20
WOHNUNGSBAUPOLITIK Forderungen der Münchner JungsozialistInnen

Wohnungsbaupolitik Forderungen Jusos Muenchen 2010

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Die Wohnungsbaupolitischen Forderungen der Jusos München zum Wohnungsbaupolitischen Parteitag der Münchner SPD

Citation preview

WohnungsbaupolitikForderungen der Münchner JungsozialistInnen

3

INHALT

GrundlagenEinleitung

Situation und AnalyseBestandspolitik

NeubauprojekteFörderungNachwort

GruNdLAGeN

Aus dem kommunalpolitischen Programm „Roter Faden“ der Jusos München zur Kommunalwahl 2008

Wohnen und Arbeiten in der Großstadt

Wenn wir von Stadtentwicklung sprechen, müssen wir uns im Kla-ren darüber sein, welche konkre-ten Visionen wir für unsere Stadt haben, was für eine Stadt wir wollen. Wir wollen eine Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger, eine Stadt, in der es sich leben lässt.Unser Ziel bleibt die beste Lebens-qualität für alle Bewohn rinnen und Bewohner unserer Stadt. Stadt ist für uns nicht bloßer Raum für die Reproduktion der Arbeitskraft sondern eine Qualität an sich.

Wir wollen eine heter gene Stadt, die geprägt ist durch die Vielfalt und die Verschiedenheit der Men-schen, die in ihr wohnen und ar-beiten. Unser Ziel ist die Schaffung einer ausgewogenen Mischung zwischen allen verschiedenen Ein-kommensgruppen, sozialen und kulturellen Hintergründen und der Vielfalt der Lebenssituationen und Lebensentwürfe, die die Stadt prä-gen.

Wir wollen keine geteilten Städte, keine privilegierten Stadtquartiere für die Besserverdienenden und Wohnspeicher für die Massen an der Grenze zur Peripherie. Wir wollen die gemeinsame Stadt für eine aufgeklärte und vielfältige Stadtgesellschaft.

Stadtstrukturals urbaner Kontext

Die baulichen Strukturen unserer Stadt bilden ein dichtes urbanes Netzwerk mit menschlichem Maß-stab. Baublocks und Bauzeilen begrenzen klar die Bauräume, bil-den wiedererkennbare Quartiere, schöne öffentliche Freiräume und Plätze. Eingestreut sind bauliche Höhepunkte und Dominanten.

Annäherung und Entfernung de-finieren jeweils den eigenen Stan dort im städtischen Raum. Nichtgleichförmiger undifferenzierter Siedlungsbrei, sondern abwechs-lungsreicher städtebaulicher Raum ist das Leitbild für unsere Stadt.

Die Stadt bildet ein vielfältiges Raum und Standortgefüge mit un-terschiedlichen räumlichen Quali-täten als Wohn- und Arbeitsort für eine gemischte Stadtbevölkerung, mit bezahlbaren Wohnlagen und Geschäftsflächen für Gewerbe, Handel und Dienstleistungen im unmittelbarem Umfeld. Das aus der Stadtgeschichte übernomme-

4

ne Ideal der Europäischen Stadt muß mit Kraft und Ideen erhalten und weiterentwickelt werden.

Das Idealbild des vernetzten, vielgestaltigen und komplexen Stadtraums ist durch die rapide Entwicklung der Bodenpreise in akuter Gefahr, durch kapitalkräf-tige Interessen und Institutionen großformatig überformt und zu uniformer Monostruktur umge-wandelt zu werden.

Vielfalt undVerschiedenheitder Stadtnutzung

Das Idealbild der Münchner Mi-schung ist eine heterogengemisch-te Nutzungsstruktur. Wohnen und Arbeiten in enger Nachbarschaft,vielfältige gewerbliche Dienstleis-tungen, Handel und Gewerbe, kulturelle und öffentliche Einrich-tungen orts- und wohnortnah be-deuten Lebensqualität für eine ge-mischte Stadtbevölkerung.

