84
17 Hygiene Institut Hamburg B. Amtliche Lebensmitteluntersuchung Leitungskonferenz HI/2 Abteilung Lebensmittel I HI/1 Verw altung, Innere Betriebsorganisation HI/3 Abteilung Lebensmittel II HI/4 Abteilung Rückstände und Kontaminanten HI/6 Abteilung Bakteriologie und Virologie HI/5 Abteilung für Klinische Mikrobio- logie und Hygiene HI/7 Zentrum für Impfmedizin und Infektions- epidemiologie HI/8 Abteilung Lebens- mittelhygiene und veterinärmedizinische Diagnostik Abteilungsleitungen HI/GF Geschäftsführer HI/WS Wissenschaftl. Sprecher HI/A Applikationsverwaltung HI/QS Qualitätssicherung HI/Ö Öf f entlichkeitsarbeit HI/BS Betriebliche Steuerung AKS AKS AKS AKS Akkreditiertes Prüflaboratorium Register-Nr. AKS-P-10201-EU Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover

B. Amtliche Lebensmitteluntersuchung€¦ · ständigentätigkeit für Tabak und Tabakerzeug-nisse den Vertragspartnern zur Verfügung ge-stellt. Für den Bereich der Bedarfsgegenstände

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17

Hygiene Institut Hamburg

B.

AmtlicheLebensmitteluntersuchung

Leitungskonferenz

HI/2Abteilung

Lebensmittel I

HI/1Verw altung, Innere

Betriebsorganisation

HI/3Abteilung

Lebensmittel II

HI/4Abteilung

Rückstände undKontaminanten

HI/6Abteilung

Bakteriologieund Virologie

HI/5Abteilung für

Klinische Mikrobio-logie und Hygiene

HI/7Zentrum für

Impfmedizin undInfektions-

epidemiologie

HI/8Abteilung Lebens-mittelhygiene und

veterinärmedizinischeDiagnostik

Abteilungsleitungen

HI/GFGeschäftsführer

HI/WSWissenschaftl. Sprecher

HI/AApplikationsverwaltung

HI/QSQualitätssicherung

HI/ÖÖf f entlichkeitsarbeit

HI/BSBetriebliche Steuerung

AKSAKSAKSAKS Akkreditiertes PrüflaboratoriumRegister-Nr. AKS-P-10201-EU

Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover

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Jahresbericht 2000

Inhaltsverzeichnis Teil B

I. Organisation und Aufgaben der amtlichen Lebensmitteluntersuchung im Hygiene InstitutHamburg ................................................................................................................................................ 201 Überwachungsaufgaben und Zuständigkeiten der Abteilungen ....................................................... 202 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ....................................................................................................... 233 Teilnahme an Ringversuchen und Laborvergleichsuntersuchungen................................................ 244 Sachverständigen-, Ausbildungs- und Lehrtätigkeit ......................................................................... 27

4.1 Mitarbeit in Gremien.................................................................................................................. 27

4.2 Qualitätsprüfungen.................................................................................................................... 28

4.3 Betriebs- und Laborbegehungen............................................................................................... 28

4.4 Lebensmittelchemikerpraktikanten-Ausbildung ........................................................................ 28

4.5 Lebensmittelkontrolleursausbildung.......................................................................................... 29

4.6 Ausbildung zum Fachtierarzt..................................................................................................... 29

4.7 Laborhospitationen.................................................................................................................... 29

4.8 Vorträge, sonstige Ausbildungs- und Lehrtätigkeit.................................................................... 30

4.9 Publikationen............................................................................................................................. 30

II. Ergebnisse der Untersuchungen ........................................................................................................... 311 Statistische Aufschlüsselung der untersuchten Proben.................................................................... 312 Erläuterung der Untersuchungsergebnisse nach ZEBS-Warengruppen.......................................... 473 Bakteriologische Stufenkontrollen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung................................ 664 Gentechnisch veränderte Lebensmittel ............................................................................................ 665 Mykotoxine........................................................................................................................................ 67

5.1 Aflatoxine .................................................................................................................................. 67

5.2 Ochratoxin A ............................................................................................................................. 72

5.3 Patulin ....................................................................................................................................... 75

5.4 Fusarientoxine........................................................................................................................... 756 Rückstände und Umweltschadstoffe ................................................................................................ 77

6.1 Radioaktivitätsuntersuchungen, Amtliche Messstelle für Radioaktivität 02020 ........................ 77

6.2 Pestizidrückstände und organische Kontaminanten in Lebensmitteln pflanzlicherHerkunft..................................................................................................................................... 81

6.3 Pestizidrückstände und organische Kontaminanten in Lebensmitteln tierischer Herkunft ....... 86

6.4 Pharmakologisch wirksame Stoffe............................................................................................ 89

6.5 Muttermilchuntersuchungen...................................................................................................... 91

6.6 Schwermetalle und Metalloide .................................................................................................. 93

6.7 Nitratuntersuchungen in pflanzlichen Lebensmitteln................................................................. 98

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Hygiene Institut Hamburg

Abbildungen und Tabellen

Abb. 2: Radioaktive Stoffe in Frischmilch - Jahresmittelwerte............................................................ 78Abb. 3: Aufnahme radioaktiver Stoffe mit der Gesamtnahrung.......................................................... 80Abb. 4: Nachgewiesene Pflanzenschutzmittel in Frischgemüse ........................................................ 83Abb. 5: Nachgewiesene Pflanzenschutzmittel in Gemüseerzeugnissen ............................................ 83Abb. 6: Nachgewiesene Pflanzenschutzmittel in Frischobst............................................................... 84Abb. 7: Organochlorpestizide und PCB’s in Frauenmilch Hamburger Mütter..................................... 92

Tab. 1: Überwachungsaufgaben und Zuständigkeiten der Abteilungen ............................................. 20Tab. 2: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ............................................................................................. 23Tab. 3: Teilnahme an Ringversuchen und Laborvergleichsuntersuchungen ..................................... 24Tab. 4: Auftragsstatistik des Lebensmittelbereichs, aufgeschlüsselt nach Auftragsanlässen............ 31Tab. 5: Probenstatistik, aufgeschlüsselt nach ZEBS-Warengruppen................................................. 32Tab. 6: Probenstatistik Tabak und Tabakerzeugnisse ....................................................................... 40Tab. 7: Probenstatistik Bedarfsgegenstände...................................................................................... 40Tab. 8: Probenstatistik kosmetische Mittel ......................................................................................... 41Tab. 9: Probenstatistik weinrechtlich geregelte Erzeugnisse (Inland) ................................................ 41Tab. 10: Probenstatistik Auslandswein-Kontrolle (Einfuhruntersuchungen) und Überprüfungen

für Zolldienststellen................................................................................................................. 41Tab. 11: Probenstatistik Auslandsfleisch-Kontrolle (Einfuhruntersuchungen ....................................... 42Tab. 12: Einfuhruntersuchungen Hemmstoffe...................................................................................... 46Tab. 13: Überprüfung von Wein- und Spirituosenbetrieben ................................................................. 57Tab. 14: Aflatoxinuntersuchungen ........................................................................................................ 71Tab. 15: Kontaminations- und Beanstandungsquoten bei untersuchten aflatoxinhaltigen

Lebensmitteln ......................................................................................................................... 72Tab. 16: Ochratoxin A-Untersuchungen ............................................................................................... 74Tab. 17: Kontaminations- und Beanstandungsquoten bei untersuchten ochratoxinhaltigen

Lebensmitteln ......................................................................................................................... 75Tab. 18: Patulinuntersuchungen........................................................................................................... 75Tab. 19: Untersuchungen auf Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZON) ..................................... 76Tab. 20: Fumonisin-Untersuchungen ................................................................................................... 76Tab. 21: Gesamtcäsium in Lebensmitteln ............................................................................................ 78Tab. 22: Untersuchungen von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft auf Pflanzenschutz- und

Schädlingsbekämpfungsmittel................................................................................................ 81Tab. 23: Befunde der Untersuchung auf Organochlor- und Organophosphorpestizide ....................... 82Tab. 24: Verteilung der insgesamt untersuchten Proben auf Pestizidrückstände ................................ 86Tab. 25: Tierarzneimittelrückstände, Anzahl und Herkunft der untersuchten Proben aus

Drittstaaten ............................................................................................................................. 89Tab. 26: Tierarzneimittelrückstände, Im Rahmen des NRKP untersuchte Proben aus Schlacht-

und Erzeugerbetrieben ........................................................................................................... 90Tab. 27: Schadstoffe in Muttermilch ..................................................................................................... 91Tab. 28: Schwermetalluntersuchungen ................................................................................................ 96Tab. 29: Nitrat in Salaten und Spinat .................................................................................................... 98Tab. 30: Nitrat in Gemüse und -erzeugnissen ...................................................................................... 99

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Jahresbericht 2000

I. Organisation und Aufgaben der amtlichen Lebensmit-teluntersuchung im Hygiene Institut Hamburg

1 Überwachungsaufgaben und Zuständigkeiten der Abtei-lungen

Im folgenden werden die Aufgaben und Zustän-digkeiten aller Abteilungen oder Arbeitsbereichedes HI beschrieben, die mit Untersuchungen undlebensmittelrechtlichen Beurteilungen im Rah-men der amtlichen Lebensmittelüberwachungbefasst sind.

Für die einzelnen Zuständigkeitsbereiche sindaußerdem die verantwortlichen wissenschaft-lichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt,die ihre Arbeit für den Berichtszeitraum 2000kommentieren. Sie stehen für eventuelle Rück-fragen interessierter Fachkolleginnen und-kollegen zur Verfügung.

Tabelle 1:

Abteilung Prüfleiter(in) Zuständigkeit

Dr. U. Coors(Abteilungsleiterin)

Chemische Untersuchungen von Milcherzeugnissen; Käse, Säug-lings- und Kleinkindernahrung, Novel Food

HI/2

Lebens-mittel I M. Wagler

(stv. Abteilungsleiterin)Chemische Untersuchungen von Fleischerzeugnissen, Fischer-zeugnissen, Krebs- und Weichtieren und Erzeugnissen daraus,Sportlernahrung, Nahrungsergänzungen, techn. Hilfsstoffen

Dr. D. Becker Molekularbiologische Untersuchungen

Dr. R. Benkmann Fette, Öle, Margarine, Butter, Suppen, Soßen, Mayonnaisen,Feinkostsalate, Fertiggerichte, Schlankheitsnahrung

D. Kokal Getreide, Getreideprodukte, Teigwaren, Eiprodukte, Brot, feineBackwaren, Kleingebäck, Zucker, Süßwaren, Pudding, Creme-speisen, Kakao, Schokolade, Speiseeis, Zusatzstoffe

Dr. B. Seiffert(Abteilungsleiterin)K. Petroff

Obst, Obstprodukte, süße Brotaufstriche, Honig, Gemüse, Gemü-seprodukte, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Schalenobst, Gewürze,Würzmittel

HI/3

Lebens-mittel II Dr. A. Hanke

(stv. Abteilungsleiterin)Weinrechtlich geregelte Erzeugnisse, Auslandsweinkontrolle, Bier,Spirituosen, sonstige alkoholische Getränke, Fruchtsäfte, alkohol-freie Erfrischungsgetränke, Mineral-, Quell- und Tafelwasser,Kaffee, Tee und daraus hergestellte Erzeugnisse

F. Dick Weinsachverständiger/Weinkontrolleur, Sensorik alkoholischerund alkoholfreier Getränke

Dr. J. Ertelt Reinigungs- und Pflegemittel für den häuslichen Bereich

Dr. B. Nackunstz Kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Spielwaren ausTextilien und/oder Leder mit Körperkontakt, Imprägnierungs- undAusrüstungsmittel für Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt,Tabak und Tabakerzeugnisse

Dr. H. Swaczyna Mykotoxinuntersuchungen in pflanzlichen Lebensmitteln und Ge-tränken

Stand: Dezember 2000

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Hygiene Institut Hamburg

Tabelle 1 (Fortsetzung)

Abteilung Prüfleiter(in) Zuständigkeit

Dr. Th. Kühn(Abteilungsleiter)

Untersuchung auf Strahlenbehandlung

Dr. E. Steeg(stv. Abteilungsleiterin)

Pestizide in Lebensmitteln tierischer Herkunft, schwerflüchtigeKontaminanten (Dioxine/Furane), strahleninduzierte Kohlenwas-serstoffe

HI/4

Rück-stände

undKontami-nanten Dr. Z. Sachde Schwermetall- und Metalloidkontaminanten

Dr. B. Gosch Pestizide in pflanzlichen Lebensmitteln, Metallorganische Verbin-dungen, Leichtflüchtige Kontaminanten (Lösungsmittel)

Dr. Z. Sachde Amtliche Messstelle für Radioaktivität

Dr. S. Winkenwerder Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe, schwerflüchtigeKontaminanten (PAH’s)

HI/5

Hygiene

Dr. U. Sellenschlo Identifizierung von Schädlingen in Lebensmitteln

PD Dr. P. Roggentin,Prof. Dr. J. Bockemühl(Abteilungsleiter)

Mikrobiologie von pflanzlichen Lebensmitteln, Essenproben, Spei-seeis und Bedarfsgegenständen,Untersuchung von Fischen, Krebs- und Weichtieren (Einfuhr) aufSalmonellen und Vibrionen

HI/6

Bakterio-logie

Dr. Th. Kuczius,Dr. A. Lehmacher(stv. Abteilungsleiter)

Nachweis und Identifizierung von Enteritis-Erregern

Dr. E. Frese(Abteilungsleiter)

Milch und Milcherzeugnisse

Dr. B. Plettner(stv. Abteilungsleiterin)

Eiprodukte (Einfuhr), Amtliche Fleischuntersuchungen

HI/8

Lebens-mittel-

hygieneDr. A. Moll Fleisch, Fleischprodukte, Eier, Eiprodukte, Tierartnachweis bei

Lebensmitteln

Dr. H. Siems Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus, Geflügelund Geflügelerzeugnisse

Stand: Dezember 2000

Zu weiteren Zuständigkeiten der Prüfleiter der Abteilungen HI/5, HI/6 und HI/8 siehe unter den entsprechenden Teilen C und Ddieses Jahresberichts.

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Jahresbericht 2000

1.1 Norddeutsche Kooperation in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfs-gegenständeüberwachung

Die norddeutschen Bundesländer Hamburg,Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Hol-stein haben in einem VerwaltungsabkommenVereinbarungen über eine enge länderübergrei-fende Zusammenarbeit der Untersuchungsein-richtungen und der Fachbehörde/Fachministeri-en auf dem Gebiet von Lebensmitteln, Tabaker-zeugnissen und Bedarfsgegenständen getroffen.Ziel dieses Abkommens ist insbesondere dieeffiziente Bündelung der personellen und appa-rativen Kapazitäten sowie des fachlichen Know-hows.

Das Abkommen beinhaltet in der Praxis für dieaufgeführten Arbeitsbereiche, dass Probenun-tersuchungen und deren gutachterliche Bewer-tung nur noch in den jeweils zuständigen Unter-suchungseinrichtungen durchgeführt werden. Eshat aber auch zur Konsequenz, dass die Fach-behörde/Fachministerien auf den Sachverstandin den jeweils zuständigen Vertragsländern zu-rückgreifen müssen, sofern die Fachkompetenzder eigenen Untersuchungseinrichtung abgege-ben worden ist.

Diese arbeitsteilige Schwerpunktsetzung kam1999 erstmalig in größerem Umfang in dennachfolgend aufgeführten Bereichen zum Tra-gen. Daneben erfolgte auch die wechselseitigeÜbernahme von Untersuchungen einzelner Pro-ben auf ausgewählte Analyten, wenn sie imRahmen von größeren Untersuchungsserien beieinem Vertragspartner mitbearbeitet werdenkonnten. Im Jahr 2000 wurden insgesamt 413Proben mit den beiden Vertragsländern ausge-tauscht.

Der Arbeitsbereich Mykotoxine im HygieneInstitut hat zuständigkeitshalber auch fürSchleswig-Holstein die Bestimmung und gut-achterliche Bewertung von Aflatoxinen sowie vonOchratoxin A in pflanzlichen Lebensmittelndurchgeführt.

Gleichermaßen wurden vom Hygiene Institut dieUntersuchungskapazitäten und die Sachver-ständigentätigkeit für Tabak und Tabakerzeug-nisse den Vertragspartnern zur Verfügung ge-stellt.

Für den Bereich der Bedarfsgegenstände hatHamburg einen großen Anteil des technischenund wissenschaftlichen Kompetenzprofils an diebeiden Vertragsländer abgegeben:- Bedarfsgegenstände zur Körperpflege- Bedarfsgegenstände mit Schleimhautkontakt- Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt- Verpackungsmaterial für kosmetische Mittel

und Tabakerzeugnisse- Spielwaren und Scherzartikel- Mittel und Gegenstände zur Insektenvertil-

gung in Räumen

Dies hatte zur Folge, dass die auf der Basis vongemeinsamen Halbjahresplanungen für 2000 inHamburg gezogenen Bedarfsgegenstände-Pro-ben der oben genannten Warengruppen vonMecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Hol-stein untersucht und gutachterlich bewertet wur-den.

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Hygiene Institut Hamburg

2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Tabelle 2:

Abt. WissenschaftlichesPersonal

Technisches Personal Büro- und Verwal-tungspersonal

-HI/2- L: Dr. U. CoorsV: M. Wagler

Dr. D. BeckerDr. R. Benkmann

D. Kokal

H. AnabtawiC. BeckerD. CarstensenA. CremerI. FuhlendorfM. GluthU. HildebrandtS. KuczorraS. MezeleS. PlateChr. SchroederG. Woller

J. Schäfer

-HI/3- L: Dr. B. SeiffertV: Dr. A. Hanke

F. DickDr. J. ErteltDr. B. Nackunstz

K. PetroffDr. H. Swaczyna

D. BieligT. BrahmB. Bystry-NützmannM. FröseS. GrantzK. HeiseM. KnausG. NeeserTh. NawoM. SpröteB. UlrichP. Wendt

N. KerimovaS. Fritz

-HI/301-(ProbenannahmeLebensmittel)

H. Schumacher

-HI/4- L: Dr. Th.KühnV: Dr. E. Steeg

Dr. G. DettweilerDr. B. GoschDr. Z. SachdeDr. S. Winkenwerder

R. BastijansJ. DoeringE. GilJ. HeilmannM. Hemmerling-BüttnerM. KolodziejG. KrolA. KützI. LocknerCl. MascheH. MuschkeP. SchneiderE. VißerM. WischnewskiB. WolfstellerR. Zerhau

I. Rowe

-HI/8- L: Dr. E. FreseV: Dr. B. Plettner

Dr. A. MollDr. H. SiemsDr. N. TarnowskiDr. D. Zander-Schmidt

A. BößH. GrellB. HaffkeB. SchulzM. StamerCl.-D. TamkeChr. TorborgZ. Witkowski

R. EbbhardM. Kahlert

Stand: Dezember 2000 HI/5 und HI/6 siehe Teil D dieses Jahresberichtes.

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Jahresbericht 2000

3 Teilnahme an Ringversuchen und Laborvergleichsunter-suchungen

Tabelle 3:

Ausrichter Art Matrix Parameter§ 35 RV Milch Fett Röse-Gottlieb§ 35 RV Eiweißkonzentrate Stickstoff§ 35 V-RV Milch Laktoperoxidase, photometrisch§ 35 RV Kindernahrung, Saft,

KartoffelpürreeVitamin B6

§ 35 RV Streichfette Fett§ 35 RV Vollmilch Lactoseperoxidase§ 35 ad hoc AGQuant. PCR

RV Soja gentechn. veränd. Soja (quant.)

BgVV RV Muscheln DSP-ToxineBgVV LVU Blumenkohl Benalaxyl, Chlorthalonil, Dimethoat, Folpet,

Pirimicarb, Bromophos, Brompropylat,Chlorpyrifos-methyl, Cyfluthrin, Procymidon

BgVV LVU Lachs Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Selen,Quecksilber

BgVV / muva Kemp-ten

RV H-Milch,Rohmilch

Fettbestimmung nach Röse-Gottlieb undGerber

Bundesamt fürStrahlenschutz

RV Modelwasser, RealesWasser

Radionuklide, alle γ-Strahler; Sr-90

Bundesforsch-ungsanstalt für Fisch,Hamburg

RV Referenzproben, Fisch-proben

Fischart (IEF)

DGF LVU Frittierfette, Pflanzen-öle, Streichfette

Säurezahl, Polymere Triglyceride, PolareAnteile, FSME, Buttersäure, Fettgehalt,Steradiene

FAPAS LVU Gerste Ochratoxin AFAPAS LVU Trockenfeigen AflatoxineGDCh-AG „Pestizide“ RV Erdbeerpulver Azinphos-methyl, Brompropylat, Chlorpyri-

fos, Chlozolinat, Cyfluthrin, Cyprodinil, Di-methoat, Endosulfan-α, Endosulfan-β, En-dosulfansulfat, Fenarimol, Fludioxinil, Ipro-dion, Lindan, Penconazol, Pirimicarb,Procymidon, Pyrazophos, Pyrimethanil,Tetradifon, Vinclozolin

IDF / ISO V-RV Butter FettIDF / ISO V-RV Mischfette FettIDF / ISO RV Butter FettLVU LVU Brühwurst Rohprotein, Gesamtphosphor, NPN, Natri-

umnitrit, Kaliumnitrat, StärkeLVU LVU Schokolade Fett, Butterfett, Theobromin, Coffein, Sac-

charose, Lactose, Wasser

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Hygiene Institut Hamburg

Tabelle 3 (Fortsetzung)

Ausrichter Art Matrix ParameterLVU LVU Backware Wasser, Asche, Rohprotein, Fett, Saccha-

rose, Lactose, StärkeLVU LVU Tomatenmark pH-Wert, Titrierbare Gesamtsäure, Citro-

nensäure, D-Milchsäure, L-Milchsäure,Kochsalz, Trockenmasse

LVU LVU Sauerkrautsaft pH-Wert, Titrierbare Gesamtsäure, flüchtigeSäure, Ascorbinsäure , D-Milchsäure,L-Milchsäure, Kochsalz, Nitrat

LVU LVU Fruchtsaft relative Dichte, titrierbare Gesamtsäure,Saccharose, Glucose, Fructose, Sorbit,Asche, Kalium, Calcium, Magnesium,Phosphat

LVU LVU Spirituose relative Dichte 20°/20°, Alkohol, Gärungs-begleitstoffe

LVU LVU Wein relative Dichte 20°/20°, Gesamtalkohol,vorhandener Alkohol, Gesamtextrakt, ver-gärbare Zucker, Gesamtsäure, Milchsäuregesamt, L-Milchsäure, Äpfelsäure gesamt,L-Äpfelsäure, Citronensäure, Weinsäure,Asche, freie schweflige Säure, gesamteschweflige Säure

LVU LVU Bodylotion pH-Wert, Citronensäure, MilchsäureMilk Standard Ser-vice A.Hüfner

LVU Milchpulver Keimzahl

muva Kempten LVU Speisequark Trockenmasse, Fett, Eiweißmuva Kempten LVU Schmelzkäse Trockenmasse, Fett, Eiweiß, Lactose, pH-

Wert, Kochsalz, NitratNestlé LVU Simulierte Milchproben

Nrn. 1,2,3,4L. monocytogenes quantitativ

Nestlé LVU E 1079, P 1437,E 2405, P 2603,P 4114, E 4349,P 7016, P 7231,P 7439, P 9846

L. monocytogenes qualitativ

Nestlé LVU P 1366, E 1549,P 1596, E 2842,E 4110, E 4205,P 4645, E 5503,P 7669, P 7692,E 8495, P 9514

Salmonella sp. qualitativ

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0201

aerobe Gesamtkeimz., Indikatororganis-men, L. monocytogenes, Staph. aureus,Salmonella sp.

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0202

aerobe Gesamtkeimz., Indikatororganis-men, L. monocytogenes, Staph. aureus,Salmonella sp.

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0205

aerobe Gesamtkeimz., Indikatororganis-men, L. monocytogenes, Staph. aureus,Bac. cereus

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Jahresbericht 2000

Tabelle 3 (Fortsetzung)

Ausrichter Art Matrix ParameterPHLS LVU Simuliertes Lebensmit-

tel S0206aerobe Gesamtkeimz., Indikatororganis-men, L. monocytogenes, Staph. aureus,Bac. cereus

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0210

aerobe Gesamtkeimz., E. coli, Samonel-la sp., Bac. cereus, C. perfringens

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0211

aerobe Gesamtkeimz., E. coli, Samonel-la sp., Bac. cereus, C. perfringens

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0212

aerobe Gesamtkeimz., E. coli, Samonel-la sp., Bac. cereus, C. perfringens

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0216

aerobe Gesamtkeimz., Indikatororganis-men, L. monocytogenes, Staph. aureus,Campylobacter sp.

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0217

aerobe Gesamtkeimz., Indikatororganis-men, L. monocytogenes, Staph. aureus,Campylobacter sp.

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0218

aerobe Gesamtkeimz., Indikatororganis-men, L. monocytogenes, Staph. aureus,Campylobacter sp.

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel V0021

Vibrio parahaemolyticus, qualita-tiv/quantitativ

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel V0022

Vibrio parahaemolyticus, qualita-tiv/quantitativ

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0221

aerobe Gesamtkeimz., E. coli, Bac. cereus,Staph. aureus, C. perfringens

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0222

aerobe Gesamtkeimz., E. coli, Bac. cereus,Staph. aureus, C. perfringens

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0225

aerobe Gesamtkeimzahl, Bac. cereus, Sal-monellen, C. perfringensEnterobacteriaceae

PHLS LVU Simuliertes Lebensmit-tel S0226

aerobe Gesamtkeimzahl, Enterobacteria-ceae, Bac. cereus, Salmonellen,C. perfringens

Projetto Trieste LVU Muskulatur SulfonamideQM LVU simuliertes Lebensmit-

telaerobe Gesamtkeimzahl, Staph. aureus,Bac. cereus, coliforme Keime, E. coli

QM LVU simuliertes Lebensmit-tel

Salmonella sp., Listeria sp.,L. monocytogenes

W & V CHEK LVU Suppe GlutaminsäureW & V CHEK LVU Fisch HistaminW & V CHEK LVU Pistazienslurrys Aflatoxine

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Hygiene Institut Hamburg

4 Sachverständigen-, Ausbildungs- und Lehrtätigkeit

4.1 Mitarbeit in GremienNormungsgremien

• §35-AG Backwaren [Dr.Benkmann]• §35-AG Biogene Amine [Wagler]• §35-AG Chemische und physikalische Unter-

suchungsverfahren für Milch und Milchpro-dukte [Dr.Coors]

• §35-AG Entwicklung von molekularbiologi-schen Methoden zur Pflanzen- und Tierarten-differenzierung [Dr.Becker]

• §35-ad hoc AG Entwicklung quantitativer Me-thoden zur Identifizierung mit Hilfe gentechni-scher Methoden hergestellter Lebensmittel[Dr.Becker]

• §35-AG Muscheltoxine [Wagler]• §35-AG Vitamine [Dr.Coors]• DIN-AG Chemische und physikalische Milch-

untersuchungen [Dr.Coors (stv. Obfrau)]• DIN/CEN TC 275 Süßstoffe [Dr.Benkmann]• DIN/CEN TC 275 AA Vitamine

[Dr.Coors (stv. Obfrau)]• DIN/CEN TC 302 AA Milch und Milchpro-

dukte; Analysen- und Probenahmeverfahren[Dr.Coors]

• DIN/CEN TC 307 Fette, Öle und Ölsamen[Dr.Benkmann]

• DIN/CEN WG 3/4 Pestizide [Dr.Steeg]• Gemeinschaftsausschuss für die Analytik von

Fetten, Ölen, Fettbegleitstoffen, verwandtenStoffe und Rohstoffen (GAFETT)[Dr.Benkmann]

• IDF/ISO/AOAC Group 301 Fette [Dr.Coors]• IDF/ISO/AOAC Group 502 Spezielle Zusatz-

stoffe und Vitamine [Dr.Coors]

GDCh/BgVV-Arbeitsgruppen

• BgVV-AG Arsen in Fischen [Dr.Sachde]• GDCh-AG Bedarfsgegenstände

[Dr.Nackunstz]• GDCh-AG Biochemische und molekularbiolo-

gische Analytik [Dr.Coors (korr.)]• GDCh-AG Fisch und Fischerzeugnisse

[Wagler]• GDCh-AG Fleischwaren [Wagler]• GDCh-AG Lebensmittelüberwachung

[Dr.Seiffert]• GDCh-AG Pestizide [Dr.Steeg (korr.)]• GDCh-AG Pharmakologisch wirksame Stoffe

[Dr.Winkenwerder (korr.)]

Arbeitsgruppen auf Bundes- und/oder Länder-ebene

• Arbeitsgemeinschaft lebensmittelchemischerSachverständiger der Länder und und desBundesgesundheitsamtes (ALS) [Dr.Coors]

- ALS-ad hoc AG Tabakwaren [Dr.Nackunstz]- ALS-AG Wein und Spirituosen [Dr.Hanke]- ALS-AG Diätetische Lebensmittel [Wagler]• Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Weinsach-

verständiger (ASW) [Dick]• Arbeitskreis „Integriertes Mess und Informa-

tionssystem (IMIS)" des Länderausschussesfür Atomkernenergie [Dr.Sachde]

• Arbeitskreis Lebensmittelhygienischer Tier-ärztlicher Sachverständiger (ALTS) [Dr.Moll]

• Arbeitskreis für veterinärmedizinische Infekti-onsdiagnostik (AVID) [Dr.Plettner]

• Ausschuss für Lebensmittelüberwachung(AfLMÜ) [Dr.Frese]

• Ausschuss Monitoring [Dr.Steeg, Dr.Kühn]- Analytiker-Expertengruppe Mykotoxine

[Dr.Swaczyna]- Analytiker-Expertengruppe Elemente und

Nitrat [Dr.Sachde]• Bund-Länder-Arbeitsgruppe Dioxine,

UAG Referenzmessprogramm[Dr.Steeg, Dr.Kühn]

• Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückstände vonPflanzenschutzmitteln und Schädlingsbe-kämpfungsmitteln (BLAPS) [Dr.Kühn]

- UAG Analytik der BLAPS [Dr.Gosch]• Bund-Länder-Arbeitsgruppe zinnorganische

Verbindungen [Dr.Gosch]

sonstige Gremien

• Amtliche Butterprüfungen des LandesSchleswig-Holstein [Dr.Benkmann, Dr.Coors]

• Arbeitskreis der Qualitätsmanagementbeauf-tragten Nord [Dr.Gosch (Vorsitz),Dr.Horstmann (stv. Vorsitz)]

• Arbeitskreis Lebensmittelhygiene der DVG[Dr.Frese, Dr.Moll]

• Arbeitskreis Notfallstrahlenschutz in der Um-gebung kerntechnischer Anlagen [Dr.Sachde]

• Arbeitskreis Strahlenschutz-VorsorgegesetzHamburg [Dr.Sachde]

• Begutachter der staatlichen Akkreditierungs-stelle AKS Hannover [Dr.Gosch,Dr.Horstmann, Dr.Zander-Schmidt]

• Begutachter der staatlichen Akkreditierungs-stelle des BMWA Wien [Dr.Horstmann]

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Jahresbericht 2000

• Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e. V. (BLC)[Dr.Gosch]

• Norddeutsche Kooperation der LänderSchleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpom-mern und Hamburg bei der Lebensmittel-überwachung:

- Beschlussgremium [Dr.Seiffert, Dr.Kühn]- AG „Rückstände" [Dr.Kühn, Dr.Gosch,

Dr.Winkenwerder]- AG „Mykotoxine" [Dr.Swaczyna]- AG „Bedarfsgegenstände/kosmetische Mit-

tel/Tabakwaren" [Dr.Nackunstz]• Projektgruppe ISO 17025 der staatlichen

Akkreditierungsstelle AKS Hannover[Dr.Gosch]

• Prüfungsausschuss für die Zweite lebensmit-telchemische Staatsprüfung[Dr.Ertelt (Vorsitzender); Prüfer:Dr.Benkmann, Dr.Coors, Dr.Hanke, Kokal,Dr.Nackunstz, Dr.Seiffert, Wagler]

• Prüfungsausschuss für Lebensmittelkontrol-leure [Dr.Ertelt, Dr.Siems]

4.2 Qualitätsprüfungen10 amtliche Butterprüfungen, Ministerium für Er-

nährung, Landwirtschaft, Forsten und Fische-rei Schleswig-Holstein, Kiel[Dr.Benkmann, Dr.Coors]

1 DLG-Qualitätsprüfung für rohe Fleischer-zeugnisse und Konserven [Dr.Frese]

1 DLG-Qualitätsprüfung für Kochwürste, gegar-te Stückware und Schmalz [Dr.Moll]

1 DLG-Qualitätsprüfung für Feinkosterzeug-nisse [Dr.Moll]

1 DLG-Qualitätsprüfung für Fruchtgetränke,Obst- und Fruchtweine [Dick]

4.3 Betriebs- und Laborbege-hungen

9 Begehungen von Laboratorien für die AKSHannover [Dr.Gosch, Dr.Horstmann,Dr.Zander-Schmidt]

3 Begehung von Laboratorien für das BMWAWien [Dr.Horstmann]

1 Betriebsbesichtigung einer Herstellungsfirmafür Sportlernahrung, Nahrungsergänzungs-mittel u.a. [M.Wagler]

Zu den Betriebskontrollen durch den Weinsach-verständigen/Weinkontrolleur siehe Tabelle 13auf Seite 57.

4.4 Lebensmittelchemiker-praktikanten-Ausbildung

Ausbildung für das 2. Staatsexamen; normaleVerweilzeit sechs Monate:

Oliver BendokatEsther BethkeOle BorchertChristina CaliebeClaudia HeiftMiriam MaleriusGerda MalewskiSaskia MatthiesKathrin MeierPatrick NelsonSandra OtteJulia PrunsAnja QuastJulia ReddigNina RotzollChristoph SippelChristiane TieblerBeatrix UeberheideMichael WigotzkiBeate Zielonka

4.4.1 Berufspraktische Fachsemi-nare für Lebensmittelchemi-ker-Praktikanten

Dr. D. Becker, „Molekularbiologische Diagnostikim Lebensmittelbereich“, 28.2., 21.7., 1.12.

Dr. R. Benkmann, „Fett, Öle, Fertiggerichte“,19.5., 9.6., 8.12.

Dr. R. Benkmann, Dr. U. Coors, M. Wagler, „Be-sprechung von Übungsgutachten“, 17.3., 25.8.

Dr. U. Coors, „Milch und Milchprodukte“, 16.6.

Dr. U. Coors, „Käse“, 23.6.

F. Dick, „Sensorik“, 26.5., 16.7.

F. Dick, „Technologie (Wein)“, 28.1., 21.7.

Dr. J. Ertelt, „Allgemeines Lebensmittelrecht“,10.11., 17.11., 24.11., 1.12.

Dr. J. Ertelt, „Amtliche Lebensmittelüberwachungund Sachverständigentätigkeit“,.

Dr. J. Ertelt, „Bedarfsgegenstände“, 26.5., 2.6.

Dr. J. Ertelt, „Kosmetische Mittel“, 2.6.

Dr. J. Ertelt, „Statistische Auswertung von Ana-lysendaten“, 12.5., 3.11.

Dr. J. Ertelt, „Tabak und Tabakerzeugnisse“,7.1., 30.6., 8.12.

Dr. J. Ertelt, „Unterweisung nach der Gefahr-stoffverordnung“, 12.5., 3.11.

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Hygiene Institut Hamburg

Dr. J. Ertelt, Dr. B. Nackunstz, „Besprechungvon Übungsgutachten“, 24.3., 1.9.

