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26.05.2020-FG 1 Veranstaltung: B-III F-III Ausbildungseinheit: Vorbeugender Brandschutz Thema: Ausgabe: 05/2020 Zuständig: Fachgruppe 33 Bearbeitet von: Moritz Freitag Literaturhinweis: Siehe Seite 21

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26.05.2020-FG 1

Veranstaltung: B-III F-III

Ausbildungseinheit: Vorbeugender Brandschutz

Thema:

Ausgabe: 05/2020

Zuständig: Fachgruppe 33

Bearbeitet von: Moritz Freitag

Literaturhinweis: Siehe Seite 21

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26.05.2020-FG 1

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung .......................................................................................... 3

2 Ziele und Maßnahmen des VB ......................................................... 4

2.1 Erreichung der Schutzziele ..................................................................................... 4

3 Schutzziel - Brandausbreitung vorbeugen...................................... 5

3.1 Bauliche Brandabschnittsbildung ............................................................................ 5

3.2 Anlagentechnische Brandabschnittsbildung ............................................................ 8

3.3 Organisatorische Brandabschnittsbildung ............................................................... 9

4 Schwachstellen des VB .................................................................... 9

5 Schutzziel Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen ....... 10

5.1 Erster Rettungsweg ............................................................................................... 10

5.2 Zweiter Rettungsweg ............................................................................................ 12

6 Schutzziel - Wirksame Löscharbeiten ........................................... 14

7 Rettungswege als Angriffswege .................................................... 15

8 Rauch und Wärmeabführung ......................................................... 16

8.1 NRA - Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlage: ............................................ 16

8.2 MRA - Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlage .......................................... 16

8.3 RDA ...................................................................................................................... 17

8.4 WA - Wärmeabzug ................................................................................................ 17

8.5 Einsatz von Belüftungsgeräten .............................................................................. 17

9 Stationäre Löschanlagen ............................................................... 18

9.1 Sprinkleranlagen ................................................................................................... 18

9.2 Generelle Maßnahmen nach Auslösung einer Sprinkleranlage ............................ 19

9.3 CO2 - Gaslöschanlage .......................................................................................... 20

9.4 Generelle Maßnahmen nach Auslösung einer CO2 Gaslöschanlage ................... 20

10 Literatur- und Quellenhinweis ........................................................ 21

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Vorbeugender Brandschutz

26.05.2020-FG

2

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Brandabschnitte....................................................................................................... 5

Abb. 2: Innere Brandwand ................................................................................................... 5

Abb. 3: Äußere Brandwand .................................................................................................. 6

Abb. 4: Querkräfte ............................................................................................................... 6

Abb. 5: Mauerkopf der inneren Brandwand ......................................................................... 6

Abb. 6: Brandwand ohne Überstand .................................................................................... 6

Abb. 7: Feuerwiderstand des FSA ....................................................................................... 7

Abb. 8: Eiserner Vorhang ..................................................................................................... 8

Abb. 9: Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze .................................................................. 9

Abb. 10: Abstandsfläche Palettenlager ................................................................................ 9

Abb. 11: Manipulierter Feuerschutzabschluss ..................................................................... 9

Abb. 12: Längennachweis des Rettungsweges ................................................................. 10

Abb. 13: Verlauf des Rettungsweges ................................................................................. 11

Abb. 14: 2. baulicher RW ................................................................................................... 12

Abb. 15: Begrenzte Rettungshöhe der DLK ....................................................................... 12

Abb. 16: Schema Sicherheitstreppenraum ........................................................................ 13

Abb. 17: Amtl. Kennzeichnung ........................................................................................... 13

Abb. 18: Durchfahrt ............................................................................................................ 14

Abb. 19: Riegelstellung ...................................................................................................... 14

Abb. 20: Verrauchung des Treppenraumes ....................................................................... 15

Abb. 21: Alternativer Angriffsweg ....................................................................................... 15

Abb. 22: NRA ..................................................................................................................... 16

Abb. 23: MRA .................................................................................................................... 16

Abb. 24: WA ....................................................................................................................... 17

Abb. 25: Zu kleine Abluftöffnung ........................................................................................ 17

Abb. 26: Sprinklerzentrale .................................................................................................. 18

Abb. 27: Aufbau Sprinkleranlage ....................................................................................... 18