Auch die heterogene Nutzungs-struktur ist bedroht durch das Bodenpreisgefüge und durch die rigide Verdrängungskonkurrenz kapitalkräftiger Interessen und Or-ganisationen.

Auch hier bedrohen Monostruktu-ren die lebendige und charakteris-tische Nutzungsstruktur der Stadt. Den vorhandenen Tendenzen derräumlichen Segregation durch Verdrängung und Gentrifikation oder durch Abwanderung und Absinken des sozialen Status in benachteiligten Gebieten muss durch die Stadtpolitik mit aller Konsequenz entgegengewirkt wer-den.

Die aufgewerteten Innenstadtrand-gebiete und die Altstadt dürfen nicht zu den privilegierten Wohn-bezirken der Besserverdienenden werden. Wohnen in den im Kern der Stadt muss für alle bezahlbar bleiben. Hier muss die Stadtpolitik regulierend eingreifen.

Wir wollen bezahlbare, attraktive urbane Quartiere bis an den Rand der Stadt und keine uniformen Wohnblocks für die aus der Kern-stadt verdrängten Bürgerinnen und Bürger.

5

6

Wohnungsbaupolitik

Städtische Wohnungsbaupolitik muss versuchen, strukturelle Ver-besserungen zu verwirklichen. Aus diesem Grund darf sie sich nicht auf subjektbezogene Einzelförde-rung beschränken, sondern muss grundsätzlich objektbezogen agie-ren.

Deshalb darf der öffentliche und gemeinnützige Wohnungsbestandnicht abgebaut und privatisiert werden, sondern muss im Ge-genteil durch Zukauf und Neubau ausgebaut werden.

Nur so kann städtische Woh-nungsbaupolitik gezielt in den (noch) privaten Wohnungsmarkt eingreifen und ein strategisches Gegengewicht zu von Profitma-ximierung geleiteten Investoren schaffen. Dazu bedarf es auch starker kommunaler Wohnungs-baugesellschaften. Bestandteile einer derartigen Wohnungsbau-politik sind die Schaffung von so-zial gefördertem Wohnraum, die Förderung des genossenschaft-lichen Wohnungsbaus und die bewusste Verpflichtung privater Investoren, Infrastrukturleistungen mitzufinanzieren.

WoHNuNGSbAupoLITIK ANTrAG 2010

eINLeITuNG

Der Wohnungsbaupolitik kommt eine zentrale Rolle in der Ge-staltung unserer Städte zu und beeinflusst direkt die Lebensver-hältnisse der meisten Menschen. Sie ist fester Bestandteil der kom-munalen Daseinsvorsorge. Gera-de in München ist es ein Thema von entscheidender Bedeutung. Die Situation auf dem Münchner Wohnungsmarkt verschärft sich fortwährend. Einem weiteren Zu-wachs an Bevölkerung und damit steigender Nachfrage steht ein kontinuierlicher Schwund an be-zahlbarem Wohnraum entgegen. München wird für viele unbezahl-bar.

In den vergangenen Jahren wur-den mit den Wohnungsbaupro-grammen „Wohnen in München I-IV“ wichtige Beiträge zur Sta-bilisierung des Münchner Woh-nungsmarktes, zur Schaffung von neuem, bezahlbarem Wohnraum und die Einrichtung von Förder-programmen, wie dem München Modell, Durchsetzung der Münch-ner Mischung im Neubau und der Einführung von Erhaltungssatzun-gen geleistet.

Im kommenden Jahr steht mit „Wohnen in München V“ die Neufassung des kommunalen Wohnbauprogramms an. Vor dem Eindruck des wachsenden Ver-drängungsdrucks, der steigenden Mietpreise und der zunehmen-den räumlichen Teilung unserer Stadt müssen bestehende Maß-nahmen verbessert und neue Im-pulse gesetzt werden. Eine bloße Verteidigung des Erreichten wird nicht ausreichen, um München als vielseitige Stadt zu erhalten. Wir wollen keine geteilte Stadt, keine privilegierten Stadtquartiere für die Besserverdienenden und die Verdrängung der Massen in die Wohnspeicher an der Grenze zur Peripherie, damit München eine Stadt für alle bleibt!

