der Maßnahme eingereicht

wurde;

- Überprüfung der Durchführung der Aktivitäten und/oder Erbringung der Leistungen, die im

Antrag vorgesehen waren;

- Einreichung der nach der Finanzhilfevereinbarung erforderlichen Belege.

Der endgültige Betrag der Finanzhilfe wird ausschließlich auf der Grundlage des

Abschlussberichts über die Durchführung sowie der qualitativen und quantitativen Nachweise

ermittelt, die die Überprüfung der Einhaltung der in der Beschreibung der Maßnahme

festgelegten Bedingungen ermöglichen.

Sofern diese Bedingungen nur teilweise erfüllt werden, erfolgt die endgültige Zahlung anteilig

auf Grundlage der tatsächlichen Umsetzung.

Für die vollständig auf Einheitskosten beruhende Finanzhilfe wird der endgültige Betrag der

Finanzhilfe nach Prüfung des Abschlussberichts über die Durchführung bestimmt, sofern der

endgültige Betrag geringer ist als der in der Vereinbarung als absoluter Wert angegebene

maximale EU-Gesamtbeitrag. Wenn hingegen die Zahl der erstellten und verbrauchten

Einheiten höher ist als veranschlagt, beläuft sich der endgültige Betrag der Finanzhilfe auf

den in der Vereinbarung festgelegten maximalen EU-Gesamtbeitrag.

Im Zuge der Berichterstattung hat der Koordinator die Zahl der Arbeitstage pro

Personalkategorie für jeden der Begünstigten anzugeben, gegebenenfalls einschließlich

verbundener Einrichtungen, und muss dabei sicherstellen, dass alle Personaltage

unter gebührender Berücksichtigung der vorstehend erläuterten Bedingungen

bestimmbar sind und unmittelbar den förderfähigen Aktivitäten zugeordnet und somit

unmittelbar verbucht und mit offiziellen Dokumenten belegt werden können;

der für jede Person anwendbaren Personalkategorie jeweils einer der im

Antragsformular aufgeführten vier Kategorien entspricht und mit dem

Berufsprofil/Beschäftigungsvertrag der betreffenden Person (Internationale

Standardklassifikation der Berufe – ISCO) in Zusammenhang steht;

mit den tatsächlich von den Begünstigten durchgeführten Aktivitäten in

Zusammenhang stehen und sich nur auf die tatsächliche Zahl der erstellten oder

verbrauchten Einheiten beziehen, die bei der Berechnung der Finanzhilfe auf

Grundlage von Einheitskosten geltend gemacht werden können;

tatsächlich in der Buchführung entsprechend den geltenden

Rechnungsführungsprinzipien und unter Einhaltung der Anforderungen der geltenden

Steuer- und Sozialgesetzgebung erfasst sind;

Page 39: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-39-

den in der Aufstellung der Mitbegünstigten explizit genannten juristischen Personen

und gegebenenfalls verbundenen Einrichtungen entstanden sind;

mit Artikel 11.2 in Einklang stehen.

11.3. Zahlungsmodalitäten

Der Begünstigte erhält innerhalb von 30 Tagen, nachdem die letzte der beiden Parteien die

Vereinbarung unterzeichnet hat, eine Vorfinanzierung in Höhe von 40 % des

Finanzhilfebetrags, sofern er alle erforderlichen Sicherheiten geleistet hat.

Eine zweite Vorfinanzierungszahlung von 40 % des Gesamtbetrags der Finanzhilfe erhält der

Begünstigte innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines Fortschrittsberichts über die

Durchführung der Maßnahme bei der Agentur. Der Berichtszeitraum umfasst die ersten

12 Monate für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren, die ersten 18 Monate für Projekte

mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie die ersten 24 Monate für Projekte mit einer Laufzeit

von vier Jahren. Bei Projekten mit einer Laufzeit von vier Jahren können ergänzende Berichte

angefordert werden. Diese zweite Vorfinanzierungszahlung kann erst geleistet werden, wenn

mindestens 70 % der vorangegangenen Vorfinanzierungszahlung in Anspruch genommen

wurden. Wurden weniger als 70 % einer Vorfinanzierung verwendet, wird der Betrag der

nächsten Zahlung um den nicht verwendeten Betrag dieser Vorfinanzierung gekürzt.

