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Nichtoffener landschaftsplanerischer
Ideen- und Realisierungswettbewerb
Mehringplatz
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Auslobung
Berlin, August 2015
Wettbewerbskoordination
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Architektur Stadtgestaltung Wettbewerbe
Patrick Weiss, Claudia Gil, II D 2
Brückenstraße 6
10179 Berlin
In Zusammenarbeit mit
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Matthias Peckskamp
Kerstin Kipker
Yorckstraße 4-11
10965 Berlin
Wettbewerbsvorbereitung und -durchführung
BSM mbH
Jochen Kölling
Gregor Lehmann
Katharinenstraße 19-20
10711 Berlin
Digitale Bearbeitung
BSM mbH
Titelbild
BSM mbH,
auf Grundlage Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Inhaltsverzeichnis
Anlass und Ziel ........................................................................................ 7
Teil 1. Verfahren .................................................................................. 9
1.1 Auslober ......................................................................................... 9 1.2 Art des Verfahrens ......................................................................... 9 1.3 Richtlinien für Wettbewerbe ........................................................... 9 1.4 Wettbewerbsteilnehmer ............................................................... 10 1.5 Preisgericht und Vorprüfung ........................................................ 11 1.6 Ausgabe der Unterlagen .............................................................. 14 1.7 Abgabe der Arbeiten .................................................................... 14 1.8 Rückfragen / Rückfragenkolloquium ............................................ 15 1.9 Bürgerveranstaltung .................................................................... 15 1.10 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen ..................................... 15 1.11 Geforderte Leistungen ................................................................. 16 1.12 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung ........................................ 18 1.13 Preise ........................................................................................... 18 1.14 Weitere Bearbeitung .................................................................... 19 1.15 Eigentum und Urheberrecht......................................................... 20 1.16 Verfassererklärung ...................................................................... 20 1.17 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten ......... 20 1.18 Haftung und Rückgabe ................................................................ 21 1.19 Zusammenfassung der Termine .................................................. 21
Teil 2. Situation und Planungsvorgaben ........................................ 22
2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen ......................................... 22 2.2 Historische Entwicklung ............................................................... 23 2.3 Bebauungsstruktur ....................................................................... 27 2.4 Grün- und Freiflächen .................................................................. 28 2.5 Denkmalschutz ............................................................................ 29 2.6 Eigentumsverhältnisse ................................................................. 30 2.7 Einzelhandel, Nahversorgung ..................................................... 31 2.8 Sozialstruktur, soziale und kulturelle Einrichtungen ........................ 32 2.9 Erschließung, Verkehr, Immissionen ........................................... 33 2.10 Planerische Rahmenbedingungen .............................................. 35
Teil 3. Wettbewerbsaufgabe ............................................................. 37
3.1 Planungsumfang .......................................................................... 37 3.2 Grenzen des Wettbewerbsgebiets .............................................. 37 3.3 Landschafts- und freiraumplanerische Zielsetzung ..................... 38 3.4 Funktionale Ansätze .................................................................... 42 3.5 Weitere Planungsansätze ............................................................ 44 3.6 Nachhaltigkeit / Ökologische Zielsetzung .................................... 45 3.7 Gender Mainstreaming ................................................................ 46 3.8 Sicherheit im öffentlichen Raum .................................................. 47 3.9 Barrierefreies Planen ................................................................... 47 3.10 Baukosten / Wirtschaftlichkeit ...................................................... 48 3.11 Baurechtliche Vorschriften und Richtlinien .................................. 48 3.12 Beurteilungskriterien des Preisgerichts ....................................... 49
Teil 4 Anhang ......................................................................................... 50
4.1 Digitale Anlagen (CD-ROM) ........................................................ 50 4.2 Quellenangaben .......................................................................... 53
Wettbewerb Mehringplatz / Anlass und Ziel 7
Anlass und Ziel
Der Mehringplatz entstand als einer der drei repräsentativen Torplätze der
barocken Friedrichstadt, wurde jedoch in seiner jetzigen Form mit der Be-
bauung und den Freiräumen der 1970er Jahren weitgehend überformt.
Seiner Funktion als Freiraum für die Anwohner und südliches Entree zur
Friedrichstadt kommt er jedoch nur ungenügend nach. Im Jahr 2011 wurde
deshalb das Sanierungsgebiet südliche Friedrichstraße festgesetzt. Der
Mehringplatz sowie die südlich angrenzenden Freiflächen und die südliche
Friedrichstraße sind Bestandteil des Gebietes. Für das Sanierungsgebiet
wurden Leitbilder und Strategien beschlossen, die auch den Mehringplatz
beinhalten.
Zur Konkretisierung dieser Ziele wurde im Jahr 2014 ein Workshop-
Verfahren für einen großen Bereich um den Mehringplatz und Blücherplatz
durchgeführt. Dabei wurden Bebauungspotentiale und Grundstrategien der
Freiflächenqualifizierung als Grundlage für das vorliegende Wettbewerbs-
verfahren geklärt. Mit dem Ergebnis des Wettbewerbs soll zeitnah der
Einsatz von Städtebaufördermitteln für den öffentlichen Raum erfolgen.
Vorrangiges Ziel des Wettbewerb-Verfahrens ist die Behebung der funktio-
nalen und gestalterischen Defizite im öffentlichen Raum, um einen der
wichtigen Plätze im Stadtzentrum Berlins als Impuls für die wirtschaftliche
und soziale Stabilisierung seines Umfelds aufzuwerten. Hierbei soll auch
eine Stärkung der gesamtstädtisch bedeutenden Nord-Süd-Achse von der
Friedrichstraße über den Mehringplatzes zum Blücherplatz erfolgen. Dabei
sind insbesondere die Verbesserung mehrfach unterbrochener Wegebe-
ziehungen und die Aufenthaltsqualitäten in den Grün-, Frei- und Straßen-
räumen zu betrachten.
Da die gesamte Platzfläche sowie die umliegenden Baukörper des Meh-
ringplatzes als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehen, sind die Vor-
gaben des Denkmalschutzes wichtige Ausgangsbedingungen für Umge-
staltungskonzepte.
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 9
Teil 1. Verfahren
1.1 Auslober
Auslober
Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Friedrichshain-
Kreuzberg von Berlin
Wettbewerbskoordination
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Architektur Stadtgestaltung Wettbewerbe
Referat II D
Brückenstraße 6
10179 Berlin
Patrick Weiss, Claudia Gil, II D 25
Tel.: +49 (0)30 9025 2016
Fax: +49 (0)30 9025 2533
E-Mail: [email protected]
Erarbeitung der Ausschreibung und Durchführung
BSM mbH
Katharinenstraße 19-20
10711 Berlin
Jochen Kölling
Tel.: +49 (0)30 896003-0
Fax: +49 (0)30 896003-167
1.2 Art des Verfahrens
Die Auslobung erfolgt als nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb
für Landschaftsarchitekten und Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsar-
chitekten, Architekten und Stadtplanern. Eingebunden in das Verfahren ist
eine öffentliche Bürgerveranstaltung in Form einer anonymen Präsentation
der eingereichten Wettbewerbsarbeiten und Diskussion mit dem Preisge-
richt am Abend vor der nicht öffentlichen Preisgerichtssitzung (siehe auch
Pkt 1.9). Diese öffentliche Veranstaltung ist Teil der Preisgerichtssitzung
und für die Preisrichter besteht Anwesenheitspflicht. Die teilnehmenden
Landschaftsarchitekten sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. Das
gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym. Dem Wettbewerb ist
ein Bewerberauswahlverfahren vorgeschaltet.
Kommunikation
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teil-
nehmern erfolgt über E-Mail.
1.3 Richtlinien für Wettbewerbe
Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW
2013) sowie die allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchfüh-
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 10
rung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) zugrunde, soweit
nachstehend nichts anderes ausgeführt ist.
Die Architektenkammer Berlin ist Beteiligte des Wettbewerbs. Sie wirkt vor,
während und nach dem Wettbewerb beratend mit; sie registriert den Wett-
bewerb. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Auslobungsbedin-
gungen der Richtlinie entsprechen. Die besonderen Bestimmungen für
öffentliche Auftraggeber (RPW 2013, § 9) sind anzuwenden. Die Architek-
tenkammer Berlin registriert den Wettbewerb unter der Registrier-Nr. AKB-
2015-13.
Einverständnis
Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast er-
klärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den
vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013
einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und
während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Ver-
öffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über die Senatsver-
waltung für Stadtentwicklung und Umwelt – II D – abgegeben werden.
Datenschutz
Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auf-
tragnehmer willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren
ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o.g.
Ideen- und Realisierungswettbewerb bei der Senatsverwaltung für Stadt-
entwicklung und Umwelt in Form einer automatisierten Datei geführt wer-
den. Diese Einwilligung gemäß § 6 des Bundesdatenschutzgesetzes ist auf
der Verfasser- bzw. auf der Zustimmungserklärung zu bestätigen. Einge-
tragen werden Name, Anschrift, Telefon, Bankverbindung, Beauftragung
im Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach Ab-
schluss des Verfahrens können auf Wunsch diese Daten gelöscht werden
(durch Vermerk auf der Verfassererklärung bzw. durch Mitteilung an den
Auslober).
Vergabekammer
Öffentliche Aufträge, die gemäß den Vergabevorschriften der EU vergeben
werden müssen, unterliegen einem Rechtsschutzverfahren. Für die öffent-
lichen Auftraggeber des Landes Berlin wird dieses Verfahren vor der
Vergabekammer des Landes Berlin geführt.
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Tel. +49(030) 9013 8316
Fax. +49(030) 9013 7613
1.4 Wettbewerbsteilnehmer
Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden entsprechend der Ankündigung im
EU-Amtsblatt vom 24.03.2015 in einem vorgeschalteten Bewerbungs-
verfahren (Teilnahmewettbewerb gemäß RPW und VOF) durch ein vom
Preisgericht unabhängiges Auswahlgremium 7 Landschaftsarchitek-
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 11
ten/innen bzw. Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten/innen,
Architekten/innen und Stadtplanern/innen ausgewählt. Dem Gremium ge-
hörten je ein Vertreter des Bezirks, der Senatsverwaltung für Stadtentwick-
lung und Umwelt sowie der Gebietsvertretung an. Außerdem waren zwei
freischaffende Landschaftsarchitekten/innen vertreten.
1.5 Preisgericht und Vorprüfung
Fachpreisrichter Martin Knujt
Landschaftsarchitekt, NL-Utrecht
Till Rehwaldt
Landschaftsarchitekt, Dresden
Prof. Undine Giseke
Landschaftsarchitektin, Berlin
Astrid Zimmermann
Landschaftsarchitektin, Berlin
Dr. Sylvia Butenschön
Landschaftsarchitektin, Berlin
Stellvertretende Maik Böhmer
Fachpreisrichter Landschaftsarchitekt, Berlin
Christiane Schwarz
Landschaftsarchitektin, Berlin
Thomas Guba
Landschaftsarchitekt, Berlin
Sachpreisrichter Regula Lüscher
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt Berlin
Hans Panhoff
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Sabine Kunert
Gewobag
Hendrikje Herzberg
Gebietsvertretung Sanierungsgebiet
Südliche Friedrichstadt
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 12
Stellvertretende
Sachpreisrichter
Manfred Kühne
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt Berlin
Birgit Beyer
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Peter Burgfried
Gewobag
Benita Braun-Feldweg
Gebietsvertretung Sanierungsgebiet
Südliche Friedrichstadt
Sachverständige
Ursula Renker / Stephan Bätz
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt
Abteilung I, Freiraumplanung und Stadtgrün
Peter Ostendorff
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt
Abteilung II D, Auswahlverfahren;
Wettbewerbe
Grit Schade
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt
Abteilung IV, Wohnungsbauleitstelle
Maria Berning / Sabine Hertelt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt
Abteilung IV C, Städtebauförderung und Stadt-
erneuerung
Horst Wohlfarth von Alm
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt
Abteilung VII, Planung von Straßen und Plätzen
Evelyn Hoffschröer
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt
Abteilung X OB, Öffentliche Beleuchtung
Ingeborg Stude
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt
Barrierefreies Bauen
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 13
Cagla Ilk
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt
Frauenbeirat
Dr. Sabine Schulte
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt
Landesdenkmalamt
Kerstin Kipker
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Stadterneuerung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Marcus Münnich
Umwelt- und Naturschutzsamt
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Helmut Schulz-Herrmann
Straßen- und Grünflächenamt
Fachbereich Straßen
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Olav Vogt
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht
und Unterer Denkmalschutz
Untere Denkmalschutzbehörde
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
N. N.
Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
Christine Piwek / Kristijana Penava
Quartiersmanagement
Kerima Bouali
ASUM
Uwe Kutscher / Martin Renz / Thorsten Kruse
BVG
N.N.
ADFC
Ingrid Hermannsdörfer
Der Polizeipräsident in Berlin,
Städtebauliche Kriminalprävention
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 14
Vorprüfung Koordination: Jochen Kölling
Die Vorprüfung wird nach Bedarf verstärkt.
Kammervertretung Peter Kever / N.N.
Architektenkammer Berlin
Gäste Jeweils ein Vertreter der Fraktionen in der
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
1.6 Ausgabe der Unterlagen
Ausgabekolloquium
Ein Ausgabekolloquium mit den Teilnehmern findet am 18. August 2015
um 14:00 Uhr statt. Der Treffpunkt ist das IG-Metall-Haus, Alte Jakobstra-
ße 149, Raum E 01. Bei dem Ausgabekolloquium findet eine Ortsbesichti-
gung statt.
