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| 1 Beko Basketball Bundesliga Werbe- und Marketingrichtlinien Saison 2013/ 2014

Beko BBL-Werbe- und Marketingrichtlinien 2013/2014

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Beko Basketball Bundesliga

Werbe- und Marketingrichtlinien

Saison 2013/ 2014

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I N H A L T S V E R Z E I C H N I SI N H A L T S V E R Z E I C H N I SI N H A L T S V E R Z E I C H N I SI N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1.1.1.1. ALLGEMEINESALLGEMEINESALLGEMEINESALLGEMEINES ................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 4444

1.1 Vorbemerkungen ............................................................................................................. 4 1.2 Unzulässige Werbung ..................................................................................................... 4 1.3 Internationale Vorschriften, TV ........................................................................................... 4 1.4 Werbeträger und werbetreibende Firma ............................................................................. 4 1.5 Zulässigkeit und Möglichkeiten von Werbung ..................................................................... 5

2.2.2.2. DEFINITIONENDEFINITIONENDEFINITIONENDEFINITIONEN ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 5555

2.1 Vereinsemblem ............................................................................................................... 5 2.2 Hinweis ......................................................................................................................... 5 2.3 Logo .............................................................................................................................. 6 2.4 Herstellerlogo ................................................................................................................. 6

3.3.3.3. BEKLEIDUNG DER MANNSBEKLEIDUNG DER MANNSBEKLEIDUNG DER MANNSBEKLEIDUNG DER MANNSCHAFTENCHAFTENCHAFTENCHAFTEN .................................................................................................................................................................................................................................................................... 6666

3.1 Spielbekleidung .............................................................................................................. 6 3.1.1 Spielbekleidung und übrige Bekleidung ........................................................................... 6 3.1.2 Übrige Bekleidung ........................................................................................................ 6 3.1.2.1 Vorderseite des Warm-up-Shirts ................................................................................... 7 3.1.2.2 Rückseite des Warm-up-Shirts ...................................................................................... 7 3.1.3 Ordnungsgemäße Verwendung der Spiel- und übrigen Bekleidung...................................... 7 3.2 Zulässige Spielernummern ................................................................................................ 8 3.3 Rechte des Werbeträgers, Genehmigungspflicht .................................................................. 8 3.4 Werbung auf der Vorderseite des Spielhemds und der -hose ................................................. 8 3.5 Vorschriftsmäßige Rückseite des Spielhemds ..................................................................... 10 3.6 Mindestabstand zwischen den einzelnen Applikationen ...................................................... 11 3.7 Verwendung von Meisterschaftssternen auf der Vorderseite des Spielhemdes ......................... 11

4.4.4.4. BEKLEIDUNG UND WERBUBEKLEIDUNG UND WERBUBEKLEIDUNG UND WERBUBEKLEIDUNG UND WERBUNG DER SCNG DER SCNG DER SCNG DER SCHIEDSRICHTERHIEDSRICHTERHIEDSRICHTERHIEDSRICHTER ................................................................................................................................................................ 11111111 5.5.5.5. MASKOTTCHENMASKOTTCHENMASKOTTCHENMASKOTTCHEN ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 12121212 6.6.6.6. SPIELAUSRÜSTUNGSGEGESPIELAUSRÜSTUNGSGEGESPIELAUSRÜSTUNGSGEGESPIELAUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDENSTÄNDENSTÄNDENSTÄNDE ............................................................................................................................................................................................................................................................ 12121212

6.1 Definition Ausrüstungsgegenstände .................................................................................. 12 6.2 Werbung an den Anzeigetafeln ...................................................................................... 12 6.3 Werbung auf dem Spielball ............................................................................................ 12 6.4 Werbung an der Korbanlage und auf dem Spielbrett ......................................................... 12

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7.7.7.7. SPIELFELD UND DESSENSPIELFELD UND DESSENSPIELFELD UND DESSENSPIELFELD UND DESSEN UMGEBUNGUMGEBUNGUMGEBUNGUMGEBUNG ........................................................................................................................................................................................................................................................ 14141414

7.1 Spielfeldboden.............................................................................................................. 14 7.2 Räume um das Spielfeld ................................................................................................. 15 7.3 Werbung am Anschreibertisch ........................................................................................ 15 7.4 Zulässigkeit von Werbung hinter Anschreibertisch und Spielerbänken ................................... 15 7.5 Bandenwerbung ............................................................................................................ 15 7.6 Werbung mit LED-Videobanden....................................................................................... 16

8.8.8.8. AKUSTISCHE WERBUNGAKUSTISCHE WERBUNGAKUSTISCHE WERBUNGAKUSTISCHE WERBUNG ................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 18181818 9.9.9.9. AUFNAHME EINES SPONSAUFNAHME EINES SPONSAUFNAHME EINES SPONSAUFNAHME EINES SPONSORENNAMENS IN DEN VEORENNAMENS IN DEN VEORENNAMENS IN DEN VEORENNAMENS IN DEN VEREINSNAMENREINSNAMENREINSNAMENREINSNAMEN ........................................................................ 18181818 10.10.10.10. WERBEFLÄCHENBELEGUNGWERBEFLÄCHENBELEGUNGWERBEFLÄCHENBELEGUNGWERBEFLÄCHENBELEGUNG FÜR BBLFÜR BBLFÜR BBLFÜR BBL----SPONSORENSPONSORENSPONSORENSPONSOREN ............................................................................................................................................................................ 18181818

10.1 Logo und Titel ............................................................................................................. 18 10.2 Spielfeld .................................................................................................................... 19 10.3 TV-Bandensequenz ...................................................................................................... 20 10.4 Bälle und Ballwagen (Exklusivrecht Spalding) .................................................................. 20 10.5 Ringbefestigung, Spielbrettpolsterung und Spielbrettoberkante ........................................... 20 10.6 Ligalogo auf Spielbekleidung ........................................................................................ 20 10.7 Promotion................................................................................................................... 20 10.8 Weitere werbliche Aktivitäten in der Spielhalle ................................................................ 21 10.9 Eintrittskarten für BBL Sponsoren .................................................................................... 21 10.10 Jingles & Spots .......................................................................................................... 21 10.11 Saison- und Programmhefte, Printerzeugnisse ................................................................ 21 10.12 PR-Maßnahmen, Sponsorenboards (off air), TV-Board (on air) .......................................... 21 10.13 Internet .................................................................................................................... 22

11.11.11.11. GENEHMIGUNGSVERFAHGENEHMIGUNGSVERFAHGENEHMIGUNGSVERFAHGENEHMIGUNGSVERFAHREN, ZUSTÄNDIGKEITENREN, ZUSTÄNDIGKEITENREN, ZUSTÄNDIGKEITENREN, ZUSTÄNDIGKEITEN ........................................................................................................................................................................ 22222222 12.12.12.12. STRAFEN BEI VERSTÖßESTRAFEN BEI VERSTÖßESTRAFEN BEI VERSTÖßESTRAFEN BEI VERSTÖßENNNN ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 22222222

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1.1.1.1. AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

1.1 Vorbemerkungen1.1 Vorbemerkungen1.1 Vorbemerkungen1.1 Vorbemerkungen

Werbung darf den spieltechnischen Ablauf nicht behindern. Eine Überarbeitung der Werberichtlinien erfolgt fortlaufend zu jeder Spielzeit.

1.2 Unzulässige Werbung1.2 Unzulässige Werbung1.2 Unzulässige Werbung1.2 Unzulässige Werbung

Das Werben für Firmen und Firmenprodukte ist im BBL-Spielbetrieb grundsätzlich gestattet. Eine gegen gute Sitten verstoßende Werbung ist nicht zulässig. Darüber hinaus ist das Werben für

� „harte“ Alkoholika (gemäß § 9, Abs. 1, Nr. 1 JuSchG), � Tabakwaren, Elektrozigaretten, ihre Hersteller und ihren Handel, � pharmazeutische Produkte, die auf der aktuellen WADA-Liste der verbotenen Substanzen

aufgeführt sind, ihre Hersteller und ihren Handel sowie � politische Gruppierungen oder politische Aussagen

nicht zulässig.

