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Editorial Behindertenrecht ist Menschenrecht. In diesem Sinne ist die Behindertenrechts- konvention ein völ- kerrechtlicher Ver- trag, der Menschen- rechte für die Lebens- situation behinderter Menschen konkretisiert. Das sollte nicht vergessen werden. Doch schon Immanu- el Kant wusste: Die Menschenrechte sind ein Ereignis, das vergisst sich nicht mehr. Deutschland hat die UN-Behinderten- rechtskonvention (UN-BRK) unterzeich- net und sich verpflichtet, das Prinzip der Inklusion in allen Lebensbereichen um- zusetzen. Die Forderung nach Inklusion ist deutlich zu unterscheiden von einem integrativen System, wie es bisher ver- folgt wurde. Während die Integration von jedem Menschen mit Behinderung eine Anpassungsleistung verlangt, bevor dieser in das allgemeine System (zu- rück-)integriert wird, nimmt die Inklu- sion alle Menschen in den Blick. Behin- derte und nicht behinderte Menschen sind gemeinsam gefordert die Voraus- setzungen dafür zu schaffen, dass Inklu- sion Realität wird. In den letzten Wo- chen und Monaten ist viel darüber dis- kutiert worden. Mit dem Beschluss des Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bun- desregierung durch das Bundeskabinett ist nun ein Dokument verabschiedet worden, das eine wesentliche Grundlage für zukünftige Weiterentwicklungen und Aktivitäten zur Verbesserung von Inklusion und Teilhabe und damit zur Umsetzung der UN-BRK bildet. Drei Institutionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Beim BMAS wurde als staatliche Anlauf- stelle der sogenannte Focal pointein- gerichtet. Eine staatliche Koordinie- rungsstelle für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ist im Hause des Be- auftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen angesie- delt. Eine unabhängige Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschen- rechte überwacht die Umsetzung. Die BAR steht mit allen Akteuren in Kontakt und setzt sich für Rehabilitation und Teilhabe ein. Mit dem Leitgedanken der Inklusion geht es nun also an die Umsetzung der Konvention im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) und notwendiger- weise darüber hinaus. Vor allem in An- betracht der Enttäuschung vieler Behin- dertenverbände: Der NAP ist kein Selbst- läufer, von alleine passiert nichts. Dabei ist die gesamte Zivilgesellschaft gefor- dert. Alle müssen mitwirken, damit auch die Behindertenrechte ein Ereignis werden, ein Ereignis, das sich nicht mehr vergessen lässt. Bernd Petri Geschäftsführer der BAR Aktuelles zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention In den letzten Wochen und Monaten ist sie bundesweit intensiv diskutiert wor- den: Die Umsetzung der UN-Behinder- tenrechtskonvention (UN-BRK). Zu ver- schiedenen Anlässen wurde in der Reha-Info bereits über dieses zentrale Übereinkommen berichtet. Mit dem Be- schluss des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung durch das Bundeskabi- nett ist nun ein Dokument verabschie- det worden, das eine wesentliche Grundlage für zukünftige Weiterent- wicklungen und Aktivitäten zur Verbes- serung von Inklusion und Teilhabe und damit zur Umsetzung der UN-BRK bil- det. Hintergründe zur UN-Behinderten- rechtskonvention Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf eine selbstbestimmte Teilhabe in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens. Trotz zahlreicher Gesetze und Regelungen erfahren aber auch in Deutschland viele von ihnen im Alltag noch immer Einschränkungen dieser Teilhabe. Bei uns leben rund 9,6 Millio- nen Menschen mit einer Behinderung; weltweit sind es mehr als eine Milliarde. Bereits im Jahr 2001 hatte deshalb die Generalversammlung der Vereinten Na- tionen beschlossen, ein umfassendes in- ternationales Übereinkommen zu erar- beiten, das die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberech- tigte Teilhabe fördert und schützt. Die UN-BRK soll sicherstellen, dass Men- schen mit Behinderungen den gleichen menschenrechtlichen Schutz erhalten wie Menschen ohne Behinderungen. In Deutschland ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen seit dem 26. März 2009 verbindlich. Inklusion wurde damit ein bundesweit umzusetzendes Menschenrecht für Menschen mit Be- hinderung. Seitdem hat die Bundes- regierung unter Beteiligung der Zivilge- sellschaft den Nationalen Aktionsplan zur Verbesserung der Teilhabe von Men- schen mit Behinderung entwickelt, der als eines der wichtigsten sozialpoliti- schen Vorhaben der aktuellen Legisla- turperiode gilt. Sein Leitgedanke und zentrales Handlungsprinzip ist die Idee der Inklusion. Explizit wird in Artikel 26 der UN-BRK der umfassende Aspekt Habilitation und Rehabilitationaufgegriffen. In den Vertragsstaaten sollen entsprechende Dienste bzw. Programme gestärkt und erweitert werden, um das Ziel der vol- len Teilhabe von Menschen mit Behin- derung zu erreichen und zu bewahren. Diese Anforderung berührt auch we- sentliche Aufgabengebiete der BAR. Drei Institutionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Nach Artikel 33 UN-BRK sind zu ihrer Umsetzung bestimmte innerstaatliche Strukturen zu schaffen. Um diesen An- forderungen gerecht zu werden, wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zunächst ein sogenann- ter Focal Pointeingerichtet. Das BMAS ist damit auf Bundesebene als staatliche Anlaufstelle federführend für die Umset- zung der UN-BRK und für die Erarbei- tung des Nationalen Aktionsplans zu- ständig. Zusätzlich zum Focal Point soll eine staatliche Koordinierungsstelle instal- liert werden. Diese wurde beim Beauf- tragten der Bundesregierung für die Be- Reha-Info der BAR Rehabilitation 4 / 2011 Reha-Info 4 / 2011 BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

