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Mit Rat und Tat an Ihrer Seite:

Ulrike Grabowski, Leiterin

Karin Bordin, Beraterin

Regina Depta, Bürokraft

Stellenplan

Leitung und Verb^ra^cher^

1,00

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Spezialberater/innen:

Gregor Schulte, Rechtsanwalt (ab 1.1.2013) Frauke Fedele-Meier, Rechtsanwältin Susanne Heiligenhaus, Energieberaterin Holger Neubert, Versicherungsberater Andreas Schönau, Mietrechtsanwalt

Wir sind für Sie da:

Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Dinslaken

Duisburger Str. 21

46535 Dinslaken

Tel. (02064) 153 79

Fax (02064) 7̂ 5 31

Öffnungszeiten

10-13 und 14-17 Uhr

9-14 Uhr

10-13 und 14-18 Uhr

9-14 Uhr

Weitere Informationen

C S j www.vz-nrw.de/dinslaken

Seite 2 j Verbraucherzentrale in Dinslaken | Jahresbericht 2012

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Die Bürgerinnen und Bürger in Dinslaken können dank breiter Unterstützung auch zukünftig bei Verbraucherfragen und-problemen fest auf die Ver­braucherzentrale zählen. Und dies nicht nur in der persönlichen Beratung und rechtlichen Vertretung, sondern auch mit wirkungsvoller Öffentltchkeits-, Bildungs- und Lobbyarbeit.

Die Arbeit der Beratungsstelle hat sich 2012 verän­dert. Bei zwei Dauerbrennern des Verbraucherärgers »Unerlaubte Telefonwerbung« und »Kostenfallen im internet« haben die Warnungen vor Abzockern bei vie­len Bürgerinnen und Bürgern Wirkung gezeigt. Außer­dem ist die Verbraucherzentrale mit Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen illegale Firmenpraktiken vorgegangen. Mit der Novelle des Teiekommunikationsgesetzes sowie der Buttonlösung bei Onlineangeboten hat der Gesetzgeber verbrau­cherfreundliche Weichen gestellt. Allerdings sind Verbraucher im Konsumalitag immer häufiger überfor­dert und benötigen unsere Unterstützung, auch beim Auskommen mit dem Einkommen. Und Fragen rund um den Energiemarkt haben an Bedeutung gewonnen.

Verbraucherberatung bewahrt jährlich Tausende von

Ratsuchenden davor, übervorteilt zu werden und hilft,

kluge Konsumentscheidungen zu treffen. Zwei Profes­

soren haben nun den Nutzen unserer Arbeit monetär

berechnet: Ein Euro investiertes Steuergetd ruft 14 bis

17 Euro Verbrauchernutzen hervor.

Die Erfassung von Verbraucheranfragen hat die Ver­braucherzentrale NRW 2012 in einem europaweit ein­heitlichen System auf digitale Füße gestellt. Wurden bislang »Kontakte« mit Ratsuchenden gezählt, wer­den Anfragen nun themenspezifisch nach Beschwer­degrund, Anbieter und Wert der Beschwerde erfasst Diese Neuausrichtung erlaubt es, aktuelle Schwer­punkte vor Ort auszumachen und schwarze Schafe zu benennen. Dank dieser gestärkten Sensorfunktion können wir Verbraucherbelangen nun noch besser Gehör verschaffen. Mehr dazu unter www.vz-nrw. de/neue-statistik

Dabei zählen wir auf unser breites Netzwerk an Kooperationspartnern vor Ort. Verbunden mit dem herzlichen Dank für deren Engagement in 2012 und die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Dinsla­ken wünschen wir eine informative Lektüre!