Abb. 28: Ausgelöster Sprinkler .......................................................................................... 19

Abb. 29: Aufbau Gaslöschanlage ...................................................................................... 20

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Vorbeugender Brandschutz

26.05.2020-FG

3

1 Einleitung

Der Vorbeugende Brandschutz -kurz VB-

ist das Bindeglied aller Fachbereiche der

Feuerwehr und ist Wegbereiter eines

sicheren, zielorientierten

Feuerwehreinsatzes. Damit werden die

Einsatzleiter der Feuerwehr bei der

Umsetzung von Maßnahmen zur

Menschenrettung oder Brandbekämpfung

wesentlich unterstützt.

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Vorbeugender Brandschutz

26.05.2020-FG

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2 Ziele und Maßnahmen des VB

Der §14 der Hessischen Bauordnung (HBO) mit dem Titel Brandschutz definiert diese Ziele:

2.1 Erreichung der Schutzziele

Um die im Baurecht beschriebenen Schutzziele umzusetzen, liegen dem VB drei

Maßnahmen zugrunde:

Bauliche Maßnahmen

Als bauliche Maßnahmen werden solche Maßnahmen bezeichnet, die mit der Errichtung

und Anwendung von Bauprodukten, Bauteilen und Baustoffen einhergehen. Um

beispielsweise einer Brandentstehung vorzubeugen, werden durch die HBO besondere

Anforderungen an die zu verwendenden Baustoffe bezüglich Ihres Brandverhaltens gestellt.

Anlagentechnische Maßnahmen

Brandschutztechnische Anlagen dienen ebenfalls der Erreichung der vorgenannten

Schutzziele. Eine Brandmeldeanlage oder eine Sprinkleranlage beugen beispielsweise

einer Brandausbreitung vor. Dem Schutzziel der Brandentstehung vorzubeugen, können sie

aber nicht dienen, da diese Anlagen erst einen Brand erkennen müssen, um auszulösen.

Um dieses Schutzziel zu erreichen kann eine Sauerstoffreduzierungsanlage zum Einsatz

kommen.

Organisatorische Maßnahmen

Diese werden i.d.R. von Unternehmen / Betrieben selbst veranlasst. Beispielsweise durch

Bestellung von Werkfeuerwehren, Verhaltensanweisungen an die Nutzer eines Gebäudes

oder Forderungen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Diese organisieren z.B.

Räumungs- oder Brandbekämpfungsübungen.

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Vorbeugender Brandschutz

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3 Schutzziel - Brandausbreitung vorbeugen

3.1 Bauliche Brandabschnittsbildung

Ziel der Brandabschnittsbildung ist der Ausbreitung von

Feuer und Rauch vorzubeugen. Brandabschnitte sind

brandschutztechnisch abgetrennte Bereiche, auf die ein

Brand und seine Folgeerscheinungen begrenzt bleiben

sollen. Damit wird bereits vorab ein für die Feuerwehr

beherrschbares Szenario bei einem Brandereignis

definiert.

Neben der klassischen Brandwand gibt es diverse Möglichkeiten zur Schutzzielerreichung.

Diese werden im Folgenden erläutert.

Das wohl bekannteste Bauteil zur Brandabschnittsbildung ist die Brandwand. In der HBO

wird zwischen zwei Arten von Brandwänden unterschieden. Dabei kommt es darauf an, wo

im Gebäude sie errichtet werden. Unterschieden wird zwischen:

Innerer Brandwand zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude

Äußerer Brandwand, der Brandwand als Gebäudeabschlusswand

Innere Brandwand

Die innere Brandwand unterteilt große

Gebäudekomplexe und ist nach jeweils 40 Metern zu

errichten. Sie darf Öffnungen haben, die aber auf die

für die Nutzung notwendige Zahl zu begrenzen sind.

Diese Öffnungen sind mit dichten und selbst-

schließenden Feuerschutzabschlüssen, die der Qualität der Wand entsprechen, zu

verschließen.

Einen Brandabschnitt von max. 40 m kann die Feuerwehr mit einer Gruppe beherrschen

und angrenzende Abschnitte gegenüber einer Ausbreitung verteidigen.

