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RA und FA für IT-Recht Benedikt Klas, LL.M.
Webmontag Karlsruhe, 18.02.2013
Gliederung
1. Abmahnung – Was ist das?
2. Abmahngründe
3. Was tun im Falle einer Abmahnung?
4. Unterlassungserklärung
5. Anwaltskosten
6. Schadensersatz
7. Auskunft
8. „Erste-Hilfe-Tipps“
1. Abmahnung – was ist das?
► grundsätzlich legitimes Mittel, um einen Unterlassungs-
anspruch außergerichtlich durchzusetzen
► allein wegen Filesharing wurden im Jahr 2011
ca. 218.000 Abmahnungen verschickt
1. Abmahnung – was ist das?
► Inhalt:
• Vorwurf des Rechtsverstoßes
• Aufforderung, das gerügte Verhalten in Zukunft zu
unterlassen
• Fristsetzung
• Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unter-
lassungserklärung
2. Abmahngründe
► z.B.:
• Google AdWord-Werbung
• Mailings
• AGB-Klauseln
• Bilder, Texte, Musik, Filme
• Impressum (auch bei Facebook)
• Widerrufsbelehrung
2. Abmahngründe
► Gesetzesverletzungen aus den Bereichen
• UWG
• MarkenG
• JugendschutzG
• BDSG
• UrhG
3. Was tun im Falle einer Abmahnung?
Abmahnung berechtigt
Abmahnung unberechtigt
Grauzone
3. Was tun im Falle einer Abmahnung?
► Unterscheiden Sie:
• Unterlassungserklärung
• Anwaltskosten + Auskunft
• Schadensersatz
4. Unterlassungserklärung
► Uneingeschränkte Abgabe
Nachteil: häufig zu weit formuliert
Engere Fassung der zu unterlassenden Verletzungs-
handlung
► Modifizierte Abgabe
Änderung der Vertragsstrafenregelung
Vorteil: Senkung Kostenrisiko bei Gerichtsverfahren
4. Unterlassungserklärung
► Schriftliche Zurückweisung
+ Gegenabmahnung
► Negative Feststellungsklage
zur Feststellung, dass die Abmahnung unberechtigt ist
+ Hinterlegung einer Schutzschrift
5. Anwaltskosten
► wenn Abmahnung rechtmäßig
► richten sich nach Gegenstandswert
Markenrecht: > 50.000,00 €
Wettbewerbsrecht: 2.000,00 € - 25.000,00 € in einfach
gelagerten Fällen, oft auch deutlich über 30.000,00 €
Urheberrecht: teilweise 50.000,00 € für ein Musikalbum
6. Schadensersatz
► nur bei Verschulden
► Höhe:
• tatsächlich entstandener Schaden
• Gewinnabschöpfung
• Lizenzanalogie
► wenn kein Rechtsmissbrauch
Exkurs: Filesharing
► Haftung auf Schadensersatz nur als Täter oder Teilnehmer
► Als bloßer Anschlussinhaber maximal Störerhaftung auf
Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten für Abmahnung
7. Auskunftsanspruch
► Zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruches, v.a.
zur Bezifferung der Schadenshöhe
► Anspruch auf Auskunft über
• Vertriebswege, z.B. Abnehmer und Verkaufsstellen
• Anzahl der Rechtsverletzungen etc.
8. „Erste-Hilfe-Tipps“
1. Ruhe bewahren (trotz kurzer Fristen)!
2. Beanstandetes Verhalten (bis zur Klärung) unterlassen!
3. Keine Schuldeingeständnisse!
4. Keine unmodifizierte Abgabe der Unterlassungserklärung!
5. I.d.R. sachkundigen Rechtsrat einholen!
6. Fristen ernst nehmen!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Noch Fragen?
Einfach fragen!
Benedikt Klas, LL.M.Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Philipp-Reis-Straße 1 Tel. 0721/354809-0 [email protected]
76137 Karlsruhe Fax 0721/354809-10 www.kkk-law.de