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Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) Derzeitige Strategien der BGE-Bewegungen zur Realisierung einer Einführung (Ulli und Klaus Sambor) 16. Sept. 2015

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Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

Derzeitige Strategien der BGE-Bewegungen zur Realisierung einer Einführung

(Ulli und Klaus Sambor)16. Sept. 2015

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VON DER EINFÜHRUNG EINES

BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMENS KÖNNTE DIE GESAMTE

WELTBEVÖLKERUNG PROFITIEREN

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Überblick

1. Grundsätzliches zum BGE 2. Maribor (19. - 22. März 2015) 2.1 Europäische Konferenz: Soziale Ungleichheit und BGE 2.2 „3. Unconditional Basic Income Europe“ (UBIE) 3. „8. Internat. Woche des Grundeinkommens“ (Sept.2015) 4. Europäische Konferenz in Budapest (20. - 21. Nov.2015) 5. „4. UBIE Meeting“ in Maastricht (Ende Jän. 2016) 6. Weltkonferenz Basic Income Earth Network (BIEN) im Juni 2016 in Seoul

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1. Grundsätzliches zum BGE

Was ist ein emanzipatorisches BGE? BGE – ein wichtiger Schritt zur Veränderung Das BGE soll eine umverteilende Wirkung von Reich zu Arm haben Entkopplung von Erwerbsarbeit und Existenzsicherung Anerkennung muss auch unabhängig von Erwerbsarbeit erfahrbar sein Das BGE leistet einen Beitrag zur … Weitere Aspekte des BGEs Vorteil bezüglich Arbeit für alle ArbeitgeberInnen KleinunternehmerInnen Ein-Personenbetriebe KünstlerInnen und Kreative Erwerbsarbeitslose ArbeitnehmerInnen Abgrenzung zu anderen BGE-Modellen Mögliche Realisierung Finanzierungsmodell

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WAS IST EIN EMANZIPATORISCHES BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN?

Es ist eine staatliche Zahlung, die jeder Mensch von Geburt bis zum Lebensende monatlich erhält

(Menschenrecht).

Die vier Kriterien: bedingungslos allgemein personenbezogen existenz- und teilhabesichernd

Das BGE ersetzt nicht die Sozialleistungen in den Bereichen öffentlicher Infrastruktur (Verkehr, Wasser, Energie, Wohnen etc.) und Daseinsvorsorge (Bildung, Gesundheit, Betreuung etc.).

„Der Runde Tisch – Grundeinkommen“ (Österreich) ist ein Zusammenschluss unterschiedlicher Vereine, Initiativen und Personen, die sich für dieses emanzipatorische BGE einsetzen.

Das BGE wird nicht nur europaweit, sondern weltweit angestrebt.

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Das BGE ist ein Schritt in Richtung einer Gesellschaft, in der die Menschen frei und selbstbestimmt leben und tätig sein können.

Daher muss eine emanzipatorische Form des Grundeinkommens in einer Höhe über der Amutsgefährdungsschwelle ausgezahlt werden und darf an keine Bedingungen gekoppelt sein.

Wir erachten das BGE als ein Mittel zur Realisierung des Rechtes auf soziale Sicherheit, unabhängig davon, ob Menschen etwas „leisten“ oder nicht.

Es geht darum, für alle ein menschenwürdiges Leben zu sichern.

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BGE – ein wichtiger Schritt zur Veränderung

Ein BGE ist ein Baustein im Transformationsprozess mit dem Ziel, ein „gutes Leben für alle“ zu schaffen.

Es muss von gesellschafts-, wirtschafts- und bildungspolitischen Maßnahmen begleitet werden und ist selbst nur eine Übergangslösung in eine Gesellschaft, in der für alle von allem genug da ist.

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Das BGE soll eine umverteilende Wirkung von Reich zu Arm haben.

