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Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum Auftraggeber 2142176 Gesamt: 3 05.10.2015 Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – Begründung Teil II: Umweltbericht – Entwurf, Stand 05.10.2015 Bürgermeisteramt Volkertshausen Anzahl der Seiten: 35 Anlagen: 5 HPC AG Tel. 07472/158-0, Fax 07472/158-111 Schütte 12 - 16 Internet: www.hpc.ag 72108 Rottenburg E-Mail: [email protected] bei/sd//um

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Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum

Auftraggeber

2142176 Gesamt: 3 05.10.2015

Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen

– Begründung Teil II: Umweltbericht –

Entwurf, Stand 05.10.2015

Bürgermeisteramt Volkertshausen Anzahl der Seiten: 35 Anlagen: 5

HPC AG Tel. 07472/158-0, Fax 07472/158-111 Schütte 12 - 16 Internet: www.hpc.ag 72108 Rottenburg E-Mail: [email protected]

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INHALT: Seite

1  Darstellung des Planvorhabens ................................................................................ 5 1.1  Lage und Nutzung des Plangebiets ................................................................. 5 1.2  Art der geplanten Bebauung und Erschließung ............................................... 5 1.3  Ver- und Entsorgung, Energienutzung ............................................................ 6 1.4  Flächenbilanz ................................................................................................... 7 

2  Umweltschutzziele aus übergeordneten oder einschlägigen Fachgesetzen und -planungen ......................................................................................................... 7 2.1  Fachgesetze .................................................................................................... 7 2.2  Fachplanungen ................................................................................................ 8 2.3  Biotopverbund .................................................................................................. 8 2.4  Schutzgebiete, geschützte Objekte ............................................................... 10 

2.4.1  Schutzgebiete .................................................................................... 10 2.4.2  Geschützte Biotope ............................................................................ 11 2.4.3  Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes ............................. 11 

3  Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................ 13 3.1  Bestandsanalyse und Umweltauswirkungen ................................................. 13 

3.1.1  Schutzgut Mensch .............................................................................. 13 3.1.2  Schutzgut Arten und Lebensräume .................................................... 13 3.1.3  Schutzgut Boden ................................................................................ 18 3.1.4  Schutzgut Wasser .............................................................................. 20 3.1.5  Schutzgut Klima/Luft .......................................................................... 20 3.1.6  Schutzgut Landschaft ......................................................................... 21 3.1.7  Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................... 22 3.1.8  Wechselwirkungen ............................................................................. 22 

3.2  Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................................................... 23 

3.3  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen ................................................................. 23 3.3.1  Maßnahmen zum schonenden Umgang mit Grund und Boden ......... 24 3.3.2  Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich voraussichtlich

erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ...................... 24 

3.3.3  Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets .......................... 27 3.3.3.1  Maßnahmen des Öko-Kontos Volkertshausen ..................... 27 3.3.3.2  Aufwertung des Biotops am südöstlichen Rand des

Plangebiets ........................................................................... 27 3.3.3.3  Verbundachse trockener Standorte, Flurstück Nr. 2158 ...... 28 3.3.3.4  Rücknahme des Bebauungsplans „Fabrikgut“ ..................... 29 

3.3.4  Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ....................................................... 30 3.4  Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten ................................................. 32 

4  Zusätzliche Angaben............................................................................................... 32 4.1  Technische Verfahren bei der Umweltprüfung .............................................. 32 4.2  Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen

Umweltauswirkungen (Monitoring) ................................................................ 33 4.3  Allgemeinverständliche Zusammenfassung .................................................. 33 

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TABELLEN: Seite

Tabelle 1:  Flächenbilanz im Plangebiet „Leimgrube“ .......................................................... 7 

Tabelle 2:   Natürliche Funktionen der Bodentypen und deren Bedeutung im Naturhaushalt ................................................................................................... 19 

ABBILDUNGEN:

Abbildung 1: Vorentwurf zum Bebauungsplan „Leimgrube“, Stand 01.06.2015 ..................... 6 

Abbildung 2: Plangebiet im Biotopverbund ............................................................................. 9 

Abbildung 3: Plangebiet mit geschützten Biotopflächen und umgebenden Schutzgebieten ................................................................................................ 10 

Abbildung 4: Luftbild des Untersuchungsgebiets mit Plangebiet „Leimgrube“ ...................... 14 

Abbildung 5: Blick nach Osten über die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebiets. A Detail Acker/B Detail Ackerfutter ....................................... 15 

Abbildung 6: Blick nach Westen entlang des östlichen Abschnitts des Ortsrands mit Obstwiese. A Detail Fettwiese ........................................................................ 15 

Abbildung 7: Blick nach Südosten auf den markanten Obstbaum an der nördlichen Grenze des Plangebiets ................................................................................... 16 

Abbildung 8: Geologische Karte (Ausschnitt) mit Lage des Plangebiets .............................. 18 

Abbildung 9: Aspekte der nördlichen Teilfläche des Biotops Nr. 8119-335-1155 ................. 28 

ANHANG: 1 Pflanzhinweise 2 Literaturverzeichnis

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ANLAGEN: 1 Übersichtslageplan, Maßstab 1 : 25.000 2 Angaben zum Bestand

2.1 Bestandsplan Lebensräume/Arten, Maßstab 1 : 2.500 2.2 Bestandsbewertung Schutzgut Boden, Maßstab 1 : 2.500

3 Maßnahmenplan, Maßstab 1 : 1.500 4 Detailbilanz

4.1 Detailbilanz Biotoptypen 4.2 Detailbilanz Schutzgut Boden

5 Externe Ausgleichsmaßnahmen 5.1 Verbundachse trockener Standorte, Flurstück Nr. 2158, Maßstab 1 : 1.000 5.2 Aufhebung Bebauungsplan Fabrikgut

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1 Darstellung des Planvorhabens Die Gemeinde Volkertshausen plant die wohnbauliche Entwicklung des Gebiets „Leimgrube“. Dies soll planungsrechtlich durch einen Bebauungsplan gesichert werden. Im Bebauungsplan-verfahren ist gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) eine Umweltprüfung durchzuführen [1]. Die Umweltprüfung erfolgt verfahrensbegleitend. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbe-richt zusammengefasst. Grundlage des Umweltberichts in der vorliegenden Fassung bilden der Bebauungsplan „Leimgrube“ [4] sowie Angaben der Gemeinde bzw. des Ingenieurbüros Baur, Singen-Hausen. Für weitere verwendete Unterlagen wird auf Kapitel 4.1 verwiesen. 1.1 Lage und Nutzung des Plangebiets Das Gebiet „Leimgrube“ liegt am nordöstlichen Ortsrand von Volkertshausen, in den Gewannen „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-plans beinhaltet die Flurstücke Nrn. 1962 (Weg/Teil), 2165, 2166, 2167 (Weg/Teil), 2168 (Teil), 2169 (Teil), 2174 (Weg/Teil), 2183 und 2186 (Teil). Insgesamt umfasst er eine Fläche von ca. 4,2 ha. Das Gelände fällt leicht von ca. +465 m ü. NN im Nordwesten auf ca. +455 m ü. NN im Südosten ein. Flurstück Nr. 2183 weist im östlichen Teil eine flache Senke auf. Der Planbereich schließt in nördliche Richtung an die Bebauung des derzeitigen Ortsrands entlang der Uhlandstraße an. Das Gebiet wird im Westen durch einen asphaltierten Fahrweg (Verlängerung Steigstraße) begrenzt. Im Norden befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie zwei Hofstellen (Krammerhof, Greuthof). Der östliche Rand wird durch einen Grasweg gebildet. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und weist i. W. Ackerflächen auf. Ent-lang der Bauzeile an der Uhlandstraße ist ein schmaler Streifen Obstwiese vorhanden, der diesen Abschnitt des Ortsrands eingrünt. 1.2 Art der geplanten Bebauung und Erschließung Das Gebiet „Leimgrube“ soll als allgemeines Wohngebiet in offener Bauweise ausgewiesen werden (s. Abbildung 1). Geplant sind bis zu drei Bauzeilen mit Einzel- und Doppelhäusern. Das Maß der baulichen Nutzung wird über eine GRZ 0,35 in Verbindung mit einer zulässigen Gebäudehöhe (Firsthöhe) von 6 m (Flachdach) bis 8,5 m (Satteldach) festgesetzt. Pro Einzel-haus sind drei Wohneinheiten, pro Doppelhaushälfte zwei Wohneinheiten zulässig. Für Neben-anlagen darf die GRZ um bis zu 25 % überschritten werden. Wege, Stellplätze und Hofflächen sind mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen. Die Erschließung ist von Süden über die Schillerstraße bzw. von Westen über die Steigstraße geplant. Von der Steigstraße zweigt eine innere Erschließungsstraße nach Osten ab. Sie quert die Verlängerung der Schillerstraße, führt weiter nach Osten und endet mit einer Wen-demöglichkeit. Von der inneren Erschließung führen Stichstraßen zu den einzelnen Baugrund-stücken.

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Abbildung 1: Vorentwurf zum Bebauungsplan „Leimgrube“, Stand 01.06.2015 (Quelle: Ingenieurbüro Baur, Singen-Hausen) Die Anschlüsse an das bestehende Wirtschaftswegenetz im Umland werden erhalten. Von der Wendemöglichkeit führt ein Fußweg auf den östlich des Plangebiets verlaufenden Gras-weg. Dieser Fußweg sowie der Fußweg von Norden zur Schillerstraße sollen mit wasser-durchlässigen Belägen (Schotterrasen) ausgeführt werden. Zur Durchgrünung des Gebiets werden Baumpflanzungen innerhalb der privaten Freiflächen festgesetzt: Pro 300 m² Grundstücksfläche soll ein Laubbaum oder Obsthochstamm gepflanzt werden. Baumpflanzungen an der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs dienen der Ein-grünung des Baugebiets. Entlang der Erschließung sind Stellplätze mit Verkehrsgrünflächen, teils mit Pflanzung von Bäumen vorgesehen. Am nördlichen Rand des Plangebiets, zentral gelegen, ist ein Spielplatz als öffentliche Grün-fläche mit Zweckbindung geplant. Die Obstwiese am südwestlichen Rand des Plangebiets soll als öffentliche Grünfläche gesichert werden. 1.3 Ver- und Entsorgung, Energienutzung Das Gebiet wird im modifizierten Mischsystem entwässert. Im Gebiet sind zwei zentrale Versi-ckerungsmulden für unbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen vorgesehen.

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Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zur Energienutzung. Generell wird eine Bebau-ung in Niedrigenergiebauweise empfohlen. Die Nutzung regenerativer Energien durch Solar-thermie und Fotovoltaik wird zugelassen. 1.4 Flächenbilanz Die Flächennutzungen im Bestand sind in Tabelle 1 dargestellt. Die angegebenen Flächen sind eine Grundlage für die schutzgutbezogene Betrachtung der Beeinträchtigungen sowie der Ein-griffs-/Ausgleichsbilanzierungen. Bereich Bestand Planung

(Teil-)Versiegelte Fläche:

Wohngebäude* - max. ca. 1,07 ha

Nebenanlagen*, Stellplätze (teilversiegelt) - max. ca. 0,29 ha

Straße/Zufahrt, Gehweg, versiegelt ca. 0,02 ha ca. 0,62 ha

Fußweg (teilversiegelt) ca. 0,05 ha ca. 0,04 ha

Freiflächen:

Acker ca. 3,49 ha -

Grünland, teils mit Obstbäumen ca. 0,55 ha ca. 0,23 ha

Öffentliche Grünflächen, Spielplatz - ca. 0,25 ha

Garten* - min. ca. 1,72 ha

Grasweg ca. 0,11 ha -

Summe ca. 4,22 ha ca. 4,22 ha

* bei festgesetzter GRZ 0,35, zulässige Überschreitung für NA um 25 %

Tabelle 1: Flächenbilanz im Plangebiet „Leimgrube“

2 Umweltschutzziele aus übergeordneten oder einschlägigen Fachgeset-zen und -planungen

2.1 Fachgesetze Nach gesetzlicher Vorgabe ist für das anstehende Bebauungsplanverfahren die Eingriffsrege-lung des § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG [8]) zu beachten. Die sich daraus ergebenden Anforderungen werden im Zuge der Umweltprüfung abgearbeitet und finden im Bebauungsplan mit entsprechenden Festsetzungen Berücksichtigung. Bezüglich der von der Planung ausgehenden Emissionen (Lärm, Schadstoffe) sind das Bun-desimmissionsschutzgesetz bzw. die entsprechende Verordnung (16. BImSchV – Verkehrs-lärm [24]), die zugeordneten Verwaltungsvorschriften (TA Luft [3], TA Lärm [23]) sowie die DIN 18 005 [2] zu beachten. Das Regenwassermanagement ist über §§ 45a ff. des Wasser-gesetzes (WG [27]) Baden-Württemberg geregelt. Der Schutz bestimmter Biotope ist in § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 32 Naturschutzge-setz Baden-Württemberg (NatSchG) geregelt [9].

