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In den vergangenen Jahren hat das Schießen mit Auflage für die Senioren einen unerwarteten Aufschwung genom- men. Bei der Einführung dieser Wettbewerbe, die in den nördlichen Bundesländern bereits seit langem bekannt sind, war der Gedanke der Bundes- und Landessportleitun- gen, dass die älteren Mitglieder, die wegen nachlassender Leistung ihr Gewehr an den buchstäblichen Nagel gehängt haben, ihr Sportgerät wieder hervorholen und mit Freude in den Vereinen Schießsport betreiben. Alle Erwartungen der Sportordnungsschreiber wurden jedoch bei weitem übertroffen. Nur anfangs fanden sich die Senioren mit älte- ren Sportwaffen wie Kipplaufgewehren und Seitenspan- ner am Schießstand ein. Denn schon bald wurde der Markt von der Industrie entdeckt, und es wurden spezielle Waf- fen und Ausrüstungsteile angeboten. Viele Tüftler und Er- finder unter den Senioren taten sich bei der Entwicklung von Auflageböcken hervor, und die einst so einfach ge- meinte Regel – Spaß durch Schießen – muss nun doch ge- wisse Formen und Regeln annehmen. Um Ihnen dennoch weiterhin den Grundsatz – Spaß durch Schießen – zu garan- tieren, möchte ich versuchen, an dieser Stelle die Grundre- geln darzustellen und auch verschiedene Hinweise zu den Wettbewerben und erlaubten Anschlägen und Hilfsmitteln zu geben. Sicherlich werde ich mit diesen Ausführungen neue Fragen aufwerfen, die Sie mir gerne auch stellen dür- fen. Ich darf mit den Wettbewerben, die zur Zeit im Aufge- legtschießen angeboten werden, beginnen. Hier ist zu un- terscheiden zwischen den Wettbewerben, die bis zur Deut- schen Meisterschaft führen, und den Wettbewerben, die wir beispielsweise bei den Bayerischen Seniorenmeister- schaften schießen, die also nicht weiterführend sind. Wettbewerbe, die zur Deutschen Meisterschaft führen Diese Wettbewerbe werden allesamt von der Gaumeister- schaft (regional evtl. unterschiedlich) bis hin zur Deutschen Meisterschaft angeboten. Sie stehen damit auch im Rang der offiziellen Deutschen Meisterschaften und sind dem Regelwerk Teil 9 der Sportordnung unterworfen. Die Klassen sind in der Sportordnung wie folgt eingeteilt: 9.1.5.1 Einteilung der Seniorenklasse 9.1.5.2 Einstufung der Wettkampfklassen Die Einstufung der jeweiligen Gruppen ergibt sich aus der Vollendung des betreffenden Einstiegsjah- res im laufenden Sportjahr. Ein Wechsel der Gruppe ist nicht möglich. Folgende Wettbewerbe sind in dieser Gruppe zur Zeit zu nennen: Luftgewehr Auflage (30 Schuss stehend in 45 Minuten) Schützenausweiseintrag 1.11) in den Klassen Senioren A, Senioren B, Senioren C. Eine Mannschaftswertung findet statt für die Senioren A (hier werden die Klassen 60,61 gemein- sam gewertet) Senioren B/C (hier werden die Klassen 62, 63, 64,65 gemeinsam gewertet) KK 50 Meter Auflage (30 Schuss stehend in 55 Minuten, bei Elektronik 45 Minuten) Schützenausweiseintrag 1.41) in den Klassen Senioren A, Senioren B, Senioren C. Eine Mannschaftswertung findet statt für die Senioren A (hier werden die Klassen 60, 61 gemein- sam gewertet) Senioren B/C (hier werden die Klassen 62, 63, 64, 65 gemeinsam gewertet) KK 50 Meter Zielfernrohr Carl Zeiss (30 Schuss stehend in 55 Minuten, bei Elektronik 45 Minuten) (Schützenausweiseintrag 1.42): in einer Seniorenklasse (hier werden die Klassen 60 bis 65 in einer Klasse gewertet, keine Mannschaftswertung. Bei diesem Wettbewerb ist zu beachten, dass ein Ziel- fernrohr von beliebigen Herstellern, max. 12-faches un- beleuchtetes Absehen zu verwenden ist. Die zweite Hand, die bei den Aufgelegtwettbewerben am Vorder- schaft oben oder unten liegt, darf bei diesem Wettbe- werb nicht auf dem Zielfernrohr zum Liegen kommen. BSSB-Wettbewerbe Im Bayerischen Sportschützenbund werden darüber hinaus im Rahmen der Bayerischen Seniorenmeisterschaft weitere Wettbewerbe angeboten. Zu dieser ist eine freie Meldung über die Vereine erforderlich, es erfolgt also keine Zulas- sung über Gau- oder Bezirksmeisterschaften. Für die Ausrüstung ist hier ebenfalls die Sportordnung Teil 9 gül- tig. Abweichend ist bei diesem Wettbewerb der Schützen- passeintrag zu sehen. Beim Bayrischen Seniorenschießen muss der Starter Mitglied im teilnehmenden Verein sein. Nur im Streitfall zwischen zwei Vereinen wird der Schüt- zenpasseintrag geprüft. Beim Bayerischen Seniorenschie- ßen werden folgende Wettbewerbe angeboten: 10 Bayerische schützenzeitung 10/2008 OFFIZIELLES SPORT OFFIZIELLES SPORT Aufgelegt, aber richtig Lebensalter Kennzahl Hilfsmittel Gruppe 56 – 65 Jahre 66 – 71 Jahre 60 Auflage Senioren A 61 Seniorinnen A über 72 Jahre 62 Senioren B Auflage Auflage, Hocker 63 Seniorinnen B 64 Senioren C 65 Seniorinnen C 10bsz2008_komplett.qxd:Layout 1 13.10.08 21:55 Seite 10

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In den vergangenen Jahren hat das Schießen mit Auflagefür die Senioren einen unerwarteten Aufschwung genom-men. Bei der Einführung dieser Wettbewerbe, die in dennördlichen Bundesländern bereits seit langem bekanntsind, war der Gedanke der Bundes- und Landessportleitun-gen, dass die älteren Mitglieder, die wegen nachlassenderLeistung ihr Gewehr an den buchstäblichen Nagel gehängthaben, ihr Sportgerät wieder hervorholen und mit Freudein den Vereinen Schießsport betreiben. Alle Erwartungender Sportordnungsschreiber wurden jedoch bei weitemübertroffen. Nur anfangs fanden sich die Senioren mit älte-ren Sportwaffen wie Kipplaufgewehren und Seitenspan-ner am Schießstand ein. Denn schon bald wurde der Marktvon der Industrie entdeckt, und es wurden spezielle Waf-fen und Ausrüstungsteile angeboten. Viele Tüftler und Er-finder unter den Senioren taten sich bei der Entwicklungvon Auflageböcken hervor, und die einst so einfach ge-meinte Regel – Spaß durch Schießen – muss nun doch ge-wisse Formen und Regeln annehmen. Um Ihnen dennochweiterhin den Grundsatz – Spaß durch Schießen – zu garan-tieren, möchte ich versuchen, an dieser Stelle die Grundre-geln darzustellen und auch verschiedene Hinweise zu denWettbewerben und erlaubten Anschlägen und Hilfsmittelnzu geben. Sicherlich werde ich mit diesen Ausführungenneue Fragen aufwerfen, die Sie mir gerne auch stellen dür-fen.

