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Regelwerk I-30121
DMS ID: 4164177| Regelwerkversion 18-0 | Seite 1/2 © SBB und BLS Netz AG
Regelwerkversion 18-0
gültig ab 09.12.2018
Vertraulichkeitsklassifikation intern
Eigner I-B
Betroffene Prozesse Betrieb planen und durchführen
verfügbare Sprachen DE, FR, IT
Betroffene Divisionen Infrastruktur, Personenverkehr, Cargo
Spezifische Empfänger / Verteiler EVU Lokführer und Leitung / LIDI: R I-30121/ R I-30121 P-OP-ZF
Ersatz für Regelwerkversion 17-0 sowie aufgehobene Vorschriften in Ziffer 1.1
Zuordnung R 300.1-.15
Hauptgruppe I-B R
Ausführungsbestimmungen FDV Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen
Neuausgabe
1 Allgemeines
Änderungen auf den neugedruckten Seiten werden durch einen vertikalen Strich am Seitenrand angezeigt.
Entwurf
Regelwerk I-30121
DMS ID: 4164177| Regelwerkversion 18-0 | Seite 2/2 © SBB und BLS Netz AG
1.1 Folgende Dokumente sind aufgehoben und der Inhalt wurde in die Vorschriften aufgenommen:
Nummer Titel In folgende Vorschrift übernommen
SBBBLS
D I-B 143/11
D I-B 67/11
Regelung Einsätze von SBB Intervention bei Ereignissen auf dem RFI-Netz zwischen Iselle – Domodossola und Ranzo S. Abbondio - Luino
R I-30121
SBB A I-B-ROT 06/13
Fahrzeug-Abstellungen in Weinfelden R I-30121, BV AnG Sersa
Sig. Sig. Sig.
Rudolf Büchi Roland Pfaffen Klaus Bischof Leiter Leiter Leiter Betrieb SBB Betrieb BLS Betrieb SOB Entw
urf
R I-30121 Aenderungen
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/4
1.2 Änderungsverzeichnis
Mit der Version 18-0 werden folgende wesentlichen Änderungen eingeführt (An-passungen im redaktionellen Bereich werden nicht erwähnt):
Strecke / Seite
Ziffer/ Referenz
Bemerkung zu der Änderung
BR-DO Diverse Domo 2 statt Domo II, Anpassung an offizielle Schreibweise.
GV Intervention bei Ereignissen (aus D I-B 143/11 SBB und D I-B 67/11 BLS).
GV Neue Titel: Anlage Steinschlagüberwachung zwischen den Bahn-höfen Preglia und Varzo statt Steinschlagüberwachung. Text an-gepasst.
ZR Verkehrsbeschränkung für Fahrzeuge: Gleis 484 gelöscht, wurde in Gleis 463 umbenannt.
CHI Z Chiasso Sm: Schiebelok: Eintrag gelöscht, Grund: kein Bedürfnis mehr.
Z Neuer Eintrag für Chiasso Sm: Ankunft der Züge in der U Gruppe.
Z Chiasso Vg: Abweichungen vom normalen Halteort: Text ange-passt.
KO
GV Skizze: ab 11.02.2019 neues Stellwerk Konstanz in Betrieb
Grundsatz: Rangierbewegungen aus beiden Bahnhöfen auf die Strecke; Zugfahrten ohne Fahrtstellung eines Hauptsignals; Si-cherung Bahnübergangsanlagen.
RZO-LI GV Intervention bei Ereignissen (aus D I-B 143/11 SBB und D I-B 67/11 BLS).
GV Luino: Kennzeichnung der Stellung einfacher Weichen mit dreh-baren Laternen auf RFI-Strecken: Tabelle angepasst. Tafel SCMT gelöscht.
GV Signalbegriffe, Bedeutung und Verhalten auf RFI-Stecken. Ta-belle angepasst. Neuer Eintrag: Kennzeichnung Grenze Gleich-stromkreis.
GV Niedrige RFI Rangiersignale. Text ergänzt mit Gültigkeit.
Z Luino FV: Abweichungen vom normalen Halteort: Text angepasst.
R Luino FV: Ablauf oder Abstossen. Text ersetzt durch Rangierbe-wegungen der Lokomotiven zum Befahren der Systemschutzstre-cke zwischen 15 kV und 3 kV.
W Z Neuer Eintrag für Oberwinterthur: Zugbeeinflussung an Wiederho-lungssignalen.
Entwurf
Aenderungen R I-30121
Seite 2/4 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Strecke / Seite
Ziffer/ Referenz
Bemerkung zu der Änderung
W R Neuer Eintrag für Oberwinterthur Pünten: Kuppeln von Fahrzeu-gen.
161/171 Z Zürich Seebach: Eintrag gelöscht, Grund: reine EVU Vorschrift.
201/202 ZR Daillens und Vufflens-La-Ville gelöscht. Grund: Abgrenzung mit Merktafel Anschlussgleis.
221/222 Kopfzeile Domo 2 statt Domo II, Anpassung an offizielle Schreibweise.
251/252/261
Z Moudon: Abfahrerlaubnis gelöscht. kein Bedürfnis mehr.
291/292 Alle Boncourt gelöscht. Integriert in Grenzbahnhof Boncourt.
301 ZR Daillens und Vufflens-La-Ville gelöscht. Grund: Abgrenzung mit Merktafel Anschlussgleis.
322/351 Z Goppenstein - Brig: Brandausbruch am Bahnkörper, Text gekürzt.
361/362 R Interlaken Ost: Bestimmung betreffend befahren Güteranlage durch Cargo SBB gelöscht. Betriebspunkt wird nicht mehr be-dient.
R Verkehrsbeschränkung für TGV in der Werkstätte Bönigen als ei-gene Ziffer aufgenommen.
372 ZR Rangiersignal Rangieren gestattet: mit Ausnahmeregelung betref-fend auffahrbaren Weichen ergänzt.
431 5.1.3 Titel angepasst: Hitzkirch (exkl.) – Lenzburg Gleis 7 statt Hitz-kirch (exkl.) – Lenzburg (exkl.).
481 R Oberdorf: Bestimmung betreffend Gleis 31 aufgenommen.
482 R Rangieranlage Biberist Ost: Regelung der Benutzung durch Gü-terzüge bei Überfüllung aufgenommen.
Z Gerlafingen: weitere Anordnungen, Rangierfahrt ohne Halt als Zug fortsetzen gestrichen, wird nicht mehr angewendet.
493 R Menznau: Zustimmung zur Rangierbewegung Gleis 112 und 113 angepasst, der Fahrdienstleiter kann den Fahrweg nicht selber einstellen.
541/c
542
1.4.6 Neuer Eintrag für die ETCS L2 Strecke: Betriebspunkt Giubiasco (aus D I-B 01/18).
2.2.8 Neuer Eintrag für die ETCS L2 Strecke: Betriebspunkt Giubiasco (aus D I-B 01/18).
4.5 Neuer Eintrag für die ETCS L2 Strecke: Betriebspunkt Giubiasco (aus D I-B 01/18).
Entwurf
R I-30121 Aenderungen
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/4
Strecke / Seite
Ziffer/ Referenz
Bemerkung zu der Änderung
541/c
542
5.1.2 Neuer Eintrag für die ETCS L2 Strecke: Betriebspunkt Giubiasco (aus D I-B 01/18).
551/552 1.4.6 Neuer Eintrag für die ETCS L2 Strecke: Betriebspunkt Giubiasco (aus D I-B 01/18).
2.2.8 Neuer Eintrag für die ETCS L2 Strecke: Betriebspunkt Giubiasco (aus D I-B 01/18).
4.5 Neuer Eintrag für die ETCS L2 Strecke: Betriebspunkt Giubiasco (aus D I-B 01/18).
5.1.2 Neuer Eintrag für die ETCS L2 Strecke: Betriebspunkt Giubiasco (aus D I-B 01/18).
651/652 R Hinwil: Einträge gelöscht, da Gleis 92 neu zur Infrastruktur der Sursee-Triengen Bahn gehört.
661 R Hinwil: Einträge gelöscht, da Gleis 92 neu zur Infrastruktur der Sursee-Triengen Bahn gehört.
741/742 R Weinfelden: Abstellen von Fahrzeugen in den Gleisen 20 und 106 (aus A I-B-ROT 06/13).
761 R Weinfelden: Abstellen von Fahrzeugen in den Gleisen 20 und 106 (aus A I-B-ROT 06/13).
791 Z Häggenschwil: Bedingungen für besetzte Einfahrt: gelöscht. Grund: In Häggenschwil sind keine besetzten Einfahrten mehr möglich.
Entwurf
Aenderungen R I-30121
Seite 4/4 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Entwurf
R I-30121 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis 00
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/8
1 Zweck des Reglements
Regelung von lokalen Vorschriften in Bahnhöfen, auf der Strecke sowie auf Anla-gen mit Führerstandsignalisierung.
2 Struktur
Knoten und Grenzbahnhöfe, in alphabetischer Reihenfolge und Strecken gemäss Df-Reihung (gemäss RADN-Karte) mit folgendem Muster:
Bahnhofname (oder Strecke)
ZR Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen
Z Bestimmungen für Zugfahrten
R Bestimmungen für Rangierbewegungen
GV Anzuwendende Vorschriften im Grenzverkehr
Entwurf
00 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis R I-30121
Seite 2/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
3 Inhaltsverzeichnis
Knoten/Grenzbahnhöfe Ausgabedatum
BCT Boncourt 09.12.2018
BI Biel/Bienne 09.12.2018
BN-HOL Bern / Holligen 09.12.2018
BR-DO Brig – Domodossola 09.12.2018
BS Basel 09.12.2018
BU Buchs SG 09.12.2018
CHI Chiasso 09.12.2018
COL Le Locle Col-des-Roches 09.12.2018
GE Genève 09.12.2018
KB Koblenz 09.12.2018
KO Konstanz 09.12.2018
LS Lausanne 09.12.2018
LZ Luzern 09.12.2018
OL Olten 09.12.2018
RBL RB Limmattal 09.12.2018
RZO-LI Ranzo S. Abbondio – Luino 09.12.2018
SH Schaffhausen 09.12.2018
SMG St. Margrethen 09.12.2018
STAO Stabio 09.12.2018
TH Thun 09.12.2018
VAL Vallorbe 09.12.2018
VER Les Verrières 09.12.2018
W Winterthur 09.12.2018
ZUE Zürich 09.12.2018
Entwurf
R I-30121 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis 00
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/8
Df-Nr
Einzelstrecken Ausgabe-datum
111 (Coppet) – Nyon – Morges – (Lausanne) 09.12.2018
121 (Lausanne) – La Conversion – Bümpliz Süd – (Bern / Holligen) Laupen – Flamatt
09.12.2018
141 (Bern) – Burgdorf – (Olten) 09.12.2018
142 (Bern / Holligen / Solothurn) – Wanzwil – Rothrist – (Olten)
09.12.2018
151 (Olten) – Dulliken – Lenzburg – Brugg - (Zürich) 09.12.2018
161 Brugg – Wettingen – (RB Limmattal) 09.12.2018
171 Wettingen – Würenlos – Regensdorf-Watt – Glatt-brugg / (Zürich)
09.12.2018
201 (Lausanne) – Cossonay-P. – (Vallorbe – Frasne) 09.12.2018
202 (Vallorbe) – Le Day – (Le Pont) 09.12.2018
211/a (Lausanne) – Pully – Villeneuve 09.12.2018
211/b (Villeneuve) – Roche VD – (Sion) 09.12.2018
221
222
Sion – (Brig – Simplon-Tunnel – Domodossola)
(Brig – Simplon-Tunnel – Domodossola / Domo 2) 09.12.2018
231 (Vevey) – Puidoux-Ch 09.12.2018
232 St-Gingolph – St-Maurice 09.12.2018
251 252 Palézieux – Payerne – Lyss – Büren a.A. 09.12.2018
261 Fribourg – Payerne – Yverdon-les-Bains 09.12.2018
271 (Frasne – Pontarlier – Les Verrières) – Neuchâtel 09.12.2018
272 (Le Locle-Col-des-Roches) – Neuchâtel 09.12.2018
281 La Chaux-de-Fonds – Mahlenwald – (Biel/Bienne) 09.12.2018
Entwurf
00 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis R I-30121
Seite 4/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Df-Nr
Einzelstrecken Ausgabe-datum
282 Moutier – Sonceboz-S – Mahlenwald – (Biel/Bi-enne)
09.12.2018
291 (Biel/Bienne) – Pieterlen – Delémont 09.12.2018
292 (DelleBoncourt) – BoncourtPorrentruy – Delémont 09.12.2018
301 (Lausanne) – Cossonay-P. – Tüscherz – (Biel/Bi-enne)
09.12.2018
311 (Biel/Bienne) – Pieterlen – Wangen b.O – (Olten) 09.12.2018
321 (Biel/Bienne) – Brügg – Zollikofen – (Bern) 09.12.2018
322 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K.
09.12.2018
331 332 (Bern) – Langnau – (Luzern) 09.12.2018
341 (Basel) – Münchenstein – Delémont 09.12.2018
351 Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig) 09.12.2018
361 Spiez – Interlaken Ost 09.12.2018
362 Spiez – Zweisimmen 09.12.2018
371 (Bern / Holligen) – Belp – (Thun) 09.12.2018
372 (Bern / Holligen) – Schwarzenburg (+ Anlagebeschreibung)
09.12.2018
381 (Bern / Holligen) – Neuchâtel 09.12.2018
391 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp
09.12.2018
411 (Basel) – Gelterkinden – (Olten) 09.12.2018
421 (Olten) – Läufelfingen – Sissach 09.12.2018
422 (Olten) – Zofingen – (Luzern) 09.12.2018
Entwurf
R I-30121 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis 00
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 5/8
Df-Nr
Einzelstrecken Ausgabe-datum
431 (Luzern) – Ballwil – Lenzburg 09.12.2018
436 Zofingen – Suhr – Wettingen 09.12.2018
461 Zug – Ebikon – (Luzern) 09.12.2018
462 Thalwil – Arth-Goldau 09.12.2018
481 Solothurn – Moutier 09.12.2018
482 Solothurn – Burgdorf 09.12.2018
483 Burgdorf – Langnau i.E. 09.12.2018
484 Burgdorf – Konolfingen – (Thun) 09.12.2018
491 Ramsei – Sumiswald-G. 09.12.2018
492 (Huttwil) – Affolter-W. – (Sumiswald G.) – Wasen i.E
09.12.2018
493 Langenthal – Huttwil – Wolhusen 09.12.2018
511 (Basel) – Kaiseraugst – Brugg 09.12.2018
521 Brugg – Lenzburg – Rotkreuz 09.12.2018
531a Rotkreuz – Brunnen – (Rynächt) – Erstfeld – Göschenen
09.12.2018
531b (Brunnen) – Rynächt – (Erstfeld) 09.12.2018
532 (Luzern) – Meggen – Arth-Goldau 09.12.2018
533 (Rynächt) – GBT – Pollegio Sorpasso – (Giustizia / Biasca)
09.12.2018
541a Göschenen – Bodio – (Pollegio Sorpasso) – Biasca 09.12.2018
541b Pollegio Sorpasso – (Biasca) – Giustizia – (Castione-A.)
09.12.2018
Entwurf
00 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis R I-30121
Seite 6/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Df-Nr
Einzelstrecken Ausga-bedatum
541c 542 Castione-A. – Bellinzona – (Chiasso/Stabio) 09.12.2018
551 552 Bellinzona – Locarno / (Ranzo S. Abbondio) 09.12.2018
601 Stein-S. – Laufenburg – / (Zürich) – Wettingen – (Waldshut)
09.12.2018
602 Winterthur – (Koblenz – Waldshut) 09.12.2018
611 (Zürich) – Bülach – (Schaffhausen) 09.12.2018
612 Oberglatt – Niederwenigen 09.12.2018
631 (Zürich) – Thalwil – Pfäffikon SZ 09.12.2018
632 (Zürich) – Urdorf – Zug 09.12.2018
641 Pfäffikon SZ – Sargans 09.12.2018
642 (Buchs SG) – Chur 09.12.2018
651 (Zürich) – Tiefenbrunnen – Meilen – Rapperswil 09.12.2018
652 (Zürich) – Uster – Hinwil / Rapperswil 09.12.2018
661 (Zürich) – Dietlikon – Effretikon – Hinwil /– (Win-terthur)
09.12.2018
702 (Zürich) –Wallisellen – Effretikon – (Winterthur) (Zürich) – Flughafen / Kloten – Effretikon – (Win-terthur)
09.12.2018
711 (Winterthur) – Räterschen – St. Gallen – St. Fiden 09.12.2018
721 St. Gallen – Rorschach – (Buchs SG) 09.12.2018
731 (Winterthur) – Hettlingen – (Schaffhausen) 09.12.2018
732 (Winterthur) – Dinhard – Etzwilen 09.12.2018
741 (Winterthur) – Rickenbach-A. – Romanshorn 09.12.2018
Entwurf
R I-30121 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis 00
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 7/8
Df-Nr
Einzelstrecken Ausgabe-datum
742 Weinfelden – Sulgen – Gossau (SG) – St. Gallen 09.12.2018
751 Rapperswil – Ziegelbrücke – Linthal 09.12.2018
752 753 Pfäffikon SZ / Nesslau – Wattwil – Wil 09.12.2018
754 (Winterthur) – Bauma – Rapperswil 09.12.2018
761 (Konstanz) – Kreuzlingen – Weinfelden – Wil 09.12.2018
771 (Schaffhausen) – Kreuzlingen 09.12.2018
772 Kreuzlingen – / (Konstanz) – Romanshorn – Ror-schach
09.12.2018
781 Pfäffikon SZ – Arth-Goldau 09.12.2018
782 Wädenswil – Einsiedeln 09.12.2018
791 Wattwil – St.Gallen – Romanshorn 09.12.2018
Entwurf
00 Erklärungen, Inhaltsverzeichnis R I-30121
Seite 8/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
4 Ausgabeübersicht / Sprachversionen
Knoten / Grenz-bahnhof
D F I Df-Nr D F I
Df-Nr D F I
BCT X X 161 171 X X 492 X
BI X X 201 202 X X 493 X
BN-HOL X X 211a X X 511 X X
BR-DO X X X 211b X X 521 X X
BS X X X 221 222 X X 531a 532 X X
BU X 231 232 X X 531b X X
CHI X X 251 252 X X 533 X X
COL X X 261 X X 541a X X
GE X X 271 272 X X 541b X X
KB X 281 282 X X 541c 542 X X
KO X 291 292 X X 551 552 X X
LS X X 301 X X 601 602 X
LZ X X X 311 X X 611 612 X X
OL X X X 321 X X 631 632 X
RBL X X X 322 X X 641 642 X
RZO-LI X X 331 332 X X 651 652 X
SH X X 341 X X 661 X X
SMG X 351 X X 702 X X
STAO X X 361 362 X X 711 X X
TH X X 371 X X 721 X
VAL X X 372 X X 731 732 X
VER X X 381 X X 741 742 X X
W X X 391 X X 751 752 X
ZUE X X X 411 X X 753 754 X
421 422 X X 761 X
431 X 771 772 X
Df-Nr 436 X 781 782 X
111 X X 461 462 X X 791 X
121 X X 481 X
141 X X 482 X
142 X X 483/484 X
151 X X X 491 X
Entwurf
R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 BR-DO
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/12
Bereich
GV Grundsatz
Es gelten grundsätzlich die schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV). Die Signale sowie die Langsamfahrsignale sind für die ganze Strecke bis Domodos-sola / Domo II 2 nach schweizerischer Bauart ausgeführt.
Die Infrastrukturgrenze SBB /RFI (Rete ferroviaria italiana) befindet sich nach dem Simplon-Tunnelportal Süd im Bahnhof Iselle bei km 167.077 (Nordportal Galleria Iselle).
Zwischen Iselle und Domodossola / Domo II2:
Alle Rangiersignale und „Signale für Arbeiten im Gleisbereich” sind nach Bauart der RFI ausgeführt.
Alle Langsamfahrsignale sowie Zugvorbereitungs- und Bremssignale sind nach schweizerischer Bauart ausgeführt.
GV Ereignismanagement CH
Das Ereignismanagement wird zwischen Brig und Iselle di Trasquera durch die SBB wahrgenommen, ab Iselle Richtung Domodossola durch die RFI.
GV Ereignismanagement I
Das Ereignismanagement wird ab Iselle Richtung Domodossola durch die RFI wahrgenommen.
