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3 Monatszeitschrift BBW – Beamtenbund Tarifunion BBW Magazin März 2017 69. Jahrgang Seite 7 < CDU: Beamten- verhältnis ist ein Treue- und Fürsorgeverhältnis Am 1. März erste Gesprächsrunde ergebnislos vertagt Anpassung von Besoldung und Versorgung:

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3 Monatszeitschrift

BBW –

Beamtenbund

Tarifunion

BBW MagazinMärz 2017 69. Jahrgang

Seite 7 <

CDU: Beamten-verhältnis ist ein Treue- und Fürsorgeverhältnis

Am 1. März erste Gesprächsrunde ergebnislos vertagt

Anpassung von Besoldung und Versorgung:

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Editorial

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mit diesem Heft wollen wir Sie wieder umfassend über Ihre Situation im öffentli-chen Dienst des Landes Baden-Württemberg infor-mieren. Beherrschend und zentral ist das Thema Tarif-abschluss TV-L samt Über-nahme auf die Beamten im Land.

Gestatten Sie mir vorab noch einige Bemerkungen zur ge-samtgesellschaftlichen Situa-tion. Langsam beschleicht mich ein Gefühl der Verwun-derung und der Unsicherheit. Können wir davon ausgehen, dass unsere Kinder und Enkel in einigen Jahrzehnten noch in einem stabilen, demokrati-schen und von Wertmaßstä-ben geprägten gesellschaftli-chen Umfeld leben? Drohen nicht bislang ausbalancierte Beziehungen zwischen Län-dern und Nationen in Schief-lage zu geraten? Die anste-henden Wahlen in Frank-reich, den Niederlanden und in einigen Bundesländern werden richtungsweisend sein.

Richtiggehend erschüttern muss die Tatsache, dass nicht mehr objektive Fakten, sondern Meinungen, Ver-mutungen, nicht belegte Be-hauptungen, „alternative Fakten“ entscheidend wer-den. „Volkstribune“ scheinen damit erfolgreich zu sein, zum Teil begleitet von staat-lich gelenkter Falsch- und Desinformation. Solche Re-zepte waren in der Geschich-te schon mehrfach „erfolg-reich“, man denke an den Niedergang des Römischen Reiches oder in jüngster Ver-gangenheit an die stalinisti-sche Sowjetunion oder das Hitlerdeutschland. Verges-sen die Menschen, die Wäh-

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Als eigenständige Spitzenorganisation der Gewerk-schaften des öffentlichen Dienstes in der Bundes-republik Deutschland betreibt der dbb beamtenbundund tarifunion und mit ihm in Baden-Württembergder BBW eine gezielte Berufspolitik für den öffent-lichen Dienst.

Die an den Problemen der Beschäftigten des öffentli-chen Dienstes ausgerichtete Interessenvertretungist nicht nur für diese selbst unverzichtbar:Sie nützt zugleich den Bürgerinnen und Bürgernund trägt zur Lösung staatlicher und gesellschafts-politischer Probleme aus der unverfälschtenErfahrung und Interessenlage der im öffentlichenDienst arbeitenden Menschen bei.

Die alle Sparten und Funktionen des öffentlichenDienstes berücksichtigende Mitgliederstruktur desBeamtenbundes und sein demokratischer Aufbaugarantieren, dass auch in Zeiten wachsender Gleich-gültigkeit gegenüber Aufgaben, Struktur und Funk-tion des öffentlichen Dienstes bei politischenund gesellschaftlichen Instanzen sachverständigeund engagierte Interessenvertretung geleistet wird.

Am Hohengeren 12 • 70188 StuttgartTelefon 0711/16876-0 • Telefax 0711/16876-76Internet: www.bbw.dbb.de • E-Mail: [email protected]

Solidarisch � kompetent � erfolgreich!

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Volker Stich

ler diese katastrophalen Erfahrungen? Es drängt sich der Verdacht auf, dass das historische und kulturelle Gedächt-nis der Menschen in den betroffenen Staaten nicht vergleichbar ist mit dem unsrigen hier in Mitteleuropa, wo sich Verführung, Manipulation und politi-scher Missbrauch dauerhaft eingegra-ben haben.

Doch zurück zu den Fragestellungen, die über 300 000 Betroffene in Baden-Württemberg bewegen: Wie wird das Tarifergebnis des TV-L-Abschlusses auf die Beamtenschaft übertragen?

Das Tarifergebnis ist gut und ein großer Erfolg für die in dieser Frage gemeinsam Agierenden, den dbb und die DGB-Gewerkschaften. Der lineare Abschluss hätte ein wenig höher sein können. Ja, das hört man allenthalben. Aber flankierende Verbesserungen, wie der Mindestbetrag in Höhe von 75 Euro und die neu geschaffene Stufe 6 von E 9 an aufwärts dürfen nicht vergessen werden. Der Mindestbetrag ist bis zu E 10 wirksam, das heißt, hier ist die Ein-kommenssteigerung 2017 höher als zwei Prozent. Die Stufe 6 ist überfällig, um ansatzweise vergleichbare Bezah-lungsstrukturen im gesamten Tarifbe-reich des öffentlichen Dienstes zu er-reichen. Und, die Stufe 6 ist dringend geboten im Wettbewerb um qualifi-zierten Nachwuchs.

Jetzt gilt es, das Tarifergebnis auf die Beamtenschaft zu übertragen. Erste Gespräche, so auch ein Spitzenge-spräch mit Finanzministerin Sitzmann, haben stattgefunden. Noch kann kein Silberstreif am Horizont vermeldet werden. Noch immer beharrt die Lan-desregierung darauf, selbst bei besten finanziellen Verhältnissen das Tarifer-gebnis nicht „eins-zu-eins“, zeit- und wirkungsgleich übertragen „zu kön-nen“ … zu wollen! In Baden-Württem-berg soll nicht möglich sein, was in Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Ham-burg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sang- und klanglos über die Bühne geht …

Bei allem Bemühen, das in den vergan-genen Jahren festgefahrene, frostige Verhältnis zur Landesregierung aufzu-tauen, gibt es auch Grenzen. Neidvoll blicke ich in andere Bundesländer, wo vorab Staats- und Landesregierungen die Übernahme ankündigen, wo wenige Gespräche ausreichen, die richtige Lö-sung zu finden, nämlich die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung, wo Lan-desbundvorsitzende bereits einen Tag nach dem Tarifabschluss angerufen werden mit der Ankündigung der Übernahme.

Also gilt es weiter zu verhandeln in Ba-den-Württemberg. Wir werden sehen, welche Vorschläge dabei herauskom-men. Ich bleibe dabei, dieser Tarifab-schluss ist – vor dem Hintergrund spru-delnder Steuereinnahmen – 2017 und 2018 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtenschaft zu übertragen. Wenn nicht heute, wann dann?

Mit kollegialen Grüßen

Tarifabschluss: BBW fordert Eins-zu-eins-Übernahme für Beamtenbereich, schließt aber Paket lösung nicht aus 4

Besoldungsanpassung: Konstruktive Unterredung ergebnislos vertagt 7

CDU-Fraktion: Beamtenverhältnis ist ein Treue- und Fürsorgeverhältnis 7

BBW hält Verdoppelung des Personal-budgets für überzogen 9

BBW empfiehlt weiterhin: Widerspruch gegen Versorgungsbescheid einlegen 10

„Kamingespräche“ wieder aufgenommen 11

Erste Ergebnisse im kleinen Kreis präsentiert 12

Bildungshaushalt 2017 setzt neue Akzente 12

Lob und Anerkennung für den Menschen, den Schulmann und den Gewerkschafter 13

Den Fokus auf Leistungsfähigkeit der Schüler legen 13

Im Handgepäck: Neues Wissen und wichtige Tipps für die Arbeit 14

Seminarangebote im Jahr 2017 14

In dieser Ausgabe

Impressum

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Herausgeber: Beamtenbund Baden-Württemberg, Am Hohengeren 12, 70188 Stuttgart. Vorsitzender: Volker Stich, Heidelberg. Stellvertretende Vorsitzende: Gerhard Brand, Murrhardt; Dorothea Faisst-Steigleder, Heidenheim; Waldemar Futter, Mössingen; Michaela Gebele, Karlsruhe; Joachim Lautensack, Bruchsal; Kai Rosenberger, Rottweil. Schriftleitung: „BBW Magazin“: Volker Stich, Am Hohengeren 12, 70188 Stuttgart. Redaktion: Heike Eichmeier, Stuttgart.Landesgeschäftsstelle: Am Hohengeren 12, 70188 Stuttgart. Telefon: 0711.16876-0. Telefax: 0711.16876-76. E-Mail: [email protected]. Postanschrift: Postfach 10 06 13, 70005 Stuttgart.Bezugsbedingungen: Die Zeitschrift erscheint zehnmal im Jahr. Für Mitglieder des Beamtenbundes Baden-Württemberg ist der Verkaufspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Der Abonne-mentspreis für Nichtmitglieder des dbb beträgt jährlich 15,90 Euro zuzüglich Postgebühren. Der Bezugspreis für das Einzelheft 2,– Euro zuzüglich Postgebühren. Bezug durch die Post. Einzelstücke durch den Verlag.Verlag: dbb verlag gmbh. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: kontakt @dbbverlag.de.Verlagsort und Bestellanschrift: Friedrichstr. 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40.Versandort: Geldern.Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Markt-weg 42–50, 47608 Geldern.Layout: Dominik Allartz, FDS, Geldern. Titelfoto: © MEV.Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstr. 15 a, 40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. Telefax: 02102.74023-99.E-Mail: [email protected]: Petra Opitz-Hannen, Telefon: 02102.74023-715. Anzeigendisposition: Britta Urbanski, Telefon: 02102.74023-712, Anzei-gentarif Nr. 34, gültig ab 1.10.2016. Druckauflage: 50 000 (IVW 4/2016). ISSN 1437-9856

