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© BAYERISCHE VERMESSUNGSVERWALTUNG 2018 BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN „SO PHOTOVOLTAIKANLAGE PANKOFEN-NORDVORENTWURFSFASSUNG VOM 06.05.2019

B G P -N - plattling.de · Mit der EEG-Novelle vom 11.08.2010 ist die Einspeisevergütung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen rückwirkend zum 01.07.2010 entfallen

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© BAYERISCHE VERMESSUNGSVERWALTUNG 2018

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT

ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT

INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN

„SO PHOTOVOLTAIKANLAGE PANKOFEN-NORD“

VORENTWURFSFASSUNG VOM 06.05.2019

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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Inhaltsverzeichnis

A Anlass und Erfordernis der Planung ........................................................................... 3

1. Anlass der Planung ........................................................................................................ 3

2. Ziel der Planung ............................................................................................................. 7

3. Erfordernis der Planung ................................................................................................ 8

B Planungsrechtliche Situation ...................................................................................... 10

1. Art und Maß der baulichen Nutzung .......................................................................... 10

2. Bauweise und Gestaltung der baulichen Anlagen ................................................... 10

3. Sondernutzungen ......................................................................................................... 10

4. Abstandsflächen und Blendwirkung, elektromagnetische Felder .......................... 10

5. Kennzahlen der Planung ............................................................................................. 11

6. Einfriedungen ............................................................................................................... 11

7. Bodendenkmäler .......................................................................................................... 11

8. Kosten und Nachfolgelasten ....................................................................................... 12

C Beschreibung des Planungsgebiets .......................................................................... 12

1. Lage ............................................................................................................................... 12

2. Geltungsbereich ........................................................................................................... 14

3. Besitzverhältnisse ........................................................................................................ 15

D Städtebauliche Konzeption und geplante bauliche Nutzung .................................. 15

1. Städtebauliche Grundlagen ........................................................................................ 15

2. Städtebauliches Konzept ............................................................................................ 16

3. Nutzungsart .................................................................................................................. 17

4. Immissionsschutz ........................................................................................................ 17

4.1 Schallschutz ................................................................................................................... 17

4.2 Elektromagnetische Strahlung ....................................................................................... 17

4.3 Emissionen aus der Landwirtschaft ............................................................................... 17

4.4 Sonstige Immissionen .................................................................................................... 18

5. Hochwasser .................................................................................................................. 18

E Erschließung ................................................................................................................. 18

1. Verkehr .......................................................................................................................... 18

2. Versorgung ................................................................................................................... 18

2.1 Energie ........................................................................................................................... 18

2.2 Wasser ........................................................................................................................... 18

2.3 Löschwasser .................................................................................................................. 18

3. Entsorgung ................................................................................................................... 19

4. Gestalterische Ziele der Grünordnung ...................................................................... 19

F Umweltbericht ............................................................................................................... 20

1. Einleitung ...................................................................................................................... 20

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bauleitplans ................................. 20

1.2 Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele

........................................................................................................................................ 20

2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

einschließlich der Prognosen bei Durchführung der Planungen ........................... 21

2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Arten und Lebensräume ............................................... 21

2.2 Schutzgut Boden ............................................................................................................ 23

2.3 Schutzgut Wasser .......................................................................................................... 24

2.4 Schutzgut Luft und Klima ............................................................................................... 24

2.5 Schutzgut Landschaft ..................................................................................................... 25

2.6 Schutzgut Mensch .......................................................................................................... 25

2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................... 26

2.8 Schutzgut Fläche............................................................................................................ 26

2.9 Wechselwirkungen ......................................................................................................... 27

3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der

Planung ......................................................................................................................... 27

4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

(einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)

........................................................................................................................................ 28

4.1 Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter ...................... 28

4.2 Ausgleich ........................................................................................................................ 28

4.3 Ausgleichsbedarf ............................................................................................................ 30

4.4 Ausgleichsfläche ............................................................................................................ 31

5. Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen

Geltungsbereichs ......................................................................................................... 32

6. Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten ..................................... 32

7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ............................................................. 32

8. Zusammenfassung....................................................................................................... 32

G Städtebauliche Flächenbilanz ..................................................................................... 33

H Verfahren ....................................................................................................................... 34

Verfahrensablauf ....................................................................................................................... 34

A Anlass und Erfordernis der Planung

1. Anlass der Planung

Die Stadt Plattling hat am 06.05.2019 im beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungs-

plan mit integrierter Grünordnung „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ aufzustellen. Der

Bauherr, Herr Ebner aus Pankofen, sieht vor, eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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Um den Anforderungen des Planungsvorhabens gerecht zu werden, haben die Vorhabenträ-

ger nachfolgend beschriebene Fläche gewählt. Eine Erläuterung der Eignung der vorgesehe-

nen Fläche folgt mit diesem Bericht.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 1,5 ha befindet sich auf der Fl.-Nr. 82, Gemar-

kung Pankofen der Stadt Plattling.

Die Fläche des Geltungsbereiches ist mit folgenden Nutzungen im Flächennutzungsplan der

Stadt Plattling belegt:

- Flächen für die Landwirtschaft

Auf dieser Fläche soll nun eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. Es ist eine

feste Aufständerung mit Modultischen vorgesehen – Bauherr und Grundstückseigentümer ist

Herr Ebner.

Der Ausgleich wird auf demselben Flurstück erbracht:

Stadt Plattling, Gemarkung Pankofen:

Ausgleichsfläche: Fl.-Nr. 82 TF (gesamt ca. 0,2 ha)

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Es wird empfohlen nach den folgenden Kriterien zu prüfen:

1. Es ist zu klären ob der Standort mit einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne des Landes-

entwicklungsprogramm vereinbar ist bzw. bereits Vorbelastungen des Landschaftsbildes

vorhanden sind. Derartige Vorbelastungen können im Einzelfall vorliegen, etwa bei ehe-

maligen Rohstoffabbauflächen, Konversionsflächen von wirtschaftlicher oder militärischer

Nutzung, Funkmasten, Hochspannungsleitungen. Auch Autobahntrassen bei entsprechen-

der Damm-Lage mit Verkehrsknotenbelastung können darunterfallen.

Der Punkt 1 trifft zu, da es sich in dem gegenständlichen Fall um einen vorbelasteten

Standort an der Autobahnausfahrt Plattling-Nord handelt

2. Ein von der bestehenden Siedlungsstruktur abgesetzter Standort im Außenbereich ohne

Vorbelastung widerspricht im Regelfall den Zielen einer nachhaltigen Siedlungs- und Inf-

rastrukturentwicklung und beeinträchtigt zunächst das Orts- und Landschaftsbild erheb-

lich. Einem solchen Standort kann fachlich nur ausnahmsweise zugestimmt werden,

wenn diese Belange nicht berührt werden und kein anderer siedlungsstrukturell günstige-

rer Standort mehr zur Verfügung steht. An diesem Nachweis z. B. im Umweltbericht sind

allerdings hohe Anforderungen zu stellen.

Der Punkt 2 trifft nicht zu, da es sich hier nur um einen Standort mit Vorbelastung

handelt.

3. Die Entfernung zu Energieleitungen und die Einspeisungsmöglichkeiten sollten ebenso

berücksichtigt werden

Die Einspeisemöglichkeit befindet sich in unmittelbarer Nähe zum beplanten Areal

4. wie die Frage nach zusätzlichen erst durch die Photovoltaikanlagen und deren Betrieb

ausgelösten Infrastruktureinrichtungen.

Zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen sind nicht notwendig, Es besteht eine Zufahrt-

möglichkeit über die die bestehende landwirtschaftliche Zufahrt zur Pankofen Moos-

straße.

Bei dem verfahrensgegenständlichen Standort handelt es sich also um einen „vorbelasteten“

Standort entlang der Bundesautobahn A92.

