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gut arbeiten engagiert einmischen gut arbeiten engagiert einmischen gesund leben gesund leben Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt 2016 sozial bewegen sozial bewegen www.badesee-sachsen-anhalt.de

Badegewässerkarte - Landesportal [email protected] Landkreis Stendal Gesundheitsamt Amtsärztin Frau Dr. I. Schubert Wendstraße 30 · 39576 Stendal Telefon:

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  • gut arbeitenengagiert einmischen gut arbeitenengagiert einmischengesund lebengesund leben

    Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt

    2016

    sozial bewegensozial bewegen

    www.badesee-sachsen-anhalt.de

    http://www.badesee-sachsen-anhalt.de

  • Liebe Badegäste,

    sobald die Sonne höher klettert und die Temperaturen sommerlich werden, ist das Baden in freier Natur ein beliebter Freizeitspaß für viele. Schwimmen trägt nicht nur zum allgemeinen Wohlbefinden bei, sondern fördert gleich-zeitig die Gesundheit.

    In dieser aktuellen Badegewässerkarte finden Sie Informationen über die öffentlich ausgewiesenen Badegewässer des Landes Sachsen-Anhalt. Außer-dem erfahren Sie, wie die Überwachung und Einstufung erfolgt. Die Karte enthält Kontaktdaten der jeweils zuständigen Gesundheitsämter, die Ihnen gern weitere Auskünfte über die Badegewässer geben und Ihre Hinweise entgegennehmen.

    Die Badegewässer werden während der Badesaison, die in den meisten Fällen vom 15. Mai bis 15. Sep-tember dauert, regelmäßig von den zuständigen Gesundheitsämtern überwacht. Es werden monatlich Wasserproben entnommen und dann auf eventuelle Keimbelastungen untersucht. Im Rahmen der Über-wachung führen die Gesundheitsämter auch eine Ortsbesichtigung an den Gewässern durch, bei der die Sichttiefe des Wassers bestimmt wird und auf Verunreinigungen wie Glas, Plastik und andere Abfälle ge-achtet wird.

    Alle in der Badegewässerkarte aufgeführten Badeseen können ohne Bedenken zum Baden genutzt wer-den. Unsere Badegewässer weisen in der Regel eine ausgezeichnete bis gute Wasserqualität auf. Aber auch Badeseen, die eine ausreichende Qualitätseinstufung erhalten, erfüllen die gesetzlichen Anforde-rungen an den Gesundheitsschutz der Badenden.Natürliche Gewässer dienen nicht nur als Naherholungsgebiet und Badesee, sie sind auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Demzufolge unterliegen Gewässer immer gewissen Schwankungen der Wasserquali-tät, bedingt durch Umwelteinflüsse oder aber auch durch das Verhalten der Badegäste selbst. Während der gesamten Badesaison informieren Sie sich bitte im Internet unter www.badesee-sachsen-anhalt.de über die aktuellen Untersuchungsdaten und andere Gegebenheiten vor Ort oder kontaktieren das zu-ständige Gesundheitsamt. Wichtige Hinweise werden auch in nächster Nähe eines jeden Badegewässers bereitgestellt.

    Derzeit befinden sich die Badegewässer und deren Umgebung in einem guten hygienischen Zustand. Umsicht und Rücksichtnahme vor Ort garantieren dies auch weiter. Tragen auch Sie dazu bei, indem Sie keine Abfälle am Badestrand zurücklassen, nutzen Sie vorhandene Sanitäreinrichtungen, füttern Sie keine Wasservögel und Fische und nehmen Sie Ihre Haustiere nur an extra gekennzeichnete Badestrände mit.

    Die Vorbereitungen an allen Badegewässern für einen guten Start in die neue Badesaison konnten ab-geschlossen werden. Ich möchte allen Verantwortlichen vor Ort und den vielen Freiwilligen danken, die mithelfen, den hohen Standard an den Badeseen und damit auch die Sicherheit der Badegeäste zu ge-währleisten. Ich wünsche Ihnen gute Erholung und erlebnisreiche Tage an den Badegewässern Sachsen-Anhalts.

