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Ausgabe 1/13 Personalrat der Universität Würzburg Mitgliederwechsel im Personalrat Nach über 20jähriger Tätig- keit im Personalrat und 40 Jahre im Technischen Betrieb verabschiedete sich Gabriele Nöth Ende des Jahres 2012 in den wohl verdienten Ruhestand. Als neues Mitglied rückt Wilma Kreßmann für die Arbeitnehmer in den Personal- rat nach. Frau Kreßmann ist am Lehrstuhl für Botanik II beschäftigt. Empfang und Konzert für langjährige Beschäftigte Dank für 40 Jahre Einsatz für die Universität (v. l.) Vorsitzender des Personalrats Joachim Gödel, die Jubilare Sabine Knetsch, Gerda Perchermeier, Friedrich Thiele, Lydia Schulz und Tanja Sokic sowie Kanzler Dr. Uwe Klug. (Foto: Gunnar Bartsch) Eine große Anzahl von langjährig Beschäftigte sind vom Kanzler und vom Personalrat im Dezember zum traditionellen Empfang und anschließend zum Weihnachtskonzert in die Neubaukirche eingeladen worden. In 2012 haben acht Beschäftigte (das Foto zeigt fünf davon) ihr 40. Dienstjubiläum und 41 Beschäftigte das 25. Dienstjubiläum gefeiert. In die Freistellungsphase der Altersteilzeit wechselten 22 und in den Ruhestand gingen 30 Beschäftigte.

Ausgabe 1/13 Personalrat der Universität Würzburg ... · der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter festgestellt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat darauf hin die Urlaubsdauer

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Ausgabe 1/13 Personalrat der Universität Würzburg

Mitgliederwechsel im Personalrat

Nach über 20jähriger Tätig-keit im Personalrat und 40 Jahre im Technischen Betrieb verabschiedete sich Gabriele Nöth Ende des Jahres 2012 in den wohl verdienten Ruhestand.

Als neues Mitglied rückt Wilma Kreßmann für die Arbeitnehmer in den Personal-rat nach. Frau Kreßmann ist am Lehrstuhl für Botanik II beschäftigt.

Empfang und Konzert für langjährige Beschäftigte

Dank für 40 Jahre Einsatz für die Universität (v. l.) Vorsitzender des Personalrats Joachim Gödel, die Jubilare Sabine Knetsch, Gerda Perchermeier, Friedrich Thiele, Lydia Schulz und Tanja Sokic sowie Kanzler Dr. Uwe Klug. (Foto: Gunnar Bartsch)

Eine große Anzahl von langjährig Beschäftigte sind vom Kanzler und vom Personalrat im Dezember zum traditionellen Empfang und anschließend zum Weihnachtskonzert in die Neubaukirche eingeladen worden. In 2012 haben acht Beschäftigte (das Foto zeigt fünf davon) ihr 40. Dienstjubiläum und 41 Beschäftigte das 25. Dienstjubiläum gefeiert. In die Freistellungsphase der Altersteilzeit wechselten 22 und in den Ruhestand gingen 30 Beschäftigte.

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Änderungen ab 1.1.2013

Über die Elektronische Lohnsteuerkarte berichteten wir bereits in der letzten Ausgabe 7/12 des PR Aktuell. Mit Beginn des neuen Jahres gibt es weitere neue Gesetze und Vorschriften. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen und Änderungen:

Rentenversicherung Zum Jahreswechsel sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent. Dies ist der niedrigste Stand seit 1995. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 67.200 € auf 69.600 € jährlich. Auch freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Selbstständige können die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung nutzen. Wer sich ab 2013 freiwillig versichern möchte, kann jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 85,05 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.096,20 Euro im Monat wählen. Noch bis zum 2. April 2013 können freiwillige Beiträge für das Jahr 2012 nachgezahlt werden. Renten-Steuer Arbeitnehmer können von den gesetzlichen Rentenbeiträgen statt 48 % nun 52 % steuerlich absetzen. Die Beträge sind in den Vorsorgepauschalen bei der Lohnsteuerberechnung bereits eingearbeitet. Pflegeversicherung Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen von 2,2 auf 2,3 Prozent angehoben. Pflegebedürftige, Demenzkranke und pflegende Angehörige erhalten mehr Leistungen. Der Abschluss einer freiwilligen Pflegetagegeldversicherung wird ab einer jährlichen Versicherungsprämie von 120 € steuerlich gefördert. Mini-Jobs Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Geringfügigkeitsgrenze) steigt von 400 € auf 450 €. Personen, die vom 01.01.2013 an ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen oder bestehende Verträge auf 450 € anheben möchten, unterliegen automatisch der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-versicherung und müssen daher, falls nicht gewünscht, beim Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung stellen. Einkommenssteuer Aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Anhebung des Existenzminimums wird der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Schritten ab 2013 und 2014 von 8004 € auf insgesamt 8354 € angehoben. Dadurch sinkt die Steuerlast geringfügig, nach Berechnungen von Steuerexperten im Jahr 2013 nur max. zwei Euro im Monat. Praxisgebühr Die Anfang 2004 eingeführte Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro pro Quartal fällt seit Jahresbeginn weg. Die Erwartung, Patienten dauerhaft von verzichtbaren Arztbesuchen abzuhalten, erfüllte sich nicht. Überweisungen an Fachärzte durch den Hausarzt sind somit nicht mehr zwingend nötig, werden Patienten jedoch von Experten aus medizinischen Gründen empfohlen.

