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Wettbewerb Mehringplatz Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Auslobung

Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Auslobung · 2016-02-19 · Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Matthias Peckskamp Kerstin Kipker . Yorckstraße 4-11 10965 Berlin . Wettbewerbsvorbereitung

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Wettbewerb

Mehringplatz

Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Auslobung

Nichtoffener landschaftsplanerischer

Ideen- und Realisierungswettbewerb

Mehringplatz

Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Auslobung

Berlin, August 2015

Wettbewerbskoordination

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Abteilung Architektur Stadtgestaltung Wettbewerbe

Patrick Weiss, Claudia Gil, II D 2

Brückenstraße 6

10179 Berlin

In Zusammenarbeit mit

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Matthias Peckskamp

Kerstin Kipker

Yorckstraße 4-11

10965 Berlin

Wettbewerbsvorbereitung und -durchführung

BSM mbH

Jochen Kölling

Gregor Lehmann

Katharinenstraße 19-20

10711 Berlin

Digitale Bearbeitung

BSM mbH

Titelbild

BSM mbH,

auf Grundlage Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Inhaltsverzeichnis

Anlass und Ziel ........................................................................................ 7

Teil 1. Verfahren .................................................................................. 9

1.1 Auslober ......................................................................................... 9 1.2 Art des Verfahrens ......................................................................... 9 1.3 Richtlinien für Wettbewerbe ........................................................... 9 1.4 Wettbewerbsteilnehmer ............................................................... 10 1.5 Preisgericht und Vorprüfung ........................................................ 11 1.6 Ausgabe der Unterlagen .............................................................. 14 1.7 Abgabe der Arbeiten .................................................................... 14 1.8 Rückfragen / Rückfragenkolloquium ............................................ 15 1.9 Bürgerveranstaltung .................................................................... 15 1.10 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen ..................................... 15 1.11 Geforderte Leistungen ................................................................. 16 1.12 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung ........................................ 18 1.13 Preise ........................................................................................... 18 1.14 Weitere Bearbeitung .................................................................... 19 1.15 Eigentum und Urheberrecht......................................................... 20 1.16 Verfassererklärung ...................................................................... 20 1.17 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten ......... 20 1.18 Haftung und Rückgabe ................................................................ 21 1.19 Zusammenfassung der Termine .................................................. 21

Teil 2. Situation und Planungsvorgaben ........................................ 22

2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen ......................................... 22 2.2 Historische Entwicklung ............................................................... 23 2.3 Bebauungsstruktur ....................................................................... 27 2.4 Grün- und Freiflächen .................................................................. 28 2.5 Denkmalschutz ............................................................................ 29 2.6 Eigentumsverhältnisse ................................................................. 30 2.7 Einzelhandel, Nahversorgung ..................................................... 31 2.8 Sozialstruktur, soziale und kulturelle Einrichtungen ........................ 32 2.9 Erschließung, Verkehr, Immissionen ........................................... 33 2.10 Planerische Rahmenbedingungen .............................................. 35

Teil 3. Wettbewerbsaufgabe ............................................................. 37

3.1 Planungsumfang .......................................................................... 37 3.2 Grenzen des Wettbewerbsgebiets .............................................. 37 3.3 Landschafts- und freiraumplanerische Zielsetzung ..................... 38 3.4 Funktionale Ansätze .................................................................... 42 3.5 Weitere Planungsansätze ............................................................ 44 3.6 Nachhaltigkeit / Ökologische Zielsetzung .................................... 45 3.7 Gender Mainstreaming ................................................................ 46 3.8 Sicherheit im öffentlichen Raum .................................................. 47 3.9 Barrierefreies Planen ................................................................... 47 3.10 Baukosten / Wirtschaftlichkeit ...................................................... 48 3.11 Baurechtliche Vorschriften und Richtlinien .................................. 48 3.12 Beurteilungskriterien des Preisgerichts ....................................... 49

Teil 4 Anhang ......................................................................................... 50

4.1 Digitale Anlagen (CD-ROM) ........................................................ 50 4.2 Quellenangaben .......................................................................... 53

Wettbewerb Mehringplatz / Anlass und Ziel 7

Anlass und Ziel

Der Mehringplatz entstand als einer der drei repräsentativen Torplätze der

barocken Friedrichstadt, wurde jedoch in seiner jetzigen Form mit der Be-

bauung und den Freiräumen der 1970er Jahren weitgehend überformt.

Seiner Funktion als Freiraum für die Anwohner und südliches Entree zur

Friedrichstadt kommt er jedoch nur ungenügend nach. Im Jahr 2011 wurde

deshalb das Sanierungsgebiet südliche Friedrichstraße festgesetzt. Der

Mehringplatz sowie die südlich angrenzenden Freiflächen und die südliche

Friedrichstraße sind Bestandteil des Gebietes. Für das Sanierungsgebiet

wurden Leitbilder und Strategien beschlossen, die auch den Mehringplatz

beinhalten.

Zur Konkretisierung dieser Ziele wurde im Jahr 2014 ein Workshop-

Verfahren für einen großen Bereich um den Mehringplatz und Blücherplatz

durchgeführt. Dabei wurden Bebauungspotentiale und Grundstrategien der

Freiflächenqualifizierung als Grundlage für das vorliegende Wettbewerbs-

verfahren geklärt. Mit dem Ergebnis des Wettbewerbs soll zeitnah der

Einsatz von Städtebaufördermitteln für den öffentlichen Raum erfolgen.

Vorrangiges Ziel des Wettbewerb-Verfahrens ist die Behebung der funktio-

nalen und gestalterischen Defizite im öffentlichen Raum, um einen der

wichtigen Plätze im Stadtzentrum Berlins als Impuls für die wirtschaftliche

und soziale Stabilisierung seines Umfelds aufzuwerten. Hierbei soll auch

eine Stärkung der gesamtstädtisch bedeutenden Nord-Süd-Achse von der

Friedrichstraße über den Mehringplatzes zum Blücherplatz erfolgen. Dabei

sind insbesondere die Verbesserung mehrfach unterbrochener Wegebe-

ziehungen und die Aufenthaltsqualitäten in den Grün-, Frei- und Straßen-

räumen zu betrachten.

Da die gesamte Platzfläche sowie die umliegenden Baukörper des Meh-

ringplatzes als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehen, sind die Vor-

gaben des Denkmalschutzes wichtige Ausgangsbedingungen für Umge-

staltungskonzepte.

Wettbewerb Mehringplatz 8

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 9

Teil 1. Verfahren

1.1 Auslober

Auslober

Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

und Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Friedrichshain-

Kreuzberg von Berlin

Wettbewerbskoordination

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Abteilung Architektur Stadtgestaltung Wettbewerbe

Referat II D

Brückenstraße 6

10179 Berlin

Patrick Weiss, Claudia Gil, II D 25

Tel.: +49 (0)30 9025 2016

Fax: +49 (0)30 9025 2533

E-Mail: [email protected]

Erarbeitung der Ausschreibung und Durchführung

BSM mbH

Katharinenstraße 19-20

10711 Berlin

Jochen Kölling

Tel.: +49 (0)30 896003-0

Fax: +49 (0)30 896003-167

[email protected]

1.2 Art des Verfahrens

Die Auslobung erfolgt als nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb

für Landschaftsarchitekten und Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsar-

chitekten, Architekten und Stadtplanern. Eingebunden in das Verfahren ist

eine öffentliche Bürgerveranstaltung in Form einer anonymen Präsentation

der eingereichten Wettbewerbsarbeiten und Diskussion mit dem Preisge-

richt am Abend vor der nicht öffentlichen Preisgerichtssitzung (siehe auch

Pkt 1.9). Diese öffentliche Veranstaltung ist Teil der Preisgerichtssitzung

und für die Preisrichter besteht Anwesenheitspflicht. Die teilnehmenden

Landschaftsarchitekten sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. Das

gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym. Dem Wettbewerb ist

ein Bewerberauswahlverfahren vorgeschaltet.

Kommunikation

Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teil-

nehmern erfolgt über E-Mail.

1.3 Richtlinien für Wettbewerbe

Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW

2013) sowie die allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchfüh-

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 10

rung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) zugrunde, soweit

nachstehend nichts anderes ausgeführt ist.

Die Architektenkammer Berlin ist Beteiligte des Wettbewerbs. Sie wirkt vor,

während und nach dem Wettbewerb beratend mit; sie registriert den Wett-

bewerb. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Auslobungsbedin-

gungen der Richtlinie entsprechen. Die besonderen Bestimmungen für

öffentliche Auftraggeber (RPW 2013, § 9) sind anzuwenden. Die Architek-

tenkammer Berlin registriert den Wettbewerb unter der Registrier-Nr. AKB-

2015-13.

Einverständnis

Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast er-

klärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den

vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013

einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und

während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Ver-

öffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über die Senatsver-

waltung für Stadtentwicklung und Umwelt – II D – abgegeben werden.

Datenschutz

Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auf-

tragnehmer willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren

ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o.g.

Ideen- und Realisierungswettbewerb bei der Senatsverwaltung für Stadt-

entwicklung und Umwelt in Form einer automatisierten Datei geführt wer-

den. Diese Einwilligung gemäß § 6 des Bundesdatenschutzgesetzes ist auf

der Verfasser- bzw. auf der Zustimmungserklärung zu bestätigen. Einge-

tragen werden Name, Anschrift, Telefon, Bankverbindung, Beauftragung

im Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach Ab-

schluss des Verfahrens können auf Wunsch diese Daten gelöscht werden

(durch Vermerk auf der Verfassererklärung bzw. durch Mitteilung an den

Auslober).

Vergabekammer

Öffentliche Aufträge, die gemäß den Vergabevorschriften der EU vergeben

werden müssen, unterliegen einem Rechtsschutzverfahren. Für die öffent-

lichen Auftraggeber des Landes Berlin wird dieses Verfahren vor der

Vergabekammer des Landes Berlin geführt.

Vergabekammer des Landes Berlin

Martin-Luther-Str. 105

10825 Berlin

Tel. +49(030) 9013 8316

Fax. +49(030) 9013 7613

1.4 Wettbewerbsteilnehmer

Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden entsprechend der Ankündigung im

EU-Amtsblatt vom 24.03.2015 in einem vorgeschalteten Bewerbungs-

verfahren (Teilnahmewettbewerb gemäß RPW und VOF) durch ein vom

Preisgericht unabhängiges Auswahlgremium 7 Landschaftsarchitek-

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 11

ten/innen bzw. Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten/innen,

Architekten/innen und Stadtplanern/innen ausgewählt. Dem Gremium ge-

hörten je ein Vertreter des Bezirks, der Senatsverwaltung für Stadtentwick-

lung und Umwelt sowie der Gebietsvertretung an. Außerdem waren zwei

freischaffende Landschaftsarchitekten/innen vertreten.

1.5 Preisgericht und Vorprüfung

Fachpreisrichter Martin Knujt

Landschaftsarchitekt, NL-Utrecht

Till Rehwaldt

Landschaftsarchitekt, Dresden

Prof. Undine Giseke

Landschaftsarchitektin, Berlin

Astrid Zimmermann

Landschaftsarchitektin, Berlin

Dr. Sylvia Butenschön

Landschaftsarchitektin, Berlin

Stellvertretende Maik Böhmer

Fachpreisrichter Landschaftsarchitekt, Berlin

Christiane Schwarz

Landschaftsarchitektin, Berlin

Thomas Guba

Landschaftsarchitekt, Berlin

Sachpreisrichter Regula Lüscher

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

und Umwelt Berlin

Hans Panhoff

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Sabine Kunert

Gewobag

Hendrikje Herzberg

Gebietsvertretung Sanierungsgebiet

Südliche Friedrichstadt

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 12

Stellvertretende

Sachpreisrichter

Manfred Kühne

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

und Umwelt Berlin

Birgit Beyer

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Peter Burgfried

Gewobag

Benita Braun-Feldweg

Gebietsvertretung Sanierungsgebiet

Südliche Friedrichstadt

Sachverständige

Ursula Renker / Stephan Bätz

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Umwelt

Abteilung I, Freiraumplanung und Stadtgrün

Peter Ostendorff

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Umwelt

Abteilung II D, Auswahlverfahren;

Wettbewerbe

Grit Schade

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Umwelt

Abteilung IV, Wohnungsbauleitstelle

Maria Berning / Sabine Hertelt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Umwelt

Abteilung IV C, Städtebauförderung und Stadt-

erneuerung

Horst Wohlfarth von Alm

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Umwelt

Abteilung VII, Planung von Straßen und Plätzen

Evelyn Hoffschröer

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Umwelt

Abteilung X OB, Öffentliche Beleuchtung

Ingeborg Stude

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Umwelt

Barrierefreies Bauen

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 13

Cagla Ilk

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Umwelt

Frauenbeirat

Dr. Sabine Schulte

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und

Umwelt

Landesdenkmalamt

Kerstin Kipker

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

Stadterneuerung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Marcus Münnich

Umwelt- und Naturschutzsamt

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Helmut Schulz-Herrmann

Straßen- und Grünflächenamt

Fachbereich Straßen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Olav Vogt

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht

und Unterer Denkmalschutz

Untere Denkmalschutzbehörde

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

N. N.

Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin

Christine Piwek / Kristijana Penava

Quartiersmanagement

Kerima Bouali

ASUM

Uwe Kutscher / Martin Renz / Thorsten Kruse

BVG

N.N.

ADFC

Ingrid Hermannsdörfer

Der Polizeipräsident in Berlin,

Städtebauliche Kriminalprävention

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 14

Vorprüfung Koordination: Jochen Kölling

Die Vorprüfung wird nach Bedarf verstärkt.

Kammervertretung Peter Kever / N.N.

