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Begründung zur 7. Änderung des BBPL Nr. 19 „Reitham“ GEMEINDE W A R N G A U LANDKREIS MIESBACH BBPL NR. 19 „Reitham“ Begründung zum Bebauungsplan Begründung zur 7. Änderung des BBPL Nr. 19, Reitham Warngau Stand Februar 2018 Seite 1 von 8

BBPL NR. 19 „Reitham“ - Warngau...Begründung zur 7. Änderung des BBPL Nr. 19 „Reitham“ Anlass der Planung Gemäß BauGB 1 Abs. 3 Satz 1 haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen,

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Begründung zur 7. Änderung des BBPL Nr. 19 „Reitham“

GEMEINDE W A R N G A U LANDKREIS MIESBACH

BBPL NR. 19

„Reitham“

Begründung zum Bebauungsplan

Begründung zur 7. Änderung des BBPL Nr. 19, Reitham Warngau Stand Februar 2018 Seite 1 von 8

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Fassung 2018
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Begründung zur 7. Änderung des BBPL Nr. 19 „Reitham“

Anlass der Planung

Gemäß BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1 haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Im Ortsteil Reitham kam von einem ortsansässigen Handwerks-/Gewerbebetrieb eine Anfrage bezüglich der Erweiterung seiner Betriebsflächen auf dem Grundstück im Außenbereich im Anschluss an das bestehende Betriebsgebäude.

Die Gemeinde möchte einerseits einem ortsansässigen Betrieb die Schaffung der notwendigen Gebäudestrukturen für die optimale betriebliche Nutzung ermöglichen, andererseits jedoch die ortsplanerisch angestrebte Baustruktur und Grünordnung erhalten.

Aus diesem Grund beschließt die Gemeinde Warngau die 7. Änderung des BBPL 19 Reitham.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Flurnummer 2073 des Ortsteils Reitham.

Planungsvorgaben

Die Gemeinde Warngau besitzt einen von der Ortsplanungsstelle für Oberbayern ausgearbeiteten Flächennutzungsplan, der mit Bescheid vom 23.09.1976 genehmigt wurde. Zu diesem Plan gibt es16 Änderungen. Parallel zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes läuft das 17. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan. In diesem ist der Geltungsbereich als MD-Fläche (Mischgebiet Dorf) und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Damit wird die Änderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)Auf folgende Festlegung im Landesentwicklungsprogramm Bayern wird hingewiesen:

5 Wirtschaft5.1Wirtschaftsstruktur(G)Die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leistungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, sollen erhalten und verbessert werden.3.1Flächensparen(G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen aus-gerichtet werden.

(G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden.Zu 3.1 (B)Der demographische Wandel, hohe Infrastrukturkosten, Anforderungen an die Energieeffizienz und der

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Klimaschutz machen eine nachhaltige Siedlungsentwicklung erforderlich. Diese ist dann gewährleistet, wenn sich der Umfang der Siedlungstätigkeit vorwiegend an der Erhaltung und angemessenen Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen orientiert. Dabei sind neben ökologischen, ökonomischen und sozialen auch baukulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Bei Planungsentscheidungen sollen frühzeitig die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sowie die Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt werden (vgl. 1.2.6).

Grund und Boden sind ein nicht vermehrbares Gut und haben auch eine wichtige Funktion für den Naturhaushalt. Einer Neuversiegelung von Flächen kann neben dem Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung (vgl. 3.2) durch flächensparende Siedlung- und Erschließungsformen insbesondere auch im Rahmen interkommunaler Kooperationsformen (z.B. regionale Gewerbeflächenpools) sowie durch städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen entgegengewirkt werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen bedürfen einer unterschiedlichen Umsetzung in Abhängigkeit von den ortsspezifischen Gegebenheiten, wie u.a. den vorhandenen Siedlungsstrukturen, dem Ortsbild oder der Topographie.

3.Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Z)In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.

Regionalplan Region 172. Gewerbliche Entwicklung 2.3 Z Bei Neuansiedlungen bzw. Erweiterungen bestehender Betriebe soll durch eine flächensparende Bauweise bzw. Gestaltung des Betriebsgeländes der Knappheit von Grund und Boden Rechnung getragen werden. Freiflächen sollen nur im unbedingt notwendigen Umfang versiegelt werden. 2.4 G Der Standortsicherung und Neuansiedlung von Handwerk ist besonders Rechnung zu tragen. In allen Gemeinden ist eine Versorgung mit Handwerk des örtlichen Bedarfs anzustreben.

Lage, Größe und GeländebeschaffenheitDas Baugebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des Ortsteiles Reitham, direkt anschließend an die vorhandene Bebauung.Westlich und nördlich grenzen landwirtschaftliche Grünflächen an. Im Süden befindet sich ein landwirtschaftliches Anwesen.Das Gelände ist relativ eben und steigt nach Westen,- zur freien Landschaft,- leicht an.Die geplante Erweiterungsfläche beträgt ca. 0,6 ha. Der räumliche Geltungsbereich der BBPL -Änderung erstreckt sich auf Teilflächen der Flurnummer 2073 Reitham.

Die BBPL-Änderung erweitert den räumlichen Geltungsbereich in den Außenbereich hinein.Dieser Erweiterung wurde nach eingehender Prüfung und Abwägung aus folgendem Grund zugestimmt:Die Erweiterung wäre auch innerhalb der räumlichen Grenzen des BBPLs auf dem Flurstück Nr. 2073,- im Bereich der vorhandenen Hoffläche möglich gewesen. Die Hoffläche ist jedoch als

-Parkfläche für Kunden und Mitarbeiter-zur Abwicklung des Lieferverkehrs und für die -internen Betriebsabläufe

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zu klein und kann unter keinen Umständen weiter reduziert werden. Um sie zu vergrößern, wird das bestehende Nebengebäude (HausNr. 10a) abgebrochen, und die entstehende Fläche der Hoffläche zugeschlagen. Das im rechtskräftigen BBPL eingetragene Baurecht für ein erdge-schoßiges Nebengebäude mit der Grundfläche von 6 x 5 m erlischt.

BodengüteGeologischer Bodenaufbau mit typischem Alpenvorfeldcharakter (Moränengebiet, Schotterebene), Lehm- und Kiesschichten mit bindigen Zwischenlagerungen, wassersperrenden Bodenschichten und vereinzelt auftretenden Nagelfluh- Einstreuungen, mit unregelmäßig dicker Humus-Deckschicht.Gründungsverbessernde Maßnahmen sind in der Regel nicht erforderlich, die durchschnittliche Tiefe des Grundwasserspiegels befindet sich weit außerhalb des Bauraumes.