Allerdings nur, wenn die Brandwand ordnungsgemäß errichtet und ihre Öffnungen

verschlossen wurden, bzw. keine Brandlasten über sie hinweg geführt wurden. Sonst droht

eine Ausbreitung

Abb. 1: Brandabschnitte

Abb. 2: Innere Brandwand

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26.05.2020-FG

6

Äußere Brandwand

Die äußere Brandwand ist dann zu errichten, wenn ein

Grenzabstand von 2,5 m zur Grundstücksgrenze

unterschritten wird. Dies gilt für beide

Grundstücksbesitzer.

Diese Maßnahme nimmt den jeweils zu dicht an die

Grenze bauenden Eigentümer in die Pflicht, einer

Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb seines

Gebäudes auf das Gebäude des Nachbargrundstückes

vorzubeugen.

Bauliche Anforderungen an eine Brandwand

Die Brandwand muss einem Brand standhalten, obwohl

z.B. Querkräfte, durch sich ausdehnende und auf die

Wand drückende Stahlträger, entstehen.

Erkennungsmerkmale der Brandwand von außen

Die Brandwand ist 30 cm über Dach zu führen.

Wie im Bild zu sehen ragt der Mauerkopf aus

der Dachhaut. Die Brandabschnitte sind daher

von außen gut zu erkennen

Wenn die Brandwand nicht über Dach geführt wird,

müssen auf der Dachhaut beiderseits 50 cm breite

Platten aus nicht brennbaren Baustoffen auskragen.

Abb. 3: Äußere Brandwand

Abb. 4: Querkräfte

Abb. 5: Mauerkopf der inneren Brandwand

Abb. 6: Brandwand ohne Überstand

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26.05.2020-FG

7

Erkennungsmerkmale der Brandwand durch Feuerschutzabschlüsse

Im Inneren eines Gebäudes weisen Feuer-

schutzabschlüsse wie Türen oder Tore auf die

Brandwand, bzw. den Brandabschnitt hin. Solche

Abschlüsse sind i.d.R. massiv und selbstschließend

ausgeführt. In der Türfalz zeigt eine Plakette die genaue

Feuerwiderstandsklasse

Werden Brandwände wegen Rohr- oder

Kabeldurchführungen durchbrochen, sind diese

Durchbrüche zu schotten. Diese Schottungen allein,

weisen bereits auf eine Brandabschnittstrennung hin.

Ein Schild zeigt zudem die Widerstandsfähigkeit des

Schotts und folglich die Anforderung an die Wand.

Weitere Bauteile zur Brandabschnittsbildung

Neben Brandwänden existieren noch weitere Bauteile, die einer Brandausbreitung

vorbeugen sollen.

An diesen Bereichen in einem Gebäude kann die Feuerwehr mit solchen Bauteilen zur

Brandabschnittsbildung rechnen.

Wände zur Abtrennung z.B. zwischen Wohnungen (Trennwände)

Wände, die horizontale Rettungswege (notwendige Flure) ausbilden

Wände, die vertikale Rettungswege (notwendige Treppenräume) ausbilden und

umschließen

Decken und Dächer

Mit der Größe eines Gebäudes nehmen auch die Anforderungen an diese Bauteile, z.B. an

den Feuerwiderstand, zu.

Abb. 7: Feuerwiderstand des FSA

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3.2 Anlagentechnische Brandabschnittsbildung

Die Anlagentechnik im Brandschutz bietet sehr viele Möglichkeiten. In diesem Abschnitt

werden exemplarisch Möglichkeiten betrachtet, welche Einflüsse brandschutztechnische

Anlagen auf die Brandabschnittsbildung haben. Auf Anlagen zur Rauch- und

Wärmeabführung sowie auf stationäre Löschanlagen wird später eingegangen.

Rein formell können Brandabschnitte nicht anlagentechnisch gebildet werden, dies ist nur

durch bauliche Maßnahmen oder Abstandsregelungen möglich. Jedoch bietet die

Anlagentechnik z.B. Einflussmöglichkeiten auf die Brandabschnittsgröße.

Der Einbau einer Sprinkleranlage ermöglicht die Vergrößerung eines Brandabschnittes,

über 40 m x 40 m hinaus.

Die Sprinkleranlage begrenzt einen Entstehungsbrand und alarmiert die Feuerwehr, die nun

nur einen Entstehungsbrand bekämpfen muss. Ähnlich ist die Installation einer

Brandmeldeanlage zu bewerten, die die zuständige Feuerwehr alarmiert. Somit kann diese

frühzeitig mit Löschmaßnahmen beginnen.