Architektenkammer Berlin

Gäste Jeweils ein Vertreter der Fraktionen in der

Bezirksverordnetenversammlung

Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

1.6 Ausgabe der Unterlagen

Ausgabekolloquium

Ein Ausgabekolloquium mit den Teilnehmern findet am 18. August 2015

um 14:00 Uhr statt. Der Treffpunkt ist das IG-Metall-Haus, Alte Jakobstra-

ße 149, Raum E 01. Bei dem Ausgabekolloquium findet eine Ortsbesichti-

gung statt.

Der Auslobungstext wird den Teilnehmern während des Ausgabekolloqui-

ums überreicht. Zusätzlich stehen der Auslobungstext und die digitalen

Anlagen ab dem 18. August 2015 zum Download bereit. Den Teilnehmern

wird das Passwort per Email zugesendet.

Die Auslobungsbroschüre wird am 18. August 2015 per Post an die Teil-

nehmer versendet, sofern eine Anwesenheit zum Ausgabekolloquium nicht

vorlag.

1.7 Abgabe der Arbeiten

Die Arbeiten müssen bis zum 4. November 2015 um 16 Uhr in der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Abteilung Architektur Stadtgestaltung Wettbewerbe

Referat II D

Brückenstraße 6, Raum Nr. 4.026

Jannowitzcenter

10179 Berlin

eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Die Wett-

bewerbspläne sind gerollt in einer eckigen Versandbox abzuliefern.

Der Verfasser trägt die Verantwortung, dass die geforderten Leistun-

gen am 4. November 2015 vorliegen.

Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität in verschlos-

senem Zustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den Verfasser,

aber mit der Kennzahl und dem Vermerk „Wettbewerb Mehringplatz“

im angegebenen Raum einzureichen. Bei Zustellung durch Post- oder

Kurierdienst ist der Empfänger als Absender anzugeben.

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 15

Kennzeichnung der Arbeiten

Die Wettbewerbsarbeiten sind in allen Stücken nur durch eine gleichlau-

tende Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu

bilden und in einer Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt

und Schriftstück in der rechten oberen Ecke anzubringen.

Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung und die Nutzungs-

vereinbarung mit seiner Anschrift in einem verschlossenen und undurch-

sichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der er seine

Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat. Dieser Umschlag ist gleichzeitig

mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben. Die Verfassererklärung und die

Nutzungsvereinbarung sind nicht in digitaler Form einzureichen.

1.8 Rückfragen / Rückfragenkolloquium

Am Dienstag, den 8. September 2015 findet ein Vor-Ort-Termin am Meh-

ringplatz statt. Im Rahmen dieses Rückfragenkolloquiums können Rück-

fragen zur Auslobung gestellt werden, die schriftlich festgehalten werden.

Im Anschluss wird den Teilnehmern unter der folgenden E-Mail-Adresse

bis zum 11. September 2015 Zeit für weitere Rückfragen gegeben.

[email protected]

Bei den Rückfragen sind die entsprechenden Teilziffern der Auslobung, auf

die sie sich beziehen anzugeben. Die Rückfragen werden ggfs. mit dem

Preisgericht bzw. den Sachverständigen erörtert. Die Beantwortung erfolgt

gebündelt und schriftlich an alle Teilnehmer über E-Mail bis zum 18. Sep-

tember 2015. Das Rückfrage-Protokoll ist Bestandteil der Auslobung.

1.9 Bürgerveranstaltung

Am 3.12.2015 werden die eingereichten Arbeiten im Rahmen einer Bür-

gerveranstaltung als Teil der Preisgerichtssitzung im Beisein des Preisge-

richts anonym vorgestellt und diskutiert. Die Teilnahme des Preisgerichts

ist bindend. Bei dieser Veranstaltung ist die Anwesenheit der teilnehmen-

den Büros nicht zulässig (s. Pkt. 1.2).

1.10 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen

Unterlagen des Wettbewerbs sind:

die vorliegende Auslobung

die Zusammenstellung der Rückfragen und deren Beantwortung

digitale Daten zum Download (vollständiges Verzeichnis siehe Teil

4 Anhang), u.a. die im Folgenden aufgeführten Planunterlagen und

Dokumente:

Vermessung und ALK als .dxf-Datei

3D-Stadtmodell und Nutzungsvereinbarung

Luftbild (Stand 2014)

Baumgutachten

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 16

Dokumentation der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

am „Wettbewerb Mehringplatz“

Unterlagen zum Workshop-Verfahren Mehring- und Blücher-

platz

Unterlagen zum Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“

Vorbereitende Untersuchung „Mehringplatz / Blücherplatz“

Hinweis

Jeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digita-

lisierten Daten und Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen.

Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und

nicht an den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss des Wett-

bewerbes zu löschen.

1.11 Geforderte Leistungen

Die folgenden geforderten Leistungen sind in Papierform zu erbringen.

A. Entwurf

1. Lageplan im M 1:1.000 mit Darstellung der Gesamtsituation und der

stadträumlichen Einbindung. Genordete Darstellung.

2. Entwurfsplan (Bereich Realisierungs- und Ideenteil) mit Darstellung

der Gesamtsituation der Gestaltung: Freiflächengestaltung, Begrü-

nung/ Bepflanzung, Wegebefestigung/ Oberflächen, Möblierung, Er-

schließung, Fahrradstellplätze, entwurfsrelevante Höhenpunkte, Be-

leuchtung etc. Genordete Darstellung (M 1:500).

3. Detaildarstellung des Teilbereichs Mehringplatz (gesamte innere

Platzfläche mit Luftgeschossen und Ringstraße) (M 1:250) und der

weiteren Teilbereiche (Realisierungsteil) ggf. auch als Ausschnitt

(M 1:250). Genordete Darstellungen.

4. Entwurfserläuternde Schnitte und ggf. notwendige Ansichten.

5. Mindestens ein aussagekräftiges Detail (M 1:50) zur Verdeutlichung

der Entwurfsidee, z.B. Aussagen zur Pflasterung, Materialität, Möblie-

rung, Pflanzenverwendung etc.

6. Eine Visualisierung oder Perspektive.

7. Ggf. freie Darstellungen (Skizzen, Piktogramme, keine aufwendigen

Visualisierungen).

8. Erläuterungsbericht (max. 4 DIN A4 Seiten, getrennt von den Plänen)

mit Aussagen zu folgenden Aspekten:

– Erläuterung und Begründung des vorgeschlagenen

Entwurfskonzepts,

– Beschreibung von Pflanzenverwendung und Materialien,

– Beschreibung zum Umgang mit dem Bestand / Denkmal,

– Aussagen zur Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten und

Nachhaltigkeit.

9. Pflanzkonzept (z. B. textliche Erläuterung).

10. Beleuchtungskonzept (textliche Erläuterung, Skizze zur Tag- und

Nachtwirkung, Beleuchtungstyp).

11. Verkleinerung des Entwurfs in DIN A4 (für Vorprüfbericht).

12. Prüfplan mit folgenden Inhalten:

– Flächenbilanz mit Angaben der notwendigen Maße und

Flächenangaben (M 1: 500),

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 17

– Baumkonzept (Baumerhalt, Baumrodung mit Nr.,

Baumneuanpflanzung).

13. Kostenschätzung (nach DIN 276, Kostengruppe 500) getrennt nach

Realisierungs- und Ideenteil.

B Sonstiges

– Verzeichnis der eingereichten Unterlagen

– Nutzungsvereinbarung Stadtmodell Planwerk Innere Stadt (siehe digita-

le Anlagen unter 4.1 / Formblätter).

– Verfassererklärung (siehe digitale Anlagen unter 4.1 / Formblätter)

Zusätzlich geforderte Leistungen in digitaler Form

Zusätzlich sind folgende Leistungen in digitaler Form auf CD-ROM zu er-

bringen (für Vorprüfung, Ergebnisprotokoll und Veröffentlichung):

– die Präsentationspläne als Windows-kompatible .tif-Datei(en)

in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi (ggf. LZW-komprimiert)

– die Präsentationspläne als pdf-Datei(en) mit eingebundenen Pixeldar-

stellungen in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi.

– die geforderten Leistungen nach Nr. 11 (Prüfpläne) als CAD-Datei

im Format .dwg oder .dxf (AutoCAD, Version 2000 oder tiefer) oder

.pln (ArchiCAD, Version 7 oder tiefer) mit entsprechender Lay-

erstruktur;

– die Erläuterungstexte als Windows-kompatible .doc-Datei(en)

Hinweise zu den zusätzlich geforderten digitalen Leistungen

„Offene“ Dateien aus Layout-Programmen (z.B. InDesign, QuarkExpress,

Illustrator etc.) können nicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht

im genannten Windows-kompatiblen .tif-Format vorliegt, kann nicht be-

rücksichtigt werden.

Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der

auch die Papier-Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die darauf

gespeicherten Dateien dürfen ebenfalls nur mit der sechsstelligen Kenn-

zahl gekennzeichnet werden und dürfen keine Hinweise auf die Verfasser

enthalten. Die einzelnen Dateien auf der CD-ROM müssen wie folgt be-

nannt werden:

Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach

folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt von

der Formatangabe, z.B. „tif“.

Beispiele:

– Lageplan: 123456_lageplan.tif

– Vertiefungsbereich:: 123456_vertiefungsbereich.tif

– Ansichten: 123456_ansicht_01.tif

– Präsentationsplan: 123456_praesentationsplan_01.pdf

– Prüfplan: 123456_pruefplan_01.dwg

In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen. Die

CD-ROM ist für Windows-kompatiblen PC zu erstellen. Macintosh-Formate

können grundsätzlich nicht verwendet werden.

Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck.

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 18

Allgemeine Hinweise

Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Gemäß

RPW 2013 § 5 Absatz 2 werden Darstellungen, die über die in der Aus-

lobung geforderten Leistungen hinausgehen oder gegen bindende Vorga-

ben des Auslobers verstoßen, von der Vorprüfung ausgesondert.

Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten steht pro Wettbewerbs-

teilnehmer max. drei 2 m hohe Rolltafeln mit einer Hängefläche von 1,96

m (Breite) x 1,46 m (Höhe) zur Verfügung. Die vom Auslober zur Verfü-

gung gestellten Arbeitspläne sind ein Angebot, den Wettbewerbsbeitrag

darzustellen; sie müssen von den Verfassern nicht verwendet werden.

Ausschlusskriterien / Verstoß gegen bindende Vorgaben

Die für die Wettbewerbsaufgabe verbindlichen Vorgaben werden im Sinne

der Innovation und des Wettbewerbsgedankens auf folgende grundsätzli-

che Anforderungen begrenzt:

Es werden keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 § 5 Abs. 1

und § 6 Abs. 2 formuliert.

Wettbewerbe, die während der Laufzeit des Wettbewerbs veröffentlicht

werden, verstoßen gegen die im § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2 RPW 2013

geforderte Anonymität und sind von der Beurteilung auszuschließen.

1.12 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung

Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Absatz 2 der RPW 2013 darge-

stellt. Ergänzend gilt folgendes:

Die eingereichten Arbeiten werden mit Hilfe eines Kriterienkataloges vor-

geprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die Sachverständigen zur

Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden.

Am Abend vor dem Preisgericht werden die anonymisierten Arbeiten des

Wettbewerbs in einer öffentlichen Veranstaltung in Anwesenheit des Preis-

gerichts vorgestellt und diskutiert. Die Anwesenheit des Preisgerichts ist

verbindlich. Die teilnehmenden Büros sind ausgeschlossen, um die Ano-

nymität der Entwurfsverfasser zu wahren. Das Preisgericht tagt am folgen-

den Tag in einer nicht öffentlichen Preisgerichtssitzung. Die Ergebnisse der

Vorprüfung werden dem Preisgericht als Entscheidungshilfe zur Verfügung

gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten

(siehe unter Punkt 3.12 / Beurteilungskriterien des Preisgerichts).

1.13 Preise

Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §

39 HOAI ermittelt. Für Preise stehen insgesamt 55.000 Euro (netto) zur

Verfügung. Vorgesehen ist folgende Aufteilung:

1. Preis 27.500,00 Euro

2. Preis 16.500,00 Euro

3. Preis 11.000,00 Euro

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 19

Über die Preise hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Die

Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des

Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere

Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von

derzeit 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den

inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.

1.14 Weitere Bearbeitung

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbei-

tung der Wettbewerbsaufgabe.

Bei der Umsetzung des Projekts wird unter Würdigung der Empfehlungen

des Preisgerichts einer der Preisträger beauftragt, sofern kein wichtiger

Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald

die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll

(RPW 2013 § 8 Absatz 2). Voraussetzung für die Beauftragung weiterer

Planungsleistungen ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im

Kostenrahmen möglich ist und die Teilnehmer sich verpflichten, die ge-

nannten Honorarreglungen und das vom Bezirksamt vorgegebene Anfor-

derungsprofil durch Abgabe einer schriftliche Erklärung anzuerkennen.

Für den Realisierungsteil ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise

2, 3 und 5 sowie 6 bis 8 gemäß § 39 HOAI (2013) zu beauftragen. Die

Freiraumgestaltung für den inneren Bereich des Mehringplatzes soll ab

Anfang 2017 realisiert werden. Im Abschnitt der südlichen Friedrichstraße

erfolgt die Umsetzung der Gestaltung im Anschluss an die noch durchzu-

führende Sanierung der U-Bahn-Tunneldecke ab dem 2. Halbjahr 2017.

Die Umgestaltung des äußeren Ringes soll ab 2018 erfolgen.

Eine Vergütung der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) wird ausge-

schlossen, da mit der Klärung der Aufgabenstellung (Auslobung) als er-

bracht gilt. Es ist nicht beabsichtigt, die Leistungsphase 4 (Genehmigungs-

planung) zu vergüten, da diese von den Teilnehmern nicht zu erbringen ist.

Eine Beauftragung der Leistungsphase 4 erfolgt bei Bedarf.