Der Auslobungstext wird den Teilnehmern während des Ausgabekolloqui-
ums überreicht. Zusätzlich stehen der Auslobungstext und die digitalen
Anlagen ab dem 18. August 2015 zum Download bereit. Den Teilnehmern
wird das Passwort per Email zugesendet.
Die Auslobungsbroschüre wird am 18. August 2015 per Post an die Teil-
nehmer versendet, sofern eine Anwesenheit zum Ausgabekolloquium nicht
vorlag.
1.7 Abgabe der Arbeiten
Die Arbeiten müssen bis zum 4. November 2015 um 16 Uhr in der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Architektur Stadtgestaltung Wettbewerbe
Referat II D
Brückenstraße 6, Raum Nr. 4.026
Jannowitzcenter
10179 Berlin
eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Die Wett-
bewerbspläne sind gerollt in einer eckigen Versandbox abzuliefern.
Der Verfasser trägt die Verantwortung, dass die geforderten Leistun-
gen am 4. November 2015 vorliegen.
Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität in verschlos-
senem Zustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den Verfasser,
aber mit der Kennzahl und dem Vermerk „Wettbewerb Mehringplatz“
im angegebenen Raum einzureichen. Bei Zustellung durch Post- oder
Kurierdienst ist der Empfänger als Absender anzugeben.
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 15
Kennzeichnung der Arbeiten
Die Wettbewerbsarbeiten sind in allen Stücken nur durch eine gleichlau-
tende Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu
bilden und in einer Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt
und Schriftstück in der rechten oberen Ecke anzubringen.
Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung und die Nutzungs-
vereinbarung mit seiner Anschrift in einem verschlossenen und undurch-
sichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der er seine
Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat. Dieser Umschlag ist gleichzeitig
mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben. Die Verfassererklärung und die
Nutzungsvereinbarung sind nicht in digitaler Form einzureichen.
1.8 Rückfragen / Rückfragenkolloquium
Am Dienstag, den 8. September 2015 findet ein Vor-Ort-Termin am Meh-
ringplatz statt. Im Rahmen dieses Rückfragenkolloquiums können Rück-
fragen zur Auslobung gestellt werden, die schriftlich festgehalten werden.
Im Anschluss wird den Teilnehmern unter der folgenden E-Mail-Adresse
bis zum 11. September 2015 Zeit für weitere Rückfragen gegeben.
Bei den Rückfragen sind die entsprechenden Teilziffern der Auslobung, auf
die sie sich beziehen anzugeben. Die Rückfragen werden ggfs. mit dem
Preisgericht bzw. den Sachverständigen erörtert. Die Beantwortung erfolgt
gebündelt und schriftlich an alle Teilnehmer über E-Mail bis zum 18. Sep-
tember 2015. Das Rückfrage-Protokoll ist Bestandteil der Auslobung.
1.9 Bürgerveranstaltung
Am 3.12.2015 werden die eingereichten Arbeiten im Rahmen einer Bür-
gerveranstaltung als Teil der Preisgerichtssitzung im Beisein des Preisge-
richts anonym vorgestellt und diskutiert. Die Teilnahme des Preisgerichts
ist bindend. Bei dieser Veranstaltung ist die Anwesenheit der teilnehmen-
den Büros nicht zulässig (s. Pkt. 1.2).
1.10 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen
Unterlagen des Wettbewerbs sind:
die vorliegende Auslobung
die Zusammenstellung der Rückfragen und deren Beantwortung
digitale Daten zum Download (vollständiges Verzeichnis siehe Teil
4 Anhang), u.a. die im Folgenden aufgeführten Planunterlagen und
Dokumente:
Vermessung und ALK als .dxf-Datei
3D-Stadtmodell und Nutzungsvereinbarung
Luftbild (Stand 2014)
Baumgutachten
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 16
Dokumentation der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
am „Wettbewerb Mehringplatz“
Unterlagen zum Workshop-Verfahren Mehring- und Blücher-
platz
Unterlagen zum Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“
Vorbereitende Untersuchung „Mehringplatz / Blücherplatz“
Hinweis
Jeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digita-
lisierten Daten und Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen.
Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und
nicht an den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss des Wett-
bewerbes zu löschen.
1.11 Geforderte Leistungen
Die folgenden geforderten Leistungen sind in Papierform zu erbringen.
A. Entwurf
1. Lageplan im M 1:1.000 mit Darstellung der Gesamtsituation und der
stadträumlichen Einbindung. Genordete Darstellung.
2. Entwurfsplan (Bereich Realisierungs- und Ideenteil) mit Darstellung
der Gesamtsituation der Gestaltung: Freiflächengestaltung, Begrü-
nung/ Bepflanzung, Wegebefestigung/ Oberflächen, Möblierung, Er-
schließung, Fahrradstellplätze, entwurfsrelevante Höhenpunkte, Be-
leuchtung etc. Genordete Darstellung (M 1:500).
3. Detaildarstellung des Teilbereichs Mehringplatz (gesamte innere
Platzfläche mit Luftgeschossen und Ringstraße) (M 1:250) und der
weiteren Teilbereiche (Realisierungsteil) ggf. auch als Ausschnitt
(M 1:250). Genordete Darstellungen.
4. Entwurfserläuternde Schnitte und ggf. notwendige Ansichten.
5. Mindestens ein aussagekräftiges Detail (M 1:50) zur Verdeutlichung
der Entwurfsidee, z.B. Aussagen zur Pflasterung, Materialität, Möblie-
rung, Pflanzenverwendung etc.
6. Eine Visualisierung oder Perspektive.
7. Ggf. freie Darstellungen (Skizzen, Piktogramme, keine aufwendigen
Visualisierungen).
8. Erläuterungsbericht (max. 4 DIN A4 Seiten, getrennt von den Plänen)
mit Aussagen zu folgenden Aspekten:
– Erläuterung und Begründung des vorgeschlagenen
Entwurfskonzepts,
– Beschreibung von Pflanzenverwendung und Materialien,
– Beschreibung zum Umgang mit dem Bestand / Denkmal,
– Aussagen zur Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten und
Nachhaltigkeit.
9. Pflanzkonzept (z. B. textliche Erläuterung).
10. Beleuchtungskonzept (textliche Erläuterung, Skizze zur Tag- und
Nachtwirkung, Beleuchtungstyp).
11. Verkleinerung des Entwurfs in DIN A4 (für Vorprüfbericht).
12. Prüfplan mit folgenden Inhalten:
– Flächenbilanz mit Angaben der notwendigen Maße und
Flächenangaben (M 1: 500),
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 17
– Baumkonzept (Baumerhalt, Baumrodung mit Nr.,
Baumneuanpflanzung).
13. Kostenschätzung (nach DIN 276, Kostengruppe 500) getrennt nach
Realisierungs- und Ideenteil.
B Sonstiges
– Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
– Nutzungsvereinbarung Stadtmodell Planwerk Innere Stadt (siehe digita-
le Anlagen unter 4.1 / Formblätter).
– Verfassererklärung (siehe digitale Anlagen unter 4.1 / Formblätter)
Zusätzlich geforderte Leistungen in digitaler Form
Zusätzlich sind folgende Leistungen in digitaler Form auf CD-ROM zu er-
bringen (für Vorprüfung, Ergebnisprotokoll und Veröffentlichung):
– die Präsentationspläne als Windows-kompatible .tif-Datei(en)
in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi (ggf. LZW-komprimiert)
– die Präsentationspläne als pdf-Datei(en) mit eingebundenen Pixeldar-
stellungen in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi.
– die geforderten Leistungen nach Nr. 11 (Prüfpläne) als CAD-Datei
im Format .dwg oder .dxf (AutoCAD, Version 2000 oder tiefer) oder
.pln (ArchiCAD, Version 7 oder tiefer) mit entsprechender Lay-
erstruktur;
– die Erläuterungstexte als Windows-kompatible .doc-Datei(en)
Hinweise zu den zusätzlich geforderten digitalen Leistungen
„Offene“ Dateien aus Layout-Programmen (z.B. InDesign, QuarkExpress,
Illustrator etc.) können nicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht
im genannten Windows-kompatiblen .tif-Format vorliegt, kann nicht be-
rücksichtigt werden.
Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der
auch die Papier-Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die darauf
gespeicherten Dateien dürfen ebenfalls nur mit der sechsstelligen Kenn-
zahl gekennzeichnet werden und dürfen keine Hinweise auf die Verfasser
enthalten. Die einzelnen Dateien auf der CD-ROM müssen wie folgt be-
nannt werden:
Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach
folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt von
der Formatangabe, z.B. „tif“.
Beispiele:
– Lageplan: 123456_lageplan.tif
– Vertiefungsbereich:: 123456_vertiefungsbereich.tif
– Ansichten: 123456_ansicht_01.tif
– Präsentationsplan: 123456_praesentationsplan_01.pdf
– Prüfplan: 123456_pruefplan_01.dwg
In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen. Die
CD-ROM ist für Windows-kompatiblen PC zu erstellen. Macintosh-Formate
können grundsätzlich nicht verwendet werden.
Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck.
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 18
Allgemeine Hinweise
Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Gemäß
RPW 2013 § 5 Absatz 2 werden Darstellungen, die über die in der Aus-
lobung geforderten Leistungen hinausgehen oder gegen bindende Vorga-
ben des Auslobers verstoßen, von der Vorprüfung ausgesondert.
Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten steht pro Wettbewerbs-
teilnehmer max. drei 2 m hohe Rolltafeln mit einer Hängefläche von 1,96
m (Breite) x 1,46 m (Höhe) zur Verfügung. Die vom Auslober zur Verfü-
gung gestellten Arbeitspläne sind ein Angebot, den Wettbewerbsbeitrag
darzustellen; sie müssen von den Verfassern nicht verwendet werden.
Ausschlusskriterien / Verstoß gegen bindende Vorgaben
Die für die Wettbewerbsaufgabe verbindlichen Vorgaben werden im Sinne
der Innovation und des Wettbewerbsgedankens auf folgende grundsätzli-
che Anforderungen begrenzt:
Es werden keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 § 5 Abs. 1
und § 6 Abs. 2 formuliert.
Wettbewerbe, die während der Laufzeit des Wettbewerbs veröffentlicht
werden, verstoßen gegen die im § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2 RPW 2013
geforderte Anonymität und sind von der Beurteilung auszuschließen.
1.12 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung
Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Absatz 2 der RPW 2013 darge-
stellt. Ergänzend gilt folgendes:
Die eingereichten Arbeiten werden mit Hilfe eines Kriterienkataloges vor-
geprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die Sachverständigen zur
Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden.
Am Abend vor dem Preisgericht werden die anonymisierten Arbeiten des
Wettbewerbs in einer öffentlichen Veranstaltung in Anwesenheit des Preis-
gerichts vorgestellt und diskutiert. Die Anwesenheit des Preisgerichts ist
verbindlich. Die teilnehmenden Büros sind ausgeschlossen, um die Ano-
nymität der Entwurfsverfasser zu wahren. Das Preisgericht tagt am folgen-
den Tag in einer nicht öffentlichen Preisgerichtssitzung. Die Ergebnisse der
Vorprüfung werden dem Preisgericht als Entscheidungshilfe zur Verfügung
gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten
(siehe unter Punkt 3.12 / Beurteilungskriterien des Preisgerichts).
1.13 Preise
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §
39 HOAI ermittelt. Für Preise stehen insgesamt 55.000 Euro (netto) zur
Verfügung. Vorgesehen ist folgende Aufteilung:
1. Preis 27.500,00 Euro
2. Preis 16.500,00 Euro
3. Preis 11.000,00 Euro
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 19
Über die Preise hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Die
Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des
Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere
Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von
derzeit 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den
inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
1.14 Weitere Bearbeitung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbei-
tung der Wettbewerbsaufgabe.
Bei der Umsetzung des Projekts wird unter Würdigung der Empfehlungen
des Preisgerichts einer der Preisträger beauftragt, sofern kein wichtiger
Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald
die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll
(RPW 2013 § 8 Absatz 2). Voraussetzung für die Beauftragung weiterer
Planungsleistungen ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im
Kostenrahmen möglich ist und die Teilnehmer sich verpflichten, die ge-
nannten Honorarreglungen und das vom Bezirksamt vorgegebene Anfor-
derungsprofil durch Abgabe einer schriftliche Erklärung anzuerkennen.
Für den Realisierungsteil ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise
2, 3 und 5 sowie 6 bis 8 gemäß § 39 HOAI (2013) zu beauftragen. Die
Freiraumgestaltung für den inneren Bereich des Mehringplatzes soll ab
Anfang 2017 realisiert werden. Im Abschnitt der südlichen Friedrichstraße
erfolgt die Umsetzung der Gestaltung im Anschluss an die noch durchzu-
führende Sanierung der U-Bahn-Tunneldecke ab dem 2. Halbjahr 2017.
Die Umgestaltung des äußeren Ringes soll ab 2018 erfolgen.
Eine Vergütung der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) wird ausge-
schlossen, da mit der Klärung der Aufgabenstellung (Auslobung) als er-
bracht gilt. Es ist nicht beabsichtigt, die Leistungsphase 4 (Genehmigungs-
planung) zu vergüten, da diese von den Teilnehmern nicht zu erbringen ist.
Eine Beauftragung der Leistungsphase 4 erfolgt bei Bedarf.
Der Auslober gewährt einen Umbauzuschlag in Höhe von 10 v.H. (§ 40
Abs. 6 i.V.m. § 36 Abs. 1 HOAI). Die mitzuverarbeitende Bausubstanz (§ 2
Abs. 7 HOAI) wird nur dann auf die Kosten angerechnet, soweit diese zum
Zeitpunkt der Kostenberechnung ermittelt und schriftlich vereinbart wird (§
4 Abs. 3 HOAI).
Es ist beabsichtigt, zwischen den Vertragspartnern eine Baukostenober-
grenze als Beschaffenheit des Werks zu vereinbaren.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächs-
ten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzun-
gen gem. ABau Teil II, Punkt 23 erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauf-
tragung dieser Leistungen besteht nicht.
