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Dachlatte 5d 5d 10d 10d 5d 7d 50 Konterlatten BEFESTIGUNG VON KONTER-, DACHLATTEN UND SCHALUNGEN OHNE RECHNERISCHEN NACHWEIS THEORIE PRAXIS

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BEFESTIGUNG VON KONTER-, DACHLATTEN UND SCHALUNGEN OHNE RECHNERISCHEN NACHWEIS

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Alle Informationsbroschüren von ITW Befestigungssysteme

■ Korrosionsschutz bei der Befestigung von Dach- und Konterlatten

■ Befestigung von Metallhaften

■ Konter- und Dachlatten mit rechnerischem Nachweis

■ Hinweise zum Balistiknagel

■ Hinweise zum Jumbowellennagel

■ „Eurocode 5. Normen und Regeln im Überblick“ – allgemeine Grundlagen für Verbindungsmittel

■ Befestigung von Konter-, Dachlatten und Schalungen ohne rechnerischen Nachweis

Die Information in diesem Heft ist eine Zusammenfassung bestehender Regeln und Normen zum Thema Verbindungs-mittel. Sie basiert auf den unten aufgeführten Quellen. Alle in den Tabellen genannten Verbindungsmittel beziehen sich ausschließlich auf ITW-Produkte.

Text: Klaas Gümmer, ITW Befestigungssysteme GmbH

Stand: März 2015

Quellen: „Hinweise „Holz und Holzwerkstoffe“ des ZVDH, Ausgabe 01-2015 DIN EN 1995-1-1:2010-12 und DIN EN 1995-1-1/NA:2013-08

Diese Schrift einschließlich aller Inhalte ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Re-produktion (auch auszugsweise) in irgendeiner Form sowie Verbreitung mit Hilfe elektronischer Systeme jeglicher Art ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ITW Befestigungs systeme GmbH, Carl-Zeiss-Straße 19, 30966 Hemmingen untersagt. Die Benutzung dieser Schrift und die Umsetzung der darin enthaltenen Informationen erfolgt aus-drücklich auf eigenes Risiko. Die ITW Befestigungssysteme GmbH, Carl-Zeiss-Straße 19, 30966 Hemmingen und deren Autoren können für etwaige Unfälle und Schäden jeder Art, die sich bei der Umsetzung der in dieser Schrift aufgeführten Informationen ergeben (z. B. aufgrund fehlender Sicherheits- hinweise), aus keinem Rechtsgrund eine Haftung überneh- men. Ferner übernehmen sie keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit des Textes oder eventuelle

Druckfehler.

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1. Allgemeines

Für die Befestigung von Konter- sowie Dachlatten auf Sparren binder gelten diverse Regelwerke. Neben Parametern wie Tragfähigkeit, Statik, etc. wird dort auch die Montage sicherheit berücksichtigt, da es zu Arbeitsunfällen aufgrund gebrochener Dachlatten kommen kann. Dieser Praxis-Tipp nimmt ausschließ-lich Bezug auf die aktuellen ZVDH-Richtlinien, die sich wiederum auf den derzeit geltenden EC5 samt Nationalem Anhang beziehen. Generell dürfen Verbindungsmittel unter bestimmten Bedingungen ohne rechnerischen Nachweis für die Befestigung verwendet werden. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so muss immer ein rechnerischer Nachweis für die Dach- / Konterlatte, Schalung und für das Verbindungsmittel geführt werden.

2. Allgemeine Voraussetzungen für Holzbauteile, Verbindungsmittel sowie Dachkonstruktionen

■ Konterlatten und Dachlatten müssen gemäß EN 14081-1 sortiert sein oder mindestens der Nadelholzgüte S10 entsprechen und ≥ 24 mm dick bzw. ≥ 48 mm breit sein. Darüber hinaus sind Latten Holzbauteile mit einer maximalen Dicke von 40 mm und einer maximalen Breite von 80 mm.