Vorhandene BebauungInnerhalb des Geltungsbereiches der geplanten Erweiterungsfläche befindet sich aktuell keine Bebauung,- das in der Erweiterungsfläche befindliche Gebäudeumfeld des östlich angrenzenden Gewerbes wird jedoch intensiv genutzt.

Außerhalb befindet sich nördlich ein landwirtschaftliches Nebengebäude,- im Süden grenzt ein landwirtschaftliches Anwesen an. Im Osten grenzt direkt das zu erweiternde Gewerbe,- ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen,- das mittlerweile gemischt genutzt (Wohnen und Gewerbe) wird.

DenkmälerIn der Nähe des Plangebietes befinden sich folgende Denkmäler:Nördlich:

Baudenkmal

Aktennummer D-1-82-136-73

Adresse Reitham 6

Funktion Einhaus, syn. Einhof, syn. Einfirsthof, syn. Wohnstallstadelhaus

Bilder

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Begründung zur 7. Änderung des BBPL Nr. 19 „Reitham“

Bilder © BLfD

Beschreibung Ehem. Einfirsthof, Flachsatteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss, umlaufender Laube und verschalter Giebellaube, Mitte 18. Jh.

Verfahrensstand Benehmen hergestellt.

Südlich:

Baudenkmal

Aktennummer D-1-82-136-74

Adresse Reitham 12b

Funktion Getreidekasten, syn. Getreidespeicher, syn. Kornspeicher, syn. Troadkasten, syn. Traidkasten, syn. Kornkasten

Beschreibung Ehem. Getreidekasten, Flachsattteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss über gemauertem Unterbau, 17./18. Jh.

Verfahrensstand Benehmen hergestellt.

Hinweis:Bodendenkmäler, die bei der Verwirklichung des Vorhabens zu Tage treten, sind unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu melden.

Arten und BiotopausstattungDie überwiegende Gebietsfläche (mit Ausnahme der Fläche die an das vorhandene Gewerbe angrenzt) wird derzeit als landwirtschaftliche Grünfläche genutzt.Den westlichen Abschluss der Erweiterungsfläche bildet ein dicht bewachsener Hag.Die vorhandene Bepflanzung wurde erfasst und zeichnerisch festgelegt,- sie liegt dem BBPL bei. Das Gutachten des Büros U-Plan vom Januar 2018 kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes auch unter artenschutzrechtlichen Vorgaben unbedenklich ist.

Städtebaulicher EntwurfEntwurfszielEine gleichmäßige Baustruktur mit einer an den Ort angepassten und städtebaulich vertretbaren Bebauung, die sich in das Orts- und Landschaftsbild harmonisch einfügt.Dem Strukturwandel in der Landwirtschaft mit daraus resultierenden Hofaufgaben und entsprechenden Leerständen soll Rechnung getragen werden. Eine betriebsnotwendige

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Erweiterung eines ortsansässigen Handwerks- und Gewerbebetriebes soll ermöglicht werden. Ein weiteres Ziel der Planung ist der Erhalt des Gebietscharakters.Hierfür ist unter anderem die Ausgewogenheit der Hauptnutzungsarten maßgebend.Aus diesem Grund wird festgelegt:

– dass das Wohnen muss gegenüber der gewerblichen Nutzung untergeordnet sein.– Die maximale Anzahl von Wohnungen in dem Anwesen Fl.-Nr. 2073 wird auf 5

Wohneinheiten beschränkt. Begründung: bei dem Objekt handelt es sich um ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen.

Erschließung Die Erweiterungsfläche ist über die direkt östlich anschließende Teilfläche des Flurstückes 2073 angebunden. Diese wiederum grenzt direkt an die Gemeindeverbindungsstrasse an.

Grünordnerísches KonzeptErhalt der vorhandenen Hagstruktur und standortgerechte Eingrünung der geplanten Erweiterungsmaßnahme.Die Eingriffe in den Wasserhaushalt werden durch Festsetzungen zu Flächenversiegelungen und Behandlung von Oberflächenwässern minimiert.

Bebauung Die Baufläche wird als MD-Fläche gemäß § 5 BauNVO festgesetzt. Die restliche Gebietsfläche wird als private Grünfläche festgelegt.

Maß der NutzungDas Maß der Nutzung wird durch das Baufenster, die Anzahl der Geschosse, die Wandhöhe und Dachneigung festgelegt. Die Festlegungen orientieren sich an der angrenzenden Bebauung und garantieren so eine verträgliche Einbindung in das Ortsbild.

Abwasser / OberflächenwasserDer Ortsteil Reitham ist nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen,- die Entwässerung erfolgt über eine private Kleinkläranlage.Auf Grund wassersperrender Bodenschichten ist die Regenentwässerung problematisch und teilweise nur in großer Tiefe realisierbar. Die ordnungsgemäße Versickerung ist über ein Gutachten (Probebohrung mit Versickerungsversuch) nachzuweisen.Die Festsetzungen und Hinweise zur Behandlung des nicht verunreinigtenOberflächenwassers haben das Ziel, den Abfluss von versiegelten Flächen zu verzögern, so dass das Oberflächenwasser nicht schneller abfließt. Dies soll mit geeigneten Maßnahmen wie Zisternen, Sickermulden, Rigolen etc. erreicht werden.Um die Versickerungsfähigkeit in weiten Bereichen zu erhalten, sind die privaten Wege und Hofflächen etc. wasserdurchlässig auszubilden.

TrinkwasserversorgungAnschluss an das vorhandene Leitungsnetz des zu erweiternden Gebäudes.

Elektro-Energieversorgung Anschluss an das vorhandene Leitungsnetz des zu erweiternden Gebäudes.

Fernmelde- und KommunikationseinrichtungenAnschluss an das vorhandene Leitungsnetz des zu erweiternden Gebäudes.

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Belange des besonderen ArtenschutzesDie Belange des besonderen Artenschutzes wurden geprüft. Das insoweit eingeholte Gutachten des Büros U- Plan vom Januar 2018 kommt zu folgendem gutachterlichen Fazit:

Für keine Tier- oder Pflanzenart des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie für keine europäischeVogelart gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie werden die Verbotstatbestände des § 44Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach§ 45 Abs. 8 BNatSchG ist dementsprechend nicht erforderlich.