Ich darf mit den Wettbewerben, die zur Zeit im Aufge-legtschießen angeboten werden, beginnen. Hier ist zu un-terscheiden zwischen den Wettbewerben, die bis zur Deut-schen Meisterschaft führen, und den Wettbewerben, diewir beispielsweise bei den Bayerischen Seniorenmeister-schaften schießen, die also nicht weiterführend sind.

Wettbewerbe, die zur Deutschen MeisterschaftführenDiese Wettbewerbe werden allesamt von der Gaumeister-schaft (regional evtl. unterschiedlich) bis hin zur DeutschenMeisterschaft angeboten. Sie stehen damit auch im Rangder offiziellen Deutschen Meisterschaften und sind demRegelwerk Teil 9 der Sportordnung unterworfen.

Die Klassen sind in der Sportordnung wie folgt eingeteilt:

9.1.5.1 Einteilung der Seniorenklasse

9.1.5.2 Einstufung der WettkampfklassenDie Einstufung der jeweiligen Gruppen ergibt sich aus der Vollendung des betreffenden Einstiegsjah-res im laufenden Sportjahr.Ein Wechsel der Gruppe ist nicht möglich.

Folgende Wettbewerbe sind in dieser Gruppe zur Zeit zunennen:• Luftgewehr Auflage (30 Schuss stehend in

45 Minuten)Schützenausweiseintrag 1.11) in den Klassen Senioren A, Senioren B, Senioren C. Eine Mannschaftswertung findet statt für die Senioren A (hier werden die Klassen 60,61 gemein-

sam gewertet)Senioren B/C (hier werden die Klassen 62, 63, 64,65

gemeinsam gewertet)• KK 50 Meter Auflage (30 Schuss stehend in

55 Minuten, bei Elektronik 45 Minuten)Schützenausweiseintrag 1.41)in den Klassen Senioren A, Senioren B, Senioren C. Eine Mannschaftswertung findet statt für die Senioren A (hier werden die Klassen 60, 61 gemein-

sam gewertet)Senioren B/C (hier werden die Klassen 62, 63, 64, 65

gemeinsam gewertet)• KK 50 Meter Zielfernrohr Carl Zeiss (30 Schuss

stehend in 55 Minuten, bei Elektronik 45 Minuten)(Schützenausweiseintrag 1.42):in einer Seniorenklasse (hier werden die Klassen 60 bis65 in einer Klasse gewertet, keine Mannschaftswertung.Bei diesem Wettbewerb ist zu beachten, dass ein Ziel-fernrohr von beliebigen Herstellern, max. 12-faches un-beleuchtetes Absehen zu verwenden ist. Die zweiteHand, die bei den Aufgelegtwettbewerben am Vorder-schaft oben oder unten liegt, darf bei diesem Wettbe-werb nicht auf dem Zielfernrohr zum Liegen kommen.

BSSB-WettbewerbeIm Bayerischen Sportschützenbund werden darüber hinausim Rahmen der Bayerischen Seniorenmeisterschaft weitereWettbewerbe angeboten. Zu dieser ist eine freie Meldungüber die Vereine erforderlich, es erfolgt also keine Zulas-sung über Gau- oder Bezirksmeisterschaften. Für dieAusrüs tung ist hier ebenfalls die Sportordnung Teil 9 gül-tig. Abweichend ist bei diesem Wettbewerb der Schützen-passeintrag zu sehen. Beim Bayrischen Seniorenschießenmuss der Starter Mitglied im teilnehmenden Verein sein.Nur im Streitfall zwischen zwei Vereinen wird der Schüt-zenpasseintrag geprüft. Beim Bayerischen Seniorenschie-ßen werden folgende Wettbewerbe angeboten:

10 Bayerische schützenzeitung 10/2008

O F F I Z I E L L E S S P O R TO F F I Z I E L L E S S P O R T

Aufgelegt, aber richtig

Lebensalter Kennzahl HilfsmittelGruppe

56 – 65 Jahre

66 – 71 Jahre

60Auflage

Senioren A

61Seniorinnen A

über 72 Jahre

62Senioren BAuflage

Auflage, Hocker

63Seniorinnen B

64Senioren C

65Seniorinnen C

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11Bayerische schützenzeitung 10/2008

O F F I Z I E L L E S S P O R TO F F I Z I E L L E S S P O R T

• Luftgewehr AuflageEinzelwertung in den Klassen 60, 61, 62, 63, 64, 65. DieMannschaft wird als gemeinsame Wertung durchge-führt.

• Luftpistole AuflageEinzelwertung in den Klassen (60/ 61),(62/63),(64/65)Hier werden also männliche und weibliche Teilnehmer jenach Altersklasse gemeinsam gewertet. Die Mannschaftwird als gemeinsame Wertung durchgeführt.

• Zimmerstutzen AuflageEinzelwertung in den Klassen (60/61), (62/63) und(64/65). Hier werden also männliche und weibliche Teil-nehmer je nach Altersklasse gemeinsam gewertet. DieMannschaft wird als gemeinsame Wertung durchge-führt.

• KK-100 Meter AuflageEinzelwertung in den Klassen (60/61), (62/63) und (64/65)Hier werden also männliche und weibliche Teilnehmer jenach Altersklasse gemeinsam gewertet. Die Mannschaftwird als gemeinsame Wertung durchgeführt.

• KK-Liegend AuflageEinzelwertung in den Klassen (60/61), (62/63) und (64/65)Hier werden also männliche und weibliche Teilnehmer jenach Altersklasse gemeinsam gewertet. Die Mannschaftwird als gemeinsame Wertung durchgeführt.

• Kipplaufgewehr AuflageEine Einzelwertung über alle Klassen (60 bis 65). DieMannschaft wird als gemeinsame Wertung durchge-führt.

Diese Aufstellung wäre nicht vollständig, würde ich hiernicht noch das Deutsche Bundesschießen, das anlässlich desOktoberfest-Landesschießens geschossen wird, nennen.Dieses Schießen wird nach der Schießordnung des Bayeri-schen Sportschützenbundes durchgeführt. Diese Schieß-ordnung wird in einer der nächsten Ausgaben der Bayeri-schen Schützenzeitung als Beilage zum Schützenhandbucherscheinen. Ebenfalls darf ich die Rundenwettkämpfe auf-gelegt nennen, die regional mit unterschiedlichen Einzelre-geln in den einzelnen Gauen durchgeführt werden.