Ihr Team derVerbraucherzentrale in Dinslaken

Verbraucherzentrale in Dinslaken: •v kurz und knapp

Die häufigsten Verbraucherprobleme: Telefon und Internet Allgemeine Dienstleistungen Finanzen Konsumgüter Energie

Weiterführende Erläuterungen unter

*}M www.vz-nrw.de/statistik-erlaeuterung

Anfragen von Ratsuchenden

Veranstaltungskontakte

Internetzugriffe auf der Startseite der Beratungsstelle

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Verbraucherzentrate in Dinslaken j Jahresbericht 2012 | Seite 3

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Verbraucherzentrale und Polizei: Verkäufern Kaffeefahrt-Tour vermasseln

Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und Gesellig­keit vor Ort - mit solchen Versprechen werden meist ältere Menschen zurTeilnahme an Tagestouren ge­lockt. Doch hinter der preiswerten Fahrt ins Grüne verbirgt sich vielfach eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour, bei der meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen verkauft werden. Beschwerden über nette Einladungen, die sich dann als Veranstal­tungen mit gewieften Verkaufstaktiken entpuppten, reißen in der Beratungsstelle an der Duisburger Str. 21 nicht ab. Denn viele haben sich bei einer solchen Fahrt zum Kauf von zweifelhaften Gesundheitsprä­paraten, Rheumadecken oder Küchengeräten verlei­ten lassen - ein Abschluss, den sie später bereuen. Crux: Selbst wenn der Vertrag fristgerecht widerrufen wird, ist das auf der Veranstaltung gezahlte Geld oft weg, weil Anbieter in den Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmen sitz im Ausland

angegeben haben. Auch beklagten sich Ratsuchende, dass sie zurTeilnahme an Verkaufsveranstaltungen gedrängt und am Verlassen des Veranstaltungsraums gehindert worden seien. In Kooperation mit der Po­lizei Kreis Wesel, Abteilung Kriminalprävention und der Senioren Vertretung der Stadt Dinslaken hat die Verbraucherzentrale deshalb über Fallstricke dubio­ser Bustouren informiert - und Tipps mit auf die Reise gegeben, um falschen Versprechen die kalte Schulter zu zeigen und im Fall der Fälle Anzeige wegen Nöti­gung zu erstatten. Nicht zuletzt hat sie in der Rechts­beratung und -Vertretung unwirksamen Vertragsab­schlüssen die rote Karte gezeigt.

© Mehrdazu unter www. vz-nrw, de/dinstaken-kaffeefahrt

Dubiose Verträge: Untergeschoben per Telefon

Obwohl gesetzlich verboten, reißt der Verbrau­cherärger mit ungebetener Telefon Werbung nicht ab. Noch immer rufen viele Firmen ungefragt an, um via Telefongespräch den Vertrieb von Tele­fon- und Serviceverträgen, Glücksspielen, Versi­cherungen, Geldanlagen oder Reisen einzuläuten. Oftmals dienen die Anrufe dazu, persönliche Daten zu entlocken, um damit dann von Konten oder Telefonrechnungen abzubuchen. Stets berie­fen sich die Firmen darauf, dass die Angerufenen einem fernmündlichen Vertragsschiuss zuge­stimmt hätten und Abbuchungen deshalb rechtens seien. Nicht selten, dass für mehr als ein Dutzend solcher Verträge abgebucht worden war - und insbesondere Senioren zur begehrten Zielgruppe der Abzockmasche zählten. Mit einer bundeswei­ten Sammlungvon Verbraucherbeschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung untermauerten die Verbraucherzentralen ihre Forderung nach gesetz­lichen Nachbesserungen: Nur wenn per ungebe­tener Telefonwerbung abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen, lassen sich die dreisten Versuche der Übervorteilung wirksam eindämmen.

© Ein Beschwerdeformular gibt es unter www.vz~nrw.de/telefonwerbung

Seite 4 j Verbraucherzentrale in Dinslaken | Jahresbericht 2012

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Umwelt + Ernährung Vor Ort aktiv

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Betrügerische Mahnschreiben und Lösegeld-Forderungen

Angebliche Forderungen geisterten massenhaft in dubiosen Mahnschreiben durchs Land. Am Telefon drehten dreiste Firmen unzähligen Verbrauchern Abos für Pillen oder Teitnahmeoptionen für kostenpflichti­ge Gewinnspiele an. Und im World Wide Web legten »Lösegeld-Trojaner« unbemerkt ihre Fänge aus. Auch 2012 gab es bei derVerbraucherzentrale Beschwer­den über unseriöse Anbietermaschen zuhauf.

