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Websites und Abmahnungen Die 10 wichtigsten Tipps für Websitebetreiber und Onlinehändler Joomla!Day 2015 Hamburg 19.09.2015

Websites und Abmahnungen - Die 10 wichtigsten Tipps für Websitebetreiber und Onlinehändler

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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Unsere Rechtsanwälte

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Kerstin Heiß Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Florian Decker Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Matthias Rosa Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

. Joachim Decker Rechtsanwalt Richter a. D

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Unsere Kompetenzen

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Download der Präsentation unter…

http://de.slideshare.net/RESMEDIA

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Nr. 1 Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum

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Das steht in ….

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Jede Webseite benötigt ein Impressum!

/ §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG), gilt für alle „geschäftsmäßigen“ Teledienste. / und: Ergänzung durch §§ 2, 3 Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

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Inhalt des Impressums: § 5 TMG

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Jede Webseite benötigt ein Impressum!

1. Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigter 2. E-Mailadresse 3. ggf. zuständige Aufsichtsbehörde, 4. Registereintragungen (Handels-, Vereins-,Partnerschafts-,

Genossenschaftsregister) 5. bei bestimmten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und Staat, in

dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, berufsrechtliche Regelungen und Info, wie diese zugänglich sind,

6. Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung

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Inhalt des Impressums

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Jede Webseite benötigt ein Impressum!

/ § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bei journalistisch-redaktionellen Inhalten: Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer − seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, − nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur

Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, − voll geschäftsfähig ist und − unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.

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Beispiel eines Impressums einer GmbH

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Jede Webseite benötigt ein Impressum!

Impressum DemoShop GmbH Demostraße 1 12345 Demostadt Telefon: +49 (0)123 12345 Telefax: +49 (0)123 67890 E-Mail: online-shop @ domain.de Geschäftsführer: Max Muster Amtsgericht Demostadt, HRB 12345 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789 Verantwortlich nach § 55 RStV: Lieschen Müller

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Brauchen Sie einen Disclaimer?

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Jede Webseite benötigt ein Impressum!

„Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird die Haftung für die Inhalte der externen Seiten ausgeschlossen. Für den Inhalt dieser externen Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Sollten Sie bei einer verknüpften …“

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Brauchen Sie einen Disclaimer?

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Jede Webseite benötigt ein Impressum!

Antwort: NEIN! / Disclaimer sind völlig wirkungslos! / Sie können die gesetzlich geregelte Haftung aus §§ 77 ff. TMG nicht „regeln“!

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Und aktuell: Disclaimer kann wettbewerbswidrig sein

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Jede Webseite benötigt ein Impressum!

„Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen …“

= Unzulässige AGB-Klausel, wenn farblich abweichendes Produkt geliefert wird: Händler kann sich nicht auf die falsche Produktbeschreibung berufen! LG Arnsberg, Urteil vom 3.9.2015, Az. I-8 O 63/15

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Einbau eines Impressums

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Jede Webseite benötigt ein Impressum!

/ „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“, § 5 TMG / sog. „Zwei-Klick-Regel“ des BGH: Die Erreich- barkeit ist bei zwei Links – hier: „Kontakt“ und „Impressum“ gegeben, Urteil vom 20.07.2006, Az. I ZR 228/03).

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Auch in allen Social Media – Kanälen gilt die Impressumspflicht!

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Fügen Sie in sämtliche Social-Media-Auftritte ein korrektes Impressum nach § 5 TMG und § 55 RStV ein!

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Impressumspflicht bei Facebook

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Jede Webseite benötigt ein Impressum!

LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, 2 HK O 54/11; LG Frankfurt , Beschluss vom 19.10.2011, 3-08 O 136/11 „Ein Impressum muss leicht erkennbar sein. Der Bereich “Info” ist nicht als Impressum leicht erkennbar.“

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Impressumspflicht bei Facebook

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Facebook stellt einen Link „Impressum“ zur Verfügung.

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Impressum bei Google +

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Impressum bei Twitter

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Jede Webseite benötigt ein Impressum!