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Nach dem Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder

BBW fordert Eins-zu-eins-Übernahme für Beamtenbereich, schließt aber Paketlösung mit Grün-Schwarz nicht ausDer erste Etappensieg ist eingefahren. Jetzt muss der zweite folgen, sagt BBW-Chef Volker Stich nach dem Tarifabschluss für die öffentlich Beschäf-tigten der Länder. Immerhin haben die Gewerkschaften für den Arbeitneh-merbereich ein Gehaltsplus von 4,35 Prozent verteilt auf zwei Jahre ausge-handelt. Stich fordert jetzt die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die 184 000 Beamten und 127 000 Versorgungsempfänger in Baden-Württemberg. Eine Paketlösung mit der grün-schwarzen Landes-regierung schließt er dabei nicht aus.

Nachdem das Tarifergebnis nicht entscheidend über den veranschlagten Personalkos-tensteigerungen liegt, gehe er davon aus, „dass wir nicht mehr lange darum feilschen müssen“, sagte der BBW-Lan-desvorsitzende gegenüber der Stuttgarter Presse. Zudem ver-wies er auf Bayern, Rheinland-Pfalz und andere Länder, die schon erklärt haben, den Ab-schluss eins zu eins überneh-men zu wollen.

Die Tarifbeschäftigten der Län-der erhalten rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres 2,0 Pro-zent, mindestens aber 75 Euro, und ab dem 1. Januar 2018 nochmals 2,35 Prozent mehr Geld. Eine neue Entgeltstufe 6

für die Entgeltgruppen 9 bis 15 kommt in zwei Teilschritten zum 1. Januar und 1. Oktober 2018.

„Wir haben heute zwischen den materiellen und den schwieri-gen strukturellen Fragen eine gute Balance und damit tragfä-hige Lösungen gefunden“, er-klärte der dbb Verhandlungs-führer Willi Russ nach dem er-folgreichen Abschluss der Tarif-verhandlungen am 17. Februar 2017 in Potsdam. Der Verhand-lungsführer der Länder, Nieder-sachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD), sprach von einem Resultat, „das für die Länder erträglich ist“. Schneider bezifferte die Kosten für die Besserstellung der rund eine

Million Länder-Angestellten auf 870 Millionen Euro 2017 und 1,9 Milliarden Euro 2018.

Zur Übertragung des Tarifer-gebnisses auf den Beamtenbe-reich setzt BBW-Landesvorsit-zender Volker Stich auf baldige konstruktive Gespräche mit der Landesregierung. Er werde sich der von Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) ins Spiel gebrachten mehrjährigen Paketlösung nicht verschlie-ßen. „Wir streben keinen Pakt an“, sagte er. Wenn die Landes-regierung ihn aber anbiete, werde ihn der BBW „ernsthaft

< BBW-Chef Volker Stich forderte die Versammelten auf dem Schlossplatz auf: „Zeigen wir den Arbeitgebern bei den Tarifverhandlungen, wie ge-schlossen wir sind und zeigen wir dieser Landesregierung, wo ihre Gren-zen sind.“

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in Erwägung ziehen“. Unum-wunden räumte Stich ein, dass er wohl kaum „die Erfüllung al-ler unserer Wünsche“ erreichen werde, unterstrich aber zu-gleich, dass sich der BBW nicht mit ungerechtfertigten Ent-scheidungen der Landesregie-rung abspeisen lassen werde.

Zwiespältig im Hinblick auf die Personalgewinnung im Beam-tenbereich bewertet BBW-Chef Stich die Einführung der Ent-geltstufe 6 für die Entgeltgrup-pen 9 bis 15. Davon profitier-ten zwar länger dienende Tarif-angestellte, doch gehe damit auch die Einkommensschere zwischen Beamten und Ange-stellten während des Berufsle-bens deutlich auseinander, sagte er gegenüber der Presse. Das gelte selbst dann, wenn man die Notwendigkeit der Tarifkräfte berücksichtige, für

ihre Rente privat vorzusorgen. So erhalte beispielsweise der Angestellte in der Entgeltgrup-pe 9 dann nach 15 Jahren rund 4 000 Euro, der Beamte nach 28 Jahren in der vergleichbaren Besoldungsstufe A 9 aber le-diglich 3 268 Euro. Von einer Benachteiligung des Tarifbe-reichs könne also keine Rede mehr sein. Stich befürchtet, dass dadurch die Tätigkeit als Beamter oder Beamtin für jun-ge Leute noch weniger attrak-tiv werde, weil diese eher dar-auf schauten, was Monat für Monat auf das Konto überwie-sen wird.

Vor diesem Hintergrund will Stich im Rahmen der Verhand-lungen mit der Landesregie-rung auch eine Revision der Be-soldungstabellen thematisie-ren. Anlass dafür sei zum einen die zunehmende Gehaltslücke zwischen Arbeitnehmern und Beamten aufgrund der Einfüh-rung der Entgeltstufe 6, zum anderen die Tatsache, dass die unteren Besoldungsgruppen A 5 und A 6 in Stuttgart und

anderen großen Städten unter Sozialhilfeniveau rutschen. Deshalb müsse die in Potsdam für den Tarifbereich vereinbar-te Mindesterhöhung von 75 Euro auch im Beamtenbereich „adäquat umgesetzt werden“.

< Über 1 000 Beschäftigte gehen in Stuttgart auf die Straße

Drei Verhandlungsrunden wa-ren angesetzt, zwei Mal trenn-te man sich ergebnislos. Der Durchbruch gelang schließlich in der dritten Runde, an deren Ende am 17. Februar dann auch

das Tarifergebnis verkündet wurde. In den Wochen davor hatten die Beschäftigten die Forderungen der Gewerkschaf-ten mit bundesweiten Warn-streiks und Protestveranstal-tungen untermauert.

In Stuttgart waren am 7. Fe-bruar 2017 mehr als 1 000 Be-schäftigte im öffentlichen Dienst des Landes auf die Stra-

ße gegangen. Seit’ an Seit’ pro-testierten Tarifbeschäftigte und Beamte gegen die Blocka-dehaltung der öffentlichen Arbeitgeber bei den Tarifver-handlungen.

Zu der Veranstaltung hatten dbb und BBW gemeinsam auf-gerufen, nachdem am 31. Janu-ar in Potsdam auch die zweite Verhandlungsrunde zum TV-L ergebnislos zu Ende gegangen war. Dem Aufruf gefolgt waren zahlreiche Tarifbeschäftigte, die sich an den landesweiten Warnstreiks beteiligten, allen voran die Straßenwärter, Ar-beitnehmer aus dem Bereich der Polizei, der Steuerverwal-tung, der allgemeinen Verwal-tung und der technischen Fach-verwaltung, aber auch Beam-tinnen und Beamte, darunter Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Mittagspause opferten oder Urlaub nahmen, um ih-rem Ärger über die ständig wiederkehrenden Sparversu-che beim Personal Luft zu ma-chen.

Mit Spruchbändern, Transpa-renten und Trillerpfeifen zo-gen sie gemeinsam durch die Stuttgarter Innenstadt zum Schlossplatz – unter ihnen auch eine stattliche Anzahl von Versorgungsempfängern. Bei der Abschlusskundgebung dort sagten dann BBW-Chef Volker Stich und dbb Vize Willi Russ was Sache ist: In diesem Tarifstreit gehe es

< Reihte sich in den Demonstrationszug ein: die Karlsruher Feuerwehr.

< Dorothea Faisst-Steigleder, BBW-Vize und Vorsitzende der BBW-Tarifkomission, moderier-te die Kundgebung auf dem Stuttgarter Schlossplatz.