In Ergänzung seiner grundsätzlichen Ausführungen zu Photovoltaikanlagen (StMI vom

09.03.2003 und vom 19.11.2009) hat das Bayerische Staatsministerium des Innern mit

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Schreiben vom 14.01.2011 folgende ergänzende Hinweise für nicht angebundene Standorte

gegeben:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 19.11.2009 haben wir Hinweise zur bau- und landesplanungsrechtli-

chen Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gegeben. Diese bedürfen aufgrund

der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 11.08.2010 der Ergänzung

(nachfolgend I.). Aufgenommen wurden -aufgrund entsprechender Anfragen aus der

Praxis- des weiteren Hinweise zur straßenrechtlichen Behandlung von Photovoltaikanla-

gen (z. B. auf Straßengrundstücken oder neben Autobahnen) (nachfolgend II.), zur Be-

griffsbestimmung „Konversionsflächen“ (nachfolgend III.) sowie zur rechtlichen Behand-

lung von (Boden-) Denkmälern in Zusammenhang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen

(nachfolgend IV.).

I. Ergänzende Hinweise aufgrund der EEG-Novelle vom 11.08.2010

Als Hauptanwendungsfall lag diesen Hinweisen die Beurteilung von Freiflächenphotovol-

taikanlagen auf Ackerflächen zugrunde, die nach dem EEG in seiner damals geltenden

Fassung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen förder- bzw. vergütungsfähig waren

(vgl. Gl.-Nr. 1.2 des Schreibens).

Mit der EEG-Novelle vom 11.08.2010 ist die Einspeisevergütung für Freiflächen-

Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen rückwirkend zum 01.07.2010 entfallen.1

Eine Einspeisevergütung wird nunmehr neu für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf au-

to- und eisenbahnnahen Flächen (vgl. § 32 Abs. 3 Nr. 4 EEG: „längs von Autobahnen

und Schienenwegen …und in einer Entfernung bis zu 110 m, gemessen vom äußeren Rand

der befestigten Fahrbahn …“) gewährt. Voraussetzung ist, dass sich die Anlage im Gel-

tungsbereich eines Bebauungsplans befindet.

Für diesen neuen Tatbestand werden die Hinweise im Schreiben vom 19.11.2009 wie folgt

ergänzt:

Mit dem Anbindungsgebot bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen soll unter anderem eine

Zerschneidung von (weitgehend ungestörter) Landschaft vermieden werden. Dies ist bei

der EEG-Variante „auto- oder eisenbahnnahe Fläche“ dahingehend zu interpretieren, dass

Freiflächen-Photovoltaikanlagen in einem eng begrenzten Korridor von 110 m

beidseits der Autobahn- oder Eisenbahntrasse angesichts der Vorbelastung der

Flächen möglich sind“

Demnach erfüllt die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage die Anforderungen im

Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14.01.2011.

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2. Ziel der Planung

Die Stadt Plattling unterstützt die Förderung erneuerbarer Energien im Stadtgebiet.

Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sind:

- Relativ ebenes Grundstück bzw. solartechnisch geeignete Neigung

- Kurze Anbindungsmöglichkeit an das bestehende Stromnetz

- Verfügbares Grundstück

- eine Vorbelastung der Fläche vorliegt

Zudem sind die Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen vom 7. März 2017 und die in

diesem Zusammenhang stehenden Aussagen des EEG (§ 37 EEG) zu beachten.

Alle genannten Voraussetzungen sind bei der geplanten Anlage erfüllt. Aufgrund der beste-

henden Vorbelastung durch die Lage im 110 m Korridor der Autobahn liegt ein geeigneter

Standort vor. Ein Standortkonzept ist für diese Flächen nicht erforderlich (gemäß Schreiben

Oberste Baubehörde vom 14.01.2011).

Im Bebauungsplan wird Baurecht ausschließlich für die Photovoltaikanlage geschaffen. Die

Nutzung der Freiflächenanlage ist befristet auf die mögliche Funktions- und Betriebszeit (25 -

30 Jahre). Danach wird das Grundstück wieder der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt. Der

Rückbau nach Betriebsende wird privatrechtlich vereinbart und im Bebauungsplan gemäß § 9

Abs. 2 BauGB mit Festlegung der Folgenutzung festgesetzt.

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3. Erfordernis der Planung

Der Standort für das geplante Vorhaben liegt in unmittelbarer Nähe zur Pankofen Moosstra-

ße. Ebenso befindet sich die Staatsstraße St2124 in östlicher Richtung und in nördlicher Rich-

tung grenzt die Bundesautobahn A92 an die Planungsfläche. Im Flächennutzungsplan ist die

Fläche momentan für ackerbauliche Nutzung vorgesehen. Südlich der Pankofen Moosstraße

grenzt ein Gewerbegebiet an die Fläche an. Der im Westen gelegene Sportplatz, der die Flä-

che zum Areal der Autobahnmeisterei hin abgrenzt, wird zurzeit offensichtlich nicht genutzt

und wurde von einem Funkmasten teilüberbaut.

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Plattling, (nicht maßstäblich)

Auszug aus dem Regionalplan Donau – Wald , Freiraumsicherung / Trenngrün, (nicht maßstäblich. RISBY, 04/2019)

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Die Freianlage liegt direkt angrenzend an die Staatsstraße St2124 und befindet sich ca.

3000m nördlich bis nordwestlich des Flusstals. Dieses wird zudem durch die bestehende Au-

tobahn A92 beeinträchtigt. Hierbei ist grundsätzlich durch entsprechende Erhöhung der

Schadstoffkonzentrationen durch den Verkehr mit einer bereits gegebenen Beeinträchtigung

zu rechnen. Bei Errichtung eines Gewerbeareals wäre vergleichsweise mit entsprechenden

negativen Auswirkungen zu rechnen

Da sich im Bereich der geplanten Solarmodule keine klimatisch wertvollen, großflächigen

Gehölzstrukturen befinden, trägt die Fläche derzeit lediglich zur Kaltluftproduktion bei. Da

sich durch die Solaranlage eine sehr geringfügige Beeinträchtigung der Kaltluftproduktion

einstellt und keine Gebäudekomplexe o.ä. errichtet werden, ist keine Verschlechterung durch

die Errichtung der Anlage zu erwarten.

Der Regionalplan stellt die Stadt Plattling als Oberzentrum dar. Planungsziel ist „Stadt- und

Umlandbereich im ländlichen Raum“. Die Fläche liegt, durch die Lage an der Autobahn nörd-

lich von Plattling, auf den Entwicklungsachsen Passau – Straubing und Deggendorf – Lands-

hut

Ausschnitt aus dem Regionalplan Donau-Wald, Raumstruktur, nicht maßstäblich

Im Bebauungsplan wird Baurecht ausschließlich für die Photovoltaikanlage geschaffen. Die

Nutzung ist befristet auf die mögliche Funktions- und Betriebszeit (25 - 30 Jahre) mit Erweite-

rungsoption um jeweils 5 Jahre. Danach wird das Grundstück wieder der Landwirtschaft zur

Verfügung gestellt.

Der Rückbau nach Betriebsende wird privatrechtlich vereinbart.

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B Planungsrechtliche Situation

1. Art und Maß der baulichen Nutzung

Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein sonstiges Sondergebiet für Anlagen

zur Nutzung von Solarenergie gem. § 11, Abs. 2 BauNVO.

In diesem Fall ist es zulässig, die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Kleinbauwerken für

Wechselrichter/ Trafostationen sowie untergeordneten Nebenanlagen, die für den techni-

schen Betrieb einer Photovoltaikanlage erforderlich sind, durchzuführen.

Die Grundfläche der möglichen Gebäude und baulichen Anlagen darf einen Wert von 50 m²

nicht überschreiten. Die einzelnen Standorte sind nach betrieblichen Notwendigkeiten inner-

halb der Sondergebietsfläche frei wählbar.

2. Bauweise und Gestaltung der baulichen Anlagen

Im Geltungsbereich ist eine Reihenaufstellung mit fest aufgeständerten Modultischen auf

Schraub-bzw. Rammfundamenten vorgesehen, womit Bodeneingriffe soweit als möglich mi-

nimiert werden. Die maximale Modulhöhe beträgt 2,50 m, die Ausrichtung erfolgt voraus-

sichtlich nach Süden bzw. Süd-Westen.

Die Reihen der Photovoltaikanlage sind der natürlichen Hangbewegung anzupassen.

Neue Stellplätze, Zufahrten und Betriebswege sind wasserdurchlässig als Schotterrasenflä-

chen oder mit wassergebundener Decke zu befestigen.

3. Sondernutzungen

Photovoltaikanlagen und die, dieser Nutzung dienenden Gebäude.