Die Agentur bestimmt die Höhe der dem Begünstigten zu zahlenden Abschlusszahlung auf

der Grundlage der Berechnung des endgültigen Finanzhilfebetrags (siehe Abschnitt 11.2

oben). Falls die Gesamtsumme früherer Zahlungen den endgültigen Finanzhilfebetrag

übersteigt, hat der Begünstigte den von der Kommission zu viel gezahlten Betrag auf der

Grundlage einer Rückforderungsanordnung zurückzuzahlen.

11.4. Sicherheitsleistung für die Vorfinanzierung

Bei unzureichender finanzieller Leistungsfähigkeit des Antragstellers kann eine

Sicherheitsleistung in Höhe der Vorfinanzierung verlangt werden, um die mit der

Vorfinanzierung verbundenen finanziellen Risiken zu begrenzen.

Die auf Euro lautende Sicherheit wird von einer zugelassenen Bank oder einem zugelassenen

Finanzinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt. Ist der

Begünstigte in einem Drittland niedergelassen, so kann der zuständige Anweisungsbefugte

eine von einer Bank oder einem Finanzinstitut mit Sitz in diesem Drittland gestellte Sicherheit

akzeptieren, wenn er der Auffassung ist, dass diese Bank oder dieses Finanzinstitut die

gleichen Garantien und Merkmale aufweist wie eine Bank oder ein Finanzinstitut mit Sitz in

einem Mitgliedstaat. Beträge, die sich auf Sperrkonten befinden, werden nicht als finanzielle

Sicherheitsleistungen akzeptiert.

Diese Sicherheit kann durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines Dritten oder die

Solidarbürgschaft der an derselben Finanzhilfevereinbarung beteiligten Begünstigten einer

Aktion ersetzt werden.

Die Freigabe der Sicherheit erfolgt im Zuge der Verrechnung der Vorfinanzierung mit den

Zwischenzahlungen oder den Zahlungen von Restbeträgen, die gemäß der

Finanzhilfevereinbarung an den Begünstigten geleistet werden.

Dieses Erfordernis gilt nicht für:

Page 40: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-40-

öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen des öffentlichen Rechts,

die durch zwischenstaatliche Vereinbarungen eingerichtet wurden, sowie deren

Sonderagenturen, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) oder die

Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.

12. PUBLIZITÄT

12.1. Verantwortlichkeiten der Begünstigten

Die Begünstigten müssen in allen Veröffentlichungen oder im Zusammenhang mit

Aktivitäten, für die die Finanzhilfe verwendet wird, deutlich auf den Beitrag der Europäischen

Union hinweisen.

Diesbezüglich sind die Begünstigten gehalten, in allen im Rahmen des kofinanzierten Projekts

erstellten Veröffentlichungen, Aushängen, Programmen und anderen Produkten den Namen

und das Logo der Europäischen Kommission deutlich sichtbar aufzuführen.

Hierbei sind der Text, das Logo und der Haftungsausschluss zu verwenden, die unter

http://eacea.ec.europa.eu/uber-eacea/visuelle-identitat_de zur Verfügung stehen.

Kommt der Begünstigte dieser Verpflichtung nicht umfassend nach, kann die ihm gewährte

Finanzhilfe entsprechend den Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung oder des

Finanzhilfebeschlusses gekürzt werden.

12.2. Verantwortlichkeiten der Agentur und/oder der Kommission

Mit Ausnahme der natürlichen Personen bewilligten Stipendien und anderer direkter

Unterstützung für bedürftige natürliche Personen werden alle Informationen in Verbindung

mit den im Laufe eines Haushaltsjahres gewährten Finanzhilfen auf der Website der Organe

der Europäischen Union bis spätestens 30. Juni des Jahres veröffentlicht, das auf das

Haushaltsjahr folgt, in dem die Finanzhilfen bewilligt wurden.

Die Agentur und/oder die Kommission veröffentlichen folgende Angaben:

Name des Begünstigten

Sitz des Begünstigten: wenn es sich bei dem Begünstigten um eine juristische Person

handelt, die Adresse; wenn es sich bei dem Begünstigten um eine natürliche Person

handelt, die Region gemäß der Definition auf NUTS-2-Ebene55

, falls der Begünstigte

in der EU ansässig ist, oder eine gleichwertige Angabe, falls der Begünstigte

außerhalb der EU ansässig ist

Betrag der gewährten Finanzhilfe

Art und Zweck der Finanzhilfe.

