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Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost an der BAB 1 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.01.2018 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Regionalniederlassung Münsterland Folie 1/11

Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost an der BAB ... · (überwiegend Ackerflächen (5,8 ha) sowie Grünflächen und Gehölze im Bereich der bestehenden Tank- und Rastanlage)

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Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ostan der BAB 1

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.01.2018

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Regionalniederlassung Münsterland

Folie 1/11

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Aufgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplans

• Betrachtung der Lebensraumfunktionen (Pflanzen + Tiere), des Bodens, des Wasserhaushalts, des Klimas und des Landschaftsbildes

• Erfassung der schutzgutbezogenen Wert- und Funktionselemente

• Ermittlung von Konflikten und Eingriffswirkungen

• Entwicklung erforderlicher Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation

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Bestand und Bewertung Lebensraumfunktionen – Biotoptypen

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Bestand und Bewertung Lebensraumfunktionen – Fauna

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Wirkungen und Konfliktermittlung – Lebensraumfunktionen

• Bodenversiegelung (2,7 ha Neuversiegelung)(Verlust als Standort für Vegetation und als Lebensraum für die Tierwelt)

• Verlust allgemein verbreiteter Biotoptypen (überwiegend Ackerflächen (5,8 ha) sowie Grünflächen und Gehölze im Bereich der bestehenden Tank- und Rastanlage)

• Störwirkungen im Bereich einer Fledermaus-Flugstraße

• Eingriffe sind als ausgleichbar zu werten

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Wirkungen und Konfliktermittlung – Boden, Wasser, Klima

• keine Betroffenheit bzw. keine maßgebliche Beeinträchtigung von Wert- und Funktionselementen besonderer Bedeutung

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Wirkungen und Konfliktermittlung – Landschaftsbild

• technische Überprägung des Landschaftsbildes durch zunehmende Versiegelung (Stellplätze) und parkende Lkw

• keine Beanspruchung besonderer Wert- und Funktionselemente

• vorhandene Kulissenbildner bleiben erhalten

• keine erheblichen Veränderungen der Zugänglichkeit, Erholungsinfrastruktur und Erholungseignung

• Minimierung visueller Beeinträchtigungen durch Sichtschutzwall

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Wesentliche Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung

• keine Beeinträchtigung von Amphibien

• keine Beeinträchtigung von "Allerweltsvogelarten" und "planungsrelevanten Arten", die nur als Gastvögel auftreten

• keine Verluste oder sonstige Beeinträchtigungen von Fledermaus-Quartieren und relevanten Jagdhabitaten

• Beeinträchtigungen einer Fledermaus-Flugroute

• spezifische Maßnahmen zur Vermeidung der Beeinträchtigungen sind erforderlich, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG ausschließen zu können

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Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich• Schutz angrenzender Waldbestände

• Ausgleich beanspruchter / beeinträchtigter Gehölzbestände durch Neuaufforstung

• landschaftliche Einbindung der T+R durch Anlage / Bepflanzung des Sichtschutz-walls, Schaffung einer neuen Gehölzkulisse

• Aufrechterhaltung bestehender Wegeverbindungen

• Unterstützung vorhandener bzw. Schaffung alternativer Fledermaus-Flugbahnen

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Ersatzmaßnahme E1

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• ehemaliger Militärflugplatz Hopsten-Dreierwalde

• Entsiegelung der Start-und Landebahn im Rahmen eines Ökokontos von Straßen NRW

• Zuordnung von etwa 0,4 ha zum Ausbau der T+R Münsterland Ost