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Nationalratswahl 2013Nationalratswahl 2013

Allgemeines

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Nationalratswahl 2013Nationalratswahl 2013

Ausschreibung der Wahl: BGBl. II Nr. 177/2013

Stichtag: Dienstag, 09. Juli 2013

Wahltag: Sonntag, 29. September 2013

Anzuwendende Rechtsvorschriften:

Nationalratswahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471, in der geltenden Fassung

Wählerevidenzgesetz 1973, BGBl. Nr. 601, in der geltenden Fassung

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WahlbehördenWahlbehörden

• Bundeswahlbehörde - 17 Beisitzer

• Landeswahlbehörde – 9 Beisitzer

• Bezirkswahlbehörde – 9 Beisitzer

• Gemeindewahlbehörde – 9 Beisitzer

• Sprengelwahlbehörde – 3 Beisitzer

• Besondere Wahlbehörde – 3 Beisitzer

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Die WahlbehördeDie Wahlbehörde

Wahlleiter (Stellvertreter)

9 (3) Beisitzer/Ersatzbeisitzer

2 Vertrauenspersonen

2 Wahlzeugen

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VertrauenspersonVertrauensperson

• Jede im Nationalrat vertretene Partei kann in jede .Wahlbehörde 2 Vertrauenspersonen entsenden

• Ist zu jeder Sitzung einzuladen

• Hat kein Stimmrecht

• Ist zur Verschwiegenheit verpflichtet

• Hat beobachtende Funktion

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WahlzeugenWahlzeugen

• Jede sich an der Wahl beteiligende Partei kann 2 Wahlzeugen namhaft machen

• Ist nur am Wahlsonntag einzuladen

• Hat kein Stimmrecht

• Ist NICHT zur Verschwiegenheit verpflichtet

• Hat nur beobachtende Funktion und erhält einen Eintrittsschein vom Gemeindewahlleiter

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Nationalratswahl 2013

Die Neuerungen im

Nationalratswahlrecht

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Änderungen des WahlrechtsÄnderungen des Wahlrechts

• Ausweitung des Zeitraumes zwischen Stichtag und Wahltag

• Vergabe von 3 Vorzugsstimmen möglich

a) Regionalparteilisteb) Landesparteilistec) Bundesparteiliste

• Nur mehr 4 Wahlkreise in der Steiermark

• Anpassung der amtlichen Stimmzettel und Wahlkarten

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Nationalratswahl 2013Nationalratswahl 2013

Die Briefwahl

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WahlkarteWahlkarte

• Ausübung der Wahl grundsätzlich persönlich vor der Wahlbehörde in der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz begründet ist

• Anspruch auf Wahlkarte, wenn

a) Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Tag der Wahl nicht am Ort ihrer Eintragung in dem Wählerverzeichnis aufhalten

b) Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Wahltag in Folge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit unmöglich ist.

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WahlkarteWahlkarte

• Anspruch auf Wahlkarte, wenn

c) Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Tag der Wahl wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten und dergleichen unmöglich ist

d) Wahlberechtigte, die sich in Heil- und Pflegeanstalten aufhalten und ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Anstalt haben und für die Pflegeanstalt ein eigener Wahlsprengel

eingerichtet ist

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Wahlkarte – Antragstellung Wahlkarte – Antragstellung

• Ab dem Tag der Wahlausschreibung

• Bis spätestens 25. September 2013 (4. Tag vor dem Wahltag – schriftlich)

• Bis spätestens 27. September 2013, 12:00 (2. Tag vor dem Wahltag - mündlich)

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Ausstellung der WahlkarteAusstellung der Wahlkarte

• Erscheint der Betroffene persönlich, so hat er seine Identität glaubhaft zu machen

• Wird die Wahlkarte schriftlich beantragt, so kann die Identität, auf andere Weise, insbesondere durch Angabe der Passnummer glaubhaft gemacht werden