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 20
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuer-
kannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in
seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrun-
de gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb mit allen
Preisträgern wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des
Preisgerichts abweicht. Im Regelfall wird der Auftraggeber nur mit dem
ersten Preisträger über die Auftragsvergabe verhandeln.
1.15 Eigentum und Urheberrecht
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Wettbe-
werbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht und das
Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem Verfasser erhalten
(RPW 2013 § 8 Absatz 3).
Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten
nach Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentie-
ren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der
Verfasser werden dabei genannt.
1.16 Verfassererklärung
Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wettbe-
werbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten,
gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Be-
auftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und
termingerechten Durchführung in der Lage sind.
Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt in den digitalen Anlagen
unter 4.1 Formblätter.
1.17 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der
Teilnahmeberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis
oder einer Anerkennung ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Ent-
scheidung des Preisgerichts, allen anderen durch Übersendung des Preis-
gerichtsprotokolls mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse be-
kanntgegeben sowie angekündigt unter:
www.stadtentwicklung.berlin.de/städtebau/baukultur/wettbewerbe
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den
Namen der Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen
und Anerkennungen, der Aufnahme in die engere Wahl und dem Preisge-
richtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstel-
Mehring- und Blücherplatz / Teil 1 Verfahren 21
lung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse bekannt gege-
ben (RPW 2013 § 8 Absatz 1).
1.18 Haftung und Rückgabe
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet
der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Die nicht
prämierten Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmern können zu ei-
nem Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwal-
tung für Stadtentwicklung und Umwelt – II D – abgeholt werden.
Die nicht in Berlin ansässigen Büros werden nach Ausstellung der Wett-
bewerbsarbeiten schriftlich bzw. per Mail angefragt ob Interesse an einer
Rücksendung ihrer Wettbewerbsunterlagen besteht. Die Rücksendung
erfolgt nur dann, wenn die Unterlagen in transportgerechter und wieder
verwendbarer Verpackung (eckige Versandbox) eingereicht wurden.
Werden die Arbeiten innerhalb der genannten Fristen nicht zurückgefor-
dert, so geht der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer
das Eigentum an ihren eingereichten Wettbewerbsunterlagen aufgegeben
haben und wird dann mit diesen Unterlagen nach seinem Belieben verfah-
ren.
1.19 Zusammenfassung der Termine
Ausgabekolloquium und
Ausgabe der Auslobung per E-Mail/ 18. August 2015
Planunterlagen zum Download
Postversand der Auslobungsbroschüre 18. August 2015
Rückfragekolloquium 8. September 2015
Rückfragen per E-Mail bis 11. September 2015
Versand des Rückfragenprotokolls 18. September 2015
Abgabe der Wettbewerbsarbeit 4. November 2015
Preisgerichtssitzung 3. - 4. Dezember 2015
Ausstellung der Arbeiten Voraussichtlich Januar 2016
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 22
Teil 2. Situation und Planungsvorgaben 2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen
Lage im Stadtgebiet
Das ca. 4,3 ha große Plangebiet liegt in zentrumsnaher Lage im förmlich fest-
gelegten Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt im Ortsteil Kreuzberg. Es
erstreckt sich über den Mehringplatz und der Ringstraße zwischen dem inne-
ren und äußeren Gebäudering, den nördlich angrenzenden Abschnitt der
Friedrichstraße und die südlich des Platzes befindlichen Freiflächen inklusive
der Hallesche-Tor-Brücke. Räumlich bildet der Mehringplatz den südlichen
Abschluss der Friedrichstraße.
Abb. 1: Lage im Stadtraum
Gebietsbeschreibung
Das Plangebiet ist im Wesentlichen geprägt durch den kreisrunden, verkehrs-
freien Mehringplatz und die ihn umgebende, teilweise denkmalgeschützte
Wohnbebauung aus den 1960er und 1970er Jahren. Der Mehringplatz bildet
den Eingangsbereich zur Friedrichstraße.
Entlang dem Landwehrkanal verlaufen eine Hochbahnstrecke (U-Bahnlinie
U 1) sowie die Straßen Hallesches Ufer und Gitschiner Straße (nördlich des
Kanals). Auf der Hallesche-Tor-Brücke befindet sich eine großflächige Bus-
Haltestelle.
Das Plangebiet ist durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Straßenzüge
Wilhelmstraße/Stresemannstraße – Mehringdamm und Lindenstraße – Zos-
sener Straße sowie die in Ost-West-Richtung verlaufenden Uferstraßen bei-
derseits des Landwehrkanals an das überörtliche Straßennetz angeschlossen.
Die historisch bedeutsame Nord-Süd-Verbindung Mehringdamm – Friedrich-
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 23
straße durch das Hallesche Tor und über den Mehringplatz ist für den Kfz-
Verkehr gesperrt und nur für Fußgänger geöffnet.
Das frühere Hallesche Tor ist Namensgeber für einen wichtigen Umsteige-
bahnhof des Berliner U-Bahn-Netzes. Neben den U-Bahnlinien U 1 (Ost-
West) und U 6 (Nord-Süd) wird das Plangebiet von zwei Tag- und drei Nacht-
buslinien bedient (M 41 und 248 bzw. N 1, N 6 und N 42).
Die Lage des Plangebiets zwischen dem Bergmannkiez und der Innenstadt
sowie den Kultureinrichtungen der südlichen Friedrichstadt macht es zu einem
touristisch bedeutsamen „Transitraum“.
2.2 Historische Entwicklung
Das Plangebiet ist Teil der barocken Stadterweiterung Friedrichstadt. Der
kreisrunde Mehringplatz diente bei seiner Errichtung als südliches Entree zur
Friedrichstadt und war neben dem späteren Leipziger und dem Pariser Platz
einer von drei geometrischen Stadtplätzen innerhalb der damaligen Stadt-
grenze. Er wurde zunächst als Exerzier- und Marktplatz genutzt.
Abb. 2: Belle-Alliance-Platz um 1750, 1935
Wie auch die beiden anderen Plätze besaß der ursprünglich „Rondell“, seit
1815 „Belle-Alliance-Platz“, genannte Stadtplatz außerhalb der Zollmauer ein
eher verkehrsgeprägtes Pendant, den südlich des Landwehrkanals befindli-
chen heutigen Blücherplatz. Dieser Bereich wird stark durch den ab 1845
errichteten Landwehrkanal und die 1902 eröffnete erste Hochbahnstrecke der
Berliner U-Bahn geprägt.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 24
Abb. 3: Torbauten am Halleschen Tor, Blick auf den Mehringplatz, ca. 1900
Die ursprüngliche barocke Bebauung rund um den Belle-Alliance-Platz wurde
in der Gründerzeit durch eine berlintypische fünfgeschossige Mietshausbe-
bauung ersetzt. Gleichzeitig wurde auch die südlich der 1860 aufgehobenen
und in der Folge abgerissenen Zollmauer gelegene Tempelhofer Vorstadt
bebaut, die 1861 nach Berlin eingemeindet wurde. Der Mehringplatz wurde so
zu einem städtischen Schmuck-, Gedenk- und Verkehrsplatz.
Der frühere Stadteingang südlich des Belle-Alliance-Platzes erhielt 1879 seine
bis zu ihrer Zerstörung im Zweiten Weltkrieg prägenden Torbauten („Magist-
ratsklaviere“). Zuvor war der Platz bereits 1839 zu einem Schmuckplatz um-
gestaltet und in den folgenden Jahrzehnten mit verschiedenen Skulpturen
ausgestattet worden.
Abb. 4: Südliche Friedrichstadt 1888; Belle-Alliance-Platz und Blücherplatz 1898
Bereits zum Ende des 19. Jahrhunderts wurden die militärischen Nutzungen
östlich des Belle-Alliance-Platzes aufgegeben und eine städtebauliche Neu-
ordnung begonnen.
Die Lage im Zentrum Berlins führte im zweiten Weltkrieg zu einer überdurch-
schnittlichen Zerstörung durch Bombenschäden. Nach dem Krieg und der
anschließenden Beräumung war rund um den 1946/47 umbenannten Meh-
ringplatz kaum noch Bebauung erhalten.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 25
1954 wurde am Blücherplatz die Amerika-Gedenkbibliothek eröffnet. Sie sollte
als neuer Endpunkt der historischen Nord-Süd-Verbindung der Friedrichstraße
dienen und weit bis in den Bezirk Mitte sichtbar sein. Ebenfalls in den 1950er
Jahren wurde die Platzfläche des Mehringplatzes wieder hergestellt, ohne
jedoch die Bebauung zu rekonstruieren.
Hans Scharouns Entwurf zur Neugestaltung des Mehringplatzes setzte sich
1958 als Sieger eines Ideenwettbewerbs durch. Entsprechend dem von ihm
bereits zuvor ausgearbeiteten Konzept zur Neuordnung der Mitte Berlins sah
der Entwurf eine aufgelockerte und durchgrünte Neubebauung zwischen Ver-
kehrstrassen vor. Die kreisrunde Form des Platzes wurde beibehalten, seine
Größe jedoch durch das Einstellen einer zweiten Ringbebauung erheblich
reduziert.
Abb. 5: Modellentwurf Hans Scharouns für die Wiederbebauung des Mehringplatz-Areals
Die Straßenzüge der Wilhelmstraße und der Stresemannstraße wurden über
eine neue Brücke mit dem verlängerten und verschwenkten Mehringdamm
(zuvor Belle-Alliance-Straße) verbunden, die Lindenstraße wurde in Richtung
der Zossener Straße verschwenkt. In dem so entstandenen neuen Baufeld
plante Scharoun eine Bebauung, die neben dem doppelten Ringgebäude
mehrere Solitärbauten in einer offenen „Stadtlandschaft“ vorsah.
Nach dem Mauerbau war eine zentrumstypische Mischnutzung an einer ge-
planten Ost-West-Stadtautobahn (sog. Südtangente), nördlich der heutigen
Franz-Klühs-Straße, unrealistisch. Deshalb wurde das städtebauliche Konzept
von Scharouns Nachfolger, Werner Düttmann, geändert, um überwiegend
sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen. Entlang der geplanten Autobahn und
der Lindenstraße wurden dementsprechend in den 1970er Jahren bis zu 17-
geschossige Wohnscheiben errichtet, die den zentralen Bereich um den Meh-
ringplatz von seiner Umgebung abschirmten. Der Platz und der anschließende
Abschnitt der Friedrichstraße blieben Fußgängerzone.
Im Jahr 1987 fand die Internationale Bauausstellung (IBA 87) in Berlin statt.
Unter dem Motto „Innenstadt als Wohnort“ setzte sie weltweit beachtete Maß-
stäbe für eine bewohnerorientierte und sozialverträgliche Erneuerung von
innerstädtischen Wohnquartieren. Konzepte, die Linden- und die Wilhelmstra-
ße in ihrem historischen Verlauf mit teilweise neuen Randbebauungen wieder
direkt an den Mehringplatz anzuschließen und das Brückenbauwerk durch
Torhäuser zu ersetzen, ließen sich nicht verwirklichen. Statt die Mehringplatz-
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 26
bebauung wieder in Blockstrukturen einzubinden, haben die Anwohner in der
Bürgerbeteiligung die Anlage eines Ost-West-Grünzuges auf der Trasse der
geplanten Südtangente durchgesetzt. In der benachbarten südlichen Fried-
richstadt bezeugen zahlreiche Projekte wie die IBA 87 durch qualitätvolle
Umsetzung der kritischen Rekonstruktion baukulturelle Maßstäbe gesetzt hat.
Zur damaligen Zeit befand sich das Plangebiet durch den nördlich gelegenen
Grenzverlauf am Stadtrand von Berlin (West). Mit der Wiedervereinigung und
Durchlässigkeit nach Norden liegt der Bereich wieder zentrumsnah am
Südende der Friedrichstraße. Die Massierung von Beständen des sozialen
Wohnungsbaus grenzen dennoch weiterhin das Quartier funktional und sozial
scharf von den Citybereichen nördlich im Bezirk Mitte wie auch von den Grün-
derzeitbereichen südlich in Kreuzberg ab.
Mit dem im Jahr 2001 eröffneten Jüdischen Museum in unmittelbarer Umge-
bung des Plangebietes beginnt eine Entwicklung zu einer stärkeren Ausrich-
tung als Museums und Galeriestandort. Hierbei spielen auch die Umnutzung
des Blumengroßmarkts im Jahr 2012 zur Akademie des Jüdischen Museums
eine Rolle sowie der Standort der Berlinischen Galerie.
Seit mehreren Jahren wird ein neuer Standort für die Zentrale Landesbiblio-
thek gesucht. Die Amerika-Gedenkbibliothek südlich des Landwehrkanals in
Verbindung mit einem möglichen Erweiterungsbau ist hierbei in der Diskussi-
on. Aktuelle entwickeln sich die traditionellen Medien- und Gewerbestandorte
nördlich und westlich des Mehringplatzes zu einem Ansiedlungsschwerpunkt
für die Start-up-Branche in Berlin. Die Umnutzung des GSW-Hochhauses wie
auch ambitionierte Neubauprojekte von Axel Springer, taz und Bundesdrucke-
rei werden den Strukturwandel in den kommenden Jahren deutlich sichtbar
machen. Der Mehringplatz wird dadurch wieder zunehmende Bedeutung als
Bindeglied zwischen den aufstrebenden Wirtschafts-, Kultur-, Tourismus- und
Wohnstandorten in den Bereichen am Gendarmenmarkt und der Friedrich-
straße sowie am Mehringdamm und der Bergmannstraße zurückgewinnen.