1.3 Internationale Vorschriften, TV1.3 Internationale Vorschriften, TV1.3 Internationale Vorschriften, TV1.3 Internationale Vorschriften, TV

Bei internationalen Wettbewerben gelten die Bestimmungen der FIBA bzw. der ULEB/Euroleague (siehe FIBA Europe Regulations, Regulations for European Club Competitions, By Laws of FIBA Europe, Regulations governing the EuroChallenge, Euroleague Basketball Bylaws und Eurocup By Laws). Sie haben im Rahmen dieser Spiele Vorrang vor den BBL-Vorschriften. Werden von der FIBA Beschlüsse oder Vorschriften gefasst, welche die BBL-Vorschriften tangieren, behält sich die BBL vor, ihre Vorschriften zu ändern, zu ergänzen, zu interpretieren oder aufzuheben. Die BBL-Vereine sind verpflichtet, in der festgelegten Frist den Veränderungen nachzukommen. Wird ein Spiel vom Fernsehen (inkl. IPTV, Internet-Fernsehen, etc.) übertragen, gelten die Bestimmungen des gültigen Vertrages der BBL mit der jeweiligen Fernsehanstalt oder einem sonstigen von der BBL ermächtigten Produzenten von Bewegtbildern. Zusätzlich gelten die Bestimmungen des Pflichtenheftes für die Übertragung von Fernsehspielen; sie sind einer separaten Richtlinie zu entnehmen bzw. werden separat veröffentlicht. Insbesondere ist es den Fernsehanstalten oder einem sonstigen von der BBL ermächtigtem Produzenten von Bewegtbildern zu gestatten, während der Auszeiten ein Richtmikrofon („Angel“) in unmittelbarer Nähe der Spielerbesprechung zu platzieren, um die Worte des Trainers und der Spieler aufzuzeichnen. Dasselbe gilt für eine TV Kamera.

1111.4 Werbeträger und werbetreibende Firma.4 Werbeträger und werbetreibende Firma.4 Werbeträger und werbetreibende Firma.4 Werbeträger und werbetreibende Firma

Werbeträger im Sinne dieser Vorschriften können sein:

� die BBL � die BBL-Mitglieder.

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Verträge zwischen Werbeträger und werbetreibender Firma dürfen nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalt abgeschlossen werden, dass diese ihre Gültigkeit verlieren, wenn und soweit eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt, nicht verlängert oder zurückgezogen wird. Sie sollen einen Vorbehalt enthalten für den Fall, dass diese Richtlinie geändert wird. Weiterhin dürfen zwischen Werbeträger und werbetreibender Firma keine Vereinbarungen getroffen werden, die den Werbeträger in seiner Entscheidungsfreiheit einschränken oder auf die Vereins- bzw. BBL-Führung Einfluss nehmen. Der Werbeträger kann das Recht zum Abschluss von Werbeverträgen an Dritte vergeben. Er bleibt in jedem Fall gegenüber der die Genehmigung erteilenden Stelle verantwortlich. Das Tragen von Werbung darf nicht mit einem persönlichen Vorteil für Einzelpersonen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Manager, Geschäftsführer oder andere Vereinsoffizielle) verbunden sein. Zahlungen können nur an die BBL oder die BBL-Vereine und nicht an einzelne Spieler, Trainer oder Schiedsrichter geleistet werden. Für Streitigkeiten aus den Verträgen zwischen Werbeträger, werbetreibender Firma und Dritten ist die Genehmigung erteilende Stelle nicht zuständig.

1.5 Zulässigkeit und Möglichkeiten von Werbung1.5 Zulässigkeit und Möglichkeiten von Werbung1.5 Zulässigkeit und Möglichkeiten von Werbung1.5 Zulässigkeit und Möglichkeiten von Werbung

Geworben werden kann

� auf der Bekleidung der Mannschaften, � auf der Bekleidung der Schiedsrichter, � auf der Bekleidung der Maskottchen, � auf Spielausrüstungsgegenständen, � auf dem Spielfeld und in dessen Umgebung, � durch Ansagen in den Spielhallen, � durch Aufnahme eines Sponsorennamens im Vereinsnamen.

2.2.2.2. DefinitionenDefinitionenDefinitionenDefinitionen

2.1 Vereinsemblem2.1 Vereinsemblem2.1 Vereinsemblem2.1 Vereinsemblem

Ein Vereinsemblem ist ein Zeichen, das ausschließlich vom BBL-Mitglied geführt wird und diesen identifiziert.

2.2 Hinweis2.2 Hinweis2.2 Hinweis2.2 Hinweis

Ein Hinweis ist eine Informationsaufschrift, die der Name

� des Spielers, � des Vereins, � der Heimatstadt des Vereins

sein kann.

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2.3 Logo2.3 Logo2.3 Logo2.3 Logo

Ein Logo ist ein Warenzeichen, das ein

� Bild-Zeichen, � Wort-Zeichen oder � kombiniertes Bild-/Wort-Zeichen

sein kann.

2.4 Herstellerlogo2.4 Herstellerlogo2.4 Herstellerlogo2.4 Herstellerlogo

Ein Herstellerlogo ist ein Logo, das vom Hersteller des Spielkleidungsstücks auf diesem angebracht ist und auf ihn oder seine Marke hinweist, sofern es nicht größer als 23 cm2 ist. Jedes andere Logo ist ein Werbelogo.

3.3.3.3. Bekleidung der MannschaftenBekleidung der MannschaftenBekleidung der MannschaftenBekleidung der Mannschaften

3.1 Spielbekleidung3.1 Spielbekleidung3.1 Spielbekleidung3.1 Spielbekleidung

Die Mannschaften haben in einer regelgerechten, zulässigen Spielkleidung anzutreten, wobei sich die Gastmannschaft in Farbe und Farbton deutlich von der angegebenen Spielkleidung der Heimmannschaft unterscheiden muss. Die Spielkleidung ist der BBL GmbH zur Genehmigung und Freigabe im Original (Heim- und Auswärtsspielkleidung) vorzulegen. Jede Mannschaft muss mindestens je einen hell- und dunkelfarbigen Satz der Spielkleidung haben. Die Heimmannschaft hat das Recht zur Wahl der Farbe der Spielkleidung. Weiterhin muss die Heimmannschaft mindestens zwei Sätze Spielhemden und -hosen unterschiedlicher Farbe bei jedem Heimspiel zur Verfügung haben. Bei Anreise mit dem Flugzeug ist die Spielbekleidung im Handgepäck mitzuführen. Unterziehhemden müssen farbidentisch mit der Hauptfarbe des Spielhemdes sein. Verstöße hierzu sind nach BBL-Strafenkatalog zu behandeln.

3.13.13.13.1.1.1.1.1 Spielbekleidung und übrige BekleidungSpielbekleidung und übrige BekleidungSpielbekleidung und übrige BekleidungSpielbekleidung und übrige Bekleidung

Zur Spielbekleidung gehören Spielhemd, Spielhose, Sportschuhe und sonstige Gegenstände (z.B. Unterziehhemd, Unterziehhose), die während des Spiels getragen werden. Zur übrigen Bekleidung einer Mannschaft gehören Warm-up- bzw. Shooting-Shirt und Trainingsanzug sowie die Bekleidung der Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter.

3333....1111.2 Übrige Bekleidung.2 Übrige Bekleidung.2 Übrige Bekleidung.2 Übrige Bekleidung

Werden Warm-up- oder Shooting-Shirts während der offiziellen Aufwärmphase verwendet, sind diese auf der Rückseite mit dem Nachnamen des Spielers zu versehen.