Der Auslober gewährt einen Umbauzuschlag in Höhe von 10 v.H. (§ 40

Abs. 6 i.V.m. § 36 Abs. 1 HOAI). Die mitzuverarbeitende Bausubstanz (§ 2

Abs. 7 HOAI) wird nur dann auf die Kosten angerechnet, soweit diese zum

Zeitpunkt der Kostenberechnung ermittelt und schriftlich vereinbart wird (§

4 Abs. 3 HOAI).

Es ist beabsichtigt, zwischen den Vertragspartnern eine Baukostenober-

grenze als Beschaffenheit des Werks zu vereinbaren.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächs-

ten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzun-

gen gem. ABau Teil II, Punkt 23 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauf-

tragung dieser Leistungen besteht nicht.

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 20

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits

erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuer-

kannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in

seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrun-

de gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).

Ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb mit allen

Preisträgern wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des

Preisgerichts abweicht. Im Regelfall wird der Auftraggeber nur mit dem

ersten Preisträger über die Auftragsvergabe verhandeln.

1.15 Eigentum und Urheberrecht

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Wettbe-

werbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht und das

Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem Verfasser erhalten

(RPW 2013 § 8 Absatz 3).

Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten

nach Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentie-

ren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der

Verfasser werden dabei genannt.

1.16 Verfassererklärung

Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wettbe-

werbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten,

gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Be-

auftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und

termingerechten Durchführung in der Lage sind.

Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt in den digitalen Anlagen

unter 4.1 Formblätter.

1.17 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der

Teilnahmeberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis

oder einer Anerkennung ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Ent-

scheidung des Preisgerichts, allen anderen durch Übersendung des Preis-

gerichtsprotokolls mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse be-

kanntgegeben sowie angekündigt unter:

www.stadtentwicklung.berlin.de/städtebau/baukultur/wettbewerbe

Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den

Namen der Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen

und Anerkennungen, der Aufnahme in die engere Wahl und dem Preisge-

richtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstel-

Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 21

lung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse bekannt gege-

ben (RPW 2013 § 8 Absatz 1).

1.18 Haftung und Rückgabe

Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet

der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Die nicht

prämierten Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmern können zu ei-

nem Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwal-

tung für Stadtentwicklung und Umwelt – II D – abgeholt werden.

Die nicht in Berlin ansässigen Büros werden nach Ausstellung der Wett-

bewerbsarbeiten schriftlich bzw. per Mail angefragt ob Interesse an einer

Rücksendung ihrer Wettbewerbsunterlagen besteht. Die Rücksendung

erfolgt nur dann, wenn die Unterlagen in transportgerechter und wieder

verwendbarer Verpackung (eckige Versandbox) eingereicht wurden.

Werden die Arbeiten innerhalb der genannten Fristen nicht zurückgefor-

dert, so geht der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer

das Eigentum an ihren eingereichten Wettbewerbsunterlagen aufgegeben

haben und wird dann mit diesen Unterlagen nach seinem Belieben verfah-

ren.

1.19 Zusammenfassung der Termine

Ausgabekolloquium und

Ausgabe der Auslobung per E-Mail/ 18. August 2015

Planunterlagen zum Download

Postversand der Auslobungsbroschüre 18. August 2015

Rückfragekolloquium 8. September 2015

Rückfragen per E-Mail bis 11. September 2015

Versand des Rückfragenprotokolls 18. September 2015

Abgabe der Wettbewerbsarbeit 4. November 2015

Preisgerichtssitzung 3. - 4. Dezember 2015

Ausstellung der Arbeiten Voraussichtlich Januar 2016

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 22

Teil 2. Situation und Planungsvorgaben 2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen

Lage im Stadtgebiet

Das ca. 4,3 ha große Plangebiet liegt in zentrumsnaher Lage im förmlich fest-

gelegten Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt im Ortsteil Kreuzberg. Es

erstreckt sich über den Mehringplatz und der Ringstraße zwischen dem inne-

ren und äußeren Gebäudering, den nördlich angrenzenden Abschnitt der

Friedrichstraße und die südlich des Platzes befindlichen Freiflächen inklusive

der Hallesche-Tor-Brücke. Räumlich bildet der Mehringplatz den südlichen

Abschluss der Friedrichstraße.

Abb. 1: Lage im Stadtraum

Gebietsbeschreibung

Das Plangebiet ist im Wesentlichen geprägt durch den kreisrunden, verkehrs-

freien Mehringplatz und die ihn umgebende, teilweise denkmalgeschützte

Wohnbebauung aus den 1960er und 1970er Jahren. Der Mehringplatz bildet

den Eingangsbereich zur Friedrichstraße.

Entlang dem Landwehrkanal verlaufen eine Hochbahnstrecke (U-Bahnlinie

U 1) sowie die Straßen Hallesches Ufer und Gitschiner Straße (nördlich des

Kanals). Auf der Hallesche-Tor-Brücke befindet sich eine großflächige Bus-

Haltestelle.

Das Plangebiet ist durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Straßenzüge

Wilhelmstraße/Stresemannstraße – Mehringdamm und Lindenstraße – Zos-

sener Straße sowie die in Ost-West-Richtung verlaufenden Uferstraßen bei-

derseits des Landwehrkanals an das überörtliche Straßennetz angeschlossen.

Die historisch bedeutsame Nord-Süd-Verbindung Mehringdamm – Friedrich-

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 23

straße durch das Hallesche Tor und über den Mehringplatz ist für den Kfz-

Verkehr gesperrt und nur für Fußgänger geöffnet.

Das frühere Hallesche Tor ist Namensgeber für einen wichtigen Umsteige-

bahnhof des Berliner U-Bahn-Netzes. Neben den U-Bahnlinien U 1 (Ost-

West) und U 6 (Nord-Süd) wird das Plangebiet von zwei Tag- und drei Nacht-

buslinien bedient (M 41 und 248 bzw. N 1, N 6 und N 42).

Die Lage des Plangebiets zwischen dem Bergmannkiez und der Innenstadt

sowie den Kultureinrichtungen der südlichen Friedrichstadt macht es zu einem

touristisch bedeutsamen „Transitraum“.

2.2 Historische Entwicklung

Das Plangebiet ist Teil der barocken Stadterweiterung Friedrichstadt. Der

kreisrunde Mehringplatz diente bei seiner Errichtung als südliches Entree zur

Friedrichstadt und war neben dem späteren Leipziger und dem Pariser Platz

einer von drei geometrischen Stadtplätzen innerhalb der damaligen Stadt-

grenze. Er wurde zunächst als Exerzier- und Marktplatz genutzt.

Abb. 2: Belle-Alliance-Platz um 1750, 1935

Wie auch die beiden anderen Plätze besaß der ursprünglich „Rondell“, seit

1815 „Belle-Alliance-Platz“, genannte Stadtplatz außerhalb der Zollmauer ein

eher verkehrsgeprägtes Pendant, den südlich des Landwehrkanals befindli-

chen heutigen Blücherplatz. Dieser Bereich wird stark durch den ab 1845

errichteten Landwehrkanal und die 1902 eröffnete erste Hochbahnstrecke der

Berliner U-Bahn geprägt.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 24

Abb. 3: Torbauten am Halleschen Tor, Blick auf den Mehringplatz, ca. 1900

Die ursprüngliche barocke Bebauung rund um den Belle-Alliance-Platz wurde

in der Gründerzeit durch eine berlintypische fünfgeschossige Mietshausbe-

bauung ersetzt. Gleichzeitig wurde auch die südlich der 1860 aufgehobenen

und in der Folge abgerissenen Zollmauer gelegene Tempelhofer Vorstadt

bebaut, die 1861 nach Berlin eingemeindet wurde. Der Mehringplatz wurde so

zu einem städtischen Schmuck-, Gedenk- und Verkehrsplatz.

Der frühere Stadteingang südlich des Belle-Alliance-Platzes erhielt 1879 seine

bis zu ihrer Zerstörung im Zweiten Weltkrieg prägenden Torbauten („Magist-

ratsklaviere“). Zuvor war der Platz bereits 1839 zu einem Schmuckplatz um-

gestaltet und in den folgenden Jahrzehnten mit verschiedenen Skulpturen

ausgestattet worden.

Abb. 4: Südliche Friedrichstadt 1888; Belle-Alliance-Platz und Blücherplatz 1898

Bereits zum Ende des 19. Jahrhunderts wurden die militärischen Nutzungen

östlich des Belle-Alliance-Platzes aufgegeben und eine städtebauliche Neu-

ordnung begonnen.

Die Lage im Zentrum Berlins führte im zweiten Weltkrieg zu einer überdurch-

schnittlichen Zerstörung durch Bombenschäden. Nach dem Krieg und der

anschließenden Beräumung war rund um den 1946/47 umbenannten Meh-

ringplatz kaum noch Bebauung erhalten.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 25

1954 wurde am Blücherplatz die Amerika-Gedenkbibliothek eröffnet. Sie sollte

als neuer Endpunkt der historischen Nord-Süd-Verbindung der Friedrichstraße

dienen und weit bis in den Bezirk Mitte sichtbar sein. Ebenfalls in den 1950er

Jahren wurde die Platzfläche des Mehringplatzes wieder hergestellt, ohne

jedoch die Bebauung zu rekonstruieren.

Hans Scharouns Entwurf zur Neugestaltung des Mehringplatzes setzte sich

1958 als Sieger eines Ideenwettbewerbs durch. Entsprechend dem von ihm

bereits zuvor ausgearbeiteten Konzept zur Neuordnung der Mitte Berlins sah

der Entwurf eine aufgelockerte und durchgrünte Neubebauung zwischen Ver-

kehrstrassen vor. Die kreisrunde Form des Platzes wurde beibehalten, seine

Größe jedoch durch das Einstellen einer zweiten Ringbebauung erheblich

reduziert.

Abb. 5: Modellentwurf Hans Scharouns für die Wiederbebauung des Mehringplatz-Areals

Die Straßenzüge der Wilhelmstraße und der Stresemannstraße wurden über

eine neue Brücke mit dem verlängerten und verschwenkten Mehringdamm

(zuvor Belle-Alliance-Straße) verbunden, die Lindenstraße wurde in Richtung

der Zossener Straße verschwenkt. In dem so entstandenen neuen Baufeld

plante Scharoun eine Bebauung, die neben dem doppelten Ringgebäude

mehrere Solitärbauten in einer offenen „Stadtlandschaft“ vorsah.

Nach dem Mauerbau war eine zentrumstypische Mischnutzung an einer ge-

planten Ost-West-Stadtautobahn (sog. Südtangente), nördlich der heutigen

Franz-Klühs-Straße, unrealistisch. Deshalb wurde das städtebauliche Konzept

von Scharouns Nachfolger, Werner Düttmann, geändert, um überwiegend

sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen. Entlang der geplanten Autobahn und

der Lindenstraße wurden dementsprechend in den 1970er Jahren bis zu 17-

geschossige Wohnscheiben errichtet, die den zentralen Bereich um den Meh-

ringplatz von seiner Umgebung abschirmten. Der Platz und der anschließende

Abschnitt der Friedrichstraße blieben Fußgängerzone.

Im Jahr 1987 fand die Internationale Bauausstellung (IBA 87) in Berlin statt.

Unter dem Motto „Innenstadt als Wohnort“ setzte sie weltweit beachtete Maß-

stäbe für eine bewohnerorientierte und sozialverträgliche Erneuerung von

innerstädtischen Wohnquartieren. Konzepte, die Linden- und die Wilhelmstra-

ße in ihrem historischen Verlauf mit teilweise neuen Randbebauungen wieder

direkt an den Mehringplatz anzuschließen und das Brückenbauwerk durch

Torhäuser zu ersetzen, ließen sich nicht verwirklichen. Statt die Mehringplatz-

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 26

bebauung wieder in Blockstrukturen einzubinden, haben die Anwohner in der

Bürgerbeteiligung die Anlage eines Ost-West-Grünzuges auf der Trasse der

geplanten Südtangente durchgesetzt. In der benachbarten südlichen Fried-

richstadt bezeugen zahlreiche Projekte wie die IBA 87 durch qualitätvolle

Umsetzung der kritischen Rekonstruktion baukulturelle Maßstäbe gesetzt hat.

Zur damaligen Zeit befand sich das Plangebiet durch den nördlich gelegenen

Grenzverlauf am Stadtrand von Berlin (West). Mit der Wiedervereinigung und

Durchlässigkeit nach Norden liegt der Bereich wieder zentrumsnah am

Südende der Friedrichstraße. Die Massierung von Beständen des sozialen

Wohnungsbaus grenzen dennoch weiterhin das Quartier funktional und sozial

scharf von den Citybereichen nördlich im Bezirk Mitte wie auch von den Grün-

derzeitbereichen südlich in Kreuzberg ab.

Mit dem im Jahr 2001 eröffneten Jüdischen Museum in unmittelbarer Umge-

bung des Plangebietes beginnt eine Entwicklung zu einer stärkeren Ausrich-

tung als Museums und Galeriestandort. Hierbei spielen auch die Umnutzung

des Blumengroßmarkts im Jahr 2012 zur Akademie des Jüdischen Museums

eine Rolle sowie der Standort der Berlinischen Galerie.

Seit mehreren Jahren wird ein neuer Standort für die Zentrale Landesbiblio-

thek gesucht. Die Amerika-Gedenkbibliothek südlich des Landwehrkanals in

Verbindung mit einem möglichen Erweiterungsbau ist hierbei in der Diskussi-

on. Aktuelle entwickeln sich die traditionellen Medien- und Gewerbestandorte

nördlich und westlich des Mehringplatzes zu einem Ansiedlungsschwerpunkt

für die Start-up-Branche in Berlin. Die Umnutzung des GSW-Hochhauses wie

auch ambitionierte Neubauprojekte von Axel Springer, taz und Bundesdrucke-

rei werden den Strukturwandel in den kommenden Jahren deutlich sichtbar

machen. Der Mehringplatz wird dadurch wieder zunehmende Bedeutung als

Bindeglied zwischen den aufstrebenden Wirtschafts-, Kultur-, Tourismus- und

Wohnstandorten in den Bereichen am Gendarmenmarkt und der Friedrich-

straße sowie am Mehringdamm und der Bergmannstraße zurückgewinnen.