    Petra Grimm-Benne

    Ministerin für Arbeit, Soziales und Integrationdes Landes Sachsen-Anhalt

    http://www.badesee-sachsen-anhalt.de

  • Gesundheitsämter des Landes Sachsen-Anhalt Stand: April 2016 Landeshauptstadt MagdeburgGesundheits- und Veterinäramt Amtsarzt Herrn Dr. E. HennigLübecker Straße 32 · 39124 MagdeburgTelefon: 0391/ 540- 6001 · Telefax: 0391/ 540- 6006E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Landkreis Börde Fachdienst Gesundheit Fachdienstleiterin Frau Dr. E. KontzogGerikestraße 5 · 39340 Haldensleben Telefon: 03904/ 7240- 2550 · Telefax: 03904/ 7240- 52667E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Stadt Halle Geschäftsbereich IV Fachbereich Gesundheit Fachbereichsleiterin Frau Dr. Chr. GrögerNiemeyerstraße 1 · 06110 Halle/ SaaleTelefon: 0345/ 221-3220 · Telefax: 0345/ 221-3222E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Landkreis Mansfeld Südharz Gesundheitsamt Amtsärztin Frau Dr. B. Achilles Rudolf-Breitscheid-Straße. 20-22 · 06526 SangerhausenTelefon: 03464/ 535-4400 · Telefax: 03464/ 535-4491E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Landkreis Stendal Gesundheitsamt Amtsärztin Frau Dr. I. Schubert Wendstraße 30 · 39576 Stendal Telefon: 03931/ 607900 · Telefax: 03931/ 607902E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Altmarkkreis Salzwedel Gesundheitsamt Amtsärztin Frau Dr. C. Schmidt Karl-Marx-Straße 32 · 29410 Salzwedel Telefon: 03901/ 840-570Telefax: 03901/ 840-585E-Mail: (Sekretariat GA)

    [email protected] [email protected]

    BurgenlandkreisGesundheitsamt Amtsärztin Frau Dr. I. Schmidt Schönburger Straße 41 · 06618 NaumburgTelefon: 03445/ 73-1673 · Telefax: 03445/ 73-1675E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Landkreis Harz Dezernat II, Gesundheitsamt Amtsärztin Frau Dr. H. Christiansen Schwanebecker Str. 14 · 38820 Halberstadt Telefon: 03941/ 5970-2301 · Telefax: 03941/ 5970-2300E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Landkreis Saalekreis Gesundheitsamt Amtsärztin Frau DM A. Muchow Oberaltenburg 4b · 06217 MerseburgTelefon: 03461/ 401700 · Telefax: 03461/ 401702E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Landkreis WittenbergFachdienst Gesundheit Amtsarzt Herrn Dr. M. Hable Breitscheidstr. 4 · 06886 Lutherstadt WittenbergTelefon: 03491/ 479-348 · Telefax: 03491/ 479-351 od. 353E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Landkreis Anhalt-Bitterfeld Gesundheitsamt Amtsarzt Herrn Dr. N. Preden Am Flugplatz 1 · 06366 Köthen (Anhalt)Telefon: 03496/ 60-1750 · Telefax: 03496/ 60-1752 E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Stadt Dessau-Roßlau Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Amtsärztin Frau DM I. Hörhold Gustav-Bergt-Straße 3 · 06862 Dessau-RoßlauTelefon: 0340/ 204-2053 · Telefax: 0340/ 204-2590E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Landkreis Jerichower Land Gesundheitsamt Amtsarzt Herrn Dr. H. Preisler Bahnhofstraße 9 39288 BurgTelefon: 03921/ 949-3900 od. 5395 · Telefax: 03921/ 949-9653E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    Salzlandkreis Fachdienst 34 - Gesundheit Amtsärztin Frau DM M. UngerThomas-Müntzer-Str. 41 · 06406 Bernburg (Saale)Telefon: 03471/ 684-1470 · Telefax: 03471/ 684-2808E-Mail: [email protected]