8

1

9

trifft in München mittlerweile weite Teile der Bevölkerung. Insbeson-dere gestaltet es sich für junge ArbeitnehmerInnen, Studierende oder Auszubildende zunehmend schwieriger, auf dem Wohnungs-markt geeignete Wohnungen zu finden. Oftmals scheitert dies be-reits an den nicht vorhandenen Si-cherheiten und an den horrenden Kautionen.

In den gut erschlossenen innerstäd-tischen Wohnquartieren konnten in den vergangenen Jahrzehnten klassische Gentrifikationsprozesse, sowie die damit verbundene Ver-drängung von Bevölkerungsteilen und das Fortschreiten der soziale Entmischung beobachtet werden. In diesen, schon früh von Verdrän-gung gekennzeichneten Gebieten, wie beispielsweise Haidhausen, Schwabing oder Gärtnerplatzvier-tel haben Veränderungen der So-zialstruktur und Entmischung der Bevölkerungszusammensetzung bereits große Ausmaße erreicht. Auch ist in einigen Gebieten, wie Schwanthalerhöhe, Bahnhofsvier-tel oder Schlachthofviertel, der Beginn neuer Gentrifikationspro-zesse zu beobachten, andere Vier-tel – wie die Au oder Giesing sind stark gefährdet.

ANALySe uNd SITuATIoN

Der Münchner Wohnungsmarkt ist seit Jahren extrem angespannt. Bei den durchschnittlichen Miet-preisen liegt München im bundes-weiten Vergleich der Großstädte an erster Stelle. Auch in den kom-menden Jahren ist keine Entlas-tung abzusehen. Weiterhin hat München als eine der wenigen Städte bundesweit einen positi-ven Wanderungsaldo. Zwischen 2006 und 2020 wurde der Zu-zug von weiteren knapp 67.000 Wohnberechtigten prognostiziert. München liegt auch im Bereich der Wohnungsfertigstellungen im Bundesvergleich an erster Stelle, dennoch wird das Wohnungsan-gebot bei anhaltendem Zuzug und wachsendem individuellem Flächenbedarf nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen. Entsprechend wird die Marktlage sich weiter verschärfen. Die lau-fenden Verdrängungsprozesse, die fortschreitende Mietpreisstei-gerung und der Mangel an be-zahlbarem Wohnraum werden sich weiter verschärfen. Nicht nur klassisch einkommensschwache Haushalte sind von Wohnraum-mangel und Verdrängung be-droht, sondern auch durchschnitt-liche Haushalte sind mittlerweile massiv betroffen. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und der entstehende Nachfrageüberhang

2

10

Flächenpotential für bis zu 50.000 Wohnungen, das voraussichtlich in 15 bis 20 Jahren aufgebraucht sein wird. deshalb ist es uner-lässlich, dass die kommunale Wohnbaupolitik verstärkt im bestand aktiv wird. Nur so kann ein wirkungsvolles öffentliches Gegengewicht zu dem privaten Wohnungsmarkt geschaffen wer-den.

erhaltungssatzungen

Erhaltungssatzungen nach §§172 Baugesetzbuch sind ein wichtiges planungsrechtliches Instrument um die vorhandenen Sozialstrukturen in einem Gebiet zu schützen. Liegt eine schützenswerte Sozialstruktur vor, die durch die Veränderungs-prozesse im Stadtviertel bedroht ist, kann die Kommune zu deren Schutz Erhaltungssatzungen erlas-sen. In den Erhaltungssatzungs-gebieten hat die Stadt bei allen Verkäufen von Miethäusern Vor-kaufsrecht, das sie entweder aus-üben und die Anwesen später zu ihren Bedingungen reprivatisieren kann, oder aber diese Bedingun-gen im Zuge einer Abwendungs-erklärung durch den Käufer des Hauses garantiert werden. Eine Ausweitung der Anwendung von Erhaltungssatzungen ist vor dem Hintergrund des in vielen Teilen des Stadtgebiets steigenden Ver-drängungsdrucks geboten.

