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Bundesfachtagung Schulen 23. 25.04.2014 in Berlin Bereit sein rund um die Uhr ? Ist das gute Arbeit ? Arbeitszeitmodelle, Regelung des § 9 TVöD

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Bundesfachtagung

Schulen

23. – 25.04.2014

in Berlin

Bereit sein rund um die Uhr ?

Ist das gute Arbeit ?

Arbeitszeitmodelle,

Regelung des § 9 TVöD

Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz

§ 3 tägliche Arbeitszeit

Max. 10 Std.

8 Std. werktäglich im Durchschnitt von 6 Monaten,

durch Tariföffnung TVöD Durchschnitt ein Jahr.

§ 5 Ruhezeit

11 Std.

Ruhezeitverkürzungen nur durch Dienstvereinbarung möglich,

auch bei Inanspruchnahme der Rufbereitschaft!

Kürzungen müssen in einem festzugelegten Zeitraum

ausgeglichen werden

Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz

Höchstarbeitszeit durchschnittlich wöchentlich 48

Std. Maximal 60 Std.

Nebentätigkeiten werden eingerechnet.

Opt.-Out ist nicht möglich, da keine Tariföffnung

Sonn- und Feiertagsarbeit möglich bei:

Nicht gewerbliche Aktionen (Schulfest)

Sportveranstaltungen

Ersatzruhetag ist zwingend !

Sonderregelung für Angestellte als Hausmeister gemäß Nr. Satz 2 SR 2 r BAT

Baden-Württemberg vom 26.09.1963 in der Fassung vom 11.12.1989

§ 3

Zu § 15 – Regelmäßige Arbeitszeit –

(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 48,5 Stunden

wöchentlich.

(2) § 15 Abs. 2 und 4 BAT finden keine Anwendung.

Protokollerklärung:

1. bei der regelmäßigen Arbeitszeit von 48,5 Stunden ist das Verhältnis zwischen

echter Arbeitszeit und Arbeitsbereitschaft bei der Erledigung sämtlicher

Dienstaufgaben des Hausmeisters berücksichtigt. § 4 bleibt unberührt.

2. Soweit für die Tätigkeit von Schulhausmeistern bei der Inanspruchnahme von

Räumen für nichtschulische Zwecke angemessene besondere Entschädigungen

gewährt werden, wird die Zeit, während der der Schulhausmeister bei

derartigen Veranstaltungen dienstlich beansprucht wird, nicht als

Arbeitszeit angerechnet.

Die Zeit vor dem TVöD in Baden-Württemberg

48,5 Stunden plus nicht schulische

Zwecke

Gekündigter Bezirkszusatztarifvertrag

15 Jahre in der Nachwirkung

Sonderregelung für Angestellte als Hausmeister gemäß Nr. Satz 2 SR 2 r BAT

Baden-Württemberg vom 26.09.1963 in der Fassung vom 11.12.1989 § 4

Zu § 17 – Überstunden –

(1) Die über die regelmäßige Arbeitszeit (§ 3 Abs. 1) hinaus geleisteten

Arbeitsstunden werden zur Hälfte als Überstunden gewertet. Im Einzelfall

können die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleisteten

Arbeitsstunden bis zum vollen Überstundenvergütungssatz abgegolten

werden, wenn der Umfang der dienstlichen Inanspruchnahme dies bedingt.

(2) Bestehende günstigere Regelungen über die Abgeltung von Überzeit im

Einzelfall bleiben unberührt.

Sonderregelung für Angestellte als Hausmeister

(SR 2r BAT)

Nr. Zu §§ 1 und 2 – Geltungsbereich

Diese Sonderregelungen gelten nur für die beim Bund und im

Bereich der Tarifgemeingemeinschaft deutscher Länder beschäftigten

Hausmeister. Im Bereich der Vereinigung der kommunalen

Arbeitgeberverbände können Sonderregelungen für

Hausmeister bezirklich vereinbart werden.

Gilt nicht für den Bereich BAT-O

TVÜ-VKA

§ 24 Bereitschaftszeiten

Im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des TVöD geltende landesbezirkliche

Regelungen oder Bundesregelungen für Hausmeister sind – soweit sie

Absatz 1 widersprechen - bis zum 31.12.2005 entsprechend anzupassen.

Die landesbezirklichen für Hausmeister und

Beschäftigtengruppen mit Bereitschaftszeiten innerhalb

der regelmäßigen Arbeitszeit getroffenen Tarifverträge

und Tarifregelungen sowie Nr. 3 SR 2r BAT-O gelten

fort. Dem Anhang zu § 9 TVöD widersprechende

Regelungen zur Arbeitszeit sind bis zum 31.12.2005

entsprechend anzupassen.

