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Aufzugswärter Sicher ans Ziel Kurzbeschreibung für den Aufzugswärter www.sef-schmidt.de

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AufzugswärterSicher ans ZielKurzbeschreibung für den Aufzugswärter

www.sef-schmidt.de

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BetreiberpflichtDie mit dem Aufzug verbundenen Ver-pflichtungen des Betreibers sind in derBetriebssicherheitsverordnung (BtrSichV)definiert. Hier heißt es unter anderem in§ 12 Abs. 3 und 4:

(3) Wer eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, hatdiese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu über-wachen, notwendige lnstandsetzungs- oder Wartungsar-beiten unverzüglich vorzunehmen und die denUmständen nach erforderlichen Sicherheitsrnaßnahmenzu treffen.

(4) Wer eine Aufzugsanlage betreibt, muss sicherstellen,dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessenerZeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachge-recht durchgeführt werden.

Daraus lassen sich die zwei Hauptaufga-ben des Aufzugswärters herauslesen:- Überwachung des Aufzuges- Befreiungsmaßnahmen im Notfall

Die detaillierte Beschreibung des be-nannten Aufzugswärters ergibt sich ausder TRA 007 - Technische Regeln für Auf-züge, Anforderungen an den Betrieb - undder DIN EN 13015 Wartungsanweisungen- (siehe Folgeseiten).

Der Betreiber muss den Aufzugswärterbenennen.

Die Befähigung wird durch eine Ausbil-dung erlangt und durch den Befähi-gungsnachweis bestätigt.

Sicherer Betrieb der Anlage(TRA 007, DIN EN 13015)

Auszug aus der TRA 007

- Die Aufzugsanlage ist in betriebssiche-rem Zustand zu erhalten und ordnungs-gemäß nach denBenutzungsbestimmungen zu betreiben.

- Unter Berücksichtigung der Aufzugart,der technischen Ausführung, Ausrüstungund Betriebsbedingungen sind an derAufzugsanlage regelmäßig, in angemes-senen Zeitabständen und in angemesse-nen Umfang Inspektions-, Wartungs- underforderlichenfalls Instandsetzungsarbei-ten durchzuführen.

- Der Aufzugswärter muss, solange dieAufzugsanlage zur Benutzung bereit-steht, jederzeit leicht erreichbar sein. Ge-gebenenfalls unter Verwendunggeeigneter technischer Einrichtungen.

- Dies gilt als erfüllt, wenn die Zeit von derAbgabe eines Notrufes bis zum Eintreffeneines Aufzugswärters am Aufzug (dabeisollte ein Zeitraum von weniger als 20 Mi-nuten angestrebt werden) bzw. bis zurKontaktaufnahme mit den Eingeschlos-senen, so kurz wie möglich ist.

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- Unfälle und Schadensfälle sind der Auf-sichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

- Bei Schadensfällen darf die Aufzugsan-lage erst nach Prüfung durch den Sach-verständigen wieder in Betriebgenommen werden.

- Sind an der Aufzugsanlage Mängel vor-handen, durch die Personen gefährdetwerden, ist sie außer Betrieb zu setzen. Anden Schachtzugängen sind Hinweise aufdie Außerbetriebnahme zu geben. Gege-benenfalls sind schadhafte Schachttürengegen Zutritt zu sichern.

Der Betreiber oder von ihm Beauftragtehaben darauf hinzuwirken, dass

- der Aufzug nicht unsachgemäß benutztwird.

- der Fahrkorb gleichmäßig belastet, nichtüberlastet, Lasten gegen Verschieben ge-sichert werden.

- sich das Bedienungspersonal im Bereichder Steuereinrichtungen des Fahrkorbesaufhält und bei Gefahr die Notrufeinrich-tung betätigt wird.

- im Schacht, Triebwerks- und Rollenraumbetriebsfremde Gegenstände nicht gela-gert und Zugänge zum Schacht und denvorgenannten Räumen nicht verstelltsind.

- Zugänge und Wartungsöffnungen zurAufzugsanlage unter Verschluss gehaltensind. Zugehörige Schlüssel und solche fürdie Steuerungseinrichtungen und die No-tentriegelung müssen greifbar sein unddürfen an Unbefugte nicht abgegebenwerden.