Gleichzeitig finden in weniger in-nenstadtnahen Gebieten ebenfalls Verdrängungsprozesse statt, die nicht als klassische Gentrifikati-onsprozesse zu kennzeichnen sind. Hier wird ohne eigentliche Pionier- und Aufwertungsphase insbeson-dere durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen der Bestand an bezahlbarem Wohn-raum verkleinert und damit auch hier Verdrängungsprozesse in Gang gesetzt.

beSTANdSpoLITIK

Zentrale bedeutung kommt den kommunalen Aktivitäten im bestand zu. Ausschließlich durch Neubau ist bezahlbarer Wohnraum in München nicht in ausreichender Form zu schaffen. Deshalb müssen gerade die Akti-vitäten der Städtischen Wohnbau-gesellschaften und deren Hand-lungsmöglichkeiten ausgebaut und erweitert werden. Gerade in den Vierteln die am stärksten von Verdrängungsprozessen betroffen sind, bestehen keine Flächenreser-ven in ausreichender Form mehr, um den Schwund an bezahlbarem Mietwohnungen durch Neubau zu kompensieren. Allgemein spre-chen Schätzungen nur noch von einem insgesamt vorhandenen

3

11

Die Vergleichsmieten liegen im innerstädtischen Bereich auch im unsanierten Bestand mit beste-henden Mietverhältnissen deut-lich über diesem Schwellenwert. Das führt dazu, dass schützens-werter Wohnungsbestand, dessen Mietpreise häufig nur unwesent-lich über dem Wert der Eingriffs-schwelle liegt, nicht erworben wer-den kann. Damit verliert das Mittel der Erhaltungssatzungen nur zu oft seine Wirksamkeit für die Erhal-tung der gemischten Sozialstruktu-ren im Stadtviertel.

umwandlungsverbot

ein generelles umwandlungs-verbot für Miet- in eigentums-wohnungen in erhaltungssat-zungsgebieten nach §§172 baugesetzbuch gilt es nach wie vor einzufordern.

Ein Umwandlungsverbot würde die Zerstückelung und den stück-weisen Verkauf von Wohnhäusern verhindern oder zumindest unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Dieses würde dem weiteren Ab-schmelzen des Mietwohnungsbe-standes und damit die Verschär-fung der Nachfragesituation auf dem Münchner Wohnungsmarkt entgegenwirken. Das Bundesland Hamburg hat diese Regelung bereits eingeführt und Erfolge er-zielen können. Die Bayerische

In den Stadtgebieten, die von einer deutlichen Mietpreisstei-gerung betroffen und hohem entwicklungsdruck ausgesetzt sind und sich somit Verdrän-gungsprozesse zu erwarten sind, soll mit Milieuuntersu-chungen die Veränderung der Sozialstruktur beobachtet und die einführung von weiteren erhaltungssatzungen, wo im-mer möglich, geprüft und um-gesetzt werden.

Ausübung Vorkaufsrecht

Das Mittel der Erhaltungssatzun-gen führt aber nur bei einer konse-quenten und häufigeren Ausübung des Vorkaufsrechts zu der Erhal-tung von bezahlbarem Wohnraum und vielseitiger Sozialstruktur. Hierzu bedarf es einer Anpas-sung der Ausübungschwelle des Vorkaufsrechts. Diese liegt bei einem Mietpreis, der 10 Pro-zent unter der gesamt städtischen Durchschnittsmiete, bei 8,76 Euro angesetzt ist.

diese eingriffsschwelle ist zu niedrig und verhindert oft das, zur erhaltung der städtischen Mischung sinnvolle eingreifen der Stadt.