■ Die Dicke von tragenden Schalungen muss min-destens 24 mm und die Breite ≤ 16 cm betragen, bei Holzwerkstoffplatten gilt d ≥ 22 mm (z.B. Sperrholz, OSB, Spanplatte).

■ Die Einbaufeuchte der Hölzer darf nicht höher als 20% und die Rohdichte muss ≥ 350 kg/m³ sein.

■ Sparrenabstand bis maximal 1,00 m.

■ Abstand der Dachlatten untereinander bis maximal 0,40 m.

■ Holzbauteile dürfen keine weitere statische Funktion (z. B. Aussteifung) haben als die Ab- tragung von Schnee-, Dach- und Windlasten sowie von Einwirkungen aus dem Arbeitsbetrieb. Die Befestigung muss unter Einhaltung der gültigen Randabstände erfolgen.

Befestigung von Konter-, Dachlatten und Schalungen ohne rechnerischen Nachweis

Wind

Eigengewicht

Arbeitsbetrieb

Schnee

Konterlattung

Dachlattung

Holzwerkstoffplatte

Schalung

Winddichtebene

Sparren

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2. Allgemeine Voraussetzungen (Fortsetzung)

■ Nägel müssen der EN 14592 entsprechen und eine Mindestzinkschichtdicke von 12 μm aufwei-sen, was z.B. mit den Paslode GalvPlus®-Nägeln erfüllt ist.

■ Klammern müssen der EN 14592 entsprechen, für Schalungen eine Mindestzinkschichtdicke von 12 μm aufweisen und sollten für die Befestigung von Konterlatten und Dachlatten in nichtrostendem Stahl ausgeführt werden. Die Befestigung sollte in einem 45° Winkel zur Holzfaserrichtung erfolgen.

■ Die Anwendung von Holzschutzmitteln bei Dachbauteilen ist nicht erforderlich. Kommt aber doch chemisch geschütztes Holz zum Einsatz, sollten Verbindungsmittel aus nichtrostendem Stahl verwendet werden, damit Korrosion nicht auftreten kann.

■ Die Mindesteindringtiefe (s) beträgt für: Glattschaftige Nägel 12d Klammern 14d Rillennägel 8d

■ Bei Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen dürfen diese für die erforderliche Eindringtiefe (s) nur angesetzt werden, wenn jedes Brett bzw. jede Platte ausreichend befestigt ist und die Nenndicke mindestens 24 mm bei Holz und 22 mm bei Holzwerkstoffen beträgt (siehe Beispiele rechts).

■ Die Bemessung für die richtige Befestigung von Konterlattung, Dachlattung und Schalung erfolgt gemäß den 4 Windzonen in Deutschland.

s s

Konterlatte auf 24 mm Schalung

Bei direkter Befestigung der Schalung, beginnt die erforderliche Eindringtiefe (s) schon in der Schalung.

■ Konterlatten

■ Schalung

■ Sparren

s s

Konterlatte auf 18 mm Schalung

Trotz direkter Befestigung der Schalung, beginnt die erforderliche Eindringtiefe (s) erst im Sparren.

■ Konterlatten

■ Schalung

■ Sparren

Quelle: Wikipedia

Wind

Eigengewicht

Arbeitsbetrieb

Schnee

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3. Ausführung

■ Jede Konterlatte ist gemäß Tabelle 1 auf dem Sparren zu befestigen.

■ Für Konterlatten über Aufsparrendämmsystemen oder Holzwerkstoffplatten mit Rohdichte ≤ 350 kg/m³ ist ein rechnerischer Nachweis erforderlich (siehe Herstellerangaben oder unter http://www.itw-aufsparrendaemmung.de).

■ Konterlatten dürfen mit Unterbrechungen verlegt werden.

■ Dachlatten sind so anzubringen, dass zwei volle Kanten auf dem Auflager aufliegen.