Da verlangte ein Anwalt aus Athen im Auftrag der

Lottospielgemeinschaft MaxiTip Ltd. 122,50 Euro für

die vermeintliche Teilnahme am Gewinnspiel, die innerhalb von sieben Tagen auf ein Konto in Grie­chenland zu überweisen waren. Was wie der Steuer­bescheid vom Finanzamt aussah, entpuppte sich als betrügerisches Schreiben des »Bundesfinanzdiens-tes«. Überrumpelte wurden darin per Bescheid auf­gefordert, an einem Ertragsverfahren teilzunehmen. Damit sollte das »Einkommenspotenzial« ermittelt und daraus folgend ein hoher Betrag ausgezahlt werden. Voraussetzung: Die Verwaltungsgebühr von 60 Euro wurde per Scheck, Zahlungsanweisung oder Kreditkarte bezahlt - und in einem Sicherheitskuvert nach Kanada geschickt.

Eine betrügerische Zahlungsaufforderung legte die Firma »Toma Inkasso« verdutzten Verbrauchern als vorösterliche Überraschung ins Nest: In der Post aus Tschechien wurden den Briefempfängern 176,81 Euro für vermeintliche Erotik-Dienste am Telefon abver­langt. Wer den Betrag nicht innerhalb von fünf Tagen überweise, dem drohte der Absender weitere Zwangs­maßnahmen wie Mahnbescheid, Lohnpfändung oder die Mitteilung an dieSCHUFAan.

Ebenso kursierten Schreiben wegen offener Forde­

rungen der »Euro Gewinner Zentrale« durchs Land:

Mit letzten Mahnungen versuchte das »Mahnungs-

Büro Ries«, vermeintliche Außenstände bei arglosen

Verbrauchern einzutreiben. In vertraulichen Schrei­

ben wurde behauptet, dass der Kostenbeitrag für die Teilnahme am Service der »Euro Gewinner Zentrale« in Höhe von 49 Euro noch nicht beglichen worden sei. Angst einflößend: Wenn die Gesamtforderung für die dreimonatige Teilnahme mitsamt Mahnkosten und Auslagepauschale von insgesamt 159,90 Euro nicht gezahlt werde, drohten Verzugszinsen sowie eine Meldung an die SCHUFA.

Gewinnspiele als hinterhältige Masche

Auch Gewinnspielmaschen gingen nicht aus: Während eine Zentrale für Gewinnverteilung (ZfG) mit einem Taxigutschein im Wert von 10 Euro für die Fahrt zur angeblichen Übergabe von Gewin­nen lockte, wurde in einem amtlich aufgemachten Schreiben der Firma Treuhand aus Stapelfeld im Rahmen einer Veranstaltung zur Gewinn Übergabe ein Scheck über 1.520,20 Euro in Aussicht gestellt. Busabholung, Essen und Trinken sowie Nävi als Zusatzprämie waren garantiert. Im Glückwunsch­schreiben war jedoch eine hinterhältige Falle aus­gelegt: Wer sich bei Nichtteilnahme nicht recht­zeitig schriftlich abgemeldet hatte, dem wurden pauschal 19,90 Euro für die ungenutzten Plätze in Rechnung gestellt.