Der Aufzugswärter hat Mängel an derAufzugsanlage sofort dem Betreiber oderseinem Beauftragten zu melden.

Ist der Fahrkorb infolge einer Störungzwischen den Haltestellen oder durchÜberfahren einer Endhaltestelle zumStillstand gekommen, hat der Aufzugs-wärter

- im Fahrkorb eingeschlossene Personenmit Hilfe der hierfür vorgesehenen Ein-richtungen (Handrad, Notablass, Rückhol-steuerung) zu befreien (sieheMaßnahmen zur Befreiung von Personenaus Fahrkörben).

- darauf zu achten. dass die Anlage erstwieder zur Benutzung freigegeben wird.wenn die Störung behoben ist.

Das Betätigen von Schützen imSteuerschrank von Hand bedeu-tet Lebensgefahr und ist des-halb verboten!

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Regelmäßige Überprüfungendes Aufzuges

Auszug aus der DIN EN 13015

Der Aufzugswärter muss regel-mäßig den sicheren Zustand derAnlage, z. B. wöchentlich, fest-stellen.

Hierzu wird eine vollständige Fahrt inAufwärts- und Abwärtsrichtung ge-macht, um Veränderungen der Fahreigen-schaften oder Beschädigungen an derAnlage zu erkennen.

Typische Fragestellungen, die überprüftwerden müssen, um sicherzustellen, dassdiese vorhanden und unbeschädigt sindund einwandfrei funktionieren:

- Kann der Fahrkorb nicht anfahren, so-lange ein Schachttür geöffnet ist?

- Lässt sich eine Schachttür nicht öffnen,solange sich der Fahrkorb außerhalb derEntriegelungszone dieser Tür befindet?

- Kann der Fahrkorb nicht anfahren, so-lange die Kabinentür geöffnet ist?

- Wird die übliche Haltegenauigkeit er-reicht?

- Funktioniert die Notrufeinrichtung (Ver-bindung zur Notrufzentrale)?

- Sind die Hinweise an der Hauptzugangs-stelle lesbar und aktuell?

- Sind Anzeigen, die sich in einem allge-mein zugänglichen Bereich befinden,funktionstüchtig?

- Weisen Befehlsgeber in der Haltestelleund im Fahrkorb keine Beschädigungoder Funktionsbeeinträchtigung auf?

- Funktionieren NOT-HALT- und TÜR-AUF-Taster ordnungsgemäß?

- Ist die normale Fahrkorbbeleuchtung inBetrieb?

- Sind Sicherheitskennzeichnungen undPiktogramme vorhanden und lesbar?

Personenbefreiung

Allgemein

Sollte der Aufzug zwischen zwei Halte-stellen durch eine Betriebsstörung zumStehen gekommen sein, sind vom Auf-zugswärter die nachfolgend beschriebe-nen Maßnahmen bei der BefreiungEingeschlossener aus Fahrkörben vonAufzügen.

Die Aufzugsart, die verschiedenen An-triebssysteme und die Ausrüstungsunter-schiede erfordern unterschiedlicheMaßnahmen. Die nachfolgenden Ab-schnitte beschreiben,

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jeweils in sich geschlossen, die auf dieobengenannten Unterschiede abge-stimmten Maßnahmen.

Die Maßnahmen beinhalten z. T. Eingriffe,die zu einer Gefährdung von Personenführen können. Sie dürfen daher nurunter Beachtung entsprechender Sorgfaltvon eingewiesenen oder sachkundigenPersonen (Aufzugswärter, Personal vonFachfirmen) durchgeführt werden. Ausdiesem Grund ist auch eine besondereEinweisung und Prüfung durch den Sach-verständigen des Aufzugswärters erfor-derlich.

Elektro-mechanisch angetriebene Auf-züge (Seilaufzug)

Stellen Sie fest ob Ihre Aufzugsanlage miteiner Rückholsteuerung ausgerüstet ist.Die Rückholsteuerung befindet sich in derNähe des Schaltschrankes und bestehtaus einem Schalter und zwei Tastern zurBewegung des Fahrkorbes.