BAR Reha-Info 4/2011 · ist nun ein Dokument verabschiedet worden, das eine wesentliche Grundlage für zukünftige Weiterentwicklungen und Aktivitäten zur Verbesserung von Inklusion

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Editorial

Behindertenrecht istMenschenrecht. Indiesem Sinne ist dieBehindertenrechts-konvention ein völ-kerrechtlicher Ver-trag, der Menschen-rechte für die Lebens-situation behinderter

Menschen konkretisiert. Das sollte nichtvergessen werden. Doch schon Immanu-el Kant wusste: Die Menschenrechtesind ein Ereignis, „das vergisst sich nichtmehr“.Deutschland hat die UN-Behinderten-rechtskonvention (UN-BRK) unterzeich-net und sich verpflichtet, das Prinzip derInklusion in allen Lebensbereichen um-zusetzen. Die Forderung nach Inklusionist deutlich zu unterscheiden von einemintegrativen System, wie es bisher ver-folgt wurde. Während die Integrationvon jedem Menschen mit Behinderungeine Anpassungsleistung verlangt, bevordieser in das allgemeine System (zu-rück-)integriert wird, nimmt die Inklu-sion alle Menschen in den Blick. Behin-derte und nicht behinderte Menschensind gemeinsam gefordert die Voraus-setzungen dafür zu schaffen, dass Inklu-sion Realität wird. In den letzten Wo-chen und Monaten ist viel darüber dis-kutiert worden. Mit dem Beschluss desNationalen Aktionsplans (NAP) der Bun-desregierung durch das Bundeskabinettist nun ein Dokument verabschiedetworden, das eine wesentliche Grundlagefür zukünftige Weiterentwicklungenund Aktivitäten zur Verbesserung vonInklusion und Teilhabe und damit zurUmsetzung der UN-BRK bildet.

Drei Institutionen zur Umsetzung derUN-Behindertenrechtskonvention.Beim BMAS wurde als staatliche Anlauf-stelle der sogenannte „Focal point“ ein-gerichtet. Eine staatliche Koordinie-rungsstelle für die Zusammenarbeit mitder Zivilgesellschaft ist im Hause des Be-auftragten der Bundesregierung für dieBelange behinderter Menschen angesie-delt. Eine unabhängige Monitoringstellebeim Deutschen Institut für Menschen-rechte überwacht die Umsetzung.

Die BAR steht mit allen Akteuren inKontakt und setzt sich für Rehabilitationund Teilhabe ein.

Mit dem Leitgedanken der Inklusiongeht es nun also an die Umsetzung derKonvention im Rahmen des NationalenAktionsplans (NAP) – und notwendiger-weise darüber hinaus. Vor allem in An-betracht der Enttäuschung vieler Behin-dertenverbände: Der NAP ist kein Selbst-läufer, von alleine passiert nichts. Dabeiist die gesamte Zivilgesellschaft gefor-dert. Alle müssen mitwirken, damitauch die Behindertenrechte ein Ereigniswerden, ein Ereignis, das sich nichtmehr vergessen lässt.

Bernd PetriGeschäftsführer der BAR

Aktuelles zur Umsetzungder UN-Behindertenrechts-konvention

In den letzten Wochen und Monaten istsie bundesweit intensiv diskutiert wor-den: Die Umsetzung der UN-Behinder-tenrechtskonvention (UN-BRK). Zu ver-schiedenen Anlässen wurde in derReha-Info bereits über dieses zentraleÜbereinkommen berichtet. Mit dem Be-schluss des Nationalen Aktionsplans derBundesregierung durch das Bundeskabi-nett ist nun ein Dokument verabschie-det worden, das eine wesentlicheGrundlage für zukünftige Weiterent-wicklungen und Aktivitäten zur Verbes-serung von Inklusion und Teilhabe unddamit zur Umsetzung der UN-BRK bil-det.