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Zum Schutz streng geschützter Arten sind §§ 44 ff. BNatSchG in Verbindung mit Art. 12 und 16 FFH-Richtlinie, Anhang IV und Art. 5 und 9 Vogelschutzrichtlinie zu beachten [21], [22]. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind nicht Bestandteil einer Abwägung. Sie können nur durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Wahrung der ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) oder mittels begründeter Befreiung durch die Naturschutzbehörde aufge-hoben werden. 2.2 Fachplanungen Im Regionalplan 2000 der Region Hochrhein-Bodensee ist das Gebiet Teil eines Ausschluss-gebiets für den oberflächennahen Abbau von Rohstoffen [20]. Das geplante Wohngebiet steht diesem Ziel nicht entgegen. Sonstige Ziele des Regionalplans sind nicht betroffen. Der Flächennutzungsplan 2020 (FNP) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgt daher eine Änderung des FNP. Im Landschaftsplan 2020 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft ist als Ziel die Sicherung und Ergänzung des Streuobstbestands angegeben [11]. Der Ortsrand soll, soweit nicht ge-schehen, in die freie Landschaft eingebunden werden. 2.3 Biotopverbund Nach BNatSchG, § 21 Absatz 1 dient der Biotopverbund der dauerhaften Sicherung der Po-pulationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktions-fähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammen-hangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen. Grundsätzlich besteht der Biotopverbund nach der Vorgabe des BNatSchG § 21 Absatz 3 aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile der Planungs-grundlage zum Biotopverbund im Offenland Baden-Württembergs sind:

Kernflächen (differenziert in drei Wertstufen)

Kernräume (Distanzwert 200 m um Kernflächen)

Suchräume für den Biotopverbund (differenziert in die Distanzklassen 500 m und 1.000 m zwischen Kernflächen)

übergeordnete Verbundachsen für das Offenland Primär gilt es, vorhandene Kernflächen und Kernräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Kategorie der Suchräume für den Biotopverbund bildet insoweit die übergeordnete Raum-kulisse, in der Verbindungsflächen und -elemente gesichert, optimiert oder ggf. neu entwickelt werden sollen, um die Verbundraumfunktionen zu stärken.

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Entsprechend der Standortbedingungen wurde in drei Anspruchstypen differenziert:

Offenland trockener Standorte

Offenland mittlerer Standorte

Offenland feuchter Standorte Das Plangebiet berührt einen Suchraum für den Biotopverbund mittlerer Standorte, in 1.000 m um den nächsten Kernraum (s. Abbildung 2). Der geschützte Biotop südöstlich des Plange-biets stellt eine Kernfläche für den Biotopverbund trockener Standorte dar. Dementsprechend liegt der östliche Rand des Plangebiets in einem Suchraum für den Biotopverbund trockener Standorte (Distanz 1.000 m).

Abbildung 2: Plangebiet im Biotopverbund (Quelle: Räumliches Informations- und Planungssystem der LUBW, 2014) Der Biotopverbund mittlerer Standorte wird kaum durch das Planvorhaben berührt: Entlang der Verlängerung der Steigstraße sowie nördlich des Plangebiets stehen in ausreichendem Umfang geeignete Flächen zur Verfügung. Die als Biotop geschützte Kernfläche trockener Standorte wird durch das Planvorhaben zunächst isoliert, indem die potenziell als Verbundfläche zu ent-wickelnden Ackerflächen dieser Funktion dauerhaft entzogen werden.

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Der Bebauungsplan sieht als Ausgleichsmaßnahme die Aufwertung des Biotops vor (s. Kap. 3.3.3). Zudem besteht die Möglichkeit, eine Verbundachse trockener Standorte zu entwickeln: Dazu soll entlang des Gehölzes, welches am östlichen Rand des Plangebiets liegt, eine tro-ckene Saumstruktur gefördert werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Planvorhaben den Biotopverbund trockener Standorte nicht verhindert. 2.4 Schutzgebiete, geschützte Objekte 2.4.1 Schutzgebiete Der überplante Bereich liegt außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie euro-päischen Schutzgebieten Natura 2000 (s. Abbildung 3).

Abbildung 3: Plangebiet mit geschützten Biotopflächen und umgebenden Schutzgebieten (Quelle: Räumliches Informations- und Planungssystem der LUBW, 2014) Weiter westlich, in ca. 280 m Entfernung liegt eine Teilfläche des FFH-Gebiets Nr. 8218-341 „Westlicher Hegau“. Die dort gemeldeten FFH-Arten sind nur begrenzt mobil oder bewegen sich entlang von Fließgewässern. Es ist nicht zu erwarten, dass die Ziele des FFH-Gebiets in rele-vanter Weise tangiert werden. Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzgebietszone III der Wasserfassung der Stadt Singen, OT Beuren und Friedingen.

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2.4.2 Geschützte Biotope Der nördliche Teil einer der beiden Teilflächen des nach § 30 BNatSchG/§ 32 NatSchG ge-schützten Offenlandbiotops Nr. 8119-335-1155 „Magerrasen Brunnenwiese, östlich Volkerts-hausen“ befindet sich südöstlich außerhalb des Plangebiets. Auf der stark beeinträchtigten Fläche ist eine Ausgleichsmaßnahme geplant (s. Kap. 3.3.3). 2.4.3 Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes Um abzuschätzen, für welche artenschutzrechtlich relevanten Arten bzw. Artengruppen eine Betroffenheit durch das Planvorhaben mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, wurde im Mai 2015 eine Relevanzprüfung durchgeführt. Das Plangebiet ist durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt. Ein schmaler Streuobstgürtel befindet sich am südlichen Rand des Gebiets. Er nimmt die Funktion einer Orts-randeingrünung wahr. Westlich und nördlich schließen weitere landwirtschaftlich genutzte Flä-chen an. Im Nordwesten liegen ausgedehntere Streuobstwiesen sowie ein Feldgehölz, im Nord-osten zwei Gehöfte. Ein auf einer Böschung stockender Gehölzbestand bildet die östliche Grenze. Die Obstbäume wurden auf ihre Funktion als Habitatbäume hin untersucht: Soweit er-kennbar, weisen etwa 80 % der Bäume aufgrund ihres Alters Rindenspalten auf. Wenige Bäume haben Spalten und kleinere Höhlen; Hinweise auf Fledermausbesatz (Kotreste am Höhlenrand) oder auf eine aktuelle Nutzung durch Vogelarten (Ein-/Ausflug) liegen nicht vor. Aufgrund der im Plangebiet vorliegenden Habitatstrukturen ist folgende Relevanz abzuleiten:

Der südliche Rand des Plangebiets bietet mit seinen für Fledermäuse relevanten Struk-turen wie Obstbäumen und Wiesen ein Habitatpotenzial für Fledermäuse. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass kleinere Fledermausarten in den Sommermonaten hier Quartiere besetzen und das Gebiet zur Jagd nutzen. Sommerliche Ruhequartiere ein-zelner Individuen sind wahrscheinlich, Wochenstubenquartiere nicht generell auszu-schließen. Winterquartiere sind nicht zu vermuten.

Die Haselmaus bevorzugt ausgedehnte, lichtreiche, warme Eichenmischwälder, die über eine artenreiche Strauchschicht, insbesondere über Haselsträucher und Brombee-ren verfügen. In anderen Lebensräumen, wie waldnahen artenreichen Hecken und Sträuchern sowie Gärten oder strukturreichen Nadelwäldern ist sie, wenn überhaupt nur in sehr geringer Populationsdichte vertreten. Eine Besonderheit der Haselmaus ist es, sich vorwiegend von Baum zu Baum oder Strauch zu Strauch zu bewegen. Der Boden wird gemieden, womit sie vielen Beutegreifern aus dem Weg geht. Die Lebensraumnut-zung ist durch dieses Verhalten begrenzt, denn isolierte Flächen oder sehr lückenhafte Bestände werden nur selten besiedelt. Das Plangebiet kommt daher als Lebensraum der Haselmaus nicht in Betracht. Weitere europarechtlich geschützte Säugetierarten fin-den im Plangebiet ebenfalls keine geeigneten Strukturen.

Das Plangebiet und sein Umfeld mit Obstwiesen, Gehölzflächen, Wiesen und Äckern bietet prinzipiell Brut- und Ruhemöglichkeiten sowie Nahrungsflächen für europäische Singvögel.

Die Obstwiese im Plangebiet ist aufgrund der nahen Siedlungsflächen für häufige, stö-rungsunempfindliche Vogelarten geeignet; die Aktivität beschränkte sich zum Zeitpunkt der Begehung auf Blau- und Kohlmeise, Hausrotschwanz, Haussperling und Elster.

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Im ungestörten Außenbereich können auch seltenere Vogelarten nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Begehung wurden Nahrungsflüge von Weißstorch, Mäusebus-sard und Rotmilan über den Flächen beobachtet.

Für die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebiets liegen keine Hinweise auf Offenlandflächen vor; nördlich angrenzend bestehen Hinweise auf ein Brutrevier der Feldlerche.

Die strukturelle Ausstattung und Nutzung der Freiflächen lassen nicht erwarten, dass europarechtlich geschützte Reptilien und Amphibien vorkommen, es fehlen entspre-chende Strukturen und potenzielle Laichgewässer im Gebiet und seiner näheren Um-gebung.

Das Arteninventar der vorliegenden Grünlandflächen ist durch ihre frühere bzw. aktu-elle Nutzung geprägt. Auf den intensiv genutzten Flächen und auch innerhalb der gras-dominierten Teilfläche des geschützten Biotops ist das Biotoppotenzial für Schmetter-linge stark eingeschränkt. Die Wiesen unter den Obstbäumen sind artenreicher; Hin-weise auf artenschutzrechtlich relevante Falterarten bestehen hier jedoch ebenfalls nicht. Auch weitere wirbellose Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind nicht zu erwarten, da diese ausgesprochene Biotopspezialisten sind, die im Plangebiet keine geeigneten Lebensräume finden.

Die Vegetation wurde im Rahmen der Ortsbegehung stichprobenartig aufgenommen. Weder die Ergebnisse dieser Aufnahme, noch die Kartierung des gem. § 30 BNatSchG geschützten Biotops liefern Hinweise auf das Vorkommen europarechtlich geschützter Pflanzenarten im Plangebiet.

Für weitere nach § 44 BNatSchG geschützte Arten liegen keine Hinweise vor. Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Nach § 44 (1) 1 ist es verboten, dass Individuen der europarechtlich geschützten Arten und ihre Entwicklungsstadien (Eier, Nestlinge) verletzt, getötet oder zerstört werden. Um den Ver-botstatbestand zu vermeiden ist es notwendig Gehölzrodungen außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse und der Brutperiode der Vogelarten durchzuführen. In Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben des § 43 (2) NatSchG sollen diese Arbeiten auf die Herbst- und Win-termonate (Oktober bis Februar) beschränkt werden. Nach § 44 (1) 3 ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der europarechtlich ge-schützten Arten zu entfernen oder zerstören. Potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermaus- und Vogelarten, welche die überplante Obstwiese nutzen, können im räumlich-funktionalen Zusammenhang erhalten werden. Dazu wird die Obstwiese am südwestlichen Ortsrand erhalten. Als Ersatz für die drei entfallenden Höhlenbäume werden im Bestand an-gebracht:

sechs Nistkästen für in Höhlen brütende Vogelarten

drei Fledermaus-Spaltenkästen

drei Fledermaus-Großraumhöhlen Durch die Kulissenwirkung des geplanten Baugebiets geht voraussichtlich ein Revier der Feld-lerche verloren. Zum Ausgleich dieser Fortpflanzungsstätte werden zwei Lerchenfenster in den Ackerflächen angelegt, die sich östlich des Plangebiets befinden.

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3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 3.1 Bestandsanalyse und Umweltauswirkungen Methodische Grundlage der Bestandsanalyse bilden die Empfehlungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg [16]. 3.1.1 Schutzgut Mensch Das geplante Wohngebiet schließt sich in nördliche Richtung an die Ortsrandbebauung von Volkertshausen an. Die Erschließung erfolgt über Schillerstraße und Steigstraße, Wegan-schlüsse an das bestehende Wirtschaftswegenetz in der Umgebung sind vorgesehen. Die be-stehende Wohnbebauung ist empfindlich gegenüber Immissionen, die mit Baustellenbetrieb und zukünftigem Verkehr im Plangebiet einhergehen. Derzeit unterliegt der Planbereich überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung. Das umgebende Wirtschaftswegenetz kann im Rahmen der öffentlichen, extensiven Erholung genutzt werden. Erholungseinrichtungen sind nicht vorhanden. Zukünftig soll das Gebiet mit Wohngebäuden einschließlich der zulässigen Nebenanlagen be-baut werden. Insgesamt sind 54 Baugrundstücke vorgesehen. Pro Wohngebäude sind maximal zwei bis drei Wohnungen möglich. Auch das geplante Gebiet ist entsprechend der Wohnnut-zung empfindlich gegenüber Immissionen (Lärm, Geruch). Umweltauswirkungen Bestehendes Wohnumfeld: Während der Bauzeiten sind im Umfeld des Plangebiets baustel-lentypische Immissionen zu erwarten. Diese sind vorübergehend und nicht als erhebliche Be-einträchtigungen für die menschliche Gesundheit zu werten. Auswirkungen des Quell- und Zielverkehrs sind vor allem im Bereich von Steigstraße und Schillerstraße, insbesondere an der Einmündung der Erschließung des Wohngebiets zu erwarten. Es ist zu erwarten, dass sich der Verkehr auf die beiden Zufahrtsstraßen verteilt. Geplantes Wohngebiet: Die Immissionen während der Bauphase betreffen auch bereits be-wohnte, neu errichtete Gebäude. Sie sind vorübergehend und nicht erheblich. Aufgrund der Lage am Ortsrand sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der neuen, exponierten Wohn-bebauung durch Verkehrsimmissionen zu erwarten. Die für die landwirtschaftliche Nutzung des Umfelds typischen Geruchsimmissionen treten sporadisch auf und sind hinzunehmen. Erholung: Die Zugänglichkeit der umgebenden Freiflächen bleibt erhalten. Maßgebliche Ver-änderungen der Erholungssituation sind nicht gegeben. 3.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume Die Nutzungs- und Biotopstrukturen des Plangebiets und seines Umfelds wurden im Mai 2015 im Rahmen einer Ortsbegehung erhoben. Weiterhin wurde der Auswertebogen des betroffe-nen Biotops berücksichtigt.