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Impressum bei XING

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Nr. 2 Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Shops

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Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung

http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_403.html

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Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung

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1. Problem: Ingangsetzen der Widerrufsfrist

„…Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag … [1]“

„… [1] 1. Fügen Sie einen der folgenden in Anführungs- zeichen gesetzten Textbausteine ein:… „

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Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung

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Ingangsetzen der Widerrufsfrist Ziffer 1 b: eine Bestellung wird einheitlich geliefert Beispiel: Der Kunde bestellt 1 Pulli, 1 Hose, 1 Kleid. Alle Artikel werden in einem Paket geliefert. Ziffer 1 c: eine Bestellung über mehrere Artikel, Teillieferung Beispiel: Der Kunde bestellt 1 Pulli, 1 Hose, 1 Kleid. An einem Tag werden der Pulli und die Hose, an einem anderen Tag das Kleid geliefert. Ziffer 1 d: Bestellung eines Artikels, Teillieferung Beispiel: Der Kunde bestellt eine Schrankwand. Es fehlt ein Regalboden, der nachgeliefert wird.

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Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung

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Sonstige Probleme mit dem neuen Muster der Widerrufsbelehrung in Gestaltungshinweis 5:

2. Problem: Immer Abholung oder immer Rücksendung durch den Kunden ?

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Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung

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Abholung oder Rückensendung (Gestaltungshinweis 5 a):

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Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung

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Sonstige Probleme mit dem neuen Muster der Widerrufsbelehrung in Gestaltungshinweis 5:

3. Problem: Verbraucher oder der

Händler tragen immer die

Rücksendekosten

ABER ….

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Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung

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Postversand und Speditionsversand?? (Gestaltungshinweis 5 b):

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Die neue Muster-Widerrufsbelehrung

http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_403.html

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Sonstige Probleme mit dem neuen Muster der Widerrufsbelehrung in Gestaltungshinweis 5:

Wenn der Verbraucher die Rücksendekosten tragen soll, …

− … müssen diese bei Speditionslieferung vorab in der Belehrung beziffert werden

− … kann kein Post- und Speditions- versand mehr zus. angeboten werden

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Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung

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Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: - Hiermit widerrufe(in) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*),/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Bestellt am (*)/erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) Unzutreffendes streichen.

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Gesetzliches Muster für die Widerrufserklärung

http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_2_404.html

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E-Book „Widerrufsrecht“

Was Onlinehändler zur Gesetzesänderung wissen müssen Februar 2014, 27 Seiten, pdf-Datei, 4,4 MB http://www.res-media.net/ebooks

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Nr. 3 Fehlerhafte Artikelbeschreibungen

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… gehören zu den Pflichten im Fernabsatz

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Artikelbeschreibungen

Im Fernabsatz ist über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung zu informieren (vgl. Pflichten beim Fernabsatz nach Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB) - Farben - Größen - Waschbarkeit - Material - […]

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Bei manchen Artikeln gibt es inhaltliche Vorgaben durch EU-Recht:

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Artikelbeschreibungen

Inhaltliche Vorgaben für die Artikelbeschreibungen aufgrund von Gesetzen, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen usw.:

- Textilien - Elektrogeräte/weiße Ware/Lampen - Spielzeug - Lebensmittel - Schuhe - […]

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Booklet „Artikelbeschreibungen“

Diese EU- Kennzeichnungsvorschriften müssen Onlinehändler beachten Juni 2015, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten, pdf-Datei, 1,5 MB

http://www.res-media.net/booklets

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Booklet „FAQ Energiekennzeichnung “

Die neuen Energiekenn-zeichnungsvorschriften für Onlinehändler ab dem 01.01.2015 Januar 2015, Format 12 x 12 cm, 18 Seiten, pdf-Datei, 1,3 MB

http://www.res-media.net/booklets

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Nr. 4 Fehlerhafte Preisauszeichnung

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Es gelten die Informationspflichten beim Fernabsatz und die Preisangabenverordnung:

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Preisauszeichnung

1. Angabe des Gesamtpreises 2. Mehrwertsteuer-Hinweis 3. Versandkostenhinweis + ggf. Angabe der Höhe 4. Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis 5. Auslandsversandkosten?

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Ein Sternchenverweis ist ….

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Preisauszeichnung

… zulässig auf Übersichtsseiten, wenn die Ware von dort NICHT direkt in den Warenkorb gelegt werden kann. … immer unzulässig auf Detailseiten!