4. Abstandsflächen und Blendwirkung, elektromagnetische Felder

Die Abstandsflächen regeln sich nach Art. 6 BayBO, soweit sich nicht aus den Festsetzungen

andere Abstände ergeben. Elektromagnetische Felder der Anlage sind so auszuführen, dass

die Schutz- und Vor-sorgewerte gemäß 26 BImSchV eingehalten werden.

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5. Kennzahlen der Planung

6. Einfriedungen

Zaunart:

Das Grundstück ist mit einem verzinkten Maschendrahtzaun plangemäß einzuzäunen. Der

Abstand zwischen Boden und Zaunfeld muss mindestens 15 cm betragen.

Zaunhöhe:

Max. 2,0 m über Gelände (Ausnahme Blendschutzzaun: max. 4,00 m).

Zauntore:

In Bauart der Zaunkonstruktion.

Sollten Blendschutzmaßnahmen durchzuführen sein sind diese an der hier zulässigen erhöh-

ten (max. 4,0 m) Zaunanlage als Textil oder Strohmatte anzubringen. Eine entsprechende An-

bringung kommt dann zum Tragen, sofern etwaige Beeinträchtigungen des Verkehrs durch

Reflexionen der Module zu erwarten wären.

7. Bodendenkmäler

Eventuell auftretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerische Lan-

desamt für Denkmalpflege. Folgende Artikel des Denkmalschutzgesetzes sind zu beachten.

Art. 8 Abs. 1 DSchG:

„Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmal-

schutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet

sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der

Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten

befreit die übrigen. Nimmt ein Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, auf-

grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den

Leiter der Arbeiten befreit.“

Art. 8 Abs. 2 DSchG:

„Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche

nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die

Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.“

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8. Kosten und Nachfolgelasten

Sämtliche Kosten der Maßnahme werden durch den Maßnahmenträger und –betreiber

getragen.

Der Stadt Plattling entstehen durch die Verwirklichung des Sondergebietes keine Fol-

gekosten. Der Rückbau wird mittels einem städtebaulichen Vertrag geregelt.

C Beschreibung des Planungsgebiets

1. Lage

Das Planungsgebiet liegt nordöstlich der Stadt Plattling, welche über die Staatsstraße St2124

erreichbar ist. Über den Ortsteil Pankofen ausgehend von der genannten Staatsstraße gelangt

man über die Pankofen Moosstraße (bereits Fl.-Nr. 82) südlich des Planungsgebietes zum

Areal.

Nördlich der Fläche befindet sich auf einem bestehenden Damm die Autobahn A92. Im Osten

grenzt ein Straßengraben die Fläche zur Staatsstraße St2124 hin ab. Im Westen des Areals

trennen bestehende Gehölzpflanzungen die Fläche von der benachbarten Grünfläche ab, auf

die das Gelände der Autobahnmeisterei Pankofen folgt.

Südlich befindet sich, abgetrennt durch die Pankofen Moosstraße, das Gewerbegebiet Pan-

kofen-Nord, sowie eine Grünfläche, an die die nördlichen Ausläufer des Dorfgebietes von

Pankofen grenzen.

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Planungsgebiet, Blick in Richtung Westen, entlang des nördlichen Grünstreifens, eigenes Archiv, 2019

Planungsgebiet, Blick in Richtung Osten auf die St2124 und den anliegenden Pendlerparkplatz, eigenes Archiv, 2019

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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Plangebiet, Blick Richtung Norden, von der Pankofen Moosstraße aus, eigenes Archiv, 2019

2. Geltungsbereich

Übersichtskarte TK 25, nicht maßstäblich, BayernAtlas 2019

Die Geltungsbereiche umfassen eine Gesamtfläche von 14.705 m², wobei jedoch nur 9.774 m²

(Größe Baufeld) bebaut werden. Mit der geplanten Eingrünung und den Ausgleichsflächen

wird das Baufeld entsprechend abgeschirmt. Die Fläche umfasst neben dem eigentlichen

A

B

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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Baufeld (E1), die nötigen Ausgleichsflächen (E2) und die entsprechende Eingrünung (E4). Zu-

sätzliche Ausgleichsflächen sind nicht notwendig.

Vorentwurf „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“, erstellt: Geoplan GmbH, 2019

Die benötigte Ausgleichsfläche befinden sich daher ebenso auf der Fl.-Nr. 82 TF, Stadt Platt-

ling, Gemarkung Pankofen.

3. Besitzverhältnisse

Das Grundstück Fl.-Nr. 82 ist im Besitz von Herrn Ebner. Das gesamte Planungsvorhaben be-

findet sich auf genanntem Grundstück.

Die Hauptzufahrt erfolgt über Pankofen Moosstraße und weiter über die bestehende Zufahrt

zur Ackerfläche der Fl.-Nr. 82.

D Städtebauliche Konzeption und geplante bauliche Nut-

zung

1. Städtebauliche Grundlagen

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Baurecht für die Errichtung einer Freiflächen-

Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Auf den Flächen ist die Errichtung von fest aufgeständerten Reihen vorgesehen. Die Grund-

fläche möglichen Gebäude darf einen Wert von je 50 m² nicht überschreiten. Die einzelnen

Standorte sind nach betrieblichen Notwendigkeiten innerhalb der Sondergebietsfläche frei

wählbar.

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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Die max. Firsthöhe weiterer Gebäude wird auf 4,0 m beschränkt. Die Größe des eingezäunten

Bereiches ist mit ca. 1 ha festgesetzt.

Die Fläche des Baufeldes wird durch 2 -schürige Mahd, Entnahme des Mähguts und Verzicht

auf Düngung bzw. alternativ durch Beweidung extensiv gepflegt.

Die Erschließung erfolgt über eine bestehende landwirtschaftliche Zufahrt von der Pankofen

Moosstraße.

2. Städtebauliches Konzept

Für das anstehende Bauleitplanverfahren sind die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie

das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze, die Immissionsschutz-Gesetzgebung und die

Abfall- und Wassergesetzgebung berücksichtigt.

Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Anwendung der natur-

schutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1 a Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 14 des

Bundesnaturschutzgesetzes erfasst. Entsprechende Festsetzungen zur Eingriffsregelung und

Grünordnung sind im Bebauungsplan / Grünordnungsplan integriert. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7

und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelt-

auswirkungen ermittelt und in dem Umweltbericht beschrieben werden.

Gestaltung und Situierung der Baukörper

Es ist eine Reihenaufstellung mit fest aufgeständerten Modultischen auf Rammfundamenten

vorgesehen, womit Bodeneingriffe soweit als möglich minimiert werden.

Die max. Modulhöhe beträgt 2,49 m (Aufstellwinkel 20°), die Ausrichtung erfolgt voraussicht-

lich nach Süden. Die Reihenabstände betragen zwischen 3,36 m und 4, 36 m.

Es ist mit einem Verschattungswinkel von 18,11 ° zu rechnen.

Die max. Firsthöhe der Trafogebäude wird auf 4,00 m beschränkt.

Leistung Fl.-Nr. 82: 749,94 kWp

Anzahl der Module: 2.586 REC 290 TP2

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3. Nutzungsart

Sondergebiet für „Anlage oder Nutzung erneuerbarer Energien (Sonnenenergien)“ gemäß

§ 11, Abs. 2 BauNVO.

Im Sondergebiet ist eine freistehende Photovoltaikanlage zur Nutzung der Sonnenenergie

zulässig. Ferner sind innerhalb des Sondergebietes Gebäude bzw. bauliche Anlagen zulässig,

die für den technischen Betrieb einer Photovoltaikanlage erforderlich sind z.B. Trafos, Wech-

selrichter und Übergabestation.

Die Grundfläche der möglichen Gebäude und baulichen Anlagen darf einen Wert von 50 m²

nicht überschreiten. Die einzelnen Standorte sind nach betrieblichen Notwendigkeiten inner-

halb der Sondergebietsfläche (Baufläche) frei wählbar.

Es ist vorgesehen, die Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 750 kWp zu realisieren.

4. Immissionsschutz

Die Anlage ist nach Süden hin ausgerichtet. Somit ist eine Blendwirkung zur im Norden gele-

genen Autobahn hin ausgeschlossen. Nach Osten, Süden und Westen hin ist eine Eingrünung

zur Abschirmung geplant.

4.1 Schallschutz

Nicht relevant.