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Trojaner greifen Konten an

Ob E-Mails mit Forderungen für nie bestellte Elektro­geräte bekannter Marken oder Mahnungen von Ver­sandhäusern mit einer ZIP-Datei im Anhang: Trojaner schlichen sich tausendfach zum Angriff auf Konten und Daten ein. Mal wird die Einschaltung eines Inkas­sobüros, mal die Überprüfung der Kontodaten ange­kündigt - ein wirksamer Vorwand, damit der Emp­fänger die angehängte schädlicheMail auf jeden Fall öffnete. Aber auch über Werbebanner manipulierter

Webseiten klickten sich Trojaner mit Meldungen über

Abmahnungen für angeblich illegal aus dem Internet

heruntergeladene Filme oder Musik in die Rechner

der Nutzer ein: Das Pop-up-Fenster erklärte, dass der

Computer gesperrt und zur Freigabe ein »Lösegeld«

über undurchsichtige Zahlsysteme zu zahlen sei.

Bei all diesen vielfältigen verbraucherrechtlichen Pro­blemen wies die Verbraucherzentrale in der Rechts­beratung und -Vertretung den Weg, um aus unterge­schobenen Verträgen oder dubiosen Vertragsgestal­tungen wieder auszusteigen.

Gaunerei per E-Mail: Steuerrückzahlung versprochen

Heikle Post von Betrügern fanden Internetnutzer in ihrem elektronischen Briefkasten: In einer gefälschten E-Mail versprach angeblich das »Bundeszentratamt für Steuern« eine Steuererstattung von 223,56 Euro. Dabei handelte es sich aber keineswegs um offizielle Post von der Steuerbehörde, sondern um eine Phishing-Mail. Auf der Suche nach Bankdaten von unbedarften Steuerbürgern wollten die Gauner Namen, Adresse, Ge­burtsdatum, Telefon- und Kontonummer sowie Kredit­kartennummer samt Gültigkeitsdatum und Sicherheits­code abgreifen. Und damit Bankkonten leer räumen.

Übrigens: Betrügerische Phishing-Mails können an

den Phlshing-Radar www.vz-nrw.de/phishing der

Verbraucherzentrale NRW gemeldet werden.

Neues Telekommunikatiönsgesetz: Verbesserte Kundenrechte

Mit verbesserten Kundenrechten kappte das no­vellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) 2012 manchem Verbraucherärgernis die Leitung. Mehr Preistransparenz bei Call-by-C all-Telefonaten, flexi­bleren Kündigungsmöglichkeiten beim Umzug, dem Aus für die Berechnung von Warteschleifen bei teuren Hotlines und Abrechnungssperren für die Nutzung an­derer Dienste beim Mobilfunk wurde im Jahresverlauf der Weg gebahnt. Mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit hatte die Verbraucherzentrale den kurzen Draht zur Verbraucherinformation.

© Mehr unter www.vz~nrw.de/dinslaken-tkg

Lange Leitung beim Service

Als Dauerbrenner der Verbraucherbeschwerden zeigte

sich die Servicequalität der Telekommunikationsun­

ternehmen: Klagen über die mangelnde Qualifikati­

on der Ansprechpartner an den Hotlines sowie über

deren Abwimmelungsstrategien waren erneut an der

Tagesordnung.

Beratungsquatität und Geschäftsgebaren in Telefon­

läden boten ebenfalls Anlass zu Beschwerden. So er­

hielten Ratsuchende nach unverbindlichen Beratungs­

gesprächen plötzlich Auftragsbestätigungen über

neue Telefon-Komplettpakete -zusätzliche Kosten

Seite 6 j Verbraucherzentrale in Dinslaken J Jahresbericht 2012

2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Verbraucherbild ung Geld + Kredit

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Umwelt + Ernährung ; Vor Ort aktiv SeWKH-SKKiWä-M.

inklusive. Und dies, obgleich jede Einwilligungserklä­

rung oder Unterschrift fehlte.