■ Jede Dachlatte ist gemäß Tabelle 2 an jedem Kreuzungspunkt am Auflager mit geeigneten Befestigungsmitteln zu befestigen, wobei an Stößen nur ein Rillennagel erfor derlich ist.

■ Lattenstöße können direkt auf dem Sparren, einem breiten Konterbrett bzw. -bohle, zwei parallel angeordneten Konterlatten oder mit bauaufsicht-lich zugelassenen Stoßverbindern ausgeführt werden.

Mindesteindringtiefe Ø 2,8 = 35 mm und Ø 3,1 = 40 mmBemessungswerte Ø 2,8 = 520 N, Ø 3,1 = 670 N (bei kmod = 1,0)

ITW empfiehlt den Einsatz von gerillten Nägeln. Bei Verwendung von glatten Nägeln wenden Sie sich bitte an unseren Fachberater.

* Bei Verwendung von 2x RiNa 3,1 x 80 ist eine Dachlatte mit Breite ≥ 53 mm erforderlich.

** Hier dürfen alternativ 2x RiNa 2,8 x 63 verwendet werden (in WZ 2 nur Binnenland).

*** Nur bis zu einer Gebäudehöhe ≤ 10 m

Mindesteindringtiefe: Ø 2,8 = 24 mm, Ø 3,1 = 30 mm

Bemessungswerte: Ø 2,8 = 340 N, Ø 3,1 = 600 N (bei kmod = 1,0)

Mindesteindringtiefe bei Aufsparren- dämmung: RiNa 2,8 x 63 = 23 mm

Tabelle 1: Befestigung von Konterlatten unter Dachlatten pro m (Gebäudehöhe ≤ 18 m)

Tabelle 2: Befestigung von Dachlatten je Auflager (Gebäudehöhe ≤ 18 m).

Bei Gebäudehöhen ≤ 10 m kann es zu wirtschaftlicheren Lösungen kommen.

Windzone Sattel- und Walmdach Pult- und Flachdach

1 3x RiNa 2,8 x 75 3x RiNa 2,8 x 75

2 3x RiNa 2,8 x 75 4x RiNa 2,8 x 75

3 4x RiNa 2,8 x 75 4x RiNa 3,1 x 80

4 4x RiNa 2,8 x 75 5x RiNa 3,1 x 80

Auflagerabstand Windzone Sattel- und Walmdach Pultdach

≤ 0,8 m(DL ≥ 30/50)*

1 RiNa 2,8 x 75** RiNa 3,1 x 80**

2 RiNa 3,1 x 80** 2x RiNa 3,1 x 80**

3 2x RiNa 3,1 x 80 2x RiNa 3,1 x 80

4 2x RiNa 3,1 x 80 2x RiNa 3,1 x 80

≤ 1,0 m(DL ≥ 40/60)

1 RiNa 3,1 x 80** RiNa 3,1 x 80**

2 2x RiNa 3,1 x 80** 2x RiNa 3,1 x 80

3 2x RiNa 3,1 x 80 2x RiNa 3,1 x 80

4 2x RiNa 3,1 x 80 2x RiNa 3,1 x 80***

Konterlatte

Aufsparren-dämmung

4030

25

Dachlatte

2x RiNa 2,8 x 63

Sparren

Beispiel Aufsparren- dämmung: Befestigung von Dachlatten

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3. Ausführung (Fortsetzung)

Bei der Befestigung von Dachlatten muss in einen beanspruchten und einen unbeanspruchten Rand unterschieden werden. Allgemein sind die Randab-stände nach EC5 wie folgt einzuhalten:

Bei einem Dachlattenstoß müssen die Mindestrand-abstände eingehalten werden:

Von den Randabständen kann bei Dachlatten und Schalungen als Unterlage von Dachdeckungen / Dachabdich-tungen abgewichen werden, wenn das Holz nicht spaltet und eine dauerhafte Verbindung gewährleistet ist.

Alternativ dürfen in allen Fällen 2x haubold HD 7965 CNK oder 2x RiNa 2,8 x 75 verwendet werden.