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Nr. 5 Unzulässige AGB-Klauseln

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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Das Transportrisiko trägt der Käufer.“

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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen und diese der Transportperson zu melden. Andernfalls kann er keine Ansprüche geltend machen.“

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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Wenn ein Artikel nicht vorrätig ist, können wir nach unserer Wahl einen ähnlichen Artikel als gleichwertigen Ersatz liefern.“

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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Gerichtsstand ist Frankfurt.“

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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Unfreie Pakete werden nicht angenommen.“

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Nr. 6 Keine/ fehlerhafte Datenschutzinformation

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Es ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob „Datenschutz“ abgemahnt werden kann.

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Datenschutz im Internet

Dafür: OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12 (Datenerhebung ohne ausreichende Datenschutzerklärung)

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1. Grundsatz: Jede Webseite benötigt eine Seite „Datenschutz“.

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Datenschutz im Internet

Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein…“ § 12 Abs. 1 Telemediengesetz

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1. Grundsatz: Jede Webseite benötigt eine Seite „Datenschutz“.

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Datenschutz im Internet

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Seite „Datenschutz“.

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Datenschutz im Internet

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2. Grundsatz: Die Kundendaten dürfen per Gesetz gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, WENN der Zweck z. B. die Abwicklung der Bestellung oder Anfrage ist.

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Datenschutz im Internet

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Wann benötigen Sie das Einverständnis des Nutzers zum Speichern seiner Daten?

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Datenschutz im Internet

Gesetzliche Erlaubnis zur Datenerhebung und – verwendung: Beispiel: § 14 TMG (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

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Wann benötigen Sie das Einverständnis des Nutzers zum Speichern seiner Daten?

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Datenschutz im Iternet

Ohne gesetzliche Erlaubnis ist immer das Einverständnis des Nutzers erforderlich! / Newsletter / Werbemails / Kundenkonto / Übertragung von IP-Adressen (str)

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EINWILLIGUNG des Nutzers beim Kundenkonto – Wie geht das?

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Datenschutz im Internet

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EINWILLIGUNG des Nutzers beim Newsletter – Wie geht das?

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Datenschutz im Internet

Entweder eigenes Anmeldeformular oder Abfrage im Bestellvorgang: Ich möchte den Newsletter abonnieren (Abmeldung jeder- zeit möglich).

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Datenschutz im Internet

/ EU-Richtlinie 2009/136/EG zur Änderung u. a. der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vom 25. November 2009 („Cookie-Richtlinie“)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0136&from=DE

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Deutschland hat die EU-Cookie-RiLi nicht umgesetzt (streitig)

/ Deutschland hätte die Cookie-RiLi bis 25. Mai 2011 in nationales Recht umsetzen müssen.

/ Das ist nicht geschehen. Argument Bundesregierung: Unser § 15 Telemediengesetz (TMG) enthält bereits alles, was die Cookie-RiLi erfordert (str. in Bezug auf Opt-in und Opt-out).

/ Folgen, wenn eine EU-RiLi nicht umgesetzt wird:

. Ggf. Verstoß gegen EU-Verträge, Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission;

. Auslegung des nationalen Rechts des Mitgliedsstaats nach Ablauf der Umsetzungsfrist im Sinne der Richtlinie auszulegen.

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Was heißt dann nun für Webseitenbetreiber in Deutschland?

Deutschland stellt sich auf den Standpunkt, dass das jetzige TMG ausreichend ist. Insofern hätten sich die bestehenden Anforderungen für Deutschland - und damit auch für Ihren Shop oder Ihre Webseite - nicht geändert. In diesem Falle müsste nichts weiter veranlasst werden. Unserer Kanzlei liegen bislang keinerlei Abmahnungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Cookie-RiLi vor und uns sind solche Abmahnungen bislang auch nicht geworden. / FAZIT: Als deutscher Händler mit Liefergebiet „Deutschland“ müssen Sie derzeit nichts tun. Ausnahmen: Sie verkaufen ins EU-Ausland oder nutzen bestimmte Google- Werbeprogramme, dazu gleich.

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Datenschutz im Internet - Sie verkaufen ins EU-Ausland?

/ Dann müssen Sie die EU-Cookie-RiLi umsetzen, denn: Es ist das Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates anwendbar, in das sie verkaufen.

/ Dort ist die EU-Cookie-RiLi bereits in nationales Recht umgesetzt.