Dr. A. Hanke, „Besprechung von Übungsgutach-ten“, 21.1., 14.7.

Dr. A. Hanke, „Sprirituosen, Bier“, 4.2, 28.7.

Dr. A. Hanke, „Fruchtsäfte, Erfrischungsgeträn-ke, Mineralwässer“, 18.2., 11.8.

Dr. A. Hanke, „Wein“, 15.12.

Dr. P. Horstmann, „Qualitätssicherung in Labora-torien und Betrieben“,.16.6., 30.11.

D. Kokal, „Brot und Feine Backwaren, Teigwa-ren, Kakao und -erzeugnisse, Süßwaren undSpeiseeis“, 4.2., 28.7.

D. Kokal, „Zusatzstoffe“, 25.2., 18.8.

R. Link, „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“,24.3., 30.3, 19.10.

K. Petroff, „Honig“, 11.2., 4.8.

Dr. B. Seiffert, „Gemüse und Gemüseerzeugnis-se, Würzmittel“, 18.2., 11.8.

Dr. B. Seiffert, „Obst und Obsterzeugnisse, Kon-fitüren und süße Brotaufstriche“, 11.2., 4.8.,15.12.

Dr. B. Seiffert, „Amtliche Lebensmittelüberwa-chung und Sachverständigentätigkeit“, 9.6.,17.11.

Dr. H. Siems, „Mikrobiologische Nachweise inLebensmitteln und Bewertung“, 7.1., 30.6.,10.11.

M. Wagler, „Fleischerzeugnisse“, 14.1., 7.7.

M. Wagler, „Fischerzeugnisse, Krebs- undWeichtiererzeugnisse“, 14.1., 7.7.

M. Wagler, „Nahrungsergänzungsmittel, Sport-lernahrung“, 21.1., 14.7.

4.4.2 LebensmittelchemischeStaatsexamen

Zweite Lebensmittelchemische Staatsprüfungnach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung fürLebensmittelchemiker vom 12.09.78 (HambGesVOBl. Nr.41 vom 21.09.78):

18 praktische Prüfungen eines Lebensmittels[Dr. Benkmann, Dr. Coors, Dr. Hanke, Ko-kal, Dr. Seiffert, Wagler]

18 praktische Prüfungen eines Bedarfsgegen-standes oder kosmetischen Mittels [Dr. Ertelt,Dr. Nackunstz]

18 mündliche Prüfungen in Lebensmittelrecht[Dr. Ertelt, Dr. Hanke]

4.5 Lebensmittelkontrolleurs-ausbildung

Ausbildung im Rahmen der Fortbildungs- undPrüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleure/Lebensmittelkontrolleurinnen vom 06.01.83:

Heiko Saß

4.6 Ausbildung zum Fach-tierarzt

Dr. Nikolai Tarnowski

4.7 LaborhospitationenPraktikum Ausbildung zum Gesundheitsaufse-her:

Sabine Richtberg

BTA-Ausbildung:

Stefanie Prange

CTA-Ausbildung (Betriebspraktikum für che-misch-technische Assistenz):

Jessica BöttcherRosemarie Winter

CTA-Ausbildung (doppelqualifizierter Bildungs-gang CTA/AHR/FHR):

Paul KosowskiCornelius von Tidemann

Schülerpraktikum:

Martha DybiczDaniel KoopTanja Wenk

Hospitation:

Amorlina R. Arciaga (Chemikerin)Melody C. Rivera (Lebensmitteltechnologin)[beide von der „National Meat InspectionCommission, Department of Agriculture“,Philippinen, 04.-29.09.2000]Dr. Monika Mitterhumer

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Jahresbericht 2000

4.8 Vorträge, sonstige Ausbil-dungs- und Lehrtätigkeit

Dr. U. Coors, „Die analytische Problematik derZusatzstoffe", 40. Interlab-Tagung, Kempten,19./20.10.2000

F. Dick, Dr. J. Ertelt, Dr. E. Frese, Dr. B. Gosch,Dr. A. Hanke, Dr. Th. Kühn, Dr. B. Seiffert, Dr.H. Siems, 34. Lehrgang für Lebensmittelkon-trolleure, Akademie für öffentliches Gesund-heitswesen in Düsseldorf, Hamburg, Teil Ivom 07.02.-07.04. und Teil II vom 04.09.-01.12.2000

Dr. P. Horstmann, AKS-Briefing zur Einweisungin die Durchführung von Überwachungsbe-gehungen, Hamburg, 06.07.2000

Dr. P. Horstmann, Elektronische Dokumenten-lenkung, Hannover, 23.11.2000

Dr. E. Steeg, „Analysenverfahren im Schadstoff-monitoring des Hygiene Instituts Hamburg“,Insel Vilm, 08.-10.05.2000

Dr. E. Steeg, „Maßnahmen der internen Quali-tätssicherung“, Analysenverfahren und Quali-tätssicherung zur Schadstoffbestimmung inmarinen Biota, Insel Vilm, 08.-10.05.2000

4.9 Publikationen

1. EVERS, J. M., WIGHTMAN, L. M., CRAW-FORD, R. A., CONTARINI, G., COORS, U.,FARRINGTON, D. S., MOLKENTIN, J., NI-COLAS, M.: A precise method to measurethe total fat content of spreadable fats, Inter-national Dairy Journal 10 (2000) 815 ff

2. SCHUBRING, R., HERBST-EPPING, E.,FRIEDRICH, R., GLÜCK, B., GRUNDHÖ-FER, F., WAGLER, M., WALTER, M.,WALTHER, L., WARNING, W., WINKLER,F.: Sandgehalte in Krebsen und Krebser-zeugnissen − chemische und sensorischeBewertung von Handelsproben, Archiv fürLebensmittelhygiene 51 (2000) 26-27

3. TARNOWSKI, N., FRESE, E.: „Lichtgeruch“und „Lichtgeschmack“ in der Milch, Deut-sche Milchwirtschaft 24/2000, 51. Jg. 1039 f

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Hygiene Institut Hamburg

II. Ergebnisse der Untersuchungen

1 Statistische Aufschlüsselung der untersuchten ProbenIn Teil B dieses Jahresberichts wird die gesamteArbeitsleistung der Abteilungen HI/2, HI/3, HI/4,HI/6 (Bereich Lebensmittelmikrobiologie) undHI/8 (Bereich Lebensmittelhygiene) für das Be-richtsjahr 2000 dargestellt.

Die vorangestellte Tabelle 4 „Auftragsstatistikdes Lebensmittelbereichs, aufgeschlüsselt nachAuftragsanlässen" stellt die Ergebnisse aller Ein-sendungen zusammen, für die vom HI Leistun-gen erbracht wurden. Für die Bezirke werdenPlan-, Verdachts-, Verfolgs- und Beschwerde-proben mit und ohne Erkrankung ausgewertet.

Aufgrund der besonderen Bedeutung Hamburgsals EU-Einlassstelle sind die Einsendungen derZolldienststellen und des Veterinäramts Grenz-dienst bei Importkontrollen gesondert ausge-wiesen.

Die Tabelle stellt die Schnittstelle zur „Einsen-der-Statistik" dar, die jährlich für die Wirtschafts-und Ordnungsämter der Bezirke als zuständige

Stellen für die amtliche Lebensmittelüberwa-chung und somit als Auftraggeber für das HIerstellt wird. Ergänzend hierzu sind einzelneLeistungen des HI gebündelt und abteilungs-übergreifend dargestellt. Die Ordnung nach wa-rengruppenorientierten und warengruppenüber-greifenden Aspekten stellt zusätzliche Auswer-tungen und Trendbetrachtungen zur Verfügung.

In der Tabelle 5 „Probenstatistik, aufgeschlüsseltnach ZEBS-Warengruppen", der der bundesweiteinheitliche ZEBS-Waren- und Beanstandungs-code zugrundegelegt ist, werden alle Probenerfasst, die sich aus den Einsendungen der Auf-traggeber ergeben haben, d. h. hier werden auchTeilproben einer Einsendung berücksichtigt,sofern diese zu differenzierten Untersuchungs-ergebnissen geführt haben. Daraus erklärt sich,warum die Zahl der Proben in dieser Statistikdeutlich höher ist als die Zahl der Einsendungen.

Tabelle 4: Auftragsstatistik des Lebensmittelbereichs, aufgeschlüsselt nach Auftragsanlässen

Zahl der Aufträge

nicht beanstandet

beanstandet und bemängelt

Beanstandungsquote

Planproben

Beanstandungsquote

Verdachtsproben

Beanstandungsquote

Verfolgsproben

Beanstandungsquote

Beschw

erdeproben

Beanstandungsquote

Erkrankungsproben

Beanstandungsquote

Importkontrollen

Beanstandungsquote

sonstige Anlässe

Beanstandungsquote

Warenkundlich orientierte Leistungen (Lebensmittel)

1. pflanzliche Lebensmittel 1.244 898 324 27% 1.013 23% 34 65% 30 21% 56 65% 20 45% 49 53% 42 -

2. Lebensmittel tierischerHerkunft

2.262 1.893 361 16% 1.297 19% 176 28% 94 27% 58 62% 3 67% 556 0,9% 78 -

3. Getränke 209 39 44 53% 84 67% 6 - 7 50% 15 67% 10 33% 53 74% 34 -

4. Bedarfsgegenstände 655 476 115 19% 603 18% 15 67% 4 33% 8 33% 10 67% - - 15 -

Warengruppenübergreifende Leistungen mit analytischem Schwerpunkt (Lebensmittel)

5. Rückstände und Kontami-nanten

1.659 1.441 113 7% 1.147 8% 25 8% 4 50% - - - - 244 6% 239 1%

6. Lebensmittelbakteriologie 3.796 3.095 701 18% 3.107 18% 214 14% 314 31% 10 40% 60 35% 91 1,1% - -

Gesamt 9.825 7.842 1.658 17% 7.251 17% 470 23% 453 30% 147 61% 103 41% 993 7% 408

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Jahresbericht 2000

Tabelle 5: Probenstatistik, aufgeschlüsselt nach ZEBS-WarengruppenZE

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. § 9

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Urs

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n

§ 17

(1) 1

LM

BG

, mik

robi

ol. V

erun

rein

igun

g

n bea 1 2 3 4 5

01 Milch 598 63 11% 1 1

02 Milchprodukte 508 102 20% 8 20

03 Käse 342 99 29% 7

04 Butter 26 1 4%

05 Eier, Eiprodukte 233 3 1%

06 Fleisch warmblütiger Tiere 767 (13) 62 8% 2 1 15

07 Fleischerzeugnisse 465 131 28% 14

08 Wurstwaren 265 91 34% 5

10 Fische 375 (6) 21 (6) 6%

11 Fischerzeugnisse 597 (1) 37 6% 8

12 Krusten-, Schalen-, Weichtiereund Erzeugnisse 613 (7) 32 5% 1

13 Fette, Öle 144 20 14%

14 Suppen, Soßen 574 53 9% 3

15 Getreide 184 (1) 24 (1) 13% 1 5

16 Getreideprodukte, Backvor-mischungen 55 12 22% 2

17 Brote, Kleingebäck 42 10 24% 2

18 Feine Backwaren 183 40 22% 1 1 1

20 Mayonnaisen, em. Soßen,Salate 656 (2) 118 (1) 18% 1 1

21 Puddinge, Cremespeisen 80 8 10%

22 Teigwaren 152 54 36% 15

23 Hülsenfrüchte, Ölsamen,Schalenobst 284 (1) 129 45% 2

Page 17: B. Amtliche Lebensmitteluntersuchung€¦ · ständigentätigkeit für Tabak und Tabakerzeug-nisse den Vertragspartnern zur Verfügung ge-stellt. Für den Bereich der Bedarfsgegenstände

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Hygiene Institut H

amburg

Tabelle 5 (Fortsetzung)§ 17 (1) 1 LMBG, andere Ursachen

§ 17 (1) 2 LMBG, nachgemacht, wertgemindert

§ 17 (1) 5 LMBG, irreführend

§ 17 (1) 4 LMBG, unzul. Hinw. a. "naturrein"

§ 18 LMBG, unzul. gesundheitsbez. Angaben

VO n. § 19 LMBG, Verstoß gg. Kennzeichnung

§ 16 LMBG, Zusatzstoffe, fehlende Kenntl.

§ 11 (1) LMBG, Zusatzstoffe, unzul. Verwendg.

§ 14 (1) 1 LMBG, Höchstmengenüberschreitg.

§ 14 (1) 2 LMBG, unzul. Anwendung

§ 15 LMBG, FleischhygieneV

VO n. § 9 (4) LMBG, Schadstoffe, Höchstm.

Verstöße gg. sonst. Vorschr. LMBG oder VO

Verstöße gg. sonst. nationale Vorschr.

Verstöße gg. unmittelbar gelt. EG-Recht

Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen

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33

61

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2

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Jahresbericht 2000

Tabelle 5 (Fortsetzung)ZE

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(1) 1

LM

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rein

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g

n bea 1 2 3 4 5

24 Kartoffeln, stärkereichePflanzenteile 79 (1) 8 (1) 10%

25 Frischgemüse 446 194 43% 9

26 Gemüseerzeugnisse 343 55 16% 6

27 Pilze 62 11 18% 1

28 Pilzerzeugnisse 16 3 19%

29 Frischobst 171 (12) 16 (4) 9%

30 Obstprodukte 80 12 15% 4

31 Fruchtsäfte 33 (16) 4 (3) 12%

32 Alkoholfreie Getränke 11 (7) 4 (3) 36%

33 Wein, Perlwein, Schaumwein 38 27 71%

34 Likörwein, Branntwein 3

35 Weinhaltige Getränke etc. 7 6 86%

siehe auch Tabellen 9, 10

36 Bier, Rohstoffe zur Bierher-stellung 14 2 14%

37 Branntwein, Likör, Spirituosen 11 2 18%

39 Zucker

40 Honig, Brotaufstrich 284 (143) 89 (2) 31%

41 Konfitüren, Gelees, Marmela-den 11 5 45%

42 Speiseeis, -halberzeugnisse 675 239 35%

43 Süßwaren 44 16 36%

44 Schokoladen 35 2 6%

45 Kakao 11

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Hygiene Institut H

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Tabelle 5 (Fortsetzung)§ 17 (1) 1 LMBG, andere Ursachen

§ 17 (1) 2 LMBG, nachgemacht, wertgemindert

§ 17 (1) 5 LMBG, irreführend

§ 17 (1) 4 LMBG, unzul. Hinw. a. "naturrein"

§ 18 LMBG, unzul. gesundheitsbez. Angaben

VO n. § 19 LMBG, Verstoß gg. Kennzeichnung

§ 16 LMBG, Zusatzstoffe, fehlende Kenntl.

§ 11 (1) LMBG, Zusatzstoffe, unzul. Verwendg.

§ 14 (1) 1 LMBG, Höchstmengenüberschreitg.

§ 14 (1) 2 LMBG, unzul. Anwendung

§ 15 LMBG, FleischhygieneV

VO n. § 9 (4) LMBG, Schadstoffe, Höchstm.

Verstöße gg. sonst. Vorschr. LMBG oder VO

Verstöße gg. sonst. nationale Vorschr.

Verstöße gg. unmittelbar gelt. EG-Recht

Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen

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Jahresbericht 2000

Tabelle 5 (Fortsetzung)ZE

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n bea 1 2 3 4 5

46 Kaffee, Kaffeeersatzstoffe,Kaffeezusätze 25

47 Tee, teeähnliche Erzeugnisse 9

48 Säuglings- und Kleinkinder-nahrung 21 2 10%

49 Diätetische Lebensmittel 14 2 14% 1

50 Fertiggerichte, zubereiteteSpeisen 644 102 16% 1 11

51 Nährstoffkonzentrate, Ergän-zungsnahrung 14 (1) 11 (1) 79%

52 Würzmittel 50 8 16%

53 Gewürze 53 (1) 14 (1) 26%

54 Aromastoffe

56 Hilfsmittel aus Zusatzstoffen 1

57 Zusatzstoffe 2

59 Mineralwasser, Tafelwasser 32 9 28%

60 Tabak, Tabakerzeugnisse 73 9 12% siehe auch Tabelle 6

81 Bedarfsgegenstände i.S.v.§ 5(1)2-4 LMBG

82 Bedarfsgegenstände i.S.v.§ 5(1)5-6 LMBG 185 (24) 21 (3) 11%

83 Bedarfsgegenstände i.S.v.§ 5(1)7-9 LMBG 134 5 4%

siehe auch Tabelle 7

84 Kosmetische Mittel 147 (38) 49 (3) 33% siehe auch Tabelle 8

85 Spielwaren, Scherzartikel 20 8 40%

86 Bedarfsgegenstände i.S.v.§ 5(1)1 LMBG 106 31 29%

siehe auch Tabelle 7

-- Tupfer-/Abstrichproben 302 3 1%

-- sonstige Proben 7 1 14%

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37

Hygiene Institut H

amburg

Tabelle 5 (Fortsetzung)§ 17 (1) 1 LMBG, andere Ursachen

§ 17 (1) 2 LMBG, nachgemacht, wertgemindert

§ 17 (1) 5 LMBG, irreführend

§ 17 (1) 4 LMBG, unzul. Hinw. a. "naturrein"

§ 18 LMBG, unzul. gesundheitsbez. Angaben

VO n. § 19 LMBG, Verstoß gg. Kennzeichnung

§ 16 LMBG, Zusatzstoffe, fehlende Kenntl.

§ 11 (1) LMBG, Zusatzstoffe, unzul. Verwendg.

§ 14 (1) 1 LMBG, Höchstmengenüberschreitg.

§ 14 (1) 2 LMBG, unzul. Anwendung

§ 15 LMBG, FleischhygieneV

VO n. § 9 (4) LMBG, Schadstoffe, Höchstm.

Verstöße gg. sonst. Vorschr. LMBG oder VO

Verstöße gg. sonst. nationale Vorschr.

Verstöße gg. unmittelbar gelt. EG-Recht

Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen

67

89

1011

1213

1415

1617

1819

2021

2

1

163

126

3

41

33

5

13

22

12

125

12

26

2

21

1

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38

Jahresbericht 2000

Tabelle 5 (Fortsetzung)ZE

BS

War

engr

uppe

Zahl

der

unt

ersu

chte

n Pr

oben

davo

n: ()

aus

dem

Vor

jahr

Zahl

der

bea

nsta

ndet

en/b

emän

gelte

n Pr

oben

davo

n: ()

aus

dem

Vor

jahr

Proz

ents

atz

§ 8

LBM

G, m

ikro

biol

. Ver

unre

inig

ung

§ 8

LBM

G, a

nder

e U

rsac

hen

VO n

. § 9

LM

BG

, mik

robi

ol. V

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rein

igun

g

VO n

. § 9

LM

BG

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ere

Urs

ache

n

§ 17

(1) 1

LM

BG

, mik

robi

ol. V

erun

rein

igun

g

n bea 1 2 3 4 5

Gesamt 11.356 (274) 2.080 (29) 18% 6 3 8 134

Von den vorgenannten Proben sind aufgrund spezieller Untersuchungsanforderungen eingegangen:

06-12

Auslandsfleischkontrolle 1.809 (163) 120 (2) 7% 2 siehe auch Tabellen 11, 12

06 Bakt. Fleischuntersuchung 26 1 4% siehe auch Teil C,Tabellen 38, 39

31-37

Auslandsweinkontrolle 34 25 74% siehe auch Tabelle 10

42 Hygienekontrolle Speiseeis 591 213 36%

50 Hygienekontrolle Essen-proben 2.939 (1) 459 (1) 16% 1 43

Hygienekontrolle Sonder-programme 128 22 3

Monitoring 111 1 1%

Nationaler Rückstands-kontrollplan 115

Radioaktivitätsuntersuchun-gen 416 (1)

Bestrahlung 2 (2) 2 (2) 100%

Schadstoffe, Kontaminanten 176 (6) 6 (6) 3%

Pestizide 190 (12) 20 (4) 11%

Schwermetalle 194 4 2%

Mykotoxine 410 146 36% 2

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39

Hygiene Institut H

amburg

Tabelle 5 (Fortsetzung)§ 17 (1) 1 LMBG, andere Ursachen

§ 17 (1) 2 LMBG, nachgemacht, wertgemindert

§ 17 (1) 5 LMBG, irreführend

§ 17 (1) 4 LMBG, unzul. Hinw. a. "naturrein"

§ 18 LMBG, unzul. gesundheitsbez. Angaben

VO n. § 19 LMBG, Verstoß gg. Kennzeichnung

§ 16 LMBG, Zusatzstoffe, fehlende Kenntl.

§ 11 (1) LMBG, Zusatzstoffe, unzul. Verwendg.

§ 14 (1) 1 LMBG, Höchstmengenüberschreitg.

§ 14 (1) 2 LMBG, unzul. Anwendung

§ 15 LMBG, FleischhygieneV

VO n. § 9 (4) LMBG, Schadstoffe, Höchstm.

Verstöße gg. sonst. Vorschr. LMBG oder VO

Verstöße gg. sonst. nationale Vorschr.

Verstöße gg. unmittelbar gelt. EG-Recht

Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen

67

89

1011

1213

1415

1617

1819

2021

83852

1332

5160

14736

271

49021

171

28

62

48

857

22

2211

41519

1

21

61

12

64

103

11

2

53

121

1272

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40Jahresbericht 2000

Tabelle 6: Probenstatistik Tabak und Tabakerzeugnisse

ZEBS

Warengruppe

Zahl der untersuchten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Zahl der beanstandeten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Prozentsatz

§ 20 LMBG, nicht zugelassene Stoffe

§ 22 LMBG, Werbeverbote

§§ 1, 2, 3, 5 TabakV, stoffl. Zusammensetzung

§§ 3, 5(5) TabakV, fehlende Kenntlichmachung

§§ 3a, 4 TabakV, Kennzeichnung

§ 23 u. sonst. Vorschriften des LMBG

nbea

%60

6163

6465

66

60Tabak,

Tabakerzeugnisse73

9

12

18

Tabelle 7: Probenstatistik Bedarfsgegenstände

ZEBS

Warengruppe

Zahl der untersuchten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Zahl der beanstandeten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Prozentsatz

§ 30 (1)-(3) LMBG, mikrobiol. Verunreinigung

§ 30 (1)-(3) LMBG, andere Ursachen

§ 8 LMBG, Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln

§ 31 LMBG, Übergang von Stoffen auf LM

Hygiene i. V. m. n. § 17 (1) 1 zu beanst. LM

ProduktVO's nach § 32 LMBG, stoffl. Beschaffenheit

ProduktVO's nach § 32 LMBG, Kennzeichnung

WRMG, GefahrstoffV, GerSichV, stoffl. Beschaffenh.

WRMG, GefahrstoffV, GerSichV, Kennzeichnung

Keine Übereinstimmung m. Hilfsnormen, stofflich

Keine Übereinstimmung m. Hilfsnormen, Kennz.

nbea

%30

3132

3334

3536

3738

3940

81Bedarfsgegenstände i.S.v. § 5(1)2-4 LM

BG

-

82Bedarfsgegenstände i.S.v. § 5(1)5-6 LM

BG185

(24)21

(3)11

53

44

5

83Bedarfsgegenstände i.S.v. § 5(1)7-9 LM

BG134

5

4

22

85Spielw

aren, Scherzartikel

20

8

402

11

4

86Bedarfsgegenstände i.S.v. § 5(1)1 LM

BG106

31

29

1618

gesamt

445(24)

65(3)

152

186

183

65

9

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41

Hygiene Institut H

amburg

Tabelle 8: Probenstatistik kosmetische M

ittel

ZEBS

Warengruppe

Zahl der untersuchten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Zahl der beanstandeten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Prozentsatz

§ 24 LMBG, gesundheitsschädlich

§ 27 LMBG, irreführend

VO n. § 29 (1) LMBG, Kennzeichnung

§ 4 (2) KosmetikV, Kennzeichnung

§§ 25 u. 26 (2) LMBG, §§ 1 - 3 KosmetikV

Verstoß gg. sonst. Kennzeichnungsvorsch

Verstoß gg. sonst. Vorschriften, stofflich

nbea

%50

5152

5354

5556

84Kosm

etische Mittel

147(38)

49(3)

3342

44

5

Tabelle 9: Probenstatistik weinrechtlich geregelte Erzeugnisse (Inland)

ZEBS

Warengruppe

Zahl der untersuchten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Zahl der beanstandeten Proben

davon: ( ) aus dem Vorjahr

Prozentsatz

VO n. §19 LMBG, Verstoß gg. Kennzeichnung

Verstöße gg. sonst. nationale Vorschr.

Verstöße gg. unmittelbar gelt. EG-Recht

Gesundheitlich bedenkliche Beschaffenheit

Nicht handelsübliche Beschaffenheit, sensor.

Unzulässige Behandlungsstoffe od. Verfahren

Grenz-/Richtwerte Bestandteile,Zutaten

Grenz-/Richtwerte Zusatzstoffe

Grenz-/Richtwerte Rückstände,Verunreinigungen

Irreführende Bezeichnung, Aufmachung

Nicht vorschriftsgemäße Bezeichung, Aufmachung

Verstoß gegen nationale Vorschr. anderer Länder

Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften

nbea

%11

1920

7071

7273

7475

7677

7879

31Traubensaft

0(0)

0(0)

0

33W

ein, Perlwein, Schaum

wein6

(0)4

(0)67

11

2

34Erzeugnisse aus W

ein3

(0)0

(0)0

35weinhaltige Getränke

7(0)

6(0)

865

1

52W

einessig1

(0)0

(0)0

gesamt

17(0)

10(0)

595

11

12

Tabelle 10: Probenstatistik Auslandswein-Kontrolle (Einfuhruntersuchungen) und

Überprüfungen für Zolldienststellen

33W

ein, Perlwein, Schaum

wein32

(0)23

(0)72

12

1812

36Bier, Rohstoffe zur

Bierherstellung2

(0)2

(0)100

22

37Branntwein, Likör,

Spirituosen0

(0)0

(0)-

gesamt

34(0)

25(0)

742

21

218

12

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42

Jahresbericht 2000

Tabelle 11: Probenstatistik Auslandsfleisch-Kontrolle (Einfuhruntersuchungen)

Herkunft Zahl

der

unt

ersu

chte

n Pr

oben

Zahl

der

bea

nsta

ndet

en P

robe

n

Bea

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Rin

d

Lam

m

Kan

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en

Wild

Gef

lüge

l

Flei

schp

rodu

kte

n bea % n bea n n n n n

Ägypten 5

Argentinien 80 64 1 2 2

Aserbaidschan 4

Australien 34 2 23

Bangladesch 35

Brasilien 132 2 2% 79 2 44 9

Bulgarien 1

Chile 65 2 3

China 271 29 11% 7

Dänemark 5 1 20%

Ecuador 6

Elfenbeinküste 3

Estland 13

Ghana 7

Guatemala 1

Indien 112 3 3%

Indonesien 21

Iran 11 3 27%

Israel 30 8 27% 17 5

Kanada 64 8 13% 1

Kuba 5

Lettland 3

Madagaskar 11

Malaysia 95 2 2%

Malediven 2

Marokko 49 3 6%

Mexiko 2

Myanmar (Birma) 1

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43

Hygiene Institut Hamburg

Tabelle 11 (Fortsetzung)

Där

me

Fisc

h un

d Fi

sche

rzeu

gnis

se

Eier

, Eip

rodu

kte

Hon

ig

Gel

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Fert

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richt

e, F

eink

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tige

n bea n bea n bea n bea n n bea n n bea

5

11

4

3 6

35

1

53 1 6

15 120 6 13 2 116 21

5 1

6

3

13

7

1

3 2 46 1 60 1 2

21

11 3

4 4 4 4

7 18 33 8 5

5

3

11

95 2

2

49 3

2

1

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44

Jahresbericht 2000

Tabelle 11 (Fortsetzung)

Herkunft Zahl

der

unt

ersu

chte

n Pr

oben

Zahl

der

bea

nsta

ndet

en P

robe

n

Bea

nsta

ndun

gsqu

ote

Rin

d

Lam

m

Kan

inch

en

Wild

Gef

lüge

l

Flei

schp

rodu

kte

n bea % n bea n n n n n

Neuseeland 35 1 28 4

Oman 1

Papua-Neuguinea 9

Paraguay 2 2

Philippinen 75

Rumänien 3

Russland 16 1 6%

Seychellen 2

Singapur 3 3 100%

Südafrika 13 1 8%

Südkorea 1

Taiwan 5 5

Tansania 6

Thailand 314 1 0% 37 16

Türkei 104 47 45%

Übriges Amerika 23 5 22%

Ungarn 14 14

Uruguay 20 2 10% 13 2

Vereinigte Staaten 61

Vietnam 19

(undefiniert) 21 1 5%

1.809 120 7% 164 2 34 7 28 118 32

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45

Hygiene Institut Hamburg

Tabelle 11 (Fortsetzung)

Där

me

Fisc

h un

d Fi

sche

rzeu

gnis

se

Eier

, Eip

rodu

kte

Hon

ig

Gel

atin

e

Milc

hpro

dukt

e, K

äse,

But

ter

Fert

igge

richt

e, F

eink

osts

alat

e

sons

tige

n bea n bea n bea n bea n n bea n n bea

2

1

9

75

2 1

16 1

2

3 3

13 1

1

4 2

260 1 1

41 63 47

10 13 5

2 2 3

6 53 1 1

17 2

15 1 5 1

18 2 942 24 154 2 248 80 1 54 6 1 14 4

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Jahresbericht 2000

Tabelle 12: Einfuhruntersuchungen Hemmstoffe

Probenart Anzahl der Proben davon positiv

Fleisch Rindfleisch 66

Lamm- /Schaffleisch 16

Hirschfleisch 10

Wildschweinfleisch 4

RV-Fleisch 1

Geflügel Hähnchenfleisch 27

Putenfleisch 19

Entenfleisch 6

Gänseleber 1

Geflügel 1

Fisch Alska Pollock 1

Krusten- u. Schalentiere Hummer 4

Garnelen 1

Flusskrebs 1

Gesamt: 158 0

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47

Hygiene Institut Hamburg

2 Erläuterung der Untersuchungsergebnisse nach ZEBS-Warengruppen

01 MilchIm Jahr 2000 wurden insgesamt 240 Konsum-milchproben untersucht. Während diese in derRegel hygienisch nicht zu bemängeln waren, fielauf, dass sehr viele Produkte unzureichend oderfehlerhaft gekennzeichnet waren, was eine Be-anstandungsquote von 26 % eindrucksvoll be-legt. Anscheinend ist es den Betrieben nur be-dingt gelungen, die geltenden rechtlichen Vor-schriften umzusetzen, zumal augenscheinlicheine gewisse Tendenz besteht, die rechtlichenVorgaben sehr großzügig zu interpretieren.

Erfreulich hingegen ist, dass die Beanstandun-gen bezüglich Lichtgeruch und Lichtgeschmackin der Milch im Vergleich zu den Vorjahren weiterzurückgehen. Dies belegt eine dreijährige Stu-die, die sich mit deren Ursache und Umfangbeschäftigte, und die zum Jahresende 2000abgeschlossen und veröffentlicht wurde (Milch-wirtschaft Nr. 24/2000).

Erwähnenswert ist noch, dass die Überwachungeines Vorzugsmilchbetriebes übernommen wur-de, so dass zu den bereits erwähnten 240 Kon-summilchproben zusätzlich noch 243 Milchpro-ben als Einzelgemelke aus diesem Betrieb un-tersucht wurden.

02 MilchprodukteDie untersuchten Milchprodukte waren bis aufwenige Ausnahmen hygienisch nicht zu bean-standen. Auffällig war jedoch, dass es auch hier− wenngleich in geringerem Umfang − öfter zuBeanstandungen aufgrund fehlerhafter Deklara-tion kam.

Von diesen optimistischen Aussagen muss aus-drücklich die lose flüssige und geschlageneSahne ausgenommen werden. Hier gab es z. T.erhebliche Frischemängel, die zu hygienischenund sensorischen Normabweichungen und zueiner Gesamtbeanstandungsquote von 54 % biszur Pressekonferenz „Lebensmittelüberwachungim September 2000“ führte. Hierauf folgten in-tensivierte Schwerpunktuntersuchungen, dieeinen nach wie vor erheblichen Aufklärungs- undÜberwachungsbedarf offenbarten, da einigeBetriebe die erforderliche notwendige Qualitätmitunter erst nach der 4. oder 5. Folgebean-standung erreichten. Demzufolge musste inzahlreichen intensiven Gesprächen in Zusam-menarbeit mit der Überwachung vor Ort zusätzli-che Beratungsarbeit in Zusammenwirken mitStufenkontrollen geleistet werden. Auch wenndies nur schrittweise zum Erfolg führte, besteht

nach wie vor Untersuchungsbedarf. Unabhängigdavon wurde eine 1997 begonnene Studie for-ciert. Die Ergebnisse liegen mittlerweile vor undwerden nach deren Auswertung der Öffentlich-keit zugänglich gemacht.

Weiterhin muss noch erwähnt werden, dass vomFachbereich Milch ein Probenanforderungskon-zept erarbeitet wurde, dass die Probenanforde-rungen für Milch und Milchprodukte neu regelnsoll. Dieses Konzept wartet nun auf seine kon-krete Umsetzung.

Im Rahmen der Einfuhrkontrollen wurden meh-rere als Backmischungen oder Fertig-Grundstoffzum Herstellen von Backwaren deklarierte Pro-ben aus den niederländischen Antillen eingelie-fert.

Es handelt sich um Vollmilchpulver / Reis-Mischungen und ein Molkeneiweißkonzentratmit 13 % Fett, das je zur Hälfte aus Milchfett undgehärtetem Palmöl bestand.

Die hier nicht zutreffenden Bezeichnungen wur-den offenbar gewählt, um zoll- und veterinär-rechtliche Einfuhrbestimmungen zu „umschif-fen“.

03 KäseDie gezielte Überprüfung von lose angebotenenFrischkäsen ergab eine Beanstandungsquotevon 86 %. Drei dieser Proben als „Frischkäsemit Zwiebeln“, „Frischkäse mit Kräutern undKnoblauch“ und „Paprikapasta Schafskäse“bezeichnet, waren unter Zusatz signifikanterMengen Pflanzenöl hergestellt worden. Die Be-zeichnung derartiger Mischprodukte als „Käse“stellt ein Verstoß gegen die Bezeichnungs-schutzVO EWG 1898/87 dar. Das Produkt Pa-prikapasta Schafskäse war zudem mit einemFetakäse aus Kuhmilch hergestellt worden.Neun der vierzehn Proben (64 %) wiesen außer-dem nicht die bei derartigen Erzeugnissen not-wendige Angabe des Mindesthaltbarkeits-datums auf. Weitere Beanstandungen dieserProben betrafen fehlende oder falsche Angabender Verkehrsbezeichnung und des Fett i.Tr.-Gehaltes sowie fehlende Angabe der Konservie-rung mit Sorbinsäure. Ein „hausgemachterFrischkäse, 50 % Fett i.Tr.“ wurde zusätzlich als„fettarm“ ausgelobt. Unabhängig davon, dass einKäse der Rahmstufe nicht als fettarm ausgelobtwerden kann, hätten hier aufgrund der nährstoff-bezogenen Angabe die Vorgaben der NKV be-rücksichtigt werden müssen.

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48

Jahresbericht 2000

Auch lose oder vorverpackt angebotenerSchnittkäse wies zu über 60 % Kennzeich-nungsmängel auf. Neben der fehlenden oderfalschen Verkehrsbezeichnung sind hier diefehlenden Angaben der Zusatzstoffe (Nitrat,Farbstoff, Konservierung mit Natamycin) hervor-zuheben.