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nicht allein um mehr Geld für alle, sondern in der Konse-quenz um die Zukunft des öf-fentlichen Dienstes. Die Be-schäftigten erwarteten eine gerechte Bezahlung und die sei längst überfällig.

Willi Russ, der dbb-Verhand-lungsführer in Potsdam, mahn-te auf dem Stuttgarter Schloss-platz ein weiteres Mal die Tarif-gemeinschaft deutscher Län-der (TdL), endlich in ernsthafte Verhandlungen mit den Ge-werkschaften zu treten. Schon wegen der Nachwuchsproble-me brauche der öffentliche Dienst dringend positive und deutlich spürbare Signale bei der Einkommensentwicklung. Die Ländervertreter sollten endlich sagen, was geht, und nicht immer nur, was angeblich alles nicht geht.

BBW-Chef Stich hingegen wandte sich mit seiner Kritik in erster Linie an die grün-schwarze Landesregierung:

„Wir demonstrieren hier in Stuttgart am politischen Ort des Geschehens“, rief er den Demonstrierenden auf dem Schlossplatz zu, bevor er auf-listete, was falsch läuft im Land. Er kritisierte die jahrelan-ge einseitige Sparpolitik zulas-ten der Beamtinnen und Be-amten, den Umgang mit den Berufsanfängern, die jährlich auf ein ganzes Monatsgehalt verzichten müssten, und nahm Grün-Schwarz in die Pflicht angesichts des sich verschär-fenden Wettbewerbs um Nachwuchs. „Es geht um die Zukunftsfähigkeit des öffent-lichen Dienstes, auch wenn diese Tatsache noch nicht bei den Ländern angekommen ist“, mahnte Stich, bevor er noch einmal die Einkommens-forderung des dbb unterstrich. Diese Forderung sei nicht nur

berechtigt, sondern überfällig und bezahlbar, erklärte Stich. Schließlich verfügten Bund und Länder dank anhaltend sprudelnder Steuereinnahmen über Einnahmeüberschüsse, die neue Handlungsspielräume eröffneten, auch in Baden-Württemberg.

„Wir stehen für einen leis-tungsfähigen öffentlichen Dienst in Deutschland“, ver-sicherte Stich, bevor er der Menge zurief: „Im Gegenzug verlangen wir aber eine leis-tungsgerechte Bezahlung der Tarifbeschäftigten wie auch der Beamtinnen und Beamten. Deshalb: Zeigen wir den Ar-beitgebern bei den Tarifver-handlungen, wie geschlossen wir sind und zeigen wir dieser Landesregierung, wo ihre Grenzen sind.“

< dbb-Verhandlungsführer Willi Russ sagte, was Sache ist: „Kohle muss her.“

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Übernahme Tarifergebnis auf BeamteStand 2. März 2017

17.2. Tarifergebnis 1.1.2017 2,0 % Mindestbetrag 75 Euro; ab E 9 + Stufe 6

1.1.2018 2,35%

18.2. Rheinland-Pfalz Zeit- und wirkungsgleicher Übertrag

Bayern Zeit- und wirkungsgleich +500 Euro „Bayernbonus“

19.2. Mecklenburg-Vorpommern 1.6.2017 1,75% BesVAnpG 2016/17, 1.6.2016

Niedersachsen 1.6.2017 2,5% Anpassungsgesetz 20.12.2016

1.6.2018 2,0%

Nordrhein-Westfalen 1.4.2017 1.1.2018

2,35%

Wirkungsgleiche Übertragung; Verzicht auf Verringerung um 0,2%

Schleswig-Holstein 1.1.2017 (1,8%)2,0%

75 Euro bis 3 200 und Übertragung der Stufe 6 noch ungeklärtVerringerung um 0,2% entfällt

1.1.2018 2,35%

21.2. Sachsen-Anhalt Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung (Koalitionsvertrag 2016)

Hamburg 1.1.2017 2,0% Senat: „Zeitnahe Übertragung“

Anfang 2018

2,35%

22.2. Thüringen Übertragung angekündigt

Schleswig-Holstein 75 Euro ohne Einschränkung

23.2. Baden-Württemberg Gespräche mit Gewerkschaften angekündigt (Badische Zeitung)

24.2. Sachsen 1.1.2017 2,0% Soziale Komponente wird geprüftNeue Endstufe in Besoldungstabelle?

1.1.2018 2,35%

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Gespräch mit Finanzministerin zur Anpassung von Besoldung und Versorgung

Konstruktive Unterredung nach einer Stunde ergebnislos vertagtNach einstündigem Gespräch zur Anpassung von Besoldung und Versorgung haben sich gestern (1. März 2017) Spitzen-vertreter des BBW und Finanz-ministerin Edith Sitzmann (Grü-ne) ergebnislos getrennt. BBW-Chef Volker Stich bezeichnete die Unterredung, an der auch Staatssekretär Martin Jäger (In-nenministerium) und Ministeri-aldirektor Jörg Krauss (Finanz-ministerium) teilnahmen, als hart, aber konstruktiv. Der BBW fordert für die Beamten im Lan-des- und Kommunaldienst von Baden-Württemberg samt Ru-hestandsbeamten die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses inklusive des Mindestbetrags von 75 Euro, die Übertragung der neu-

en Endstufe 6 durch einen Neu-schnitt der Besoldungstabellen. Darüber hinaus verlangt der BBW, dass die abgesenkte Ein-gangsbesoldung umgehend zu-rückgenommen wird, ebenfalls eine Korrektur der Beihilfe für neue Beamtinnen und Beamte, die unter Grün-Rot auf 50 Pro-

zent abgesenkt wurde. Wie dringend ein Neuschnitt der Besoldungstabellen ist, unter-strich BBW-Vorsitzender Stich gemeinsam mit seinen Stellver-tretern Waldemar Futter und Kai Rosenberger unter Hinweis auf das Gutachten der Finanz-wissenschaftlerin Prof. Dr. Gise-

la Färber von der Deutschen Universität für Verwaltungs-wissenschaften in Speyer zur Amtsangemessenheit der Be-amtenbesoldung, das diese ge-genwärtig im Auftrag des BBW erarbeitet. Erste Ergebnisse die-ser Untersuchung, die Färber bereits Anfang Februar 2017 im Rahmen des „Kamingesprächs“ Staatsminister Murawski und den Ministerialdirektoren Krauss (Finanzministerium) und Würtenberger (Innenministeri-um) erläutert hat, belegen nämlich, dass Beamte der Be-soldungsgruppen A 5 und A 6 in Ballungszentren schlechter ge-stellt sind, als Arbeitsuchende, die dort von der staatlichen Grundsicherung leben müssen.

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Gedankenaustausch mit Vertretern der CDU-Landtagsfraktion

CDU-Fraktion: Beamtenverhältnis ist ein Treue- und FürsorgeverhältnisDie zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses, die Rück-nahme der abgesenkten Eingangsbesoldung sowie Korrekturen bei der Beihilfe für Berufsanfänger im Beamtenverhältnis, das sind die zentralen Forderungen des BBW, die Landeschef Volker Stich und vier seiner Stellver-treter am 9. Februar 2017 im Gespräch mit Vertretern der CDU-Landtags-fraktion unterstrichen und begründet haben. CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart und seine Fraktionskollegen signalisierten eingeschränkt Zustim-mung: „Das Beamtenverhältnis ist nicht nur ein Treue-, sondern auch ein Fürsorgeverhältnis.“ Zugleich wurde betont, dass dabei auch die Entwick-lung der öffentlichen Haushalte zu berücksichtigen sei.

An der Unterredung, die am 9. Februar 2017 im Haus der Abgeordneten stattfand, nah-men neben CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart und dem BBW-Vorsitzenden Volker Stich teil: die CDU-Abgeordneten Winfried Mack, Thomas Blenke, Tobias Wald, Claus Paal, Karl

Klein, Joachim Kößler, Frakti-onsgeschäftsführer Dr. Christi-an Schneider und sein Stellver-treter Dr. Arndt Möser, der Pressesprecher der CDU-Frakti-on, Dr. Armin Schulz, sowie die stellvertretenden BBW-Vorsit-zenden Gerhard Brand, Walde-mar Futter, Dorothea Faisst-

Steigleder, Joachim Lautensack und BBW-Justiziarin und Ge-schäftsführerin Susanne Hauth.