Eine weitere brandschutztechnische Anlage zur

Brandabschnittsbildung ist der für Großbühnen

vorgeschriebene Schutzvorhang umgangssprachlich

auch `Eiserner Vorhang´. Die Bühnenöffnung ist

lediglich ein Loch in der Brandwand, welches im

Brandfall vom Schutzvorhang verschlossen wird. An

ihn werden die gleichen Anforderungen gestellt wie

an die Brandwand selbst. Abb. 8: Eiserner Vorhang

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3.3 Organisatorische Brandabschnittsbildung

Abstandsflächen

Verbleiben mindestens je 2,5 m zu einer Grundstücksgrenze, reicht die vorhandene Fläche bzw. der Abstand von insgesamt 5 m aus, um einer Ausbreitung vorzubeugen.

Eine Brandwand muss nun nicht errichtet werden.

Ein Unternehmen kann z.B. ein Palettenlager so organisieren, dass es nach je 40 Metern durch brandlastfreie Streifen unterbrochen ist und somit Blöcke gebildet werden, die bei einem Brand durch die Feuerwehr beherrscht werden können.

Werkfeuerwehr

Eine andere Möglichkeit, um Brandabschnitte über 40 m x 40 m hinaus auszubilden, ist die Unterhaltung einer Werkfeuerwehr.

Hintergrund ist, dass die Werkfeuerwehr sehr schnell, vor Ort ist und sich ein Brand durch ein schnelles Eingreifen nicht in besonderem Maße ausbreiten kann.

4 Schwachstellen des VB

Die Schwachstelle des VB ist oftmals der Mensch. Werden beispielsweise Bauteile, brandschutztechnische Anlagen oder organisatorische Maßnahmen des VB manipuliert, versagen diese aufgrund mangelhafter Wartung oder greift die Feuerwehr nicht auf die vom VB vorgesehenen Maßnahmen zurück, ist eine Brandausbreitung wahrscheinlich.

Abb. 9: Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze

Abb. 10: Abstandsfläche Palettenlager

Abb. 11: Manipulierter Feuerschutzabschluss

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5 Schutzziel Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen

5.1 Erster Rettungsweg

Dieses Schutzziel mag für die meisten selbstverständlich sein. Nachfolgend wird dargestellt,

wie und mit welchen Mitteln das Rettungswegsystem zustande kommt und welchen Anteil

die Feuerwehr daran hat.

Die Rettung wird in Selbstrettung und Fremdrettung unterschieden.

Selbstrettung beschreibt, wie der Name schon vermuten lässt, das selbstständige in

Sicherheit bringen unter Ausnutzung baulicher Rettungswege. Ist eine Selbstrettung nicht

mehr möglich, so wird durch die Feuerwehr eine Fremdrettung durchgeführt. Dies kann das

Suchen vermisster Personen im Rauch sein oder das Sicherstellen des zweiten

Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr.

Die Länge des ersten Rettungsweges ist nicht frei wählbar und wird durch die Hessische

Bauordnung begrenzt.

Das bedeutet, dass der erste Rettungsweg immer baulich sichergestellt werden muss und

max. 35 m lang sein darf

Abb. 12: Längennachweis des Rettungsweges

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Der erste Rettungsweg führt aufgrund einer Gebäudeaufteilung selten direkt ins Freie. Er

kann daher nach dem Weg aus der Nutzungseinheit aus bis zu zwei weiteren Einzelstrecken

bestehen:

Abb. 13: Verlauf des Rettungsweges

Die Rettungsweglänge von 35 Metern wird anhand eines Bauplanes, wie in Abb. 12

nachgewiesen. Der Weg wird schematisch vom entferntesten Punkt eines

Aufenthaltsraumes aus der Nutzungseinheit hinaus auf den notwendigen Flur ins Freie oder

zum notwendigen Treppenraum geführt.

Werden Personen bei einem Brandereignis im Gebäude vermisst, ist es erforderlich, eine

Menschenrettung zunächst im Bereich verrauchter Rettungswege einzuleiten. Denn es ist

davon auszugehen, dass sich Personen noch selbst in Sicherheit bringen wollten, dies aber

aufgrund verrauchter Rettungswege nicht schafften.