Für Aufzugsanlagen mit Rückholsteue-rung gilt:

- Mit Eingeschlossenen Kontakt aufneh-men, nach Verletzten fragen.

- Hauptschalter im Triebwerksraum oderSchaltschrank ausschalten. Das Betätigenvon im Steuerschrank vorhandenenSchützen von Hand bedeutet Lebensge-fahr und ist deshalb verboten!

- Fahrkorbtüren von den Eingeschlosse-nen schließen lassen, Eingeschlosseneveranlassen, von den Fahrkorbzugängenzurückzutreten. Eingeschlossene über be-vorstehende Bewegungen des Fahrkorbesunterrichten.

- Hauptschalter wieder einschalten.

- Rückholsteuerung einschalten.

- Fahrkorb durch Betätigen des entspre-chenden Tasters der Rückholsteuerung inder gewünschten Fahrtrichtung bewe-gen.Achtung!Die nächste Haltestelle darf nicht über-fahren werden. Bewegung des Fahrkor-bes durch die Bewegung der Seilebeobachten

- Hat der Fahrkorb die nächste Haltstelleerreicht (erkennbar durch Markierungenan den Seilen oder durch die Bündigkeits-anzeige am Schaltschrank bzw. in derRückholsteuerung), Taster der Rückhol-steuerung loslassen.

- Hauptschalter ausschalten.

- Falls Fahrkorbtüren nicht selbsttätig öff-nen, diese und die Schachttüren durch dieEingeschlossenen, ggf. unter Mitwirkungvon außen, öffnen lassen. Dazu ist es er-forderlich die Außentür über die vorgese-hene Öffnung mittelsNotentriegelungsschlüssel (Dreikant-schlüssel)

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zu entriegeln. Dabei ist wichtig, dass zu-erst die Türe entriegelt wird und anschlie-ßend erst in entriegeltem Zustand dieTüre aufgezogen wird. Wird vor dem Ent-riegeln an der Türe gezogen, kann es sein,dass die Verrieglung verklemmt und dieTüre sich nicht mehr öffnen lässt.

- Eingeschlossene zum Verlassen desFahrkorbes auffordern.

- Rückholsteuerung wieder ausschalten.

- Sofern durch die Befreiungsmaßnah-men nicht auch die Störung beseitigt ist(z. B. betätigter Notendschalter nachÜberfahren einer Endhaltestelle), Haupt-schalter ausschalten und Fachfirma (Stö-rungsdienst, Service) benachrichtigen.

- Lässt sich der Fahrkorb durch die Rück-holsteuerung nicht bewegen, kann dieBefreiung durch folgende Maßnahmenerreicht werden:

- Kontrolle aller Schacht- und Fahrkorbtü-ren auf geschlossenen und verriegeltenZustand. Danach Versuch mit der Rück-holsteuerung wiederholen.

- Bleibt der Versuch erfolglos, ist bei Anla-gen mit Handdreheinrichtung folgender-maßen zu verfahren:

Für Aufzugsanlagen ohne Rückholsteue-rung oder fehlender Energieversorgungmit Triebwerksraum gilt:

- Mit Eingeschlossenen Kontakt aufneh-men, nach Verletzten fragen.

- Hauptschalter im Triebwerksraum aus-schalten. Das Betätigen von im Steuer-schrank vorhandenen Schützen von Handbedeutet Lebensgefahr und ist deshalbverboten!

- Fahrkorbtüren soweit vorhanden vonden Eingeschlossenen schließen lassen.

- Eingeschlossene über bevorstehendeBewegungen des Fahrkorbes unterrich-ten.

- Bremslüfthebel betätigen und Fahrkorbdurch Drehen am Handrad in der ge-wünschten Richtung (Angaben am Trieb-werk vorhanden) bewegen.

Achtung! - Die Bewegung des Fahrkorbessoll langsam erfolgen.

- Die nächste Haltestelle darf nicht über-fahren werden.

- Deshalb ständig bremsbereit sein.

