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Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
FSHG
Feuerschutz –
hilfeleistungsgesetz
Nordrhein - Westfalen
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Zu regelnde Materie Zuständigkeit Gesetz
Feuerschutz
Technische Hilfe
Großschadens-
ereignis
Gefahrenim
Verteidigungsfall
Rettungsdienst
Land
Land
Bund
Land
Gesetz über denFeuerschutz unddie Hilfeleistung
FSHG vom 04.02.1998Gesetz über denFeuerschutz unddie Hilfeleistung
FSHG vom 04.02.1998Zivilschutzgesetz
ZSGvom25.03.1997
Gesetz über den Ret-tungsdienst sowie dieNotfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmer Rettg
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 1
Aufgabender
Gemeinde
Unterhalteneiner
Feuerwehr
angemesseneLöschwasser-
versorgung
Brandverhütungs-
maßnahmen
Bekämpfung vonSchadenfeuern Hilfeleistung
BaulicherBrandschutz
§5 FSHG
Brandschau§ 6 FSHG
Brandschicher-heitswachen§ 7 FSHG
Brandschutz-Erziehung und
- aufklärung§8 FSHG
zur
Unglücksfallöffentlichem
Notstand
ähnlichenVorkommnisen
bei
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Die Feuerwehr muss§1 Absatz 1
den örtlichenVerhältnissenentsprechend leistungsfähig
seinin Bezug auf
Merkmale derörtlichen
Brandgefährdung
z.B.- Wohndichte- Flächengröße
- Art der Bebauung- Bodengestaltung
- Wasservorräte- Verkehrsnetz
AusstattungAusbildung
Meldesystem Alarmsystem
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Eigentümer Besitzer Nutzungsberechtigter
sind wegen
erhöhterBrandlast
erhöhterBrandgefährdung
verpflichtet zu
besondererLöschwasserversorgung
Brandschutz -dienststelle
Bauaufsichts -behörde
Nach
Stellungnahme
durchUnd nach
Feststellung durch
Aufgaben der Gemeinde §1 Absatz 2
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 1 Absatz 2
Artender
Löschwasserversorgung
zentrale
Löschwasserversorgung(Sammelwasserversorgung)
unabhängige
Löschwasserversorgung
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Aufgabender
Kreise§ 1 Absätze 3 - 6
Leitung Koordinierung+
bei
Großschadenereignis§ 1III
gemeinsame Einrichtungen
z.B.
Zivilschutz§ 1 VI
Leitstelle§ 1 IV
Meldungvon
Einsätzen
Unterstützung+
Leitung vonEinsätzen
KFZ - Werkstatt
Funk - Werkstatt Atemschutz -
Werkstatt
Geräte - Pflegerei
Schlauch - Pflegerei
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Aufgabendes
Landes §3
zentraleMaßnahmen
Förderung desFeuerschutzes und
der Hilfeleistung
Institutder
Feuerwehr
zentraleAusbildungsstätte
technische Einrichtung zurVerbesserung des Feuerschutzes
und der Hilfeleistung
z.B. für
Führungs-kräfte
SpezielleFachkennt –
nisse
TechnischerÜberwachungs –
dienstTÜD
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
ist notwendig in
Brandschau
ist notwendig in
Gebäuden miterhöhter
Brandgefahr
Gebäuden mitGefährdung vieler
Personenin einemBrandfall
§ 6 Absatz 1
Gebäuden miterhöhter
Explosionsgefahr
Brandschauen nachanderen gesetzlichenVorschriften bleibenhiervon unberührt
Gebäuden mit Gefährdung
erheblicher Sachwertein einem
Brandfall
Gebäuden mit Gefährdung vieler Personen
in einemExplosionsfall
Gebäuden mit Gefährdung
erheblicher SachwerteIn einem
Explosionsfall
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 6 Absatz 1
Brandschau
Feststellen vonFeststellen vonAnordnungAnordnung
für wirksameLöscharbeiten
für wirksameLöscharbeiten
zum Schutzvon
Sachwerten
zum Schutzvon
Sachwerten
zur Rettung vonMenschen und
Tieren
zur Rettung vonMenschen und
Tieren
gegen Ausbreitungvon
Feuer und Rauch
gegen Ausbreitungvon
Feuer und Rauch
gegen Entstehungeines Brandes
gegen Entstehungeines Brandes
brandschutz –technischen
Mängeln
brandschutz –technischen
Mängeln
vonGefahrenquellen
vonGefahrenquellen
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 7 Absatz 1
Gemeinde entscheidet nach Anhörung des
Leiters der öffentlichen Feuerwehr
ob eine
Brandsicher – heitswache
erforderlich ist.