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3333....1111.2.2.2.2.1.1.1.1 VorderseVorderseVorderseVorderseite des Warmite des Warmite des Warmite des Warm----upupupup----ShirtsShirtsShirtsShirts

a) Die Verwendung eines Herstellerlogos ist gestattet. Die maximal zulässige Größe beträgt 23 cm2 b) Die Verwendung des Vereinslogos ist gestattet. Die maximal zulässige Größe beträgt 60 cm2 c) Werbefläche ist für maximal zwei Werbepartner zulässig (sofern der Vereinsname verwendet und in

den Namen bereits ein Partner integriert ist, zählt dieser nicht als Werbepartner). Die maximal belegbare Fläche beträgt 1.000cm2.

d) Die Verwendung der Spielernummer ist zulässig.

3333....1111.2.2.2.2.2.2.2.2 RückRückRückRückseite des Warmseite des Warmseite des Warmseite des Warm----upupupup----ShirtsShirtsShirtsShirts

a) Der Nachname des Spielers ist oben anzubringen und muss eine Höhe von mindestens 6cm aufweisen.

b) In Höhe der Mitte der Rückseite ist eine Werbefläche für maximal zwei Werbepartner zulässig (sofern der Vereinsname verwendet und in den Namen bereits ein Partner integriert ist, zählt dieser nicht als weiterer Werbepartner). Die maximal belegbare Fläche beträgt 1.000cm2.

c) Die Verwendung der Spielernummer ist zulässig. Werbung auf den Ärmeln ist zulässig, wenn die Vorgaben unter 3.1.2.1 und 3.1.2.2 ansonsten insgesamt eingehalten werden.

3333....1111....3333 Ordnungsgemäße Verwendung der SpielOrdnungsgemäße Verwendung der SpielOrdnungsgemäße Verwendung der SpielOrdnungsgemäße Verwendung der Spiel---- und übrigen Bekleidungund übrigen Bekleidungund übrigen Bekleidungund übrigen Bekleidung

Kompressionsmanschetten bzw. -ärmel dürfen nur getragen werden, wenn dafür eine zwingende medizinische Indikation vorliegt. Die BBL GmbH genehmigt das Tragen nach Vorlage eines ärztlichen Attests über die zwingende medizinische Indikation. Das Tragen ist in genehmigten Fällen nur in der hauptsächlichen Farbe wie das Spielhemd erlaubt, weiterhin sind die Farben weiß und schwarz zulässig. Innerhalb eines Teams muss die Farbe der Sleeves einheitlich sein. Die Socken der Spieler einer Mannschaft müssen in einheitlicher Farbe sein. Kompressionsstrümpfe dürfen nur in weiß, schwarz oder der hauptsächlichen Farbe wie die Spielhose getragen werden und das Knie nicht bedecken. Innerhalb eines Teams muss die Farbe der Socken / Kompressionsstrümpfe einheitlich sein. Unterschenkelsleeves müssen dieselbe Farbe wie die Socken haben (schwarz oder weiß) und innerhalb einer Mannschaft farbeinheitlich sein. Das Tragen ist ebenso nur bei Vorliegen einer zwingenden medizinischen Indikation zulässig. Die BBL GmbH genehmigt das Tragen nach Vorlage eines ärztlichen Attests über die zwingende medizinische Indikation. Mund- bzw. Zahnschutz ist nur farblos bzw. durchsichtig zulässig. (Kinesio-) Taping auf Armen, Schultern und am Bein (alle sichtbaren Körperpartien) ist ausschließlich in den Farben hautfarben, weiß und schwarz erlaubt. Andere Farbgebungen, die aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind, können verwendet werden, müssen dann aber dieselbe hauptsächliche Farbe wie das Spielhemd bzw. die Spielhose haben. Unterziehbekleidung darf sowohl unter dem Spielhemd als auch unter der Spielhose nicht sichtbar sein, weder an den Schultern/Armausschnitt noch am Kragen (Vorder- und Rückseite). Beispiele:

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Die Verwendung von Logos anderer Ligen (FIBA, ULEB, Euroleague, NBA, usw.) auf Spielkleidung und Spielausrüstungsgegenständen ist nicht zulässig. Dies gilt sowohl für Bekleidungsutensilien wie Socken, Schuhe, Stirn- und sonstige Schweißbänder als auch für das komplette Equipment des Kampfgerichts und der für sonstige Werbezwecke frei gegebenen Korbanlage (insbesondere der Polsterung) sowie für die Anzeigesysteme.

3.3.3.3.2222 Zulässige SpielernummernZulässige SpielernummernZulässige SpielernummernZulässige Spielernummern

Das Spielhemd jedes Mannschaftsmitglieds mussmussmussmuss auf der Vorder- und Rückseite, die Spielhose kann auf der Vorderseite – mit gut lesbaren Zahlen - nummeriert sein, die sich von der Farbe des Spielhemds deutlich abheben. Die Zahlen müssen in einem gut leserlichen Schrifttyp und in kontrastreicher Farbgebung zur Hauptfarbe des Trikots sein. Nicht zulässig sind Spielernummern, die in derselben Farbe wie der Spielhemduntergrund sind, auf dem die Nummer aufgedruckt ist. Die Spielernummern auf Spielhemd und ggf. -hose dürfen nicht kleiner sein als in den gültigen FIBA-Regeln zur Spielbekleidung vorgeschrieben (aktuell: Hose und Spielhemd vorne 10 cm, Spielhemd hinten 20 cm). Die Nummer auf der Vorderseite des Spielhemdes muss zwingende oberhalb der Hauptwerbefläche angebracht sein (unterhalb des BBL-Logos oder mittig). Für BBL-Spiele sind folgende Spielernummern zulässig:

� 4 bis 25, � 30 bis 35, � 40 bis 45 sowie � 50 bis 55.

3.3.3.3.3333 Rechte des Werbeträgers, GenehmigungspflichtRechte des Werbeträgers, GenehmigungspflichtRechte des Werbeträgers, GenehmigungspflichtRechte des Werbeträgers, Genehmigungspflicht

Ein Werbeträger darf mit jeder seiner Mannschaften für mehrere Firmen oder Firmenprodukte werben. Für alle Mitglieder einer Mannschaft muss bei einem Spiel die Spielkleidung identisch sein. Davon ausgenommen sind Schuhe. Dies gilt auch für die übrige Bekleidung der Mannschaft, sofern sie mit Werbung versehen ist. Werbung auf der Spielkleidung und den Warm-up bzw. Shooting Shirts ist genehmigungspflichtig, Werbung auf der übrigen Spielbekleidung nicht. Die entsprechenden Bekleidungsgegenstände sind im Original (je einmal Heim- und Auswärtsbekleidung) der BBL GmbH zur Prüfung bis spätestens 15. September für die anstehende Spielzeit vorzulegen und sind von dieser entsprechend abzunehmen. Über die Abnahme erhält der BBL-Verein eine schriftliche Bestätigung. Ein Herstellerlogo ist auf jedem Teil der Spielbekleidung genehmigungsfrei zulässig, sofern die Maximalgröße (siehe 2.4) eingehalten wird. Werbe- und Herstellerlogo können während der Saison beliebig gewechselt werden.

3.3.3.3.4444 Werbung auf der Vorderseite des Spielhemds und der Werbung auf der Vorderseite des Spielhemds und der Werbung auf der Vorderseite des Spielhemds und der Werbung auf der Vorderseite des Spielhemds und der ----hosehosehosehose

Beim Spielhemd ist nur die Vorderseite als Werbefläche zugelassen. Werbung an allen sichtbaren Teilen der Unterkleidung ist nicht zulässig. Ein Vereinslogo ist zulässig und darf maximal 60 cm2 groß sein. Das Vereinslogo gilt nicht als Werbefläche.