Hintergründe zur UN-Behinderten-rechtskonventionMenschen mit Behinderung haben einRecht auf eine selbstbestimmte Teilhabein allen Bereichen gesellschaftlichenLebens. Trotz zahlreicher Gesetze undRegelungen erfahren aber auch inDeutschland viele von ihnen im Alltagnoch immer Einschränkungen dieserTeilhabe. Bei uns leben rund 9,6 Millio-

nen Menschen mit einer Behinderung;weltweit sind es mehr als eine Milliarde.Bereits im Jahr 2001 hatte deshalb dieGeneralversammlung der Vereinten Na-tionen beschlossen, ein umfassendes in-ternationales Übereinkommen zu erar-beiten, das die Rechte von Menschenmit Behinderung und ihre gleichberech-tigte Teilhabe fördert und schützt. DieUN-BRK soll sicherstellen, dass Men-schen mit Behinderungen den gleichenmenschenrechtlichen Schutz erhaltenwie Menschen ohne Behinderungen.In Deutschland ist das Übereinkommender Vereinten Nationen seit dem 26.März 2009 verbindlich. Inklusion wurdedamit ein bundesweit umzusetzendesMenschenrecht für Menschen mit Be-hinderung. Seitdem hat die Bundes-regierung unter Beteiligung der Zivilge-sellschaft den Nationalen Aktionsplanzur Verbesserung der Teilhabe von Men-schen mit Behinderung entwickelt, derals eines der wichtigsten sozialpoliti-schen Vorhaben der aktuellen Legisla-turperiode gilt. Sein Leitgedanke undzentrales Handlungsprinzip ist die Ideeder Inklusion.Explizit wird in Artikel 26 der UN-BRKder umfassende Aspekt „Habilitationund Rehabilitation“ aufgegriffen. In denVertragsstaaten sollen entsprechendeDienste bzw. Programme gestärkt underweitert werden, um das Ziel der vol-len Teilhabe von Menschen mit Behin-derung zu erreichen und zu bewahren.Diese Anforderung berührt auch we-sentliche Aufgabengebiete der BAR.

Drei Institutionen zur Umsetzung derUN-BehindertenrechtskonventionNach Artikel 33 UN-BRK sind zu ihrerUmsetzung bestimmte innerstaatlicheStrukturen zu schaffen. Um diesen An-forderungen gerecht zu werden, wurdebeim Bundesministerium für Arbeit undSoziales (BMAS) zunächst ein sogenann-ter „Focal Point“ eingerichtet. Das BMASist damit auf Bundesebene als staatlicheAnlaufstelle federführend für die Umset-zung der UN-BRK und für die Erarbei-tung des Nationalen Aktionsplans zu-ständig.Zusätzlich zum Focal Point soll einestaatliche Koordinierungsstelle instal-liert werden. Diese wurde beim Beauf-tragten der Bundesregierung für die Be-

Reha-Info der BAR – Rehabilitation 4/2011

Reha-Info 4/2011BARBundesarbeitsgemeinschaftfür Rehabilitation

lange behinderter Menschen angesie-delt. Zu ihren Aufgaben gehört es ins-besondere darauf zu achten, dass dieUmsetzung der UN-BRK unter aktiverEinbindung von Menschen mit Behin-derung erfolgt. Zu diesem Zweck wurdeein Inklusionsbeirat eingerichtet, der dieUmsetzung langfristig und strategischbegleiten soll. Er stellt die Schnittstellezwischen staatlicher Ebene und Zivilge-sellschaft dar. Im Inklusionsbeirat sindmehrheitlich Menschen mit Behinde-rung vertreten. Er wird von vier Fach-ausschüssen zu unterschiedlichen The-mengebieten unterstützt. Die BAR wur-de hier als Mitglied in den Fachaus-schuss „Gesundheit, Pflege, Prävention,Rehabilitation“ berufen.Neben diesen beiden Institutionen wur-de außerdem eine unabhängige Monito-ringstelle eingerichtet, die die Rechteaus der Konvention stärken und fördernund die Umsetzung der UN-BRK über-wachen soll. Hierfür wurde das Deut-sche Institut für Menschenrechte e.V.benannt.Die BAR steht mit allen innerstaatlichenStellen in engem Kontakt und sieht ihreAufgabe vor allem in der trägerübergrei-fenden und inklusiven Weiterentwick-lung der Rehabilitation und Teilhabe.

Nationaler Aktionsplan zur UN-Behin-dertenrechtskonvention beschlossenAm 15. Juni 2011 ist im Bundeskabinettder Nationale Aktionsplan zur Umset-zung der UN-Behindertenrechtskonven-tion (NAP) unter dem Titel „,einfach ma-chen‘ – Unser Weg in eine inklusive Ge-sellschaft“ beschlossen worden. Das um-fassende Dokument war nicht nur vonMenschen mit Behinderung mit Span-nung erwartet worden. Die Bundes-regierung will damit einen Prozess an-stoßen, der „in den kommenden zehnJahren nicht nur das Leben von Men-schen mit Behinderung, sondern das al-ler Menschen in Deutschland maßgeb-lich beeinflussen“ soll.Ziel des NAP ist,▶ Menschen mit Behinderung eine

gleichberechtigte Teilhabe am politi-schen, gesellschaftlichen, wirtschaftli-chen und kulturellen Leben zu ermög-lichen,

▶ Chancengleichheit in der Bildung undin der Arbeitswelt herzustellen und

▶ allen Bürgerinnen und Bürgern dieMöglichkeit auf einen selbstbestimm-ten Platz in einer barrierefreien Ge-sellschaft zu geben.