Die öffentlichen Haushalte hat auch der BBW im Blick. So räumte BBW-Chef Stich unum-wunden ein, dass sich bei einer sich deutlich ändernden ge-

samtwirtschaftlichen Situation auch die Ausgangslage für For-derungen im Beamtenbereich ändern würde. Doch dies sei ge-genwärtig nicht gegeben, im Gegenteil, die Steuereinnah-men des Landes seien so hoch wie nie zuvor und die Progno-sen würden von weiterhin spru-delnden Steuern sprechen. Zu-dem verwies Stich auf die Haus-haltsentwicklung der vergange-nen fünf Jahre. Die Einnahmen und Ausgaben seien in diesem Zeitraum jeweils um rund 18 Prozent gesteigert worden, die Personalausgaben jedoch nur um rund acht Prozent. Hinzu komme ein Ansteigen der Steu-ereinnahmen. Bei einem durch-schnittlichen Wachstum von drei bis vier Prozent pro Jahr be-stehe also hinreichend Spiel-

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raum für eine 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses.

Bei seinen Forderungen hat der BBW insbesondere auch die Nachwuchsproblematik im Blick. So verwies BBW-Chef Stich gegenüber den CDU-Ver-tretern auf das Ergebnis von verbandsinternen Erhebungen durch das „Bündnis pro Staat“, zu dem sich der BBW, der Deut-sche Hochschulverband und der Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Würt-temberg aus Sorge um einen auch in Zukunft reibungslos funktionierenden öffentlichen Dienst zusammengeschlossen haben. Diese Erhebungen hät-ten deutlich gezeigt, dass die abgesenkte Eingangsbesol-dung sich als gewaltiger Hemmschuh im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um qualifizierte Nachwuchskräfte erweise, sagte Stich und erin-nerte zugleich daran, dass sich die CDU bezüglich deren Anhe-bung im Wahlkampf deutlich positioniert habe. Zudem ver-wies er darauf, dass in dieser Angelegenheit inzwischen Kla-gen des BBW anhängig seien und dass das Verwaltungsge-richt Karlsruhe mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 die Frage der abgesenkten Ein-gangsbesoldung bei der R-Be-soldung dem Bundesverfas-sungsgericht vorgelegt habe. Insofern, betonte Stich, sei die Frage der Abschaffung der ab-gesenkten Eingangsbesoldung für den BBW keine Verhand-lungsmasse, auch nicht, soweit dies einen Zeitplan betreffe.

Negativ bei der Gewinnung von Nachwuchs wirken sich nach Kenntnis des BBW auch die Neuregelungen bei der Bei-hilfe aus, insbesondere der dauerhaft auf 50 Prozent abge-senkte Beihilfebemessungssatz für ab 2013 neu eingestellte Beamtinnen und Beamte. Die-se Sparmaßnahme, die seiner-zeit die grün-rote Landesregie-rung beschlossen und die keine Nachahmer in anderen Bun-desländern gefunden habe, müsse korrigiert werden, er-

klärte Stich, bevor er seine Ge-sprächspartner fragte, was denn Bestandteil des Pakets mit dem BBW werden solle, von dem Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) im In-terview mit der Presse gespro-chen habe.

Eine eindeutige Antwort hat-ten Fraktionschef Reinhart und seine Fraktionskollegen nicht parat, stattdessen kam immer wieder, mal unterschwellig, mal direkt der Hinweis auf den Haushalt. Für die CDU sei es nach der Landtagswahl ein „Kulturschock“ gewesen, dass Baden-Württemberg zu den vier Bundesländern mit struk-turellem Defizit gehöre, sagte Reinhart. Die Vertreter der CDU-Landtagsfraktion spra-chen von einer „Erblast“. Zu-gleich betonten sie, dass man eine Paketlösung anstrebe, die man beispielsweise auch „Ziel- und Motivationsvereinbarung“ nennen könne. Schließlich habe man sich auch mit den Kommunen auf einen Pakt für eine ganze Periode geeinigt.

Auf die BBW-Forderung nach einer Eins-zu-eins-Übernahme des Tarifergebnisses eingehend, erklärte Reinhart, man brauche „ein vernünftiges Verhältnis zum Tarifbereich“. Mit gleichem Atemzug kam aber auch der Hinweis, dass die Endentschei-dung bei den Regierungsfrakti-onen liege, und zudem der Ver-weis auf den Haushalt: Bei ei-nem Haushaltsvolumen von

47,7 Milliarden Euro sei in der mittelfristigen Finanzplanung aktuell ein Personalkostenan-teil von 17,3 Milliarden Euro vorgesehen, in drei Jahren be-trage dieser 18,4 Milliarden Euro. Zugesagt haben die Ver-treter der CDU-Landtagsfrakti-on, im Zuge der schon bald be-ginnenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 die Frage der Rücknahme der Ab-senkung der Eingangsbesol-dung aufzurufen. Zu klären sei zudem die Frage des Umgangs mit dem Versorgungsfonds und der Versorgungsrücklage. Wenn es um die Begründung von Sparmaßnahmen geht, sprechen Politiker gerne von der steigenden Zahl von Versor-gungsempfängern, die die Ver-sorgungsausgaben hochschnel-len lassen. Solche Aussagen lässt der BBW-Vorsitzende nie-mals unbeantwortet. So ver-wies er auch gegenüber den CDU-Vertretern darauf, dass sich die Zahlen bei der Entwick-lung der Pensionsausgaben ab-flachen und rechnete vor: Die Zahl der Versorgungsempfän-ger habe sich in den vergange-nen 20 Jahren knapp verdop-pelt, die Ausgaben seien um rund 170 Prozent gestiegen. Das Haushaltsvolumen sei um rund 67 Prozent gestiegen. In den nächsten 20 Jahren steige die Zahl der Versorgungsemp-fänger um rund ein Drittel. Nehme man eine Steigerung der Haushaltsentwicklung wie bisher an, so sei die Ausgaben-steigerung um rund 60 Prozent

durchaus zu schaffen. Im Übri-gen habe der Rechnungshof als Zuführung zum Pensionsfonds einen Betrag in Höhe von 13 000 Euro (derzeit 6 000 Euro) empfohlen.

In aller Deutlichkeit beantwor-tete BBW-Vize Joachim Lauten-sack Äußerungen aus dem Teil-nehmerkreis, die einen „Preis“ für Verbesserungen im Rah-men einer Vereinbarung in den Raum stellten und hierbei die Lebensarbeitszeit, die Wochen-arbeitszeit sowie Abordnungen bei Lehrern ins Spiel brachten. „Die CDU steht den Wählern gegenüber in der Pflicht“, so Lautensack. Sie habe vor der Landtagswahl versprochen, die abgesenkte Eingangsbesol-dung für neu eingestellte Be-amtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter rück-gängig zu machen und erklärt, dass Tarifabschlüsse inhaltlich und zeitgleich übernommen werden müssen.

Zu Beginn des Gesprächs hatte BBW-Chef Stich unter anderem auch auf das vom BBW in Auf-trag gegebene Gutachten von Frau Prof. Dr. Färber zur Beam-tenbesoldung im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bun-desverfassungsgerichts hinge-wiesen sowie den Sturm der Empörung angesprochen, den – die inzwischen verabschiedeten – Pläne der Abgeordneten von Grünen, CDU und SPD in der Frage der Altersversorgung für Abgeordnete ausgelöst haben.

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< CDU-Abgeordnete empfangen BBW-Spitze im Haus der Abgeordneten: Joachim Kößler MdL, Vorsitzender des AK XI Europa und Internationales, Mitglied des AK III, Finanzen; Tobias Wald MdL, Vorsitzender des AK III Finanzen; Winfried Mack MdL, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Schatzmeister, Mitglied des AK III, Finanzen; Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL, Fraktionsvorsitzender; BBW-Chef Volker Stich; BBW-Vize Waldemar Futter; Thomas Blenke MdL, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Vorsitzender des AK II Inneres, Digitalisierung und Migration; BBW-Vize Joachim Lautensack; BBW-Vize Dorothea Faisst-Steigleder; BBW-Justiziarin und Geschäftsführerin Susanne Hauth; BBW-Vize Gerhard Brand. Außerdem nahmen an dem Gespräch teil: Karl Klein MdL, Beisitzer im Fraktionsvorstand, Mitglied des AK III, Finanzen; Claus Paal MdL, Vorsitzender des AK VII Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Mitglied des AK III, Finanzen; Dr. Christian Schneider, Fraktionsgeschäftsführer, Dr. Arndt Möser, stellvertretender Fraktionsgeschäftsführer, Dr. Armin Schulz, Pressesprecher der CDU-Fraktion (von links).

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Reform zur finanziellen Ausstattung der Landtagsabgeordneten

BBW hält Verdoppelung des Personalbudgets für überzogenAuch nach der Kehrtwende von Grünen, CDU und SPD bei der Altersversorgung der Landtagsab-geordneten ist die Kritik am Gesamtpaket ihrer finanziellen Ausstattungen nicht verstummt.

Jetzt geht es um das fast ver-doppelte Mitarbeiterbudget, das neben anderen auch BBW-Chef Volker Stich für überzo-gen hält. „Ich kenne keine ernst zu nehmende Untersu-chung, die aufzeigt, dass die Abgeordneten ihre Aufgaben nicht erledigen könnten und deshalb doppelt so viele Mitar-beiter bräuchten“, sagte er ge-genüber der Südwest Presse.

