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LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Denkmalschutz – Denkmalrecht – Denkmalförderung
Ulrich Stevens
Von Beständigkeit und Wandel
Kirchliche Baukultur und Denkmalpflege
4. Baukirchmeistertagung
Omnia monumenta dicuntur, quae faciunt alicuius rei recordationem.
– Alle Dinge werden Monumente (Denkmäler)
genannt, die Erinnerung an irgendetwas hervorrufen.
Theodosius I., der Große (* 347; † 395)
Gregor der Große (* um 540; † 604)
Karl Friedrich Schinkel (* 1781; † 1841)
Paul Clemen (* 1866; † 1947)
Substanz
Materie als ursprüngliches neutrales Zeugnis, Basis der „Wissenschaftlichkeit“, Träger von Spuren, die eventuell noch gar nicht lesbar sind
Beispiel: Dendrochronologie
Authentizität (von gr. !"#$%&'()* authentikós „echt“; spätlateinisch authenticus „verbürgt, zuverlässig“) bedeutet Echtheit im Sinne von „als Original befunden“. … Authentizität bezeichnet eine kritische Qualität von Wahrnehmungsinhalten (Gegenständen oder Menschen, Ereignissen oder menschliches Handeln), die den Gegensatz von Schein und Sein als Möglichkeit zu Täuschung und Fälschung voraussetzt. Als authentisch gilt ein solcher Inhalt, wenn beide Aspekte der Wahrnehmung, unmittelbarer Schein und eigentliches Sein, in Übereinstimmung befunden werden. Wikipedia
Authentizität – Fälschung
Han van Meegeren
Lothar Malskat
Essen-Steele
Gropiusstadt in Berlin, Ansicht von Süden, 1962-75
1965
Köln-Chorweiler, ab 1970
Denkmalschutzgesetze in Deutschland
1971 Baden-Württemberg
1972 Schleswig-Holstein
1973 Bayern und Hamburg
1974 Hessen
1975 Bremen und DDR
1977 Berlin und Saarland
1978 Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
1980 Nordrhein-Westfalen
1. ! Denkmaleigenschaft
1.! Feststellen der Denkmaleigenschaft
2.! Unterschutzstellung
Unterschutzstellungsverfahren: gegebenenfalls Eintragung in Denkmalliste oder Denkmalbuch
2. ! Umgang mit dem
Denkmal 1.! Pflegen und Erhalten 2.! Wiederherstellen,
Sanieren 3.! Umnutzung 4.! Veränderung 5.! Zumutbarkeit 6.! Beseitigung
Erlaubnis- oder Genehmigungsverfahren
1. ! Denkmaleigenschaft
1.! Feststellen der Denkmaleigenschaft
2.! Unterschutzstellung
Unterschutzstellungsverfahren: gegebenenfalls Eintragung in Denkmalliste oder Denkmalbuch
Apfel = Denkmal
Denkmalliste
2. ! Umgang mit dem
Denkmal 1.! Pflegen und Erhalten 2.! Wiederherstellen,
Sanieren 3.! Umnutzung 4.! Veränderung 5.! Zumutbarkeit 6.! Beseitigung
Erlaubnis- oder Genehmigungsverfahren
§ 2 DSchG HE: Schutzwürdige Kulturdenkmäler im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, …
§ 2 DSchG NW: Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
§ 3 DSchPflG RP: Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, […] an deren Erhaltung und Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
§ 2 SDSchG: Kulturdenkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus zurückliegenden und abgeschlossenen Epochen, an deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Hessen Denkmalbuch Eigentümer sollen unterrichtet werden
Nordrhein-
Westfalen
Denkmalliste Verwaltungsakt mit rechtsmittelfähigem Bescheid an den Eigentümer
Rheinland-Pfalz Denkmalliste Verwaltungsakt, wenn Klarstellung erforderlich ist; Benachrichtigung der Eigentümer
Saarland Denkmalliste Anhörung und Unterrichtung der Eigentümer
Folgen einer Unterschutzstellung
•! Berücksichtigung des Denkmals bei Planungen
•! Für den Eigentümer:
•! Erhaltungspflicht, aber: auch Unterhaltungs-verpflichtungen für nicht-denkmalwerte Immobilien (Verkehrssicherung u.a.)
•! Genehmigungspflicht für alle Maßnahmen, allerdings keine Ausnahmen wie im Baurecht Daraus folgt allerdings auch die Möglichkeit, sich kostenfrei beraten zu
lassen.
Untere Denkmal-
(schutz)-behörde
Denkmalfachamt
Hessen Kreisfreie Städte und Gemeinden mit Bauaufsicht, Landkreise
Landesamt für Denkmalpflege als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
Nordrhein-
Westfalen
Kommunen Landschaftsverbände mit Denkmalfachämtern
Rheinland-
Pfalz
Kreisfreie Städte, Kreise
Landesdenkmalpflege in der GDKE, zugleich Obere Denk-malschutzbehörde
Saarland Ministerium für Umwelt als Landesdenkmalbehörde
ERLAUBNISVERFAHREN
Hessen und Nordrhein-Westfalen: Untere Denkmalschutz- bzw. Denkmalbehörde
Saarland: Landesdenkmalbehörde
Rheinland-Pfalz:
Untere Denkmalschutzbehörde Kirchen und Religionsgemeinschaften, die über eine von der Obersten Denkmalbehörde anerkannte Stelle verfügen, führen das Erlaubnisverfahren selber, aber im Benehmen
mit der Denkmalschutzbehörde und der
Denkmalfachbehörde durch.
Kostenverteilung
Altes Rathaus Gummersbach
Haus in Bergisch-Gladbach
Schäden durch Hydrophobierung
Werbung und Wirklichkeit: neue Tuffsteinverkleidung um 1985, hydrophobiert
Brüsseler Retabel, 1. H. 16. Jh., um 1980 und heute
Fördermöglichkeiten
•! Steuerliche Abschreibung (aber nur, wenn Steuern gezahlt werden) •! Zuschüsse aus den Denkmalförderungsprogrammen der Länder (Denkmalfachämter bzw. Bezirksregierungen in NRW) •! im Rheinland: Regionale Kulturförderung des LVR •! Stiftungen, z. B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Sparkassenstiftungen usw., objektbezogene Stiftungen (z.B. „Denkmalstiftung Walder Kirche e.V.“)
In jedem Fall: Antragsfristen beachten! Alle Förderprogramme haben in der Regel lange Vorlaufzeiten, meist wenigstens 1 Jahr!
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Abteilung Restaurierung / Werkstätten
Danke für‘s Zuhören!
Denkmalschutz – Denkmalrecht – Denkmalförderung
Ulrich Stevens