Folgende Minimierungsmaßnahmen wurden bei dieser Einschätzung berücksichtigt:

1. Bauzeitenregelung: Baufeldfreimachung und Gehölzrodungen erfolgen ausschließlich in den Wintermonaten (1.Oktober bis 28.Feburar) außerhalb der Brutzeiten. Auf die Möglichkeit einer naturschutzrechtlichen Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde wird hingewiesen.

2. Verwendung von Zäunen ohne durchlaufende SockelDie Barrierewirkung für wandernde Tiere kann durch Zäune ohne durchlaufende Sockel vermieden werden.

3. Höhengleicher Anschluss von Grünflächen an die VerkehrsflächenDurch den höhengleichen Anschluss an die Verkehrsflächen wird eine Barrierewirkung für Amphibien vermieden.

Belange gemäß Natura 2000Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne auch die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete zu berücksichtigen.Aufgrund fehlender Auswirkungen über den Geltungsbereich hinaus sowie der funktionalen Trennung des Geltungsbereiches vom FFH-Gebiet „Mangfalltal“ aufgrund der topographischen Gegebenheiten können im Sinne der FFH-Richtlinie erhebliche Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Prüfpflicht besteht somit nicht.

Wesentliche Auswirkungen, AusgleichsmaßnahmenDurch die Neuaufstelllung und Verwirklichung des Bebauungsplanes ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der bisher in der Umgebung des Baugebiets wohnenden und arbeitenden Menschen.Zu den Auswirkungen auf die Umwelt siehe Umweltbericht Büro U-Plan.

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Rechtsgrundlagen

• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634)

• Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)

• Planzeichenverordnung vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.58),die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S.1057) geändert worden ist.

• Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.August 2007, die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S.375) geändert worden ist.

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7. Änderung des BebauungsplanesNr. 19 „Reitham",

Gemeinde Warngau

- Umweltbericht gemäß § 2 und § 2a BauGB -

Gemeinde WarngauTaubenbergstraße 3383627 Warngau

Planungsbüro U-PlanMooseurach 1682549 Königsdorf

Stand: Januar 2018

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7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Reitham“, Gemeinde Warngau

Planungsbüro U-Plan Tel. 08179/925540 Fax 08179/925545

Inhalt

1. Einleitung....................................................................................................................................... 11.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans

(Pos. 1a der Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4c BauGB) .................................................. 11.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten

Ziele sowie ihrer Berücksichtigung(Pos. 1b der Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4c BauGB) .................................................. 1

2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Behandlung dernaturschutzrechtlichen Eingriffsregelung(Pos. 2a der Anlage 1 zu §2 (4) und §§ 2a und 4c BauGB) ......................................................... 2

2.1 Bestandserfassung und Bewertung der Umwelt ........................................................................... 22.2 Beschreibung der Planung/Erfassen des Eingriffs........................................................................ 52.3 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/ Ableitung der

Beeinträchtigungsintensität (Pos. 2b der Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4c BauGB)...... 52.3.1 Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt).......................................... 62.3.2 Verlust von Fläche und Boden durch Überbauung (anlagebedingt)............................................. 62.3.3 Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung (anlagebedingt) ............. 62.3.4 Verlust von Flächen für die Frisch- und Kaltluftentstehung (anlagebedingt) ................................ 62.3.5 Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes (anlagebedingt) .................................................. 72.3.6 Veränderung des Charakters von denkmalgeschützten Gebäuden und Ensembles bzw.

Verlust von Bodendenkmalen (anlagebedingt) ............................................................................. 72.3.7 Erhöhung der Schallimmissionen (Lärm) (bau- und betriebsbedingt) .......................................... 72.3.8 Wechselwirkungen ........................................................................................................................ 7

3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen...... 7

4. Ermittlung von alternativen Planungsmöglichkeiten(Pos. 3d der Anlage 1 zu §2 (4) und §§ 2a und 4c BauGB) ......................................................... 8

5. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung(Pos. 2a der Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4c BauGB) .................................................. 8

6. Technische Verfahren der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und fehlendeKenntnisse (Pos. 3a der Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4cBauGB) ................................ 8

6.1 Verfahren und Methodik ................................................................................................................ 86.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken............................................................................................. 8

7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungender Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)(Pos. 3b der Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4c BauGB ................................................... 8

8. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inhalte des Umweltberichts(Pos. 3c der Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4c BauGB) .................................................. 8

9. Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertun-gen herangezogen wurden (Pos. 3b der Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4c BauGB) ...... 9

Anhang• Karte: Bestand, Bewertung, Planung• Baumbestandsplan IB Miklautz, 19.07.2017

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1. Einleitung

Der Gemeinderat Warngau hat die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Reitham“ be-schlossen, um die planerischen Voraussetzungen zur Erweiterung eines auf dem Grund-stück Fl.Nr. 2073 bereits bestehenden Betriebes nach Westen zu schaffen und zugleich denÜbergang der Bebauung zur umgebenden Landschaft einschließlich eines Haages, welcherden Erweiterungsbereich im Westen abschließt, zu sichern. Der Umgriff des Erweiterungsbe-reiches umfasst eine Fläche von ca. 0,59 ha.

In Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGBeine Umweltprüfung durchzuführen, welche in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGBmündet. Die Umweltprüfung schließt die Behandlung der Eingriffsregelung nach dem Bun-desnaturschutzgesetz ein. Dabei ist zu überprüfen, inwieweit durch die Änderung des Be-bauungsplanes Baurecht geschaffen wird, welches über die bereits vorhandene und mögli-che Bebauung hinaus geht.1

1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigste n Ziele des Bauleitplans (Pos. 1ader Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4c BauGB)

Der Bebauungsplan Nr. 19 „Reitham“ wird mit dem Ziel geändert, die Voraussetzungen zueiner profilgleichen Erweiterung eines bestehendes Gehöftes zu schaffen. Gebäudehöhe(TH=6,20), Geschossigkeit (II) und Dachneigung (20°-24°) entsprechen dem Bestandsge-bäude. Zugleich wird der Übergang zu einem Haag, welcher den Änderungsbereich imWesten abschließt, als private Grünfläche festgesetzt. Der Haag selbst, welcher vermes-sungstechnisch aufgenommen wurde, wird durch Festsetzung gesichert.Ergänzt werden die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung durch umfängli-che grünordnerische Festsetzungen sowie durch Festsetzungen, welche sich auf die Bau-gestaltung beziehen. Die detaillierten Zielsetzungen der Planung sind der Begründung zur 7.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Reitham“, Gemeinde Warngau zu entnehmen.