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Der überwiegende Teil des Plangebiets wird intensiv landwirtschaftlich genutzt (s. Abbildung 4 und Abbildung 5). Der überplante Teil von Flurstück Nr. 2169 sowie Flurstück Nr. 2168 werden ackerbaulich genutzt. Flurstück Nr. 2183 wird ebenfalls als Acker genutzt; zum Zeitpunkt der Begehung war frisch gemähtes Ackerfutter eingesät. Am Ortsrand wird ein schmaler Gürtel als Obstwiese genutzt (Flurstück Nr. 2166, Teil von Flur-stück Nr. 2186) (s. Abbildung 6). Es handelt sich überwiegend um ältere Obstbäume und wenige Nachpflanzungen (Biotoptyp 45.50b). An einigen Stellen sind Lücken im Bestand vorhanden. Die älteren Bäume weisen Rindenspalten und vereinzelt Spalten und kleinere Höhlchen auf. Im Unterwuchs ist eine Fettwiese mittlerer Standorte ausgebildet, die offenbar 2 x gemäht wird (Biotoptyp 33.41).

Abbildung 4: Luftbild des Untersuchungsgebiets mit Plangebiet „Leimgrube“

(Quelle: Daten- und Kartendienst der LUBW Baden-Württemberg, 2015, unmaßstäblich)

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Abbildung 5: Blick nach Osten über die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen des

Plangebiets. A Detail Acker/B Detail Ackerfutter (Foto HPC AG 12.05.2015)

Abbildung 6: Blick nach Westen entlang des östlichen Abschnitts des Ortsrands mit Obst-

wiese. A Detail Fettwiese (Foto HPC AG 12.05.2015)

A

B

A

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Der westliche und der östliche Teil des Plangebiets werden durch einen Wirtschaftsweg ge-trennt. Hier befindet sich ein einzelner, stattlicher Obstbaum (s. Abbildung 7). An der östlichen Gebietsgrenze und zwischen Obstwiesen und den angrenzenden Ackerflächen verlaufen Gras-wege.

Abbildung 7: Blick nach Südosten auf den markanten Obstbaum an der nördlichen

Grenze des Plangebiets (Foto HPC AG 12.05.2015) Das Plangebiet bietet Lebensräume für standortspezifische Tier- und Pflanzenarten. Von be-sonderer Bedeutung sind europarechtlich geschützte Tiere und Pflanzen. Nach den Ergeb-nissen der Relevanzprüfung (s. Kap. 2.4.3) ist im Gebiet mit Fledermausarten und Vogelarten zu rechnen. Aufgrund der Nähe zum Ortsrand sind insbesondere Fledermausarten des Siedlungsbereichs anzunehmen. Die Fledermausarten nutzen das Gebiet voraussichtlich i. W. durchfliegend und zur Nahrungssuche. Ruhequartiere einzelner Individuen sind im Streuobstbestand möglich. Wochenstuben sind in diesem Bereich nicht auszuschließen, Winterquartiere nicht zu erwar-ten. Weiterhin sind häufige, störungstolerante Vogelarten anzunehmen, die innerhalb des Streu-obstbestands brüten (Höhlen-, Halbhöhlenbrüter) oder diesen zur Nahrungssuche nutzen. Die offenen Acker- und Grünlandflächen bieten weiterhin Nahrungspotenzial für Greifvögel; Hin-weise bestehen für Mäusebussard und Rotmilan. Nördlich außerhalb des Plangebiets wurde ein Weißstorch auf Nahrungssuche beobachtet. Nordöstlich des Plangebiets bestehen Hin-weise für ein Brutrevier der Feldlerche (revieranzeigendes Verhalten).

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Für die Bewertung des Biotoppotenzials, d. h. der Bedeutung der Flächen für das Schutzgut „Arten und Lebensräume“, sind Naturnähe bzw. Lebensraumfunktion des Biotoptyps maßgeb-lich. Darüber hinaus fließen Gefährdung, Ersetzbarkeit (räumlich/zeitlich) und Repräsentativi-tät für den Naturraum in die Bewertung ein. Obstwiesen und Magerrasen weisen ein mittleres bis hohes Biotoppotenzial auf. Die ökologische Bedeutung des Intensivgrünlands und der Ackerflächen ist demgegenüber gering bis sehr gering. Umweltauswirkungen Zukünftig soll das Gebiet vollständig bebaut und durch Straßen erschlossen werden. Die Frei-flächen werden als Gärten angelegt und mit Bäumen bepflanzt. Verkehrsgrünflächen und Grünflächen zur Versickerung von Regenwasser tragen zur weiteren Durchgrünung bei. Auch diese Flächen werden mit Bäumen bepflanzt.

Nachteilige Auswirkungen sind vor allem durch die Versiegelung von Teilflächen zu erwarten (Gebäude, Nebenanlagen, Straßen). Dadurch gehen überwiegend intensiv genutzte Lebensräume verloren. Am südlichen Rand des Plangebiets ist eine Obst-wiese betroffen.

Für die im Gebiet vorhandenen Lebensräume und ihr spezifisches, an diese Standorte gebundenes Arteninventar, stellen diese nachteiligen Umweltauswirkungen Eingriffe im Sinne des Naturschutzgesetzes dar. Betroffen ist eine Fläche in der Größenord-nung von ca. 2 ha. Im Plangebiet werden im Gegenzug neue Lebensräume geschaffen (Grünflächen und Gärten mit einheimischen Laub- und Obstbäumen).

Der Streuobstbestand am Südostrand bietet Ruhe- und ggf. Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse sowie Brutmöglichkeiten für häufige europäische Vogelarten.

Die Baufeldvorbereitungen bzw. die Gehölzrodungen sollen außerhalb der sensiblen Zeiträume, d. h. nur von Oktober bis Februar durchgeführt werden. So kann vermieden werden, dass diese Tiere unabsichtlich verletzt oder getötet werden.

In der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets, und auch in den Gärten im Umfeld, sind viele Gehölzstrukturen vorhanden, die für einen Großteil der Vögel und für die Fledermäuse den Fortbestand der Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammen-hang ermöglichen. Als Ersatz der drei Höhlenbäume werden sechs Nistkästen für Vö-gel und sechs Fledermauskästen im Bestand angebracht. Weitere Möglichkeiten zur Erhaltung der heimischen Vogel- und Fledermausfauna sind mit der Pflanzung von (Obst-)Bäumen in den Hausgärten gegeben.

Nördlich des geplanten Wohngebiets, zwischen Gebietsrand und dem Greuthof, be-stehen Hinweise auf ein Brutrevier der Feldlerche. Feldlerchen gehören zu den in Ba-den-Württemberg gefährdeten Arten (Rote Liste 3) [10].

Feldlerchen reagieren empfindlich auf sog. Kulissen, wie sie z. B. Siedlungsränder, Gebäude oder Gehölzränder darstellen, indem sie einen Meideabstand zu diesen Ku-lissen halten. Störungswirksam sind horizontale Kulissen mit einer Mindesthöhe von 2 bis 3 m und einer Mindestbreite von 20 bis 50 m [12]. Die Wirkweite der Kulisse ist abhängig von der Größe des regelmäßig genutzten Aktionsraums der Arten und der horizontalen Dimensionierung der Kulisse (hier: Länge/Breite des geschlossenen Orts-rands). Abschätzend kann die Wirkweite entsprechend der horizontalen Dimensionie-rung der jeweiligen Gebäudekulisse angesetzt werden, maximal jedoch bis 300 m (in begründeten Ausnahmefällen bis 500 m) [12].

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Der Abstand des vermuteten Brutreviers zum bisherigen lockeren Siedlungsrand be-trägt ca. 180 m. Vorausgesetzt, dieser Kulissenabstand ist auch vom zukünftigen Orts-rand aus wirksam, bedeutet dies, dass die Feldlerche das genannte Revier zukünftig nicht mehr besetzen wird (s. Anlage 2.1). Unter dieser Voraussetzung ist davon aus-zugehen, dass eine Fortpflanzungsstätte der Feldlerche verloren geht.

Ein Verlust von Revieren führt gem. § 44 (5) 1 und 2 BNatSchG nicht zu einem Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli-chen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Dies kann auf der vorliegenden Daten-grundlage nicht beurteilt werden; eine Kartierung der Feldlerchen bzw. ihrer Reviere liegt im vorliegenden Fall nicht vor.

Nach § 44 (5) 3 BNatSchG kann die ökologische Funktion einer betroffenen Fortpflan-zungs- und Ruhestätte durch sogenannte „vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen, continuous ecological functionality measures) erreicht werden. Als eine solche CEF-Maßnahme sollen zwei Lerchenfenster in den Ackerflächen südöst-lich des Plangebiets angelegt werden.

3.1.3 Schutzgut Boden Im Untergrund des Plangebiets stehen laut Geologischer Karte [5] oberflächennah würmeis-zeitliche Ablagerungen des Quartärs an. Im westlichen Gebietsteil liegen Grundmoränen (wm) vor, nach Osten gehen diese in kiesig-sandige Schichten der Endmoränen (we 5-6) über.

Abbildung 8: Geologische Karte (Ausschnitt) mit Lage des Plangebiets

(Quelle: Geologisches Landesamt Baden-Württemberg [5])

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Die quartären Ablagerungen bilden im Bereich des Plangebiets die Ausgangssubstrate der Bodenbildung (vgl. Bodenkarte [6]). So liegen im Plangebiet Böden aus kiesigem, schluffig-lehmigem Sand und schluffig-sandigem Lehm vor (Parabraunerden im Wechsel mit Pararend-zinen). Die ökologische Leistungsfähigkeit von Böden wird gemäß § 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) hinsichtlich der Erfüllung ihrer natürlichen Funktionen bewertet [7]. In der nach-folgenden Tabelle sind die jeweiligen Bewertungen der natürlichen Funktionen für die im Ge-biet vorliegenden Böden zusammengestellt. Am südöstlichen Randbereich wird eine ehemalige Sand-/Kiesgrube überplant. Für diesen Bereich liegt keine Bodenbewertung vor. Bodentyp Bodenfunktion Wertstufe

Parabraunerde/Pa-rarendzina

Ausgleichskörper im Wasserhaushalt mittel (2)/hoch (3)

Filter und Puffer für Schadstoffe hoch (3)

natürliche Bodenfruchtbarkeit mittel (2)/hoch (3)

Sonderstandort für die natürliche Vegetation nein

ökologische Bedeutung mittel bis hoch (2,33/2,67)

Tabelle 2: Natürliche Funktionen der Bodentypen und deren Bedeutung im Naturhaushalt Die unversiegelten Böden im Plangebiet weisen eine insgesamt mittlere bis hohe ökologische Bedeutung auf [17] (s. Anlage 3.3). Die Böden der bisherigen Ackerflächen zeigen eine hohe Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt, die übrigen Böden eine mittlere Funktion. Alle Böden im Plangebiet wirken aufgrund des relativ hohen Feinkornanteils in hohem Maße als Filter und Puffer für Schadstoffe. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit ist im westlichen Teil-gebiet hoch ausgebildet, im östlichen mittel. Sonderstandorte für die natürliche Vegetation liegen nicht vor. Die i. W. intensive Nutzung (Acker/Intensivgrünland) bedingt eine gewisse Vorbelastung. Umweltauswirkungen Die geplanten Baumaßnahmen im Gebiet, d. h. das Erstellen der Gebäude und sonstiger ver-siegelter Bereiche, haben nachteilige Umweltauswirkungen für das Schutzgut Boden zur Folge: In den neu versiegelten Bereichen verliert der Boden seine natürlichen Funktionen voll-ständig (Wertstufe 0). Für die natürlich anstehenden Böden ergibt sich dadurch ein Eingriff. In teilversiegelten Bereichen können einige Bodenfunktionen aufrechterhalten werden. Hier wird die Wertstufe sehr gering (0,5) angesetzt.

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3.1.4 Schutzgut Wasser Im Untersuchungsgebiet stehen nach Angaben der Geologischen Karte [5] oberflächennah würmeiszeitliche Ablagerungen des Quartärs (Grund- und Endmoräne) an. Die unterlagernde hydrogeologische Einheit ist der Obere Jura (Schwäbische Fazies). Dieser Grundwasserleiter besitzt eine mittlere Durchlässigkeit [16]. Das Grundwasservorkommen ist Teil der Schutzge-bietszone III der Wasserfassung der Stadt Singen, OT Beuren und Friedingen und wird zur Trinkwassernutzung herangezogen. Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Umweltauswirkungen In den neu versiegelten Bereichen des Gebiets, d. h. vor allem unter Gebäuden und Verkehrs-flächen, ist unmittelbar mit einer Erhöhung des Oberflächenabflusses und einer Verminderung der Grundwasserneubildungsrate zu rechnen. Die Fläche, für die zukünftig eine zusätzliche Versiegelung zulässig ist, liegt in der Größenordnung von ca. 2 ha. Diese Fläche umfasst auch teilversiegelte Wege, private Stellplätze und Hofflächen. Das Gebiet soll im modifizierten Trennsystem entwässert werden. Es wird eine größtmögliche Versickerung der unbelasteten Niederschläge angestrebt. Das Regenwasser der Dach- und Hofflächen wird, soweit nicht genutzt, über Bodenmulden versickert. Die teilversiegelten Flä-chen können Niederschläge in begrenztem Umfang aufnehmen. Weitere Anteile des Nieder-schlags können von diesen Flächen in das unbefestigte Umfeld fließen und hier versickern. Aufgrund der mittleren Durchlässigkeit des Grundwasserleiters und der Lage im Wasser-schutzgebiet ist eine Empfindlichkeit gegenüber dem Eintrag von Schadstoffen ins Grundwas-ser gegeben. Schützend wirkt der relativ hohe Feinkornanteil der Bodenschichten. Die Emp-findlichkeit gegenüber Schadstoffen ist bei Erdarbeiten (mit Veränderungen in der filternden Bodenschicht) entsprechend zu berücksichtigen. Insgesamt sind unter den dargestellten Voraussetzungen keine erheblichen nachteiligen Aus-wirkungen für das Schutzgut Wasser zu erwarten. 3.1.5 Schutzgut Klima/Luft Baden-Württemberg weist insgesamt ein warm-gemäßigtes Regenklima der mittleren Breiten mit überwiegend westlichen Winden auf. Das Klima im nördlichen Bodensee-Hegau-Becken entspricht weitgehend dem Landesdurchschnitt. Als Beckenlandschaft ist der Hegau durch geringere Niederschläge (710 bis 800 mm) und extremere Temperaturen im Jahr – vor allem häufige Fröste im Winter – gekennzeichnet. Ausgleichend wirken der Alpenföhn und der Tem-peraturausgleich des Bodensees [13]. Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Volkertshausen und unterliegt weitgehend einer landwirtschaftlichen Nutzung mit Grünland- und Ackerflächen. Am bisheri-gen Ortsrand befindet sich ein schmaler Obstwiesengürtel. Vor allem über der niedrigen Ve-getationsbedeckung des Grünlands kann sich in strahlungsarmen Nächten Kaltluft bilden und über den schwach geneigten Hang, nach Südosten abfließen.