• sofern er nicht amtsbekannt ist

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• Auf der Vorderseite sind im 1. Kästchen die Daten und die Adresse des Wahlberechtigten und

• im Kästchen unterhalb der eidesstattlichen Erklärung insbesondere auch die Regionalwahlkreisnummer 6B einzutragen

• Die Ausfolgung hat mit Übernahmebestätigung zu erfolgen

Ausstellung der WahlkarteAusstellung der Wahlkarte

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Die WahlkarteDie Wahlkarte

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Die WahlkarteDie Wahlkarte

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Die Wahlkarte - Hinweise Die Wahlkarte - Hinweise

Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass eine gültige Stimmabgabe nur dann erfolgt ist bzw. die Wahlkarte in die Stimmenzählung miteinbezogen wird, wenn

•Die verschlossene Wahlkarte mit dem darin liegenden verschlossenen beigefarbenen Wahlkuvert und dem amtlichen Stimmzettel bis Sonntag, den 29. September 2013, 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde Hartberg-Fürstenfeld eingelangt ist.

(genaue Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt)

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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste

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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste

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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste

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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste

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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste

Einschreiben ist nicht erforderlich, wenn der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte gestellt wurde

•Mündlich, •elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen•In Form eines Wahlkarten „ABO“

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Ausstellung der Wahlkarte – Checkliste

Wichtig: Bitte die Antragsteller darauf hinweisen! 

Ohne Unterschrift in der Rubrik „eidesstattliche Erklärung“ wird die Wahlkarte bei der Auswertung nicht miteinbezogen und ist ungültig.

Die Wahlkarte ist zu verschließen . Unverschlossene oder beschädigte Wahlkarten werden bei der Auswertung nicht miteinbezogen und sind ungültig.

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Wahlkarten- BettlägerigeWahlkarten- Bettlägerige

• Wahlberechtigt nur mit Wahlkarte

• „Fliegende Wahlkommission“ darf Gemeindegebiet nicht verlassen

ACHTUNG: Angehörige von Bettlägerigen oder das Pflegepersonal kann die Stimme ebenfalls vor der „Fliegenden Wahlkommission“ abgeben, sofern die Wahlberechtigten im Besitz einer Wahlkarte sind

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Briefwahl – Nichtigkeit der Briefwahl – Nichtigkeit der StimmabgabeStimmabgabe

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl wird nicht berücksichtigt, wenn

a)Die Wahlkarte nicht verschlossen oder derart beschädigt ist, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des Stimmkuverts nicht ausgeschlossen werden kann

b)die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte fehlt (Unterschrift)

c)die Wahlkarte nicht rechtzeitig am Wahltag bis 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt ist (29. September 2013, 17:00 Uhr)

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Nationalratswahl 2013Nationalratswahl 2013

Der Wahltag

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Wahlhandlung am Wahltag Wahlhandlung am Wahltag

Der Wahlleiter übergibt der Wahlbehörde:

•Wählerverzeichnis, Abstimmungsverzeichnis

•Amtliche Stimmzettel, Wahlkuverts

•Empfangsbestätigung (Anzahl überprüfen)

Die Wahlbehörde überzeugt sich, dass

•die Wahlurne leer ist, die Wahlzelle den Wahlvorschlag und Schreibzeug enthält

•Kein Wahlwerbematerial in der Wahlzelle ist (Verbotszone)

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Stimmabgabe Stimmabgabe

• Feststellung der Identität

• Aushändigung des amtlichen Stimmzettels und des Wahlkuverts (blau)

• Eintragungen in Wählerverzeichnis, Abstimmungsverzeichnis

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Stimmabgabe mit WahlkarteStimmabgabe mit Wahlkarte

• Abnahme der Wahlkarte

• Übergabe des in der Wahlkarte befindlichen amtlichen Stimmzettels und des Wahlkuverts (beige)

Achtung: Wahlkartenwähler aus dem eigenen Regionalwahlkreis 6 B erhalten ein blaues Wahlkuvert