Nothilfe durch SBB LRZ oder Hilfswagen im Katastrophenfall
Im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Zusam-menarbeit im Bereich der Risikovorsorge und -vorbeugung und der gegenseiti-gen Hilfeleistung bei natürlichen oder durch menschliche Tätigkeit verursachten Katastrophen (SR 0.131.345.4) leistet SBB Operation Center und Intervention
2
Entwurf
BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 R I-30121
Seite 2/12 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
(OCI) die nötige Unterstützung auf Italienischem Staatsgebiet, nachdem Italien die Schweiz auf staatsrechtlicher Ebene um Hilfe ersucht hat. Mit dem Hilfebe-gehren ist eine Legitimation des Einsatzes gegeben. Die Modalitäten des Einsat-zes richten sich nach dem genannten Abkommen. Das Hilfebegehren wird via Eidgenössischem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) oder dem Bundesamt für Verkehr dem OCI zugestellt.
Das Aufgebot zum Nothilfeeinsatz bei Katastrophen und die Bewilligung für den Einsatz erfolgt nur durch den Leiter I-B, den Stellvertretenden Leiter I-B oder den Leiter I-B-OCI.
Akute Lebensgefahr
Bei unmittelbarer, akuter Lebensgefahr von Personen (Brand oder Entglei-sung/Kollision mit Verletzten/Toten eines Reise-, RoLa- oder Güterzuges mit Ge-fahrgut) erfolgt die Anfrage von RFI an das OCI.
Der Leiter I-B, Stellvertretender Leiter I-B oder Leiter I-B-OCI erwägt nach eige-nem Ermessen die Wahrscheinlichkeit, ob durch einen LRZ-Einsatz Leben geret-tet werden können und erteilt die Einsatzerlaubnis an den Schichtleiter OCI-OPN-NLE. OCI-OPN-TLZ alarmiert sofort bei positivem Entscheid die Interven-tion Fläche West.
GV Signalisation Parkstellung
Für Fahrzeuge, die kein weisses Licht unter der Fahrleitung 3 kV zeigen können, darf die Parkstellung nicht verwendet werden, um Verwechslungen mit dem Warnsignal (FDV 300.2 Ziffer 8.1.2) zu vermeiden.
Entwurf
R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 BR-DO
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/12
GV vmax Fahrt auf Sicht RFI-Strecken
Es gilt bei Fahrt auf Sicht vmax 30 km/h.
GV Fehlende Weichenüberwachung auf RFI-Strecken
Für das Befahren einer Weiche ohne elektrische Überwachung gilt die Fahrt auf Sicht nach RFI-Normen.
Entwurf
BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 R I-30121
Seite 4/12 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
GV Iselle – Domodossola – Domo II2, Achtungssignale mit der Lokpfeife
In den folgenden Fällen ist ein Achtungssignal mit der Lokpfeife zu geben:
- bei der Einfahrt in alle Tunnel
- auf der Höhe des Vorsignals der Langsamfahrstellen
- bei der Annäherung an einen haltenden oder fahrenden Zug.
In der Nähe von Baustellen können ohne vorherige Anzeige Pfeiftafeln aufge-stellt werden.
Im Bahnhof Domodossola ist zum Schutz des Personals des Posten B in folgen-den Fällen ein Achtungssignal mit der Lokpfeife zu geben:
- bei der Einfahrt ungefähr 200 m vor dem Posten B
- bei der Ausfahrt aus Gleis: - 1-6, ungefähr 100 m vor dem Posten B
- 7-17, bei der Abfahrt
- 20-21, bei Durchfahrt ungefähr 200 m vor dem Posten B bzw. bei der Anfahrt.
Anmerkung: Bei schlechter Sicht oder bei Gefahr sind die Achtungssignale zu wiederholen.
GV Anlage Steinschlagüberwachung zwischen den Bahnhöfen Preglia und
Varzo
Die Blockabschnitte 104 (Varzo-Preglia) und 204 (Preglia-Varzo) sind durch 4 Überwachungsnetze geschützt. Das Zerreissen des Drahtes eines der Überwa-chungsnetze bewirkt die Haltestellung der Blocksignale 104S und 204S, bzw. 104N und 204N. Bei Auslösung des Alarms "Steinschlagüberwachung" erteilt der Fahrdienstleiter von Varzo oder Preglia den Lokführern den Befehl zur Vorbeifahrt am entspre-chenden Halt zeigenden Blocksignal und anschliessender Fahrt auf Sicht bis zum Einfahrsignalnächsten Blocksignal (F I o F II) von Preglia (ungerade Züge) und bis zum Einfahrsignal (A I o A II) von Varzo (gerade Züge)103S oder 203S, bzw. 105N oder 205N). Die Befehlsübermittlung erfolgt mittels Sammelformular Befehle, oder gegebenenfalls via Telefon. Derie Lokführer des ersten betroffenen Zuges erhältalten mittels Sammelformular Befehle einen Halt auf dem nächsten Bahnhof vorgeschrieben, wo ersie seine ihre Beobachtungen betreffend dem des Gleiszustands meldetn. Diese Meldung erfolgt schriftlich auf dem durch den Fahrdienstleiter demn Lokführern abgegebe-nem Formular "Anzeige von allfälligem Steinschlag". Die Fahrt auf Sicht wird bis zur Instandstellung aller Netze oder bis zum Einsatz eines Überwachungsdienstes allen Zügen vorgeschrieben.
Entwurf
R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 BR-DO
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 5/12
GV Signalbegriffe, Bedeutung und Verhalten auf RFI-Strecken
Begriff Rangiergrenze
Bedeutung Rangiergrenze Bahnhof - Strecke
Ausserhalb / Innerhalb Tunnel
Begriff Kilometertafel
Bedeutung Die Zahl gibt den Kilometer an (Beispiel = 110)
GV Niedrige RFI Rangiersignale
Bedeutung und Verhalten
Diese Signale zeigen:
In der Stellung Halt
Zwei weisse Lichter waagrecht neben-einander.
Alle Rangierbewegungen haben vor ei-nem niedrigen Rangiersignal in der Stellung Halt anzuhalten.
In der Stellung Fahrt:
Zwei weisse Lichter senkrecht überei-nander.
Der Fahrbefehl richtet sich bei Rangier-bewegungen an den Rangierleiter.
Nach einem Signal in der Stellung Fahrt kann sich ein Hindernis befinden.
Normalerweise stehen diese Signale links vom zugehörigen Gleis. Ausnahms-weise können diese rechts stehen; in diesem Falle weist ein unten am Signal an-gebrachter Pfeil auf das zugehörige Gleis hin.
Entwurf
BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 R I-30121
Seite 6/12 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Gültigkeit
Die niedrigen Rangiersignale sind für alle Rangierbewegungen gültig. Der Fahr-befehl wird für jede Rangierbewegung einzeln erteilt.
Die niedrigen Rangiersignale müssen auch von den Lokführern derjenigen Züge beachtet werden welche aus einem Gleis ohne eigenes Gleissignal ausfahren.
Stellt der Lokführer auf seinem Fahrweg ein Halt zeigendes niedriges Rangier-signal fest, worüber er nicht wie unter Absatz Vorbeifahrt an niedrigen Rangier-signalen in Haltstellung beschrieben verständigt wurde, muss er:
- bei einem einfahrenden Zug auf Sicht bis zum normalen Halteort weiterfahren und dann den Fahrdienstleiter verständigen
- bei einem ausfahrenden Zug ab Bahnhof Domodossola, auf Sicht weiterfahren bis zum Posten B und ab Bahnhof Domo II 2 bis Einfahrsignal As von Domo II2. Dort informiert er den Fahrdienstleiter. Nach Zustimmung des Fahrdienst-leiters kann der Lokführer die Fahrt fortsetzen.
Vorbeifahrt an niedrigen RFI Rangiersignalen in Haltstellung
- Ein niedriges Rangiersignal in Haltstellung oder mit unklarem Signalbild darf auf Befehl des Fahrdienstleiters überfahren werden (R 300.9). Befehle über Lautsprecher sind in diesem Falle nicht zulässig
- Der Befehl zur Vorbeifahrt an Halt zeigenden Hauptsignalen schliesst die sich in Haltstellung befindenden niedrigen Rangiersignale des zugehörigen Fahr-wegs mit ein.
GV Kennzeichnung der Stellung einfacher Weichen mit drehbaren Later-
nen auf RFI-Strecken
Es werden RFI-Laternen zur Kennzeichnung der Weichenstellung verwendet.
A
B C
Begriff Stellung der einfachen Weiche in gerader Richtung
Bedeutung Die Weiche ist für den Fahrweg A-B gestellt
A
B C
Begriff Stellung der einfachen Weiche in ablenkender Richtung
Bedeutung Die Weiche ist für den Fahrweg A-C gestellt
Entwurf
R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 BR-DO
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 7/12
GV vmax in Bahnhöfen bei Zügen mit Niederflurwagen (Rola)
Die örtlichen Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit auf ablenkenden Wei-chen auf der Strecke Iselle di Trasquera - Domodossola sind in der Bahnhof-spalte der Streckentabelle wie folgt dargestellt:
Rola: Fb x xx km/h
Niederflurwagen in übrigen Güterzügen werden als aussergewöhnliche Sendung überführt.
Strecke Brig - Iselle (Simplontunnel)
ZR Offene Türen gegen die Fahrbahn (Alarm Querschlagtüre offen)
Vorgehen wenn kein Unterhaltspersonal vor Ort ist:
Der Fahrdienstleiter:
- erteilt den Fahrten im betroffenen Abschnitt quittungspflichtig Fahrt auf Sicht
- gibt dem Lokführer des nächsten Güter-, Dienstzuges oder Rangierbewegung den Auftrag zur Kontrolle der Querschlagtüre.
Der Lokführer:
- hält beim betreffenden Querschlag an
- erkennt allfällige Personen
- schliesst die Querschlagtüre und informiert den Fahrdienstleiter.
Allfällige Personen werden im Auftrag des Fahrdienstleiters mit dem Lösch- und Rettungszug (LRZ) abgeholt.
Brig
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
In Gleis 354 sind nur Fahrten mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeu-gen/Sendungen freigegeben:
- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen
- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949
- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120
- Ladungen des kombinierten Verkehrs (HK) max. P60/384 – C60/384 – NT50/375.
Entwurf
BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 R I-30121
Seite 8/12 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Gleise Beschränkung
310, 354, 388, 403, 404, 453, 457, 458, 459, 461, 462, 463, 469, 479, 484, 491, 583, 584, 587, 588, 592, 593, 594, 624, 625, 630, 631, 645, 655, 656, 665, 901, 911, 912, 953, 954, Drehscheibe
Profil EBV O2 verboten
Gleise Beschränkung
310, 403, 457, 458, 462, 463, 484, 491, 587, 588, 592, 624, 625, 630, 631, 645, 901, 911, 912, 953, 954
Autoverladewagen „II“ sind verboten
Gleise Beschränkung
354, 459, 469, 479 Fahrten mit Autoverlade-wagen „II“ sind verboten, wenn Türen von Steuer- und anderen Bahnwa-gen geöffnet sind.
Z Abweichungen vom normalen Halteort
Von Visp Gleis 4 Regionalzüge in Doppeltraktion: Vorziehen, da-mit Signal E4 für Ausfahrt Gegenrichtung frei-gelegt wird.
Von Visp Gleis 3 8xx-Züge: Halt bei Halteorttafel „3“. Wenn Zug länger als 300 m, Halteort entsprechend verlän-gern.
Von Visp/Lalden Gleise 1, 2, 5, 6, 7
Reisezüge halten nach Möglichkeit spätestens vor dem Karrenübergang an.
R Ablaufberg Gleis 645
Radius darf befahren werden von
300 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder
« xxx m» dessen Mindestradius < 300 m beträgt
R vmax
In den Gleisen 439, 449 und 499 gilt vmax 10 km/h.
Entwurf
R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 BR-DO
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 9/12
R Massnahmen gegen Entlaufen von Zügen und Zugteilen
Wenn ein Lokführer bei einem in den Gleisen 341-353 endigenden Zug seine Lok selber entkuppeln muss, hat er diesen nach dem Anhalten durch Entleeren der Hauptleitung und Auflegen von 2 Hemmschuhen auf gleicher Höhe unter die Räder des ersten Wagens Seite Visp gegen das Entlaufen zu sichern.
R Rangierbewegungen mit Fahrzeugen gemäss Profil EBV O2
Bei nachfolgenden Rangierfahrstrassen ohne Richtungsänderung kann entgegen
R I-30111, Kap. 4.2 auf die zusätzliche Verständigung des Fahrdienstleiters ver-
zichtet werden.
Startgleis Zielgleis (oder umgekehrt)
1 – 9 454 - 456, 471 - 478, 511 - 515
R Gleis 439/499
Die Zufahrt nach den Gleisen 439/499 (Halteort für Evakuierungskomposition LBS für Triage Kapo VS) muss gewährleistet sein.
Domodossola / Domo II2
ZR Remisieren von elektrische Lokomotiven
Elektrische Lokomotiven müssen das ganze Jahr über ausgeschaltet mit gesenk-tem Stromabnehmer remisiert werden (inkl. Wintermassnahmen).
Z Abweichungen vom normalen Halteort
Generell sind einfahrende Züge vor dem sich am Ende jeden Gleises Seite Mai-land befindenden, niedrigen RFI-Rangiersignal (offen oder geschlossen) anzu-halten. Regiozüge deren Anhängelast 24 Achsen nicht überschreitet, haben aus prakti-schen Gründen so anzuhalten, dass das Triebfahrzeug vor der Systemschutz-strecke zum Stillstand kommt. Die ETR 610 (RABe 503) müssen auf der Höhe der “Halteort ETR 610 Tafel“ an-halten.
Begriff: Halteort ETR 610
Bedeutung: Halteort für Züge die mit ETR 610 (RABe503) for-miert sind.
ETR 610 Entwurf
BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 R I-30121
Seite 10/12 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Reisezüge (ausgenommen ETR 610, RABe 503) die auf Gleis 1 - 3 einfahren ha-ben gemäss RFI Halteorttafeln anzuhalten.
Begriff Halteort
Bedeutung Nummer: Anzahl Wagen im Uhrzeigersinn
Weisses Feld: folgende Nummern Gelbes Feld: Halt Ankündigung Rotes Feld: Halteort
R Grundsatz
Die Rangierbewegungen werden gemäss RFI-Normen und unter der Leitung des Bahnhofpersonals durchgeführt.
R vmax
Es gilt vmax 30 km/h.
R Fahrbefehle
Die Signale des Personals werden wie folgt erteilt:
Vorwärts Waagrecht bewegte aufgerollte Flagge oder Laterne mit weissem Licht
Rückwärts Senkrecht bewegte aufgerollte Flagge oder Laterne mit weissem Licht
Langsamer fahren Zeigen der roten Flagge oder der Laterne mit rotem Licht, bis die Geschwindigkeit genügend vermindert ist
Halt Senkrecht bewegte rote Flagge oder Laterne mit rotem Licht
Hinweis: In den RFI-Normen bestehen keine Entfernungsangaben gemäss den FDV.
ZR Stromabnehmersignale RFI
Begriff Senksignal 3 kV Bedeutung Stromabnehmer senken
Begriff Stromabnehmer Hebesignal 3 kV Bedeutung Erlaubnis zum Heben der Stromabnehmer 3 kV
6 9
4
6 9
4
6 9
Entwurf
R I-30121 Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 BR-DO
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 11/12
ZR Umschaltbare Zone in Domodossola (Gleis 1)
In Domodossola ist die Fahrleitung des Gleis 1 Seite Nord umschaltbar 3kV/15kV. Am Ende des Perrondachs Gleis 1 ist ein Lichtsignal montiert, wel-ches den Schaltzustand der umschaltbaren Zone anzeigt: ‘3’ = 3kV, ‘15’ = 15kV. Ist das Lichtsignal unbeleuchtet, muss mit dem Fahrdienstleiter Kontakt aufge-nommen werden. Am südlichen Ende sind feste Stromabnehmersignale (gemäss R 300.2 bzw. RFI) montiert. Das Endsignal zum Senksignal (gemäss R 300.2) am südlichen Anfang des umschaltbaren Abschnitts zeigt den Zustand des um-schaltbaren Abschnitts nicht an.
R Rangierbewegungen der Lokomotiven zum Befahren der System-
schutzstrecke zwischen 15 kV und 3 kV
In Domodossola und Domo II2, fascio Politensione sind die 15 kV und 3 kV Stromsysteme durch Systemschutzstrecken getrennt. Die Rangierbewegung für das Befahren der Systemschutzstrecke erfolgt als Ab-lauf, ohne Rangierer, gemäss den folgenden Bedingungen:
- Zustimmung mittels niedrigen Rangiersignalen RFI oder durch Handsig-nale
- Höchstens 2 gekuppelte Lokomotiven
- Das zu befahrende Gleis ist frei von Fahrzeugen
- Der Lokführer hat die Wirkung der Luftbremse geprüft
- Der bediente Führerstand befindet sich an der Spitze der Rangierfahrt.
Sobald die Systemschutzstrecke überwunden wurde muss die Rangierbewegung anhalten. Weitere Rangierfahrten sind nur mit eingeschalteter Lokomotive und nach dessen erfolgter Funktionskontrolle durch den Lokführer erlaubt. Die Rangierbewegung kann durch ein anderes Triebfahrzeug, begleitet mit Ran-gierer, gemäss folgenden Bedingungen durchgeführt werden:
1. Der Rangierer verständigt alle beteiligten Lokführer über die auszufüh-renden Rangierbewegungen.
2. Alle Triebfahrzeuge sind gekuppelt.
3. Die Rangierbewegung hält in der Nähe der Systemschutzstrecke, so dass diese mit einem (leichten) Stoss überwunden werden kann.
4. Der Rangierer entkuppelt die Lokomotiven und befiehlt einen (leichten) Stoss.
Sobald die Systemschutzstrecke überwunden wurde muss die Rangierbewegung anhalten. Weitere Rangierfahrten sind nur mit eingeschalteter Lokomotive und nach dessen erfolgter Funktionskontrolle durch den Lokführer erlaubt.
Die Rangierbewegungen ablaufen lassen und (leichtes) abstossen von Triebfahr-zeugen (Lokomotiven, Triebwagen, Triebzug) sind nur erlaubt, falls diese Trieb-fahrzeuge mit Lokführer besetzt sind und mit der Luftbremse angehalten werden können.
Entwurf
BR-DO Brig - Grenzbahnhof Domodossola / Domo II 2 R I-30121
Seite 12/12 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Iselle di Trasquera
R Grundsatz
Die Rangierbewegungen werden nach FDV ausgeführt und vom Rangierleiter gemäss R 300.4 geleitet.
Das Abstossen von Fahrzeugen ist verboten.
Preglia
Z Abweichungen vom normalen Halteort
Die von Varzo auf Gleis 1 einfahrenden Regiozüge mit Weiterfahrt in Richtung Gleis 200 (via Weichenverbindung 1a/1b) haben so anzuhalten, dass sich das erste für Reisende geöffnete Fahrzeug am Perron befindet.
R Grundsatz
Die Rangierbewegungen werden nach FDV ausgeführt und vom Rangierleiter gemäss R 300.4 geleitet.
Das Abstossen von Fahrzeugen ist verboten.
Varzo
R Grundsatz
Die Rangierbewegungen werden nach FDV ausgeführt und vom Rangierleiter gemäss R 300.4 geleitet.
Das Abstossen von Fahrzeugen ist verboten.
Entwurf
R I-30121 Grenzbahnhof Chiasso CHI
09.12.2018 SBB und BLS Netz AGSeite 1/8
Bereich
GV Grundsatz
Für den Bahnhof Chiasso (Sm & Vg) gelten grundsätzlich die schweize-rischen Fahrdienstvorschriften (FDV). Die Ein- und Ausfahrsignale Seite Norden sind schweizerischer Bauart.
Für Einfahrten und Ausfahrten Seite Italien gelten die italienischen Fahr-dienstvorschriften (RFI-Normen). Die Ein- und Ausfahrsignale sind italie-nischer Bauart.
GV Ereignismanagement
Das Ereignismanagement im Bahnhof Chiasso wird durch die SBB wahrgenommen.
Kompetenzgrenze Netzschnittstelle SBB - RFI: Die Kompetenzgrenze für Einsätze von Intervention bei Ereignissen ist festgelegt beim Tunnel-portal Monte Olimpino 1 und 2, SBB km 207.044 bzw. km 206.892.
GV Signalmittel der Fahrzeuge
Zwischen der Landesgrenze und Chiasso Sm/Vg kann auf das zusätzli-che Mitführen der schweizerischen Signalmittel verzichtet werden.
Entwurf
CHI Grenzbahnhof Chiasso R I-30121
Seite 2/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
GV Signalisation Parkstellung
Für Fahrzeuge, die kein weisses Licht unter der Fahrleitung 3 kV zeigen können, darf die Parkstellung nicht verwendet werden, um Verwechs-lungen mit dem Warnsignal (FDV 300.2 Ziffer 8.1.2) zu vermeiden.