    [email protected]

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • Einstufungen der Badegewässer�(Übersicht alphabetisch geordnet nach den Landkreisen/Kreisfreien Städten)

    – gute– ausgezeichnete – ausreichende 1 2 3 Badegewässerqualität Badegewässerqualität Badegewässerqualität

    Landkreis/ Nr. Name Einstufung Einstufung EinstufungKreisfreie Stadt des

    Badege-wässers

    des Badegewässers 2013 (unter Berücksichtigung

    der Ergebnisse von 2010 bis 2013)

    2014 (unter Berücksichtigung

    der Ergebnisse von 2011 bis 2014)

    2015*

    (unter Berücksichtigung der Ergebnisse von

    2012 bis 2015)

    Altmarkkreis Salzwedel

    3 > Arendsee A 1 1 1 Strandbad Schrampe

    4 > Waldbad Zichtau A 2 2 2

    6 > Große Goitzsche 1 1 1 Niemegker See,

    „Am Stadion“ Bernsteinsee „Am Pegelturm“ Bernsteinsee Mühlbeck

    Anhalt-Bitterfeld

    8 > Strandbad Sandersdorf 1 1 1 9 > Akazienteich Aken 1 1 1 10 > Seebad Edderitz 1 1 1

    11 > Gröninger SeeA 2 1 1Börde 13 > Jersleber See 1 1 1 14 > Steinbruch Alte 1 1 1

    Schmiede Süplingen 15 17

    > Mondsee > Strandbad Kretzschau

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    18 > Freibad Großkühnau 1 1 1

    Burgenland-kreis

    Dessau-Roßlau 19 > Naturbad Mosigkau 2 2 1 20 > Kiesgrube Sollnitz 1 1 1 21 > Strandbad Adria 1 1 1 22 > Waldbad Freundschaft 1 1 1

    23 > Volksbad 1 1 1

    24 Angersdorfer Teiche

    > Heidebad 1 1 1

    25 > Halberstädter See 2 2 1

    Halle

    Harz 26 > Bergsee Güntersberge 1 1 1 27 > Birnbaumteich 1 1 1

    Neudorf/Harz 28 > Bremer Dammteich 1 1 1

    Gernrode 29 > Osterteich Gernrode 1 1 1 31 > Naturbad Elbingerode 1 1 1 32 > Waldseebad 1 1 1

    Hasselfelde 33 > Kulk Gommern 1 1 1Jerichower Land 34 > Niegripper See A 1 1 1 35 > Parchauer See 1 1 1 36 > Plattensee Dannigkow 1 1 1 37 > Waldbad Theeßen 1 1 1 38 > Zabakucker See 1 1 1

    39 40

    > Barleber See I > Neustädter See A

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    Magdeburg

  • Mansfeld-Südharz 41 42

    > Kiesgrube Roßla > Kunstteich Wettelrode**

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    43 > Stausee Kelbra A 1 1 244 45