12

Wohnungsmarkt zu schaffen. Oft kann dies aus Mangel an Ent-wicklungsflächen im Viertel eben nur im Bestand geschehen. Die Wohnbaugesellschaften der Lan-deshauptstadt München sollen deshalb gerade im Bestand durch Ankauf verstärkt aktiv werden. Da-für bietet sich auch die Reprivati-sierung von vorgekauften Häusern in Erhaltungssatzungsgebieten zu-gunsten der Wohnbaugesellschaf-ten an.

der bundesgesetzgeber soll die grundsätzliche Verpflichtung der Kommunen, die im Vor-kaufsrecht erworbenen Häuser zu reprivatisieren aufheben. Nur so ist es den Kommunen möglich wirkungsvoll den be-stand an Wohnraum in öffentli-cher Hand zu erweitern.

erneuerung und Verdichtung von bestandsquartieren

Dies ist ein weitere wesentlicher Schwerpunkt zur Verbesserung und Ausweitung des Wohnungs-angebots im Bestand.

Hierzu sind in der regel die Aufstellung von erhaltungssat-zungen in den entsprechenden Quartieren nötig, um die ent-stehenden Aufwärtungsten-denzen im umliegenden be-stand abzufangen.

Landesregierung muss ihre Blo-ckadehaltung endlich aufgeben. Wir fordern die SPD Landtagsfrak-tion auf, das Umwandlungsverbot weiterhin entschieden einzufor-dern.

durch Neuregelung auf bun-desebene soll den Städten die Satzung eingeräumt werden, in erhaltungssatzungsgebieten nach §§172 baugesetzbuch ein umwandlungsverbot von Miet- in eigentumswohnungen zu erlassen. diese Kompetenz ist auf kommunaler und nicht auf Landesebene sinnvoll an-zusiedeln.

reprivatisierung

die nach Ausübung des Vor-kaufsrechts vorgeschriebene reprivatisierung soll bevorzugt zugunsten von Genossenschaf-ten und insbesondere auch den städtischen Wohnbauge-sellschaften erfolgen.

Die Anwendung des Vorkaufs-rechts und die Reprivatisierung zu Gunsten der, der Rechtsform nach eigenständigen Wohnungsbau-gesellschaften lässt sich gerade in stark von Verdrängungskonku-renz betroffenen Gebieten dazu nutzen, durch den Aufbau eines Wohnungsbestandes in öffent-licher Hand ein wirkungsvolles Gegengewicht zu dem privaten

13

Wir treten für den erhalt und den Ausbau der staatlichen Förderung für energetische Sa-nierung ein, fordern die deut-liche reduzierung und zeitliche begrenzung der umlagemög-lichkeiten.

Die Wertsteigerung der Immobili-en darf, neben der staatlichen För-derung nicht noch zusätzlich durch die Mieter finanziert werden. An-statt die Mieter weiter zu belasten wäre über die Wiedereinführung der degressiven Abschreibungs-möglichkeiten als Ersatz für die Umlage der Sanierungskosten auf die Mieten nachzudenken.

Mieterschutz

Die derzeitige Regelung bei Miet-erhöhungen sieht vor, dass Ver-mieter nur alle drei Jahre die Mie-ten um 20 Prozent, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen darf.

die Kappungsgrenze bei Miet-erhöhungen muss von derzeit 20 % alle 3 Jahre auf 10% alle 3 Jahre herabgesetzt werden.

Die relativ schnelle Anpassung der Bestandsmieten an die ortsübli-chen Vergleichsmieten, die durch die derzeitige Regelung möglich ist, begünstigt die in Aufwertungs-gebieten entstehenden Verdrän-gungstendenzen.