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Rundfunkgebühr Der neue Rundfunkbeitrag ersetzt die Rundfunkgebühr und bringt klare Regeln. Seit 1. Januar 2013 gilt: eine Wohnung - ein Beitrag. Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr. Für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Sie zahlen genauso viel oder weniger als vorher. Versicherungen Seit 21.12.2012 dürfen neu abgeschlossene Tarife nur noch nach den Regelungen für Unisex-Tarife kalkuliert werden. Dies betrifft auch bestehende Verträge mit jährlichen Anpassungen wie z.B. Kfz-Versicherungen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Geschlecht die Versicherungsbeiträge nicht mehr beeinflussen darf. Damit haben sich die Beiträge für Männer und Frauen in den einzelnen Versicherungssparten teilweise stark verändert. Elterngeld Gesetzesänderungen bei der Berechnung von Elterngeld könnten zu starken Einbußen beim Elterngeld für ab 2013 geborene Kinder führen. Bisher war das tatsächliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt zur Berechnung maßgeblich. Nun wird das Bruttoeinkommen abzüglich 21% Sozialversicherungspauschale und Lohnsteuer mit der Steuerklasse, die in den letzten 12 Monaten längstens eingetragen war, zur Berechnung herangezogen. Auch eingetragene Lohnsteuer-Freibeträge werden nicht mehr berücksichtigt. Eine Änderung der Steuerklasse sollte daher mindestens sieben Monate vor der Geburt vorgenommen werden. Bei Kinderwunsch sollte man sich daher bezüglich der Steuerklasse beim Finanzamt beraten lassen. Kapitalerträge Ab 2013 sind Geldinstitute verpflichtet, Kapitalerträge, die aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) freigestellt waren, dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Somit können Finanzämter nachträglich abgleichen, ob die Angaben zu den Kapitaleinkünften in der Einkommenssteuererklärung mit denen bei der Beantragung der NV-Bescheinigung übereinstimmen. AK Kommunikation

Tarifvertrag der Länder Urlaubsregelung gekündigt

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. März 2012 die Unwirksamkeit der Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter festgestellt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat darauf hin die Urlaubsdauer zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Bei Neueinstellungen ab 01.01.2013 wird bei einer Fünftagewoche ein Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen vereinbart. Dies gilt bis zum Zeitpunkt einer neuen tariflichen Regelung. Im Rahmen der Tarifrunde 2013 wird die Neuregelung der Urlaubsdauer im TV-L voraussichtlich ein Verhandlungspunkt sein. (Anlage: TS-Berichtet Nr. 25/2012, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen v. 26.09.2012) Der Tarifabschluss TV-L zum Entgelt ist am 31.12.2012 ausgelaufen. Die Arbeitnehmervertreter im öffentlichen Dienst der Länder haben sich auf ihre Gehaltsforderung geeinigt. Nach übereinstimmenden Berichten beschlossen die Tarifkommissionen der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sowie des Beamtenbunds (dbb) und auch der GEW, Gehaltserhöhungen von 6,5 % zu fordern. Die Tarifverhandlungen beginnen am 31. Januar 2013. AK Kommunikation

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Leistungssonderzahlungen 2012 Auch 2012 wurden wieder Leistungssonderzahlungen gemäß § 40 Nr. 6 TV-L vergeben. Wie bereits in den Vorjahren konnten die Fakultäten und zentralen Einrichtungen über ein Budget verfügen, das ihnen anteilmäßig entsprechend der Höhe der anfallenden Personalkosten ihrer TV-L-Beschäftigten zugewiesen wurde. Die Leistungsfeststellungen erfolgten durch die Vorgesetzten. Gesamtvolumen und Aufteilung auf männliche und weibliche Beschäftigte