Stadtentwicklungskonzept 2030 (STEP 2030) ist deshalb der Bereich Meh-
ringplatz neben dem Areal am Hauptbahnhof sowie dem Rathausforum zwi-
schen Schloss und Fernsehturm als einer der drei wichtigsten Impulsbereiche
für die Entwicklung des Strategieraumes Berliner Mitte ausgewiesen.
Seit 2011 liegt das Plangebiet im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet
Südliche Friedrichstadt. Die Sanierungsziele sind unter 2.10 „Planerische
Rahmenbedingungen“ aufgeführt.
Zur Auslotung der städtebaulichen Entwicklungspotentiale des Mehring- sowie
des Blücherplatzes und deren unmittelbaren Umgebung wurde 2014 ein
Workshop-Verfahren durchgeführt, bei dem alle Teilnehmer durch zurückhal-
tende Vorschläge für bauliche Ergänzungen großen Respekt vor den städte-
baulichen Strukturen der Nachkriegsmoderne um den Mehringplatz bewiesen
und Aufwertungspotentiale weitgehend in der Freiflächenqualifizierung sahen.
Als Leitbild für die weitere Bebauungs- und Freiflächenentwicklung soll der
Entwurf von OKRA in die weitere Bearbeitung einfließen. Die Ergebnisse des
Workshop Verfahrens sind unter 3.5 „Weitere Planungsansätze“ aufgelistet.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 27
Abb. 6: Entwurf OKRA zum Workshop-Verfahren „Mehring- und Blücherplatz“
2.3 Bebauungsstruktur
Wie unter ‚Beschreibung des Plangebiets’ bereits ausgeführt, liegt das Plan-
gebiet im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt am Übergang der Fried-
richstadt zur Tempelhofer Vorstadt. Der umgebende Stadtraum ist wesentlich
geprägt durch Wohnquartiere unterschiedlicher Dichten und Epochen sowie
durch die kleinteilige Freiraumstruktur. Im Plangebiet selbst befindet sich aus-
schließlich die Nachkriegsbebauung von Hans Scharoun und Werner Dütt-
mann.
Der Mehringplatz wird durch eine doppelte Ringbebauung umschlossen. Die-
se werden mit Ausnahme eines Gebäudes am westlichen Rand der äußeren
Bebauung in den oberen Geschossen als Wohnungen genutzt. Die Balkone
all dieser Gebäude sind zum Mehringplatz ausgerichtet. Im Erdgeschoss des
äußeren Ringes sind Gewerbetreibende untergebracht, der Erdgeschossbe-
reich des inneren Ringes ist als Luftgeschoss ausgebildet.
Die südliche Friedrichstraße ist durch unterschiedliche Gebäudeformen und
Gebäudehöhen geprägt. Der Erdgeschossbereich wird ausschließlich durch
Gewerbetreibende genutzt. Die Gebäude sind versetzt zu einander angeord-
net und bilden entsprechende Vorplätze aus.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 28
2.4 Grün- und Freiflächen
Die innere Platzfläche des Mehringplatzes wird geprägt durch ihre runde Form
mit dem Friedensengel in ihrem Zentrum und den sternförmig darauf zufüh-
renden Wegen sowie den historischen Skulpturen und der Treppenanlage an
seiner Südseite. In Nord-Südrichtung verläuft der Hauptfußweg, der weitere
Platz ist dagegen hauptsächlich durch Rasenflächen und teilweise hochwerti-
gen Bäumen geprägt. Eine Abgrenzung zu dem umgrenzenden Gebäudering
erfährt der Platz durch Hochbeete, die den Platz durch ihre Betoneinfassung
und Gestaltung fassen und halbprivate Räume schaffen. In einzelnen Hoch-
beeten sind kleine Kinderspielplätze angelegt, die anderen sind mit unter-
schiedlichen Blumen, Sträuchern aber auch Bäumen bepflanzt. Die Freiflä-
chengestaltung des Platzes stammt von dem Gartenarchitekten Walter
Rossow. Die Aufenthaltsqualität als auch die Wegeführung ist auf dem ge-
samten Platz jedoch ungenügend und entspricht nicht mehr den heutigen
Anforderungen. Der Mehringplatz ist seit 2006 teilweise gesperrt, um eine
Sanierung des darunter liegenden U-Bahnwerkes durchzuführen. Die Wege-
verbindungen sind daher nur eingeschränkt nutzbar.
Der äußere Ring des Mehringplatzes, gelegen zwischen der vorhandenen
Ringbebauung, ist ein vollständig versiegelter Bereich, der nur durch Bäume
und deren Baumscheiben unterbrochen wird. Von dieser Ringstraße sind die
Gebäude des inneren und des äußeren Ringes erschlossen. Vor der äußeren
Ringbebauung befinden sich Außenflächen der in der Ringbebauung ansässi-
gen Gewerbebetriebe. Die Abgrenzung zwischen den Aufenthaltsfläche und
Bewegungsfläche wird durch die vorhandenen Bäume und zusätzlich durch
Pflanzkübel und mobile Fahrradständer erzielt. Die Straße macht einen un-
aufgeräumten Eindruck.
Abb. 7 Mehringplatz
Der Erdgeschossbereich des inneren Gebäuderiegels ist hauptsächlich als
Luftgeschoss ausgebildet. Sie sollen eine Durchwegung ermöglichen und eine
Offenheit zwischen der Platzfläche und der Ringstraße erzeugen. Diesen
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 29
Funktionen kommen die Durchgänge nur ungenügend nach, sie werden da-
gegen als Angsträume wahrgenommen.
Die südlich angrenzenden Grünflächen sowie die Uferbereiche verfügen über
einen hochwertigen Baumbestand, bieten aber kaum Aufenthaltsqualität und
weisen gestalterische Defizite auf. Zusätzlich sind sie durch die Uferstraßen
und dem U-Bahnverkehr einer starken Lärmbelastung ausgesetzt.
Die südliche Friedrichstraße ist vollständig versiegelt und als gemeinsamer
Fuß- und Radweg ausgeschildert. Hierbei teilen sich beide Verkehrsarten die
Straße, separat geführte Wege sind nicht vorhanden. Zur Franz-Klühs-Straße
wird die PKW-Durchfahrung durch Poller versperrt.
Durch die mäandernde Gebäudefront ergeben sich einzelne Freiflächenta-
schen. Diese sind mit hochwertigen Bäumen bepflanzt und teilweise mit um-
grenzenden Sitzbänken ausgestattet. Es besteht jedoch eine unbefriedigende
stadträumliche Situation in der Friedrichstraße, sie wird als unwirtlich und
unattraktiv wahrgenommen. Die Aufenthaltsqualität in der gesamten Straße,
insbesondere die Bereiche um die vorhandenen Bäume, ist ungenügend.
In den Pflasterbelag ist der sogenannte „Pfad der Visionäre“ eingelassen.
Dieser besteht aus 1,2 m² großen Bodenplatten welche die EU-
Mitgliedstaaten abbilden. Da im Jahr 2016 jedoch die gesamte südliche Fried-
richstraße zur Abdichtung des darunterliegenden U-Bahnwerkes geöffnet
werden muss, sind die Bodenplatten des Pfades derzeit abgebaut und einge-
lagert.
Außerhalb des Plangebiets, angrenzend an den äußeren Gebäudering, befin-
den sich großflächige private Grünanlagen der jeweiligen Grundstückseigen-
tümer. Diese können und werden von den ansässigen Bewohnern intensiv
genutzt. Es müssen daher nicht alle Nutzungsansprüche an eine Grünfläche
auf dem Mehringplatz nachgewiesen werden.
2.5 Denkmalschutz
Der gesamte Mehringplatz mit seinen zwei Gebäuderingen, der inneren Platz-
fläche sowie dem äußeren Erschließungsring steht als Gesamtanlage unter
Denkmalschutz. Auf dem Platz treffen dabei mehrere Zeitepochen aufeinan-
der. Zum einen die Platzform, der als Rondell angelegte, in Nord-Süd-
Richtung orientierte und gärtnerisch angelegte Belle-Alliance-Platz in den 30er
Jahren des 18. Jahrhunderts. Des Weiteren erfolgte mit der Umgestaltung des
Platzes Mitte des 19. Jahrhunderts die Aufstellung der Friedenssäule, die
heute verschollenen vier Marmorgruppen um die Säule und die den südlichen
Rand abschließende Treppenanlage mit den flankierenden Marmorfiguren
„Klio“ und „Friede“. Der zweite Weltkrieg zerstörte die umliegenden Gebäude
des Platzes in großen Teilen. Während ein Aufbau der Gebäude ausblieb
wurde der Platz dagegen in seinen vorherigen Zustand zurückversetzt, jedoch
ohne die Marmorgruppen. Der jetzige Zustand wurde in den 1970er Jahren
hergestellt. Hierzu gehören die Landschaftsgestaltung des Platzes mit den
strahlenförmig angelegten Wegen und die terrassenartig angeordneten Hoch-
beete, die Pflasterung und die Bepflanzung sowie die umliegende Bebauung
mit seinen zwei Gebäuderingen und der Ringstraße. Unter Denkmalschutz
stehen hierbei die genannten und noch ablesbaren Elemente der unterschied-
lichen Epochen. Grundidee und Teil der Denkmalbedeutung ist, dass der
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 30
Mehringplatz als ein verkehrsberuhigter Raum des Rückzugs, der Ruhe und
Regeneration für die Anwohner fungiert. Die südlich den Platz abschließende
Wohnbrücke ist Bestandteil des strukturellen Konzepts eines geschützten
Platzinnenraums.
Abb. 8: Denkmalkarte
Die Bedeutungsgehalte und Kernaussagen des Denkmals Mehringplatz sind:
1. Historisch war der Platz immer südlicher Abschluss der Friedrichstadt vor
der historischen Akzisemauer mit dem Halleschen Tor.
2. Scharoun/Düttmann greifen diese Aussage auf und setzen sie für den im
Krieg vollständig zerstörten Platz in moderner Formensprache um, d.h. die
Qualität der Nachkriegsbebauung besteht auch in der Wiedererkennbarkeit
und Fortführung der historischen Situation und Bedeutung. Es handelt sich um
ein Gestaltungskonzept, das von einer rein funktionalen Stadtplanung ab-
weicht. Durch den konsequenten Abschluss des inneren Rings in Verbindung
mit der Bodenvertiefung der inneren Platzfläche wurde nicht nur ein „Raum
der Besinnung, der Erholung und einer neuen Verbindung zwischen Tradition
und Leben“ (Scharoun, 1962) geschaffen, sondern auch eine qualitätvolle
Raumwirkung erzielt, die wegen der Wohnbrücke, welche zugleich als Hinter-
grund für die Friedenssäule fungiert, von der Friedrichstraße aus erlebbar ist.
3. Die integrative Aufstellung der Denkmäler (Denkmalsetzungen) erinnert an
den ehemaligen Gedenkplatz (Gedenken an die Befreiungskriege gegen Na-
poleon).
Des Weiteren werden die gesamte Trasse der Hochbahn sowie der U-
Bahnhof Hallesches Tor mit seinem oberirdischen und unterirdischen Bahnhof
in der Denkmalliste geführt.
2.6 Eigentumsverhältnisse
Die Grundstücke innerhalb des Plangebietes befinden sich zum größten Teil
im Eigentum des Landes Berlin. Hierzu zählen alle öffentlichen Verkehrsflä-
chen, die Friedrichstraße, die Ringstraße sowie die Grünflächen an der Ufer-
straße und die Hallesche-Tor-Brücke. Die innere Platzfläche des Mehringplat-
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 31
zes befindet sich bis zu den Hochbeeten auch im Landesbesitz. Die innere
Ringbebauung sowie die vorgelagerten Freiflächen mit den Hochbeeten da-
gegen sind im Eigentum der städtischen Wohnungsgesellschaft Gewobag.
Die Bebauung westliche der Friedrichstraße mit der Platzfläche, die durch ein
Rücksprung der Gebäude gebildet wird, ist im Besitz der EB Group. Die Auf-
weitungen des Straßenraums auf der östlichen Seite sind zum einen landes-
eigene Flächen bzw. im Besitz der Gewobag.
Abb. 9: Eigentumsverhältnisse
2.7 Einzelhandel, Nahversorgung
Im 2012 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept sind der Meh-
ringplatz und die südliche Friedrichstraße als Nahversorgungszentrum darge-
stellt. Trotz seiner zentralen Lage kann das Zentrum seiner Versorgungsfunk-
tion jedoch kaum gerecht werden. So sind deutliche Lücken in den angebote-
nen Sortimenten auszumachen. Auch entspricht der Branchenmix mit nur rd.
21 % an Nahrungs- und Genussmitteln nicht dem angestrebten Anteil von
mindestens 60 %.
Maßgeblicher Grund für diese Defizite im Angebot ist der Mangel an zeitge-
mäßen Ladenlokalen für Einzelhandelsbetriebe. So liegt die Verkaufsfläche
des größten Anbieters im Nahversorgungszentrum (Kaiser’s) bei unter
500 m². Die in der äußeren Ringbebauung des Mehringplatzes befindlichen
Läden entsprechen ebenso nicht mehr den heutigen Anforderungen des Ein-
zelhandels. Folge dieser überkommenen Strukturen ist eine überdurchschnitt-
liche Anzahl sozial orientierter Angebote und kleinteiliger Gastronomie- und
Einzelhandelsangebote, die den zuvor vorhandenen Leerstand abgelöst ha-
ben. Sie können jedoch aufgrund ihrer wirtschaftlichen Struktur sowie wegen
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 32
der noch immer vorhandenen Unterversorgung nicht als dauerhafte Lösung
der Quartiersversorgung dienen.