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Die Größe der Hauptwerbefläche darf 1.000 cm2 nicht überschreiten und ist für lediglich einen Partner vorgesehen. Ist die Werbefläche nicht umrandet, wird sie durch das engst mögliche Rechteck begrenzt, das um die Werbung gezogen werden kann. Zusätzlich ist auf der Vorderseite des Spielhemds ein weiteres Werbelogo zulässig. Dieses Werbelogo darf 150 cm2 nicht überschreiten. Auf der Vorderseite der Spielhose ist die Verwendung von je zwei weiteren Werbelogos zulässig die je 200 cm2 nicht überschreiten dürfen. Auf der Vorderseite des Spielhemds ist das BBL-Ligalogo (siehe Abb. 1) verpflichtend anzubringen. Das BBL-Logo ist mit dem Logo des Liga-Hauptsponsors (Beko) kombiniert. Die Größe des Ligalogos darf 60 cm2 nicht übersteigen. Es darf ausschließlich das von der BBL gestellte offizielle Ligalogo auf den Trikots verwendet werden. Sollte das Ligalogo – beispielweise durch Sublimationsdruck – direkt auf das Trikot eingedruckt werden, sind die Größen und Farben des Originallogos einzuhalten. Eine separate Freigabe durch die BBL GmbH ist zwingend erforderlich. Die Werbung auf dem Spielhemd und der Spielhose ist genehmigungspflichtig. Auf der Rückseite des Spielhemds darf keine Werbung platziert werden.

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Abb. 1:Abb. 1:Abb. 1:Abb. 1: Spielhemd Spielhemd Spielhemd Spielhemd –––– VorderseiteVorderseiteVorderseiteVorderseite

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Abb. 2:Abb. 2:Abb. 2:Abb. 2: SpieSpieSpieSpielhoselhoselhoselhose

3.3.3.3.5555 Vorschriftsmäßige Rückseite des SpielhemdsVorschriftsmäßige Rückseite des SpielhemdsVorschriftsmäßige Rückseite des SpielhemdsVorschriftsmäßige Rückseite des Spielhemds

Auf der Rückseite des Spielhemds oberhalb der Spielernummer muss zusätzlich der Nachname des Spielers angebracht sein. Die Höhe der Buchstaben und Zeichen beträgt mindestens 6 cm und darf 10 cm nicht überschreiten. Unterhalb der Spielernummer muss der Vereins- oder Stadtnamen angebracht werden, wahlweise als ein- oder zweizeiliger Textblock. Die Höhe der Buchstaben und Zeichen bei einem einzeiligen Textblock beträgt mindestens 6 cm und darf 10 cm nicht überschreiten, bei einem zweizeiligen Textblock darf der gesamte Textblock die Höhe von 12 cm nicht überschreiten. Die Lesbarkeit der Spielernummer darf nicht beeinträchtigt werden. Es ist freigestellt, auf der Trikotrückseite mittig und mindestens 3 cm oberhalb des Spielernamens ein offizielles Landes-/Dienst- oder Stadtwappen/Logo (kein kommerzielles) aufzubringen. Dieses darf nicht größer als 4 cm² sein.

15Spielername

Vereins- oderStadtname

Abstand zur

Spielernummer:mindestens 3 cm

ZulässigeSpielernummern:

4 – 2530 – 3540 – 45

50 - 55

Abb. 3:Abb. 3:Abb. 3:Abb. 3: Spielhemd RückseiteSpielhemd RückseiteSpielhemd RückseiteSpielhemd Rückseite

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3.3.3.3.6666 Mindestabstand zwischen den eMindestabstand zwischen den eMindestabstand zwischen den eMindestabstand zwischen den einzelnen Applikationeninzelnen Applikationeninzelnen Applikationeninzelnen Applikationen

Hinsichtlich der Mindestabstände zwischen der einzelnen Applikationen gelten in Abweichung zu den FIBA-Regeln folgende Vereinbarungen: � Mindestabstand Werbelogos zur Spielernummer: 5 cm � Mindestabstand aller übrigen Logos: 3 cm.

3.3.3.3.7777 Verwendung von Meisterschaftssternen auf der Vorderseite des SpielheVerwendung von Meisterschaftssternen auf der Vorderseite des SpielheVerwendung von Meisterschaftssternen auf der Vorderseite des SpielheVerwendung von Meisterschaftssternen auf der Vorderseite des Spielhemmmmdesdesdesdes

Meistersterne dürfen von BBL-Vereinen ausschließlich für errungene Meisterschaftstitel (nicht Pokal!) seit Bestehen der Basketball Bundesliga verwendet werden. Diese dürfen sie in Form von Sternen auf ihren Spielhemden anbringen. Üblicherweise werden die Meistersterne über dem Vereinswappen, in Ausnahmefällen auch darunter oder auf dem Ärmel des Trikots, angebracht. Die Farbe der Meistersterne ist hauptsächlich Gold oder Gelb; aus optischen Gründen dürfen die Meistersterne auch den jeweiligen Vereinsfarben angepasst werden. Die Verwendung von Meisterschaftsternen ist nach folgenden Kriterien zulässig: A. eine bis drei Meisterschaften: ein Stern B. vier bis sechs Meisterschaften: zwei Sterne C. sieben bis neun Meisterschaften: drei Sterne D. zehn bis zwölf Meisterschaften: vier Sterne E. ab 13 Meisterschaften: fünf Sterne. Die Verwendung von Meisterschaftssternen ist genehmigungspflichtig durch die BBL GmbH.

4.4.4.4. Bekleidung und Werbung der SchiedsrichterBekleidung und Werbung der SchiedsrichterBekleidung und Werbung der SchiedsrichterBekleidung und Werbung der Schiedsrichter Zur Bekleidung der Schiedsrichter gehören:

� Schiedsrichterhemd, � Schiedsrichterhose und � Sportschuhe.

Werbefläche sind die Rück- und/oder Vorderseite sowie die Ärmel des Schiedsrichterhemds. Die Größe der Werbefläche auf der Rück- und/oder Vorderseite darf maximal je 1.000 cm² betragen. Auf der Vorderseite oder auf den Ärmeln des Schiedsrichterhemds sowie auf der übrigen Schiedsrichterkleidung darf jeweils ein Herstellerlogo (Maximalgröße 23 cm²) angebracht sein. Zusätzlich ist auf den Ärmeln des Schiedsrichterhemds je ein weiteres Werbelogos zulässig. Die Größe dieses Werbelogos darf 50 cm² nicht überschreiten. Weitere Werbung auf der Schiedsrichterkleidung ist nicht zulässig. Bei einem Pflichtspiel müssen die Schiedsrichter mit einheitlicher Kleidung, insbesondere einheitlichen Werbeflächen, antreten.

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5.5.5.5. MaskottchenMaskottchenMaskottchenMaskottchen Die Heimmannschaft darf die Bekleidung der Maskottchen frei wählen. Der Einsatz eines Maskottchens der Gastmannschaft bedarf der Zustimmung des Heimvereins.

6.6.6.6. SpielausrüstungsgegenständeSpielausrüstungsgegenständeSpielausrüstungsgegenständeSpielausrüstungsgegenstände

6.1 Definition Ausrüstungsgegenstände6.1 Definition Ausrüstungsgegenstände6.1 Definition Ausrüstungsgegenstände6.1 Definition Ausrüstungsgegenstände

Von den zu einem Spiel vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen dürfen nur die folgenden mit Werbung versehen sein:

� Anzeigetafel, � Spielball, � Spielberichtsbogen, � beim Einsatz beweglicher Korbanlagen die Vorderseite der Polsterung des Standfußes, � Spielbretthalterung, � Spielbrettpolsterung.