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5.2 Zweiter Rettungsweg

Wie bereits beschrieben muss der erste Rettungsweg immer baulich

sichergestellt werden. Auch der zweite kann baulich sichergestellt

werden.

Rettungsgeräte der Feuerwehr

Es ist auch möglich den zweiten Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr

sicherzustellen. Dies wird durch eine anleiterbare Stelle dargestellt, wobei die Anforderung

an diese Stelle im Baurecht definiert sind. Die Feuerwehr muss die Vorhaltung des hierfür

notwendigen Rettungsgerätes in eigener Zuständigkeit und Verantwortung sicher stellen.

Nur die vierteilige Steckleiter und die Drehleiter werden hierbei als Rettungsgeräte der

Feuerwehr im Sinne des Baurechts angesehen. Ihr Einsatz ist aber immer an bestimmte

Bedingungen gebunden.

Die vierteilige Steckleiter ist auf jedem Löschfahrzeug vorhanden und kann von drei

Feuerwehrleuten i.d.R. problemlos in Stellung gebracht und bis zu einer Brüstungshöhe von

acht Metern eingesetzt werden.

Bei Brüstungshöhen von über acht Metern,

bis zu hin zu einer Brüstungshöhe von 23

Metern, kann der zweite Rettungsweg über

eine Drehleiter sichergestellt werden.

Ab 23 Metern Brüstungshöhe muss der

zweite Rettungsweg zwingend baulich

sichergestellt werden, d.h. durch einen

zweiten notwendigen Treppenraum oder

einen Sicherheitstreppenraum.

Abb. 14: zweiter baulicher RW

Abb. 15: Begrenzte Rettungshöhe der DLK

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Vorbeugender Brandschutz

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Exkurs Sicherheitstreppenraum

Anleiterbare Stelle

Kommen Rettungsgeräte der Feuerwehr zum Einsatz, so führt der zweite Rettungsweg

immer über eine anleiterbare Stelle. Dafür wird eine Mindestgröße von 0,9 m x 1,2 m in der

HBO gefordert.

Allerdings muss eine Leiter auch die anleiterbare Stelle erreichen. Bei einer Steckleiter muss

es einen Zugang zu dieser Stelle geben, liegt diese auf einer Gebäuderückseite in z.B.

geschlossener Bebauung, muss ein Durchgang vorhanden sein, der ein Hindurchtragen der

Steckleiter zulässt.

Flächen für die Feuerwehr

Bei dem Rettungsweg über eine Drehleiter werden

ähnliche Anforderungen gestellt. So muss immer eine

Zufahrt für das Fahrzeug zum Gebäude und zur

anleiterbaren Stelle bestehen. Diese Zufahrt muss mit

dem dargestellten Schild gekennzeichnet und

gesichert werden. Seine Rechtskräftigkeit erlangt es

aber nur, wenn es von der zuständigen Behörde

gesiegelt wurde.

Damit ist auch sichergestellt, dass der aufgezeigte

Weg die Anforderungen an die Tragfähigkeit von 16 t

Gesamtmasse bzw. 10 t Achslast erfüllt und somit sicher von Feuerwehrfahrzeugen

befahren werden kann.

Abb. 16: Schema Sicherheitstreppenraum

Abb. 17: Amtl. Kennzeichnung

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Neben Zu- und Durchfahrt benötigt das

Hubrettungsfahrzeug in jedem Fall eine Aufstellfläche.

Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie in der

H-VV TB unter der Muster-Richtlinie über Flächen für die

Feuerwehr

6 Schutzziel - Wirksame Löscharbeiten

Der Begriff der wirksamen Löscharbeiten lässt

diverse Schlüsse auf eine Definition zu.

Die Fachkommission Bauaufsicht, ein

Expertengremium aus Bauaufsicht und

Brandschutz, hat dieses Schutzziel näher

definiert, wie im folgenden Absatz näher

beschrieben.

Müssen einzelne, brandschutztechnisch Abschnitte aufgegeben werden,

können aber die benachbarten Abschnitte oder Gebäude durch den Feuerwehreinsatz

geschützt werden, handelt es sich gleichwohl im bauordnungsrechtlichen Sinn um

`wirksame Löscharbeiten´.