Als die Pläne zur Reform der finanziellen Ausstattung von Abgeordneten am 7. Februar 2017 bekannt wurden, waren die Wogen der Empörung hochgeschlagen. Als dann das Parlament nur wenige Tage später beschloss, den seit 2011 privat fürs Alter vorsorgenden Abgeordneten die Rückkehr zur Pension zu ermöglichen, zu-dem die steuerfreie Kosten-pauschale um knapp 700 auf künftig 2 160 zu erhöhen und das Mitarbeiterbudget auf 10 438 Euro pro Abgeordneten zu verdoppeln, war die öffentli-che Kritik so riesengroß gewor-den, dass Grüne, CDU und SPD am 14. Februar 2017 ihren Be-schluss zur Altersversorgung zurückgezogen haben. Die bei-den anderen Komponenten des Pakets sollen jedoch wie beschlossen zum 1. Mai 2017 in Kraft treten.

Abgesehen davon, dass der jüngste Beschluss von Grünen, CDU und SPD zur Abgeordne-tenpension nicht ohne Weite-

res aus dem beschlossenen Re-formgesetz herausgenommen werden kann, hat sich die Kritik auf das Gesamtpaket, insbe-sondere auf das fast verdop-pelte Mitarbeiterbudget aus-geweitet. In der Heidelberger Rhein-Neckar-Zeitung rechnet BBW-Chef Stich vor: Der Betrag entspreche dem Bruttoentgelt eines Beschäftigten der Ent-geltgruppe 15, Stufe 5 und zu-sätzlich eines Beschäftigten der niedrigeren Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder. TV-L 15 entspreche in etwa A 15. Die Besoldungsstufe A 15 sei für Führungskräfte des Lan-des gedacht, etwa für Chefs kleinerer Finanzämter oder die stellvertretenden Schulleiter großer Gymnasien, sagt Stich und betont zugleich: Während für diese Positionen strenge Kriterien gelten, gebe es für Mitarbeiter der Abgeordneten keinerlei formale Vorausset-zungen. Sie dürften mit den Politikern nur weder verwandt noch verschwägert sein.

Mahnende Worte zum gesam-ten Gesetzeskomplex kommen von dem Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim. Er wird von der Presse mit folgen-dem Satz zitiert: „Ich würde dem Ministerpräsidenten emp-fehlen, beide Gesetzesteile nicht zu unterschreiben, weil ich sie vom Verfahren wie vom Inhalt her für verfassungswid-rig halte.“

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Versorgungsabschlag bei Pension mit 63 trotz 45 Dienstjahren

BBW empfiehlt weiterhin: Widerspruch gegen Versorgungsbescheid einlegenWer die Antragsaltersgrenze nutzt, um mit 63 Jahren nach mindestens 45 Jahren mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, muss einen Versorgungsabschlag hinnehmen. Im dagegen anhän-gigen Verfahren beim Verwaltungsgericht Freiburg (Az.: 5 K 2973/15) ist zwischenzeitlich eine klageabweisende Entscheidung ergangen, gegen die ein Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt wurde. Dieser ist beim VGH Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen 4 S 2293/16 anhängig. In dem Verfahren, das beim Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 13 A 2296/15)anhängig ist, steht die Entscheidung noch aus.

Da die Angelegenheit nach wie vor nicht rechtskräftig geklärt ist, empfiehlt der BBW betrof-fenen Kolleginnen und Kolle-gen weiterhin, Widerspruch gegen ihren Versorgungsfest-setzungsbescheid einzulegen. Ein aktualisierter Musterwider-spruch kann bei den Fachver-bänden angefordert werden.

Während Beamtinnen und Be-amte, die von der sogenannten gebundenen Antragsalters-grenze gemäß § 40 Abs. 2 LBG Gebrauch machen und sich auf eigenen Antrag hin vorzeitig in den Ruhestand versetzen las-sen, laut § 27 Abs. 3 LBeamt VGBW keinen Versorgungsab-schlag hinnehmen müssen, wenn sie eine Dienstzeit von 45 Jahren erreicht und das 65. Lebensjahr vollendet haben, sieht dies anders aus, wenn sie sich auf Antrag mit 63 Jahren pensionieren lassen, sprich von der allgemeinen Antragsalters-grenze gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 1 LBG Gebrauch machen.

Für diesen Personenkreis ver-mindert sich nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 LBeamtVGBW das Ruhe-gehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr, um das der Beamte vor Ablauf des Monats in den Ru-hestand versetzt wird, in dem er die für ihn geltende gesetzli-che Altersgrenze erreicht. Dies gilt auch dann, wenn mit 63

bereits eine Dienstzeit von 45 Jahren erreicht ist.

Hiergegen wandte sich ein Klä-ger in Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Frei-burg. Eine entsprechende Klage ist beim Verwaltungsgericht Hannover anhängig.

Argumentiert wird in beiden Fällen damit, dass die Vor-schrift des § 27 Abs. 3 Satz 1 LBeamtVGBW aufgrund der da-rin enthaltenen Altersdiskrimi-nierung europarechtskonform derart auszulegen sei, dass es auf die Vollendung der dort ge-nannten Lebensjahre (65) nicht ankommt. Das Ruhegehalt sei danach nicht um einen Versor-gungsabschlag zu vermindern, wenn die Beamtin oder der Be-amte zum Zeitpunkt der Ver-setzung in den Ruhestand auf Antrag mindestens 45 ruhege-haltfähige Dienstjahre vorzu-weisen hat.

Die Regelung in ihrer jetzigen Fassung ist nach Ansicht der Kläger europarechtswidrig und verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Auch lie-ge ein Verstoß gegen das ver-fassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) vor. Zum Weiteren stelle diese Regelung einen Verstoß gegen das all-gemeine Gleichbehandlungs-

gesetz dar. Aufgrund dieses Verstoßes wird auch ein An-spruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens ge-mäß § 15 AGG geltend ge-macht.

< Entscheidungsgründe des VG Freiburg

Die Freiburger Richter teilen diese Ansicht nicht. Sie argu-mentieren damit, dass die an-gegriffene Regelung des § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 LBeamtVGBW mit der Anknüp-fung an das Lebensalter des Beamten (65. Lebensjahr) zwar eine Ungleichbehandlung we-gen des Alters im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG bedeute. Diese Ungleichbehandlung sei jedoch im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt, wonach ins-besondere rechtmäßige Ziele aus den Bereichen Beschäfti-gungspolitik und Arbeitsmarkt ausreichten. Vorliegend sei auf das rechtmäßige Ziel der Min-derung der höheren finanziel-len Belastungen des Dienst-herrn infolge längerer Versor-gungslaufzeiten bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand abzustellen. Weiter solle durch den Versorgungsabschlag dem Anstieg der sich im Ruhestand befindlichen Personen infolge demografischer Entwicklung begegnet werden.

Die aufgeführten Ziele seien zum einen durch die Übernah-me der bundesgesetzlichen Abschlagsregelung (BT-Drucks. 11/5136 S. 23) durch den Lan-desgesetzgeber legitimiert. Zum anderen bestätige auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 16. Oktober 2007 C 411/05-, NJW 2007, 3339, Rn. 69) den Gestaltungsspielraum der Mitgliedsstaaten hinsicht-lich haushaltsbezogener und demografischer Erwägungen.

Auch sei gerade die Anknüp-fung an das Alter erforderlich, um das angestrebte Ziel zu er-reichen.

Nach alldem liege auch kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor, das gemäß § 24 AGG auch für die Beamten der Länder gelte. Im Hinblick auf das Verbot der Altersdiskriminierung und der Rechtfertigung von altersbezo-genen Maßnahmen (§ 10 Abs. 1 AGG) würden die Regelungen des AGG nämlich mit den An-forderungen der Richtlinie 2000/78/EG übereinstimmen.

Die Sicherung der zukünftigen Versorgungslasten würde überdies die ans Lebensalter anknüpfende Ungleichbehand-lung im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen.

Die Freiburger Richter sind weiter der Ansicht, dass eine nicht gerechtfertigte Un-gleichbehandlung gegenüber den gesetzlich rentenversi-cherten Personen nicht vor-liege. Die Vorschriften des LBeamtVGBW würden zwar im Gegensatz zu §§ 38, 236 b Abs. 1, Abs. 2 SGB VI keine Möglichkeit vorsehen, ab-schlagsfreie Altersrente be-

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reits mit Vollendung des 63. Lebensjahres für vor dem 1. Ja-nuar 1964 beziehungsweise vor dem 1. Januar 1953 gebo-rene Jahrgänge zu beanspru-chen. Diese Ungleichbehand-lung sei jedoch durch die Ei-genständigkeit des beamten-rechtlichen Versorgungssys-tems gerechtfertigt.