Stadtentwicklungskonzept 2030 (STEP 2030) ist deshalb der Bereich Meh-

ringplatz neben dem Areal am Hauptbahnhof sowie dem Rathausforum zwi-

schen Schloss und Fernsehturm als einer der drei wichtigsten Impulsbereiche

für die Entwicklung des Strategieraumes Berliner Mitte ausgewiesen.

Seit 2011 liegt das Plangebiet im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet

Südliche Friedrichstadt. Die Sanierungsziele sind unter 2.10 „Planerische

Rahmenbedingungen“ aufgeführt.

Zur Auslotung der städtebaulichen Entwicklungspotentiale des Mehring- sowie

des Blücherplatzes und deren unmittelbaren Umgebung wurde 2014 ein

Workshop-Verfahren durchgeführt, bei dem alle Teilnehmer durch zurückhal-

tende Vorschläge für bauliche Ergänzungen großen Respekt vor den städte-

baulichen Strukturen der Nachkriegsmoderne um den Mehringplatz bewiesen

und Aufwertungspotentiale weitgehend in der Freiflächenqualifizierung sahen.

Als Leitbild für die weitere Bebauungs- und Freiflächenentwicklung soll der

Entwurf von OKRA in die weitere Bearbeitung einfließen. Die Ergebnisse des

Workshop Verfahrens sind unter 3.5 „Weitere Planungsansätze“ aufgelistet.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 27

Abb. 6: Entwurf OKRA zum Workshop-Verfahren „Mehring- und Blücherplatz“

2.3 Bebauungsstruktur

Wie unter ‚Beschreibung des Plangebiets’ bereits ausgeführt, liegt das Plan-

gebiet im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt am Übergang der Fried-

richstadt zur Tempelhofer Vorstadt. Der umgebende Stadtraum ist wesentlich

geprägt durch Wohnquartiere unterschiedlicher Dichten und Epochen sowie

durch die kleinteilige Freiraumstruktur. Im Plangebiet selbst befindet sich aus-

schließlich die Nachkriegsbebauung von Hans Scharoun und Werner Dütt-

mann.

Der Mehringplatz wird durch eine doppelte Ringbebauung umschlossen. Die-

se werden mit Ausnahme eines Gebäudes am westlichen Rand der äußeren

Bebauung in den oberen Geschossen als Wohnungen genutzt. Die Balkone

all dieser Gebäude sind zum Mehringplatz ausgerichtet. Im Erdgeschoss des

äußeren Ringes sind Gewerbetreibende untergebracht, der Erdgeschossbe-

reich des inneren Ringes ist als Luftgeschoss ausgebildet.

Die südliche Friedrichstraße ist durch unterschiedliche Gebäudeformen und

Gebäudehöhen geprägt. Der Erdgeschossbereich wird ausschließlich durch

Gewerbetreibende genutzt. Die Gebäude sind versetzt zu einander angeord-

net und bilden entsprechende Vorplätze aus.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 28

2.4 Grün- und Freiflächen

Die innere Platzfläche des Mehringplatzes wird geprägt durch ihre runde Form

mit dem Friedensengel in ihrem Zentrum und den sternförmig darauf zufüh-

renden Wegen sowie den historischen Skulpturen und der Treppenanlage an

seiner Südseite. In Nord-Südrichtung verläuft der Hauptfußweg, der weitere

Platz ist dagegen hauptsächlich durch Rasenflächen und teilweise hochwerti-

gen Bäumen geprägt. Eine Abgrenzung zu dem umgrenzenden Gebäudering

erfährt der Platz durch Hochbeete, die den Platz durch ihre Betoneinfassung

und Gestaltung fassen und halbprivate Räume schaffen. In einzelnen Hoch-

beeten sind kleine Kinderspielplätze angelegt, die anderen sind mit unter-

schiedlichen Blumen, Sträuchern aber auch Bäumen bepflanzt. Die Freiflä-

chengestaltung des Platzes stammt von dem Gartenarchitekten Walter

Rossow. Die Aufenthaltsqualität als auch die Wegeführung ist auf dem ge-

samten Platz jedoch ungenügend und entspricht nicht mehr den heutigen

Anforderungen. Der Mehringplatz ist seit 2006 teilweise gesperrt, um eine

Sanierung des darunter liegenden U-Bahnwerkes durchzuführen. Die Wege-

verbindungen sind daher nur eingeschränkt nutzbar.

Der äußere Ring des Mehringplatzes, gelegen zwischen der vorhandenen

Ringbebauung, ist ein vollständig versiegelter Bereich, der nur durch Bäume

und deren Baumscheiben unterbrochen wird. Von dieser Ringstraße sind die

Gebäude des inneren und des äußeren Ringes erschlossen. Vor der äußeren

Ringbebauung befinden sich Außenflächen der in der Ringbebauung ansässi-

gen Gewerbebetriebe. Die Abgrenzung zwischen den Aufenthaltsfläche und

Bewegungsfläche wird durch die vorhandenen Bäume und zusätzlich durch

Pflanzkübel und mobile Fahrradständer erzielt. Die Straße macht einen un-

aufgeräumten Eindruck.

Abb. 7 Mehringplatz

Der Erdgeschossbereich des inneren Gebäuderiegels ist hauptsächlich als

Luftgeschoss ausgebildet. Sie sollen eine Durchwegung ermöglichen und eine

Offenheit zwischen der Platzfläche und der Ringstraße erzeugen. Diesen

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 29

Funktionen kommen die Durchgänge nur ungenügend nach, sie werden da-

gegen als Angsträume wahrgenommen.

Die südlich angrenzenden Grünflächen sowie die Uferbereiche verfügen über

einen hochwertigen Baumbestand, bieten aber kaum Aufenthaltsqualität und

weisen gestalterische Defizite auf. Zusätzlich sind sie durch die Uferstraßen

und dem U-Bahnverkehr einer starken Lärmbelastung ausgesetzt.

Die südliche Friedrichstraße ist vollständig versiegelt und als gemeinsamer

Fuß- und Radweg ausgeschildert. Hierbei teilen sich beide Verkehrsarten die

Straße, separat geführte Wege sind nicht vorhanden. Zur Franz-Klühs-Straße

wird die PKW-Durchfahrung durch Poller versperrt.

Durch die mäandernde Gebäudefront ergeben sich einzelne Freiflächenta-

schen. Diese sind mit hochwertigen Bäumen bepflanzt und teilweise mit um-

grenzenden Sitzbänken ausgestattet. Es besteht jedoch eine unbefriedigende

stadträumliche Situation in der Friedrichstraße, sie wird als unwirtlich und

unattraktiv wahrgenommen. Die Aufenthaltsqualität in der gesamten Straße,

insbesondere die Bereiche um die vorhandenen Bäume, ist ungenügend.

In den Pflasterbelag ist der sogenannte „Pfad der Visionäre“ eingelassen.

Dieser besteht aus 1,2 m² großen Bodenplatten welche die EU-

Mitgliedstaaten abbilden. Da im Jahr 2016 jedoch die gesamte südliche Fried-

richstraße zur Abdichtung des darunterliegenden U-Bahnwerkes geöffnet

werden muss, sind die Bodenplatten des Pfades derzeit abgebaut und einge-

lagert.

Außerhalb des Plangebiets, angrenzend an den äußeren Gebäudering, befin-

den sich großflächige private Grünanlagen der jeweiligen Grundstückseigen-

tümer. Diese können und werden von den ansässigen Bewohnern intensiv

genutzt. Es müssen daher nicht alle Nutzungsansprüche an eine Grünfläche

auf dem Mehringplatz nachgewiesen werden.

2.5 Denkmalschutz

Der gesamte Mehringplatz mit seinen zwei Gebäuderingen, der inneren Platz-

fläche sowie dem äußeren Erschließungsring steht als Gesamtanlage unter

Denkmalschutz. Auf dem Platz treffen dabei mehrere Zeitepochen aufeinan-

der. Zum einen die Platzform, der als Rondell angelegte, in Nord-Süd-

Richtung orientierte und gärtnerisch angelegte Belle-Alliance-Platz in den 30er

Jahren des 18. Jahrhunderts. Des Weiteren erfolgte mit der Umgestaltung des

Platzes Mitte des 19. Jahrhunderts die Aufstellung der Friedenssäule, die

heute verschollenen vier Marmorgruppen um die Säule und die den südlichen

Rand abschließende Treppenanlage mit den flankierenden Marmorfiguren

„Klio“ und „Friede“. Der zweite Weltkrieg zerstörte die umliegenden Gebäude

des Platzes in großen Teilen. Während ein Aufbau der Gebäude ausblieb

wurde der Platz dagegen in seinen vorherigen Zustand zurückversetzt, jedoch

ohne die Marmorgruppen. Der jetzige Zustand wurde in den 1970er Jahren

hergestellt. Hierzu gehören die Landschaftsgestaltung des Platzes mit den

strahlenförmig angelegten Wegen und die terrassenartig angeordneten Hoch-

beete, die Pflasterung und die Bepflanzung sowie die umliegende Bebauung

mit seinen zwei Gebäuderingen und der Ringstraße. Unter Denkmalschutz

stehen hierbei die genannten und noch ablesbaren Elemente der unterschied-

lichen Epochen. Grundidee und Teil der Denkmalbedeutung ist, dass der

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 30

Mehringplatz als ein verkehrsberuhigter Raum des Rückzugs, der Ruhe und

Regeneration für die Anwohner fungiert. Die südlich den Platz abschließende

Wohnbrücke ist Bestandteil des strukturellen Konzepts eines geschützten

Platzinnenraums.

Abb. 8: Denkmalkarte

Die Bedeutungsgehalte und Kernaussagen des Denkmals Mehringplatz sind:

1. Historisch war der Platz immer südlicher Abschluss der Friedrichstadt vor

der historischen Akzisemauer mit dem Halleschen Tor.

2. Scharoun/Düttmann greifen diese Aussage auf und setzen sie für den im

Krieg vollständig zerstörten Platz in moderner Formensprache um, d.h. die

Qualität der Nachkriegsbebauung besteht auch in der Wiedererkennbarkeit

und Fortführung der historischen Situation und Bedeutung. Es handelt sich um

ein Gestaltungskonzept, das von einer rein funktionalen Stadtplanung ab-

weicht. Durch den konsequenten Abschluss des inneren Rings in Verbindung

mit der Bodenvertiefung der inneren Platzfläche wurde nicht nur ein „Raum

der Besinnung, der Erholung und einer neuen Verbindung zwischen Tradition

und Leben“ (Scharoun, 1962) geschaffen, sondern auch eine qualitätvolle

Raumwirkung erzielt, die wegen der Wohnbrücke, welche zugleich als Hinter-

grund für die Friedenssäule fungiert, von der Friedrichstraße aus erlebbar ist.

3. Die integrative Aufstellung der Denkmäler (Denkmalsetzungen) erinnert an

den ehemaligen Gedenkplatz (Gedenken an die Befreiungskriege gegen Na-

poleon).

Des Weiteren werden die gesamte Trasse der Hochbahn sowie der U-

Bahnhof Hallesches Tor mit seinem oberirdischen und unterirdischen Bahnhof

in der Denkmalliste geführt.

2.6 Eigentumsverhältnisse

Die Grundstücke innerhalb des Plangebietes befinden sich zum größten Teil

im Eigentum des Landes Berlin. Hierzu zählen alle öffentlichen Verkehrsflä-

chen, die Friedrichstraße, die Ringstraße sowie die Grünflächen an der Ufer-

straße und die Hallesche-Tor-Brücke. Die innere Platzfläche des Mehringplat-

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 31

zes befindet sich bis zu den Hochbeeten auch im Landesbesitz. Die innere

Ringbebauung sowie die vorgelagerten Freiflächen mit den Hochbeeten da-

gegen sind im Eigentum der städtischen Wohnungsgesellschaft Gewobag.

Die Bebauung westliche der Friedrichstraße mit der Platzfläche, die durch ein

Rücksprung der Gebäude gebildet wird, ist im Besitz der EB Group. Die Auf-

weitungen des Straßenraums auf der östlichen Seite sind zum einen landes-

eigene Flächen bzw. im Besitz der Gewobag.

Abb. 9: Eigentumsverhältnisse

2.7 Einzelhandel, Nahversorgung

Im 2012 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept sind der Meh-

ringplatz und die südliche Friedrichstraße als Nahversorgungszentrum darge-

stellt. Trotz seiner zentralen Lage kann das Zentrum seiner Versorgungsfunk-

tion jedoch kaum gerecht werden. So sind deutliche Lücken in den angebote-

nen Sortimenten auszumachen. Auch entspricht der Branchenmix mit nur rd.

21 % an Nahrungs- und Genussmitteln nicht dem angestrebten Anteil von

mindestens 60 %.

Maßgeblicher Grund für diese Defizite im Angebot ist der Mangel an zeitge-

mäßen Ladenlokalen für Einzelhandelsbetriebe. So liegt die Verkaufsfläche

des größten Anbieters im Nahversorgungszentrum (Kaiser’s) bei unter

500 m². Die in der äußeren Ringbebauung des Mehringplatzes befindlichen

Läden entsprechen ebenso nicht mehr den heutigen Anforderungen des Ein-

zelhandels. Folge dieser überkommenen Strukturen ist eine überdurchschnitt-

liche Anzahl sozial orientierter Angebote und kleinteiliger Gastronomie- und

Einzelhandelsangebote, die den zuvor vorhandenen Leerstand abgelöst ha-

ben. Sie können jedoch aufgrund ihrer wirtschaftlichen Struktur sowie wegen

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 32

der noch immer vorhandenen Unterversorgung nicht als dauerhafte Lösung

der Quartiersversorgung dienen.

Auch im Bereich Gastronomie und Dienstleistungen ist das Nahversorgungs-

zentrum Mehringplatz unterdurchschnittlich ausgestattet.