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Datenschutz im Internet - Cookie-RiLi und Umbau der Webseite / Je nach Art des Cookies können Anpassungen im Shop erforderlich sein:

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Zwingend erforderliche Cookies Cookies für zusätzliche Zwecke

= Cookies, die für die Nutzung des Angebots erforderlich sind:

= Cookies, die für die Nutzung des Angebots NICHT erforderlich sind:

- Spracheinstellungen des Nutzers - Anzahl angezeigter Resultate pro Seite - Inhalt des Warenkorbs - Speicherung des Inputs mehrseitiger Formulare - Login Cookies, damit Nutzer sich nicht auf jeder Unterseite einzeln einloggen muss (allerdings nur als Session-Cookie) - Cookies zur Wiedergabe von Medieninhalten (Flash- Cookies)

- Tracking Cookies - Werbecookies - Analysecookies - Cookies von Social Media Plattformen (Facebook etc.)

Keine Informationspflichten Keine Pflicht zur Einholung des Einverständnisses

Informationspflichten in der Datenschutzinfo + Pflicht zur Einholung des Einverständnisses +

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Datenschutz im Internet - Informationspflichten nach der Cookie-RiLi

/ Wenn Sie ins EU-Ausland verkaufen, müssen Sie über ein Banner (kein Pop-up Fenster, da dieses über Browsereinstellungen des Nutzers geblockt werden kann) folgenden Inhalt mitteilen:

- grundlegende Informationen über Cookies, - einen Link zu weiterführenden Informationen (zur Datenschutzerklärung), - einen Einwilligungsbutton.

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Datenschutz im Internet - Informationspflichten nach der Cookie-RiLi

/ Wenn Sie ins EU-Ausland verkaufen, müssen Sie außerdem folgende Informationen in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen:

- die gespeicherten Informationen - den Zweck der Speicherung - die Speicherdauer - den Verantwortlichen für die Speicherung - Infos über das Widerrufsrecht des Nutzers (=Widerruf der Einwilligung in das Speichern von Cookies)

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Datenschutz im Internet - Einverständnis einholen nach der Cookie-RiLi

/ Der Nutzer muss zustimmen, wenn Sie per nicht zwingend erforderlichem Cookie Daten sammeln:

- vor dem Setzen des ersten Cookies - ohne voreingestelltes Häkchen - freiwillig (also unabhängig von der Nutzbarkeit des Shops.)

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Google hat für die Programme / „Google AdSense“ (Werbung auf externen Webseiten); / „Google DoubleClick for Publishers“ (Schaltung fremder Anzeigen auf der eigenen

Webseite) / und „Google DoubleClick Ad Exchange“ (Werbe-Echtzeitmarkt).

die Nutzungsbedingungen geändert. Bei der Nutzung dieser Tools sind die Vorgaben der Cookie-Richtlinie bis zum 30.09.2015 umzusetzen, auch wenn Sie nur innerhalb Deutschlands verkaufen.

Datenschutz im Internet - Sie nutzen bestimmte Google-Werbeprogramme?

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Google verlangt in den geänderten Nutzungsbedingungen, dass ab dem 30.09.2015 / die Einwilligung der Nutzer eingeholt wird / und dass die Datenschutzerklärung angepasst wird.

Tipps zur Umsetzung gibt Google auf der extra eingerichteten Seite https://www.cookiechoices.org/. Ihre Informationstexte von Google müssen jedoch entsprechend der tatsächlich erhobenen Daten angepasst werden.

Datenschutz im Internet - Sie nutzen bestimmte Google-Werbeprogramme?

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Die neuen Nutzungsbedingungen gelten bislang zwar nur für die genannten Programme, könnten nach einer Testphase jedoch auch auf die weit verbreiteten Programme „Google Analytics“ und „Google AdWords“ ausgedehnt werden. Dies könnte dann durch eine einheitliche praktische Umsetzung auch zur Vereinheitlichung der Auslegung durch die Datenschutzbehörden in Europa führen.

Datenschutz im Internet - Sie nutzen bestimmte Google-Werbeprogramme?