Der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz verbiete – auch im Bereich des Besol-dungs- und Versorgungsrechts –, wesentlich Gleiches willkür-lich ungleich und wesentlich Ungleiches gleich zu behan-deln. Zwischen den gesetzlich Rentenversicherten und den Ruhestandsbeamten würden Unterschiede von solchem Ge-wicht bestehen, dass eine un-terschiedliche Ausgestaltung

dieser beiden Bereiche ge-rechtfertigt sei. Die Beamten-versorgung auf der einen Seite beruhe auf einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten. Sie gehe von einer amtsangemessenen Alimen-tation aus, werde aus Steuern finanziert und sei in Art. 33 Abs. 5 GG verankert. Die ge-setzliche Rentenversicherung sei hingegen als von öffent-lich-rechtlichen Körperschaf-ten durchgeführte Zwangsver-sicherung organisiert, wobei Ansprüche durch die Beiträge der Versicherten, der Arbeitge-ber und Dritten sowie im Be-reich versicherungsfremder Leistungen durch Steuern gedeckt würden. Sie sei vom Gedanken des sozialen Aus-gleichs geprägt.

Selbst im Grundgesetz sei die-se Unterscheidung angelegt. Art. 33 Abs. 5 GG stelle auf die Entwicklung des Rechts des öf-fentlichen Dienstes unter Be-rücksichtigung der hergebrach-ten Grundsätze des Berufsbe-amtentums ab. Dagegen räu-me Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis für das Recht der Sozialversiche-rung ein.

Soweit der Landesgesetzgeber mit der Regelung des § 27 Abs. 3 LBeamtVGBW bezweckt habe, die Gesetzesänderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Be-amtenversorgung zu übertra-gen, so komme ihm ein Ent-scheidungsspielraum zu. We-gen der dargestellten Unter-

schiedlichkeit der Systeme sei eine völlig wirkungsgleiche Übertragung von Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Be-amtenbesoldung und -versor-gung oftmals nicht möglich. Insoweit genüge es, wenn ein gewisser Gleichlauf hergestellt wird. Eine Übernahme der Übergangsregelungen für vor dem 1964 geborene Jahrgänge sei im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht zwingend erforder-lich. Der Landesgesetzgeber habe mit der Regelung des § 27 Abs. 3 LBeamtVGBW einen weitestgehenden Gleichlauf mit der Regelung der §§ 38, 236 b SGB VI vorgenommen.

Das BBW Magazin wird Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Staatsminister Murawski holt BBW-Spitze und Ministerialdirektoren an einen Tisch

„Kamingespräche“ wieder aufgenommenMit dem „Kamingespräch“, das am 3. Februar 2017 im Staatsministerium stattfand, haben der BBW und die grün-schwarze Landesregierung das Gespräch auf Arbeitsebe-ne wieder aufgenommen. Staatsminister Murawski hat damit ein Versprechen der grün-schwarzen Landesregie-rung eingelöst. Er holte die Ministerialdirektoren des Fi-nanz- und des Innenministe-riums, Jörg Krauss und Julian Würtenberger, gemeinsam mit dem BBW-Vorsitzenden Volker Stich, seinen Stellver-tretern Joachim Lautensack und Kai Rosenberger sowie BBW-Justiziarin und Ge-schäftsführerin Susanne Hauth an einen Tisch, um anstehende Entscheidungen zum öffentlichen Dienst zu erörtern, darunter auch die

Frage, wie es mit der Über-tragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich steht.

Der BBW hatte zu diesem „Kamingespräch“ Dr. Gisela Färber, Professorin an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, mitgebracht. Sie er-arbeitet gegenwärtig im Auf-trag des BBW ein Gutachten zur Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung. Frau Prof. Dr. Färber erläuterte der Ge-sprächsrunde erste Ergebnisse ihrer Analyse, die auf den Kri-terien des Bundesverfas-sungsgerichts basiert.

Die „Kamingespräche“, die einst unter der Regierung Oettinger eingeführt wurden, waren nach dem Regierungs-

wechsel von Schwarz-Gelb zu Grün-Rot im Jahr 2011 nicht fortgeführt worden, obwohl sie sich in den Jahren davor bewährt hatten. Erst mit dem

Wechsel zu Grün-Schwarz ist jetzt diese Form des lösungs-orientierten Gedankenaus-tauschs wieder aufgenom-men worden.

< Die Teilnehmer des ersten „Kamingesprächs“ in dieser Legislatur: Mi-nisterialdirektor Julian Würtenberger, Innenministerium; BBW-Chef Volker Stich; Staatsminister Klaus-Peter Murawski; Ministerialdirektor Jörg Krauss, Finanz ministerium; Frau Prof. Dr. Gisela Färber; BBW-Vize Kai Rosenberger; BBW-Vize Joachim Lautensack (von links).

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Gutachten zur amtsangemessenen Besoldung und Versorgung

Erste Ergebnisse im kleinen Kreis präsentiertDie Zahlenkolonnen und die mehrfarbigen Kurven erschla-gen einen schier. Doch was Frau Prof. Dr. Gisela Färber von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer dazu zu sagen hat, lässt aufhorchen: Zumindest bei den unteren Besoldungsgruppen ist es mit der amtsangemesse-nen Besoldung nicht weit her. In Ballungsräumen stellen sich Beamte der Besoldungsgrup-pen A 5 und A 6 inzwischen schlechter als Arbeitsuchende, die dort von der staatlichen Grundsicherung leben müssen.

Noch ist das Gutachten nicht fertig, das der BBW bei der Speyerer Finanzwissenschaft-lerin in Auftrag gegeben hat. Doch bereits jetzt ist man sich beim BBW und den Mitglieds-gewerkschaften und Mitglieds-verbänden, die die Studie mitfi-

nanzieren, einig: Das Geld ist gut angelegt. Beeindruckt hat man bereits mit der Studie beim Kamingespräch Anfang Februar, wo Frau Prof. Dr.

Färber erste Ergebnisse des Gutachtens Staatsminister Murawski und den Ministerial-direktoren Krauss (Finanzminis-terium) und Würtenberger (In-nenministerium) erläuterte. Gut zwei Wochen später reiste die Wissenschaftlerin erneut nach Stuttgart, um im kleinen Kreis derer, die die Studie mitfi-nanzieren, ihre wis-senschaftliche Unter-suchung zu präsen-tieren. Eineinhalb Stunden interpretier-te sie Schaubilder mit Zahlenkolonnen und Kurven. Ihr Fazit zum gegenwärtigen Zeit-punkt: Die Beamten-

besoldung hinkt nicht nur der allgemeinen Einkommensent-wicklung hinterher, sondern kann auch nicht mit der Ein-kommensentwicklung im Tarif-bereich des öffentlichen Diens-tes mithalten.

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Philologenverband anerkennt Einsatz der Kultusministerin

Bildungshaushalt 2017 setzt neue Akzente Der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) aner-kennt die Aufstockung des Bil-dungsetats um 360 Millionen Euro, kritisiert aber die nach wie vor geplanten Stellenstreichun-gen. Die Kultusministerin habe das Gebot der Stunde erkannt

und einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan, stellt Saur fest. Der PhV BW er-mutigt sie mit Nachdruck, die-sen Weg bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für guten Unterricht konsequent weiterzugehen. Gezielte indivi-

duelle Förderung gehe nur mit kleineren Klassen, einer Reduzie-rung der Unterrichtsverpflich-tung, einer Rücknahme der Kür-zung von Anrechnungsstunden sowie der Kürzung der Alterser-mäßigung für ältere Lehrkräfte. Stellenstreichungen passten da

nicht ins Bild. Schlimm genug, dass für das Schuljahr 2014/15 die Unterrichtsversorgung auf Kosten der Gesunderhaltung der älteren Lehrkräfte erkauft wur-de. Dass diese Stellen nunmehr gestrichen werden sollen, sei völlig inakzeptabel.

< Vertreter des BBW und der Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbände, die die Studie mitfinanzieren, verfolgen mit großem Interesse die Ausführungen der Finanzwissenschaftlerin.

< Frau Professor Färber präsentiert erste Ergebnisse ihrer Studie.