GV Signalbegriffe, Bedeutung und Verhalten
Anzeige der umschalt-baren Spannungszo-nen für Zwergsignale
Mit dem Begriff Fahrt und Fahrt mit Vorsicht leuchtet diejenige Zahl auf, die sich auf die Fahrleitungsspannung bezieht
Der Lokführer hat:
das Aufleuchten der Nummer zu beachten, die der Betriebsspannung des eigenen Trieb-fahrzeugs entspricht. Er hat ausserdem zu beachten, dass
• wenn die Ziffer 3 aufleuchtet, die nach-folgende Fahrstrecke mit 3 kV gespeist wird
• wenn die Ziffer 15 aufleuchtet, die nachfolgende Fahrstrecke mit 15 kV gespeist wird
Zonen-Schutz- streckensignal
Die Systemschutzstrecken sind mit Zonen-Schutzstreckensignalen gekennzeichnet
Der Lokführer hat Folgendes zu beachten:
▪ Halt für Einsystem-Triebfahrzeuge mit gehobenem Stromabnehmer.
▪ Halt für Mehrsystem-Triebfahrzeuge mit gehobenem Stromabnehmer.
Ausnahme: Vorbeifahrt für Triebfahr-zeuge mit gehobenem Stromabnehmer und ausgeschaltetem Hauptschalter gestattet, sofern die Stromabnehmer für beide Systeme verwendet werden können.
Begriff: Rangiergrenze
Bedeutung: Rangiergrenze Bahnhof - Strecke
Entwurf
R I-30121 Grenzbahnhof Chiasso CHI
09.12.2018 SBB und BLS Netz AGSeite 3/8
Chiasso Sm
Z Schiebelok
Startenden Güterzügen Richtung RFI (Monte Olimpino I und II), welche eine nicht angekuppelte Schiebelok benötigen, wird mittels Formular „M 40 RFI“, vmax 25 km/h vorgeschrieben. Dieses Vorgehen richtet sich nach der „Prefazione Generale Orario di Servizio, Tabelle 29“.
Z Anordnungen für Züge
Folgende Signale sind zusätzlich mit dem italienischen Zugbeeinflus-sungssystem SCMT ausgerüstet. Diese Signale sind gemäss dem für die jeweilige Zugfahrt gültigen Betriebsprozess zu befahren.
Signaltyp Ausrüstung Zugbeeinflussung
Ausfahrsignale ge-mäss RFI-Normen
Seite Italien in Rich-tung der Tunnel Monte Olimpino 1 und 2
• SCMT Geschwindigkeits-Überwachung
• EuroSIGNUM
• ETCS L1 LS Warnung/Halt-Überwachung
Alle übrigen Signale gemäss RFI-Normen
• SCMT Geschwindigkeits-Überwachung
Ausfahrsignale ge-mäss FDV in Richtung Balerna
• EuroSIGNUM
• ETCS L1 LS Warnung/Halt-Überwachung
• SCMT Halt-Überwachung
Bei Ausfall der streckenseitigen Zugbeeinflussung werden die für die entsprechende Zugfahrt gültigen RFI-Normen angewendet.
Z Ankunft der Züge in der U-Gruppe
Nach der Ankunft in der U-Gruppe, auf Anweisung des Fdl K und ge-
mäss seinen Instruktionen, betätigt der Lokführer die Taste „pantografi
abbassati“ (Bügel gesenkt) und bestätigt damit, dass keine Lok im An-
kunftsgleis die Bügel gehoben hat
R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Ablaufberg Gruppe K und Z
Radius darf befahren werden von
300 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder
Entwurf
CHI Grenzbahnhof Chiasso R I-30121
Seite 4/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
« xxx m» dessen Mindestradius < 300 m beträgt
Die hydraulischen Gleisbremsen dürfen von Niederflurwagen nicht be-fahren werden.
Entwurf
R I-30121 Grenzbahnhof Chiasso CHI
09.12.2018 SBB und BLS Netz AGSeite 5/8
R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen
Zwischen Chiasso Sm und Chiasso Vg ist kein Streckengleis vorhan-den. Deshalb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewe-gungen auf Bahnhofgebiet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal.
R Weichenstellung nicht zentralisierter Bereich Sm - Vg
Die Rangierleiter, die im nicht zentralisierten Bereich zwischen Chiasso Sm und Vg rangieren, müssen die Weichen 721 und 722 nach Vorbei-fahrt der Rangierbewegung immer in Stellung „Rechts“ zurückbringen. Die Fahrstrasse muss immer für den Fahrweg Gleis 762 – T7/706 ste-hen.
R Sichern der abgestellten Fahrzeuge
In den Gleisen Z3 und Z4 abgestellte Hupac-Wagen müssen zusätzlich zur erforderlichen Mindestfesthaltekraft mit der Luftbremse gebremst werden.
Chiasso Vg
Z Abweichungen vom normalen Halteort
Reisezüge
Gleise 1/61 + 2/62
Halteort bei verlängerter Einfahrt vor HaltSsignal HE944
Gleise 1/61, 2/62, 4/64, 7/67, 8/68, 49/9
bis 24A: Halteort ca. Mitte Gleis, Profil Nordseite freilegen über 24A: entsprechend vorziehen
AlleTILO- Züge nach RFI
Gleise 1/61 Halteort vor Signal D61
Entwurf
CHI Grenzbahnhof Chiasso R I-30121
Seite 6/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Z Anordnungen für Züge
Folgende Signale sind zusätzlich mit dem italienischen Zugbeeinflus-sungssystem SCMT ausgerüstet. Diese Signale sind gemäss dem für die jeweilige Zugfahrt gültigen Betriebsprozess zu befahren.
Entwurf
R I-30121 Grenzbahnhof Chiasso CHI
09.12.2018 SBB und BLS Netz AGSeite 7/8
Signaltyp Ausrüstung Zugbeeinflussung
Ausfahrsignale ge-mäss RFI-Normen
Seite Italien in Rich-tung der Tunnel Monte Olimpino 1 und 2
• SCMT Geschwindigkeits-Überwachung
• EuroSIGNUM
• ETCS L1 LS Warnung/Halt-Überwachung
Alle übrigen Signale gemäss RFI-Normen
• SCMT Geschwindigkeits-Überwachung
Ausfahrsignale ge-mäss FDV in Richtung Balerna
• EuroSIGNUM
• ETCS L1 LS Warnung/Halt-Überwachung
• SCMT Halt-Überwachung
Bei Ausfall der streckenseitigen Zugbeeinflussung werden die für die entsprechende Zugfahrt gültigen RFI-Normen angewendet.
R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen
Zwischen Chiasso Sm und Chiasso Vg ist kein Streckengleis vorhan-den. Deshalb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewe-gungen auf Bahnhofgebiet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal.
R Weichenstellung nicht zentralisierter Bereich Sm - Vg
Die Rangierleiter, die im nicht zentralisierten Bereich zwischen Chiasso Sm und Vg rangieren, müssen die Weichen 721 und 722 nach Vorbei-fahrt der Rangierbewegung immer in Stellung „Rechts“ zurückbringen. Die Fahrstrasse muss immer für den Fahrweg Gleis 762 – T7/706 ste-hen.
Entwurf
CHI Grenzbahnhof Chiasso R I-30121
Seite 8/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Entwurf
R I-30121 Grenzbahnhof Konstanz KO
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/4
Bereich
Gültig bis 10.02.2019
Entwurf
KO Grenzbahnhof Konstanz R I-30121
Seite 2/4 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Gültig ab 11.02.2019
Konstanz
GV Grundsatz
Für die Strecke Kreuzlingen – Konstanz bis zum DB-Einfahrsignal F (SBB km 61.328) in Konstanz gelten die schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV). Ab diesem Signal Richtung Konstanz gilt das Regelwerk der DB Netz AG.
Für die Strecke Konstanz - Kreuzlingen bis Höhe DB-Einfahrsignal F (SBB km 61.328) in Konstanz gilt das Regelwerk der DB Netz AG. Ab diesem Signal Rich-tung Kreuzlingen gelten die schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV).
Rangierbewegungen aus beiden Bahnhöfen auf die Strecke Kreuzlingen – Kon-stanz werden gemäss FDV ausgeführt.
Für die Strecke Kreuzlingen Hafen – Konstanz bis zum DB Sperrsignal Ls 50 bzw. ab SBB-Einfahrsignal E600 bei SBB km 100.651 gelten die FDV. Ab/bis zu den vorgenannten Signalen in/aus Richtung Konstanz gilt das Regelwerk der DB Netz AG.
Für die Strecke Kreuzlingen Hafen – Konstanz gelten die Ausfahrsignale C2 und D30 in Kreuzlingen Hafen gleichzeitig auch als Einfahrsignal von Konstanz.
Entwurf
R I-30121 Grenzbahnhof Konstanz KO
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/4
Im Bahnhof Konstanz sind Seite Kreuzlingen und Kreuzlingen Hafen Schutzstre-ckensignale gemäss FDV montiert.
Bei Ausfall des Systems PZB werden die Weisungen gemäss den FDV «Störung an Sicherheitseinrichtungen» angewandt.
Das DB-Rangierhaltsignal Ra 10 mit Zusatztafel „DB“ (SBB km 100.446) gilt nur für Rangierfahrten aus Richtung Konstanz mit DB-Lokführer gemäss Regelwerk der DB Netz. Für eine allfällige notwendige Vorbeifahrt an diesem Signal erteilt der Fahrdienstleiter Konstanz einen Befehl gemäss Regelwerk der DB Netz.
Für Rangierfahrten mit SBB-Lokführer gilt das SBB-Rangierhaltsignal am SBB-Einfahrsignal E600 (SBB km 100.651) bzw. bei SBB km 100.446 gemäss FDV. Für eine allfällig notwendige Vorbeifahrt an diesen Signalen erteilt der Fahr-dienstleiter SBB die Zustimmung gemäss FDV.
GV Ereignismanagement
Zwischen der Landesgrenze und den Einfahrsignalen E 600 bzw. F wird das Er-eignismanagement durch die DB Netz AG wahrgenommen.
GV Signalmittel der Fahrzeuge
Zwischen der Landesgrenze und Kreuzlingen / Kreuzlingen Hafen kann auf das zusätzliche Mitführen der schweizerischen Signalmittel verzichtet werden.
GV Signalisation Zugschluss
Die Züge zwischen Konstanz und Kreuzlingen bzw. Kreuzlingen Hafen und um-gekehrt führen Zugschlusssignale gemäss Schweizer RegelwerkFDV.
GV Bremsvorschriften
Die Züge zwischen Konstanz und Kreuzlingen bzw. Kreuzlingen Hafen und um-gekehrt verkehren gemäss den deutschen oder schweizerischen Bremsvorschrif-ten. Die ab Konstanz über Kreuzlingen bzw. Kreuzlingen Hafen nach der Schweiz verkehrenden Züge verkehren gemäss den schweizerischen Bremsvorschriften.
GV Örtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen Bahnhof Konstanz
Von vmax 40 km/h abweichende Einfahrgeschwindigkeiten werden durch Ge-schwindigkeitsanzeiger Zs 3v bzw. Zs 3 signalisiert.
GV Zugfahrten ohne Fahrtstellung eines Hauptsignals
Im Störungsfall erfolgt die Zustimmung des Fahrdienstleiters Konstanz zur Vor-beifahrt am Halt zeigenden Ausfahrsignal mit Sammelformular Befehle gemäss FDV.
Entwurf
KO Grenzbahnhof Konstanz R I-30121
Seite 4/4 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
GV Sicherung Bahnübergangsanlagen
Im Störungsfall erfolgt der Auftrag des Fahrdienstleiters Konstanz zur Sicherung der Bahnübergangsanlagen Konstanz, Schweiz I und Schweiz II mit Sammelfor-mular Befehle gemäss FDV.
Entwurf
R I-30121 Ranzo-S. Abbondio – Grenzbahnhof Luino RZO-LI
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/11
Bereich
GV Grundsatz
Es gelten grundsätzlich die schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV). Die Signale sowie die Langsamfahrsignale sind für die ganze Strecke bis Luino FV nach schweizerischer Bauart ausgeführt.
GV Ereignismanagement CH
Das Ereignismanagement wird zwischen der Landesgrenze bis Ranzo S.an Ab-bondio durch die SBB wahrgenommen, ab Landesgrenze in Richtung Italien durch die RFI.
GV Ereignismanagement I
Das Ereignismanagement wird ab Landesgrenze Richtung Italien durch die RFI wahrgenommen.
Nothilfe durch SBB LRZ oder Hilfswagen im Katastrophenfall
Im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Zusam-menarbeit im Bereich der Risikovorsorge und -vorbeugung und der gegenseiti-gen Hilfeleistung bei natürlichen oder durch menschliche Tätigkeit verursachten Katastrophen (SR 0.131.345.4) leistet SBB Operation Center und Intervention (OCI) die nötige Unterstützung auf Italienischem Staatsgebiet, nachdem Italien die Schweiz auf staatsrechtlicher Ebene um Hilfe ersucht hat. Mit dem Hilfebe-gehren ist eine Legitimation des Einsatzes gegeben. Die Modalitäten des Einsat-zes richten sich nach dem genannten Abkommen. Das Hilfebegehren wird via Eidgenössischem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) oder dem Bundesamt für Verkehr dem OCI zugestellt.
Das Aufgebot zum Nothilfeeinsatz bei Katastrophen und die Bewilligung für den Einsatz erfolgt nur durch den Leiter I-B, den Stellvertretenden Leiter I-B oder den Leiter I-B-OCI.
Akute Lebensgefahr
Bei unmittelbarer, akuter Lebensgefahr von Personen (Brand oder Entglei-sung/Kollision mit Verletzten/Toten eines Reise-, RoLa- oder Güterzuges mit Ge-fahrgut) erfolgt die Anfrage von RFI an das OCI.
Entwurf
RZO-LI Ranzo-S. Abbondio – Grenzbahnhof Luino R I-30121
Seite 2/11 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Der Leiter I-B, Stellvertretender Leiter I-B oder Leiter I-B-OCI erwägt nach eige-nem Ermessen die Wahrscheinlichkeit, ob durch einen LRZ-Einsatz Leben geret-tet werden könnten und erteilt die Einsatzerlaubnis an den Schichtleiter OCI-OPN-NLE. OCI-OPN-TLZ alarmiert sofort bei positivem Entscheid die Interven-tion Fläche Süd.
GV Signalisation Parkstellung
Für Fahrzeuge, die kein weisses Licht unter der Fahrleitung 3 kV zeigen können, darf die Parkstellung nicht verwendet werden, um Verwechslungen mit dem Warnsignal (FDV 300.2 Ziffer 8.1.2) zu vermeiden.
GV vmax Fahrt auf Sicht RFI-Strecken
Es gilt bei Fahrt auf Sicht vmax 30 km/h.
GV Fehlende Weichenüberwachung auf RFI-Strecken
Für das Befahren einer Weiche ohne elektrische Überwachung gilt die Fahrt auf Sicht nach RFI-Normen.
Entwurf
R I-30121 Ranzo-S. Abbondio – Grenzbahnhof Luino RZO-LI
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/11
Entwurf
RZO-LI Ranzo-S. Abbondio – Grenzbahnhof Luino R I-30121
Seite 4/11 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
GV Kennzeichnung der Stellung einfacher Weichen mit drehbaren Later-
nen auf RFI-Strecken
Es werden RFI-Laternen zur Kennzeichnung der Weichenstellung verwendet.
A
B C
Begriff
Bedeutung
Stellung der einfachen Weiche in gerader Richtung
Die Weiche ist für den Fahrweg A-B gestellt
A
B C
Begriff
Bedeutung
Stellung der einfachen Weiche in ablenkender Richtung
Die Weiche ist für den Fahrweg A-C gestellt
Begriff
Bedeutung
Stellung der einfachen Weiche für Fahrten vom rechten Zweig
Die Weiche ist für den Fahrweg B-A gestellt
Begriff Bedeutung
Stellung der einfachen Weiche für Fahrten vom linken Zweig Die Weiche ist für den Fahrweg C-A gestellt
Begriff Bedeutung
Halteorttafel
für Züge, welche mit dem Zugbeeinflussungssystem SCMT ausgerüstet sind
Entwurf
R I-30121 Ranzo-S. Abbondio – Grenzbahnhof Luino RZO-LI
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 5/11
GV Signalbegriffe, Bedeutung und Verhalten auf RFI-Stecken
Begriff: Rangiergrenze
Bedeutung: Rangiergrenze Bahnhof - Strecke
Ausserhalb / Innerhalb Tunnel
Begriff: Kilometertafel
Bedeutung: Die Zahl gibt den Kilometer an (Beispiel = 110)
Begriff: Kennzeichnung Grenze Gleichstrom-kreis
Bedeutung: Kann auf der Höhe der Isolierstösse von Gleichstromkreise aufgestellt werden, und ist auf der isolierten Schienenseite mit roter Farbe und auf der nicht isolierten Schienenseite mit gelber Farbe bemalt.
Entwurf
RZO-LI Ranzo-S. Abbondio – Grenzbahnhof Luino R I-30121
Seite 6/11 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
GV Niedrige RFI Rangiersignale
Bedeutung und Verhalten
Diese Signale zeigen:
In der Stellung Halt
Zwei weisse Lichter waagrecht neben-einander.
Alle Rangierbewegungen haben vor ei-nem niedrigen Rangiersignal in der Stellung Halt anzuhalten.
In der Stellung Fahrt:
Zwei weisse Lichter senkrecht überei-nander.
Der Fahrbefehl richtet sich bei Rangier-bewegungen an den Rangierleiter.
Nach einem Signal in der Stellung Fahrt kann sich ein Hindernis befinden.
Normalerweise stehen diese Signale links vom zugehörigen Gleis. Ausnahms-weise können diese rechts stehen; in diesem Falle weist ein unten am Signal an-gebrachter Pfeil auf das zugehörige Gleis hin.
Gültigkeit
Die niedrigen Rangiersignale sind für alle Rangierbewegungen gültig. Der Fahr-befehl wird für jede Rangierbewegung einzeln erteilt.
Stellt der Lokführer auf seinem Fahrweg ein Halt zeigendes niedriges Rangier-signal fest, worüber er nicht wie unter Absatz Vorbeifahrt an niedrigen Rangier-signalen in Haltstellung beschrieben verständigt wurde, muss er:
- bei einem einfahrenden Zug auf Sicht bis zum normalen Halteort weiterfahren und dann den Fahrdienstleiter verständigen
Vorbeifahrt an niedrigen RFI Rangiersignalen in Haltstellung
- Ein niedriges Rangiersignal in Haltstellung oder mit unklarem Signalbild darf auf Befehl des Fahrdienstleiters überfahren werden (R 300.9). Befehle über Lautsprecher sind in diesem Falle nicht zulässig
Der Befehl zur Vorbeifahrt an Halt zeigenden Hauptsignalen schliesst die sich in Haltstellung befindenden niedrigen Rangiersignale des zugehörigen Fahrwegs mit ein.
Entwurf
R I-30121 Ranzo-S. Abbondio – Grenzbahnhof Luino RZO-LI
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 7/11
Bestimmungen Zollabfertigung
GV Abfertigung der Züge
Reisezüge
Bei der Ankunft in Ranzo San Abbondio hat sich der Zugbegleiter an der Spitze des Zuges einzufinden. Nach dem vorgeschriebenen Halt, wenn das Zollperso-nal ein- oder ausgestiegen ist, gibt er bei offenem Ausfahrsignal die Abfahrer-laubnis. Gleichermassen wird auch vorgegangen oOhne Präsenz des Zollperso-nals wird gleich vorgegangen.
Unbegleitete Züge
Vor der Abfahrt hat sich der Lokführer zu vergewissern, ob das Zollpersonal im hinteren Führerstand der Lok ein- oder ausgestiegen ist und das Ausfahrsignal auf Fahrt steht. Wenn die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind, fährt der Zug weiter, auch wenn er vorzeitig verkehrt und kein Zollpersonal anwesend ist.
GV Ausserordentlicher Halt mit Güterzügen
Falls italienisches oder schweizerisches Zollpersonal Güterzüge von Luino nach Ranzo San Abbondio begleiten will, sind folgende Massnahmen zu treffen:
Züge von Luino FV nach Ranzo San Abbondio
Der italienische oder Schweizer Zollbeamte verlangt den Halt für Ranzo San Ab-bondio beim Fahrdienstleiter Luino. Der Fahrdienstleiter verständigt den Lokfüh-rer mit Sammelformular Befehle (Vermerk: Aussteigen des italienischen oder Schweizer Zollpersonals) und verständigt telefonisch die BZ Süd und den Bahn-hof Magadino.
Züge von Ranzo San Abbondio nach Luino FV
Der italienische oder Schweizer Zollbeamte verlangt den Halt vor der Hinfahrt nach Ranzo San Abbondio beim Fahrdienstleiter Luino. Dieser verständigt die BZ Süd. Der Fahrdienstleiter von Luino verlangt den Halt protokollpflichtig beim Fahrdienstleiter des von der BZ Süd angegebenen Bahnhofs (Vermerk: Zustei-gen des italienischen oder Schweizer Zollpersonals).