bei
Veranstalt-
tungen mit
erhöhter
Brandgefahr
Veranstalt-
tungen mit
Gefährdung vieler
Personen in
einem Brandfall
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 7 Absatz 3
DieBrandsicherheits-
wache kann Anordnungen
treffen zur § 7 Absatz 3
Verhütungvon
Brandgefahren
Sicherungder
Rettungswege
Sicherungder
Angriffswege
Bekämpfungvon
Brandgefahren
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 9 Absatz 2
Feuerwehr
öffentlicheFeuerwehr
Werk-Feuerwehr
§ 15 FSHG
Berufs-Feuerwehr
Freiwillige-Feuerwehr
Pflicht-Feuerwehr
§ 10 FSHG § 11 ff FSHG § 14 FSHG
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 9 Absatz 3
fördern
GemeindeGemeinde
in derFreiwilligen Feuerwehr
in derFreiwilligen Feuerwehr
JugendfeuerwehrJugendfeuerwehr
soll
die Bildung
einer
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 10 Absatz 1
EineGemeinde
EineKreisfreie
Stadt
neben einerFreiwilligen Feuerwehr
eineBerufs-
feuerwehreinrichten
kannmuss
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 10 Absatz 2
Berufs-feuerwehr
nur Beamte
Einsatz-personal
technisches-personal
Verwaltungs-personal
Personalfür
Brandbe-kämpfung
Personalfür
Leitstelle
Personalfür
TechnischeHilfeleistung
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Freiwillige-Feuerwehr
§ 9
kann bestehen aus
nur ehren-amtlichen
Angehörigen§ 12
ehren-amtlichen
Angehörigen§ 12
haupt-amtlichen
Kräften§ 13
+
oder
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 11 Absatz 1
Vorschlagdes
Kreisbrandmeisters
Anhörung
der aktiven Wehr+
Jugend-feuerwehr
persönlicheeignung desKandidaten
fachlicheeignung desKandidaten
Gemeinde
EhrenbeamtenEhrenbeamten
auf die Dauer von 6 Jahrenauf die Dauer von 6 Jahren
Ernennung zum
bis zur Bestellung eines Nachfolgersbis zur Bestellung eines Nachfolgers
Ernennung
Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 9
Der Leiter derBerufsfeuerwehr
FSHG § 11 Absatz 2
Der Leiter derBerufsfeuerwehr
FSHG § 11 Absatz 2
dieFeuerwehr
derGemeinde
Berufs-Feuerwehr
Freiwillige-Feuerwehr
Zug- undGruppenführer
Sprecher
führt
wählen
auf 6 Jahre
vertritt die Belange der Freiwilligen Feuerwehr
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 12
DerAngehörige der
FreiwilligenFeuerwehr
hat
DerAngehörige der
FreiwilligenFeuerwehr
hat
RechteRechte
PflichtenPflichten
Versicher-ungsschutz
Versicher-ungsschutz
AnsprücheAnsprücheArbeits-
platzschutzArbeits-
platzschutz Dienst-pflichten
Dienst-pflichten
Mitteilungs-pflichten
Mitteilungs-pflichten
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 12 Absatz 1
Der Leiterder
Feuerwehr
nimmt auf befördert entläßt
dieehrenamtlichenFeuerwehran-
gehörigen
und ist
Vorgesetzter
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 12 Absatz 2
Arbeit-
geber
privater
öffent-
licher
Gemeinde
Erstattungsanspruch
ist verpflichtet bei:
Einsätzen
Übungen
Lehrgängen
Diensteauf Veranlas-
ung derGemeinde
zur Fortzahlung von
Arbeits-entgeldDienst-
bezügen
Neben-leistungen
Zulagen
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 12 Absatz 4
ArbeitsunfähigkeitArbeitsunfähigkeit