1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen u nd Fachplänen festgelegten um-weltrelevanten Ziele sowie ihrer Berücksichtigung ( Pos. 1b der Anlage 1 zu §2 (4)und den §§ 2a und 4c BauGB)

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Warngau ist das Gebiet als Fläche für die Landwirt-schaft dargestellt, im Bereich des Haages sind zu erhaltende Einzelbäume im Flächennut-zungsplan verankert. Der Flächennutzungsplan wird parallel zur Erweiterung des Bebau-ungsplanes geändert (17. Änderung des Flächennutzungsplanes). Das Plangebiet wird imBereich der Gebäudeerweiterung als Dorfgebiet dargestellt. Die zu erhaltenden Einzelbäumeim Bereich des Haages werden ebenso wie die umgebenden Flächen für die Landwirtschaftbeibehalten.

Der südliche Teilbereich des Haags ist in der amtlichen Biotopkartierung unter der Nr. 8136-0046-002 als „Hagbestände bei Bergham, Reitham und Böttberg westlich des Taubenbergs“erfasst.

Auszug aus der Biotopkartierung - Biotop Nr. 8136-0 046-00246.02: Gepflanzte Baumhecke am nordwestlichen Ortsrand von Reitham :Der Bestand erreicht eine Breite von ca. 4m. In der Baumschicht dominieren gepflanzteHängebirken, Bergahorn und junge Ebereschen. Dazwischen wurden einzelne Fichtenund Tannen sowie ein Lebensbaum gesetzt. Vorhandene Sommerlinden zeigen eineeher buschige Wuchsform. Die Strauchschicht wird von Heckenrose und Holunder be-herrscht. Die Krautschicht ist nährstoffliebend bis nitrophytisch, was auf eine fehlendePufferzone zu den angrenzenden intensiv genutzten Mähweiden zurückzuführen ist. Ob-

1 vgl. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB „Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor

der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“

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Planungsbüro U-Plan Tel. 08179/925540 Fax 08179/925545

wohl die Baumhecke eine eher naturferne Artenkombination aufweist, wurde sie aufgrundihrer reichen Strukturierung als Biotop erfaßt.Zu Pflege: Fichten möglichst entfernen und nach Ausweisung einer Pufferzone zunächsteine natürliche Weiterentwicklung zulassen.

2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirk ungen einschließlich Be-handlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelu ng (Pos. 2a der Anlage 1 zu §2(4) und §§ 2a und 4c BauGB)

2.1 Bestandserfassung und Bewertung der Umwelt

Grundlage für die Ermittlung der durch die Planung ausgelösten Beeinträchtigungen auf dieUmwelt bildet die Bestandserfassung und Bewertung aller Schutzgüter der Umwelt. Dazugehören Arten und Lebensräume, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Kultur-und Sachgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen.

Tiere, Pflanzen und Lebensräume: Das Plangebiet zeichnet sich in dem zur Überbauungvorgesehenen Bereich durch ein intensiv genutztes Gebäudeumfeld aus. Darüber hinaussind die Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der Haag im Westen des Plangebietesist aus Bäumen und Sträuchern zusammengesetzt, welche mit Ausnahme einzelner Fichten,Tannen und Thujen standortgerecht sind.

P Bewertung: Gemäß dem bayerischen Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Land-schaft“ kommt dem intensiv genutzten Gebäudeumfeld ebenso wie den intensiv landwirt-schaftlich genutzten Flächen und den standortfremden Gehölzen eine geringe Bedeutung(Kat. I) für das Schutzgut Arten und Lebensräume zu. Dagegen erfüllen die bestandsbil-denden standortgerechten Gehölze des Haages eine mittlere Bedeutung (Kat. II) fürPflanzen und Tiere.

Artenschutzrechtliche AspekteZur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 wurde eine artenschutzrechtliche Prüfungdurchgeführt, in welcher geprüft wurde, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischenVogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) erfüllt werden (s. spezielle artenschutz-rechtliche Prüfung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19, Planungsbüro U-Plan, Ja-nuar 2018).

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für keine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowiefür keine europäische Vogelart gemäß Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie die Verbotstatbestän-de des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind. Die Beantragung einer ausnahms-weise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 8 BNatSchG ist dementsprechend nichterforderlich.

Boden und Geologie: Gemäß der Übersichtsbodenkarte 1:25.000 sind im PlangebietBraunerden vorherrschend, gering verbreitet Parabraunerden, welche sich aus kiesführen-dem Lehm über Sandkies (Jungmoräne, carbonatisch, kalkalpin geprägt) entwickelten. ImZuge der schon Jahrzehnte andauernden menschlichen Nutzung wurden die Böden imPlangebiet anthropogen überprägt.

P Bewertung: Gemäß dem bayerischen Leitfaden kommt den anthropogen überprägten Bö-den unter Dauerbewuchs eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Boden zu (Kat. II).Den teilversiegelten Flächen, wie z. B. den gekiesten Zuwegen kommt eine geringe Be-deutung (Kat. I) für das Schutzgut Boden zu.

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7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Reitham“, Gemeinde Warngau 3

Planungsbüro U-Plan Tel. 08179/925540 Fax 08179/925545

Wasser: Im Plangebiet gibt es keine Oberflächengewässer. Aufgrund der Lage des Plange-bietes im Bereich der glazial geprägten Moränenlandschaft ist von einem hohem intaktenGrundwasserflurabstand auszugehen. Auch die Vegetation zeigt keine Anzeichen einesoberflächennahen Grundwasserstandes.

P Bewertung: Gemäß dem Leitfaden sind Gebiete mit hohem, intakten Grundwasserflurab-stand als Gebiete mit mittlerer Bedeutung (Kat. II) für den Naturhaushalt einzustufen.

Klima und Luft: Das Plangebiet verfügt über keine kleinklimatisch wirksamen Luftaus-tauschbahnen. Den landwirtschaftlich genutzten Flächen kommt als Kaltluftentstehungsflä-chen eine allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Klima/Luft zu. Grundsätzlich positiv wir-ken sich die Gehölze in Bezug auf die Frischluftproduktion aus.

P Bewertung: Gemäß dem Leitfaden sind Gebiete ohne kleinklimatisch wirksame Luftaus-tauschbahnen als Gebiete mit geringer Bedeutung (Kat. I) für das Klima einzustufen, diegrößeren Gehölze weisen eine mittlere Bedeutung (Kat. II) für das lokale Klima auf.