Tabelle 3: Befestigung von Schalungen je Auflager (Gebäudehöhe ≤ 25 m).

Auflagerabstand Windzone Sattel- und Walmdach Pult- und Flachdach

≤ 0,8 m(Dicke ≤ 26 mm)

1 2x Na 2,8 x 65 2x Na 3,1 x 80

2 2x Na 2,8 x 65 2x Na 3,1 x 80

3 2x Na 2,8 x 65 3x Na 3,1 x 80

4 2x Na 2,8 x 65 3x Na 3,1 x 80

≤ 1,0 m(Dicke ≤ 32 mm)

1 2x Na 3,1 x 80 3x Na 3,1 x 80

2 2x Na 3,1 x 80 3x Na 3,1 x 80

3 3x Na 3,1 x 80 4x Na 3,1 x 80

4 3x Na 3,1 x 80 4x Na 3,1 x 80

Konterlatte

Dachlatte

beanspruchter Rand

beanspruchter Rand

beanspruchter Rand

10d 10d

10d

20d

Konterlatte

Dachlatte

5d 5d

5d7d

Konterlatte

Dachlatte

5d 5d5d

5d5d

7d

Dachlatte

≥ 5d ≥ 5d≥ 10d ≥ 10d

≥ 5d

≥ 7d

≥ 50

16 16 16 16

≥ 30

Konterlatte30/50

≥ 16 ≥ 16

31 31

Dachlatte

Sparren

Konterlatten

Beispiel eines Lattenstoßes mit RiNa Ø 3,1 ohne Schalung

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4. Dachlatten mit rechnerischem Nachweis

■ Werden die oben genannten Bedingungen nicht einge halten, muss ein statischer Nachweis für Querschnitt und Verbindungsmittel erfolgen, was z.B. für aussteifende Dachlatten bei Nagelbrett-bindern gilt.

■ Bei diesem Nachweis sind neben dem Eigenge-wicht der Dachhaut und der allgemeinen Schnee- und Windlasten auch die Einwirkungen aus dem Arbeitsbetrieb zu berücksichtigen.

5. Besondere bauliche Maßnahmen

■ Besondere bauliche Maßnahmen beziehen sich auf die Vermeidung von Bauschäden durch holzzerstörende Pilze und Insekten. Sie sind anzuwenden, wenn die Gebrauchsklasse GK 0 (d.h. die Anwendung von Holzschutzmitteln ist nicht erforderlich) erreicht werden soll und die grundsätzlichen baulichen Maßnahmen alleine eine Zuordnung zu GK 0 nicht erlauben.

■ Die besonderen baulichen Maßnahmen der DIN 68800-2 ordnen Latten als Unterkonstruktionen von Außenwandbekleidungen, Dachlatten, Trauf-bohlen und Dachschalungen der GK 0 zu. Diese Bauteile benötigen keine weiteren Holzschutz- maßnahmen (insbesondere keinen Schutz durch Holzschutzmittel).

Statischer Nachweis für Dachlatten mit der ITW Bemessungssoftware

Statischer Nachweis für Konterlatten auf Aufsparrendämmung bzw. Unterdeckplatten unter www.itw-aufsparrendaemmung.de

Hölzer, deren Holzfeuchte im verbauten Zustand dauerhaft unter 20% beträgt, benötigen in GK 0 keinen chemischen Holzschutz.

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8ITW Befestigungssysteme GmbH

Carl - Zeiss -Straße 19

D-30966 Hemmingen

www.itw-befestigungssysteme.de

Vertrieb Schweiz

ITW haubold Paslode GmbH

Gstaadmattstraße 41

CH-4452 Iltingen

www.itw-befestigungssysteme.ch

Vertrieb Österreich

ITW Befestigungssysteme GmbH

Gutenbergstraße 4

D-91522 Ansbach

www.haubold-paslode.de

2015-I Art. Nr. 880063

Stand März 2015

Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.