Abb. 18: Durchfahrt

Abb. 19: Riegelstellung

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7 Rettungswege als Angriffswege

Rettungswege dienen der Feuerwehr auch als Angriffswege. Der Einsatzleiter hat dabei im

Rahmen seines Führungsvorganges zu erwägen, ob hierbei die Rettungswege verrauchen

dürfen oder ob die Trupps zur Aufgabenerfüllung alternative Wege nutzen müssen.

Werden Rettungswege als Angriffswege zur Brandbekämpfung genutzt sind nachfolgende

Punkte zwingend zu beachten:

dass das Schadensereignis räumlich begrenzt bleibt

(z.B. mit Einsatz von Lüfter od. Rauchvorhang)

dass Rettungswege rauchfrei bleiben.

dass Rettungswege nicht durch Gerätschaften, Schläuche etc. verbaut werden.

dass alternative Angriffswege (z.B. tragbare Leitern) genutzt werden.

Um eine Brandbekämpfung

einzuleiten, ist es häufig ratsam

alternative Angriffswege, z.B. über

Leitern zu nutzen. Dadurch wird eine

Brandausbreitung verhindert.

Abb. 20: Verrauchung des Treppenraumes

Abb. 21: Alternativer Angriffsweg

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8 Rauch und Wärmeabführung

Um eine weitere Brandausbreitung zu verhindern und eine gezielte Brandbekämpfung zu

ermöglichen, ist es häufig erforderlich, betroffene Gebäudeteile zu entrauchen. Dazu kann

die Feuerwehr Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder eigene Drucklüfter nutzen.

RWA - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Die Abkürzung RWA wird nahezu für jede Entrauchungsanlage verwendet, allerdings

bezeichnet RWA nur den Sammelbegriff für unterschiedliche Anlagentypen. RWA können

primär nur der Vorbeugung der Brandausbreitung und den wirksamen Löscharbeiten

dienen. Die Rauchfreihaltung der Rettungswege muss ohne RWA-Systeme gegeben sein!

8.1 NRA - Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlage:

Nach einer Rauchdetektion wird automatisch oder

manuell ein Wärmeabzugsgerät z.B. im Dachbereich

geöffnet. Zusätzlich muss Luft durch weitere Öffnungen

nachströmen.

Das Verhältnis von Zuluftöffnung zu Abluftöffnung

beträgt dabei ca. 2:1.

Bei der entstehenden Strömung wird der Rauch nach

oben abgeführt, im unteren Bereich des Raumes strömt

Frischluft nach. Dadurch entsteht am Boden eine raucharme Schicht, die eine schnelle

Brandbekämpfung auch bei sehr langen Wegen, gut möglich macht.

8.2 MRA - Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlage

Hier wird Rauch mittels eingebauter Anlagen maschinell

abgesaugt. Ein Nachströmen von Frischluft ist auch hier

zwingend notwendig. MRA haben den Vorteil gegenüber

NRA, dass sie nicht auf dem Dach montiert werden

müssen, sondern auch durch Seitenwände hindurch oder

geschossweise den Rauch abführen können.

Abb. 22: NRA

Abb. 23: MRA

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8.3 RDA

Diese Abkürzung ist nicht genormt und kann Rauch-Differenzdruckanlage oder

Rauchschutz-Druckanlage bedeuten.

Sie wird z.B. in Sicherheitstreppenräumen verbaut, bei denen ausgeschlossen sein muss,

dass Rauch und Feuer eindringen können. RDA erzeugen einen Überdruck im

Treppenraum. Wird die Tür zum Treppenraum aus einer verrauchten Nutzungseinheit

geöffnet, so entspannt sich der Überdruck aus dem Treppenraum in die geöffnete

Nutzungseinheit hinein und verhindert somit das Eindringen des Brandrauches.

8.4 WA - Wärmeabzug

Hier wird durch Wärme eine Lichtkuppel zum

Schmelzen oder Abbrennen gebracht. Rauch

und Wärme ziehen ab und können die bauliche

Struktur nicht beeinträchtigen.

Zur Öffnung sind relativ hohe Temperaturen

notwendig, einer Rauchausbreitung kann man in

dem Fall nicht mehr entgegenwirken. Daher ist

der Bauteilschutz der einzige erreichbare Zweck

dieser Anlagen.