Auch bei sogenannten Portierungsaufträgen, also dem Auftrag beim bisherigen Telekommunikations­unternehmen zu kündigen und die Rufnummer an den neuen Dienstleister zu übertragen, häuften sich die Klagen der Ratsuchenden. Von Call-Center-Mit­arbeitern in Telefonaten zur vermeintlichen Vorstel­lung neuer Produkte eingefädelt, erhielten arglose Telefonkunden wenig später Begrüßungsschreiben mit Auftrags- oder Wechselbestätigungen. Einen entsprechenden Auftrag hatten die so überrumpelten jedoch niemals erteilt. ButtonlöMing zeigt Wnkung

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Gratisangeboten seit dem i . August 2012 einen Riegel vorgeschoben. Seither müssen Unterneh­men den Verbraucher unmittelbar vor Absenden der Bestellung deutlich über das Produkt, den Gesamtpreis, Versand- und Zusatzkosten sowie die Vertragslaufzeit informieren. Außerdem muss ein BesteJU^<^i.^^in«r\B^^iftungwi^.»zahUings-pfltchtig bestellen« eindeutig auf die Kostenpflicht hinweisen, da sonst kein wirksamer Vertrag zustan­de kommt. 92 Prozent der Webseiten, die in der Ver­gangenheit bei den Verbrauchern wegen verschlei­erter Preisangaben für viet Ärger gesorgt hatten, waren nach einer Überprüfung der Verbraucherzen­tralen Ende August bereits nicht mehr aufrufbar.

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Neuer Rundfunkbeitrag: Durchblick bei UmsteUungsmodalitäten

Bei Fragen rund um den Rundfunkgebühreneinzug hatte die Verbrau­cherzentrale auch 2012 auf Empfang gestellt. Weit oben auf dem Ar­beitsplan standen Gebührenforderungen gegen verschuldete Haushal­te. Außerdem sorgten gegen Ende des Jahres vermehrt Anfragen zum neuen Rundfunkbeitrag für Quote: Eine Wohnung-ein Beitrag-nicht

immer war diese einfache Formet anwendbar. OM Mehr unter www.vz-nrw.de/diuslaken-rundfunkbeitrag ©

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nn« v T T ' \ -Mi T I b ti Di matte Ma­schen wurden nun bei Bestellungen über Smartpho-nes versucht. Bei diesen müssen sich Verbraucher häufig nicht einmal registrieren, um in eine Kosten-falle zu tappen. Bereits ein (unbeabsichtigter) Klick auf einen Werbebanner kann dazu führen, dass kos­tenpflichtige Leistungen (Abo) heruntergeladen und p;er»Wäp-Bilting« über die Handyrechnung einge­zogen werden. Verbraucher merken das häufig erst dann, wenn der gewohnte Rechnungsbetrag deut­lich und ohne offensichtlichen Grund überschritten wird. Übrigens: Auch bei Smartphone-Fallen gilt die Buttontösung. Soll der Vertrag über ein Werbeban­ner zustande gekommen sein, sind die Forderungen der Firmen somit unberechtigt.

Verbraucherzentrale in Dinslaken [ Jahresbericht 2012 | Seite 7

2012 im Blick Markt + Recht Y

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Weltverbrauchertag: Unbedacht Klick gemacht

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzun­gen standen beim Weltverbrauchertag 2012 im Blickpunkt: Massenhaft flattern internetnutzern Abmahnungen durch Anwälte ins Haus. Weil sie Songs, Alben und Filme in Tauschbörsen herunter­geladen haben sollen, werden sie in deren Schrei­ben mit drastischen Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. Die genannten Streitwerte fangen oft bei 10.000 Euro an und hören bei 400.000 Euro längst nicht auf. Zur Strafe für den unbedachten Klick sollen meist eine Unterlassungserklärung unterschrieben und eine horrend hohe Vergleichs­summe gezahlt werden - im Extremfall 4.800 Euro, durchschnittlich 700 Euro. Vielfach waren solche Forderungen nicht nur überzogen, sondern auch ungerechtfertigt. Denn selbst bei Verbrauchern ohne Internetzugang oder solchen, die zum frag­lichen Zeitpunkt gar nicht online waren, versuch­ten die Abmahnanwälte abzukassieren. Die Rechts­beratung und -Vertretung zum Urheberrecht zählte 43 Anfragen.