Die Überprüfung von geriebenen Käsen ausPizzerien ergab im Hinblick auf die Verwendungvon Imitaten keine Auffälligkeiten. Überwiegendwird offenbar Edamer eingesetzt. Zwei der ein-gelieferten Proben, ein Edamer (gerieben) undein Fetakäse (in kleinen Würfeln), waren aller-dings stark verheft.

Aufgrund des Bekanntwerdens positiver Listeri-en-Befunde in Sauermilchkäsen wurdenschwerpunktmäßig 25 Proben Käse mitSchmierekulturen und Rohmilchkäse überprüft.

Lediglich in einer Probe Harzer wurde Listeriamonocytogenes nachgewiesen.

Fast allen untersuchten Sauermilchkäsen wurdelaut Zutatenliste der nach ZZulV nicht zulässigeSäureregulator E 500 (Natriumhydrogencarbo-nat) zugesetzt. Die Proben waren nach § 11 (1)Nr. 2 LMBG zu beanstanden.

Bei den im Berichtsjahr von Verbrauchern einge-lieferten Beschwerdeproben Käse handelte essich überwiegend um verschimmelten Speise-quark sowie Schimmelbefall in verpacktem Hart-käse, dessen Packung nicht mehr vakuumver-schlossen war (Luftzieher).

Ein Schafskäse Typ Feta wies auf der Ober-fläche auffällige Rotverfärbungen auf, die durchHefen bedingt waren.

04 ButterEine Beschwerdeprobe irische Butter wies eineWoche nach Ablauf des Mindesthaltbarkeits-datums bereits merkliche sensorische Mängelauf. Sie erreichte jedoch noch den für eine„Butter" ohne Handelsklassenbezeichnung not-wendigen Qualitätsstandard und war daher ent-gegen der Auffassung des Beschwerdeführersnicht zu beanstanden.

Bei einer holländischen Butter, die im Zusam-menhang mit in Europa vertriebener verfälschterButter aus Italien eingeliefert worden war, erga-ben sich keine Hinweise auf eine Verfälschung.

Eine Beschwerdeprobe „Kräuterbutter“ mussteaufgrund eines alten und ranzigen Geruchs undGeschmacks als zum Verzehr nicht mehr geeig-net beurteilt werden. Sie war außerdem unterVerwendung von Pflanzenfett hergestellt wor-den.

05 Eier, Eiprodukte13 Packungen frische Hühnereier, darunter fünfaus Freilandhaltung, wurden auf Abrollspuren alsHinweis auf Käfighaltung untersucht. Nur in zweiPackungen aus Legebatterien wiesen jeweilseinige Eier unter UV-Licht bzw. mit Silbernitrat-Färbung Cuticula-Veränderungen auf, wie sie fürKäfighaltung typisch sind.

Bäckereien, Gaststätten und Einrichtungen zurGemeinschaftsverpflegung verwenden wegen desSalmonellenrisikos bei frischen Eiern vielfachflüssige Eiprodukte, die bedarfsgerecht in Tetra-packs oder Eimern bezogen werden. Die Herstel-lung dieser Produkte unterliegt den besondersstrengen Hygieneanforderungen der Eiprodukte-Verordnung. 27 Proben flüssiges Vollei, flüssigesEiklar und flüssiger Eidotter wurden auf der Wei-terverarbeitungsstufe zu Lebensmitteln entnom-men und bakteriologisch überprüft. In zwei Probenwurde eine erhöhte aerobe mesophile Keimzahlnachgewiesen, Salmonellen oder Staphylokokkenfanden sich nicht.

Zur Osterzeit bildete die Untersuchung von hartgekochten, gefärbten Eiern wiederum einenSchwerpunkt. Auffallend waren die immer auf-wändiger werdenden Kreationen, z. B. mit Punk-ten, Längsstreifen oder edler Metalliclackierung,alles mit zugelassenen Farben. Wie im Vorjahrwaren die Eier teilweise nicht ausreichenddurcherhitzt, wodurch ein Restrisiko für dasÜberleben etwaiger Salmonellen bleibt.

Einfuhruntersuchungen wurden an 142 Probenaus 71 Partien Eiprodukten durchgeführt. In derEiprodukte-Verordnung ist eine ausreichendeVorbehandlung der Eiprodukte, die zur Herstel-lung von Lebensmitteln importiert werden, vorge-schrieben. Zugleich sind darin die Untersu-chungsmethoden festgelegt, mit Hilfe derer dieseVorbehandlung überprüft werden soll.

In keiner der untersuchten Proben konnten Sal-monellen, koagulase-positive Staphylokokkenoder erhöhte Gesamtkeimzahlen und Enterobak-teria-zeengehalte nachgewiesen werden.

06 FleischVon 185 Proben rohes, frisches und gefrorenesGeflügel bzw. Geflügelteile und Geflügelinnerei-en sowie Geflügelfleischerzeugnisse waren 16(9 %) zu beanstanden.

Bis auf einen Verstoß gegen unmittelbar gelten-des EG Recht wiesen die anderen Proben über-wiegend eine mikrobielle Zersetzung und / oderzum anderen Teil erhebliche sensorische Ver-änderungen auf. Salmonellen wurden in dieserErzeugnisgruppe in drei Geflügelfleischproben (2x S. Virchow und 1 x S. Java) und in einer Probe

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Geflügelmägen (1 x S. Typhimurium) nachge-wiesen.

In elf Proben Geflügel wurden qualitativ Listeriamonocytogenes nachgewiesen, d. h. diese ge-sundheitsschädlichen Keime blieben unter 100KbE/g Untersuchungsmaterial. Die elf Probenwaren somit nach derzeitiger Verkehrs- bzw.Rechtsauffassung nicht zu beanstanden.

Ein Kotelett und eine Schweineschulter auseiner Fleischerei hatten auf der Oberflächeschmierige Hefenbeläge und stellenweise grau-grüne krustenartige Schmutzauflagerungen, dasInnere war deutlich faulig. Die Fleischstückewaren zuvor im Kühltresen der Fleischerei beieiner Temperatur von 12 °C gelagert wordenstatt der üblichen 7 °C.

Ebenfalls nicht zum Verzehr geeignet war ein alsBeschwerde eingelieferter Rinderknochen, derfaulig roch und von einem schmierigen rotgrau-en Hefenbelag überzogen war.

Lose eingeliefertes Fleisch mit bereits säuerli-cher sensorischer Abweichung war im Handelals „getautes Elchgulasch“ bezeichnet. DerVerbraucherhinweis „aufgetaut – sofort verbrau-chen“ fehlte im Tresen.

Folienverpacktes frisches Rinderhack war an-stelle des Verbrauchsdatums mit einem MHD füreine tiefgekühlte Lagerung bei –18 °C versehen.Genau umgekehrt trug ein tiefgefrorenes ge-mischtes Hack ein Verbrauchsdatum, obwohldie Verkehrsfrist sieben Monate betrug. Die Ver-kehrsfrist für tiefgefrorenes Hackfleisch darfallerdings gemäß § 5 Hackfleisch-VO sechsMonate nicht überschreiten.

Mehrere Verdachtsproben Hackfleisch, diegekühlt oder (unerlaubt) tiefgefroren in Restau-rants und Imbissen gezogen wurden, musstenwegen des Überschreitens der eintägigen Ver-kehrsfrist nach § 5 Hackfleisch-VO beanstandetwerden. Neben erhöhten Keimgehalten ließensich in der Regel auch schon sensorische Ab-weichungen feststellen.

Eine Verbraucherin beschwerte sich zu Rechtüber ein Hackfleisch aus einem Schlemmer-markt, in dem sich eine 11 mm lange abgestor-bene Fliegenlarve befand. Eine andere Be-schwerdeprobe Hackfleisch enthielt zahlreicheweiße flache Kunststoffpartikel. Auf einem grö-ßeren Partikel waren mikroskopisch Reste einerschwarzen Beschriftung erkennbar.

07 FleischerzeugnisseEin als Döner Kebab bezeichnetes Fleisch-erzeugnis besteht aus dünnen, auf einen Dreh-spieß aufgesteckten Fleischscheiben mit einemmitverarbeiteten Hackfleischanteil von höchstens60 %. Außer Salz und Gewürzen sowie ggf. Ei-

ern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt enthält eskeine weiteren Zutaten. Von neun eingeliefertenProben entsprachen acht nicht der allgemeinenVerkehrsauffassung. In drei Fällen betrug derHackfleischanteil zwischen 75 und 90 %. Eben-falls drei Proben enthielten unzulässigerweiseStärke. In zwei Proben waren Zuckerstoffenachweisbar. Ein Produkt enthielt 16,5 GrammGlutaminsäure im Kilogramm (erlaubt 10 g/kg).Bei sechs der eingelieferten Produkte, die alleaus Restaurants bzw. Imbissbetrieben stamm-ten, war dieser verwendete Geschmacksverstär-ker außerdem nicht wie vorgeschrieben auf denSpeisekarten kenntlich gemacht.

Mehr als die Hälfte der aus Imbissbetrieben inder Nähe von S- und U-Bahnhöfen bzw. Bussta-tionen entnommenen Frikadellen und andererHackfleischerzeugnisse waren zu beanstanden.Bei einem handwerklich hergestellten Produkthatte der Bäcker gewonnen: Es wurde ein Stär-kegehalt in der Trockenmasse von über 40 %ermittelt. Bei an vier verschiedenen Stellen ent-nommenen Proben eines anderen Herstellerswar erkennbar, dass die Rezeptur im Grenzbe-reich gefahren wird: die ermittelten Gehalte anStärke in der Trockenmasse lagen alle knappüber dem Grenzwert von 25 %. Mehrere Er-zeugnisse wiesen zudem Fremdwassergehaltevon bis zu 13 % auf. Außerdem waren die ver-wendeten Zusatzstoffe Glutamat und Phosphatin vielen Fällen nicht auf den Speisekartenkenntlich gemacht.

Ein als Beschwerdeprobe eingelieferter Resteiner Gemüsefrikadelle von einem Kantinen-essen enthielt etwa gerstenkorngroße Fleisch-stückchen, obwohl der beschwerdeführendenVegetarierin Fleischfreiheit des Erzeugnisseszugesichert worden war.

Rohschinken genügte nicht den Anforderungender ZZulV: Mit 791 Milligramm Natriumnitrat proKilogramm war der Grenzwert von 250 mg/kgdeutlich überschritten.

Holsteiner Katenschinken wies neben einerstark salzbetonten Note einen beißigen und bit-teren Geschmack auf. Auch die ermittelten Ge-halte der biogenen Amine Putrescin(370 mg/kg) und Tyramin (480 mg/kg) deutetendarauf hin, dass es sich um ein fehlgereiftesProdukt handelt.

Durchwachsener Speck, als Beschwerdeprobeeingeliefert, fiel durch einen alten, unreinen,säuerlichen Geruch und Geschmack auf. Eineerhöhte Peroxidzahl (18) und der Gehalt an bio-genen Aminen (143 mg/kg Tyramin, 92 mg/kgPutrescin) bestätigten die abweichende, wert-geminderte Beschaffenheit.

Aus Restaurants, Pizzerien und anderen Ga-stronomiebetrieben wurden Produkte eingelie-

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fert, die als Kochschinken, Vorderschinkenoder Hinterschinken auf der Speisekarte be-zeichnet worden waren. Neun von zehn Probendieser fast ausnahmslos im Ausland hergestell-ten Ware genügten nicht den rechtlichen Anfor-derungen: Es handelte sich dem Aussehen nachüberwiegend um geformte, z. T. auch brühwur-startig zerkleinerte Produkte, die größere Men-gen Fremdwasser (bis 32 %) aufwiesen undderen Gehalte an Fleischeiweiß im fettfreienAnteil bei maximal 12 % lagen (deutsche Waremindestens 19 %). Bei einer Probe war bereitsbei der sensorischen Prüfung feststellbar, dassaußergewöhnlich viel Fettgewebe (14 %) ver-wendet worden war. Nur auf dem Originalgebin-de eines der Produkte war die Beschreibung soumfangreich, dass die abweichende Beschaf-fenheit ausreichend erkennbar war. Das Produktwurde als „Pizza-Belag nach Brühwurstart, mitgrober Fleischeinlage, mit 20 % Fremdwasser,Pflanzenstärke, Milcheiweiß und Phosphat“ be-zeichnet.

Eine als Putenbrust Steak Hawaii bezeichneteKochpökelware wurde als Verdachtsprobe ein-geliefert. Die Fleischscheiben beider Packungenwiesen bereits vor Ablauf des MHD einen sau-ren Geruch und Geschmack auf. Die bakterio-logischen Befunde mit einer dominanten Lakto-bazillenflora von fast 109 Keimen lassen auf einezu lang bemessene Haltbarkeitsangabe schlie-ssen. Außerdem fehlte die Kennzeichnung desFarbstoffes der verwendeten Belegkirsche.

Beim Verzehr von gepökeltem, geräuchertemKasselerkamm verspürte ein Verbraucher einBrennen der Mundschleimhaut. Die Untersu-chung eines Teiles der ungegarten Ware ergab,dass das Produkt unter Verwendung einer zugroßen Menge Nitritpökelsalz hergestellt wordenwar. Es wurde ein Gehalt an Natriumnitrit von157 mg/kg und ein Kochsalzgehalt von 5,1 %ermittelt.

Thüringer Mett, aufgrund seines ungewöhnlichhellen Aussehens als Verdachtsprobe eingelie-fert, war als wertgemindert zu beurteilen, da zuwenig schieres Muskelfleisch zur Herstellungverwendet worden war (BEFFE 11,1 % statt11,5 % und BEFFE rel. 64,9 % statt 75 %).

Pfannen-Gyros, Schweinegeschnetzeltes nachGyrosart und ähnlich bezeichnete Erzeugnissewurden in Marinaden eingelegt, die nebenKräutern und Gewürzen auch Geschmacksver-stärker enthielten. Die erforderliche Angabe die-ses Zusatzstoffes fehlte jedoch. Eine der Probenfiel trotz gewürzter Marinade sensorisch als un-rein und leicht milchsauer auf.

08 WurstwarenFür die erforderliche Kenntlichmachung be-stimmter Zusatzstoffe bei lose angebotenemBrühwurstaufschnitt wurde in vielen Fällen dienach ZZulV mögliche Angabe aller bei der Her-stellung verwendeten Zusatzstoffe in Form einerschriftlichen Aufzeichnung oder eines Aushangsgenutzt. Allerdings wurden die Tabellenwerke imGeschäft nicht immer deutlich sichtbar ausgelegtoder auf diese in einem Aushang hingewiesen.Auch wurden sie z. T. mit nicht ausreichenderSorgfalt erstellt. So fehlten bei einigen ProduktenHinweise auf die Verwendung von Diphosphat,Glutamat, Ascorbat und Nitritpökelsalz. Weiter-hin wurde gelegentlich nicht beachtet, dass ne-ben den Zusatzstoffen weitere Zutaten, wieMilch- und Molkeneiweiß zu kennzeichnen sind.

Bei den „artfremden, feinen, kleinen Stücken“ ineiner Beschwerdeprobe Geflügeljagdwurstließen sich histologisch zahlreiche Knorpel- undKnochenstückchen nachweisen.

Mortadella mit Pistazien enthielt 1.400 KbE/gSchimmelpilze, vermutlich durch die Pistazieneingebracht.

Als Bauernbratwurst bezeichnete Rohwürste inFertigpackungen hatten einen unangenehmensäuerlichen Geruch und Geschmack.

Bei den aus Imbissbetrieben in der Nähe von S-und U-Bahnhöfen bzw. Busstationen entnom-menen Bratwürsten und Brühwürstchen wardie Ware nur in Einzelfällen als wertgemindert zubeurteilen. Der weit überwiegende Teil der Be-anstandungen betraf die fehlende Angabe desverwendeten Geschmacksverstärkers.

Eine Mettwurst im Leinendarm wurde unterZusatz des nicht zugelassenen Farbstoffs Ang-kak (fermentierter Reis) hergestellt. Der eben-falls verwendete erlaubte Farbstoff Betenrotwurde im Zutatenverzeichnis irreführend als„Geschmacksverstärker“ deklariert.

Acht Mettwürste aus einem Hofladen warensowohl auf dem Gewebedarm wie im Innern desWurstgutes stark mit Hefen und Schimmelpilzenkontaminiert. Das Aufhängen von frischenRohwürsten in einem kühlen Raum ohne Be-rücksichtigung klimatischer Parameter und ohnekontinuierliche Kontrolle der Produkte reichtoffensichtlich nicht aus, um den Kunden ein-wandfrei gereifte Würste zu verkaufen.

Ein Pfeffersäckchen wurde aufgrund des als„ranzig“ beschriebenen Geschmacks als Be-schwerde eingereicht. Ursache dafür war dieungenügende Vermengung des Rohmaterials,was an dem sehr hellen, unregelmäßigenSchnittbild der Streichwurst erkennbar war. Die-se Inhomogenität führte dazu, dass durch die

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gröberen Fettstückchen eine talgige Note ge-schmacklich in den Vordergrund trat. Der ermit-telte Fettgehalt war unauffällig. Offensichtlichhandelte es sich um einen Einzelfall, da die ein-gelieferte Verfolgsprobe einwandfrei war.

Einen Schwerpunkt zum Jahresende bildete dieUntersuchung von Wurstwaren im Zusammen-hang mit der BSE-Krise. Hierbei ging es insbe-sondere um die Überprüfung von Kennzeich-nungen wie „garantiert Rindfleischfrei“ und„rein Schweinefleisch“ auf zusätzlichen Etikettenoder in nachträglich geänderten Zutatenlisten.Von 121 Proben verschiedenster Rohwürste,Brühwürste, Pasteten und Frikadellen mussten23 % als falsch etikettiert beanstandet werden.Betroffene Proben aus Hamburg wurden umge-hend aus dem Verkehr gezogen und weitereErmittlungen von den Wirtschafts- und Ord-nungsämtern sowie der Hamburger Staatsan-waltschaft aufgenommen.

10 Fische90 Proben gekühlte und zum geringen Teil ge-frorene Fische und Fischzuschnitte wurden sen-sorisch und bakteriologisch sowie auf das Vor-handensein von Nematoden überprüft. In nurfünf Fällen (6 %) wurden Beanstandungen aus-gesprochen. Auffällige sensorische Abweich-ungen mit entsprechenden bakteriologischenBefunden fanden sich in zwei Proben Sardinenund jeweils in einer Probe Kabeljau- bzw. See-lachsfilet.

Nematodenlarven (Anisakis bzw. Pseudoterra-nova sp.) wurden in diesem Jahr nur in einerProbe Stint gefunden. 23 Proben Matjesheringe,19 Proben Seelachs, jeweils neun Proben Ka-beljau und Schollen, vier Proben Rotbarsch, dreiProben Viktoriabarsche sowie Einzelprobenanderer Fischarten waren nematodenfrei.

Für das Verterinäramt Grenzdienst wurde dieKennzeichnung der Tierart zweier Fischprobenüberprüft. Bei einer Probe sollte es sich um Ga-strochisma melampus (eine Makrelenart) han-deln, was durch die molekularbiologische Tier-artbestimmung bestätigt werden konnte. Bei derzweiten Probe, die als Isurus paucus (Makrelen-hai oder Langflossen-Mako) gekennzeichnetwar, handelte es sich aber in Wirklichkeit umeine Thunfischart.

11 FischerzeugnisseIn dieser vielschichtigen Produktgruppe wurdenu. a. 99 Proben Räucherlachs sowohl bei Pro-beneingang als auch am Ende des deklariertenMindesthaltbarkeitsdatums bei entsprechenderKühlschranklagerung und 28 als Einzelprobeneingeschickter Räucherlachs bzw. frischer, roherLachs aus der Produktion bakteriologisch unter-sucht. In immerhin 27 Proben wurde qualitativ

Listeria monocytogenes nachgewiesen, d. h.diese gesundheitsschädlichen Keime bliebenunter 100 KbE/g Untersuchungsmaterial. Die 27Proben waren somit nach derzeitig gültiger Ver-kehrs- bzw. Rechtsauffassung nicht zu bean-standen. Darüber hinaus wurde in zwei Probenjeweils am Ende des deklarierten Mindesthalt-barkeitsdatums eine Koloniezahl von 2,3 x 102

bzw. eine von 1,7 x 103 KbE/g Untersuchungs-material ermittelt. Bei den Eingangsuntersu-chungen lag die Koloniezahl in beiden Fällenjeweils unter 10 KbE/g Material. Nach entspre-chenden Beurteilungs- und Maßnahmekriterienzur Bewertung von Listeria monocytogenes inLebensmitteln im Rahmen der amtlichen Le-bensmittelüberwachung des BgVV Berlin warendiese beiden Räucherlachsproben als nicht ver-kehrsfähig zu beurteilen.

In vier von 30 Umgebungsuntersuchungen ausbetroffenen Herstellerbetrieben wurde ebenfallsqualitativ Listeria monocytogenes nachgewie-sen.

Von den insgesamt 115 Proben geräucherterLachs (Räucherlachs, Graved Lachs und Stre-mellachs in Fertigpackungen) wurden seltenerbei der Eingangsuntersuchung als vielmehr mitAblauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zwölfEinsendungen (10 %) wegen sensorischer Ab-weichungen und/oder mikrobieller Belastungenbeanstandet.

Zwei jeweils als Beschwerde eingelieferte Prä-serven Gourmethappen wiesen bereits äußerlichoptische Veränderungen in Form einer Bombageauf. Als Ursache hierfür konnte eine mikrobielleKontamination festgestellt werden. Beide Be-schwerdeproben wurden als nicht zum Verzehrgeeignet beurteilt. Weitere Erzeugnisse auf He-ringsbasis wie Heringssalate, Heringstopf undHering in Gelee waren nicht zu beanstanden.

Aus der Gruppe der Räucherfischerzeugnissewaren ausschließlich Beschwerdeproben oderVerdachtsproben, die anlässlich einer Be-schwerde gezogen worden waren, zu beanstan-den. So war ein schwarzer Heilbutt wegen mi-krobieller Zersetzung nicht mehr zum Verzehrgeeignet und eine geräucherte Makrele wurdewegen sensorischer Abweichungen beanstan-det. Ebenfalls wegen sensorischer Abweichun-gen musste eine geräucherte Forelle und einTeilstück eines Räucheraals (Bruchaal) bean-standet werden. Diese beiden Proben waren alsVerdachtsproben direkt bei einem Fischhändlerentnommen worden.

Von 235 Proben Thunfisch-, Sardinen- undMakrelen-Konserven, im Rahmen der Einfuhr-kontrolle vom Veterinäramt Grenzdienst zur Un-tersuchung auf Histamin (und andere biogeneAmine) eingeliefert, waren drei von neun Dosen

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marokkanische Sardinen einer Charge auffäl-lig. Es wurden Histamingehalte von 253, 171 und103 Milligramm pro Kilogramm Fischfleisch er-mittelt. Nach Anlage 3 Kapitel 1 FischhygieneVwar die Sendung somit zu beanstanden, da derGrenzwert von 200 mg/kg nicht überschrittenwerden darf. Außerdem waren bei allen dreiProben auch deutliche Mengen an Cadaverinund Putrescin nachweisbar, für die zwar in derFischhygieneV keine Grenzwerte geregelt sind,die aber in diesem Lebensmittel bei einwandfrei-er Ware nur in Spuren vorkommen.

Portugiesische tiefgefrorene Sardinen fielendurch einen tranigen Geruch und Geschmackauf. Die sensorisch feststellbaren Fettverände-rungen wurden durch die ermittelten Pero-xidzahlen (21 bzw. 55) bestätigt.

Als Beschwerde eingelieferter Brathering inAufguss war aufgrund des Histamingehaltes(491 mg/kg) als zum Verzehr nicht mehr geeig-net zu beurteilen. Allerdings hatte die Verbrau-cherin nicht beachtet, dass es sich bei dem Pro-dukt um eine kühlungsbedürftige Präserve han-delt und die Ware zwei Monate bei Zimmertem-peratur im Vorratsschrank aufbewahrt.

Stockfisch-Proben wurden aufgrund auffälligerBefunde im Vorjahr untersucht. Die Gehalte anbiogenen Aminen waren mit unter 20 mg/kgFischfleisch im Gegensatz zu den im Jahr 1999ermittelten Gehalten von z. B. bis zu 4.500mg/kg Cadaverin unauffällig.

Für das Veterinäramt Grenzdienst sollte dieKennzeichnung der Störart von acht ProbenKaviar mit Hilfe von molekularbiologischen Me-thoden bestimmt werden. Im einzelnen handeltees sich um je drei Proben Acipenser stellatus(Sevruga-Kaviar) bzw. Acipenser gueldenstaedti(Osietra-Kaviar), sowie eine Probe Huso dauri-cus (Sibirischer Hausen) und eine Probe Aci-penser schrencki (Amur-Kaviar). Die Kennzeich-nung war bei allen Proben korrekt.

Bei zwei weiteren Proben (Fischfilet-Stücke)sollte für das Veterinäramt Grenzdienst ebenfallsdie Tierart bestimmt werden. Bei einer Probehandelte es sich um Gastrochisma melampus(eine Makrelenart), was durch die molekular-biologische Untersuchung bestätigt werdenkonnte. Bei der zweiten Probe, die als Isuruspaucus (Makrelenhai oder Langflossen-Mako)gekennzeichnet war, handelte es sich aber umein Stück von einer Tunfischart.

12 Krebs- und WeichtiereIn der Erzeugnisgruppe Weichtiere und Weich-tiererzeugnisse waren zwei als Verbraucherbe-schwerden eingesandte Proben Muscheln zubeanstanden. Die eine Probe wies erheblichesensorische Veränderungen in Verbindung mit

einer stark erhöhten bakteriellen Kontaminationauf und war nicht mehr zum Verzehr geeignet.Die andere Beschwerdeprobe war nur wegensensorischer Abweichungen zu beanstanden.Alle weiteren Proben aus dieser Warengruppeerwiesen sich als einwandfrei.

In der Produktgruppe Krebstiere und Krebstie-rerzeugnisse waren fünf Proben, davon vierProben Prawns und eine Probe Krebsfleisch,wegen sensorischer Abweichungen zu bean-standen. Eine Probe Prawns wies erheblichesensorische Veränderungen auf und war damitals nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen. Diesensorisch auffälligen Proben konnten durchentsprechende Werte in der total volatile basicnitrogen (TVB-N) Bestimmung bestätigt werden.In zwei Proben roher Garnelen wurden Salmo-nellen (1 x S. Brunei und 1 x S. Give) nachge-wiesen. Garnelen im Aufguss waren geschwe-felt. Die erforderliche Angabe des Konservie-rungsstoffes im Zutatenverzeichnis fehlte jedoch.Darüber hinaus wurde nur in einer Partie Grön-landshrimps qualitativ Listeria monocytogenesermittelt, d. h. diese gesundheitsschädlichenKeime blieben unter 100 KbE/g Untersuchungs-material. Die Probe war somit nach derzeitigerVerkehrs- bzw. Rechtsauffassung nicht zu bean-standen.

Bei lose angebotenen Surimi-Erzeugnissenwar in zwei Fällen aus der Verkehrsbezeichnungnicht erkennbar, dass es sich um ein Krebsflei-schimitat handelt. Außerdem waren Zusatzstoffewie Glutaminsäure und Sorbinsäure z. T. nichtkenntlich gemacht. Bei einem Produkt wurde dieVerwendung von Benzoesäure entsprechendZZulV als nicht zulässig beurteilt.

13 Fette, Öle, Streichfette (ohne 04)Im Berichtszeitraum wurden wie in jedem Jahrim Rahmen einer Schwerpunktaktion in allenHamburger Bezirken Frittierfette und –öle ent-nommen. Insgesamt wurden 44 gebrauchteFrittierfette und acht gebrauchte Frittieröle imHI untersucht. Die Proben stammten überwie-gend aus Imbissbetrieben (40), wobei in diesemJahr vor allem Betriebe in bzw. auf Bahnhöfender Nahverkehrsbetriebe beprobt wurden. Mehrals jede vierte Probe (27 %) musste als zumVerzehr nicht mehr geeignet bzw. als wert-gemindert beurteilt werden. Etwa 10 % der Pro-ben wiesen geringfügigere Mängel auf.

Die Untersuchung einer kleinen Auswahl vonnativen Olivenölen ergab keine Hinweise aufunerlaubte Herstellungsmethoden bzw. Ver-schnitt mit anderen Ölen. Eine Probe enthielttrotz des Hinweises auf die einfach ungesättigtenFettsäuren keine Nährwertkennzeichnung, zu-dem war der Hinweis mit einer unzulässigen

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krankheitsbezogenen Aussage verknüpft („Esenthält ... bis 80 % einfach ungesättigter Fett-säuren, die Ablagerungen von „schädlichem"LDL-Cholesterin in den Blutgefässen vorbeugenkönnen.")

14 00 Suppen und Soßen (nicht süße)Im Mai/Juni (zur Spargelzeit) des Berichts-zeitraum wurden Sauce Hollandaise-Probenund verwandte Erzeugnisse aus Restaurantsund Einrichtungen zur Gemeinschafts-verpflegung angefordert. Von den sieben einge-lieferten Proben entsprach nur eine Soße, die ineinem überregional bekannten Hotelrestauranthergestellt worden war, der Verkehrsauffassung.Die anderen Soßen waren – z. T. geringfügigveränderte – Industrieprodukte aus (gehärteten)Pflanzenölen mit erheblichen trans-Fett-säuregehalten, Spuren von Eigelb, Säuerungs-und Dickungsmitteln, künstlichem Aroma undFarbstoff. In keinem Fall war die Abweichungvon der Verkehrsauffassung für den Verbrau-cher erkennbar gewesen. Eine Probe war dar-über hinaus wegen des nicht deklarierten Zusat-zes von Glutaminsäure zu beanstanden.Eine Gemüsesuppe aus der Anstaltskücheeiner Justizvollzugsanstalt sollte bei einigen In-sassen zu Übelkeit und spontanem Erbrechengeführt haben. Die Untersuchung einer ent-sprechenden Rückstellprobe ergab demgegen-über keinerlei sensorisch wahrnehmbaren Män-gel.

16 GetreideerzeugnisseChilie-Chips wurden aufgrund des sensorischenBefundes (sehr stark ranzig) als nicht zum Ver-zehr geeignet beurteilt.

Eine Probe Reis-Flocken wies einen massivenBefall mit Mehlmotten – Ephistia kuehnella – auf.

17 Brot und KleingebäckIn einem Fladenbrot befanden sich zahlreichezum Teil noch lebende Ameisen.

Fünf Toastbrote wiesen nach einem Lagerver-such vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatumszum Teil einen massiven Schimmelbefall auf.Aufgrund des bereits vor dem Mindesthaltbar-keitsdatum aufgetretenen Schimmelbefalls wur-de das deklarierte Mindesthaltbarkeitsdatum alszu lang angesehen (§ 17 (1) Nr. 5b LMBG).

In einem Sonnenblumenkernbrot befand sichein eingebackenes Heftpflaster.

In einem Kürbiskernknäckebrot wurden Pup-pen, Gespinste und Kot der Dörrobstmotte –Plodia interpunctella – nachgewiesen. Es mussdavon ausgegangen werden, dass dieKürbiskerne mit Motten befallen waren.

18 Feine BackwarenIm Tortenguss von neun losen Fruchtschnittenwurden Farbstoffe nachgewiesen. Die erforderli-che Angabe „mit Farbstoff“ auf einem Schildneben der Ware fehlte (Verstoß gegen§ 9 (1) Nr. 1 ZZulV).

Ferner wurden in der Creme einer Buttercreme-torte, in zwei Sahneschnitten und einer Cock-tail-Kirsche zugelassene künstliche Farbstoffenachgewiesen. Auch hier fehlte die erforderlicheKenntlichmachung auf einem Schild neben derWare.

Feine Backwaren mit schokoladenähnlichemÜberzug enthielten keine kakaobutterhaltigeSchokolade im Sinne der Kakao-Verordnung.Hier wurde bei der Herstellung mit Fremdfetthergestellte kakaohaltige Fettglasur verwendet,ohne dass diese Abweichung ordnungsgemäßdeklariert wurde („mit kakaohaltiger Fettglasur“oder „mit Fettglasur“).

Mit Fettglasur überzogene Donuts und Muffinswurden als Schoko-Donuts bzw. Schoko-Muffinsangeboten. Die Verwendung des Wortes „Scho-kolade“ auch in abgekürzter Form (hier „Scho-ko“) darf aber nach den Leitsätzen für feineBackwaren nur für Schokoladenarten i. S. derKakaoV verwendet werden.

Bei der Herstellung von „Kopenhagener, Drei-ecke mit Marzipan“ wurde kein Marzipan son-dern Persipan verwendet.

Der Fettanteil von Buttercremetorte und But-terbrezel bestand nicht ausschließlich aus But-ter. Die Proben wurden als irreführend gekenn-zeichnet i. S. von § 17 (1) Nr. 5b LMBG beurteilt.

13 Proben Schmalzgebäck wurden in Siedefettgebacken, das infolge zu langer und/oder zustarker Erhitzung nachteilig verändert war.

Schoko-Cookies und zwei Blätterteigpastetenwaren deutlich überlagert und zeigten aufgrunddes Fettverderbs eine deutlich ranzige, seifigeNote.

Johannisbeerkuchen wies sehr starkenSchimmelbefall auf.

20 Mayonnaisen, emulgierte Soßen,Feinkostsalate

Im Rahmen eines Untersuchungsschwerpunktes„Zusatzstoffe in Kartoffel- und Nudelsalaten"sollten vorzugsweise Produkte von HamburgerHerstellern und/oder lose Ware entnommenwerden. Es wurden insgesamt 32 Proben einge-liefert und vor allem auf ihren Gehalt an Konser-vierungsstoffen und Saccharin untersucht. EineHöchstmengenüberschreitung konnte bei keinerProbe festgestellt werden. Mehr als die Hälfte

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der Proben (18 = 56 %) enthielt keine Konservie-rungsstoffe in technologisch wirksamen Mengen.Von den 14 Proben mit Konservierungstoffzusatzwaren sechs ohne eine entsprechende Kennt-lichmachung angeboten worden.

In zwölf (= 38 %) der 32 Proben konnte der Süß-stoff Saccharin in Gehalten zwischen 10 und 50mg/kg nachgewiesen werden. Von den Saccha-rin-haltigen Proben waren sieben Proben wegenfehlender Kenntlichmachung des Süßungsmit-tels zu beanstanden.

Bei 21 Proben wurde der Gehalt an freierGlutaminsäure überprüft. Die ermittelten Gehaltelagen zwischen 0,05 und 2 g/kg. Aufgrund derzum Teil vorhandenen Originalkennzeichnungvon Großgebinden und der sonstigen Hinweiseauf die Zusammensetzung konnte ab einemGehalt von 0,3 g/kg von einem Zusatz anGlutamat ausgegangen werden. Von den neunProben, die zum Teil deutlich mehr als 0,3 g/kgGlutaminsäure enthielten, war kein einzigerKartoffel- oder Nudelsalat mit einem ent-sprechenden Hinweis auf den zugesetzten Ge-schmacksverstärker versehen worden.

23 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Scha-lenobst

Pistazien aus der Türkei sowie Mandeln warenvon Schädlingen befallen.

Kalifornische Walnüsse sowie Pecannüssezeigten sich sensorisch als ranzig-kratzig.

Ein dem Joghurt nachempfundenes Soja-erzeugnis war mit verschiedenen irreführendenBezeichnungen und mit unzulässiger Gesund-heitswerbung versehen.

Hinsichtlich der durchgeführten Mykotoxin-untersuchungen wird auf den Abschnitt 5 „My-kotoxine" verwiesen.

