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Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter Haftung

Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter Haftung. Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter Haftung zUnterscheidung in zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Haftung

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Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Haftung

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Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter

Haftung

Unterscheidung in

zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Haftung

Beide sind nebeneinander möglich!!

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Strafrechtliche Haftung

Anspruch des Staates, verbotene Verhaltensmuster zu sanktionieren

Hauptanwendungsfälle im Sport:

> Körperverletzung > Tötungsdelikte

insbesondere durch Unterlassen!!

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Zivilrechtliche Haftung

Auf Ersatz eines entstandenen Schadens bzw. auf Erfüllung gerichtet

Kann entstehen aus Verträgen oder unerlaubter Handlung

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Unerlaubte Handlung

Haftungsvoraussetzungen im Straf- u. Zivilrecht ähnlich:

Haftungsgrund Keine RechtfertigungVerschulden

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Haftungsgrund

Aktives Handeln > z.B. Schlagen => im Kanusport nahezu ohne

Bedeutung

Unterlassen > wenn eine Pflicht zum Handeln

bestand

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Unterlassen

Rechtspflicht zum Handeln (z.B. Unterlassene Hilfeleistung)

Vorausgegangenes HandelnGarantenstellungVerkehrssicherungspflichten

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Sorgfaltsmaßstab

Je gefährlicher die Aktion, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen (-> Wildwasser)

Keine überzogenen Maßnahmen! Nur solche, die vernünftigerweise zumutbar sind!

Besondere Vorsicht bei Kindern und Jugendlichen!

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Rechtfertigung

Wenn die Handlung oder das Unterlassen vom Recht gebilligt wird:

Notwehr Notstand SelbsthilfeEinwilligung (Achtung: Bei

Minderjährigen immer von den Erziehungsberechtigten einholen!

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Verschulden

Vorsatz (mit Wissen und Wollen)

Fahrlässigkeit (wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt)

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Haftungsausschluss

Satzung

Einzelabreden

Teilnahmebedingungen

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Haftungsausschluss

Durch Satzung „Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für Schäden, die aus einem (leicht) fahrlässigen Verhalten entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die bei der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte entstehen, sowie für Schäden bei Unfällen oder Diebstählen“

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Haftungsausschluss

Einzelabreden „ Die Teilnahme an der

Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des Vereins und seiner Hilfspersonen für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit“

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Haftungsausschluss

Teilnahmebedingungen „Die Teilnahme an der

Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des Vereins und seiner Hilfspersonen für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit Teilnahme an der Veranstaltung wird dieser Haftungsausschluss akzeptiert.“

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Planung und Durchführung

Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen können Checklisten eine wertvolle Hilfe sein.

Sie sollten aber immer allgemein gehalten werden und keine verbindlichen Anweisungen an Mitarbeiter enthalten,da ansonsten bei Missachtung einzelner Punkte sehr leicht das Fehlverhalten dokumentiert und damit die Haftung begründet werden kann!