GV Kreuzungen von Reisezügen in Pino Tronzano und Maccagno
Bei Kreuzungen von Reisezügen auf den Bahnhöfen Pino Tronzano und Macca-gno hat die Zustimmung zur Ausfahrt so zu erfolgen, dass das italienische oder Schweizer Zollpersonal, wenn verlangt, auf den Gegenzug umsteigen kann. Das Zollpersonal hat nach Ankunft auf dem vorliegenden Bahnhof dies beim zustän-digen Fahrdienstleiter zu verlangen.
GV Melden der Vollständigkeit eines begleiteten Zugs
(Ausführung zum R 300.6, Ziffer 1.1.4)
Sobald sich der Zug vollständig im Bahnhof befindet und angehalten hat, meldet der Zugbegleiter in Pino Tronzano (für Züge von Maccagno) und Maccagno (für
Entwurf
RZO-LI Ranzo-S. Abbondio – Grenzbahnhof Luino R I-30121
Seite 8/11 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Züge von Pino Tronzano) die Vollständigkeit mit der Mundpfeife oder quittungs-pflichtig an den Fahrdienstleiter.
__ u u __
ein langer, zwei kurze, ein langer Pfiff mit der Mund-pfeife
Begriff
Bedeutung
Zug ist vollständig angekommen
Der Zug ist auf dem Bahnhof vollständig in-nerhalb des Einfahrsignals angekommen
Luino FV
Z Abweichungen vom normalen Halteort
Von Bellinzona endende S-Bahn-Züge
Stumpengleis 1
Gleise 1 und 4Gleise 1, 4 und Stumpengleis 1
Halteort vor Haltsignal
Halteort vor SenksignalHalteort vor Haltsig-nal (rote Flagge oder rotes Licht)
Güterzüge Nord – Süd
Gleise 1 und 4 - 8
Halteort vor Abfahrtsmelder in Bodennähe oder Halteorttafel für Züge, welche mit dem Zugbeeinflussungssystem SCMT ausgerüs-tet sind
ZR RFI Signale
Signalbegriffe, Bedeutung und Verhalten
Begriff: Distanztafeln
Bedeutung: Distanztafeln vor Hauptsignalen Jeder weisse Diagonalstreifen ent-spricht 100 m
ZR Stromabnehmersignale RFI
Begriff: Senksignal 3 kV
Bedeutung: Stromabnehmer senken
Begriff: Stromabnehmer Hebesignal 3 kV Bedeutung: Erlaubnis zum Heben der Stromabnehmer 3 kV
Entwurf
R I-30121 Ranzo-S. Abbondio – Grenzbahnhof Luino RZO-LI
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 9/11
ZR Remisieren von elektrische Lokomotiven
Elektrische Lokomotiven müssen das ganze Jahr über ausgeschaltet mit gesenk-tem Stromabnehmer remisiert werden (inkl. Wintermassnahmen).
R Rangierbewegungen der Lokomotiven zum Befahren der System-
schutzstrecke zwischen 15 kV und 3 kV
In Luino, fascio Politensione sind die 15 kV und 3 kV Stromsysteme durch Sys-temschutzstrecken getrennt. Der Übergang der Zweistromlokomotiven von einer Zone in die andere kann au-tonom durch Trägheit, wenn eine genügende Geschwindigkeit erreicht wurde, sodass der neutrale Abschnitt der elektrischen Trennung beider Stromsysteme überwunden werden kann und ohne Begleitung des Rangierers, unter folgenden Bedingungen stattfinden:
1. Zustimmung mittels niedrigen Rangiersignalen RFI oder durch Handsig-nale
2. Einhaltung der Senksignale / Endsignale zum Senksignal 3. Das zu befahrende Gleis ist frei von Fahrzeugen 4. Der Lokführer hat die Wirkung der Luftbremse geprüft 5. Der bediente Führerstand befindet sich an der Spitze der Rangierfahrt. 6. Sobald die Systemschutzstrecke überwunden wurde muss die Rangier-
bewegung anhalten.
Weitere Rangierfahrten, gesteuert durch feste oder handgeführte Signale, sind nur mit eingeschalteter Lokomotive und nach dessen erfolgter Funktionskontrolle durch den Lokführer erlaubt. (Leichter) Abstoss mit einem anderen Traktionsmittel
Die Rangierbewegung kann mit einem anderen Traktionsmittel durchgeführt wer-den. In diesem Fall wird das Manöver von einem Rangierer begleitet, der alle Lokführer über die Art und Weise der Rangierbewegungen informiert, unter Ein-haltung folgender Bedingungen
1. Alle Triebfahrzeuge sind gekuppelt.
2. Die Rangierbewegung hält in der Nähe der Systemschutzstrecke, so dass diese mit einem (leichten) Stoss überwunden werden kann.
3. Der Rangierer entkuppelt die Lokomotiven und befiehlt einen (leichten) Stoss.
Sobald die Systemschutzstrecke überwunden wurde, muss die Rangierbewe-gung anhalten. Weitere Rangierfahrten, gesteuert durch feste oder handgeführte Signale, sind nur mit eingeschalteter Lokomotive und nach dessen erfolgter Funktionskontrolle durch den Lokführer erlaubt.
Entwurf
RZO-LI Ranzo-S. Abbondio – Grenzbahnhof Luino R I-30121
Seite 10/11 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Die Rangierbewegungen ablaufen lassen und (leichtes) abstossen von Triebfahr-zeugen (Lokomotiven, Triebwagen, Triebzug) sind nur erlaubt, falls diese Trieb-fahrzeuge mit Lokführer besetzt sind und mit der Luftbremse angehalten werden können.
R Ablauf oder Abstossen
Das Ablaufenlassen oder Abstossen von Lok, Triebzügen und Triebwagen ist ge-stattet, wenn sie mit einem Lokführer besetzt sind und mit der Luftbremse ange-halten werden.
R Grundsatz
Die Rangierbewegungen werden gemäss RFI-Normen und unter der Leitung des Bahnhofpersonals durchgeführt.
R vmax im gesamten Bahnhof
Es gilt vmax 30 km/h.
R Fahrbefehle
Die Signale des Personals werden wie folgt erteilt:
Vorwärts Waagrecht bewegte aufgerollte Flagge oder Laterne mit weissem Licht
Rückwärts Senkrecht bewegte aufgerollte Flagge oder Laterne mit weissem Licht
Abstossen Wie "rückwärts"
Langsamer fahren Zeigen der roten Flagge oder der Laterne mit rotem Licht, bis die Geschwindigkeit genügend vermindert ist
Halt Senkrecht bewegte rote Flagge oder Laterne mit rotem Licht
Hinweis: in den RFI-Normen bestehen keine Entfernungsangaben gemäss den FDV.
Entw
urf
R I-30121 Ranzo-S. Abbondio – Grenzbahnhof Luino RZO-LI
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 11/11
Entwurf
R I-30121 Knoten Winterthur W
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/4
Bereich
R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen
Zwischen Winterthur – Winterthur Töss ist kein Streckengleis vorhanden. Des-halb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewegungen auf Bahn-hofgebiet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt mündlich beim Rangierhaltsignal.
Oberwinterthur
Z Zugbeeinflussung an Wiederholungssignalen
Die Wiederholungssignale C**63, B**64 und C**65 gelten für Zugfahrten aus der Unterhaltsanlage Oberwinterthur (P) als Vorsignale. Dabei spricht die Zugbeein-flussung nicht an.
SA Serviceanlage Oberwinterthur Pünten (P)
Z Anwesenheitsmeldung des Lokführers
Der übernehmende Lokführer meldet seine Anwesenheit beim Zug vor der Fahr-zeugübernahme frühzeitig, aber frühestens 5 Minuten vor Abfahrt, dem Fahr-dienstleiter Sektor Winterthur. Zusätzlich sind dem Fahrdienstleiter allfällige im gleichen Gleis in Abfahrrichtung abgestellte Fahrzeuge zu melden.
Z Verständigung bei Fahrt nach Unterhaltsanlage statt Serviceanlage
Es erfolgt keine Verständigung des Lokführers, wenn die Fahrstrasse nach der Unterhaltsanlage Oberwinterthur eingestellt wird.
Z Abfahrt ab einer Gleisgruppe als Rangierbewegung
600-er Gruppe als Rangierbewegung bis zum Signal X611.
Entwurf
W Knoten Winterthur R I-30121
Seite 2/4 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
R Kuppeln von Fahrzeugen
In den Gleisen 641-645 dürfen keine Fahrzeuge mit automatischen Kupplungen gekuppelt werden. Das Kuppeln wird an den vorgegebenen Stellen durch instru-ierte Mitarbeiter von ZBS durchgeführt.
UA Unterhaltsanlage Oberwinterthur (P)
R Rangierbewegung gegen Zugfahrstrasse
Unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit sind in die Gleise 101-108 und 110 folgende Rangierfahrten gegen eingestellte Zugfahrstrassen, zu-sätzlich zu R 300.4 Ziffer 2.3.2, erlaubt:
- wenn das vom Rangierleiter verlangte Zielgleis der Rangierfahrt nach der einge-stellten Zugfahrstrasse liegt und kein unbegleitetes Schieben ausgeführt wird
oder
- wenn die Bedingungen für das Einstellen des Fahrweges ohne Verlangen erfüllt sind und das Zielgleis vor oder nach der eingestellten Zugfahrstrasse liegt.
Demzufolge haben Lokführer und Rangierleiter jederzeit Querfahrten von Zügen zu erwarten.
Z vmax Gleis 152 tiefer als am Hauptsignal angezeigt
In Gleis 152 befindet sich die Entsorgungsanlage, welche nur mit vmax 5 km/h be-fahren werden darf. Dies kann am Einfahrsignal nicht angezeigt werden. Der Fahrdienstleiter muss den Lokführer nicht verständigen, bevor er die Zustim-mung zur Einfahrt erteilt.
Z Anwesenheitsmeldung des Lokführers
Der übernehmende Lokführer meldet seine Anwesenheit beim Zug vor der Fahr-zeugübernahme frühzeitig, aber frühestens 5 Minuten vor Abfahrt, dem Fahr-dienstleiter Sektor Winterthur. Zusätzlich sind dem Fahrdienstleiter allfällige im gleichen Gleis in Abfahrrichtung abgestellte Fahrzeuge zu melden.
Z Verständigung bei Fahrt nach Serviceanlage statt Unterhaltsanlage
Es erfolgt keine Verständigung des Lokführers, wenn die Fahrstrasse nach der Serviceanlage Oberwinterthur Pünten eingestellt wird.
Z Abfahrt ab einer Gleisgruppe als Rangierbewegung
Gleise 143/144 und 154-164 als Rangierbewegung bis zu den Signalen J137 bzw. J138.
Entwurf
R I-30121 Knoten Winterthur W
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/4
Winterthur Grüze
Z Vorbeifahrt an Halt zeigenden Ausfahr- oder Gleissignalen
Von Winterthur auf Gleise 2-5 einfahrende Güter- und Dienstzüge dürfen auf Winken des Rangierers über die Halt zeigenden Signale C4, C5 und C53 bis zum ersten Halt zeigenden Zwergsignal vorrücken.
Winterthur Wülflingen
R Unbegleitetes Schieben
Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.
Entwurf
W Knoten Winterthur R I-30121
Seite 4/4 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Entwurf
R I-30121 Brugg – Wettingen – (RB Limmattal) 161
Wettingen – Würenlos – Regensdorf-Watt – Glattbrugg / (Zürich) 171
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2
Brugg
R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen
Zwischen Brugg – Brugg Nord – Brugg Süd ist kein Streckengleis vorhanden. Deshalb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewegungen auf Bahnhofgebiet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal.
R Nichtzentralisierter Bereich
Der Rangierleiter überprüft im nicht zentralisierten Bereich vor dem ersten Befah-ren, ob sich die Weichen sowie die dazugehörenden Stellböcke in der gewünsch-ten Endlage befinden.
Weichenlokalbetrieb mit Schalter: Weichen 39, 40, 101, 102, 106, 130 und 131 werden am Lokalschalter LS1 bedient. Weichen 105, 107 und 145 werden am Lokalschalter LS2 bedient.
Glattbrugg
ZR Verkehrsbeschränkung für Fahrzeuge
Gleise 85 und 86 dürfen nur für Fahrten in Zusammenhang mit Tankanlage Rüm-lang benutzt werden (Anschlussgleis).
Otelfingen Golfpark
Z Haltepunkt Otelfingen Golfpark
Es gelten für die Abfahrt dieselben Bestimmungen wie für Haltestellen.
Wettingen
Z Abweichungen vom normalen Halteort
von Baden / Baden Oberstadt
Gleis 1 Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal C1, 2: Halt vor dem Zwergsignal 8C.
Gleis 2 Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal C1, 2: Halt vor dem Zwergsignal 5D.
Zürich Gubrist
ZR Verkehrsbeschränkung für Fahrzeuge
Gleise 571 und 572 dürfen nur für Fahrten in Zusammenhang mit Verladeanlage Gubrist (Bundesamt für Strassen ASTRA) benutzt werden (Anschlussgleis).
Entwurf
161 Brugg – Wettingen – (RB Limmattal) R I-30121
171 Wettingen – Würenlos – Regensdorf-Watt – Glattbrugg / (Zürich)
Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Zürich Seebach
Z Kuppeln und Entkuppeln der Triebfahrzeuge durch den Lokführer
15: alle nach 17.30 Uhr eintreffenden Fak- und Extrazüge
67: alle Fak- und Extrazüge
Entwurf
R I-30121 (Lausanne) – Cossonay-Penthalaz – (Vallorbe – Frasne) 201
(Vallorbe) – Le Day – (Le Pont) 202
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2
Strecke (Lausanne) – Daillens – Vallorbe – Landesgrenze CH/F
ZR Zulassung von Fahrzeugen
Auf der Strecke (Lausanne) – Daillens – Vallorbe – Landesgrenze CH/F sind fol-gende, das Profil EBV O1 überschreitende Fahrzeuge zugelassen:
- Triebzüge der Bauart TGV 2N2
Cossonay-Penthalaz
ZR Unterschreitung minimal erforderlicher Gleisabstand
Die Distanz zwischen den Gleisachsen der Gleise 7 und 8 (4.5m) entspricht nicht
dem im R I-30111, 4.2 vorgeschriebenen Abstand ACTS. Beim Aufstellen von
Wagen bzw. Verladearbeiten mit ACTS-Containern im Gleis 7, muss die EVU (z.B. Cargo) die Sicherung von Gleis 8 beim Fahrdienstleiter verlangen und de-ren Aufhebung nach Beendigung der Arbeiten zwingend zu veranlassen.
Daillens
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Gleise 3, 4 und 33 dürfen nur für Fahrten in Zusammenhang mit Die Schweizeri-sche Post benutzt werden (Anschlussgleis).
Vufflens-La-Ville
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Gleise 3, 4 und 13 dürfen nur für Fahrten in Zusammenhang mit SEVA benutzt werden (Anschlussgleis).
Entwurf
201 (Lausanne) – Cossonay-Penthalaz – (Vallorbe) – (Frasne) R I-30121
202 (Vallorbe) – Le Day – (Le Pont)
Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Entwurf
R I-30121 Sion – (Brig – Simplon-Tunnel – Domodossola) 221
(Brig – Simplon-Tunnel – Domodossola / Domo II2) 222
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2
Gampel-Steg
R Gleiswaage Gleis 41
Über die Gleiswaage gilt vmax 10 km/h.
Raron
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
In Gleis 1 sind nur die nachfolgend aufgeführten Fahrzeuge/Sendungen freigege-ben:
- Alle Triebfahrzeuge sowie alle Güterwagen ohne Lademassüberschreitungen
- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949
- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120
- Ladungen des kombinierten Verkehrs (HK) max P60/384 – C60/384 – NT50/375
- Alle einstöckigen Reisezugwagen und Triebzüge (inkl. Neigezüge)
- ICE
- Profil EBV O2.
Sion
Z Abweichungen vom normalen Halteort
Regionalzüge von Sierre/Siders und Martigny
Gleis A1
Wendezüge:
einzelner Pendel: Halteort Höhe Personenun-terführung
Mehrfachpendel: so anhalten, dass die Zugs-mitte auf Höhe Personenunterführung steht.
Alle Züge Gleise A1 und A5-A8
Halt vor dem Halt zeigenden Zwergsignal
Entwurf
221 Sion – (Brig – Simplon-Tunnel – Domodossola) R I-30121
222 (Brig – Simplon-Tunnel – Domodossola / Domo II2)
Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Entwurf
R I-30121 Palézieux – Payerne – Lyss – Büren aA 251 252
Fribourg – Payerne – Yverdon-les-Bains 261
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/3
Büren an der Aare
Z Bahnhof ohne Weichen
Fribourg
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Fribourg Beschränkung
Weiche 64/65 und Weiche 43/44 Stellung rechts
Weiche 49/50 Stellung links
Profil EBV O2 verboten
R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Die Gleise A9, A17, A61, B1, C2-5, C23, C33, E2-4 sind für Profil EBV O2 freigegeben.
Lyss
R Unbegleitetes Schieben
Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangierfahrt befinden.
R vmax Gleise D1 – D4
Ab Weiche 30 gilt vmax 10 km/h.
Moudon
Z Abfahrerlaubnis
Die Abfahrerlaubnis wird täglich von 20 Uhr bis Dienstschluss mit GSM-R erteilt.
Palézieux
R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Die Gleise 6, 17, 25, G1 und G3 sind für Profil EBV O2 freigegeben.
Entwurf
251 252 Palézieux – Payerne – Lyss – Büren aA R I-30121
261 Fribourg – Payerne – Yverdon-les-Bains
Seite 2/3 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Payerne
Z Abfahrerlaubnis
Gleise 6-10 Richtung Granges und Cugy erhalten die Abfahrerlaubnis mit GSM-R.
Gleise 6-10 Richtung Corcelles-Nord und Corcelles-Sud erhalten die Abfahrerlaubnis durch den Stellwerkbeamten im Stellwerk 2 im Auftrag des Fahrdienstleiters.
Entwurf
R I-30121 Palézieux – Payerne – Lyss – Büren aA 251 252
Fribourg – Payerne – Yverdon-les-Bains 261
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/3
Entwurf
R I-30121 (Biel/Bienne) – Pieterlen – Delémont 291
(DelleBoncourt) – BoncourtPorrentruy – Delémont 292
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/3
Strecke Grenchen Nord - Moutier
Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Thermische Fahrzeuge sind nur zugelassen, wenn ein elektrisches Triebfahr-zeug als Vorspann geführt wird. Ausgenommen sind Fahrten der Unterhalts-dienste, LRZ (Lösch- und Rettungszug) / Hilfszügen.
Boncourt
Z Abfahrt
Bei unbesetztem Bahnhof müssen die Lokführer der Regionalzüge 1 Minute vor der Abfahrt mit dem Vierkant-Schlüssel den Schalter départ train ESC betätigen.
R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Das Abstellen von Fahrzeugen auf den Gleisen 2 – 22 ist verboten.
Delémont
R Einschränkungen für Fahrzeuge
Ablaufberg
Radius darf befahren werden von
300 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder
« xxx m» dessen Mindestradius < 300 m beträgt
Glovelier
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
In Gleis 4 sind nur die nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen/Sendungen freige-geben:
- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen
- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949
- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120
- Alle einstöckigen Reisezugwagen und Triebzüge (inkl Neigezüge)
- ICE.
R Gleise 1 - 61
Entwurf
291 (Biel/Bienne) – Pieterlen – Delémont R I-30121
292 (DelleBoncourt) – BoncourtPorrentruy – Delémont
Seite 2/3 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Es gilt vmax 5 km/h für Rangierbewegungen im Bereich des Perronzugangs. Vor dem Übermitteln der Zustimmung zur Rangierbewegung über den Perronzugang löst der Fahrdienstleiter das Schliessen der Barrieren zu dessen Sicherung aus.
Entwurf
R I-30121 (Biel/Bienne) – Pieterlen – Delémont 291
(DelleBoncourt) – BoncourtPorrentruy – Delémont 292
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/3
Grenchen Nord
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
In Gleis 6 sind nur die nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen/Sendungen freige-geben:
- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen
- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949
Moutier
R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Das Rangieren mit Reisezugwagen von Gleis 5 nach Gleis 69 über Weiche 12 (oder umgekehrt) ist verboten.
Porrentruy
Z Abweichungen vom normalen Halteort
nach Courgenay Gleise 2 und 4 Halteort spätestens auf Höhe Rangiersignal MA 2, 4
Entwurf
R I-30121 (Lausanne) – Cossonay-Penthalaz – Tüscherz – (Biel/Bienne) 301
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/5
Strecke (Lausanne) – Daillens – Vallorbe – Landesgrenze CH/F
ZR Zulassung von Fahrzeugen
Auf der Strecke (Lausanne) – Daillens – Vallorbe – Landesgrenze CH/F sind fol-gende, das Profil EBV O1 überschreitende Fahrzeuge zugelassen:
- Triebzüge der Bauart TGV 2N2
Chavornay
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Gleise 91 und 94 sind für Wagen mit gefährlichen Gütern verboten.