- Hat der Fahrkorb die nächste Haltstelleerreicht (erkennbar z. B. durch Markierun-gen an den Seilen oder durch Anzeige derBündigkeitslampe), Bremslüfthebelloslas-sen

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- Falls Fahrkorbtüren nicht selbsttätig öff-nen, diese und die Schachttüren durch dieEingeschlossenen, ggf. unter Mitwirkungvon außen, öffnen lassen. Dazu ist es er-forderlich die Außentür über die vorgese-hene Öffnung mittelsNotentriegelungsschlüssel (Dreikant-schlüssel ) zu entriegeln. Dabei ist wich-tig, dass zuerst die Türe entriegelt wirdund anschließend erst in entriegeltemZustand die Türe aufgezogen wird. Wirdvor dem Entriegeln an der Türe gezogen,kann es sein, dass die Verrieglung ver-klemmt und die Türe sich nicht öffnenlässt.

- Eingeschlossene zum Verlassen desFahrkorbes auffordern.

- Sofern durch die Befreiungsmaßnah-men nicht auch die Störung beseitigt ist(z. B. betätigter Notendschalter nachÜberfahren einer Endhaltestelle), Haupt-schalter ausgeschaltet lassen und Fach-firma (Störungsdienst) benachrichtigen.Alle Schachttüren sind daraufhin zu kon-trollieren, ob sie geschlossen und verrie-gelt sind. Schadhafte Schachttüren sindgegen Zutritt zu sichern.

- Lässt sich der Fahrkorb durch Betätigender Handdreheinrichtungen nicht bewe-gen, ist folgendermaßen zu verfahren:

Bei Aufzügen ohne eigenen Triebwerks-raum und Energieausfall oder bei nichtBewegen des Fahrkorbes:

- Genauen Standort des Fahrkorbes fest-stellen.

- Die nächste über dem Fahrkorbfußbo-den liegende Schachttür durch Notentrie-geln öffnen und nach Aufschieben derFahrkorbtür Eingeschlossene nach obenaus dem Fahrkorb steigen lassen.

- Ist der Abstand zwischen der Schwelleder nächsten, über dem Fahrkorbfußbo-den befindlichen Schachttür und derFahrkorbdecke zu gering, kann die Befrei-ung der Eingeschlossenen auch durch No-tentriegeln der nächst tiefer gelegenenSchachttür versucht werden.

Achtung!

- Unterhalb des Fahrkorbfußbodens kannsich dabei eine Öffnung ergeben, durchdie Absturzgefahr in den Schacht besteht.Sicherungsmaßnahmen ergreifen.Sind Befreiungsmaßnahmen weder mitder Handdreheinrichtung noch durch No-tentriegeln von Schachttüren möglichoder erfordern Verletzungen von Einge-schlossenen besondere Eingriffe, ist dieFachfirma zu benachrichtigen. Die Einge-schlossenen sind darüber zu informieren.Bis zum Eintreffen der erforderlichen

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Hilfskräfte muss der Sprechkontakt zuden Eingeschlossenen aufrechterhaltenbleiben.

Elektro-hydraulisch angetriebene Auf-züge

Stellen Sie fest, ob Ihre Aufzugsanlagemit einer Rückholsteuerung ausgerüstetist. Die Rückholsteuerung befindet sich inder Nähe des Schaltschrankes und be-steht aus einem Schalter und zwei Ta-stern zur Bewegung des Fahrkorbes.

Für Aufzugsanlagen mit Rückholsteue-rung gilt:

- Mit Eingeschlossenen Kontakt aufneh-men, nach Verletzten fragen.

- Hauptschalter im Triebwerksraum oderSchaltschrank ausschalten. Das Betätigenvon im Steuerschrank vorhandenenSchützen von Hand bedeutet Lebensge-fahr und ist deshalb verboten!

- Fahrkorbtüren von den Eingeschlosse-nen schließen lassen, Eingeschlosseneveranlassen, von den Fahrkorbzugängenzurückzutreten. Eingeschlossene über be-vorstehende Bewegungen des Fahrkorbesunterrichten.

- Hauptschalter wieder einschalten.

- Rückholsteuerung einschalten.