Die erwähnte Umverteilung ist deshalb notwendig, weil im derzeitigen

Wirtschafts- und Finanzsystem die Schere zwischen Arm und Reich systembedingt ständig wächst, wenn nicht gegensteuernde Rahmenbedingungen geschaffen und eingesetzt werden, die dies verhindern.

Die Reichen werden dadurch keineswegs arm, es wird nur die derzeit schon viel zu weit geöffnete Kluft verringert.

Ist es nicht das Selbstverständlichste in einer Gemeinschaft, dass die

Grundbedürfnisse jedes Einzelnen abgedeckt werden?

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Die ökonomische Basis des Wohlstands ist Ergebnis des über lange Zeit gewachsenen produktiven Wissens und Könnens.

An diesem und den in der Wirtschaft benutzten Ressourcen (Produktionsmitteln, Kapital, Natur …) sollen alle Menschen Anteil haben.

Wer sie im gegenwärtigen Wirtschaftssystem nutzen will, ist zu einer Abgeltung an die Gemeinschaft verpflichtet, u.a. durch die Mitfinanzierung des BGE.

So trägt das BGE zu einer gerechteren Verteilung bei. Es verringert die immer größer werdenden Einkommens- und Vermögensunterschiede (siehe Finanzierung) und kann dadurch einen besseren sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft bewirken.

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Entkopplung von Erwerbsarbeit und Existenzsicherung

Diese ist nötig, nachdem das Modell des Alleinverdieners mit

Normalarbeitszeit und durchgehender Erwerbstätigkeit für immer mehr Menschen nicht mehr zutrifft.

Durch eine Entkoppelung von Erwerbsarbeit und Existenzsicherung, bewirkt durch das BGE,

werden neue Formen der Selbstorganisation und kooperativen Produktion umsetzbar, die für die Entwicklung einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft nötig sind. Es werden ganz neue Lebensentwürfe für die Menschen möglich.

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Anerkennung, gesellschaftliche Stellung und Selbstwert müssen auch

unabhängig von Erwerbsarbeit erfahrbar sein.

Kinderbetreuung, Hausarbeit, Pflege, freiwillige soziale Tätigkeit, die Gestaltung sozialer Beziehungen und zivilgesellschaftliches Engagement für ökologische und soziale Ziele gelten, sofern sie unbezahlt sind, unter den derzeitigen Bedingungen als nicht wertschaffend (BIP).

Diese unbezahlten Arbeiten bilden aber das Fundament für Erwerbsarbeit und das derzeitige Wirtschaftssystem.

Eine Neuorientierung in der Bewertung jeglicher erbrachter Arbeit / Tätigkeit – ob bezahlt oder unbezahlt – ist notwendig. Das BGE bietet die Möglichkeit, bestimmte selbstgewählte unbezahlte Tätigkeiten existenzgesichert auszuüben.

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Das BGE leistet einen Beitrag zur … Sicherung der Menschenrechte auf Leben und soziale Sicherheit ohne

stigmatisierende Bedürftigkeitsprüfungen Verhinderung von Armut und ihren zerstörerischen Folgen Verringerung der Einkommensschere und Sicherung des sozialen

Friedens Verbesserung der Verhandlungsposition Lohnabhängiger und ihrer

Interessenvertretungen gegenüber ArbeitgeberInnen Vereinfachung der Verwaltung und zum Abbau unnötiger

Sozialbürokratie Befreiung von Lebensängsten (Abnahme von Dauerstress) Förderung der Gesundheit und Lebenserwartung (Abnahme von

psychischen und physischen Erkrankungen wie Depressionen, Burn-Out, Kreislauferkrankungen usw.)

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Weitere Aspekte des BGEs Ein BGE kann Einkommensarmut völlig beseitigen; aber nur dann,

wenn das Grundeinkommen bedingungslos ist, spannt es ein Netz, das tatsächlich keine Lücken mehr aufweist, durch die jemand fallen könnte.

Menschen, die derzeit geringes oder unsicheres Einkommen haben, können sich wieder zur Gemeinschaft zugehörig fühlen und sozialen Anschluss finden, statt sich vor sozialem Abstieg, bis zur Bedrohung der Existenz zu fürchten.