Der NAP fasst insgesamt rund 200 Maß-nahmen der Bundesregierung für zwölf

Handlungsfelder in einer Gesamtstrate-gie zur Umsetzung der UN-BRK zusam-men. Darin flossen teilweise die Ideenund Visionen der Zivilgesellschaft undder Verbände behinderter Menschenein. Die BAR hat sich, auch im Rahmeneiner Stellungnahme, mit konkretenVorschlägen zur Weiterentwicklung derRehabilitation und Teilhabe engagiert.

Rehabilitation und Teilhabe – Heraus-forderungenNach der Veröffentlichung des NAP giltes nun, gemeinsam mit Menschen mitBehinderung den Leitgedanken der In-klusion umzusetzen. Alle Akteure sindzu eigenen Aktionsplänen und konkre-ten Maßnahmen aufgerufen. Vielfachwurde bereits die Initiative ergriffen.Auch die BAR hat sich bereits mit denMöglichkeiten zur Umsetzung der UN-BRK innerhalb ihrer Aufgabenbereichebefasst. In der UN-BRK liegen vieleChancen, die es jetzt beharrlich undkonstruktiv zu nutzen gilt.Ein zentrales Handlungsfeld im NAP bil-den „Arbeit und Beschäftigung“. Als einweiteres wurden „Prävention, Rehabili-tation, Gesundheit und Pflege“ benannt.Beide betreffen wesentliche Aspekte desRehabilitationswesens. Interessant isthier zunächst der Hinweis, dass die Not-wendigkeit einer Anhebung des Reha-Deckels im Trägerbereich der Rentenver-sicherung geprüft werden soll. Auch dasRecht der Rehabilitation im SGB IX solllaut NAP in Bezug auf den angestrebteninklusiven Ansatz weiterentwickelt wer-den. Eine Evaluation des SGB IX steht ab2013 auf der Agenda. Einzelne Themen-bereiche daraus, wie z.B. GemeinsameServicestellen oder das Persönliche Bud-get, werden bereits vorher aufgegriffen;

die Verzahnung aller Akteure und Leis-tungen sowie die Information und Bera-tung über bestehende Angebote werdenin den Blick genommen.

Trägerübergreifender Maßnahmen-katalog auf BAR-EbeneIm Sommer 2010 startete eine BAR-Pro-jektgruppe, die einen trägerübergreifen-den Maßnahmenkatalog der Rehabilita-tionsträger zur Umsetzung der UN-BRKim Bereich der Rehabilitation erarbeitet.Von Anfang an wurden dabei Menschenmit Behinderung einbezogen. Zum Pro-jektauftakt war zunächst auf der REHA-CARE im Oktober 2010 in Düsseldorf eingemeinsamer Workshop der BAR mitdem Beauftragten der Bundesregierungfür die Belange behinderter Menschenveranstaltet worden, bei dem neben denRehabilitationsträgern insbesondere be-troffene Menschen als Referent / -innenund Diskussionsteilnehmer / -innen un-ter dem Titel „Was können wir tun?“agierten. Die Ergebnisse des Workshopsflossen in den Entwurf des Maßnah-menkatalogs ein, in dessen Entwicklungim weiteren auch der BAR-Sachverstän-digenrat der Behindertenverbände unddie BAR-Arbeitsgruppe „BarrierefreieUmweltgestaltung“ eingebunden waren.Im Maßnahmenkatalog konzentrierensich die Rehabilitationsträger auf dreiausgewählte Handlungsfelder:▶ Bewusstseinsbildung▶ Barrierefreiheit▶ Internationale Kooperation und Erfah-

rungsaustausch, insbesondere aufeuropäischer Ebene,

in denen die Umsetzung der UN-BRK imBereich Rehabilitation vorangetriebenwerden soll. Die Maßnahmen knüpfenan bereits mit der Einführung des SGB

Reha-Info der BAR – Rehabilitation 4/2011

Abb.1 Die Referenten des TüF-Seminars „UN-BRK – Umsetzung in der Praxis“: Torsten Einstmann,Rika Esser, Dr. Andreas Kranig (v. links).

IX erfolgte Aktivitäten an, die zur Ver-besserung von Rehabilitation und Teil-habe sowohl auf Ebene der BAR als auchbei den einzelnen Rehabilitationsträgerndurchgeführt wurden. Der Katalog ist soangelegt, dass die fokussierten Hand-lungsfelder später erweitert werdenkönnen.