Cornaux
R Einschränkungen für Fahrzeuge
Ablaufberg
Radius darf befahren werden von
300 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder
« xxx m» dessen Mindestradius < 300 m beträgt
Cossonay-Penthalaz
ZR Unterschreitung minimal erforderlicher Gleisabstand
Die Distanz zwischen den Gleisachsen der Gleise 7 und 8 (4.5 m) entspricht
nicht dem im R I-30111, 4.2 vorgeschriebenen Abstand ACTS. Beim Aufstellen
von Wagen bzw. Verladearbeiten mit ACTS-Containern im Gleis 7, muss die EVU (z.B. Cargo) die Sicherung von Gleis 8 beim Fahrdienstleiter verlangen und deren Aufhebung nach Beendigung der Arbeiten zwingend zu veranlassen.
Daillens
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Gleise 3, 4 und 33 dürfen nur für Fahrten in Zusammenhang mit Die Schweizeri-sche Post benutzt werden (Anschlussgleis).
Entwurf
301 (Lausanne) – Cossonay-Penthalaz – Tüscherz – (Biel/Bienne) R I-30121
Seite 2/5 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Eclépens
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
In Gleis 37 (Anschlussgleis) sind nur die nachfolgend aufgeführten Fahrzeu-gen/Sendungen freigegeben:
- Alle Triebfahrzeuge (ausser Profil EBV O2) sowie alle Güterwagen ohne Lade-massüberschreitungen
- Aussergewöhnliche Sendungen mit Lademassüberschreitungen gemäss AS-eeee-0945/0949
- Weichentransporte gemäss AS-eeee-0119/0120.
Entwurf
R I-30121 (Lausanne) – Cossonay-Penthalaz – Tüscherz – (Biel/Bienne) 301
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/5
Neuchâtel
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
In Gleis A7 sind Fahrzeuge gemäss Profil EBV O2 verboten.
Z Abweichungen vom normalen Halteort
von Yverdon Gleis A4, A5 ICN mit Mehrfachtraktion: Halteort auf Höhe Gleissignal
Neuchâtel-Serrières
Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Für Reisende geöffnete Fahrzeuge dürfen auf dem Viadukt über die Serrières nicht anhalten.
Vaumarcus
Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Es ist nur ein Bahnsteig Seite Berg vorhanden. Die Regiozüge der Richtung Gor-gier-St-Aubin – La Lance müssen auf dem rechts liegendenrechtsliegenden Gleis verkehren.
Vufflens-La-Ville
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Gleise 3, 4 und 13 dürfen nur für Fahrten in Zusammenhang mit SEVA benutzt werden (Anschlussgleis).
Entwurf
301 (Lausanne) – Cossonay-Penthalaz – Tüscherz – (Biel/Bienne) R I-30121
Seite 4/5 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Yverdon
Z Abweichungen vom normalen Halteort
von Neuchâtel Gleis A5
Gleis A6
Gleis A7
Halt vor dem Zwergsignal 22D
Halt vor dem Zwergsignal 25D
Halt vor dem Zwergsignal 25C
von Lausanne Gleis A4
Gleis A5
Gleis A6
Gleis A7
Halt vor dem Zwergsignal 54A
Halt vor dem Zwergsignal 53A
Halt vor dem Zwergsignal 52A
Halt vor dem Zwergsignal 51A
Entwurf
R I-30121 (Lausanne) – Cossonay-Penthalaz – Tüscherz – (Biel/Bienne) 301
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 5/5
Entwurf
R I-30121 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K. 322
Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig) 351
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/5
Strecke Thun - Brig
Z Einschränkungen Gefälle/Steigungen
Ce 4/6 darf nach den Vorschriften für starkes Gefälle Kat. B verkehren.
BLS-Traktoren Tm und Tea dürfen mit und ohne Anhängelast nach Bremsver-hältnis und Streckentabelle RADN verkehren. Ist ohne Anhängelast nur die Klotz-bremse wirksam gilt vmax 40 km/h.
Strecke Spiez – Heustrich
ZR Selbstrettung Hondrichtunnel
Ausrüstung für die Selbstrettung (entgegen Basisausrüstung R I-30111):
- Handlauf (ohne Alarmauslösung)
- Fluchtweg markiert
- Hilfsbeleuchtung / Dauerbeleuchtung.
Strecke Spiez – Brig
Z Kritischer Schienenzustand
Wenn Lokführer kritische Schienenverhältnisse feststellen, melden sie dies dem Fahrdienstleiter. Dieser verständigt den Dispatcher.
Der Dispatcher meldet die kritischen Schienenverhältnisse den EVU. Diese ver-anlassen, wenn notwendig, die Verstärkung der Traktionsmittel an Zügen Spiez – Brig in Einfachtraktion mit folgenden Anhängelasten:
4-achsige Lok = 400 t 6-achsige Lok = 600 t
Sobald sich die Witterungsverhältnisse bessern, werden die EVU durch den Dis-patcher entsprechend verständigt.
Strecke Reichenbach - Frutigen
R Anschlussgleis Wengi
Das Abstellen von Wagen im Streckengleis ist verboten.
Entwurf
322 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K. R I-30121
351 Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig)
Seite 2/5 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Strecke Frutigen – Brig
Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Dieseltraktion ist nur zulässig mit elektrischer Vorspannlok, ausgenommen bei Fahrten mit Triebfahrzeugen, die normalerweise im Rangierdienst eingesetzt sind, für Fahrten der Unterhaltsdienste der Infrastruktur, Fahrten für Hilfeleistun-gen und Versuchsfahrten der Infrastruktur.
Strecke Goppenstein - Hohtenn
ZR Selbstrettung Hohtenn- und Mittalgrabentunnel I und II
Ausrüstung für die Selbstrettung (entgegen Basisausrüstung R I-30111):
- Handlauf (ohne Alarmauslösung)
- Fluchtweg markiert
- Hilfsbeleuchtung / Dauerbeleuchtung
- Querverbindung zum anderen Streckengleis.
Für die Einleitung von Sofortmassnahmen bzw. die Sicherung bei Alarm / Be-triebsstörung sind die Gleise 151 – 153 und 251 – 253 als durchgehend doppel-spurig geführter Tunnelabschnitt zu betrachten.
Eine allfällig vorgeschriebene Fahrt auf Sicht darf erst aufgehoben werden, wenn
- die Freigabe beider Streckengleise durch die Interventionsdienste erfolgt, oder
- der Lokführer der „alarmauslösenden“ Fahrt bestätigt, dass keine Personen den Zug verlassen haben.
Strecke Goppenstein - Brig
Z Brandausbruch am Bahnkörper
Stellt das Fahr- oder Streckenpersonal einen Brandausbruch im Bereich der Bahn fest, so ist unverzüglich der Fahrdienstleiter zu verständigen. Nötigenfalls ist der Zug ausserordentlich anzuhalten. Um das Ausbreiten des Feuers durch den Fahrwind möglichst zu vermeiden, ist nebst der Alarmierung die Höchstge-schwindigkeit der Züge sofort auf vmax 50 km/h festzusetzen. Der Fahrdienstleiter Goppenstein ordnet die Geschwindigkeitsermässigung an.
Um bei einem Brand das Ausbreiten des Feuers durch den Fahrtwind möglichst zu vermeiden, beträgt die Höchstgeschwindigkeitvmax über den betroffenen Ab-schnitt vmax 50 km/h. Der Fahrdienstleiter ordnet die Geschwindigkeitsermässi-gung an.
Entwurf
R I-30121 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K. 322
Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig) 351
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/5
Entwurf
322 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K. R I-30121
351 Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig)
Seite 4/5 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Blausee-Mitholz
R Sichern von Fahrzeugen
Müssen Wagen im Hauptgleis abgestellt werden, so sind diese durch Bedienen von Feststellbremsen gegen Entlaufen zu sichern. Im oder vor Gefälle sind zu dem die Vorgaben gemäss FDV zu beachten.
Frutigen
Z Gleis 8-438
Die Annahme von Fahrten in Frutigen ist so zu wählen, dass Fahrten von und nach dem EIZ innerhalb von 7 Minuten in alle Richtungen gewährleistet sind.
Um die Weiche 60 im Ereignisfall (zeitkritische Ausfahrten der Intervention zur Ereignisbewältigung) freizulegen, ist hinter das entsprechende Zwergsignal (ZS8A) zu fahren. Nach Verständigung durch den Fahrdienstleiter ist von Gleis 438 nach Gleis 8 -113/213 unbegleitetes Schieben als Rangierbewegung mit Schritttempo zugelassen.
R vmax Hallen Erhaltungs- und Interventionszentrum (EIZ)
In der Halle Erhaltung (Gleise 963, 964 und 965) sowie in der Halle Intervention (Gleise 972, 971 und 983) ist vmax 5 km/h zulässig.
Gwatt
R Rangierbewegungen 4 - 34
Rangierbewegungen von Gleis 4 nach 34 und umgekehrt müssen bei dunkelge-schalteten Zwergsignalen ausgeführt werden.
Sp
Ka
Vi
4388
EIZ
113
213
Weiche 60
FrutigenErhaltungs- und
Interventionszentrum
EIZ
Entwurf
R I-30121 (Bern) – Ostermundigen – (Thun) – Reichenbach i.K. 322
Reichenbach i.K. – Kandersteg – (Brig) 351
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 5/5
Heustrich
R Anschlussgleis Hondrich Süd (Vigier)
Für Fahrten vom Anschlussgleis Vigier in die Gleise 323/324 kann durch den Fahrdienstleiter eine Zustimmung zur Vorbeifahrt an den Rangierhalttafeln für mehrere Fahrten generell erteilt werden. Der Rangierleiter ist quittungspflichtig zu verständigen.
Nach Beendigung der Rangierfahrten verständigt der Rangierleiter den Fahr-dienstleiter quittungspflichtig.
Kandersteg
R Einschränkung Gleis 25 (Senkanlage)
Das Befahren von Gleis 25 ist nur für das Zustellen bzw. Abholen von Fahrzeu- genFahrzeugen in/aus Gleis 25 und allenfalls bei Störungen gestattet. Der Ran-gierleiter hat den Fahrweg nach/via Gleis 25 explizit zu verlangen.
Spiez
Z Einfahrt von Heustrich in besetztes Gleis 15
Zum Vereinen von Reisezügen bei besetzen Einfahrten in Gleis 15 kann sich das Hindernis bereits 50 Meter nach dem Gleisabschnittsignal J35 befinden. Ab dem Gleisabschnittsignal J35 ist mit Fahrt auf Sicht vmax 10 km/h zu fahren.
Z Einfahrt von Einigen in besetztes Gleis 35
Zum Vereinen von Reisezügen bei besetzen Einfahrten in Gleis 35 kann sich das Hindernis bereits 50 Meter nach dem Gleisabschnittsignal H15 befinden. Ab dem Gleisabschnittsignal H15 ist mit Fahrt auf Sicht vmax 10 km/h zu fahren.
Entwurf
R I-30121 Spiez – Interlaken Ost 361
Spiez – Zweisimmen 362
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/5
Strecke Interlaken Ost - Interlaken West
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
- Im Zug dürfen an der gleichen Stelle höchstens zwei Triebfahrzeuge mit einer Meterlast von mehr als 5,3 t/m verkehren.
- Zwischen einzelnen Wagen nach D3 muss ein Abstand von ca 80 m ohne Wa-gen nach D3 eingehalten werden.
Strecke Interlaken Ost - Zweisimmen
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
ICN dürfen nur in Einfachtraktion verkehren.
Strecke Spiez – Zweisimmen
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
- Höchstens 3 Triebfahrzeuge pro Zug zulässig
- Streckenklasse D2: zulässig
- Streckenklasse D3: nur 1 Wagen pro Zug zulässig
Faulensee
Z Haltepunkt Faulensee
Es gelten für die Abfahrt dieselben Bestimmungen wie für Haltestellen.
Entwurf
361 Spiez – Interlaken Ost R I-30121
362 Spiez – Zweisimmen
Seite 2/5 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Interlaken Ost
R Rangierbewegungen in den nicht zentralisierten Bereichen „Güteran-
lage“ und „Werkstätte Bönigen“
Übergangspunkte sind:
- Bahnhof Güteranlage: Weiche 26 für Gleis 324 Weiche 28 für Gleis 333
- Güteranlage Werkstätte: Bahnübergang Geissgasse
Es werden folgende Funkkanäle verwendet:
- Rangierleiter P SBB 75
- Werkstätte Bönigen 88
Vor Fahrten in den nichtzentralisierten Bereich Güteranlage meldet sich der Rangierer über Funkkanal 75, bei Fahrten in den nichtzentralisierten Bereich Werkstätte Bönigen auf Funkkanal 88 bei den anderen Rangierern an.
Bei Anwesenheit von SBB Cargo in Güteranlage ist das SBB Cargo Manöver auf Kanal 73 für Fahrten in den nichtzentralisierten Bereich Güteranlage und Werk-stätte Bönigen zu verständigen.
Der Bahnübergang Geissgasse ist durch das Spitzenfahrzeug mit vmax 10 km/h zu befahren.
R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge Werkstätte Bönigen
Die Werkstätte Bönigen Weichen 4 und 8 sind in ablenkender Stellung für TGV verboten.Befahren der Weichen 4 und 8 in ablenkender Stellung ist für den TGV verboten.
Interlaken West
R Befahren der Weiche 16 bzw Weiche 23
Das Befahren der Weiche 16 sowie der Weiche 23 in Stellung nach Weiche 24 darf nur erfolgen, wenn die EV 30 abgeklappt ist. Das Umlegen der EV 30 ist beim Fahrdienstleiter zu verlangen.
Leissigen
Z Startende Züge Richtung Spiez
Die Zugspitze startender Züge in Gleis 3 Richtung Spiez soll sich nach Möglich-keit vor der Metertafel 18.460 befinden. Grund: vorgelagerte Balisengruppe (ETCS L1 LS).
Entwurf
R I-30121 Spiez – Interlaken Ost 361
Spiez – Zweisimmen 362
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/5
Entwurf
361 Spiez – Interlaken Ost R I-30121
362 Spiez – Zweisimmen
Seite 4/5 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Spiez
Z Einfahrt von Interlaken in besetztes Gleis 15
Zum Vereinen von Reisezügen bei besetzen Einfahrten in Gleis 15 kann sich das Hindernis bereits 50 Meter nach dem Gleisabschnittsignal J35 befinden. Ab dem Gleisabschnittsignal J35 ist mit Fahrt auf Sicht vmax 10 km/h zu fahren
Z Einfahrt von Wimmis in besetztes Gleis 35
Zum Vereinen von Reisezügen bei besetzen Einfahrten in Gleis 35 kann sich das Hindernis bereits 50 Meter nach dem Gleisabschnittsignal H15 befinden. Ab dem Gleisabschnittsignal H15 ist mit Fahrt auf Sicht vmax 10 km/h zu fahren.
Entwurf
R I-30121 Spiez – Interlaken Ost 361
Spiez – Zweisimmen 362
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 5/5
Entwurf
R I-30121 (Bern / Holligen) – Schwarzenburg 372
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/4
Strecke Fischermätteli – Schwarzenburg
ZR Sicherungsanlagen
- Automatischer Block ohne Zugschlusskontrolle
- Die ganze Strecke wird ferngesteuert
ZR Fahrstrassensicherung
Auf den Bahnhöfen Köniz bis Mittelhäusern sind alle in der Einfahr- und Ausfahr-fahrstrasse liegenden Weichen in der Grundstellung verschlossen.
ZR Deponierung der Weichenschlüssel
Die Weichenschlüsselkasten in Köniz, Gasel und Mittelhäusern befinden sich am Schaltposten, in Niederscherli am Mast Nr. 18 und in Schwarzenburg am Mast Nr. 26 vis-à-vis Güterschuppen und beim Schaltposten.
Zugriffsmöglichkeit durch den zuständigen Fahrdienstleiter, technische Fach-dienste sowie Lokführer BLS.
ZR Signale (Köniz – Schwarzenburg)
Einfahrsignale Köniz, Gasel, Niederscherli, Mittelhäusern und Lanzenhäusern signalisieren nur Halt und Fb 1. Schwarzenburg signalisiert Halt, Fb 1 für Fahrt in Gleis 2, Fb 6 für Fahrt in Gleis 1 und bei beleuchtetem Besetztsignal Fb 2 für Fahrt in Gleis 2.
Ausfahrvorsignale sind nicht vorhanden.
Ausfahrsignale signalisieren nur Halt und Fb 1. Auf allen Bahnhöfen ist für jede Fahrrichtung nur ein Gruppenausfahrsignal vor-handen.
Hilfssignale sind nicht vorhanden.
Entwurf
372 (Bern / Holligen) – Schwarzenburg R I-30121
Seite 2/4 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
ZR Auffahrbare Weichen (AB zu R 300.2)
Auf den Bahnhöfen Köniz, Gasel, Niederscherli und Mittelhäusern sind beid-seitig die in beide Hauptgleise führenden Weichen als betrieblich auffahrbare Weichen vorhanden.
Von der Weichenwurzel her ist eine auffahrbare Weiche nur in einer der beiden Stellungen auffahrbar. Die auffahrbare Stellung (Grundstellung) ist bei Tag und Nacht durch ein weiss-grünes Weichensignal nach R 300.2, Bild 255 bzw. 257, die nicht auffahrbare Stellung durch ein weisses Weichensignal nach R 300.2, Bild 238 bzw. 239 gekennzeichnet.
Die Weichen können für das Befahren des andern Gleises gestellt werden, dür-fen dann jedoch nicht aufgefahren werden.
Die auffahrbaren Weichen werden elektrisch in ihrer Endlage überwacht und im Ein- und Ausfahrsignal kontrolliert. Geht eine auffahrbare Weiche nach dem Auf-fahren nicht in ihre Grundstellung zurück, kann das Einfahrsignal nicht mehr auf Fahrt gestellt werden.
Die Endlage der auffahrbaren Weichen wird in den Einfahrsignalen überwacht; deshalb entfällt die Überwachung mit dem weissen Licht gemäss R 300.2, Bild 254.
Das Auffahren von Weichen durch Rangierbewegungen im Bahnhof sowie durch Kleinwagen ist verboten. Für solche Fahrten sind die auffahrbaren Weichen mit dem auf dem Bahnhof deponierten Schlüssel zu entriegeln und von Hand umzu-legen. Ausgenommen sind Reisezüge, die auf einem Unterwegsbahnhof wen-den. Für das Umstellen darf die auffahrbare Weiche aufgefahren werden.
Entwurf
R I-30121 (Bern / Holligen) – Schwarzenburg 372
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/4
ZR Rangiersignale mit Zusatzinformationen (Köniz – Schwarzenburg)
Bei den Ausfahrsignalen sind Rangiersignale angebracht, welche zusätzliche In-formationen an Züge und Rangierbewegungen auf die Strecke geben.
Sie können folgende Begriffe zeigen:
Grundstellung Rangierhaltsignal gemäss R 300.2, Bild 304 (nachts nicht angeleuchtet). Halt für Rangierbewegungen vor dem Signal. Gilt das Signal für meh-rere Gleise, ist der Halteort beim Sicherheitszeichen der betreffenden Weiche.
Rangieren gestattet gemäss R 300.2, Bild 309 (3 Lampen senkrecht übereinander). Rangierbewegungen sind gestattet über die Einfahrwei-che hinaus bis zu den Rangiergrenzen. Auffahrbare Weichen dürfen dabei nicht aufgefahren werden. Ausgenommen sind Reisezüge, die auf einem Unterwegsbahnhof wenden. Für das Umstellen darf die auf-fahrbare Weiche aufgefahren werden.
Rangierhaltsignal gemäss R 300.2, Bild 303 (5 Lampen als stehen-des Kreuz). Gleiche Bedeutung wie unter 34.1. Zusätzlich wird angezeigt, dass ein Kreuzungszug zu erwarten ist.
Als zusätzliche, im R 300.2 nicht enthaltene Stellung: 2 Lampen hori-zontal. Information: Das Ausfahrsignal ist gesperrt durch: - einen Zug bzw. Block belegt - eine Rangierbewegung auf der Strecke bzw Streckensperre eingeschaltet
Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
ICN dürfen nur in Einfachtraktion verkehren. Triebfahrzeuge mit mehr als 3 star-ren Achsen sowie RAe 2/4 1001, Ae610 und BLS Ae 6/8 sind verboten.
34.1
34.2
34.4
34.3
Entwurf
372 (Bern / Holligen) – Schwarzenburg R I-30121
Seite 4/4 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Strecke Köniz – Mittelhäusern
Z Gruppensignale
Die Signalisierung entspricht nicht den Anforderungen gemäss R 300.6 Ziffer 3.3.1.