aufgrund vonKrankheiten aus
dem Feuerwehrdienst
aufgrund vonKrankheiten aus
dem Feuerwehrdienst
ArbeitgeberArbeitgeber
VerpflichtungVerpflichtungErstattungsanspruch
aller ArbeitgeberErstattungsanspruch
aller Arbeitgeber
Erstattungsanspruchprivater ArbeitgeberErstattungsanspruchprivater Arbeitgeber
100%igeLohnfortzahlung
100%igeLohnfortzahlung
Betrag der über diegesetzliche odertarifvertragliche
Lohnfortzahlungs-verpflichtung hinaus-
geht
Betrag der über diegesetzliche odertarifvertragliche
Lohnfortzahlungs-verpflichtung hinaus-
geht
Betrag der über diegesetzliche odertarifvertragliche
Lohnfortzahlungs-verpflichtung hinaus-
geht
Betrag der über diegesetzliche odertarifvertragliche
Lohnfortzahlungs-verpflichtung hinaus-
geht
vongesetzlicher
Unfallversicherung
vongesetzlicher
Unfallversicherung
z.B.:20% z.B.:80%
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 12 Absatz 5
Kinderbetreuungskosten
beiFeuerwehrdienst
beiKrankheit aufgrund
des Feuerwehrdienstes
werden von Gemeindeerstattet
Fortzahlungvon
Erstattungvon
Arbeitsendgeld Dienstbezügen Verdienstausfall
außer bei
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 12 Absatz 7
EinFeuerwehr-angehöriger
gegenGemeinde
einenDritten
EinsatzLehrgang
Übung
z.B. bei
schädigt
die Gemeinde kann bei
Vorsatz und grober Fahr-
lässigkeit Rückgriff nehmen
dieser hat nur
einen Schaden-
ersatzanspruch
gegen die
Gemeinde
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 13
mittlerekreisangehörige
Gemeinden
großekreisangehörige
Gemeinden
sonstige Gemeinden
hauptamtlicheKräfte
der Freiwilligen Feuerwehr
ständig besetztenFeuerwache
zum Betrieb einer
als Beamte§ 13 Absatz 2
=
AusnahmenmöglichAusnahmen
möglichkönnen
einstellen
müssen
einstellen
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 14 Absatz 1
Nicht-Zu-standekommen
einerFreiwilligenFeuerwehr
Nicht-Zu-standekommen
einerFreiwilligenFeuerwehr
keinausreichender
Feuerschutz trotzbestehender öffent -
licher Feuer – wehr
keinausreichender
Feuerschutz trotzbestehender öffent -
licher Feuer – wehr
Pflicht - Feuerwehr
Pflicht - Feuerwehr
oder
dann
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 14 Absatz 2
Heranziehung zur
Pflichtfeuerwehr
jederEinwohner
vom 18. bis 60. Lebensjahr
Ablehnung auswichtigem Grund
Polizeivollzugsbeamte
Einsatzkräfte derHilfsorganisationen
Angehörige desTechnischen Hilfswerks
es sei
denn
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 15 Absatz 1
Werk - Feuerwehr
Werk - Feuerwehr
gewerb - lichen
Betrieben
gewerb - lichen
Betrieben sonstigen Einrichtungen
sonstigen Einrichtungen
zum Schutz von
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 15 Absatz 1
Werk - Feuerwehr
Werk - Feuerwehr
staatlich - angeordnete
staatlich - angeordnete
staatlich - anerkannte
staatlich - anerkannte
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 15 Absatz 1
staatlicheAnordnung
zur Einrichtung einer Werk -
Feuerwehr
nach Anhörungder Gemeinde
bei Betrieben undEinrichtungen
die besonders
brandgefährdetsind
mit Gefährdungeiner großenAnzahl vonPersonen
die besonders