4.2 Elektromagnetische Strahlung

Elektromagnetische Felder der Anlage sind so auszuführen, dass die Schutz- und Vor-

sorgewerte gemäß 26 BImSchV eingehalten werden.

4.3 Emissionen aus der Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Nutzflächen befinden sich in räumlicher Nähe zum beplanten Areal,

wodurch Emissionen, Steinschlag und evtl. Verschmutzungen aus der Landwirtschaft (z.B.

Staub) entschädigungslos hinzunehmen sind.

Eine Haftung der angrenzenden Landbewirtschafter ist ausgeschlossen. Dies kann in Form

einer Haftungsfreistellung geschehen, in welcher der Betreiber für sich und seine Rechtsnach-

folger auf jeglichen Haftungsanspruch verzichtet, sofern infolge von landwirtschaftlichen

Emissionen Schaden am Solarpark entsteht.

Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Landwirtschaft auf den der Photovoltaikanlage be-

nachbarten Flächen von Seiten des Betreibers zu dulden.

Eine Verunkrautung der überplanten Fläche während der Nutzungsdauer durch die Photovol-

taikanlage ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Durch die regelmäßige Pflege soll das Aussamen eventueller Schadpflanzen und die damit

verbundene negative Beeinträchtigung der mit Kulturpflanzen bestellten Flächen in der

Nachbarschaft vermieden werden. Der Grünlandaufwuchs ist zu entfernen. Die Fläche darf

nicht gemulcht werden.

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4.4 Sonstige Immissionen

Nicht relevant.

5. Hochwasser

Liegt außerhalb hochwassergefährdeter Bereiche.

E Erschließung

1. Verkehr

Die Erschließung erfolgt über eine bestehende landwirtschaftliche Zufahrt zur Pankofen

Moosstraße, welche direkt an das Baugrundstück grenzt und direkt zur Staatsstraße St2124

führt.

2. Versorgung

2.1 Energie

Mittel- und Niederspannung:

Es ist vorgesehen, eine Trafostation auf dem Planungsgebiet zu errichten.

Für die Transformatorenstation benötigt der Vorhabenträger, je nach Stationstyp ein Grund-

stück mit einer Größe zwischen 18 m² und 35 m².

2.2 Wasser

Die Versickerung von Oberflächenwasser erfolgt auf dem Grundstück.

Ein evtl. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Öle im Bereich von Trafos und oder

Wechselrichtern) hat entsprechend den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Verord-

nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachgebiete

(Anlagenverordnung- VAwS) zu erfolgen.

- Tiefgründige Fundamente sind auf eine maximale Tiefe von 1.6 m zu beschrän-

ken Transformatoren sind als Trockentransformatoren oder Transformatoren mit

Esterfüllung auszuführen

- Für die Reinigung der Solarmodule darf nur Wasser ohne jegliche Zusätze ver-

wendet werden

- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf den Grundstücksflächen zu verbie-

ten

2.3 Löschwasser

Es befindet sich in einem maximalen Umkreis von 300 m in westlicher bzw. südlicher Richtung

eine Löschwasserentnahmestelle.

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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3. Entsorgung

Zum Anfall von Schadmodulen bzw. zu deren ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsor-

gung sind auf Anordnung des technischen Umweltschutzes des Landkreises Deggendorf ge-

eignete Nachweise vorzulegen.

4. Gestalterische Ziele der Grünordnung

Wiesenansaat und Pflege im Bereich der Photovoltaikanlage

Im Bereich der Photovoltaikanlage wird auf dem Ackerstandort eine Grünlandansaat (autoch-

thones Saatgut) vorgenommen. In den ersten 5 Jahren ist aufgrund des Nährstoffüberschus-

ses der Ackerfläche eine 3 – malige Mahd durchzuführen. Nach 5 Jahren kann die Mahd auf

2x pro Jahr reduziert werden.

Um den gestalterischen Zielen gerecht zu werden, wird durch Ausmagerung und Aufbrin-

gung von Saatgut (Regiosaatgut Herkunftsregion 16, Grundmischung) und einer verminder-

ten Mahdanzahl eine Extensivierung der Fläche durchgeführt.

Eine Ackernutzung ist im Zeitfenster der Nutzung als Freiflächen – Photovoltaikanlage einge-

stellt, wodurch sich das gesamte Bodengefüge im Laufe der vorgesehenen Nutzungsdauer

einer positiven Entwicklung unterziehen wird.

Gehölzpflanzungen

Zur Eingrünung der Anlage wird in östlicher und westlicher Richtung eine 3-reihige Hecke mit

einem Pflanzabstand von 1,5 x 1,0 m gepflanzt. Mit der vorgesehenen Eingrünung wird der

negativen Beeinträchtigung hinsichtlich des Landschaftsbildes entgegengewirkt. Zudem wer-

den mit den autochthonen Sträuchern naturschutzfachlich hochwertige Strukturen auf ehe-

maligem Ackerland geschaffen.

Im Süden ist die Anlage einer Ausgleichsfläche mit einem Feldgehölz angedacht., welches

ebenfalls die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes einschränken soll.

Um der Entwicklung einer heimischen Heckenanlage Rechnung zu tragen, werden heimische

Pflanzen verwendet:

Pflanzqualitäten

Sträucher: v. Str., mind. 3-5 Triebe, 60-100 cm

Es sind autochthone Sträucher folgender Pflanzliste zu verwenden:

Corylus avellana gemeine Hasel

Euonymus europaeus gewöhnliches Pfaffenhütchen

Ligustrum vulgare gewöhnlicher Liguster

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Prunus spinosa Schlehdorn

Rhamnus catharticus Kreuzdorn

Sambucus nigra Schwarzer Holunder

Viburnum lantana Wolliger Schneeball

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F Umweltbericht

1. Einleitung

Rechtliche Grundlagen

Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 20.07.2004 wurden die europarechtlichen Vor-

gaben zur Umweltprüfung im Bereich der Bauleitplanung umgesetzt.

Nach § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umwelt-

prüfung durchzuführen. Ein Verzicht auf die Umweltprüfung ist nur bei vereinfachten Verfah-

ren nach § 13 BauGB und bei beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Innenentwicklung)

möglich.

In § 1a BauGB wird die Eingriffsregelung in das Bauleitplanverfahren integriert. Die Abarbei-

tung der Eingriffsregelung erfolgt im Rahmen des Umweltberichtes.

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bauleit-

plans

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Baurecht für die Errichtung einer Freiflächen-

Photovoltaikanlage geschaffen werden. Auf den Flächen ist die Errichtung von fest aufge-

ständerten Reihen vorgesehen.

Die Trafostation kann frei innerhalb der Baugrenzen aufgestellt werden. Die max. Firsthöhe

wird auf 4,0 m beschränkt.

Die Größe des eingezäunten Bereiches ist mit ca. 1 ha festgelegt. Diese Fläche wird durch 2-

3 -schürige Mahd, Entnahme des Mähguts und Verzicht auf Düngung bzw. alternativ durch

Beweidung extensiv gepflegt.

Die Erschließung erfolgt über die bestehende landwirtschaftliche Zufahrt zur Pankofen Moos-

straße.

1.2 Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fach-

plänen festgelegten Ziele

Für das anstehende Bauleitplanverfahren sind die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie

das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze, die Immissionsschutz-Gesetzgebung und die

Abfall- und Wassergesetzgebung berücksichtigt.

Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Anwendung der natur-

schutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1 a Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 14 des

Bundesnaturschutzgesetzes erfasst. Entsprechende Festsetzungen zur Eingriffsregelung und

Grünordnung sind im Bebauungsplan / Grünordnungsplan integriert. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7

und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelt-

auswirkungen ermittelt und in dem Umweltbericht beschrieben werden.

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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Im Geltungsbereich sind folgende Gebiete, in denen die Belastbarkeit der Schutzgüter in be-

sonderer Weise zu beurteilen wäre, nicht vorhanden:

- im Bundesanzeiger gemäß § 31-36 des Bundesnaturschutzgesetzes bekannt gemachte

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete

- Naturschutzgebiete gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes

- Nationalparke gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes

- Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bun-

desnaturschutzgesetzes

- Naturdenkmäler nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz

- Nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützte Landschaftsteile

- gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes

- Nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete und Wasserschutzge-

biete gemäß § 51 des Wasserhaushaltsgesetz

- Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes

- Gebiete in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitäts-

normen bereits überschritten sind

- Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und Siedlungs-

schwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr.2 und 5 des Raum-

ordnungsgesetzes

2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umwelt-

auswirkungen einschließlich der Prognosen bei Durchführung

der Planungen

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei

Einstufungen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit.