Gerade im Bestand der 60er und 70er Jahre ist ein großes Potential an möglichen Vierdichtungsflä-chen das bei ohnehin den anste-henden Erneuerungsmaßnahmen ausgeschöpft werden kann.

umlage Kosten Gebäudesanierung

Derzeit können Sanierungskosten mit bis zu 11 % jährlich, zusätzlich zu den regulären Mieterhöhun-gen mit 20% alle 3 Jahre auf die Mieter umgelegt werden. Gerade im Bereich der notwendigen und wünschenswerten energetischen Gebäudesanierung geschieht dies obwohl staatliche Förderungen für die Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden kön-nen. Studien zeigen, dass bei den Sanierungsmaßnahmen, insbe-sondere im Rahmen der energeti-schen Gebäudesanierung haupt-sächlich der Hauseigentümer profitiert, der eine Wertsteigerung des eigenen Objekts erreicht.

Die durch die Energieeinsparung erreichte Kostenreduktion für den Mieter hingegen erreicht bei wei-tem nicht eine Entlastung im Be-reich der Umlagekosten der Sa-nierung.

14

die Gesetzgebung dahingehend geändert wird, dass bei der Berech-nungsgrundlage die bestandsmie-ten stärker einbezogen werden.

Die von der Landeshauptstadt München bisher freiwillig angebo-tene Mieterberatung muss erhalten bleiben und personell ausgebaut werden. Die ist vor allem wichtig für MieterInnen in Notfällen und für Haushalte die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Hilfe der privaten Mieterverei-ne oder einen Mieteranwalt in An-spruch zu nehmen.

NeubAuproJeKTe

Innenentwicklung und Verdichtung

Angesichts der fast ausgeschöpf-ten Flächenpotentiale im Außen-bereich wird der Schwerpunkt des Wohnungsneubaus in München auch in Zukunft im ungeplanten und ungenutzten Innenbereich lie-gen.

Angesprochen sind hier vor allen Dingen, die noch nicht unbeplan-ten Konversionsflächen der Bun-deswehr und die verbleibenden Bahnflächen.

die Sperrfristen bei eigenbe-darfskündigungen, die in bay-ern in ballungsräumen bei 10 Jahren nach Kauf liegen, müs-sen erhalten bleiben.

Möchte ein Hauseigentümer eine bisherige Mietwohnung für den ei-genen Bedarf nutzen so kann der Mieter nach Ablaufen der Sperr-frist gekündigt werden. Die Sperr-fristenregelung soll Missbrauch und Spekulation einschränken. Insbesondere die Ausweitung des im Eigenbedarf eingeschlossenen Personenkreises vom engen Fa-milienkreis auch auf Nichten und Neffen, sowie die fehlende Kontrol-le der weiteren tatsächlichen Nut-zung der Wohnung, machen die Eigenbedarfskündigung zu einem beliebten Instrument zur Entmie-tung der Häuser und Umwandlung der Wohnungen. Eine Reduzierung bzw. Abschaffung der Sperrfristen würde dies noch erleichtern. Be-strebungen der Schwarz /Gelben Bundesregierung, die Kündigungs-fristen für Mieter und Vermieter zu vereinheitlichen und damit den Kündigungsschutz für Mieter zu schwächen, müssen entschieden abgelehnt werden.

Die mögliche Weiterentwicklung des Münchner Mietspiegels hin zu einem ökologischen Mietspiegel sehen wir sehr kritisch, da dies zu einer weiteren Mieterhöhungswelle führen würde. Der Münchner Miet-spiegel wird nur fortgeführt, wenn

4

15

nung des Bedarfs an Sozialen Einrichtungen keine ausreichende Versorgung für die neu entstande-nen Gebiete gewährleisten. Die Stadt hat anschließend die Folge-kosten für Ergänzungsprojekte zu tragen.

deshalb sind die gesamtstäd-tischen planungsrichtwerte der sozial gerechten bodennut-zung entsprechend dem realen bedarf der städtischen Woh-nungsbevölkerung anzuheben.

Münchner Mischung

Die sogenannte „Münchner Mi-schung“ sieht bei Neubaupro-jekten die Drittellung des ge-schaffenen Wohnbestandes in freifinanzierte Wohnungen, Woh-nungen im München Modell und sozial geförderte Wohnungen vor. Somit wird hier ein wichtiger Bau-stein für die Erhaltung gemischter Sozialstrukturen in den Vierteln geschaffen.

