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GEMEINDE 9305 BERG SG Benutzungskonzept und -Reglement Jugendraum Gültig ab 01.01.2019 Verfasser: Gemeinderat Berg 56 Version 26.11.2018 DorfsLrasse 17, 9305 Berg SO www.bergsg.ch

Benutzungskonzept und -ReglementJugendraum · . GEMEINDE 9305 BERG SG 2. Benulzungsregetn 2.1. Rauchverbot Im Raum gilt ein Rauchverbot. Auf dem Platz vor det Tür darf geraucht wetden

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GEMEINDE9305 BERG SG

Benutzungskonzept und -Reglement JugendraumGültig ab 01.01.2019 Verfasser: Gemeinderat Berg 56Version 26.11.2018

DorfsLrasse 17, 9305 Berg SOwww.bergsg.ch

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GEMEINDE9305 BERG SG

1 n ha Itsv e rz elch n i s

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1.1. VERWENDUNGSZWECK 31.2. ZUSTÄNDIGKEITEN 3

2. BENUTZUNGSREGELN 4

2.1. RAUCHVERBOT 42.2. VERBOT VON ALI<oHoL UND ANDEREN DROGEN 4

2.3. PARKIEREN 42.4. ZUGANG 4

2.5. TOILETTEN 42.6. HEIZUNG 42.7. CÄRMEMISSIONEN / RUHEZEITEN 42.8. KÜCHE 42.9. GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL 4

2.10. VERWENDUNG DER SPIELGERÄTE 42.11. WERTSTOFF- UND ABFALLENTSDRGUNG 42.12. WÄSCHE 42.13. REINIGUNG 4

3. VERMIETUNG 5

3.1. MIETBERECHTIGTE UND NUTZUNGSBEREICH 53.2. GEBUNDENE BENUTZUNG DURCH ACTIVE YOUTH BERG (JUGENDTREFF) 53.3. RESERVATION 53.4. SCHLÜSSEL, DEPOT, UBERGABE, MIETVERTRAG 5

2MIETGEBÜHREN 6

________

3.5.1. TARIF 63.5.2. FÄLLIGKEIT 63.5.3. ENTHALTENE LEISTUNGEN 63.5.4. VERWENDUNG DER GEBÜHREN 6

DorfsLrasse 17, 93D5 Berg SGwww.bergsg.ch

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GEMEINDE

9305 BERG SG

1. DerJugendraum1.1. Verwendungszweck

Der Jugendraum in den beiden Obergeschossen des alten Feuerwehrdepots, Dorfstrasse 36 (im Besitz der Ge

meinde Berg SG) ist ein Ort der Begegnung. Im Rahmen der Jugendarbeit steht der Raum Jugendtichen aus Berg

und Freidorf zur Verfügung. Der Raum wird auch an Dritte vermietet.

1.2. Zuständigkeften

zz zzz:z:Rnterhalt Gebäude und Grundinfra- Verwaltung, Gemeinde Berg SG

struktur

Reinigung Toiletten, Friedhofgebäude Verwaltung, Gemeinde Berg SG

Innenreinigung Verein Active Youth Berg

Mobiliar, Spielgeräte Verein Active Vouth Berg

Jugendtreff am Freitagabend Verein Active Youth BergKath. Kirche Berg-Freidorf (Aufsicht)

Vermietung Verwaltung, Gemeinde Berg SG

Konzep und Benutzungsreglement Jugendrat, Gemeinderat

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Dorfstrasse 17, 9305 Berg 56www.bersg.ch

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GEMEINDE9305 BERG SG

2. Benulzungsregetn2.1. Rauchverbot

Im Raum gilt ein Rauchverbot. Auf dem Platz vor det Tür darf geraucht wetden. Der Aschenbecher ist zu benutzen.

2.2. Verbot von Alkohol und anderen Drogen

Im Raum und um den Raum herum dürfen kein Alkohol und andere Drogen konsumiert werden.