- Fahrkorb durch Betätigen des entspre-chenden Tasters der Rückholsteuerung inder gewünschten Fahrtrichtung bewe-gen.

Achtung! Die nächste Haltestelle darfnicht überfahren werden.

- Hat der Fahrkorb die nächste Haltestelleerreicht (erkennbar durch die Bündig-keitsanzeige am Schaltschrank bzw. in derRückholsteuerung), Taster der Rückhol-steuerung loslassen.

- Hauptschalter ausschalten.

- Falls Fahrkorbtüren nicht selbsttätig öff-nen, diese und die Schachttüren durch dieEingeschlossenen, ggf. unter Mitwirkungvon außen, öffnen lassen. Dazu ist es er-forderlich die Außentür über die vorgese-hene Öffnung mittelsNotentriegelungsschlüssel (Dreikant-schlüssel) zu entriegeln. Dabei ist wichtig,dass zuerst die Türe entriegelt wird undanschließend erst in entriegeltem Zu-stand die Türe aufgezogen wird. Wird vordem Entriegeln an der Türe gezogen kannes sein, dass die Verrieglung verklemmtund die Türe sich nicht öffnenlässt.

- Eingeschlossene zum Verlassen desFahrkorbes auffordern.

- Rückholsteuerung wieder ausschalten

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- Sofern durch die Befreiungsmaßnah-men nicht auch die Störung beseitigtist (z. B. betätigter Notendschalter nachÜberfahren einer Endhaltestelle), Haupt-schalter ausschalten undFachfirma (Stö-rungsdienst) benachrichtigen.

- Lässt sich der Fahrkorb durch die Rück-holsteuerung nicht bewegen, kann dieBefreiung durch folgende Maßnahmenerreicht werden:

- Kontrolle aller Schacht- und Fahrkorbtü-ren auf geschlossenen und verriegeltenZustand. Danach Versuch mit der Rück-holsteuerung wiederholen.

- Bleibt der Versuch erfolglos, ist bei derAnlage folgendermaßen zu verfahren: Fürdirekt-hydraulisch angetriebene Aufzugs-anlagen ohne Rückholsteuerung oder beiEnergieausfall gilt:-Mit Eingeschlossenen Kontakt aufneh-men, nach Verletzten fragen.

- Hauptschalter im Triebwerksraum aus-schalten. Das Betätigen von im Steuer-schrank vorhandenen Schützen von Handbedeutet", Lebensgefahr und ist deshalbverboten!

- Fahrkorbtüren von den Eingeschlosse-nen schließen lassen.

- Eingeschlossene veranlassen, von denFahrkorbzugängen zurückzutreten.

- Eingeschlossene über bevorstehendeBewegungen des Fahrkorbes unterrich-ten.

- Fahrkorb durch Betätigen des Nota lass-ventils abwärts bewegen.

Achtung!

- Die Bewegung des Fahrkorbes soll lang-sam erfolgen.

- Die nächste Haltestelle darf nicht über-fahren werden.

- Deshalb Notablassventil nur im Tippbe-trieb betätigen.

- Hat der Fahrkorb die nächste Haltstelleerreicht (erkennbar z. B.durch Fahrkorb-standsanzeige), Notablassventil loslassenbzw. schließen

- Falls Fahrkorbtüren nicht selbsttätig öff-nen, diese und die Schachttüren durch dieEingeschlossenen, ggf. unter Mitwirkungvon außen, öffnen lassen. Dazu ist es er-forderlich, die Außentür über die vorgese-hene Öffnung mittelsNotentriegelungsschlüssel (Dreikant-schlüssel) zu entriegeln. Dabei ist wichtigdas zuerst die Türe entriegelt wird undanschließend erst in entriegeltem Zu-stand die Türe aufgezogen wird. Wird vordem Entriegeln an der Türe gezogen,kann es

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sein, dass die Verrieglung verklemmt unddie Türe sich nicht öffnen lässt.

- Sofern durch die Befreiungsmaßnah-men nicht auch die Störung beseitigt ist(z. B. betätigter Notendschalter nachÜberfahren einer Endhaltestelle), Haupt-schalter ausgeschaltet lassen und Fach-firma (Störungsdienst, Service)benachrichtigen.