Landschaftsbild/Erholungseignung: Das Landschaftsbild ist durch die bebauten Flächender Ortslage Reitham mit prägenden Gehöften sowie durch das intensiv genutzte Gebäude-umfeld und die landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Der im Westen des Erweiterungsberei-ches befindliche Haag wirkt sich positiv auf das Landschaftsbild aus und markiert den Über-gang zwischen der Ortslage und der offenen Landschaft.

P Bewertung: Kommt der strukturarmen Agrarlandschaft für das Landschaftsbild ebenso wiedem bebauten Bereich eine geringe Bedeutung (Kat. I) zu, so erfüllen die Gehölze einemittlere Bedeutung (Kat. II) für das Landschaftsbild.

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Fotodokumentation

Bild 1: Blick auf den das Plangebiet im Westenbegrenzenden Haag von Westen: Die beste-hende Bebauung ist aufgrund des Haages nichtsichtbar: Bild 2: Blick auf den Haag von Südos-ten. Der Haag ist im Bebauungsplan als zu er-halten festgesetzt. Bild 3: Der geplante Erwei-terungsbau wird Flächen in Anpruch nehmen,welche aktuell intensiv als Gartenumfeld genutztsind. Bild 4: Blick von Südwesten auf den Teil-bereich der bestehenden Bebauung, an welchender Erweiterungsbau anschließen wird. Bild 5:Der Bereich zwischen der Bebauung einschließ-lich dem geplanten Erweiterungsbau im Ostenund dem als zu erhalten festgesetzten Haag imWesten, wird aktuell intensiv landwirtschaftlichgenutzt.

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Gesamtbewertung des Bestandes (Bewertung gemäß Leit faden)

Bedeutung der Flächen für Natur und Landschaft

Schutzgut Intensiv landwirtschaftlich genutzteFläche; intensiv genutztes

Gebäudeumfeld; gekieste ZuwegeGehölzreihe

Arten- und Lebensräume geringe Bedeutung mittlere Bedeutung

Boden mittlere Bedeutung mittlere Bedeutung

Wasser mittlere Bedeutung mittlere Bedeutung

Klima und Luft geringe Bedeutung mittlere Bedeutung

Landschaftsbild geringe Bedeutung mittlere Bedeutung

Gesamtbeurteilung geringe Bedeutung mittlere Bedeutung

In der Gesamtbetrachtung der Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildeskommt den unversiegelten Wegen, den landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie dem Ge-bäudeumfeld eine geringe Bedeutung (Kategorie I) für Natur und Landschaft zu. Dagegen istdem Haag eine mittlere Bedeutung (Kategorie II) für Natur und Landschaft beizumessen.Nachfolgend werden die weiteren für die Abwägung relevanten Schutzgüter in ihrem Be-stand beschrieben.

Kultur- und Sachgüter : Im Plangebiet sind keine schützenswerten Kultur- (z.B. Baudenk-mäler, Bodendenkmäler) und Sachgüter bekannt.

Mensch : Das Plangebiet ist durch die derzeitige Nutzung (intensiv genutztes Gebäudeum-feld, landwirtschaftlich genutzte Flächen), und die bebauten Flächen des angrenzenden Be-triebes geprägt. Die Erschließung des Gebietes ist bereits vorgezeichnet.

2.2 Beschreibung der Planung/Erfassen des Eingriffs

Als zweite Einflussgröße für die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsumfangs ist eineEinstufung der Planung in Gebiete unterschiedlicher Eingriffsschwere erforderlich. Hierfür istdie Ausgestaltung der Bebauung, insbesondere der Versiegelungsgrad entscheidend. ImLeitfaden werden Flächen mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad (Typ A) sowie Flä-chen mit niedrigem bis mittlerem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad (Typ B) unterschieden.Flächen, die keine erhebliche oder nachhaltige Umgestaltung oder Nutzungsänderung - auchnicht mittelbar - im Sinne der Eingriffsregelung erfahren, werden in die Betrachtung nichteinbezogen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Freiflächen, die zu den Baugrundstückengehören nicht separat behandelt werden, sondern in den jeweils zutreffenden Baugebietstyp(Typ A oder Typ B) einzubeziehen sind.

Gemäß der Festsetzungen des durch werkbureau, Architekten+Stadtplaner, München, er-stellten Bebauungsplans, führt die Planung zu einer geringfügigen Mehrversiegelung vonca. 240 m².

Dagegen sind als eingriffsneutrale Flächen die als private Grünfläche festgesetzten Flächensowie der als zu erhalten festgesetzte Haag zu werten.

2.3 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung/Ableitung der Beeinträchtigungsintensität (Pos. 2b der Anlage 1 zu §2 (4) und den§§ 2a und 4c BauGB)

Nachfolgend ist für die zu untersuchenden Schutzgüter zusammenfassend dargelegt undbewertet, mit welchen Auswirkungen der Planung zu rechnen ist und wie die Auswirkungenbewertet werden. Hierbei wird unterschieden, ob die Auswirkungen bau-, anlage- oder be-

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triebsbedingt sind.

Bewertung der Auswirkung(Zusammenfassung)Schutzgut Nr. Betrachteter Aspekt

baubedingt anlagebedingt betriebsbedingtTiere / Pflan-zen, Lebens-

räume2.3.1 Verlust von Vegetation und

Lebensraum von Tieren� � �

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Landschaftsbildes� � �

Kultur- undSachgüter 2.3.6

Veränderung des Charaktersvon denkmalgeschützten Ge-bäuden und Ensembles bzw.Verlust von Bodendenkmalen

- - -

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Wechselwir-kungen 2.3.8 keine Wechselwirkungen - - -

Kumulierungmit den Aus-wirkungen

von Vorhabenbenachbarter

Gebiete

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Bewertung der Umweltauswirkungen:

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Erläuterungen zu den einzelnen Beeinträchtigungen

2.3.1 Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tie ren (anlagebedingt)Im Zuge der Realisierung der Bebauungsplanung gehen in geringfügigem Umfang bislangals Gebäudeumfeld intensiv genutzte Flächen verloren. Dagegen wird der im Bestand vor-handene Haag durch Festsetzung im Bebauungsplan als zu erhalten gestärkt.