Hilfestellungen gab es in der Bera­

tungsstelle und unter /

www.vz-nrw.de/urheberrecht

Dreiste Abmahnung wegen Verbraucherbeschwerde

Für geballten Verbraucherärger sorgten auch hohe Telefonrechnungen des Cali-by-Call-Anbieters 010040 GmbH aus Hamburg. Nachdem.die Preise drastisch von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Gesprächsminu­te erhöht worden waren, hatten viele Verbraucher die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben genutzt, dass die alten Preise noch gültig seien. Das böse Erwachen erfolgte erst mit den später eintreffen­den Rechnungen, die zum Teil Beträge von mehreren Hundert Euro aufwiesen. Doch damit nicht genug: Verbraucher, die die Rechnung beanstandet und die Bundesnetzagentur hierüber informiert hatten, erhiel­ten dann per E-Mail Schreiben eines Rechtsanwalts. Dieser forderte sie auf, die der Bundesnetzagentur mitgeteilte Beschwerde über eine nicht korrekte Preisansage zurückzunehmen. Als Druckmittel wies er auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stellt Forderungen auf Unterlassung und Schaden­ersatz der 010040 GmbH in Aussicht. Gegen diese unglaublichen Einschüchterungsversuche zogen Bun­desnetzagentur und Verbraucherzentrale gemeinsam an einem Strang.

Beratungsangebot mit Hochkonjunktur

Auskommen mit dem Einkommen - für viele Men­schen in unserer Stadt wird dies zu einer immer grö­ßeren Herausforderung. Dafür ist die Vielzahl der An­fragen nach Beratung bei Geld- und Kreditproblemen ein deutlicher Hinweis. Vielschichtig sind dabei die Ursachen, die die monatlichen Verpflichtungen über den Kopf wachsen lassen. Ob dann das Girokonto gekündigt wird, Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen oder sogar Stromsperren oder die Kündi­gung der Wohnung drohen - die Verbraucherzentrale bot zeitnah und wirkungsvoll Hilfe. So wurden indi­viduelle Wege zum Schutz und zur Auszahlung pfän­dungsfreier Beträge aufgezeigt und Ratsuchende bei der Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis unterstützt. Vielfach große Ängste vor Zwangsvoll­streckungsmaßnahmen wurden durch die individuelle Beratung abgebaut oder gar beseitigt. Darüber hinaus wurden Gläubigerforderungen rechtlich überprüft oder auch die Vertretung Ratsuchender übernom­men, so zum Beispiel, wenn windige Kreditvermittler versucht hatten, mit der finanziellen Notlage Kasse zu machen.

© Mehr unter www.vz-nrw.de/010040 4ffk Mehr zum Beratungsangebot Geld und Kredit unter

www. vz-nrw. de/beratung-geld

Seite 8 I Verbraucherzentrale in Dinslaken I Jahresbericht 2012

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Telekommunikation Verbraucherbildung Geld + Kredit Energie Umwelt + Ernährung

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Vor Ort aktiv

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Pfändungsschutzkonto: Rote Karte für Top-Zuschlag

Das im Sommer 2010 eingeführte Pfändungsschutz­konto ist seit Jahresbeginn 2012 ohne Alternative für Verschuldete: Allein das P-Konto bietet Schutz bei Kontopfändungen. Hier ist automatisch mindestens ein Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro je Kalender­monat vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die Verbraucherzentraie begleitete die Umstellung vom bisherigen Verfahren mit zahlreichen Beratungen und informierte mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit über die Änderungen.