24 Kartoffeln, stärkereiche Pflanzen-teile

Gekochte Kartoffeln wurden als Beschwerde-probe eingeliefert, weil Schimmelbefall vermutetwurde. Es handelte sich jedoch um heraus-gelöstes kartoffeleigenes Eiweiß, das alsSchaumrest auf den Kartoffeln verblieben war.

Kartoffelsticks führten zur Beschwerde, da siedunkle Stellen aufwiesen, die als verfault bzw.verbrannt angesehen wurden. Es handelte sichjedoch um Schalenreste, die beim automati-sierten Schälverfahren nicht vollständig entferntworden waren.

25 FrischgemüseWirsingkohl, Chinakohl im Rahmen des Mo-nitoring-Programms sowie Spinat und verschie-

dene Salatarten wurden auf ihren Nitratgehaltüberprüft (siehe Tab. 29 und 30, Abschnitt 6.7„Nitratuntersuchungen in pflanzlichen Lebens-mitteln“).

Das Schwerpunktprogramm „Sprossen undKeime“ hatte die Zielsetzung, die Beschaffen-heit dieser sehr sensiblen Warengruppe flächen-deckend in Hamburg „vor Ort“, d. h. in den Re-galen von Einzelhandelsgeschäften zu über-prüfen.

Untersuchungsziele waren der sensorische Be-fund, eine breit angelegte mikrobiologische Un-tersuchung zur Abschätzung des gesund-heitlichen Gefährdungspotentials sowie die all-gemeine Überprüfung der Kennzeichnung, u. a.auch Hinweise zur Lagerung (Kühlhinweis mitAngabe der maximalen Lagertemperatur) undzur Behandlung vor Verzehr (Waschhinweis).

In Anschluss an die Kontrolle der Einzelhandels-geschäfte wurde das Untersuchungsprogrammdurch Probenahme bei einem der HamburgerHerstellerbetriebe ergänzt.

Insgesamt wurden 69 Proben von vier verschie-denen Herstellern und fünf Vertriebsfirmen, diekeine Rückschlüsse auf den Hersteller zuließen,untersucht.

Bei den 65 Proben, die aus dem Einzelhandelstammten, war bei allen verpackten Proben (60)ein Kühlhinweis in Verbindung mit der maxima-len Lagertemperatur angegeben. Dieser wurdevom Einzelhandel jedoch in 14 Fällen nicht be-achtet.

Die mikrobiologischen Untersuchungsergebnissezeigten kein erfreuliches Bild: Nur elf von 65Proben wurden als zufriedenstellend, 40 Probenals mangelhaft eingestuft. Erheblich wertgemin-dert waren zwölf Proben, zum Verzehr nichtgeeignet aufgrund sehr hoher mikrobieller Bela-stung zwei Proben. (Hinsichtlich der Darstellungder mikrobiologischen Untersuchungsergebnisseim Einzelnen wird auf Abschnitt D.III, S. 176hingewiesen.)

Dennoch ist zu den Befunden anzumerken, dasszwischen Herstellerbetrieb und Einzelhandelteilweise auch Läger und Transportdienste ge-schaltet waren. Inwieweit die Kühlkette durch-gängig eingehalten wurde, ist nachträglichschwierig aufzuklären.

Bei den fünf Proben, die in einem der Hambur-ger Herstellerbetriebe aus der Produktion ent-nommen wurden, war der mikrobielle Status inkeinem Fall ganz zufriedenstellend, eine Probefiel bereits als erheblich wertgemindert auf.

Obwohl die mikrobielle Kontamination nach-weislich durch Waschen je nach Mikro-organismen-Gruppe zum Teil erheblich ver-

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ringert werden kann, wurde ein Waschhinweisnicht von allen Firmen gegeben; zwischenzeitlichhaben jedoch zwei von drei Firmen ihre Kenn-zeichnung dahingehend ergänzt.

Die allgemeine Überprüfung der Kennzeichnungzeigte unzulässige Werbung mit dem Begriff„kalorienarm“ ohne die vorgeschriebene ergän-zende Kennzeichnung nach der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV). Weiterhinwar die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatumsbei einigen Packungen stark verwischt.

26 Gemüseerzeugnisse, Gemüse-zubereitungen

Tiefgefrorene Erbsen sowie Tomatenmark inallen Konzentrationsstufen wurden im Rahmendes Monitoring-Programms auf ihren Nitratgehaltüberprüft (siehe Tab. 30, Abschnitt 6.7 „Ni-tratuntersuchungen in pflanzlichen Lebensmit-teln“).

Tiefgefrorene Gemüse aus Portugal enthieltennicht die vorgeschriebenen Angaben nach derVerordnung über tiefgefrorene Lebensmittel.

Verschiedene Sauerkonserven wie Sauerkraut,Gurken, eingelegte sonstige Gemüse wurdenauf ihre Verkehrsfähigkeit überprüft. Dabei erga-ben sich Mängel bei der Angabe der Verkehrs-bezeichnung, der vorgenommenen Nährwertan-gaben sowie bei der Deklaration des zugesetz-ten Süßstoffs in Verbindung mit der Verkehrsbe-zeichnung. Eine Beschwerdeprobe Pusztasalatenthielt ein Pflaster, eine andere eine Schabe.

27 Pilze und28 PilzerzeugnisseEine Beschwerdeprobe Steinpilze war stark ver-wurmt mit Pilzmücken-Larven. Eine weitere Be-schwerdeprobe eingesalzener Pfifferlinge wieseinen unangenehmen Fremdgeruch nach Löse-mittel auf, der in original verschlossenen Kon-serven nicht auftrat.

29 FrischobstNaturdatteln aus Tunesien waren durch eineessigsaure und hefig-gärige Note als erheblichwertgemindert zu beurteilen. Eine Beschwerde-probe Erdbeeren war durch Überreife verdorben,eine Probe Kirschen war bereits gärig. Hingegenbereitete der Genuss unreifer Kiwis einem Be-schwerdeführer Unwohlsein.

30 ObsterzeugnisseDie Überprüfung einer Serie Obstkonservenergab keine negativen Resultate. Eine Verbrau-cherbeschwerde Frucht-Cocktail war auf diestarke Dosenkorrosion zurückzuführen.

Getrocknete Feigen zeigten im Innern schwar-ze Einschlüsse, die sich als Aspergillus nigererwiesen. Eine Bescherdeprobe Korinthen warvon der Dörrobstmotte befallen.

31 Fruchtsäfte, Fruchtnektare32 Alkoholfreie GetränkeIm Bereich der alkoholfreien Getränke fallenhäufiger Cola-haltige Getränke sensorisch auf,die aufgrund einer sehr ausgeprägten Cola-Noteals „fremdartig“ von Verbrauchern empfundenwerden. Die Anwesenheit von Süßstoffen kanndiese Bewertung durchaus noch unterstreichen.

33 Weine, Schaumwein34 Erzeugnisse aus WeinIm Rahmen der Einfuhruntersuchungen wurden49 Proben aus verschiedenen Drittländern un-tersucht. Wie in den Vorjahren liegt die Bean-standungsquote aufgrund der von den Zoll-dienststellen gezielt durchgeführten Kontroll-maßnahmen überduchschnittlich hoch. Diesebezieht sich im Wesentlichen auf Bezeich-nungsmängel und unvollständig oder fehlerhaftausgefüllte Begleitdokumente.

Im Rahmen der Inlandsweinkontrolle Hamburgswurden Weine aus Drittländern rund um dasMittelmeer untersucht, die anteilig aufgrund er-heblicher Kennzeichnungsmängel auffielen.

Arbeitsbericht des Weinsachverständi-gen/Weinkontrolleurs

Bei der Außendiensttätigkeit des Weinsach-verständigen (Weinkontrolleurs) in Zusammen-arbeit mit dem zuständigen Außendienst desBezirksamtes Hamburg-Mitte wurden in diesemBerichtszeitraum 219 Flaschen deutlich oxida-tive und trübe Weine verschiedener Herkünfteund Jahrgänge aufgefunden und aus dem Ver-kehr genommen. Die größten Bestände fandensich in den Regalen von Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäften.

Die Hamburger Weinkontrolle wurde durchHinweise der Überwachungsbehörden ausRheinland-Pfalz, Hessen und Bayern auf dienicht verkehrsfähigen Erzeugnisse aus Italien(Rotwein) aufmerksam gemacht, denen Glyce-rin zugesetzt worden war. 1.408 Flaschen 95erChianti Riserva wurden in drei Weinhandlungenund in einem gastronomischen Betrieb sicher-gestellt. Bei der Überprüfung der einschlägigbekannten Hamburger Italien-Importeure fandensich keine Erzeugnisse, denen Glycerin zuge-setzt worden war.

In drei Läden wurden im sogenannten „Offen-verkauf" Likörwein unter der irreführenden Be-zeichnung „Port. Likörwein" angeboten.

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Jahresbericht 2000

Im Rahmen der Buchführungskontrollen wur-de bei sieben Importeuren festgestellt, dass dieDokumente in Kopie von Drittlandserzeugnissen(VI1-Dokumente) der zuständigen Stelle nicht inder Form zugestellt wurden, wie es § 22 derWein-Überwachungs-Verordnung vorsieht.

Bei der Überprüfung der Kennzeichnung vonweinrechtlich geregelten Erzeugnissen fandensich Mängel, die hier auszugsweise aufgeführtwerden:

- Bei sieben Drittlandserzeugnisssen fehlte inder Firmenangabe die Gemeinde oder derOrtsteil, in dem die verantwortliche Firma ih-ren Hauptsitz hat. In 17 Fällen fehlten dieImporteursangaben bei Erzeugnissen dieaußerhalb der Mitgliedsstaaten abgefülltwurden. Desweiteren wurde die Loskenn-zeichnungsverordnung in 21 Fällen mangel-haft umgesetzt bzw. nicht beachtet.

- Drei chilenische Weine führten die nur fürspanische Qualitätsweine b. A. vorgeseheneAngabe „Gran Reserva".

- Drei südafrikanische Erzeugnisse fielenebenso durch ihre nicht erlaubten Hinweisezur gehobenen Qualität auf wie: „Spätlese-charakter“ und „Vintage“ bei Likörwein, so-wie „Grand Classic".

- In neun Fällen fanden sich bei Drittlandswei-nen, deren Abfüllungen in Frankreich vorge-nommen worden waren, die Abfüllerhinweisein verschlüsselter Form, so dass aufgrundder Zahlen- und Buchstaben-Kombinationnicht zwingend auf den Abfüllort der Erzeug-nisse geschlossen werden konnte.

- Ein Weinhändler handelte irreführend durchdie Verwendung von falschen Importeurs-angaben auf den Flaschen von Drittlands-erzeugnissen. Die korrekten Importeurs-angaben wurden mit Etiketten der Hambur-ger Firma überklebt, obwohl diese die Weinenachweislich nicht selbst in die Gemein-schaft eingeführt hatte.

- Weine aus Argentinien führten die kleineregeographische Einheit „La Riojana" in derBezeichnung. Da diese geographische An-gabe des Drittlandes Argentinien verwech-selbar ist mit dem spanischen AnbaugebietRioja, zumal hier der geographische Dritt-landsbegriff „La Riojana" deutlich hervorge-hoben dargestellt wurde, musste der Weinaus dem Verkehr genommen werden.

- Kalifornischer Rosé-Wein wurde als „WhiteZinfandel" gekennzeichnet, obwohl es dieseRebsorte nicht gibt.

- Auslobungen auf den Rückenetiketten von96er Côtes du Rhône wie „frisch und jung",

bei deutschen Weißweinen „mild und be-kömmlich", bzw. „besonders mild und ma-genfreundlich" mussten abgemahnt werden.

- Im Internet warb man für einen ElsäßerWeißwein mit der Rebsorte Riesling, obwohles sich nachweislich um eine Weißwein-cuvée aus mehreren Rebsorten handelte.

- In Läden mit überwiegend russischen Arti-keln fanden sich georgische Weine mit aus-schließlich kyrillischer Kennzeichnung.

- Moldawische Weine schmückten sich mitdeutschen Qualitätsangaben.

- Auf Werbetafeln in einer Lebensmittelkettewurde „Sekt brut" auf dem Preisschild als„Sekt trocken" angeboten.

- Auf einem Weinfest wurde Landwein ausKegfässern mit der Bezeichnung „Qualitäts-wein" ausgeschenkt. Die Recherchen derzuständigen Weinkontrolle im Weinanbau-gebiet ergaben, dass dieses Erzeugnis nichtder amtlichen Qualitätsprüfung unterzogenworden war.

- Auf einer anderen Veranstaltung dieser Artpriesen Winzer auf Plakaten „Champagnerder Pfalz", Tresterbrand als „Grappa" undPerlwein b. A. als „Prosecco" an.

Die Überprüfung von 21 Gastronomiebetriebenhinsichtlich der Getränkeangebote und den ent-sprechenden Getränkekarten ergab folgendes:

- Auffallend häufig (in 15 Betrieben) musstefestgestellt werden, dass die Angebote aufden Getränkekarten nicht identisch warenmit den entsprechenden vorrätig gehaltenenErzeugnissen.

- Perlweine wurden als Weine deklariert.

- Hauswein bzw. Vino da Casa rot/weiß ohneweitere Angaben zierten die Getränkekarten.

- Bei Rebsortenweinen aus Ländern der EUfehlte die Qualtätsbezeichnung.

- Landweine wurden als Qualitätsweine, bzw.Qualitätsweine als Landweine in der Geträn-kekarte offeriert.

- Hinsichtlich der Art des Erzeugnisses beioffenen Weinen fanden sich auf den Ge-tränkekarten Begriffe wie: „mild“, „herb“,„leicht herb“, obwohl der Gesetzgeber fürden jeweiligen Restzuckergehalt normierteGeschmacksangaben vorsieht, falls solcheBegriffe in der Beschreibung eines Erzeug-nisses verwendet werden.

- Weißherbst der Rebsorte Portugieser wurdeals „Portugiesischer Rosé" angeboten.

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- „Prädikatsekt" war nur ein Qualitäts-schaumwein.

- Ein Hausmarken-Sekt führte unzulässiger-weise eine Schlossbezeichnung.

- Likörwein aus Griechenland mit der Herkunft„Limnos" wurde als „Samos" angeboten.

- Für einen italienischen Merlot aus dem Fri-aul auf der Karte setzte man den Gästen ei-nen französischen Landwein vor.

- In acht Fällen fanden sich jeweils wein-rechtliche Erzeugnisse in der Gaststätte, diezum Verkauf bereitgehalten, jedoch in kei-nem Preisverzeichnis aufgeführt waren.

- In einem Speiserestaurant führte die Ge-tränkekarte den Hinweis: „Weine ständigwechselnd“.

- In 18 Betrieben wurden Nektare und Frucht-saftgetränke fälschlicherweise als Säfte an-geboten.

- In einem „Szenelokal" fand sich in einerMarken-Rumflasche ein Rum, der nicht vondiesem Markenhersteller stammte. Ebensowurde in diesem Betrieb Tresterbrand ausKalifornien als „kalifornischer Grappa" aufder Getränkekarte angepriesen.

Die sensorische Bewertung sämtlicher Ge-tränke, die in der Abteilung angestellt wurden,stellte auch in diesem Jahr einen wichtigen Bei-trag für die Beurteilung der Produkte da.

Eine von zwei eingelieferten Wein-Beschwerdeproben erwies sich als essigsti-chig. Der Gehalt an flüchtiger Säure betrug11,9 g/l.

Tabelle 13: Überprüfung von Wein- und Spirituosenbetrieben

Struktur der Betriebe Anzahl derKontrollstellen

1. Abfüller, Hersteller, Großimporteure, Weinbrand- und Traubensaftabfüller 232. Industrielle Weinverwertung, (Essig- u. Würzmittelherstellung) 13. Fach-, Einzel- und Großhandel mit geringen Eigenimporten (klassischer

Hamburger Weinhandel)96

4. Lebensmitteleinzelhandel, Lebensmittelketten, Supermärkte, Feinkostge-schäfte, Drogerien, sogenannte „Bioläden"

78

5. Getränkemärkte, Kioske u. Tankstellen, Partiewarenhandel 316. Gastronomiebetriebe 217. Handelsagenturen (Vertrieb ohne Lagerhaltung) 48. Speditionen 19. Ausstellungen, Ausschank an Weinständen, Verkaufsveranstaltungen an 19 Tagen

36 BierIm Mittelpunkt der Überwachung standen einigeVerbraucherbeschwerden, deren Untersu-chungsergebnisse jedoch keine Einwände hin-sichtlich ihrer Beschaffenheit lieferten.

37 Branntweine, Liköre, Spirituosen,spirituosenhaltige Getränke

Schwerpunkt der Untersuchungen war die Über-prüfung von Markenspirituosen im Ausschankder Gastronomie. Es ergab sich ein durchauspositives Bild: Die Unterstellung, in der Gastro-nomie werden andere (billigere) als in der Ge-tränkekarte ausgewiesenen Produkte ausge-schenkt, ließ sich anhand zahlreicher Probennicht bestätigen.

40 Honige, BrotaufstricheEine Verbraucherbeschwerde wurde auf einemWochenmarkt als Heidehonig ohne Kennzeich-nung in den Verkehr gebracht. Die Sensorik undPollenanalyse bestätigte, dass es sich bei demvorgestellten Honig nicht um eine Heidetrachthandelte. Außerdem enthielt der Honig vermeid-bar hohe Mengen an Wachsteilchen.

Seit 1998 werden kontinuierlich Honigprobenvom Veterinäramt Grenzdienst zur Einfuhr-untersuchung und Begutachtung eingesandt.Es handelte sich dabei sowohl um Rohware alsauch um Erzeugnisse in Fertigpackungen. ImJahr 2000 gingen nur 42 Aufträge ein. Der deut-liche Rückgang zum Vorjahr (323 Aufträge) istaufgrund der Diskrepanz zwischen EU-Recht(Honig-Richtlinie) und nationalem Recht (Ho-nigV) zu sehen: Die EU-Norm unterscheidet im

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Jahresbericht 2000

Gegensatz zur HonigV nicht hinsichtlich derVerwendungsmöglichkeiten von Honig als Spei-sehonig oder Industriehonig. Da bei der Einfuhrvon Rohhonigen in den Binnenmarkt die EU-Richtlinie als maßgeblich angesehen wird, diediese Unterscheidung nicht trifft, wird derzeitkein Handlungsbedarf für Einfuhruntersuchun-gen von Rohhonigen gesehen. Bei dem vorlie-genden Entwurf zur Neufassung der Richtliniezeichnet sich ab, dass diesem Problem mehrRechnung getragen wird.

Schwerpunkt der Einfuhruntersuchungen im Jahr2000 bildeten Honige aus China und der Türkei.Ein Auftrag setzt sich in der Regel aus ein bisvier, bei Wabenhonigen häufig aus zehn Einzel-proben zusammen. Die folgenden Zahlen bezie-hen sich auf die Anzahl der Aufträge.

Von 24 Honigen aus China waren 13 Proben(54 %) nicht einfuhr- und verkehrsfähig. Allebeanstandeten Proben wiesen viel Hefen underhöhte Glyceringehalte auf. Fehlaromen zeigtennur drei der 13 Proben. Bei einer dieser senso-risch auffälligen Proben wurde ein Wasser- von30 % und ein Glyceringehalt von 3.170 mg/kgnachgewiesen.

Von fünf Honigen aus der Türkei wurden zwei(40 %) beanstandet. Beide Honige waren unzu-reichend gekennzeichnet und einer wies zudemeine zu niedrige Diastasezahl auf.

Alle sechs türkischen Wabenhonige waren nichtverkehrsfähig: Die Wabengerüste wiesen aus-nahmslos eine vorgefertigte Mittelwand auf,zwei waren mittel- bis dunkelbraun gefärbt, allewaren unzureichend gekennzeichnet und vierhatten zu hohe Gehalte an scheinbarer Saccha-rose.

Aus Kanada wurden ausschließlich Klee- bzw.Raps-Klee-Honige untersucht, die alle unauffälligwaren.

Zwei israelische Honige mit Nüssen wurdenaufgrund der hebräischen Kennzeichnug bean-standet. Die Untersuchung der Nüsse auf Aflato-xine führte zu einem negativem Ergebnis.

Im Jahr 2000 wurden 46 Planproben aus Ham-burger Abfüllbetrieben und dem Einzelhandelwarenkundlich überprüft sowie bakteriologischauf Clostridium botulinum untersucht.

Clostridium botulinum konnte in keiner Probenachgewiesen werden. Sechs Proben sind we-gen fehlender Loskennzeichnung bemängeltworden. Bei diesen Proben war jeweils ein Min-desthaltbarkeitsdatum aufgeschlüsselt in Tag,Monat und Jahr angegeben worden, welches beiHonigen eine freiwillige Angabe ist, die nicht vonder Pflicht der Kennzeichnung des Loses entbin-det.

Insgesamt wurden vier Proben (9 %) bean-standet: Ein Waldhonig erfüllte nicht die Be-schaffenheitsanforderungen des § 2 (1) Nr. 3und 4 der HonigV, weil er bereits in Gärungübergegangen war, was sensorisch, mikros-kopisch und anhand des Gyceringehaltes von765 mg/kg festgestellt werden konnte. Ein chile-nischer Ulmohonig wurde als irreführend imSinne des § 17 (1) Nr. 5b) des LMBG beurteiltaufgrund einer Diastasezahl von 7 und einesHMF-Gehaltes von 24 mg/kg, was im Wider-spruch zu der qualitätshervorhebenden Angabe„nicht wärmegeschädigt“ stand. Ein Tropenblü-tenhonig wurde auf der gleichen Grundlage be-anstandet, weil der HMF-Gehalt von 35 mg/kgim Widerspruch zu der qualitätshervorhebendenAngabe „kalt geschleudert“ stand. Außerdemwurde ein russischer Bienenhonig wegen ver-schiedener Kennzeichnungsmängel beanstan-det.

Beschwerde- und Verfolgproben Erdnusscrememit dem Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ entspra-chen nicht dieser Deklaration.

41 Konfitüren, Gelees, MarmeladenDer Fruchtanteil eines dänischen Pflaumen-muses entsprach nicht den Vorgaben der Kon-fitürenverordnung. In Marmelade aus Öster-reich wurde das Lösungsmittel/der TrägerstoffPropylenglykol nachgewiesen. Eine Aromati-sierung mit Zitrusöl, die dann kenntlich zu ma-chen wäre, wurde seitens des Herstellers inAbrede gestellt. Eine Erklärung der positivenBefunde steht noch aus.

42 Speiseeis13 Proben Stracciatella-Speiseeis enthieltenstatt Schokoladensplitter schokoladenartigeSplitter aus kakaohaltiger Fettglasur. Die Ver-wendung von kakaohaltiger Fettglasur muss hierin geeigneter Weise kenntlich gemacht werden.Eine entsprechende Kenntlichmachung ist beidiesen Proben nicht vorgenommen worden.

43 SüßwarenGummibonbons wiesen einen extrem scharfen,stark pfefferigen Geschmack auf.

44 SchokoladeBei Nussschokoladeproben ergaben sich wiein den letzten Jahren Beanstandungen wegendes Befalls mit lebenden tierischen Schädlingen.Bei den Insekten handelt es sich meistens umdie Dörrobstmotte Plodia interpunctella.

48 Säuglings- und KleinkindnahrungEine als Beschwerdeprobe Bio-Hühnchen inKarotten eingelieferte Probe (Glas mit Twist off-Verschluss) war durch eine Beschädigung des

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Deckels nicht mehr vakuumverschlossen undwurde aufgrund dessen als zum Verzehr nichtgeeignet beurteilt.

In einer Planprobe Honigschleim befand sichein Stein.

Eine weitere Beschwerdeprobe Säuglings-Spezialnahrung wies einen metallischen Ge-ruch und Geschmack auf. Analytisch konnten beidieser Probe keine Auffälligkeiten festgestelltwerden.

49 Diätetische LebensmittelIn einer Beschwerdeprobe Diät-Joghurt mitFrucht (Apfel), Müsli und Leinsamen befand sichangeblich ein Knorpelteilchen. Tatsächlich han-delte es sich um ein verholztes Fruchtteil.

Bei Diätkonftüren, -gelees und -marmeladenwaren in zwei Fällen die zusätzlichen Kenn-zeichnungsangaben der Konfitürenverordnungfehlerhaft umgesetzt. Eine BeschwerdeprobeDiät-Erdbeerkonfitüre wies einen Klebstoff-Tonauf.

50 Fertiggerichte, zubereitete Spei-sen

In 40 fertig zubereiteten Speisen aus Gast-stätten mit ostasiatischer Küche wurde derGehalt an Glutaminsäure und Kochsalz über-prüft. Von den eingelieferten Speisen waren 34Proben unter Zusatz des Geschmacks-verstärkers Glutamat hergestellt. Bei drei Probenwurde ein über der zulässigen Höchstmengeliegender Gehalt an Glutaminsäure festgestellt.In 26 Fällen (= 76 %) war der Zusatz nicht odernicht korrekt kenntlich gemacht worden. Eine imVerlauf dieser Schwerpunktaktion entnommeneVerfolgsprobe wies zwar im Gegensatz zurErstprobe einen unter der zulässigen Höchst-menge liegenden Glutaminsäuregehalt auf, dochwar bei dieser Speise der Kochsalzgehalt „zumAusgleich" erheblich erhöht worden.

Eine Beschwerdeführerin hatte eine PortionMaccaroni mit Käsesoße wegen eines unge-wöhnlich strengen Geschmacks und eines sicht-baren „Schimmelbefalls" eingeliefert. Es stelltesich heraus, dass das Gericht unter Verwendungvon Gorgonzola zubereitet worden war. Dagegenmusste eine Teigtasche („Börek") mit einemSchimmelbefall in der hackfleischhaltigen Fül-lung als zum Verzehr nicht mehr geeignet beur-teilt werden.

51 NahrungsergänzungsmittelDie Flut an neuen Nahrungsergänzungsmitteln,welche dem Verbraucher zusätzlich zu den nor-malen Lebensmitteln „für eine gesunde Ernäh-rung“ angeboten werden, hält unvermindert an.

Dabei werden zunehmend Verkaufsveranstal-tungen im Rahmen von Kaffeefahrten und ins-besondere das Internet als möglicher Absatzortderartiger Produkte in Anspruch genommen.

Zwei in Texas, USA, hergestellte Produkte wur-den von einer Verbraucherin über das Internetvon der europäischen Vertretung in Schwedenbezogen. Nach dem Auftreten gesundheitlicherBeeinträchtigungen lieferte sie diese als Be-schwerdeproben ein.

Die als „Hochwertiges natürliches Antioxidans“und „einzigartige Mischung aus Mineralien undWasserstoff in Pulverform“ bzw. „Hochkonzen-trierter Mineralkatalysator“ bezeichneten Pro-dukte bestanden im Wesentlichen aus Sandbzw. aus Wasser und Sand.

Den beiliegenden mehrseitigen Produktinforma-tionen zufolge handelt es sich bei diesen zurNahrungsergänzung angebotenen Erzeugnissenum wahre Wundermittel. Sie werden u. a. emp-fohlen gegen Arteriosklerose, Herzinfarkt, vieleKrebsarten, Arthritis, Rheuma, bei Schwerme-tallvergiftungen oder Pestizidrückständen inLebensmitteln; sie sollen das Verklumpen desBlutes verhindern, die Verdauung fördern, denAlterungsprozess verlangsamen, zur Vorbeu-gung gegen trockene und runzelige Haut dienenetc. Hinweise auf Nobelpreisträger sowie pseu-dowissenschaftliche Forschungsergebnissesollen den Wert dieser Produkte, eher aber wohlden Preis (89 DM für 60 Kapseln bzw. 125 DMfür eine Flasche mit 120 ml Inhalt) besondersherausstellen. Die Proben wurden als Lebens-mittel (Nahrungsergänzungsmittel) als nicht ver-kehrsfähig beurteilt, da Aufmachung und Wer-beaussagen nicht erkennen ließen, dass sieüberwiegend zur Ernährung oder zum Genussverzehrt werden sollen.

Den Teilnehmern einer „Kaffeefahrt“ wurde einKoffer angeboten, dessen Inhalt dem Preis ent-sprechend besonders wertvoll erschien: Für1.800 bzw. 1.500 DM erhielt man 30 kleine Fläs-chen, gefüllt mit je 15 ml einer orangefarbenenFlüssigkeit sowie 40 ölhaltige Gelatinekapseln.Das als Q 10 plus-Gold bezeichnete Erzeugniswurde aufgrund der deklarierten Zusammenset-zung (Vitamin C und E sowie Selen als wirksameBestandteile neben Wasser, Orangensaft, Co-enzym Q10 und Lecithin in der Lösung bzw.Lachsöl in den Kapseln) als Nahrungsergän-zungsmittel eingestuft. Massive gesundheitsbe-zogene Werbung, irreführende Angaben zurWirksamkeit des Coenzyms Q10 und andererInhaltsstoffe, die wissenschaftlich nicht hinrei-chend gesichert sind und irreführende Angabenhinsichtlich der pro Tagesration zugeführtennahrungsergänzenden Bestandteile waren diewesentlichen Beanstandungsgründe. Die Kap-seln wurden nur an einer Stelle im Begleitmate-

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rial überhaupt erwähnt: Es sollte sich umLachsölkapseln handeln; das Fettsäurespek-trum ergab jedoch, dass der Inhalt aus Rapsölbestand. Dieses „Koffer-Angebot“ scheint eineReise durch Deutschland zu machen. 1999 nochim Südwesten vorgefunden, wurde im Frühjahr2001 davon berichtet, dass es inzwischen inThüringen angeboten wird. Wer für das Inver-kehrbringen verantwortlich ist, bleibt unklar. AlsBezugsquelle wird nur die Adresse einer Reise-gesellschaft in 16359 Bliesenthal angegeben.

Multivitamin-Mineral-Dragees aus Dänemark,von einem Apotheker in den Verkehr gebracht,waren aufgrund des Zusatzes von Vitamin A undD sowie acht verschiedener Mineralstoff- undSpurenelementverbindungen und Polyethylen-glycol 10.000 als nicht verkehrsfähig zu beurtei-len, da keine Allgemeinverfügung nach § 47aLMBG für dieses oder ein vergleichbares Pro-dukt mit ähnlicher Zusammensetzung vorlag.Außerdem erweckte das Produkt seiner Aufma-chung zufolge den Anschein eines Arzneimittelsund wies unzulässige gesundheitsbezogeneAngaben auf: Das Produkt sollte zur „Vorbeu-gung und Behandlung von Mangelzuständengegeben“ werden, die „aufgrund von Leberer-krankungen und Magen-/Darmerkran-kungen)auftreten“; die Packungsbeilage enthielt eine„Gebrauchsinformation“; es wurde ein „Verfall-datum“ angegeben.

Verschiedene aus den USA stammende Pro-dukte, in einem Geschäft für Sportlernahrung alsNahrungsergänzungen angeboten, waren ausfolgenden Gründen als Lebensmittel nicht ver-kehrsfähig: Kapseln mit Chrompicolinat wurdenzur Fettreduktion und zum Muskelaufbau ange-boten. Tribulus terrestris Extrakt und DHEA,Stoffe denen pharmakologische Eigenschaftenzugeschrieben werden, waren die Bestandteileeines anderen Präparates. Die Pflanze TribulusTerestris enthält Steroidsaponine und wird des-halb in Bodybuilderkreisen als natürliche Alter-native zu anabolen Steroiden zum schnellenAufbau von Muskelmasse angeboten. Dehy-droepiandrosteron (DHEA), ein körpereigenesSteroid, wird mit der gleichen Zweckbestimmungeingesetzt. Ephedrin, der Wirkstoff in Tablettenmit Sida Cordifolia, einer alkaloidhaltigen Pflan-ze, findet im pharmakologischen Bereich An-wendung und ist als Zutat zu Lebensmitteln nichtzugelassen. Bei einem Produkt mit einem Gehaltvon 2000 mg Vitamin C pro Tablette wurde dievon der DACH empfohlene tägliche Zufuhrmen-ge von 100 mg um ein Vielfaches überschritten.Dosierungen in dieser Größenordnung werdenzu therapeutischen Zwecken verwendet. Zink-chelat ist eine Zutat, die zu ernährungsphysiolo-gischen Zwecken für Nahrungsergänzungsmittelnicht zugelassen ist. Eine entsprechende Aus-

nahmegenehmigung nach § 37 LMBG lag fürdas Präparat nicht vor.

52 WürzmittelDie Untersuchung von Würzsoßen ergab in zweiFällen eine unzulässige Färbung von Soßen aufTomatenbasis. Die vorgenommene Süßung mitSüßungsmitteln war nicht bei allen Proben inVerbindung mit der Verkehrsbezeichnung dekla-riert.

53 GewürzeAufgrund der im Jahr 1999 festgestellten Ge-halte von Styrol in Verbindung mit Fremdnotenwurden weitere Proben Zimt untersucht. Einevon fünf Proben wies Styrol in einer Konzentrati-on von 26 mg/kg sowie eine auffälligeFremdnote im Geruch auf.

Kümmelproben waren nicht ausreichend ge-kennzeichnet. Eine Probe war von Schädlingenbefallen.

Hinsichtlich der durchgeführten Mykotoxin-untersuchungen wird auf den Abschnitt 5 „My-kotoxine" verwiesen.

59 Mineral- und TafelwasserIm Mittelpunkt dieser Getränkegruppe standenzahlreiche Beschwerde- und Verdachtsproben.

Aufgrund der weitgehenden Neutralität dieserProdukte fallen bereits geringfügige Abweichun-gen in der Sensorik leicht auf. Dies gilt insbe-sondere für stille Wässer. UnzureichendePfandflaschenreinigung sowie ungenügendeEntschwefelung waren Ursachen für Beanstan-dungen.

Darüber hinaus ließen sich einige Verbraucher-beschwerden auf einen unpassenden Gebrauchim häuslichen Bereich zurückführen: Zwei Mine-ralwasserproben fielen durch schwimmendeGegenstände in der Flasche auf. Es handeltesich um Medikamenten-Kapseln bzw. Film-tabletten, die vermutlich versehentlich beim Trin-ken aus der Flasche hineingefallen sind.

60 Tabak und TabakerzeugnissePfeifentabak wurde auf Konservierungsstoffeund Feuchthaltemittel untersucht. Dabei wurdean Konservierungsstoffen im wesentlichen Ben-zoesäure ermittelt, weiterhin auch in geringenMengen pHB-Propyl- und Spuren von pHB-Bu-tylester. Als Feuchthaltemittel wurde in allenProben 1,2-Propandiol eingesetzt. Eine Probewurde wegen der Überschreitung des Grenz-wertes für 1,2-Propandiol beanstandet.

In Amtshilfe für den Zoll wurden aus Osteuropaeingeschmuggelte Zigaretten des oberen Preis-segments untersucht, die aus einer größeren

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Partie beschlagnahmter Ware stammten. DieZigaretten entsprachen hinsichtlich der Zusatz-stoffe den Vorgaben der Tabak-Verordnung,Geschmacksvergleiche zu den entsprechendenSorten des hiesigen Marktes wurden nichtdurchgeführt.

In letzter Zeit wurden vereinzelt positive Befundefür Benzoe- und Sorbinsäure in Zigarren ermit-telt. Da bei der Herstellung von Zigarren keineKonservierungsstoffe verwendet werden dürfen,diese aber für die Herstellung von Tabakfolienzugelassen sind, die wiederum bei der Herstel-lung von Zigarren dem Tabak zugesetzt werdendürfen, wurden Rohtabake auf einen eventuellvorhandenen natürlichen Gehalt an Konservie-rungsstoffen untersucht. In acht Proben Rohta-bak (Virginia, Burley und Orient) waren wederBenzoe-, noch Sorbinsäure nachweisbar.