TüF-Seminar zur praktischenUmsetzung der UN-Behinderten-rechtskonventionAm 18. Mai 2011 fand in der BAR-Ge-schäftsstelle erstmalig ein trägerüber-greifendes Seminar für Fachkräfte in derRehabilitation zur UN-BRK statt. Teil-nehmerinnen und Teilnehmer aus ver-schiedenen Trägerbereichen diskutier-ten intensiv das Titelthema der Ver-anstaltung „UN-Behindertenrechtskon-vention – Umsetzung in der Praxis“ fürden Bereich Rehabilitation (▶Abb.1).Viele konnten dabei über Ideen und ers-te Schritte in ihrem Arbeitsbereich be-richten.Zum Auftakt stellte Torsten Einstmann,Leiter des Interministeriellen Arbeitssta-bes beim Beauftragten der Bundesregie-rung für die Belange behinderter Men-schen, die UN-BRK und den Entwurf desNationalen Aktionsplans der Bundes-regierung vor. Im Anschluss daran wur-de von Rika Esser die UN-BRK aus derPerspektive von betroffenen Menschendargestellt. Im letzten Vortrag berichteteDr. Andreas Kranig, Leiter der AbteilungVersicherung und Leistung der DGUV,von den Erfahrungen der Unfallversiche-rung bei der Erarbeitung eines DGUV-Aktionsplans. Nach den einführendenVorträgen erhielten die Seminarteilneh-menden die Gelegenheit, sich in Klein-gruppendiskussionen konkret über be-stehende Handlungsbedarfe und mögli-che Lösungsmaßnahmen zur Umset-zung der UN-BRK auszutauschen. Dabeikamen auch bestehende Hindernisse imPraxisalltag zur Sprache. Deutlich wur-de, dass die Möglichkeit zum Austauschüber die UN-BRK in der Praxis auch inZukunft wünschenswert sei.Die Präsentationsfolien der Referent / -in-nen sind im Internet unter www.bar-frankfurt.deeinsehbar. ●

Die Gremien der BAR

Der Vorstand der BARNichts geschieht ohne ihn – so oder soähnlich könnte man die umfassendeFunktion des Vorstandes der BAR be-schreiben. Er bestellt den Geschäftsfüh-rer der BAR, er beruft die Mitglieder derSachverständigenräte und ist verant-wortlich dafür, dass die BAR ihre Auf-gaben – ob aus der Satzung oder gesetz-lich vorgegeben – effektiv und effizienterfüllt.Was sich zunächst so formalistisch an-hört, bedeutet in der Praxis eine intensi-ve Auseinandersetzung mit allen inhalt-lichen Fragestellungen, mit denen dieBAR in ihrer Arbeit konfrontiert ist. Istder Vorstand doch das Gremium, dasden „Orientierungsrahmen für die Ar-beit der BAR“ und damit nicht zuletztauch die strategische Ausrichtung vor-gibt. Mit seinen Entscheidungen legt erden gemeinsamen Kurs fest, mit seinenVorgaben lenkt er die Projekte und diekontinuierlichen Aufgaben der BAR.Dazu treffen sich die Mitglieder des Vor-standes zweimal jährlich, im Frühjahrund im Herbst. Vorbesprechungen derArbeitgeber- und der Versichertenver-treter dienen der Abstimmung gemein-samer Positionen der Selbstverwaltung,ein geschäftsführender Vorstandsaus-schuss bereitet die Sitzungen vor.Die ehrenamtliche Tätigkeit der beidenVorstandsvorsitzenden geht dabei weitüber die offiziellen Sitzungen hinaus.Regelmäßige Gespräche mit allen Ak-teuren, insbesondere in der Politik, dieVorbereitung und Abstimmung gemein-samer Stellungnahmen und der ständigeAustausch mit der Geschäftsstelle undden Mitgliedern der BAR prägen die Ar-beit.Wie bei vielen ihrer Mitglieder ist auchbei der BAR der Vorstand je zur Hälftemit Vertretern der Versicherten und derArbeitgeber besetzt. Jede Gruppe stellteinen der beiden alternierenden Vorsit-zenden. Der Vorsitz wechselt jeweilszum 1. Juni. Die Vorsitzenden wählt derVorstand aus seiner Mitte für jeweils 6Jahre. Die Vorsitzenden gehören nebenihrer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeitauch dem Ausschuss „GemeinsameEmpfehlungen“ sowie dem Haushalts-ausschuss an. Der jeweils amtierendeVorsitzende führt auch in diesen Gre-mien den Vorsitz (▶Abb.2). ●

Reha-Info der BAR – Rehabilitation 4/2011

Der Vorstand

Alternierender Vorsit-zender (amtierend):Ingo Nürnberger,Deutscher Gewerk-schaftsbund, Bundes-vorstand

Alternierender Vorsit-zender:Dr. Jürgen Wuttke,Bundesvereinigungder Deutschen Arbeit-geberverbände

Mitglieder:▶ Gruppe Krankenversicherung▶ Gruppe Unfallversicherung▶ Gruppe Rentenversicherung▶ Bundesagentur für Arbeit▶ Bundesvereinigung der Deutschen

Arbeitgeberverbände▶ Deutscher Gewerkschaftsbund▶ Länder▶ Bundesarbeitsgemeinschaft der

Integrationsämter und Haupt-fürsorgestellen

▶ Bundesarbeitsgemeinschaft derüberörtlichen Träger der Sozialhilfe

▶ Kassenärztliche Bundesvereinigung▶ Bundesministerium für Arbeit und

Soziales (Gaststatus)

Abb.2 Die Gremien der BAR.