    > Neptunbad Helbra > Süßer See A

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    73

    Campingplatz Seeburg

    > Süßer See A 1 1 1

    74 Schiff Seeburg

    > Süßer See A 1 2 2 Seeterrassen

    75 Seeburg

    > Süßer See A 3 3 2 Aseleben

    Saalekreis 46 > Friedrichsbad 1 1 1 Zwintschöna

    47 > Familien- und 1 1 1

    48 Naturbad Pappelgrund

    > Hasse-Roßbach 1 1 1 49 > Strandbad Obhausen 1 1 1 76 > Geiseltalsee BST

    Stöbnitz�keine Einstufung 1 keine Einstufung 1 1

    77 > Geiseltalsee BST�Frankleben - - keine Einstufung

    2

    Salzland- 50 > Albertinesee 1 1 1 kreis 52

    53 > Löderburger See > Strandbad Staßfurt

    1

    keine Einstufung 3

    1

    1

    1

    1

    54 > Wolmirslebener 2 1 1 Schachtsee

    55 72

    > Strandbad Gerlebogk > Seepark Barby

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    Stendal 56 57

    > Badesee Klietz > Flussbad Biese

    keine Einstufung 4

    1

    1

    2

    1

    2

    58 > Kamern See BST Kamern

    keine Einstufung 4 1 1

    59 > Kamern See BST Schönfeld

    keine Einstufung 4 1 1

    60 > Kolk Bismark 1 1 1 61 > Waldbad Wischer 1 1 1

    Wittenberg 62

    63

    > Flämingbad Coswig (Anhalt)

    > Badeteich

    1

    1

    1

    1

    1

    1

    Touristenzentrum Prettin 64 65 66 67

    > Bergwitzsee > Königsee Rotta > Großer Lausiger Teich > Möhlauer See

    1

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    1

    1

    1

    2

    1

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    1

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    1

    68 > Riß Klöden 1 1 1 69 > Strandbad Reinsdorf 1 1 2 71 > Badesee Dixförda 1 1 178 > Olympiasee Zieko - - keine Einstufung 2

    BST – Badestelle * v orbehaltlich der offiziellen Einstufung durch die EU – Kommission 1 2013 neu ausg ewiesenes Badegewässer, erste Einstufung erfolgt (lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor)

    spätestens im Jahr 2016, da nach Abschluss der Badesaison 2015 ** 2016 – kein Badebetrieb – Badegewässer bleibt geschlossen genügend Untersuchungsergebnisse (mindestens 16) vorlagen, A An dieser Badestelle k ann es infolge von Algenmassen-erfolgte Einstufung bereits 2015 entwicklungen (u. a. auch Blaualgenmassenen twicklungen)

    2 2015 neu ausgewiesenes Badegewässer, erste Einstufung erfolgt zeitweise zu stärkeren Wassertrübungen kommen. spätestens im Jahr 2018

    3 Einstufungsvoraussetzung (Vorliegen von mindestens 16 Überwachungsergebnissen aus 4 aufeinander folgenden Jahren) nicht erfüllt, da Badegewässer 2011 geschlossen war und keine Probennahme erfolgte

    4 wegen Hochwassersituation während der Badesaison 2013 kein Badebetrieb und keine Probennahme

  • Badegewässerüberwachung in Sachsen-Anhalt�RechtsgrundlageGrundlage für die Überwachung der Badegewäs-serqualität ist die EU-Badegewässerrichtlinie (RL 2006/7/EG), die am 24. März 2006 in Kraft getreten ist. In Sachsen-Anhalt wurde zur Umsetzung dieser EU-Badegewässerrichtlinie in Landesrecht die Ver-ordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung vom 13.12.2007, GVBl. LSA S. 439) verabschiedet.

    AllgemeinesIm Mittelpunkt der Überwachung steht eine aktive Bewirtschaftung der Badegewässer, d. h. zum einen wird die Wasserqualität durch die Bestimmung von zwei mikrobiologischen Parametern überprüftund zum anderen erfolgt eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer. In einem so genannten Badegewäs-serprofil werden die Badegewässer beschrieben und alle möglichen Einflussfaktoren auf die Bade-gewässerqualität ermittelt und bewertet. Aus den Badegewässerprofilen sollen dann Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im und am Bade-gewässer abgeleitet werden. Für alle Badegewäs-ser sind die Profile erstellt und im Internet unter www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/d a t e n - z u r - g e s u n d h e i t / b a d e g e w a e s s e r /badegewaesserprofile abrufbar. Für die Umsetzung der EU-Badegewässerrichtlinie in Sachsen-Anhalt wurde mit der Badegewässer-verordnung eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits- und Wasserbehörden geregelt.

    Überwachung durch die zuständigen BehördenIn Sachsen-Anhalt überwachen die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehör-den (Gesundheitsämter) die Badegewässer durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. Die Gesundheitsämter nehmen während der Badesaison, die im Allgemeinen vom 15.05. bis 15.09. andauert, im Abstand von nicht länger als einem Monat Wasserproben und lassen die mikro-biologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli im Landesamt für Verbraucher-schutz bestimmen.

    Bestimmung der mikrobiologischen ParameterDie mikrobiologischen Parameter Intestinale Ente-rokokken und Escherichia coli sind gesundheitsre-levante Parameter. Bei beiden Parametern handelt es sich um Darmbakterien, die mit dem Stuhl von Menschen und warmblütigen Tieren in großen Mengen ausgeschieden werden. Der Nachweis

    dieser Keime im Wasser weist auf fäkale Verunrei-nigungen hin, die krankheitserregend sein können.Werden für diese mikrobiologischen Parameter die in der Badegewässerverordnung festgelegten „ho-hen Einzelwerte“ ermittelt, ist eine sofortige Nach-kontrolle durchzuführen. Bei Bestätigung dieser „hohen Einzelwerte“ ist zum Schutz der Badenden durch die Gesundheitsämter ein zeitweiliges Bade-verbot zu erlassen. Liegt aufgrund erneuter Mes-sungen wieder eine ausreichende Wasserqualitätvor, ist das Badeverbot aufzuheben.

    Durchführung von OrtsbesichtigungenDie Gesundheitsämter führen im Rahmen der Überwachung eine Ortsbesichtigung durch. Dabei wird zum einen die Transparenz der Badegewässer kontrolliert und zum anderen werden Verunrei-nigungen, wie z. B. teerhaltige Rückstände, Glas,Plastik, Gummi oder andere Abfälle erfasst. Diese Faktoren haben weniger gesundheitsrelevante Be-deutung, aber aus ästhetischen und sicherheitsre-levanten Gründen ist hier eine Kontrolle unbedingtangezeigt.Bei einer entsprechenden Verschmutzung sind Maßnahmen zu veranlassen und, wenn notwendig,die Öffentlichkeit zu informieren.

    Massenhaftes Auftreten von Blaualgen – was Badende beachten sollten Vor allem in den Sommermonaten neigen einige Badegewässer zur Massenentwicklung von Blau-algen. Diese Badegewässer sind in der Badege-wässerkarte mit einem A gekennzeichnet. Manche Blaualgen sammeln sich bevorzugt an der Wasser-oberfläche und werden durch den Wind in Ufer-nähe getrieben, wodurch teppichartige Beläge an der Wasseroberfläche und am Ufersaum gebildetwerden können. Dadurch kommt es zur Trübung des Wassers.

    Bestimmte Blaualgen (Cyanobakterien) bilden Gift-stoffe, sogenannte Toxine, die bei den Badenden durch Verschlucken des Wassers oder durch sehr langen Hautkontakt Krankheitssymptome her-vorrufen können (Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle,Fieber, Hautreizungen, allergische Reaktionen). Je mehr Wasser verschluckt wird, auch an aufeinan-derfolgenden Tagen, und je länger ein Hautkon-takt besteht, desto eher ist die Möglichkeit einer gesundheitlichen Gefährdung gegeben. Vor allem sind Kleinkinder und Kinder gefährdet, wenn sie in Ufernähe spielen.

    http://www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/daten-zur-gesundheit/badegewaesser/badegewaesserprofile/http://www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/daten-zur-gesundheit/badegewaesser/badegewaesserprofile/http://www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/daten-zur-gesundheit/badegewaesser/badegewaesserprofile/

  • EmpfehlungFalls Sie an einer Badestelle eine intensive Grünfär-bung des Wassers, verbunden mit einer Minderung der Sichttiefe oder gar einen Algenteppich in Ufer-nähe beobachten, sollten Sie aus Vorsorgegründen auf das Baden verzichten. Vor allem sollten Sie da-rauf achten, dass Kleinkinder und Kinder nicht in diesem Wasser spielen. Sofern Sie nach dem Baden gesundheitliche Beschwerden bemerken, suchen Sie bitte eine Ärztin/ einen Arzt auf und informie-ren Ihr zuständiges Gesundheitsamt über Ihre Be-obachtungen.