2.3. Parkieren

Veb und Motorfahrräder können auf dem Parkplatz vor der Kirche abgestellt werden. Für Motorfahrzeuge steht derParkplatz neben dem ehemaligen Restaurant Rebstock zur Verfügung.

2.4. Zugang

Der Zugang zum Raum erfolgt über die Engelgasse. Besucher von der anderen Strassenseite verwenden den Fussgängerstreifen bei der Kirche. Der Zugang von der Dorfstrasse her ist wegen der unübersichtlichen Lage im Engel-rank zu gefährlich.

2.5. ToiLetten

Den Benutzern stehen die Toiletten beim Friedhofgebäude zur Verfügung.

2.6. Heizung

Der Raum kann nur mit Heizlüftern beheizt werden. Die Heizlüfter dürfen wegen der Brandgefahr nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Nach Verlassen des Jugendraums müssen diese abgeschaltet werden. Siehe separateBetriebsanleitung auf dem Gerät.

2.7. Lärmemissionen / Ruhezeiten

Auf Lärmemissionen im Aussenbereich ist zu verzichten. Es gilt das Reglement über die Ruhezeiten und Nachtruheder Gemeinde Berg 5G.

2.8. Küche

Die Küche darf inklusive Geschirr und Geräte verwendet werden. Das Inventar ist nach Gebrauch gemäss Inventar-liste zu kontrollieren. Defektes Inventar ist zu melden und ggf. zu ersetzen.

2.9. Getränke und Lebensmittel

Im Jugendraum gelagerte Getränke und Lebensmittel gehören der Jugendgruppe und dürfen nicht verwendet werden.

2.10. Verwendung der Spietgeräte

Die Spielgeräte (Tischfussballkasten, Ping-Pong-Tisch Billardtisch usw.) der Jugendgruppe dürfen benutzt werden.

2.11. WertstofF- und AbFatLentsorgung

Wertstoffe (Glas, PET, Papier/Karton, Aluminium/Eisenblech) sind zu trennen und dürfen im Jugendraum in den entsprechenden Behältern entsorgt werden. Haushaltabfälle und Speisereste sind durch den Mieter zu entsorgen.

2.12. Wäsche

Geschirrtücher stehen zur Verfügung. Gebrauchte Geschirrtücher bitte ins Becken «Schmutzwasche» legen. Die Reinigung erfolgt durch die Kath. Kirchgemeinde.

2.13. Reinigung

Die abschliessende Reinigung des ]ugendraums ist Sache des Mieters. Der Raum muss besenrein abgegeben werden. Die Küche, das Geschirr und die Geräte sind vollständig zu reinigen. Lappen und Tücher stehen zur Verfügung.

Dortsirasse 17 9305 Berg SGwww.bergsg.ch

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GEMEINDE9305 BERG SG

3. Vermietung3.1. Mietberechtigte und Nutzungsbereich

Der Jugendraum steht für Anlässe von Privatpersonen, Firmen, Vereinen und öffentlichen Organisationen aus Bergund anderen Gemeinden zur Verfügung. Bei Terminkollisionen erhalten Anfrager aus der Gemeinde Berg den Vorrang.

Der Mietvertrag muss von einer volljährigen und mündigen Person unterschrieben werden.

3.2. Gebundene Benutzung durch Active Youth Berg (Jugendtreff)

Der Jugendraum steht den Jugendlichen ab der 6. Klasse der Gemeinden Berg und Fteidorf im Rahmen der Jugendarbeit unentgeltlich zur Verfügung. Der Verein Active Youth Berg organisiert alle 14 Tage am Freitagabend den Jugendtreff. Während der Schulferien des Kantons St. Gallen ist der Jugendtreff geschlossen. Der Jugendtreff ist wiefolgt geöffnet:

Schuler/innen 6. Klasse 18:30 Uhr 20:00 Uhr

ler/innen ab der 7. Klasse 19:30 Uhr r22:00 Uhr

3.3. Reservation

Die Reservation erfolgt über die Gemeindeverwaltung Berg via www.bergsg.ch “Leben/Wohnen, Jugendraum“. Unter dieser Adresse ist auch die Verfügbarkeit ersichtlich. Die Reservation kann maximal sechs Monate im Voraus erfolgen. Bei regelmässiger Benützung kann auch weiter im Voraus reserviert werden.