Stehen mehrere Züge zur Abfahrt bereit, darf das Gruppensignal erst auf Fahrt gestellt werden, wenn eine Verständigung nach R 300.6 Ziffer 3.3.3 vorliegt. Dies gilt sowohl bei Ortsbedienung, wie auch im Fernbetrieb.
Z Vollzug von Kreuzungen
Nur möglich in Köniz, Gasel, Niederscherli, Mittelhäusern.
Die Sicherungsanlagen dieser Bahnhöfe erlauben gleichzeitige Einfahrten. Bei Vollzug einer Kreuzung (an der aufleuchtenden Haltstellung gemäss Ziffer 34.3 des Rangiersignals am Ausfahrsignal erkennbar), ist ab Perronanfang mit vmax 30 km/h zu fahren.
Z Weiterfahrt nach einer Zugtrennung
Nach einer Zugtrennung darf, trotz Fahrt zeigendem Einfahrsignal mit dem ers-ten Teil des Zuges auf den nächsten Bahnhof erst eingefahren werden, wenn der Fahrdienstleiter verständigt worden ist und dieser die Zustimmung erteilt hat. Vor dem Erteilen der Zustimmung sichert der Fahrdienstleiter das betroffene Stre-ckengleis durch Einschalten der Streckensperre.
Niederscherli
Z Verkehrsbeschränkungen für Gleis 1
Die Ausfahrt von Zügen ab Gleis 1 ist verboten (fehlende Zugbeeinflussung). Eine allfällige Verständigung durch den Fahrdienstleiter gemäss Zustimmung zur Fahrt bei Gruppensignalen ist unverändert notwendig.
Entwurf
R I-30121 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp 391
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/8
Strecke Reichenbach - Frutigen
R Anschlussgleis Wengi
Das Abstellen von Wagen im Streckengleis ist verboten.
Frutigen
Z Gleis 8-438
Die Annahme von Fahrten in Frutigen ist so zu wählen, dass Fahrten von und nach dem EIZ innerhalb von 7 Minuten in alle Richtungen gewährleistet sind.
Um die Weiche 60 im Ereignisfall (zeitkritische Ausfahrten der Intervention zur Ereignisbewältigung) freizulegen, ist hinter das entsprechende Zwergsignal (ZS8A) zu fahren. Nach Verständigung durch den Fahrdienstleiter ist von Gleis 438 nach Gleis 8 -113/213 unbegleitetes Schieben als Rangierbewegung mit Schritttempo zugelassen.
R vmax Hallen Erhaltungs- und Interventionszentrum (EIZ)
In der Halle Erhaltung (Gleise 963, 964 und 965) sowie in der Halle Intervention (Gleise 972, 971 und 983) ist vmax 5 km/h zulässig.
Sp
Ka
Vi
4388
EIZ
113
213
Weiche 60
FrutigenErhaltungs- und
Interventionszentrum
EIZ
Entwurf
391 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp R I-30121
Seite 2/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Vorschriften für die Lötschberg-Basisstrecke (LBS) Wengi-Ey (exkl.) / Frutigen (exkl.) – Visp (exkl.)
Die Gliederung entspricht den FDV R 300.1 – .15 (Bsp. 1.2 = Referenz zu R 300.1, Ziffer 2)
1.2 Die Lötschberg-Basisstrecke (LBS)
Der Perimeter der LBS umfasst die Strecke zwischen den optischen Signalen in Wengi-Ey, Frutigen und Visp.
Ort Signalbezeichnung Km-Angabe
Wengi-Ey S 710 km 10.933
Frutigen F 514 km 14.278
F 614 km 14.930
Visp A 389, A 489 SBB km 133.150
1.4.6 Technische Werte für die LBS
RBC-Daten
ETCS-Level-Übergänge
Bereich Level-Übergang (CAB-Anfang- / CAB-Ende-Tafel)
Wengi-Ey km 11.268
Frutigen km 14.378
km 14.555
Visp km 49.535 (Gleis 389, Oströhre)
km 49.591 (Gleis 489, Weströhre)
RBD Name Frutigen RBC-ID Fahrzeuge BL 2 3714 RBC-ID Fahrzeuge BL 3 7343746 Land / Region 448 Telefon 0041 512 800 502 Netzwerk-ID 22806
S p
K a
S i o
A b z w . W e n g i - E y
I V S T e l l e n f e l d
F r u t i g e n
S p w . F e r d e n
N H S F e r d e n
I V S R a r o n ( V i s p )
I V S W e n g i - E y
B r
k m 1 0 . 3
k m 1 1 . 1
k m 1 4 . 4
k m 3 5 . 2
k m 3 7 . 6
k m S B B 1 3 3 . 6
k m 1 3 . 5
W 34 W 44 W 60
Entwurf
R I-30121 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp 391
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/8
2.6.6 Kennzeichnung der Stellung einfacher Weichen mit Weichen-Lichtsignal
Begriff Weiche in gerader Stellung
Bedeutung Fahrt über den geraden Zweig
5.1 Beschränkungen im Verkehren von Fahrzeugen
Strecken Beschränkung
LBS Nicht zulässig: Fahrzeuge mit einem totalen Achsabstand von < 4 m
Dieseltraktion ist nur zulässig mit elektrischer Traktionsunterstüt-zung, ausgenommen bei Fahrten mit Triebfahrzeugen, die normaler-weise im Rangierdienst eingesetzt sind, für Fahrten der Unterhalts-dienste der Infrastruktur, Fahrten für Hilfeleistungen und Versuchs-fahrten der Infrastruktur.
5.1.2 Zugbildung
Schiebedienst (P-Lok) ist nicht zugelassen. Die EVU regeln die Bedingungen für das Einreihen der Lok in ihren Betriebsvorschriften.
5.1.3 Einschränkungen bei Zügen mit mehreren Stromabnehmern
Für das Befahren der LBS gelten folgende Einschränkungen bei Verwendung von mehreren Stromabnehmern:
- vmax 250 km/h: Für Züge mit maximal 2 Stromabnehmern mit einem Abstand > 180 m
- vmax 200 km/h: Für Züge mit maximal 2 Stromabnehmern mit einem Abstand > 15 m
- vmax 160 km/h: Für Züge mit maximal 6 Stromabnehmern mit einem Abstand > 15 m
- vmax von 125 km/h: Für Züge mit maximal 2 benachbarten Stromabnehmern mit einem Abstand < 15 m
Entwurf
391 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp R I-30121
Seite 4/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
6.1.1 Beachten der Zuglaufoptimierung (ZLO)
Der Lokführer muss die Informationen der ZLO beachten, solange sie nicht im Widerspruch zu geltenden Vorschriften stehen. Eine allfällige adaptive Lenkung (ADL) im Zulauf zum L2-Bereich ist zu beachten.
Information ZLO Bedeutung
V opt = xx km/h Vorgegebene Geschwindigkeit annehmen.
Bei Verzögerung:
- Bei einer Bergfahrt genügt es die Zugkraft abzuschal-ten. - Die Luftbremse ist nach Möglichkeit nicht einzuset-zen.
V opt = 0 Zug anhalten
- Bei einer Bergfahrt genügt es die Zugkraft abzuschal-ten. - Die Luftbremse ist nach Möglichkeit nicht einzusetzen.
Nach V opt = 0:
V opt = xx km/h
Oder
V opt = END
Zug wieder entsprechend Vorgabe anfahren
6.1.2 Zuglaufverfolgung (ZLV)
Um Fehlalarme der ZLV zu vermeiden, informiert der Lokführer den Fahrdienst-leiter rechtzeitig, wenn die erreichbare Geschwindigkeit des Zuges kleiner ist, als die auf Grund der Zugsdaten erwartete Geschwindigkeit (ausgenommen Vorga-ben ZLO).
6.3 Abfahrt
Aufstarten von Zügen vor dem letzten Signal der Aussensignalisierung
Beim Aufstarten im L0-Bereich vor dem letzten Signal der Aussensignalisierung wird für die Fahrt bis zum Levelwechsel (CAB-Tafel) eine vmax von 40 km/h emp-fohlen. Begründung: Wird schneller gefahren, bleibt dem ETCS-System nicht ge-nügend Zeit, um den Zug beim RBC anzumelden und ihm eine MA zu erteilen, was dann an der Levelgrenze einen Wechsel nach L2-TR anstatt L2-FS zur Folge hat.
6.4.8 Langsamfahrstellen im Übergangsbereich
Die verminderte Geschwindigkeit auf den Abschnitten mit Führerstandsignalisie-rung und im Übergangsbereich ist gemäss FDV anzuordnen und im RBC einzu-geben.
Eingabebereich ausserhalb der Abschnitte mit Führerstandsignalisierung:
Bereich Eingabebereich
Frutigen / Wengi-Ey ab/bis Streckengleis 109/209, km 9.108
Visp ab/bis Gleis 75/76, km 137.291
Entwurf
R I-30121 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp 391
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 5/8
7. Anlage 1 Ziffer 4.2.7 Halteort für Züge in der Betriebsart „Reversing“ (RV)
Begriff Halteort
Bedeutung Halt für Züge in der Betriebsart „Reversing“ (RV)
Standort Gleis Signal km
Frutigen 2 E 432 14.138
3 – 8 E 435 – 438 14.116
Visp 145 – 147 und 154 D 145 – 147 und D 154 134.530
Bemerkung: Unmittelbar nach dem Halt bei der RV-Tafel ist durch den Lokführer in den Level 0 zu wechseln und dem Fahrdienstleiter die Fahrbereitschaft zu melden.
Züge, die in der Betriebsart RV in Richtung Engstligentunnel fahren, halten ge-mäss dem DMI an (Bremszielpunkt 0). Im Engstligentunnel sind keine Halteortta-feln für Züge in der Betriebsart RV angebracht.
9.2 Kernprozess Störungen
Störungen an Bahntunneltor
Ist das Bahntunneltor gestört, hat der Fahrdienstleiter dem Lokführer quittungs-pflichtig Halt vor dem Bahntunneltor (km-Angabe) zu übermitteln und den Lokfüh-rer zu beauftragen eine Profilkontrolle durchzuführen. Die Fahrt im Gleisabschnitt mit dem Bahntunneltor erfolgt in der Betriebsart „On Sight“ (OS).
Störungen an Schiebetoren
Bei einer Störung an Schiebetoren, sind die betreffenden Schiebetore im Auftrag des Fahrdienstleiters durch den Operator Technik Betrieb (OTB) zu öffnen und wieder zu schliessen. Falls die Überwachung nicht vorhanden ist, ist das Schie-betor durch einen anwesenden Fachdienstmitarbeiter oder durch einen Lokführer (Güterzug) manuell zu öffnen und wieder zu schliessen.
Nach der örtlichen Kontrolle darf die Schiebetorüberwachung durch den Fahr-dienstleiter umgangen werden, wenn die Bestätigung des OTB vorliegt, dass sich keine Personen im entsprechenden Bereich befinden.
9.12 Ungebremstes Fahrzeug am Zugschluss
Der Lokführer informiert sofort den Fahrdienstleiter, wenn auf der Zufahrt zum LBT am Zugschluss Bremsen ausgeschaltet werden müssen.
Die Einfahrt von Zügen in den LBT mit einem ungebremsten Fahrzeug am Zug-schluss ist verboten.
Müssen im LBT am Zugschluss Bremsen ausgeschaltet werden, ist die Weiter-fahrt unter Berücksichtigung der Vorschriften „Weiterfahrt mit einem ungebrems-ten Fahrzeug am Zugschluss (FDV 300.9, Ziffer 12.3.4) zugelassen.
Entwurf
391 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp R I-30121
Seite 6/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
9.13 Gefährdungen und Unfälle
Grundausrüstung für die Selbstrettung im Lötschberg-Basis-, Engstligen- und Widitunnel
- Durchgehender Perron (35 cm über Schienenoberkante)
- Beleuchtung auf der Evakuierungsseite
- Handlauf
- Beschilderung des Fluchtwegs
- Schiebetore mit manueller Notöffnung (ca. alle 330 m)
- Telefon und Handfeuerlöscher in den Querschlägen beim Schiebetor
Beim nur ca. 200 Meter langen Widitunnel befindet sich der Notausstieg bei den Tunnelportalen. Schiebetore, Telefone und Feuerlöscher sind nicht vorhanden.
Nothaltestelle (NHS) Ferden, km 37.6
Die NHS Ferden ist zusätzlich zur Grundausrüstung wie folgt ausgerüstet:
- Halteorttafeln 300 m und 400 m
- Perron 55 cm über Schienenoberkante auf 472 m Länge
- 6 Fluchtquerstollen mit Schiebetoren alle 85 Meter
- Lautsprecher
- Videoüberwachung
- Überdruck mit Frischluft im geschütztem Bereich
- Rauchabzuganlage im Bahntunnel.
Bei einem Alarmgrund (Ereignis) wird bei allen Zügen die Distanz zur NHS Fer-den auf dem DMI als Textmeldung angezeigt.
Interventionsstelle (IVS) Wengi-Ey, km 11.1
Die IVS Wengi-Ey ist mit einem Rückhaltebecken für Lösch- und Schmutzwasser ausgerüstet. Sie dient primär für die Ereignisbewältigung an havarierten Güterzü-gen.
Interventionsstelle (IVS) Tellenfeld, km 14.4
Die IVS Tellenfeld ist wie folgt ausgerüstet:
- Halteorttafeln für Reisezüge mit einer Länge von 300 m (aus Richtung LBT)
- Perron 35 cm über Schienenoberkante
- Beleuchtung
- Videoüberwachung.
Bei einem Alarmgrund (Ereignis) wird bei allen Zügen die Distanz zur IVS Tellen-feld auf dem DMI als Textmeldung angezeigt.
Entwurf
R I-30121 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp 391
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Interventionsstelle (IVS) Raron (Bhf Visp), km 133.6
Die IVS Raron ist wie folgt ausgerüstet:
- Beleuchtung (vor Ort bedienbar)
- Lautsprecher (vor Ort bedienbar).
Bei einem Alarmgrund (Ereignis) wird bei allen Zügen die Distanz zur IVS Raron auf dem DMI als Textmeldung angezeigt.
9.13.4 Gefahr vermindern
Geschwindigkeitsreduktion bei Brandausbruch
Bei der Vermutung eines Brandes im Zug darf mit vmax 80 km/h bis zum nächsten Halteort gefahren werden.
Halteorte im Ereignisfall
Reisezüge In Brand geratene Züge halten in einer der Interventionsstellen Tellenfeld (km 14.4) bzw. Raron (km 133.6) oder in der Nothaltestelle Ferden (km 37.6) an.
Züge der Rollenden Autobahn Bei einem Brand in einem Begleitwagen ist sofort, wenn möglich bei einem Fluchtstollen (ca. alle 330 m) anzuhalten.
Bei einem Brand auf einem NT-Wagen ist gemäss „Güterzüge“ zu verfahren.
Güterzüge In Brand geratene Güterzüge haben, sofern möglich, aus dem Tunnel zu fahren und in der Interventionsstelle Tellenfeld (km 14.4) bzw. Raron (km 133.6) anzu-halten. Nach Verständigung durch den Fahrdienstleiter haben nordwärts fah-rende Güterzüge nach Möglichkeit bis zur Interventionsstelle Wengi-Ey (km 11.1) zu fahren.
9.14 Ergänzende Bestimmungen bei einem Ereignis auf der Lötschberg-Basis-strecke
Freilegen der Strecke im Ereignisfall
Alarm Grossereignis (AGE)
Der Fahrdienstleiter löst Alarm Grossereignis auf der LBS insbesondere im Brandfall, oder bei einem Zugzusammenstoss aus.
Zur Freilegung der Strecke verlassen die Züge (ohne Ereigniszug) die LBS wie folgt:
- Züge, die am Ereignisort vorbei gefahren sind verlassen die LBS in Vorwärts-fahrt
- Für Züge die gegen den Ereignisort fahren werden keine weiteren Zugfahrstrassen eingestellt. Die Züge verlassen die LBS mit der automatischen Tunnelräumung in der Betriebsart „Reversing“ (RV).
Entwurf
391 Reichenbach i.K. – Lötschberg-Basistunnel (LBT) – Visp R I-30121
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Alarm Ereignis (AE)
Der Fahrdienstleiter löst Alarm Ereignis auf der LBS insbesondere bei Störungen an der Sicherungsanlage oder an Fahrzeugen, wenn die Weiterfahrt verhindert ist, aus.
Zur Freilegung der Strecke verlassen die Züge (ohne Ereigniszug) die LBS wie folgt:
- Züge, die am Ereignisort vorbei gefahren sind verlassen die LBS in Vorwärts-fahrt
- Für Züge die gegen den Ereignisort fahren werden keine weiteren Zugfahrstrassen eingestellt.
Güterzüge / Lokzüge:
Der Fahrdienstleiter stellt manuelle Rückwärtszugfahrstrassen ein. Die Züge ver-lassen die Strecke in der Betriebsart „Reversing“ (RV).
Reisezüge:
Reisezüge werden grundsätzlich gewendet (Führerstandwechsel) und verlassen die Strecke als Zugfahrt in der Betriebsart „Full Supervision“ (FS).
Bevor der Fahrdienstleiter dem Lokführer den Auftrag gibt den Führerstand abzu-rüsten, muss die Bestätigung durch den Lokführer vorliegen, dass sich am Zug-schluss ein ETCS-funktionsfähiger Führerstand befindet.
Ist kein ETCS-funktionsfähiger Führerstand am Zugschluss vorhanden, verlässt der Zug die Strecke in der Betriebsart „Reversing“ (RV).
Übermittlung von Langsamfahrstellen und aktiven Schutzstrecken bei AE mit Fahrten in der Betriebsart RV: Der Fahrdienstleiter verständigt die Lokführer protokollpflichtig über Langsam-fahrstellen auf der Strecke < 80 km/h; im Bahnhofgebiet < 40 km/h sowie über aktive Schutzstrecken.
Entwurf
R I-30121 (Luzern) – Ballwil – Lenzburg 431
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/8
Vorbemerkung
Dieses Kapitel enthält die für die Zugfahrten und Rangierbewegungen geltenden Zusatzbestimmungen und Ausnahmeregelungen für die Strecke Emmenbrücke (exkl.) – Lenzburg (inkl.). Die Gliederung entspricht den FDV R 300.1 – .15 (Bsp: 3.2 = Referenz zu R 300.3 Ziffer 2).
1.3.2 Begriffe
Bahnphase
Die Zeit bei einer Verkehrsregelungsanlage, in welcher eine Zustimmung zur Fahrt für die Bahn besteht und der Strassenverkehr aufgehalten wird.
Permanent betriebene Verkehrsregelungsanlage Die strassenseitige Signalisierung ist dauernd in Betrieb. Die Strassenampel kann sämtliche Phasen anzeigen (rot, orange, grün, orange-blinkend).
Eine permanent betriebene Verkehrsregelungsanlage kann während den Rand-stunden auch situativ betrieben werden.
Situativ betriebene Verkehrsregelungsanlage
Die strassenseitige Signalisierung ist in der Grundstellung dunkel. Wird sie von der Bahn benötigt, schaltet die Anlage auf Rot um. Die Strassenampel kann nicht grün zeigen.
2.2.8 Signale für den Strassenbahnbetrieb
Strassenbahnbereiche werden auf der Strecke und in Bahnhöfen mit Signalen für Strassenbahnbereich gekennzeichnet.
In Hitzkirch und Mosen in Fahrrichtung Lenzburg – Luzern sowie in Hochdorf, Schönau und Boniswil in Fahrrichtung Luzern – Lenzburg sind keine Vorsignale vorhanden.
Grundsatz
- Strassenbahnsignale gelten für Züge und Rangierbewegungen.
- Das Signalbild der Strassenbahnsignale zeigt eine Lichtreihe von 3-5 Lampen und kann mit reflektierendem Kreis gekennzeichnet werden. Strassenbahnsig-nale werden mit Buchstaben und Ziffern bezeichnet.
- Die Strassenbahnsignale signalisieren ausser im Störungsfall Halt oder Fahrt.
Ein Strassenbahnsignal kann folgende Bilder zeigen:
- Halt
- Fahrt
- Vorsicht
- Ausser Betrieb
Entwurf
431 (Luzern) – Ballwil – Lenzburg R I-30121
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- Strassenbahnsignal mit weiss reflektierendem Kreis stehen zusätzlich mit der Stellwerkanlage in Abhängigkeit
- Strassenbahnsignale ohne weiss reflektierenden Kreis zeigen nur die Bahn-phase der dazugehörigen Verkehrsregelungsanlage an und stehen in keiner Abhängigkeit mit dem Stellwerk
- Das Strassenbahnsignal gibt dem Lokführer Auskunft über die Stellung der Signale für den Strassenverkehr. Gegenseitige feindliche Fahrten werden durch die Verkehrsregelungsanlage ausgeschlossen
- Die Sicherheit ist gleich wie im Strassenverkehr (technische Sicherheit)
- Bei Störungen der Verkehrsregelungsanlage erfolgt deren Ansteuerung nicht automatisch.