6.2 Werbung an den Anzeigetafeln6.2 Werbung an den Anzeigetafeln6.2 Werbung an den Anzeigetafeln6.2 Werbung an den Anzeigetafeln

Werbung an der Anzeigetafel darf deren Lesbarkeit, insbesondere die Anzeige des laufenden Spielergebnisses und der Spielzeit, nicht beeinträchtigen. Es muss zu jedem Moment des Spiels an zwei Anzeigetafeln mindestens die verbleibende Restspielzeit und der Spielstand sichtbar sein. Werbung auf oder unterhalb der 24-Sekunden-Anzeige ist zulässig. Sie darf 50% der Größe der 24-Sekunden-Uhr nicht überschreiten.

6.3 Werbung auf dem Spielball6.3 Werbung auf dem Spielball6.3 Werbung auf dem Spielball6.3 Werbung auf dem Spielball

Verträge über Werbung auf dem Spielball darf ausschließlich die BBL abschließen. Die von den Herstellern angebrachten Aufschriften und Firmenzeichen auf vom jeweiligen Veranstalter zugelassenen Spielball gelten nicht als Werbung.

6.4 Werbung 6.4 Werbung 6.4 Werbung 6.4 Werbung an der Korbanlage undan der Korbanlage undan der Korbanlage undan der Korbanlage und auf dem Spielbrettauf dem Spielbrettauf dem Spielbrettauf dem Spielbrett

Auf der Polsterung der beiden Standfüße der Korbanlagen bzw. der Spielbretthalterung sind Werbeaufkleber zugelassen, die während der Saison beliebig gewechselt werden dürfen. Die Werbung muss auf beiden Korbanlagen identisch sein und darf nicht über die Größe der Polsterung hinausreichen. Verträge über Werbung auf der Spielbrettpolsterung, dem Spielbrett und der Ringbefestigung darf ausschließlich die BBL abschließen. Alle BBL-Vereine sind verpflichtet, auf dem Spielbrett Aufkleber mit dem von der BBL gestellten offiziellen Ligalogo anzubringen. Das Logo ist von der BBL mit dem Logo des Liga-Hauptsponsors kombiniert. Die Aufkleber sind dabei

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a) immer auf der Seite des Spielbretts anzubringen, die zur TV Führungskamera zeigt, und b) jeweils auf der Vorder- und Rückseite des Spielbretts anzubringen.

Für teilnehmende Mannschaften an den Europapokalwettbewerben der FIBA Europe bzw. Euroleague / ULEB gilt, dass das ggf. erforderliche Logo von FIBA Europe bzw. Euroleague / ULEB auch bei BBL-Spielen, die nicht live vom TV übertragen werden, am in den dortigen Reglements vorgeschriebenen Platz verbleiben darf und nicht gewechselt werden muss. Das BBL-Logo muss dann ausschließlich bei BBL-Spielen mit TV-Live-Übertragungen auf der Seite der TV-Führungskamera angebracht sein. Die international erforderlichen Logos sind aber verpflichtend unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem jeweiligen europäischen Wettbewerb für alle BBL-Spiele komplett vom Spielbrett zu entfernen.

Abb. 4:Abb. 4:Abb. 4:Abb. 4: Spielbrett mit LigalogoSpielbrett mit LigalogoSpielbrett mit LigalogoSpielbrett mit Ligalogo

AnschreibertischMannschaftsbank 2

Korb-stützen

Korb-stützen

AufkleberAufkleber

Abb. 5a:Abb. 5a:Abb. 5a:Abb. 5a: Spielbrett mit Ligalogo Spielbrett mit Ligalogo Spielbrett mit Ligalogo Spielbrett mit Ligalogo –––– TV Führungskamera gegenüber AnschreibeTV Führungskamera gegenüber AnschreibeTV Führungskamera gegenüber AnschreibeTV Führungskamera gegenüber Anschreiberrrrtischtischtischtisch

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AnschreibertischMannschaftsbank 2

Korb-stützen

Korb-stützen

AufkleberAufkleber

Abb. 5b:Abb. 5b:Abb. 5b:Abb. 5b: Spielbrett mit Ligalogo Spielbrett mit Ligalogo Spielbrett mit Ligalogo Spielbrett mit Ligalogo –––– TV Führungskamera hinter AnschreibeTV Führungskamera hinter AnschreibeTV Führungskamera hinter AnschreibeTV Führungskamera hinter Anschreiberrrrtischtischtischtisch

7.7.7.7. SpieSpieSpieSpielfeld und dessen Umgebunglfeld und dessen Umgebunglfeld und dessen Umgebunglfeld und dessen Umgebung Mit Ausnahme der unten aufgeführten Punkte ist Werbung auf dem Spielfeld im 2-Meter-Bereich rund um das Spielfeld nicht zulässig. Hierzu zählt auch die Anzeigetafel.

7.1 Spielfeldboden7.1 Spielfeldboden7.1 Spielfeldboden7.1 Spielfeldboden

Auf dem Spielfeldboden ist Werbung im Mittelkreis und in den Freiwurfkreisen zulässig und darf während der Saison beliebig gewechselt werden. Die Werbung in beiden Freiwurfkreisen muss identisch sein. Mittel- und Freiwurflinie müssen sichtbar sein. Zwei weitere Bodenwerbeflächen können nur von der BBL GmbH für einen BBL-Sponsor und/oder das BBL-Logo freigegeben werden. Durch Werbung im Mittelkreis und den Freiwurfkreisen darf der regelkonforme Durchmesser dieser Kreise nicht verändert werden. Die Oberflächeneigenschaften müssen denen des übrigen Spielfeldbodens entsprechen. Sollte der Mittelkreis nicht zu Werbezwecken benötigt werden, kann stattdessen das Vereinslogo platziert werden. Dieses kann zentral von der Mittellinie aus gesehen über die Fläche des Mittelkreises hinausgehen, darf aber mit der außerhalb des Mittelkreises überschreitenden Fläche 50% der Kreisfläche nicht überschreiten. Über die Abnahme entscheidet die BBL GmbH. Werbung auf dem Spielfeldboden ist genehmigungspflichtig.

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7.2 Räume um das Spielfeld7.2 Räume um das Spielfeld7.2 Räume um das Spielfeld7.2 Räume um das Spielfeld

Innerhalb des 2-Meter-Bereichs rings um das Spielfeld ist auf dem Boden an beiden Längsseiten je eine identische Werbefläche zulässig, bei der bis zu maximal zwei der nachfolgenden Elemente miteinander kombiniert werden dürfen: � Städtenamen oder das Städte-Emblem, � den Namen der Sporthalle, � den Namen des BBL-Mitglieds. Die Höhe der Textzeichen oder des Emblems darf 100 cm nicht überschreiten. Die Platzierung erfolgt zentriert von der Mittellinie aus. Die Werbung an den Längsseiten muss auf beiden Seiten identisch sein. Ferner ist Werbung direkt hinter den Endlinien in einer Größe von 1,50 m x 15 m zulässig. Die Werbung muss entweder mittig (ausgehend vom Mittelpunkt der Korbanlage) und überwiegend durchgängig (in Richtung der Seitenlinien) angebracht sein oder aber in gleich großen Flächen rechts und links der Korbanlage. Es sind maximal zwei unterschiedliche Werbepartner zulässig. Der Abstand zum Spielfeld ist nicht eingeschränkt, stattdessen ist ein Abstand von 50 cm zwischen Bodenwerbefläche und Bandenbeginn einzuhalten. Davon ausgenommen ist Werbung, die auf einer weißen Untergrundfläche angebracht ist. Hier ist zur Endlinie zwingend ein Freiraum von 5cm einzuhalten. Die Oberflächeneigenschaften müssen denen des Spielfelds entsprechen. Die Werbung hinter den Endlinien muss auf beiden Seiten identisch sein und darf während der Saison beliebig gewechselt werden. Die maximale Höhe der Textzeichen, des Werbelogos oder der sonstigen Werbezeichen beträgt 150 cm. Werbung in den Räumen um das Spielfeld ist genehmigungspflichtig.