Auf ein angemessenes und hinreichend begründetes Ersuchen des Begünstigten hin kann auf

die Bekanntmachung verzichtet werden, sofern die Offenlegung die in der Charta der

Grundrechte der Europäischen Union geschützten Rechte und Freiheiten der betreffenden

natürlichen Personen bedrohen oder den geschäftlichen Interessen der Begünstigten schaden

würde.

55

Amtsblatt der Europäischen Union L 39 vom 10.2.2007.

Page 41: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-41-

13. DATENSCHUTZ

Alle personenbezogenen Daten (Namen, Adressen, Lebensläufe usw.) werden gemäß der

Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener

Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr

verarbeitet.56

Der Antragsteller hat alle nicht als optional gekennzeichneten Fragen im Antragsformular zu

beantworten, damit der Finanzhilfeantrag gemäß der Leistungsbeschreibung der Aufforderung

zur Einreichung von Vorschlägen bewertet und weiterverarbeitet werden kann.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck von der Abteilung oder

dem Referat verarbeitet, die bzw. das für das jeweilige Finanzhilfeprogramm der

Europäischen Union zuständig ist (für die Verarbeitung der Daten verantwortliche Stelle).

Personenbezogene Daten können, wenn deren Kenntnis notwendig ist, an Dritte

weitergegeben werden, die an der Bewertung der Anträge oder am Verwaltungsverfahren für

die Gewährung der Finanzhilfe beteiligt sind. Dies erfolgt unbeschadet der Weitergabe an

Einrichtungen, die gemäß dem Recht der Europäischen Union für Überwachungs- und

Prüfungsaufgaben zuständig sind. Insbesondere können personenbezogene Daten zum

Zwecke der Wahrung der finanziellen Interessen der Union internen Auditdiensten, dem

Europäischen Rechnungshof, dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten oder

dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie zwischen den

Anweisungsbefugten der Kommission und den Exekutivagenturen übermittelt werden. Der

Antragsteller hat das Recht, Auskunft über die ihn betreffenden Daten zu erhalten und die

Berichtigung der Daten zu erwirken. Bei Fragen zu diesen Daten wird der Antragsteller

gebeten, sich an die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle zu wenden. Antragsteller

können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden. Eine

ausführliche Datenschutzerklärung, einschließlich Kontaktdaten, ist auf der Website der

EACEA verfügbar:

http://eacea.ec.europa.eu/about/documents/calls_gen_conditions/eacea_grants_privacy_statem

ent.pdf

Antragsteller und, falls es sich um juristische Personen handelt, Personen, die Mitglieder des

Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans des Antragstellers sind oder über

entsprechende Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse verfügen, bzw.

natürliche oder juristische Personen, die unbeschränkt für die Schulden des Antragstellers

haften, werden darauf hingewiesen, dass ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname von

natürlichen Personen, Anschrift, Rechtsform sowie Name und Vorname der Personen mit

Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen bei juristischen Personen) vom

Anweisungsbefugten der Agentur im Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES)

gespeichert werden können, falls eine der Situationen nach der Verordnung (EU, Euratom)

Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die

Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1),

56 ABl. L 8 vom 12.1.2001.

Page 42: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-42-

geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und

des Rates vom 28. Oktober 2015 (ABl. L 286 vom 30.10.2015, S. 1) auf sie zutrifft.

Page 43: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-43-

14. VERFAHREN FÜR DIE EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN

14.1. Veröffentlichung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird im Amtsblatt der Europäischen

Union und auf der Website der EACEA unter folgender Adresse veröffentlicht:

https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/sector-skills-alliances-2017_en.

14.2. Registrierung im Teilnehmerportal

Vor Einreichung eines elektronischen Antrags müssen die Antragsteller und verbundenen

Einrichtungen ihre Organisation im Teilnehmerportal Bildung, Audiovisuelles, Kultur,

Bürgerschaft und Freiwilligenarbeit (Participant Portal) registrieren und erhalten einen

Teilnehmeridentifikationscode (Participant Identification Code, PIC). Im Antragsformular

wird die Angabe dieses Codes verlangt.

Das Teilnehmerportal dient der Verwaltung aller rechtlichen und finanziellen Informationen

über die Organisationen. Informationen zur Registrierung sind im Portal unter folgender

Adresse abrufbar:

http://ec.europa.eu/education/participants/portal

Über das Teilnehmerportal können die Antragsteller außerdem verschiedene Dokumente zu

ihrer Organisation hochladen. Diese Unterlagen sind einmalig hochzuladen und werden bei

späteren Anträgen derselben Organisation nicht erneut verlangt.