Zweimal in der Woche findet auf der südlichen Friedrichstraße ein Wochen-

markt statt.

Die Anlieferung der Geschäfte und des Marktes in der südlichen Friedrich-

straße erfolgt von Norden von der Franz-Klühs-Straße. Die Gewerbetreiben-

den in dem äußeren Gebäudering werden direkt über die Ringstraße beliefert,

mit Anfahrt über die südliche Friedrichstraße oder der angrenzenden Bran-

desstraße und Friedrich-Stampfer-Straße.

2.8 Sozialstruktur, soziale und kulturelle Einrichtungen

Die Bewohnerschaft im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“ ist interna-

tional zusammengesetzt und stark durch Familien einerseits und ältere Men-

schen andererseits geprägt. Überproportional viele Menschen, darunter viele

Kinder und Jugendliche, leben in Einkommensarmut. Gründe hierfür sind eine

niedrige Erwerbsquote, eine hohe Arbeitslosigkeit und der Bezug von Trans-

ferleistungen. Die Wohnraumversorgung ist für einen Teil der Familien unzu-1

reichend.

Aufgrund ihrer sozialen Lage ist ein großer Teil der Bewohnerschaft auf eine

hohe Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes mit vielfältig nutzbaren

Grünflächen in besonderem Maße angewiesen.

Im Plangebiet in der südlichen Friedrichstraße befindet sich mit dem IntiHaus

(Friedrichstraße 1) und der KMA (Kreuzberger Musikalische Aktion e.V.)

(Friedrichstraße 2) ein Kinder- und Jugendzentrum.

In der näheren Umgebung des Plangebiets finden sich mehrere Kindertages-

stätten, die Galilei-Grundschule und ein Familienzentrum.

Für die Südliche Friedrichstadt innerhalb der Bezirksregion I besteht eine

Unterversorgung an Kita-Plätzen.

Nördlich des Plangebiets befindet sich das Kunst- und Kreativquartier, das

neben der Berlinischen Galerie, dem Jüdischen Museum und der Jüdischen

Akademie zahlreiche Kultureinrichtungen rund um die ehemalige Blumen-

großmarkthalle beherbergt.

1 Weitere Informationen zur Sozialstruktur sind in der Dokumentation zur Beteiligung der Bürge-

rinnen und Bürger am „Wettbewerb Mehringplatz“ im Anhang zu finden.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 33

2.9 Erschließung, Verkehr, Immissionen

Übergeordnete Erschließung

Das Plangebiet wird im Wesentlichen durch die umliegenden öffentlichen

Straßen erschlossen. Dies sind die Franz-Klühs-Straße im Norden, die Bran-

desstraße im Osten und die Friedrich-Stampfer-Straße im Westen. Die Ufer-

straßen entlang des Landwehrkanals dienen vorwiegend dem durchgehenden

Verkehr.

Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (Anzahl KFZ / 24 h, inklusive

LKW, Motorräder und Busse) auf den das Plangebiet umliegenden Straßen

beträgt zwischen 15.000 und 40.000 (siehe Abb. 10). Straßen mit Tempo 30-

Beschränkungen sind nicht dargestellt.

Abb. 10: Verkehrsmengen 2009

ÖPNV

Das Plangebiet ist hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr

angebunden. Am Halleschen Tor kreuzen sich die U-Bahnlinien U 1 und U 6,

außerdem befindet sich hier eine wichtige Bushaltestelle mit den Linien 248

und M 41. Ein Teil der Busse der Linie M 41 nutzen die Hallesche-Tor-Brücke

als Endstelle mit entsprechenden Wartezeiten.

Das Hallesche Tor wird außerdem durch die Nachtbuslinien N 1, N 6 und N 42

bedient.

Fußgänger- und Radverkehr

Das Gebiet ist aufgrund seiner städtebaulichen Struktur durch ein enges

Fußwegenetz erschlossen. Wesentliche Hindernisse sind jedoch die mehr-

gliedrige, in Ost-West-Richtung verlaufende Barrieren, die durch die beiden

nur über schmale Übergänge zu querenden Uferstraßen, den dazwischen

liegenden Landwehrkanal mit der als Busbahnhof dienenden Hallesche-Tor-

Brücke und den Hochbahnviadukt gebildet werden. Auch die Brückenbebau-

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 34

ung des inneren Wohnrings am Mehringplatz ist als räumlicher Abschluss des

Platzes Teil dieser Barriere.

Der Fahrradverkehr wird weiträumig um das Plangebiet herum geleitet. Rad-

verkehrsanlagen gibt es in den Straßenzügen Mehringdamm/Wilhelmstraße,

Lindenstraße und Blücherstraße, auf dem inneren Mehringplatz herrscht ein

Fahrradverbot. Eine Fahrradverbindung zwischen dem Mehringplatz über die

Hallesches-Tor-Brücke zum Blücherplatz ist nicht vorhanden.

Abb. 11: Radverkehrsanlagen

Im übergeordneten Fahrradroutennetz der Senatsverwaltung für Stadtentwick-

lung und Umwelt werden die auf den Mehringplatz zuführenden Straßen so-

wie die Ringstraße als Ergänzungsnetz dargestellt.

Abb. 12: Übergeordnetes Fahrradroutennetz

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 35

Lärm

Die Strategischen Lärmkarten der Stadt Berlin weisen einen hohen Lärmpegel

entlang der vorhandenen Straßen aus (siehe Abb. 13). Dies betrifft insbeson-

dere die Hallesche-Tor-Brücke und die Grünflächen entlang der Uferstraße.

Der Mehringplatz wird dagegen durch die vorhandene Bebauung von dem

Straßenverkehr abgeschirmt.

Abb. 13: Strategische Lärmkarte Gesamtlärmindex 2012 (Tag L_DEN links, Nacht L_N rechts)

2.10 Planerische Rahmenbedingungen

Baurechtliche Grundlagen

Der gesamte Wettbewerbsbereich befindet sich im Geltungsbereich des

Baunutzungsplans Berlin von 1960. Das gültige Planungsrecht ist damit be-

reits mindestens 40 Jahre alt. Der Baunutzungsplan ist unter folgender Web-

seite abrufbar:

http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp

Die Platzfläche des Mehringplatzes wird durch den Baunutzungsplan als

Nichtbaugebiet festgesetzt. Die umliegenden Flächen, auch die Freiflächen

entlang des Kanals wurden als Kerngebiet mit folgenden Maßen der Nutzung,

einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von 1,5.

Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“

Das Plangebiet liegt innerhalb des Sanierungsgebiets Südliche Friedrichstadt.

Dieses wurde mit Rechtsverordnung vom 15. März 2011 mit Rechtskraft am 1.

April 2011 förmlich als Sanierungsgebiet festgesetzt.

Der Rahmenplan für das Gebäude- und Flächennutzungskonzept des Sanie-

rungsgebiets „Südliche Friedrichstadt“ stellt den Mehringplatz mit seinem

inneren Bereich und dem äußeren Ring sowie die südliche Friedrichstraße

und die Hallesche-Tor-Brücke als verkehrsberuhigter Bereich bzw. Stadtplatz

dar. Die angrenzenden Grünflächen entlang der Uferstraße werden als öffent-

liche Freifläche dargestellt. Die Gebäudenutzung der Ringbebauung wird mit

Ausnahme des sich am westlichen Rand befindlichen AOK-Gebäudes als

Wohnnutzung gekennzeichnet. Die südliche Friedrichstraße ist durch Gewer-

be-, Wohnen- und Gemeinbedarfsnutzungen geprägt. Die Wohnbrücke am

südlichen Rand der Ringbebauung wird als Abriss dargestellt.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 36

Dem Abriss der Wohnbrücke steht der Belang des Denkmalschutzes entge-

gen.

Workshop-Verfahren Mehring- und Blücherplatz

Im Jahr 2014 wurde ein Workshop-Verfahren für eine größere Teilfläche um

den Mehring- und Blücherplatz durchgeführt. In mehreren Schritten inklusive

der Beteiligung der Bevölkerung wurden durch drei Arbeitsgemeinschaften

aus Stadtplanern, Architekten, Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern

Vorschläge zur künftigen Bebauung, den Grünflächen und der Verkehrsfüh-

rung erarbeitet.

Entsprechend der Jury-Wertung soll das Wettbewerbsverfahren sich an den

Planungen des Büros OKRA orientieren. Die Ergebnisse des Workshop-

Verfahrens sowie die Orientierungsrichtlinien sind unter dem Punkt 3.5 „Wei-

tere Planungsansätze“ aufgelistet. Dem städtebaulichen Ziel, dem Abriss der

Wohnbrücke am südlichen Abschluss des Mehringplatzes, stehen die Belange

des Denkmalschutzes entgegen.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 37

Teil 3. Wettbewerbsaufgabe 3.1 Planungsumfang

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Behebung der gestalterischen und funk-

tionalen Defizite im öffentlichen Raum aber auch auf privaten Flächen. Dabei

ist insbesondere die Verbesserung der Wegebeziehungen in Nord-Süd-

Richtung sowie die Aufenthaltsqualitäten in den Grün- und Freiräumen zu

betrachten.

Der Mehringplatz positioniert sich durch seine Lage in der Stadt und der bauli-

chen Ausgestaltung in einem Spannungsfeld der Ansprüche von Bewohnern,

Berufstätigen in der Umgebung sowie Touristen und Besuchern der Stadt und

vor allem der nördlich gelegenen Museen. Diesen unterschiedlichen, sich

überlagernden Ansprüchen soll der Platz in Zukunft gerecht werden.

Da der Mehringplatz mit seiner Bebauung und der Platzfläche unter Denkmal-

schutz steht, besteht die Herausforderung unter anderem darin, die vorge-

schlagenen Funktionen und Nutzungen unterzubringen und die Nutzungs- und

Gestaltungsqualität wesentlich zu steigern, andererseits den Denkmalschutz

bei der Neugestaltung zu berücksichtigen bzw. in die Entwürfe zu integrieren.

Im Sinne einer dauerhaften Qualitätssicherung des Platzes sollen die Lebens-

zykluskosten im Entwurfsprozess berücksichtigt werden (optimale Qualität der

Ausführung mit geringen Unterhaltungs-und Planungskosten).

Der Gesamtkostenrahmen beträgt 4,86 Mio. Euro brutto. Für den zu realisie-

renden Teilbereich sind 3,15 Mio. Euro brutto vorgesehen, für den Ideenteil

1,71 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme zur Umgestaltung der Mehringplatzflä-

che soll aus Mitteln des Programms städtebaulicher Denkmalschutz finanziert

werden. Die Fertigstellung der inneren Platzfläche des Mehringplatzes soll bis

Ende 2018 erfolgen.

3.2 Grenzen des Wettbewerbsgebiets

Aus der nachstehenden Abbildung geht die Angrenzung des Wettbewerbsge-

biets hervor. Es ist in einen Realisierungs- und einen Ideenteil eingeteilt. Zum

Realisierungsteil gehört der Mehringplatz mit seiner inneren Platzfläche, der

äußere Ring sowie die Luftgeschosse unterhalb der inneren Ringbebauung,

die südlich angrenzende Freifläche zwischen dem Mehringplatz und der Ufer-

straße sowie die südliche Friedrichstraße. Die beiden Grünflächen entlang der

Uferstraße und die Hallesche-Tor-Brücke sind dem Ideenteil zugeordnet.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 38

Abb. 14 Wettbewerbsgebiet

3.3 Landschafts- und freiraumplanerische Zielsetzung

Von den Teilnehmern werden Entwürfe von hoher funktionaler sowie gestalte-

rischer Qualität erwartet. Die Grün- und Freiflächen haben als Verbindung zu

der umliegenden Bebauung und als gestalterisches Element der unter Denk-

malschutz stehenden Gesamtanlage eine besondere Bedeutung sowie eine

hohe Wichtigkeit für die Bewohnerschaft. Proportionen, Material und Formge-

bung sollen dem Standort und der Funktion als Platzfläche angemessen sein.

Allgemeines Ziel soll es sein, die isolierte Lage des Mehringplatzes gestalte-

risch aufzubrechen. Die Durchlässigkeit und die Nord-Süd-Verbindung soll

gestärkt werden und den Mehringplatz den veränderten Nutzungsansprüchen

gerecht umzugestalten. Des Weiteren soll eine Verbindung zwischen den

nördlich und südlich der Halleschen-Tor-Brücke gelegenen Plätzen hergestellt

werden.

Realisierungsteil – Mehringplatz (Platzfläche)

Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität auf dem Mehringplatz zu verbessern und

dem Platz den heutigen Ansprüchen anzupassen. Hierbei müssen die unter-

schiedlichen Nutzungsansprüche der unterschiedlichen Zielgruppen, insbe-

sondere der Anwohnern, der Kinder und Senioren, sowie der steigenden Zahl

an Besuchern berücksichtigt werden.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 39

Der innere Bereich des Mehringplatzes muss dabei zwischen den unter-

schiedlichen Ansprüchen an den Platz vermitteln. Zum einen der Anspruch

der Anwohner an einen Platz der Ruhe und des „privaten Vorgartens“ sowie

den Ansprüchen der Besucher an einen städtischen, berlinweit bedeutsamen

Platz. Derzeit haben die Hochbeete auch die Funktion diese unterschiedlichen

Nutzungsansprüche an den Mehringplatz voneinander abzugrenzen. Sie er-

zeugen halbprivate und öffentliche Bereiche.

Die Eintragung des Mehringplatzes als denkmalgeschützte Gesamtanlage

bedarf der besonderen Berücksichtigung. Die zukünftige Gestaltung der Frei-

fläche muss daher nicht nur im Einklang mit der umliegenden Bebauung erfol-

gen, sie muss vielmehr zwischen den einzelnen Epochen der Zeitgeschichte

vermitteln. Hierbei ist die Randbebauung, die runde Form des Platzes und die

Gestaltung der Grünfläche inklusive der historischen Fragmente zu beachten.