Verteiltes

Gesamtvolumen

gesamt weiblich männlich

931.065,51 € 575.358,53 € 355.706,98 €

Beschäftigte 626 379 247

Aufteilung auf die verschiedenen Dienste

Bibliotheksdienst 10 7

Verwaltungsdienst 217 36

Technischer Dienst 93 131

Sonstiger Dienst 12 13

Wissenschaftlicher Dienst 47 60

Quelle: Personalabteilung

Fußgänger mit Kopfhörer Das unterschätzte Risiko

Hohes Unfallrisiko durch Kopfhörer

Bei Teenagern gehören MP3-Player, Kopfhörer und Handy einfach dazu. Ihre Musik tragen sie nahezu ununterbrochen mit sich: Zu Hause, auf dem Schulhof und unterwegs. Doch im Straßenverkehr können die "Unterhalter" schnell zur Falle werden. Die Statussymbole von heute sind: Kopfhörer! Damit kann man sich jederzeit von Musik berieseln

lassen - auch im Verkehr. Das ist aber nicht nur für Auto- oder Radfahrer gefährlich, sondern erst recht für Fußgänger, die sich ja ohne Knautschzone oder Helm bewegen. Zwei Drittel der Unfälle mit Stöpseln im Ohr oder Kopfhörern widerfahren Jugendlichen, fast 90 Prozent davon im städtischen Bereich. Grund genug für den RATGEBER, der Ursache auf den Grund zu gehen, warum die aktuellen Statussymbole hoch riskant sind. Schwere Unfälle gibt es leider genug. Ein trauriges Beispiel: Die 16-jährige Deborah. Sie fuhr auf Inline-Skates zu ihrer Freundin, hörte Musik mit Stöpseln im Ohr - die Straßenbahn hörte sie nicht. Deborah war sofort tot. Die Schülersprecherin galt als verantwortungsvoller Mensch, so ihre Lehrerin.

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Mit Kopfhörern hört man den Bus zu spät

Verkehrsgeräusche gehen unter

Wir wollen herausfinden, warum Musik im Straßenverkehr so gefährlich ist und machen mehrere Versuche. Zunächst mit Schülern einen Praxis-Test, unterstützt von der Verkehrsprävention Aalen. Ab wann hören die Teenager den herannahenden Bus: einmal ohne und einmal mit Stöpseln im Ohr. Sobald der Bus hörbar ist, sollen sie das mit Handzeichen signalisieren. Der Schulbus ist gut 100 Meter entfernt, da hört ein Mädchen ohne Musik auf den Ohren den Bus kommen. Der

Junge mit Stöpseln im Ohr, die Musik so laut wie immer, reagiert erst, als der Bus schon hinter ihm durchfährt. Test unter Laborbedingungen

Mit Musik Straßenbahn überhört

Um sicher zu gehen, dass unser Straßen-Test überprüfbare Aussagen ermöglicht, wiederholen wir ihn im Labor. Die Testperson hat Musik auf den Ohren, über die Lautsprecher im Raum spielen wir Verkehrsgeräusche zu. Beaufsichtigt von dem Musikpsychologen Günther Rötter von der TU Dortmund. Der weiß: Das Ohr soll immer bereit sein, uns zu warnen. Wir können die Augen schließen, aber wir können die Ohren nicht zumachen, das zeigt, was für eine biologische

Bedeutung das Hören hat. Der Test im Labor bestätigt dann auch den Straßen-Test: Von dreißig Fahrzeugannäherungen wurden nur vier bemerkt. Aber schon einmal den Bus nicht hören, kann in der Katastrophe enden. Musik blendet Verkehrsgeräusche aus

Überall Musik am Ohr

Wie kommt es aber, dass ein Bus auf verkehrsberuhigter Straße mit Musik auf den Ohren selbst aus wenigen Metern Entfernung akustisch offenbar nicht wahrgenommen wird? Der Wissenschaftler Günther Rötter arbeitet mit dem Begriff der Maskierung, einer Verarbeitungsstörung: Treffen zwei akustische Reize auf das Ohr, überlagert der eine den anderen. Selbst leisere Musik übertönt den Verkehr.