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Die Mulde im westlichen Teil des Plangebiets wirkt als kleinräumiger Kaltluftsee. Insgesamt ist der Kaltluftabfluss nur sehr eingeschränkt für den Ort wirksam. Die Gehölzstrukturen am Ortsrand haben eine bioklimatische Ausgleichs- und Filterfunktion, d. h. sie sind in der Lage, Luftschadstoffe durch Anlagerung auszufiltern und somit schadstoff-arme Frischluft bereitzustellen. Insgesamt hat das Gebiet durch seine Ortsrandlage und Struktur eine mittlere bis hohe Be-deutung für das lokale Klima. Umweltauswirkungen Mit der im Gebiet zulässigen Bebauung und verkehrlichen Erschließung werden Teilflächen des Kaltluftentstehungsgebiets versiegelt und verlieren damit ihr Kaltluftbildungspotenzial. Die nordwestlich des zukünftigen Baugebiets vorhandenen Offenlandflächen tragen auch weiter-hin zum Luftaustausch der südöstlich gelegenen bebauten Flächen bei. Die Durchlüftung im Plangebiet und den hangabwärts liegenden Flächen dürfte durch die geplanten Gebäude ge-ringfügig reduziert werden. Das Gebiet ist in offener Bauweise geplant, sodass die Strömungs-durchgängigkeit in Richtung der Abflussrichtung gegeben ist. Die von der Planung betroffenen bioklimatisch wirksamen Gehölze sollen im Rahmen der Ge-bietsdurchgrünung teilweise durch Neupflanzung von Bäumen ersetzt werden. Im Lauf des Tages heizen sich insbesondere versiegelte Oberflächen aufgrund der kurzwelli-gen Sonnenstrahlung auf. Nach Sonnenuntergang kühlen die Oberflächen infolge langwelli-ger Wärmeabstrahlung aus. Von Vegetation bestandene Flächen heizen sich deutlich weniger auf, da ein Teil der eingestrahlten Sonnenenergie zur Verdunstung benötigt wird. Zudem küh-len die Flächen schneller aus. Durch die geplante Bebauung wird sich das Plangebiet tagsüber bei sonnigen, windschwa-chen Wetterlagen also stärker aufheizen und nachts weniger stark abkühlen als dies bislang auf der Grünfläche der Fall ist. Dies liegt zum einen an der fehlenden Verdunstung der ver-siegelten Bereiche, zum anderen an der Speicherwirkung der Gebäude. Die Gärten und Grün-flächen mit Bäumen und Sträuchern im zukünftigen Wohngebiet wirken dem Heiz-Effekt der versiegelten Flächen entgegen. Spürbare Effekte bleiben daher auf den unmittelbaren Nah-bereich beschränkt und werden auch hier nur zu einer sehr geringen Erhöhung der Jahres-mitteltemperatur führen. Volkertshausen ist sowohl thermisch als auch lufthygienisch als vergleichsweise gering be-lastet anzunehmen. Daher ist insgesamt von geringfügigen lokalklimatischen Auswirkungen auszugehen. 3.1.6 Schutzgut Landschaft Das Gebiet liegt in der naturräumlichen Einheit des nördlichen Bodensee-Hegau-Beckens. Die Landschaft ist geprägt durch die Aachaue und die westlich und östlich anschließenden Erhebungen.

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Das Plangebiet selbst liegt in der reliefbewegten, höher gelegenen Verebnung zwischen Aach und Weitenriedgraben. Es wird landschaftlich eingerahmt von den Höhenlagen um den Reu-teberg im Westen, der Erhebung „Wölfertsbühl“ im Norden und dem bewaldeten „Wachen-holz“ im Osten. Sichtbeziehungen bestehen zum südlich gelegenen Wohngebiet und den Hof-stellen „Krammerhof“ und „Greuthof“ im Norden. Das Gebiet wird überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt und zeigt in diesen Bereichen einen insgesamt kaum strukturierten, ausgeräumten Charakter. Der bisherige Ortsrand ist im überplanten Abschnitt durch einen schmalen Streuobstgürtel eingegrünt. Umweltauswirkungen Der Bebauungsplan bereitet die maßvoll verdichtete Bebauung in Ortsrandlage vor. Damit wird die Landschaft neu strukturiert und das Landschaftsbild nachhaltig verändert. Das Aus-maß der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist abhängig von der zukünftigen Gestaltung sowie der Eingrünung des Gebiets. Die Bebauung soll in offener Bauweise, orientiert am südlichen Wohnumfeld erfolgen. Die Baugrundstücke weisen großzügige Gärten auf, die entsprechend begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden sollen. Verkehrsgrünflächen und Grünflächen zu Versickerung tragen zur weiteren Durchgrünung bei. Problematisch für das Landschaftsbild ist der Verbleib einer Bebauungslücke im westlichen Teil-gebiet zu werten: Dadurch wird das Baugebiet weiter als ohne die Lücke in die offene Land-schaft entwickelt, das Landschaftsbild dadurch stärker beeinträchtigt. Die Bauzeile am nördlichen Rand schließt mit Gärten zum Offenland hin ab. Hier sind Baum-pflanzungen vorgegeben, die der Ortsrandeingrünung dienen. Im südlichen Abschnitt des Ge-bietsrands schließt sich nach Westen eine Obstwiese an, welche hier die Funktion einer Orts-randeingrünung übernimmt. Im östlichen Abschnitt grenzt ein Gehölz an. Unter der Voraussetzung, dass die festgesetzten Baumpflanzungen erfolgen, ist nicht von ver-bleibenden erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Landschaftsbild auszugehen. 3.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Für das Plangebiet liegen keine Hinweise auf das Vorliegen von Kultur- und/oder Sachgütern vor. 3.1.8 Wechselwirkungen Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen sind von Bedeutung:

Boden als Standort für Nutzpflanzen (Schutzgut Mensch), als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Funktionsträger im Wasserkreislauf (Schutzgut Grundwasser)

Grundwasser als Lebensgrundlage des Menschen (Wasserschutzgebiet) sowie von Tie-ren und Pflanzen

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Einfluss des Bewuchses (Pflanzen) auf Kaltluftentstehung (Kleinklima)

Ortsrandeingrünung und landwirtschaftliche Nutzflächen als landschaftsprägende Fak-toren

Einschränkungen der genannten Wechselwirkungen innerhalb des Plangebiets bestehen be-reits auf Flächenbereichen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Weitere Störungen sind durch die geplante Bebauung und Versiegelung zu erwarten. Einen positiven Effekt auf die Wechselwirkung zwischen Mensch und Landschaftsbild schafft die geplante, offene Wohnbe-bauung mit Ortsrandeingrünung. 3.2 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der

Planung Das Plangebiet ist einheitlich strukturiert und wird zum größten Teil intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Entwicklungspotenzial der intensiv genutzten Flächen ist stark eingeschränkt. Am bisherigen Ortsrand ist eine Obstwiese vorhanden. Exposition und Flächengröße schrän-ken auch hier das Entwicklungspotenzial ein. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als Fläche für die Landwirt-schaft aus. Sofern die Planungsabsichten nicht umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass die Nutzungen im Gebiet weitgehend unverändert bestehen würden. Der Umweltzustand würde in diesem Fall i. W. unverändert bleiben. 3.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nach-

teiliger Umweltauswirkungen Die vorliegende Planung bereitet nachteilige Auswirkungen für Natur und Landschaft vor (s. Kap. 3.1). Zum Teil handelt es sich dabei um Umweltauswirkungen, die als erhebliche Beeinträchtigungen, d. h. Eingriffe im Sinne des Naturschutzgesetzes zu werten sind. Diese unterliegen planungsrechtlich der Eingriffsregelung. Erhebliche Beeinträchtigungen bzw. Ein-griffe werden für die Schutzgüter Arten und Lebensräume sowie Boden vorbereitet. Durch entsprechende grünordnerische Maßnahmen (z. B. Gestaltung der Gebäude, Ausführung der Stellplätze sowie Gestaltung der Freiflächen) und Schutzvorkehrungen (für Boden und Grund-wasser) kann zur Vermeidung, zur Minderung und/oder zum Ausgleich dieser Eingriffe beige-tragen werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind zusätzlich zur Eingriffsregelung die arten-schutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Von den zulässigen Baumaßnahmen, bzw. von den im Umfeld der Baugrundstücke ggf. notwendigen Rodungsarbeiten, können arten-schutzrechtlich relevante, europarechtlich geschützte Tierarten betroffen sein (s. Kap. 2.4.3 und 3.1.2). Um zu vermeiden, dass die Verbote des § 44 einschlägig werden, sind entspre-chende Maßnahmen notwendig. Im Folgenden werden die Maßnahmen aufgeführt, mit denen den Anforderungen der Eingriffs-regelung und des Artenschutzes zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich entsprochen wird. Sie finden als Festsetzungen und Hinweise im Bebauungsplan Eingang.

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3.3.1 Maßnahmen zum schonenden Umgang mit Grund und Boden M1 Teilversiegelung von Fußwegen und privaten Zufahrts- und Hofbereichen so-

wie öffentlichen und privaten Stellplätzen

Flächenversiegelungen innerhalb des Geltungsbereichs sollen so weit wie möglich vermieden werden. Mit versickerungsfähigem Belag sind auszuführen bzw. bleiben erhalten:

Pkw-Stellplätze im privaten Raum sowie private Zufahrten

die Anbindung an den Fußweg am östlichen Gebietsrand; der Fußweg selbst wird als Grasweg erhalten

der Wirtschaftsweg am nördlichen Gebietsrand bleibt als Schotterweg erhal-ten

Auf teilversiegelten Flächen können die Bodenfunktionen zumindest teilweise erhal-ten bleiben.

M2 Schutz der Böden bei Bauarbeiten im Plangebiet

Bei Bauarbeiten im Gebiet ist der Bodenaushub, mindestens jedoch der Oberboden, wieder auf den Baugrundstücken aufzubringen. Vor Beginn von Erschließungs- und Baumaßnahmen ist der Oberboden dazu abzutragen und getrennt von anderen Bo-denarten bis zur Wiederverwendung im Gebiet als Andeckmaterial fachgerecht zu lagern. Dabei sind die einschlägigen Fachempfehlungen zu beachten [25], [26]. Ins-gesamt ist der Ausgleich zwischen Auf- und Abtrag von Bodenmaterial innerhalb ei-nes Grundstücks sowie innerhalb des Geltungsbereichs anzustreben.

Durch die schonende Behandlung des Oberbodens und den Massenausgleich im Gebiet werden Beeinträchtigungen des Bodens gemindert.

3.3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beein-

trächtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts

M3 Gehölzrodungen außerhalb der Vegetationsperiode

Für die Gehölzrodungen innerhalb des Plangebiets sind zeitliche Vorgaben zu be-achten: Um die unabsichtliche Tötung oder Verletzung von Fledermaus- und Vogel-arten zu vermeiden, werden die Rodungsarbeiten auf den Herbst/Winter (November bis Februar) beschränkt.

Dieser Zeitraum liegt außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse sowie der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel. Mit der Maßnahme wird das Eintreten der Verbotstatbe-stände des § 44 (1) 1 BNatSchG vermieden.

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M4 Regenwassermanagement/Versickerungsmulden

Der unbelastete Niederschlagswasserabfluss der Dachflächen soll, sofern nicht ge-nutzt, über Retentionsmulden gesammelt und versickert werden. Dazu setzt der Be-bauungsplan zwei „Flächen für die Versickerung von Niederschlagswasser“ im nörd-lichen Teil des Geltungsbereichs fest. Dachflächen aus Metallen und anderen Mate-rialien, bei denen durch Auswaschungen Schadstoffe in den Untergrund gelangen können, sind unzulässig.

Die Versickerungsmulden sind in Form und Struktur einem natürlichen Standgewäs-ser anzunähern und im Bereich der Wasserwechselzone mit Initialpflanzungen von Schilf naturnah zu gestalten. An den Randflächen ist eine naturnahe Eingrünung mit landschafts- und standortgerechter Strauchvegetation vorzunehmen.

Die Maßnahme dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen des Schutzguts Was-ser: Das auf den Dachflächen niedergehende Wasser bleibt durch Nutzung und Ver-sickerung weitestmöglich im natürlichen Wasserkreislauf erhalten.

M5 Öffentliche Grünflächen

Entlang der Erschließung werden straßenbegleitend öffentliche Grünflächen festge-setzt. In den öffentlichen Grünflächen sind, wie im Bebauungsplan dargestellt, insge-samt 28 einheimische, standortgerechte Laubbäume in geeigneten Sorten zu pflan-zen (Mindestgröße Stammumfang 18 bis 20 cm in 1 m Höhe), fachgerecht zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Die nicht von Bäumen eingenommenen Flächen der Verkehrsgrünflächen sind gärtnerisch anzulegen (Ansaat einer Gras-/Kräutermi-schung, extensive Pflege).