In Gebieten mit hohem Ver-drängungsdruck soll, entspre-chend dem bedarf und der Angebotslage im Viertel der Anteil an sozial gefördertem Wohnungsbau erhöht werden können, um gezielt ein Gegen-gewicht zum Strukturwandel im Viertel setzen zu können.

bei den Verhandlungen mit der bundesvermögensverwaltung soll möglichst eine preislimi-tierte Übernahme durchgesetzt werden, um möglichst geringe bodenpreise zu ermöglichen.

Dies ist Grundlage eines bezahl-baren Wohnungsbaus auf diesen Flächen. Die städtischen Wohn-baugesellschaften, die Genossen-schaften und Baugemeinschaften sollen bei der Flächenvergabe bevorzugt berücksichtigt werden. Angestrebt werden für die neuen Gebiete vielfältige und gemischte Nutzungsstruckturen. Angestrebt wird möglichst flexibler Mietwoh-nungsbau für die unterschiedli-chen Bedürfnisse der verschieden Bewohnergruppen und Altersstu-fen. Ebenfalls ist eine funktionie-rende Mischung zwischen Woh-nen , Gewerbe und Dienstleistung unerlässlich für ein lebendiges Stadtviertel.

Sozial gerechte bodennutzung SoboN

Die sozialgerechte Bodenutzung (SOBON) verpflichtet die Investo-ren, sich bei Neubauprojekten, an den bei der Kommune entstehen-den Kosten für die Schaffung von sozialer Infrastruktur, wie Schulen und Kinderbetreuungseinrichtun-gen zu beteiligen. In den vergan-genen Jahren hat sich gezeigt, dass die Schlüssel für die Berech-

16

München Modell

Das „München Modell“ ist ein För-derprogramm, das das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für die BezieherInnen mittlerer Einkom-men erweitern soll oder ihnen die Bildung von Wohnungseigentum ermöglichen soll.

die bindungsdauer von im „München Modell – Miete“ ge-schaffenen Wohnraum muss von derzeit 15 Jahren deutlich angehoben werden.

Analog muss auch die Wieder-verkaufsfrist für, im rahmen des „München Modell – eigentum“ geschaffenes Wohneigentum von derzeit 15 Jahren angeho-ben werden.

Förderziele

Wir wollen im folgenden zwei grundlegende Förderziele her-vorheben, die geeignet sind um die Situation am Münchner Woh-nungsmarkt zu verbessern und be-sonderem Bedarf zu decken.

FörderuNG

Städtische Wohnungsbaupolitik soll versuchen strukturelle Verbes-serungen zu verwirklichen. Aus diesem Grund darf sie sich auch bei der Förderung nicht auf sub-jektbezogene Einzelförderung be-schränken, sondern muss immer auch grundsätzlich objekt- und projektbezogen agieren.

Für den Wegfall der Fehlbele-gungsabgabe für MieterInnen im städtisch geförderten Woh-nungsbestand, die vor einigen Jahren abgeschafft wurde, ist ein adäquates ersatzinstru-ment zu finden.

Die Einnahmen daraus sollen den städtischen Wohnungsbauge-sellschaften für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Bes-serverdienende sollen Mietpreise entsprechend ihrem Einkommen zahlen, damit günstiger Wohn-raum denen zugute kommen kann, die ihn wirklich brauchen.

5

17

eine beratungsstelle der Lan-deshauptstadt für die bewoh-nerInnen der vorgekauften Häuser zur Gründung von Ge-nossenschaften muss einge-richtet werden.

Für diese Option soll in den Häu-sern geworben werden. Die Grün-dung muss durch städtische Be-ratung unterstützt und vorbereitet werden. Aber auch im laufenden Gebäudebetrieb, bei anstehenden Sanierungs- und Erhaltungsmaß-nahmen bedarf es eines gut aus-gebauten Beratungsangebots.