In 19 von 30 Proben Feinschnitt-Tabaken wurdeBenzoesäure nachgewiesen, Sorbinsäure undpHB-Ester waren nicht nachweisbar. Die Benz-oesäuregehalte lagen alle unter dem Grenzwertder Tabak-Verordnung von 5 g/kg. Acht Probenwurden wegen Kennzeichnungsmängeln bean-standet. Bei sieben dieser Proben fehlten derallgemeine und der besondere Warnhinweisoder die Warnhinweise waren nicht in deutscherSprache angebracht. Es handelte sich dabei umProben, die in den Niederlanden hergestellt undals Duty-free Ware auf Helgoland entnommenwurden. Eine Probe fiel auf, weil der besondereWarnhinweis mit einem Etikett überklebt wurdeund dadurch nicht mehr lesbar war.

82 Bedarfsgegenstände mit Körper-kontakt und zur Körperpflege

8281 Bekleidung

Bunt bedruckte Textilien aus Naturseide gabenin den letzten Jahren immer wieder wegen er-höhter Pentachlorphenol-Gehalte (PCP) Anlasszu Beanstandungen. Nach § 1 der Verordnungüber Verbote und Beschränkungen des Inver-kehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungenund Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetzdürfen Erzeugnisse, deren von einer Behandlungerfassten Teile mehr als 5 mg PCP/kg enthalten,nicht in den Verkehr gebracht werden. DerGrenzwert wurde von den 16 untersuchten Pro-ben (Blusen, Unterwäsche, Tücher und Schals)in keinem Fall überschritten.

Faschingskostüme und farbige Unterwäschewurden auf Formaldehyd, Glyoxal und Disper-sionsfarbstoffe untersucht. Textilien, die mehrals 0,15 % Formaldehyd enthalten, müssen miteinem Hinweis versehen sein, diese vor demersten Tragen zu waschen. Glyoxal war in keinerProbe bestimmbar, hingegen enthielten sechsvon 15 Faschingskostümen und drei von zehn

Proben Unterwäsche Formaldehyd in geringenMengen bis zu 0,01 %. Die Faschingskostümefielen bei der Aufarbeitung für die Bestimmungder Dispersionsfarbstoffe durch jeweils starkeFarblässigkeiten auf, z. T. wurde das Textil fastvöllig entfärbt. In den Chromatogrammen warenverschiedene Farbstoffe erkennbar, die aller-dings wegen der Vielzahl an Dispersionsfarb-stoffen nicht alle eindeutig zuzuordnen waren.Allergieauslösende Dispersionsfarbstoffe warenaber in allen Proben nicht nachweisbar.

An Babybekleidung sollten hohe Anforderungenhinsichtlich der Ausrüstungs- und Farbstoffegestellt werden, da der frühkindliche Organismusbesonders empfindlich gegenüber Schadstoffenreagiert. Insbesondere sollten keine al-lergieauslösenden Stoffe unter Tragebedingun-gen aus dem Textil herauslösbar und Färbungenschweiß- und speichelecht ausgeführt sein.Bunte Babystrampler wurden daher auf dieBeständigkeit der Färbung gegenüber Schweiß-und Speichelsimulanz, sowie auf Formaldehydund Glyoxal untersucht. Während Glyoxal inkeiner Probe nachweisbar war, enthielten dreiProben geringe Mengen an Formaldehyd, dieunter 100 mg/kg lagen. Vier Strampler fielen auf,weil die Färbungen nicht schweiß- und speiche-lecht ausgeführt waren. Da es an rechtlichenRegelungen für die Bewertung von Babybeklei-dung fehlt, wurden die Hersteller über die Befun-de unterrichtet und aufgefordert, Babybekleidungdem Stand der Technik entsprechend herzu-stellen.

8283 AccessoiresIm Rahmen einer gemeinsamen Aktion der Le-bensmittelüberwachungs-, der Gesundheits- undUmweltämter zur Kontrolle von Piercingstudioswurden 15 Proben Piercing-Artikel entnommen.Bei den Piercing-Artikeln sollten solche als Pro-ben gezogen werden, die nach dem Piercen inden Wundkanal eingebracht werden und somitdirekten Kontakt mit der Blutbahn haben.

Piercing-Artikel zählen zu den Bedarfsgegen-ständen im Sinne des § 5 (1) Nr. 6 LMBG (Be-darfsgegenstände, die dazu bestimmt sind, nichtnur vorübergehend mit dem menschlichen Kör-per in Kontakt zu kommen). Für die Herstellungvon Piercing-Artikeln, die direkt nach dem Pier-cen in den Wundkanal eingeführt werden unddort bis zur Epithelisierung verbleiben, dürfengemäß Anlage 1 der Bedarfsgegenstände-Ver-ordnung (BedV) Nickel und seine Verbindungennicht verwendet werden, ausgenommen sindErzeugnisse, die homogen sind und deren Ni-ckel-Gehalt unter 0,05 % liegt. Piercing-Artikel,die nach der Epithelisierung des Wundkanals alsSchmuck verwendet werden und keinen direktenKontakt zur Blutbahn haben, dürfen nach Anlage

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Jahresbericht 2000

5a der Bedarfsgegenstände-Verordnung nichtmehr als 0,5 µg/cm2/Woche freisetzen.

Da die eingelieferten Piercing-Artikel bis zurEpithelisierung im Wundkanal verbleiben sollten,wurden sie auf ihren Nickel-Gehalt untersucht.Eine Probe wurde beanstandet, da sie durcheinen Nickel-Gehalt von 11,6 % auffiel. Bei einerzweiten Probe wurde ein Gehalt von 0,075 %ermittelt; angesichts der geringen Probenmengekonnte in diesem Fall keine zweite Bestimmungzur Absicherung vorgenommen und daher eineÜberschreitung des Grenzwertes nicht eindeutignachgewiesen werden. Zwölf Proben enthieltennur geringe Spuren an Nickel und entsprachensomit den Bestimmungen der BedV. Bei einerProbe handelte es sich um einen Teflonstab.Diese Probe wurde nicht auf Nickel untersucht,da es sich nicht um einen Gegenstand aus Me-tall handelte. Auch wenn die Untersuchungsserienur 15 Proben umfasste, so kann nach den Er-gebnissen doch abgeleitet werden, dass diePiercing-Studios auf das Nickel-Verbot beiPiercing-Artikeln reagiert haben und in der RegelNickel-freie Produkte verwenden.

Im Gegensatz zu den Piercing-Artikeln, die direktmit der Blutbahn in Kontakt kommen und keinNickel enthalten dürfen, darf die Nickel-Lässigkeit aus Modeschmuck den Wert von 0,5µg/cm2/Woche nicht überschreiten. Unterhalbdieses Wertes kommt es nach diversen Unter-suchungen nicht zu allergischen Reaktionen aufNickel. Von zehn Proben wurden drei wegeneiner erhöhten Nickel-Lässigkeit beanstandet.

8285 Sonstige Bedarfsgegenstände mit Kör-perkontaktAzofarbstoffe, die durch Aufspaltung einer odermehrerer Azogruppen krebserregende aromati-sche Amine abspalten können, dürfen laut BedVnicht zur Herstellung von Textilien mit nicht nurvorübergehendem Körperkontakt verwendetwerden. Daher wurden in einer größeren Unter-suchungsserie Griffbänder aus textilem Mate-rial für Sportgeräte (Tennisschläger, Fahrrad-lenker) und Textilien aus Naturseide (Blusen,Schals, Tücher) auf aromatische Amine ausAzofarbstoffen untersucht. Während es in denvergangenen Jahren vereinzelt immer wieder zupositiven Befunden kam, waren im Berichtsjahraromatische Amine aus Azofarbstoffen in keinerder untersuchten Proben nachweisbar.

8291 Bedarfsgegenstände zur Körperpflege

Bade- und Sauna-Artikel aus Naturborstenwurden auf Naphthalin-Rückstände untersucht.Naphthalin wurde früher vielfach als Motten-schutzmittel für Textilien verwendet. Es wurdeaus toxikologischer Sicht inzwischen als Stoffeingestuft, der wegen möglicher krebserregen-der Wirkung auf den Menschen Anlass zur Be-

sorgnis gibt. Für potentiell cancerogene Stoffewird aus Gründen des vorbeugenden Gesund-heitsschutzes generell gefordert, die Expositiondes Menschen gegenüber diesen Stoffen aufden Stand der Technik zu minimieren.

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Ver-braucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hatdie Abgabe von Naphthalin aus den Borsten vonZahnbürsten, Rasierpinseln und anderen Be-darfsgegenständen aus Naturborsten gesund-heitlich bewertet und empfohlen, im Falle vonNaphthalinabgaben, die den Wert von 5 µg/güberschreiten, die Hersteller auf die Grundsätzedes gesundheitlichen Verbraucherschutzes hin-zuweisen mit dem Ziel, die Kontamination unterden technisch erreichbaren Wert zu senken.

Von 19 Haar- und Badebürsten, Massagehand-schuhen und Massagegurten fiel eine Probedurch eine erhöhte Naphthalinabgabe auf; derHersteller wurde darauf hingewiesen, die Kon-tamination unter den technisch erreichbarenWert zu senken.

8292 Bedarfsgegenstände mit Mundschleim-hautkontakt

Für Flaschen- und Beruhigungssauger dürfenmit Pentachlorphenol (PCP) konservierte Kaut-schuke nicht verwendet werden. Bei zwei von 18Proben wurden geringe Gehalte an PCP be-stimmt, die technologisch durchaus vermeidbarsind. Die Proben entsprachen damit nicht denEmpfehlungen des BgVV für Bedarfsgegen-stände auf der Basis von Natur- und Synthese-kautschuk. Bei zwei weiteren Proben fehlte jeg-licher Hinweis auf die Verwendung von Kaut-schuk.

Babybeißringe und Babygreifspielzeug wur-den auf die Art des verwendeten Kunststoffs undauf eventuelle Weichmacher untersucht. DieVerwendung von Polyvinylchlorid, das bestimmtePhthalsäureester als Weichmacher enthält, istverboten. Als Kunststoffmaterial wurden über-wiegend Polyethylen/Polypropylen oder Polysty-rol Copolymerisate eingesetzt.

Im Falle eines überwiegend aus textilem Materialbestehenden Greiflings bestanden die auf demtextilen Material angebrachten Kunststoffnoppenaus PVC mit 39 % Di-(ethylhexyl)-phthalat. Beidrei Beißringen wurden Beanstandungen wegenfehlerhafter Kennzeichnung ausgesprochen, sofehlte z. B. der Warnhinweis, dass mit Flüssig-keit gefüllte Beißringe nicht in ein Gefrierfachgelegt werden dürfen, da sie sonst platzen kön-nen.

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Hygiene Institut Hamburg

83 Bedarfsgegenstände zur Reini-gung und Pflege sowie sonstigeHaushaltschemikalien

Synthetische Nitromoschusverbindungen werdenvielfach als Duftstoffe in Parfüms und Duft-stoffmischungen eingesetzt. Da diese Stoffeinzwischen ubiquitär vorkommen und bereitsRückstände in der Muttermilch bestimmt wur-den, sollte auf die Verwendung bestimmter Nit-romoschusverbindungen in Duftstoffmischungenverzichtet werden. Bei der Verwendung vonRaumlufterfrischern werden diese in dieRaumluft versprüht und können somit als feinerNebel eingeatmet werden. Raumlufterfrischerwurden daher auf Nitromoschusverbindungenuntersucht. In allen Proben waren keine Nitro-moschusverbindungen nachweisbar.

84 Kosmetische MittelFeuchttücher dienen besonders auf Reisen undunterwegs der schnellen Reinigung und Erfri-schung der Haut, wenn Wasser und Seife nichtbenutzt werden können. Feuchttücher zur Reini-gung der empfindlichen Babyhaut sollten mildeTenside zur Reinigung und zusätzlich hautpfle-gende Stoffe enthalten. Damit der Säure-schutzmantel der Haut erhalten bleibt, sollte derpH-Wert der Reinigungslösung dem der Hautnahe kommen. Zehn Proben Baby-Feuchttücherentsprachen in ihrer Zusammensetzung diesenAnforderungen. Die pH-Werte der Reinigungslö-sung lagen im Bereich des pH-Wertes der Haut,als Konservierungsmittel wurden hauptsächlichPhenoxiethanol und pHB-Ester verwendet. ZweiProben wurden wegen einer falschen Auslobungdes pH-Wertes beanstandet.

Reinigungsmilch für die Haut und Mittel zurMake-up-Entfernung (Pads, Lotionen, Wasch-gel) enthielten ebenfalls überwiegend Phen-oxiethanol und pHB-Ester als Konservierungs-mittel. Als hautpflegende Stoffe waren Allantoinund Panthenol nachweisbar.

Nach dem Gebrauch eines Duschgels und einerBody-Lotion aus der Kosmetik-Serie eines in-ternationalen Modehauses kam es bei einerVerbraucherin zu starkem Juckreiz der Haut,später zu Quaddeln und Blasenbildung. Die Pro-ben entsprachen in ihrer Zusammensetzung denVorgaben der Kosmetik-Verordnung, sie fielenaber jeweils durch eine starke Parfümierung auf.Auf Grund der Beschwerden wurde eine Allergiegegen die verwendeten Parfümkomponentenvermutet und der Verbraucherin empfohlen, sicheinem entsprechenden dermatologischen Testzu unterziehen.

Bei Babycremes handelt es sich in der Regelum eine Wasser-in-Öl-Emulsion, die die em-pfindliche Babyhaut im Windelbereich vor Haut-

reizungen und Wundwerden schützen soll. Alshautpflegende Wirkstoffe werden Allantoin,Panthenol und Kamillenauszüge eingesetzt. DiepH-Werte der 10 %igen wässrigen Lösungenlagen im Bereich zwischen 6,1 und 7,9 und da-mit über dem pH-Wert der Haut.

Kosmetikartikel aus Restpostenmärkten(Make-up, Lippenstift, Lidschatten, Cremes)entsprachen in ihrer Zusammensetzung denAnforderungen der Kosmetik-Verordnung, wie-sen aber große Mängel in der Kennzeichnungauf. So fehlten z. B. die Angabe des Herstellersoder die der Inhaltsstoffe.

Seit einiger Zeit sind Sonnenschutzsprays alsneuartige Produkte aus dem Bereich der Son-nenschutzmittel im Handel. Diese Produkte sindeinfach anzuwenden und hinterlassen keinenFettfilm auf der Haut. Als UV-Filter wurden Kom-binationen von UV-A- und UV-B-Filter gemäßden Bestimmungen der Kosmetik-Verordnungeingesetzt.

Seifen aus Afro-Shops enthielten in der aus-schließlich in englischer Sprache erfolgten De-klaration Hinweise auf eine keimtötende Wir-kung, die vorbeugende Wirkung gegenüberHautinfektionen und den Warnhinweis „Poison“.Laut Deklaration handelte es sich um Seifenhoher Qualität, die als Wirkstoff u. a. auchQuecksilberiodid enthielten. Die Quecksilber-Gehalte lagen zwischen 0,4 und 0,6 %, berech-net als Quecksilber. Die Proben wurden wegender Verwendung eines verbotenen Inhaltsstoffesgemäß Anlage 1 der Kosmetik-Verordnung be-anstandet.

Ein Make-up aus einer Naturkosmetik-Seriewurde als „100 % frei von synthetischen Kon-servierungsstoffen“ ausgelobt, obwohl es denKonservierungsstoff pHB-Methylester in einerMenge enthielt, die konservierend wirkt. DieDeklaration wurde wegen Irreführung beanstan-det, weil beim Verbraucher der Eindruck eineskonservierungsstofffreien Produktes erwecktwird und ein nicht chemisch vorgebildeter Ver-braucher nicht zwischen synthetischen und na-türlichen Konservierungsstoffen unterscheidenkann.

Nagelhärter sind einerseits in Form dünnflüssi-ger, formaldehydhaltiger Lösungen und ande-rerseits als dickflüssige farblose Lacke im Han-del. Der Formaldehyd-Gehalt ist durch die Kos-metik-Verordnung auf einen maximalen Gehaltvon 5 % beschränkt. Die lackartigen Produktemachen inzwischen den Hauptanteil der im Han-del befindlichen Produkte aus, nur noch zwei vonneun Proben enthielten Formaldehyd in Gehal-ten zwischen 4,5 und 4,8 % und entsprachendamit den Anforderungen der Kosmetik-Verord-nung.

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Jahresbericht 2000

Im Jahr 1999 waren Duftwässer aus dem tür-kischen Einzelhandel wegen z. T. hoher Ge-halte an Methanol aufgefallen. Im Berichtsjahrwurden daher wiederum Duftwässer untersucht,um die derzeitige Situation auf dem Markt zubeobachten. Die eingeleiteten Maßnahmen ausdem Jahr 1999 haben hinsichtlich des Methanol-Gehaltes zum Erfolg geführt. In drei von 23 Pro-ben waren nur noch geringe Mengen an Metha-nol nachweisbar, die aber unter dem Grenzwertder Kosmetik-Verordnung lagen. Hinsichtlich derKennzeichnung gab es bei den Duftwässerngroße Mängel, da die Etiketten häufig aus-schließlich in türkischer Sprache abgefasst wa-ren oder wesentliche Kennzeichnungselementefehlten.

Im Zuge einer Kontrolle von Tattoo-Studios aufdie Einhaltung der Hygieneanforderungen wur-den fünf Proben Tattoofarben als Proben ent-nommen. Die rechtliche Zuordnung der Tattoo-farben ist bislang nicht zufriedenstellend gere-gelt, da sie weder unter die Definition für kos-metische Mittel, noch unter die Definition fürMedizinprodukte fallen. Bei den Proben handeltees sich ausnahmslos um Pigmentfarben. Aro-matische Amine, die durch Aufspaltung einerAzogruppe gebildet werden, waren in den Pro-ben nicht nachweisbar.

Der Zusatz von Ei oder Ei-Lecithin zu Haar-shampoos soll das Haar pflegen, ihm Glanzverleihen und vor Spliss schützen. Der Ei-Gehaltverschiedener Shampoos wurde über den Lecit-hin-Gehalt zu 0,5 bis 1 % bestimmt. Nach Lite-raturangaben enthalten Ei-Shampoos Ei-Gehaltezwischen 0,5 und 2,0 %.

Eine als Jojoba-Creme deklarierte Probe, dieauf einer Verkaufsveranstaltung in einem Hotelzu einem deutlich überhöhten Preis vertriebenwurde, fiel schon rein optisch durch eine wäss-rige, gelartige Konsistenz auf. Die Creme be-stand zu 97 % aus Wasser, Jojoba-Öl war nichtnachweisbar; sie wurde daher wegen irrefüh-render Angaben beanstandet.

Insgesamt kam es im Berichtsjahr bei zahlrei-chen kosmetischen Mitteln zu Beanstandungen,da Kennzeichungselemente ganz fehlten odernicht in der Form angegeben waren, wie sie dieKosmetik-Verordnung fordert. So wurden insbe-sondere falsche oder fehlende Angaben zurMindesthaltbarkeit und zur Deklaration der In-haltsstoffe beanstandet, weiterhin fehlte bei di-versen Proben die Angabe des Herstellers in derEU oder des Verantwortlichen, der die Produktein die EU eingeführt hat.

85 Spielwaren und ScherzartikelStraßenmalkreide und Spielwaren aus Metall(Puppengeschirr, Kochsets, Modellspielzeug)

wurden auf die Einhaltung der Grenzwerte fürdie Migration von Schwermetallen gemäß DINEN 71 untersucht. Hinsichtlich der Migrationerwiesen sich alle Straßenmalkreiden als un-auffällig; nur in einem Fall einer braun einge-färbten Kreidestange wurden nennenswerteMengen an migriertem Chrom gefunden, dieaber noch unterhalb des zulässigen Grenzwertesder DIN EN 71 lagen. Zwei Proben Puppenge-schirr wurden wegen technisch vermeidbarerGehalte an migrierendem Eisen und Nickel be-anstandet.

86 Bedarfsgegenstände mit Lebens-mittelkontakt

Pizzakartons und Croques-Verpackungenbestehen üblicherweise aus einem Kern ausWellpappe, der mit Papier kaschiert ist. Da Piz-zen und Croques in der Regel direkt in die Ver-packung gegeben werden, kommt es zu einemintensiven Kontakt mit den heißen und fetthalti-gen Lebensmitteln. Bei Verpackungen aus Re-cyclingmaterial ist neben den üblichen Untersu-chungen auf Formaldehyd, Glyoxal, optischeAufheller und Ausbluten von Farbstoff oder opti-schen Aufhellern die Untersuchung auf Di-isopropylnaphthalin (DIPN) interessant. DIPNwird als sogenanntes Kernlösemittel in Selbst-durchschreibepapieren und Thermopapierenverwendet und gelangt über das Altpapier-Re-cycling auch in Papiere und Pappen für Le-bensmittelverpackungen.

Für die Untersuchungen wurde der Kern ausWellpappe zusammen mit den Kaschierungenzerkleinert und der Gesamtgehalt an DIPN in derVerpackung bestimmt. In allen Proben war DIPNnachweisbar, der durchschnittliche Gehalt lagbei 8 mg/kg Pappe. Bezogen auf ein Flä-chengewicht von maximal 3,8 g/dm2 resultiert ineiner worst-case-Betrachtung ein maximalerÜbergang von 30 µg/dm2. Rechtliche Regelun-gen zur Begrenzung des DIPN-Gehaltes in Le-bensmittelverpackungen existieren bislang nochnicht.

Lebensmittel-Bedarfsgegenstände aus Ke-ramik (Becher, Tassen, Schalen, Suppenlöffel)wurden auf ihre Blei- und Cadmiumlässigkeituntersucht. Bei fünf von 20 Proben wurde eineerhöhte Bleilässigkeit festgestellt und nach § 31LMBG beanstandet, bei 15 Proben fehlte dieAngabe des Herstellers oder das eingetrageneWarenzeichen.

Tauchsieder waren in den letzten Jahrenmehrfach wegen stark erhöhter Abgabe vonNickel aufgefallen, insbesondere nach demEntkalken der Geräte. Auch im Berichtsjahr wa-ren im Wasser, nachdem es mit den Tauchsie-dern erhitzt wurde, höhere Nickelgehalte als vordem Erhitzen feststellbar. Die Hersteller wurden

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Hygiene Institut Hamburg

auf die erhöhten Gehalte hingewiesen, auf Be-anstandungen wurde angesichts fehlenderrechtlich verbindlicher Grenzwerte zunächstverzichtet.

Lebensmittel-Bedarfsgegenstände aus Me-tall (Töpfe, Schalen, Bestecke) wurden auf ihreMetall-Lässigkeit (Ni, Fe, Pb, Cd) untersucht.Ein Partytopf und ein Edelstahl-Teekessel fielenwegen erhöhter Eisen- und Nickelgehalte auf,die nicht mehr als technisch unvermeidbar ein-gestuft wurden. Auch bei dieser Untersuchungs-serie fielen acht von elf Proben wegen fehlen-der Angabe des Herstellers oder des eingetra-genen Warenzeichens auf.

Mehrere Suppenkellen aus Metall eines Her-stellers wurden als Beschwerdeprobe eingelie-fert, da sich beim Gebrauch die Nieten auflös-ten, die die Kelle mit dem Stiel verbanden undes im Bereich der Verbindung zu starker Korro-sion kam. Alle Proben fielen beim Test auf Me-tall-Lässigkeit durch eine deutlich erhöhte Ei-sen- und Nickel-Lässigkeit auf und verstießendamit gegen § 31 LMBG.

Nach den Empfehlungen der Kunststoff-Kom-mission des BgVV zu Koch- und Heißfilterpa-pieren und Filterschichten darf bei der Extrak-tion mit heißem Wasser der Ge-samttrocknungsrückstand des Extraktes höch-stens 10 mg/dm2 betragen, im Extrakt darfhöchstens 1 mg Formaldehyd/dm2 nachweisbarsein. Sorbinsäure darf nur zur Konservierungder Roh- und Fabrikationshilfsstoffe verwendetwerden, Heißfilterpapiere dürfen im Hemm-stofftest keine positive Reaktion ergeben. Alleuntersuchten Proben entsprachen der Empfeh-lung.

Beim Kontakt mit weichmacherhaltigen Verpa-ckungsfolien aus Kunststoff mit fettreichenLebensmitteln wie Käse kann der Weichmacheraus der Folie herausgelöst werden und in dasLebensmittel übergehen. Daher sind Folien oh-ne oder mit nur geringen Weichmachergehaltals sogenannte Käsefolien für den gewerblichenGebrauch auf dem Markt. Eine von 17 unter-suchten Proben bestand aus weichmacherhalti-gem PVC mit einem Weichmachergehalt von27 %; als Weichmacher wurde Di-(2-ethyl-hexyl)adipat bestimmt. Es erfolgte eine Bean-standung unter Hinweis auf § 31 LMBG, danach dem Stand der Technik andere, geeigne-tere Folien für die Verpackung von Käse aufdem Markt erhältlich sind. In fünf Fällen bestanddas Verpackungsmaterial aus PVDC mit Ace-tyltributylcitrat als Weichmacher. Die mengen-

mäßige Begrenzung des Acetyltributylcitratge-haltes von 6 % wurde bei einer Folie über-schritten, auch hier erfolgte eine Beanstandunggemäß § 31 LMBG. In den übrigen Fällen be-stand das Folienmaterial aus Polyolefinenüberwiegend aus Polyethylen.

Kochutensilien aus Melamin (Rührlöffel, Sa-latbestecke, Pfannenwender) wurden auf diespezifische Migration von Melamin in Ethanolund Isooktan als Lebensmittelsimulantien un-tersucht. Der bestehende Grenzwert von Mela-min in Höhe von 30 mg/kg wurde bei keinerProbe überschritten.

Brotkörbe und Obstschalen aus Holz, Bastoder Weiden wurden auf Pentachlorphenol(PCP) untersucht. Gemäß Chemikalien-Ver-botsverordnung dürfen Erzeugnisse, deren voneiner Behandlung erfasste Teile mehr als5 mg/kg PCP enthalten, nicht in den Verkehr ge-bracht werden. Da für naturbelassene Hölzerund Zweige, Heidekraut und Nadelholzsamen-stände zur Entwicklung frischen Rauches zumRäuchern von Lebensmitteln die Höchstmengevon PCP bei 0,05 mg/kg Holz liegt, wurde eineNachweisgrenze von 0,005 mg/kg angestrebtund erreicht. In allen Proben war Penta-chlorphenol nicht enthalten. In dem textilen Fut-termaterial von drei Brotkörben waren ebenfallskeine aromatischen Amine aus Azofarbstoffennachweisbar.

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurdedie Verpackungsfolie einer PortionspackungSpeiseeis auf flüchtige, organische Substanzenuntersucht, die möglicherweise in das Speiseeismigrieren konnten. Der Verbraucher, der täglichmehrere Packungen dieses Eises aß, beklagteeinen Übelkeit erregenden Geruch des Eises. Inder einseitig bedruckten Verpackungsfolie ausAluminium wurde BHT nachgewiesen, welchesals Additiv bei der Herstellung zahlreicher Kunst-stoffe zugelassen ist. Es wurde vermutet, dassBHT in den Druckfarben enthalten war. ZurÜberprüfung, ob die Barrierewirkung der Folieausreicht, um eine Migration des BHT in das Eiszu gewährleisten, wurde das Eis ebenfalls aufflüchtige, organische Substanzen untersucht.Dabei stellte sich heraus, dass BHT im Eis nichtnachweisbar war, allerdings wurde Diethylengly-col nachgewiesen. In einer aus dem Handelentnommenen Vergleichsprobe war hingegenkein Diethylenglycol nachweisbar. Die Ursachedes positiven Befundes in der Beschwerdeprobeließ sich nachträglich nicht mehr ermitteln.

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Jahresbericht 2000

3 Bakteriologische Stufenkontrollen im Rahmen der Le-bensmittelüberwachung

Im Berichtszeitraum wurden 274 bakteriologi-sche Stufenkontrollproben durch Amtstierärzteund Lebensmittelkontrolleure in fleischverarbei-tenden Herstellungsbetrieben entnommen unduntersucht. Derartige Stufenkontrollen werdenentweder routinemäßig durchgeführt oder dann,wenn ein Betrieb hygienische Mängel erkennenlässt. In diesen Fällen werden Abstriche (Tup-ferproben) von Wänden und Arbeitsgeräten vor-

genommen. Sofern bei diesen UntersuchungenKrankheitserreger ermittelt werden, wird derbetreffende Lebensmittelbetrieb geschlossenund erst wieder geöffnet, wenn sich nach er-folgter Desinfektion keine Krankheitserregermehr nachweisen lassen.

Salmonellen wurden in diesem Jahr bei denbakteriologischen Stufenkontrollen nicht nach-gewiesen.

4 Gentechnisch veränderte LebensmittelGentechnische Verfahren werden bei der Her-stellung von Lebensmitteln immer häufiger ein-gesetzt. In Ländern wie USA, Kanada und Ar-gentinien werden gentechnisch veränderte Nutz-pflanzen in immer stärkerem Maße angebautund vermarktet. In der EU gibt es seit einigenJahren Vermarktungszulassungen für Produkteaus gentechnisch veränderten Sojabohnen undverschiedenen gentechnisch veränderten Mais-sorten. Nach der EU-Verordnung 1139/98 müs-sen Lebensmittel, die aus gentechnisch verän-derten Organismen (GVO) bestehen bzw. indenen sich Nukleinsäure oder Proteine vonGVO’s nachweisen lassen, besonders gekenn-zeichnet werden („aus gentechnisch verändertenSojabohnen hergestellt“ bzw. „aus gentechnischverändertem Mais hergestellt“). Bei der Festle-gung der Beschaffenheit von Lebensmittelngelten in der Regel sogenannte Bagatellgrenzen.Mit der Einführung solcher Bagatellgrenzen fin-det Berücksichtigung, dass trotz guter Herstel-lungspraxis seitens des Erzeugers oder Her-stellers bestimmte Restmengen oder Vermi-schungen technologisch unvermeidbar sind bzw.unbeabsichtigt in das Lebensmittel gelangenkönnen. Für das Vorhandensein von gentech-nisch veränderten GVO’s in Lebensmitteln wur-de deshalb von der EU ein Toleranzwert von 1 %festgelegt (EU-Verordnung 49/2000). Der Nach-weis von gentechnisch veränderter Nukleinsäurevon mehr als 1 % in einem Lebensmittel lässt

darauf schließen, dass es sich nicht nur um pro-duktionsbedingte Beimischungen handelt, wiesie z. B. durch Transport und Lagerung von Nah-rungsmittelgrundstoffen vorkommen können.

Eine Arbeitsgruppe des Bundesinstitutes fürgesundheitlichen Verbraucherschutz und Veteri-närmedizin (BgVV) hat deshalb Nachweisme-thoden für die amtliche Lebenmittelkontrolleentwickelt (amtliche Sammlung von Analyse-methoden nach § 35 des LMBG), mit denen diegesetzlichen Vorgaben überwacht werden kön-nen. Diese Kontrolle führen die Lebensmitte-lüberwachungsbehörden der einzelnen Bundes-länder durch.

In Hamburg wurden im Berichtszeitraum ver-stärkt Sojaerzeugnisse überprüft. Von den un-tersuchten Proben waren immerhin 13 % positivfür den Nachweis von gentechnisch verändertenSojabohnen. Allerdings ist zu bemerken, dassseit Einführung der Toleranzgrenze von 1 % beinur einer der untersuchten Proben dieser Wertüberschritten wurde. Eine entsprechende Kenn-zeichnung „aus gentechnisch veränderten Soja-bohnen hergestellt“ fehlte. Bei allen anderenProben war eine Kennzeichnung nach EU-Verordnung 49/2000 nicht erforderlich, da derrelative Anteil weit unterhalb des Toleranzwerteslag und davon auszugehen ist, dass es sichhierbei um unvermeidbare Kontaminationen beiTransport oder Verarbeitung handelt.

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Hygiene Institut Hamburg

5 MykotoxineEntsprechend der in der Norddeutschen Koope-ration (NoKo) vereinbarten arbeitsteiligenSchwerpunktsetzung werden im Hygiene InstitutHamburg ausschließlich die Bestimmung undgutachterliche Bewertung von Aflatoxinen sowievon Ochratoxin A in pflanzlichen Lebensmittelnund in Getränken durchgeführt.

Im Jahr 2000 wurden 223 Lebensmittelprobenauf ihre Aflatoxingehalte untersucht.

Die EU-Richtlinie 98/53/EG gibt für verschiedeneLebensmittel Probenahmepläne vor. Insbeson-dere bei Pistazien aber auch bei Erdnüssen,Mandelkernen, Haselnussmehlen, sowie beiTrockenfeigen wurden ganze Partien von bis zu25.000 kg beprobt. Hierbei fallen Sammelprobenvon bis zu 30 kg an. Diese Sammelproben wer-den in sogenannte Teilsammelproben zu maxi-mal 10 kg aufgeteilt, die jeweils gesondert vorbe-reitet und untersucht werden müssen, so dassmithin zur Beurteilung einer Gesamtpartie bis zudrei Teilsammelproben à 10 kg zu analysierensind. Die Anzahl der auf Aflatoxine untersuchtenEinzelproben erhöhte sich dadurch um 94 aufinsgesamt 317 Einzelproben.

Auf das Schimmelpilzgift Ochratoxin A (OTA)wurden 135 Lebensmittelproben mit elf zusätzli-chen Einzelproben – insgesamt also 146 Einzel-proben – untersucht. Dabei wurde OTA sowohlin den durch das Monitoring-Programm vorge-gebenen Tomatenmarks und Rohkaffeeprobenals auch in zahlreichen anderen Lebensmittel-proben bestimmt (Tabelle 16).

Im Rahmen der NoKo wurden dabei von Ham-burg (HH) im Hygiene Institut für das Bundes-land Schleswig-Holstein (SH) 87 Lebensmittel-

proben auf Aflatoxine und/oder auf OTA unter-sucht.

Für HH wurden im Rahmen der NoKo vonMecklenburg-Vorpommern (MV) im Lebensmit-tel-Untersuchungsamt Mecklenburg-Vorpom-mern in Rostock (LVL MV) insgesamt 38 Probenauf Mykotoxine untersucht: eine Probe Milchpul-ver auf Aflatoxin M1, zehn Proben Apfelsaft aufPatulin, 16 Proben Getreide bzw. Getreideer-zeugnisse auf die Mykotoxine Deoxynivalenol(DON) und Zearalenon (ZON) sowie elf ProbenMaismehl auf Fumonisine.

Insgesamt wurden im Jahr 2000 im HygieneInstitut Hamburg 321 Lebensmittelproben (ins-gesamt 463 Einzelproben) auf Mykotoxine unter-sucht.

Gegenüber 1999 bedeutete dieses bei den Un-tersuchungen eine Steigerung um ca. 65 %,wobei als zusätzliche Leistungen der Arbeits-gruppe die Teilnahme an drei Laborver-gleichsuntersuchungen, Anpassung der Metho-den an problematische Matrices (z. B. zuckerrei-che Lebensmittel), sowie Planung, Neueinrich-tung und Organisation eines Technikums zurVorbereitung großer Probenmengen (Zerkleine-rung und Homogenisierung von Proben bis je-weils 3 x 10 kg) und Dokumentation der Proben-vorbereitung (Entwicklung eines Probenbegleit-formulars) als zusätzliche Leistungen zu erwäh-nen sind.

Die erhebliche Steigerung der Anzahl an Unter-suchungen wurde durch personelle Verstärkungder Arbeitsgruppe sowie durch Optimierung derProbenvorbereitung erzielt.