Nähere Informationen zu den Unterlagen, die über das Portal hochgeladen werden müssen,

sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-

plus/funding/sector-skills-alliances-2017_en

14.3. Einreichung des Finanzhilfeantrags

Vorschläge sind gemäß den in Abschnitt 5 dargelegten Zulässigkeitsvoraussetzungen bis zu

dem in Abschnitt 3 angegebenen Termin einzureichen.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist dürfen an den Anträgen keine Änderungen mehr

vorgenommen werden. Falls jedoch Klärungsbedarf besteht oder sachliche Fehler berichtigt

werden müssen, kann sich die Agentur hierzu während des Bewertungsverfahrens mit dem

Antragsteller in Verbindung setzen.

Elektronische Einreichung

Die Antragsteller werden gebeten, sich unter https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-

plus/funding/sector-skills-alliances-2017_en anzumelden und das Verfahren für die

Einreichung von Anträgen zu befolgen.

14.4. Geltende Rechtsvorschriften

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

(ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 2015 (ABl. L 286 vom

30.10.2015, S. 1) geänderten Fassung;

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die

Page 44: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-44-

Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des

Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für

den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1).

Rechtsgrundlage für das Programm http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-

plus/documents/erasmus-plus-legal-base_en.pdf

14.5. Kontaktdaten

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Vytaute Ezerskiene (Projektmanager)

[email protected]

Page 45: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-45-

GLOSSAR

Grundkompetenzen: Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften und Technologiewissen;

diese Fähigkeiten zählen zu den Schlüsselkompetenzen (siehe unten).

Lehrplan: Gesamtpaket vom Maßnahmen, das bei der Gestaltung, Organisation und Planung

eines Angebots im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung umgesetzt wird. Dies

umfasst die Festlegung der Lernergebnisse, -inhalte, -methoden (einschließlich

Leistungsbewertung) und -mittel sowie Regelungen für die Ausbildung von Lehrkräften und

Ausbildern.

Unternehmen: jedes wirtschaftlich tätige Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform

oder Wirtschaftsbereich, in dem es tätig ist.

Schlüsselkompetenzen: Kommunikation in der Muttersprache; Kommunikation in

Fremdsprachen; mathematische, wissenschaftliche und technologische Kompetenz

(Kompetenzen in MINT-Fächern); Computerkompetenz; Lernkompetenz; soziale Kompetenz

sowie Bürgerkompetenz; Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz;

Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit.

MOOC: Massive Open Online Courses (MOOC); diese sind auf eine unbeschränkte

Teilnahme und einen offenen Zugang über das Internet ausgerichtet. Zusätzlich zu

traditionellen Unterrichtsmaterialien wie gefilmten Vorträgen, Vorlesungen und Problem-Sets

bieten zahlreiche MOOC interaktive Nutzerforen, um die Interaktion auf Gemeinschaftsebene

unter Studierenden, Lehrkräften und Assistenzlehrkräften zu unterstützen.

Berufsprofil: die Fähigkeiten, Kompetenzen, Kenntnisse und Qualifikationen, die in der

Regel für einen bestimmten Beruf von Bedeutung sind.

Offener Zugang: Der Begünstigte muss alle mit Mitteln aus dem Programm Erasmus+

finanzierten Bildungsmaterialien kostenlos und im Rahmen offener Lizenzen veröffentlichen.

Offene Lizenz: eine Möglichkeit, bei der der Inhaber eines Werks jedem die Nutzung,

Weitergabe und Anpassung der betreffenden Materialien gestattet. Mit jedem Material ist eine

Lizenz verbunden. Eine offene Lizenz ist keine Übertragung von Urheberrechten oder von

Rechten des geistigen Eigentums oder der Nutzung.

Qualifikation: das formelle Ergebnis (Zeugnis, Diplom oder Titel) eines

Beurteilungsprozesses, das erzielt wird, wenn eine zuständige Stelle feststellt, dass die

betreffende Person Lernergebnisse erreicht hat, die bestimmten Standards entsprechen, oder

die erforderlichen Kompetenzen für die Wahrnehmung einer Aufgabe in einem bestimmten

Arbeitsbereich besitzt. Mit einer Qualifikation wird eine offizielle Anerkennung des Werts

von Lernergebnissen auf dem Arbeitsmarkt sowie in der allgemeinen und beruflichen Bildung

verliehen.

Qualifikationsstandard: die Normen und Spezifikationen, mit denen die Vergabe eines

Zeugnisses oder eines Diploms geregelt wird. Sie stehen in direktem Zusammenhang mit

Berufs-, Bildungs- und Beurteilungsstandards.

Page 46: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-46-

Strategien für intelligente Spezialisierungen: Intelligente Spezialisierung ist ein

strategischer Ansatz für die Wirtschaftsentwicklung durch eine gezielte Unterstützung für

Forschung und Innovation, der in der Leitinitiative „Innovationsunion“ im Rahmen der

Strategie Europa 2020 als Schlüsselaktion der Kohäsionspolitik im Bereich Innovation

veröffentlicht wurde. Die Entwicklung von Forschungs- und Innovationsstrategien für

Intelligente Spezialisierung wurde als Voraussetzung für Länder und Regionen

vorgeschlagen, die den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den

Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in

Anspruch nehmen möchten. Damit sollen wirksamere und effizientere politische

Innovationsstrategien auf nationaler und regionaler Ebene sichergestellt werden, um die

Wirkung einer EU-Finanzierung zu maximieren.

Sozialunternehmen: ein Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, das nicht im Sinne

der Richtlinie 2004/39/EG Artikel 4 Absatz 1 Nummer 14 an einem geregelten Markt notiert

ist und das 1) im Einklang mit seinem Gesellschaftsvertrag, seiner Satzung oder jeglichen

anderen satzungsmäßigen Unterlagen nicht die Erzielung von Gewinnen für seine

Eigentümer, Mitglieder oder Anteilseigner, sondern die Erzielung messbarer, positiver

sozialer Auswirkungen als vorrangiges Ziel sieht, wobei das Unternehmen a) innovative

Dienstleistungen oder Waren bereitstellt, die zu einer sozialen Wirkung führen; und/oder b)

eine innovative Art und Weise der Herstellung seiner Waren oder der Erbringung seiner

Dienstleistungen anwendet, die seine soziale Zielsetzung verkörpert; 2) seine Gewinne in

erster Linie zur Erreichung seiner vorrangigen Ziele einsetzt, statt sie auszuschütten, und im

Voraus Verfahren und Regeln für eine etwaige ausnahmsweise Gewinnausschüttung an

Anteilsinhaber und Besitzer festgelegt hat, damit solche Gewinnausschüttungen seine

vorrangigen Ziele nicht untergraben; und 3) in unternehmerischer, verantwortlicher und

transparenter Weise verwaltet wird, insbesondere durch Einbindung von Arbeitskräften,

Kunden und/oder Beteiligten, die von seiner Unternehmenstätigkeit betroffen sind.

Unter sozialen oder Querschnittskompetenzen sind die Fähigkeit zum kritischen Denken,

die Fähigkeit zur Eigeninitiative, zur Problemlösung und zur Zusammenarbeit zu verstehen;

diese Kompetenzen zählen zu den Schlüsselkompetenzen (siehe unten).

Spill-over-Effekte: die Auswirkungen einer Aktivität, die eine weitere Verbreitung finden als

ursprünglich beabsichtigt. In den Wirtschaftswissenschaften bezeichnen sie jede indirekte

Wirkung von öffentlichen Ausgaben.

VOOC: Vocational Open Online Course (berufsbildende offene Online-Lehrveranstaltung).

Eine Online-Lehrveranstaltung, die auf eine unbeschränkte Teilnahme und einen offenen

Zugang über das Internet abzielt. Zusätzlich zu traditionellen Unterrichtsmaterialien wie

gefilmten Vorträgen, Vorlesungen und Arbeitsblättern bieten zahlreiche VOOC interaktive

Nutzerforen, um die Interaktion auf Gemeinschaftsebene zwischen Studierenden, Lehrkräften

und Assistenzlehrkräften zu unterstützen. Es handelt sich um eine Form einer offenen Online-

Lehrveranstaltung (MOOC), deren Schwerpunkt jedoch auf beruflicher Bildung liegt und bei

der die Besonderheiten der beruflichen Bildung berücksichtigt werden.

Page 47: AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA … · den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 20154, in denen eine neue Reihe von mittelfristigen Ergebnissen vereinbart

-47-

ANHÄNGE:

Antragsformular (ausführliche Projektbeschreibung und Tabelle zum

Finanzierungsplan)

Hinweise zum Ausfüllen des Antragspakets

Muster für die Finanzhilfevereinbarung

Vorlage für den Fortschritts-/Abschlussbericht und die Kostenaufstellung

Leitfaden und Antragsformular für Änderungen