Die dringend nötige weitere Erwerbsarbeitszeit-Verkürzung fördert die gleichberechtigte freiwillige Teilhabe aller Menschen an Erwerbsarbeit und derzeit unbezahlter Arbeit (Arbeit „fair-teilen“ - Arbeitsumverteilung).

Auch dadurch findet eine Aufwertung der unbezahlten Arbeit statt. (Das BGE ist aber natürlich keine Abgeltung dafür.) In der Erwerbsarbeit muss das Ziel „gleicher Lohn bei gleicher Arbeit

für Mann und Frau“ unabhängig vom BGE weiter verfolgt werden.

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Nur durch eine gesicherte Existenz kann man Arbeit, die destruktiv (Schädigung der Umwelt, Ausbeutung anderer Menschen) oder unzumutbar (Arbeitsbedingungen) ist, ablehnen.

Jeder Mensch hat die Möglichkeit, sich neben seiner Erwerbsarbeit auch in Familie und Gesellschaft einzubringen (weniger Konkurrenz- und Lebenskampf, mehr Kooperation, Lebensqualität und Muße).

In Verbindung mit sozialen öffentlichen Dienstleistungen (Kindergärten usw.) bietet das BGE beiden Geschlechtern größere Entscheidungsfreiheit bei der Kombination und der biographischen Abfolge verschiedener Arbeits- und Tätigkeitsformen.

Mehr Zeitwohlstand, soziales Wohlbefinden und Wohlergehen der Kinder ist möglich.

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In einer Zeit der Überforderung, eines dramatischen Verlustes der Lebensperspektiven (vor allem bei jungen Menschen), oft hervorgerufen durch Erwerbsarbeitslosigkeit, Kürzung von Sozialleistungen und Verschlechterung der Lebensqualität (auch durch Missachtung der Ökologie), profitbestimmter Macht und des Mangels an sozialer Gleichheit ist das BGE ein Teil einer richtigen Antwort.

Neigung zu Gewalt, Kriminalität und rassistischen Vorurteilen wird abnehmen.

Autonomie für mehr Menschen, mehr demokratische Mitsprachemöglichkeit, mehr Solidarität und weniger Beurteilung nach ökonomischen Gesichtspunkten erhöht die Freiheit in Verantwortung.

.

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Das BGE bildet für jeden Menschen die ökonomische

Basis, sich eigenverantwortlich und selbstbestimmt in die Gemeinschaft einzubringen, in welcher Form und in welchem Bereich auch immer.

Mit einem BGE können wir dazu beitragen, dass Demokratie besser verwirklicht wird und Macht tatsächlich vom Volk statt vom Finanzkapital ausgeht.

Eine demokratische Gesellschaft benötigt Menschen, die sich politisch engagieren.

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Teilhabe an der Gesellschaft und mehr Möglichkeit (zeitlich und finanziell), die Gesellschaft mitzugestalten kann die Politikverdrossenheit verringern und Menschen dazu motivieren, sich aktiv einzubringen.

Die Politik selbst muss in einem demokratischen Prozess Rahmenbedingungen schaffen.

Da das BGE in Richtung Ausweitung der Entscheidungsautonomie und gegen Entwürdigung durch Zwänge wirkt, geht es als Menschenrecht weit über den Charakter einer Sozialleistung hinaus.

Das BGE erlaubt ein menschenwürdiges Leben mit mehr Gerechtigkeit, Freiheit, Solidarität, Gleichheit und Gesundheit.

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Vorteile bezüglich Arbeit für alle

Vorteile durch das BGE für „ArbeitgeberInnen“

Ihre Beschäftigten sind wirklich Mit-ArbeiterInnen, nicht nur Menschen, die sich - teils auch missmutig - einfach ihre finanzielle Existenz beschaffen müssen. Sie sind viel mehr motiviert, weil sie sich diese Arbeit selbst freiwillig ausgesucht haben.