5.1 AflatoxineAufgrund der im Tierversuch für diese Schim-melpilzgifte festgestellten hohen Kanzero-genitätwurden vom Gesetzgeber Höchst-mengen er-lassen, die seit dem 01.01.99 für Trocken- undSchalenfrüchte sowie für Getreide und Getreide-verarbeitungserzeugnisse EU-weit in der Ver-ordnung (EG) Nr. 194/97 harmonisiert wordensind. Diese sogenannte Kontaminanten-Verordnung unterscheidet zwischen direkt zumVerzehr bestimmten Produkten und Erzeugnis-sen, die noch bestimmten zugelassenen Verfah-ren unterzogen werden, durch die die Aflatoxin-gehalte verringert werden können. Für letztereProdukte gelten höhere Aflatoxin-Grenzwerte alsfür die direkt zum Verzehr bestimmten Lebens-

mittel. Eine Sonderstellung bei den noch einerSortierung zu unterziehenden Schalenobstartennehmen zudem die Erdnüsse ein, für die auf-grund der effektiven Sortierverfahren noch höhe-re Grenzwerte zugelassen sind.

Bei zum direkten Verzehr bestimmten Erzeug-nissen betragen die zulässigen Höchstmengendanach für Aflatoxin B1 2 µg/kg und für dieSumme der Aflatoxine 4 µg/kg. Für die übrigenLebensmittel, ausgenommen Säuglingsnah-rung, gelten die in der Mykotoxin-Höchst-mengenverordnung festgelegten Höchst-mengen (in vergleichbarer Höhe).

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Jahresbericht 2000

Ein Schwerpunkt wurde wiederum auf die Be-stimmung der bereits gesetzlich verbindlich ge-regelten Aflatoxin-Gehalte gelegt und dabei er-neut Lebensmittel untersucht, die in den vergan-genen Jahren als problematisch erkannt wordenwaren. In der Tabelle 14 sind die auf Aflatoxineuntersuchten Lebensmittel sowie die an diesenermittelten Befunde aufgeführt, während in derTabelle 15 die Kontaminations- und die Bean-standungsquoten für hier als besonders proble-matisch aufgefallene Lebensmittel aufgelistetworden sind.

Von den 223 untersuchten Lebensmitteln waren93 Proben ohne Befund, während in 130 Le-bensmitteln Aflatoxine nachweisbar waren. Zubeanstanden oder zu bemängeln waren 55 Le-bensmittel (25 %). Die im Vergleich zum Vorjahrinsgesamt etwas höhere Beanstandungsquoteist zum einen durch höhere Beanstandungs-quoten bei einzelnen Lebensmitteln (Chillies,Paranüsse in der Schale, Halwa, Speiseeispro-dukte), zum anderen aber auch durch verän-derte Schwerpunktsetzung zu erklären: Beson-ders nach Fertigstellung des Technikums wur-den verstärkt Partien iranischer Pistazien oderauch Handelsproben ungeschälter Paranüsseuntersucht. Beide Warengruppen sind als häufigund oft hoch mit Aflatoxinen belastet bekannt.

Gewürze

Vier von sechs Proben türkischer Paprikage-würze waren mit Aflatoxinen kontaminiert; zubeanstanden war allerdings „nur“ eine Probe,was laut Tabelle 15 einer Beanstandungsquotevon 17 % entspricht (1999: 43 %, 1998: 9 %).Der Aflatoxin B1-Gehalt der beanstandeten Pro-be betrug allerdings 28,2 µg/kg. Paprikagewürzehiesiger Hersteller mit Herkunft Spanien bzw.Brasilien waren dagegen hinsichtlich Aflatoxinennicht zu beanstanden.

Bei den 14 untersuchten Chili-Gewürzen wie-sen neun Proben Aflatoxingehalte auf und dreidavon waren bezüglich der Aflatoxine zu bean-standen (Gehalte an Aflatoxin B1: 2 x 3,0 µg/kgund 1 x 6,6µg/kg). Es handelte sich um Wareausländischer Hersteller mit Herkunft Indienbzw. Malawi. Der Importeur der letztgenanntenWare hat seinen Sitz in Großbritannien und isthier mit kontaminiertem Chiligewürz bereits inden letzten Jahren wiederholt aufgefallen.

Nach einer entsprechenden Beanstandung imJahr 1999 wurden im Jahr 2000 insgesamt vierProben Kurkuma verschiedener Hersteller aufAflatoxine untersucht. In einer Probe (aus einer19 t-Partie entnommenen Mischprobe von ins-gesamt ca. 12 kg) wurde eine noch nicht zu be-anstandende Aflatoxin B1-Konzentration von0,9 µg/kg festgestellt.

Nach auswärtiger Beanstandung an Muskat-nusspulver wurden bei dem hier ansässigenImporteur zwei Partien ganze Muskatnüsse (5bzw. 7 t) beprobt und untersucht. Dabei wurdenin einer der Proben geringfügige Gehalte von0,2 µg Aflatoxin B1 pro kg festgestellt, die ande-re Probe enthielt keine nachweisbaren Mengenan Aflatoxin. Von zwei weiteren Muskatnusspro-ben wies eine Markenware einen Aflatoxin B1-Gehalt von 0,3 µg/kg auf, während eine weitereProbe vermahlene Nüsse mit einem AflatoxinB1-Gehalt von 2,0 µg/kg die geltende Höchst-menge gerade noch nicht überschritt.Aufgrund früherer uns bekanntgewordener Be-anstandungen wurden Anfang des Jahres 2000insgesamt zehn Proben gemahlener Ingwer(überwiegend Handelsproben bekannter Mar-ken) untersucht. Nennenswerte Aflatoxingehaltewaren darin nicht vorhanden.

Ölsaaten

Insgesamt neun Proben Sonnenblumenkerne(Probenmengen zwischen 2,4 und 8,2 kg) wur-den im Rahmen des bundesweiten Lebensmittel-Monitoringprogramms untersucht. Neben zweiProben mit geringer Belastung (Gesamtaflatoxin:< 1 µg/kg) fiel eine Probe (3,4 kg) mit einemAflatoxin B1-Gehalt von 11,4 µg/kg sowie1,2 µg/kg an Aflatoxin B2 auf. Laut Probeent-nahmebericht stammte die Ware aus den USA.

SchalenfrüchteBei auf Aflatoxine untersuchtem Schalenobst lag2000 ein wesentlicher Untersuchungsschwer-punkt wiederum auf Pistazien.

Insgesamt betrug bei Pistazien in Schale (Her-kunft diesmal ausschließlich Iran) die Kontami-nationsquote 100 % und die Beanstandungs-quote 82 %, was den bei diesem Erzeugnis be-reits früher hier festgestellten hohen Beanstan-dungsquoten entspricht (1999: 81 % entspr. 13von 16 Partien, 1998: 73 % entspr. 16 von 22Partien).

Einfuhrkontrolle iranischer PistazienDie Umsetzung der „Zweiten Verordnung überdie Einfuhr von Pistazien mit Ursprung oder Her-kunft aus dem Iran“ vom 19.06.1998 wurde imBerichtsjahr weiter nach dem zu Beginn desJahres 1998 festgelegten Verfahren vorgenom-men (siehe Jahresbericht 1999).

• Zertifizierung

Insgesamt wurden im Jahr 2000 in der FreizoneHamburgs (Freihafen, Flughafen) 934 Partieniranischer Pistazien in Schale (insgesamt22.480 t) und 128 Partien Pistazienkerne (insge-samt rund 1.535 t) zwecks Kontrolle zur Einfuhrin die EU beprobt und untersucht.

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Hygiene Institut Hamburg

Dem Hygiene Institut Hamburg wurden die Un-terlagen von 558 Partien iranischer Pistazien inSchale sowie von allen 128 Partien Pistazien-kernen zur Prüfung und Ausstellung einer Ein-fuhrerlaubnis vorgelegt.

376 Partien Pistazien in Schale mit insgesamtca. 8.976 t (= 40 % der beprobten Partien), aberkeine Partie Pistazienkerne, wurden − offenbarauf Grund überhöhter Aflatoxingehalte − nichtzur Erteilung der Einfuhrerlaubnis vorgeführt undsomit nicht in die EU eingeführt.

• Eigene Untersuchungen

Um den Anteil eigener amtlicher Untersuchun-gen zur Beurteilung der Einfuhrfähigkeit der ira-nischen Pistazien deutlich zu verstärken, wurdenim HI im Jahr 2000 folgende Maßnahmen zurVerbesserung des Probendurchsatzes umge-setzt:

• personelle Verstärkung der Arbeitsgruppe,

• Fertigstellung und Inbetriebnahme einesgeeigneteren Probenvorbereitungsraumes

• Anschaffung zusätzlicher Geräte zur Zer-kleinerung und Homogenisierung der Pro-ben.

Diese Maßnahmen waren sehr wirksam: Obwohlder o. g. Probenvorbereitungsraum mit den neu-en Geräten erst zum 1. August in Betrieb ge-nommen werden konnte, konnten im letztenDrittel des Berichtjahres nahezu ebenso vielePartien iran. Pistazien in Steinschale vorbereitetund untersucht werden, wie im gesamten Jahr1999.

Insgesamt 38 Einfuhr-Partien sowie eine in ei-nem Röstbetrieb verarbeitete Partie iranischerPistazien in der Steinschale (zusammen 108Einzelproben) wurden im Jahr 2000 vom HIselbst untersucht. Davon waren 32 Partien(82 %) zu beanstanden (Tabelle 15).

Da bereits ein Einzelprobenbefund über 2 µgAflatoxin B1 pro kg zu einer Beanstandung führt,selbst wenn die beiden übrigen Teilproben keineBefunde aufweisen, waren auch drei von zehnPartien mit einem mittleren Aflatoxin B1-Gehaltzwischen 0 und 2 µg/kg auf Grund entsprechen-der überhöhter Einzelprobenbefunde abzulehnen(siehe die mit # bezeichneten Proben in Tabelle14). In den Einzelproben der beanstandetenPartien wurden überhöhte Aflatoxin B1-Gehaltezwischen 2,4 µg/kg und bei fünf Partien über 100µg/kg (max. 242 µg/kg) festgestellt.

Die aufgrund eigener amtlicher Untersuchungenbereits in den Jahren 1998 und 1999 festge-stellte hohe Beanstandungsquote bei Einfuhr-untersuchungen iran. Pistazien in der Stein-schale (jeweils rund 70 %) wurde im Jahr 2000

mit 82 % noch übertroffen. Inzwischen wurdediese hohe Beanstandungsquote des HI durchseit Anfang 2000 bis Ende April 2001 an insge-samt rund 90 untersuchten Partien mit einemWert von 83,3 % untermauert.

Bei der Rückweisungsquote durch die freienLaboratorien war gegenüber den Jahren 1998und 1999 im Berichtsjahr 2000 ein deutlicherAnstieg von 23 bzw. 24 % auf nunmehr ca. 40 %zu verzeichnen.

Von vier vom HI untersuchten Partien blan-chierte iranische Pistazienkerne war keine Par-tie aflatoxinfrei. Es waren zwar keine Beanstan-dungen auszusprechen, allerdings unterschritteine Partie mit einem Aflatoxin B1-Gehalt vonüber 1,8 µg/kg nur knapp den Grenzwert.

Andere Arten von SchalenobstNur zwei von sechs aus dem Einzelhandel ent-nommene Proben (je 3 kg) ungeschälte Para-nüsse waren nicht zu beanstanden. Die vierübrigen Proben enthielten im verzehrbaren AnteilAflatoxin B1-Gehalte von 90 µg/kg über300 µg/kg bis im Extremfall 596 µg/kg, was einerbis zu 300fachen Überschreitung der noch zu-gelassenen Höchstmenge entspricht. Der Ge-samtaflatoxin-Gehalt dieser letztgenannten Pro-be lag sogar über 1.000 µg/kg. Die o. g. Befundedecken sich mit unseren Ergebnissen aus frühe-ren Jahren. Sie wurden auch als EU-Schnellwarnungen weitergemeldet. Die extremhohen Gehalte wurden dabei von Fachkollegenbestätigt, die 10 kg-Sammelproben aus ganzenPartien untersuchten.

Die Ursache ist in unzulänglichen Bedingungenbei Ernte, Transport und Weiterverarbeitung(Trocknung etc.) im Erzeugerland zu suchen.Zur dringend notwendigen Qualitätsverbesse-rung dieses Lebensmittels wurde seitens deszuständigen Bundesministeriums inzwischeneine amtliche Vorführpflicht gemäß § 48 (1) Nr. 3LMBG für einzuführende Partien Paranüsse inSchale erlassen.

Paranusskerne sind hiervon nicht betroffen. Beiunseren Untersuchungen in früheren Jahrenkam es hier relativ selten zu geringfügigenHöchstmengenüberschreitungen im AflatoxinB1-Gehalt. Die Kerne werden bereits im Ur-sprungsland geknackt, handverlesen und ge-trocknet. Dabei werden offenbar schlechte Ex-emplare mit hoher Effektivität aussortiert.

Verbesserungsbedürftig sind hier allerdings nochdie Lagerbedingungen und die Verpackung, dadie im Handel befindlichen Paranusskerne häu-fig etwas trocken und abgelagert schmeckten.Ersetzen der üblichen Zellophanbeutel durchMetallfolienbeutel oder vergleichbare Verpak-

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Jahresbericht 2000

kungen könnte die sensorische Qualität der Pa-ranusskerne verbessern.

Zwei bei einem norddeutschen Importeur be-probte Partien chinesische Erdnüsse inSchale erwiesen sich als einwandfrei, ebensowie drei Einzelhandelsproben.

Auch zwei bei norddeutschen Verarbeitern la-gernde Partien Erdnusskerne (eine davon ausden USA) waren nicht zu beanstanden. Dagegenwar eine ebenfalls bei einem norddeutschenVerarbeiter beprobte 6 t-Partie südafrikanischerErdnusskerne mit Aflatoxin B1-Gehalten von 7,5und 4,5 µg/kg in zwei der drei Teilsammelprobennicht zum Verzehr geeignet. Die Untersuchungder amtlichen Gegenprobe (ebenfalls drei Teil-sammelproben zu je 10 kg) durch ein Handels-labor ergab in einer der Teilsammelproben einenGehalt von 8,8 µg Aflatoxin B1 pro Kilogramm,während die übrigen beiden 10 kg-Proben je-weils B1-Gehalte von 0,6 µg/kg aufwiesen. Ur-sprünglich waren vom Importeur der Partie beiEinfuhr nur 3 kg und vom Verarbeitungsbetriebnur 6 kg Probe entnommen und in ein Handels-labor zur Untersuchung gegeben worden: BeideMuster waren hinsichtlich Aflatoxinen ohne Be-fund. Dieses Beispiel dokumentiert nochmalseindrucksvoll die Notwendigkeit für Importeureund Verarbeiter, sich hinsichtlich der Mindest-Probenmengen an den Vorgaben der EU-Richtlinie 98/53/EG auszurichten, wonach beieiner 6 t-Partie wenigstens 80 Einzelproben à300 g − mithin insgesamt wenigstens 24 kg (auf-geteilt in 3 x 8 kg) − zu entnehmen sind.

Die genannte Richtlinie gilt als Standard für dieamtliche Probenahme und Untersuchung aufAflatoxine in bestimmten Lebensmitteln. Sie istjedoch zudem (ganz allgemein) als Probenah-meverfahren in der Tabelle 2 im Anhang der EG-Kontaminanten-Verordnung (Verordnung (EG)Nr. 194/97 künftig ersetzt durch Verordnung(EG) Nr. 466/2001) vorgegeben und stellt damitauch eine Richtschnur für die Erfüllung derSorgfaltspflicht des Importeurs oder Verarbeitersdar.

Seit September 2000 besteht für türkische Ha-selnüsse einschließlich Haselnussmus auf-grund von in der Vergangenheit festgestelltenerhöhten Aflatoxingehalten bis zum 1.8.2001eine amtliche Vorführpflicht gemäß § 48 (1) Nr. 3LMBG. Im Rahmen der Durchführung dieserMaßnahme wurden im Oktober 2000 stichpro-benartig zwei Partien ganze türk. Haselnussker-ne à 25 t beprobt und die je 2 x 3 Teilsammel-proben à 10 kg untersucht: Beide Partien warenhinsichtlich der Aflatoxin-Gehalte von einwand-freier Beschaffenheit, desgleichen auch eineweitere in einem norddeutschen Lebensmittel-verarbeitungsbetrieb entnommene 3 kg-

Sammelprobe Haselnusskerne. Bei ganzen Ha-selnüssen bzw. Haselnusskernen sind Bean-standungen wegen überhöhter Aflatoxin-Gehaltesehr selten, im Allgemeinen müsste derartigeWare bereits optisch auffallen.

Im Rahmen der stichprobenartigen Kontrolle imZuge der o. g. § 48-Vorführpflicht wurden imBerichtsjahr auch drei Partien gemahlene bzw.gehackte Haselnusskerne beprobt und auf dieAflatoxingehalte hin untersucht. Zwei dieserPartien wiesen mit 2,1 µg/kg bzw. 5,5 µg/kg zuhohe Gehalte an Aflatoxin B1 auf und wurdendaher nicht zur Einfuhr freigegeben, während diedritte Partie mit einem Gehalt an Aflatoxin B1von 1,2 µg/kg als importfähig zu beurteilen war.Eine Ausweitung der stichprobenartigen amtli-chen Einfuhruntersuchungen im Rahmen der§ 48-Maßnahmen wird angestrebt.

Im übrigen wurden elf Proben gemahlene Ha-selnüsse (100 bis 3.000 g) aus dem Groß- undEinzelhandel entnommen und hier untersucht.Neben zwei Proben mit Aflatoxin B1-Gehaltenknapp unter dem Grenzwert von 2 µg/kg ist eineEinzelhandelsprobe mit 2,8 µg Aflatoxin B1 proKilogramm hervorzuheben. Letztere wurde be-anstandet.

Wie in früheren Jahren wurden hier keine gan-zen sondern ausschließlich zerkleinerte Man-deln untersucht. Von 16 untersuchten Probengemahlenen Mandeln aus dem Einzelhandelwaren elf kontaminiert und eine Probe über-schritt mit 3,7 µg Aflatoxin B1 pro Kilogramm diezulässige Höchstmenge. Die Kontaminationsratefiel mit 69 % im Berichtsjahr nach einem Anstiegauf 83 % in 1999 etwa wieder auf den Wert von1998 (62 %) zurück, während die Beanstan-dungsquote mit 6 % auf dem Niveau von 1999(4 %) blieb (Tabelle 15).

Eine von 15 untersuchten Haselnusspasten(2,6 µg B1/kg) sowie drei von 13 untersuchtenPistazienpasten (Aflatoxin B1-Gehalte von 2,1,2,3 und 2,5 µg/kg) überschritten nur relativknapp die zulässige Höchstmenge. Zwei der dreibeanstandeten Pistazienpasten stammten dabeivom gleichen Erzeuger. Sonstige Nusspastenaus anderen bzw. aus nicht näher deklariertenNussarten wiesen lediglich in einem Fall einesehr geringe Kontamination mit Aflatoxinen auf(Tabellen 14 und 15).

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Hygiene Institut Hamburg

Tabelle 14 : Aflatoxinuntersuchungen

Anzahl der Proben / Partien* mit Aflatoxingehalten(Angabe in µg/kg)

AnzahlProben

bzw.Parti-en*

Afla-toxin-haltige

Proben/Parti-en*

bem./bea.

Proben/Parti-en*

B10

B1>0-2

B1>2-4

B1>4-50

B1>50

Σ0

Σ>0-4

Σ>4-8

Σ>8-100

Σ>100

GewürzeChilis 14 9 3 5 6 2 1 - 5 8 1 - -Curcuma 4 2 - 3 1 - - - 2 2 - - -Curry 1 - - 1 - - - - 1 - - - -Ingwer, gemahlen 10 3 - 10 - - - - 7 3 - - -Muskatnüsse 4 3 - 1 3 - - - 1 3 - - -Paprika 6 4 1 2 3 - 1 - 2 3 - 1 -Pfeffer 1 1 - - 1 - - - - 1 - - -ÖlsaatenSonnenblumen-kerne

9 3 1 7 1 - 1 - 6 2 - 1 -

Schalenfrüchte mit SchaleErdnüsse in Schale 5* 2* - 3 2 - - - 3 2 - - -Paranüsse in derSchale

6 5 4 1 1 - - 4 1 1 - - 4

Iran. Pistazien inder Schale

39* 39* 32* - 10# 2 21 6 - 12 2 23 2

Ganze NusskerneErdnusskerne 3* 2* 1* 1* 1* - 1* - 1* 1* 1* - -Haselnusskerne 4* 3* - 2* 2* - - - 1* 3* - - -Pistazienkerne 4* 4* - - 4* - - - - 4* - - -Gemahlene NüsseHaselnüsse 14 12 3 2 9 2 1 - 2 11 - 1 -Mandeln, gemahlen 16 11 1 5 10 1 - - 5 10 1 - -Getreide/GetreideerzeugnisseBuchweizen 10 1 - 9 1 - - - 9 1 - - -Maismehle, Polenta 12 1 - 11 1 - - - 11 1 - - -Weizen 1 - - 1 - - - - 1 - - - -Cornflakes 2 1 - 1 1 - - - 1 1 - - -GenussmittelKakaopulver 6 - - 6 - - - - 6 - - - -kakaohaltige Ge-tränkepulver

3 - - 3 - - - - 3 - - - -

SüßwarenHalwa 12 5 4 8 - 2 2 - 7 3 - 2 -SpeiseeisherstellungserzeugnisseHaselnusspaste 15 9 1 7 7 1 - - 6 8 1 - -Pistazienpaste 13 6 3 7 3 3 - - 7 6 - - -Sonstige Nuss-pasten (Walnuss,Mandel, Erdnussetc.)

5 1 - 4 1 - - - 4 1 - - -

TrockenfrüchteFeigen, getrocknet 4 3 1 1 2 - - 1 1 2 - - 1Gesamt 223* 130* 55* 93

*: bei diesen Zahlenangaben sind ganze Partien enthalten, die aus bis zu jeweils drei Teilsammelproben bestehen#: drei dieser Partien waren auf Grund einzelner Teilproben mit überhöhtem Aflatoxin B1-Gehalt zu beanstanden

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Jahresbericht 2000

Trockenfrüchte

Von vier Proben türkische Trockenfeigen wieseine hochkontaminierte Probe (Mischprobe auszehn Packungen à 500 g) einen Aflatoxin B1-Gehalt von 103 µg/kg und einen Gesamtaflato-xingehalt von 175 µg/kg auf. Die übrigen dreiProben waren bezüglich Aflatoxinen nicht zubeanstanden. Eine dieser Proben aus einemVerarbeitungsbetrieb hatte jedoch mit 6,9 µg/kgeinen erhöhten Gehalt an Ochratoxin A.

SüßwarenAufgrund früherer Beanstandungen in Bremenwurden im Berichtsjahr insgesamt zwölf Probender orientalischen Schaumzuckerware Halwaauf Aflatoxine untersucht. Hauptbestandteilesind hier i. Allg. Sesambrei und Zucker, danebengelegentlich z. B. Pistazienkerne oder als Aro-mastoff Vanilleextrakt oder Vanillin. Zwei Pak-

kungen unterschiedlicher Lots eines mit Vanillearomatisierten Halwa eines belgischen Vertrei-bers enthielten 40,8 bzw. 7,7µg Aflatoxin B1 proKilogramm, ein weiteres Halwa des gleichenVertreibers mit Zusatz von Pistazienkernen wies2,4 µg Aflatoxin B1 pro Kilogramm auf. Auch einHalwa eines türkischen Herstellers enthielt2,8 µg Aflatoxin B1 pro Kilogramm. Die übrigenacht Proben Halwa, darunter ein Sonnenblu-menhalwa aus ukrainischer Produktion warenaflatoxinfrei, allerdings wiesen von den zwölfuntersuchten Produkten zehn Kennzeichnungs-mängel auf.

Andere ProdukteVon hier untersuchten Proben Getreide, Getrei-deerzeugnissen, sowie mehreren Kakaopulvernbzw. kakaohaltigen Getränkepulvern war hin-sichtlich der Aflatoxingehalte keine Probe zubeanstanden (Tabelle 14).

Tabelle 15 : Kontaminations- und Beanstandungsquoten bei untersuchten aflatoxinhaltigen Lebensmitteln

Anzahl deruntersuchtenProben/ Par-

tien

Anzahl kon-taminierter

Proben/ Par-tien

Kontamina-tionsquote

Anzahlbeanstan-

deterProben

Beanstan-dungs-quote

Chili-Gewürz 14 9 64 % 3 21 %Paprika-Gewürz 6 4 67 % 1 17 %Sonnenblumenkerne 9 3 33 % 1 11 %Paranüsse in Schale 6 5 83 % 4 67 %Pistazien in Schale 39* 39* 100 % 32* 82 %Erdnusskerne 3* 2* 67 % 1* 33 %Haselnüsse, gemahlen 14* 12* 86 % 3* 21 %Mandeln, gemahlen 16 11 69 % 1 6 %Halwa 12 5 42 % 4 33 %Haselnusspaste für Spei-seeiszubereitung

15 9 60 % 1 7 %

Pistazienpaste für Spei-seeiszubereitung

13 6 46 % 3 23 %

Feige, getrocknet 4 3 75 % 1 25 %*: hier sind ganze Partien enthalten, die aus bis zu jeweils drei Teilsammelproben bestehen

5.1.1 Aflatoxin M1Vom Veterinäramt Grenzdienst wurde eine Par-tie Sprühmagermilchpulver aus Estland be-probt und zur Untersuchung auf Aflatoxin M1eingeliefert. Gemäß Vereinbarung innerhalb dernorddeutschen Kooperation (NoKo) wurde diehomogenisierte Sammelprobe zur Untersuchungan das Landesveterinär- und Lebensmittel-Untersuchungsamt Mecklenburg-Vorpommern inRostock (LVL MV) gesandt: Aflatoxin M1 war inder gezogenen Probe nicht nachweisbar (Nach-weisgrenze: 0,005 µg/kg).

5.2 Ochratoxin ABei Ochratoxin A (OTA) handelt es sich um einMykotoxin, welches im Unterschied zu den Afla-toxinen auch in pflanzlichen Erzeugnissen hiesi-gen Ursprungs vorkommt. Gesetzliche Höchst-mengen für Ochratoxin A sind in der Deutsch-land bislang noch nicht erlassen, auf EU-Ebenewerden Höchstgehalte für Ochratoxin A von 5µg/kg bei ganzen Getreidekörnern (inklusiveReis und Buchweizen) und von 3 µg/kg bei Ge-treideerzeugnissen diskutiert.

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Hygiene Institut Hamburg

In der Tabelle 16 sind die Ergebnisse der imJahr 2000 im HI durchgeführten Ochratoxinun-tersuchungen zusammenfassend aufgelistet: Eswurden 135 Lebensmittelproben mit elf zusätzli-chen Einzelproben – insgesamt also 146 Einzel-proben – untersucht. Durch das Monitoring-Programm waren OTA-Untersuchungen in Roh-kaffeeproben und in Tomatenmarks vorgegeben.

Von insgesamt 51 untersuchten Proben Getrei-de und Getreideerzeugnissen fielen im Be-richtsjahr erneut die Buchweizenmehle auf. Allezehn untersuchten Buchweizenmehle warenochratoxinhaltig, zwei dieser Proben enthieltenGehalte über 3 µg OTA pro kg (jeweils 4,7 µgOTA pro kg).

Die fünf untersuchten Proben Rohkaffee (Her-kunft: mittel- und südamerikanische Staatensowie Kenia), die in der Freizone Hamburg ent-nommen wurden und für in Norddeutschlandansässige Verarbeiter bestimmt waren, stamm-ten aus jeweils mehrere Tonnen umfassendenPartien und bestanden aus je drei Einzelprobenà 10 kg. In den Proben aus zwei Partien (Keniaund Neu Guinea) war OTA nicht nachweisbar,während zwei weitere Partien (Herkunft: Brasili-en bzw. Peru) im Durchschnitt nur geringe Men-gen an Ochratoxin A (unter 0,4 µg/kg) enthielten.Lediglich eine aus Kolumbien stammende Partiewies im Durchschnitt der drei entnommenenTeilsammelproben einen etwas höheren OTA-Gehalt von 0,7 µg/kg auf.

Im Jahr 2000 wurde in einer von fünf eingelie-ferten Röstkaffeeproben ein Gehalt von 1,1 µgOTA pro kg festgestellt, während die übrigenProben unauffällig bezüglich des OTA-Gehalteswaren. Gesundheitlich als bedenklich war keineder ochratoxinhaltigen Kaffeeproben zu beurtei-len.

Außer Kaffees wurden Kakaoproben und ka-kaohaltige Getränkepulver neben Aflatoxinenauch auf OTA untersucht: Sowohl die sechsKakaos (OTA-Gehalte zwischen 0,6 und1,5 µg/kg) als auch die drei untersuchten Ge-tränkepulver (OTA-Gehalte zwischen 0,11 und0,15 µg/kg) waren OTA-haltig. Berücksichtigtman bei den drei letztgenannten Erzeugnissenden jeweiligen Kakaoanteil (laut Deklarationzwischen 19 und 23 %), so ergaben sich für daseingesetzte Kakaopulver OTA-Gehalte zwischen

0,5 und 0,8 µg/kg. Allerdings war selbst dasKakaopulver mit der höchsten festgestelltenOTA-Kontamination noch nicht zu beanstanden.

Von fünf untersuchten Proben Bier aus nord-deutscher Produktion enthielt eine Probe 0,19 µgOTA pro kg, die übrigen Bier-Proben wiesenOTA-Gehalte zwischen 0,03 und 0,04 µg/kg auf.

Auch sechs untersuchte Weißweine aus demMittelmeerraum (Israel und Zypern) waren er-wartungsgemäß unauffällig im OTA-Gehalt.

Dagegen waren die OTA-Gehalte in drei voninsgesamt elf untersuchten Proben Rot- bzw.Roséwein, die ebenfalls aus dem Mittelmeer-raum stammten, mit Werten von 0,7 und 0,8µg/kg als erhöht zu beurteilen. Die Proben wur-den deshalb bemängelt.

Bei einer von vier untersuchten Proben getrock-neter Feigen aus der Türkei, die bezüglich derAflatoxingehalte unauffällig war, wurde ein er-höhter OTA-Gehalt von 6,9 µg/kg festgestellt,eine weitere Probe enthielt mit 2,1 µg OTA prokg ebenfalls noch eine OTA-Menge, die auf eineKontamination der Feigen mit entsprechendenSchimmelpilzen schließen lässt. Interessanter-weise war eine stark mit Aflatoxin B1 behafteteweitere Probe Trockenfeigen bezüglich desOTA-Gehaltes (0,9 µg/kg) eher unauffällig.

Auch sowohl drei im Berichtsjahr untersuchteProben Korinthen als auch elf Proben Sultani-nen waren durchweg mit Ochratoxin A kontami-niert. Beanstandet wurde eine Korinthenprobemit 18,5 µg OTA pro kg, sowie zwei Sultaninen-proben mit OTA-Gehalten von 11,5 und14,9 µg/kg (Tabelle 17).

Von einer 4,3 t-Partie Haselnusskerne mit Näs-seschaden wurden vom zuständigen Zollamtentsprechend der EU-Probenahme-Richtlinieinsgesamt 18 kg entnommen und dem HI inAmtshilfe zwecks Untersuchung auf Genus-stauglichkeit zugestellt. Die Ware enthielt in denTeilproben 4 und 6 % schimmelige Kerne undwurde daher gemäß § 17 (1) Nr. 1 LMBG alsgenussuntauglich beurteilt. Erwartungsgemäßwurden in den beiden Teilsammelproben (à9 kg) zwar nur geringe Aflatoxin B1-Gehalte um0,4 µg/kg festgestellt. Dagegen wiesen beideTeilproben deutlich erhöhte Ochratoxin A-Gehalte (0,8 und 1,8 µg/kg) auf.

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Jahresbericht 2000

Tabelle 16: Ochratoxin A-Untersuchungen

Gesamt-Anzahl der

Proben / Par-tien

Anzahl der OTA-haltigen Proben

/ Partien

bem/beaProben

niedrigsterWert

(µg/kg)

höchsterWert

(µg/kg)

Median

GetreideBuchweizen-mehl

10 10 2 0,3 4,7 1,2

Dinkel 1 1 - 1,0 1,0 1,0Gerstengrieß 1 1 - 0,2 0,2 0,2Maismehle,Grieß, Polenta

5 2 - 0,1 0,2 0,2

Roggen, ganzeKörner

13 5 - 0 0,7 0

Weizen, ganzeKörner u. Mehl

19 2 - 0 0,5 0

Cornflakes 2 - - 0 0 0GenussmittelKakao 6 6 - 0,6 1,5 0,9kakaohaltigeGetränkepul-ver

3 3 - 0,11 0,15 0,14

Rohkaffee 5* 3* - 0 0,7 0,4Röstkaffee 5 2 - 0 1,1 0GetränkeBier 5 5 - 0,03 0,19 0,03Rot/Rosé-Weine

11 11 3 0,02 0,8 0,1

Weißweine 6 5 - 0 0,06 0,04SchalenfrüchteHaselnussker-ne, ganz

1* 1* - 1,3 1,3 1,3

TrockenfrüchteFeigen, ge-trocknet

3 3 1 0,9 6,9 2,1

Korinthen 3 3 1 2,6 18,5 3,2Rosinen 3 2 - 0 1,3 1,0Sultaninen 11 11 2 0,4 14,9 2,6GemüseerzeugnisseTomatenmark 22 3 - 0 0,2 0Gesamt 135* 79* 9*: hier sind ganze Partien enthalten, die aus bis zu jeweils drei Teilsammelproben bestehen

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Hygiene Institut Hamburg

Tabelle 17: Kontaminations- und Beanstandungsquoten bei untersuchten ochratoxinhaltigen Lebensmit-teln

Anzahl deruntersuchten

Proben/Partien

Anzahl kontami-nierter Pro-ben/Partien

Kontamina-tionsquote

Anzahlbeanstan-

deterProben

Beanstan-dungsquote

Buchweizenmehl 10 10 100 % 2 20 %

Rot-/Roséweine 11 11 100 % 3 27 %

Feigen, getrocknet 3 3 100 % 1 33 %

Korinthen 3 3 100 % 1 33 %

Sultaninen 11 11 100 % 2 18 %

5.3 PatulinInsgesamt zehn Apfelsäfte – u. a. hiesiger Er-zeuger – wurden gemäß getroffenen Vereinba-rungen im Rahmen der NoKo im Berichtsjahrvom Landesveterinär- und Lebensmittel-Untersuchungsamt Mecklenburg-Vorpommern inRostock (LVL MV) auf das Mykotoxin Patulinuntersucht (Tabelle 18).

Patulin kommt vor allem in faulendem Obst,insbesondere in Kernobst vor. Bei acht Probenlag der Patulingehalt unterhalb der Nachweis-grenze von 5 µg/kg, in den übrigen beiden Pro-ben wurden geringfügige Patulingehalte zwi-schen 5 und 10 µg/kg festgestellt. Die Probenerreichten damit weder den WHO-Richtwert von50 µg/kg noch den auf internationaler Ebenediskutierten Grenzwert für Patulin von 25 µg/kg.

Tabelle 18: Patulinuntersuchungen

Gesamt-Anzahl der

Proben

Anzahlpatulin-haltigerProben

Anzahlbem/bea Proben

Patulingehalte (µg/kg bzw. µg/l)

<5 5-10 10-50 >50

Apfelsaft 10 2 - 8 2 - -

5.4 FusarientoxineAuch die Untersuchungen auf die Fumariento-xine Deoxynivalenol (DON), Zearalenon (ZON)und Fumonisine erfolgten im Rahmen der Nord-deutschen Kooperation (NoKo) vereinbarungs-gemäß im LVL MV (Tabellen 19 und 20).