explosions – gefährdet
sind
oderoder
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 15 Absatz 2
müssen Werks –
angehörige
sein
Angehörige einer
Werkfeuerwehr
Ausnahme bei :
1.Anordnung oder wegen
Gefährdung vieler Personen
2.die nur über eine
beschränkte Möglichkeit der
Eigenrettung verfügen und
3.vertragliche Wahrnehmung
der Aufgaben durch örtliche
öffentliche Feuerwehr
in der Regel :
hauptamtlich
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 15 Absatz 2
muß ihre Leistungsfähigkeitorientieren
an den vom Betriebausgehenden Gefahren
Aufbau
Ausstattung
Ausbildung
muß in
öffentlichen
Feuerwehren
entsprechen
Werkfeuerwehr
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Kreise kreisfreieStädte
Über dieLeitstelle
können imBedarfsfall alleEinsätze ge –lenkt werden
DerLeitstellesind alle
Einsätze zumelden
öffentliche
Feuerwehren
Werkfeuerwehren
(Vereinbarung möglich)
unterhalten
FSHG § 21 Absatz 1
Leitstelle
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Gemeinden
veranlassengewährleisten
Einrichtung
des
Notrufs 112
Alarmierung
der
EinsatzkräfteFSHG § 21 Absatz 2
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 23 Absatz 1
Ausbildungszuständigkeit
Kreise undkreisfreie
Stadt
Kreise undkreisfreie
Stadt
Gemeinde
Gemeinde
Grund –ausbildung
Grund –ausbildung
Fortbildung
Fortbildung
weitergehende
Ausbildung
weitergehende
Ausbildung
weitergehende
Fortbildung
weitergehende
Fortbildung
Land
Land
Vermittlung vonspeziellen
Fachkenntnissen
Vermittlung vonspeziellen
Fachkenntnissen
Fortbildungder
Führungskräfte
Fortbildungder
Führungskräfte
Ausbildungder
Führungskräfte
Ausbildungder
Führungskräfte
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 23 Absatz 1
FeuerwehrDienstvorschriften
( bisher in Kraftgesetzt )
1Grundtätigkeiten
Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
2/1Ausbildung der Frei.
Feuerwehren (Rahmenvorschrift)
2/1Ausbildung der Frei.
Feuerwehren (Musterausbildungs-
pläne)
3Einheiten im Lösch- und
Hilfeleistungseinsatz7
Atemschutz
8Tauchen
10Die tragbaren
Leitern
100Führungslehre /
Führungsvorgang500
Einheiten imABC- Einsatz
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 27 Absatz 2
Personen
den Einsatzstören
sich selbstgefährden
anderegefährden
haben aufWeisung von
Einsatzkräften
den Einsatzortumgehend
zu verlassen
die
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Eigentümer Besitzer
vonstörendenGegen –ständen
aufWeisung derEinsatzkräfte
diesewegzu –räumen
derenEntfernung
zudulden
sind verpflichtet
oder
FSHG § 27 Absatz 3
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 27/28/35
Pflichtender
Bevölkerung
Pflichtender
Bevölkerung
Meldepflicht§ 35
Meldepflicht§ 35
Pflichtender Grund –
stückseigentümerund – besitzer
§ 28
Pflichtender Grund –
stückseigentümerund – besitzer
§ 28
Pflichtzum verlassen
des Einsatzortes§ 27 II
Pflichtzum verlassen
des Einsatzortes§ 27 II
Pflichtzum Wegräumen
§ 27 III
Pflichtzum Wegräumen
§ 27 III
Hilfeleistungs- –pflichten
§ 27 I
Hilfeleistungs- –pflichten
§ 27 I
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 28 Absatz 1