Die Maßnahme dient dem Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen der Le-bensräume im Plangebiet.

M6 Gestaltung der Gärten/Durchgrünung des Wohngebiets

Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke sollen, sofern sie nicht als Zu-fahrt befestigt oder als Nebenanlage genutzt werden, gärtnerisch angelegt werden. Der Bebauungsplan setzt die Gärten als private Grünflächen fest. Wo möglich, sollten diese Flächen zur Pflanzung von einheimischen hochstämmigen Laubbäumen und einheimischen Sträuchern genutzt werden. Pro angefangene 300 m² Grundstücks-fläche ist mindestens ein einheimischer Laubbaum oder Obsthochstamm zu pflanzen (Mindestpflanzgröße: Stammumfang 18 bis 20 cm in 1 m Höhe), fachgerecht zu pfle-gen und bei Abgang zu ersetzen. Es wird empfohlen, Einfriedungen mit einheimi-schen Heckensträuchern zu gestalten.

In der nördlichen Bauzeile sind, wie im Bebauungsplan dargestellt, die Baumpflan-zungen zur Ortsrandeingrünung an der nördlichen Grundstücksgrenze vorzuneh-men. Diese Pflanzungen werden über öffentlich-rechtliche Verträge gesichert.

Die Maßnahme dient dem Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen der mittel- bis hochwertigen Lebensräume im Plangebiet. Weiterhin können Gärten mit Hecken, Sträuchern und Bäumen als Fortpflanzungs- und Nahrungsstätten einheimischer Tiere, insbesondere von Singvögeln dienen. Mit der Maßnahme wird einer erhebli-chen Beeinträchtigung des Landschaftsbilds entgegengewirkt.

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M7 Extensive Begrünung von Dachflächen der Nebenanlagen/Garagen

Flachdächer bzw. flach geneigte Dächer von Gebäuden, freistehenden Nebenanla-gen und Garagen mit einer Neigung bis zu 15° sollen mit einer Substratschicht von mind. 10 cm versehen und dauerhaft extensiv begrünt werden.

Gründächer verzögern den Abfluss und halten Niederschläge zurück. Sie bilden Le-bens- und Nahrungsräume für einheimische Insekten und Vögel und tragen zum Aus-gleich verlorener Lebensräume bei. Weiterhin mindert die Dachflächenbegrünung die Beeinträchtigungen der klimatischen Ausgleichsfunktion, welche die überbauten Freiflächen aufweisen und trägt zum Ausgleich verlorener Bodenfunktionen bei. Da-mit kann den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden.

M8 Verwendung insektenschonender Lampen und Leuchten

Für Beleuchtungen (einschließlich Werbeanlagen) und Straßenbeleuchtungen sind Lampen und Leuchten mit insektenschonender Bauweise und nicht anlockendem Lichtspektrum zu verwenden.

Nachts sind durch die Beleuchtung der Straßen und sonstige Außenbeleuchtungen Lichtimmissionen zu erwarten, durch welche die Fauna der Ortsrandlage gestört wer-den kann. Zu helle und weiße Lampen wirken als Insektenfallen. In den Randberei-chen des Gebiets gehen damit u. a. Nahrungsquellen für nachtaktive Fledermäuse verloren. Durch den Einsatz insektenschonender Lampen und Leuchten werden diese Beeinträchtigungen gemindert.

M9 Schutz des Landschaftsbilds durch Begrenzung der geplanten Bebauung

Zum Erhalt eines harmonischen Orts- und Landschaftsbilds sind nur Einzel- und Dop-pelhäuser in offener Bauweise erlaubt. Die zulässige Gebäudehöhe wird auf 8,5 m (Sattel-, Zelt-, Walm-, Mansard-, Tonnendach), auf 7 m (Pultdach) bzw. 6 m (Flach-dach) begrenzt.

In Verbindung mit der Durchgrünung wirkt die Maßnahme einer erheblichen Beein-trächtigung des Landschaftsbilds entgegen.

M10 Ersatzquartiere für geschützte Arten

Als Ersatzquartiere für Fledermaus- und Vogelarten werden angelegt:

2 Lerchenfenster in Äckern südöstlich des Plangebiets

6 Nistkästen für Vögel in der Obstwiese, Flurstück Nr. 2186

3 Fledermaus-Spaltenkästen und 3 Fledermaus-Großraumhöhlen in der Obstwiese, Flurstück Nr. 2186

Die Maßnahme dient der Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG.

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3.3.3 Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets 3.3.3.1 Maßnahmen des Öko-Kontos Volkertshausen Die Gemeinde Volkertshausen verfügt über ein Öko-Konto. Dieses weist derzeit ein Guthaben von 299 Strauchpflanzungen auf, die 1999 im Gewann „Wiechser Steig“ durchgeführt wurden. Mit den Strauchpflanzungen wurden zwei Hecken angelegt, auf den Flurstücken Nr. 2332 und 2333 (östlich des Friedhofs). Die Sträucher wurden dazu in drei Reihen gepflanzt, auf Wirt-schaftsgrünland. Die Hecken haben sich mittlerweile gut entwickelt. Ursprünglich war pro Strauch eine Fläche von 1,5 x 1,5 m angerechnet worden. Aufgrund der guten Entwicklung kann heute eine mittlere Breite der insgesamt ca. 450 m langen Hecken von 9 m angenommen werden. Insgesamt bedecken die Sträucher damit eine Fläche von ca. 4.050 m². 3.3.3.2 Aufwertung des Biotops am südöstlichen Rand des Plangebiets Am südöstlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich ein als Magerrasen basenreicher Standorte geschützter Biotop (LUBW-Nr. 8119-335-1155). Er besteht aus zwei Teilflächen. Der nördliche Teil (Flurstück Nr. 2165) der nördlichen Teilfläche ist derzeit stark beeinträchtigt (s. Abbildung 3 und 9) Der Bereich wurde ehemals als Kies-/Sandgrube genutzt; die ehema-lige Nutzung ist deutlich am Relief zu erkennen. Am nordöstlichen Rand wird Grünschnitt ge-lagert; hier ist ein Brennnessel-Dominanzbestand ausgebildet. An den Böschungen ist lücki-ger Bewuchs vorhanden. Auf der Fläche sind mehrere Bienenstöcke vorhanden; Zuweg und Umfeld der Bienenstöcke weisen deutliche Trittspuren auf. Das Arteninventar ist stark verarmt und wird von Grasarten dominiert. Die Teilfläche weist im südlichen Teil einen artenreichen Magerrasen auf. Durch die Teilfläche führt ein Trampelpfad. Zur Aufwertung des Biotops wurde die Fläche von der Gemeinde erworben. Die wilden Abla-gerungen von Grünschnitt sollen entfernt und verboten werden. Die Fläche soll zukünftig durch eine einschürige Mahd gepflegt werden. Um Ausweichmög-lichkeiten für die Tierwelt in ungemähte Bereiche und eine verlängerte Blühperiode zu schaf-fen, ist eine zeitlich gestaffelte Mahd der einzelnen Teilflächen anzustreben. Unter diesen Voraussetzungen können typische Pflanzenarten aus der südlich gelegenen Teilfläche des Biotops einwandern und der Bestand aufgewertet werden.

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Abbildung 9: Aspekte der nördlichen Teilfläche des Biotops Nr. 8119-335-1155

1 Nördlicher Teil mit Aufschüttung und Bienenstöcken/2 Ablagerung von Grünschnitt/3 Zum Vergleich: Artenreicher Magerrasen im südlichen Teil (Fotos: HPC AG, 12.05.2015)

3.3.3.3 Verbundachse trockener Standorte, Flurstück Nr. 2158 Am östlichen Rand des Geltungsbereichs verläuft ein Grasweg. Daran anschließend befindet sich das gemeindeeigene Flurstück Nr. 2158. Auf diesem Grundstück, welches im östlich Teil auf einer Böschung nach Osten hin einfällt, hat sich größtenteils eine Feldhecke etabliert (mit Eiche, Esche, Hartriegel u.a.). Die Hecke wird nicht gepflegt.

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Am südwestlichen Teil des Grundstücks befindet sich eine Wiese, die an den östlichen Rand des Biotops grenzt. Als Ausgleichsmaßnahme wird am westlichen Rand des Flurstücks eine Verbundachse für trockene Standorte entwickelt. Damit wird vermieden, dass der Biotop als Kernfläche des Bi-otopverbunds trockener Standorte isoliert liegt. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

Rodung der Gehölze, auf einer Breite von ca. 8 m (bis 10 m), einschließlich Entfernung der Wurzelstubben

Schonende Einebnung der gerodeten Fläche

Einsaat (Heudruschsaat) der gerodeten Fläche mit Material aus dem angrenzenden Magerrasen

1-schürige Mahd der gesamten gehölzfreien Fläche (einschl. der bestehenden Wiese) Auf der ca. 480 m² umfassenden, gerodeten Fläche soll sich eine Saumvegetation trocken-warmer Standorte entwickeln. Dazu ist es notwendig, die Fläche wie angegeben zu pflegen, und einen neuerlichen Gehölzaufwuchs zu vermeiden. Die Maßnahme ist in Anlage 5.1 dar-gestellt. Hinweis: Die verbleibende Hecke sollte abschnittsweise zur Pflege auf den Stock gesetzt wer-den (z.B. 3 Abschnitte, nach je 5 Jahren). 3.3.3.4 Rücknahme des Bebauungsplans „Fabrikgut“ Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Fabrikgut“ befindet sich am nördlichen Rand der Gemeinde Volkertshausen. Er umfasst eine Fläche von ca. 12.500 m². Es handelt sich um einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan aus dem Jahr 1966. Der Bebauungsplan wurde zu großen Teilen nicht umgesetzt. Der Bebauungsplan lässt sich in einen Westteil (Wohngebäude mit Gärten), einen Ostteil (Wohngebäude mit Gärten) und einen Südteil (Gärten) gliedern (s. Anlage 5.2). Ein Bedarf insbesondere für die Bau- und Gartenflächen der Teile „West“ und Süd“ wird aufgrund der Lage und ungünstigen Erschließung nicht gesehen. Die Gemeinde hat sich daher entschlossen, den Bebauungsplan zurückzunehmen. Diese Rücknahme soll als externe Ausgleichsmaßnahme für den Bebauungsplan „Leimgrube“ her-angezogen werden: Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung liegen nicht vor. Aus dem vorliegenden zeich-nerischen Teil des Bebauungsplans und den Festsetzungen der umliegenden Bebauungs-pläne zum Maß der baulichen Nutzung wird für den Bebauungsplan eine GRZ 0,35 abgeleitet. Diese darf gem. § 19 BauNV für Nebenanlagen um bis zu 50 % überschritten werden. Die zulässige Versiegelungsrate in den Teilbereichen West und Ost beträgt demnach ca. 53 %. Die Rücknahme des Bebauungsplans betrifft die Teilbereiche West, Ost und Süd-a. Nach Aufgabe der ursprünglichen Nutzung durch einen Schäfer hat sich dort ein Feldgehölz entwi-ckelt. Dieses soll erhalten und fachgerecht nach Bedarf gepflegt werden. Die Rücknahme wird wie folgt angerechnet:

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Für das Schutzgut Arten und Lebensräume werden Gebäude, Nebenanlagen und Gär-ten zugunsten des tatsächlich entwickelten Feldgehölzes zurückgenommen.

Für das Schutzgut Boden wird eine faktische Entsiegelung der zulässigen versiegelten Flächen angenommen.

Die für einen vollständigen Ausgleich des Bebauungsplans „Leimgrube“ erforderlichen Öko-punkte werden aus der Rücknahme des Bebauungsplans „Fabrikgut“ angerechnet. Die über-schüssigen Ökopunkte werden dem Ökokonto der Gemeinde Volkertshausen gutgeschrie-ben. 3.3.4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Der vorliegende Bebauungsplan „Leimgrube“ bereitet Eingriffe im Sinne des BNatSchG vor. Dies ist i. W. eine Folge der zulässigen Neuversiegelungen, die mit den Baukörpern, Neben-anlagen und Straßenflächen einhergehen. Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsre-gelung nach §§ 14 ff. BNatSchG sind im vorliegenden Fall die Schutzgüter Arten und Lebens-räume sowie Boden zu beachten. Schutzgut Arten und Lebensräume Grundlage der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Schutzguts Arten und Lebensräume bil-det die Öko-Konto-Verordnung [19], deren Bewertungsansatz i. W. auf den Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (Grundwert/Feinmodul/Planungsmodul) [15] beruht. Die rechnerische Detailbilanz ist in Anlage 4.1 dargestellt. Als relevante Lebensräume werden im Rahmen der Planung i. W. intensiv bewirtschaftete Ackerflächen durch Bebauung und Erschließung überplant, daneben auch ein Streifen einer Obstwiese und ein Grasweg. Insgesamt ist eine Fläche von ca. 3,8 ha betroffen. Mit der Obst-wiese, die als öffentliche Grünfläche an der westlichen Gebietsgrenze festgesetzt wird, kann ein Teil der hochwertigen Lebensräume erhalten werden. Als Ausgleichsmaßnahmen werden die Freiflächen im Gebiet zukünftig überwiegend als Gär-ten angelegt (ca. 1,72 ha). Weiterhin werden öffentliche Grünflächen festgesetzt, die als Ver-kehrsgrünfläche, Spielplatz und Fläche für die Versickerung von Regenwasser genutzt wer-den. Zur Durchgrünung werden umfangreiche Baumpflanzungen festgesetzt: In den Gärten ist pro 300 m² Grundstücksfläche mindestens ein einheimischer Laubbaum oder Obstbaum zu pflanzen, in den größeren Grundstücken sollen so bis zu drei Bäume gepflanzt werden. Die Bäume, die an der nördlichen Gebietsgrenze zu pflanzen sind, sollen über öffentlich-recht-liche Verträge gesichert werden. Auch die öffentlichen Grünflächen werden durch Baumpflan-zungen aufgewertet. Für flache Garagendächer werden Gründächer festgesetzt; dies ist bei der Bilanzierung nicht berücksichtigt, da der Anteil der begrünten Dächer nur unzureichend abgeschätzt werden kann. Der Eingriff für das Schutzgut Arten und Lebensräume kann mit den vorgesehenen Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen innerhalb des Gebiets kompensiert werden (Überschuss: ca. 6.760 Öko-Punkte). Im Hinblick auf die insgesamt große neu bebaute bzw. versiegelte Fläche werden jedoch weitere externe Maßnahmen durchgeführt:

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Aus Maßnahmen des Öko-Kontos aus dem Jahr 1999 (Strauchpflanzungen im Ge-wann „Wiechser Steig“) können insgesamt 16.200 Öko-Punkte angerechnet werden.