Die Grünfläche selbst, als Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage, be-

steht zum einen aus der am südlichen Rand befindlichen Treppenanlage mit

den beiden Skulpturen sowie dem Brunnen mit dem Engel und Resten der

Baumbepflanzung aus der Vorkriegszeit. Zum anderen zählen dazu die aus

den 1970er Jahren errichteten terrassenartig angeordneten Hochbeete, die

strahlenförmig angelegten Wege, die Pflasterung und die Bepflanzung. Dazu

zählen auch Reste der Baumpflanzungen vor 1945.

Dies erfordert einen respektvollen Umgang mit den verschiedenen Zeitschich-

ten durch Farbe, Form und Materialität. Dabei darf die „neue Gestaltung“ die

jetzige Platzausführung nicht überformen. Ziel ist, die derzeitige Ausgestal-

tung und Nutzung der Platzfläche kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Ver-

änderungen in einzelnen Bereichen vorzunehmen. Die aus der Vorkriegszeit

stammenden Elemente sind dagegen von einer Veränderung auszunehmen.

Eingriffe in die weiteren denkmalgeschützten Flächen sind zulässig jedoch zu

Begründen. Als Orientierungsrahmen dient die Stellungnahme des Landes-

denkmalschutzes im Anhang (s. Pkt 4.1 „08_Denkmalschutz/

03_Stellungnahme_LDA“).

Weitere nicht veränderbare Zwangspunkte für den inneren Mehringplatz sind

die Bauwerke der U-Bahn, wie das Gleichrichterwerk mit seinem Zugang und

dessen Belüftung, die beiden U-Bahnhof-Zugänge und der derzeit im Bau

befindliche Aufzug.

Für die Südseite des Platzes ist eine barrierefreie Durchlässigkeit herzustel-

len. Dies ist auch unabhängig von der Führung des Radverkehrs zu realisie-

ren.

Realisierungsteil – Mehringplatz (Innere Ringbebauung)

Die im inneren Bebauungsring befindlichen Luftgeschosse sind baulich freizu-

halten. Um eine Stärkung der Durchlässigkeit und den Abbau von Angsträu-

men zu erreichen ist ein kreativer Umgang mit möglichen Nutzungs- und Ge-

staltungsszenarien gewünscht. Hierbei soll zum einen die Aufenthaltsqualität

aber auch die Nutzungsintensität erhöht werden. Immer jedoch vor dem Hin-

tergrund, dass umliegend sich Wohnnutzungen befinden. Es bedarf daher

einer behutsamen Aneignung.

Die den Mehringplatz am südlichen Rand abschließende Wohnbrücke ist Teil

der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage. Nach derzeitigem Stand

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 40

ist der als Sanierungsziel geplante Abriss des Baukörpers nicht absehbar. Um

dem langfristigen Ziel des Sanierungsgebietes jedoch gerecht zu werden soll

der Wettbewerbsbeitrag eine Lösung aufzeigen, die zum einen mit dem Brü-

ckenbauwerk aber auch bei einem Abriss des Brückenbauwerks funktioniert.

Ziel soll es sein, die Durchlässigkeit und damit insbesondere die Verbindung

von der vom Mehringplatz über die Hallesche-Tor-Brücke zum Blücherplatz zu

stärken.

Realisierungsteil – Mehringplatz (Äußere Ringstraße)

Von den Teilnehmern werden Vorschläge erwartet, wie die Aufenthaltsqualität

bei gleichzeitiger Führung der Verkehrsströme (Fuß- und Radweg) erhöht

werden kann. Für die in der äußeren Ringbebauung vorhandenen Gewerbe-

betriebe sind entsprechende Außenbereiche in der Planung zu berücksichti-

gen, da diese insbesondere zur Aufenthaltsqualität beitragen. Der Baumbe-

stand ist zu erhalten und in die Gestaltung zu integrieren.

Es sind Vorschläge zu erarbeiten wie die Freifläche zwischen dem inneren

Mehringplatz und der Uferstraße neu gestaltete werden kann. Ziel soll es sein,

die nördliche und südliche Eingangssituation in das Gebiet zu stärken. Die

derzeitigen Orientierungsdefizite und Wegebeziehungen sind zu prüfen und

anzupassen. Hierbei sind die bestehenden Säulen der ehemaligen Torgebäu-

de in das Konzept zu integrieren. Entsprechend dem im Jahr 2014 durchge-

führten Workshop-Verfahren „Mehring- und Blücherplatz“ ist an der Stelle der

im Krieg zerstörten Torgebäude die Errichtung zwei neuer Gebäude langfristig

vorgesehen. Die Realisierung der Torgebäude ist jedoch gesichert. Bei der

Platzgestaltung sollte jedoch eine mögliche spätere Bebauung Berücksichti-

gung finden. Der in den Planunterlagen dargestellte Bereich stellt die vorge-

schlagene Bebauung des Entwurfes OKRA dar.

Bei der Realisierung ist darauf zu achten, dass der äußere Ring in seiner

Gesamtheit sowie die Freifläche zwischen dem inneren Mehringplatz und der

Uferstraße Teil der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage ist und bei

der Realisierung auch auf den Umgebungsschutz zu achten ist.

Die Grünstruktur und die Wegeverbindungen sind mit den am südlichen Rand

des Plangebietes angrenzenden Grünflächen nördlich der Uferstraße abzu-

stimmen. Ziel soll es sein, die Grünstruktur der angrenzenden Grünflächen

über die Ringstraße in den Mehringplatz zu führen und damit eine Verbindung

zwischen den derzeit getrennt voneinander und unterschiedlich gestalteten

Freiflächen zu erzielen.

Realisierungsteil – südliche Friedrichstraße

Es soll eine gestalterische Aufwertung des Fußgängerbereichs der Friedrich-

straße erreicht werden, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Hierdurch

soll die Funktion als Nahversorgungszentrum gestützt werden.

Bei der Neugestaltung der südlichen Friedrichstraße ist der Fahrradverkehr in

den Planungen zu berücksichtigen. Auch Möglichkeiten zum Abstellen von

Fahrrädern sollen in die Gesamtgestaltung integriert werden.

Insgesamt ist die Blickdurchlässigkeit zu stärken. Auf Elemente innerhalb

wichtiger Blickbeziehungen sollte daher verzichtet werden. Dies betrifft insbe-

sondere die Möblierung der Straße.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 41

Zwei Mal in der Woche, jeweils Montag und Donnerstag, findet auf der südli-

chen Friedrichstraße ein Wochenmarkt statt. Die Anlieferung für die Stände,

aber auch die Anlieferung für die in der südlichen Friedrichstraße befindlichen

Gewerbetreibenden, erfolgt von Norden. Die unterschiedlichen Nutzungen der

Platzfläche sind bei der Straßengestaltung zu berücksichtigen. Es muss eine

Durchlässigkeit auch bei einem Marktbetrieb gegeben bleiben. Eine anderwei-

tige Anordnung des Marktes ist zu prüfen, insbesondere ob eine Nutzung der

am östlichen und westlichen Rand der Friedrichstraße befindlichen Gebäude-

rücksprünge möglich ist. Zwei Stromanschlüsse für den Markt sind in der

Planung zu berücksichtigen.

Für diese Aufweitungen des Straßenraums ist insgesamt die Aufenthaltsquali-

tät und Attraktivität zu erhöhen. Die in den Rücksprüngen befindlichen Bäume

sind in den Planungen zu erhalten.

Des Weiteren ist der „Pfad der Visionäre“ in die Pflastergestaltung zu integrie-

ren. Das Konzept sieht eine Verlegung von 33 Platten in drei Reihen mit Grö-

ßen von 122 cm x 122 cm vor. Die Platten repräsentieren jeweils ein Land der

EU sowie der im Umfeld wohnenden Bevölkerung. Die Platten bestehen aus

monolitischen Bodenplatten ohne gesonderten Einbaurahmen und Funda-

ment. Sie können daher direkt auf den vorhandenen Unterbau verlegt werden.

Im Zuge des Wettbewerbs sind die Standorte für einen ersten Bauabschnitt

von 15 Platten sowie für eine Erweiterung um 18 Platten festzulegen. Die

Finanzierung und der Einbau der Platten sowie ein möglicher Elektroan-

schluss sind nicht Bestandteil der Kostenschätzung und des Wettbewerbs.

Es sind Vorschläge zu erarbeiten, wie die Barrieren zur nördlich gelegenen

Franz-Klühs-Straße abgebaut werden können.

Ideenteil – Grünflächen nördlich des Halleschen Ufers/Gitschiner Straße

In den „Grünkeilen“ entlang der Uferstraße ist die Gestalt- und Aufenthalts-

qualität zu verbessern. Zu berücksichtigen sind dabei die derzeitigen Wege-

beziehungen, die sich zum Teil in Form von Trampelpfaden manifestieren.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Wegeverbindung am westlichen Rand

der Grünfläche zwischen der Kreuzung Wilhelmstraße/Hallesches Ufer und

der Ringstraße eine wichtige Fahrradverbindung darstellt.

Für die beiden Grünflächen sind unterschiedlich Nutzungsintensitäten zu be-

achten. Während die östliche Grünfläche auch wegen dem angrenzenden

Seniorenwohnheim eher einer ruhigen Nutzung zugeschrieben werden soll,

kann die westliche Teilfläche belebter bespielt werden. Die in der westlichen

Teilfläche ansässige Trinkerszene ist in den Entwürfe zu berücksichtigen und

die Möglichkeit einer wetterunabhängigen Aufenthaltsfläche zu prüfen.

In beiden Teilflächen ist eine mögliche spätere Errichtung der Torgebäude zu

berücksichtigen.

Des Weiteren ist eine gestalterische Verbindung zwischen den Grünkeilen

und dem Mehringplatz auszuführen.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 42

Der Grünbestand ist im Grundsatz zu erhalten. Eine Reduzierung des

Strauchbestands ist zu prüfen, um eine Freistellung der dahinterliegenden

Bauwerke des Mehringplatzes wieder zu ermöglichen.

Ideenteil – Hallesche-Tor-Brücke

Die Hallesche-Tor-Brücke, derzeit als großflächige Bushaltestelle genutzt, ist

auf eine vielfältigere Nutzung hin zu prüfen. Dies betrifft zum einen die Wege-

führung von Fuß- und Radverkehr und kann auch anderweitige Nutzungen mit

einschließen. Bei den Vorschlägen ist die Verbesserung der Aufenthaltsquali-

tät auf der Brücke besonders zu berücksichtigen.

Des Weiteren sind Vorschläge zu unterbreiten wie eine Verbesserung zur

Querung der Uferstraßen erfolgen kann, um die Nord-Süd-Verbindung für

Fußgänger und den Fahrradverkehr zu stärken. Dabei ist zu beachten, dass

die Uferstraßen weiterhin jeweils über 3 Fahrspuren (1 Bus- bzw. Fahrrad-

spur, 2 KFZ-Fahrspuren) verfügen müssen und dort deshalb keine Gehweg-

vorstreckungen oder dauerhaften Busstellplätze vorgesehen werden dürfen.

Die vorhandene Lichtsignalregelung muss im Grundsatz beibehalten werden.

Die Weiterführung der Verkehre über das Plangebiet nach Süden hinaus zum

Blücherplatz ist bei den Planungen zu berücksichtigen.

Zwei Bushaltestellen auf der Brücke müssen erhalten bleiben. Die weiteren

Busabstellflächen stehen jedoch zur Disposition. Die dafür benötigten Ersatz-

stellflächen sind im weiteren Verfahren außerhalb des Wettbewerbsgebietes

nachzuweisen. Ein Befahren der Brücke ist nur zwischen den Straßenborden

möglich. Die vorhandenen Gehwegkonstruktionen sind nicht für eine Befah-

rung geeignet, unter diesen sind Leitungen verlegt. Von einer Anpassung der

Brüstungshöhe soll abgesehen werden.

Eine Mitbenutzung der Fahrbahnfläche durch Radfahrer kann erfolgen, wenn

ein Vorbeifahren an den Bussen möglich ist. Der Fuß- und Radverkehr ist

getrennt zu führen.

3.4 Funktionale Ansätze

Angebot an Spielplätzen

Für den Umgriff des Wettbewerbs wird kein Bedarf an einem klassischen

Spielplatz gesehen. Es können jedoch einzelne Spielangebote in den Grünflä-

chen integriert werden. Ein möglicher Ersatz der Kleinspielflächen in den

Hochbeeten kann in den angrenzenden, außerhalb des Wettbewerbs befindli-

chen privaten Freiflächen nachgewiesen werden.

Verbesserung der Fußgängerverbindungen

Es soll eine Lösung entwickelt werden, die eine breite, bequeme und gestalte-

risch ansprechende Verbindung zwischen Mehringplatz und Blücherplatz

ermöglicht. Besondere Bedeutung kommt dabei der Querung der Uferstraßen

und der Halleschen-Tor-Brücke zu.

Zusätzlich sind mögliche weitere Wegeverbindungen auch in Ost-West-

Richtung zu prüfen und bei Bedarf in der Planung zu berücksichtigen.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 43

Verbesserung der Fahrradverbindungen

Es soll eine Lösung gefunden werden, wie der Nord-Süd-Fahrradverkehr

geführt werden kann. Die Fahrradführung soll von der südlichen Friedrichstra-

ße über die Hallesche-Tor-Brücke zum Blücherplatz erfolgen. Insbesondere

der Umgang mit dem Radverkehr auf dem Mehringplatz (innerer und äußerer

Ring) sowie der südlichen Friedrichstraße ist kritisch zu prüfen. Des Weiteren

ist die Anbindung der Friedrich-Stampfer-Straße und der Brandesstraße an

den äußeren Ring zu prüfen. Hierbei ist auf die in Teilen beengten Straßen-

räume und die Vereinbarkeit des Fahrradverkehrs mit Passanten zu beachten.