- Lässt sich der Fahrkorb durch Betätigendes Notablassventils nicht bewegen, istfolgendermaßen zu verfahren:

- Genauen Standort des Fahrkorbes fest-stellen.

- Die nächste über dem Fahrkorbfußbo-den liegende Schachttür durch Notentrie-geln öffnen und nach Aufschieben derFahrkorbtür Eingeschlossene nach obenaus dem Fahrkorb steigen lassen.

- Ist der Abstand zwischen der Schwelleder nächsten, über dem Fahrkorbfußbo-den befindlichen Schachttür und derFahrkorbdecke zu gering, kann die Befrei-ung der Eingeschlossenen auch durch No-tentriegeln der nächst tiefer gelegenenSchachttür versucht werden

Achtung! Unterhalb des Fahrkorbfußbo-dens kann sich dabei eine Öffnung erge-ben, durch die Absturzgefahr in denSchacht besteht. Sicherungsmaßnahmenergreifen.

- Sind Befreiungsmaßnahmen wederdurch Notablass noch durch Notentriege-lung von Schachttüren möglich oder er-fordern Verletzungen vonEingeschlossenen besondere Eingriffe, istdie Fachfirma zu benachrichtigen. Die Ein-geschlossenen sind darüber zu informie-ren. Bis zum Eintreffen der erforderlichenHilfskräfte muss der Sprechkontaktzu den Eingeschlossenen aufrecht erhal-ten bleiben.

Für indirekt-hydraulisch angetriebeneAufzugsanlagen ohne Rückholsteuerungoder Ausfall der Energieversorgung gilt:

- Mit Eingeschlossenen Kontakt aufneh-men, nach Verletzten fragen.

- Hauptschalter im Triebwerksraum oderSchaltschrank ausschalten. Das Betätigenvon im Steuerschrank vorhandenenSchützen von Hand bedeutet Lebensge-fahr und ist deshalb verboten!

- Fahrkorbtüren von den Eingeschlosse-nen schließen lassen und Eingeschlos-sene veranlassen, von denFahrkorbzugängen zurückzutreten.

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- Eingeschlossene über bevorstehendeBewegungen des Fahrkorbes unterrich-ten.

- Manometer zuschalten.

- Handpumpe betätigen. Druckanstiegam Manometer beobachten. Steigt derDruck beim Weiterpumpen nicht mehran, Pumpen einstellen.

- Fahrkorb durch Betätigen des Notab-lassventils abwärts bewegen.

- Tritt dabei Schlaffseilbildung auf, er-kennbar an starkem Druckabfall am Ma-nometer oder am Aufleuchten derSchlaffseilanzeige (soweit vorhanden),Notablassventil sofort loslassen bzw.schließen. Handpumpe erneut betätigenbis ursprüngliche Druckhöhe wieder er-reicht ist. Weiterpumpen bis die Einge-schlossenen bestätigen, dass sich derFahrkorb aufwärts bewegt. Danach er-neut Fahrkorb durch Betätigen des Not-ablassventils abwärts bewegen.

Achtung!

- Auf eventuell eintretende erneuteSchlaffseilbildung achten.

- Die Bewegung des Fahrkorbes soll lang-sam erfolgen.

- Deshalb Notablassventil nur im Tippbe-trieb betätigen.

- Hat der Fahrkorb die nächste Haltestelleerreicht (erkennbar z. B. durch Fahrkorb-standsanzeige), Notablassventil loslassenbzw. schließen.

- Falls Fahrkorbtüren nicht selbsttätig öff-nen, diese und die Schachttüren durch dieEingeschlossenen, ggf. unter Mitwirkungvon außen, öffnen lassen. Dazu ist es er-forderlich, die Außentür über die vorgese-hene Öffnung mittelsNotentriegelungsschlüssel (Dreikant-schlüssel) zu entriegeln. Dabei ist wichtig,dass zuerst die Türe entriegelt wird undanschließend erst in entriegeltem Zu-stand die Türe aufgezogen wird. Wird vordem Entriegeln an der Türe gezogen,kann es sein, dass die Verrieglung ver-klemmt und die Türe sich nicht öffnenlässt.