Auch im Bereich Gastronomie und Dienstleistungen ist das Nahversorgungs-
zentrum Mehringplatz unterdurchschnittlich ausgestattet.
Zweimal in der Woche findet auf der südlichen Friedrichstraße ein Wochen-
markt statt.
Die Anlieferung der Geschäfte und des Marktes in der südlichen Friedrich-
straße erfolgt von Norden von der Franz-Klühs-Straße. Die Gewerbetreiben-
den in dem äußeren Gebäudering werden direkt über die Ringstraße beliefert,
mit Anfahrt über die südliche Friedrichstraße oder der angrenzenden Bran-
desstraße und Friedrich-Stampfer-Straße.
2.8 Sozialstruktur, soziale und kulturelle Einrichtungen
Die Bewohnerschaft im Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“ ist interna-
tional zusammengesetzt und stark durch Familien einerseits und ältere Men-
schen andererseits geprägt. Überproportional viele Menschen, darunter viele
Kinder und Jugendliche, leben in Einkommensarmut. Gründe hierfür sind eine
niedrige Erwerbsquote, eine hohe Arbeitslosigkeit und der Bezug von Trans-
ferleistungen. Die Wohnraumversorgung ist für einen Teil der Familien unzu-1
reichend.
Aufgrund ihrer sozialen Lage ist ein großer Teil der Bewohnerschaft auf eine
hohe Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes mit vielfältig nutzbaren
Grünflächen in besonderem Maße angewiesen.
Im Plangebiet in der südlichen Friedrichstraße befindet sich mit dem IntiHaus
(Friedrichstraße 1) und der KMA (Kreuzberger Musikalische Aktion e.V.)
(Friedrichstraße 2) ein Kinder- und Jugendzentrum.
In der näheren Umgebung des Plangebiets finden sich mehrere Kindertages-
stätten, die Galilei-Grundschule und ein Familienzentrum.
Für die Südliche Friedrichstadt innerhalb der Bezirksregion I besteht eine
Unterversorgung an Kita-Plätzen.
Nördlich des Plangebiets befindet sich das Kunst- und Kreativquartier, das
neben der Berlinischen Galerie, dem Jüdischen Museum und der Jüdischen
Akademie zahlreiche Kultureinrichtungen rund um die ehemalige Blumen-
großmarkthalle beherbergt.
1 Weitere Informationen zur Sozialstruktur sind in der Dokumentation zur Beteiligung der Bürge-
rinnen und Bürger am „Wettbewerb Mehringplatz“ im Anhang zu finden.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 33
2.9 Erschließung, Verkehr, Immissionen
Übergeordnete Erschließung
Das Plangebiet wird im Wesentlichen durch die umliegenden öffentlichen
Straßen erschlossen. Dies sind die Franz-Klühs-Straße im Norden, die Bran-
desstraße im Osten und die Friedrich-Stampfer-Straße im Westen. Die Ufer-
straßen entlang des Landwehrkanals dienen vorwiegend dem durchgehenden
Verkehr.
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (Anzahl KFZ / 24 h, inklusive
LKW, Motorräder und Busse) auf den das Plangebiet umliegenden Straßen
beträgt zwischen 15.000 und 40.000 (siehe Abb. 10). Straßen mit Tempo 30-
Beschränkungen sind nicht dargestellt.
Abb. 10: Verkehrsmengen 2009
ÖPNV
Das Plangebiet ist hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr
angebunden. Am Halleschen Tor kreuzen sich die U-Bahnlinien U 1 und U 6,
außerdem befindet sich hier eine wichtige Bushaltestelle mit den Linien 248
und M 41. Ein Teil der Busse der Linie M 41 nutzen die Hallesche-Tor-Brücke
als Endstelle mit entsprechenden Wartezeiten.
Das Hallesche Tor wird außerdem durch die Nachtbuslinien N 1, N 6 und N 42
bedient.
Fußgänger- und Radverkehr
Das Gebiet ist aufgrund seiner städtebaulichen Struktur durch ein enges
Fußwegenetz erschlossen. Wesentliche Hindernisse sind jedoch die mehr-
gliedrige, in Ost-West-Richtung verlaufende Barrieren, die durch die beiden
nur über schmale Übergänge zu querenden Uferstraßen, den dazwischen
liegenden Landwehrkanal mit der als Busbahnhof dienenden Hallesche-Tor-
Brücke und den Hochbahnviadukt gebildet werden. Auch die Brückenbebau-
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 34
ung des inneren Wohnrings am Mehringplatz ist als räumlicher Abschluss des
Platzes Teil dieser Barriere.
Der Fahrradverkehr wird weiträumig um das Plangebiet herum geleitet. Rad-
verkehrsanlagen gibt es in den Straßenzügen Mehringdamm/Wilhelmstraße,
Lindenstraße und Blücherstraße, auf dem inneren Mehringplatz herrscht ein
Fahrradverbot. Eine Fahrradverbindung zwischen dem Mehringplatz über die
Hallesches-Tor-Brücke zum Blücherplatz ist nicht vorhanden.
Abb. 11: Radverkehrsanlagen
Im übergeordneten Fahrradroutennetz der Senatsverwaltung für Stadtentwick-
lung und Umwelt werden die auf den Mehringplatz zuführenden Straßen so-
wie die Ringstraße als Ergänzungsnetz dargestellt.
Abb. 12: Übergeordnetes Fahrradroutennetz
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 35
Lärm
Die Strategischen Lärmkarten der Stadt Berlin weisen einen hohen Lärmpegel
entlang der vorhandenen Straßen aus (siehe Abb. 13). Dies betrifft insbeson-
dere die Hallesche-Tor-Brücke und die Grünflächen entlang der Uferstraße.
Der Mehringplatz wird dagegen durch die vorhandene Bebauung von dem
Straßenverkehr abgeschirmt.
Abb. 13: Strategische Lärmkarte Gesamtlärmindex 2012 (Tag L_DEN links, Nacht L_N rechts)
2.10 Planerische Rahmenbedingungen
Baurechtliche Grundlagen
Der gesamte Wettbewerbsbereich befindet sich im Geltungsbereich des
Baunutzungsplans Berlin von 1960. Das gültige Planungsrecht ist damit be-
reits mindestens 40 Jahre alt. Der Baunutzungsplan ist unter folgender Web-
seite abrufbar:
http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp
Die Platzfläche des Mehringplatzes wird durch den Baunutzungsplan als
Nichtbaugebiet festgesetzt. Die umliegenden Flächen, auch die Freiflächen
entlang des Kanals wurden als Kerngebiet mit folgenden Maßen der Nutzung,
einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von 1,5.
Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“
Das Plangebiet liegt innerhalb des Sanierungsgebiets Südliche Friedrichstadt.
Dieses wurde mit Rechtsverordnung vom 15. März 2011 mit Rechtskraft am 1.
April 2011 förmlich als Sanierungsgebiet festgesetzt.
Der Rahmenplan für das Gebäude- und Flächennutzungskonzept des Sanie-
rungsgebiets „Südliche Friedrichstadt“ stellt den Mehringplatz mit seinem
inneren Bereich und dem äußeren Ring sowie die südliche Friedrichstraße
und die Hallesche-Tor-Brücke als verkehrsberuhigter Bereich bzw. Stadtplatz
dar. Die angrenzenden Grünflächen entlang der Uferstraße werden als öffent-
liche Freifläche dargestellt. Die Gebäudenutzung der Ringbebauung wird mit
Ausnahme des sich am westlichen Rand befindlichen AOK-Gebäudes als
Wohnnutzung gekennzeichnet. Die südliche Friedrichstraße ist durch Gewer-
be-, Wohnen- und Gemeinbedarfsnutzungen geprägt. Die Wohnbrücke am
südlichen Rand der Ringbebauung wird als Abriss dargestellt.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 36
Dem Abriss der Wohnbrücke steht der Belang des Denkmalschutzes entge-
gen.
Workshop-Verfahren Mehring- und Blücherplatz
Im Jahr 2014 wurde ein Workshop-Verfahren für eine größere Teilfläche um
den Mehring- und Blücherplatz durchgeführt. In mehreren Schritten inklusive
der Beteiligung der Bevölkerung wurden durch drei Arbeitsgemeinschaften
aus Stadtplanern, Architekten, Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern
Vorschläge zur künftigen Bebauung, den Grünflächen und der Verkehrsfüh-
rung erarbeitet.
Entsprechend der Jury-Wertung soll das Wettbewerbsverfahren sich an den
Planungen des Büros OKRA orientieren. Die Ergebnisse des Workshop-
Verfahrens sowie die Orientierungsrichtlinien sind unter dem Punkt 3.5 „Wei-
tere Planungsansätze“ aufgelistet. Dem städtebaulichen Ziel, dem Abriss der
Wohnbrücke am südlichen Abschluss des Mehringplatzes, stehen die Belange
des Denkmalschutzes entgegen.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 37
Teil 3. Wettbewerbsaufgabe 3.1 Planungsumfang
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Behebung der gestalterischen und funk-
tionalen Defizite im öffentlichen Raum aber auch auf privaten Flächen. Dabei
ist insbesondere die Verbesserung der Wegebeziehungen in Nord-Süd-
Richtung sowie die Aufenthaltsqualitäten in den Grün- und Freiräumen zu
betrachten.
Der Mehringplatz positioniert sich durch seine Lage in der Stadt und der bauli-
chen Ausgestaltung in einem Spannungsfeld der Ansprüche von Bewohnern,
Berufstätigen in der Umgebung sowie Touristen und Besuchern der Stadt und
vor allem der nördlich gelegenen Museen. Diesen unterschiedlichen, sich
überlagernden Ansprüchen soll der Platz in Zukunft gerecht werden.
Da der Mehringplatz mit seiner Bebauung und der Platzfläche unter Denkmal-
schutz steht, besteht die Herausforderung unter anderem darin, die vorge-
schlagenen Funktionen und Nutzungen unterzubringen und die Nutzungs- und
Gestaltungsqualität wesentlich zu steigern, andererseits den Denkmalschutz
bei der Neugestaltung zu berücksichtigen bzw. in die Entwürfe zu integrieren.
Im Sinne einer dauerhaften Qualitätssicherung des Platzes sollen die Lebens-
zykluskosten im Entwurfsprozess berücksichtigt werden (optimale Qualität der
Ausführung mit geringen Unterhaltungs-und Planungskosten).
Der Gesamtkostenrahmen beträgt 4,86 Mio. Euro brutto. Für den zu realisie-
renden Teilbereich sind 3,15 Mio. Euro brutto vorgesehen, für den Ideenteil
1,71 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme zur Umgestaltung der Mehringplatzflä-
che soll aus Mitteln des Programms städtebaulicher Denkmalschutz finanziert
werden. Die Fertigstellung der inneren Platzfläche des Mehringplatzes soll bis
Ende 2018 erfolgen.
3.2 Grenzen des Wettbewerbsgebiets
Aus der nachstehenden Abbildung geht die Angrenzung des Wettbewerbsge-
biets hervor. Es ist in einen Realisierungs- und einen Ideenteil eingeteilt. Zum
Realisierungsteil gehört der Mehringplatz mit seiner inneren Platzfläche, der
äußere Ring sowie die Luftgeschosse unterhalb der inneren Ringbebauung,
die südlich angrenzende Freifläche zwischen dem Mehringplatz und der Ufer-
straße sowie die südliche Friedrichstraße. Die beiden Grünflächen entlang der
Uferstraße und die Hallesche-Tor-Brücke sind dem Ideenteil zugeordnet.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 38
Abb. 14 Wettbewerbsgebiet
3.3 Landschafts- und freiraumplanerische Zielsetzung
Von den Teilnehmern werden Entwürfe von hoher funktionaler sowie gestalte-
rischer Qualität erwartet. Die Grün- und Freiflächen haben als Verbindung zu
der umliegenden Bebauung und als gestalterisches Element der unter Denk-
malschutz stehenden Gesamtanlage eine besondere Bedeutung sowie eine
hohe Wichtigkeit für die Bewohnerschaft. Proportionen, Material und Formge-
bung sollen dem Standort und der Funktion als Platzfläche angemessen sein.
Allgemeines Ziel soll es sein, die isolierte Lage des Mehringplatzes gestalte-
risch aufzubrechen. Die Durchlässigkeit und die Nord-Süd-Verbindung soll
gestärkt werden und den Mehringplatz den veränderten Nutzungsansprüchen
gerecht umzugestalten. Des Weiteren soll eine Verbindung zwischen den
nördlich und südlich der Halleschen-Tor-Brücke gelegenen Plätzen hergestellt
werden.
Realisierungsteil – Mehringplatz (Platzfläche)
Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität auf dem Mehringplatz zu verbessern und
dem Platz den heutigen Ansprüchen anzupassen. Hierbei müssen die unter-
schiedlichen Nutzungsansprüche der unterschiedlichen Zielgruppen, insbe-
sondere der Anwohnern, der Kinder und Senioren, sowie der steigenden Zahl
an Besuchern berücksichtigt werden.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 39
Der innere Bereich des Mehringplatzes muss dabei zwischen den unter-
schiedlichen Ansprüchen an den Platz vermitteln. Zum einen der Anspruch
der Anwohner an einen Platz der Ruhe und des „privaten Vorgartens“ sowie
den Ansprüchen der Besucher an einen städtischen, berlinweit bedeutsamen
Platz. Derzeit haben die Hochbeete auch die Funktion diese unterschiedlichen
Nutzungsansprüche an den Mehringplatz voneinander abzugrenzen. Sie er-
zeugen halbprivate und öffentliche Bereiche.