2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Arten und Lebensräume

Beschreibung:

Die Fläche des Baufeldes wird momentan intensiv für die Landwirtschaft genutzt.

Die Auswirkungen der intensiven Landbewirtschaftung auf den Naturhaushalt sind entspre-

chend drastisch. In den Ackerlagen kann sich nur ein stark eingeschränktes Spektrum meist

weit verbreiteter Pflanzen- und Tierarten behaupten.

Das sich im Süden des Planungsgebietes befindliche Gewerbegebiet und die nahegelegene

Wohnbebauung samt der Verkehrsanbindung lösen zusätzliche Störungen aus, welche dem

Aufenthalt geschützter Arten entgegenstehen.

Des Weiteren liegt die Fläche im gestörten Bereich der 110 Meter-Zone an der Autobahn.

Die potenzielle natürliche Vegetation wird auf dem Großteil des Gebietes mit Feldulmen-

Eschen-Hainbuchenwald angegeben. Im Nordwesten der Fläche wird Hexenkraut- oder Zit-

tergrasseggen-Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen-Hainsimsen-

Buchenwald; örtlich mit Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald angegeben. Naturraum-Einheit

ist das Dungau, Unterbayerische Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten (SSymank, Mey-

nen/Schmithüsen).

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Potenzielle Lebensräume für den Kiebitz zeichnen sich unter anderem aus durch Dauergrün-

land, Wiesen und Weiden. Dennoch sind, aufgrund der bestehenden Beeinträchtigungen

durch die im Umkreis befindlichen Verkehrswege (Autobahn und Staatsstraße) und der Land-

schaftssilhouette, Störungen der Lebensräume und Bruthabitate der Boden brütenden Vogel-

art anzunehmen und ein Vorkommen somit auszuschließen.

Ein möglicher Artennachweis der Feldlerche wurde aufgrund der örtlichen Gegebenheiten

ebenso ausgeschlossen. Durch die dicht aneinander gereihte Verkehrssituation von Autobahn

und Staatsstraße sind für die Vogelart entsprechende weite, offene Geländeformen nicht

nachzuweisen.

Aufgrund der Landschaftssilhouette, der aktuellen Nutzung als intensiv genutztes Agrarland

und der Nähe zur Autobahn kann man das Vorkommen von Boden und Ackerbrütenden Ar-

ten ausschließen.

Durch die derzeitigen Ackernutzung und die entsprechenden verkehrlichen Beeinträchtigun-

gen wurden bei durchgeführten Ortsterminen am 12.04.2019 keine Wiesen-/ Bodenbrüter

vorgefunden, wodurch auch auf eine artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet wurde.

Mit der geplanten Entwicklung der Ausgleichsfläche im südlichen Bereich wird in unmittelba-

rer Nähe zum Eingriffsgebiet ein wertvoller Lebensraum für weitere, naturschutzfachlich wert-

volle Arten geschaffen.

Im unmittelbaren Umkreis befinden sich keine amtlich kartierten Biotopbereiche

Zudem werden keine FFH- oder SPA- Gebiete angetroffen. Nördlich der Autobahn befindet

sich das kartierte Biotop mit der Biotopnummer 7243-1064, welches durch die Autobahn A92

von der Planfläche getrennt, und folglich nicht durch die Maßnahmen beeinträchtigt wird.

Auswirkungen:

Die Änderung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzfläche in ein Sondergebiet für Pho-

tovoltaikanlagen führt zum kleinflächigen Verlust von Ackerflächen als Lebensraum für Tiere

und Pflanzen. Andererseits wird auf diesen Flächen eine extensive Wiese entwickelt und auf

Dünge- und Pflanzenschutzmittel verzichtet.

Es werden keine Gehölze gerodet. Eine Zerstörung von wichtigem Lebensraum für Tiere ist

aufgrund der derzeitigen Nutzung und der bestehenden Vegetation nicht zu erwarten. An-

grenzende Flächen werden nicht beeinträchtigt.

Durch die intensive, menschliche Nutzung geprägter Landschaftsteile ist von einer mittleren

Lebensraumfunktion auszugehen. Da um das geplante Gebiet bereits mehrere Beeinträchti-

gungsfaktoren auf das Planungsgebiet einwirken, kann davon ausgegangen werden, dass das

Areal derzeit eine geringe Bedeutung für den Artenschutz und deren Flora und Fauna mit

sich trägt.

Während der Bauphase sind potenzielle Beeinträchtigungen der Tierwelt durch Vertreibungs-

effekte möglich. Aufgrund der kurzen Bauzeit wird diese Belastung nicht als erheblich einge-

stuft, da die Tiere auf benachbarte Grundstücke ausweichen können.

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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Durch die vorgesehene Ausgleichsfläche in Form einer Feldholzhecke sollen Lebensräume,

welche typisch für den Standort sind, geschaffen werden.

Die Flächen unter den Modulen werden als extensive Wiese ausgebildet, sodass auch hier aus

naturschutzfachlicher Sicht wertvollere Lebensräume entstehen als bisher vorhanden (Auf-

wertung durch Extensivierung der bestehenden Ackerfläche).

Durch den Verzicht von Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz erfährt die Fläche eine

positive Verbesserung.

Eine potenzielle Betroffenheit von Verbotstatbeständen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist

nicht gegeben. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen.

2.2 Schutzgut Boden

Beschreibung:

Der gesamte Gäuboden zeichnet sich durch mineralreiche, gut durchlüftete Lössschichten

aus, welche aus Sedimenten der Würmeiszeit entstanden sind.

Der Untergrund besteht laut geologischer Bodenkarte von Bayern im Nordwesten der Fläche

überwiegend aus Parabraunerde und verbreitet Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Löss-

lehm) über Carbonatschluff (Löss). Im Südosten fast ausschließlich Gley und Braunerde-Gley

aus Lehmsand bis Lehm (Talsediment); der im Untergrund carbonathaltig ist.

Kulturart Ackerland(A)

Bodenart Lehm(L)

Zustands-/ Bodenstufe Zustandsstufe Misch- und Schichtböden sowie künstlich verän-

derte Böden (-)

Entstehungsart/ Klimastufe/ Wasserverhältnisse Löß (Lö)

Boden-/ Grünlandgrundzahl 60

Acker-/ Grünlandzahl 55

Auszug aus der Bodenübersichtskarte Bayern, nicht maßstäblich

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Auswirkungen:

Die Modultische werden mit Rammfundamenten gesetzt, wodurch eine Versiegelung des

Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Eine Überbauung von Boden erfolgt nur im

Bereich der geplanten Trafostation. Geländemodellierungen finden nicht statt.

Der zuvor als intensiv landwirtschaftlich genutzte Boden kann sich ca. 25 – 30 Jahre lang re-

generieren und steht dann der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zur Verfügung. Durch die

Aufgabe der intensiven Nutzung im Planungsgebiet und die damit verbundene Einstellung

der Düngung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfährt die Fläche eine verminderte

Bodenbelastung und eine Förderung der Bodenfruchtbarkeit.

Die Auswirkungen werden als positiv für das Schutzgut Boden eingestuft.

2.3 Schutzgut Wasser

Beschreibung:

Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet selbst nicht vorhanden. Etwa 1,5 Kilometer süd-

lich des geplanten Areales befindet sich die Isar. Die Hochwassergefahrenfläche HQ-extrem

grenzt an die Fläche im Südosten an, liegt jedoch nicht darauf.

Das Planungsgebiet selbst liegt jedoch außerhalb der genannten Gefährdungsbereiche zum

Schutzgut Wasser.

Aussagen bezüglich des Grundwassers sind detailliert nicht möglich.

Der Zustand des Grundwasserkörpers Quartär Straubing mit der Kennzahl 1_G086 ist laut

Kartendienst der Wasserrahmenrichtlinie in einem schlechten chemischen Zustand (Nitratbe-

lastung).