2.3.2 Verlust von Fläche und Boden durch Überbauung (anlagebedingt)Durch die Bebauungsplanänderung werden zusätzliche Versiegelungen im Umfang vonca. 240 m² ermöglicht, womit in diesem Bereich ein vollständiger Bodenverlust einschließlichder damit verbundenen Bodenfunktionen (Lebensraumfunktion, Filter- und Speicherfunktion,Regulationsfunktion), verbunden ist.

2.3.3 Verminderung der Grundwasserneubildung durch B odenversiegelung (anlage-bedingt)

Die Grundwasserneubildung wird durch die ermöglichte Mehrversiegelung geringfügig be-einträchtigt.

2.3.4 Verlust von Flächen für die Frisch- und Kaltl uftentstehung (anlagebedingt)Mit dem Verlust von Freiflächen geht deren allgemeine Bedeutung für die Kaltluftentstehung

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verloren. Durch Erhalt des Haages wird dessen positive Wirkung auf das lokale Klima ge-stützt.

2.3.5 Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes (a nlagebedingt)Durch die Gebäudeerweiterung wird das Orts- und Landschaftsbild nur unwesentlich verän-dert, zumal durch Erhalt des Haages die Einsehbarkeit von der offenen Landschaft weitge-hend verhindert wird.

2.3.6 Veränderung des Charakters von denkmalgeschütz ten Gebäuden und En-sembles bzw. Verlust von Bodendenkmalen (anlagebedi ngt)

Im Planbereich sind keine denkmalgeschützten Gebäude vorhanden. Bodendenkmale sindnicht bekannt. Es sind daher keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.

2.3.7 Erhöhung der Schallimmissionen (Lärm) (bau- un d betriebsbedingt)Mit der Errichtung des Gebäudes werden baubedingt erhöhte Schallimmissionen entstehen,die jedoch aufgrund der zeitlichen Begrenzung auf die Bauphase als geringe Auswirkung zuwerten sind. Gleiches gilt für die Schallemissionen, welche aufgrund der durch den Erweite-rungsbau bedingten geringfügigen Verkehrsmehrung ausgelöst sind.

2.3.8 WechselwirkungenEs ist von keinen entscheidungserheblichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgüternauszugehen.

3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum A usgleich nachteiliger Auswir-kungen

Im Plangebiet sind Maßnahmen festgesetzt, die als Vermeidungsmaßnahmen zu wertensind:

Maßnahmen, die der Vermeidung von Beeinträchtigungen für die Schutzgüter der Umwelt dienen:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume

• Konzentration der Bauflächen auf Bereiche mit aktuell geringer Bedeutung für Pflanzen und Lebensräume,

• Festsetzung einer privaten Grünfläche im Umfeld der Gebäudeerweiterung.

Schutzgut Wasser

• Weitgehender Erhalt der Versickerungsfähigkeit des Änderungsbereiches.

Schutzgut Boden

• Reduktion der versiegelbaren Fläche auf den von der Gebäudeerweiterung in Anspruch genommenen Be-reich.

Schutzgut Klima / Luft

• Erhalt des Haages, welcher positiv auf das Lokalklima wirkt.

Schutzgut Landschaftsbild

• Erhalt des Haages als natürliche Eingrünung des Änderungsbereiches.

Grünordnerische Maßnahmen

• Festsetzung einer privaten Grünfläche im Umfeld der Gebäudeerweiterung.

Im Rahmen der Bebauungsplanung wurden die Möglichkeiten, Beeinträchtigungen von Naturund Landschaft gering zu halten, berücksichtigt. Neben den tabellarisch aufgeführten Maß-nahmen ist als wesentliche Maßnahme zur Vermeidung der Beeinträchtigung von Natur-haushalt und Landschaftsbild der Anschluss der Flächen an die bestehende Bebauung zusehen. Durch diese Standortwahl wird dem Anspruch von Landes-, Regional- und kommu-naler Bauleitplanung, einer weiteren Zersiedlung der Landschaft entgegen zu wirken, Rech-nung getragen. Die umfänglichen Vermeidungsmaßnahmen tragen dazu bei, die aufgrund

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der Gebäudeerweiterung mit einer versiegelbaren Fläche von ca. 240 m² ausgelösten Be-einträchtigungen von Natur und Landschaft auf ein unerhebliches Maß zu reduzieren. In derFolge sind unter Berücksichtigung, dass das Gebäudeumfeld als private Grünfläche fixiertwird und der Haag in seinem Bestand vollumfänglich gesichert wird, was durch entsprechen-de Festsetzungen im Bebauungsplan verankert ist, keine Ausgleichsmaßnahmen erforder-lich.

4. Ermittlung von alternativen Planungsmöglichkeite n (Pos. 3d der Anlage 1 zu §2 (4)und §§ 2a und 4c BauGB)

Auf der Ebene der Bebauungsplanung sind alternative Planungsmöglichkeiten im Geltungs-bereich des Bebauungsplans zu prüfen. Im vorliegenden Fall lässt die Zielsetzung der Pla-nung, die planerischen Voraussetzungen zur Gebäudeerweiterung eines im Bestand bereitsvorhandenen Betriebes zu schaffen, keine grundsätzlichen Alternativen zu der vorliegendenzu.

5. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Pla-nung (Pos. 2a der Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4c BauGB)

Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Gebiet weiterhin als Gebäudeumfeld genutztwerden. Die von der Gebäudeerweiterung betroffenen Flächen verfügen über kein besonde-res Biotopentwicklungspotential.

6. Technische Verfahren der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und feh-lende Kenntnisse (Pos. 3a der Anlage 1 zu §2 (4) un d den §§ 2a und 4cBauGB)

6.1 Verfahren und Methodik

Im Rahmen der Umweltprüfung kam in Bezug auf die Ermittlung der Eingriffe in Natur undLandschaft der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" in der ergänztenFassung vom Januar 2003 (BayStMLU 2003) zur Anwendung.Im Weiteren fand der Leitfaden „Der Umweltbericht in der Praxis“ (Oberste Baubehörde2006) Anwendung.

6.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken

Es liegen keine Kenntnislücken vor, die im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans zuschließen wären.

7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwac hung der erheblichen Aus-wirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) (Pos. 3bder Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4c BauGB

Für den vorliegenden Bebauungsplan sind keine Maßnahmen zum Monitoring erforderlich,die über das übliche Maß einer Kontrolle zur Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungs-plans hinausgehen.

8. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inha lte des Umweltberichts (Pos. 3cder Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2a und 4c BauGB)

Der Bebauungsplan Nr. 19 „Reitham“ wird mit dem Ziel geändert, die planerischen Voraus-setzungen zur Erweiterung eines auf dem Grundstück Fl.Nr. 2073 bereits bestehenden Be-triebes nach Westen zu schaffen und zugleich den Übergang der Bebauung zur umgeben-den Landschaft einschließlich eines Haages, welcher den Erweiterungsbereich im Westenabschließt, zu sichern.

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Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtli-chen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht als abwägungsrelevanteGrundlage beschrieben wurden.

Als erhebliche Beeinträchtigung ist die durch die Gebäudeerweiterung ausgelöste Flächen-versiegelung von ca. 240 m² zu werten. Diese wirkt sich auf Flächen aus, welche aktuell be-reits als Gebäudeumfeld intensiv genutzt sind. Ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung vonZersiedelung wird geleistet, indem das geplante Gebäude unmittelbar an eine bestehendeBebauung anschließt und die umgebenden Flächen als private Grünflächen fixiert werden.Durch Erhalt des Haages ist weiterhin eine natürliche Eingrünung des Änderungsbereichessichergestellt. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen tragen darüber hinaus dazubei, die durch die Planung ausgelösten Beeinträchtigungen auf ein unerhebliches Maß zureduzieren, so dass neben der Sicherung des Haages als zu erhaltenden Gehölzbestandund der Festsetzung des Änderungsbereiches außerhalb der Baugrenze als private Grünflä-che keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen erforderlich werden.

9. Referenzliste der Quellen, die für die im Berich t enthaltenen Beschreibungen undBewertungen herangezogen wurden (Pos. 3b der Anlage 1 zu §2 (4) und den §§ 2aund 4c BauGB)

Für die im Umweltbericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen wurden folgendeQuellen herangezogen:

- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Bayerischer Denkmal-Atlas

- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Umweltatlas Bayern(http://www.umweltatlas.bayern.de)

- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz(http://fisnat.bayern.de/finweb/)

- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Informationsdienst überschwemmungsgefährdeteGebiete

- Gemeinde Warngau: Flächennutzungsplan der Gemeinde Warngau

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7. ÄNDERUNG DES

BEBAUUNGSPLANES NR. 19 „R EITHAM“,

GEMEINDE WARNGAU

- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung -

Gemeinde WarngauTaubenbergstraße 3383627 Warngau

Planungsbüro U-PlanMooseurach 1682549 Königsdorf

Stand: Januar 2018

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BPL Nr. 19 „Reitham“, 7. Änderung - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Planungsbüro U-Plan, Königsdorf Tel. 08179/925540 Fax 08179/925545

Inhalt

1. Einleitung 1

1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1

1.2 Datengrundlagen 1

1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen 1

2. Wirkungen des Vorhabens 2

3. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichenökologischen Funktionalität 2

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung 2

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) 2

4. Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 2

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 2

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 2

4.1.2 Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie 3

4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 derVogelschutz-Richtlinie 4

5. Gutachterliches Fazit 4

Anhang

• Arteninformationen des Landesamtes für Umwelt: Vorkommen in TK-Blatt 8136 (Holzkirchen)

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BPL Nr. 19 „Reitham“, 7. Änderung - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) 1

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1. Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Die Gemeinde Warngau ändert den Bebauungsplan Nr. 19 „Reitham“ und erweitert den

Geltungsbereich im Nordwesten (7. Änderung), um die planerischen Voraussetzungen zur

Erweiterung eines auf dem Grundstück Fl.Nr. 2073 bereits bestehenden Betriebes nach

Westen zu schaffen und zugleich den Übergang der Bebauung zur umgebenden Landschaft

einschließlich eines Haages, welcher den Erweiterungsbereich im Westen abschließt, zu

sichern. In Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung ist die Betroffenheit arten-

schutzrechtlicher Belange zu prüfen.

In der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden:

• die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten,

Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können,

ermittelt und dargestellt,

• bei Bedarf die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Ver-

boten gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

1.2 Datengrundlagen

Als Datengrundlagen wurden herangezogen:

• Arteninformationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt

(Online-Abfrage: http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/)

• Abstimmungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Miesbach (Juni

2017, Frau Heyder)

1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersuchung stüt-

zen sich auf die von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des In-

nern, für Bau und Verkehr herausgegebenen „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher

Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP), Fas-

sung mit Stand 01/2015.

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Zu Beginn der Arbeiten wurden die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt zur Verfügung

gestellten Arteninformationen ausgewertet. Derer zufolge waren im vorliegenden Planungs-

fall ausgewählte Vögel und ausgewählte Fledermäuse zu bearbeiten (s. Anhang). Konkrete

Artnachweise liegen für das Plangebiet nicht vor. Im Artenschutzkataster des Landesamtes

für Umwelt ist lediglich der Dorfteich von Reitham als Lebensraum von Amphibien erfasst.

2. Wirkungen des Vorhabens

Da der Erweiterungsbau nur geringfügig zusätzliche Fläche in Anspruch nimmt und der be-

stehende Haag erhalten bleibt, ist von keinen erheblichen, artenschutzrechtlich relevanten

Wirkungen des Neubaus auszugehen.

3. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der k ontinuierlichenökologischen Funktionalität

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung

Es werden keine Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderung von Gefährdungen der Tier-

und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten ge-

troffen.

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen öko logischen Funktionalität

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)

Es werden keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für die Tier- und

Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und für die europäischen Vogelarten

durchgeführt.

4. Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Art en

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlini e

Vorkommen von Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL im Gebiet sind nicht bekannt

oder aufgrund ihrer Habitatansprüche nicht zu erwarten.

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4.1.2 Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergeben sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis

3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflan-

zungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeid bare Verletzung oder Tötung von Tie-

ren oder ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn d ie ökologische Funktion der von dem Ein-

griff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- ode r Ruhestätten im räumlichen Zusammen-

hang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs - und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn d ie Störung zu keiner Verschlechterung

des Erhaltungszustandes der lokalen Population führ t.

Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Tierar ten des Anhang IV FFH-RL

In den Arteninformationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sind bezogen auf das

TK-Blatt 8136 (Holzkirchen), eingeschränkt auf den im Plangebiet bzw. dessen Umfeld vor-

kommenden Lebensraumtyp „Hecken und Gehölze“ und „Extensivgrünland und andere Ag-

rarlebensräume“ folgende Fledermausvorkommen aufgelistet: Großes Mausohr, Kleine Bart-

fledermaus, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Braunes Langohr“. Konkrete Artnach-

weise gibt es für die Ortslage Reitham nicht. Da der von der Planung in Anspruch genom-

mene Lebensraumtyp weder als Lebensraum noch als Jagdraum für die genannten Fleder-

mausarten von Bedeutung ist und es sich mit Ausnahme der Kleinen Bartfledermaus zudem

um in Bayern häufig vorkommende Arten mit einem günstigen Erhaltungszustand handelt, ist

mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen, dass durch die Planung keine Verbotstat-

bestände ausgelöst werden.

Nachweise anderer artenschutzrechtlich relevanter Säugetierarten liegen aus dem Gebiet

nicht vor und sind auch nicht zu erwarten.

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4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogel arten nach Art. 1 der Vogel-schutz-Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3

i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflan-

zungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeid bare Verletzung oder Tötung von Vögel

oder ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn d ie ökologische Funktion der von dem Ein-

griff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- ode r Ruhestätten im räumlichen Zusammen-

hang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögeln während der

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs - und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn d ie Störung zu keiner Verschlechterung

des Erhaltungszustandes der lokalen Population führ t.

Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europä ischen Vogelarten

Im Anhang sind die beim Bayerischen Landesamtes für Umwelt für das TK-Blatt 8136 (Holz-

kirchen) aufgelisteten Brutvogelvorkommen dargestellt. Aufgrund des Fehlens von Gehölzen

in dem Bereich, welcher durch den Neubau in Anspruch genommen wird sowie aufgrund des

Erhaltes des Haages ist davon auszugehen, dass durch die geplante Bebauung für keine

Vogelart ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand ausgelöst wird, da weder Vögel ge-

stört, noch Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden.

5. Gutachterliches Fazit

Für keine Tier- oder Pflanzenart des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie für keine europäi-

sche Vogelart gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie werden die Verbotstatbestände des § 44

Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach

§ 45 Abs. 8 BNatSchG ist dementsprechend nicht erforderlich.

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Übersicht Natur

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Vorkommen in TK-Blatt 8136 (Holzkirchen)

Hecken und Gehölze, Extensivgrünland und andere Agrarlebensräume

Erweiterte Auswahl nach Lebensraumtypen:

Säugetiere

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK EZA Hecken Streuobst Grünland Äcker

Myotis myotis Großes Mausohr V V g g 4

Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus V g g 1 4

Nyctalus noctula Großer Abendsegler 3 V u ? 1

Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus g g 4

Plecotus auritus Braunes Langohr V g g 4 4

Vögel

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK EZA Hecken Streuobst Grünland Äcker

B R D S W B R D S W

Accipiter gentilis Habicht V u g 2 2 2

Accipiter nisus Sperber g g g g 2 2 2 2

Alauda arvensis Feldlerche 3 3 s s 1 1

Anthus pratensis Wiesenpieper 1 2 u 2 3

Anthus trivialis Baumpieper 2 3 s ? 2

Ardea cinerea Graureiher V g g 3 1 2

Asio otus Waldohreule u 1 1 1

Bubo bubo Uhu s u 3 2 1 2

Buteo buteo Mäusebussard g g g 2 1 1

Circus aeruginosus Rohrweihe g 2 1

Coloeus monedula Dohle V s 2 2 2

Columba oenas Hohltaube V g ? 2 2 2

Corvus corax Kolkrabe g g 2 2 2

Coturnix coturnix Wachtel 3 V u 2 1 1

Cuculus canorus Kuckuck V V g g 2 2 2 2

Delichon urbicum Mehlschwalbe 3 3 u u 2

Dryobates minor Kleinspecht V V u u 1 2

Dryocopus martius Schwarzspecht u u 3

Emberiza citrinella Goldammer V g g 2 2 2

Emberiza hortulana Ortolan 1 3 s 1 2 1

Falco tinnunculus Turmfalke g g 1 2 1 2

Gallinago gallinago Bekassine 1 1 s u s 2

Hippolais icterina Gelbspötter 3 u u 3

Hirundo rustica Rauchschwalbe V 3 u u 2

Lanius collurio Neuntöter V g g 1 2 2

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Natur

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Locustella naevia Feldschwirl V 3 g 3

Milvus migrans Schwarzmilan g g 1 2

Milvus milvus Rotmilan V V u g 2 2 2

Oenanthe oenanthe Steinschmätzer 1 1 s s 2

Passer montanus Feldsperling V V g g 2 2 2 2

Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz 3 V u u 2

Picus canus Grauspecht 3 2 s u 2 2

Picus viridis Grünspecht u u 1 1

Saxicola rubetra Braunkehlchen 1 2 s s 3 2

Scolopax rusticola Waldschnepfe V g g 3

Spinus spinus Erlenzeisig g g g g g g 2

Strix aluco Waldkauz g g 2

Sylvia curruca Klappergrasmücke 3 ? g 2 3 3

Upupa epops Wiedehopf 1 3 s 2 2

Vanellus vanellus Kiebitz 2 2 s u 1 1

Dokumente zum Download

Tabelle(n) exportieren (Format:CSV, Zeichenkodierung: UTF-8) - CSVDie Arten werden mit Lebensrauminformationen exportiert.

Legende Rote Listen gefährdeter Arten Bayerns (RLB 2003) bzw. Deutschlands (RLD 1996 Pflanzen und1998/2009 ff. Tiere)

Kategorie Beschreibung

0 Ausgestorben oder verschollen

1 Vom Aussterben bedroht

2 Stark gefährdet

3 Gefährdet

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt

R Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion

V Arten der Vorwarnliste

D Daten defizitär

Legende Erhaltungszustand in der kontinentalen (EZK) bzw. alpinen Biogeografischen Region (EZA)Deutschlands bzw. Bayerns (Vögel)

Erhaltungszustand Beschreibung

s ungünstig/schlecht

u ungünstig/unzureichend

g günstig

? unbekannt

* Die Populationen in Ostdeutschland, Süddeutschland, Nordrhein-Westfalen und Saarland sind bereits in einem günstigen Erhaltungszustand

Legende Erhaltungszustand erweitert (Vögel)

Brut- und Zugstatus Beschreibung

B Brutvorkommen

R Rastvorkommen

D Durchzügler

S Sommervorkommen

W Wintervorkommen

Legende Lebensraum

Lebensraum Beschreibung

1 Hauptvorkommen

2 Vorkommen

3 potentielles Vorkommen

4 Jagdhabitat

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