Die Eintragung des Mehringplatzes als denkmalgeschützte Gesamtanlage
bedarf der besonderen Berücksichtigung. Die zukünftige Gestaltung der Frei-
fläche muss daher nicht nur im Einklang mit der umliegenden Bebauung erfol-
gen, sie muss vielmehr zwischen den einzelnen Epochen der Zeitgeschichte
vermitteln. Hierbei ist die Randbebauung, die runde Form des Platzes und die
Gestaltung der Grünfläche inklusive der historischen Fragmente zu beachten.
Die Grünfläche selbst, als Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage, be-
steht zum einen aus der am südlichen Rand befindlichen Treppenanlage mit
den beiden Skulpturen sowie dem Brunnen mit dem Engel und Resten der
Baumbepflanzung aus der Vorkriegszeit. Zum anderen zählen dazu die aus
den 1970er Jahren errichteten terrassenartig angeordneten Hochbeete, die
strahlenförmig angelegten Wege, die Pflasterung und die Bepflanzung. Dazu
zählen auch Reste der Baumpflanzungen vor 1945.
Dies erfordert einen respektvollen Umgang mit den verschiedenen Zeitschich-
ten durch Farbe, Form und Materialität. Dabei darf die „neue Gestaltung“ die
jetzige Platzausführung nicht überformen. Ziel ist, die derzeitige Ausgestal-
tung und Nutzung der Platzfläche kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Ver-
änderungen in einzelnen Bereichen vorzunehmen. Die aus der Vorkriegszeit
stammenden Elemente sind dagegen von einer Veränderung auszunehmen.
Eingriffe in die weiteren denkmalgeschützten Flächen sind zulässig jedoch zu
Begründen. Als Orientierungsrahmen dient die Stellungnahme des Landes-
denkmalschutzes im Anhang (s. Pkt 4.1 „08_Denkmalschutz/
03_Stellungnahme_LDA“).
Weitere nicht veränderbare Zwangspunkte für den inneren Mehringplatz sind
die Bauwerke der U-Bahn, wie das Gleichrichterwerk mit seinem Zugang und
dessen Belüftung, die beiden U-Bahnhof-Zugänge und der derzeit im Bau
befindliche Aufzug.
Für die Südseite des Platzes ist eine barrierefreie Durchlässigkeit herzustel-
len. Dies ist auch unabhängig von der Führung des Radverkehrs zu realisie-
ren.
Realisierungsteil – Mehringplatz (Innere Ringbebauung)
Die im inneren Bebauungsring befindlichen Luftgeschosse sind baulich freizu-
halten. Um eine Stärkung der Durchlässigkeit und den Abbau von Angsträu-
men zu erreichen ist ein kreativer Umgang mit möglichen Nutzungs- und Ge-
staltungsszenarien gewünscht. Hierbei soll zum einen die Aufenthaltsqualität
aber auch die Nutzungsintensität erhöht werden. Immer jedoch vor dem Hin-
tergrund, dass umliegend sich Wohnnutzungen befinden. Es bedarf daher
einer behutsamen Aneignung.
Die den Mehringplatz am südlichen Rand abschließende Wohnbrücke ist Teil
der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage. Nach derzeitigem Stand
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 40
ist der als Sanierungsziel geplante Abriss des Baukörpers nicht absehbar. Um
dem langfristigen Ziel des Sanierungsgebietes jedoch gerecht zu werden soll
der Wettbewerbsbeitrag eine Lösung aufzeigen, die zum einen mit dem Brü-
ckenbauwerk aber auch bei einem Abriss des Brückenbauwerks funktioniert.
Ziel soll es sein, die Durchlässigkeit und damit insbesondere die Verbindung
von der vom Mehringplatz über die Hallesche-Tor-Brücke zum Blücherplatz zu
stärken.
Realisierungsteil – Mehringplatz (Äußere Ringstraße)
Von den Teilnehmern werden Vorschläge erwartet, wie die Aufenthaltsqualität
bei gleichzeitiger Führung der Verkehrsströme (Fuß- und Radweg) erhöht
werden kann. Für die in der äußeren Ringbebauung vorhandenen Gewerbe-
betriebe sind entsprechende Außenbereiche in der Planung zu berücksichti-
gen, da diese insbesondere zur Aufenthaltsqualität beitragen. Der Baumbe-
stand ist zu erhalten und in die Gestaltung zu integrieren.
Es sind Vorschläge zu erarbeiten wie die Freifläche zwischen dem inneren
Mehringplatz und der Uferstraße neu gestaltete werden kann. Ziel soll es sein,
die nördliche und südliche Eingangssituation in das Gebiet zu stärken. Die
derzeitigen Orientierungsdefizite und Wegebeziehungen sind zu prüfen und
anzupassen. Hierbei sind die bestehenden Säulen der ehemaligen Torgebäu-
de in das Konzept zu integrieren. Entsprechend dem im Jahr 2014 durchge-
führten Workshop-Verfahren „Mehring- und Blücherplatz“ ist an der Stelle der
im Krieg zerstörten Torgebäude die Errichtung zwei neuer Gebäude langfristig
vorgesehen. Die Realisierung der Torgebäude ist jedoch gesichert. Bei der
Platzgestaltung sollte jedoch eine mögliche spätere Bebauung Berücksichti-
gung finden. Der in den Planunterlagen dargestellte Bereich stellt die vorge-
schlagene Bebauung des Entwurfes OKRA dar.
Bei der Realisierung ist darauf zu achten, dass der äußere Ring in seiner
Gesamtheit sowie die Freifläche zwischen dem inneren Mehringplatz und der
Uferstraße Teil der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage ist und bei
der Realisierung auch auf den Umgebungsschutz zu achten ist.
Die Grünstruktur und die Wegeverbindungen sind mit den am südlichen Rand
des Plangebietes angrenzenden Grünflächen nördlich der Uferstraße abzu-
stimmen. Ziel soll es sein, die Grünstruktur der angrenzenden Grünflächen
über die Ringstraße in den Mehringplatz zu führen und damit eine Verbindung
zwischen den derzeit getrennt voneinander und unterschiedlich gestalteten
Freiflächen zu erzielen.
Realisierungsteil – südliche Friedrichstraße
Es soll eine gestalterische Aufwertung des Fußgängerbereichs der Friedrich-
straße erreicht werden, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Hierdurch
soll die Funktion als Nahversorgungszentrum gestützt werden.
Bei der Neugestaltung der südlichen Friedrichstraße ist der Fahrradverkehr in
den Planungen zu berücksichtigen. Auch Möglichkeiten zum Abstellen von
Fahrrädern sollen in die Gesamtgestaltung integriert werden.
Insgesamt ist die Blickdurchlässigkeit zu stärken. Auf Elemente innerhalb
wichtiger Blickbeziehungen sollte daher verzichtet werden. Dies betrifft insbe-
sondere die Möblierung der Straße.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 41
Zwei Mal in der Woche, jeweils Montag und Donnerstag, findet auf der südli-
chen Friedrichstraße ein Wochenmarkt statt. Die Anlieferung für die Stände,
aber auch die Anlieferung für die in der südlichen Friedrichstraße befindlichen
Gewerbetreibenden, erfolgt von Norden. Die unterschiedlichen Nutzungen der
Platzfläche sind bei der Straßengestaltung zu berücksichtigen. Es muss eine
Durchlässigkeit auch bei einem Marktbetrieb gegeben bleiben. Eine anderwei-
tige Anordnung des Marktes ist zu prüfen, insbesondere ob eine Nutzung der
am östlichen und westlichen Rand der Friedrichstraße befindlichen Gebäude-
rücksprünge möglich ist. Zwei Stromanschlüsse für den Markt sind in der
Planung zu berücksichtigen.
Für diese Aufweitungen des Straßenraums ist insgesamt die Aufenthaltsquali-
tät und Attraktivität zu erhöhen. Die in den Rücksprüngen befindlichen Bäume
sind in den Planungen zu erhalten.
Des Weiteren ist der „Pfad der Visionäre“ in die Pflastergestaltung zu integrie-
ren. Das Konzept sieht eine Verlegung von 33 Platten in drei Reihen mit Grö-
ßen von 122 cm x 122 cm vor. Die Platten repräsentieren jeweils ein Land der
EU sowie der im Umfeld wohnenden Bevölkerung. Die Platten bestehen aus
monolitischen Bodenplatten ohne gesonderten Einbaurahmen und Funda-
ment. Sie können daher direkt auf den vorhandenen Unterbau verlegt werden.
Im Zuge des Wettbewerbs sind die Standorte für einen ersten Bauabschnitt
von 15 Platten sowie für eine Erweiterung um 18 Platten festzulegen. Die
Finanzierung und der Einbau der Platten sowie ein möglicher Elektroan-
schluss sind nicht Bestandteil der Kostenschätzung und des Wettbewerbs.
Es sind Vorschläge zu erarbeiten, wie die Barrieren zur nördlich gelegenen
Franz-Klühs-Straße abgebaut werden können.
Ideenteil – Grünflächen nördlich des Halleschen Ufers/Gitschiner Straße
In den „Grünkeilen“ entlang der Uferstraße ist die Gestalt- und Aufenthalts-
qualität zu verbessern. Zu berücksichtigen sind dabei die derzeitigen Wege-
beziehungen, die sich zum Teil in Form von Trampelpfaden manifestieren.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Wegeverbindung am westlichen Rand
der Grünfläche zwischen der Kreuzung Wilhelmstraße/Hallesches Ufer und
der Ringstraße eine wichtige Fahrradverbindung darstellt.
Für die beiden Grünflächen sind unterschiedlich Nutzungsintensitäten zu be-
achten. Während die östliche Grünfläche auch wegen dem angrenzenden
Seniorenwohnheim eher einer ruhigen Nutzung zugeschrieben werden soll,
kann die westliche Teilfläche belebter bespielt werden. Die in der westlichen
Teilfläche ansässige Trinkerszene ist in den Entwürfe zu berücksichtigen und
die Möglichkeit einer wetterunabhängigen Aufenthaltsfläche zu prüfen.
In beiden Teilflächen ist eine mögliche spätere Errichtung der Torgebäude zu
berücksichtigen.
Des Weiteren ist eine gestalterische Verbindung zwischen den Grünkeilen
und dem Mehringplatz auszuführen.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 42
Der Grünbestand ist im Grundsatz zu erhalten. Eine Reduzierung des
Strauchbestands ist zu prüfen, um eine Freistellung der dahinterliegenden
Bauwerke des Mehringplatzes wieder zu ermöglichen.
Ideenteil – Hallesche-Tor-Brücke
Die Hallesche-Tor-Brücke, derzeit als großflächige Bushaltestelle genutzt, ist
auf eine vielfältigere Nutzung hin zu prüfen. Dies betrifft zum einen die Wege-
führung von Fuß- und Radverkehr und kann auch anderweitige Nutzungen mit
einschließen. Bei den Vorschlägen ist die Verbesserung der Aufenthaltsquali-
tät auf der Brücke besonders zu berücksichtigen.
Des Weiteren sind Vorschläge zu unterbreiten wie eine Verbesserung zur
Querung der Uferstraßen erfolgen kann, um die Nord-Süd-Verbindung für
Fußgänger und den Fahrradverkehr zu stärken. Dabei ist zu beachten, dass
die Uferstraßen weiterhin jeweils über 3 Fahrspuren (1 Bus- bzw. Fahrrad-
spur, 2 KFZ-Fahrspuren) verfügen müssen und dort deshalb keine Gehweg-
vorstreckungen oder dauerhaften Busstellplätze vorgesehen werden dürfen.
Die vorhandene Lichtsignalregelung muss im Grundsatz beibehalten werden.
Die Weiterführung der Verkehre über das Plangebiet nach Süden hinaus zum
Blücherplatz ist bei den Planungen zu berücksichtigen.
Zwei Bushaltestellen auf der Brücke müssen erhalten bleiben. Die weiteren
Busabstellflächen stehen jedoch zur Disposition. Die dafür benötigten Ersatz-
stellflächen sind im weiteren Verfahren außerhalb des Wettbewerbsgebietes
nachzuweisen. Ein Befahren der Brücke ist nur zwischen den Straßenborden
möglich. Die vorhandenen Gehwegkonstruktionen sind nicht für eine Befah-
rung geeignet, unter diesen sind Leitungen verlegt. Von einer Anpassung der
Brüstungshöhe soll abgesehen werden.
Eine Mitbenutzung der Fahrbahnfläche durch Radfahrer kann erfolgen, wenn
ein Vorbeifahren an den Bussen möglich ist. Der Fuß- und Radverkehr ist
getrennt zu führen.
3.4 Funktionale Ansätze
Angebot an Spielplätzen
Für den Umgriff des Wettbewerbs wird kein Bedarf an einem klassischen
Spielplatz gesehen. Es können jedoch einzelne Spielangebote in den Grünflä-
chen integriert werden. Ein möglicher Ersatz der Kleinspielflächen in den
Hochbeeten kann in den angrenzenden, außerhalb des Wettbewerbs befindli-
chen privaten Freiflächen nachgewiesen werden.
Verbesserung der Fußgängerverbindungen
Es soll eine Lösung entwickelt werden, die eine breite, bequeme und gestalte-
risch ansprechende Verbindung zwischen Mehringplatz und Blücherplatz
ermöglicht. Besondere Bedeutung kommt dabei der Querung der Uferstraßen
und der Halleschen-Tor-Brücke zu.