Für das zur Gruppe der Trichothecene gehören-de DON, welches innerhalb dieser Gruppe vonMykotoxinen für Getreide die größte Bedeutungbesitzt, wurde in Österreich ein Grenzwert (500µg/kg für Weichweizen) festgelegt, der in der EUauch als Eingreifwert für zum Direktverzehr vor-gesehene Getreidekörner und Getreideproduktevorgeschlagen wurde.

In den 16 im Berichtsjahr untersuchten Erzeug-nissen wurde lediglich in einer Probe Öko-Roggen ein geringfügiger DON-Gehalt nachge-wiesen (Nachweisgrenze: 50 µg/kg), der jedochnoch unter der Bestimmungsgrenze von100 µg/kg lag (Tabelle 19).

Für ZON wurde vom BgVV als Grenzwert fürSpeisegetreide 50 µg/kg vorgeschlagen. In einerProbe ganzer Weizenkörner aus biologischemAnbau wurde ein ZON-Gehalt von 72,2 µg/kgfestgestellt, der auf eine Kontamination des Ge-treides schließen lässt. Es wurde eine Bemän-gelung ausgesprochen und eine regelmäßigeÜberprüfung seitens des Erzeugers auf dasbetreffende Fusarientoxin mit Ablehnung vonChargen, die mehr als 50 µg ZON pro Kilo-gramm enthalten, empfohlen. Drei weitere Pro-ben (Weizenmehl: 12,8 µg/kg) sowie zwei Pro-ben Roggenkörner aus biologischem Anbau desgleichen Erzeugers enthielten ebenfalls geringeMengen ZON (< 10 µg/kg sowie 23,7 µg/kg). Imletzteren Fall wurde ebenfalls regelmäßige ent-sprechende Qualitätskontrolle seitens des Er-zeugers angeregt.

Fumonisine stammen von dem SchimmelpilzFusarium moniliforme, der auf Mais vorkommtund die Pflanze schon auf dem Feld befallenkann. Höhere Gehalte können für Erkrankungenbei Menschen und Tieren verantwortlich sein,

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76

Jahresbericht 2000

u. a. wird ein Zusammenhang zwischen demVorkommen des Pilzes und dem Auftreten vonSpeiseröhrenkrebs beim Menschen vermutet.

Fumonisine wurden in zwei von zehn unter-suchten Maiserzeugnissen festgestellt: Ein ausBio-Anbau stammendes Maismehl enthielt65,1 µg Fumonisin B1 pro kg, ein ebenfalls ausBio-Anbau stammendes Maismehl enthielt250 µg Fumonisin B1 pro kg und 62,5 µg Fumo-nisin B2 pro kg, also insgesamt ca. 312 µg Ge-samtfumonisin pro kg. Ein derartiger Gehalt ist

nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnis-stand zwar noch nicht zu beanstanden, dochwurde auch in diesen beiden Fällen den Verant-wortlichen empfohlen, bei regelmäßigen Quali-tätskontrollen die Maischargen auf ihre Fumo-nisingehalte überprüfen zu lassen und Chargenmit über 500 µg Fumonisinen pro kg künftigabzulehnen.

Tabelle 19: Untersuchungen auf Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZON)

DON ZONGesamt-zahl derProben/Partien

DON-haltigeProben/Partien

bem/beaProben/Partien

Gesamt-zahl derProben/Partien

ZON-haltigeProben/Partien

bem/beaProben/Partien

GetreideRoggen, ganze

Körner,3 1 - 3 2 -

Roggenmehl,Roggen-schrot

1 - - 1 - -

Weizen, ganzeKörner,

5 - - 5 1 1

Weizenmehle,Weizen-grieße

5 - - 5 1 -

Gerste, ge-mahlen

1 - - 1 - -

Buchweizen-grütze

1 - - 1 - -

Gesamt 16 1 - 16 4 1

Tabelle 20: Fumonisin-Untersuchungen

Gesamtzahl Fumonisinhaltige Proben bem/bea Proben

Maismehle, Polenta 10 2 -

Maisstärke 1 - -

Gesamt 11 2 -

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Hygiene Institut Hamburg

6 Rückstände und Umweltschadstoffe

6.1 Radioaktivitätsuntersuchungen,Amtliche Messstelle für Radioaktivität 02020

Schwerpunkt der kontinuierlichen Überwachungvon Lebensmitteln und Bedarfsgegenständenmit Radionukliden (u. a. Cäsium-134, Cäsium-137 und Strontium-90) sind im vierzehnten Jahrnach dem Ereignis von Tschernobyl Messpro-gramme für den Bund und das Land Hamburg.Dabei sind die festgelegten Messprogrammedes Bundes und der Länder aufeinander abge-stimmt.

Die Vorgaben des Messprogrammes für dasLand Hamburg erfolgen ebenfalls auf derGrundlage des „Gesetzes zum vorsorgendenSchutz der Bevölkerung gegen Strahlenbela-stung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG)".

Das Messprogramm zur Überwachung von ra-dioaktiven Stoffen in Lebensmitteln ergibt sichnach dem Warenkorbprinzip. Wie in den ver-gangenen Jahren wurden Grundnahrungsmittelwie Milch, Fleisch, Gemüse und Getreide unter-sucht sowie Muttermilch von Hamburger Frauen.Ebenfalls wurden Lebensmittel mit saisonalenSchwerpunkten wie Wildfleisch, Waldpilze, Nüs-se, Oster-/Weihnachtsschokoladen, sowie Ver-dachtsproben, die von Bürgern eingereicht wur-den, geprüft.

Nach § 3 Abs. 1 des Strahlenschutzvorsorgege-setzes (StrVG) im Rahmen des IntegriertenMess- und Informationssystems zur Überwa-chung der Umweltradioaktivität (IMIS) wurdenLebensmittelproben, Babynahrung, importierteRohtabake und Arzneimittelausgangsstoffe un-tersucht. Für diese Messungen sind Art, Umfangund Entnahmetermin vom BMU festgeschrieben.

Das Messprogramm enthält damit verbindlicheVorgaben für die Durchführung der routinemäßi-gen Überwachungsmaßnahmen durch die zu-ständigen Behörden des Bundes und der Länderund stellt daher ein bundeseinheitliches Vorge-hen sicher.

An die umfangreichen Untersuchungsprogammeschließen sich auch Bewertung der Ergebnisse,Unterrichtung und Beratung der Behördenleitungund Informationsweitergabe an die Öffentlichkeitan.

GrenzwerteDie maximale kumulierte Radioaktivität von Cä-sium-134 und -137 darf nach den Verordnungen(EWG) Nr. 737/1990 bzw. 686/1995 (bis31.03.2000) und 616/2000 (bis 31.03.2010) überdie Einfuhrbedingungen für landwirtschaftlicheErzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nachdem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl fol-gende Werte nicht überschreiten:

• 370 Becquerel pro Liter bzw. Kilogramm fürMilch und Milcherzeugnisse, sowie speziell fürLebensmittel für die Ernährung von Kleinkin-dern während der ersten vier bis sechs Le-bensmonate.

• 600 Becquerel pro Kilogramm für alle anderenLebensmittel.

Die Verordnung (EURATOM) Nr. 3954 für Ra-dioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln imFalle eines nuklearen Unfalls oder einer anderenradiologischen Notstandssituation, geändertdurch die Verordnung Nr. 2218/89 vom18.07.1989 und ergänzt durch die Verordnung(EURATOM) Nr. 770/90 der EG-Kommissionvom 29.03.1990, regelt die höchstzulässigeKontamination der Radionuklide Iod, Gesamtcä-sium, Strontium und Plutonium.

ErgebnisseNach den Vorgaben der Messprogramme wur-den 405 Proben (281 aus Deutschland und 124aus dem Ausland) gammaspektrometrisch aufradioaktive Stoffe untersucht. Davon waren 42Proben aus EU-Ländern, 84 Proben aus Dritt-ländern sowie unbekannter Herkunft.

Gemäß § 3 StrVG waren 184 Proben auf Gam-ma-Strahler und 31 Proben auf Strontium-90 zuuntersuchen. Wegen des weiter stark abgeklun-genen Kontaminationspiegels ist die Verlänge-rung der Messzeit notwendig geworden, um diegeforderten Nachweisgrenzen (kleiner als0,2 Bq/kg bzw. Bq/l für Gamma-Strahler, bezo-gen auf Co-60) zu erhalten.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Probenaufgeführt, bei denen eine Radioaktivität über2 Bq/kg Gesamtcäsium festgestellt wurde:

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Jahresbericht 2000

Tabelle 21: Gesamtcäsium in Lebensmitteln über 2 Bq/kg

ZEBS Produkt Proben-zahl

Inland Ausland >2 Bq/kgInl./Ausl.

Maximal-wert

Bq/kg

Bemerkungen

06 Rindfleisch 16 9 7 1 / - 9,7 NFZ Bad Bramstedt10 Seefische 16 12 4 2 / - 13,9 Dorsch/Butt -

Ostsee23 Hülsenfrüchte/

Ölsamen12 1 11 - / 1 3,4 Haselnüsse; Türkei

27 Pilze 25 9 16 6 / 16 170,0 /410,3

Russland, Polenund Deutschland

29 Frischobst 33 18 15 - / 4 - / 9,7 4 Heidelbeeren;Ukraine

47 Tee 5 - 5 - / 3 - / 4,2 Schwarztee/Grüntee

53 Gewürze 4 - 4 - / 1 - / 3,6 Lorbeerblätter; Bul-garien

• Milch48 pasteurisierte Vollmilchproben aus dem Han-del wurden im Rahmen des Landesprogrammes,sowie zwölf Rohmilchproben im Rahmen desBundesprogrammes von zwei Hamburger Refe-renz-Bauernhöfen untersucht. Dabei lagen die

Werte von Gesamtcäsium unterhalb der Labor-nachweisgrenze von 0,2 Bq/l und die für Stronti-um-90 unterhalb 0,02 Bq/l. Die Jahresmittelwerteunserer Untersuchungsergebnisse (seit 1961)sind in der folgenden Abbildung dargestellt:

61 65 70 75 80 85 90 95 2000Jahr

0

1

2

3

4

5

6

7

8 Strontium 90Gesamtcäsium

Bq/l

Abbildung 2: Radioaktive Stoffe in Frischmilch − Jahresmittelwerte

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Hygiene Institut Hamburg

• Humanmilch Hamburger FrauenDie ermittelten Gehalte an Radionukliden fürGesamtcäsium und Kalium-40 in 18 Mutter-milchproben von Hamburger Frauen lagen beiallen Proben unter der Labornachweisgrenzevon 0,2 Bq/l, so dass sich für das Jahr 2000 wiein den Vorjahren keine signifikanten Gehalte anGesamtcäsium ergaben.

Weiteres zu Muttermilchuntersuchungen sieheAbschnitt 6.5.

• Baby- und KleinkindernahrungIm Rahmen des IMIS-Messprogramms für denNormalbetrieb sowie des Landesprogrammswurden Radioaktivitätsbestimmungen an Säug-lings- und Kleinkindernahrung durchgeführt. Diemeisten Werte der 13 auf Radiocäsium unter-suchten Proben (Gemüse-, Milch- oder Fleisch-basis) lagen unter der Labornachweisgrenze von0,2 Bq/kg.

• FischVier Süßwasserfische aus der HamburgerTeichwirtschaft, 16 Seefische aus der Nord-/Ostsee, dem Atlantik und dem Mittelmeer wie-sen geringe Belastung mit Radionukliden auf,während bei den Fischen aus der Ostsee, wieButt und Dorsch, noch vereinzelt überdurch-schnittliche Gesamtcäsiumgehalte bis zu14 Bq/kg auftraten.

• Fleisch, WildSchlachttiere, Geflügel und Wild aus Nord-deutschland und dem Ausland waren wenigbelastet.

Bei allen untersuchten Proben lag der Gehalt anRadiocäsium unter der Labornachweisgrenzevon 0,2 Bq/kg. Hingegen wies eine Probe Rind-fleisch einen Cäsiumgehalt von 10 Bq/kg auf.

• Frischobst- und GemüseDie Messergebnisse für Freilandgemüse (33Proben), Frischobst (28 Proben) und Kartoffeln(6 Proben) aus dem Hamburger Raum und ausanderen Gebieten Deutschlands sowie aus demAusland ergaben keine nennenswerte Radioakti-vitäten. Alle Proben lagen unter der Nachweis-grenze von 0,2 Bg/kg. Ausgenommen hiervonist, wie auch schon in den Vorjahren, das Bee-renobst. In vier Heidelbeer-Proben aus derUkraine wurden Gesamtcäsiumgehalte von biszu 10 Bq/kg ermittelt.

Sieben Forschungsproben (eingemachtes Ge-müse, Obst und Saft aus dem Jahre 1986) einesInstituts waren unauffällig in ihren Gehalten anGesamtcäsium und Strontium-90.

• PilzeWaldpilze, insbesondere Pfifferlinge aus Russ-land und Polen, Spitzmorcheln aus der Türkeisowie Maronen, Birkenpilze, Perlstäblinge, Rie-senbovist und Safranschirmlinge aus dem In-land, wiesen weiterhin höhere Gehalte an Ra-diocäsium auf (bis zu 410 Bq/kg) und liegendamit noch deutlich höher in ihrer Restbelastungals in anderen Lebensmitteln.

• TeeEs wurden vier Proben schwarzer Tee aus Indi-en, Sri Lanka und der Türkei sowie eine Probegrüner Tee aus Japan untersucht. Die Gehaltean Gesamtcäsium lagen unter 5 Bq/kg (sieheTabelle 21)

• ArzneimittelausgangsstoffeBei der Untersuchung von fünf Arzneimittelaus-gangsstoffen aus Drittländern wurden nur Cäsi-umgehalte unter 2 Bq/kg gemessen.

• GesamtnahrungZur Ermittlung einer mittleren täglichen Aufnah-me der Radionuklide Cäsium-134 und Cäsium-137 sowie des natürlich vorkommenden Kalium-40 und somit zur Abschätzung der Radioaktivi-tätsbelastung der Bevölkerung in der Gesamt-nahrung wurden 2000 wie in den vergangenenJahren 52 Wochensammelproben der Perso-naltagesverpflegung einer Hamburger Kantinezugrundegelegt.

Bei der Berechnung der Radioaktivitätszufuhrwird von einem mittleren Tagesverzehr von2,3 kg pro Tag und Person ausgegangen.

Die Radioaktivitätsüberwachung in der Gesamt-nahrung findet in Hamburg seit 1963 statt. DieUntersuchungen von 2000 zeigen, dass die Be-lastung der Gesamtnahrung im Durchschnittunterhalb der Labornachweisgrenze liegt.

Die nachfolgende graphische Darstellung spie-gelt die jährliche Radionuklidzufuhr pro Personund Jahr mit der Gesamtnahrung von 1963 bis2000 wieder:

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Jahresbericht 2000

63 65 70 75 80 85 90 95 2000Jahr

0

1

2

3

4

5

Bq/a.P. in Tausend

Strontium 90Gesamtcäsium

Abbildung 3: Aufnahme radioaktiver Stoffe mit der Gesamtnahrung

• FazitDie Ergebnisse der Messung des Jahres 2000zeigen, dass die in Hamburg erzeugten undangebotenen Lebensmittel und Bedarfsgegen-stände nur noch äußerst geringe Gehalte künst-licher radioaktiver Stoffe aufweisen. Das be-deutet bezüglich der Aufnahme von Nahrungs-mitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungskeine bzw. nur sehr geringe Aktivitätskonzentra-tionen an Radiocäsium (im Bereich der Labor-nachweisgrenze von 0,2 Bq/kg bzw. Bq/l bezo-gen auf Cobalt-60).

Die individuellen Essgewohnheiten einiger Ver-braucher, die z. B. eine ausgesprochene Vorlie-be für wildwachsende Pilze und Wildfleisch vor-weisen, sind nicht repräsentativ für den Bevölke-rungsdurchschnitt. Da diese Produkte nicht zuden Grundnahrungsmitteln zählen und norma-lerweise nur in geringen Mengen verzehrt wer-den, besteht vorläufig keine gesundheitlicheGefährdung durch deren Verzehr.

Daher ist in den kommenden Jahren hinsichtlichder Strahlenbelastung keine nennenswerte Auf-nahme von Radiocäsium durch den Verzehr vonLebensmitteln zu erwarten.

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Hygiene Institut Hamburg

6.2 Pestizidrückstände und organische Kontaminanten in Lebens-mitteln pflanzlicher Herkunft

217 Lebensmittelproben pflanzlicher Herkunftwurden auf die Rückstände von verschiedenenPflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungs-mitteln (PSM) untersucht.

Dieses waren acht Proben Hülsenfrüchte, Ölsa-men, Schalenobst, drei Proben Kartoffeln, 87Proben Frischgemüse, 31 Proben Gemüseer-zeugnisse, 84 Proben Frischobst, drei ProbenTee, teeähnliche Erzeugnisse und eine ProbeGewürze. Die Obst- und Gemüseproben, über-wiegend vom Hamburger Obst- und Gemüse-großmarkt, bildeten auch dieses Jahr wieder denSchwerpunkt der Rückstandsuntersuchungen.

Darin enthalten sind auch 57 Proben für dasnationale Monitoring-Programm nach §§ 46 c - eLMBG bzw. für das koordinierte Überwachungs-programm der EU. Im Rahmen des Monitoringshat Hamburg Chinakohl, Wirsingkohl, Tomaten-mark und TK-Erbsen geprüft.

Es wurden an den 217 Proben ca. 338 diskreteProbenaufarbeitungen durchgeführt, um auf einSpektrum von durchschnittlich etwa 200 ver-schiedenen Pflanzenschutz- und Schädlingsbe-kämpfungsmitteln (PSM) zu untersuchen.

Von den 217 Lebensmitteln pflanzlicher Herkunftsind elf (5 %) wegen Höchstmengenüberschrei-tungen nach RHmV beanstandet worden, bei117 (54 %) Proben waren ein bis mehrere PSM

nachweisbar, lediglich bei 89 Proben (41 %)waren mittels der durchgeführten Analysen keineRückstände nachweisbar.

Zum Vergleich liegt die Beanstandungsquotedes bundesweiten Monitorings von 1998 bei3,5 %.

Von insgesamt 84 untersuchten Obstprobenwaren sechs (7 %) zu beanstanden, 47 (56 %)hatten mindestens einen Wirkstoffbefund, derunterhalb der Höchstmenge nach RHmV lag und31 (37 %) Proben waren ohne Befund.

Von den 118 untersuchten Gemüseproben wa-ren drei (3 %) zu beanstanden, 66 (56 %) hattenmindestens einen Wirkstoffbefund, der unterhalbder Höchstmenge nach RHmV lag und 49 (41%) Proben waren ohne Befund.

Frisches Obst ist somit tendenziell (siehe Bean-standungsquote) stärker mit Rückständen anPSM belastet als Gemüse. Dieses zeigt sichebenfalls bei den Mehrfachbefunden an Organo-chlor- und Organophosphorpestiziden (siehe6.2.1). Befunde mit sechs und mehr Stoffen (biszu 16 verschiedene) kamen ausschließlich beimObst vor. Auch die anderen Mehrfachbefunde(zwei bis fünf Stoffe) wurden überwiegend beimObst ermittelt.

Tabelle 22: Untersuchungen von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft auf Pflanzenschutz- und Schädlings-bekämpfungsmittel

Summe %1 Inland %1 Import %1

Proben insgesamt 217 100 110 51 107 49davon Obst 84 39 29 14 55 25Gemüse 118 54 73 34 45 20übriges2 15 7 7 3 8 4

Proben mit Rückständen > HM3 11 5 2 1 9 4davon Obst 6 3 1 0,5 5 2Gemüse 3 1 1 0,5 2 1übriges2 2 1 0 0 2 1

Proben mit Rückständen < HM3 117 54 64 30 53 24davon Obst 47 22 16 8 31 14Gemüse 66 30 45 21 21 9,5übriges2 4 2 3 1 1 0,5

Proben ohne Rückstände 89 41 44 20 45 21davon Obst 31 14 12 6 19 9Gemüse 49 23 27 12 22 10übriges2 9 4 4 2 5 2

1) in Prozent der 217 Proben2) übriges: Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst, Kartoffeln, Tee, teeähnliche Erzeugnisse, Gewürze3) HM: Höchstmenge nach RHmV

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Jahresbericht 2000

6.2.1 Organochlor- und OrganophosphorpestizideDie 180 Untersuchungen auf Organochlor- undOrganophosphorpestizide wurden mit der klassi-schen DFG S 19 / § 35 LMBG-Methode durch-geführt. Es wurden neun (5 %) Beanstandungenwegen Höchstmengenüberschreitungen mitfolgenden Lebensmittel/Wirkstoffkombinationenfestgestellt: TK-Erbsen (Procymidon), Himbee-ren (Tolylfluanid), Himbeeren (Cyprodinil), Kir-schen (Procymidon), Mangos (Imazalil), Möhren(Lindan), Physalis (Chlorthalonil), Tee (Fenva-lerat) und Weintrauben (Quinalphos).

Von den 180 Proben konnte bei 85 Lebensmit-teln (47 %) kein PSM nachgewiesen werden, z.B. bei Kartoffeln (n = 3). Andererseits wurden ineiner Probe (Weintrauben) zwölf und in einerweiteren (Weintrauben) 16 verschiedene PSManalysiert.

Insgesamt ergaben sich bei 180 untersuchtenProben 222 Wirkstoffbefunde, entsprechend 1,2Stoffe pro Probe, bei einem rückstandfreienAnteil von 47 % 2,3 Stoffe pro positive Probe.

Häufig wurden folgende Wirkstoffe (siehe Abbil-dungen) analysiert (Befundhäufigkeit n > 10):Azinphosmethyl (n = 10), Captan (n = 11),Chlorpyrifos (n = 11), Dichlofluanid (n = 12),Iprodion (n = 10), Parathion (n = 11), Procymi-don (n = 18) und Vinclozolin (n = 29).

Azinphosmethyl wurde nur in Obst (Weintrau-ben, Kern- und Steinobst) nachgewiesen.

Captan wurde ebenfalls nur in Obst (Beeren-,Kern- und Steinobst) gefunden.

Chlorpyrifos wurde überwiegend in Obstprobenwie Beeren-, Kernobst und Zitrusfrüchten analy-siert, während bei Gemüse nur zwei Befundewaren.

Auch Dichlofluanid war nur in einer Gemüse-probe (Möhren) und überwiegend bei Obst (Erd-beeren und Kernobst) nachweisbar.

Iprodion wird sowohl bei Gemüse und Obst,speziell Beerenobst und Steinobst angewandt.

Auch bei Parathion lag der Schwerpunkt derBefunde bei Obst (Weintrauben, Kern- undSteinobst) und war weiterhin nur in zwei Gemü-seproben nachweisbar.

Procymidon wurde sowohl bei Gemüse, speziellbei TK-Erbsen und Obst, speziell Weintrauben,Kern- und Steinobst angewandt.

Vinclozolin wurde mit Abstand am häufigstenanalysiert, hauptsächlich in Gemüse (Salat,Kohl, Fenchel) und drei Befunde bei Beerenobstund ein Befund bei Kiwis. Besonders häufig wa-ren die Befunde bei TK-Erbsen: von 18 unter-suchten Proben war in elf Vinclozolin nachweis-bar.

Tabelle 23: Befunde der Untersuchung auf Organochlor- und Organophosphorpestizide

Summe ohne 1 Stoff 2 Stoffe 3 Stoffe 4 Stoffe 5 Stoffe 6 Stoffe 7 StoffeProben 180 85 42 27 9 7 6 1 1

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Chl

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nvin

phos

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(n)

Abbildung 4: Nachgewiesene Pflanzenschutzmittel in Frischgemüse (n = 87) bestimmt mit derDFG S 19 / § 35 LMBG-Methode

0

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(n)

Abbildung 5: Nachgewiesene Pflanzenschutzmittel in Gemüseerzeugnissen (n = 31) bestimmt mit derDFG S 19 / § 35 LMBG-Methode

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Jahresbericht 2000

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2

4

6

8

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(n)

Abbildung 6: Nachgewiesene Pflanzenschutzmittel in Frischobst (n = 84) bestimmt mit derDFG S 19 / § 35 LMBG-Methode

6.2.2 Fungizide mit Dithiocarbamat-WirkstoffenRückstände an Dithiocarbamat- und Thiuramdi-sulfid-Fungiziden (z. B. Mancozeb, Maneb, Pro-pineb, Thiram, Zineb) werden durch Hydrolysezu Schwefelkohlenstoff in Summe erfasst.

Bei 104 Untersuchungen an Lebensmittelnpflanzlicher Herkunft wurde eine Probe (1 %)Artischocken aus Spanien wegen einer Höchst-mengenüberschreitung nach RHmV beanstan-det. In 74 Proben (71 %) waren Dithiocarbamatenicht nachweisbar.

Von den 30 Proben (29 %), in denen Rückstän-de von Dithiocarbamaten nachweisbar waren,waren 15 Kohlproben. Es ist bekannt, dass In-haltsstoffe von Kohlarten wie Senfölglykosideoder Phytoalexine besonders im Zusammen-hang mit Frost als Schwefelkohlenstoff-Precursor auftreten können, so dass die erhalte-nen Ergebnisse nicht notwendigerweise dasErgebnis einer Dithiocarbamat-Anwendung seinmüssen.

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Hygiene Institut Hamburg

6.2.3 BromidVon 54 Untersuchungen war der gaschromato-graphische Nachweis auf das BegasungsmittelBromid bei 19 Proben (35 %) positiv. Eine vondiesen (2 % der insgesamt auf Bromid unter-suchten Proben), kalifornische Walnüsse, war

aufgrund einer Höchstmengenüberschreitungnach RHmV zu beanstanden. Bei den weiteren35 Proben (65 %) konnte Bromid nicht nachge-wiesen werden.

6.2.4 Untersuchungsschwerpunkt ZitrusfrüchteBesonders beim Handel weisen Zitrusfrüchteund hier besonders Zitronen eine hohe Fehler-quote von ca. 25 % in Bezug auf die Kennzeich-nung bundesweit auf. In Hamburg ergab sich1997 bei der Untersuchung von Zitrusfrüchtensogar eine Beanstandungsquote von ca. 50 %.Eine Vielzahl der Proben sind entweder gar nichtoder als unbehandelt gekennzeichnet, obwohldie Früchte eindeutig Rückstände aufwiesen.

Dieses Ergebnis hatten das Hygiene Institut bzw.die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Sozialesin Zusammenarbeit mit dem Verband des Han-seatischen Frucht-Import- und Großhandelse. V., Hamburg zum Anlass genommen, einMerkblatt zur Kennzeichnung der Anwendungvon Oberflächenbehandlungsmitteln bei Zitrus-früchten zu erarbeiten. Dieses Merkblatt wurdeim September 1999 vom Hanseatischen Frucht-Import- und Großhandels e. V., Hamburg verteiltund auch veröffentlicht, u. a. in „Der Lebensmit-telbrief" (Heft 9+10 u. 11+12, 1999).

Im Winter 1999/2000 sind 26 Proben Zitrus-früchte (Orange, Zitrone, Grapefruit, Clementine)auf Rückstände an PSM und Nacherntebe-handlungsmitteln (z. B. Thiabendazol, Imazalil)

untersucht worden. Diese Schwerpunktaktionsollte die Wirksamkeit der o. g. Aufklärungs-kampagne im Hinblick auf die Auslobungen „oh-ne Konservierungsstoffe" und „naturrein" und dierichtige Kennzeichnung von Oberflächenbe-handlungsmitteln bei Zitrusfrüchten überprüfen.

Von den 26 Proben waren 20 (77 %) nicht zubeanstanden. Bei sechs Proben (23 %) wurdenBeanstandungen ausgesprochen: fünf (19 %)wegen Kennzeichnungsmängeln (vier LMBG u.ZZulV, eine NKV), eine wegen mikrobiologischerMängel und keine Probe wegen Höchstmengen-überschreitungen nach RHmV.

Sämtliche Proben waren auf dem Obst- undGemüsegroßmarkt gezogen worden, so dassKennzeichnungsfehler durch den Einzelhandelausgeschlossen werden konnten. Eine Bean-standungsquote von 19 % wegen Kennzeich-nungsmängeln (unzulässige Hinweise auf Natur-reinheit, irreführende Hinweise „Ohne Konservie-rungsstoffe", fehlende Kenntlichmachung vonOberflächenbehandlungsmitteln) ist aufgrund dervorangegangenen Aufklärungskampagne immernoch als sehr hoch anzusehen.

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Jahresbericht 2000

6.3 Pestizidrückstände und organische Kontaminanten in Le-bensmitteln tierischer Herkunft

6.3.1 Pestizidrückstände

Tabelle 24: Verteilung der insgesamt untersuchten Proben auf Pestizidrückstände (n = 281)

ZEBS/Probenart Plan-proben

Gezieltentn.

Proben

Inland Proben>HM

Aus-land

DavonEinfuhr-

Kon-trollen*

Proben>HM

01-02 Milch, -produkte 14 - 13 - 1 1 -03 Käse 12 12 - -06 Fleisch

Rind 13 4 2 - 15 15 -Darm, Rind 2 - - - 2 2 2Schwein 3 - - 3 - -Darm, Schwein 14 - - - 14 14 -Schaf/Lamm 3 - - - 3 3 -Darm, Schaf 1 - - - 1 1 -Kaninchen 7 - - - 7 7 -Wild 9 - - - 9 9 -Strauß - 1 - - 1 - -

08 WurstwarenKalbsleberwurst 11 - 11 - - - -

10-11 Fisch, -erzeugnisseLachs 32 - - - 32 2 -Sonstige Fische/ Fi-scherzeugnisse

5 - - - 5 5 -

Wissenschaftliche Untersuchungen, FischeAale, Flundern, Brassen 150 - 150 - - - -

Gesamt 273 8 176 - 105 59 2*: Einfuhrkontrollen an der EU-Grenzkontrollstelle Hafen Hamburg

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Im Jahr 2000 ging der Anteil der Einfuhr-kontrollen u. a. bedingt durch die BSE-Problematik auf 21 % der gesamt untersuchtenProben zurück. Zwei Proben von diesen 59 Pro-ben (3 %) entsprachen nicht den rechtlichenAnforderungen der Bundesrepublik. Es handeltesich um zwei Proben indische Rinderdärme, diebeide erhebliche Höchstmengenüberschreitun-gen für die HCH‘s aufwiesen. In einer der beidenProben lag zusätzlich der Gehalt an Fenvaleratüber der Höchstmenge. Die Ergebnisse führtenzu einer EU-Schnellwarnung.

Weitere wichtige Schwerpunkte bildeten im Jahr2000 das bundesweite Monitoring (53 ProbenZiegenkäse, Kalbsleberwurst und Lachs) und einwissenschaftliches Untersuchungsprogramm zurBelastung der Elbe und der Elbnebenflüsse (150Proben Fische).

• Milch, Milchprodukte, KäseNeben der kontinuierlichen Überwachung vonMilch aus Beständen Hamburger Betriebe(n = 13), wurde im Rahmen des bundesweitenMonitorings Ziegenkäse (n = 12) untersucht,beide Lebensmittelgruppen zeigten unauffälligeBelastungen. Die zusätzlich ins Untersuchungs-spektrum aufgenommenen polareren WirkstoffeEthion, Coumaphos und Dicofol wurden nichtnachgewiesen. Eine Probe Milchpulver ausEstland war praktisch rückstandsfrei.

• Belgischer PCB/PCDD/F-SkandalIm Nachgang zum belgischen Skandal von 1999wurden drei Verdachtsproben belgischesSchweinefleisch und eine Verdachtsprobe Lein-saat untersucht. Das PCB-Screening ergabnormal niedrige Belastungen.

- Schweinefleisch: 0,003 bis 0,04 mg SummePCB im kg Fett(Höchstwert/Eingriffswert 200 ng/kg Fett)

- Leinsaat: PCB’s nicht nachweisbar

• Fleisch und FleischerzeugnisseIn den vergangenen Jahren zeigten die Einfuhr-kontrollen von Rindfleisch aus Argentinien undUruguay immer wieder erhöhte Gehalte an En-dosulfan und Cypermethrin. 1999 musste erst-mals eine Probe Rind aus Argentinien wegendes Endosulfangehaltes beanstandet werden.Die Verfolgsproben aus dem Jahr 2000 entspra-chen jedoch erfreulicherweise den rechtlichenAnforderungen.

Allerdings wiesen auch in diesem Jahr drei vonzehn argentinischen Proben erhöhte Gehalte anCypermethrin auf (Gehalte von 0,038, 0,063 und0,119 mg/kg Fett, Höchstmenge 0,2 mg/kg Fett),während der Wirkstoff in allen anderen Rind-fleischproben nicht nachweisbar war (Brasilien

(n = 4), Uruguay (n = 1) (alle Proben Einfuhr-kontrollen) und Deutschland (n = 2, NRKP)).

Die seit 1995 hier im Haus durchgeführten Ein-fuhrkontrollen haben einige Pestizid-Problemfelder für Importproben aufgezeigt. Ne-ben der Endosulfan-/Cypermethrin-Problematikin Rindfleisch (s. o.) waren dies insbesondere:

- immer wieder erhöhte Gesamt-DDT-Gehaltein Schaffleisch aus Neuseeland

- erhöhte Gehalte an Organochlorver-bindungen in Proben aus China, insbeson-dere ß-HCH- und Gesamt-DDT-Höchstmen-genüberschreitungen in chinesischen Ka-ninchen

- HCH- und Gesamt-DDT-Höchstmengen-überschreitungen in gesalzenen Schafs-därmen aus Pakistan

Generell hat sich die Rückstandssituation 2000verglichen mit den vorhergehenden Jahren nichtgeändert und kann insgesamt als erfreulich an-gesehen werden. Zwar fallen nach wie vor Ein-zelproben durch höhere Gehalte auf, so warenz. B. auch im Jahr 2000 einzelne DDT-Gehalteoder HCH-Gehalte in Schaf aus Neuseelandoder Kaninchen aus China erhöht, Höchstmen-gen wurden aber nicht überschritten. Gleichesgilt für die Organochlorbelastungen von 15 un-tersuchten chinesischen Därmen (14 xSchwein, 1 x Schaf).

Zwei Proben Rinderdärme aus Indien wiesenallerdings erhebliche Höchstmengenüber-schreitungen für vier HCH-Isomere auf (bis zur36-fachen Überschreitung) und in einer Probeauch für das synthetische Pyrethroid Fenvalerat(17-fache Überschreitung). Derartig hohe Rück-standsgehalte deuten auch vor dem Hintergrundder vorhandenen Isomerenvertei-lung/Metabolisierung nicht auf eine endogeneBelastung der Tiere, sondern auf eine nachträg-liche Kontamination der Därme.

Wildimporte (n = 10) und die im Rahmen desbundesweiten Monitorings untersuchte Kalbsle-berwurst (n = 11) zeigten unauffällige Belastun-gen.

• Fische und FischerzeugnisseDer überwiegende Anteil der Proben wurde imRahmen eines wissenschaftlichen Unter-suchungsprogrammes (n = 150) und des bun-desweiten Monitorings (Lachs, n = 30) unter-sucht und wird im Zusammenhang mit Ergebnis-sen anderer Bundesländer dort bewertet, wobeidie Belastungen von pazifischem Lachs (n = 2,Einfuhrkontrolle) deutlich unter denen des euro-päischen Zuchtlachses (Monitoring) lagen, ins-besondere die Gehalte der persistenten Organo-chlorverbindungen Dieldrin, DDT‘s, PCB’s und

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Parlare, die sämtlich unterhalb des Minimalge-haltes des europäischen Zuchtlachses lagen.Ebenso waren Alaska Pollock (n = 2) und Nil-barsch (n = 1) nur in Spuren belastet.