Die Führung des Fahrradverkehrs kann über den inneren Mehringplatz, den

äußeren Ring des Mehringplatzes aber auch über beide Flächen erfolgen.

Des Weiteren ist die Querungsmöglichkeit der Uferstraße und der Halleschen-

Tor-Brücke zu verbessern. Die Ausgestaltung der Fahrbahn, der Lichtsignal-

anlage sowie die anschließende Wegeführung sind darzustellen. Hierbei sollte

auch die Weiterführung über das Plangebiet hinaus zur Anbindung an den

Blücherplatz beachtet werden.

Innerhalb des Mehringplatzes (innere Platzfläche und äußerer Ring) und der

südlichen Friedrichstraße kann eine Mischverkehrsfläche für den Fuß- und

Radverkehr in ausreichender Breite ausgewiesen werden. Die Trennung der

unterschiedlichen Nutzungen könnte mit unterschiedlichen Materialein erfol-

gen. Bei einer Führung des Radverkehrs über den äußeren Ring sollte der

Verlauf mittig zwischen dem inneren und äußeren Gebäudering erfolgen.

Hierdurch können Konflikte zwischen den Gewerbetreibenden und den Haus-

eingängen auf der einen Seite und dem Radverkehr auf der anderen Seite

vermieden werden. Für die Überquerung der Kanaluferstraße und der Brücke

sollte auf ein Mischverkehr verzichtet werden. Es sollten stattdessen separate

Fahrradspuren oder -wege eingerichtet werden.

Insgesamt sollten bei der Gestaltung Sichtbehinderungen vermieden und die

derzeitigen Flächen stärker freigeräumt werden.

Die vorhandenen Fahrradstellplätze sind auf ihre Standorte hin zu prüfen.

Weitere zusätzliche Fahrradstellplätze sind in die Planung einzustellen.

Verbesserung der Orientierung

Die Orientierung im gesamten Plangebiet ist derzeit ungenügend. Von den

Teilnehmern wird erwartet eine der Umgebung angepasste Orientierung, ins-

besondere für Besucherinnen und Besucher des Platzes und der umliegenden

Einrichtungen, vorzuschlagen. Hierbei ist unter anderem die Hallesche-Tor-

Brücke, die Fläche zwischen der Uferstraße und der Ringbebauung sowie auf

der südlichen Friedrichstraße zu nennen.

Beleuchtungskonzept

Für das gesamte Plangebiet ist ein einheitliches und angemessenes Beleuch-

tungskonzept (Tag- und Nachtwirkung) zu realisieren. Hierbei ist auf die

denkmalgeschützte Gesamtanlage Rücksicht zu nehmen. Die bestehenden

Beleuchtungskörper entsprechen nicht den heutigen Ansprüchen und ökologi-

schen Vorgaben. Eine sensible Ergänzung der bestehenden Lampen und

technische Ertüchtigung des Bestandes oder eine Neukonzeption unter Be-

achtung des Denkmalschutzes ist anzustreben. Bei einem Versetzen der

Maste muss eine Neukonstruktion errichtet werden. Zu beachten ist, dass

eine Beleuchtung auf öffentliche und private Wegeflächen beschränkt bleibt.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 44

Es erfolgt keine Beleuchtung gewidmeter Grünflächen. Zusätzlich sind Vor-

schläge zu unterbreiten, wie die Offenheit und Transparenz der Luftgeschosse

durch ein Beleuchtungskonzept verbessert werden kann.

Erschließung

Die äußere Ringstraße sowie die südliche Friedrichstraße sind weiterhin für

die Anlieferung der angrenzenden Gewerbetreibenden, für die Post, Müllab-

fuhr und Feuerwehr freizuhalten. Es muss daher auf befahrbaren Belag für

Fahrzeuge der Bauklasse 4 geachtet werden. Die Zufahrten sollten weiterhin

über die Ecke Friedrichstraße/Franz-Klühs-Straße, die Friedrich-Stampfer-

Straße und die Brandesstraße möglich sein.

3.5 Weitere Planungsansätze

Zusätzlich zu den beschriebenen Planungsansätzen sind weitere Ideen, Leitli-

nien und Strategien in den Planungen zu berücksichtigen.

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Wettbewerb „Mehringplatz“

Im Vorfeld des Wettbewerbs wurden die Anwohnerinnen und Anwohner sowie

im Gebiet Arbeitende und Besucherinnen und Besucher in einem Beteili-

gungsverfahren zu Nutzungswünschen und Verbesserungsvorschlägen be-

fragt. Die Ergebnisse der Beteiligung sind in den Beiträgen zu berücksichti-

gen. Als wichtigste Anforderung an die Umgestaltung sehen die Befragten:

eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im gesamten Wettbewerbsgebiet

und damit der Grün- und Freiflächen sowie der Beleuchtung. Ferner wün-

schen sie sich eine bunte, freundliche und kreative Gestaltung. Des Weiteren

sollen die bisher ungenutzten Potientialräume wie die Luftgeschosse und

Durchgänge nutzbar und ihre Qualitäten erfahrbar gemacht werden. Von den

Umgestaltungsmaßnahmen erwarten sich die Befragten auch eine Stärkung

der Identifikation mit dem Gebiet und eine positive Außenwahrnehmung. Eine

weitere wichtige Forderung ist auch die Lösung des Konfliktes zwischen dem

Fuß- und Radverkehr.

Workshop-Verfahren „Mehring- und Blücherplatz“

Von den Teilnehmern wird eine Orientierung der Planungen an dem Entwurf

von OKRA zum Workshop-Verfahren „Mehring- und Blücherplatz“ erwartet.

Für das Plangebiet zeigt der Entwurf folgende Ziele auf. Hauptaugenmerk

liegt auf der „lebendigen“ Achse von der Friedrichstraße über die Brücke und

den Landwehrkanal bis zum Bücherplatz mit der Amerika-Gedenk-Bibliothek.

Der Entwurf sieht hierzu die Entfernung der Wohnbrücke am südlichen Rand

des Mehringplatzes vor und die Errichtung zweier Torhäuser.

Aus denkmalfachlicher Sicht ist jedoch eine Zerstörung oder Teilbeseitigung

der denkmalgeschützten Bausubstanz der Nachkriegszeit nicht genehmi-

gungsfähig.

Für diese Nord-Süd-Achse sieht der Entwurf eine Stärkung der Fuß- und

Radwegeverbindung vor. Auf der Hallesche-Tor-Brücke soll der Busverkehr

bestehen bleiben jedoch durch eine Konzentration der Bushaltestellen Raum

für anderweitige Nutzung geschaffen werden hin zu einem „Brückenplatz“.

Der Mehringplatz, als zentraler Ort in dem Quartier, soll mit einer repräsentati-

ven Grünfläche als ruhiger aber auch als Aufenthaltsort für Besucher ausge-

bildet werden. Für die „Grünkeile“ nördlich der Uferstraße wird eine Attraktivie-

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 45

rung vorgeschlagen, die sich mit dem Wasser des Landwehrkanals zu einem

„Wasserpark“ entwickelt.

Der Entwurf sieht für die südliche Friedrichstraße eine Erhöhung der Aufent-

haltsmöglichkeiten vor, um die Straße auch für Besucher attraktiv auszuge-

stalten.

Das Obergutachtergremium hat darüber hinaus folgende Empfehlungen aus-

gesprochen die in diesem Wettbewerb Berücksichtigung finden sollen. Zum

einen sollen wichtige Wegebeziehungen gestärkt werden und in ein Beleuch-

tungskonzept integriert werden. Zum anderen soll der Vegetationsbestand

zwischen dem Mehringplatz und der Uferstraße reduziert werden und die

Mehringplatzfläche und die Parkgestaltung gegenseitige Berücksichtigung

finden. Von weiteren Brunnen oder Wasserspielen sollte abgesehen werden.

Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“

Mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes wurde die städtebau-

liche und funktionale Aufwertung unter besonderer Berücksichtigung der histo-

rischen Bedeutung des Ortes als Ziel formuliert. Hierbei soll der vielfältigen

Bedeutung als Wohn-, Wirtschafts- und Kulturort Rechnung getragen werden.

Im Wettbewerbsverfahren sind die konkretisierten Sanierungsziele für die

Südliche Friedrichstadt, erlassen als Verordnung durch den Senat von Berlin

am 15.03.2011 und dargestellt im Rahmenplan vom 4.6.2013 mit seinen

textlichen Festlegungen und Erläuterungen und ergänzt durch die Stellung-

nahme der Gebietsvertretung vom 13.5.2013, einzubeziehen. Unter anderem

gibt das Sanierungsziel den Abriss der Wohnbrücke des Mehringplatzes vor.

Diese Zerstörung oder Teilbeseitigung der denkmalgeschützten Bausubstanz

der Nachkriegszeit ist jedoch aus denkmalfachlicher Sicht nicht genehmi-

gungsfähig. Eine planungsrechtliche Klärung des Widerspruchs zwischen dem

seit der IBA städtebaulich angestrebten Abriss des Brückenbauwerks und den

Erhaltungszielen des Denkmalschutzes durch die Abwägung dieser gegen-

sätzlichen öffentlichen Interessen in einem Bebauungsplanverfahren hat es

bisher noch nicht gegeben.

Vorbereitende Untersuchungen zum Sanierungsgebiet

Die im Gebiet durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen kamen zu dem

Ergebnis, dass die Südliche Friedrichstadt durch erhebliche städtebauliche

und funktionale Schwächen gekennzeichnet ist und das Gebiet seiner Lage

und Bedeutung in der Innenstadt nicht gerecht wird. Darüber hinaus bestehen

funktionale und gestalterische Mängel bei den Einrichtungen der sozialen

Infrastruktur und im öffentlichen Raum.

3.6 Nachhaltigkeit / Ökologische Zielsetzung

Nachhaltigkeit

Bei der Entwurfsbearbeitung sind die Planungsprinzipien der Nachhaltigkeit

anzuwenden, die eine ausgewogene Beachtung ökologischer, ökonomischer

und sozialer Aspekte erfordern. Folgende Ziele hinsichtlich der Nachhaltigkeit

sind zu berücksichtigen:

– Langfristige Nutzungsqualität

– Kosteneffizienz der Baumaßnahmen

– Minimierung des Wartungsaufwands

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 46

Ökologische Planungskriterien

Prinzipien des ökologischen Bauens sind in den „Ökologischen Kriterien für

Bauwettbewerbe“ beschrieben (Stand Juli 2007, siehe digitale Anlagen unter

4.1.5).

Für die Bauausführung sollen demnach nur Materialien und Bauteile zur An-

wendung kommen, die hinsichtlich ihrer Gewinnung, Transport, Verarbeitung,

Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit

sowie eine hohe Lebensdauer aufweisen.

3.7 Gender Mainstreaming

Als allgemeine Anforderungen an eine gendergerechte Planung sind die

Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und eine angemessene

Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensbedingungen und Zwänge,

unter denen die Geschlechter leben, anzusehen. Es ist insbesondere sicher-

zustellen, dass

1. Orte für alle Geschlechter in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich Alter,

Herkunft, soziale und gesundheitliche Situation (Diversity) geschaffen

werden,

2. Raumrepräsentationen sowie durch die Gestaltung transportierte Werte

und Normen aller Geschlechter in ihrer Unterschiedlichkeit einbezogen

werden. 2

3. Sicherheit vor Gewalt und Unfällen gewährt ist.

Die Umsetzung dieser Anforderungen in der Freiraumplanung bedeutet Plan-

inhalte zu gestalten, die eine Aneignung des Freiraums für Frauen und Män-

ner bzw. Mädchen und Jungen gleichermaßen sicherstellen insbesondere

durch:

4. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumaneignung der Ge-

schlechter und der spezifischen Nutzungsansprüche unterschiedlicher

Nutzergruppen hinsichtlich der Aufenthaltsqualität.

5. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche an den Freiraum

hinsichtlich generations-und geschlechtergerechter Nutzungsangebote

und -qualitäten (u.a. Ruhe und Erholung, sportliche Aktivitäten, Kinder-

spieleinrichtungen, Treffpunkte / Kommunikationsorte, Garten-/ Land-

schaftserlebnis, Querung und Durchwegung).

6. Die Abstufung und Differenzierung der Räume hinsichtlich der Wahlmög-

lichkeiten der Wege zu Tages-und Nachtzeiten und zwischen unterschied-

lichen Bewegungsintensitäten, Geschwindigkeiten.

7. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Sicherheits-und Schutzbe-

dürfnisse vor physischer und psychischer Gewalt und vor der Gefahr von

Unfällen (Unterstützung der Raumaneignung von Frauen und damit ihrer

Kontrolle über den Raum, Herstellung von Sichtverbindungen zu Orientie-

rungspunkten und belebten Orten, Herstellung von belebten Verkehrswe-

2 Darstellung nach Färber, C. Spitzner, M. Geppert, J. Römer: Umsetzung von Gender

Mainstreaming in der Städtebaupolitik des Bundes. Auszüge aus der Expertise im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung erstellt im November 2001, Internetfassung der Expertise im Auftrag des BBR: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/WP/1998_2006/2002_Heft4_DL.pdf

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 47

gen und erforderlichenfalls Fluchtwegen, Gestaltung gut einsehbarer Be-3

reiche, ausreichende Beleuchtung).

3.8 Sicherheit im öffentlichen Raum

Sicherheit vor Kriminalität (objektive Sicherheit) wie auch individuelles Sicher-

heitsempfinden (subjektive Sicherheit) im öffentlichen Raum werden durch

Faktoren wie Übersichtlichkeit, Attraktivität und Gepflegtheit des Raums be-

einflusst und stehen in einem engen Zusammenhang mit der Möglichkeit,

soziale Kontrolle auszuüben.

