16
Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 Foto: Martin Wolf Die neu angelegte Blumenwiese an der Alten Teisinger Straße

Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018

Foto: Martin Wolf

Die neu angelegte Blumenwiese an der Alten Teisinger Straße

Page 2: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 2

Neue Mitarbeiterinnen im Rathaus

Seit Anfang Juni bzw. Juli 2018 wird das Rathausteam durch zwei neue Mitarbeiterinnen unterstützt. Frau Marion Rauscheder ist künftig in der Kasse tätig. Frau Gertraud Weichselgartner unterstützt das Vorzimmer des Bürgermeisters. Wir wünschen Frau Rauscheder und Frau Weichselgartner viel Freude und Erfolg bei ihren neuen Aufgaben!

Foto: VG Neumarkt-Sankt Veit

Hinweis zur Entsorgung asbesthaltiger Bauteile

Asbest ist ein natürliches, faseriges Mineral, welches aufgrund seiner Beständigkeit gegenüber Feuer und Hitze bis Mitte der 90er Jahre in vielfältigen Formen und Anwendungen eingesetzt wurde. Die feinen Asbestfasern werden bei einer mechanischen Einwirkung auf asbesthaltige Produkte freigesetzt und können nach dem Einatmen in die Lunge gelangen. Da sie im Körper nicht abgebaut werden, können die Fasern zu Krebserkrankungen der Lunge oder des Rippenfells führen. Daher muss in jedem Fall vermieden werden, dass Asbestfasern durch unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Produkten freigesetzt werden. Solange beispielsweise die Wellfaserzementplatten ihren Zweck als Dacheindeckung voll erfüllen, besteht auch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Werden die Platten aber demontiert, um z.B. Schadstellen am Dach zu beheben, so dürfen die demontierten Platten nicht in Verkehr gebracht werden, selbst wenn noch unbeschädigte Stücke dabei sein sollten. Inverkehrbringen meint hier etwa Verkaufen, Verschenken oder eine andersartige Nutzung wie etwa die Verwendung als Abdeckmaterial für Holzstapel. Es ist weiter zu beachten, dass das Reinigen von asbesthaltigen Produkten etwa mittels Bürsten, Besen oder gar Hochdruckreinigern ebenso verboten ist wie z.B. das Schleifen, Bohren, Flexen, Sägen, Zerschlagen, Werfen oder der Transport über Schuttrutschen, kurz gesagt alle Tätigkeiten, bei denen eine mechanische Einwirkung auf das asbesthaltige Material stattfinden kann. Zuwiderhandlungen erfüllen ebenso wie das Inverkehrbringen einen Straftatbestand und können entsprechend durch die Polizei verfolgt werden. Da in Deutschland in den Jahren von 1965 bis 1980 der höchste Verbrauch an Asbest zur Herstellung von beispielsweise den bereits genannten Faserzementplatten zu verzeichnen war und diese Produkte im Schnitt eine Lebensdauer von 40 bis 50 Jahren aufweisen, muss damit gerechnet werden, dass in den nächsten Jahren eine Vielzahl

der damals hergestellten Produkte das Ende ihrer Lebenszeit erreichen wird. Asbest wurde außer in Faserzementplatten, wie sie beispielsweise auch zur Fassadenverkleidung verwendet wurden, auch in Nachtspeicheröfen und anderen Elektrogeräten, Fußbodenbelägen, Fliesen und Parkettklebern, (Fenster)Kitten, Gipsen, Putzen, Leichtbauplatten, Dichtungsschnüren, Brems- und Kupplungsbelägen und Pappen sowie als Füllmaterial für Brandschutztüren und –klappen verwendet. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf den Internetseiten des Landratsamtes Mühldorf am Inn unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft - Abfälle und Wertstoffe - Asbestentsorgung sind weiterführende Informationen zum Thema Asbest, wie auch zur ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung abrufbar. Text: Landratsamt Mühldorf

Straßenraum und Gehwege von Bepflanzung freihalten

Gute Sichtverhältnisse sind im Straßenverkehr mitentscheidend, um Unfälle zu verhindern. Fußgänger und Autofahrer sind entlang der Fahrbahn, beim Queren oder an Einmündungen darauf angewiesen, zu sehen und gesehen zu werden. Auch wenn schön gestaltete Gärten und Grundstücke mit Bäumen, Hecken und Sträuchern zu einem ansprechenden Ortsbild gehören und überall gerne gesehen sind, sollten Grundstückseigentümer gelegentlich die Bepflanzung ihres Grundstücks unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit überprüfen. Müssen Fußgänger vom Gehweg auf die Fahrbahn ausweichen, weil der Bewuchs zu weit in den Gehweg hineinragt oder sind Kinder auf dem Schulweg bei Dunkelheit schlechter erkennbar, weil die Straßenbeleuchtung durch Pflanzen verdeckt wird, sollte die nun beginnende vegetationsarme Zeit auf jeden Fall genutzt werden, um wuchernde Pflanzen zurückzuschneiden und nicht mehr standsichere Pflanzen zu entfernen. Unfälle, die durch sichtbehindernde Pflanzen mit verursacht werden, können für den Grundstücksbesitzer haftungsrechtliche Folgen haben.

Freizuhaltende Profile beim Rückschnitt an Straßen und Gehwegen Beim Rückschnitt sollte beachtet werden, dass die Hinterkante eines Gehweges bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht überwachsen werden darf. Über Fahrbahnen und einem angrenzenden Seitenstreifen von 0,5 bis 1,5 m muss ein

Page 3: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 3

lichter Raum von 4,5 m frei eingehalten werden. Das Wachstum bis zum Herbst nächsten Jahres, Schneelast, Nässe oder Fruchtbehang sollten dabei gleich mitberücksichtigt werden. Im Sichtfeld von Einmündungen dürfen Pflanzen nicht höher als 80 cm sein.

Die App für den Landkreis Mühldorf

BIWAPP für den Landkreis Mühldorf BIWAPP ist die kostenlose offizielle Smartphone-App des Landkreises Mühldorf a. Inn zur Warnung und Information der Bevölkerung. Aktuelle Informationen und Katastrophenmeldungen für den Landkreis Mühldorf a. Inn erhalten Sie direkt auf Ihr Smartphone – auf Wunsch mit zusätzlicher Push-Benachrichtigung. Sie können individuell festlegen, über welche Themen Sie aktiv informiert werden möchten, u. a.: – Katastrophenschutz (Bombenfund, Hochwasser,

Großbrände) – Sperrmüllabholungen und Wertstoffhof – Informationen aus dem Schulamt (Schulausfälle) – Verkehrsmeldungen (Unfälle, Sperrungen, Bauarbeiten) – Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz – Allgemeine Informationen (Außenstellen, Bürgerbüros,

etc.) – Meldungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) BIWAPP ist kostenlos. Die App kann über den Google Play Store (Android) oder den AppStore (iOS) heruntergeladen werden. Die App ist auch für Windows-Phones nutzbar. Die neue App mit aktuellen Meldungen ist auch online: http://biwapp.de/landkreis-muehldorf/ Weitere Informationen zum Landkreis Mühldorf: www.facebook.com/landkreismuehldorf/ Text: LRA Mühldorf

Projekt „Unterstützung Bürgerengagement in den Vereinen“

Für die Nachwuchsarbeit in den Vereinen des Landkreises stehen nach den ersten beiden Runden noch Mittel im Rahmen des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ zur Verfügung. Bis 20. September können weitere Vorschläge eingereicht werden. Einzelmaßnahmen lokaler Akteure, die das Bürgerengagement stärken und einen Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie leisten, können eine Förderung erhalten und somit die Nachwuchsarbeit in den

regionalen Vereinen unterstützen. Der Fokus liegt auf dem Thema „Jugendförderung für Vereine“. Pro Verein / Jahr kann jeweils eine Maßnahme gefördert werden. Dabei liegt die Höhe der Unterstützung für die Durchführung der Einzelmaßnahme bei 70% der nachgewiesenen Nettokosten, maximal beträgt die Förderung dabei 1.000 €. Auf der Webseite des Mühldorfer Netz e. V. finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema: www.muehldorfer-netz.de

Aus dem Sitzungssaal

Finanz- und Verwaltungsausschuss Im öffentlichen Teil der Sitzung vom 13. Juni 2018 befassten sich die Mitglieder des Finanz- und Verwaltungsausschusses mit folgendem Tagesordnungspunkt:

- Erlass der Satzung für die Kindertagesstätte Neumarkt-Sankt Veit

- Erlass der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte Neumarkt-Sankt Veit

Bau- und Umweltausschuss Im öffentlichen Teil der Sitzung vom 13. Juni 2018 befassten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses mit folgenden Tagesordnungspunkten:

- 6 Bauvorhaben - Energetische Teilsanierung Mittelschule –

Austausch Turnhallenboden - Vergabe der Abbrucharbeiten Wohn- und

Geschäftshaus Schmidgasse 1a Stadtrat Im öffentlichen Teil der Sitzung vom 21. Juni 2018 befassten sich die Mitglieder des Stadtrates mit folgenden Tagesordnungspunkten:

- Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 und Feststellung der Jahresrechnung

- Entscheidung über die Entlastung zur Jahresrechnung 2016

- Erlass der Satzung für die Kindertagesstätte Neumarkt-Sankt Veit

- Erlass der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Stadt Neumarkt-Sankt Veit

- Energetische Teilsanierung Mittelschule Austausch Turnhallenboden

- Vergabe der Abbrucharbeiten Wohn- und Geschäftshaus Schmiedgasse 1a

Gemeinderat Egglkofen Im öffentlichen Teil der Sitzung vom 28. Juni 2018 befassten sich die Mitglieder des Gemeinderates Egglkofen mit folgenden Tagesordnungspunkten:

- Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016

- Entscheidung über die Entlastung - Vorlage der Jahresrechnung mit

Rechenschaftsbericht 2017 - Änderung der Gebühren für die öffentliche

Abwasserbeseitigung der Gemeinde - 5 Bauvorhaben - Nachträgliche Genehmigung für die Erneuerung

einer Brandschutztür in der Turnhalle - Ergänzungssatzung "An der Eberlstraße"

Sitzungstermine Die nächsten Sitzungen der Gremien finden voraussichtlich wie folgt statt:

Page 4: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 4

Finanz- und Verwaltungsausschuss: 17.07.2018,18.30Uhr Bau- und Umweltausschuss: 18.07.2018, 18.30 Uhr Stadtrat: 26.07.2018. 18.30 Uhr Alle Sitzungen der Stadt Neumarkt-Sankt Veit finden im Sitzungssaal des Rathauses statt. Gemeinderat Egglkofen: 26.07.2018, 19:30 Uhr Die Sitzungen des Gemeinderates finden im Sitzungssaal der Gemeinde Egglkofen statt.

Amtsblatt (Amtliche Hinweise und Bekanntmachungen)

Satzung für die städtische Kindertagesstätte Neumarkt-Sankt Veit

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) geändert worden ist, erlässt die Stadt Neumarkt-Sankt Veit folgende Satzung:

ERSTER TEIL: Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für die Kindertagesstätte Neumarkt-Sankt Veit im Sinne des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG), die sich in der Trägerschaft der Stadt Neumarkt-Sankt Veit befindet.

§ 2 Aufgaben der Stadt und der Kindertagesstätte (1) Die Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt gemäß den

im Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz und in dessen Ausführungsbestimmungen festgelegten Grundsätzen.

(2) Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit betreibt die

„Kindertagesstätte Neumarkt-Sankt Veit“. Die Kindertagesstätte unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung und übernimmt darüber hinaus die Aufgaben gemäß Art. 10 BayKiBiG.

(3) Die Verwaltung der Einrichtung obliegt der Stadt

Neumarkt-Sankt Veit. Sofern nichts anderes bestimmt ist, regelt den laufenden Betrieb die Leitung der jeweiligen Einrichtung ggf. in Zusammenarbeit mit dem Team der Erzieherinnen und Erzieher und nach Anhörung des Elternbeirates.

§ 3 Gebühren und Auslagen

Die Benutzungsgebühren und Auslagen werden in einer Gebührensatzung festgelegt.

§ 4 Elternbeirat

Für die Kindertagesstätte wird ein Elternbeirat gebildet. Seine Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus Art. 14 BayKiBiG.

ZWEITER TEIL: Aufnahme in die Kindertagesstätte

§ 5 Aufnahme

(1) Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze für Kinder vom vollendeten 12. Lebensmonat an. In gesonderten Fällen ist auch eine Aufnahme mit vollendetem 9. Lebensmonat möglich. Schulkinder können bis zur 4. Grundschulklasse nach dem Unterricht in der Kindertagesstätte betreut werden. Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter den in der Stadt Neumarkt-Sankt Veit wohnenden Kindern nachfolgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

a) Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden;

b) Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend und berufstätig sind;

c) Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden;

d) Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind. (2) Zum Nachweis der Dringlichkeit sind auf Anforderung

entsprechende Belege beizubringen. (3) Auswärtige Kinder werden nur zugelassen, soweit und

solange freie Plätze verfügbar sind. (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht

aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen. Die Aufnahme bestimmt sich im Übrigen nach Maßgabe der Dringlichkeitsstufen gemäß Abs. 1.

§ 6 Anmeldung

(1) Die Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte setzt

die schriftliche Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten voraus. Bei der Anmeldung sind die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und des / der Personensorgeberechtigten zu machen. Änderungen beim Personensorgerecht sind unverzüglich mitzuteilen.

(2) Die Anmeldung ist bei der Leitung der Kindertagesstätte

möglich. Frühest möglich Aufnahmetermin ist der Monat, in dem das anzumeldende Kind 12 Monate alt wird. Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Betreuungsjahr (§ 9). Eine spätere Anmeldung während des Betreuungsjahres ist möglich.

(3) Bei der Anmeldung des Kindes haben die

Personensorgeberechtigten verbindlich im Voraus Buchungszeiten für das Betreuungsjahr festzulegen. Buchungszeit ist die Zeit, in der das Kind die Einrichtung besucht. Um eine regelmäßige Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder sicherstellen zu können, wird eine Mindestbuchungszeit (§ 8) festgelegt.

(4) Die Aufnahme des Kindes erfolgt erst nach schriftlicher

Bestätigung der Anmeldung durch die Leitung der Kindertagesstätte.

§ 7 Betreuungsvertrag, Mindestbuchungszeit

(1) Es werden folgende Buchungszeiten angeboten:

a) für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bis zu dem Monat, in dem diese Kinder 2 Jahre und 11 Monate alt werden (Kinderkrippe):

− über 3 bis 4 Stunden,

Page 5: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 5

− über 4 bis 5 Stunden, − über 5 bis 6 Stunden, − über 6 bis 7 Stunden, − über 7 bis 8 Stunden, − über 8 bis 9 Stunden, − über 9 Stunden

b) für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis

zur Einschulung (Kindergarten): − über 3 bis 4 Stunden, − über 4 bis 5 Stunden, − über 5 bis 6 Stunden, − über 6 bis 7 Stunden, − über 7 bis 8 Stunden, − über 8 bis 9 Stunden, − über 9 Stunden.

c) für Schulkinder bis zur 4. Grundschulklasse

(Hort): − über 2 bis 3 Stunden, − über 3 bis 4 Stunden, − über 4 bis 5 Stunden,

(2) Die Buchungszeit und die Einzelheiten des

Benutzungsverhältnisses werden in einem Betreuungsvertrag festgelegt, der bei Aufnahme des Kindes zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Kindertagesstätte abzuschließen ist.

(3) Die Änderung der Buchungszeiten ist in begründeten

Ausnahmefällen jeweils zum Monatsanfang unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig.

(4) Mit Vertragsabschluss erkennen die Eltern /

Personensorgeberechtigten die Konzeption der Einrichtung an.

(5) Kinder, die im ersten Kindergartenhalbjahr das 3.

Lebensjahr vollenden, besuchen bis einschließlich Februar die Kinderkrippe, soweit genügend Plätze zur Verfügung stehen. Ab März besteht dann die Möglichkeit, für das zweite Kindergartenhalbjahr in den Kindergarten zu wechseln. Inwieweit dies für das Kind pädagogisch sinnvoll ist, ist mit der Einrichtungsleitung abzusprechen. Falls in der Krippe alle Plätze mit Krippenkindern belegt sind, muss zum Halbjahr ein Wechsel in den Kindergarten erfolgen.

§ 8 Öffnungszeiten, Ferien

(1) Die Kindertagesstätte ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Monat bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. (2) Ferienschließzeiten und sonstige betriebsbedingte

Schließzeiten werden von der Leitung der Kindertagesstätte rechtzeitig bekanntgegeben.

§ 9 Betreuungsjahr

Das Betreuungsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.

§ 10 Pflichten der Personensorgeberechtigten (1) Die Personensorgeberechtigten übergeben die Kinder zu

Beginn der Betreuungszeit dem Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung der Betreuungszeit beim Personal in der Einrichtung wieder ab. Die

Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder am Gebäude oder dem Grundstück der Einrichtung und endet mit der Übernahme der Kinder durch die Eltern oder abholberechtigten Personen bzw. beim Verlassen des Gebäudes bzw. des Grundstückes.

(2) Schulkinder können die Einrichtung alleine verlassen,

solange die Personensorgeberechtigten hierzu ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben.

(3) Die Personensorgeberechtigten erklären bei der

Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die abholende Person muss mindestens 14 Jahre alt sein.

(4) Die Kinder sollen die Einrichtung im Rahmen der

vereinbarten Betreuungszeiten kontinuierlich besuchen. Krankheits- und Urlaubszeiten bleiben hierbei unberücksichtigt.

(5) Kinder vor dem Schuleintritt dürfen nur in Begleitung

eines Personensorgeberechtigten oder von diesen schriftlich bestimmten Personen nach Hause gehen.

(6) Änderungen der persönlichen Verhältnisse,

insbesondere die Änderung der Anschrift, ist der Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich mitzuteilen.

(7) Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit in der

Kindertagesstätte hängt entscheidend von der Mitarbeit und Mitwirkung der Eltern ab. Die Personensorgeberechtigten sollen daher regelmäßig die Elternabende besuchen und auch die Möglichkeit wahrnehmen, Sprechstunden zu vereinbaren.

DRITTER TEIL:

Abmeldung und Ausschluss § 11 Kündigung, Beendigung des Vertragsverhältnisses (1) Die Kündigung durch die Personensorgeberechtigten ist

jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.

(2) Die Abmeldung bedarf der Schriftform.

(3) Während der letzten 3 Monate des Betreuungsjahres ist

die Abmeldung nur zum Ende des Betreuungsjahres zulässig.

(4) Für den Wechsel von Krippe in den Kindergarten bedarf es keiner Abmeldung.

(5) Für den Wechsel von Kindergarten in den Hort bedarf es keiner Abmeldung.

(6) Für Kinder, die zum Ende des Betreuungsjahres in die Schule wechseln, bedarf es keiner Abmeldung.

(7) Für Kinder, die in der Schule in die 5. Jahrgangsstufe wechseln, bedarf es keiner Abmeldung vom Hort.

(8) Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats unter Einhaltung einer mindestens zweiwöchigen

Page 6: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 6

Kündigungsfrist vom weiteren Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden, wenn es

a) innerhalb der beiden letzten Monate mehr als 2

Wochen lang unentschuldigt gefehlt hat, b) innerhalb des laufenden Betreuungsjahres

insgesamt mehr als 4 Wochen unentschuldigt gefehlt hat,

(9) Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen die

Bestimmungen der Gebührensatzung, dieser Satzung oder gegen die Vereinbarungen des Betreuungsvertrages kann das Kind mit Wirkung zum Monatsende vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass das Besuchsgeld für die beiden letzten Monate nicht entrichtet wurde, oder dass während des letzten Betreuungsjahres die rechtzeitige Entrichtung des Besuchsgeldes mehr als zweimal angemahnt werden musste.

§ 12 Krankheit, Anzeige

(1) Kinder, die erkrankt sind oder an dem Befall von Läusen

leiden, dürfen die Kindertagesstätte während der Dauer ihrer Erkrankung nicht besuchen.

(2) Erkrankungen sind der Leitung der Kindertagesstätte

unverzüglich, möglichst unter Angabe des Krankheitsgrundes mitzuteilen; die voraussichtliche Dauer der Erkrankung soll angegeben werden.

(3) Leidet ein Kind an einer ansteckenden Krankheit oder an

dem Befall von Läusen, ist die Leitung der Kindertagesstätte von der Erkrankung und der Art der Erkrankung unverzüglich zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder oder ein Mitglied der Wohngemeinschaft des Kindes an einer ansteckenden Krankheit leiden. Die Leitung der Kindertagesstätte kann die Wiederzulassung des Kindes zum Besuch der Einrichtung von der vorherigen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig machen.

(4) Personen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden,

dürfen Räume der Kindertagesstätte nicht betreten.

VIERTER TEIL Sonstiges

§ 13 Versicherungen

(1) Kinder in Tageseinrichtungen sind gesetzlich nach § 2

Abs. 1 Nr. 8a SGB VIII gegen Unfall versichert. (2) Wird die Einrichtung auf Anordnung des

Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen, haben die Personensorgeberechtigten keinen Anspruch auf Schadensersatz.

(3) Alle Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sind durch die

Personensorgeberechtigten unverzüglich der Leitung der Tageseinrichtung zu melden. Die Meldung an den Unfallversicherungsträger obliegt der Leitung der Tageseinrichtung.

§ 14 Rauchverbot In allen Räumen der Kindertagesstätte und dem Außenbereich herrscht absolutes Rauchverbot.

FÜNFTER TEIL Schlussbestimmungen

§ 15 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2018 in Kraft. Neumarkt-Sankt Veit, 26.06.2018 Erwin Baumgartner 1. Bürgermeister

Gebührensatzung für die städtische Kindertagesstätte der Stadt Neumarkt-

Sankt Veit Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit erlässt aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 39b Abs. 4 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230) geändert worden ist folgende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kinderkrippe und Hort).

§ 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die „Kindertagesstätte Neumarkt-Sankt Veit“ in Trägerschaft der Stadt Neumarkt-Sankt Veit als öffentliche Einrichtung.

§ 2 Gebühren und Ersatz der Auslagen (1) Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit erhebt für die

Inanspruchnahme ihrer Kindertagesstätte Gebühren und Ersatz von Auslagen. Die Höhe der Gebühren und des Ersatzes von Auslagen richten sich nach §§ 5 und 6 dieser Satzung.

(2) Schuldner der Gebühren und Auslagen sind

a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in die Kindertageseinrichtung aufgenommen wird und

b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageeinrichtung angemeldet haben.

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als

Gesamtschuldner. (4) Die Gebühren sowie der Auslagenersatz sind öffentlich-

rechtliche Forderungen gemäß Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes. Für die Kindertagesstätte entsteht die Gebührenpflicht mit dem 1. Kalendertag des Eintrittsmonats des Kindes und endet bei Austritt mit Ablauf des Kalendermonats.

(5) Die Gebühr wie auch der Auslagenersatz sind

entsprechend der einschlägigen Buchungszeitkategorie auch dann zu entrichten, wenn ein Kind die Kindertagesstätte nur wenige Tage im Monat besucht.

Page 7: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 7

(6) Krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten sowie Schließzeiten von bis zu 35 Tagen im Jahr bleiben unberücksichtigt.

(7) Die Gebühren und Auslagen werden für zwölf Monate

erhoben.

§ 3 Fälligkeit und Zahlungsweise

(1) Die Elternbeiträge sind am 15. des laufenden Monats zur Zahlung fällig. Bezahlung ist zu bewirken durch Erteilung eines Lastschriftmandates zugunsten der Stadt Neumarkt-Sankt Veit.

(2) Werden die Elternbeiträge nicht bis zum Fälligkeitstag bezahlt, so werden Mahngebühren und Säumniszuschläge nach den für öffentliche Abgaben geltenden Bestimmungen erhoben.

(3) Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender

Deckung des Kontos gehen zu Lasten der Gebührenschuldner.

(4) Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als zwei

Monaten werden die Elternbeiträge gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ab dem dritten Monat anteilig ermäßigt.

§ 4 Alters- und Buchungszeitenstaffelung

(1) Die Besuchsgebühren sind entsprechend des Alters des Kindes, sowie der im Betreuungsvertrag gebuchten Buchungszeiten gestaffelt. Die Buchungszeiten beinhalten die gesamten Betreuungszeiten, also auch Bring- und Abholzeiten, sowie den Frühdienst.

(2) Wechselnde Buchungszeiten werden auf einen Tagesdurchschnitt bezogen auf eine 5-Tage-Woche umgerechnet.

§ 5 Höhe der Gebühren

(1) Die monatlichen Gebühren in der Kindertagesstätte

betragen:

a) für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bis zu dem Monat, in dem diese Kinder 2 Jahre und 11 Monate alt werden (Kinderkrippe): - für eine Buchungszeit von über 3 - 4 Std: 123 €, - für eine Buchungszeit von über 4 - 5 Std.: 133 €, - für eine Buchungszeit von über 5 - 6 Std.: 143 €, - für eine Buchungszeit von über 6 - 7 Std.: 155 €, - für eine Buchungszeit von über 7 - 8 Std.: 165 €, - für eine Buchungszeit von über 8 - 9 Std.: 175 €, - für eine Buchungszeit von über 9 Std.: 184 €.

b) für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung (Kindergarten): - für eine Buchungszeit von über 3 - 4 Std.: 81 €, - für eine Buchungszeit von über 4 - 5 Std.: 89 €, - für eine Buchungszeit von über 5 - 6 Std.: 96 €, - für eine Buchungszeit von über 6 - 7 Std.: 107 - für eine Buchungszeit von über 7 - 8 Std.: 114 €, - für eine Buchungszeit von über 8 - 9 Std.: 122 €, - für eine Buchungszeit von über 9 Std.: 129 €.

c) für Schulkinder bis zur 4. Grundschulklasse (Hort): - für eine Buchungszeit von über 2 - 3 Std.: 68 €, - für eine Buchungszeit von über 3 - 4 Std.: 75 €, - für eine Buchungszeit von über 4 - 5 Std.: 83 €.

(2) Spielgeld und Teegeld, bzw. Verpflegungsgeld bei Abs. 1 Buchst. a) und b), sind in den Gebühren enthalten und werden nicht zusätzlich erhoben. Kosten für Mittagessen (3,00 € pro Essen) werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet und mit den Elternbeiträgen erhoben.

(3) Bei Ferienbuchungen der Hortkinder ist ein Pauschalbetrag von 2,25 € pro Woche an Verpflegungsgeld zu leisten. Dies gilt auch, wenn nur einzelne Tage gebucht werden.

(4) Für Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr das 3.

Lebensjahr vollendet haben und trotzdem weiterhin die Kinderkrippe besuchen, ist weiterhin der Beitrag nach Abs. 1 Buchst. a zu zahlen.

(5) Wird ein Kind wiederholt unangekündigt nicht bis zur

spätestmöglichen Abholzeit abgeholt, ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 € pro angefangene halbe Stunde zu zahlen. Die jeweilige aktuelle Buchungszeit wird im Betreuungsvertrag festgehalten.

§ 6 Ermäßigung

(1) Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die

Kindertageseinrichtung, so wird die Gebühr aus § 5 Abs. 1 für das 2. Kind um 25 v.H., für jedes weitere Kind um 50 v.H. ermäßigt.

(2) Bei der Berechnung der jeweiligen Gebührenhöhe je

Kind sind gegebenenfalls die Beitragszuschüsse des Freistaates Bayern zu den Elternbeiträgen in Abzug zu bringen (maßgebend für die Ermäßigungsregel ist der von den Gebührenschuldnern zu bezahlende Betrag).

§ 7 Auskunftspflicht

Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, in Fällen, in denen Ermäßigung des Besuchsgeldes gewährt wurde, alle Änderungen, die Einfluss auf die Höhe der Ermäßigung haben oder zum Wegfall der Ermäßigung führen könnten, der Leitung der Kindertagesstätte unverzüglich mitzuteilen. Auf Anforderung ist durch Nachreichung von Unterlagen (vgl. § 6 Abs. 2) nachzuweisen, dass die Voraussetzungen, unter denen die Ermäßigung gewährt wurde, nach wie vorgegeben sind.

§ 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.09.2018 in Kraft. Neumarkt-Sankt Veit, 26.06.2018 Erwin Baumgartner 1.Bürgermeister

Page 8: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 8

Bekanntmachung der Stadt Neumarkt-Sankt Veit

Vollzug der Wassergesetze; Einleitung des vorbehandelten Abwassers aus der Mischwasserbehandlung in die Rott

Gem. Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG sind bei einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG die Pläne in den Gemeinden, in denen sich das Vorhabe voraussichtlich auswirken wird, innerhalb von drei Wochen nach Zugang einen Monat zur Einsicht auszulegen. Das im Betreff genannte Vorhaben bedarf eines Erlaubnisverfahrens. Daher werden die Pläne

vom 17.07.2018 bis 20.08.2018 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit, Johannesstr. 9, 84494 Neumarkt-Sankt Veit, Bauamt, Zimmer 110, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsicht ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (d.h. bis einschließlich 04.09.2018) schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. Inn oder im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit, Johannesstr. 9, 84494 Neumarkt-Sankt Veit, Bauamt, Zimmer 110, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Neumarkt-Sankt Veit, 17.07.2018 Baumgartner 1. Bürgermeister

8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der

Gemeinde Egglkofen mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.06.2018

Auf Grund der Art. 2, 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264) zuletzt geändert mit Gesetz vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230) erlässt die Gemeinde Egglkofen folgende

8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

§ 1

Änderungen Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Egglkofen vom 16.10.1986, zuletzt geändert mit Satzung vom 24.09.2015, wird wie folgt geändert: 1. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 2,89 € pro Kubikmeter Abwasser.“

2. § 10 Ab. 2 Satz 4 erhält folgende Fassung: „Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 15 m³/Jahr als nachgewiesen.“

§ 2

Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 1. Oktober 2018 in Kraft. Neumarkt-Sankt Veit, 03.07.2018 Johann Ziegleder Erster Bürgermeister

Bekanntmachung

Beschluss der vereinfachten Änderung 1. Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

„Piesenkofen Nord“ als Satzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Egglkofen hat mit Beschluss vom 28.06.2018 die Ergänzungssatzung „An der Eberlstraße“ i. d. F. vom 28.06.2018 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Page 9: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 9

Die Ergänzungssatzung trägt die Bezeichnung „An der Eberlstraße“ und umfasst die Flurnummer 1349/1 Gemarkung Tegernbach. Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Jedermann kann die Satzung und seine Begründung im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit, Johannesstr. 9, 84494 Neumarkt-Sankt Veit, Bauamt, Zimmer 110, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB

beachtliche Verletzung des dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Egglkofen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Neumarkt-Sankt Veit, 17.07.2018 Ziegleder, 1. Bürgermeister

-Ende Amtsblatt-

Aus dem Standesamt

Im Monat Juni 2018 wurden im Standesamt Neumarkt-Sankt Veit folgende Beurkundungen vorgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben: Eheschließungen: 01.06.2018 Philipp Hörmann und Birgit Perseus, Neumarkt-Sankt Veit 22.06.2018 Andreas Rehwald und Melanie Kellerbauer, Neumarkt-Sankt Veit Sterbefälle: 31.05.2018 Reinhold Hörl, Neumarkt-Sankt Veit 06.06.2018 Hedwig Haslinger, Neumarkt-Sankt Veit 26.06.2018 Alois Kopp, Neumarkt-Sankt Veit

Kindernachrichten

Erste Hilfe am Kind Am Mittwoch, den 09.05.18 und am Freitag, den 11.05.18 fand in der Kindertagesstätte Neumarkt-Sankt Veit ein „Erste-Hilfe-Kurs am Kind” statt. An dem von den Maltesern durchgeführten Kurs, nahmen insgesamt 10 interessierte Eltern unserer Einrichtung teil. An den beiden Abenden lernten wir, wie man verschiedene Gefahrensituationen erkennt. Die Reaktion auf verschluckte Gegenstände, Verbrennungen und allergische Reaktionen, sowie die Atemüberprüfung und Reanimation standen dabei im Fokus. Auch die stabile Seitenlage und das Verbinden verschiedener Verletzungen wurde von den Kursteilnehmern geübt. Es war ein sehr interessanter und informativer Kurs, den jeder einmal selbst besuchen sollte.

Sparkasse spendet dem städtischen Kindergarten und Hort 500 € Schon lange wollte das Personal der Kindertagesstätte Neumarkt Sankt Veit für die Kindergartenkinder eine Rollenrutschbahn kaufen. Dieses Turngerät ist leider nicht ganz billig. Eine Rollenrutschbahn ist ein besonders vielseitiges Gerät im Sport- und Therapiebereich. Durch ihren hohen Aufforderungscharakter animiert sie jeden zum Ausprobieren. Die weichen Rollen aus Spezialschaumstoff machen dabei das Rutschen in jeder Körperlage zu einem tollen Erlebnis. Beim Abrollen in der Bauch- und Rückenlage, im Kniestand oder im Sitzen, vorwärts oder rückwärts, wird der Körper massiert und sensibilisiert. Beim Hochklettern werden Balance und Kraft trainiert. So wird neben der Steigerung von psychosozialen Kompetenzen und des Selbstvertrauens auch eine Verbesserung der motorischen Fähigkeiten und der körperlichen Kraft herbeigeführt. Ob beim Klettern, Rutschen oder der Verwendung als „Förderband“ zum Transport von Bällen und Matten - einmal aufgebaut steht dieses Sportgerät im Mittelpunkt des Interesses. Die Kinder wollen ihre eigenen Fähigkeiten und Grenzen austesten: Schaffe ich es die ganze Bahn hochzuklettern? Bis zu welcher Höhe traue ich mich noch herunter zu rutschen? Indem durch Variation der Einhängehöhe in eine Sprossenwand Neigungswinkel und Rutschgeschwindigkeit verändert werden, schaffen Sie immer neue Herausforderungen für die Kinder. Auch kann man mit verschiedenen Materialien herunterrutschen, was ebenfalls zum Ausprobieren motiviert. Die Rollenrutschbahn vermittelt Kindern wichtige Bewegungserfahrungen.

Page 10: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 10

Außerdem ist sie sehr stabil und bis zu 150 kg belastbar. Daher freuten wir uns riesig über die Nachricht der Sparkasse, dass sie die Kosten für das tolle Turngerät übernehmen wird. Frau Birgit Dömling von der Sparkasse kam am 12.06.2018 vorbei und überreichte uns einen Scheck über 500 €. Die Kinder der Kindertagesstätte Neumarkt Sankt Veit zeigten Frau Dömling gleich, was man alles mit der Rollenrutschbahn machen kann. Die Kindertagesstätte Neumarkt Sankt Veit bedankt sich recht herzlich für die großzügige Spende.

Ein riesen Einhorn in der städtischen Kindertagesstätte Neumarkt Sankt Veit Da staunten die Kinder nicht schlecht, als das riesige Einhorn namens Elli in den Turnraum kam, zusammen mit Frau Christina Hirschberger, Mitarbeiterin von Schreibwaren Stecher. Aber nicht nur Einhorn Elli war eine Überraschung! Frau Hirschberger hatte für jedes Vorschulkind ein Päckchen dabei. Darin waren viele Dinge, die man für den Schulanfang so braucht. Ein Rechenheft, ein Schreibheft, ein Lineal, ein Radiergummi und einen Bleistift.. Aber als die Kinder dann auch noch einen Spinner in ihrer Schachtel entdeckten, konnten sie sich vor lauter Freude nicht mehr stillhalten. Die städtische Kindertagesstätte Neumarkt Sankt Veit möchte sich bei Schreibwaren Stecher für die tolle Aktion und den gesponserten Gegenständen recht herzlich bedanken.

Texte und Bilder: Städtische Kindertagesstätte Gemütliches Sonntagsfrühstück im Kinderland Egglkofen Bei strahlendem Sonnenschein trafen sich am Sonntagmorgen Kinder, Eltern und Großeltern im Garten des Kinderlandes.

Der allererste Programmpunkt war natürlich die Aufführung der Kinder. „Eine Insel mit zwei Bergen“ ist derzeit sehr aktuell, da der neue Film von Jim Knopf und Lukas dem Lokomotivführer derzeit in den Kinos läuft. Das Lied dazu wurde bereits zum Aktionstag „Musik“, den die Kinder gemeinsam mit der Grundschule gestalteten, einstudiert. Passend dazu gab es natürlich auch den Fernsprechautomaten, das Fotoatelier, und den Laden von Frau Was. Die Krippenkinder leisteten mutig ihren Beitrag zum Programm mit ihrem Lied, und den Autos die erst aufgetankt werden mussten, bevor sie über die Rampe fahren konnten. Das reichhaltige Buffet wurde von den Eltern bereitgestellt und im Flur des Kinderlandes aufgebaut. Ein abwechslungsreiches Programm für den Sonntagvormittag sorgte bei allen Teilnehmern für Begeisterung. Mit der Malmaschine entstanden wunderbare Kunstwerke und an der Schminkstation ließen sich alle Kinder in Schmetterlinge oder Katzen verwandeln. Beliebt war auch die „Holzbaustelle“, an der nach dem Konzept der Psychomotorik verschiedene Holzteile zum freien Gestalten einluden. Natürlich gab es auch Säcke zum Sackhüpfen, und zwei Sandkästen mit reichlich Material zum Bauen, Befüllen und zum Graben. Die Schulkindergruppe hatte das Schattenspiel „die kleine Raupe Nimmersatt“ einstudiert, und gab im kühlen Turnraum zwei Vorstellungen. Satt und zufrieden machten sich gegen Mittag alle wieder auf den Heimweg, und man war sich einig, dass dies ein sehr entspanntes und schönes Fest war.

Text und Bild: Kinderland Egglkofen

Seniorennachrichten

Pflege stärken, Engagement belohnen: Das Bayerische Landespflegegeld Der Freistaat Bayern investiert jährlich 400 Millionen Euro um Pflegebedürftigen schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Mit dem Landespflegegeld können Sie etwa den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen, die sich jeden Tag um Sie kümmern. Das können pflegende Angehörige genauso sein wie Freunde, Helferinnen und Helfer. Wie hoch ist das Landespflegegeld? Einmal jährlich werden 1000 Euro ausgezahlt. Wer hat Anspruch auf Landespflegegeld? Sie haben einen Anspruch auf Landespflegegeld, wenn …

Page 11: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 11

• Sie mit Pflegegrad 2 und höher eingestuft werden. • Ihr Hauptwohnsitz in Bayern liegt.

(Dies ist eine aktuelle Mitteilung der Bayerischen Landesregierung. Weitere Informationen erhalten Sie über den Seniorenbeauftragten oder unter www.landespflegegeld.bayern.de!) Aktion „Heute gesund für morgen“ Die Aktion hat erfreuliches Interesse gefunden. Sehr positive Rückmeldungen gab es zu dem wieder sehr praxisbezogenen Fachvortrag von Herrn Dr. med. Stephan von Clarmann (Chefarzt des Zentrums für Altersmedizin an der Klinik Haag) unter dem Titel „Die Muskulatur das unterschätzte Organ“. Auch die ersten Qi Gong-Übungen bei der Auftaktveranstaltung unter der Anleitung von Frau Brigitte Sedlaczek scheinen so anregend gewesen zu sein, dass sich in der Folge eine sehr große Anzahl interessierter und sich aktiv beteiligender Personen zu den Qi Gong-Trainingseinheiten im Schlosspark einfanden. (Über die weiteren Aktionen wird noch in der Tagespresse und im nächsten Mitteilungsblatt berichtet.)

Foto: Göhl Franz Informationen des Seniorenpolitischen Arbeitskreises erscheinen in loser Abfolge im Mitteilungsblatt. Anregungen nimmt gerne Herr Franz Göhl, Tel. 6250, entgegen.

Kreisbildungswerk

Neumarkter Ausflüge: "München Neuhausen und Nymphenburg" Im Dreieck zwischen Schloss, Bahn und Kasernen. Ein Rundweg vom Rotkreuzplatz durch Nymphenburg nach Gern, ins ehemalige Kasernenviertel, zur Bahnstrecke und zurück. Vor allem die Geschichte der Stadtteile, der Straßen und einzelner Häuser findet immer mehr Beachtung. Dieser Stadtspaziergang eröffnet einen direkten Zugang zu den historischen Besonderheiten des Stadtbezirks. Hier werden Orte, Ereignisse und Personen im unmittelbaren und alltäglichen Lebensumfeld herausgestellt, die für die Lokale Entwicklung prägend waren und über die Bezirksgrenzen hinaus Bedeutung erlangten. Erleben wir diesen Stadtteil Münchens bei einem kleinen Stadtspaziergang. Termin ist Sonntag 29. Juli 2018. Bei Interesse bitte bis spätestens 26.Juli 2018 anmelden unter 08639 / 70 89 80 (Thomas Obermeier).

Öffnungszeiten Wertstoffhof

Öffnungszeiten Wertstoffhof Der Wertstoffhof in Neumarkt-Sankt Veit hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag 16 bis 18 Uhr Mittwoch 16 bis 19 Uhr Freitag 15 bis 18 Uhr Samstag 10 bis 12 Uhr Samstag 16 bis 18 Uhr, nur Grüngut Grüngutsammelstelle in Egglkofen Der Grüngutcontainer am ehemaligen Wertstoffhof in Egglkofen wurde zum 1. März wieder aufgestellt. Die Öffnungszeit ist bis September jeweils am Freitag von 17.00 bis 19.00 Uhr. Es können bis zu 2 cbm Grünabfälle kostenlos abgegeben werden. Zum Grüngut gehören Gras, Zweige, Äste, Heckenschnitt und Laub. Nicht zum Grüngut zählen Obst, Fallobst und Gemüseabfälle. Die Öffnungszeiten vom Wertstoffhof und der Grüngutsammelstellen stehen auch im Entsorgungskalender. Gelbe Säcke Die Coupons für die gelben Säcke können künftig bei der Anlaufstelle in Egglkofen abgeholt werden. Gelbe Säcke erhalten Sie an der Tankstelle in Egglkofen.

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr findet zwischen 22. und 24. August 2018 statt. Annahmeschluss für die Sperrmüllschecks im Landratsamt Mühldorf a. Inn ist Freitag, 03. August 2018 um 10 Uhr. Die Sperrmüllschecks erhalten Sie bei der Abfallwirtschaft des Landratsamtes sowie im Rathaus Neumarkt-Sankt Veit, in der Kasse, Zi. Nr. 104.

Fast „live“ aus dem Rathaus

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Neumarkt-Sankt Veit, heute also wieder mal was Neues und hoffentlich Interessantes aus dem Neumarkter Rathaus! Caneva-Besuch

Foto: Karl-Heinz Jaensch Wir hatten Besuch aus Caneva! Zwei junge Damen aus unserer Partnerstadt haben drei Wochen in Neumarkt-Sankt Veit verbracht, um ihre Deutschkenntnisse zu verbessern.

Page 12: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 12

Giada und Marianna waren im städtischen Kindergarten, in der Mittelschule, in der Nachmittagsbetreuung der Mittelschule, im Bauhof, in der Bücherei und auch im Rathaus und haben dabei mitgearbeitet und auch viel gelernt. Die erste Woche haben sie bei der Tagespflege Herbstsonne hospitiert. Neben diesen „Arbeitsstellen“ haben wir ihnen natürlich auch noch das „normale Leben“ in unserer Stadt gezeigt. Außerdem haben wir sie auch auf die Nachbarschaftstage am Vilsiburger und Gangkofener Volksfest mitgenommen. Wir danken der privaten Gastfamilie, Marianne und Rudi Berghammer, dass die beiden jungen Damen dort wohnen konnten und auch allen, die uns dabei unterstützt haben. Das ist sicherlich ein schöner Beitrag für unsere Städtepartnerschaft. Zeltlager Caneva wieder im Schlossgarten Das Zeltlager mit Kindern aus Caneva und Neumarkt-Sankt Veit findet in diesem Jahr wieder bei uns statt. Voraussichtlich 24 Kinder aus Caneva und 20 Kinder aus Neumarkt-Sankt Veit verbringen neun Tage gemeinsam mit vielen Unternehmungen und Veranstaltungen. Organisiert wird das Zeltlager auch heuer wieder vom Verein Ponte e.V. und so wie es aussieht, findet es wieder im Schlossgarten Adlstein statt. Zufahrt/Zugang zum Festplatz im Schlossgarten Die Festsaison in unserem Schlossgarten beginnt wieder! Damit der Zugang zum Festplatz und auch zur Bühne und Tribüne etwas wetterfester wird, hat unser Bauhof den Weg befestigt. Die sonst bei nassem Wetter unangenehm zu gehenden Hackschnitzel sind damit nicht mehr notwendig. Abbruch des Thaler-Anwesen Nach langen Verhandlungen und vielen Beschlüssen ist es jetzt soweit: Das nie fertiggestellte Thaler-Anwesen am Oberen Tor wird abgerissen. In der Woche ab dem 06. August geht es los. Wir werden versuchen die Behinderungen für den Verkehr möglichst gering zu halten, aber trotzdem werden wir die Durchfahrt am Oberen Tor für eine Woche sperren müssen. Gleichzeitig wird bei einem Anwesen im Bereich zwischen ehemaligen Schmiedwirt und Oberen Tor ein Gasanschluss gebaut – auch hier wäre eine Tagessperrung der Straße notwendig gewesen. Wir bitten um Verständnis! Blühwiesen Bei der letzten Bürgerversammlung habe ich schon angekündigt, dass wir für unsere Bienen, Insekten und damit auch Vögel etwas machen wollen. Der Lebensraum dieser Tiere wird ja immer weniger und damit sind sie auch stark bedroht. Deshalb haben wir auf städtischen Flächen, die sonst nicht genutzt werden, die also eigentlich nur Pflegeaufwand produzieren, Blumen und andere blühenden Pflanzen angebaut. Damit man versteht, warum wir dies machen und die eine oder andere Fläche zeitweise nicht so gepflegt aussieht, haben wir Informationsschilder aufgestellt. Die größte, dieser sogenannten Eh-da-Flächen, ist an der Alten Teisinger Straße, kurz vor der Brücke über die Umgehungsstraße entstanden. Rund 5.000 m² sind hier als Habitat für Flora und Fauna reserviert. Das Titelbild auf dieser Ausgabe zeigt wie schön es dort blüht. Also dann – bis zum nächsten Mal – im August gibt’s wieder „Fast „live“ aus dem Rathaus“! Ihr Erwin Baumgartner