Eigentümer Besitzer
sindverpflichtet
zudulden
Anbringungvon
Feuermeldeei-richtungen
Brandschau
Anbringungvon
Hinweisschildern
Anbringungvon
Alarmein-richtungen
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
von betroffenenund umliegenden
Grundstücken
Eigentümer Besitzer
sindverpflichtet
denFeuerwehr -angehörigen
zutritt zugewähren
Wasser -vorräte
zur Verfügungzu stellen
Arbeiten zurGefahrenabwehr
zu dulden
sonstigeHilfsmittel
zu Verfügungzu stellen
zu duldenz.B.:
Räumung, Beseitigungvon Gebäuden,Bäumen usw
auf Weisungdes Einsatzleiters
- im Interesse eineswirkungsvollen Einsatzes
- zur Verhütungweiteren Ausdehnung des
Schadens
gilt auch für : Erkundung , Übungszwecke(§28IV)FSHG § 28 Absatz 2/3
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 34 Absatz 1
Anhörungder Wehrführer
im Kreis
Bezirks –brandmeister
Kreistag
Ernennung zumEhrenbeamten
Amtzeit : 6 Jahre
Kreis -brandmeister
stellvertretendeKreis -
brandmeister
eine
n
bis zu zwei
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 34 Absatz 1
Aufgabendes
Kreisbrand -meister
Unterstützungdes
Landratesbei
Einsatzleitungder Freiwilligen
Feuerwehrenübernehmen
Durchführungder den Kreisennach § 1 FSHG
obliegendenAufgaben
Aufsichtüber
FreiwilligeFeuerwehr
Aufsichtüber
Pflichtfeuerwehr
in Gemeinden ohne BF
kann
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 34 Absatz 2
Anhörungder Kreisbrand -
meister
Bezirks -regierung
Ernennung zumEhrenbeamten
Amtzeit : 6 Jahre
Bezirks -brandmeister
stellvertretendenBezirks -
brandmeister
eineneinen
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 34 Absatz 2
Aufgabendes
Bezirks -meister
Unterstützungder
Bezirksregierungbei
Aufsichtüber
FreiwilligeFeuerwehr
Aufsichtüber
Pflichtfeuerwehr
in Gemeinden ohne BF
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
FSHG § 38
FSHG
Art.II 2 GG Recht auf
Freiheit derPerson
Art. 13 GG Recht auf
Unverletzlichkeitder
Wohnung
Art. II 1GG Recht auf
körperlicherUnversehrtheit
Durch das
können eingeschränkt werden
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Art.II 2 GG Recht auf
Freiheit derPerson
-Heranziehung zur Pflichtfeuerwehr
- § 14 FSHG
- Platzverweis
- § 27 Abs.2 FSHG
- Duldung und Handlungspflichten nach § 27 und § 28 FSHG
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Art. 13 GG Recht auf
Unverletzlichkeitder
Wohnung(Eigentum)
-Duldung der Brandschau
-§ 28 Abs.1 FSHG
-Betretungsrecht nach § 28 Abs. 2 und Abs.3 FSHG
- Duldung des Anbringens von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen sowie
von Hinweisschildern § 28 Abs. 1 FSHG
- Entnahme von Löschwasser sowie Räumungs- und
Beseitigungsmaßnahmen § 28 Abs.2 und Abs.3 FSHG
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
Art. II 1GG Recht auf
körperlicherUnversehrtheit
-Heranziehung zur Hilfeleistung
-§ 27 Abs. 1 FSHG
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 1§ 27
§ 23
§ 1
§28
So viele Gesetze !
noch Fragen dazunoch Fragen dazu
Ausbildungsgemeinschaft Windeck / Eitorf / Ruppichteroth
§ 10 Absatz 1
EndeDanke für Eure Aufmerksamkeit