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VBE zu den Grundschulempfehlungen

Den Fokus auf Leistungsfähigkeit der Schüler legen Der Verband Bildung und Erzie-hung (VBE) Baden-Württem-berg appelliert im Zusammen-hang mit den Grundschulemp-fehlungen, die in diesen Tagen herausgegeben werden, an die Eltern, den Fokus auf die Leis-tungsfähigkeit der Schüler zu

legen und nicht auf deren Lei-densfähigkeit. Ziel aller Bemühungen während der Grundschulzeit dürfe nicht sein, dass das Kind eine Bil-dungsempfehlung für das Gymnasium erhalte, koste es, was es wolle. In Baden-Würt-

temberg gibt es unter dem Motto „Kein Abschluss ohne Anschluss“ verschiedene Wege zum Abitur – etwa über die Gemeinschaftsschulen und die beruflichen Gymnasien im An-schluss an eine mit guten No-ten abgeschlossene Realschule,

Werkrealschule, zweijährige Berufsfachschule oder Lehre. Der direkte Weg zur Reifeprü-fung sei nicht für jedes Kind der beste, vor allem wenn der Schüler das Klassenziel stets nur mit Ach und Krach erreicht, so der VBE.

Empfang anlässlich des 80. Geburtstags von Emil Huber

Lob und Anerkennung für den Menschen, den Schulmann und den GewerkschafterEmil Huber, eine Angelrute in der Hand haltend, in einem wackeligen Fischerboot auf ei-nem einsamen See in Norwe-gen – wer Emil Huber bislang so nicht kannte, der wurde spätestens am 31. Januar 2017 eines Besseren belehrt. An je-nem Tag nämlich, an dem der Beamtenbund zum Empfang für seinen langjährigen stell-vertretenden Vorsitzenden an-lässlich dessen 80. Geburtstags geladen hatte, lüftete Lauda-tor Dr. Werner Schnatterbeck, Oberschulamtspräsident a. D., das Geheimnis um die Leiden-schaft eines leidenschaftlichen Schulmannes und Interessen-vertreters, der alle Jahre wie-der von seinem Wohnort Rheinstetten aufbricht ins rund 2 000 Kilometer entfernte Norwegen.

Was ist das für ein Mensch und worin liegt dieses wiederkeh-rende Verhalten begründet, fragt Schnatterbeck und kommt nach der Aufzählung einer Reihe von Möglichkeiten zu dem Schluss: Die eigentli-chen Gründe für das „Phäno-men Angelrute in norwegi-schem Gewässer“ liegen in einer Persönlichkeit, „die mit gutem Recht als eine liebens-würdige und respektable be-zeichnet werden kann“.

Auch für den Schulmann Hu-ber gab es Worte der Anerken-nung, gewürzt mit manch klei-ner Spitze. Huber sei ein ge-achteter Schulaufsichtsbeam-ter gewesen, der zum Leiter ei-nes Schulamts wurde, als die schulpädagogische Forschung auch einen Wandel in der ge-setzlich verbrieften Schulauf-sicht festgestellt habe. In die-ser Zeit der Veränderung habe er zwar nicht jedes Problem lö-sen können, stellte Schnatter-beck fest, „aber seine Leitungs-funktion in einer beeindru-ckenden Authentizität gelebt, die Mensch und Amtsträger nicht spaltete“. Nachdenklicher Ernst, Geradlinigkeit, Ehrlich-

keit, Empathie und Humor, die die Privatperson prägten, hät-ten sich auch in seiner Amts-person widergespiegelt, der Amtsperson, die „gelegentlich – auch dickköpfig erscheinend – ihre Anliegen bei Dienstbe-sprechungen vertreten habe und dies nicht nur gegenüber Nachgeordneten oder Gleich-gestellten, sondern auch Vor-gesetzten gegenüber“. Schnat-terbeck assoziiert: „Im Refor-mationsjahr sehen wir uns an Luther vor dem Wormser Reichstag erinnert: Hier stehe ich und kann nicht anders.“

Zu guter Letzt zitierte Laudator Schnatterbeck den italieni-

schen Pädagogen Giovanni Bosco und die Erziehungs-grundsätze, die dieser bereits im 19. Jahrhundert vertrat: Vertrauen aufbauen, Schaf-fung einer Atmosphäre der Ge-borgenheit, verlässliche Struk-turen, Fürsorge für die Kinder und Jugendliche sowie selbst-losen Einsatz aller persönli-chen Kräfte für das Wohl der Zöglinge. Den Bogen zum Jubi-lar Emil Huber spannend, sagte Dr. Werner Schnatterbeck: „Am 31. Januar, dem Gedenk-tag Don Boscos, würdigen wir Emil Huber, von dem ich weiß, dass solche maßgebenden Ge-danken in jeder Phase seines Berufslebens – als Lehrer, Schulleiter, Oberschulamts-referent und Schulamtsleiter – sein berufliches Engagement hinterlegten.“

Das gewerkschaftliche und ge-sellschaftliche Engagement Hu-bers haben BBW-Chef Volker Stich und Hubers amtierender Nachfolger im Verband Bildung und Erziehung BW, VBE-Chef Gerhard Brand, gewürdigt. Hu-ber sei auf vielen Feldern enga-giert gewesen, mit Vehemenz und Herz, klug und vornehm, aber auch taktierend und un-nachgiebig, im Beruf, in seiner Berufsvertretung VBE, im BBW und in der Kommunalpolitik.

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< Der Gastgeber mit Emil Huber, seinem amtierenden Nachfolger beim VBE und den Ehrengästen (von links): Dr. Friedrich Hirsch, Präsident a. D. des Oberschulamts Karlsruhe; Dr. Werner Schnatterbeck, Präsident a. D. des Oberschulamts Karlsruhe; Jubilar Emil Huber; BBW-Chef Volker Stich; VBE-Chef und BBW-Vize Gerhard Brand.

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Kommunikations-management – mein Umgang mit Konflikten *

Seminar B105 GB vom 7. bis 9. Mai 2017 in Königswinter.

Konflikte am Arbeitsplatz entste-hen häufiger, als den Betroffenen lieb ist. Dies kann im Kollegen-kreis, im Verhältnis von Vorge-setzten zu Mitarbeitern, aber auch mit „Kunden“ vorkommen. Nicht selten belasten solche Situ-ationen die Betroffenen und be-hindern die Arbeit. Soweit muss es nicht kommen. Konflikte im menschlichen Zusammenleben bieten oft die Grundlage zur kon-struktiven Entwicklung. In jedem Konflikt liegt die Chance zur Be-reinigung unterschiedlicher An-sichten und der Neuausrichtung auf gemeinsame Ziele. Damit Streitsituationen nicht in Zer-würfnissen enden, braucht es Lösungen, die von den Konflikt-parteien gleichermaßen als zu-

friedenstellend betrachtet wer-den. Die Mediation bietet die Basis für eine Verbesserung der Konfliktkultur. Der Handlungsan-satz ist Lösungsorientierung mit-tels der neutralen Vermittlung der unterschiedlichen Interessen, Grundlagen und Wahrnehmun-gen. Ziel ist die Erarbeitung ge-meinsamer Lösungen, die nach-haltig in den Arbeitsalltag integriert werden. Die Seminar-teilnehmer lernen die Grundlagen der Mediation und weitere De-eskalationsmethoden kennen. Sie reflektieren ihr eigenes Konflikt-verhalten und erlangen mehr Klarheit und Sicherheit in der Be-wältigung ihrer Konfliktsituatio-nen. Sie reflektieren ihre Rolle als Führungskraft oder als Konflikt-moderator und erweitern ihren Handlungsspielraum in der Kon-fliktbewältigung.

15 Teilnehmerplätze Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 132 Euro

Dienstrecht *

B139 GB vom 18. bis 21. Juni 2017 in Königswinter.

Im Mittelpunkt dieses Seminars steht das Dienstrecht in Baden-Württemberg mit Beamten-(status) recht, Besoldungsrecht und Beamtenversorgungsrecht. Ein weiteres Thema ist das Beihil-ferecht in Baden-Württemberg.

15 Teilnehmerplätze Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 198 Euro

Gesundheitsmanagement

B154 GB vom 7. bis 9. Juli 2017 in Königswinter.

Wie entsteht Stress? Was kann ich dagegen tun, im Beruf und im Alltag? In diesem Seminar kön-nen die Teilnehmer ihr „persönli-ches Gesundheitsmanagement“ erlernen. Als zentrale Punkte ste-hen dabei die Fragen Umgang mit und Bewältigung von Stress,

richtige Ernährung, Bewegung und Sport im Mittelpunkt. Zudem üben Sie, sich zu entspan-nen, erfahren hautnah die Bedeutung von Sport und Bewe-gung und lernen, warum Ernäh-rung und Wohlbefinden viel mit-einander zu tun haben.

Wochenendseminar

15 Teilnehmerplätze Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 132 Euro

Personalmanagement

B156 GB vom 9. bis 11. Juli 2017 in Königswinter.