3.4. Schtüsse[, Depot, Übergabe, Mietvertrag

5 Die Aus- und Rückgabe der Schlüssel erfolgt auf der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 17, 9305 Berg. Es ist ein Depot von CHF 200.00 in bar zu hinterlegen.

Ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung kann der Schlüssel nach Vereinbarung auf dem Katholischen Pfarramt, Wiedenhubstrasse 1, 9305 Berg, Tel. 071 455 1119 abgeholt und zurückgegeben werden.

Die Abnahme nach der Vermietung erfolgt nach Absprache durch eine Person der Gemeindeverwaltung oder desKatholischen Pfarramts.

Für die Miete wird ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen, der auch das Übergabe- und Abnahmeprotokoll enthält.

Dorfstrasse 17, 9305 Berg 56www.bergsg.ch

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*GEMEINDE9305 BERG SG

3.5. Mietgebühren

3.5.1. Tarif

Stunde

____________

——

CHF 10.00 CHF 50.00(Einheimische Berg und Freidorf)

A CHF 20.00 CHF 100.00(Auswärtige)

_______________ ________________

Die Gebühren werden von der Gemeinde Berg SG abhängig von der Nutzerkategorie erhoben.

Nutzerkate9orie Besdireibung Tarif

Gemeinwesen Politische Gemeinde Berg SG, Behörden, Kommissionen, Pn- Kostenlos

— — —

—- marschule Brühl, KatholischeKirchgemeinde Berg-Freidorf

In Berg ansässige Ver- Akkreditierte, in Berg ansässige Vereine gemäss Reglementeine «Unterstützung Vereine».

Abhängig vom Zielpublikum des Anlasses:

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre Kostenlos (max. 4x / Jahr)

Erwachsene, Jugendliche und Kinder E

Jugendgruppe / Jugendtreff am Freitagabend KostenlosActive_Youth Berg

_________ ____________________

Einheimische Natürliche und juristische Personen oder Personengesell- E

____________________

schaften die in Berg steuerpflichtig sind.

______ __________________________

Auswärtige Natürliche und juristische Personen oder Personengesell- A

____________________

schaften die nicht in Berg steuerpflichtig sind.

6 3.5.2. Fälligkeit

Die Gebühren sind bei Schlüssetübergabe auf der Gemeindeverwaltung in Bar! Twint im Voraus zu entrichten.

3.5.3. Enthaltene Leistungen

• Betriebskosten (Gebäudeverwendung, Strom, Wasser/Abwasser)

• Verwendung des Mobiliars (Küche, Tische, Stühle, Spietgeräte)

3.5.4. Verwendung der Gebühren

50% der Gebühren werden Anfang des Folgejahres dem Jugendverein Active Youth Berg gutgeschrieben.

Dorstrasse 17, 9305 Berg SGwww.bergsg.ch

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4. Gü[tigkeit

GEMEINDE9305 BERG SG

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Das Reglement wird dem akultativen Rererendum unterstellt vom 7. Januar 2019 bis 15. Februar 2019. Es tritt nachunbenütztem Ablaur der Rererendumsrrist rückwirkend per 01.01 .2079 in Kraft und ersetzt das Reglement vom01.06.2018.

smin Oberlin

meinderaCsschreiberin

26. November 201

Sandro Parissenti

Gemeindepräsident

Dortstrasse 17, 9305 Berg 56www.bergsg.ch

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