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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 „Tierheim“, Stadt Waldkraiburg - Umweltbericht gemäß § 2 und § 2a BauGB - Erstellt im Auftrag der Stadt Waldkraiburg durch U - P l a n Stand: 25.09.2019

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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133

„Tierheim“, Stadt Waldkraiburg

- Umweltbericht gemäß § 2 und § 2a BauGB -

Erstellt im Auftrag der Stadt Waldkraiburg durch U - P l a n

Stand: 25.09.2019

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 133 „Tierheim“, Stadt Waldkraiburg

Büro U-Plan Tel. 08179/925540 Fax 08179/925545

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Inhalt

1. Einleitung 2 1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans (Pos. 1a der

Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 2 1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten

umweltrelevanten Ziele sowie ihrer Berücksichtigung (Pos. 1b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 2

2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Behandlung

der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Pos. 2 der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 6

2.1 Bestandserfassung und Bewertung der Umwelt 6 2.2 Beschreibung der Planung/Erfassen des Eingriffs 9 2.3 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/

Ableitung der Beeinträchtigungsintensität (Pos. 2 b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 9

2.3.1 Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt) 10 2.3.2 Verlust von Boden durch Überbauung (anlagebedingt) 11 2.3.3 Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung (anlagebedingt)11 2.3.4 Veränderung des lokalen Klimas (anlagebedingt) 11 2.3.5 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Bebauung (anlagebedingt) 11 2.3.6 Veränderung des Charakters von Kultur- und Sachgütern (anlagebedingt) 11 2.3.7 Mehrung des Verkehrs und der daraus resultierenden Immissionen (betriebsbedingt) 11 2.3.8 Wechselwirkungen 12 3. Artenschutzrechtliche Prüfung 12 4. Maßnahmen zur Vermeidung/Mindeurng und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen 13 5. Ermittlung von alternativen Planungsmöglichkeiten (Pos. 3d der Anlage zum §2 (4)

und § 2a BauGB) 15 6. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung

(Pos. 2b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 15 7. Technische Verfahren der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und fehlende

Kenntnisse (Pos. 3a der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 15 7.1 Verfahren und Methodik 15 7.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken 15 8. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen

Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) 15 9. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inhalte des Umweltberichts 16

Anlagen

Karte 1: Bestand und Bewertung, M 1: 3.000

Karte 2: Planung und Bewertung der Beeinträchtigung, M 1: 3.000

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1. Einleitung

Das Plangebiet liegt im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zwischen Innwerk-kanal und der Straße von Pürten nach Ebing. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirt-schaft und Ortsteile in seiner Sitzung am 21.11.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 133 „Tierheim“ aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, welche in einen Umwelt-bericht gemäß § 2a BauGB mündet. Die Umweltprüfung schließt die Behandlung der Ein-griffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein. Der Geltungsbereich des Bebau-ungsplans umfasst ca. 2,7275 ha.

1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans (Pos. 1a

der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Waldkraiburg das Ziel, anstelle des für die Tierhaltung nicht mehr bzw. deutlich unzureichend geeigneten Tierheims in Pür-ten 45a, welches im Bereich unterhalb des bewaldeten Leitenhanges südlich der Staatsstra-ße 2352 liegt, einen Ersatzbau auf Flurnummer 120, Gemarkung Pürten zu errichten. Das neue Tierheim muss dabei neben einem ausreichenden Platzangebot für Tiere (insbesonde-re Hunde und Katzen) auch alle veterinärtechnischen Anforderungen an eine moderne Tier-haltung erfüllen. Neben dem Hauptgebäude (eigentliches Tierheim), an welches großzügige fächerförmig gezäunte Tierausläufe angegliedert sind, sieht die Planung ein Betriebsleitergebäude mit 2 Wohnungen und zugehörigen Garagen/Carports vor. Im Weiteren sind im unmittelbaren An-schluss an die südliche Zufahrt Besucherstellplätze vorgesehen. Weitere Rundwege im Ge-lände dienen der Verbindung und inneren Erschließung des Geländes (Wohngebäude, Be-sucherstellplätze und Tierheim mit Ausläufen). Daneben werden im Anschluss an die Hecke an dem außerhalb liegenden Schüberlbach in begrenztem Umfang Flächen vorgesehen, auf denen Hunde unter Aufsicht größeren Freiraum haben und Übungen, Spiele und ggf. Trai-ning durchführen können. Im Norden bei dem Wohnhaus ist zudem ein Areal für Hühner vor-gesehen. Bei allen weiteren geplanten Flächen handelt es sich derzeit um intensiv als Grünland ge-nutzte Flächen, die zukünftig gärtnerisch (-> Umfeld des Wohnhauses) oder als ökologische Ausgleichsflächen (-> Flächen außerhalb der Bebauung und Tierausläufe) gestaltet werden sollen. Eine Nutzung durch Tiere ist hier nicht vorgesehen und nicht zulässig, da die Flä-chen, die zu artenreichen Wiesen entwickelt, nicht zusätzlich eutrophiert werden sollen. Im Südwesten soll zusätzlich ein Feuchtbiotop als Wasserfläche mit Röhrichtzone gestaltet werden.

1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten um-

weltrelevanten Ziele sowie ihrer Berücksichtigung (Pos. 1b der Anlage zum §2 (4)

und § 2a BauGB)

Im Regionalplan für die Region 18 ist der Planbereich als Teil des landschaftlichen Vor-behaltsgebietes Nr. 39 „Inntal von Gars a. Inn bis zur Landesgrenze“ innerhalb des Na-turraumes 5 „Inn-Isar-Schotterplatten“ und der naturräumlichen Haupteinheit 054 „Unteres Inntal“ dargestellt. Insofern gilt es, bei der Planung die folgenden Ziele1 des Regionalplanes für die genannten Gebiete zu beachten:

1 Zitiert aus der Begründung zum Regionalplan der Region 18, Teil Begründung Natur und Landschaft, zu Z. 3.1

landschaftliche Vorbehaltsgebiete. Die Unterstreichungen wurden durch den Autor des Umweltberichtes vorge-nommen.

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„Nach den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayern sollen zur Sicherung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Regionalplänen land-schaftliche Vorbehaltsgebiete (Begründungskarte) ausgewiesen werden. Folgende Teilgebiete kommen dafür hauptsächlich in Frage:

- Landschaften und Landschaftsteile mit wertvoller Naturausstattung oder mit besonde-rer Bedeutung für die Erholung,

- vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Räume und zusammenhängende Waldgebiete jeweils mit ökologischen Ausgleichsfunktionen,

- ökologisch und gestalterisch wertvolle Seen-, Teich- und Flusslandschaften. In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten sollen die ökologische und landschaftspflegeri-sche Bedeutung insbesondere bei der Abwägung über raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen im Einzelfall besonders berücksichtigt und gewichtet werden. Wenn für Planungen verschiedene Standorte in Frage kommen, sollen grundsätzlich zu-nächst Möglichkeiten außerhalb der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete in Betracht ge-zogen werden. Durch den großräumigen Zuschnitt dürfen die landschaftlichen Vorbe-haltsgebiete allerdings nicht als Tabuzonen angesehen werden, in denen notwendige Entwicklungen nicht möglich sind. Bei aus übergeordneten Interessen erforderlichen Eingriffen soll immer die umweltverträglichste Lösung angestrebt werden. Mit dem Netz der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete können durch Abschirmung und Verknüpfung von einzelnen Biotopen wertvolle Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten erhalten und teilweise neu geschaffen werden. Darüber hinaus wird ermöglicht, einzel-ne Teilbereiche ohne größere Veränderungen zu erhalten und damit in ihrem charakte-ristischen Landschaftsbild zu sichern. Bessere und dauerhaftere Sicherungsmöglich-keiten stellen jedoch Ausweisungen als Schutzgebiete nach dem Bayer. Naturschutz-gesetz dar und sind deshalb für die besonders bedeutenden Gebiete anzustreben. Si-cherungs- und Pflegeziele für jedes einzelne landschaftliche Vorbehaltsgebiet werden nicht vorgegeben, da die Gebiete in der Regel aus verschiedenen Ökosystemtypen bestehen. Im konkreten Einzelfall richtet sich die Zielsetzung nach den in B I 2 (Regio-nalplan) genannten Zielen zu den einzelnen Landschaftstypen. Der überwiegende Grund der Ausweisung der einzelnen landschaftlichen Vorbehaltsgebiete geht in der Regel bereits aus der Benennung der Fläche hervor. Darüber hinaus ist er in der Erläu-terung zum Naturraum oder in der Einzelbegründung aufgeführt.

Berücksichtigung der regionalplanerischen Vorgaben bei der Planung: Begründung des Bedarfs – Unzumutbarkeit der bestehenden Anlage: Begründung des Bedarfes für ein neues Tierheim Das bestehende Tierheim am Standort Pürten 45a ist in baulich äußerst schlechtem Zu-stand. Die Tierheimleiterhütte ist aufgrund massiver Baumängel nicht mehr bewohnbar und steht seit Juni 2015 nicht mehr zur Verfügung (Einsturzgefahr). Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes kam es in der Vergangenheit regelmäßig zu Ungezieferplagen. Zudem besteht akuter Platzmangel: Die Hunde-und Katzenbereiche sind zu klein und entsprechen nicht mehr den amtstierärztlichen Vorgaben artgerechter Haltung; sowohl für die Katzen als auch vor allem für die Hunde sind kaum Ausläufe vorhanden, die unverzichtbare Vorausset-zung einer artgerechten Unterbringung sind. Es bestehen keine sachgerechten Lagermög-lichkeiten, da Futtervorräte und Decken/Körbe nach Vorgaben des Veterinäramtes nicht zu-sammen gelagert werden. Zudem bestehen keine Parkmöglichkeiten für alle Mitarbeiter und für Besucher. Die Zufahrt zum Tierheim gestaltet sich schwierig; insbesondere größere Liefe-rungen (wie etwa Futterlieferungen) mit LKWs sind nicht möglich. Die Mitarbeiter des Tier-heims haben keinen Besprechungs- oder Aufenthaltsraum; es steht lediglich ein nicht isolier-tes Gartenhaus zur Verfügung. Für Hunde gibt es keine Quarantänemöglichkeiten. Diese sind für Fundtiere und beschlagnahmte Tiere unverzichtbar. Es gibt kaum Möglichkeiten im

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Tierheim Veranstaltungen durchzuführen, was jedoch wichtig ist, um die Tierschutzarbeit sinnvoll zu gestalten und um Spenden und Förderer zu akquirieren. Standortsuche für das Tierheim Seit ca. 10 Jahren sucht der Verein daher einen Standort für ein neues Tierheim. In diesem Zeitraum wurden mehrere Bauernhöfe besichtigt und auf Eignung geprüft. Letztendlich führ-ten die Auflagen des Veterenäramtes und unverhältnismäßig hohe Kosten (auch für notwen-dige Umbauten) dazu, dass keiner der geprüften Standorte weiterverfolgt werden konnte. Auch wurden mit Unterstützung der Stadt Waldkraiburg Grundstücke innerhalb von Gewer-begebieten ins Auge gefasst: Hier zeigte sich jedoch, dass noch unbebaute Grundstücke in Gewerbegebieten für Betriebserweiterungen ansässiger Firmen (z. B. Kraiburg TPE, Netz-sch) vorgesehen sind bzw. kein Grundstück in ausreichender Größe zur Verfügung steht. Nicht zuletzt deshalb versucht die die Stadt Waldkraiburg durch die Aufstellung von Bebau-ungsplänen (z. B. 9. und 10. Änderung des B-Planes Nr. 69 sowie B-Plan Nr. 77) dringend neue Gewerbeflächen zu generieren, um die Nachfrage von anfragenden Betrieben zu be-friedigen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass neben der Schwierigkeit, eine ausreichend große Fläche in einem Gewerbegebiet Waldkraiburgs zu finden auch die Ansiedlung eines Tierheimes nicht in jeder Nachbarschaft möglich bzw. erwünscht ist. Dabei orientiert sich der Bedarf am derzeitigen Fundtier- und Abgabetieraufkommen. Der Tierschutzverein ist derzeit für insgesamt 12 Gemeinden im Landkreis Mühldorf zuständig (neben Waldkraiburg auch Aschau, Kraiburg, Jettenbach, Taufkirchen, Reichertsheim, Gars, Unterreit, Lohkirchen, Oberbergkirchen, Schönberg und Zangberg). Mit diesen Gemeinden bestehen Fundtierverträge. Langfristiges Ziel des Tierschutzvereins ist eine Landkreiszu-ständigkeit zu erreichen. Denn der Bevölkerung ist regelmäßig schwer vermittelbar, dass der Tierschutzverein Waldkraiburg und damit das Tierheim in Pürten nicht für alle Fundtiere aus dem Landkreis Mühldorf zuständig sind. Die weite Fahrtstrecke nach Winhöring oder Rosen-heim nehmen viele Menschen aus dem Landkreis nicht auf sich. Eine Abholung der Fundtie-re über Landkreisgrenzen hinaus ist für die einzelnen Tierheime in den Nachbarlandkreisen ebenfalls nicht praktikabel.

Darstellung im Flächennutzungsplan / § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich)

Für das Plangebiet liegt der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1986 vor. Im Flächennutzungsplan der Stadt Waldkraiburg ist der Bereich, der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 für die Tierheimnutzung zugänglich gemacht werden soll, als Flä-che für die Landwirtschaft dargestellt. Zukünftig ist eine Darstellung als Sondergebiet „Tier-heim“ (§ 11 BauNVO) vorgesehen. Entsprechend wird der Flächennutzungsplan der Stadt Waldkraiburg, der die Fläche planungsrechtlich dem Außenbereich zuordnet, im Parallelver-fahren zu der hier vorliegenden Bebauungsplanänderung geändert (= 54. Änderung).

Der Außenbereich soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden, um die Natur und Landschaft zu schonen und die gemeindliche Infrastruktur nicht über die Maßen zu bean-spruchen. Von diesen Einschränkungen sind privilegierte (bzw. begünstigte) Vorhaben aus-genommen. Sie sind grundsätzlich planungsrechtlich im Außenbereich zulässig, solange die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange wie Landschaftsschutz, Straßenrecht, etc. nicht entgegenstehen (bzw. nicht beeinträchtigt werden). Alle im Außenbereich zulässigen Vorhaben sind in einer flächensparenden und den Außenbereich schonenden Weise auszu-führen.