Als weitere Maßnahme wird der geschützte Magerrasen-Biotop am südöstlichen Rand des Plangebiets aufgewertet. Damit lassen sich 8.400 Öko-Punkte erzielen.

Nördlich des geschützten Biotops wird eine Verbundachse trockener Standorte ange-legt. Hierfür sind 5.280 Öko-Punkte anzurechnen.

Der rechtsverbindliche B-Plan „Fabrikgut“ wird aufgehoben. Mit der Maßnahme kön-nen für das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt 142.900 Öko-Punkte er-reicht werden.

Insgesamt werden so zusätzliche 179.536 Öko-Punkte für den Ausgleich bereitgestellt. Erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Fledermaus- und Vogelarten werden verhindert, indem die Obstbäume, die ihnen als Nist- und Ruhestätten dienen, nur außerhalb der Aktivi-tätszeit der Tiere gefällt werden. Für die Feldlerche werden populationsstützende Maßnah-men (CEF-Maßnahme) durchgeführt. Schutzgut Boden Grundlage der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Boden bildet die Ökokonto-Verordnung [19], deren Bewertungsansatz i. W. auf den Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg [17] beruht. Die funktionsbezogene, rechnerische Detail-bilanz ist in Anlage 4.2 dargestellt. Im Plangebiet liegen als natürliche Böden mittelwertige Sand- und Lehmböden vor. Die zu-künftig bebaute bzw. für Straßen, Wege und Stellplätze beanspruchte Fläche beträgt 1,98 ha. Der Eingriff wird gemindert, indem ein Teil der Wege sowie private Stellplätze und Hofflächen im Gebiet wasserdurchlässig ausgeführt werden. Ausgleichend wirkt, dass für flache Garagendächer im Gebiet eine Dachbegrünung festge-setzt wird. Die Dachbegrünung ersetzt, je nach Mächtigkeit und Eigenschaften, in einge-schränktem Umfang die Bodenfunktionen. Wasser wird gespeichert und Biomasse produziert. Eine Bilanzierung ist jedoch nicht möglich, da der Anteil der begrünten Dächer nur unzu-reichend abgeschätzt werden kann. Als externe Ausgleichsmaßnahme wird die Rücknahme des B-Plans „Fabrikgut“ angerechnet: Durch die faktische Entsiegelung der zulässigen bebauten Flächen werden 47.520 Öko-Punkte erreicht. Nach der rechnerischen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung verbleibt ein Defizit von ca. 146.000 Öko-Punkten für das Schutzgut Boden. Weitere schutzgutbezogene Ausgleichsmaßnahmen stehen nicht zur Verfügung. Für den Ausgleich werden daher schutzgutübergreifend die über-schüssigen Öko-Punkte des Schutzguts Arten und Lebensräume in Anspruch genommen. Bilanz Die Eingriffe in die Schutzgüter Arten und Lebensräume sowie Boden werden ausgeglichen. Die überschüssigen 33.603 Öko-Punkte werden im Öko-Konto der Gemeinde gutgeschrieben.

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3.4 Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten Mit dem Gebiet „Leimgrube“ soll der Bedarf nach Wohneigentum in Volkertshausen gedeckt werden. Die Darstellung des Wohngebiets im Flächennutzungsplan erfolgt parallel zum Be-bauungsplanverfahren. Alternative neue Wohnbauflächen sind in Volkertshausen derzeit nicht denkbar. Innerhalb des Plangebiets wurden unterschiedliche Varianten der Erschließung und der Lage der Baufenster geprüft. So war zunächst auch vorgesehen, den westlichen Abschnitt der Obstwiese am Ortsrand zu überbauen. Dies war insofern sinnvoll, als auch die nun nicht über-planten Ackerflächen zunächst in die Planung einbezogen werden sollten. Mit dieser Planung wäre das Landschaftsbild weniger beeinträchtigt worden, da insgesamt weniger weit in die Landschaft geplant wurde. Aus Eigentumsgründen ließ sich diese Variante nicht umsetzen. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan stellt die aktuell tragfähigste Lösung dar. Unter Umweltgesichtspunkten ist von Bedeutung, dass überwiegend ökologisch geringwertige Flä-chen überplant werden. Der westliche Abschnitt der Obstwiese am Ortsrand wird erhalten. Hier sah die Planung zunächst eine Bauzeile vor. 4 Zusätzliche Angaben 4.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung Die Methodik der hier dokumentierten Umweltprüfung zum derzeitigen Verfahrensstand orien-tiert sich an der Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsstudie unter besonderer Berücksichtigung der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB [1]. Die Umweltprüfung integriert den Grünordnungsplan mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zur Optimierung und Beurteilung der Planung hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft. Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG liegt ein Eingriff dann vor, wenn Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbin-dung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus-halts oder des Landschaftsbilds erheblich beeinträchtigen können. Nach § 20 NatSchG Baden-Württemberg bilden die Errichtung oder wesentliche Änderung von baulichen Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), Straßen und Wege Re-gelbeispiele für Eingriffe. Die Bearbeitung des Umweltberichts in der vorliegenden Fassung erfolgte auf folgenden Grund-lagen:

fachbezogene Ortsbegehung im Mai 2015 zur Erhebung von Aspekten zu den Schutz-gütern Arten und Lebensräume, des Landschaftsbilds und der landschaftsgebundenen Erholung,

Habitatstrukturanalyse im Mai 2015,

vorhandene Unterlagen zu den geforderten Inhalten des Umweltberichts. Diese sind an entsprechender Stelle zitiert und im Literaturverzeichnis aufgeführt.

Es bestanden keine Schwierigkeiten bei der Erarbeitung des Berichts.

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4.2 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltaus-wirkungen (Monitoring)

Gemäß § 4c BauGB sollen die erheblichen Umweltauswirkungen überwacht werden, die auf-grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten. Ziel ist es, insbesondere unvorhergese-hene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln um geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen zu können. Unter unvorhergesehenen Auswirkungen sind diejenigen Umweltauswir-kungen zu verstehen, die nach Art oder Intensität nicht bereits Gegenstand der Abwägung waren. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind abhängig von der tatsächlichen Bebauung und der Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen. Die Einhaltung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird im Rahmen der nachgeschalteten Baugenehmi-gung überwacht. Die Ausführung von Ausgleichsmaßnahmen liegt größtenteils in städtischer Hand; die Aus-gleichsflächen außerhalb des Gebiets gehören der Gemeinde. Dies ermöglicht eine direkte Überwachung der Maßnahmen. Zur Unterstützung beim Monitoring soll die zuständige Behörde (LRA Konstanz) die Ge-meinde gem. § 4 BauGB unterrichten, wenn sie über Erkenntnisse zu unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Bebauungsplans verfügt. 4.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Im Nordosten von Volkertshausen soll ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Dafür wird der Bebauungsplan „Leimgrube“ aufgestellt. Der Gesetzgeber fordert, im Rahmen der Abwägung öffentlicher und privater Belange eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Ergeb-nisse dieser Umweltprüfung sind im vorliegenden Umweltbericht dargestellt. Das geplante Wohngebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich als Acker genutzt. Am derzeitigen Ortsrand ist ein schmaler Gürtel aus Obstwiesen ausgebildet. Das Gebiet umfasst ca. 4,2 ha. Es soll zukünftig in offener Bauweise, mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut werden und eine entsprechende verkehrliche Erschließung aufweisen. Die Durchgrünung wird mit Gär-ten und mehreren Grünflächen festgesetzt. Unbelastetes Niederschlagswasser der Dachflä-chen soll so weit wie möglich versickert werden. Es ist zu erwarten, dass mit der Entwicklung des Gebiets „Leimgrube“ Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sind. Erhebliche, d. h. schwerwiegende Auswirkungen sind für Lebens-räume (Acker, Obstwiese) sowie für die Böden zu erwarten. Dies bringen vor allem die Be-bauung und die Versiegelungen im Straßenraum mit sich. Insgesamt ist davon eine Fläche von ca. 2 ha betroffen. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen und Empfehlungen, die der Vermeidung, der Min-derung sowie dem Ausgleich dienen. Im Folgenden ist zusammengefasst wie sich das Plan-gebiet derzeit darstellt, welche Auswirkungen im Einzelnen bestehen und welche Festsetzun-gen diesbezüglich getroffen wurden.

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Die neu überplanten Grundstücke sind bisher frei zugänglich. Mit der Verlängerung der Schillerstraße und einem Grasweg am Ostrand des Gebiets stehen bisher Wege für Erholungssuchende in die Flächen zwischen Ortsrand und Gewerbegebiet zur Ver-fügung. Die Wege bleiben erhalten.

Insgesamt sind 54 Baugrundstücke geplant. Während der Bauzeiten ist im Umfeld des Plangebiets vorübergehend mit baustellentypischem Lärm zu rechnen. Auswirkungen des Quell- und Zielverkehrs sind vor allem im Bereich der Steigstraße und der Schil-lerstraße, insbesondere an der Einmündung der Erschließung des Wohngebiets zu erwarten. Dabei wird sich der Verkehr auf die beiden Anschlussstraßen verteilen. Der Lage am Ortsrand ist geschuldet, dass sporadisch mit Geruchsbelästigungen aus der landwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld zu rechnen ist.

Das geplante Wohngebiet wird derzeit überwiegend intensiv als Grünland und als Acker genutzt. Am bisherigen Ortsrand befindet sich eine schmale Obstwiese. Die Obstwiese kann von Vögeln und auch Fledermausarten genutzt werden. Nordöstlich des Baugebiets befindet sich vermutlich ein Revier der gefährdeten Vogelart Feldler-che.

Die zukünftige Bebauung ist als erhebliche Umweltauswirkung für die betroffenen Le-bensräume zu bewerten, da diese zugunsten eines durch den Menschen geprägten Wohngebiets verloren gehen. Gemindert und ausgeglichen werden die Umweltauswir-kungen durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Dieses umfasst u. a. die Festset-zung von Gärten und Grünanlagen mit zahlreichen Baumpflanzungen.

Für den weiteren Ausgleich werden zwei Heckenpflanzungen herangezogen, die be-reits 1999 im Zuge des Öko-Kontos angelegt wurden (Gewann „Wiechser Steig“). Zu-sätzlich soll ein als Biotop geschützter Magerrasen am südöstlichen Rand des Plan-gebiets aufgewertet werden. Entlang des Graswegs, der vom Biotop nach Norden führt, soll eine trockene Saumstruktur entwickelt werden.

Schließlich wird als weitere Ausgleichsmaßnahme der Bebauungsplan „Fabrikgut“ zu-rückgenommen. Der B-Plan stammt aus dem Jahr 1966 und entspricht nicht mehr dem Bedarf der Gemeinde.

Mit einer zeitlichen Beschränkung der Zeiten, in denen die Obstbäume gefällt werden dürfen, kann verhindert werden, dass Vogel- und Fledermausarten unabsichtlich ver-letzt und getötet werden. In der verbleibenden Obstwiese werden Nistkästen für Vögel und Fledermausnistkästen aufgehängt. Zum Ausgleich für die Feldlerche werden zwei Lerchenfenster angelegt.

Die Böden im Gebiet haben eine mittlere Bedeutung im Naturhaushalt. Sie verlieren ihre Funktionen, wenn sie versiegelt werden. Dies bedeutet erhebliche Umweltauswir-kungen in diesen Bereichen. Teilversiegelte Böden, wie sie für Fußwege, Zuwege so-wie die privaten Hof- und Stellplätze im Gebiet festgesetzt werden, können ihre Funk-tionen teilweise noch erfüllen.

Ausgleichend wirkt, dass Garagen, wenn sie mit einem Flachdach ausgerüstet sind, begrünt werden sollen. Ein weiterer Ausgleich wird erzielt, indem die aufgegebenen Bauplätze des B-Plans „Fabrikgut“ faktisch entsiegelt werden. Insgesamt verbleibt je-doch ein Kompensationsdefizit für den Boden. Daher kommen hier die überschüssigen Öko-Punkte aus den Maßnahmen des Öko-Kontos und der Biotopaufwertung zum Ein-satz. Die überschüssigen Öko-Punkte werden dem Öko-Konto der Gemeinde gutge-schrieben.

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Das Plangebiet liegt innerhalb eines Wasserschutzgebiets. Es hat eine mittlere Be-deutung für die Neubildung von Grundwasser. Durch die Bebauung wird diese Grund-wasserneubildungsrate verringert. Das unbelastete Niederschlagswasser von Dach-flächen soll, soweit nicht genutzt, so weit wie möglich versickert werden.

Bei Baumaßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass keine Schadstoffe in den Untergrund gelangen.