Die starke Mechanisierung und der Einsatz von Mineraldünger und Düngerauswaschungen

durch die derzeitige intensive landwirtschaftliche Nutzung wirken sich negativ auf das

Grundwasser aus.

Auswirkungen:

Die Umwandlung von intensiv genutztem Ackerland in extensives Grünland und der Verzicht

auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verringert die Grundwasserbelastung. Eine Versiege-

lung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser

verbleibt in der Fläche und wird nicht abgeleitet. Brauchwasser wird nicht benötigt, Schmutz-

wasser wird nicht entstehen.

Es ist somit mit keinen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen.

2.4 Schutzgut Luft und Klima

Beschreibung:

Die Niederschläge im Bereich der Isarniederung betragen etwa 750 – 850 mm. Hohe Som-

merwärme, Kaltluftansammlung im Winter, hohe Jahres- und Tagesschwankungen der Tem-

peratur, kennzeichnen das Gebiet. Die Jahresmitteltemperatur liegt zwischen 8 °C und 9 °C.

Das Baufeld selbst besitzt derzeit keine klimatisch wirksamen Vegetationsflächen oder Bio-

massen, Vegetationsstrukturen sind angrenzend kaum vorhanden. Nördlich und östlich der

geplanten Fläche befinden sich Heckenstrukturen, im Westen ein Grünstreifen.

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Auswirkungen:

Durch die Bau- und Transporttätigkeit ist während der Bauzeit kurzfristig Staubentwicklung

zu erwarten. Mittelfristig sind die Auswirkungen auf das Lokalklima durch die geplanten

Maßnahmen zu vernachlässigen.

Die Neupflanzungen tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Luftaustauschbahnen sind

durch das Vorhaben nicht betroffen. Die leicht verringerte Kaltluftproduktion einer mit So-

larmodulen bestandenen Fläche im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Fläche zieht dem-

nach nur Veränderungen in sehr geringem Maße nach sich.

2.5 Schutzgut Landschaft

Beschreibung:

Der Geltungsbereich liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Unterbayerisches Hügelland

und Isar-Inn-Schotterplatten“ (D65). Die Untereinheit wird als „Gäulandschaften im Dungau“

(064-C) bezeichnet.

0

Die Fläche befindet sich innerhalb des beeinträchtigten Bereiches der Autobahn., neben der

Autobahnmeisterei am äußersten Ortsrand von Pankofen.

Als einzige Struktur in der näheren Umgebung ist das amtlich Kartierte Biotop 7243-1064-

001 zu nennen. Die Fläche ist vom überplanten Bereich durch die Bundesautobahn A 92 ab-

getrennt und in etwa 1613 m² groß.

Auswirkungen:

Die geplante Photovoltaikanlage wird dem Landschaftsbild ein weiteres anthropogenes, in

diesem Fall technisches Element hinzufügen. Im Osten des Areals verläuft die Staatsstraße

St2124, südlich befindet sich das Gewerbegebiet Pankofen Nord. Im Norden verläuft zudem

direkt im Anschluss an die Fläche die Autobahnstrecke A92.

Aufgrund dieser Lage beeinträchtigt die geplante Anlage das Landschaftsbild nicht wesent-

lich.

Das Areal wird, um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild gering zu halten, bei der Maß-

nahme im Osten, Westen und Süden eingegrünt.

2.6 Schutzgut Mensch

Beschreibung:

Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zur Staatsstraße St2124 und weißt intensiv landwirt-

schaftlich genutzten Grund und Boden vor.

Das Gebiet ist für die Naherholung nicht durch Wanderwege oder ähnliches erschlossen. Die

nächste Wohnbebauung, Ortsteil Pankofen, befindet sich im Südwesten, ca. 100 m entfernt.

Auswirkungen:

Während der Bauphase ergeben sich geringe Lärm- und Abgasbelastungen durch an- und

abfahrende LKW für angrenzende Ortsteile, da die Zufahrt zur Bearbeitungsfläche durch den

Randbereich von Pankofen führt, vermutlich jedoch größtenteils über die Autobahn erfolgt.

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Diese fallen jedoch aufgrund der kurzen Bauzeit nicht ins Gewicht. Der Betrieb der Anlage

bringt keine größeren Lärmemissionen mit sich.

Die Anlage ist nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz nicht genehmigungspflichtig.

Durch die Baumaßnahme werden keine Wegeverbindungen beeinträchtigt. Es ist insgesamt

von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen.

2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Für den Planbereich findet sich im Bayernviewer Denkmal des Bayerischen Landesamtes für

Denkmalpflege kein Hinweis auf Flächen mit Kulturdenkmalen (KD).

Im Planungsgebiet sind keine Bodendenkmäler und keine denkmalgeschützten Gebäude-

komplexe mit Ensemblewirkung ausgewiesen.

In etwa 100 m südwestlicher Richtung zum beplanten Areal befindet sich das Bodendenkmal

(Nr. 47368) „Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung“. Diese, sowie weitere Flächen

nördlich der Autobahn sind von der Maßnahme nicht betroffen.

Auswirkungen:

Um die denkmalfachlichen und städtebaufachlichen Belange sicher zu stellen, wurde im

Rahmen der Umweltprüfung eine Inaugenscheinnahme der landschaftlichen Situation durch-

geführt.

Die geplanten Eingrünungsstrukturen, zusammen mit der bestehenden Eingrünung am Hang

zur Nordseite, welche sich somit zu allen Richtungen des Solarparks ausprägen, verstärken

die Abschirmung zum Baudenkmal. Aufgrund der reichhaltigen, dichten und hohen Bepflan-

zungen/Vegetation ist für das Bodendenkmal (Nr. 47368) keine Beeinträchtigung festzustel-

len.

Zusätzlich befinden sich unmittelbar angrenzend die Staatsstraße 2124 und die Autobahn

A92, wodurch mit einer Vorbelastung des Standortes durch anthropogene Elemente zu rech-

nen ist. Entsprechende Blickbeziehungen von der Autobahn sind nicht gegeben. Die Staats-

straße wird durch die Begrünung und das Gewerbegebiet Pankofen Nord abgeschirmt. Die

geplante Solaranlage liegt in Betrachtung auf das ursprüngliche Gelände knapp 6m unterhalb

der A92.

Aufgrund der Lage können keine weiteren Aussagen über die Auswirkungen auf das Schutz-

gut Kultur- und Sachgüter getroffen werden.

Gegenstände, die bei Erdarbeiten zu Tage treten, wie z.B. Knochen-, Metall-, Keramik- oder

Versteinerungsfunde, hat der Bauherr bzw. die bauausführenden Firmen dem Landesamt für

Denkmalpflege oder dem Landratsamt zu melden.

2.8 Schutzgut Fläche

Gemäß Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung soll die Flächenneuinanspruchnahme

bis 2020 auf max. 30 ha/Tag reduziert werden (BUNDESREGIERUNG 2017). Das neue Schutz-

gut Fläche ist nicht als Teil des Schutzguts Boden, sondern in eigenständiger Weise zu be-

rücksichtigen. Gebäude-, Betriebs- und Erschließungsflächen machen den größten Teil am

Flächenverbrauch aus. In der Bauleitplanung sind daher für die entsprechenden Umweltbe-

richte Zielwerte zu operationalisieren.

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Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst 14.705m² und wird aktuell intensivlandwirt-

schaftlich genutzt. Die Fläche befindet sich innerhalb des beeinträchtigten Bereiches der Au-

tobahn, neben der Autobahnmeisterei am äußersten Ortsrand von Pankofen. Diese belaste-

ten Flächen innerhalb des 110 Meterkorridors von Autobahnen sollen vorrangig für die Er-

richtung von Photovoltaikanlagen verwendet werden.

Die Änderung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzfläche in ein Sondergebiet für Pho-

tovoltaikanlagen führt zum kleinflächigen Verlust von Ackerflächen als Lebensraum für Tiere

und Pflanzen. Andererseits wird auf diesen Flächen eine extensive Wiese entwickelt und auf

Dünge- und Pflanzenschutzmittel verzichtet. Die Modultische werden mit Rammfundamenten

gesetzt, wodurch eine Versiegelung des Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Eine

Überbauung von Boden erfolgt nur im Bereich der geplanten Trafostation. Geländemodellie-

rungen finden nicht statt.