© Mehr dazu unter www.vz-nrw.de/dinslaken-stotperfalien

Geldgeschäfte: Beratung mit Tücken

Überteuerte Kredite, dubiose Anlagen des Grauen Kapitalmarkts, untaugliche Altersvorsorgeproduk­te - viele Male haben sich Ratsuchende 2012 mit Fragen zu Finanzdienstleistungen an die Verbrau­cherzentrale gewandt. Denn wegen mangelhafter Beratung am Bankschalter oder durch Finanzver­mittler waren Kunden oftmals in Verträgen mit kostspieligen Folgen gelandet. Denn provisionso-rientierte Beratung ist sowohl im geregelten (z.B. offene Fonds, Aktien) als auch im unzureichend geregelten Finanzmarkt mit zum Beispiel Beteili­gungen oder Genussrechten vielfach an der Tages­ordnung: Anstatt Bedürfnisse und Anlageziele der Kundenjn den Mittelpunkt zu stellen, empfehlen Finanzberater risikoreiche Produkte, die vor allem ihre eigene Provision mehren. Besonderer Schwer­punkt: Anlagen in offenen Immobilienfonds. Einige der größten hatten 2012 ihre Liquidation beschlos­sen. Zwar ist noch schwer einzuschätzen, wie hoch die Verluste der Anleger im Einzelnen sein werden, doch müssen Anleger vielfach damit rechnen, dass ihr Geld verloren ist.

Bearbeitungsentgelte für Verbraucher­darlehen: Erstattung einfordern

Viele Banken und Sparkassen berechnen ihren Kunden bei Abschluss eines Darlehensvertrags ein Bearbeitungsentgelt, das in der Regel zwischen ein und drei Prozent der Darlehenssumme beträgt. Bei einem Kreditbetrag von 10.000 Euro sind das immer­hin 100 bis 300 Euro. Viele Oberlandesgerichte (OLG) haben inzwischen entschieden, dass dieses Entgelt unzulässig sei: Die Begründung der Forderung mit dem Beratungsaufwand und der Bonitätsprüfung der Kunden sei nicht gerechtfertigt, sondern die Tätig­keiten erfolgten im eigenen Interesse der Banken und Sparkassen und seien somit auch vom Kunden nicht zu bezahlen. Eine endgültige Klärung durch den Bundesgerichtshof steht weiterhin aus, weil das beklagte Kreditinstitut die Revision zurückgezogen hat. Die Verbraucherzentrale hatte für Ratsuchende einen Musterbrief parat, um vor dem Hintergrund der vorliegenden OLG-Entscheidungen die Erstattung der Bearbeitungsentgelte zurückzufordern.

© Mehr Informationen und den Musterbrief gibt es

unterwww.v2-nrw.de/bearbeitungsentgette

Verbraucherzentrale in Dinslaken | Jahresbericht 2012 | Seite 9

2012 im Blick Markt + Recht Telekommunikation Verbraucherbildung

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Geld + Kredit Energie Umwelt + Ernährung Vor Ort aktiv

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Richtige Heizungseinstellung gefragt: Meine Heizung kann mehr!

Eine halbe Milliarde Euro könnten Nordrh ein -Westfa­lens Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten sparen - mit der richtigen Einstellung. Weil rund 90 Prozent aller Heizungen jedoch nicht optimal einge­stellt sind, geht wertvolle Energie ungenutzt zum Schornstein raus. Im Rahmen der Aktionswochen »Meine Heizung kann mehr« zeigte die Verbraucher­zentrale in Kooperation mit dem Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW und C02-0nline, dass der hyd­raulische Abgleich durch einen Heizungsfachmann die schlummernden Einsparpotenziale wecken kann. Denn dank richtiger Abstimmungzwischen Heizkes­sel, Pumpe und Thermostatventüen winkt ein dickes Minus beim Energieverbrauch und ein Plus im Porte­monnaie. Obendrein gibt es die maximale Wärme bei minimalen Kosten. Ein ganzes Informationspa­ket brachte dabei den Dreh zur richtigen Einstellung nahe.

Per Wärme-Check kann unter www.vz-nrw.de/meine-heizung kostenlos geprüft werden, ob sich der hy­draulische Abgleich für die eigene Immobilie lohnt wie viel Energie eingespart werden kann. Hier gibt es auch einen Unk zu Handwerker-Datenbanken, um den passenden Fachbetrieb in der direkten Umgebung zu finden.