Übersichtlichkeit

Es ist von einer Nutzung des Platzes durch Anwohner, Personen, die in der

Nähe arbeiten, sowie Touristen auszugehen. Insbesondere an touristischen

Orten entwickelt sich häufig eine vermehrte Straßenkriminalität, die von un-

übersichtlichen Situationen profitiert. Um Tatgelegenheiten zu vermeiden,

sollten Sichtachsen und gute Einsehbarkeit der einzelnen Bereiche sowie

leichte Orientierung gewährleistet werden.

Attraktivität und soziale Kontrolle

Soziale Kontrolle wird am besten durch eine für unterschiedliche Nutzergrup-

pen funktionale und attraktive Gestaltung erreicht, die dazu beiträgt, dass der

Platz als Ort der Erholung gut angenommen wird und zu allen Tageszeiten

belebt ist. Hierbei sind auch Aspekte der Verkehrssicherheit und Barrierefrei-

heit zu berücksichtigen.

Gepflegtheit

Graffiti, verstreutes Papier, chaotisch abgestellte Fahrräder und dergleichen

deuten einen Mangel an sozialer Kontrolle an und führen bei Einzelnen oder

Gruppen zu erhöhter Nachlässigkeit und Bereitschaft zur Sachbeschädigung.

Deshalb ist bei der Planung auch auf vandalismusresistente Materialien für

Möblierung und Beleuchtung sowie ausreichende Ordnungssysteme (sichere

Fahrradabstellplätze, Abfallbehälter etc.) zu achten.

3.9 Barrierefreies Planen

Barrierefreies Bauen ist als selbstverständliche Qualitätsanforderung gemäß

den Grundsätzen des Handbuches „Barrierefreies Planen und Bauen in Ber-

lin“ und des Handbuches „Design for all – Öffentlicher Freiraum Berlin“

(www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/de/handbuch) im

Wettbewerb umzusetzen.

Die unterschiedlichen Nutzeranforderungen sollen hinsichtlich motorischer,

sensorischer oder kognitiver Art Berücksichtigung finden.

Die barrierefreie Nutzung der in dem Wettbewerbsbereich vorhandenen und

zu errichtenden Wege und Rampen ist sicher zu stellen. Bei Bodenbelägen ist

auf erschütterungsarme Materialien zu achten. Richtungsänderungen und

seitliche Kanten sollten kontrastreich und taktil ausgebildet werden. Als Pla-

nungsgrundlage dient die DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen.

3 Zusammenfassung unter Verwendung von: Beirat für frauenspezifische Belange bei der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 48

3.10 Baukosten / Wirtschaftlichkeit

Nach der Landeshaushaltsordnung ist der Bauherr verpflichtet, seine Mittel

sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Die Wirtschaftlichkeit des Entwur-

fes ist daher ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Wettbe-

werbsarbeiten. Dies bezieht sich auf:

– Wartungsfreundlichkeit und Reduzierung des Wartungsaufwands

– Alterungsfähigkeit des Materials

– Einhaltung des Kostenrahmens

Es wird vorausgesetzt, dass bei der Planung umweltfreundliche Baustoffe

verwendet und technische Systeme auf ein Minimum reduziert werden (die

Verwendungsverbote und -beschränkungen der Senatsverwaltung für Stadt-

entwicklung und Umwelt sind zu beachten, siehe Anhang).

Um die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge zu gewährleisten, ist dabei

– neben der Darstellung des Entwurfsansatzes in Textform – eine Beschrei-

bung der Konstruktion und Materialien (Baubeschreibung in Anlehnung an

DIN 276, Kostengruppe 500, siehe unter Punkt 1.11 / Geforderte Leistungen)

gefordert.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit sind nicht nur die Herstellungskosten, son-

dern auch die künftigen Betriebs-, Wartungs- und Unterhaltungskosten zu

berücksichtigen.

Als Gesamtkosten (KG 500 und 700) für die Maßnahme ist eine Summe von

4.860.000,– Euro inkl. Nebenkosten, MwSt. und UV vorgegeben. Der Kosten-

rahmen für die Realisierungsteil beträgt 3,15 Mio. Euro brutto. Für den Ideen-

teil sind 1,71 Mio. Euro brutto vorgesehen.

Aufstellung der Gesamtkosten

KG 500 Außenanlagen 4.110.000,– Euro

KG 700 Baunebenkosten 750.000,– Euro

Gesamtkosten 4.860.000,– Euro

3.11 Baurechtliche Vorschriften und Richtlinien

Der Planung sind insbesondere zugrunde zu legen:

– DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen

– DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen

– Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt

– Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes

über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege)

– Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)

– Stadtbild Berlin – Lichtkonzept

– Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin

(Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln)

– Anforderungsprofil des Fachbereiches Grün

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 49

3.12 Beurteilungskriterien des Preisgerichts

Realisierungsteil

landschaftsarchitektonische Gestaltung

– Einbindung in das städtebauliche Umfeld

– Grün-, Freiflächen- und Wegekonzept

– Gestalterische Ausarbeitung

– Korrespondenz von Material und Konstruktion

– Beleuchtungskonzept

– Ausstattungsdetails

Funktionen

– Vielseitige Benutzbarkeit (Anwohner, Besucher, Transit)

– Behindertengerechtigkeit

Realisierbarkeit

– Einhaltung des Kostenrahmens

– Genehmigungsfähigkeit

– Berücksichtigung denkmalfachlicher Belange

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 4 Anhang 50

Teil 4. Anhang 4.1 Digitale Anlagen (CD-ROM)

Ordner 1 Auslobung

Vorliegende Auslobung als .pdf-Datei mit farbigen Abbildungen in 300dpi Auflösung

Auslobung_Mehringplatz.pdf

Ordner 2 Arbeitspläne

Lageplan auf Grundlage aktueller Vermessung (2014-2015)

CAD- Dateien (maßstabsunabhängig)

PU_Mehringplatz_2000.dwg (vAutoCAD 2000)

PU_Mehringplatz_2000.dxf (vAutoCAD 2000)

PU_Mehringplatz_2013.dwg (vAutoCAD 2013)

PU_Mehringplatz_2013.dxf (vAutoCAD 2013)

Lageplan auf Grundlage ALK

ALK_Mehringplatz_2000.dwg (vAutoCAD 2000)

ALK_Mehringplatz_2000.dxf (vAutoCAD 2000)

ALK_Mehringplatz_2013.dwg (vAutoCAD 2013)

ALK_Mehringplatz_2013.dxf (vAutoCAD 2013)

2D-Innenstadtplan (maßstabsunabhängig)

2D_Mehringplatz.dwg

2D_Mehringplatz.dxf

3D-Innenstadtmodell (maßstabsunabhängig)

3D_Mehringplatz_Autocad2000_DWG.zip (vAutoCAD 2000)

3D_Mehringplatz_Autocad2000_DXF.zip (vAutoCAD 2000)

3D_Mehringplatz_Autocad2010_DWG.zip (vAutoCAD 2010)

3D_Mehringplatz_Autocad2010_DXF.zip (vAutoCAD 2010)

Ordner 3 Informationspläne

Luftbild, Stand 2014

Luftbild_2014.jpg (o. M.)

Ordner 4 Weitere Planungsunterlagen 01_Dokumentation_Beteiligung

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Wettbewerb „Mehringplatz“

Dokumentation_Beteiligung.pdf

02_Workshop_Mehring_und_Bluecherplatz

Ergebnisse des Workshop-Verfahrens Mehring- und Blücherplatz

01_OKRA_Praesentationsplaene.pdf

02_OKRA_Erlaeuterung.pdf

03_Protokoll_Abschlussveranstaltung.pdf

03_Sanierungsgebiet

01_Sanierungsgebiet_Rechtsverordnung.pdf

02_Sanierungsgebiet_BVV-Vorlage_m_Anlagen.pdf

04_Vorbereitende_Untersuchung

Vorbereitende Untersuchung Mehringplatz / Blücherplatz, Schlussbericht und Anlage-

band, Planergemeinschaft

01_VU_Schlussbericht.pdf

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 4 Anhang 51

02_VU_Anlagenband.pdf

05_Sozialstudie

Sozialstudie_Suedliche_Friedrichstadt.pdf

06_Suedliche_Friedrichstadt

Südliche Friedrichstadt – Strategien für den Kreuzberger Teil der historischen Mitte von

Berlin – Arbeitsbericht, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Suedliche_Friedrichstadt.pdf

07_Zukunftswerkstatt_Mehringplatz_2011

01_Zukunftswerkstatt_Mehringplatz_2011_Ergebnistelegramm

02_Zukunftswerkstatt_Mehringplatz_2011_Dokumentation

08_Denkmalschutz

01_Denkmalkarte.pdf

02_Denkmal_Mehringplatz.pdf

03_Stellungnahme_LDA.pdf

04_Denkmal_U-Bahnhof_Hallesches_Tor.pdf

05_Denkmal_Stammlinie_U-Bahn.pdf

09_Strategische_Laermkarten

01_Strategische_Laermkarte_2012_Tag.pdf

02_Strategische_Laermkarte_2012_Nacht.pdf

10_Verkehr

01_Verkehrsmengen_2009.pdf

02_Uebergeordnetes_Strassennetz.pdf

03_Radverkehrsanlagen.pdf

04_Uebergeordnetes_Fahrradreoutennetz.pdf

05_Stadtentwicklungsplan_Verkehr_Berlin.pdf

06_BVG_Standortplan_Hallesches_Tor.pdf

07_BVG_Mehringplatz_Bestandszeichnungen

08_BVG_Lageplaene_Aufzug

Ordner 5 Formblätter

Verfassererklärung

01_Verfassererklaerung_Mehringplatz.pdf

Nutzungsvereinbarung zur Bereitstellung von digitalen Daten

02_Nutzungsvereinbarung_Mehringplatz.pdf

Ordner 6 Vorschriften, Richtlinien

Anforderungen für die Bauvorbereitung, Planung und Durchführung von Landschaftsbau-

maßnahmen in öffentlichen Anlagen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg (Stand Dezem-

ber 2014)

Anforderungsprofil_Gruen.pdf

Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege

(AV Geh- und Radwege) vom 13. März 2008

AV_Geh_und_Radwege.pdf

Handbuch Design for all – öffentlicher Freiraum Berlin, Stand Februar 2011

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 4 Anhang 52

Handbuch_Design_for_all.pdf

Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Stand September 2014

Leitfaden_Nachhaltiges_Bauen.pdf

Leitfaden_nachhaltiges_Bauen_Anlagen.pdf

Beleuchtung

01_Planung_und_Bau_von_Strassenbeleuchtungsanlagen.pdf

02_TA3101B_Leuchten_fuer_Strassen_Wege_und_Plaetze.pdf

03_TA3102B_Masten_fuer_Leuchten.pdf

Ordner 7 Bilddokumentation

Bilddokumentation

Bilddokumentation_2015

Wettbewerb Mehringplatz / Teil 4 Anhang 53

4.2 Quellenangaben

Literatur

Berning/Braum/Giesecke/Lütke Daldrup/Schulz:

Berliner Wohnquartiere, Berlin 1994

Rentschler/Schirmer:

Berlin und seine Bauten, Teil IV: Wohnungsbau Band B:

Die Wohngebäude – Mehrfamilienhäuser, Berlin 1974

Bodenschatz/Düwel/Gutschow/Stimmann:

Berlin und seine Bauten, Teil I: Städtebau, Berlin 1974

Pirch/Freitag:

Topografischer Atlas Berlin, Berlin 1995

Pitz/Hofmann/Tomisch:

Berlin- W I. Von der preußischen Residenz zur geteilten Metropole. Geschichte und Schicksal

einer Stadtmitte, Berlin 1985

Pitz/Hofmann/Tomisch:

Berlin- W II. Vom Kreuzberg- Denkmal zu den Zelten. Geschichte und Schicksal einer Stadtmit-

te, Berlin 1985

Kohlmeyer/Zwoch (Herausgeber):

Idee, Prozess, Ergebnis. Die Reparatur und Rekonstruktion der Stadt. Internationale Bauaus-

stellung Berlin 1987, Berlin 1987

Haila Ochs: Werner Düttmann, verliebt ins Bauen. Architekt für Berlin, 1921–1983. Birkhäuser,

Basel u. a. 1990.

Peter Pfankuch (Hrsg.): Hans Scharoun. Bauten. Entwürfe. Texte. Schriftenreihe der Akademie der Künste Bd. 10. Neuausgabe Berlin 1993. Thomas Köhler, Ursula Müller (Hrsg.): Radikal Modern. Planen und Bauen im Berlin der 1960er-Jahre. Ausstellungskatalog Berlinische Galerie. Berlin 2015.

Internet

FIS-Broker (GIS) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin

www.stadtentwicklung.berlin.de

Abbildungsnachweis

Abb. Umschlag: BSM mbH, auf Grundlage Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,

Berlin; Abb. 1: BSM mbH, auf Grundlage Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,

Berlin; Abb. 2: Landesarchiv Berlin; Abb. 3: Wikipedia, gemeinfrei; Abb. 4: Situationsplan von

der Haupt- und Residenzstadt Berlin und Umgebung, W. Liebenow 1888/ Situationsplan von

Berlin, von Sieneck 1898; Abb. 5: Ausstellung Mehringplatz von Bonger Voges; Abb. 6: Work-

shop-Verfahren „Mehring- und Blücherplatz“, OKRA; Abb. 7: BSM mbH; Abb. 8: Geoportal Ber-

lin / Denkmalkarte; Abb. 9: BSM mbH, auf Grundlage Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von

Berlin; Abb. 10: Umweltatlas Berlin / Verkehrsmengen 2009; Abb. 11: Geoportal Berlin / Rad-

verkehrsanlagen; Abb. 12: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt; Abb. 13: Um-

weltatlas Berlin / Strat. Lärmkarte Gesamtlärmindex L_DEN (Tag-Abend-Nacht) Raster 2012

(UA) und Umweltatlas Berlin / Strat. Lärmkarte Gesamtlärmindex L_N (Nacht) Raster 2012

(UA); Abb. 14: BSM mbH, auf Grundlage Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin