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Rechtliche Hinweise zum Denkmalschutz Ratgeber für Eigentümer und Bauherren Kreisausschuss des Vogelsbergkreises Untere Denkmalschutzbehörde Goldhelg 20 | 36341 Lauterbach Telefon 06641 977-460 [email protected] www.vogelsbergkreis.de Fördermöglichkeiten Stand 10/13 Fördermöglichkeiten Beratung | Baurecht | Denkmalrecht Steuerliche Abschreibung Durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten werden Eigentümer von Kulturdenkmälern für finanzielle Mehraufwendungen entlastet, die dem Erhalt des Denkmals dienen. Näheres regeln die Paragrafen 7i, 10f, 10g und 11b im Einkommens- steuergesetz (EStG). Zuwendung Soweit Erhaltungsmaßnahmen mit erheblichen denkmalbedingten Kosten verbunden sind, besteht in Einzelfällen die Möglichkeit finanzielle Zuwen- dungen zu erhalten. Näheres regeln die Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Bewilligung von Zuwendungen für Kulturdenkmäler (Denkmalförderrichtlinien). Ansprechpartner hierfür ist das Landesamt für Denkmalpflege. Infos dazu im Internet unter www.denkmalpflege-hessen.de Förderprogramm „kfw-Effizienzhaus Denkmal“ Das seit April 2012 neu aufgelegte Förderprogramm ermöglicht auch die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Baudenkmälern, bei denen aufgrund des Denkmalschutzes die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Es wird vorrangig auf den Jahresprimärenergiebedarf und weniger auf die Wärmedurchlässigkeit der Gebäudeaußen- hülle abgestellt. Infos dazu im Internet unter www.kfw.de Kreisausschuss des Vogelsbergkreises Amt für Bauen und Umwelt Landesamt für Denkmalpflege Hessen Außenstelle Marburg Landesamt für Denkmalpflege Hessen - Außenstelle Marburg - Ketzerbach 10 | 35037 Marburg Telefon 06421 68515-0 lfd.marburg@denkmalpflege-hessen.de www.denkmalpflege-hessen.de Wann ist die Untere Denkmalschutzbehörde beteiligt? Beratung zu Bautechnik, Denkmalschutz, Fördermöglichkeiten Baurecht baurechtliches Genehmigungsverfahren Denkmalrecht denkmalrechtliches Genehmigungsverfahren

Beratung | Baurecht | Denkmalrecht Rechtliche Hinweise ......und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten sowie

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Page 1: Beratung | Baurecht | Denkmalrecht Rechtliche Hinweise ......und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten sowie

Rechtliche Hinweisezum Denkmalschutz

Ratgeber für Eigentümer und Bauherren

Kreisausschuss des VogelsbergkreisesUntere DenkmalschutzbehördeGoldhelg 20 | 36341 Lauterbach

Telefon 06641 [email protected]

Fördermöglichkeiten

Stand 10/13

Fördermöglichkeiten

Beratung | Baurecht | Denkmalrecht

Steuerliche AbschreibungDurch steuerliche Abschreibungsmöglichkeitenwerden Eigentümer von Kulturdenkmälern für�nanzielle Mehraufwendungen entlastet, die demErhalt des Denkmals dienen. Näheres regeln dieParagrafen 7i, 10f, 10g und 11b im Einkommens-steuergesetz (EStG).

ZuwendungSoweit Erhaltungsmaßnahmen mit erheblichendenkmalbedingten Kosten verbunden sind, bestehtin Einzelfällen die Möglichkeit �nanzielle Zuwen-dungen zu erhalten. Näheres regeln die Richtliniendes Hessischen Ministeriums für Wissenschaft undKunst für die Bewilligung von Zuwendungen für Kulturdenkmäler (Denkmalförderrichtlinien).Ansprechpartner hierfür ist das Landesamt fürDenkmalp�ege.