Getrübte Wechselstimmung

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Thermografie-Aktion: Auftakt in der Stadtbibliothek

Dank der sehr guten Kooperation mit der Stadtbi­bliothek konnten die Leserinnen und Leser auf die Thermografie-Aktion aufmerksam gemacht werden­interessierte hatten die Möglichkeit von sich eine Wärmebildaufzeichnung machen zu lassen. Die häu­figste Reaktion: So habe ich mich noch nie gesehen, war ein guter Auftakt sich mit dem Thema Wärmever­lust - auch bei Gebäuden - auseinanderzusetzen.

© Mehr Informationen unter

www.vz-nrw.de/dinslaken-thermografie

Woche der Sonne

Zur »Woche der Sonne« informierte die Energie­beratung in der Dinslakener Fußgängerzone zum ef­fizienten Einsatz von Solarthermie und Photovoltaik. Unter Palmen war zu erfahren, wie die Sonne Strom erzeugt, Wasser erwärmt oder sogar die Heizung un­terstützt. Und wie sie damit sonnige und entspannte Zeiten für Immobilienbesitzer einläutet, weil Energie und Kosten gespart werden.

Auch im Angebot: Ein Faltblatt mit Informationen zu klimafreundlichen Geldanlagen - als Wegweiser für alle, die zwar selbst kein Wohneigentum fürs Invest­ment in Sonnenenergie besitzen, aber dennoch ihr Geld für die Energiewende arbeiten lassen wollen. Übrigens: Die bundesweite Aktionswoche ging 2012 schon in die sechste Runde.

© www. vz-nrw. de/dinstaken-wocfie-der-sonne

Seite 10 I Verbraucherzentrale in Dinslaken I Jahresbericht 2012

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Gutes aufgetischt: Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW

Ganztagsschulen, die eine gesunde und schmack­hafte Schulverpflegung einführen oder ihr Angebot optimieren wollen, finden bei der Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW eine kompetente Anlaufstetle. Sie bringt - unter Federführung der Verbraucherzen­trale NRW - landesweit mögliche Partner zusammen und unterstützt die Verantwortlichen bei der prakti­schen Umsetzung. Denn wie sich eine gute Schulver­pflegung gleichermaßen zielgruppengerecht und er­nährungsphysiologisch ausgewogen bewerkstelligen lässt - dieser Spagat stellt Schulen und Kommunen vor echte Herausforderungen. Auch Dinslaken kann dabei auf die vielfältigen Angebote der Vernetzungs­stelle zählen. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung wird vom ßundesverbraucherschutzministerium so­wie dem Verbraucherschutz- und dem Schulministeri­um des Landes NRW finanziert.

© Mehr unter www.vz-nrw.de/vernetzungsstelte

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW führte in Dinslaken unter dem Motto »Ab in die Mensa! Ak­zeptanzförderung - das A und 0 für eine erfolgreiche Schulverpflegung«, einen Workshop für Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte der weiterführenden Schu­len durch.

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Infostand bei den Jugend-DIN-Tagen

Am 25. und 26. August informierte die Verbrau­cherzentrale in Dinslaken am Infostand. Gesunde Ernährung war das Motto des Tages. Das Glücksrad lockte zur Teilnahme an einem Quiz. Mit speziellen Ernährungsfragen für Schulkinder konnten die jun­gen Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Wissen testen. Natürlich gab es für die richtige Antwort einen entsprechenden Gewinn und auch Trostpreise. Eine weitere Attraktion war die Getreidequetsche, mit der aus Haferkörnern, unter Einsatz von Muskelkraft, Ha­ferflocken wurden. Infoblätter mit interessanten Tipps zur gesunden Ernährung rundeten das Angebot ab. insgesamt be­suchten 733 Dinslakener Bürgerin­nen und Bürger unseren Stand.

Mehr unter www.vz-nrw.de/dinstaken-akzeptanz

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