Dresdner Erklärung

Behindertenbeauftragte fordernVerbindlichkeit der Barrierefreiheit inbauordnungsrechtlichen VorschriftenZum 41. Mal trafen sich am 31. Mai /1.Juni die Behindertenbeauftragten derLänder, des Bundes und Vertreter derBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabili-tation e.V. (BAR) zu einem Arbeitstref-fen. Gastgeber in Dresden war diesesmalder Beauftragte der Sächsischen Staats-regierung für die Belange von Menschenmit Behinderungen, Stephan Pöhler.Ein Ergebnis der Sitzung ist die DresdnerErklärung zur Verbindlichkeit der Bar-rierefreiheit in bauordnungsrechtlichenVorschriften.Die Beauftragten des Bundes und derLänder für die Belange behinderter Men-schen fordern darin die Bauminister-konferenz und das Bundesministeriumfür Verkehr, Bau- und Stadtentwicklungauf, der Verpflichtung aus Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention zur Bar-rierefreiheit in der Musterbauordnungund den Bauordnungen der Ländernachzukommen. Umfassende Barriere-freiheit im Sinne eines „Designs für alle“sei eine entscheidende Voraussetzungfür die Verwirklichung der gleichbe-rechtigten Teilhabe von Menschen mitBehinderungen (▶Abb.3).Unter den Bedingungen der UN-Behin-dertenrechtskonvention dürfe die Ver-wirklichung des Menschenrechts aufTeilhabe nicht weiter an unzugäng-lichen baulichen Voraussetzungen schei-tern. Mangelnde Barrierefreiheit gefähr-de die Selbstbestimmung und Selbstver-sorgung ganzer Bevölkerungsgruppenund müsse als besonders gravierenderund dauerhafter gesellschaftlicher Dis-kriminierungstatbestand gewertet wer-den.Das nächste Treffen der Beauftragtendes Bundes und der Länder findet imSeptember 2011 in Hamburg statt. ●

BAR vernetzt – akteurs-übergreifender Workshopam 28./29. September inGöttingen

Kooperation und Koordination, das sindnicht nur die Leitgedanken der träger-übergreifenden BAR-Arbeit. Sie sindauch Grundpfeiler des SGB IX. Ein mög-lichst reibungsfreies Zusammenwirkender verschiedenen Akteure ist für dasReha-Geschehen unverzichtbar, um das

Ziel umfassender Teilhabe zu erreichen.Wie kann man diese Zusammenarbeitweiter verbessern? Im Rahmen des Pro-jektes „Effektivität und Effizienz in derRehabilitation“ geht die BAR dieser Fra-ge nach und veranstaltet dazu einen ak-teursübergreifenden Workshop, in demErfolgsfaktoren guter Vernetzung in derRehabilitation herausgearbeitet werden.Ein Fokus liegt dabei auf der Teilhabeam Arbeitsleben. Innovative und zumTeil auch in der Praxis bereits bewährteVernetzungsstrukturen bzw. Projektewerden aus Sicht unterschiedlicher be-teiligter Akteure (z.B. der Leistungsträ-ger, der Leistungserbringer, der Betriebs-ärzte, der Wissenschaft) vorgestellt. Da-bei werden insbesondere Schwerpunkteim Bereich der Bedarfserkennung, derReha-Durchführung und der beruflichen(Re-)Integration gesetzt. In akteursüber-greifenden Arbeitsgruppen wird ana-lysiert, inwieweit aus diesen guten Bei-spielen Ansätze für weitere Verbes-serungen im Reha-Geschehen abgeleitetwerden können. Die Veranstaltung fin-det am 28. /29. September 2011 in Göt-tingen statt. Nähere Informationen fin-den sich auf unserer homepage (www.bar-frankfurt.de). ●

Seminar für Rechtsprak-tiker zum EuropäischenBehindertenrechtAuch auf europäischer Ebene ist beiPraktikern in Recht und Politik seit ge-raumer Zeit das Thema Behinderten-recht und UN-Behindertenrechtskon-