LIEBE NEUMARKTER KINDER, zum 31. Mal wird das Ferienprogramm bereits angeboten. Die Stadt, zahlreiche Vereine, Privatpersonen und Organisationen haben sich bereit erklärt dieses Ferienprogramm zu gestalten. Dafür darf ich den Vereinen und den freiwilligen Helfern recht herzlich danken. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Damit ihr an den einzelnen Veranstaltungen teilnehmen könnt, braucht ihr einen Ferienpass. Dieser Ferienpass wird ab MONTAG, 23. JULI 2018 AB 14.00 UHR und anschließend täglich zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus ausgegeben. Hierfür ist eine Gebühr von 2,00 € zu entrichten. Mit dem Ferienpass könnt ihr euch dann zu den

einzelnen Veranstaltungen anmelden. Am 1. Tag könnt ihr euch nur für 3 Veranstaltungen anmelden. Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit hat für alle

Veranstaltungen, die im Rahmen des Ferienprogramms stattfinden, eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Zur Absicherung des Veranstalters ist es jedoch notwendig, dass jedes Kind bzw. jeder Jugendliche einen Ferienpass besitzt und die beigefügte unterschriebene Einverständniserklärung bei der Stadt abgegeben wurde. Solltet ihr euch zu einer Veranstaltung bereits angemeldet haben und ist eine Teilnahme doch nicht möglich, bitten wir euch im Rathaus Bescheid zu geben, damit Kinder von der Warteliste nachrücken können. Änderungen behalten sich die Veranstalter vor. Am Ende der Ferien könnt ihr euren Ferienpass im Rathaus abgeben. Jeder abgegebene Ferienpass nimmt an einer Verlosung teil. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Nun wünsche ich euch viel Spaß mit dem Neumarkter Ferienprogramm 2018 und wünsche erholsame, aber auch erlebnisreiche Ferien.

Euer Bürgermeister Erwin Baumgartner

Weitere Auskünfte könnt ihr bei Karin Hirtelreiter oder Sabine Dechantsreiter, Tel. 0 86 39 / 98 88-16 oder -37, Rathaus Zi. Nr. 101 erhalten. Bitte hier abtrennen: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

Meine Tochter Mein Sohn

Vor- und Zuname, Alter, Anschrift

darf/dürfen am Programm Nr.

teilnehmen. In Notfällen erreichbar: Telefon/ Handynr. und E-Mail-Adresse ___________________________________________

___________________________________________ Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass mein/e Kind/er an den oben genannten Veranstaltungen im Rahmen des Ferienprogramms der Stadt Neumarkt-Sankt Veit teilnehmen darf/dürfen. Ich bin damit einverstanden, dass Fotos, die im Rahmen des Ferienprogramms gemacht werden und mein/e Kind/er zeigen wie folgt veröffentlicht werden dürfen: Homepage Stadt Neumarkt-Sankt Veit ja nein Mitteilungsblatt VG Neumarkt-Sankt Veit ja nein Auf das Widerrufsrecht wurde ich hingewiesen. Durch den Widerruf entstehen mir keine Nachteile. Erziehungsberechtigte/r: Ort, Datum Unterschrift

Page 13: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 13

NR. 1: KASPERL UND DER ZWACKILUTSCHKU Termin: So., 29. Juli 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 16 Uhr Stadtbücherei Altersgruppe: ab 3 Jahre Teilnehmerzahl: begrenzt Kosten: 7 € mit Ferienpass 5 € Organisation: Stadt Neumarkt-Sankt Veit Erläuterung: Doctor Döblingers geschmackvolles Kasperltheater wird euch mit dem Stück verzaubern.

NR. 2: AUSFLUG WALDWIPFELWEG ST. ENGLMAR Termin: Mi., 1. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 9.00 Uhr, Bahnhof Neumarkt-Sankt Veit, Rückkehr ca. 17.30 Uhr Altersgruppe: Kinder unter 6 J. nur in Begleitung Teilnehmerzahl: mind. 20 Kosten: Kinder 11 €, Erwachsene 16 € Organisation: FU-CSU Neumarkt-Sankt Veit Erläuterung: Fahrt zum Waldwipfelweg mit Naturerlebnispfad, Pfad der Phänomene und Kinderspiellandschaft. Es wird eine kleine Brotzeit angeboten. Bitte auf geeignete Kleidung und Sonnenschutz achten. NR. 3: BROTBACKEN IM BAUERNHOFMUSEUM Termin: Sa., 4. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 8.40 Uhr Bahnhof NSV, Rückkehr: 14.10 Uhr Altersgruppe: 6 - 12 Jahre Teilnehmerzahl: mind. 15 bis max. 25 Kinder Kosten: 10 € Organisation: Kolping-Familie Neumarkt-Sankt Veit Erläuterung: Es wird mit dem Zug nach Massing gefahren und von dort zu Fuß zum Bauernhofmuseum gewandert. Dort werden wir unter Anleitung selbst Brot gebacken. Das Brot dürfen die Kinder selbst mit nachhause nehmen. Es gibt auch Butterbrot mit Marmelade. Bitte Brotzeit, Getränke und wettertaugliche Kleidung mitbringen. Anschließend besuchen wir den Spielplatz. NR. 4: INLINE-KURS FÜR ANFÄNGER UND FORTGESCHRITTENE Termin: Sa., 4. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 10 – 12 Uhr am Hockeyplatz Altersgruppe: 5 - 16 Jahre Teilnehmerzahl: 40 Kosten: keine Organisation: EC Schpana Crocodiles e. V. Erläuterung: Unter der Leitung von ausgebildeten Inline-Lehrern wird das Erlernen der ersten Schritte auf den Inlineskates, verschiedener Bremstechniken, bis zur Kurventechnik und Rückwärtsübersetzen vermittelt. Mitzubringen sind Inlineskates und Schutzausrüstung (Helm, Ellenbogen-, Handgelenks- und Knieschützer). Bei Regen entfällt der Kurs. NR. 5: EIN ABEND IN DER STADTBÜCHEREI Termin: Mo., 6. August 2018 Ausweichtermin: Mo., 13. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 19.30 -23 Uhr Stadtbücherei Altersgruppe: ab 5 Jahre Teilnehmerzahl: 20 Kosten: keine Organisation: Stadt Neumarkt-Sankt Veit, Stadtbücherei Erläuterung: Erlebt einen spannenden unterhaltsamen Abend rund um die Stadtbücherei. Lasst euch überraschen! Anmeldung erforderlich. Bitte Malstifte und eine Taschenlampe mitbringen. Veranstaltung findet nur bei trockener Witterung statt. NR. 6 MOUNTAINBIKETOUR RUND UM NEUMARKT Termin: Mi.,8 August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 14 – 16 Uhr vor Sportplatz, Birkenstr. Altersgruppe: ab 10 Jahren Teilnehmerzahl: 12 Kosten: keine Organisation: Radfahrverein „Frisch auf“ Erläuterung: Eine Anmeldung ist erforderlich. Unbedingt mitzubringen sind: eigenes Mountainbike, Fahrradhelm (ohne Helm kann leider nicht mitgefahren werden!) und Getränk. Wir bereiten gemeinsam mit den Kindern die Räder für eine Tour vor. Wir