8.5 Einsatz von Belüftungsgeräten

Mittels Drucklüfter kann die Feuerwehr gezielt

entrauchen. Zwingend zu beachten ist dabei:

Die Abluftöffnung muss größer sein als die

Zuluftöffnung! Bei NRA ist dies umgekehrt.

Um einen Überdruck im Gebäude zu

vermeiden und damit eine unkontrollierte

Rauchausbreitung in noch rauchfreie Bereiche

zu verhindern, darf ein Lüfter nicht bei zu

kleinen Abluftöffnungen oder einer

vorhandenen NRA eingesetzt werden.

Abb. 24: WA

Abb. 25: Zu kleine Abluftöffnung

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9 Stationäre Löschanlagen

9.1 Sprinkleranlagen

Sprinkleranlagen sollen einen Brand detektieren und selbsttätig den

Brand bekämpfen, mindestens aber die Ausbreitung des

Entstehungsbrandes verhindern, sodass eine Brandbekämpfung auf

anderem Wege erreicht wird.

Die Feuerwehr muss sich also trotz laufender Sprinkleranlage auf

eine Brandbekämpfung vorbereiten!

Aufbau einer Sprinkleranlage

Abb. 26: Sprinklerzentrale

Abb. 27: Aufbau Sprinkleranlage

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Sprinkler öffnen sich erst dann, wenn sie mit einer vorab

definierten Temperatur beaufschlagt werden. Damit wird

dann nur ein Sprinkler bzw. einige wenige Sprinkler

ausgelöst.

9.2 Generelle Maßnahmen nach Auslösung einer Sprinkleranlage

1) Sprinklerzentrale / Alarmventilstation besetzen

- Gegen vorzeitiges Abschiebern sichern

- Kontrolle weiterer Sprinklergruppen

2) Auslösebereich Erkunden

3) Rückmeldung an Leitstelle

- Ausgelöste Sprinkleranlage – Sprinklergruppe 3 -im Bereich Palettenlager

4) Nach Erkundungsergebnis über Abschiebern entscheiden

5) Im Brandfall erst Abschiebern wenn Löscherfolg durch Feuerwehr feststeht

6) Übergabe der Einsatzstelle und der Anlage an den Betreiber / Sprinklerwart

- Hinweis auf nicht mehr einsatzbereite Löschanlage

Abb. 28: Ausgelöster Sprinkler

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Vorbeugender Brandschutz

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9.3 CO2 - Gaslöschanlage

Zweck einer CO2 - Gaslöschanlage

Diese Löschanlagen werden eingesetzt, wenn Wasser als Löschmittel ausscheidet.

Anwendung finden diese Anlagen bei brennbare Flüssigkeiten oder Bildung von

explosionsfähigen Atmosphären während des Brandes. Die Löschwirkung beruht auf der

Verdrängung des Luftsauerstoffes, also dem Prinzip Ersticken.

Darin besteht allerdings auch die Gefahr für Personen die sich im Auslösebereich aufhalten

und für Einsatzkräfte ohne Umluft unabhängigen Atemschutz.

Aufbau der Gaslöschanlage

9.4 Generelle Maßnahmen nach Auslösung einer CO2 Gaslöschanlage

1) Bei Anfahrt ggf. Windrichtung beachten

2) Rückmeldung an Leitstelle

- „Ausgelöste CO2 Löschanlage im Bereich von ….“

3) Auslösebereich unter PA Erkunden

4) Klärung - Menschenrettung oder Brandbekämpfung

- Menschenrettung erfordert sofortiges Handeln

- BBK Einwirkzeit des Gases ausnutzen

5) Löschmittelkonzentration aufrechterhalten

6) Übergabe der Einsatzstelle und der Anlage an den Betreiber

Hinweis auf eine nicht mehr Einsatzbereite Löschanlage

7) Ggf. Belüftung des Gebäudes mit überwachen

>>Achtung: Keine Freimessung durch die Feuerwehr<<

Abb. 29: Aufbau Gaslöschanlage

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10 Literatur- und Quellenhinweis

Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018

Handlungsempfehlung zur HBO Stand 01.10.2014

Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Ausgabe 2017/1

Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht „Rettung von Personen“ und „Wirksame Löscharbeiten“ bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung vom 17.12.08