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Nr. 7 Unzulässige Werbemails

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Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale usw. können direkt wettbewerbsrechtlich gegen den Versender vorgehen

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Unzulässige Werbemails

Grundsatz: § 7 UWG Unzumutbare Belästigungen (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen […] Nr. 3 bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. ©

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Ausnahme nach § 7 III UWG: Zulässigkeit von Mails ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung

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Unzulässige Werbemails

… ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn 1. die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder

Dienstleistung vom Kunden erhalten UND 2. die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder

Dienstleistungen verwendet wird UND 3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat UND 4. der Kunde bei Erhebung der Adresse auf Verwendung und

Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde.

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Verbraucher können direkt nach BGB gegen den Versender vorgehen

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Unzulässige Werbemails

§ 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig […] ein

sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

§ 1004 BGB Unterlassung ©

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Erforderlichkeit einer Einwilligung

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Unzulässige Werbemails

Bei fehlender Einwilligung kann abgemahnt werden:

Abmahnung Private/Gewerbliche

Abmahnung Mitbewerber,

Wettbewerbszentrale … §§ 823, 826, 1004 BGB §§ 7, 8 UWG

Unterlassung

Schadenersatz

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Einwilligung: Rechtsunsicherheit beim Double Opt-In

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Unzulässige Werbemails

Bereits die erste Bestätigungsmail, die den Bestätigungslink enthält, stellt unzulässige E-Mailwerbung dar, wenn der Empfänger für den Erhalt nicht vorher eine Einwilligung erteilt hat (OLG München, Urteil vom 29.9.2012, Az. 29 U 1682/12).

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Problematischer Adresshandel

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Unzulässige Werbemails

Verstößt ein Vertrag, der den Verkauf von Adressdaten zum Gegenstand hat, gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), führt dies zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages (LG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2013, Az. 33 O 95/13 U). Adressgewinnung über Internet-Gewinnspiele : Ja, ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen und erteile den in dieser Liste aufgeführten Sponsoren für die jeweils angegebenen Produkte oder Dienstleistungen mein Einverständnis für die Mail-, Post- und/oder Telefonwerbung wie in der Liste angegeben. Das Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.”

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Empfehlungsmarketing

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Unzulässige Werbemails

Weiterempfehlungsfunktionen auf Websites per E-Mail sind unerlaubte Werbung (SPAM): BGH, Urteil vom 12.09.2013, Az: I ZR 208/12.

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Aufforderung zu Kundenbewertungen

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Unzulässige Werbemails

Die Mail-Aufforderung an einen Kunden zur Bewertung des gekauften Artikels stellt ohne das Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung eine unzulässige Werbemail dar: AG Hannover, Urteil vom 3.4.2013 (Az. 550 C 13442/12).

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Booklet „FAQ zum E-Mailmarketing “

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Versenden von E-Mails und Newslettern April 2015, Format 12 x 12 cm, 28 Seiten, pdf-Datei, 1,7 MB

http://www.res-media.net/booklets

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Nr. 8 Fremde Marken im Suchmaschinenmarketing

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Google AdWords und Anzeigen

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Suchmaschinen-Marketing

Grundsatz: Unternehmen dürfen bei GoogleAdwords mit Schlüsselwörtern, die mit einer fremden Marke identisch oder verwechselbar sind, werben, solange die Marke nicht im Anzeigentext auftaucht (BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 217/10). – MOST-Pralinen - sn

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Google AdWords und Anzeigen

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Suchmaschinen-Marketing

Ausnahme: Bei der Buchung des Keywords „Fleurop“ durch einen nicht diesem Vertriebssystem angeschlossenen Blumenhändler liegt jedoch eine Rechtsverletzung durch Täuschung über die Herkunftsfunktion der Marke vor (BGH, Urteil vom 27.6.2013, Az: I ZR 53/12). – FLEUROP -

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Google AdWords und Anzeigen

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Suchmaschinen-Marketing

Ausnahme: Bei der Buchung des Keywords „Parship“ kann auch dann eine Rechtsverletzung vorliegen, wenn der Begriff in der Anzeige nicht auftaucht, wenn diese allgemein formuliert ist und der Werbende nicht erkennbar ist (OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az: 5 U 271/11). – PARSHIP -

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Und was ist bei Metatags unzulässig?

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Suchmaschinen-Marketing

Fremde Marken im eigenen Quelltext sind unzulässig BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 183/03 – IMPULS -

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Kein Font Matching!