Auswirkungen:

Der zuvor als intensiv landwirtschaftlich genutzte Boden kann sich ca. 25 – 30 Jahre lang re-

generieren und steht dann der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zur Verfügung. Durch die

Aufgabe der intensiven Nutzung im Planungsgebiet und die damit verbundene Einstellung

der Düngung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfährt die Fläche eine verminderte

Bodenbelastung und eine Förderung der Bodenfruchtbarkeit.

Der Großteil der Fläche ist laut Plan eingegrünt. Durch die zeitliche Beschränkung wird der

Acker nicht permanent umgenutzt und geht nicht verloren. Man spricht hier von temporärer

Teilversiegelung. Die Versiegelung von Flächen beschränkt sich auf das Mindestmaß. Beim

Rückbau des Solarparks ist diese ebenfalls miteinzubeziehen. Insgesamt ist von keiner we-

sentlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche aus-zugehen.

2.9 Wechselwirkungen

Im Untersuchungsraum sind keine Wechselwirkungen bekannt.

3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-

durchführung der Planung

Ohne die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes würde auf der Fläche ver-

mutlich in den nächsten Jahren weiterhin landwirtschaftliche Nutzung betrieben werden. Die

negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Grundwasser, Tiere und Pflanzen) wären in

diesem Fall etwas höher einzustufen.

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4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum

Ausgleich (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffs-

regelung in der Bauleitplanung)

4.1 Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen

Schutzgüter

Als Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sieht der Bebauungs- und Grünord-

nungsplan folgende Festsetzungen vor:

Schutzgut Arten- und Lebensräume

- Zaun ohne Sockel, Abstand zum Boden mind. 15 cm

- Verbindungskabel zwischen den Modulanlagen werden innerhalb des Pflughori-

zontes verlegt (max. 60 cm Tiefe)

- Baufeldräumung außerhalb der Vogelbrutzeiten (1. März bis 30. September)

Schutzgut Boden und Wasser

- extensive Bewirtschaftung der anzusäenden Wiese unter den Modultischen

ohne Anwendung von Dünge- und Spritzmitteln

- Verwendung von Rammfundamenten

Schutzgut Landschaftsbild

- Eingrünung durch heimische Feldgehölze

Schutzgut Kultur und Sachgüter

- Eingrünung durch heimische Feldgehölze

Schutzgut Fläche

- Reduktion der versiegelten Fläche auf das Mindestmaß

4.2 Ausgleich

Schutzgut Arten und Lebensräume

Durch die vorgesehene Ausgleichsfläche in Form eines Feldgehölzes autochthoner Herkunft

sollen Lebensräume, welche typisch für den Standort sind, geschaffen werden. Die Flächen

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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unter den Modulen werden als extensive Wiese ausgebildet, sodass auch hier aus natur-

schutzfachlicher Sicht wertvollere Lebensräume entstehen, als bisher vorhanden.

Durch den Verzicht von Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz erfährt die Fläche eine

Aufwertung. Eine potentielle Betroffenheit von Verbotstatbeständen des § 44 Bundesnatur-

schutzgesetz ist nicht gegeben. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen.

Schutzgut Wasser

Die Umwandlung von intensiv genutztem Ackerland in extensives Grünland und der Verzicht

auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verringert die Grundwasserbelastung. Eine Versiege-

lung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser

verbleibt in der Fläche und wird nicht abgeleitet. Brauchwasser wird nicht benötigt, Schmutz-

wasser wird nicht entstehen.

Schutzgut Landschaftsbild

Durch die geplante und bestehende Eingrünung bleibt die im Südwesten liegende Wohnbe-

bauung unberührt von der geplanten Photovoltaikanlage – negative Beeinträchtigungen

diesbezüglich sind nicht zu erwarten.

Durch die geplante Eingrünung wird das Bauvorhaben in alle Richtungen abgeschirmt womit

einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entgegengewirkt wird.

Schutzgut Luft und Klima

Die Neupflanzungen tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Luftaustauschbahnen sind

durch das Vorhaben nicht betroffen.

Schutzgut Boden

Der zuvor als intensiv landwirtschaftlich genutzte Boden kann sich ca. 25 – 30 Jahre lang re-

generieren und steht dann der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zur Verfügung. Durch die

Aufgabe der intensiven Nutzung im Planungsgebiet und die damit verbundene Einstellung

der Düngung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfährt die Fläche eine verminderte

Bodenbelastung und eine Förderung der Bodenfruchtbarkeit.

Schutzgut Fläche

Beim Bau des Solarparks wird die Versiegelung von Flächen auf das Mindestmaß beschränkt.

Der vorbelastete Teil des Flurstückes an der Autobahn wird für die Errichtung des Solarparks

verwendet. Die Ausgleichsfläche, welche naturschutzfachlich aufgewertet wird, befindet sich

außerhalb dieses Bereiches, wird also keinesfalls verbraucht.

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4.3 Ausgleichsbedarf

Zur Ermittlung des Ausgleichs wird das Schreiben der Obersten Baubehörde vom 19.11.2009

herangezogen. Der Ausgleichsfaktor ist demnach mit 0,2 anzusetzen.

Es entsteht eine 2.017 m² große Feldgehölzpflanzung aus autochthonen Sträuchern und He-

istern 1. und 2. Ordnung mit einem Pflanzabstand von 1.5 x 1.5 m. Der Baumanteil soll min-

destens 20% betragen.

Die Eingriffsfläche entspricht dem Baufeld (Fläche innerhalb der Einzäunung) mit einer Größe

von 9.774 m².

Gesamtfläche Gebiet

(Geltungsbereich)

14.705 m²

Geltungsbereich 14.705 m²

E1 Wiesensaat 9.773 m²

E2 Feldgehölz 2.017 m²

E3 Landschaftsrasen 1.966 m²

E4 Heckenpflanzung 906 m²

Baufeld Freiflächenphotovoltaikanlage

(GRZ unter 0,35, Gebiet geringer Wertigkeit)

8.486 m²

Ausgleichsbedarf (gem. Leitfaden). 1.954,8 m²

Ausgleichsfläche E2: 2.017m²

Erläuterung:

Der Ausgleichsbedarf berechnet sich demnach wie folgt:

Fläche Baufeld x 0,2 = Ausgleichsbedarf

9.774 m² x 0,2 = 1.954.8 m²

Der nach § 1a Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1a BauGB erforderliche Ausgleich über eine

1.954,8 m² (anrechenbarer Ausgleich) große Fläche wird auf derselben Fläche erbracht

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4.4 Ausgleichsfläche

Der Ausgleich wird im Geltungsbereich auf Flurnummer 82 TF Gem. Pankofen Nord, Stadt

Plattling erbracht

Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Naturschutzfachlich weißen das Flurstück,

sowie auch der nähere Umkreis keine besonders hochwertig einzustufenden Flächen/ Berei-

che auf.

Auf der Fläche befindet sich derzeit Ackerland – eine Entwicklung zur Feldhecke lässt eine

Aufwertung mit einem Faktor von 1 zu.

Acer campestre Feld-Ahorn

Acer platanoides Spitz-Ahorn

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn

Betula pendula Sandbirke

Quercus robur Stiel-Eiche

Fraxinus excelsior Gem. Esche

Tilia cordata Winter-Linde

Carpinus betulus Hainbuche

Prunus avium Vogel-Kirsche

Sorbus aucuparia Eberesche

Vorzufinden sind Gehölzstrukturen nördlich des derzeitigen Ackers an der Böschung zur Au-

tobahn. Im Westen grenzen diverse Feldgehölze die Fläche zum anliegenden Sportplatz ab.

Eine Aufwertung und Verbesserung der Fläche hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange ist

durch die Schaffung der Ausgleichsfläche gegeben.

E3 Ausgangszustand: Ackerfläche

Entwicklung: Feldgehölz

Der Acker wird im Zuge der Schaffung einer Ausgleichsfläche extensiviert. Aufgrund der Be-

einträchtigungen durch die Nähe zur Straße beschränkt sich die Ausgleichsfläche auf den

südlichen Teilbereich der Fläche, außerhalb der 110 m Linie zur Autobahn A92 und der 20 m

Linie zu Staatsstraße. Auf der verbleibenden Fläche wird aufgrund der großen Verbesserung

von intensiv genutzter Fläche zu einem naturschutzfachlich hochwertigen Areal ist der Faktor

1 Faktor gerechtfertigt.

Maßnahmen:

Ackerfläche → Feldgehölz (Faktor 1)

2.017 m² x 1 = 2.017 m²

Der Ausgleichsbedarf von 1954,8 m² ist somit durch die Flächen E2 erfüllt.