Wer eine Arbeit macht, die Freude bereitet, wird sie in der Regel auch gut machen.

Dadurch steigt natürlich auch die Kreativität, Effizienz bzw. Produktivität.

Produzierende Betriebe dürfen, ohne stigmatisiert zu werden, rationalisieren. Evtl. eingesparte MitarbeiterInnen sind nicht ins „soziale Nichts“ entlassen, sondern in eine „sich entwickelnde Kulturlandschaft“.

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KleinunternehmerInnen: Menschen, die einen eigenen Kleinbetrieb gründen wollen oder

besitzen, haben durch finanzieller Existenzsicherung aller: weniger Risiko und größere Überlebenschancen.

Menschen, die sich trotz Existenzsicherung für eine bestimmte Erwerbsarbeit entschieden haben, zeigen eher Loyalität zu „ihrem“ Unternehmen und können zum Mitgestalten angeregt werden.

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Vorteile durch das BGE für Ein-Personen-Betriebe

Auch Ein-Personen-Betriebe haben durch Existenzsicherung mehr Chancen und weniger Risiko.

Mit dem BGE können neue Ideen verwirklicht werden, auch solche, die der „derzeitige Markt“ als „nicht rentabel“ oder „unerwünscht“ nicht zulassen würde.

Die Menschen könnten ihr Leben selbst nach ihren Vorstellungen gestalten, ohne finanzielle Existenzangst.

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Vorteile durch das BGE für KünstlerInnen und Kreative

Sie haben es oft zu Beginn ihrer „Karriere“ besonders schwer. Auch später zwischen den einzelnen Engagements bzw. Projekten

brauchen sie eine Überbrückung durch Existenzsicherung. Das bietet ihnen das BGE.

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Vorteile durch das BGE für Erwerbsarbeitslose

Hier müssen wir unterscheiden, ob sie unfreiwillig oder freiwillig keine Erwerbsarbeit haben.

Zur ersten Gruppe: Ihnen bietet das BGE eine Lebensmöglichkeit, bis sie in Ruhe eine für sie

sinnvolle Erwerbsarbeit gefunden haben. Nach starker Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit wird es auch wieder möglich sein, einen Erwerbsarbeitsplatz zu wählen.

Zur zweiten Gruppe: Sie können sich diesen Aufgaben existenzgesichert widmen, die sie für

wichtig halten, sei es Familie, Beteiligung an der Erarbeitung von zukunftsfähigen Lösungen für die Gesellschaft, eigene Weiterbildung, Muße usw.

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Vorteile durch das BGE für „ArbeitnehmerInnen“

Sie werden durch die Existenzsicherung ermutigt, für die Gesellschaft und sich sinnvolle Erwerbsarbeit zu suchen und der eigenen Berufung zu folgen.

Sie haben eine viel bessere Verhandlungsbasis gegenüber ArbeitgeberInnen. Sie können in gleicher Augenhöhe mit ihnen sprechen und gemeinsam mit Gewerkschaften erreichen, dass die Qualität der Arbeitsplätze verbessert wird, in Hinblick auf Art, Umfang und Bezahlung der Arbeit.

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Abgrenzung zu anderen BGE-Modellen

Es gibt mehrere Modelle von Grundeinkommen, die unter verschiedenen Bezeichnungen eine gewisse Ähnlichkeit aufweisen, in entscheidenden Punkten aber deutlich in Widerspruch zu unseren Intentionen stehen. Sie unterscheiden sich von unserem emanzipatorischen BGE vor allem:

im Ansatz gesellschaftspolitischer Perspektiven,

z.B. Zwang („Anreiz“) zur Erwerbsarbeit, zu geringe Höhe des BGE, Kombilohn, in der Position zu bestehenden Einrichtungen des Sozialstaates,

z.B. Verschlechterung und Privatisierung der Infrastruktur, Abschaffung fast aller Sozialleistungen,

in der Aufbringung der finanziellen Mittel,

z.B. Steuerfreiheit von Kapital und Gewinn, ausschließliche Finanzierung über indirekte Massensteuern.

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Mögliche Realisierung des BGE

Regierungen haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass allen jene

Ressourcen und Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die notwendig sind, um an der Gesellschaft umfassend teilhaben und diese mitgestalten zu können:

Jede Gesellschaft kann sich ein angemessenes BGE leisten. Die entscheidende Frage ist also, in welchem Interesse eine Regierung ihre Budgets erstellt.

Die Gewichtung in der Politik sollte zu Chancengleichheit und Verteilungs- und Geschlechtergerechtigkeit führen.

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Wer bekommt das BGE?

Alle im Land dauerhaft wohnenden Menschen haben einen

individuellen Rechtsanspruch auf ein BGE. MigrantInnen und AsylwerberInnen haben unabhängig von der

Staatsbürgerschaft nach einem noch zu definierenden Zeitraum ein Recht auf das BGE, wenn ihr Lebensmittelpunkt in Österreich ist.

Auch Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf ein BGE.

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In welcher Höhe wird das BGE ausgezahlt?

Nach den angegebenen Kriterien für das BGE, muss das BGE existenz-

und teilhabesichernd sein. Das bedeutet in Österreich derzeit (Stand 2013) 14 x jährlich: für Personen älter als 16 Jahren 1.000 Euro netto, für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren 800 Euro netto. Dieser Betrag ist sowohl bei Einführung als auch danach jährlich zu

valorisieren.

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Woher kommt das Geld für das BGE? a) Wegfallende / umzuwidmende Ausgabenb) Zusätzliche Einnahmen

(Siehe Finanzierungsmodell)

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Finanzierungsmodell für ein „Bedingungsloses Grundeinkommen“

Attac Inhaltsgruppe GrundeinkommenDiskussionspapier

Version 2013 Homepage

http://community.attac.at/grundeinkommen.html an der rechten Seite (anklicken) zwei Modellrechnungen abrufbar:

Kurzfassung: BGE_Fin.modell2013kurz.pdfLangfassung: BGE_Fin.modell_2013lang.pdf

und ein “Brutto- Netto- Rechner” für “Unselbständig Erwerbstätige”

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Die Finanzierung des BGEs erfordert eine Neuorientierung des Steuersystems

Steuergerechtigkeit: Verringerung der Schere zwischen „Reich“ und „Arm“

Staatseinnahmen: Entlastung von ArbeitseinkommenStärkere Einbeziehung von Kapitaleinkommen und Vermögen

Ressourcenverbrauch höher besteuern

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Kosten für das BGE: 114.02 Mrd.

.

Einsparungen: (21,7 + 6,75) = 28,45 Mrd.

Einsparungen durch das BGE: 21,7 Mrd.

Soziale Sicherung: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Familienbeihilfe, Ausgleichszulage, Witwen-/Witwer-Pensionen etc., welche komplett bzw. teilweise durch das BGE abgedeckt werden

Weitere Einsparungen: 6 ,75 Mrd.

Allgemeine öffentliche Verwaltung: 2,12 Mrd.Subventionen: 0,2 Mrd.Ausgabensenkungen im Gesundheitswesen: 0,76 Mrd.Bereichsüberschneidende Ausgabenreduzierung: 3,67 Mrd.

Notwendige zusätzliche Einnahmen: (114,02 – 28,45) = 85,57 Mrd.

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Die gesamten Staatseinnahmen (nach unserem Finanzierungsmodell) würden 223,2 Mrd. betragen

und setzen sich wie folgt zusammen:

(IST 2012: 137,3 Mrd.)

Sozialbeiträge insgesamt; ….............................58,3 Mrd. 26% 50,6 Mrd. 37% Lohnsteuer: ….................................................47,1 Mrd. 21% 25,0 Mrd. 18%Σ EK-,KÖST-,KEST-,sonst.Steuern; …..................38,2 Mrd. 17% 16,2 Mrd. 12%Mehrwertsteuer und Importabgaben:................. 31.4 Mrd. 14% 24,9 Mrd. 18%Verbrauchs- und sonstige Produktionsabgaben:... 25,4 Mrd. 11% 12,4 Mrd. 9%Vermögens- u. vermögenswirks. Steuern;........... 14,6 Mrd. 7% 0 0Kommunal-St. (LSSt), AFFB, sonst. LSSt.;............ 8,2 Mrd. 4% 8,2 Mrd. 6%

Daher sind die notwendigen 85,57 Mrd. ca. 39 % aller Staatseinnahmen. Mit den restlichen 61% können die bestehenden Staatsaufgaben finanziert werden.

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Grenzsteuersätze Modell 2013

 Das Bedingungsloses Grundeinkommen ist 14.000 € p.a. und steuer- und sozialversicherungsfrei

Grenz-Steuersätze für zusätzliche Einkommen ( € p.a.) Betrag von 0 bis zu 5.000 10 % Betrag von > 5.000 bis zu 15.000 25 % Betrag von > 15.000 bis zu 29.000 38 % Betrag von > 29.000 bis zu 49.000 55 % Betrag über 49.000 75 %

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Adaptierbarkeit:

Die Parameter sind derzeit so eingestellt, dass

alle, die unter 5000 Euro Brutto per Monat verdienen, durch die Einführung des BGE

einen finanziellen Vorteil haben:

das sind ca. 90% aller ÖsterreicherInnen.

Aber auch jene der restlichen 10% profitieren vom BGE (z.B. bei langer Krankheit oder Erwerbslosigkeit)

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BGE: Brutto/Netto Rechner V2.0 (derzeit nur für Unselbständig Erwerbstätige)

http://community.attac.at/grundeinkommen.html Eingabe: Werte in Euro

Bruttoeinkommen per Monat Ergebnis:Nettoeinkommen "IST" per Monat (14x)Nettoeinkommen "BGE-Modell" per Monat (14x)

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Was bleibt vom Sozialstaat?

Neben der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur und

Daseinsvorsorge bleibt der umfassende Sozialstaat, alle arbeitsrechtlichen Standards sowie die dafür nötigen Institutionen erhalten.

Situationsbezogene Unterstützungsleistungen in besonderen Lebenslagen bleiben unberührt.

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Regelung bei zusätzlichem Erwerbseinkommen

Das Gesamteinkommen setzt sich aus dem Bedingungslosen

Grundeinkommen (BGE) und zusätzlichen Einkommen (wie Arbeitseinkommen, Pensionen etc.) zusammen.

Das BGE ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Nur das zusätzliche Einkommen unterliegt nach dem neuen Attac-

Finanzierungsmodell der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Bei höheren Erwerbseinkommen neutralisiert das vorgeschlagene

Steuersystem zunehmend das BGE; ganz hohe Einkommen werden trotz BGE netto niedriger sein als heute.

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Wertschöpfungsabgabe

Eine offene Frage bezieht sich auf die Wertschöpfungsabgabe. 1) Wir werden diesen Ansatz durch Überarbeitung in unserem BGE-

Finanzierungsmodell berücksichtigen.

„Die Wertschöpfungsabgabe“ - ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Sozialkosten:

Durch die Einführung der Wertschöpfungsabgabe wird der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung nicht nur auf Basis der Lohn-/Gehalts-Summe, sondern auch an Hand des Kapitalanteils berechnet. Damit können einerseits die Abgänge in der Sozialversicherung durch die Automatisierung ausgeglichen und andererseits die Belastung für lohnintensive Unternehmungen und Dienstleistungen reduziert werden.

1) Die Idee einer Wertschöpfungsabgabe ist eine von dem damaligen österreichischen Sozialminister Alfred Dallinger vorgeschlagene Besteuerung der Wertschöpfung zur Finanzierung der Sozialkosten. Erst vor kurzem hat Minister Hundstorfer das Thema der Wertschöpfungsabgabe wieder aufgegriffen.

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2. Maribor (19. - 22. März 2015) 2.1 Europäische Konferenz: Soziale Ungleichheit und BGE

Die zu diesem Thema in 18 verschiedensten Beiträge vorgetragenen

Aspekte wurden eingehend behandelt. Studien zur Dynamik, dass die jetzigen Wirtschaftssysteme Armut zwangsläufig entstehen lassen (auch eine Studie von Richard Wilkinson zeigt, dass ungleiche Gesellschaften starke Nachteile für alle haben).

Alle Beiträge der Tagung sind unter googledrive.com abrufbar. Hier ist die gesamte „Mappe“:https://drive.google.com/folder/d/0B6WIqEEfayMeWU5lZmo2UHJ6Ukk/edit Die „Maribor files“ sind im „Folder Public Events/Maribor“ und zwar im

Bereich des oben angegebenen LINKs.

86 TeilnehmerInnen aus 19 Länder haben teilgenommen

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2.2 „Unconditional Basic Income Europe“ (3. UBIE Meeting)

Report of Decisions: Strategy Elections of the board (core group) External alliances

Future projects 8. Internationale Woche des Grundeinkommens Ausstellung Konferenz in Budapest

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Stategy 2015 – 2020

Vision for 2020: „Have UBI in at least one European Country and an EU-wide step towards an emancipatory UBI“

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Additional resolutions are adopted by consensus as part of the strategy for 2020.

● Any step towards UBI should improve the situation of the poorest and the majority

● The EU needs to be more democratic

● UBIEurope is aware, that the crisis management of the EU and their austerity policy is a severe obstacle for UBI. So we are part of the struggles to overcome them.

● UBI should improve current social welfare systems and complement public services

● UBI should reduce inequalities

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For 2015, the following 4 goals and objectives have been agreed

by consensus: Stategy 2015 – 2020

Goal 1: Levy support in the EU Institutions and stakeholders and facilitate cooperation between them

○ Get 100+ MEPs officially supporting UBI from 22 countries and 4 political groups

○ Get official support from at least 5 EU-wide NGOs including Youth, Trade Union, Human Right, Environment, Democracy

○ Get the Social Affairs Commissioner and Juncker to express their opinion about UBI

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Goal 2: Make UBI a hot topic of the mainstream world

○ Get basic income reported on 50 major media outlets

○ Get 30 personalities to sponsor us publicly

○ Get 10% of the European population to know about unconditionalal basic income

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Goal 3: Asserting the feasibility of and arguments for UBI and make it a credible & attractive alternative for Europe

○ Develop 10 detailed scenarios for EU wide steps toward Emancipatory UBI

○ Elaborate concrete proposals for EU pilot projects

○ Collect and combine detailed models for UBI at national level

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Goal 4: Activate & grow UBIEuropeand make it appealing, fun and friendly!

○ Make our diversity within the movement as a visible strength

○ Pull out our identity and make it recognisable

○ 1,000 individual members + 50 organisation members

○ Accurately report in English all major news about UBI in Europe

○ Get 300,000 likes on facebook

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Election of the Board

Chair: Barbara Jacobson (UK)Vice Chair: Lena Stark (Sweden)Vice Chair: Vahur Luhtsalu (Estonia)Treasurer: Quentin Fabri (Belgium)Secretary: Marlies Kunnen (UK)Coordinator: Stanislas Jourdan (France)

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External alliances

a) the ECI Campaign b) StopTTIP Campaign c) Social Platform d) Quantitative Easing for the People under the condition that 10 others major organisations from diverse

background/causes join such campaign. In the meantime UBIEurope shall keep publicly talking about QE for the people.

Following proposals were dropped or dismissed by lack of consensus:● Requesting membership to EAPN● Join Reduction in Working Hours campaign as presented

by Attac Germany

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Future Projects

„8. Internationale Woche des Grundeinkommens“ In dieser Woche vom 14. - 20. Sept. 2014 werden weltweit

BGE-Veranstaltungen durchgeführt. Die weltweite Koordination hat Christof Lammer (Österreich) übernommen.

In Österreich werden nach dem „Aufruf zur Beteiligung“ bis

zum 14. August 2015 Veranstaltungen in einem eigenen Flyer gesammelt. Dieser Flyer kann dann vom RTG angefordert oder von www.pro-grundeinkommen.at abgerufen werden.

Zur Bewerbung dieser Woche ist ein „Sommerfest – Grundeinkommen“ im Juni 2015 in Wien abgehalten worden, und es wird eine BGE-Kino-Kampagne durchgeführt werden.

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Creating an European exhibition on UBI?

The ideaAn exhibition– that highlights the idea of UBI, the chances it provides and

the factors for its realization– that gives a clear European perspective for both a basic

income implemented on national levels and on EU level– that is translated in as many languages as possible– that can be used by each national or local group for activities

in their relevant contexts

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It helps to build the movement

By finding a common way of presenting UBI, we can take it as a learning Process:

– What does UBI mean in different EU countries?– What are our different approaches as activists within UBIE?– What might be a common ground or strategy for a UBI in Europe apart

from what is mentioned in our charta?– We learn to cooperate with long distances, different languages and diverse

cultural backgrounds.

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It helps to spread the message

We create a shared product for use infurther activities in the coming years, like

– guest exhibitions in libraries, universities, schools, citizen halls, sociocultural centres– street-art , road-shows, open-air events– lectures, workshops, panel dicussions

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What do we have to decide firstabout the exhibition?

– primary target group– type of exhibition (art, information, graphics, interactive,

media selection ...)– way of distribution (copies for local use vs. single travelling

exhibition)

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What do we need to start?

– 3 people as a core group to coordinate the process– 4-7 people for the broader team who bring in certain skills or interests and take responsibility for specific tasks– a broader community that helps with ideas, input, quality

assurance and contacts– time-frame for the project, e.g. 2 years

Contact: Rainer Ammermann, Hamburg, [email protected], +494031819340

Von Österreich nimmt Stephanie Götzl teil.

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4. Europäische Konferenz in Budapest (20. - 21. Nov.2015)

Diese europäische Konferenz wird von Ungarn organisiert (Evamaria Langer-Lombardy und ihre Gruppe).

Das vorläufige Thema lautet:

UBI is the inevitable solution: Freedome – Equality – Unconditional Basic Income

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5. „4. UBIE Meeting“ in Maastricht (Ende Jän. 2016)

Hier ist noch viel offen. Sicher wird über die geplanten Pilotprojekte in den Niederlanden diskutiert werden.

Zu einem Tagesordnungsvorschlag können wir „inputs“ geben.

z.B. ist die Frage, wie nun die neue Vorschrift für eine Europäische BürgerInnen-Initiative aussieht; welche unserer 12 Forderungen an eine neue Vorschrift sind erfüllt worden?

z.B. Sollen wir 2017 eine zweite Europäische BürgerInnen-Initiative vorschlagen, und wenn ja, wie soll der Vorschlag genau aussehen?

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6. Weltkonferenz Basic Income Earth Network (BIEN)

im Juni 2016 in Seoul

Auch zu diesem Punkt ist noch viel offen: Auf Grund eines Vorschlages von Christof Lammer denkt man an eine livestream-Übertragung, da die Teilnahme in Seoul für viele nicht möglich sein wird.

Ausgehend von Deutschland liegt bereits ein Antrag vor, zu dem Österreich bereits seine Unterstützung zugesagt hat, der die weltweite Festschreibung unserer 4 Kriterien für ein emanzipatorisches BGE verlangt.

In dieser weltweiten Konferenz wird wieder ein aktueller Überblick gegeben werden, wie es in allen Kontinenten bezüglich BGE aussieht.