Das Plangebiet liegt in leichter Hanglage. Unter geeigneten Witterungsverhältnissen kann sich hier Kaltluft bilden und in Richtung Südosten abfließen. Die Ortschaft profi-tiert nur unwesentlich von diesem Abfluss. Die vorgesehene Bebauung führt zum Ver-lust dieser klimatisch ausgleichenden Eigenschaften. Ausgleichend wirkt die Durch-grünung des Gebiets.

Das Plangebiet liegt gut einsehbar zwischen dem bisherigen Ortsrand und den nörd-lich angrenzenden, durch Obstwiesen und Hofstellen strukturierten Flächen. Bis auf einen schmalen Obstwiesengürtel am östlichen Ortsrand ist es durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Das Gebiet soll mit einheimischen Bäumen durchgrünt werden. An der nördlichen Gebietsgrenze wirken die baumbestandenen Gärten als Ortsrandeingrünung. Insgesamt verändert sich das Landschaftsbild hin zu einem gut durchgrünten, maßvoll bebauten Wohngebiet.

Die am Standort wirksamen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden, Tieren und Pflanzen, Grundwasser, Mensch, Klima und Landschaftsbild werden durch die neue Bebauung gestört. Die Ausgleichsmaßnahmen tragen dazu bei, die Wech-selwirkungen wieder zu stärken.

Die Umweltverträglichkeit der vorliegenden Planung steht und fällt mit den prognostizierten Auswirkungen und den entsprechenden Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich. Die öffentlichen Flächen im Baugebiet, und die Ausgleichsflächen außerhalb des Gebiets gehören der Gemeinde. Durch Überwachung der Bauausführungen sowie der Ausgleichsmaßnahmen soll gewährleistet werden, dass die vorliegende Planung keine unvorhergesehenen Auswir-kungen nach sich zieht. Zur Sicherung der Baumpflanzungen an der nördlichen Gebiets-grenze sollen öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen werden. HPC AG Projektleiterin Dr. Barbara Eichler Dipl.-Biol.

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ANHANG

1 Pflanzhinweise 2 Literaturverzeichnis

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Pflanzhinweise a) Extensive Begrünung von Flachdächern Flache Garagendächer sollen extensiv begrünt werden. Nachfolgend sind geeignete Pflanzen und ein schematischer Aufbau einer fachgerechten Dachbegrünung aufgeführt. Aufbau extensives Gründach, 3-schichtig auf einschaliger Dachkonstruktion

1. Vegetationstragschicht 5 - 10 cm dick 2. Filterschicht Vlies 200 g/m² 3. Dränschicht, 5 - 8 cm dick 4. Schutzlage (bei Bedarf), wurzelbeständige Dachdichtung, Dampfdruckausgleich 5. Wärmedämmung 6. Dampfsperre 7. Ausgleichschicht 8. Tragkonstruktion 9. Raumluft Quelle: /www.stmlf.bayern.de/lwg/faltblaetter

Artenliste 1 Pflanzen für die extensive Dachbegrünung (Auswahl)

Schneepolster Sedum album

Dachwurz Sempervivum tectorum

Kalk-Blaugras Sesleria albicans

Perlgras Melica ciliata

Hornkraut Cerastium tomentosum var. columnae

Tripmadam Sedum reflexum

Pechnelke Lychnis viscaria 'Feuer'

Frühlingsfingerkraut Potentilla neumanniana

Thymian Thymus serpyllum/Thymus spec.

b) Heckenpflanzungen auf privaten Grundstücken Zur Einfriedung wird empfohlen, Hecken aus einheimische Bäumen und Sträuchern zu pfla-zen. Die nachfolgende Pflanzliste orientiert sich an der natürlichen Vegetation im Gebiet und berücksichtigt die Empfehlungen der LUBW zu Gehölzpflanzungen [14], [18].

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- Anhang 1 - zum Gutachten Nr. 2142176 Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – Begründung Teil II: Umweltbericht – Entwurf, Stand 05.10.2015

HPC_2142176_Gu_neu2.docx

Artenliste 2 Standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher für Heckenpflanzungen

Bäume Feldahorn Acer campestre

Hainbuche Carpinus betulus

Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea

(Gewöhnliche Hasel) (Corylus avellana)

Pfaffenhütchen Euonymus europaeus

Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare

Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum

Schlehe Prunus spinosa

Hunds-Rose Rosa canina

Wolliger Schneeball Viburnum lantana

c) Baumpflanzungen (Hausbaum) auf privaten Grundstücken In den Gärten soll pro 300 m² Grundstücksfläche ein einheimischer Laubbaum oder Obstbaum gepflanzt werden. Die nachfolgende Pflanzliste orientiert sich an der natürlichen Vegetation im Gebiet und bezieht geeignete Obstsorten ein.

Artenliste 3 Einheimische Laubbäume zur Verwendung im Baugebiet (Auswahl)

Wuchshöhe m

Feldahorn Acer campestre 10 - 15

Hängebirke Betula pendula 20 - 30

Hainbuche Carpinus betulus 15 - 20

Espe Populus tremula 10 - 25

Vogelkirsche Prunus avium 10 - 25

Traubeneiche Quercus petraea 20 - 30

Stieleiche Quercus robur 20 - 30

Bei kleinen Grundstücken sind als platzsparende Alternativen zum Großbaum größere Sträu-cher möglich, die als Hochstamm gezogen werden. Beispiele sind Kornelkirsche (Cornus mas) oder Felsenbirne (Amelanchier). Diese sollten dann in der Qualität Hochstamm 3 x v eingesetzt werden.

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- Anhang 1 - zum Gutachten Nr. 2142176 Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – Begründung Teil II: Umweltbericht – Entwurf, Stand 05.10.2015

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Artenliste 4

Einheimische Obstbäume (Feuerbrandresistente Sorten)

Äpfel Blauacher Wädenswil Börtlinger Weinapfel Gehrers Rambour Goldrenette von Blenheim Öhringer Blutstreifling Ontario Redfree Remo Rewena Rheinischer Bohnapfel Schweizer Orangen Welschisner

Birnen Bayerische Weinbirne Kirchensaller Mostbirne Metzer Bratbirne Palmischbirne Schweizer Wasserbirne

Zwetschgen Wangenheims Frühzwetschge Hauszwetschge Nancy-Mirabelle

Walnüsse Sämlinge oder Veredlungen (kleinerer Wuchs)

Die Versickerungsbecken sollen standortgerecht begrünt werden. Die folgende Liste orientiert sich an der natürlichen Vegetation im Gebiet und berücksichtigt die Empfehlungen der LUBW zu Gehölzpflanzungen.

Artenliste 5 Standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher für die Eingrünung der Versickerungsbecken

Bäume Hainbuche Carpinus betulus

Sträucher Pfaffenhütchen Euonymus europaeus

Traubenkirsche Prunus padus

Purpur-Weide Salix purpurea

Fahl-Weide Salix rubens

Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulum

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- Anhang 2 - zum Gutachten Nr. 2142176 Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – Begründung Teil II: Umweltbericht – Entwurf, Stand 05.10.2015

HPC_2142176_Gu_neu2.docx

Literaturverzeichnis [1] Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt ge-

ändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)

[2] DIN 18 005 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren mit Beiblatt 01.04.1977

[3] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Techni-sche Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl S. 511)

[4] Gemeinde Volkertshausen: Bebauungsplan „Leimgrube“, Entwurf und Festsetzungen, Stand 27. Juli 2015

[5] Geologisches Landesamt Baden-Württemberg (1994): Geologische Karte von Baden-Württemberg, Maßstab 1 : 25 000, Blatt 8119 Eigeltingen, mit Erläuterungen, Freiburg

[6] Geologisches Landesamt Baden-Württemberg (1995): Bodenübersichtskarte von Ba-den-Württemberg, Maßstab 1 : 200 000, Blatt CC 8718 Konstanz, mit Erläuterungen, Freiburg

[7] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Alt-lasten (BBodSchG) v. 17. März 1998, BGBl I 1998, 502

[8] Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –BNatSchG) v. 29.07.2009, BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist

[9] Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvor-sorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) vom 13. Dezember 20051) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 449, 471)

[10] Hölzinger, J., Bauer, H.-G., Berthold, P., Boschert, M. & Mahler U. (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs (5. überarbei-tete Fassung, Stand 31.12.2004)

[11] Ingenieurgesellschaft Dr. Eisele mbH (2005): Landschaftsplan der vereinbarten Verwal-tungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen. Karten zur Landschaftsentwicklung.

[12] Kreuziger, J.: Kulissenwirkung und Vögel (2008): Methodische Rahmenbedingungen für die Auswirkungsanalyse in der FFH-VP, In: Bestimmung der Erheblichkeit und Beach-tung von Summationswirkungen in der FFH-VP – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel, Vilmer Expertentagung

[13] LEL Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume Schwäbisch Gmünd (2013): Naturräume Baden-Württemberg: Hegau, Internetangebot, download Mai 2015

[14] LfU Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (Fachdienst Naturschutz) (2002): Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg, Naturschutz-Praxis, Land-schaftspflege, Merkblatt 1, Karlsruhe

[15] LfU Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (2005): Bewertung der Bio-toptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Ein-griffsregelung, Karlsruhe, abgestimmte Fassung August 2005

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- Anhang 2 - zum Gutachten Nr. 2142176 Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – Begründung Teil II: Umweltbericht – Entwurf, Stand 05.10.2015

HPC_2142176_Gu_neu2.docx

[16] LfU Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermitt-lung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung, ab-gestimmte Fassung, Karlsruhe 2005

Ergänzt durch: StadtLandFluss: Methodik zur Bewertung naturschutzrechtlicher Ein-griffe und zur Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen in der Bauleitplanung, Wolfschlugen 08/2010

[17] LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Stand De-zember 2012, Karlsruhe

[18] LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2013): Potenzielle natürliche Vegetation in Baden-Württemberg (Naturschutz – Spect-rum Themen 100), Karlsruhe

[19] Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerken-nung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Ein-griffsfolgen (Ökokonto-Verordnung – ÖKVO) vom 19. Dezember 2010

[20] Regionalverband Hochrhein-Bodensee (1998): Regionalplan 2000, Waldshut-Tiengen, Verbindlichkeit 10.04.1998

[21] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebens-räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206/7 vom 22.07.1992), geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (ABl. EG Nr. L 305/42) „FFH-Richtlinie“

[22] Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABI. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG der Kommission vom 29.07.1997, ABI. EG Nr. L 223 vom 13.08.1997 S. 9) „Vogelschutzrichtlinie“

[23] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503)

[24] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19.09.2006 (BGBl. I S. 2146)

[25] Umweltministerium Baden-Württemberg (1991): Erhaltung fruchtbaren und kulturfähi-gen Bodens bei Flächeninanspruchnahme, Reihe Luft, Boden, Abfall; Heft 10, Stuttgart

[26] Umweltministerium Baden-Württemberg (1994): Leitfaden zum Schutz der Böden beim Auftrag von kultivierbarem Bodenaushub, Reihe Luft, Boden, Abfall; Heft 28. Stuttgart

[27] Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) vom 3. Dezember 2013 (GBl. Nr. 17, S. 389), in Kraft getreten am 1. Januar 2014

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HPC_2142176_Tb_neu2.docx

ANLAGE 1

Übersichtslageplan, Maßstab 1 : 25.000

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Projekt

Bebauungsplan "Leimgrube",VolkertshausenBegründung Teil II: Umweltbericht

Darstellung

Übersichtslageplan

Auftraggeber

Gemeinde VolkertshausenPlanverfasser

HPC AGSchütte 12-16, 72108 RottenburgTel. 07472/158-0 Fax.07472/158-111

Anlage:

Maßstab:

Proj.-Nr.:

Bearb.:

gezeichn.

geprüft:

1

HPC 2142176

Name: Datum:

13.05.15

bei 28.05.15

A4

1:25.000

bei

DAS INGENIEURUNTERNEHMEN

Lage des Plangebiets

Legende

rb

0 500 1000 1500 2000 m

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HPC_2142176_Tb_neu2.docx

ANLAGE 2

Angaben zum Bestand

2.1 Bestandsplan Lebensräume/Arten, Maßstab 1 : 2.500 2.2 Bestandsbewertung Schutzgut Boden, Maßstab 1 : 2.500

Page 45: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

200 m

HPC 2142176

Name: Datum:

13.05.15

28.05.15

1:2.500

DAS INGENIEURUNTERNEHMEN

Abgrenzung des Plangebiets

37.10 Acker mit fragment. Unkrautvegetation

Kulissenwirkung des zukünftigen Ortsrands

Legende

Page 46: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

0 50 100 150 200 m

Projekt

Darstellung

Auftraggeber Planverfasser

HPC AGSchütte 12-16, 72108 Rottenburg

Tel. 07472/158-0 Fax.07472/158-111

Anlage:

Maßstab:

Proj.-Nr.:

Bearb.:

gezeichn.

geprüft:

2.2

HPC 2142176

Name: Datum:

13.05.15

bei 28.05.15

A3

1:2.500

bei

DAS INGENIEURUNTERNEHMEN

Abgrenzung des Plangebiets

Gesamtbewertung der Bodenfunktionen

gering

gering bis mittel

mittel

mittel bis hoch

hoch

Legende

Die Zahlen geben die numerische Bewertung an.

rb

Bebauungsplan "Leimgrube",VolkertshausenBegründung Teil II: Umweltbericht

Bestandsbewertung SchutzgutBoden

Gemeinde Volkertshausen

Page 47: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

HPC_2142176_Tb_neu2.docx

ANLAGE 3

Maßnahmenplan, Maßstab 1 : 1.500

Page 48: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

M1Im gesamten Gebiet gelten: M6 M9

Page 49: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

HPC_2142176_Tb_neu2.docx

ANLAGE 4

Detailbilanz

4.1 Detailbilanz Biotoptypen 4.2 Detailbilanz Schutzgut Boden

Page 50: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

HPC 2142176, Anlage 4.1, Seite 1

Detailbilanz Biotoptypen

Erläuterungen zur Bewertung s. Textteil

Bezeichnung ca. [m2] WertstufeBiotop-

wertÖko-

punkte

Acker 34.890 37.10 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation sehr gering 4 139.560

Grünland 5.51033.41/45.40b

Fettwiese mittlerer Standorte,Streuobstbestand auf mittelw. Biotoptypen (+5)x 0,9 da lückiger Bestand

mittel 16 88.160

Wege 160 60.21 Straße sehr gering 1 160

550 60.23 Schotterweg sehr gering 2 1.100

1.150 60.25 Grasweg gering 6 6.900

Geltungsbereich 42.260 Summe 235.880

Fläche Bestand im Geltungsbereich "Leimgrube"

Ausgangsbiotop

2142176_EAB-Leimgrube_2015-09-24.xlsx

Page 51: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

HPC 2142176, Anlage 4.1, Seite 2

Bezeichnung ca. [m 2] WertstufeBiotop-

wertÖko-

punkte

Nutzung als Wohnbaufläche

12.050 60.10Von Bauwerken bestandene Fläche*(völlig versiegelter Platz / Gebäude)

sehr gering 1 12.050

1.340 60.23Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter** (Zufahrt, Stellplatz etc.)

sehr gering 2 2.680

17.220 60.63 Mischtyp von Nutz- und Ziergarten gering 6 103.320

45.30a

91 einheimische Bäume auf geringwertigen Biotoptypen (Gärten)91 x 6 x (StU 18/20 cm + 50/80 cm )= 91 x 6 x 84 (Mittelwerte)

6 45.864

Verkehrsflächen 6.210 60.21 Straße, Gehweg sehr gering 1 6.210

200 60.23Öffentliche Stellplätze (mit wasser- gebunderner Decke, Kies oder Schotter)

sehr gering 2 400

430 60.23 Weg (mit Schotterrasen) sehr gering 2 860

Grünflächen 1.480 60.50 Öffentliche Grünflächen, Spielplatz sehr gering 4 5.920

45.30a

28 einheimische Bäume auf geringwertigen Biotoptypen (Grünflächen)28 x 6 x (StU 18/20 cm + 50/80 cm ) = 28 x 6 x 84 (Mittelwerte)

6 14.112

1.030 33.20Grünfläche Retentionsfläche(Nasswiese, Abschlag da Entwicklung aus Acker)

mittel 14 14.420

2.30033.41/45.40b

Fettwiese mittlerer Standorte,Streuobstbestand auf mittelw. Biotoptypen (+5)x 0,9 da lückiger Bestand

mittel 16 36.800

Geltungsbereich 42.260 Summe 242.636

Es besteht ein Kompensationsüberschuss von (in Punkten): 6.756

Zielbiotop

Fläche Planung im Geltungsbereich "Leimgrube"

*GRZ 0,35, Überschreitung bis 25 % zulässig** Annahme: 50% der Nebenanlagen/Stellplätze

2142176_EAB-Leimgrube_2015-09-24.xlsx

Page 52: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

HPC 2142176, Anlage 4.1, Seite 3

Bezeichnung ca. [m²] WertstufeBiotop-

wertÖko-

punkte

Bestand vor der Maßnahme

4.050 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte mittel 13 52.650

Entwicklung durch die Maßnahme

4.05041.10/ 41.20

Feldhecke mittlerer Standorte hoch 17 68.850

16.200

Bezeichnung ca. [m²] WertstufeBiotop-

wertÖko-

punkte

Bestand vor der Maßnahme

1.400 36.50Magerrasen basenreicher Standorte x 0,8 da mäßig beeinträchtigt durch Tritt, Eutrophierung und Verbuschung

hoch 24 33.600

Entwicklung durch die Maßnahme

1.400 36.50 Magerrasen basenreicher Standorte hoch 30 42.000

8.400

Bezeichnung ca. [m²] WertstufeBiotop-

wertÖko-

punkte

Feldhecke (Teil) 480 41.20 Feldhecke hoch 17 8.160

Verbundachse 480 35.20 Saumvegetation trockenwarmer Standorte hoch 28 13.440

5.280Ausgleichswert

FlächeExterne Ausgleichsmaßnahme

Entwicklung einer Entwicklungsachse Magerwiese Flst. Nr. 2158

Ausgangs-/Zielbiotop

FlächeExterne Ausgleichsmaßnahme

Strauchpflanzungen Wiechser Steig (Öko-Konto)

Ausgangs-/Zielbiotop

Ausgleichswert

Ausgleichswert

FlächeExterne Ausgleichsmaßnahme

Aufwertung des Magerrasen-Biotops Nr. 8119-335-1155

Ausgangs-/Zielbiotop

2142176_EAB-Leimgrube_2015-09-24.xlsx

Page 53: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

HPC 2142176, Anlage 4.1, Seite 4

Bezeichnung ca. [m²] WertstufeBiotop-

wertÖko-

punkte

Aufgabe von Bauplätzen Teil "West"

1.970 60.10Von Bauwerken / Nebenanlagen bestandene Fläche (völlig versiegelter Platz)

sehr gering 1 1.970

1.750 60.63 Mischtyp von Nutz- und Ziergarten gering 6 10.500

Entwicklung Feldgehölz

3.720 41.10 Feldgehölz, strukturreich hoch 19 70.680

Aufgabe von Bauplätzen Teil "Ost"

1.000 60.10Von Bauwerken /Nebenanalge bestandene Fläche (völlig versiegelter Platz)

sehr gering 1 1.000

880 60.63 Mischtyp von Nutz- und Ziergarten gering 6 5.280

Entwicklung Feldgehölz

1.880 41.10 Feldgehölz, strukturreich hoch 19 35.720

Aufgabe Gärten, Teil "Süd"

4.250 60.63 Mischtyp von Nutz- und Ziergarten gering 6 25.500

Entwicklung Feldgehölz

4.250 41.10 Feldgehölz, strukturreich hoch 19 80.750

142.900

Kompensationsüberschuss 6.756

Öko-Kontomaßnahme 16.200

Aufwertung Biotop 8.400

Verbundachse Trockensaum 5.280

Aufhebung B-Plan Fabrikgut 142.900

Ausgleichsüberschuss 179.536

Ausgleichswert

FlächeExterne Ausgleichsmaßnahme

Teilaufgabe Bebauungsplan "Fabrikgut"

Ausgangs-/Zielbiotop

2142176_EAB-Leimgrube_2015-09-24.xlsx

Page 54: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

Gutachten-Nr. 2142176, Anlage 4.2

Detailbilanz Schutzgut Boden

Aktuelle Nutzung Fläche F Zukünftige Nutzung BvE BnE

ca. [m 2] Wertstufe Wertstufe [Bodenwerteinheiten] Ökopunkte

17.110Überbauung (Gebäude, Nebenanlagen, Straße)*

2,67 0,00 45.684 182.735

1.410Teilversiegelung (Stellplätze, Wege, Nebenanlagen)**

2,67 0,50 3.060 12.239

1.150Überbauung (Gebäude, Nebenanlagen, Straße)*

2,33 0,00 2.680 10.718

130Teilversiegelung (Stellplätze, Nebenanlagen)**

2,33 0,50 238 952

Summe 19.800Summe KB Eingriff (Versiegelung) 193.453

Beeinträchtigung*** 13.190

Kompensation Fläche F Zukünftige Nutzung BnM BvM

ca. [m 2] Wertstufe Wertstufe [Bodenwerteinheiten] Ökopunkte

Aufgabe Bauplätze Fabrikgut, Teil "West"

1.970 Entsiegelung (16 Ökopunkte/m²) 31.520

Aufgabe Bauplätze Fabrikgut, Teil "Ost"

1.000 Entsiegelung (16 Ökopunkte/m²) 16.000

AusgleichsmaßnahmeSchutzgutübergreifende Anrechnung von Öko-Punkten

179.536

Summe KW 227.056

E/A Bilanz (KB-KW) 33.603

Erläuterungen BvE Bewertung vor dem EingriffBnE Bewertung nach dem EingriffKB Kompensationsbedarf in Bodenwerteinheiten (BWE)BnM Bewertung nach der MaßnahmeBvM Bewertung vor der MaßnahmeKW Kompensationswirkung in Bodenwerteinheiten (BWE)

*GRZ 0,35, Überschreitung bis 25 % zulässig

*** rechnerische Minderung der Bodenfunktionen durch Teilversiegelung (kein Eingriff)

** Annahme: 50% der Nebenanlagen/Stellplätze

KompensationsbedarfKB = F x (BvE-BnE)

KompensationswirkungKW = F x (BnM-BvM)

natürlich anstehende Böden (Flst. Nrn. 2168, 2169 (überplanter Teil), 2183, 2186 (überplanter Teil))

natürlich anstehende Böden (Flst. Nr. 2166)

2142176_EAB-Leimgrube_2015-09-24.xlsx

sd
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HPC_2142176_Tb_neu2.docx

ANLAGE 5

Externe Ausgleichsmaßnahmen

5.1 Verbundachse trockener Standorte, Flurstück Nr. 2158, Maßstab 1 : 1.000 5.2 Aufhebung Bebauungsplan Fabrikgut

Page 56: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

Projekt

Bebauungsplan "Leimgrube",VolkertshausenBegründung Teil II: Umweltbericht

Darstellung

Externe Ausgleichsmaßnahme:Verbundachse trockener Standorte(Flurstück Nr. 2158)

Auftraggeber

Gemeinde VolkertshausenPlanverfasser

HPC AGSchütte 12-16, 72108 Rottenburg

Tel. 07472/158-0 Fax.07472/158-111

Anlage:

Maßstab:

Proj.-Nr.:

Bearb.:

gezeichn.

geprüft:

5.1

HPC 2142176

Name: Datum:

16.07.15

bei 16.07.15

A4

1:1.000

bei

DAS INGENIEURUNTERNEHMEN

rb

30 45 60 m

Geltungsbereich B-Plan Leimgrube

Biotop (§ 30 BNatSchG)

Herstellen einer Verbundachse trockener Standorte

Flurst.Nr. 2158

abschnittsweise Gehözlpflege

extensive Pflege

Gehölzrodung/Entwickl. Saum

Legende

Page 57: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

HPC 2142176, Anlage 5.2, Seite 1

HPC_2142176_Anl_5-2.docx

Externe Ausgleichsmaßnahme: Rücknahme Bebauungsplan „Fabrikgut“

Abbildung 1: Darstellung der Teilbereiche des B-Plans „Fabrikgut“

Teil „Ost“

Teil „West“

Teil „Süd-a“

Teil „Süd-b“

Page 58: Bebauungsplan „Leimgrube“, Volkertshausen – … · „Leimgrube“ und „Ob der Brunnenwiese“ (s. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungs-

HPC 2142176, Anlage 5.2, Seite 2

HPC_2142176_Anl_5-2.docx

Der Bebauungsplan Fabrikgut umfasst eine Fläche von ca. 12.500 m². Er gliedert sich in vier Teilbereiche (s. Abbildung 1): Teilbereich Fläche (ca. m²) Festgesetzte Nutzung

West 1.880 Wohngebäude, Nebenanlagen und Gärten

Ost 3.720 Wohngebäude, Nebenanlagen und Gärten

Süd-a 4.250 Gärten

Süd-b 2.650 überplant mit Straße/Gebäuden

Gesamtfläche 12.500

Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung liegen nicht vor. Aus dem vorliegenden zeich-nerischen Teil des Bebauungsplans und den Festsetzungen der umliegenden Bebauungs-pläne zum Maß der baulichen Nutzung wird für den Bebauungsplan eine GRZ 0,35 abgeleitet. Diese darf gem. § 19 BauNV für Nebenanlagen um bis zu 50 % überschritten werden. Die zulässige Versiegelungsrate in den Teilbereichen West und Ost beträgt demnach ca. 53 %. Die Rücknahme des Bebauungsplans betrifft die Teilbereiche West, Ost und Süd-a. Die Rück-nahme wird wie folgt angerechnet:

Für das Schutzgut Arten und Lebensräume werden Gebäude, Nebenanlagen und Gär-ten zugunsten des tatsächlich entwickelten Feldgehölzes zurückgenommen.

Für das Schutzgut Boden wird eine faktische Entsiegelung der zulässigen versiegelten Flächen angenommen. Dies entspricht gem. Ökokonto-Verordnung einem Punktege-winn von 16 Ökopunkten/m².

(Hinweis: Nach den Angaben der Bodenbewertung des LGRB liegen hier insgesamt hochwertige Böden, Wertstufe 4, vor.)

Die Bilanzierung der Ökopunkte für die Rücknahme des Bebauungsplans Fabrikgut ist in den ergänzten Anlagen 4.1 und 4.2 angegeben:

Für das Schutzgut Arten und Lebensräume können insgesamt 142.900 Ökopunkte er-reicht werden.

Hinweis: Die Fläche Süd-a wurde anteilig mit 25.000 Ökopunkten bereits im Umwelt-bericht vom 17.07.2015 angerechnet.

Die Entsiegelung wirkt sich mit 47.520 Ökopunkten positiv auf das Schutzgut Boden aus.

Die für einen vollständigen Ausgleich des Bebauungsplans „Leimgrube“ erforderlichen Öko-punkte werden aus der Rücknahme des Bebauungsplans „Fabrikgut“ angerechnet. Die über-schüssigen Ökopunkte werden dem Ökokonto der Gemeinde Volkertshausen gutgeschrie-ben: Ausgleichsdefizit „Leimgrube“ vom 17.07.2015 131.817 Ökopunkte

Ökopunkte aus Rücknahme Fabrikgut Restanteil Süd-a so-wie Teile West und Ost

165.420 Ökopunkte

Überschuss für das Ökokonto Volkertshausen 33.603 Ökopunkte