    Vogelgrippeviren - was Badende beachten solltenDie Vogelgrippe ist eine Tierkrankheit, die nur in sehr seltenen Fällen und durch sehr engen Kontakt mit erkrankten Vögeln auf den Menschen über-tragen werden kann. Da das Virus der Vogelgrip-pe mit dem Kot infizierter Vögel ausgeschieden wird, kann eine Beeinträchtigung der Badegewäs-ser sowie der Uferzonen mit den entsprechenden Spiel- und Liegeflächen nicht völlig ausgeschlossen werden. Bei allen bisher durch Vogelgrippeviren hervorgerufenen Erkrankungen beim Menschen war ein äußerst enger Kontakt mit erkranktem Geflügel bzw. den Geflügelstallungen die Ursache. Bei Einhaltung der folgenden allgemeinen hygi-enischen Regeln besteht für das Baden in freien Gewässern kein erkennbares zusätzliches Infekti-onsrisiko:

    ● Vermeiden des direkten Kontaktes zu kranken oder verendeten Vögeln.

    ● Vermeiden eines direkten Kontaktes mit Vogel-kot.

    ● Kein Baden in erkennbar stark mit Vogelkot ver-schmutzten Gewässern.

    ● Gründliches Waschen nach versehentlichem Kontakt mit Vogelkot.

    ● Bei Verschmutzung der Uferzone (Liauf die Einhaltung der üblichen perHygieneregeln achten.

    egewiese) sönlichen

    Grundsätzlich sollte bei Auffinden von toten Vö-geln eine Meldung an die zuständige Behörde (Veterinärbehörde, Ordnungsamt) erfolgen, damitdie notwendigen Schutzmaßnahmen veranlasst werden können. Das Füttern von Wasservögeln,insbesondere an Badestellen und auf Liegewiesen ist zu unterlassen!

    Information und Beteiligung der ÖffentlichkeitDie Gesundheitsämter der Landkreise und Kreis-freien Städte informieren während der Badesaison über die Qualität der Badegewässer und erteilen Auskünfte über die Situation des gesamten Ba-debereiches. Adressen und Telefonnummern der Gesundheitsämter sind in dieser Karte enthalten. Weitere Informationen sind auch unter der Inter-netadresse www.badesee-sachsen-anhalt.de ab-rufbar. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auch mit Vorschlägen, Bemerkungen und Be-schwerden an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Dies bezieht sich auch auf die Erstellung, Überprü-fung und die Aktualisierung der Badegewässerlis-ten.

    Impressum

    Herausgeber:� Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-AnhaltReferat Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Internet Turmschanzenstraße 25, 39114 MagdeburgTelefon: 0391/567-4608 · Fax: 0391/567-4622 E-mail: [email protected]: www.ms.sachsen-anhalt.de

    Gesamtherstellung:� KOCH-DRUCK, Halberstadt Titelfoto: © www.fotolia.de

    http://www.badesee-sachsen-anhalt.dehttp:www.fotolia.dehttp:www.ms.sachsen-anhalt.demailto:[email protected]