Zukunft öffentlicher Dienst – Veränderte Personal- und Orga-nisationsentwicklungsanforde-rungen u. a. mit Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht, die neue Entgeltordnung und daraus

Seminarangebote im Jahr 2017In Zusammenarbeit mit der dbb akademie führt der BBW – Beamtenbund Tarifunion im Jahr 2017 folgende verbandsbezogene Bildungsveranstaltungen durch:

Seminar der Landesfrauenvertretung des BBW

Im Handgepäck: Neues Wissen und wichtige Tipps für die ArbeitFrauenvertreterinnen der Fachorganisationen des BBW haben bei einem Seminar in der dbb akademie in Königs-winter Ende Januar 2017 wich-tige Anregungen und sachbe-zogene Kenntnisse für ihre gewerkschaftliche Arbeit er-worben.

Im Mittelpunkt des ersten Seminartags standen das Versorgungsrecht und das Chancengleichheitsgesetz

aus dem Jahr 2016. Referentin war BBW-Justiziarin und Ge-schäftsführerin Susanne Hauth. Neben fachlichen Erläuterungen zum Versor-gungsrecht und dem Chan-cengleichheitsgesetz gab sie gemeinsam mit Heidi Deusch-le, der Vorsitzenden der Lan-desfrauenvertretung, den Se-minarteilnehmerinnen wert-volle Hinweise, wie sie ihre Aufgaben als Frauenvertrete-rin anpacken und leichter

meistern können. Der wohl wichtigste Tipp war der Hin-weis auf die Bedeutung des Netzwerkens.

Den zweiten Seminartag be-stritt Dipl.-Psychologin Rüth. Sie thematisierte die gesell-schaftspolitischen Rollener-wartungen an Frauen und deren Umgang damit, machte auf typisch männliche und ty-pisch weibliche Kommunika-tionsformen aufmerksam,

unterstrich die Bedeutung des Selbstmarketings.

Den dritten und letzten Se-minartag gestaltete Sabine Schumann, Beisitzerin in der Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung. Sie berichtete über aktuelle Akti-vitäten der Bundesfrauenver-tretung und stellte den Leitfa-den für erfolgreiche frauenpo-litische Gewerkschaftsarbeit im dbb vor.

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BW

< Die Seminarteilnehmerinnen auf der Terrasse der dbb akademie in Königswinter.

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resultierende Fragestellungen (u. a. Stellenbewertung und Ein-gruppierung).

15 Teilnehmerplätze Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 132 Euro

Zeitmanagement – Meine Zeit gehört … wem?

B200 GB vom 17. bis 19. Septem-ber 2017 in Königswinter.

Aufbauend auf die persönlichen Erfahrungen und Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilneh-mer gewinnen Sie Einblicke in die Stärken und Verbesserungs-möglichkeiten Ihrer bisherigen Zeitmanagement-Strategien. Mit den im Seminar angebote-nen Instrumenten lassen sich Lösungen für kritische Situatio-nen finden. Dabei wird das professionelle Verhalten im Kollegium thematisiert und der Umgang mit den Aufgaben und Ansprüchen trainiert. Auf der Grundlage der erlernten Me-thoden erarbeiten die Teilneh-merinnen und Teilnehmer ein Zeitmanagement, das ihre Selbstwirksamkeit in der Zeitor-ganisation erhöht und damit Zu-friedenheit in der Arbeit sowie in der Balance von Beruf und Familie verbessern hilft.

15 Teilnehmerplätze Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 132 Euro

Gesundheitsmanagement: Gesund und fit bei der Büroarbeit

B133 GB vom 29. September bis 1. Oktober 2017 in Königswin-ter.

In diesem Seminar wird speziell auf das „persönliche Gesund-heitsmanagement“ bei der täg-lichen Büroarbeit eingegangen. Es geht dabei um Stress und um wirksame Methoden, diesen zu vermeiden bzw. zu bewältigen. Weiterhin wird auf die schützen-de und stressreduzierende Wir-kung von Entspannung, Sport und Bewegung eingegangen und

in der praktischen Anwendung geübt. Weitere Übungen und Tipps für den Hals-, Schulter- und Rückenbereich runden dieses Se-minar ab.

Wochenendseminar

15 Teilnehmerplätze Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 132 Euro

Persönlichkeits-management: Lotusblüteneffekt – mit Achtsamkeit gelassen und handlungsfähig bleiben

B233 GB vom 15. bis 17. Oktober 2017 in Königswinter.

Achtsamkeit ist der Megatrend für die nahe Zukunft. Mit Acht-samkeit kann ein Lotusblütenef-fekt erzielt werden. Die Lotus-blüte lässt Stoffe durch, die sie stärken und ihr guttun. Schädli-ches perlt an ihr ab. Bei diesem Seminar können die Teilnehmer erfahren, wie sie mit Achtsam-keit und Reflexion diesen Effekt erzielen können. So können sie herausfordernde Arbeitssituatio-nen gelassener angehen, Anfor-derungen klarer einteilen und mehr Energie für Wesentliches freisetzen. Es wird vermittelt, Stärkendes und Schädliches kla-rer zu unterscheiden sowie den inneren Antreiber kennenzuler-nen und diesen klarer einzu-setzen. Außerdem werden Tech-niken trainiert, die die Selbstwirksamkeit steigern, um auch in schwierigen Situationen gelassen zu reagieren und die Handlungsfähigkeit zu sichern.

15 Teilnehmerplätze Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 132 Euro

Tarifpolitik

B231 GB vom 22. bis 24. Oktober 2017 in Königswinter.

Dieses Seminar richtet sich vor allem an Kolleginnen und Kolle-gen, die sich für Arbeitnehmer-fragen (Tarifrecht) interessieren.

15 Teilnehmerplätze Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 132 Euro

EDV-Schulung – Film- und Videobearbeitung

B243 GB vom 5. bis 7. November 2017 in Königswinter.

Dieses Seminar richtet sich an In-teressierte, die aus ihren priva-ten Videoaufnahmen „vorzeig-bare“ Filme erstellen möchten. Neben den vielen Möglichkeiten der Vertonung soll insbesondere der professionelle Schnitt auch mit den vielfältigen Möglichkei-ten von Überblendtechniken er-lernt werden.

15 Teilnehmerplätze Teilnehmerbetrag: Für Mitglieder 132 Euro

*Die Seminare Kommunikations-management – mein Umgang mit Konflikten B105 GB vom 7. bis 9. Mai 2017 und Dienstrecht B139 GB vom 18. bis 21. Juni 2017 in Königswinter erfüllen zwar die Voraussetzungen zur Freistellung nach dem Bildungs-

zeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) als berufliche oder eh-renamtliche Weiterbildung, al-lerdings gibt es eine Einschrän-kung: Der aufgeführte erste Seminartag ist lediglich der An-reisetag, an dem (möglichst bis 18 Uhr) die Anreise nach Königs-winter erfolgt. Der eigentliche Seminarbeginn ist am darauffol-genden Tag um 9 Uhr. Dieser Tag ist somit auch der erste Freistel-lungstag nach dem BzG BW.

Über unser Seminarangebot hin-aus bieten wir auch die Möglich-keit, über „Voucher“ Seminare der dbb akademie zu buchen. Mit die-sen Gutscheinen besteht die Möglichkeit, vergünstigt an Semi-naren des offenen Programms der dbb akademie teilzunehmen. In-teressenten informieren sich auf der Homepage der dbb akademie (www.dbbakademie.de) bei den Seminaren im „offenen Pro-gramm“ (Kennbuchstabe „Q“ vor der Seminarnummer) und fragen dann beim BBW nach, ob für die-se Veranstaltung Voucher zur Verfügung stehen. Unabhängig von dem im Seminarprogramm veröffentlichten Teilnehmerbe-trag verringert sich dieser durch die Inanspruchnahme des Vou-chers auf 132 Euro.

Mit diesem neuen Angebot wol-len wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit einräumen, zu ver-günstigten Teilnehmergebühren von dem vielseitigen Seminar-angebot der dbb akademie Gebrauch zu machen.

Alle Seminare sind auch für Nichtmitglieder offen. Der Teil-nehmerbeitrag beträgt bei Nichtmitgliedern das Doppelte des ausgewiesenen Betrages.

Anmeldungen können nur über die Landesgeschäftsstellen der Mitgliedsverbände des BBW ent-gegengenommen werden. Diese halten Anmeldeformulare be-reit. Eine unmittelbare Anmel-dung bei der dbb akademie ist nicht möglich. Anmeldeformula-re sowie unser Seminarpro-gramm finden Sie auch im Inter-net unter www.bbw.dbb.de.

Darüber hinaus verweisen wir auf die weiteren von der dbb akademie angebotenen Semina-re, die Sie im Internet unter www.dbbakademie.de finden.

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Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst

Niemand kommt imheutigen Berufsleben

ohneGewerkschaftsvertretung aus.Allein auf sich gestellthaben Sie

wenig Chancen,Ihre Interessen durchzusetzenund Ihre Rechte wahrzunehmen.

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