Signalbegriffe
Begriff Halt
Bedeutung Halt vor dem Signal
Beziehung zu andern Signalen Im permanenten Betrieb zeigen die Signale für den Strassenver-kehr in der Regel grün. Im situativen Betrieb zeigen die Signale für den Strassenverkehr dunkel.
Begriff Fahrt
Bedeutung Fahrt
Beziehung zu andern Signalen Die Signale für den Strassenverkehr zeigen rot.
Im Störungsfall (gestörte Verkehrsregelungsanlage, Spannungsausfall, etc.) kön-nen die folgenden Signalbilder angetroffen werden:
blinkend
Begriff Vorsicht
Bedeutung Fahrt mit Vorsicht
Beziehung zu andern Signalen Die Verkehrsregelungsanlage ist gestört
dunkel
Begriff Ausser Betrieb
Bedeutung Fahrt mit Vorsicht
Beziehung zu andern Signalen Die Verkehrsregelungsanlage ist ausser Betrieb
Entwurf
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09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/8
2.5.3 Gruppensignal-Halttafel mit Info-Tafel
Farbe: Orange
Begriff Gruppensignal-Halttafel mit Info-Tafel
Bedeutung Vorbeifahrt an der Gruppensignal-Halttafel nur nach quittungspflichtiger Verständigung durch den Fahrdienstleiter
2.5.4 Merktafel für fehlendes Vorsignal zu einem Hauptsignal
Begriff Fehlendes Vorsignal zum Hauptsignal
Bedeutung In Bremswegentfernung folgt ein Hauptsig-nal. Am Hauptsignal ist Halt zu erwarten.
3 Anordnungen und Übermittlung
Zwingender Halt
Die Züge und Rangierbewegungen haben in allen Bahnhöfen und Haltestellen von Ballwil (inkl.) bis Seon (inkl.) infolge Abhängigkeiten zum Einschalten von Bahnübergangs- und Verkehrsregelungsanlagen anzuhalten. Die Einschaltzeiten sind auf haltende Züge abgestimmt.
Ausnahmen:
- Schönau (Fahrrichtung Lenzburg – Luzern) Durchfahrt möglich (ausser mit RABe 520 geführte Züge)
- Seon (Fahrrichtung Lenzburg – Luzern).
4.1.5 Rangierbewegungen in Bahnhöfen
Auf den Bahnhöfen Baldegg (Seite Luzern), Beinwil am See (Seite Lenzburg), Birrwil (Seite Luzern) und Seon (Seite Lenzburg) dürfen Rangierbewegungen mit Zustimmung des Fahrdienstleiters ohne Fahrordnung bis zum Rangierhaltsignal rangieren.
4.2.7 Rangierbewegungen im Strassenbahnbereich bzw über Bahnübergänge
Grundsätzlich wird die erforderliche Zustimmung vom Fahrdienstleiter unabhän-gig der Anzeige der Strassenbahnsignale erteilt.
Bei Rangierbewegungen im Bahnhof und auf die Strecke sind alle Bahnüber-gangs- bzw. Verkehrsregelungsanlagen als gestört und örtlich nicht bewacht zu betrachten. Kann der Rangierleiter durch das „Fahrt“ zeigende Strassenbahnsig-nal feststellen, dass die Bahnübergangs- oder Verkehrsregelungsanlage einge-schaltet ist, darf der Bahnübergang mit Fahrt auf Sicht gemäss FDV 300.4 Ziffer 2.7.1 befahren werden.
Entwurf
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Seite 4/8 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
5.1.3 Einreihung der Triebfahrzeuge
Waldibrücke (inkl.) – Lenzburg (inkl.)
Das Spitzenfahrzeug muss mit betriebsfähigem ZUB/ETM bzw. SIGNUM/ETM ausgerüstet sein, da in der Aussenanlage generell Eurobalisen eingesetzt sind.
Triebfahrzeuge sind nur in einfacher Traktion oder als zwei zusammengekup-pelte Triebfahrzeuge zugelassen.
Ausnahmen:
- Einsatz von nicht mit ETM ausgerüsteten Fahrzeugen für Arbeitsstellen bzw. Unterhalt auf gesperrten Gleisen. Diese können auch in Schleppfahrt bis zum Nachbarbahnhof überführt werden
- Bei Hilfeleistungen alle SBB-Triebfahrzeuge. In diesen Fällen sind Situationen gemäss Ziffer 9.10 zu erwarten.
Streckeneinschränkungen (Lichtraumprofil)
Zugelassen sind:
Waldibrücke (exkl.) – Hitzkirch (inkl.) Personenverkehr: Reisezugwagen ohne öffnungsfähige Fenster.
Seitlich öffnungsfähige Schiebefenster (z.B. RBDe 560 Trieb- und Steuerwagen) gelten als Fahrzeuge ohne öffnungsfähige Fenster.
Güterverkehr: alle Fahrzeuge ohne seitliche Lademassüberschreitung
Hitzkirch (exkl.) – Lenzburg Gleis 7(exkl.) Sonderprofil Seetal Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die das Sonderprofil Seetal einhalten.
Verkehr SBB: RABe 520
Ausnahmen, mit protokollpflichtigem Befehl Fahrt auf Sicht: Hilfeleistungen: alle SBB-Triebfahrzeuge und dazu benötigte Fahrzeuge Unterhaltdienst: Fahrzeuge für Arbeitsstellen bzw. Unterhalt. Das Hinauslehnen und die Fahrt auf Trittbrettern sind verboten.
5.3.7 Geschwindigkeitseinschränkungen
Strassenbahnbereich Die vmax im Strassenbahnbereich mit Fahrt auf Sicht beträgt:
- 40 km/h für die mit RABe 520 geführten Züge und Rangierbewegungen
- 10 km/h für die übrigen Züge und Rangierbewegungen.
6.3 Abfahrt
Abfahrprozess beim Strassenbahnsignal
Bei der Abfahrt gilt die durch das Strassenbahnsignal signalisierte Fahrt bis zum nächsten Strassenbahnsignal bzw. zum Ausfahrsignal (dazwischen können Kon-trolllichter vorhanden sein).
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Zeigt das Strassenbahnsignal Fahrt, darf bei fehlender Sicht auf das Ausfahrsig-nal oder bei Halt zeigendem Ausfahrsignal bis zum nächsten Halt zeigenden Sig-nal gefahren werden.
Abfahrprozess bei Gruppensignal-Halttafel mit Info-Tafel
- der Lokführer oder der Rangierleiter melden sich rechtzeitig unter Angabe des Abfahrgleises beim Fahrdienstleiter
- nach Einstellen der Fahrstrasse bestätigt der Fahrdienstleiter dem betreffen-den Lokführer quittungspflichtig, dass die Fahrstrasse eingestellt ist
- der Lokführer darf abfahren, sofern alle Bedingungen für die Abfahrt erfüllt sind
6.4 Befahren der Schutzstrecke km 26.493 zwischen Mosen und Beinwil am See
Beim Verkehren von zwei RABe 520 in Vielfachsteuerung ist das Senken der Stromabnehmer beim Befahren dieser Schutzstrecke nicht nötig.
6.5.2 Halteort
- RABe 520, RBDe 560/562/568 ohne Zwischenwagen halten bei der Zuglän-gentafel, wo diese fehlt: Ende Perron.
- Übrige Formationen/Züge: Mit und ohne Zuglängentafel Zugspitze generell ca. 10 m vor Ende Perron. Damit wird der Standort der Eu-robalise 13 m vor dem Perronende berücksichtigt.
6.5.4 Einfahrt in ein besetztes Gleis in den Bahnhöfen von Waldibrücke (inkl.) bis Lenzburg (exkl.)
Wo die besetzte Einfahrt nicht mittels Besetztsignal angeordnet werden kann, können die im R I-30111 festgelegten Distanzen nicht eingehalten werden. Das Hindernis kann bereits nach der ersten Weiche stehen. Der Fahrdienstleiter ver-ständigt den Lokführer in diesen Fällen protokollpflichtig.
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9 Störungen Grundsatz für die Strecke Eschenbach – Lenzburg
In Bezug auf das Sicherungsanlagenkonzept und auf die am Bildschirm des Fahrdienstleiters fehlende Information der Strassenbahnsignale, sowie der Bahn-übergangs- und Verkehrsregelungsanlagen, werden allfällige Verständigungen / Befehle des Fahrdienstleiters ohne Sicherheitsmassnahmen betreffend dieser Anlage erteilt.
In folgenden Fällen sind die Bahnübergangs- bzw. Verkehrsregelungsanlagen als gestört und örtlich nicht bewacht zu betrachten:
- bei Vorbeifahrt an Halt zeigenden Haupt- bzw. Strassenbahnsignalen
- bei einem Halt resp. einer durchschnittlichen vmax von unter 30 km/h zwischen Deckungssignal, Zugbeeinflussung und Bahnübergangsanlage
- bei Rangierbewegungen.
9.7.2 Strassenbahnsignal geht nicht auf Fahrt
Strassenbahnsignal mit weissem reflektierendem Kreis
Zeigt das Strassenbahnsignal mit weissem reflektierendem Kreis nicht Fahrt, ist zwingend anzuhalten und für die Weiterfahrt eine quittungspflichtige Verständi-gung des Fahrdienstleiters erforderlich.
Diese beinhaltet nur den einwandfreien Zustand des Fahrwegs bis zum folgen-den Hauptsignal.
Strassenbahnsignal ohne weissen reflektierenden Kreis
Zeigt das Strassenbahnsignal ohne weissen reflektierenden Kreis nicht Fahrt, darf der Lokführer von sich aus ohne Verständigung durch den Fahrdienstleiter bis zum nächsten Strassenbahn- oder Hauptsignal fahren.
Einleitung der Bahnphase bei der Verkehrsregelungsanlage
Ist beim Strassenbahnsignal ein oranger Tastenkasten vorhanden, ist mit dem Vierkantschlüssel die Bahnphase der Verkehrsregelungsanlage einzuleiten.
Entwurf
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9.10 Störung an Sicherheitseinrichtungen
Funktioniert die Zugbeeinflussung nicht ordnungsgemäss, hat der Lokführer fol-gende Situationen zu erwarten:
- Das zugehörige Hauptsignal ist in Haltstellung zu erwarten.
- Das zugehörige Strassenbahnsignal ist als gestört zu betrachten.
- Die zugehörige Bahnübergangsanlage ist als gestört und örtlich nicht bewacht zu betrachten.
Der Lokführer informiert den Fahrdienstleiter spätestens beim nächsten Halt.
Störung an der Zugbeeinflussungs-Fahrzeugausrüstung
Ist die Zugbeeinflussungs-Fahrzeugausrüstung gestört, hat der Lokführer
- anzuhalten und
- den Fahrdienstleiter zu verständigen und
- die unter 9.10 aufgeführten Situationen zu erwarten.
Fällt die Zugbeeinflussungs-Fahrzeugausrüstung unterwegs aus, so darf bis zum nächsten Standort eines Ersatzzuges weitergefahren werden; höchstens eine Hin- und Rückfahrt.
Unregelmässigkeiten
Bei Ereignissen ist wie folgt zu verfahren:
Ereignis ausserhalb des Strassenbahnbereichs: - Es gelten die Vorschriften wie auf dem übrigen SBB-Netz, wenn der Zug am
Unfall nicht beteiligt ist. Der Lokführer kann aber jederzeit den Fahrdienstleiter über einen Unfall informieren und dadurch die Alarmierung der Ereignisdienste auslösen.
Ereignis innerhalb des Strassenbahnbereichs: - In diesem Bereich ist im Ereignisfall die Strassenverkehrsgesetzgebung mass-
gebend.
Entwurf
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Entwurf
R 30121 Solothurn – Moutier 481
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Strecke Oberdorf – Gänsbrunnen
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Dieseltraktion ist nur zulässig mit elektrischer Traktionsunterstützung, ausgenom-men bei Fahrten mit Triebfahrzeugen, die normalerweise im Rangierdienst einge-setzt sind, für Fahrten der Unterhaltsdienste der Infrastruktur, Fahrten für Hilfe-leistungen und Versuchsfahrten der Infrastruktur.
Strecke Gänsbrunnen - Crémines
Z Entlad von Heizöl bei km 16.200
- Die Züge verkehren signalmässig ab Gänsbrunnen.
- Die Wagen sind bei der Entladestelle zu bremsen und durch 2 Hemmschuhe zu sichern.
- Vor dem Öffnen der Domdeckel muss die Fahrleitung ausgeschaltet (Sektor 72) und geerdet werden.
- Zum Bewegen des Zuges sind die Domdeckel zu schliessen und die Fahrlei-tung einzuschalten.
- Die Weiterfahrt des Zuges ist dem Fahrdienstleiter zu melden.
Gänsbrunnen
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Rampengleis 11 ist für Rollmaterial des Personenverkehrs verboten.
Moutier
R Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Das Rangieren mit Reisezugwagen von Gleis 5 nach Gleis 69 über Weiche 12 (oder umgekehrt) ist verboten.
Oberdorf
R Gleis 31
Nur mit 2-achsigen Fahrzeugen und in Schritttempo erlaubt.
Entw
urf
481 Solothurn – Moutier R 30121
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Entwurf
R 30121 Solothurn – Burgdorf 482
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2
Strecke Solothurn – Wiler
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Fahrzeuge mit Ladungen bis P/C 70/400 sind zugelassen.
Strecke Solothurn – Burgdorf (nur BLS-Bahnhöfe)
Z Bedingungen für besetzte Einfahrt
- Bei einer Einfahrt in ein besetztes Gleis ist die Geschwindigkeitsschwelle im-mer beim Einfahrsignal.
- Fahrzeuge dürfen frühestens 150 m nach der Geschwindigkeitsschwelle abge-stellt sein.
Z Kennzeichnung von Kopfgleisen
Gleisabschlüsse von Kopfgleisen sind in der Regel nicht mit rotem Licht gekenn-zeichnet.
Biberist Ost
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Einfahrten von Güterzügen in Gleis 1 sind verboten.
Gleis 1 ist verboten für Fahrzeuge mit Ladungen grösser als C 25/344. Der Fahr-dienstleiter klärt vor der Zustimmung zur Rangierbewegung in Gleis 1 mit dem Rangierleiter das Profil der Ladungen ab.
Gleis 1 ist verboten für Fahrzeuge mit Ladungen gemäss AS-eeee-0945/0949.
R Rangieranlage Biberist Ost (Biberist Ost – Gerlafingen)
Die Rangieranlage Biberist Ost ist mit den Gleisanlagen des Bahnhofs Gerlafin-gen zusammengeschlossen. Die beiden Weichenbezirke werden wie folgt be-grenzt:
- Weichenbezirk Biberist Ost: Rangier-Haltsignal km 5.570 Weichenbezirk Gerlafingen: Rangier-Haltsignal km 5.630
- Für die Zirkulation von Fahrzeugen zwischen den beiden Weichenbezirken sind gelten die Bestimmungen des R 300.4 massgebend.
- Biberist Ost - Gerlafingen oder umgekehrt: Kann ein Güterzug wegen Überfül-lung nicht über das Betriebsgleis verkehren, hatbestellt die EVU im Auftrag der Betriebsführung für die betreffende Strecke einen Teilausfall zu bestellen. Der Fahrdienstleiter hatverständigt quittungspflichtig das Fahrpersonal quittungs-pflichtig über das Verkehren als Rangierbewegung via Rangieranlage zu ver-ständigen und darferteilt die Zustimmung zum Überfahren des Rangiersignals km 5.570 bzw. 5.630 erst nach erfolgter Bestellung des Teilausfalls erteilen.
Entwurf
482 Solothurn – Burgdorf R 30121
Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Gerlafingen
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Einfahrten von Güterzügen in Gleis 1 sind verboten.
Gleis 1 ist verboten für Fahrzeuge mit Ladungen grösser als C 25/344. Der Fahr-dienstleiter klärt vor der Zustimmung zur Rangierbewegung in Gleis 1 mit dem Rangierleiter das Profil der Ladungen ab.
Gleis 1 ist verboten für Fahrzeuge mit Ladungen gemäss AS-eeee-0945/0949.
Z Vorbeifahrt an Halt zeigenden Hauptsignalen
Fahrrichtung Solothurn – Burgdorf dürfen alle einfahrenden Güterzüge das Halt zeigende Ausfahrsignal E überfahren, wenn sie eindeutig verständigt worden sind.
Z Weitere Anordnungen
Im Anschluss an eine Rangierfahrt aus der Rangieranlage Biberist Ost kann die Fahrt ohne Halt als Zug fortgesetzt werden, sofern das Hauptsignal E Fahrt zeigt und eine eindeutige Verständigung (Funk, Winken) durch den Fahrdienstleiter er-folgt.
Entwurf
R I-30121 Langenthal – Huttwil – Wolhusen 493
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2
Strecke Langenthal – Huttwil - Wolhusen
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Verkehren elektrische Triebfahrzeuge in Doppel- oder Mehrfachtraktion, darf die zulässige Anhängelast die Normallast des stärksten eingereihten Triebfahrzeugs nicht übersteigen. Ausnahme: Nach Bewilligung durch die Infrastrukturbetreiberin können einzelne Züge mit einer erhöhten Normallast von 900 t (Stufenschalter-Lok) bzw. 1100 t (Umrichter-Lok) geführt werden. Bewilligungsprozess und Umsetzung gemäss BLS D IBP 43.
Vorbehalten bleiben restriktivere Vorgaben der jeweiligen EVU.
Z Bedingungen für besetzte Einfahrt (nur BLS-Bahnhöfe)
- Bei einer Einfahrt in ein besetztes Gleis ist die Geschwindigkeitsschwelle im-mer beim Einfahrsignal.
- Fahrzeuge dürfen frühestens 150 m nach der Geschwindigkeitsschwelle abge-stellt sein.
Z Kennzeichnung von Kopfgleisen (nur BLS-Bahnhöfe)
Gleisabschlüsse von Kopfgleisen sind in der Regel nicht mit rotem Licht gekenn-zeichnet.
Langenthal GB
R Einschränkungen für Fahrzeuge
Ablaufberg
Radius darf befahren werden von
250 m alle Fahrzeuge ausser solche mit Zeichen oder
« xxx m» dessen Mindestradius < 250 m beträgt
R Einschränkungen für Fahrzeuge
In Langenthal GB sind Abläufe von Wagen und Wagengruppen bis maximal 8 Achsen ohne bediente Handbremse zugelassen.
Lindenholz
Z Haltepunkt Lindenholz
Es gelten für die Abfahrt dieselben Bestimmungen wie für Haltestellen.
Entwurf
493 Langenthal – Huttwil – Wolhusen R I-30121
Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Lotzwil
Z Abweichungen vom normalen Halteort
nach Huttwil Gleise 2 und 3
Spätestens Halt vor Sicherheitszeichen Weiche 6
Menznau
Z Einfahrt in Gleise 112 und 113 (Menznau West)
Die Gleise 112 und 113 können am Ende auf einem Abschnitt von 30 Metern (einbetonierter Gleisbereich vor dem Sperrsignal SP112 bzw. SP113) belegt sein, ohne dass dies als Einfahrt auf ein besetztes Gleis gilt.
R Zustimmung zur Rangierbewegung Gleis 112 und 113 (Menznau West)
Die Gleise 112 und 113 gelten als zentralisierter Bereich gem. R 300.4. Rangier-bewegungen von und nach den Gleisen 112 und 113 müssen in jedem Fall durch den Rangierleiter beim Fahrdienstleiter verlangt werden. Der Fahrdienstleiter stellt den Fahrweg ein und erteilt fernmündlich die Zustimmung zur Fahrt zum Befahren vomn und nach dem zentralisierten Bereich fernmündlich.
Entwurf
R I-30121 Castione-A. – Bellinzona– (Chiasso/Stabio) 541/c
542
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2
Strecke Stabio – Mendrisio
GV Signalmittel der Fahrzeuge
Zwischen der Landesgrenze und Mendrisio kann auf das zusätzliche Mitführen der schweizerischen Signalmittel verzichtet werden.
Bellinzona
R Unbegleiteter Reisezug
Der Lokführer eines unbegleiteten Reisezuges verlangt rechtzeitig beim Fahr-dienstleiter den Fahrweg vom Abstellgleis ins Abfahrgleis.