6.3.2 PCDD/F UntersuchungenEin wissenschaftlichen Untersuchungsprogrammzur Dioxinbelastung in Taiwan umfasste 84 Um-weltproben.

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6.4 Pharmakologisch wirksame StoffeHöchstmengen für Tierarzneimittelrückstände inNahrungsmitteln tierischen Ursprungs sowieAnwendungsverbote für bestimmte Stoffe wer-den gemeinschaftsweit geregelt über die Ver-ordnung (EWG) Nr. 2377/90. Hiervon unbe-nommen gilt entsprechend der Richtlinie96/22/EG für Stoffe mit hormonaler bzw. thy-reostatischer Wirkung sowie für ß-Agonisten eingenerelles Anwendungsverbot als Wachstums-förderer in der Tiermast.

Der Schwerpunkt der Untersuchungen aufpharmakologisch wirksame Stoffe lag auf derPrüfung von Import-Proben, die vom Veterinär-amt Grenzdienst bei der Einfuhr über den Ham-burger Hafen entnommen werden. Außerdemwurden die aufgrund des Nationalen Rück-standskontrollplanes geforderten Unter-suchungen an Proben vom Schlachthof und anProben aus dem lebenden Tierbestand durch-geführt.

6.4.1 Import-UntersuchungenDa über den Hamburger Hafen ein großer Teilder Lebensmittel-Importe − insbesondere dieEinfuhr aus Drittländern − abgewickelt wird, istdie Überwachung dieser Proben von überregio-naler Bedeutung. In Absprache mit dem Grenz-dienst wurde ein Probenplan erstellt, der eineregelmäßige stichprobenartige Probenziehung

über das Spektrum der importierten Lebensmit-tel vorsieht.

Insgesamt wurden 124 aus Drittstaaten impor-tierte Proben auf verschiedene pharmakologischwirksame Stoffe untersucht. Sie wurden bei derEinfuhr vom Veterinäramt Grenzdienst entnom-men und uns zur Untersuchung übersandt.

Tabelle 25: Anzahl und Herkunft der untersuchten Proben aus Drittstaaten

Wirkstoffe Anzahl Herkunft der ProbenFleisch/-erzeugnisse Stoffe mit horm. Wirkung 16 Argentinien, Brasilien, Neuseeland, Chile ß-Agonisten 9 Argentinien, Brasilien, Neuseeland, Australien Antibiotika 11 Argentinien, Brasilien, Neuseeland Antiparasitika 17 Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, AustralienGeflügel Stoffe mit horm. Wirkung 8 Thailand, Brasilien, Israel ß-Agonisten 4 Brasilien, Thailand Antibiotika 18 Brasilien, Thailand, Chile, Israel Nitrofurane 28 Thailand, Brasilien, IsraelEipulver Nitrofurane 1 USAKrustentiere Stoffe mit horm. Wirkung 5 Thailand, Indonesien, Vietnam, Kanada Antibiotika 7 Indonesien, Thailand, Vietnam, Myanmar, Bangladesch

• Fleisch und FleischerzeugnisseBei den 53 untersuchten Proben Fleisch undFleischerzeugnisse handelt es sich überwiegendum Rindfleisch aus Südamerika und Lamm-bzw. Schaffleisch aus Neuseeland und Australi-en. Untersucht wurde auf hormonell wirksameStoffe (19-Nortestosteron, Methyltestosteron undTrenbolon), ß-Agonisten, Antibiotika (Sulfonami-de, Tetracycline und Chinolone) und Antiparasi-tika (Ivermectin, Abamectin, Doramectin, Epri-nomectin und Moxidectin). Es gab keine positi-ven Befunde.

• GeflügelEs wurden 58 Proben Geflügel untersucht. Dabeihandelt es sich überwiegend um Importe ausThailand und Brasilien. Zur Untersuchung kaminsbesondere Hähnchen- und Putenfleisch, ver-einzelt auch Entenfleisch. Geprüft wurde aufNitrofurane, Kokzidiostatika, Antibiotika (Sulfo-namide, Tetracycline), ß-Agonisten und hormo-nell wirksame Stoffe (Trenbolon, 19-Nortesto-steron und Methyltestosteron).

In einer Probe Hähnchenbrust aus Thailandwurden 19 µg/kg Nicarbazin festgestellt. Nicar-bazin ist zur Verhütung der Kokzidiose als Fut-termittelzusatzstoff bei Masthühnern zugelassen.Eine Höchstmengenregelung gibt es für diesen

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Stoff bisher nicht. Daher ist eine Beanstandungnur möglich, wenn die vorgeschriebene Warte-zeit nach Anwendung des Stoffes nicht einge-halten wurde. Dieses ist jedoch aufgrund derHöhe des gefundenen Nicarbazin-Gehaltes nichtanzunehmen.

• EipulverEine Probe Hühnereigelbpulver aus USA wurdeauf Nitrofurane, Nicarbazin und Clopidol unter-sucht. Es waren keine Rückstände nachweisbar.

• KrustentiereAuch die untersuchten Krustentiere wiesen keineRückstände auf. Zur Untersuchung kamen ins-besondere Garnelen aus Südostasien (vorwie-gend Thailand und Indonesien) sowie zwei Pro-ben Hummer aus Kanada. Geprüft wurde aufhormonell wirksame Stoffe (19-Nortestosteronund Trenbolon) und auf die Antibiotika Tetracy-cline und Sulfonamide.

6.4.2 Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP)Die Rückstandsuntersuchungen an Schlacht-tieren und Tieren aus Erzeugerbetrieben werdendetailliert durch den Nationalen Rückstandskon-trollplan vorgegeben. Vorgeschrieben ist hiersowohl die Mindestzahl der zu untersuchendenStichproben als auch die Art der Wirkstoffe, aufdie bei bestimmten Tierarten geprüft werdenmuss. Die Anzahl der in einem Jahr zu untersu-chenden Proben beruht auf den Schlachtzahlenbzw. auf dem Tierbestand des jeweiligen Vorjah-res.

Insgesamt wurden 16 Proben auf der Grundlagedes NRKP untersucht. 13 Proben stammten ausden Hamburger Schlachtbetrieben und drei Pro-ben aus dem lebenden Tierbestand. Rückständean pharmakologisch wirksamen Stoffen wurdenweder bei den Proben vom Schlachthof noch beiProben aus den Erzeugerbetrieben nach-gewiesen.

Tabelle 26: Im Rahmen des NRKP untersuchte Proben aus Schlacht- und Erzeugerbetrieben

Rinder Kühe Färsen Schweine SummeSchlachthof:Gestagene - - 1 - 1ß-Agonisten 1 1 - - 2Chloramphenicol 1 2 - - 3Sulfonamide 2 - - - 2Tetracycline 1 - - - 1Chinolone 1 - - - 1ß-Laktamantibiotika 1 1 - - 2Phenylbutazon - 1 - - 1Erzeugerbetrieb:ß-Agonisten 1 - - - 1Chloramphenicol 1 - - - 1Phenylbutazon 1 - - - 1Summe 10 5 1 0 16

Die gemäß NRKP vorgegebenen Untersuchun-gen auf Gestagene (1 Probe) und Phenylbuta-zon (2 Proben) wurden im Rahmen der Nord-

deutschen Kooperation von der Lebensmittel-und Veterinäruntersuchungsanstalt des LandesSchleswig-Holstein in Neumünster übernommen.

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6.5 MuttermilchuntersuchungenSeit der Erarbeitung von Richtlinien für Schad-stoffe in Muttermilch durch die Deutsche For-schungsgemeinschaft (DFG) im Jahre 1984 wirddie Milch Hamburger Mütter kontinuierlich aufOrganochlorpestizide, PCBs, Schwermetalle undMetalloide untersucht (weitere Untersuchung aufRadionuklide siehe Kap. 6.1).

Eine Beurteilung der Schadstoffbelastung inMuttermilch erfolgte in Mitteilung XII der Kom-mission zur Prüfung von Rückständen in Le-bensmitteln der DFG1, deren Richtwertempfeh-lungen das BGA gefolgt ist (siehe Abb. 7). Darinstellt die Kommission fest, dass aufgrund dervorliegenden Daten und toxikologischen Er-kenntnisse und unter Abwägung eines Nutzen-Risiko-Vergleichs eine viermonatige Periode desVollstillens für den Säugling optimal ist.

Bei keiner der 18 Muttermilchproben, die 2000untersucht wurden, erreichten oder überschrittendie Analysendaten die empfohlenen BGA-Richtwerte für persistente Organochlorverbin-dungen, selbst wenn eine Tagesaufnahme von850 ml Muttermilch bei mehr als vier Monategestillten Säuglingen angenommen wird (sieheAbb. 7).

Zur Beurteilung der Schwermetall- und Metalloid-Gehalte liegen keine offiziellen Richtwerte vor.Die von uns ermittelten Schwermetall- und___________________1. Rückstände und Verunreinigungen in Frauenmilch,

Verlag Chemie, Weinheim 1984

Arsengehalte liegen ebenso wie in den Vorjah-ren in der Größenordnung, die für das jeweiligeElement von der DFG-Kommission in ihrer Mit-teilung1 berichtet wird. Dies gilt erfreulicherweiseauch weiterhin für Blei, Cadmium und Quecksil-ber. Für diese hat die Kommission zur orientie-renden Abschätzung die beobachteten Bela-stungsbereiche einer (vom ADI-Wert für Er-wachsenen) abgeleiteten „duldbaren Konzentra-tion" gegenübergestellt (a.a.O. S. 60). Die inHamburg 2000 ermittelten mittleren Gehaltelagen überwiegend unter der jeweiligen Bestim-mungsgrenze und damit deutlich unter diesen„duldbaren Konzentrationen".

Dies gilt auch, wenn man die Schwermetall-Richtwerte für Milch zum Vergleich heranzieht.Nur in einer Probe war der Bleigehalt auffällighöher.

Die Kommission kommt zu dem Schluss, dassbei Aufnahme derartig gering belasteter Mutter-milch gesundheitliche Risiken für die Säuglingenicht zu erwarten bzw. zu erkennen sind (a.a.O.S. 82).

Erfreulicherweise sinkt die Belastung der persi-stenten Organochlorverbindungen seit Jahrenkontinuierlich. Dieser bundesweit statistisch si-gnifikante Trend wird auch in den 2000 unter-suchten Proben Hamburger Mütter beobachtet,auch wenn sich für die PCBs ein, verglichen mitden beiden Vorjahren, etwas höherer Jahresme-dian aller Proben errechnet.

Tabelle 27: Schadstoffe in Muttermilch

Schwermetalle mg/kg Pestizide mg/kg Fettmax. Median min. max. Median

Blei 0,15 <0,01 HCB 0,022 0,076 0,045Cadmium 0,002 <0,001 α-HCH n.n. 0,003 n.n.

Quecksilber 0,015 0,002 β-HCH 0,009 0,049 0,025Arsen 0,024 <0,01 Lindan n.n. 0,004 0,002Kupfer 1,13 0,41 δ-HCH n.n. n.n. n.n.Eisen 3 1 Summe DDT 0,075 0,721 0,186Selen 0,091 0,005 Summe PCB × 1,64 0,256 1,084 0,523Nickel 0,167 0,029 Moschusxylol n.n. 0,008 0,005Chrom 0,241 0,037 Moschusketon n.n. 0,008 n.n.Zink 12,5 2,2 Parlar 50 n.n. 0,007 0,002

PCB 118 n.n. 0,024 0,013Dieldrin 0,004 0,009 0,006

Chlordan n.n. 0,018 0,010Heptachlorepoxid 0,004 0,016 0,007

untersuchte Proben: 18 n.n. = nicht nachweisbar, NWG i.d.R.: 0,0005 mg/kg Fett

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Organochlorpestizide und PCB’s in Frauenmilch Hamburger MütterEntwicklung 1985-2000

HCB α-HCH β-HCH δ-HCH Lindan DDT's PCB's0,0

0,2

0,4

0,6

0,8

1,0

1,2mg/kg Milchfett

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 19921993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000

HCB αααα-HCH ββββ-HCH Lindan DDT’s PCB‘s

BgVV-Richtwerte bei einer Aufnahme von:850 ml/Tag 1,2 9,6 1,9 19,1 9,6 1,9

250 ml/Tag 4,9 40,7 8,1 81,3 40,7 8,1

Ausschöpfung der BgVV-Richtwerte bei einer Aufnahme von:850 ml/Tag 3,2% 0% 1,4% 0,005% 2,0% 22,1%

250 ml/Tag 0,8% 0% 0,3% 0,001% 0,5% 5,2%

Abbildung 7

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6.6 Schwermetalle und MetalloideIm Rahmen der Überwachung von toxischenSchwermetallen und Metalloiden, sowie zur Er-fassung von essentiellen Elementen in Lebens-mitteln und Bedarfgegenständen laufen zur Zeitin Hamburg verschiedene Untersuchungspro-gramme.

Zur Beurteilung wurden das Gesetz über denVerkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mit-teln, Bedarfsgegenständen und Tabak-Erzeugnissen (LMBG) und dazu erlassene Ver-ordnungen, sowie die vom BgVV bekanntgege-benen Richtwerte von 5/97 herangezogen.

Die Überwachungsprogramme umfassten Pro-ben wie:

• die im Rahmen des Monitorings gemäß derAllgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durch-führung des Lebensmittel-Monitorings für 2000(AVV-LM),

• pflanzliche und tierische Lebensmittel imRahmen des Landesprogramms z. B. Gemüse

und Obst vom Großmarkt Hamburg, Fischeaus der Nord-/Ostsee,

• Importüberwachung von Fleisch, Seefischenund Kaviar, sowie Gesamtnahrung.

• Sonderprogramme wie die Untersuchung vonHumanmilch von Hamburger Frauen, Baby-und Kleinkindernahrung, landwirtschaftlicheErzeugnisse aus dem Bereich der ehemaligenSpülfelder im Hamburger Raum oder Gesamt-nahrung.

Im Jahr 2000 wurden 557 Proben mit über 2.850Einzelbestimmungen u. a. auf Blei, Cadmium,Quecksilber, Arsen, Selen, Thallium, Nickel,Chrom, Zink, Kupfer, Eisen, Silber, Aluminium,Zinn und Eisen untersucht.

Bei 15 Proben (3 %) wurde eine Beanstandungausgesprochen.

In Tabelle 28 findet sich die Ergebniszusam-menstellung dieser Untersuchungen.

6.6.1 Lebensmittel tierischer Herkunft• Fleisch und InnereienIm Rahmen des Nationalen Rückstandskontroll-planes wurde eine Probe Leber vom Rind aufBlei und Cadmium untersucht. Die Werte lagenim Bereich der jeweiligen Labornachweisgrenze.

Vier Proben Hähnchenbrustfleisch aus Israel,Thailand und Argentinien wurden auf Arsen un-tersucht. Die Ergebnisse waren niedrig und un-auffällig.

• Fisch und FischerzeugnisseIm Jahr 2000 wurden im Rahmen des Lebens-mittel-Monitorings 30 frische Lachse sowie 18Fische aus Nord/Ostsee gemäß Landespro-gramm, wie sieben Seelachse, ein Kabeljau,sechs Schollen und fünf andere Fischarten aufSchwermetalle und Metalloide untersucht. Inallen Fällen wurden die geltenden Grenzwertebzw. BgVV-Richtwerte nicht überschritten.

Im Bereich der amtlichen Einfuhrkontrollen undim Auftrag des Veterinäramtes Grenzdienst,Grenzkontrollstelle Hamburger Hafen, wurden34 Seefischproben, u. a.elf Haifisch- und siebenButterfischproben auf Quecksilber untersucht.Fünf Butterfische wurden wegen Überschreitungdes Grenzwertes nach der Schadstoff-Höstmengenverordung, Anhang zu § 1a der VO,Liste B, in Verbindung mit § 17 (1) Nr. 1 LMBGbeanstandet (s. Tabelle 28).

Im Rahmen der wiederholten Sonderuntersu-chung von Elbfischen wurden im Auftrage der− ARGE ELBE − wurden 20 Aale, 62 Brassenund 30 Flunder sowie sechs Flunder-Lebern auforganische und anorganische Schadstoffe, Blei,Cadmium, Quecksilber, Kupfer, Arsen, Zink bzw.Chrom untersucht.

Keine der untersuchten Proben hat den Grenz-wert für Quecksilber bzw. den Richtwert für Bleiund Cadmium überschritten.

Ausführliche Informationen sind den Berichtender Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung derElbe − ARGE ELBE − zu entnehmen.

• Krusten-, Schalen- und WeichtiereIm Jahr 2000 wurden wurden drei Proben Tin-tenfische und Meeresfrüchtecocktails meistensaus dem asiatischen Raum auf Cadmium unter-sucht.

Zwei Proben aus Indien wurden wegen Über-schreitung des fünf- bis siebenfachen BgVV-Richtwertes von 0,5 mg/kg für Cadmium nach§ 17 (1) Nr. 1 LMBG beanstandet und durftennicht eingeführt und vermarktet werden.

• KaviarIm Rahmen der Grenzüberwachung von Import-waren wurden 20 Kaviarproben aus dem Iran(9), Russland (3), Rumänien (2), den Vereinig-ten Arabischen Emiraten (2) und unbekannterHerkunft (4) auf ihren Gehalt an Borsäure, dieals Konservierungsmittel zugesetzt wird, unter-

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Jahresbericht 2000

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sucht. Fünf Proben überschritten die festgelegteHöchstmenge von 4 g Borsäure oder Natriumte-traborat (E 284 bzw. E 285) pro Kilogramm umdas Vielfache und wurden beanstandet (ZZulV

vom 29.01.1998, Anlage 5, Teil C „Andere Kon-servierungsstoffe“). Die Einfuhr und Vermark-tung dieser Kaviarproben in die BundesrepublikDeutschland wurde untersagt.

6.6.2 Pflanzliche LebensmittelZur Überwachung der Märkte und Großmärkte inHamburg wurde Freilandgemüse, Frischobstauch aus den lokalen aus den Anbaugebietendes „Alten Landes” und der „Vier- undMarschlande”, aus ökologischem Anbau sowieweitere Obst- und Gemüseerzeugnisse aus demIn- und Ausland auf Schwermetalle und Metalloi-de untersucht.

Die Blei- und Cadmiumgehalte lagen generellweit unter den entsprechenden BgVV-Richtwerten bzw. unter den Labornachweisgren-zen.

Wenig kontaminiert waren ebenfalls die meistenObst- und Gemüseerzeugnisse und Hülsen-früchte aus dem In- und Ausland.

Wie in den Vorjahren wurden Getreideuntersu-chungen aus dem Gebiet der ehemaligen Ham-burger Spülfelder auf Blei, Cadmium undQuecksilber durchgeführt.

Die ermittelten Cadmiumgehalte bei Weizen-und Roggenproben überschritten den BgVV-Richtwert von 0,1 mg/kg um das Zwei- bis Vier-fache. Der Quecksilbergehalt einer Roggenpro-be überschritt den BgVV-Richtwert von 0,03mg/kg um das Fünffache (0,175 mg/kg). DieseProben wurden beanstandet und durften nichtals Lebensmittel in den Verkehr gebracht wer-den.

KonservenAufgrund des ständig zunehmenden Anteils anlackierten Weißblechdosen wurden die Gehalte

von Zinn und Aluminium in Konserven, insbe-sondere von Gemüse- und Thunfischdosen,überprüft.

Die ermittelten Zinn- und Aluminiumwerte von 39Proben lagen in dem Bereich, der auch bei an-deren Dosenkonserven erreicht und toleriertwird. Die Zinnwerte lagen zwischen < 1 -26 mg/kg und die Alumiumwerte zwischen 0,05 - 1,6 mg/kg.

Zur Zeit werden im Codex-Komitee für Lebens-mittelzusatzstoffe und Kontaminanten Höchst-werte für Zinn in Konserven von 200 mg/kg fürflüssige Lebensmittel bzw. 250 mg/kg für festeLebensmittel diskutiert.

Sonderprogramm ÄpfelIm Auftrag der Umweltbehörde wurden zehnApfelproben im Umfeld einer Hamburger Ziege-lei auf Arsen, Cadmium, Blei und Quecksilberuntersucht. Dies geschah im Rahmen der Um-weltverträglichkeit im Zuge der geplanten Er-weiterung dieser Anlage zum Brennen von ke-ramischen Erzeugnissen aus Beimengungen(Spülfeld, Schlick, Kleie, Torf und Sand).

Die Ergebnisse der Schwermetallgehalte lagenbei allen zehn Proben weit unter den vom BgvVVbekanntgegebenen Richtwerten für Schadstoffein Lebensmitteln (Bundesgesundheitsblatt Nr.40, 5 (1997) 182 f)

6.6.3 Bewertung der ErgebnisseFür die toxikologische Bewertung eignen sich dievon der FAO/WHO vorgeschlagenen Grenz-werte, die vorläufig duldbaren wöchentlichenAufnahmemengen für eine 70 kg schweremännliche sowie 58 kg schwere weibliche Per-son. Orientierungshilfen können aber auchRichtwerte des BgVV für pflanzliche und tieri-sche Lebensmittel bieten.

• CadmiumHöhere Gehalte wurden wie im letzten Jahr inTintenfischen und Meeresfrüchten aus Südost-asien festgestellt.

Bei der Beurteilung von Schadstoffen in Le-bensmitteln ist Cadmium als besonders kritischzu bewerten. Aufgrund der Gesundheitsrisikendurch Cadmium empfiehlt die FAO/WHO täglichnicht mehr als 1 µg/kg Körpergewicht aufzu-nehmen. Höhere Cadmiumgehalte wurden imBereich Krusten-/Schalen-/Weichtierproben er-mittelt, so dass hier bei einseitigen Ernährungs-gewohnheiten eine Überschreitung dieses emp-fohlenen Aufnahmewertes denkbar ist.

• BleiDie hier untersuchten Lebensmittel (pflanzlichund tierisch) wiesen durchgängig Bleigehalteunter den jeweiligen Richtwerten des BgVV’s

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1997, so dass die von der FAO/WHO empfohle-ne wöchentliche maximale tolerierbare oraleBleiaufnahme von 3 mg/Person (dies entsprichteiner Bleimenge von 430 µg/Tag/Person) deut-lich unterschritten wurde.

• QuecksilberDie meisten Grenzwert-Überschreitungen fürQuecksilber, gemäß Schadstoffhöchstmengen-Verordung, wurden bei importierten Seefischenbesonders großer Raubfischarten (Hai- undButterfisch) festgestellt. In den anderen Fällenlagen die Werte deutlich unter diesem Grenzwertbzw. unter dem Richtwert für Quecksilber.

Damit liegen im Allgemeinen die ermittelten Er-gebnisse unter der vorläufigen duldbaren wö-chentlichen Aufnahmemenge für Quecksilbervon 290 µg/Person.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO setzteeine „duldbare wöchentliche Aufnahme" (AWI)von 0,35 mg Quecksilber pro Person fest, wovonnicht mehr als 0,2 mg durch Methylquecksilberausgemacht werden sollen. Ebenso empfahl daszuständige Komitee bei einer höheren wöchent-lichen Quecksilberbelastung eine zusätzlicheUntersuchung des Methylquecksilbergehaltes.Unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktorsvon zehn wurde ein akzeptierbarer Blutspiegelvon 0,02 mg/kg festgesetzt (WHO). Die wö-chentlichen Aufnahmemengen und prozentualeAuslastung des WHO-Wertes „Deutsche Gesell-schaft für Ernährung (DGE)" betragen derzeit:

ArsenDie Arsengehalte lagen bei Lebensmitteln wieGemüse, Obst, Geflügel usw. unter der Labor-nachweisgrenze von 0,01 mg/kg. Hingegen wie-sen Fische und Meeresfrüchte, auch aus Nord-und Ostsee, Arsengehalte von bis zu 15 mg/kgan überwiegend (> 90 %) organisch gebunde-nem Arsen auf. Die Organoarsenverbindungensind praktisch nicht bioverfügbar und werdenrasch aus dem Körper ausgeschieden. Anorga-nische Arsenverbindungen, die cancerogeneEigenschaften haben, können dagegen im Kör-per akkumuliert werden.

Gestützt auf die hier erfassten Gehalte anSchwermetallen und Metalloiden in den unter-suchten Proben bestehen mit einigen Ausnah-men keine gesundheitlichen Bedenken durchVerzehr von den angebotenen Lebensmitteln.

mg Hg WHO-WertWoche % AWI (mg/Woche)

__________________________________________Mann (70 kg) 0,117 33,5 0,35Frau (58 kg) 0,094 32,4 0,29

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Tabelle 28: Schwermetalluntersuchungen (Angaben in mg/kg))

BleiZEBS Bezeichnung Programm Herkunft Anz. n x̂ max. RW

01 Humanmilch Landesprogramm Inland 18 18 0,05 0,1503 Käse Monitoring Ausland 12 12 0,04 0,51 0,2503 Käse Landesprogramm Ausland 2 2 0,04 0,04 0,2505 Geflügelfleisch Importüberwachung Ausland 5 1 0,05 0,05 0,506 Fleisch Importüberwachung Inland 1 1 0,86 0,86 0,507 Fleischerzeugnisse Landesprogramm In-/Ausland 12 7 0,06 0,08 0,508 Fleischerzeugnisse Monitoring Inland 11 11 0,04 0,3910 Haifische/Butterfisch Importüberwachung Ausland 1810 Fische, Plattfische Landesprogramm In-/Ausland 18 18 0,01 0,36 0,510 Fische; Aale ARGE - Elbe Inland 20 20 0,01 0,07 0,510 Fische; Flunder ARGE - Elbe Inland 30 30 0,01 0,11 0,510 Fische; Flunder-Leber ARGE - Elbe Inland 6 6 0,13 0,19 0,510 Fische; Brassen ARGE - Elbe Inland 61 61 0,01 0,29 0,511 Fischkonserven Importüberwachung In-/Ausland 12 8 0,03 0,04 0,511 Fische, Lachs Monitoring Ausland 30 30 0,02 0,2311 Fischerzeugnisse Landesoprogamm In-/Ausland 3 2 0,01 0,01 0,511 Kaviar Importüberwachung Ausland 2012 Krusten-/Schalen-/

WeichtiereImportüberwachung Ausland 3 0,5

13 Öle In-/Ausland In-/Ausland 6 6 0,02 0,2114 Suppen Landesprogramm Inland 115 Getreide Landesprogramm In-/Ausland 6 7 0,12 0,23 0,321 Soßen Landesprogramm Inland 6 6 0,12 0,4222 Teigwaren Landesprogramm In-/Ausland 6 6 0,04 0,0623 Hülsenfrüchte Landesprogramm In-/Ausland 28 28 0,02 0,1124 Kartoffeln Landesprogramm Inland 3 3 0,01 0,01 0,2525 Gemüse Landesprogramm In-/Ausland 41 41 0,01 0,1126 Gemüseerzeugnisse Landespr./Monitor. In-/Ausland 32 32 0,03 0,27 0,2528 Pilzkonserven Landesprogramm In-/Ausland 429 Frischobst Landesprogramm In-/Ausland 44 44 0,01 0,03 0,530 Obstprodukte (Südfr.) Landesprogramm In-/Ausland 11 11 0,01 0,06 0,536 Bier Landesprogramm Inland 443 Marzipan Landesprogramm Inland 6 6 0,01 1,3344 Schokolade Landesprogramm Inland 11 11 0,05 0,1246 Kaffee, geröstet Landesprogramm Inland 3 3 0,01 0,0148 Kleinkindernahrung Landesprogramm Inland 150 Wochenkost Landesprogramm Hamburg 23 23 0,02 0,1650 Zubereitete Speisen Landesprogramm Inland 351 Nährstoffkonzentrate Service Inland 252 Würzmittel Landesprogramm In-/Ausland 2 2 0,45 0,5853 Gewürze Landesprogramm In-/Ausland 2 2 0,46 0,7384 Kosmetische Mittel Service In-/Ausland 986 Bedarfsgegenstände Service Ausland 1

Legende:n: Probenzahl max.: höchster Messwert **: Angabe in mg/l

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Tabelle 28 (Fortsetzung)

Cadmium Quecksilber Arsen Untersuchungen aufn x̂ max. RW n x̂ max. RW n x̂ max. andere Elemente18 0,001 0,002 18 0,003 0,015 18 0,015 0,024 18 Fe, 18 Cu, 18 Zn, 18 Se, 18 Ni,

18 Cr

12 0,004 0,004 0,05 12 0,005 0,010 12 12 Cu, 12 Zn, 12 Se

2 0,001 0,001 0,05 2 Cu, 2 Zn, 2 Fe

1 0,001 0,001 0,05 0,01 4 0,100 0,1211 0,057 0,057 0,057 0,001 0,001 0,1 12 Fe, 12 Cu, 12 Zn, 5 Ni

11 0,004 0,012 11 0,005 0,012 11 0,100 0,121 11 Cu, 11 Zn, 11 Se

18 0,494 0,897 1,018 0,001 0,036 0,1 18 0,077 0,317 0,5 18 15,47 10 Se

20 0,004 0,015 0,1 20 0,170 0,281 0,5 20 Cu

30 0,002 0,008 0,1 30 0,039 0,100 0,5 30 Cu

6 0,153 0,193 0,1 6 0,064 0,104 0,5 6 2,245 30 Cu, 6 Cr

61 0,002 0,012 0,1 61 0,107 0,339 0,5 61 Cu

8 0,014 0,028 0,1 4 0,088 0,459 0,5 12 Fe, 12 Cu, 12 Zn, 6 Ni, 6 Al, 6 Sn

30 0,003 0,004 30 0,032 0,182 21 0,908 30 Cu, 21 Zn, 4 Fe, 21 Se

2 0,010 0,010 0,1 1 0,667 0,667 0,5 2 Fe, 2 Cu, 2 Zn

20 Borsäure

3 2,760 3,463 0,5 0,5 3 Fe, 3 Cu, 3 Zn, 3 Se

6 0,003 0,010 0,5 6 0,001 0,001 6 0,700 1,094 6 Cu, 6 Zn, 6 Fe, 6 Se, 6 Cr, 6 Ni

1 Fe, 1 Cu, 1 Zn, 1 Ni, 1 Al, 1 Sn

7 0,300 0,438 4 0,030 0,1736 0,019 0,045 6 Fe, 6 Cu, 6 Zn

6 0,024 0,034 6 Fe, 6 Cu, 6 Zn

28 0,013 0,115 1 0,016 0,016 27 Fe, 27 Cu, 27 Zn, 21 Ni

3 0,034 0,066 3 Fe, 3 Cu, 3 Zn

41 0,010 0,120 19 0,001 0,010 19 0,003 0,010 27 Fe, 41 Cu, 41 Zn, 25 Se

32 0,070 0,140 0,1 32 0,004 0,035 30 0,010 0,346 19 Fe, 35 Cu, 35 Zn, 32 Se, 21 Ni,19 Al, 19 Sn

4 Fe, 4 Cu, 4 Zn, 4 Ni, 4 Al, 4 Sn

44 0,002 0,018 0,05 10 0,001 0,002 10 0,010 0,022 34 Fe, 34 Cu, 34 Zn

11 0,001 0,008 0,05 11 Fe, 11 Cu, 11 Zn

39 Al, 56 Sn

6 0,003 0,081 6 Fe, 6 Cu, 6 Zn

11 0,027 0,074 0,3 11 Fe, 11 Cu, 11 Zn, 11 Ni

3 0,005 0,007 3 Fe, 3 Cu, 3 Zn, 3 Ni

<0,01 1 Fe, 1 Cu, 1 Zn

23 0,007 0,013 1 0,006 0,006 1 0,012 0,012 23 Fe, 23 Cu, 23 Zn, 23 Ni, 23 Cr, 1Se

3 Fe, 37 Cu, 3 Zn, 3 Ni, 3 Al, 3 Sn

2 Se

2 0,088 0,169 2 Fe, 2 Cu, 2 Zn

2 0,062 0,063 2 Fe, 2 Cu, 2 Zn

9 1,301 6,034 2 Fe, 2 Cu, 2 Zn

1 Fe, 1 Cr, 1 Ni

x̂ : Medianwert RW: Richtwert (BgVV) bzw. Grenzwert (SHmV)

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6.7 Nitratuntersuchungen in pflanzlichen LebensmittelnAuch im Jahr 2000 wurden Salate und Spinatvom Großmarkt und vom Hamburger Anbauge-biet Vierlande auf den Nitratgehalt hin unter-sucht. Dabei wurden nicht nur Salate der Gat-tung und Art Lactuca sativa, sondern auch ande-re Erzeugnisse untersucht, die gleichfalls alsSalate Verwendung finden. Diese Erzeugnissesind in der EU-Kontaminantenverordnung bishernicht berücksichtigt, obwohl sie durchaus be-

achtenswerte Nitratgehalte aufweisen können(z. B. Rucola).

Weiterhin wurde im Rahmen des Monitoring-Programms Nitrat in Gemüse (Chinakohl, Wir-singkohl) und Gemüseerzeugnissen (tiefge-frorene Erbsen, Tomatenmark) bestimmt.

Tabelle 29: Nitrat in Salaten und Spinat

Proben-bezeichnung

Gattung und Art Proben-zahl

Nitratgehalte(mg/kg)

min - max

Median Proben-zahl>HG

Eichblatt 2 1.320 + 2.043 0

Eichblatt 1)

Lactuca sativa var. crispa(Compositae) 1 1.571 0

Eisbergsalat Lactuca sativa var. capitata(Compositae)

5 975 – 1.159 1.007 0

Eskariol Cichorium endivia var. crispa(Compositae)

1 709

Frisee 2) Cichorium endivia var. crispa(Compositae)

1 2.375

Kopfsalat 2 1.516 + 1.685 0

Kopfsalat 1)

Lactuca sativa var. capitata(Compositae) 2 1.453 + 2.041 0

Lollo bionda 3 2.078 – 2.988 2.812 0

Lollo bionda 2) 1 902 0

Lollo bionda 1)

Lactuca sativa var. crispa(Compositae)

2 < 20 + 1.368 0

Lollo rosso 3 1.484 – 2.246 2.191 0

Lollo rosso 2) 1 2.895 1 3)

Lollo rosso 1)

Lactuca sativa var. crispa(Compositae)

1 2.272 0

Römersalat 1 2.110 0

Römersalat 2)

Lactuca sativa var. longifolia(Compositae) 2 1.282 + 1.530 0

Rucola Eruca vesicaria ssp. sativa(Cruciferae)

4 5.496 – 9.116 5.727

Spinat Spinacia oleracea (Chenopo-diaceae)

4 1.239 – 2.866 2.489 1 4)

1): kontrolliert integrierter Anbau2): Freiland-Anbau3): im August geerntet � zulässiger Höchstgehalt = 2.500 mg/kg4): im September geerntet � zulässiger Höchstgehalt = 2.500 mg/kgHG: zulässiger Höchstgehalt nach EU-Kontaminantenverordnung

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Tabelle 30: Nitrat in Gemüse und -erzeugnissen

Proben-bezeichnung

Verarbeitung Herkunft Proben-zahl

Nitratgehalte(mg/kg)

min – max

MedianNitrat

(mg/kg)

Chinakohl frisch Deutschland 9 204 – 1.775 1.155

Wirsingkohl frisch Deutschland 10 < 3 – 1.144 129

Wirsingkohl frisch Frankreich 2 77 + 144

Wirsingkohl frisch Italien 4 26 – 263 85

Erbsen tiefgefroren Deutschland 13 <3 – 39 10

Tomatenmark doppelt konzentriert Italien 10 20 – 139 58

Tomatenmark doppelt konzentriert Türkei 1 31

Tomatenmark dreifach konzentriert Italien 5 23 – 26 24

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