Auch im Bereich Neubau von Wohnhäusern bedarf es der wei-teren Unterstützung von genossen-schaftlichen Wohnformen.

Die Einrichtung einer städtischen Agentur für Genossenschaften und baugemeinschaften im Rah-men eines städtischen Förderkon-zepts soll den InteressentInnen im Bereich Neubau von Wohnungen im kleingenossenschaftlichen Rah-men oder in Baugemeinschaften ein Forum bieten, beratend tätig sein und diese bei der Suche nach passenden Grundstücken unter-stützen.

Genossenschaftlichen Wohnungsbau stärken.

Wohnungsgenossenschaften stel-len eine wirkungsvolle Möglich-keit dar, bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zu erhalten. Genossen-schaftliche Wohnblocks stellen in vielen Vierteln, die starkem Ver-drängungsdruck ausgesetzt sind stabilisierende Elemente für die gemischten Sozialstrukturen dar.

Genossenschaftliche Wohnfor-men können auch das Entstehen einen funktionierenden sozialen Binnenmilieus unterstützen und gemeinschaftliche Aktivitäten im Stadtviertel begünstigen.

der Anteil an genossenschaft-lichem Wohnen in München muss erhöht werden. Gezielt soll auch die repriva-tisierung der im Vorkaufsrecht erworbenen Häuser zugunsten der Genossenschaften genutzt werden.

Dies gilt nicht nur für die bereits bestehenden größeren Woh-nungsgenossenschaften, sondern auch für neu entstehende Klein-genossenschaften und Mieterge-meinschaften.

18

Ergänzt werden soll dieses Ange-bot durch ein städtisches, subventi-oniertes Ausbildungswohnheim gerade für kurzzeitige Aufenthalte in München, beispielsweise im Zuge des Blockunterrichts an den Berufsschulen.

die Ausbildungsbetriebe sind an den Kosten der unterbrin-gung zu beteiligen.

der Freistaat bayern in die Ver-antwortung zu nehmen, die finanzielle Ausstattung der zu-ständigen Studentenwerke zu verbessern, damit diese neue Wohnangebote für Studieren-de schaffen können.

Wohnen in der Ausbildung

Gerade für Auszubildende, Stu-dierende oder BerufsanfängerIn-nen ist es besonders schwer, auf dem Münchner Wohnungsmarkt Fuß zu fassen. Diese Gruppe lei-det besonders unter den hohen Mietpreisen und dem knappen Angebot bezahlbarer Wohnungen in München. Oft können auch die geforderten Kautionen und Sicher-heiten nicht erbracht und Münch-ner Mieten nicht gezahlt werden.

Für sie müssen deshalb städ-tische Angebote bei den Wohnungsbaugesellschaften geschaffen werden und die Gründung von Wohngemein-schaften ermöglicht werden. Im Sinne der durchmischung der Sozialstrukturen sollen die-se in geeignete Wohnungen im bestand eingestreut werden.

Im rahmen einer einzurichten-den städtischen ständigen be-ratungs- und betreuungsstelle für Jugendliche in Ausbildung sollen sich InteressentInnen be-werben und zu Wohngemein-schaften zusammenschließen können.

Hier soll auch über weitergehende Angebote informiert werden.

NACHWorT

Die vorliegenden Forderungen zur Wohnungsbaupolitik der Stadt München wurden auf der Unterbezirkskonferenz der JuSoS MÜNCHEN am 23. Oktober 2010 im Gewerkschaftshaus mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wir danken allen, die an der Entstehung dieses Antrages beteiligt waren. Insbesondere dem Arbeitskreis Kommunalpolitik der JuSoS MÜNCHEN, der den Antrag mit inhaltlichen Veranstaltungen vorbereitet und sich intensiv mit der Thematik auseinander-gesetzt hat.

Anno dietzVorsitzender der JuSoS MÜNCHEN

JuSoS MÜNCHENJungsozialistInnen in der SPD

Oberanger 38 / IV80331 München

www.jusos-muenchen.deEmail [email protected] +49 (0)89/260 230 90