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Suchmaschinen-Marketing

Die Verwendung von fremden Marken in Metatags oder auf der Website in weißer Schrift auf weißem Untergrund zu Werbezwecken ist unzulässig, wenn sich die Produkte nicht im Artikelsortiment des Händlers befinden BGH, Urteil vom 8.02.2007, Az. I ZR 77/04 – AIDOL -

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Nutzung von Analyse-Tools

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Analysetools und Datenschutz

Beispiel GoogleAnalytics – Zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Anonymisierung der IP-Adressen 2. Information in der Seite „Datenschutz“ 3. Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers mit Link zum

Deaktivierungs-Add on und Setzen eines Opt-Out-Cookies 4. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google 5. Löschung der Altdaten

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Booklet „Suchmaschinenmarketing“

Die 10 wichtigsten Rechtstipps zu SEO und SEA für Agenturen und Webseitenbetreiber November 2014, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten, pdf-Datei, 1,2 MB http://www.res-media.net/booklets

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Nr. 9 Bildrechte im Social Media Marketing

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Urheberrechte

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Social Media Marketing

Frage: / Kann ich fremdes Material verwenden, wenn ich die

Quelle angebe?

. Zulässig oder unzulässig?

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Urheberrechte

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Social Media Marketing

Antwort:

/ Nein!

. Die Nutzung ist nicht zulässig ohne vorheriges Einverständnis des Urhebers – unabhängig davon, ob er als Quelle genannt wird.

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Recht am eigenen Bild

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Social Media Marketing

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Recht am eigenen Bild

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Social Media Marketing

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt […]“, § 22 Kunsturhebergesetz (KUG).

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Recht am eigenen Bild

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Social Media Marketing

/ Keine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, wenn die Person als „Beiwerk“ auf dem Foto zu sehen ist:

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Recht am eigenen Bild

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Social Media Marketing

/ Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, . WENN die Person im Mittelpunkt des Fotos steht und individuell

erkennbar ist. . Ausnahme:

1. Person der Zeitgeschichte 2. Öffentliche Veranstaltungen und ähnliche Ereignisse

/ Erlaubnis kann auch „konkludent“, also durch Verhalten erteilt werden.

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Nutzungsrechte an Bildern

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Social Media Marketing

/ Fotos dürfen nur dann geteilt werden, wenn dazu die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen!

Das Einbinden von Like-Buttons stellt eine „Aufforderung zum Teilen“ dar, wodurch an die teilende Person eine Nutzungslizenz vergeben werde. Sind die Bilder in der eigenen Internetpräsenz keine eigenen, können die für das Teilen von Content erforderliche Social-Media Lizenz fehlen. Das gilt auch, wenn der Seitenbetreiber zwar die Lizenz zum Veröffentlichen der Bilder hat. Diese beinhaltet nämlich nicht automatisch auch das Recht des Seitenbetreibers, seinen Users Lizenzen zum Teilen zu vergeben (LG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2014, Az. 2 03 S 2/14).

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Nr. 10 Verhalten bei Abmahnungen

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Wieso darf fast jeder kleine Fehler abgemahnt werden?

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„Unlauter handelt insbesondere, wer […] einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG).“

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Wer darf abmahnen?

§ 8 UWG: / jeder Mitbewerber / rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher

oder selbständiger beruflicher Interessen / qualifizierten Einrichtungen mit Eintrag in der Liste

nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes / die Industrie- und Handelskammern oder den

Handwerkskammern.

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… gehören zum Schadenersatz nach § 9 UWG

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Abmahnung: Anwaltskosten

Gegenstandswert bis…

1,3 Gebühr netto

10.000 EUR 745,40 EUR

16.000 EUR 865,00 EUR

22.000 EUR 984,60 EUR

25.000 EUR 1.044,40 EUR

35.000 EUR 1.239,40 EUR

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Alternativen

1. Ignorieren?

2. Abgabe der Unterlassungserklärung?

3. Einstweilige Verfügung?

4. Notarielle Unterwerfungserklärung?

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Wie verhalten Sie sich bei Abmahnung?

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Booklet „Verhalten bei Abmahnungen“

Die wichtigsten Informationen für Betroffene. Oktober 2014, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten, pdf-Datei, 1,2 MB

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Haben Sie Fragen?

http://de.slideshare.net/RESMEDIA