7.3 Werbung7.3 Werbung7.3 Werbung7.3 Werbung am Anschreibeam Anschreibeam Anschreibeam Anschreiberrrrtischtischtischtisch

Unmittelbar an der Vorderseite des Anschreibertischs ist Werbung zulässig, sofern diese horizontal und vertikal bündig mit dem Tisch angebracht ist. Ragt die Höhe der Werbebande über die Höhe des Anschreibertisches hinaus, ist dieser durch ein Podest zwingend auf eine bündige Höhe zu bringen. Werbung am Anschreibertisch ist genehmigungsfrei.

7.4 7.4 7.4 7.4 ZZZZulässigkeit ulässigkeit ulässigkeit ulässigkeit von Werbung hinter Anschreibevon Werbung hinter Anschreibevon Werbung hinter Anschreibevon Werbung hinter Anschreiberrrrtisch und Spielerbänkentisch und Spielerbänkentisch und Spielerbänkentisch und Spielerbänken

Innerhalb des vorgeschriebenen Freiraums von je zwei Metern neben und hinter dem Anschreibertisch und hinter den Spielerbänken (inklusive Werbung auf den Absperrungen) ist Werbung jeglicher Art zulässig.

7.5 Bandenwerbung7.5 Bandenwerbung7.5 Bandenwerbung7.5 Bandenwerbung

Bandenwerbung darf nur außerhalb des hindernisfreien Raums von 2 m rund um das Spielfeld aufgestellt werden. Sollten die Spieler nicht gegenüber der Hauptführungskamera sitzen, muss das Spielfeld an der TV-Längsseite und der kompletten Endlinie hinter den Körben (beide Stirnseiten) lückenlos umrandet sein. Der Abstand der Banden zum Spielfeld muss an jeder Stelle zwei (2) Meter betragen.

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Die Höhe der Werbebanden muss mindestens 0,80 m und darf höchstens 1,00 m betragen. Die Werbebanden müssen an allen Stellen so abgepolstert sein, dass keinerlei Verletzungsgefahr für Spielbeteiligte besteht, dies gilt sowohl für die Kanten bzw. Ecken, als auch bei der Verwendung von LED-Banden insbesondere für die Vorderseite. Bandenwerbung ist genehmigungsfrei. Gegebenenfalls von FIBA Europe bzw. Euroleague / ULEB geforderte Rotobandensequenzen für deren Spiele in europäischen Wettbewerben dürfen bei allen BBL-Spielen nichtnichtnichtnicht verwendet werden. Die Aufstellungsverpflichtungen der Banden ergeben sich aus den Abbildungen 6a und 6b.

7.7.7.7.6666 WWWWerbungerbungerbungerbung mit LEDmit LEDmit LEDmit LED----VideobandenVideobandenVideobandenVideobanden

Der Einsatz von LED-Videobanden (bzw. LCD-Videobanden, im folgenden LED-Videobanden) bei Spielen der Beko BBL ist ausdrücklich gewünscht und wird in den nächsten Jahren schrittweise verpflichtend. Eine Verpflichtung zum Einsatz von LED-Videobanden besteht ab der Saison 2013 / 2014. Generell ist zu beachten, dass ein einheitliches Bandenbild gewährleistet wird. Statische Banden sind unzulässig. Die LED-Videobanden sind entlang der Seiten- und Endlinien in einer Reihe anzubringen. Doppelbanden sind nicht gestattet. Die Aufstellung erfolgt verbindlich wie folgt, wobei Ausnahmen durch die BBL GmbH zu genehmigen sind: a) Auf der Seite des Anschreibertisches: Mind. 24m an der Seitenlinie. Auf beiden Seiten soll jeweils

ein maximaler Durchlass an den Mannschaftsbänken von je 3m sein. Von der Seitenlinie in Richtung Korb sind mind. je 6m Länge aufzustellen (bezogen auf das kleine TV-U). An den Ecken zwischen End- und Seitenlinie soll während des Spiels möglichst keine Lücke sein.

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Abb. 6Abb. 6Abb. 6Abb. 6aaaa:::: LEDLEDLEDLED----Videobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TV----Führungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem AnschreibertischFührungskamera gegenüber dem Anschreibertisch b) Gegenüber dem Anschreibertisch: Lückenlos mindestens 30m an der Seitenlinie und an den sich

unmittelbar anschließenden Endlinien in Richtung Korb mind. je 6m Länge. An den Ecken zwischen End- und Seitenlinie soll während des Spiels möglichst keine Lücke sein.

Anschreibertisch

Mannschaftsbank 2

Korb-stützen

Korb-stützen

TV Führungskamera

Mannschaftsbank 1

Name des Vereins Name der Halle und Name der Stadt oderBODENWERBUNG

BODENWERBUNG

X X X X

Legende:X = Wechselstühle

2,00m2,00m

2,00m

2,00m

0,50m

0,50m

Min

deste

ns 6

m L

ED

Werb

eband

e

3,00m 3,00m

5,00m5,00m

Mind. 30m lueckenlos LED Werbebande

Werbung an der Vorderseite(senkrechte Tafel)

Min

deste

ns 6

m L

ED

Werb

eband

e

Min

d. 2

Rot o

werb

eband

en

od. C

ourts

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eats

Min

d. 2

Roto

werb

eband

en

od. C

our ts

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Abb. 6Abb. 6Abb. 6Abb. 6bbbb:::: LELELELEDDDD----Videobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TVVideobanden: TV----Führungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem AnschreibertischFührungskamera hinter dem Anschreibertisch

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Cheerleader, Maskottchen, Fotografen, Ballwagen, Wechselstühle oder andere Personen bzw. Gegenstände, die die Sichtbarkeit einschränken könnten, dürfen nicht vor den LED-Videobanden positioniert/platziert werden. Nähere Vorschriften zur Verwendung von LED-Videobanden regelt eine separate Richtlinie.

8.8.8.8. Akustische WerbungAkustische WerbungAkustische WerbungAkustische Werbung Lautsprecherdurchsagen und Tonbandeinspielungen zu Werbezwecken sind während des laufenden Spiels nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Auszeiten und folgende Zeitspannen: a) bis 1:30 Minuten vor dem ersten und dritten Viertel (einzige Ausnahme BBL-Spot / Jingle), b) bis 0:30 Minuten vor dem zweiten und vierten Viertel, sowie vor den möglichen Verlängerungen

(einzige Ausnahme BBL-Spot / Jingle). Ebenso ausgenommen sind Durchsagen oder Einspielungen für die Wischer, während das Spiel unterbrochen ist. Die obige Regelung gilt analog für Videospots mit Ton, sofern auf mindestens zwei Anzeigetafeln Spielstand und verbleibende Spielzeit sichtbar bleibt (siehe 6.2).

9.9.9.9. Aufnahme eines Sponsorennamens in den VereinsnamenAufnahme eines Sponsorennamens in den VereinsnamenAufnahme eines Sponsorennamens in den VereinsnamenAufnahme eines Sponsorennamens in den Vereinsnamen Die Aufnahme eines Sponsorennamens in den Vereinsnamen ist zulässig und darf während der Saison nur ein Mal geändert werden.

Die Aufnahme des Sponsorennamens in den Vereinsnamen ist genehmigungspflichtig.

