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BAföG Vorläufige Forderungen der BesetzerInnen der Universität Würzburg an den deutschen Bundestag

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BAföG

Vorläufige Forderungen der BesetzerInnen der Universität Würzburg an den deutschen

Bundestag

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Allgemeine Forderungen

• Gleichstellung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Lebenspartner/innen in gemeinsamem Haushalt mit Ehegatten/Ehegattinnen

• Berücksichtigung von Kindern, die nicht im eigenen Haushalt leben

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Förderungsfähige Ausbildung

• Förderung durch Schüler-BAföG auch für im elterlichen Haushalt lebende Schüler

• Förderung bei Ausbildungs- bzw. Fachrichtungswechsel unabhängig davon, in welchem Fachsemester der Wechsel erfolgt

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Persönliche Voraussetzungen

• Förderung unabhängig vom Alter des Antragstellers

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Leistungen I

• elternunabhängiges BAföG nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit auch vor dem 18. Lebensjahr

• komplette Übernahme von angemessenen Miet- und Heizkosten, berechnet in Abhängigkeit vom Wohnort

• Erhöhung der Bedarfssätze• Förderung auch bei Praktika, die ein

Urlaubssemester erfordern

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Leistungen II

• Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kindern ohne eigene Einkünfte, unabhängig vom Alter der Kinder

• höherer Zuschlag für Auszubildende mit Kind• Förderung über die gesamte Dauer einer

Schwangerschaft, auch wenn die Schwangere an der Teilnahme am Studium gehindert ist (unter der Voraussetzung, dass das Studium nach der Schwangerschaft baldmöglichst wieder aufgenommen wird)

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Leistungen III• Förderung über die Regelstudienzeit hinaus und

zwar bis zur maximalen Studiendauer• Vollzuschuss auch beim BAföG für Studierende

sollte weiterhin der Zuschuss in Verbindung mit einem unverzinslichen Darlehen bestehen:- kein leistungsabhängiger Erlass der Rückzahlung daraus resultierende Einsparungen sollten für Teilerlässe aufgrund sozialer Kriterien verwendet werden- keine Aufhebung des § 18b (5) (betrifft Erlass der

Rückzahlung)

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Einkommensanrechnung

• muss der Antragsteller einer Unterhaltszahlung nachkommen, so soll der Freibetrag erhöht werden

• Erhöhung der Freibeträge für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten

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Vermögensanrechnung

• Vermögen, auf das während der Dauer der zu fördernden Ausbildung nicht oder nur verbunden mit Verlust zugegriffen werden kann, soll von der Vermögensanrechnung ausgenommen sein

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Verfahren

• Vorschuss (nach Erstantrag) bereits, wenn Zahlungen nicht binnen vier Wochen geleistet werden können

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Vorschlag

2 Säulen der Ausbildungsförderung (nach Kai Gehring)

soziale Komponenteelternunabhängige Komponente als

Basisabsicherung (Gegenfinanzierung, indem bisheriges Kindergeld und steuerliche Freibeträge Studierenden direkt zugute kommen)

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