Vorschriften für die ETCS L2 Strecke
Betriebspunkt Giubiasco
Die Gliederung entspricht den FDV R 300.1 – .15: (Bsp: 1.4.6 = Referenz zu R 300.1, Ziff. 4.6)
1.4.6 Technische Werte Giubiasco
RBC-Daten
RBC Name CBT (Ceneri) RBC-ID Fahrzeuge BL 2 5561 RBC-ID Fahrzeuge BL 3 7345593 Land / Region 448 Telefon 0041 512 800 505 Netzwerk-ID 22806
Level-Übergang
- Bellinzona – Giubiasco: km 152.228 (CAB Anfang- / CAB Ende-Tafel) - Rivera-B. – Giubiasco: km 157.508 (CAB Anfang- / CAB Ende-Tafel) - S. Antonino – Giubiasco: km 156.116 (CAB Anfang- / CAB Ende-Tafel)
Entwurf
541/c Castione-A. – Bellinzona– (Chiasso/Stabio) R I-30121
542
Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
2.2.8 Signale für den Strassenbahnbetrieb
Die Strassenbahnbereiche sind nur mit Anfangs- und Endsignalen für Strassen-bahnbereich (R 300.2, Bilder 216 und 216.2) signalisiert:
- ab Bahnübergang «Via Moderna» (Gleis 76) - ab Bahnübergang «Freiverlad» (Gleis 79)
Es sind keine Vorsignale gemäss R 300.2, Bild 216.1 aufgestellt.
4.5 Rangierbewegungen
Rangierbewegungen im Level-Übergang zwischen den ETCS Haltsignalen GIU22S / GIU23S / GIU24S und den Einfahrsignalen Bellinzona O152 / O252 sind nur gemäss «Ergänzende Bestimmungen für Rangierbewegungen in ge-sperrte Gleise» (R 300.4, Ziffer 5) und im Zusammenhang mit Unterhaltsarbeiten im Übergangsbereich gemäss R 300.12 erlaubt.
5.1.2 Zugbildung
Schiebedienst in Richtung Ceneri Bergstrecke ist erlaubt. Die Schiebelok darf in Giubiasco erst ab Mitte Perron Schiebekraft ausüben.
Lugano Vedeggio
Z Abweichungen vom normalen Halteort
alle Züge Gleise A3/A4 Halteort vor dem Profil der letzten Weiche
Z Laderampe
Die RoLa-Komposition gilt als gesichert, wenn diese mittels Zughaken an die La-derampe gekuppelt ist.
Melide
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
In Gleis 14 (Rampe) ist der LRZ 08 und LRZ 14 verboten.
Entw
urf
R I-30121 Bellinzona – Locarno 551
Bellinzona – (Ranzo S. Abbondio) 552
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2
Bellinzona
R Unbegleiteter Reisezug
Der Lokführer eines unbegleiteten Reisezuges verlangt rechtzeitig beim Fahr-dienstleiter den Fahrweg vom Abstellgleis ins Abfahrgleis.
Vorschriften für die ETCS L2 Strecke
Betriebspunkt Giubiasco
Die Gliederung entspricht den FDV R 300.1 – .15: (Bsp: 1.4.6 = Referenz zu R 300.1, Ziff. 4.6)
1.4.6 Technische Werte Giubiasco
RBC-Daten
RBC Name CBT (Ceneri) RBC-ID Fahrzeuge BL 2 5561 RBC-ID Fahrzeuge BL 3 7345593 Land / Region 448 Telefon 0041 512 800 505 Netzwerk-ID 22806
Level-Übergang
- Bellinzona – Giubiasco: km 152.228 (CAB Anfang- / CAB Ende-Tafel) - Rivera-B. – Giubiasco: km 157.508 (CAB Anfang- / CAB Ende-Tafel) - S. Antonino – Giubiasco: km 156.116 (CAB Anfang- / CAB Ende-Tafel)
2.2.8 Signale für den Strassenbahnbetrieb
Die Strassenbahnbereiche sind nur mit Anfangs- und Endsignalen für Strassen-bahnbereich (R 300.2, Bilder 216 und 216.2) signalisiert:
- ab Bahnübergang «Via Moderna» (Gleis 76) - ab Bahnübergang «Freiverlad» (Gleis 79)
Es sind keine Vorsignale gemäss R 300.2, Bild 216.1 aufgestellt.
Entwurf
551 Bellinzona – Locarno R I-30121
552 Bellinzona – (Ranzo S. Abbondio)
Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
4.5 Rangierbewegungen
Rangierbewegungen im Level-Übergang zwischen den ETCS Haltsignalen GIU22S / GIU23S / GIU24S und den Einfahrsignalen Bellinzona O152 / O252 sind nur gemäss «Ergänzende Bestimmungen für Rangierbewegungen in ge-sperrte Gleise» (R 300.4, Ziffer 5) und im Zusammenhang mit Unterhaltsarbeiten im Übergangsbereich gemäss R 300.12 erlaubt.
5.1.2 Zugbildung
Schiebedienst in Richtung Ceneri Bergstrecke ist erlaubt. Die Schiebelok darf in Giubiasco erst ab Mitte Perron Schiebekraft ausüben.
S. Antonino
Z Haltepunkt S. Antonino
Ab den Gleisen 232 und 233 gelten für die Abfahrt von Reisezügen mit vorge-schriebenem Halt dieselben Bestimmungen wie für Haltestellen.
Entwurf
R I-30121 (Zürich) – Tiefenbrunnen – Meilen – Rapperswil 651
(Zürich) – Uster – Hinwil / Rapperswil 652
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/3
Hinwil
R Zustellbetrieb Anschlussgleis Kieswerk Frischbeton Bäretswil Tobel
Der Schlüssel für die Weiche 191 Anschlussgleis FBB ist im Stellwerk Hinwil zentralisiert. Die Entgleisungsvorrichtung 190 wird ebenfalls mit diesem Schlüs-sel umgestellt. Durch die Einschaltung des Betriebszustandes „Zustellbetrieb An-schlussgleis FBB“ wird der Schlüssel der Weiche 191 freigegeben. Mit dem Be-zug des Weichenschlüssels 191 wird der Betriebszustand „Koordinierter Betrieb DVZO“ apparatemässig verhindert.
R Koordinierter Betrieb DVZO (Dampfbahn-Verein Zürcher Oberland)
Dieser Betriebszustand dient den Fahrten des DVZO zwischen Hinwil und Bä-retswil. Die Zuständigkeit für diese Fahrten auf dem Bahnhofgleis 92 (zwischen Zwergsignal 92B in Hinwil und der Infrastrukturgrenze am Einfahrsignal „A“ Bä-retswil) werden mit dem Bezug des Schlüssels EV 192 „Koordinierter Betrieb DVZO“ an den Betriebskoordinator DVZO in Bäretswil übergeben.
Die Fahrten im „Koordinierten Betrieb DVZO“ werden ausschliesslich durch den Betriebskoordinator DVZO überwacht und koordiniert.
Die Fahrten sind nur nach der Entnahme des Schlüssels EV 192 möglich. Mit diesem Schlüssel kann die Entgleisungsvorrichtung 192 in Bäretswil abgeklappt werden. Mit dem Bezug des Schlüssels EV 192 wird der Zustand „Zustellbetrieb Anschlussgleis FBB“ apparatemässig verhindert. Zudem wird vorgängig die Gleissperre in Gleis 92 eingeschaltet; somit kann der Fdl Fahrdienstleiter SBB nur noch mit der Sperrenumgehung für Rangierfahrstrassen (RSPUG) eine Fahrstrasse ins Gleis 92 einstellen.
R Einschaltung Bahnübergangsanlagen Gleis 92
Die Einschaltung der Bahnübergangsanlagen (eine Anlage für drei Bahnüber-gänge) Bachtelstrasse (km 14.576), Walderstrasse (km 14.609) und Kirchweg (km 14.638) erfolgt mit Funk durch den Rangierleiter EVU bzw Lokführer DVZO. Die idealen Einschaltpunkte sind mit Merktafeln für Impulsempfänger (R 300.2, Bild 265) bei km 14.191 bzw. 15.256 signalisiert. Es ist keine Gleisschlaufe vor-handen und es folgt keine Merktafel „Ende Gleisschlaufe für Impulsempfänger“.
Die Einschaltung der Bahnübergangsanlage Tösstalstrasse (km 17.891) erfolgt mit Funk durch den Rangierleiter EVU bzw Lokführer DVZO. Die idealen Ein-schaltpunkte sind mit Merktafeln für Impulsempfänger (R 300.2, Bild 265) bei km 17.510 bzw. 18.441 signalisiert. Es ist keine Gleisschlaufe vorhanden und es folgt keine Merktafel „Ende Gleisschlaufe für Impulsempfänger“.
AnG FBB Kieswerk Frischbeton
Es gilt vmax 30 km/h.
Entwurf
651 (Zürich) – Tiefenbrunnen – Meilen – Rapperswil R I-30121
652 (Zürich) – Uster – Hinwil / Rapperswil
Seite 2/3 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Rapperswil
R Abstellen von Fahrzeugen in Gleis 851
Es dürfen auf der ganzen Länge keine Einzelwagen abgestellt werden.
Es dürfen nur in den hintersten ca. 400 m Pendelzüge abgestellt werden. Die Fahrzeuge sind so abzustellen, dass der Bereich ab dem Gefällebruch bis zum Zwergsignal 851B (Gefälle 16‰) frei bleibt. Es werden für die Abstellung der ein-zelnen Kompositionen 4 Sektoren à 102 m mit Tafeln (gemäss R 300.2 Ziffer 5.5.7) angezeigt.
Uster
R Abstellen von Fahrzeugen in den Gleisen 64, 65 und 83
Abzustellende Fahrzeuge sind unmittelbar vor dem Prellbock abzustellen, weite-re Fahrzeuge haben aufzuschliessen.
Entwurf
R I-30121 (Zürich) – Tiefenbrunnen – Meilen – Rapperswil 651
(Zürich) – Uster – Hinwil / Rapperswil 652
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/3
Entwurf
R I-30121 (Zürich) – Dietlikon – Effretikon – Hinwil / – (Winterthur) 661
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/3
Strecke Fehraltorf – Pfäffikon ZH
ZR Witzberg (Anschlussgleis)
Für Zustellfahrten mit Zügen aus Richtung Fehraltorf liegt der Endpunkt der Zug-fahrt vor dem Deckungssignal T610. Weiterfahrt nach einer Zustimmung am Rangiersignal V101. Es gilt vmax 30 km/h zwischen Deckungssignal T610 und Weiche 102.
Hinwil
R Zustellbetrieb Anschlussgleis Kieswerk Frischbeton Bäretswil Tobel
Der Schlüssel für die Weiche 191 Anschlussgleis FBB ist im Stellwerk Hinwil zentralisiert. Die Entgleisungsvorrichtung 190 wird ebenfalls mit diesem Schlüs-sel umgestellt. Durch die Einschaltung des Betriebszustandes „Zustellbetrieb An-schlussgleis FBB“ wird der Schlüssel der Weiche 191 freigegeben. Mit dem Be-zug des Weichenschlüssels 191 wird der Betriebszustand „Koordinierter Betrieb DVZO“ apparatemässig verhindert.
R Koordinierter Betrieb DVZO (Dampfbahn-Verein Zürcher Oberland)
Dieser Betriebszustand dient den Fahrten des DVZO zwischen Hinwil und Bä-retswil. Die Zuständigkeit für diese Fahrten auf dem Bahnhofgleis 92 (zwischen Zwergsignal 92B in Hinwil und der Infrastrukturgrenze am Einfahrsignal „A“ Bä-retswil) werden mit dem Bezug des Schlüssels EV 192 „Koordinierter Betrieb DVZO“ an den Betriebskoordinator DVZO in Bäretswil übergeben.
Die Fahrten im „Koordinierten Betrieb DVZO“ werden ausschliesslich durch den Betriebskoordinator DVZO überwacht und koordiniert.
Die Fahrten sind nur nach der Entnahme des Schlüssels EV 192 möglich. Mit diesem Schlüssel kann die Entgleisungsvorrichtung 192 in Bäretswil abgeklappt werden. Mit dem Bezug des Schlüssels EV 192 wird der Zustand „Zustellbetrieb Anschlussgleis FBB“ apparatemässig verhindert. Zudem wird vorgängig die Gleissperre in Gleis 92 eingeschaltet; somit kann der Fahrdienstleiter SBB nur noch mit der Sperrenumgehung für Rangierfahrstrassen (RSPUG) eine Fahr-strasse ins Gleis 92 einstellen.
R Einschaltung Bahnübergangsanlagen Gleis 92
Die Einschaltung der Bahnübergangsanlagen (eine Anlage für drei Bahnüber-gänge) Bachtelstrasse (km 14.576), Walderstrasse (km 14.609) und Kirchweg (km 14.638) erfolgt mit Funk durch den Rangierleiter EVU bzw Lokführer DVZO. Die idealen Einschaltpunkte sind mit Merktafeln für Impulsempfänger (R 300.2, Bild 265) bei km 14.191 bzw. 15.256 signalisiert. Es ist keine Gleisschlaufe vor-handen und es folgt keine Merktafel „Ende Gleisschlaufe für Impulsempfänger“.
Die Einschaltung der Bahnübergangsanlage Tösstalstrasse (km 17.891) erfolgt mit Funk durch den Rangierleiter EVU bzw Lokführer DVZO. Die idealen Ein-schaltpunkte sind mit Merktafeln für Impulsempfänger (R 300.2, Bild 265) bei km
Entwurf
661 (Zürich) – Dietlikon – Effretikon – Hinwil / – (Winterthur) R I-30121
Seite 2/3 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
17.456 bzw. 18.495 signalisiert. Es ist keine Gleisschlaufe vorhanden und es folgt keine Merktafel „Ende Gleisschlaufe für Impulsempfänger“.
Pfäffikon ZH
R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen
Die Zustimmung zum Vorbeifahren am Einfahrsignals A wird am Rangiersignal V2 erteilt. Für das Bedienen von Anschlussgleisen darf auf die Zuteilung einer Nummer und auf die Abgabe einer Fahrordnung verzichtet werden.
Entwurf
R I-30121 (Zürich) – Dietlikon – Effretikon – Hinwil / – (Winterthur) 661
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/3
Entwurf
R I-30121 (Winterthur) – Rickenbach-A. – Romanshorn 741
Weinfelden – Sulgen – Gossau (SG) – St. Gallen 742
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2
Strecke Bischofszell Nord – Hauptwil
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Es sind nur Triebfahrzeuge und Wagen zugelassen, welche die nachfolgenden aufgeführten Lasten einhalten:
Höchstzulässige Radsatzlast
22,5 t
Höchstzulässige Meterlast
6,4 t/m
Arnegg
R Unbegleitetes Schieben
Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.
Bürglen
R Unbegleitetes Schieben
Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.
Frauenfeld
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Gleis 701 darf nur für Fahrten in Zusammenhang mit den betroffenen Anschlies-sern benutzt werden (Anschlussgleis).
Islikon
ZR Zufahrt zum Stamm- und Anschlussgleis Firma Schweizer Zucker AG
Für ankommende Züge Rickenbach-Attikon – Islikon gilt als Zustimmung zur Rangierbewegung das Fahrt zeigende Zwergsignal 10A bzw. 9A.
Entwurf
741 (Winterthur) – Rickenbach-A. – Romanshorn R I-30121
742 Weinfelden – Sulgen – Gossau (SG) – St. Gallen
Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Märstetten R Unbegleitetes Schieben
Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.
Müllheim-Wigoltingen
R Unbegleitetes Schieben
Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.
Sulgen
R Unbegleitetes Schieben
Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.
Weinfelden
R Unbegleitetes Schieben
Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.
R Abstellen von Fahrzeugen in den Gleisen 20 und 106
Abzustellende Fahrzeuge sind unmittelbar vor dem Prellbock abzustellen, weite-re Fahrzeuge haben aufzuschliessen.
Entwurf
R I-30121 (Konstanz) – Kreuzlingen – Weinfelden – Wil 761
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/2
Strecke Weinfelden – Weinfelden Süd
Z Indirektes Führen von Zügen
Die Züge von Weinfelden nach Weinfelden Süd Gleis 51 oder umgekehrt, kön-nen mangels Umfahrungsmöglichkeit im Anschlussgleis gemäss FDV indirekt ge-führt verkehren. In Ausnahmefällen können die Züge von Weinfelden nach Weinfelden Süd Gleise 1-3 mangels Umfahrungsmöglichkeit oder vorhandenem Zeitfenster ge-mäss FDV indirekt geführt verkehren.
Bettwiesen
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Gleise 2 – 42 dürfen nur für Fahrten in Zusammenhang mit Tanklager Täger-schen benutzt werden (Anschlussgleise). Die Zufahrt nach Gleis 3 über Gleis 42 ist erlaubt.
Bronschhofen AMP
Z Haltepunkt Bronschhofen AMP
In der Fahrrichtung Wil – Weinfelden gelten für die Abfahrt dieselben Bestimmun-gen wie für Haltestellen.
Bussnang
ZR Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
Gleis 1 darf nur für Fahrten in Zusammenhang mit Stadler AG benutzt werden (Anschlussgleis).
Weinfelden
R Unbegleitetes Schieben
Der bediente Führerstand darf sich maximal 100 m hinter der Spitze der Rangier-fahrt befinden.
R Abstellen von Fahrzeugen in den Gleisen 20 und 106
Abzustellende Fahrzeuge sind unmittelbar vor dem Prellbock abzustellen, wei-tere Fahrzeuge haben aufzuschliessen. Entw
urf
761 (Konstanz) – Kreuzlingen – Weinfelden – Wil R I-30121
Seite 2/2 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Entwurf
R I-30121 Wattwil – St. Gallen – Romanshorn 791
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 1/3
Abgrenzung SBB – SOB
ZR Ereignismanagement durch SOB
- Romanshorn – Neukirch-Egnach, Gleis 301: bis Einfahrsignal O301 Romans-horn
- Wittenbach – St. Gallen St. Fiden, Gleis 313: bis Einfahrsignal A313 St. Gallen St. Fiden
- St. Gallen – St. Gallen Haggen, Gleis 321: bis Einfahrsignal G321 St. Gallen
Strecke Wattwil - Romanshorn
Z Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
In Rampengleise darf ohne Halt vor der Rampe mit den folgenden Zügen einge-fahren werden:
- Züge ohne Personenbeförderung
- Züge mit Personenbeförderung ohne vorgeschriebenen Halt auf diesem Bahn-hof
Strecke Mogelsberg – Brunnadern-Neckertal
Z Ereignisfall in Tunnel
Im Ereignisfall dürfen in den folgenden Tunnel auf der Strecke Mogelsberg – Brunnadern-Neckertal ausschliesslich die Fahrzeugtüren auf der linken Seite des Gleises in Fahrrichtung Mogelsberg – Brunnadern-Neckertal geöffnet werden:
- Tunnel Neuhaus km 42.735 – 42.807
- Tunnel Russen km 43.380 – 43.450
- Tunnel Schoren km 44.776 – 44.917
Degersheim
Z Bedingungen für besetzte Einfahrt
- Fahrzeuge dürfen frühestens 50 m nach der Geschwindigkeitsschwelle abge-stellt sein.
- Ab der Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren.
R Vorbeifahrt an Einfahrsignalen durch Rangierbewegungen
Zwischen Degersheim – Degersheim West ist kein Streckengleis vorhanden. Deshalb werden die Rangierbewegungen immer als Rangierbewegungen auf Bahnhofgebiet ausgeführt. Die Zustimmung erfolgt am Zwergsignal.
Entwurf
791 Wattwil – St. Gallen – Romanshorn R I-30121
Seite 2/3 SBB und BLS Netz AG 09.12.2018
Gübsensee
Z Haltepunkt Gübsensee
In der Fahrrichtung St. Gallen – Herisau gelten für die Abfahrt dieselben Bestim-mungen wie für Haltestellen.
Häggenschwil
Z Bedingungen für besetzte Einfahrt
- Fahrzeuge dürfen frühestens 50 m nach der Geschwindigkeitsschwelle abge-stellt sein.
Ab der Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren.
Herisau
Z Abweichungen vom normalen Halteort
Von Schachen oder
Herisau Gleis 1 + 2
Gleis 30
Gleis 31
Gleis 32
Gleis 4
Gleis 5
Halt vor Zwergsignal 30B
Halt vor Zwergsignal 31B
Halt vor Zwergsignal 32B
Halt vor Zwergsignal 4B
Halt vor Zwergsignal 5B
Von Gübsensee Gleis 4
Gleis 5
Halt vor Zwergsignal 4A
Halt vor Zwergsignal 5A
R Gleiswaage
Über die Gleiswaage gilt vmax 5 km/h.
St. Gallen Haggen
Z Bedingungen für besetzte Einfahrt
- Fahrzeuge dürfen frühestens 50 m nach der Geschwindigkeitsschwelle abge-stellt sein.
- Ab der Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren.
Wittenbach
Z Bedingungen für besetzte Einfahrt
Entwurf
R I-30121 Wattwil – St. Gallen – Romanshorn 791
09.12.2018 SBB und BLS Netz AG Seite 3/3
- Fahrzeuge dürfen frühestens 50 m nach der Geschwindigkeitsschwelle abge-stellt sein.
- Ab der Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren.
R Gleiswaage
Über die Gleiswaage gilt vmax 5 km/h.
Entwurf