vermitteln dabei Grundbegriffe des MTB-Fahrens und machen eine kleine Tour. NR. 7: TISCHTENNIS-SCHNUPPERTAG Termin: Mi, 8. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 16 - 18 Uhr, Mehrzweckhalle Altersgruppe: 8-14 Jahre Teilnehmerzahl: 15 Kosten: keine Organisation: TSV, Abteilung Tischtennis Erläuterung: Spiel und Spaß rund um Tischtennis. Wenn möglich, Tischtennisschläger mitbringen. Schläger können aber auch gestellt werden. Bitte an Hallenturnschuhe und Getränk denken. Anmeldung erforderlich. NR. 8: SCHNUPPERTRAINING RHÖNRAD Termin: Do., 9. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 14 – 16 Uhr, Mehrzweckhalle Altersgruppe: ab 8 Jahre Teilnehmerzahl: 14 Kosten: keine Organisation: TSV, Abteilung Rhönrad Erläuterung: Rhönradturnen was ist das? An diesem Nachmittag werden wir das Rhönrad kennenlernen und spielerisch erste Erfahrungen sammeln. Anmeldung erforderlich. Bitte Hallenturnschuhe mit heller Sohle und Getränk mitbringen. NR. 9: BASTELN VON FASCHINGSMASKEN MITGESTALTEN D. ROTTALIA-FASCHINGSWAGEN Termin: Sa., 11. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 13 Uhr Feuerwehrhaus Hörbering Altersgruppe: ab 6 Jahre Teilnehmerzahl: 15 Kosten: 5 EUR Organisation: Rottalia Faschingsgesellschaft Erläuterung: Es werden Faschingsmasken zu unserem nächsten Faschingsmotto gebastelt. Ihr dürft den Rottalia-Faschingswagen mitgestalten und bekommt einen VIP-Pass zur Teilnahme an den Faschingsumzügen; anschl. Würstlgrillen am Lagerfeuer. Bitte Arbeitskleidung anziehen. NR. 10: KEGELN AUF DER KEGLER-ALM Termin: Fr., 17. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 14 – 17.30 Uhr Kegler-Alm an der Kellerstraße Altersgruppe: ab 10 Jahre Teilnehmerzahl: 10 Kosten: keine Organisation: UWG Neumarkt-Sankt Veit Erläuterung: Bitte Turnschuhe mitbringen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Anmeldung erforderlich. NR. 11: LAMA UND MEHR AUF DEM ERLEBNISHOF ZALLINGER Termin: Sa., 18. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 8 Uhr Bahnhof, Rückkehr ca. 18 Uhr Altersgruppe: 6-14 Jahre Teilnehmerzahl: 25 Kosten: 10 € Organisation: Löwenfanclub Neumarkt-Sankt Veit Erläuterung: Erlebt eine Halbtagestour mit Lama, Kutschfahrt, Spiele und grillen. NR. 12: FERIEN-KULTUR-SPIEL-UND BASTELAKTION THEMA: EINE REISE UM DIE WELT Termin: Di., 21. August bis Fr., 24. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 8 – 13 Uhr Schlosspark Adlstein Altersgruppe: 6 bis 12 Jahre Teilnehmerzahl: unbegrenzt Kosten: keine Organisation: JuKuMo, Kreisjugendring Erläuterung: Viele bunt gemischte Bastel- und Spielaktionen aus verschiedenen Ländern werden angeboten. Anmeldung erforderlich! Bitte strapazierfähige Kleidung anziehen und Brotzeit mitbringen!

Page 14: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Ausgabe 07/2018 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 14

NR. 13: BASTELN MIT NATURMATERIAL Termin: Di., 21. August 2018, Mi., 22. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 13 Uhr - 18 Uhr, Jaudstr. 22 Altersgruppe: Dienstag, 4-6 Jahre, Mittwoch, 7-9 Jahre Teilnehmerzahl: pro Gruppe 12 Kinder Kosten: 3 Euro Organisation: Obst-und Gartenbauverein NSV e. V. Erläuterung: Nach einer kleinen Wanderung werden aus gefundenen und bereitgestellten Materialien kleine Dinge gebastelt. Für Getränke und Brotzeit ist gesorgt. Bei Regen fällt die Wanderung aus. Bitte Gummistiefel mitgeben. Da zum Teil auch mit Farben gearbeitet wird, auf entsprechende Kleidung achten. NR. 14: FERIENREITKURS Termin: Sa., 25. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 9 – 12 Uhr, Reitschule Gaulinger Altersgruppe: 6 - 11 Jahre Teilnehmerzahl: 4 - 8 Kosten: 10 Euro Organisation: Reitschule Gaulinger, Wolfsberg-Irlau 2 Erläuterung: Ferienreitkurs für Anfänger und Fortgeschrittene in Theorie und Praxis. Bitte feste Schuhe, Helm und dem Wetter angepasste Kleidung mitbringen. Anmeldung erforderlich. NR. 15: NATURERLEBNISNACHMITTAG WIE BEI DEN INDIANERN Termin: Mi., 29. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 15 – 17.30 Uhr, Schlossgarten Adlstein Altersgruppe: ab 3 Jahre in Begleitung, ab 4 Jahre ohne Begleitung bis 6 Jahre Teilnehmerzahl: 20 Kosten: keine Organisation: Förderverein der Kinderwelt Sankt Vitus e. V. Erläuterung: Wir treffen uns im Schlossgarten und machen Sinneserfahrungen wie die Indianer. Nachdem wir uns als Indianer verkleidet haben, entdecken wir die Natur mit allen Sinnen (habt ihr Augen wie ein Adler oder seid ihr schnell wie ein Gepard?). Natürlich ist hinterher noch etwas Zeit zum Freispiel. Bitte auf festes Schuhwerk achten und ausreichend Sonnenschutz. Getränke werden gestellt. Bei schlechtem Wetter gibt es „wir basteln uns durch die Jahreszeiten“ als Alternativprogramm. Hierfür treffen wir uns im Refektorium im Stift Sankt Veit. Anmeldung erforderlich. NR. 16: EIN TAG BEI DER FEUERWEHR Termin: Fr., 7. September 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 14 – 18 Uhr, Feuerwehrhaus Wintermeierstraße Altersgruppe: ab 10 Jahre Teilnehmerzahl: unbegrenzt mit Anmeldung Kosten: keine Organisation: FFW Neumarkt-Sankt Veit Erläuterung: Ihr könnt an diesem Nachmittag hinter die Kulissen der Feuerwehr sehen. NR. 17: SOMMERABENDTANZ Termin: Mo., 10. September 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: 18 – 19 Uhr, Pfarrheim Neumarkt-Sankt Veit Altersgruppe: ab 5 Jahre Teilnehmerzahl: unbegrenzt mit Anmeldung Kosten: keine Organisation: Trachtenverein Taubenbergler Stamm Erläuterung: Wir werden uns mit bayerischen Volkstänzen, Schuhplattlern, Dirndldrahn und lustigen Tanzspielen vergnügen. Wenn möglich, bitte Schuhe mit glatter Sohle mitbringen. KINDERZELTLAGER „KIZL“ AM CHIEMSEE TERMIN: Mo., 6. August – Fr.- 10. August 2018

UHRZEIT UND TREFFPUNKT: Anreise 14 Uhr, Zeltplatz Schützing am Chiemsee ALTERSGRUPPE: 8 – 12-jährige TEILNEHMERZAHL: 48 KOSTEN: Die Kosten betragen 107,- € pro Person bzw. 97,- € für Geschwisterkinder ORGANISATION: Kath. Jugendstelle Mdf. + AK Ferienspaß ERLÄUTERUNG: Mit buntem Programm aus Lagerfeuer, Olympiade, Bastelworkshops oder einer Camp-Rallye sorgen wir mit unserem

Team für eine unvergessliche Ferienwoche. Die An- und Abreise erfolgt privat (evtl. Fahrgemeinschaften) Zelte, falls vorhanden, bringen die Kinder selber mit. Der entsprechende Elternabend findet am 25. Juli statt. Einladungen hierzu erfolgen nach verbindlicher Anmeldung. Nähere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen finden Sie auf unserer Homepage: www.jugendstelle-muehldorf.de Nachfragen gerne per Mail oder Telefon: [email protected] oder Telefonnummer: 08631/185 388. Anmeldung ab sofort möglich. ______________________________________________________

Folgende Termine des Ponyhofes Wolf:

Hier ausschließliche Anmeldung bei Ponyhof Wolf, Oberarbing 4 b, 84494 Niedertaufkirchen

Tel 08639/708032 oder 0162 7745321 oder unter: [email protected]

NR. 18: PONYWORKSHOP - PONYREITEN Termin: Mo., 06.08.2018, 16-18 Urn So., 09.09.2018, 10-12 Uhr Treffpunkt: Ponyhof Wolf Altersgruppe: ab 2-14 Jahre, ab 7 Jahre ohne Eltern möglich Kosten: 9,50 € Organisation: Ponyhof Wolf Erläuterung: Wir zeigen dir, wie man richtig striegelt und sich kümmert. Danach darfst du geführt 30 Minuten auf dem Reitplatz reiten. Die Ponys sind von 0,90 m bis 1,55 m groß, brav und gut erzogen. Bitte Radlhelm, Getränk und geschlossene Schuhe mitbringen. Bei jeder Witterung. NR. 19: ELTERN-KINDER-PONYWANDERUNG: „ZEIG MIR WO DIE WALDWICHTEL UND FEEN WOHNEN“ Termin: Fr., 24.08.2018 oder/und Fr., 31.08.2018, je 10-13 Uhr Mo., 13.08.2018, 10-13 Uhr Treffpunkt: Ponyhof Wolf Altersgruppe: ab 2 ½ – 7 Jahre mit Begleiter, ab 8 Jahre auch ohne Begleitung möglich Teilnehmerzahl: begrenzt Kosten: 19 € Organisation: Ponyhof Wolf Erläuterung: Nach dem Striegeln machen wir uns geführt auf dem Rücken der Ponys in den Zauberwald. Im Wald angekommen möchten wir Häuschen für die Waldbewohner bauen, Reiten und unsere mitgebrachte Brotzeit verzehren. Weitere Überraschungen laden zum Verweilen ein. Bitte Radlhelm, lange Hose, geschlossene Schuhe, Brotzeit, Getränk und Sitzunterlage mitbringen. NR. 20: PONYHOF/INDIANER/LAGERFEUER/PONY BEMALEN Termin: Mi., 22. August 2018 Uhrzeit und Treffpunkt: von 13 - 19 Uhr auf dem Ponyhof Wolf Altersgruppe: ab 5 – 16 Jahre Teilnehmerzahl: begrenzt Kosten: 29 € inkl. Würstl und Stockbrot Organisation: Ponyhof Wolf Erläuterung: Zuerst werden die Ponys bemalt um für den Waldausritt möglichst unauffällig zu sein. Im Wald angekommen wollen wir Brennholz sammeln um für das spätere Lagerfeuer gewappnet zu sein. Natürlich müssen verschiedene Geschicklichkeitsspiele mit den Pferden absolviert werden. Beim späteren Lagerfeuer hören wir spannende Geschichten, während wir unsere Würstl und Stockbrot grillen. Keine Reiterfahrung nötig. NR. 21: 3-TAGES-REITKURS FÜR ANFÄNGER UND FORTGESCHRITTENE Termin: Mo., 06. 08.- Mi., 08.08.2018 Uhrzeit und Treffpunkt: von 9 Uhr bis 12.30 Uhr auf dem Ponyhof Wolf Teilnehmerzahl: begrenzt Kosten: 69 EUR Organisation: Ponyhof Wolf Erläuterung: Pferdepflege und striegeln, sicherer Umgang, Körpersprache, reiten an der Longe und geführt, Pflegepony, Spaß wird großgeschrieben. Bitte Brotzeit, Radlhelm, lange Hose, geschlossene Schuhe mit Absatz mitbringen.