Infos dazu im Internet unter

www.denkmalp�ege-hessen.de

Förderprogramm „kfw-E�zienzhaus Denkmal“Das seit April 2012 neu aufgelegte Förderprogrammermöglicht auch die Förderung von energetischenSanierungsmaßnahmen an Baudenkmälern, beidenen aufgrund des Denkmalschutzes die Vorgabender Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht odernur eingeschränkt möglich sind. Es wird vorrangigauf den Jahresprimärenergiebedarf und wenigerauf die Wärmedurchlässigkeit der Gebäudeaußen-hülle abgestellt.

Infos dazu im Internet unter

www.kfw.de

Kreisausschuss des VogelsbergkreisesAmt für Bauen und Umwelt

Landesamt für Denkmalp�ege HessenAußenstelle Marburg

Landesamt für Denkmalp�ege Hessen- Außenstelle Marburg -Ketzerbach 10 | 35037 Marburg

Telefon 06421 68515-0lfd.marburg@denkmalp�ege-hessen.dewww.denkmalp�ege-hessen.de

Wann ist die Untere Denkmalschutzbehörde beteiligt?

Beratung zu Bautechnik, Denkmalschutz, Fördermöglichkeiten

Baurecht baurechtliches Genehmigungsverfahren

Denkmalrecht denkmalrechtliches Genehmigungsverfahren

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Denkmal sanieren lohnt sich! DenkmalschutzrechtlicheGenehmigung

Welche Anforderungen stellt der Denkmalschutz?

§ 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes:

Maßnahmen des Denkmalschutzes müssenverschiedenste Gesichtspunkte berücksichtigen:

Erhalt des baulichen Kulturgutes

Nutzung, Flexibilität in der Nutzung

Bauphysik

Bautechnik

Ökologie, Energie

Ökonomie, Unterhaltungskosten

Rechtliche Einordnungvon Kulturdenkmälern

Einzelkulturdenkmal (§ 2 Abs. 1 HDSchG)

Einzelne Gebäude (in derKartierung rot) stehen inihrer Gesamtheit (äußeresErscheinungsbild undhistorische Innenausstattung)unter Denkmalschutz, auskünstlerischen, wissenschaft-lichen, geschichtlichen oderstädtebaulichen Gründen.

Gesamtanlage (§ 2 Abs. 2 HDSchG)

Bei Gesamtanlagen (in derKartierung hellrot) beziehtsich der Denkmalschutz aufdas äußere Erscheinungsbildinnerhalb von historischenOrtslagen (erhaltenswerteStraßen-, Platz- und Ortsbilder).

Denkmalschutzrechtliche Genehmigungensind einzuholen bei baulichen Maßnahmen

Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die das äußereErscheinungsbild betre�en, genehmigungsp�ichtig.Dazu gehören: - Instandsetzung der Fassade - Veränderung der Fassade - Energetische Sanierungsmaßnahmen - Austausch von Fenstern und Türen - Erneuerung des Anstrichs - Erneuerung der Dacheindeckung - Anbauten oder Dachaufbauten - Werbeanlagen

Kulturdenkmäler sind materielle Zeugnisse derGeschichte und prägen unsere Region. Oft stellt sichdie Frage wie mit denkmalgeschützten Gebäudenumzugehen ist. Es gilt historische Bausubstanz alsKulturgut unserer Region für die Zukunft zu erhalten.Aber auch Energieeinsparung, moderne Lebens-gewohnheiten sowie wirtschaftliche Gegebenheitensind zu berücksichtigen.

Dieser Ratgeber soll Ihnen wertvolle Hinweise geben.

Es ist die Aufgabe von Denkmalschutz undDenkmalp�ege, die Kulturdenkmäler als Quellenund Zeugnisse menschlicher Geschichte undEntwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zuschützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken,dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raum-ordnung und Landschaftsp�ege einbezogen werden.

an Kulturdenkmälern

an Gebäuden in unmittelbarer Nähevon Kulturdenkmälern

an Gebäuden im Bereich vonGesamtanlagen

An Einzelkulturdenkmälern sind auch Umbau- undInstandsetzungsmaßnahmen im Innerngenehmigungsp�ichtig.

Das Antragsverfahren

ist kostenfrei.