Das beige Wahlkuvert ist in die gemeinsame Wahlurne zu werfen

• Wahlkarte zum Wahlakt nehmen, entsprechende Eintragungen im Wählerverzeichnis, Abstimmungsverzeichnis und Niederschrift

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Nationalratswahl 2013Nationalratswahl 2013

Die Ergebnisermittlung

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Gültige StimmzettelGültige Stimmzettel

Der Stimmzettel ist gültig, wenn

•der amtliche Stimmzettel verwendet wurde

•der Wählerwille eindeutig zu erkennen ist

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a) Ankreuzen des Kreises

b) Kennzeichnung der Partei durch Anhaken, Unterstreichen oder sonstige entsprechende Art

c) Durchstreichen der übrigen Parteien

d) Bezeichnung eines Bewerbers

e) Ankreuzen einer Partei und Bezeichnung eines Bewerbers einer anderen Partei auf (Stimme ist gültig - Vorzugstimme ist.ungültig)

Gültige StimmzettelGültige Stimmzettel

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Der Stimmzettel ist Der Stimmzettel ist ungültig, wennungültig, wenn

• Nicht der amtliche Stimmzettel verwendet wurde

• Nicht unzweideutig hervorgeht, welche Parteiliste der Wähler wählen wollte

• Der Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derartig beschädigt wurde, dass der Wählerwille nicht mehr erkennbar ist

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Der Stimmzettel ist Der Stimmzettel ist ungültig, wennungültig, wenn

• Keine Liste und kein Bewerber angezeichnet wurden

• Zwei oder mehrere Parteilisten oder Bewerber verschiedener Parteilisten angezeichnet wurden

• Nur ein leeres Wahlkuvert vorgefunden wird

• Ein Wahlkuvert mehrere Stimmzettel enthält, die auf verschiedene Parteien lauten

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Mehrere amtliche Mehrere amtliche StimmzettelStimmzettel

Ist ein gültiger Stimmzettel, wenn

•Auf allen Stimmzetteln die gleiche Parteiliste vom Wähler bezeichnet wurde

•Mindestens 1 Stimmzettel gültig ausgefüllt ist und sich aus der Bezeichnung der übrigen Stimmzettel kein Zweifel über die gewählte Liste ergibt

•1 Stimmzettel gültig ausgefüllt ist und die übrigen ungültig sind

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Vorzugsstimmen

Der Wähler kann bis zu 3 Vorzugsstimmen vergeben und zwar je eine für

1.Regionalparteiliste

2.Landesparteiliste

3.Bundesparteiliste

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Vorzugsstimmen

Die Vorzugsstimmen sind durch die Sprengelwahlbehörden und die Gemeindewahlbehörden für den gesamten Gemeindebereich getrennt zu ermitteln und festzustellen nach:

a)Regionalparteiliste

b)Landesparteiliste

c)Bundesparteiliste

Das für jeden Bereich zu erstellende Vorzugsstimmenprotokoll ist der Bezirkswahlbehörde mit dem Wahlakt vorzulegen

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Die Drucksorten

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DrucksortenDrucksorten

Ein Großteil der Drucksorten werden vom

Bundesministerium für Inneres über Internet zur

Verfügung gestellt

(http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_wahlen/drucksorten)

Es erfolgt keine automatische Zusendung der Drucksorten in Papierform.

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DrucksortenDrucksorten

Zur Verfügung gestellt werden:

Die amtlichen Stimmzettel des Regionalwahlkreises 6 B

Die leeren amtlichen Stimmzettel

Die blauen Wahlkuverts

Die beigen Wahlkuverts ( 1 – 9)