  • Badegewässerqualität Bewertung und Einstufung aller Badegewässer

    In allen in der Badegewässerkarte verzeichneten und untersuchten Badegewässern kann während der Badesaison 2016 ohne Bedenken gebadet werden. Nähere Informationen zu den Badege-wässern in Sachsen-Anhalt erhalten Sie beim zu-ständigen Gesundheitsamt bzw. im Internet unter www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/daten-zur-gesundheit/badegewaesser. Zu berücksichtigen ist aber, dass die natürlichen Gewässer gewissen Schwankungen aufgrund ver-schiedener Umwelteinflüsse oder durch das Ver-halten der Badegäste unterworfen sind.Die Badegewässer werden nach den Vorschriften der 2006 in Kraft getretenen EU-Badegewässer-Richtlinie bewertet und eingestuft.Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgtdurch statistische Berechnungsverfahren auf der Basis aller vorliegenden Untersuchungsergebnisse der mikrobiologischen Parameter Intestinale Ente-rokokken und Escherichia coli der letzten vier Jahre. Die so ermittelten Werte (sogenannte Perzentile) für die mikrobiologischen Parameter werden je-weils einer Qualitätseinstufung zugeordnet. Die EU-Badegewässer-Richtlinie weist vier mögliche Einstufungen aus und unterscheidet zwischen „ausgezeichneter“, „guter“, „ausreichender“ und „mangelhafter“ Badegewässerqualität.

    Badegewässer mit „ausgezeichneter“ oder „guter“ Qualität befinden sich in einem stabilen Gleich-gewicht und sind damit dauerhaft frei von Bean-standungen durch Fäkalkeime. In Badegewässern mit „ausreichender“ Qualität können häufiger erhöhte Keimzahlen der mikrobiologischen Para-meter auftreten. Für „mangelhafte“ Badegewässer ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes (erhöh-tes Infektionsrisiko der Badenden) ein Badeverbotauszusprechen. Des Weiteren sind in diesen Fällen angemessene Maßnahmen zur Verminderung, Verringerung bzw. Beseitigung der Verschmut-zungsursachen durchzuführen.Die in der Tabelle aufgeführten Einstufungen be-ziehen jeweils 4 Jahre ein. Die Einstufung eines Badegewässers kann abgesehen von bestimmten Ausnahmen erst dann erfolgen, wenn mindestens 16 Untersuchungsergebnisse aus insgesamt vier Badesaisons vorliegen. Für einige Badegewässer konnten keine Einstufungen vorgenommen wer-den, die Gründe dafür sind in den jeweiligen Fuß-noten aufgeführt.Die EU-Kommission hat für die Darstellung der Qualitätseinstufungen europaweit einheitliche Symbole festgelegt, die auch in nächster Nähe je-des Badegewässers zu veröffentlichen sind.

    Allgemeine Anforderungen an ein Badegewässer, wie z. B. der Zustand der Sanitäranlagen und die Strandqualität werden von den Gesundheitsämtern zusätzlich bewertet und für das jeweilige Badege-wässer im Internet unter www.badesee-sachsen-anhalt.de separat ausgewiesen.

    http://www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/daten-zur-gesundheit/badegewaesser/http://www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/daten-zur-gesundheit/badegewaesser/http://www.badesee-sachsen-anhalt.de

  • Landstraßen

    EU-SymbolDarstellungin der Karte

    keine Einstufung

    Schwanebeck

    Gröningen Kroppenstedt Egeln

    Theißen

    Hohenmölsen

    Benneckenstein

    Gröbzig

    Aken

    Sandau

    Bismark (Altmark)

    Kalbe (Milde)

    Jerichow

    37

    55

    18

    68

    3

    60

    61

    38

    35

    34

    13 39

    40

    50

    2928

    26

    32

    31

    27

    41

    42

    44

    49

    4723

    24

    46

    10

    6

    8

    21

    67

    22

    62

    64

    65

    63

    9

    48

    15

    17

    52

    33

    72

    36

    14

    19

    71

    4

    20

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    77

    7811

    74

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    56

    5859

    25

    43 75

    76

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    TitelVorwortGesundheitsämter des Landes Sachsen-AnhaltEinstufungen der BadegewässerBadegewässerüberwachung in Sachsen-AnhaltBadegewässerqualitätKarte mit Badegewässern