Die Töne sind physikalisch vorhanden, kommen auch im Ohr an, aber das Innenohr ist nicht in der Lage, diese benachbarten, etwas leiseren Töne wahrzunehmen. Die Physiologie des Ohres spielt uns mit dieser Maskierung sozusagen einen Streich. Deswegen ist es eben nicht nur ein Problem der Lautstärke. Viele Jugendliche hatten schon einen Beinahe-Unfall, das Risiko ist ihnen bewusst. Trotzdem hören sie weiter. Es ist der Irrglaube: Mich wird es schon nicht erwischen. Aber die 16-jährige Skaterin Deborah hat es erwischt. Ihre Lehrerin ist überzeugt, dass sie auf die Ohrstöpsel beim Inline-Skaten verzichtet hätte, wenn sie sich der großen Gefahr bewusst gewesen wäre. Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 30.09.2012. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. Quelle: Das Erste.de, Ratgeber, Auto-Reise-Verkehr

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So reagieren Sie auf Choleriker

Ist Ihr Chef oder Kollege ein Choleriker und wütet gerade mal wieder in Ihrem Büro? Suchen Sie erst gar nicht nach Argumenten, um sich zu verteidigen. Damit würden Sie ihn nur noch mehr in Fahrt bringen. Auch Diskussionen bringen überhaupt nichts. Viel wirksamer sind dagegen diese Strategien:

Lassen Sie einen Choleriker ganz einfach zu Ende brüllen. Denken Sie daran, dass er sich danebenbenimmt – und nicht Sie schuld sind an seinem Gebrüll! Versuchen Sie gelassen zu bleiben! Wenn Sie sich sagen: "Wie peinlich er aussieht!" oder "Wie lächerlich er sich macht!", hilft das ungemein, cool zu bleiben. Irgendwann wird das Geschrei aufhören und Sie können das Gespräch mit ihm suchen. Schlagen Sie vor: "Sie können mir gern sagen, wenn ich einen Fehler gemacht habe. Aber bitte nicht in diesem Ton! Ich würde gern in Ruhe mit Ihnen darüber sprechen." Sollte er weiter schreien, anstatt sich zu entschuldigen, verlassen Sie den Raum – auch wenn es Ihr eigenes Büro ist. Sie entwaffnen Choleriker mit Gelassenheit und Souveränität. Gleichzeitig ziehen Sie – auch indem Sie den Raum verlassen – eine klare Grenze. Sie zeigen, dass Sie nicht bereit sind, alles mit sich machen zu lassen. Praxis-Tipp:

Wenn Sie können, ergreifen Sie ruhig die Flucht vor einem Choleriker. Lassen Sie ihn einfach ohne jeden Kommentar stehen. Das hat auch nichts mit "verlieren" oder "feige sein" zu tun. Denn es gehört sehr viel mehr menschliche Größe dazu, auf Beleidigungen und Brüllereien nicht zu reagieren, als einfach zurückzubrüllen.

Verblüffen Sie den "Wüterich" Wenn sich der Choleriker ausgetobt hat und Sie sich mit ihm auseinandersetzen wollen, leiten Sie ein freundliches und sachliches Gespräch ein. Das bewirkt in vielen Fällen, dass Ihrem Gegenüber sein Auftritt peinlich wird. Kaum jemand rechnet damit, dass er auf einen Angriff eine freundliche Reaktion erhält.

Sie sollten sich nicht entschuldigen oder gar rechtfertigen. Denn dann beginnen die Wutausbrüche in der Regel sofort wieder von Neuem. Auch Bemerkungen, die Ihr Gegenüber als Ironie auffassen könnte, sollten Sie vermeiden.

Quelle: experto.de

Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei der Nennung mehrerer Personen nur die männliche Form

benutzt. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

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Dienstjubiläen Der Personalrat gratuliert sehr herzlich: 40 Jahre Dienstzeit

Ute Steiner-Gunkel, Zentralverwaltung 25 Jahre Dienstzeit

Ingrid Geiter, Lehrstuhl für Anorganische Chemie II Markus Braun, Institut für Organische Chemie Kornelia Ingrid Grübel, Lehrstuhl für Zoologie II Quelle: einBLICK

Nachdenkliches zum neuen Jahr Man soll das Jahr nicht mit Programmen beladen wie ein krankes Pferd. Wenn man es allzu sehr beschwert, bricht es zu guter Letzt zusammen. Je üppiger die Pläne blühen, um so verzwickter wird die Tat. Man nimmt sich vor, sich zu bemühen, und schließlich hat man den Salat! Es nützt nicht viel, sich rotzuschämen. Es nützt nichts, und es schadet bloß, sich tausend Dinge vorzunehmen. Lasst das Programm! Und bessert euch drauflos! Zitate:

„Wird's besser? Wird’s schlimmer? fragt man alljährlich. Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich!“ „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ von Erich Kästner (1899-1974)

Zusammengestellt vom Arbeitskreis Kommunikation des Personalrats Mensanebengebäude, Am Hubland, 97074 Würzburg Internet: www.personalrat.uni-wuerzburg.de/ E-Mail: [email protected]