Arbeitszeitregelung für Hausmeister

in den Bundesländern

Anhang A zum § 9 TVöD

Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen,

Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Landesbezirkliche Tarifverträge

Schleswig-Holstein (BZ müssen dokumentiert sein)

Niedersachsen/Bremen (mehr als 48 Stunden ist möglich)

NRW (46,5 Std. inkl. Bereitschaftszeiten)

Hessen (46,5 Std. inkl. Bereitschaftszeiten)

Rheinland-Pfalz / Saarland (46 Stunden)

Berlin (Ausweitung über 48 Stunden ist möglich)

Anhang A zu § 9 TVöD Bereitschaftszeiten

Hausmeisterinnen und Hausmeister (1)

„(1) Für Hausmeister, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht

unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende

besondere Regelungen zu § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD:

Die Summe aus den faktorisierten Bereitschaftszeiten und der

Vollarbeitszeit darf die Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 TVöD nicht

überschreiten (39 Wochenstunden).

Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf

durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. „

Die faktorsierte Arbeitszeit muss immer 39 Stunden ergeben.

Anhang A zu § 9 TVöD Bereitschaftszeiten

Hausmeisterinnen und Hausmeister

Unbestimmter Rechtsbegriff nicht unerheblicher Umfang:

Eine Definition findet sich in der Protokollnotiz Nr. 21 zu den

Tätigkeitmerkmalen für Technische Berufe im BAT:

„Der Umfang der Tätigkeit ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa

ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht“.

Bei 39 Stunden, wären ein Viertel = 9,75 Stunden

Bereitschaftszeiten.

Die Arbeitszeit darf trotz 9,75 Stunden Bereitschaftstunden

wöchentlich nicht verlängert werden. Erst, wenn dieses Maß

überschritten wird.

Ermittlung der Wochenarbeitszeit nach Anhang A

zu § 9 TVöD

1. Schritt: Ermittlung des Umfangs der

Bereitschaftszeiten

2. Schritt: Berechnung der Wochenarbeitszeit

Sonderregelung für Angestellte als Hausmeister

TvöD (Faktorisierung) Beispiel:

Es werden 12 Std. Bereitschaftszeiten ermittelt.

12 Std. Bereitschaftszeiten x Faktor 0,5 = 6,0 Std

Vollarbeitszeit:

39 Std. - 6,0 Std. = 33,0 Std.

Wochenarbeitszeit:

Vollarbeitszeit + Bereitschaftszeit

33 Stunden + 12 Stunden = 45,0 Std.

Umsetzung Anhang zu § 9 TVöD

1. Liegen die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Arbeitszeit nach TVöD vor ?

2. Wenn ja, Ermittlung des Umfanges der BZ

3. Errechnung der wöchentlichen Arbeitszeit

4. Ist die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten gewährleistet ? (täglich 11 Std., 24 Std. im 7-Tage-Zeitraum)

5. Ist die Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeit gewährleistet ?

1. Fazit

Von 70 auf 39 – 48 Wochenstunden.

Mehr planbare freie Zeit

Volle Zuschläge nach TVöD

Keine Residenzpflicht mehr

Manko:

Weniger Bruttolohn ?

Die Umsetzung

Daran hängt alles!!

1. Die Arbeitszeit ist abhängig von den

Aufgaben

Basisaufgabenkatalog

/Dienstanweisungen

außerschulische Aufgaben an

Wochenenden

VHS

2. Die Arbeitszeit ist abhängig von der Art der

zu betreuenden Objekte

• Grundschule

• Berufsschule /Berufsschulzentrum

• Schulzentren

• räumlich größere Entfernungen

3. Die Arbeitszeit ist abhängig von der

Arbeitsorganisation

Konzentration der außerschulischen Aufgaben auf

bestimmte Schulen

Poolbildung / Verbund

Springerkräfte

andere Verteilung der Aufgaben

Verlagerungen von Aufgaben auf andere Ämter

Fremdvergabe / Gebäudemanagement

Das Problem der Vielfalt

• Musterlösungen sind selten möglich !

• Unterschiedliche Tarifregelungen.

• Das Amt / Personalrat wagt sich nicht an das

Problem heran!

• Die Schulhausmeister haben zu unterschiedliche

Interessen.

• Die betreuten Objekte sind untereiander nicht

vergleichbar.

• Es gibt viele Nebenabreden, die im Weg stehen.

Und manchmal rührt man

besser nichts an!

Arbeitszeitmodelle

• Verlängerte Arbeitszeiten an einem oder mehreren

Objekten mit 1 Shm.

• Schichtmodelle (versetzte Arbeitszeiten) mind. 2

Shm.

• Verbundmodelle (Aufgaben im Verbund, auch

kombiniert mit Schichtdiensten) Meist mehrere Shm.

• Auftragsmodelle (Kernzeiten und nach Bedarf der

Schule) meist mehrere Shm.

Mitbestimmung Personalrat

Mitbestimmung

• Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage

Aufgaben der Personalvertretung

• Der Personal hat „darüber zu wachen , dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, ...Tarifverträge...Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden.“

Städte und Landkreise mit 39 Std.-Woche in Baden-

Württemberg:

Stuttgart, Freiburg, Mannheim, Ulm, Heidenheim,

Kehl, Aalen, Emmendingen, Nagold, Enzkreis,

Schwetzingen, Schwäbisch Gmünd.

Fazit

Gute Arbeit ist mit dem TVöD möglich!

Es geht aber noch besser!

Vielen Dank für

eure

Aufmerksamkeit !