Die Wahlkarten

Die Landesparteilisten aller Bundesländer

Die Bundesparteilisten

Die Stimmzettelschablonen

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Nationalratswahl 2013

Die Termine

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Termine

27. September 2013, 12.00 Uhr:Bekanntgabe der Anzahl der ausgestellten Wahlkarten

mit dem zur Verfügung gestellten Meldungsblatt

29. September 2013:Sofortmeldung des Wahlergebnisses nach Beendigung

der Wahlhandlung

• Telefonisch 03332/606 - 280, 281, 282, 283• Per Fax 03332/606 - 550• Per E-Mail an die offizielle E-Mail Adresse der

BH Hartberg-Fürstenfeld [email protected]

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Termine

29. September 2013:Übermittlung des Wahlaktes an die

Bezirkswahlbehörde

a)Gemeinden des ehemaligen Bezirkes Hartberg:8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Mehrzwecksaal

b)Gemeinden des ehemaligen Bezirkes Fürstenfeld:8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 1, Saal

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Der Wahlakt

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Der Wahlakt Der Wahlakt

Der Wahlakt besteht aus:

•Teil A

(ist der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld so rasch als möglich am Wahlsonntag, den 29. September 2013 zu bringen)

•Teil B

(ist zu verschließen und verbleibt in der Gemeinde )

In Falle eines Einspruches muss gewährleistet sein, dass dieser Teil des Wahlaktes unverzüglich und vollständig der Bezirkswahlbehörde vorgelegt werden kann

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Der Wahlakt Der Wahlakt

Der Wahlakt – Teil A besteht aus:

•den beigefarbenen Wahlkuverts der Wahlkartenwähler aus fremden Regionalwahlkreisen

• von Briefwählern abgegebene Wahlkarten

•den vollständig ausgefüllten Niederschriften der Gemeindewahlbehörden/Sprengelwahlbehörden/ Besonderen Wahlbehörde

•den ungültigen amtlichen Stimmzetteln

•den gültigen amtlichen Stimmzetteln getrennt nach

a) Parteien und diese wiederum getrennt nach

- Stimmzetteln mit Bezeichnung eines Bewerbers und - Stimmzettel ohne Bezeichnung eines Bewerbers

• den Vorzugsstimmenprotokollen

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Der Wahlakt Der Wahlakt

Der Wahlakt – Teil B besteht aus:

•Wählerverzeichnis •Abstimmungsverzeichnis •Wahlkarten der Wahlkartenwähler •Empfangsbestätigungen•die nicht zur Ausgabe gelangten amtlichen Stimmzettel in gesondertem Umschlag mit entsprechender Aufschrift verpackt•die nicht zur Ausgabe gelangten leeren amtlichen Stimmzettel, in gesondertem Umschlag mit entsprechender Aufschrift verpackt 

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Die Erreichbarkeit

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ErreichbarkeitErreichbarkeit

Der Gemeindewahlleiter hat sicher zu stellen, dass auch an den Terminen, die an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, die Erreichbarkeit gegeben ist.

Bezirkswahlbehörde: Telefon: 03332/606-280 bis –283 Fax: 03332/606-550 E-Mail: [email protected], und [email protected]

Erreichbar außerhalb der Amtsstunden: Peter Rechberger Telefon: 0676/866 40 380

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Anfragen

Diskussion

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Allfälliges

• Leitfaden 2.Teil, Korrektur:Richtig: in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten- Wahllokal ( nicht : in jedem)

• Antrag zur Überprüfung der Reisepassnummer an BVB:nur, wenn Antragsteller nicht amtsbekannt

• Kundmachung der Landeswahlvorschläge besteht aus 2 TeilenKUND MACHUNG

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Drucksorten

Ausgabe der Wahldrucksorten,

• Schranken wird geöffnet (Zufahrtsmöglichkeit)

• Ausgabe durch KollegInnen gegen Empfangsbestätigung

• Alphabetisch geordnet:– Links: Altenmarkt – Hartberg-Umgebung– Vorne: Hofkirchen – St. Jakob i. W.– Rückwärts: Schlag b. Th. – Wörth a.d.L.

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Nationalratswahl 2013

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und

alles Gute für die noch bevorstehenden Wahlarbeiten