vention angekommen. Die intensive eu-roparechtliche Befassung und Auseinan-dersetzung mit der Thematik wird nichtzuletzt an verschiedenen Veranstaltun-gen erkennbar, die die EuropäischeRechtsakademie (ERA) in Trier dazuschon durchgeführt hat und auch nochin diesem Jahr mit unterschiedlichenTeilnehmerkreisen weiter durchführenwird. Am 23. /24. Mai 2011 fand in Trierein Seminar für Praktiker in Recht undPolitik zum EU-Behindertenrecht undzur UN-Konvention über die Rechte vonMenschen mit Behinderungen statt.Rechtsexperten aus Wissenschaft, An-waltschaft und öffentlichem Sektor ausunterschiedlichen Ländern Europas ga-ben in ihren Vorträgen den Teilnehmernaus über 20 verschiedenen europäi-schen Ländern einen profunden Einblickin die Thematik. Präsentiert und dis-kutiert wurden im Wesentlichen dieEntwicklung, die Zielsetzung, die all-gemeinen und besonderen Prinzipien,Regeln und Verpflichtungen für die Ver-trags- und Unterzeichnerstaaten. An-hand von Fallstudien und Beispielen gu-ter nationalstaatlicher Implementierungder UN-Behindertenrechtskonventionkonnte dies veranschaulicht werden. Be-sonders aufschlussreich waren die Dar-stellung nationaler und internationalerMonitoring-Mechanismen – u.a. in denFeldern Erziehung, Gesundheit, ange-messene Lebens-, Arbeits- und Sozial-standards, Teilhabe am politischen, öf-fentlichen und kulturellen Leben. Der-zeit 100 Staaten haben die UN-Behin-dertenrechtskonvention ratifiziert, auchdie Europäische Union hat als Rechts-

Reha-Info der BAR – Rehabilitation 4/2011

Abb.3 Staatsministerin Christine Clauß begrüßt die Beauftragten, v. l.: Bernd Petri, BAR; Hubert Hüp-pe, Beauftrager der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen; Christine Clauß; StephanPöhler.

subjekt – soweit einmalig – diesen völ-kerrechtlichen Vertrag Ende 2010 imWege formaler Bestätigung angenom-men. Interessant wird sein, die weitereEntwicklung der Umsetzung der UN-Be-hindertenrechtskonvention nicht nur inDeutschland, sondern auch in den ande-ren Ländern europa- und – soweit mög-lich – weltweit mit zu verfolgen undKontakte auf unterschiedlichen Ebenenfür einen fachlichen Austausch intensivzu nutzen. ●

Veranstaltung vom19. Oktober 2011in Stuttgart„Wirklich teilhaben – Drei Schrittevor und keinen zurück!“Selbstbestimmung und gleichberechtig-te Teilhabe – für Menschen mit Behin-derung ist das oft ein weit gestecktesund schwer zu erreichendes Ziel. Unter-stützt werden sie dabei von den Rehabi-litationsträgern durch individuelle, ziel-gerichtete Leistungen zur Teilhabe. Denpersönlichen Bedarf, der für die Leistun-gen im Einzelnen maßgeblich ist, gilt esfrühzeitig zu erkennen und trägerüber-greifend festzustellen. Eine umfassendeTeilhabeplanung mit den Betroffenenbeschreibt den Weg zu diesem Ziel.Das SGB IX hat mit der Einführung desWunsch- und Wahlrechts die Weichenhierzu gestellt. Bei der Entscheidungüber die Leistungen als auch bei derenAusführung wird der Mensch mit Behin-derung zum zentralen Akteur. DieserAnspruch wird durch die UN-Behinder-tenrechtskonvention weiter verstärkt.„Wirklich teilhaben“ ist für alle Beteilig-ten eine Herausforderung. „Drei Schrittevor und keinen zurück!“ machen dieDeutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg und die Bundesarbeitsge-meinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)hierzu in einer gemeinsamen Veranstal-tung.Die drei Schwerpunkte „Bedarfsfeststel-lung“, „Teilhabeplanung“und „Personen-zentrierung“ werden jeweils mit einemImpulsreferat eingeleitet. In den an-schließenden Arbeitsforen sollen dieseThemen vertieft diskutiert und Umset-zungsmöglichkeiten vorgestellt und er-örtert werden. Die dabei erarbeitetenErgebnisse und Aufträge werden ineiner gemeinsamen Abschlussrunde zu-sammengeführt. ●

„Neurologische Rehabilita-tion – Schwerpunkt medizi-nisch-berufliche Rehabilita-tion“vom 14.–15.09.2011 in Bremen –Diakonische Stiftung FriedehorstDie Bundesarbeitsgemeinschaft für Re-habilitation führt in der Zeit vom 14. bis15. September 2011 ein trägerübergrei-fendes Seminar zum Thema „Neurologi-sche Rehabilitation – Schwerpunkt me-dizinisch-berufliche Rehabilitation“durch.Das Seminar richtet sich vor allem anAbteilungsleiter / innen, Referenten/ in-nen und andere leitende Mitarbeiter / in-nen bei den Rehabilitationsträgern so-wie weiteren an der neurologischen Re-habilitation Beteiligten. Die Inhalte desSeminars heben die Bedeutung medizi-nisch-beruflicher Aspekte in der Neuro-logie hervor, zeigen Wege der Vernet-zung auf und sollen so dieser wichtigen,zukunftsorientierten Thematik Rech-nung tragen. Mit der Durchführung desSeminars in der Diakonischen StiftungFriedehorst besteht zugleich die Mög-lichkeit einer praxisorientierten Be-trachtung der medizinisch-beruflichenRehabilitation in der Neurologie. Das Se-minar kann für die CDMP-Weiterbildungmit 10 Stunden anerkannt werden. ●

Empfehlungen zur medizi-nisch-beruflichen Rehabili-tation in der Neurologiejetzt abrufbarIn Zusammenarbeit mit den Rehabilita-tionsträgern sind auf Ebene der BARneue trägerübergreifende Empfehlun-gen für die medizinisch-berufliche Re-habilitation erarbeitet worden, mit de-nen für den Bereich der medizinisch-be-ruflichen Rehabilitation in der Neurolo-gie einheitliche Standards und Einrich-tungskriterien festgelegt wurden.Die Verknüpfung der medizinischenTherapie mit frühzeitigen Teilhabeleis-tungen für Schule und Beruf soll im Be-reich der medizinisch-beruflichen Reha-bilitation eine ganzheitliche, zügige undnahtlose Behandlung gewährleisten. Diemedizinisch-beruflichen Einrichtungenoder Dienste halten interdisziplinäretherapeutische und berufsvorbereitendeAngebote vor und bieten damit die Mög-lichkeit, eine den gesundheitlichen undberuflichen Bedingungen des Einzelfal-les flexibel angepasste Teilhabe zu er-möglichen.Die Empfehlungen für den Bereich dermedizinisch-beruflichen Rehabilitationsind ein weiteres Teil im Puzzle der neu-rologischen Rehabilitation.Sie sind ab sofort über die Geschäfts-stelle der BAR als gedruckte Broschürezu beziehen oder stehen auf www.bar-frankfurt.de als Download zur Verfü-gung. ●

Reha-Info der BAR – Rehabilitation 4/2011

Programm

ModerationClaudia Zinke

13.00 Uhr Arbeitsforen

10.45 Uhr BegrüßungHubert SeiterDr. Jürgen Wuttke, Ingo NürnbergerGitta Lampersbach (angefragt)

10.45 Uhr Impulsreferate

Forum 1:Schrittweise vom Bedarf zur LeistungEinführung: Dr. Heidrun MetzlerModeration: Prof. Dr. Katja Nebe

Schwerpunkt 1:Umfassende Bedarfsfeststellung –aller Anfang ist schwer!?Prof. Dr. Katja Nebe

Forum 2:Teilhabeplanung konkret: wie geht’s?Einführung: Helmut HellsternModeration: Prof. Dr. Wolfgang Seger

Schwerpunkt 2:Gemeinsame Teilhabeplanung –mehr als eine Idee!?Prof. Dr. Wolfgang Seger

Forum 3:Mit Wunsch- und Wahlrechten erfolg-reich teilhabenEinführung: Gracia SchadeModeration: Ulrike Mascher (angefragt)

Schwerpunkt 3:Personenzentrierung, Wunsch- und Wahlrechte –eine Herausforderung!?Ulrike Mascher (angefragt)

14.30 Uhr Kaffeepause15.00 Uhr Kurzpräsentation der Ergebnisseaus den Arbeitsforen15.45 Uhr Schlusswort

12.00 Uhr Mittagspause 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Veranstaltungsort:Deutsche Rentenversicherung Baden-WürttembergAdalbert-Stifter-Straße 105, 70437 Stuttgart

Weitere Informationen erhalten Sieunter: www.bar-frankfurt.de

Fachmesse und Kongresswww.rehacare.deDüsseldorf,21.–24. September 2011

Wir informieren Sie!Vom 21.–24. September 2011 findet inDüsseldorf wieder die Messe REHACAREInternational, die weltgrößte Fachmesseder Branche, statt. Zahlreiche Ausstellerzeigen in 5 Hallen alles rund um Rehabi-litation, Prävention, Integration undPflege.Auch die BAR ist wieder als Ausstellervertreten.Sie finden uns im Themenpark „Behin-derte Menschen und Beruf“ in Halle 3,Stand 3C82.Besuchen Sie uns – Wir freuen uns aufIhr Kommen!

Reha-Info der BAR – Rehabilitation 4/2011

ImpressumReha-Info zur Zeitschrift Die Rehabilitation, 50. Jahrgang,Heft 4, August 2011

Die Reha-Info erscheint außerhalb des Verantwortungs-bereichs der Herausgeber der Zeitschrift Die Rehabilita-tion.

Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilita-tion (BAR) e.V., Solmsstr. 18, 60486 Frankfurt am Main

Redaktion: Günter Thielgen (verantwortlich),Bernd Giraud, Erich Lenk, Dr. Larissa BeckTelefon: (069) 605018-0, Telefax: (069) 605018-28E-Mail: [email protected]: http://www.bar-frankfurt.de

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)e.V. ist die gemeinsame Repräsentanz der DeutschenRentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit,der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dergesetzlichen Krankenversicherung, des Spitzenverbandesder landwirtschaftlichen Sozialversicherung, der Bun-desländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner, derBundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter undHauptfürsorgestellen, der Bundesarbeitsgemeinschaft derüberörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung zur Förderung und Koordinie-rung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Men-schen.

© 2011 Georg Thieme Verlag KG, 70469 Stuttgart