Page 15: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Rauscheder Marion Kasse

98 88-15 [email protected]

Reichl Florian Bauamt

98 88-47 [email protected]

Seisenberger Angela Einwohnermeldeamt

98 88-46 [email protected]

Steinberger Hildegard Wasser/Kanal/Abfallw.

98 88-23 [email protected]

Wastlhuber Christina Azubi

98 88-42 [email protected]

Weichselgartner Gertraud Hauptamt, Bürgermeisterbüro

98 88-20 [email protected]

Witte Lothar Geschäftsleitung

98 88-18 [email protected]

Zettel Anita Standesamt

98 88-12 [email protected]

Anlaufstelle Egglkofen Bürgermeister Ziegleder

58 36, Handy: 0172/8531612 [email protected]

Servicenummer für Notfälle bei gemeindl. Versorgungsleitungen in Egglkofen

Maier Rudi, 0160/8463228 Ortmeier Richard, 0160/4461171

Servicenummer für Notfälle bei städtischen Versorgungsleitungen in Neumarkt-Sankt Veit

01 70/23 13 47 9

Telefax 98 88-28 Wasserwerk 15 37, [email protected] Bürgerbüro Landratsamt 9888-50 Bauhof 8900, [email protected]

Freibad/Freibad Kiosk 98 40 13/83 93 [email protected]

Kontakt ins Rathaus

Ansprechpartner Durchwahl Abteilung E-Mail Baumgartner Erwin Erster Bürgermeister

98 88-16 [email protected]

Dechantsreiter Sabine Hauptamt, Bürgermeisterbüro

98 88-37 [email protected]

Ecke Ilse Finanzverwaltung

98 88-31 [email protected]

Engelmann Natascha Bauamt

98 88-24 [email protected]

Fuchsgruber Brigitte Sozial- u. Gewerbeamt

98 88-19 [email protected]

Hirtelreiter Karin Hauptamt, Bürgermeisterbüro

98 88-16 [email protected]

Huber Markus Azubi

98 88-45 [email protected]

Holzner Andrea Kasse

98 88-30 [email protected]

Ißmaier Marion Bauamt, EDV

98 88-38 [email protected]

Klutsch Karin Steueramt

98 88-14 [email protected]

Kohwagner Michael Bauamt

98 88-43 [email protected]

Laube Julia Ordnungsamt

98 88- 13 [email protected]

Menzel Thomas Finanzverwaltung

98 88-41 [email protected]

Angebot Datum, Ort Kontakt

Einstiegsseminare für Existenzgründer Mi. 18. Juli 2018, Mi. 22.8.2018 Bildungszentrum Mühldorf ab 18 Uhr, Bildungszentrum Mühldorf Tel. 08631/3873-10

Beratungstag zur Existenzgründung tägliche Beratung möglich Landratsamt, Tel. 08631/90178-13 der Industrie- und Handelskammer im Landratsamt Bitte Termin vereinbaren!

Energiesprechtag vierteljährlich jeden 1. Mittwoch im Monat Landratsamt Rathaus Neumarkt-Sankt Veit, Zi. Nr. 109 Anmeldung unter Tel. 08631/699357 (05.09.2018)

Sprechtag für behinderte Menschen jeden letzten Donnerstag (26.07.2018) Behindertenbeauftragte Margret 16.00-18.00 Uhr Ederer, Tel. 08639/9888-32, nur während der Sprechzeiten

Sprechtag für Versicherte und Rentner jeden 4. Montag im Monat (23.07.2018) Terminvereinbarung unter der Tel. der Dt. Rentenversicherung im Landratsamt, kleiner Sitzungssaal 0800/6789100, erreichbar von Mo.-Fr. von 8.30 Uhr – 12 Uhr

Sprechtag der Caritas vierteljährlich, Rathaus (08.11.2018) Informationen unter 14 – 16 Uhr, 1. Stock, Zi. Nr. 109 Tel. 08631/37 63 50

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht jeden 1. Mittwoch im Monat (10.10.2018) Anna Hospizverein Gruppeninformationsgespräche entfällt im August und September Anmeldung unter Tel. 08631/1857-0

Sprechtag für Menschen mit Mittwoch, 05. September 2018, Landratsamt Mühldorf a. Inn, Keller, Hörbehinderung 10.15 – 12.00 Uhr Raum -1.11, Tel. 08631/699-509 Bitte Termin vereinbaren. Migrationssprechstunde jeden Donnerstag von 14 – 16 Uhr Caritas Zentrum Mühldorf Rathaus, 1. Stock, Zi.Nr. 109 Tel.: 08631/3763-20

Page 16: Ausgabe 07/2018 32. Jahrgang 17. Juli 2018 - vgnsv.de · (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen

Tel. Nr. 0 86 39/83 58, Fax Nr. 0 86 39/70 75 80, e-Mail: [email protected] Sonntag 29.07.2018, 16:00 Uhr Dr. Döblingers Kasperltheater, Kasperl und der Zwackilutschku,

EGGLKOFEN Sa.-So. 14. – 15.07.2018 Dorffest, Ortsvereine Egglkofen Mittwoch 18.07.2018 Firmung, Pfarrei Egglkofen Fr.-So. 20. – 22.07.2018 Gründungsfest, 150 Jahre Schützenverein Fortuna, Mehrzweckhalle Samstag 21.07.2018 Dankgottesdienst der Firmlinge mit Grillfest, Pfarrei Egglkofen Sonntag 05.08.2018 Kriegerjahrtag, KSK Egglkofen Mittwoch 15.08.2018 Patrozinium, Pfarrei Egglkofen

NEUMARKT-SANKT VEIT Sonntag 15.07.2018, 8:00 Uhr 65-jähriges Gründungsfest – Festsonntag, Furth, KLJB Teising-Feichten Mittwoch 18.07.2018, 18:00 Uhr Lesekreis, Treffpunkt: Poseidon Sonntag 22.07.2018, 10:30 Uhr Fahrzeugsegnung, Kirche St. Veit, Pfarramt Neumarkt-Sankt Veit Sonntag 22.07.2018, 19:30 Uhr Bläserkonzert, Schlossgarten, Sepp Eibelsgruber, bei schlechter Witterung im Kulturbahnhof Dienstag 24.07.2018, 18:30 Uhr Sommerkonzert der Musikschule unter Leitung von Johannes Schmidt (bei schlechter Witterung im Kulturbahnhof), Schlossgarten Adlstein, Stadt Neumarkt-Sankt Veit Freitag 27.07.2018 Nacht der Musik, Stadtplatz, Verkehrs- und Werbegemeinschaft Samstag 28.07.2018, 18:00 Uhr Sommerfest, Teising, FFW Teising-Fraßbach Sonntag 29.07.2018, 11:00 Uhr Patrozinium und Pfarrfest, Hörbering, Pfarramt Neumarkt-Sankt Veit Sonntag 29.07.2018, 15:00 Uhr Sommerfest mit Cocktailbar, Friedenskirche, evang. Kirche Freitag 03.08.2018 Weinfest, Dollinger Halle, KLJB Wiesbach Samstag 04.08.2018, 18:00 Uhr Sommerfest, Miagl Gruam, De griabign St. Veiter Buam Sonntag 05.08.2018 Dorffest, Dollinger Halle, KLJB Wiesbach Sonntag 05.08.2018, 11:30 Uhr Sommerfest, Schlossgarten Adlstein, Rauchclub Qualm Dienstag 14.08.2018 Schlossgartenfest, Schlossgarten Adlstein, Q. E. D. Mittwoch 15.08.2018, 20:00 Uhr Marienfeier und Prozession, Teising, Pfarramt Neumarkt-Sankt Veit Freitag 17.08.2018, 21:00 Uhr Malle reloaded Disco, Dorfplatz Hörbering, KLJB Hörbering Sonntag 19.08.2018 Dorffest, Dorfplatz Hörbering, KLJB Hörbering