10.10.10.10. Werbeflächenbelegung für BBLWerbeflächenbelegung für BBLWerbeflächenbelegung für BBLWerbeflächenbelegung für BBL----SponsorenSponsorenSponsorenSponsoren

10.1 Logo und Titel10.1 Logo und Titel10.1 Logo und Titel10.1 Logo und Titel

Die Liga hat mit der Firma Beko einen Namenssponsor. Die Vereine sind verpflichtet, ausschließlich das offizielle Ligalogo, das mit dem Namen des Namenssponsors verbunden ist, gemäß Design-Manual zu verwenden. Das Logo der BBL ist auf sämtlichen Kommunikationsmitteln (Print und Digital), insbesondere Briefpapier, Faxvorlage, Flyer, Plakate, Eintrittskarten, Magazine, Sponsoren-und Pressemappen, Autogrammkarten, Roll-Ups, Großflächenplakate, Blow-Ups, Pressewände, Anzeigen, Mannschaftsposter, Dauerkarten, Homepage, Apps, Mobile Seiten mit einer Größe von mindestens 75% des Vereinslogos prominent zu platzieren. Abweichende Größen sind durch die BBL GmbH schriftlich freizugeben. Die Vereine werden aufgefordert von allen Kommunikationsmitteln ein Musterexemplar – gerne in elektronischer Form – an die BBL GmbH zu senden. Zudem muss in allen publizierten Veröffentlichungen die aktuelle Bezeichnung „Beko Basketball Bundesliga“ verwendet werden.

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10.10.10.10.2222 SpielfeldSpielfeldSpielfeldSpielfeld

Bei jedem BBL-Spiel hat der Heimverein auf dem Spielboden zwei BBL-Logos, die von der BBL auch mit dem Logo eines Sponsors kombiniert werden können, auf dem Spielfeldboden anzubringen. Diese werden durch die BBL GmbH gestellt. Die Positionierung richtet sich nach der Ausrichtung der TV-Führungskamera. Dabei ist ein Abstand von je 1,50 m zur Mittel- und Seitenauslinie einzuhalten

Mind. 6m LED Werbebande 12 bis 14m LED Werbebande Mind. 6m LED Werbebande

Mannschaftsbank 1 Mannschaftsbank 2AnschreibertischAnschreibertischAnschreibertischAnschreibertisch

Korb-stützen Korb-

stützen

Mind. 6

m LED

Werbebande

Mind. 6

m LED

Werbebande

Mind. 2

Rotowerbebanden

od. Courtside Seats

Mind. Rotow

erbebanden

od. Courtside Seats

1,50m

1,50m4,00m

1,60m

1,50m

1,60m

4,00m

1,50m

TV FTV FTV FTV Füüüührungskamerahrungskamerahrungskamerahrungskamera

Mind. 24m LED Werbebanden

Abb. 7a:Abb. 7a:Abb. 7a:Abb. 7a: BBLBBLBBLBBL----Logo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TV----Führungskamera gegenüber AnschreibeFührungskamera gegenüber AnschreibeFührungskamera gegenüber AnschreibeFührungskamera gegenüber Anschreiberrrrtischtischtischtisch

Mannschaftsbank 1 Mannschaftsbank 2AnschreibertischAnschreibertischAnschreibertischAnschreibertisch

Korb-stützen Korb-

stützen

Mind. 6

m LED

Werbebanden

Mind. 6

m LED

Werbebanden

Mind. 2

LED-Banden

od. Courtside Seats

Mind. 2

LED-Banden

od. Courtside Seats

1,50m 1,50m

4,00m

1,60m

1,50m 1,60m

4,00m1,50m

Mind. 30m lückenlos LED Werbebande

TV FTV FTV FTV Füüüührungskamerahrungskamerahrungskamerahrungskamera

Abb. 7b:Abb. 7b:Abb. 7b:Abb. 7b: BBLBBLBBLBBL----Logo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TVLogo auf Spielboden: TV----Führungskamera hinter AnschreibeFührungskamera hinter AnschreibeFührungskamera hinter AnschreibeFührungskamera hinter Anschreiberrrrtischtischtischtisch

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10.3 TV10.3 TV10.3 TV10.3 TV----BandensequenzBandensequenzBandensequenzBandensequenz

Alle BBL-Vereine sind verpflichtet, auf der TV-Längsseite (gegenüber der TV-Führungskamera) eine komplette Rotobandensequenz (analog: LED-Sequenz) mit dem BBL-Ligasponsor (Beko) zu schalten. Die gleichmäßig verteilte Sichtbarkeit muss – insbesondere ab Beginn der Pre-Game-Phase bis Spielende - mindestens 1/12 der Gesamtdauer betragen. Die BBL stellt die notwendigen Bandentücher bzw. die für die LED-Banden benötigten Spots. Alle BBL-Vereine sind verpflichtet, auf den beiden kurzen TV-Seiten (gegenüber der TV-Führungskamera) eine komplette Rotobandensequenz (analog: LED-Sequenz) mit der jeweiligen Ligakampagne zu schalten. Die gleichmäßig verteilte Sichtbarkeit muss mindestens 1/12 der Gesamtdauer (siehe oben) betragen. Die BBL stellt die notwendigen Bandentücher bzw. die für die LED-Banden benötigten Spots. Wechsel der Bandensequenzen sind für die Liga kostenfrei möglich. Die BBL hat das Recht bei TV-Live-Spielen eine weitere LED-Bandensequenz (TV-Längsseite und beide kurzen TV-Seiten) mit einer Dauer von 4 Minuten (zwischen Spielbeginn und Spielende, exklusive Viertelpausen und Halbzeitpause) zu vermarkten. Der Heimverein kann einer Vermarktung für seine Heimspiele wiedersprechen, sofern eine seiner Branchenexklusivitäten verletzt wird oder falls sämtliche LED-Bandensequenzen erfolgreich vermarktet werden konnten. In letzterem Fall hat BBL die Möglichkeit, auf den beiden kurzen TV-Seiten gegenüber TV-Führungskamera anstatt der Ligakampagne eine Sequenz des Ligapartners zu schalten.

10.10.10.10.4444 Bälle und Ballwagen (Exklusivrecht Spalding)Bälle und Ballwagen (Exklusivrecht Spalding)Bälle und Ballwagen (Exklusivrecht Spalding)Bälle und Ballwagen (Exklusivrecht Spalding)

Für Spiel-, Merchandising- und Promotionszwecke müssen ausnahmslos Bälle der Firma Spalding verwendet werden. Hinsichtlich der Stellung von Bällen gilt der zwischen der BBL GmbH und der Firma Spalding geschlossene Werbevertrag. Die Bewerbung und Nutzung von Konkurrenzprodukten im Ballbereich ist untersagt. Während der gesamten Aufwärmphase sind bei allen BBL-Spielen auf dem Spielfeld zwei (2) Spalding-Ballwagen (werden gestellt) zu postieren.

10.5 Ringbefestigung, Spielbrettpolsterung und Spielbrettoberkante10.5 Ringbefestigung, Spielbrettpolsterung und Spielbrettoberkante10.5 Ringbefestigung, Spielbrettpolsterung und Spielbrettoberkante10.5 Ringbefestigung, Spielbrettpolsterung und Spielbrettoberkante

Die Werbefläche auf der Ringbefestigung ist für BBL-Zwecke reserviert. Der Partner ist derzeit vakant.

10.6 Ligalogo auf Spiel10.6 Ligalogo auf Spiel10.6 Ligalogo auf Spiel10.6 Ligalogo auf Spielbekleidungbekleidungbekleidungbekleidung

Das BBL-Logo ist entsprechend 3.3 dieser Werbe- und Marketingrichtlinien auf der Vorderseite des Spielhemdes anzubringen.

10.7 Promotion10.7 Promotion10.7 Promotion10.7 Promotion

Präsentations- und Promotionsstände (ggf. auch Verkaufsstände) und die Verteilung von Give-aways oder Flyern in den Spielhallen der BBL-Vereine durch Sponsoren der BBL sind nur nach vorheriger einvernehmlicher Absprache zwischen BBL und dem betreffenden Verein möglich.