- Sofern durch die Befreiungsmaßnah-men nicht auch die Störung beseitigt ist(z. B. betätigter Notendschalter nachÜberfahren einer Endhaltestelle). Haupt-schalter ausgeschaltet lassen und Fach-firma (Störungsdienst) benachrichtigen.

- Alle Schachttüren sind daraufhin zu kon-trollieren, ob sie geschlossen und verrie-gelt sind. Schadhafte Schachttüren sindgegen Zutritt zu sichern.

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Aufzugswärter.xp:Layout 1 28.10.08 16:47 Seite 12

- Lässt sich der Fahrkorb weder durch dieHandpumpe noch durch Betätigen desNotablassventils bewegen. kann die Be-freiung durch folgende Maßnahmen er-reicht werden:

- Genauen Standort des Fahrkorbes fest-stellen.

- Die nächste über dem Fahrkorbfußbo-den liegende Schachttür durch Notentrie-geln öffnen und nach Aufschieben derFahrkorbtür Eingeschlossene nach obenaus dem Fahrkorb steigen lassen.

- Ist der Abstand zwischen der Schwelleder nächsten, über dem Fahrkorbfußbo-den befindlichen Schachttür und derFahrkorbdecke zu gering, kann die Befrei-ung der Eingeschlossenen auch durch No-tentriegeln in der nächsten, tiefergelegenen Schachttür versucht werden.

Achtung! - Unterhalb des Fahrkorbfußbo-dens kann sich dabei eine Öffnung erge-ben, durch die Absturzgefahr in denSchacht besteht. Sicherungsmaßnahmenergreifen.

Sind Befreiungsmaßnahmen weder mitder Handpumpe noch durch Betätigendes Notablassventils noch durch Noten-triegelung von Schachttüren möglichoder erfordern Verletzungen von Einge-schlossenen besondere Eingriffe, ist dieFachfirma zu benachrichtigen. Die Einge-schlossenen sind darüber zu informieren.Bis zum Eintreffen der erforderlichenHilfskräfte muss der Sprechkontakt zuden Eingeschlossenen aufrecht erhaltenbleiben.

Weitere Hinweise und BesonderheitenIhrer Aufzugsanlage können auch der Be-triebsanleitung des Herstellers entnom-men werden.

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Zusatzhinweis für triebwerks-raumlose Aufzüge

Bei den sogenannten triebwerksraumlo-sen Aufzügen ist kein gesonderter Ma-schinenraum mehr vorhanden. DerAntrieb ist in der Regel im Schachtkopfunter gebracht, die Aufzugssteuerung ineinem gesonderten Schaltschrank z. B.neben einer Schachttür.

Vor der Personenbefreiung ist hier die Be-triebsanleitung besonders zu beachten.In der Regel ist auch eine Kurzanweisungfür die Personenbefreiung in der Türe imSchaltschrank.

Besonderheiten

- Ein Handrad ist nicht vorhanden, alle Be-freiungsmaßnahmen erfolgen vomSchaltschrank aus.

- Die Bewegung des Fahrkorbes erfolgt inder Regel durch das Lösen der Bremseüber Seilzüge oder elektrisch. Sollte eineRückholsteuerung vorhanden sein, so istdiese zu bevorzugen.

- Die Fahrkorbbewegung kann durch einFenster zum Schacht mit Blick auf dieTragseile oder durch Leuchtdioden mitRichtungsanzeige erkannt werden.Ebenso die BündigsteIlung.

- Der Fahrkorb bewegt sich nach demLösen der Bremse je nach Beladungszu-stand auf- oder abwärts. Ist zwischenFahrkorb und Gegengewicht (= GewichtFahrkorb + 1/2 Gewicht der max. Zula-dung) Gleichgewicht, bewegt sich derFahrkorb nicht. Hier ist die Aufzugswar-tungsfirma zu verständigen.

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Schmidt Elektro- & Fördertechnik GmbHRudolf-Diesel-Str.340822 Mettmann

Tel.: +49 (0)2104-953401Fax: +49 (0)2104-953419

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