AusrüstungLiebe Aufgelegtschützen, bevor ich an die Erklärung derWaffen, Ausrüstung und Anschläge gehe, darf ich daraufhinweisen, dass Aufgelegtschießen eine ganz andere, eige-ne Wettbewerbsart ist, die nicht gemeinsam mit den soge-nannten Freihandschützen gemessen werden kann. Dasheißt also, es kann das Ergebnis eines Aufgelegtschützensnicht mit dem Ergebnis eines Freihandschützens verglichenwerden. Gerade diese Tatsache führt aber bei verschiede-nen Gau-/Preis-Freischießen immer wieder zu Unstimmig-keiten. Allen Veranstaltern sei hier empfohlen, eine eigeneScheibe für Aufgelegtschützen auszuwidmen. Bei den Fest-scheiben, die in der Regel als Tiefschussscheiben (Blattl -scheiben) ausgeschrieben sind, sollte der Aufgelegtschützedie wenigen Schüsse freihändig schießen, um die Chancen-gleichheit bei den großen Festpreisen zu wahren. DieseEntscheidung bleibt aber jedem Veranstalter in seiner urei-

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12 Bayerische schützenzeitung 10/2008

gensten Entscheidung, ich möchte hier nur die Aufgelegt-schützen bitten, für diese Entscheidung der Veranstalterein gewisses Verständnis aufzubringen.

Als erstes möchte ich auf die Ausstattung und das Ge-wehr eingehen. Die Sportordnung im Teil 9 beschreibt un-ter 9.1.1 die Waffe:

9.1.1 GewehrEs gilt die SpO Teil 1 (Gewehr) bezüglich aller Ab-messungen und Beschreibungen sowie Visiere, sie-he auch Gewehrtabelle.

Damit ist in der Sportordnung (SpO) bereits fest-gelegt, dass ein handelsübliches Luftgewehr nachder Regel 1.0.3.6.3 (Standardgewehr) verwendetwerden muss. Meinungsverschiedenheiten tretenhier in der Regel nur bei der Schaftlänge auf.Wenn Sie diese Tabelle bzw. die erklärenden Abbil-dungen in der Sportordnung betrachten, werdenSie feststellen, dass die Schaftlänge bei Standard-gewehren nicht festgelegt ist. Im Extremfall könn-te also der Schaft bis zum Ende der sichtbarenLauflänge reichen. Festzustellen ist allerdings, dassder Schaft in seiner Eigenheit (Breite, Materialusw.) dann als ein Stück gesehen werden muss. Dasfolgende Bild zeigt ein Luftgewehr, dessen Schaftbis fast an das Kartuschenende verlängert wurde.Diese Schaftform ist zulässig, zu beanstanden andieser Waffe wäre nur die doppelte Firmenbe-zeichnung. Diese darf nach der Werberegel nureinmal pro Waffenseite auf- tauchen.

Um auch bei älteren Waffen die Vorteile einesgeraden Schaftes zu haben, bieten die HerstellerUnterlegekeile an. Diese sollen an der zum Abzuggerichteten Seite gegen 0, also spitz auslaufen, umhier keine zusätzliche Möglichkeit einer Auflage-arretierung zu bieten. Ferner dürfen Sie nicht län-ger als die ursprüngliche Schäftung (Vorderschaft)sein.

Kommen wir zur Schaftbreite. Hier schreibt das Regel-werk eine Breite von 60 Millimetern vor. Bei der Standard-waffe wird hier einfach die Breite des Vorderschaftes ge-messen. Nachdem aber viele Schützen im Auflagebereichden Schaft bzw. den Auflagekeil etwas anschrägen wer-den, ist – wie wir noch aus der Schule wissen – die Auflage-fläche etwas breiter. Aus diesem Grund sagt die Regel9.1.1.1: „Die Auflage darf maximal 60 Millimeter breitsein“ Dabei darf diese Auflage auch als eigenständiges Teilin die untere Schiene eingebracht werden.

Auflagezubehör alsEinzelteil und in mon-tiertem Zustand.

Ferner dürfen Anbauteile, sofern sie sich an die Maßeder Sportordnung halten, entsprechend angebaut werden.Ein gutes Beispiel ist die von einer bekannten Zubehörfir-ma angebotene Auflagebrücke-Auflageschiene, die untendargestellt ist.

GerhardFurnier,

1. Landes-sportleiter

Fortsetzungfolgt!

Erlaubte Keilstellung

Verbotene Keilstellung

O F F I Z I E L L E S S P O R TO F F I Z I E L L E S S P O R T

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BBei meinen letzten Ausführungen bin ich auf dieWettbewerbe im Deutschen Schützenbund und imBayerischen Sportschützenbund eingegangen. Da-

rauf erreichten mich einige Anrufe, wie die dargestelltenRegeln bei Bezirks- und Gauwettkämpfen auszulegen sei-en. Die Antwort ist ganz einfach: Sprechen Sie bitte mitdem zuständigen Veranstalter. Wir empfehlen zwar, unse-re Ausführungen bzw. die der Sportordnung auch in die-sem Bereich umzusetzen. Es bleibt aber den einzelnen Ver-anstaltern überlassen, Einfügungen oder Streichungenvorzunehmen. Nun aber zurück zu den Regeln der Sport-ordnung.

Die Ausführungen in der letzten Ausgabe der Bayeri-schen Schützenzeitung endeten beim Schaft bzw. denmöglichen Zubehörteilen. Nun werfen wir einen Blick aufdie Visierung. Die Sportordnung sagt klar aus, dass Ziel-hilfsmittel mit einer Vergrößerung von max. 1,5-fach abdem 46. Lebensjahr verwendet werden dürfen. Diese Regelist auch beim Aufgelegtschießen (Ausnahme KK Zielfern-rohr Carl Zeiss) zu beachten. Es darf also keine zusätzlicheVorrichtung angebracht sein, die ein Brillenglas oder sonsteine Linse aufweist. Nicht verwechselt werden darf damitdie sogenannte Irisblende mit einer Verstellmöglichkeit bismax. 1,5 fache Vergrößerung.

Legen wir jetzt unsere Auf-merksamkeit auf denKorntunnel. Wenn Siedas so genannte „Adler-auge“ verwenden, dür-fen Sie selbstverständlich keineHilfsmittel, die eine weitere Ver-größerung (wie oben beschrieben) ermöglichen, einset-zen. Linsen (Adleraugen) mit einer Dioptrienstärke vonmehr als 0,5 (entspricht der 1,5-fachen-Vergrößerung) sindnicht zugelassen und sind laut Hersteller mit einem Farb-punkt markiert. Der Blick in den Korntunnel kann uns zu-dem verschiedene Kornformen aufzeigen. Neben demklassischen Ring- oder Balkenkorn dürfen auch folgendeKornformen verwendet werden.