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10.8 Weitere werbliche Aktivitäten in der Spielhalle10.8 Weitere werbliche Aktivitäten in der Spielhalle10.8 Weitere werbliche Aktivitäten in der Spielhalle10.8 Weitere werbliche Aktivitäten in der Spielhalle

In der Spielhalle sind zwei Werbebanner der Firma Spalding (werden gestellt) an prominenter Stelle anzubringen – ein Banner im TV-Schwenkbereich, ein Banner gut sichtbar im Zuschauerblickfeld. Auf Wunsch der BBL gilt dies für zwei weitere Werbebanner von einem oder zwei Werbepartnern.

10.9 E10.9 E10.9 E10.9 Eintrittskarten für BBL Sponsorenintrittskarten für BBL Sponsorenintrittskarten für BBL Sponsorenintrittskarten für BBL Sponsoren

Auf Anfrage bzw. nach Absprache sind durch den Heimverein Kartenkontingente (VIP max. zehn bis 14 Tage vor dem jeweiligen Heimspiel) zusätzlich zum Kartenkontingent der BBL GmbH gemäß BBL-Standards 5.1.1 und 5.1.2 zur Verfügung zu stellen. Die Kartenkoordination übernimmt die BBL. Bei Play-Off-Spielen müssen diese Kartenkontingente bis 24 Stunden vor Spielbeginn abrufbar sein.

10.10 Jingles & Spots10.10 Jingles & Spots10.10 Jingles & Spots10.10 Jingles & Spots

Die BBL-Vereine sind im Rahmen des in den BBL-Standards geregelten Zeitablaufs (Offizielle Aufwärmphase bis Spielbeginn) bei Beko BBL-Spielen dazu verpflichtet, Jingles und/oder Spots (sofern Videoleinwand vorhanden) der Liga oder eines Liga-Partners abzuspielen. Näheres hierzu regeln die BBL-Standards bzw. eine gegebenenfalls ergänzend durch die BBL zur Verfügung gestellte Ablaufbeschreibung. Die Kosten für die Produktion trägt die BBL.

10.11 Saison10.11 Saison10.11 Saison10.11 Saison---- und Programmhefte, Printerzeugnisseund Programmhefte, Printerzeugnisseund Programmhefte, Printerzeugnisseund Programmhefte, Printerzeugnisse

Alle BBL-Vereine sind verpflichtet, in ihren Saison- und Programmheften eine mindestens halbseitige Anzeige für den Ligasponsor und bis zu zwei weitere BBL-Partner (Größe nach Absprache, mindestens jedoch eine Viertelseite) abzudrucken. Formatvorlagen stellt die BBL. Auf allen offiziellen Drucksachen der BBL-Vereine muss und darf – neben dem eigenen Logo - nur das offizielle BBL-Logo verwendet werden. Dabei sind die Vorgaben aus Punkt 10.1 dieser Werbe- und Marketingrichtlinien zu beachten. Auf Teamfotos und –postern sind verpflichtend Spaldingbälle zu verwenden und gut sichtbar abzubilden.

10.12 PR10.12 PR10.12 PR10.12 PR----Maßnahmen, Sponsorenboards (off air), TVMaßnahmen, Sponsorenboards (off air), TVMaßnahmen, Sponsorenboards (off air), TVMaßnahmen, Sponsorenboards (off air), TV----Board (on air)Board (on air)Board (on air)Board (on air)

Im Rahmen von PR-Auftritten ist das offizielle BBL-Logo an geeigneter, gut wahrnehmbarer Stelle zu platzieren. Das Logo ist von der BBL mit dem Logo des Liga-Hauptsponsors kombiniert. Sofern für diese Auftritte ein Ball verwendet wird, darf dies ausnahmslos nur ein Spalding-Ball sein. Auf Sponsorenboards, insbesondere in der Mixed-Zone und bei Pressekonferenzen, ist das offizielle BBL-Logo an geeigneter, gut wahrnehmbarer Stelle zu platzieren. Das Logo ist von der BBL mit dem Logo des Liga-Hauptsponsors kombiniert. Eine weitere Fläche ist für einen weiteren BBL-Partner freizuhalten. Die Vereine erhalten auf den offiziellen TV-Boards der BBL drei Werbeflächen zur freien Vermarktung. Dabei genießen gegenwärtige (Beko, DieDruckerei.de, Spalding, Allianz, kinder+Sport Basketball Academy, TV-Partner, Ticketpartner) und zukünftige Sponsoren der BBL auf den TV-Boards Branchenexklusivität. Die jeweilige Heimmannschaft ist dazu verpflichtet und dafür verantwortlich, dass das TV-Board bei den Übertragungen dem TV-Partner zur Verfügung gestellt wird. Die genaue Einsatzzeit und der Einsatzort werden vor jedem Spiel mit dem Verantwortlichen des TV-Partners abgestimmt.

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10.13 Internet10.13 Internet10.13 Internet10.13 Internet

Auf den von den BBL-Vereinen betriebenen offiziellen Homepages sind folgende Flächen einzubinden: a) Logo BBL: Das Ligalogo ist gemäß den Vorgaben aus Punkt 10.1 dieser Werbe- und

Marketingrichtlinien im direkten Sichtbereich der Homepage zu verwenden und zur offiziellen Ligaseite www.Beko-BBL.de zu verlinken.

b) Syndizierter Beko BBL-Player / Videocontainer: Der Videocontainer ist während der Saison prominent auf der Startseite (gut sichtbar, mind. 200 px breit) zu platzieren. Hier werden schwerpunktmäßig Highlightvideos platziert.

c) Werbebanner / Werbecontainer: Von der BBL zur Verfügung gestellte Werbebanner bzw. -container sind einzusetzen, soweit dabei keine Werberechte der Vereine eingeschränkt werden. Die Werbebanner bzw. -container dienen zur Bewerbung von BBL-Events und -maßnahmen, TV-Partner und Ligasponsoren.

11.11.11.11. Genehmigungsverfahren, ZuständigkeitenGenehmigungsverfahren, ZuständigkeitenGenehmigungsverfahren, ZuständigkeitenGenehmigungsverfahren, Zuständigkeiten Werbegenehmigungen erteilt ausschließlich die BBL GmbH. Für jede Mannschaft und jede genehmigungspflichtige Werbung hat der Verein einen Antrag (BBL-Antragsformular) in zweifacher Ausfertigung zu stellen. Mit dem Antrag nach Ziffer 3.3 ist ein Originalmuster des Spielhemds und der Spielhose bis spätestens sieben (7) Werktage vor dem ersten Regelspieltag einzureichen, das mit der Genehmigung durch die BBL GmbH zurückgesandt wird. Erteilte Werbegenehmigungen gelten jeweils nur für die Dauer einer Saison.

12.12.12.12. Strafen bei VerstößenStrafen bei VerstößenStrafen bei VerstößenStrafen bei Verstößen Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch den BBL-Kommissar oder einen Vertreter der BBL GmbH überwacht. Die erteilten Genehmigungen für die bei einem Spiel zum Einsatz kommenden Werbungen sind dem eingesetzten BBL-Kommissar vor Spielbeginn vorzulegen. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften erfolgt eine Bestrafung des Vereins durch die BBL GmbH gemäß dem gültigen BBL-Strafenkatalog. In begründeten Fällen kann daneben die erteilte Genehmigung gekündigt und zurückgezogen werden. Strafen gegen Schiedsrichter können nur von den zuständigen Schiedsrichterinstanzen verhängt werden. Köln, Köln, Köln, Köln, JuJuJuJulllliiii 2012012012013333

Basketball Bundesliga GmbHBasketball Bundesliga GmbHBasketball Bundesliga GmbHBasketball Bundesliga GmbH

Jan Pommer | GeschäftsführerJan Pommer | GeschäftsführerJan Pommer | GeschäftsführerJan Pommer | Geschäftsführer