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5. Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des

räumlichen Geltungsbereichs

Überlegungen zu Standortalternativen werden im Rahmen des Umweltberichts zur Flächen-

nutzungsplanänderung angestellt.

6. Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten

Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgten verbal argumentativ.

Als Datengrundlage wurden der Flächennutzungsplan, der Regionalplan Donau - Wald, die

Biotopkartierung Bayern und das Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Deg-

gendorf zugrunde gelegt.

7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Die Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) sollen auf bisher

nicht vorhersehbare Auswirkungen abzielen.

Da bei Durchführung entsprechender Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnah-

men nicht mit erheblichen Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die einzelnen Schutz-

güter zu rechnen ist, können sich Maßnahmen zum Monitoring auf die Kontrolle der Vermei-

dungs- und Schutzmaßnahmen während der Bauphase und auf die Pflege und Entwicklung

der Ausgleichsflächen beschränken.

In den ersten fünf Jahren ist für die Ausgleichsfläche in Abstimmung mit der Unteren Natur-

schutzbehörde ein Monitoring durchzuführen, insbesondere auch um die erforderlichen Pfle-

gemaßnahmen in den ersten fünf Jahren (Häufigkeit der Mahd, etc.) festzulegen.

In regelmäßigen Kontrollen soll der Istzustand der Flächen überprüft werden, um daraus folg-

lich das weitere Vorgehen zur Zielentwicklung abzustimmen und optimal anpassen zu kön-

nen.

8. Zusammenfassung

Die Fläche wird momentan intensiv landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt und stellt dem-

nach keinen besonderen Lebensraum für Tiere und Pflanzen dar. Durch die Planung und die

damit verbundene Entwicklung eines extensiven Grünlandes wird im Vergleich zur derzeitigen

Nutzung ein wertvollerer Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaffen. Zudem wirkt sich

das geplante extensive Grünland aufgrund der unterbleibenden Düngung und Verwendung

von Pflanzenschutzmitteln positiv auf das Grundwasser aus und bewirkt eine Regeneration

des Bodens. Oberflächengewässer sind auf der Fläche nicht vorhanden.

Aufgrund der Unterlassung von Düngung und Pflanzenschutz, sind die Auswirkungen auf das

Grundwasser als positiv zu beurteilen. Die Auswirkungen auf das Klima sind zu vernachlässi-

gen.

Aufgrund des Standorts und der bestehenden, sowie der geplanten Eingrünung ist von kei-

nen Blendwirkungen für den Menschen auszugehen. Lärmbelästigungen entstehen aufgrund

der Anbindung und der Lage nicht. Durch die Planung geht für die Bevölkerung kein Naher-

holungsraum verloren, da sich in unmittelbarer Nähe keine Rad- und Wanderwege befinden.

Der anliegende Sportplatz wird nicht beeinträchtigt.

Anstehender Boden wird nicht gestört, Versiegelungen finden nur in geringem Umfang statt.

Durch die Lage ist keine große Fernwirkung des Grundstücks gegeben. Es sind auf dem ge-

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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samten Gelände keine Bodendenkmäler bekannt. Durch die Aufstellung der Anlage geht

Ackerboden verloren.

Die grünordnerischen Maßnahmen sind im Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungs-

plan festgesetzt. Trotz Vermeidungsmaßnahmen findet ein Eingriff in Natur und Landschafts-

bild statt. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden ermittelt, die Ausgleichsflächen

im Bebauungsplan festgesetzt.

Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse der Umweltauswirkungen auf die verschieden

Schutzgüter zusammen.

Schutzgut Auswirkungen

Mensch gering

Tiere und Pflanzen gering

Boden gering

Wasser positiv

Klima und Luft gering

Landschaft gering

Kultur- und Sachgüter keine

Fläche keine

G Städtebauliche Flächenbilanz

Für die Durchführung des Bauvorhabens wird landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verwendung

gezogen. Aufgrund der zu erreichenden Leistung von nicht ganz 750 kWp werden ca. 2.600

Module für die Errichtung der Freiflächen – Photovoltaikanlage benötigt.

Die Module belegen im Gesamten eine Fläche von ca. 8.486 m². Aufgrund der baulichen Be-

schaffenheit der einzelnen Bauwerke kann der Untergrund des Baufeldes jedoch weiterhin als

extensive Grünfläche Verwendung finden.

Des Weiteren werden für die Eingrünung knapp 906 m² bepflanzt.

Für die Ausgleichsflächen, welche aufgrund verursachter Beeinträchtigungen notwendig wer-

den, wurde ein Flächenbedarf von gesamt ca. 2.000 m² berechnet.

Der zu erbringende Ausgleich befindet sich ebenso auf demselben Grundstück südlich des

vorgesehenen Solarparks.

Im Gesamten wird für die Aufstellung des Bebauungsplans und der damit verbundenen Er-

richtung der Freiflächen – Photovoltaikanlage und den benötigten Ausgleichsflächen ein Ge-

samtflächenbedarf von ca. 1,4 ha in Anspruch genommen.

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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H Verfahren

Verfahrensablauf

Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Plattling hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 einen Aufstellungsbe-

schluss für den Bebauungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ gefasst.

Billigungsbeschluss:

Der Stadtrat von Plattling hat den Vorentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan mit

Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom XX.XX.XXXX in seiner Sitzung am

XX.XX.XXXX gebilligt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.4 vom

XX.XX.XXXX in der Zeit vom XX.XX.XXX bis einschließlich XX.XX.XXXX.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1

BauGB)

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange erfolgte

mit Schreiben vom XX.XX.XXXX bzw. XX.XX.XXXX, ein Fachstellengespräch (Scopingtermin)

fand am XX.XX.XXXX statt.

Billigungsbeschluss:

Der Stadtrat Plattling hat den Vorentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Be-

gründung und Umweltbericht in der Fassung vom XX.XX.XXXX sowie den Vorentwurf zur Än-

derung des Deckblattes Nr. 20 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Fassung

vom XX.XX.XXXX mit Erläuterungs- und Umweltbericht in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX ge-

billigt

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB einschließlich § 4a Abs. 4 BauGB)

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung in der Fas-

sung vom XX.XX.XXXX, sowie des Entwurfs zur Änderung des Deckblattes Nr. 20 zum Flä-

chennutzungs- und Landschaftsplanes mit Erläuterungs- und Umweltbericht in der Fassung

vom XX.XX.XXXX erfolgte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. xx am XX.XX.XXXX in der

Zeit vom XX.XX.XXXX bis einschließlich XX.XX.XXXX.

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1

BauGB)

Mit Schreiben vom XX.XX.XXXX holte die Stadt Plattling die Stellungnahmen der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

werden kann, erneut zum Planentwurf und zur Begründung ein

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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Satzung § 10 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Plattling hat in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX den vorhabenbezogenen Bebau-

ungsplan Nr. XX „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan

und Begründung in der Fassung vom XX.XX.XXXX als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wur-

de das Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit Erläuterungs- und

Umweltbericht in der Fassung vom XX.XX.XXXX festgestellt.

Plattling, den .....................

Erich Schmid

Erster Bürgermeister

Ausgefertigt

Plattling, den .....................

Inkrafttreten (§10 Abs. 3, 4 BauGB)

Der Beschluss des Bebauungsplans mit Begründung wurde im Amtsblatt Nr. XX am

XX.XX.XXXX ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung wird seit diesem

Tage während der Dienststunden im Bauamt der Stadt Plattling zu jedermanns Einsicht be-

reitgehalten.

Mit der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden.

Plattling, den .....................

………………………………………………

Erich Schmid

Erster Bürgermeister

Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaikanlage Pankofen-Nord“ Vorentwurfsfassung vom 06.05.2019

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Planfertiger:

Donau-Gewerbepark 5

94486 Osterhofen

FON: 09932/9544-0

FAX: 09932/9544-77

E-Mail: [email protected]

............................................

Martin Ribesmeier, B. Eng. (FH)

Landschaftsarchitektur

Anhang

- Bebauungsplan Lageplan M 1:1000