Ebenfalls zugelassen ist im Korntunnel der „Super-Point“ eines namhaften Herstellers von Zielhilfsmitteln. Erähnelt dem, den älteren Schützen sicherlich noch bekann-ten, Perlkorn. Dieses Korn führt über einen Lichtleiter Au-ßenlicht in das Ende des Leiters und lässt dieses Korn dannals leuchtend erscheinen. Sollten Sie dieses Korn verwen-den, achten Sie bitte darauf, dass die Länge des Korntun-

nels die max. Länge von 50 Mil-limetern, wie in der Sportord-nung vorgegeben, nicht über-schreitet (siehe Abbildungrechts).

Abschließend zu diesem Teilsei noch ein kurzer Schwenkzum Wettbewerb „KK-Ziel-fernrohr Carl Zeiss“ erlaubt. Bei dieser Disziplin wird dievorhandene Zieleinrichtung (Visier, Korn) entfernt unddurch ein Zielfernrohr ersetzt. Dieses darf eine max. 12-fa-che Vergrößerung ohne beleuchtetes Absehen aufweisen.Wenn ein Glas mit beleuchtetem Absehen verwendet wird,muss die Batterie entfernt werden. Wird ein Glas mit mehrals 12-facher Vergrößerung verwendet, muss dieses vonder Aufsicht in der Stellung gesiegelt werden, in der dasZielfernrohr Verwendung findet und natürlich unter demFaktor 12 liegt. Zugelassen sind die Gläser aller Hersteller,es müssen also nicht zwingend Zeiss-Gläser benutzt wer-den.

Weitere Ausführungen zum SchaftDen Schaft haben wir ja bereits in der letzten Folge bezüg-lich der Ausmaße und den Zubehörteilen angesprochen.Wenn wir nun den Auflagebock anschauen, müssen wirzwangsläufig nochmals kurz auf den Schaft eingehen. ImRegelteil 1 – Gewehrregel – der Sportordnung finden wirfolgende Aussage:

Hier gilt also für das Gewehr die normale Standardaussa-ge. Doch nun kommt die Regel 9 – Regeln für das Auflage-schießen – ins Spiel.

Aufgelegt, aber richtig

88 BAYERISCHE SCHÜTZENZEITUNG 11/2008

O F F I Z I E L L E S S P O R TO F F I Z I E L L E S S P O R T

1.0.3.6.3.3 Veränderung des Vorderschafts

Der Vorderschaft darf innerhalb der Maxi-malmaße verändert werden. Der Pistolen-griff und der Schaft dürfen keine orthopä-dischen Formen aufweisen. Material, dasdie Griffigkeit verbessert, darf an Vor-derschaft, Pistolengriff oder am unterenTeil des Schafts nicht angebracht wer-den.

9.1.9 Auflage

• Die Auflagen dürfen nur aus Rundmate-rial mit maximal 50 Millimetern Durch-messer und einer Länge von mindestens100 Millimetern bestehen.

• Die Auflagen dürfen mit glattem Material verkleidet sein.

• Die Verwendung eigener Auflagen ist nur dann gestattet, wenn der Veranstal-ter keine zur Verfügung stellt.

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99BAYERISCHE SCHÜTZENZEITUNG 11/2008

O F F I Z I E L L E S S P O R TO F F I Z I E L L E S S P O R T

Hier wird die Auflage unter dem Gesichtspunkt der Grif-figkeit so beschrieben, dass diese mit einem glatten Mate-rial verkleidet sein dürfen. Wenn ich nun die beiden Regelngetrennt betrachte, könnte jedes Teil für sich alleine zuge-lassen sein. Werden aber beide Regeln gemeinsam be-trachtet, kann es sehr schnell zu einem Verstoß gegen dieSportordnung kommen. Ein Beispiel sei zur Illustration an-gefügt:

Sie haben den Vorderschaft Ihrer Waffe im Auflagebe-reich aufgeraut und/oder mit Fischhaut versehen oderdurch eine entsprechende Lackierung aufgeraut. Wenn Siediesen Schaft im Zusammenwirken mit einem Auflagebockaus Metall oder Teflon verwenden, wird Ihr Schaft keinehaftende Wirkung zeigen und ist zugelassen. VerwendenSie nun den gleichen Vorderschaft auf einem Auflagebock,dessen Auflagefläche Sie mit einem handelsüblichenSchlingenfilzteppichboden beklebt haben, oder die Rollewurde mit besagtem „rauhen“ Lack nachbehandelt, dannwird Ihre Waffe beim Darübergleiten haften und somitentspricht sie nicht mehr der Regel. Der umgedrehte Fallkäme zustande, wenn Ihre Waffe mit einem glatten Alu-schaft ausgetstattet ist und Ihre Auflage des Auflagebocksist mit einem Schlingenfilzteppichboden beklebt. DerSchaft Ihrer Waffe wird über diesen gleiten und die Regelwäre eingehalten. Deshalb ist es wichtig, dass beide Teile,also Waffe und Auflage gemeinsam betrachtet werdenmüssen, um eine Aussage treffen zu können, ob die Kombi-nation von Auflagemittel und Gewehrschaft zulässig istoder nicht.

Eine für jeden Schützen leicht nachvollziehbare Prüfung,die er leicht zu Hause durchführen kann: Stellen Sie IhrenAuflageständer oder -bock – ohne diesen festzuschrauben(Klammern, Schraubzwingen o.ä.) – auf eine Schießbrüs -tung, legen Sie Ihre Waffe mit dem Vorderschaft daraufund schieben die Waffe in Richtung Geschossfang. Wennsich der Ständer nicht bewegt, können Sie davon ausge-hen, dass die Kombination „Auflage – Gewehrschaft“ inOrdnung ist.

Weitere Ausführungen zur AuflageWenden wir nun unseren Fokus auf die Auflage. Die Re-geln für die Auflage sind bewusst sehr offen gehalten, dahier sehr wenig eingeschränkt werden soll.

Die Regel sieht also nur zwei Maße vor. Einmal den Durch-messer von 50 Millimetern. Es ist logisch, dass dieser Durch-

9.1.9 Auflage

• Die Auflagen dürfen nur aus Rund-material mit maximal 50 Millime-tern Durchmesser und einer Längevon mindestens 100 Millimetern be-stehen.

• Die Auflagen dürfen mit glattem Mate-rial verkleidet sein.

• Die Verwendung eigener Auflagen ist nur dann gestattet, wenn der Veranstal-ter keine zur Verfügung stellt.

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Wenn also keine Auflagen vorhanden sind, müssen Sieverständlicherweise ihre eigenen Auflagen mitbringen.(Anmerkung: In Hochbrück sind keine Auflagen vorhan-den). Die Auflagen können nun wie folgt aufgestellt wer-den:

• Am Boden vor oder hinter der Brüstung. Die Auflagen können mit der Brüstung mit Hilfe einer Klammer ver-schraubt/geklemmt werden oder aber freistehend auf-gestellt werden. Wichtig ist, dass die Sicherheit gegenein eventuelles Umfallen gegeben ist. Bei Auflagen, dievor der Brüstung in Richtung Kugelfang stehen, mussder/die Schütze/-in prüfen, ob die sichere Auflage desVorderschaftes gegeben ist, ohne dass der Schütze mitden Füßen die Feuerlinie (gelbe Linie) übertritt. Wird dieAuflage hinter die Brüstung, also in Richtung des/derSchützen/-in gestellt, ist zu prüfen, ob die Sicherheit ge-genüber anderen Teilnehmern gewährleistet ist.

Auf der Brüstung. Die üblichen im Handel angebotenenAuflagen werden meist auf die Brüstung gestellt. Dieshat den Vorteil, dass die Auflagen relativ leicht zu trans-portieren sind (weil klein und handlich). Allerdings hatdiese Version den Nachteil, dass bei etwas labilen Brüs -tungen der Auflagebock bei jeder Bewegung des Nach-barn in Erschütterung gerät und der ruhige Zeitpunktzum Abziehen nicht vom Schützen, seinem Trainingoder seiner Kondition bestimmt wird, sondern vomRhythmus der Nachbarn.

Eine Empfehlung zu geben, ist daher nicht einfach, da jedeStandanlage anders ausgerichtet ist. Auf jeden Fall ist si-cher, dass versierte Bastler, Heimwerker und Erfinder hierein breites Betätigungsfeld vorfinden. Gerade in der unsbevorstehenden Weihnachtszeit könnten neue Gedankenund Ideen entstehen… Gerhard Furnier,

1. LandessportleiterFortsetzung folgt!

1100 BAYERISCHE SCHÜTZENZEITUNG 11/2008

O F F I Z I E L L E S S P O R TO F F I Z I E L L E S S P O R T

messer eingehalten werden muss. Ferner finden wir hierdie Aussage „Rundmaterial“. Es ist also nicht ausgesagt,aus welchem Material das Rohr beschaffen sein muss; eskann aus Metall oder Kunstoff, usw., hergestellt sein. Siekönnen also jedes beliebige Material, das den vorher ange-sprochenen Anforderungen entspricht, verwenden. Eben-so können Sie natürlich eine quadradische oder rechtecki-

ge Auflage verwenden, wenn Sie auf der Auflageflä-che eine Rundung anbringen, die den Durchmesservon max. 50 Millimetern hat. Beispiel: Sie verwendeneine rechteckige Rohraufnahme aus einfachem Bau-stahl und setzen darauf eine runde Halbschale ausTeflon o. ä. mit max. 50 Millimetern Durchmesser.

Zum zweiten sieht die Regel das Maß 100 Millime-ter Länge vor. Dieses ist ein Mindestmaß und mussebenfalls eingehalten werden. Es bezieht sich auf dienutzbare Länge des Auflagemittels. Hintergrunddieser Vorschrift ist die Sicherheit. Bei 100 Millime-

tern Länge ist davon auszugehen,dass die Waffe sicher aufliegt,aber dennoch nicht die Träger-

wange der Auflage berührt und damit zu einerweiteren Stabilisierung beiträgt.

Wie der Auflagebock aufgestellt werdenmuss/sollteNun zur Frage, wo die Auflage stehen darf und wiesie aussehen muss. Wie bereits oben beschrieben,gibt uns die Sportordnung keine Aussage. Als einzige

Einschränkung gilt, wenn derVeranstalter Auflagen zur Ver-fügung stellen sollte. Denn dieRegel sagt: „Die Verwendungeigener Auflagen ist nur danngestattet, wenn der Veranstal-

ter keine zur Verfügung stellt.“

Lesen schadet der Dummheit – Zu

Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ih-

ren Buch- oder Zeitschriftenhändler.

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14 Bayerische schützenzeitung 12/2008

Seit der 2. Teil der Ausführungen über das richtige Aufge-legtschießen veröffentlicht wurde, gingen wieder viele An-fragen, insbesondere zur Startberechtigung ein. Deshalbzunächst die Beantwortung dieser Fragen:

Frage: Darf ein Seniorenauflageschütze der Altergrup-pe A und B mit dem Eintrag „H/S“ (HilfsmittelHocker und Schlinge) seine Meisterschaft sit-zend auf einem Hocker ohne Lehne schießen?

Antwort: Ja, weil die Regel 9 der Sportordnung eindeutig aussagt, dass Körperbehinderte mit ihren ge-nehmigten Hilfsmitteln teilnehmen dürfen.

Frage: Darf ein Seniorenschütze, wenn der Veranstal-ter eine Schlinge gestattet, die zweite Handnutzen?

Antwort: Die Schlinge ist im eigentlichen Sinn kein Aufla-gemittel für Senioren. Die Schlinge finden wir inder Sportordnung nur im Bereich der Körperbe-hinderten. Weit vor der Einführung des Aufla-gebockes war aber die Schlinge als gängigesHilfsmittel bei Preisschießen für Senioren weitverbreitet; aus diesem Grund finden wir dieseRegel auch in der Schießordnung des Bayeri-schen Sportschützenbundes. Diese Ordnungwurde nun an die Sportordnung angepasst, dasheißt, dass der Seniorenschütze mit Schlinge ge-nauso zu sehen ist wie ein Schütze nach der Kör-perbehindertenregel. Dieses wiederum bedeu-tet, dass der Senior, wenn er eine Schlinge ver-wendet, die zweite Hand zum Einsetzen und Fi-xieren der Waffe verwenden darf. (Beim Aufla-gebock muss die zweite Hand verwendet wer-den). Die zweite Hand muss sich zwischen derSchlinge und dem Körper des Schützen wieder-finden. Ebenso ist in diesem Fall der Schwer-punkt der Waffe zu kennzeichnen.

Die Stellung und die Haltung der WaffeDer letzte Teil befasste sich mit den Visieren und endetemit den Ausführungen zum Auflagemittel bzw. Auflage-bock. In dieser Ausgabe werde ich vor allem auf die Stel-lung des Schützen sowie die Haltung der Waffe eingehen.Dies soll durch das Bildmaterial weiter erläutert werden.

Stellen Sie sich einen normalen Anschlag des Schützenvor: Der Schütze steht fast in Verlängerung der Schießrich-tung, seine Waffe ist an der Schulter eingesetzt, und derdanebenliegende Teil der Brust berührt den Schaft. Damitdas Gewicht der Waffe die Gliedmaßen nicht allzu sehr be-lastet, stellt ein Helfer einen Bock unter den Vorderschaft.Bei diesem Anschlag hätten Sie somit eigentlich alle Fakto-ren der Sportordnung eingehalten. Aber, wie gesagt, es

wäre ein Leichtes, wenn sich die Stellung der Aufgelegt-schützen in den letzten Jahren nicht grundlegend verän-dert hätte. Von der Verlängerung der Schießrichtung kannkaum mehr ausgegangen werden. Im Gegenteil: der Groß-teil der Schützen steht fast im 90°-Winkel zur Schießrich-tung und hat eine ganz andere Körperhaltung als der Frei-handschütze eingenommen. Dies hat aber zur Folge, dassverschiedene Waffen und Zubehörteile aus dem Freihand-bereich nicht mehr ihre Wirkung haben und deshalb weite-re spezielle Hilfsmittel verwendet werden.

Betrachten wir aber die Sportordnung und deren Aus-führungen:Sie dürfen folglich kein Körperteil so einsetzen, dass Sie da-

mit einen Teil des Auflagebockes berühren, z. B. kein Klam-mern der Waffe vonunten durcheine Anpres-sung an denBock oder ähnliches.Das Bild verdeut-licht, dass die Aufla-ge frei steht und vonkeinem Körperteilberührt wird.

Probleme tretenhier überwiegendbei Auflageböcken

auf, die eine seitliche Tragekonstruktion aufweisen. Ach-ten Sie bitte darauf, dass hier ein klarer, sichtbarer Abstandzum Seiten-/Trageteil vorhanden ist. An dieser Stelle seinochmals daran erinnert, dass die Auflage mindestens 100mm lang sein muss. Damit kann verhindert werden, dassder Schütze gezwungen wird, seine Waffe seitlich anzudrü-cken.

Aufgelegt, aber richtigTeil 3

O F F I Z I E L L E S S P O R TO F F I Z I E L L E S S P O R T

9.1.4 Anschlag

9.1.4.1 Kein Körperteil darf die Auflage berühren.

9.1.4.2 Das Gewehr darf nur aufgelegt, aber nicht seitlich angelehnt werden.

9.1.4.3 Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das Anlehnen von Körper oder Körpertei- len ist nicht gestattet.

9.1.4.4 Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein.

9.1.4.5 Die Hand des Schützen darf die Auflage in Richtung Gewehrmündung nicht umgrei- fen.

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15Bayerische schützenzeitung 12/2008

O F F I Z I E L L E S S P O R TO F F I Z I E L L E S S P O R T

Diese Punkte sind unmissverständliche Aussagen und be-dürfen keiner näheren Erläuterung.

Bereits bei diesem Punkt treten wieder Unstimmigkeitenauf. Die Regel besagt eindeutig, dass die nicht abziehendeHand das Gewehr am Vorderschaft halten muss. Im Gegen-satz zu der Körperbehindertenregel – hier heißt es „darf“ –ist bei der Auflageregel das „muss“ zu beachten. Das vor-angestellte Bild zeigt die Haltung des Gewehres von oben.An dieser Stelle sei angemerkt, dass beim Aufgelegtschie-ßen mit Zielfernrohr die Hand nicht das Glas berühren darf.Das folgende Bild zeigt eine typische Haltung des Geweh-

res von unten, die auch den deutlichen Abstand zwischenHand und Auflage nach Regel 9.1.4.4 verdeutlicht. Sie er-kennen ebenso auf diesem Bild den eindeutigen Abstandder Abzugshand und der zweiten Hand. Es ist nämlich nichtgestattet, dass sich beide Hände berühren.

Diese beiden Punkte der Sportordnung sind wohl diewichtigsten, wenn es um Beschwerden und Verwarnungengeht. Wie eingangs besprochen, wäre der Anschlag sehreinfach, wenn sich nicht im Laufe der Zeit eine eigeneGrundstellung für die Aufgelegt-Schützen entwickelt hät-te. Bei der Einführung dieser Disziplin sind die Verantwort-lichen von der normalen Schießstellung und damit auchvon den Standardwaffen ausgegangen. Durch die Dre-hung der Schützen in Richtung 90° zum Stand passen nunaber vielfach die Waffen nicht mehr richtig. Es werden An-bauteile und Erweiterungssets eingesetzt, die sehr oft derRegel widersprechen. Die Sportordnung besagt hier ein-deutig in der oben abgedruckten Regel, dass das Gewehr

9.1.4.6 Die nicht abziehende Hand muss das Ge- wehr am Vorderschaft halten (von oben oder von unten).

9.1.4.7 Das Gewehr darf nur mit beiden Händen, der Schulter, der Wange und dem neben der rechten Schulter liegenden Teil der Brust gehalten werden.

9.1.4.8 Das Gewehr darf außerhalb des Bereiches der rechten Schulter und des rechten Brustteils nicht zusätzlich durch die Jacke oder die Brust abgestützt werden.

Erlaubter Anschlag

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16 Bayerische schützenzeitung 12/2008

O F F I Z I E L L E S S P O R TO F F I Z I E L L E S S P O R T

nur mit den bei-den Händen,der Schulterusw. gehaltenwerden darf.Wenn ich somanchenSchützen amStand betrach-te, glaube ichhäufig an einbiologischesWunder: Die

Schulter ist plötzlich30 Zentimeter breitund die Übergängevon Schulter undBrust sind völlig ver-wischt. Es bleibt hierklarzustellen, dasssich die Waffe regel-konform nur dannan der Schulter be-findet, wenn sie sicham Übergang zumOberarm befindet.Das bedeutet, dass

die Waffe eingesetzt ist und mit dem danebenliegendenTeil der Brust gehalten wird. Die folgenden Bilder zeigen,wie der Schaft richtig eingesetzt wird.

Beim Bild links ist deutlich zu sehen, dass der Schaft nichtan der Schulter son-dern eher in Nähedes Halses einge-setzt wurde. Da-durch entsteht eineabsolut regelwidrigeHaltung.

Eine weitere unzu-lässige Anschlagsartzeigt das Bild unten:Der Schütze setztden Schaft wieder-um sehr nahe amHals an und verwen-

det als weitere Stüt-ze bzw. als Berüh-rungspunkt einenkleinen Ball zwischender Holzbacke unddem Gesicht.

Wegen der aus denverschiedenen neuenAnschlagsarten ent-wickelten dargestell-ten Anschläge muss-ten auch die Kappenentsprechend ange-

passt werden. Die Sportordnung spricht beim Aufgelegt-schießen nur von einem Standard-Luftgewehr, weshalb dieKappenregelung eigentlich festgelegt ist. Leider habenauch hier die Bastler viele Ideen entwickelt: z. B. ist eineumgedrehte und abgesägte Hackenkappe, wie wir sie ausdem Liegendanschlag kennen. Das ist natürlich nicht zuläs-sig. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dasseine Kappe dann in Ordnung ist, wenn sie dem normalenStützgedanken gegen die Schulter entspricht und keineAuflagefunktion auf der Schulter übernimmt. Diese Aufla-gefunktion wäre beispielsweise dann gegeben, wenn einTeil der Kappe über die gedachte Mittellinie der Schulter inRichtung Rücken reicht. (Oder einfach ausgedrückt: Wenn

ein Teil der Kappe die Naht eines Hemdes in Richtung Rü-cken überschreitet, ist die Kappe nicht zugelassen). Die bei-den Bilder zeigen zwei klassische Kappen, die regelgerechtsind.

Mit der Veränderung der Stellung einhergegangen istauch die Einstellung der Visiere. Bei der gedrehten Körper-

stellung hat sich die bisherige Art der Visiere

nicht alsunbedingt brauchbar herausgestellt.Nachdem in der Sportordnung dieLänge der Visierlinie nicht festgelegt

ist, kann diese verlängert werden.

Gerhard Furnier, 1. Landessportleiter

Fortsetzung folgt.

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22 Bayerische schützenzeitung 02/2009

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ZZ um Abschluss dieser Serie möchte ich noch kurz aufden Wettbewerb „Luftpistole Aufgelegt“ einge-hen. Vorausgehend ist klarzustellen, dass es derzeit

noch kein in der Sportordnung niedergeschriebenes Regel-werk und auch keine Wettbewerbe im Deutschen Schüt-zenbund gibt. So kann die hier beschriebene Vorgehens-weise nur für den Bereich unseres Bayerischen Sportschüt-zenbundes betrachtet werden. Außerdem sind diese Aus-führungen kein „endgültiges“ Regelwerk. Ich erwarte al-lerdings keine allzugroßen Veränderungen, da wir ja seitJahren verschiedene Anschlagsarten getestet haben undnun zu dem Schluss gekommen sind, mit dieser „Wett-kampfordnung“ eine vernünftige Lösung anbieten zu kön-nen.

Wie bei allen Wettbewerben liegt auch diesen Ausfüh-rungen die Sportordnung mit ihrem Teil 0 und der Regel 9zu Grunde. Speziell gilt bei diesem Wettbewerb aber auchder Teil 2 – Pistole – der Sportordnung.

Gehen wir davon aus, dass wir mit der normalen, han-delsüblichen Luftpistole auch den älteren Pistolenschützenein Betätigungsfeld geben wollen. Deshalb kann keine be-sondere Pistole oder Auflage Verwendung finden. Grund-lage für das Aufgelegtschießen sind also alle handelsübli-chen Luftpistolen und Auflagen, wie wir sie von den Ge-wehrwettbewerben kennen. Die Luftpistole wird mit demGriff der Pistole auf dem Rundstück des Auflagebockes auf-gesetzt. Damit keine Sonderformen von Griffen erforder-lich werden, ist im Regelwerk vorgesehen:

B1.1.1 Schäftung • Spezielle Ausfräsungen für die Auflage auf dem Auflagebock usw. sind am Griff nicht gestattet.

Hierzu einige Anmerkungen:Die getestete Anschlagsart, bei der die Hand am Knöchel

aufgelegt wird, hat sich aus anatomischen Gründen alsnicht erfolgreich erwiesen (Drohende Überbelastung desMuskelapparates).

Deshalb steht nun der/die Schütze/-in wie beim Freihand-Wettbewerb „Luftpistole“ am Stand. Der Anschlag wirdeinarmig ausgeführt, die zweite Hand verbleibt in der Ho-sentasche, im Gürtelbereich oder ähnlich. Wichtig ist, dassdie Haltehand keine Verbindung mit dem Auflagebock ein-geht.

B1.2 AnschlagB1.2.1 Kein Körperteil darf die Auflage berühren.B1.2.2 Die Pistole darf nur auf dem Pistolengriff aufge- legt, aber nicht seitlich angelehnt werden.B1.2.3 Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das An- lehnen von Körper oder Körperteilen ist nicht ge- stattet.B1.2.4 Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein.

Das Laden der Waffe darf, wie auch im Gewehrbereich,auf dem Auflagebock erfolgen. Dieses wird sicherlich nichtso einfach sein wie beim Gewehr, aus diesem Grund siehtder Regelentwurf vor, dass die Waffe im Regelfall wie beimnormalen Luftpistolenschießen geladen wird.

B1.5.1 LadenB1.5.1.1 Das Geschoss darf nur eingeführt werden, wenn der Lauf der Waffe in Richtung Kugelfang zeigt.B1.5.1.2 Sollte eine Luftpistole verwendet werden, die die- sen Ladevorgang konstruktionsbedingt nicht zu- lässt, so darf auch eine andere, sichere Ladeweise angewendet werden. Die jeweilige Schießleitung ist vor dem Schießen entsprechend zu informie- ren.

Aufgelegt, aber richtig – Teil 4Der Wettbewerb Luftpistole Aufgelegt

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23Bayerische schützenzeitung 02/2009

O F F I Z I E L L E S S P O R TO F F I Z I E L L E S S P O R T

Die folgenden Bilder zeigen erlaubte und nicht erlaubteAnschläge und Griffe.

Mit diesem Beitrag endet die Serie „Aufgelegt – aberrichtig“. Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen etwasmehr Klarheit über die Grundlagen beim Aufgelegtschie-

ßen in die Vereine gebracht habe, damit der Spaß und dieFreude auch bei den Aufgelegtschützen nicht zu kurzkommt.

Gerhard Furnier 1.Landessportleiter Bayern.

Hinweise zur Erstellung von Bedürfnisbescheinigungen zum Waffenerwerb

Wir weisen an dieser Stelle aus gegebenem Anlass wieder einmal darauf hin, dass das für den Erwerb einergenehmigungspflichtigen Waffe erforderliche Formular „Bestätigung des anerkannten Dachverbandes“(Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe) vollständig ausgefüllt, unterschrieben und vom Verein gestempelt ein-gereicht werden muss. Ein besonderes Augenmerk bitten wir auf den Nachweis der „Sportschützeneigen-schaften“ zu richten. Leider erreichen uns in letzter Zeit vermehrt Nachweise ohne Datum, ohne Name desMitgliedes usw. Wir benötigen aber zur Bearbeitung des Antrags die Angabe der Sportordnungsnummerdringend. Im Nachweis der „Sportschützeneigenschaften“ ist festgelegt, dass Mitglieder über einen Zeit-raum von zwölf Monaten hinweg regelmäßig verteilt mindestens 18 Mal nach den Regeln der Sportord-nung bzw. der Schießordnung des BSSB dem Schießsport nachgegangen sind.

Ferner ist mit der Abgabe der Vordrucke die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,– Euro auf das Konto mitder Kontonummer 655 864 865, BLZ 700 202 70 bei der HypoVereinsbank unter Angabe der Schützenaus-weisnummer und des Namens des Antragstellers zu überweisen.

Bitte verwenden Sie nur die gültigen Vordrucke. Diese finden Sie im Internet unter www.bssb.de – Waf-fenrecht.

Durch eine ordnungsgemäße Einreichung ersparen Sie uns viel Arbeit, Zeit und Geld für Rückfragen, undSie erhalten Ihre Bescheinigung sehr schnell zurück.

Gerhard Furnier, 1. Landessportleiter

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20 Bayerische schützenzeitung 03/2009

Entwurf für die Regeln für das Auflageschießen Luftpistole

derzeit nur in Bayern gültig

O F F I Z I E L L E SO F F I Z I E L L E S

B PistoleEs gilt die Sportordnung (SpO) Teil 2 (Pistole) be-züglich aller Abmessungen und Beschreibungensowie Visiere, siehe auch Pistolentabelle.

B.1.1.1 SchäftungSpezielle Ausfräsungen (z. B. für die Auflage aufdem Auflagebock usw.) sind am Griff nicht ge-stattet.

B.1.2 Anschlag

B.1.2.1 Kein Körperteil darf die Auflage berühren.

B.1.2.2 Die Pistole darf nur auf dem Pistolengriff aufge-legt, aber nicht seitlich angelehnt werden.

B.1.2.3 Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das An-lehnen des Körpers oder Körperteilen ist nichtgestattet.

B.1.2.4 Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein.

B.1.2.5 Anschlagsart: Siehe Spo 2.0.1 .1Achtung – Die Waffe darf nur mit einer Hand ge-halten werden. Die zweite Hand darf nicht ander Waffe oder Auflage sein.

Teilnehmer ab Seniorenklasse C dürfen unterZuhilfenahme eines Hockers (ohne Lehne) schie-ßen. Das Anstemmen oder Einhaken eines Fußesoder beider Füße an der Schießbahnabgrenzungoder am Hocker ist nicht gestattet. Den Hockerhat der Schütze selbst zu stellen.

B.1.3.1 WettkampfklassenWie SpO Teil 0, wobei die Senioren in A, B, C ge-gliedert werden.

B.1.3.2 Einteilung der Seniorenklasse

B.1.3.3 Einstufung der WettkampfklassenDie Einstufung der jeweiligen Gruppen ergibtsich aus der Vollendung des betreffenden Ein-stiegsjahres im laufenden Sportjahr. Ein Wechselder Gruppe ist nicht möglich.

B.1.3.4 Männliche/weibliche TeilnehmerWird durch Ausschreibung geregelt.

B.1.4.1 Schusszahlen30 Wertungsschüsse.

B.1.4.2 ProbeschüsseInnerhalb der Schießzeit dürfen vor Beginn derWertungsschüsse eine unbegrenzte Zahl von Pro-beschüssen abgegeben werden.

B.1.4.3 Schusszeiten

B.1.4.4 10-Meter-Wettbewerbe: 45 Minuten

B.1.5 Laden

B.1.5.1.1 Das Einführen des Geschosses darf nur erfolgen, wenn die Waffe in Richtung Kugelfang zeigt.

B.1.5.1.2 Sollte eine Luftpistole verwendet werden, die diesen Ladevorgang konstruktionsbedingt nichtzulässt, so darf auch eine andere sichere Lade-weise angewendet werden. Die jeweilige Schieß-leitung ist vor dem Schießen entsprechend zu in-formieren.

B.1.6.1 WertungGewertet wird gemäß Regel 0.11 ff. der SpO.

Lebensalter Gruppe Kennzahl BY Hilfsmittel

56 – 65 JahreSenioren A 62

Auflage

Auflage

Seniorinnen A 63

66 – 71 JahreSenioren B 64

Seniorinnen B 65

Auflage, Hockerab 72 JahreSenioren C 64

Seniorinnen C 65

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21Bayerische schützenzeitung 03/2009

O F F I Z I E L L E SO F F I Z I E L L E S

B.1.6.1.1 Ergebnisgleichheit Einzelwertung für die Plätze 1 bis 6: Bei Ergebnisgleichheit wird entschieden:

B.1.6.1.2 durch das höchste Ergebnis der letzten Zehnerse-rie und in den Zehnerserien zurückvergleichend,bis ein Unterschied besteht;

B.1.6.1.3 durch die höchste Zahl der Zehner, Neuner, Ach-ter usw.;

B.1.6.1.4 durch die höchste Zahl der Innenzehner;

B.1.6.1.5 durch das höchste Gesamtergebnis mit Zehntel-wertung.

B.1.6.1.6 Ergebnisgleichheit der MannschaftFür die Plätze 1 bis 3 siehe SpO, Regel 0.12.2.

B.1.7.1 Schießentfernungen und Scheiben10 Meter auf 10-Meter-Luftpistolenscheiben:SpO Regel 0.4.3.20

B.1.8.1 AuflageDie Auflagen dürfen nur aus Rundmaterial mitmaximal 50 mm Durchmesser und einer Längevon mindestens 100 mm bestehen. Die Auflagendürfen mit glattem Material verkleidet sein. DieVerwendung eigener Auflagen ist nur dann ge-stattet, wenn der Veranstalter keine zur Verfü-gung stellt.

Stand: 01/2009

Hinweise zur Erstellung von Bedürfnis-bescheinigungen zum WaffenerwerbWir weisen an dieser Stelle aus gegebenem Anlass wiedereinmal darauf hin, dass das für den Erwerb einer geneh-migungspflichtigen Waffe erforderliche Formular „Bestä-tigung des anerkannten Dachverbandes“(Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe) vollständig ausge-füllt, unterschrieben und vom Verein gestempelt einge-reicht werden muss. Ein besonderes Augenmerk bittenwir auf den Nachweis der „Sportschützeneigenschaften“zu richten. Leider erreichen uns in letzter Zeit vermehrtNachweise ohne Datum, ohne Name des Mitgliedes usw.Wir benötigen aber zur Bearbeitung des Antrags die An-gabe der Sportordnungsnummer dringend. Im Nachweisder „Sportschützeneigenschaften“ ist festgelegt, dassMitglieder über einen Zeitraum von zwölf Monaten hin-weg regelmäßig verteilt mindestens 18 Mal nach den Re-geln der Sportordnung bzw. der Schießordnung des BSSBdem Schießsport nachgegangen sind.

Ferner ist mit der Abgabe der Vordrucke die Bearbei-tungsgebühr in Höhe von 20,– Euro auf das Konto mit derKontonummer 655 864 865, BLZ 700 202 70 bei der Hypo-Vereinsbank unter Angabe der Schützenausweisnummerund des Namens des Antragstellers zu überweisen.

Bitte verwenden Sie nur die gültigen Vordrucke. Diesefinden Sie im Internet unter www.bssb.de – Waffenrecht.

Durch eine ordnungsgemäße Einreichung ersparen Sieuns viel Arbeit, Zeit und Geld für Rückfragen, und Sie er-halten Ihre Bescheinigung sehr schnell zurück.

Gerhard Furnier, 1. Landessportleiter

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