Bei dem hier geplanten Tierheim handelt es sich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB um ein Vorhaben, welches in der konkreten städtebaulichen Situation nicht im planungsrechtlichen Innenbereich (vgl. dazu Ausführungen oben zur Begründung des Bedarfs und zur Standort-suche) ausgeführt werden kann. Aus diesem Grund soll das Tierheim unter Beachtung der

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öffentlichen Belange im Außenbereich2 auf Flurnummer 120, Gemarkung Pürten errichtet werden. Dabei können die öffentlichen Belange in dem parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 133 (vgl. dort) wie folgt berücksichtigt werden:

Ziele der Raumordnung: In Bezug auf die Ziele der Raumordnung sind insbesondere die mit dem im Regionalplan in Verbindung stehenden Vorgaben zu dem landschaftli-chen Vorbehaltsgebiet Nr. 39 zu beachten (vgl. dazu Ausführungen oben). In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass in den letzten Jahren ohne Erfolg ver-sucht wurde, geeignete Standorte an anderer Stelle zu finden. Die nun erworbene und überplante Fläche stellt nach erfolgter Prüfung der sonstigen Möglichkeiten aus Sicht der Stadt Waldkraiburg eine geeignete Fläche zur Ansiedlung des neuen Tierheims dar. Mit der Planung auf dem genannten Flurstück wird eine Fläche beansprucht, die bislang intensiv als Grünland genutzt wurde. Ökologisch wertvollere Bereiche, wie die Hecken im Westen und Süden werden erhalten. Gleichfalls werden auf dem ca. 2,5 Hektar großen Flurstück die nicht für bauliche Anlagen und Tiergehege beanspruchten Flächen naturschutzfachlich entwickelt und dauerhaft dem Naturschutz zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise wird versucht, die mit der erforderlichen Bebauung einherge-henden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft an Ort und Stelle zu kompensie-ren. Dabei soll das Landschaftsbild vor übermäßigen Beeinträchtigungen geschützt werden, indem die Anlage komplett eingegrünt ist.

Naturschutz, Bodenschutz und Landschaftsbild: Es ist Ziel der Planung, die ökologisch wertvollen Heckenstrukturen, die bereits derzeit das Grundstück umgeben, im Sinne des Vermeidungsgebotes zu erhalten und weiter zu ergänzen. Neben dem Erhalt die-ser wertvollen Tierlebensräume ist auf diese Weise eine landschaftsgerechte Eingrü-nung des Grundstückes nach allen Seiten gewährleistet, so dass baulichen Anlagen (Tierheim mit Tiergehege, die Betriebsleiterwohnung und die Stellplätze) aus der Um-gebung wenig bzw. nicht sichtbar sind.

Die wertgebende Fauna im Planbereich wird nach erster Einschätzung aus heimischen Vogelarten bestehen, die die vorhandenen Heckenstrukturen als Brut- und Lebensstät-te nutzen. Zudem ist bekannt, dass entlang des Innwerkkanales Trockenbiotope mit Eidechsenvorkommen vorhanden sind. Entsprechend ist durch das Nutzungskonzept vorgesehen, dass die Tiere des Tierheimes generell in den ausreichend groß geplan-ten und gezäunten Tiergehegen bleiben und sich nicht freilaufend bewegen. Auf diese Weise wird verhindert, dass Wildtiere durch Katzen oder Hunde gejagt bzw. getötet oder übermäßig gestört werden.

Um den Bodenschutz Rechnung zu tragen, sind versiegelte Flächen auf das Hauptge-bäude des Tierheims und das Betriebsleitergebäude beschränkt. Die an das Tierheim angeschlossenen gezäunten Tiergehege weisen natürlichen Boden auf; alle Nebenan-lagen (Wege, Zufahrt, Stellplätze) sind verbindlich mit wasserdurchlässigen Belägen auszubilden. Auf diese Weise wird die Flächenbeanspruchung ein notwendiges Maß beschränkt.

Der weitausgrößte Teil der Flächen auf dem Grundstück wird demgegenüber natur-schutzfachlich entwickelt, indem artenreiche Wiesen ohne Düngung und Pestizidein-satz entwickelt (= kein Tierauslauf), heimische Einzelbäume und Sträucher gepflanzt, ein an ein Altwasser angelehntes Feuchtbiotop entwickelt und Artenschutzmaßnahmen für Reptilien durchgeführt werden. Auf diese Weise wird versucht, der besonderen Be-deutung von Natur und Landschaft zwischen Innwerkkanal und Inn gerecht zu werden.

2 Aus das Urteil OVG Münster vom 22.02.1968 - X A 987 / 66 geht hervor, dass Tierheime zu den im Außenbe-

reich privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs.1 Nr. 4 BauGB gehören können.

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Um dem Landschaftsbild gerecht zu werden, ist die Ausdehnung der Gebäude in der Höhe beschränkt. Zudem ist festgesetzt, dass Einfriedungen nach außen, wie bisher als innenliegende Weidezäune mit Holzpfählen, die hinter den vorhandenen Hecken nicht sichtbar sind, gestaltet sind. Notwendige Einfriedungen für die Tiergehege sind in ihrer Höhe auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.

Erschließung: Das Flurstück 120, Gemarkung Pürten liegt ca. 100 m von der Straße, die von Pürten nach Ebing (sog. Ebinger Straße“) führt, entfernt. Von der Straße ver-läuft ein nicht ausgebauter Feld- und Waldweg („sog. Moosgrundweg“, Flurnummer 119, Gem. Pürten) mit einer Regelbreite von ca. 3 m zur südlichen Ecke des Flurstü-ckes. Von hier sollen die dort gelegenen Besucherstellplätze angefahren werden. Wei-ter nördlich befindet sich die Zufahrt zum Betriebsleitergebäude. Flurnummer 119 dient aktuell der Erschließung der angrenzenden Felder. Der Feldweg ist durch die Stadt Waldkraiburg als zuständige Straßenbaubehörde auf die Regelbreite von 4 Meter zzgl. Bankett auszubauen. Im Bebauungsplan Nr. 133 wird der Weg daher als öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Feld- und Waldweg“ festgesetzt. Auf Basis von Auskünften der Stadtwerke Waldkraiburg3 ist bekannt, dass die Versor-gung des Grundstücks mit Strom und Wasser grundsätzlich möglich scheint. Für die Stromversorgung wird ein Anschluss über die Trafostation Pürten empfohlen. Mit Blick auf die Versorgung mit Wasser wird ausgeführt, dass einer Eigenversorgung mittels Brunnen nichts im Wege steht.

Überschwemmungsflächen und Schutzgebiete nach BNatSchG

Der Planbereich liegt außerhalb des 100-jährigen Innhochwassers, welches das Flussbett des Inns und die südlich davon liegenden Bereich umfasst. Der Planbereich liegt außerhalb von Schutzgebieten nach Naturschutzrecht. Das Natura 2000-Gebiet „Innauen und Innleitenwälder“ (Id-Nr. 7939-301) umfasst liegt südlich des Plan-bereiches und umfasst dort die Innaue und südlich davon gelegene Bereiche.

2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Be-

handlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Pos. 2 der Anlage zum §2

(4) und § 2a BauGB)

2.1 Bestandserfassung und Bewertung der Umwelt (vgl. Karte 1)

Grundlage für die Ermittlung der durch die Planung ausgelösten Beeinträchtigungen auf die Umwelt bildet die Bestandserfassung und Bewertung aller Schutzgüter der Umwelt. Dazu gehören Arten und Lebensräume, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen.

Tiere, Pflanzen und Lebensräume: Auf der Basis des Luftbildes und einer Bodenreferenz-kartierung können folgende Vegetations- und Nutzungseinheiten ausgegliedert werden: Intensiv genutztes, artenarmes Grünland Der überwiegende Teil des Flurstückes 120; Gemarkung Pürten wird aktuell als intensiv ge-nutztes, artenarmes Grünland genutzt. Kennzeichnend ist die Dominanz ertragreicher Wie-segräser, die von wenigen krautigen Pflanzen (z. B. Wiesenlabkraut, blühend zum Zeitpunkt der Kartierung, scharfer Hahnenfuß, gem. Löwenzahn, Spitzwegerich, Wiesenkerbel) beglei-tet werden. Der früheren Nutzung der Fläche als Dammwildgehege mit zentral gelegenem, heute noch vorhandenem Unterstand, folgte eine intensive Wiesenutzung. Eingelagert in besonders eutrophen Bereichen (frühere Schnittgutablagerung) sind Brennnesseln.

3 Stellungnahme vom 05.07.2016

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Fotos oben: Der Planbereich ist durch intensiv genutztes, artenarmes Grünland geprägt. In besonders nährstoff-

reichen Bereichen (vgl. Foto rechte Seite) finden sich Brennnesselfluren

Gehölze (Einzelbaum und ein- bis mehrreihige Hecken) Der Planbereich ist im Westen und im Osten von mehrreihigen Baumhecken mittleren Alters gesäumt. Die Baumhecke im Westen, die beiderseits des begradigten Schüberlbaches ver-läuft, ist in der amtlichen Biotopkartierung als Biotop Nr. 7740-0163-002 („Gewässerbegleit-gehölz an linearem Gewässer“) erfasst. Die Baumhecken weisen eine naturnahen Aufbau auf, bei dem heimische Sträucher (u. a. roter Hartriegel, Hasel, schwarzer Holunder, Salwei-de, rote Heckenkirche, gem. Schneeball) unter der Krone von Laubbäumen (u. a. Feldahorn, Berg-Ahorn, Schwarzerle, Hainbuche) stehen und so einen mehrschichtigen strukturreichen Aufbau bilden. Neben diesen strukturreichen Baumhecken finden sich innerhalb der Grünlandfläche auch einreihige niedrigwüchsigere Hecken, die jünger und ausschließlich aus Sträuchern aufge-baut sind. Ein Einzelbaum mittleren Alters steht zentral auf der Fläche bei dem dort vorhandenen Un-terstand.

Fotos oben: Linke Seite: Westlich der Zufahrt Flurnummer 119 findet sich anschließend an den Feldweg eine

mehrreihige dichte Baumhecke aus Sträuchern und einzelnen Bäumen. Die Hecke grünt den Plan-

bereich nach Osten ein. Foto Bildmitte: Einen ähnlichen mehrreihigen Aufbau zeigt die Hecke auf der

Westseite des Grundstückes, welche in der amtlichen Biotopkartierung erfasst ist. Hier schließt die

Hecke an einen begradigten Grabenlauf an. Während die mehrreihigen Hecken der Randeingrünung

aus Bäumen und Sträuchern bestehen, finden sich innerhalb der Grünlandfläche einreihige, klein-

wüchsigere Hecken (vgl. Foto rechte Seite).

Sonstige Flächen:

Die sonstigen innerhalb des Planbereiches liegenden Flächen sin dem Karte 1 „Bestand und Bewertung zu entnehmen. Neben den vegetationsfreien Wegflächen handelt es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen sowie eine junge Brache. Dem Plan können auch die Einzel-bewertungen der jeweiligen Vegetationseinheiten entnommen werden.

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Boden und Geologie:

Geologisch ist der Planbereich der Innaue zuzuordnen. Aus den fluviatilen Ablagerungen hat sich gemäß Bodenübersichtskarte Bayern (M 1 : 25.000) die Einheit 84d „fast ausschließlich Kalkpaternia aus Carbonatfeinsand bis -schluff über Carbonatsand bis -kies (Auensediment)“ gebildet. Den Böden mit hoher natürlicher Ertragsfunktion kommt gemäß Leitfaden eine mitt-lere Bedeutung zu (Kategorie II).

Wasser:

Im Plangebiet gibt es keine Oberflächengewässer. Das Grundwasser steht unter der Gelän-deoberfläche an und reicht in der Regel nicht in den Wurzelbereich der Vegetation. Gemäß dem Leitfaden sind Gebiete mit intaktem Grundwasserstand mit einer mittleren Bedeutung für das Schutzgut Wasser (Kategorie II) zu bewerten. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Westen und im Norden an das überplante Grundstück der Schüberlbach bzw. Gräben angrenzen, die zur Entwässerung beitragen. Im Osten (vgl. Plan Nr. 1) liegt ein größeres Altwasser zwischen Inn und Innwerkkanal, in welches die klei-neren Gräben entwässern. Klima und Luft: Eine besondere Klimafunktion kommt der landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche nicht zu. Generell wirken unversiegelte jedoch positiv auf das lokale Klima, indem es hier nicht zu Hitzeinseln kommt. Gleichfalls trägt der vorhandene Baum- und Strauchbestand zur Sauer-stoffproduktion bei (mittlere Bedeutung, Kategorie II). Den kleinräumigen Wegflächen kommt keine Bedeutung für das Schutzgut Klima/Luft zu (ohne Bedeutung). Landschaftsbild/Erholungseignung: Der Planbereich liegt innerhalb des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes Nr. 39 „Inntal von Gars a. Inn bis zur Landesgrenze“. Die weitgehend naturnah ausgeprägte Auenlandschaft im Umfeld des Inns ist mit ihren prägenden Landschaftselementen Flusslauf, strukturreiche Flussauen mit Wald und landwirtschaftlichen Flächen, Kleingewässern und Einzelelementen als für das Landschaftsbild hochwertig einzustufen. Dabei ist neben den genannten Ein-zelelementen auch deren Zusammenwirken und Durchgängigkeit entlang des Flusslaufes für diese Einstufung bedeutsam.

Gesamtbewertung des Bestandes (Bewertung gemäß Leitfaden)

Schutzgut Mehrreihige

Baumhecken, einreihige Strauchhecken

Ackerflächen, intensiv genutztes Grünland, Brennnesselfluren,

Wegflächen

Pflanzen und Tiere Mittel Gering Gering

Boden Mittel Mittel Mittel

Wasser Mittel Mittel Mittel

Klima/Luft Mittel Mittel Mittel

Landschaftsbild/ Erholung Hoch Hoch Hoch

Gesamtbewertung Mittel Mittel Mittel

Aufgrund der Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet ist den Flächen, die aufgrund ihrer Vegetationsausstattung mit geringer Wertigkeit zu werten wären (z. B. artenarmes Grünland) in der Betrachtung über alle Schutzgüter eine mittlere Wertigkeit zuzuordnen.

Kultur- und Sachgüter:

Im Plangebiet sind keine schützenswerten Kultur- (z.B. Baudenkmäler, Bodendenkmäler) und Sachgüter bekannt.

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Mensch:

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen ergeben sich für den Planbereich keine Hinweise auf Vorkommen von Altlasten. Weitab von der Wohnbebauung ist nicht mit relevanten Schalle-missionen zu rechnen, zumal durch den benachbarten Hundeübungsplatz für ca. 10 Hunde mit Unterstand eine gewisse Vorbelastung besteht. Eine übermäßige Verkehrsbelastung durch Besucher wird demgegenüber nicht befürchtet.

2.2 Beschreibung der Planung/Erfassen des Eingriffs (vgl. Karte 2)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden auf dem Flurstück 120, Gemarkung Pürten Teilbereiche einer baulichen Nutzung (SO Tierheim) zugeführt. Als wesentliche bauliche Maßnahmen sind zu nennen: - die Errichtung des zentral gelegenen Tierheims (ca. 1.000 m²) mit angeschlossenen Frei-

läufen (ca. 2.642 m²), - die Errichtung eines Wohnhauses (ca. 125 m²) mit Betriebsleiterwohnungen, Gara-

gen/Carports (ca. 85 m²) und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, - die Besucherstellplätze (ca. 410 m²), - der gezäunte Freilauf für Hunde (ca. 1.135 m²) sowie der Bereich zur Hühnerhaltung (ca.

230 m²), - wasserdurchlässige Wege im Umfeld des Hauptgebäudes (ca. 1.185 m²), - möglicher zukünftiger Ausbau der Zufahrt auf 4 m Breite (mit Bankett ca. 5 m Breite, ca.

540 m²). Gemäß dem „Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ (BayStMLU 2003) wäre das Plangebiet unter alleiniger Berücksichti-gung der Versiegelung dem Typ B „Gebiet mit geringem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad“ zuzuordnen. Unter Berücksichtigung der mit der Tierhaltung verbundenen Störungen der Umgebung durch Schallemissionen und der Tatsache, dass es sich um eine bauliche Nut-zung einer Fläche im Außenbereich handelt, wird trotz der sich errechnenden Grundflächen-zahl (GRZ) von kleiner als 0,05 von einer Eingriffsschwere des Typs A (im vorliegenden Fall hoher Nutzungsgrad) ausgegangen. Als eingriffsneutral sind die Flächen zu werten, die keine Verschlechterung im Sinne des Naturschutzes erfahren. Dabei handelt es sich um: - die zu erhaltenden Gehölz- und Heckenstrukturen, - die Grünflächen ohne bauliche Veränderung, die zukünftig ohne Düngung und Pestizidein-

satz extensiv genutzt und durch Mahd zu artenreichen Wiesen entwickelt werden, - die Flächen, die bereits bebaut sind (bestehendes und abzureißendes Gebäude auf Flur-

nummer 120), - die Flächen mit Baum- und Strauchpflanzungen, - die in Anlehnung an ein Altwasser angelegte Wasserfläche mit Flachwasser- und Röhricht-

zone. 2.3 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/

Ableitung der Beeinträchtigungsintensität (Pos. 2 b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)

Nachfolgend ist für die zu untersuchenden Schutzgüter zusammenfassend dargelegt und bewertet, mit welchen Auswirkungen der Planung zu rechnen ist und wie die Auswirkungen bewertet werden. Hierbei wird unterschieden, ob die Auswirkungen bau-, anlage- oder be-triebsbedingt sind. Im Anschluss an die Tabelle werden die Bewertungen verbal erläutert. Die jeweilige "Nr." in der Tabelle verweist auf die entsprechende Textstelle.

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Schutzgut

Nr. Betrachteter Aspekt

Bewertung der Auswirkung (Zusammenfassung)

Baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt

Tiere / Pflan-zen / Lebens-

räume 2.3.1

Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren

Boden 2.3.2 Verlust von Boden durch Über-bauung

Wasser 2.3.3 Verminderung der Grundwas-serneubildung durch Bodenver-siegelung

Klima/Luft 2.3.4 Veränderung des lokalen Kli-mas

Landschafts-bild / Erho-

lung

2.3.5 Beeinträchtigung des Land-schaftsbildes und der Erho-lungsnutzung

Kultur- und Sachgüter

2.3.6 Veränderung des Charakters von Kultur- und Sachgütern

Mensch 2.3.7 Mehrung des Verkehrs, Meh-rung von Schallemissionen

Wechselwir-kungen zw. den Schutz-

gütern

2.3.8 Wechselwirkungen

Bewertung der Umweltauswirkungen:

= Starke Auswirkungen

= Mittlere Auswirkungen

= Geringe Auswirkungen

= keine Auswirkungen

Erläuterungen zu den einzelnen Beeinträchtigungen 2.3.1 Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt) Die vorliegende Bebauungsplanung ermöglicht innerhalb des Geltungsbereiches des Be-bauungsplanes die Überbauung und Umnutzung von vorwiegend intensiv genutzten Grün-landflächen. Durch die Gebäude werden ca. 0,1125 ha Flächen versiegelt. Für Nebenanla-gen gemäß § 14 BauNVO und für wasserdurchlässige Wege werden bis maximal ca. 0,28 ha Fläche beansprucht. Gezäunte Tierfreigehege mit natürlichem Boden nehmen ca. 0,4 ha Fläche ein.

Bei einer Begehung, durchgeführt am 25.07.2017 durch Herrn Dr. Zahn, wurden Zauneidechsen (4 Adulte und 3 Jungtiere) festgestellt. Der nördlich, außerhalb des Plange-bietes liegende, südexponierte Damm zum Innwerkkanal (vgl. Foto linke Seite) ist mit magerer und lückiger Trocken-rasenvegetation (vgl. amtliche Biotopkartierung) bewach-sen. Es handelt sich somit um einen durchgängigen Le-bensraum (Biotopverbundachse) entlang des Dammes, der für Reptilien und Insekten besondere Eignung aufweist. Der Bereich ist durch die Baumaßnahme auf Flurnummer 120

(im Foto auf der rechten Seite hinter dem Weidezaun) nicht betroffen, soll jedoch durch An-lage von Stein-/ Reisighaufen auf Flurnummer 120 und die Entwicklung von artenreichen Wiesen naturschutzfachlich sinnvoll ergänzt werden.

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2.3.2 Verlust von Boden durch Überbauung (anlagebedingt) Mit der Überbauung von natürlichem und versickerungsaktivem Aueboden gehen die natürli-chen Bodenfunktionen verloren. Insgesamt werden durch das Hauptgebäude des Tierheimes und das Wohnhaus für Betriebsleiter ca. 1.180 m² Boden versiegelt. Dabei handelt es sich bei den betroffenen Böden um ehemals überschwemmte Aueböden, da der Planbereich au-ßerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes am Inn liegt. Während mit der Flächenversiegelung ein vollständiger Verlust der im BBodSchG genannten Bodenfunktionen verbunden ist, bedingt die Anlage der Nebenanlagen (z. B. Besucherstell-plätze), indem dies zur Veränderung des Profilaufbaus und zur teilweisen Überbauung führt, eine Minderung der Funktionsausprägung. Außerhalb der festgesetzten Bauräume und der damit in Zusammenhang stehenden Neben-flächen bleibt der gewachsene Boden weitgehend erhalten. Im Bereich des neu anzulegen-den Biotopes wird in Abwägung mit dem Ziel, hier eine Wasserfläche in Anlehnung an Auen-altwasser zu schaffen, der natürliche Boden abgegraben. 2.3.3 Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung (anlage-

bedingt) Die ermöglichte Bodenversiegelung und die Umnutzung von Böden führen generell zu einem erhöhten Abfluss des Regenwassers und zu einer geringeren Grundwasserneubildung. Im vorliegenden Fall wird das anfallende Niederschlagswasser jedoch auf dem Grundstück auf-gefangen und dort versickert, so dass für das Schutzgut Wasser insgesamt von geringen Auswirkungen auszugehen ist. Zudem werden durch die im Bebauungsplan vorgesehenen wasserdurchlässigen Beläge für z. B. Kfz-Stellplätze (vgl. nachrichtliche Übernahme der Stellplatzsatzung) die Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Boden und Wasser gemindert. 2.3.4 Veränderung des lokalen Klimas (anlagebedingt) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden Flächen in der Innaue verändert, denen für das lokale Klima eine geringe Bedeutung zukommt. Waldflächen werden nicht beein-trächtigt. Die den Planbereich einrahmenden Baumhecken, die Frischluft produzieren, blei-ben erhalten und werden durch weitere Pflanzungen von Gehölzen ergänzt. Insofern sind die Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima insgesamt gering. 2.3.5 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung durch die

Bebauung (anlagebedingt) Der Planbereich liegt innerhalb des landschaftlichen Vorbehaltgebietes Nr. 39 „Inntal von Gars a. Inn bis zur Landesgrenze“. Die weitgehend naturnah ausgeprägte Auenlandschaft im Umfeld des Inns für das Landschaftsbild hochwertig einzustufen. Die Errichtung baulicher Anlagen mindert die Natürlichkeit des Landschaftsbildes und ist somit als Eingriff für das genannte Schutzgut zu werten. Gemindert werden die Beeinträchtigungen des Landschafts-bildes durch die bereits vorhandene und zu erhaltende Eingrünung des Flurstückes 120 (hochwüchsige Hecken im Westen und Osten), wodurch die Sichtbarkeit der Gebäude und Tierfreiläufe von außen deutlich gemindert ist. Zudem wird versucht, durch naturnahe Gestal-tung und Bepflanzung des Geländes den Planbereich der Charakteristik und dem Leitbild für den Naturraum „Innaue“ entsprechend zu gestalten. In diesem Zusammengang ist auf die Einbringung von Baum- und Heckenstrukturen, die Anlage eines Gewässers („Altwasser“) sowie die zukünftig extensive Nutzung von Grünland hinzuweisen. 2.3.6 Veränderung des Charakters von Kultur- und Sachgütern (anlagebedingt) Im Planbereich sind keine denkmalgeschützten Gebäude vorhanden. Bodendenkmäler sind nicht bekannt. 2.3.7 Mehrung des Verkehrs, Mehrung von Schallemissionen (betriebsbedingt) Die mit der Errichtung des Tierheimes verbundene Mehrung des Verkehrs wird als gering eingestuft. Für die erwarteten Besucher werden bis zu 10 Besucherstellplätze vorgehalten.

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Zu jeder der beiden Betriebsleiterwohnungen ist der Bau einer Garage und eines Carports möglich. Insofern wird sich der Verkehr im Regelbetrieb nicht erheblich erhöhen. Fernab von der Wohnbebauung sind die von dem Tierheim ausgehenden Schallemissionen mit Bezug zur Erholungsnutzung der Landschaft zu beurteilen: Hierbei ist von Relevanz, dass der am Damm zum Innwerkkanal gelegene Weg ggf. auch als Fuß-/Spazier- oder Wanderweg genutzt wird. Demgegenüber endet der Feldweg, der im Süden als Zufahrt zum Tierheim dient, blind und hat somit aktuell keine über die Erschließung des Tierheimes und der sonstigen Flächen hinausgehende Funktion. Aufgrund der Anordnung der Tierfreiläufe ist davon auszugehen, dass die Verlärmung durch z. B. bellende Hunde insbesondere in nördliche Richtung zum Weg am Damm des Innwerk-kanales gerichtet ist. Hier werden zumindest über die Breite des Flurstückes 120 bellende Hunde hörbar sein. Insofern wird auf der Breite der an das Tierheim angeschlossenen Tier-freiläufe eine Abpflanzung vorgenommen, damit die Hunde nicht bei jedem Nutzer des Dammweges anschlagen. Nach Süden wirkt das Hauptgebäude des Tierheimes zumindest teilweise abschirmend. Zu-dem weisen die Tierfreiläufe bis zur öffentlichen Straße deutlich mehr als 100 Meter Abstand auf. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass von dem auf Flurnummer 115, Gemarkung Pürten errichteten Hundeübungsplatz ebenfalls Schallemissionen ausgehen, d. h. in dieser Hinsicht eine gewisse Vorbelastung besteht. 2.3.8 Wechselwirkungen Über die unter den oben aufgeführten Schutzgütern beschriebenen Auswirkungen hinaus, sind keine weiteren Wechselwirkungen zu erwarten, die zu erheblichen Umweltauswirkungen führen. 3. Artenschutzrechtliche Aspekte Innerhalb des Planbereiches werden überwiegend intensiv genutzte Flächen (artenarmes Grünland) einer Bebauung zugeführt. Die randlich gelegenen, mittelalten Heckenstrukturen werden erhalten. Im August des Jahres 2017 wurde der Planbereich begangen4. Es wurden 4 adulte Eidechsen und 3 Jungtiere gefunden. Der Fund lässt darauf schließen, dass die südexponierte, lückige Trockenrasenvegetation am Damm des Innwerkkanales in Zusam-menhang mit dem umliegenden Lebensraummosaik gute Lebensbedingungen für diese ar-tenschutzrechtlich relevanten Tierarten bilden. Demgegenüber dürfte der intensiv genutzte, dichte Grasbewuchs auf Flurnummer 120 wenig Eignung für diese auf offene Lebensräume angewiesenen Arten aufweisen. Um der hohen Bedeutung des Lebensraummosaikes und der gefundenen Arten gerecht zu werden, werden am nördlichen Rand der Flurnummer 120 3 Stein-/Reisighaufen als Aufenthaltsorte und Verstecke für Eidechsen angelegt. Im Weite-ren tragen die vielfältigen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück des Tierheims (artenreiche Wiesen, Wasserfläche mit Röhrichtbereich, Gehölzpflanzungen) dazu bei, die Strukturvielfalt zu steigern und damit die Artenvielfalt in dem Bereich zu erhö-hen. Ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der artenschutzrechtlich relevanten Tierarten wird auch dadurch geleistet, dass die beherbergten Tiere (insbesondere Hunde und Katzen) in den gezäunten Freigehegen gehalten werden und sich nur dort aufhalten. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keine Wildtiere Opfer des Jagdtriebes der Hunde und Katzen werden. Zudem ist ausgeschlossen, dass die als Ausgleichsflächen gekennzeichneten Flächen weiter mit Nährstoffen angereichert werden.

4 Die Begehung wurde durch Herrn Dr. Zahn im Auftrag des Tierschutzvereines Waldkraiburg e.V. durchgeführt

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4. Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswir-

kungen

In dem Bebauungsplan sind Festsetzungen getroffen, die als Vermeidungsmaßnahmen zu werten sind. In nachstehender Tabelle sind die für den Bebauungsplan festgesetzten Ver-meidungsmaßnahmen zusammengestellt.

Maßnahmen, die der Vermeidung von Beeinträchtigungen für die Schutzgüter der Umwelt dienen:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume

- Erhalt eines markanten Laubbaumes,

- Erhalt wertvoller Heckenstrukturen,

- Festsetzungen zur Durchgrünung des Gebietes (private Grünflächen),

- Festsetzung begrünter Dächer für Garagen und Carports,

- Festsetzungen für zu pflanzende Bäume,

- Artenschutzmaßnahmen für Eidechsen (3 Reisig/Steinhaufen).

Schutzgut Boden und Wasser

- Wasserdurchlässige Ausbildung von Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO,

- Rückbau eines vorhandenen Gebäudes,

- Versickerung des Niederschlagwassers,

- Erhalt des natürlichen Bodens im Bereich der Tierfreilaufflächen.

Schutzgut Klima / Luft

- vgl. Maßnahmen zur Durchgrünung des Plangebietes.

Schutzgut Landschaftsbild

- Erhalt der vorhandenen Eingrünung (Baumhecken),

- Pflanzmaßnahmen zur Durchgrünung des Plangebietes (z. B. Einzelbäume),

- Festsetzungen zu Einfriedungen (vgl. Zäune innenliegend, Holzpfähle).

Im Rahmen der Bebauungsplanung Nr. 133 „Tierheim“ wurden die Möglichkeiten, Beein-trächtigungen von Natur und Landschaft gering zu halten, berücksichtigt (vgl. Auflistung oben). Der Planbereich ist unter Berücksichtigung der Lage im landschaftlichen Vorbehalts-gebiet vollständig mit einer mittleren Bewertung einzustufen. Unter Berücksichtigung der mit der Tierhaltung verbundenen Störungen der Umgebung durch Schallemissionen und der Tatsache, dass es sich um eine bauliche Nutzung einer Fläche im Außenbereich handelt, wird trotz der sich errechnenden Grundflächenzahl (GRZ) von kleiner als 0,05 von einer Ein-griffsschwere des Typs A (im vorliegenden Fall hoher Nutzungsgrad) ausgegangen. Damit sind für die beanspruchten Flächen mit Eingriffen in Natur und Landschaft Ausgleichsfakto-ren zwischen 0,8 und 1,0 anzusetzen. Entsprechend der in Karte Nr. 2 „Planung und Bewer-tung Beeinträchtigung“) ergibt sich unter Berücksichtigung aller veränderten Flächen (insge-samt 8.200 m²) ein Ausgleichsbedarf zwischen 6.560 m² und 8.200 m². Der erforderliche Ausgleichsumfang wird innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs-planes im Umfang von 10.730 m² auf Flurnummer 120, Gemarkung Pürten realisiert. Damit können auch die mittelbaren Beeinträchtigungen (Störung durch Lärmemissionen und Land-schaftsbildveränderung) kompensiert werden.

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Beschreibung der Ausgleichsmaßnahme:

Leitbild: Die Ausgleichsmaßnahmen stellen im vorliegenden Fall auf die Zielsetzungen, die für land-schaftliche Vorbehaltsgebiet Nr. 39 „Inntal von Gars a. Inn bis zur Landesgrenze“ gelten, ab. Insofern werden Ausgleichsmaßnahmen gewählt, die die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft in räumlicher Nähe zum Eingriffsort kompensieren und dabei die spezifischen naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Landschaftsraumes „Innaue“ berücksichtigen. Da-bei handelt es sich um Folgende: - Nutzungsextensivierung In der Regel werden die fruchtbaren Aueböden im Umfeld der großen Flüsse intensiv land-wirtschaftlich genutzt. Auch im Umfeld des Planbereiches herrschen ackerbauliche Nutzun-gen mit Maisproduktion vor. Artenreichere und extensiver genutzte Grünländer, wie sie frü-her in den Flussauen noch häufiger vorkamen, sind heute selten. Insofern ist es ein Ziel der vorliegenden Planung, die nicht für den Bau des Tierheimes benötigten Flächen zukünftig extensiv als Grünland zu nutzen. - Strukturanreicherung mit charakteristischen Elementen der Auenlandschaften Durch Flussregulierungen und durch Intensivierung der Landwirtschaft hat die Lebensraum-vielfalt in der Umgebung der Flüsse (Auenlandschaft) abgenommen. Auwälder mit natürli-chen Altwässern sind vielfach verschwunden. Überschwemmte, extensiv als Grünland ge-nutzte Flächen mit Strukturelementen wie Einzelbäumen und Hecken nahmen in der Ver-gangenheit ab. Aus diesem Grund versucht die vorliegende Ausgleichsflächenplanung auf dem Flurstück 120, Gemarkung Pürten charakteristische Elemente der Flussauen zu entwi-ckeln, ohne dass heute von einer intakten Auedynamik durch Überschwemmung ausgegan-gen werden kann. Ziele und Maßnahmen: Maßnahme 1 Ziel: Entwicklung von extensiv genutztem Grünland des LRT 6510 (Fläche: mindestens 10.363 m²) Das bislang artenarme, intensiv genutzte Grünland soll durch Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz und eine angepasste Pflege zu einer extensiv genutzten, artenreicheren Glatthaferwiese (Lebensraumtyp 6510) entwickelt werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen durchzuführen: - Verzicht auf jegliche Düngung und auf Pestizideinsatz, - Aushagerung des Bestandes über 5 Jahre durch 3-schürige Mahd mit Abfuhr des Mähgu-

tes, - Nach 5 Jahren Reduzierung auf 1- bis 2 schürige Mahd mit Abfuhr des Mähgutes. Der erste

Schnitt darf dabei frühestens am 15. Juli erfolgen. Zur Förderung der faunistischen Arten-vielfalt sind bis zu 5 % der Fläche als jährlich wechselnde Brachestreifen von der Mahd auszuschließen. Alternativ zur Mahd ab dem 6. Jahr ist eine extensive Beweidung mit Schafen (Besatzdichte < 0,7 Großvieheinheiten/ha) zulässig,

- Die als Ausgleichsflächen ausgewiesenen Wiesenflächen dürfen zur Vermeidung von Nährstoffeintrag nicht durch freilaufende Hunde betreten werden.

Maßnahme 2 Ziel: Entwicklung eines Feuchtbiotopes (Wasserfläche mit naturnahem Bewuchses; Fläche: mindestens 367 m²) Im Südwesten des Planbereiches soll eine Wasserfläche mit Röhrichtzone und naturnah gestaltetem Bewuchs im Umfeld entwickelt werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

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- Aushub eines frostsicheren Gewässers (tiefer als 1,5 m) mit besonnter Flachwasser und Röhrichtzone,

- Entwicklung von extensiv genutztem Grünland des Lebensraumtypes 6510 im Umfeld des Gewässers mit den unter Maßnahme 1 beschriebenen Einzelmaßnahmen (Aushagerung, danach späte Mahd, wechselnde Brachestreifen, ggf. extensive Beweidung mit Schafen),

- Pflanzung von Einzelbäumen und Gehölzgruppen im Umfeld des Gewässers, - Die als Ausgleichsflächen ausgewiesenen Wiesenflächen dürfen zur Vermeidung von

Nährstoffeintrag nicht durch freilaufende Hunde betreten werden. Mit den Ausgleichsmaßnahmen im Umgang von insgesamt 10.730 m² können die durch die Planung ausgelösten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kompensiert werden. Alle Ausgleichsflächen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf dem Flurstück 120, Gemarkung Pürten. Eine Sicherung der Maßnahmen ist durch Festsetzung im B-Plan gegeben

5. Ermittlung von alternativen Planungsmöglichkeiten (Pos. 3d der Anlage zum §2 (4)

und § 2a BauGB)

Auf der Ebene der Bebauungsplanung sollen alternative Planungsmöglichkeiten im Gel-tungsbereich des Bebauungsplans geprüft werden: Bei dem zur Verfügung stehenden Grundstück 120, Gemarkung Pürten bedingt die Erschließung von Süden und der Wunsch, die bestehende Zufahrt zu nutzen (-> Erhalt der Hecke), dass das mehr Fläche beanspru-chende Tierheim mit den angeschlossenen Tierfreiläufen im zentralen Teil des Grundstücks positioniert wird. Der ansonsten schwerlich nutzbare, im spitzen Winkel zulaufende, nördlich gelegene Teilbereich wird daher für das Wohnhaus mit Betriebsleiterwohnungen vorgese-hen.

6. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Pla-

nung (Pos. 2b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)

Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Gebiet in seinem aktuellen Zustand erhalten bleiben (vgl. Bestandsbeschreibung).

7. Technische Verfahren der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und feh-

lende Kenntnisse (Pos. 3a der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)

7.1 Verfahren und Methodik

Im Rahmen der Umweltprüfung kam in Bezug auf die Ermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" in der ergänzten Fassung vom Januar 2003 (BayStMLU 2003) zur Anwendung. Im Weiteren fand der Leitfa-den „Der Umweltbericht in der Praxis“ (Oberste Baubehörde 2006) Anwendung.

7.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken

Die vorhandenen Kenntnisse reichen für die im Rahmen der Umweltprüfung zu vollziehen-den Beurteilungen aus.

8. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Aus-

wirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)

Für den vorliegenden Bebauungsplan sind keine Maßnahmen zum Monitoring erforderlich, Prognoseunsicherheiten bestehen nicht.

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9. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inhalte des Umweltberichtes

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 „Tierheim“ verfolgt die Stadt Waldkraiburg das Ziel, anstelle des für die Tierhaltung nicht mehr geeigneten Tierheims in Pürten 45a, welches unterhalb des bewaldeten Leitenhanges südlich der Staatsstraße 2352 liegt, ein neues Tierheim auf Flurnummer 120, Gemarkung Pürten zwischen Inn und Innwerkkanal zu errichten. Das neue Tierheim zeichnet sich durch ein ausreichendes Platzangebot für Tiere aus und erfüllt alle veterinärtechnischen Anforderungen an eine moderne Tierhaltung. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtli-chen Umweltwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht als abwägungsrelevante Grundlage beschrieben wurden. Als wesentliche Umweltauswirkung ist die mit der Bebauungsplanung ermöglichte Bebauung des im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) liegenden Grundstücks zu nennen. Damit sind in dem Bereich, der im Regionalplan als landschaftliches Vorbehaltsgebiet darge-stellt, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verbunden: Dabei berücksichtigt die Planung wertvollere Strukturen, wie die vorhandenen Baumhecken, indem diese erhalten werden und das Grundstück nach außen eingrünen. Betroffen von der vorgesehenen Bebauung sind damit insbesondere das artenarme, intensiv genutzte Grün-land, innerhalb dessen das Tierheim mit Tierfreilaufgehege und das Wohnhaus für die Be-triebsleitung errichtet werden soll. Insgesamt ist mit einer geringen Versiegelung des Grund-stückes (GRZ kleiner als 0,05) zu rechnen. Neben der Bebauung stellt die Zäunung der Frei-gehe und des Grundstückes nach außen eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar, die durch entsprechende Festsetzungen (u. a. Holzpfähle, Zaunhöhe, Lage der Zäune) auf das unbedingt notwendige Maß gemindert werden soll. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind auf dem Grundstück des Tierheims positio-niert und zielen darauf ab, in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort charakteristische Maßnah-men für den Landschaftsraumes „Innaue“ zu schaffen. Konkret handelt es sich dabei um die Schaffung von artenreichen Blumenwiesen sowie die Anlage eines Gewässers mit Röhricht- und Flachwasserzone im Umfang von gesamt 1,0730 ha.

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3. Sonstige Planzeichen

Kat. IKat. 0 Ohne Bedeutung2. Bewertung Natur und Landschaft gemäß Leitfaden

Gebiete geringer BedeutungGebiete mittlerer BedeutungKat. II

Grenze des GeltungsbereichesFlurgrenze

UmweltberichtKarte 1: Bestand und Bewertung

Lanwirtschaftlicher Weg, Schotterfläche

MaisackerIntensiv genutztes artenarmes Grünland

Landwirtschaftlicher Weg, grasbewachsen

1. Bestand (vgl. Beschreibung im Bericht)Gebäude (versiegelte Fläche)

Stadt Waldkraiburg - Bauamt -

Stadtplatz 2684478 Waldkraiburg

zum Bebauungsplan Nr. 133 "Tierheim"Umweltbericht

Büro für Umweltberatung und angewandte Landschaftsplanung GbR

U-Plan

Mooseurach 1682549 Königsdorf

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N

M 1 : 3.000 Tel. 08638/ 959 0Fax 08638 / 959 200www.waldkraiburg.de

Tel. 08179 / 925540Fax 08179 / 925545www.buero-u-plan.de

Junge Brachfläche, grasbewachsenEutrophe Brennesselflur

0

I

Hecke (vorw. Sträucher) und Einzelsträucher Baumhecke (heimische Sträucher und Bäume)

Gewässer, nahezu vollständig außerhalb des Planbereiches

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Einzelbaum

Biotope gemäß amtlicher KartierungNatura 2000 Gebiet "Innauen und Leitenwälder"

Innwerkkan

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Hundeübungsplatz(Bestand)

II

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Karte 2: Planung und Bewertung der Beeinträch- tigungsintensität

Umweltbericht

Hundeübungsplatz(Bestand)

Inn

Innwerkkan

al

N

M 1 : 3.000 Tel. 08179 / 925540Fax 08179 / 925545www.buero-u-plan.de

Tel. 08638/ 959 0Fax 08638 / 959 200www.waldkraiburg.de

U-Plan

Mooseurach 1682549 Königsdorf

Büro für Umweltberatung und angewandte Landschaftsplanung GbR

Umweltberichtzum Bebauungsplan Nr. 133 "Tierheim"

Stadt Waldkraiburg - Bauamt -

Stadtplatz 2684478 Waldkraiburg

1. Planung

Wege, wasserdurchlässig (1.503 m²)

Stellplätze mit Eingrünung, Garagen und Carports (493 m²)

Neue Gebäude (1.180 m²)Tiergehege / Freiläufe mit natürlichem Boden (4.484 m²)

Natura 2000 Gebiet "Innauen und Leitenwälder"Biotope gemäß amtlicher Kartierung

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FlurgrenzeGrenze des Geltungsbereiches

2. Sonstige Planzeichen

Gewässer vollständig außerhalb des Planbereiches

Mögliche Verbreiterung der Zufahrt (540 m²)

Summe Eingriffsflächen: 8.200 m²