Zusätzlich sind mögliche weitere Wegeverbindungen auch in Ost-West-
Richtung zu prüfen und bei Bedarf in der Planung zu berücksichtigen.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 43
Verbesserung der Fahrradverbindungen
Es soll eine Lösung gefunden werden, wie der Nord-Süd-Fahrradverkehr
geführt werden kann. Die Fahrradführung soll von der südlichen Friedrichstra-
ße über die Hallesche-Tor-Brücke zum Blücherplatz erfolgen. Insbesondere
der Umgang mit dem Radverkehr auf dem Mehringplatz (innerer und äußerer
Ring) sowie der südlichen Friedrichstraße ist kritisch zu prüfen. Des Weiteren
ist die Anbindung der Friedrich-Stampfer-Straße und der Brandesstraße an
den äußeren Ring zu prüfen. Hierbei ist auf die in Teilen beengten Straßen-
räume und die Vereinbarkeit des Fahrradverkehrs mit Passanten zu beachten.
Die Führung des Fahrradverkehrs kann über den inneren Mehringplatz, den
äußeren Ring des Mehringplatzes aber auch über beide Flächen erfolgen.
Des Weiteren ist die Querungsmöglichkeit der Uferstraße und der Halleschen-
Tor-Brücke zu verbessern. Die Ausgestaltung der Fahrbahn, der Lichtsignal-
anlage sowie die anschließende Wegeführung sind darzustellen. Hierbei sollte
auch die Weiterführung über das Plangebiet hinaus zur Anbindung an den
Blücherplatz beachtet werden.
Innerhalb des Mehringplatzes (innere Platzfläche und äußerer Ring) und der
südlichen Friedrichstraße kann eine Mischverkehrsfläche für den Fuß- und
Radverkehr in ausreichender Breite ausgewiesen werden. Die Trennung der
unterschiedlichen Nutzungen könnte mit unterschiedlichen Materialein erfol-
gen. Bei einer Führung des Radverkehrs über den äußeren Ring sollte der
Verlauf mittig zwischen dem inneren und äußeren Gebäudering erfolgen.
Hierdurch können Konflikte zwischen den Gewerbetreibenden und den Haus-
eingängen auf der einen Seite und dem Radverkehr auf der anderen Seite
vermieden werden. Für die Überquerung der Kanaluferstraße und der Brücke
sollte auf ein Mischverkehr verzichtet werden. Es sollten stattdessen separate
Fahrradspuren oder -wege eingerichtet werden.
Insgesamt sollten bei der Gestaltung Sichtbehinderungen vermieden und die
derzeitigen Flächen stärker freigeräumt werden.
Die vorhandenen Fahrradstellplätze sind auf ihre Standorte hin zu prüfen.
Weitere zusätzliche Fahrradstellplätze sind in die Planung einzustellen.
Verbesserung der Orientierung
Die Orientierung im gesamten Plangebiet ist derzeit ungenügend. Von den
Teilnehmern wird erwartet eine der Umgebung angepasste Orientierung, ins-
besondere für Besucherinnen und Besucher des Platzes und der umliegenden
Einrichtungen, vorzuschlagen. Hierbei ist unter anderem die Hallesche-Tor-
Brücke, die Fläche zwischen der Uferstraße und der Ringbebauung sowie auf
der südlichen Friedrichstraße zu nennen.
Beleuchtungskonzept
Für das gesamte Plangebiet ist ein einheitliches und angemessenes Beleuch-
tungskonzept (Tag- und Nachtwirkung) zu realisieren. Hierbei ist auf die
denkmalgeschützte Gesamtanlage Rücksicht zu nehmen. Die bestehenden
Beleuchtungskörper entsprechen nicht den heutigen Ansprüchen und ökologi-
schen Vorgaben. Eine sensible Ergänzung der bestehenden Lampen und
technische Ertüchtigung des Bestandes oder eine Neukonzeption unter Be-
achtung des Denkmalschutzes ist anzustreben. Bei einem Versetzen der
Maste muss eine Neukonstruktion errichtet werden. Zu beachten ist, dass
eine Beleuchtung auf öffentliche und private Wegeflächen beschränkt bleibt.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 44
Es erfolgt keine Beleuchtung gewidmeter Grünflächen. Zusätzlich sind Vor-
schläge zu unterbreiten, wie die Offenheit und Transparenz der Luftgeschosse
durch ein Beleuchtungskonzept verbessert werden kann.
Erschließung
Die äußere Ringstraße sowie die südliche Friedrichstraße sind weiterhin für
die Anlieferung der angrenzenden Gewerbetreibenden, für die Post, Müllab-
fuhr und Feuerwehr freizuhalten. Es muss daher auf befahrbaren Belag für
Fahrzeuge der Bauklasse 4 geachtet werden. Die Zufahrten sollten weiterhin
über die Ecke Friedrichstraße/Franz-Klühs-Straße, die Friedrich-Stampfer-
Straße und die Brandesstraße möglich sein.
3.5 Weitere Planungsansätze
Zusätzlich zu den beschriebenen Planungsansätzen sind weitere Ideen, Leitli-
nien und Strategien in den Planungen zu berücksichtigen.
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Wettbewerb „Mehringplatz“
Im Vorfeld des Wettbewerbs wurden die Anwohnerinnen und Anwohner sowie
im Gebiet Arbeitende und Besucherinnen und Besucher in einem Beteili-
gungsverfahren zu Nutzungswünschen und Verbesserungsvorschlägen be-
fragt. Die Ergebnisse der Beteiligung sind in den Beiträgen zu berücksichti-
gen. Als wichtigste Anforderung an die Umgestaltung sehen die Befragten:
eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im gesamten Wettbewerbsgebiet
und damit der Grün- und Freiflächen sowie der Beleuchtung. Ferner wün-
schen sie sich eine bunte, freundliche und kreative Gestaltung. Des Weiteren
sollen die bisher ungenutzten Potientialräume wie die Luftgeschosse und
Durchgänge nutzbar und ihre Qualitäten erfahrbar gemacht werden. Von den
Umgestaltungsmaßnahmen erwarten sich die Befragten auch eine Stärkung
der Identifikation mit dem Gebiet und eine positive Außenwahrnehmung. Eine
weitere wichtige Forderung ist auch die Lösung des Konfliktes zwischen dem
Fuß- und Radverkehr.
Workshop-Verfahren „Mehring- und Blücherplatz“
Von den Teilnehmern wird eine Orientierung der Planungen an dem Entwurf
von OKRA zum Workshop-Verfahren „Mehring- und Blücherplatz“ erwartet.
Für das Plangebiet zeigt der Entwurf folgende Ziele auf. Hauptaugenmerk
liegt auf der „lebendigen“ Achse von der Friedrichstraße über die Brücke und
den Landwehrkanal bis zum Bücherplatz mit der Amerika-Gedenk-Bibliothek.
Der Entwurf sieht hierzu die Entfernung der Wohnbrücke am südlichen Rand
des Mehringplatzes vor und die Errichtung zweier Torhäuser.
Aus denkmalfachlicher Sicht ist jedoch eine Zerstörung oder Teilbeseitigung
der denkmalgeschützten Bausubstanz der Nachkriegszeit nicht genehmi-
gungsfähig.
Für diese Nord-Süd-Achse sieht der Entwurf eine Stärkung der Fuß- und
Radwegeverbindung vor. Auf der Hallesche-Tor-Brücke soll der Busverkehr
bestehen bleiben jedoch durch eine Konzentration der Bushaltestellen Raum
für anderweitige Nutzung geschaffen werden hin zu einem „Brückenplatz“.
Der Mehringplatz, als zentraler Ort in dem Quartier, soll mit einer repräsentati-
ven Grünfläche als ruhiger aber auch als Aufenthaltsort für Besucher ausge-
bildet werden. Für die „Grünkeile“ nördlich der Uferstraße wird eine Attraktivie-
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 45
rung vorgeschlagen, die sich mit dem Wasser des Landwehrkanals zu einem
„Wasserpark“ entwickelt.
Der Entwurf sieht für die südliche Friedrichstraße eine Erhöhung der Aufent-
haltsmöglichkeiten vor, um die Straße auch für Besucher attraktiv auszuge-
stalten.
Das Obergutachtergremium hat darüber hinaus folgende Empfehlungen aus-
gesprochen die in diesem Wettbewerb Berücksichtigung finden sollen. Zum
einen sollen wichtige Wegebeziehungen gestärkt werden und in ein Beleuch-
tungskonzept integriert werden. Zum anderen soll der Vegetationsbestand
zwischen dem Mehringplatz und der Uferstraße reduziert werden und die
Mehringplatzfläche und die Parkgestaltung gegenseitige Berücksichtigung
finden. Von weiteren Brunnen oder Wasserspielen sollte abgesehen werden.
Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“
Mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes wurde die städtebau-
liche und funktionale Aufwertung unter besonderer Berücksichtigung der histo-
rischen Bedeutung des Ortes als Ziel formuliert. Hierbei soll der vielfältigen
Bedeutung als Wohn-, Wirtschafts- und Kulturort Rechnung getragen werden.
Im Wettbewerbsverfahren sind die konkretisierten Sanierungsziele für die
Südliche Friedrichstadt, erlassen als Verordnung durch den Senat von Berlin
am 15.03.2011 und dargestellt im Rahmenplan vom 4.6.2013 mit seinen
textlichen Festlegungen und Erläuterungen und ergänzt durch die Stellung-
nahme der Gebietsvertretung vom 13.5.2013, einzubeziehen. Unter anderem
gibt das Sanierungsziel den Abriss der Wohnbrücke des Mehringplatzes vor.
Diese Zerstörung oder Teilbeseitigung der denkmalgeschützten Bausubstanz
der Nachkriegszeit ist jedoch aus denkmalfachlicher Sicht nicht genehmi-
gungsfähig. Eine planungsrechtliche Klärung des Widerspruchs zwischen dem
seit der IBA städtebaulich angestrebten Abriss des Brückenbauwerks und den
Erhaltungszielen des Denkmalschutzes durch die Abwägung dieser gegen-
sätzlichen öffentlichen Interessen in einem Bebauungsplanverfahren hat es
bisher noch nicht gegeben.
Vorbereitende Untersuchungen zum Sanierungsgebiet
Die im Gebiet durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen kamen zu dem
Ergebnis, dass die Südliche Friedrichstadt durch erhebliche städtebauliche
und funktionale Schwächen gekennzeichnet ist und das Gebiet seiner Lage
und Bedeutung in der Innenstadt nicht gerecht wird. Darüber hinaus bestehen
funktionale und gestalterische Mängel bei den Einrichtungen der sozialen
Infrastruktur und im öffentlichen Raum.
3.6 Nachhaltigkeit / Ökologische Zielsetzung
Nachhaltigkeit
Bei der Entwurfsbearbeitung sind die Planungsprinzipien der Nachhaltigkeit
anzuwenden, die eine ausgewogene Beachtung ökologischer, ökonomischer
und sozialer Aspekte erfordern. Folgende Ziele hinsichtlich der Nachhaltigkeit
sind zu berücksichtigen:
– Langfristige Nutzungsqualität
– Kosteneffizienz der Baumaßnahmen
– Minimierung des Wartungsaufwands
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 46
Ökologische Planungskriterien
Prinzipien des ökologischen Bauens sind in den „Ökologischen Kriterien für
Bauwettbewerbe“ beschrieben (Stand Juli 2007, siehe digitale Anlagen unter
4.1.5).
Für die Bauausführung sollen demnach nur Materialien und Bauteile zur An-
wendung kommen, die hinsichtlich ihrer Gewinnung, Transport, Verarbeitung,
Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit
sowie eine hohe Lebensdauer aufweisen.
3.7 Gender Mainstreaming
Als allgemeine Anforderungen an eine gendergerechte Planung sind die
Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und eine angemessene
Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensbedingungen und Zwänge,
unter denen die Geschlechter leben, anzusehen. Es ist insbesondere sicher-
zustellen, dass
1. Orte für alle Geschlechter in ihrer Unterschiedlichkeit bezüglich Alter,
Herkunft, soziale und gesundheitliche Situation (Diversity) geschaffen
werden,
2. Raumrepräsentationen sowie durch die Gestaltung transportierte Werte
und Normen aller Geschlechter in ihrer Unterschiedlichkeit einbezogen
werden. 2
3. Sicherheit vor Gewalt und Unfällen gewährt ist.
Die Umsetzung dieser Anforderungen in der Freiraumplanung bedeutet Plan-
inhalte zu gestalten, die eine Aneignung des Freiraums für Frauen und Män-
ner bzw. Mädchen und Jungen gleichermaßen sicherstellen insbesondere
durch:
4. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumaneignung der Ge-
schlechter und der spezifischen Nutzungsansprüche unterschiedlicher
Nutzergruppen hinsichtlich der Aufenthaltsqualität.
5. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche an den Freiraum
hinsichtlich generations-und geschlechtergerechter Nutzungsangebote
und -qualitäten (u.a. Ruhe und Erholung, sportliche Aktivitäten, Kinder-
spieleinrichtungen, Treffpunkte / Kommunikationsorte, Garten-/ Land-
schaftserlebnis, Querung und Durchwegung).
6. Die Abstufung und Differenzierung der Räume hinsichtlich der Wahlmög-
lichkeiten der Wege zu Tages-und Nachtzeiten und zwischen unterschied-
lichen Bewegungsintensitäten, Geschwindigkeiten.
7. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Sicherheits-und Schutzbe-
dürfnisse vor physischer und psychischer Gewalt und vor der Gefahr von
Unfällen (Unterstützung der Raumaneignung von Frauen und damit ihrer
Kontrolle über den Raum, Herstellung von Sichtverbindungen zu Orientie-
rungspunkten und belebten Orten, Herstellung von belebten Verkehrswe-
2 Darstellung nach Färber, C. Spitzner, M. Geppert, J. Römer: Umsetzung von Gender
Mainstreaming in der Städtebaupolitik des Bundes. Auszüge aus der Expertise im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung erstellt im November 2001, Internetfassung der Expertise im Auftrag des BBR: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/WP/1998_2006/2002_Heft4_DL.pdf
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 47
gen und erforderlichenfalls Fluchtwegen, Gestaltung gut einsehbarer Be-3
reiche, ausreichende Beleuchtung).
3.8 Sicherheit im öffentlichen Raum
Sicherheit vor Kriminalität (objektive Sicherheit) wie auch individuelles Sicher-
heitsempfinden (subjektive Sicherheit) im öffentlichen Raum werden durch
Faktoren wie Übersichtlichkeit, Attraktivität und Gepflegtheit des Raums be-
einflusst und stehen in einem engen Zusammenhang mit der Möglichkeit,
soziale Kontrolle auszuüben.
Übersichtlichkeit
Es ist von einer Nutzung des Platzes durch Anwohner, Personen, die in der
Nähe arbeiten, sowie Touristen auszugehen. Insbesondere an touristischen
Orten entwickelt sich häufig eine vermehrte Straßenkriminalität, die von un-
übersichtlichen Situationen profitiert. Um Tatgelegenheiten zu vermeiden,
sollten Sichtachsen und gute Einsehbarkeit der einzelnen Bereiche sowie
leichte Orientierung gewährleistet werden.
Attraktivität und soziale Kontrolle
Soziale Kontrolle wird am besten durch eine für unterschiedliche Nutzergrup-
pen funktionale und attraktive Gestaltung erreicht, die dazu beiträgt, dass der
Platz als Ort der Erholung gut angenommen wird und zu allen Tageszeiten
belebt ist. Hierbei sind auch Aspekte der Verkehrssicherheit und Barrierefrei-
heit zu berücksichtigen.
Gepflegtheit
Graffiti, verstreutes Papier, chaotisch abgestellte Fahrräder und dergleichen
deuten einen Mangel an sozialer Kontrolle an und führen bei Einzelnen oder
Gruppen zu erhöhter Nachlässigkeit und Bereitschaft zur Sachbeschädigung.
Deshalb ist bei der Planung auch auf vandalismusresistente Materialien für
Möblierung und Beleuchtung sowie ausreichende Ordnungssysteme (sichere
Fahrradabstellplätze, Abfallbehälter etc.) zu achten.
3.9 Barrierefreies Planen
Barrierefreies Bauen ist als selbstverständliche Qualitätsanforderung gemäß
den Grundsätzen des Handbuches „Barrierefreies Planen und Bauen in Ber-
lin“ und des Handbuches „Design for all – Öffentlicher Freiraum Berlin“
(www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/de/handbuch) im
Wettbewerb umzusetzen.
Die unterschiedlichen Nutzeranforderungen sollen hinsichtlich motorischer,
sensorischer oder kognitiver Art Berücksichtigung finden.
Die barrierefreie Nutzung der in dem Wettbewerbsbereich vorhandenen und
zu errichtenden Wege und Rampen ist sicher zu stellen. Bei Bodenbelägen ist
auf erschütterungsarme Materialien zu achten. Richtungsänderungen und
seitliche Kanten sollten kontrastreich und taktil ausgebildet werden. Als Pla-
nungsgrundlage dient die DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen.
3 Zusammenfassung unter Verwendung von: Beirat für frauenspezifische Belange bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 48
3.10 Baukosten / Wirtschaftlichkeit
Nach der Landeshaushaltsordnung ist der Bauherr verpflichtet, seine Mittel
sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Die Wirtschaftlichkeit des Entwur-
fes ist daher ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Wettbe-
werbsarbeiten. Dies bezieht sich auf:
– Wartungsfreundlichkeit und Reduzierung des Wartungsaufwands
– Alterungsfähigkeit des Materials
– Einhaltung des Kostenrahmens
Es wird vorausgesetzt, dass bei der Planung umweltfreundliche Baustoffe
verwendet und technische Systeme auf ein Minimum reduziert werden (die
Verwendungsverbote und -beschränkungen der Senatsverwaltung für Stadt-
entwicklung und Umwelt sind zu beachten, siehe Anhang).
Um die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge zu gewährleisten, ist dabei
– neben der Darstellung des Entwurfsansatzes in Textform – eine Beschrei-
bung der Konstruktion und Materialien (Baubeschreibung in Anlehnung an
DIN 276, Kostengruppe 500, siehe unter Punkt 1.11 / Geforderte Leistungen)
gefordert.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit sind nicht nur die Herstellungskosten, son-
dern auch die künftigen Betriebs-, Wartungs- und Unterhaltungskosten zu
berücksichtigen.
Als Gesamtkosten (KG 500 und 700) für die Maßnahme ist eine Summe von
4.860.000,– Euro inkl. Nebenkosten, MwSt. und UV vorgegeben. Der Kosten-
rahmen für die Realisierungsteil beträgt 3,15 Mio. Euro brutto. Für den Ideen-
teil sind 1,71 Mio. Euro brutto vorgesehen.
Aufstellung der Gesamtkosten
KG 500 Außenanlagen 4.110.000,– Euro
KG 700 Baunebenkosten 750.000,– Euro
Gesamtkosten 4.860.000,– Euro
3.11 Baurechtliche Vorschriften und Richtlinien
Der Planung sind insbesondere zugrunde zu legen:
– DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen
– DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen
– Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt
– Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes
über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege)
– Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)
– Stadtbild Berlin – Lichtkonzept
– Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin
(Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln)
– Anforderungsprofil des Fachbereiches Grün
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 49
3.12 Beurteilungskriterien des Preisgerichts
Realisierungsteil
landschaftsarchitektonische Gestaltung
– Einbindung in das städtebauliche Umfeld
– Grün-, Freiflächen- und Wegekonzept
– Gestalterische Ausarbeitung
– Korrespondenz von Material und Konstruktion
– Beleuchtungskonzept
– Ausstattungsdetails
Funktionen
– Vielseitige Benutzbarkeit (Anwohner, Besucher, Transit)
– Behindertengerechtigkeit
Realisierbarkeit
– Einhaltung des Kostenrahmens
– Genehmigungsfähigkeit
– Berücksichtigung denkmalfachlicher Belange
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 4 Anhang 50
Teil 4. Anhang 4.1 Digitale Anlagen (CD-ROM)
Ordner 1 Auslobung
Vorliegende Auslobung als .pdf-Datei mit farbigen Abbildungen in 300dpi Auflösung
Auslobung_Mehringplatz.pdf
Ordner 2 Arbeitspläne
Lageplan auf Grundlage aktueller Vermessung (2014-2015)
CAD- Dateien (maßstabsunabhängig)
PU_Mehringplatz_2000.dwg (vAutoCAD 2000)
PU_Mehringplatz_2000.dxf (vAutoCAD 2000)
PU_Mehringplatz_2013.dwg (vAutoCAD 2013)
PU_Mehringplatz_2013.dxf (vAutoCAD 2013)
Lageplan auf Grundlage ALK
ALK_Mehringplatz_2000.dwg (vAutoCAD 2000)
ALK_Mehringplatz_2000.dxf (vAutoCAD 2000)
ALK_Mehringplatz_2013.dwg (vAutoCAD 2013)
ALK_Mehringplatz_2013.dxf (vAutoCAD 2013)
2D-Innenstadtplan (maßstabsunabhängig)
2D_Mehringplatz.dwg
2D_Mehringplatz.dxf
3D-Innenstadtmodell (maßstabsunabhängig)
3D_Mehringplatz_Autocad2000_DWG.zip (vAutoCAD 2000)
3D_Mehringplatz_Autocad2000_DXF.zip (vAutoCAD 2000)
3D_Mehringplatz_Autocad2010_DWG.zip (vAutoCAD 2010)
3D_Mehringplatz_Autocad2010_DXF.zip (vAutoCAD 2010)
Ordner 3 Informationspläne
Luftbild, Stand 2014
Luftbild_2014.jpg (o. M.)
Ordner 4 Weitere Planungsunterlagen 01_Dokumentation_Beteiligung
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Wettbewerb „Mehringplatz“
Dokumentation_Beteiligung.pdf
02_Workshop_Mehring_und_Bluecherplatz
Ergebnisse des Workshop-Verfahrens Mehring- und Blücherplatz
01_OKRA_Praesentationsplaene.pdf
02_OKRA_Erlaeuterung.pdf
03_Protokoll_Abschlussveranstaltung.pdf
03_Sanierungsgebiet
01_Sanierungsgebiet_Rechtsverordnung.pdf
02_Sanierungsgebiet_BVV-Vorlage_m_Anlagen.pdf
04_Vorbereitende_Untersuchung
Vorbereitende Untersuchung Mehringplatz / Blücherplatz, Schlussbericht und Anlage-
band, Planergemeinschaft
01_VU_Schlussbericht.pdf
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 4 Anhang 51
02_VU_Anlagenband.pdf
05_Sozialstudie
Sozialstudie_Suedliche_Friedrichstadt.pdf
06_Suedliche_Friedrichstadt
Südliche Friedrichstadt – Strategien für den Kreuzberger Teil der historischen Mitte von
Berlin – Arbeitsbericht, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Suedliche_Friedrichstadt.pdf
07_Zukunftswerkstatt_Mehringplatz_2011
01_Zukunftswerkstatt_Mehringplatz_2011_Ergebnistelegramm
02_Zukunftswerkstatt_Mehringplatz_2011_Dokumentation
08_Denkmalschutz
01_Denkmalkarte.pdf
02_Denkmal_Mehringplatz.pdf
03_Stellungnahme_LDA.pdf
04_Denkmal_U-Bahnhof_Hallesches_Tor.pdf
05_Denkmal_Stammlinie_U-Bahn.pdf
09_Strategische_Laermkarten
01_Strategische_Laermkarte_2012_Tag.pdf
02_Strategische_Laermkarte_2012_Nacht.pdf
10_Verkehr
01_Verkehrsmengen_2009.pdf
02_Uebergeordnetes_Strassennetz.pdf
03_Radverkehrsanlagen.pdf
04_Uebergeordnetes_Fahrradreoutennetz.pdf
05_Stadtentwicklungsplan_Verkehr_Berlin.pdf
06_BVG_Standortplan_Hallesches_Tor.pdf
07_BVG_Mehringplatz_Bestandszeichnungen
08_BVG_Lageplaene_Aufzug
Ordner 5 Formblätter
Verfassererklärung
01_Verfassererklaerung_Mehringplatz.pdf
Nutzungsvereinbarung zur Bereitstellung von digitalen Daten
02_Nutzungsvereinbarung_Mehringplatz.pdf
Ordner 6 Vorschriften, Richtlinien
Anforderungen für die Bauvorbereitung, Planung und Durchführung von Landschaftsbau-
maßnahmen in öffentlichen Anlagen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg (Stand Dezem-
ber 2014)
Anforderungsprofil_Gruen.pdf
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) vom 13. März 2008
AV_Geh_und_Radwege.pdf
Handbuch Design for all – öffentlicher Freiraum Berlin, Stand Februar 2011
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 4 Anhang 52
Handbuch_Design_for_all.pdf
Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Stand September 2014
Leitfaden_Nachhaltiges_Bauen.pdf
Leitfaden_nachhaltiges_Bauen_Anlagen.pdf
Beleuchtung
01_Planung_und_Bau_von_Strassenbeleuchtungsanlagen.pdf
02_TA3101B_Leuchten_fuer_Strassen_Wege_und_Plaetze.pdf
03_TA3102B_Masten_fuer_Leuchten.pdf
Ordner 7 Bilddokumentation
Bilddokumentation
Bilddokumentation_2015
Wettbewerb Mehringplatz / Teil 4 Anhang 53
4.2 Quellenangaben
Literatur
Berning/Braum/Giesecke/Lütke Daldrup/Schulz:
Berliner Wohnquartiere, Berlin 1994
Rentschler/Schirmer:
Berlin und seine Bauten, Teil IV: Wohnungsbau Band B:
Die Wohngebäude – Mehrfamilienhäuser, Berlin 1974
Bodenschatz/Düwel/Gutschow/Stimmann:
Berlin und seine Bauten, Teil I: Städtebau, Berlin 1974
Pirch/Freitag:
Topografischer Atlas Berlin, Berlin 1995
Pitz/Hofmann/Tomisch:
Berlin- W I. Von der preußischen Residenz zur geteilten Metropole. Geschichte und Schicksal
einer Stadtmitte, Berlin 1985
Pitz/Hofmann/Tomisch:
Berlin- W II. Vom Kreuzberg- Denkmal zu den Zelten. Geschichte und Schicksal einer Stadtmit-
te, Berlin 1985
Kohlmeyer/Zwoch (Herausgeber):
Idee, Prozess, Ergebnis. Die Reparatur und Rekonstruktion der Stadt. Internationale Bauaus-
stellung Berlin 1987, Berlin 1987
Haila Ochs: Werner Düttmann, verliebt ins Bauen. Architekt für Berlin, 1921–1983. Birkhäuser,
Basel u. a. 1990.
Peter Pfankuch (Hrsg.): Hans Scharoun. Bauten. Entwürfe. Texte. Schriftenreihe der Akademie der Künste Bd. 10. Neuausgabe Berlin 1993. Thomas Köhler, Ursula Müller (Hrsg.): Radikal Modern. Planen und Bauen im Berlin der 1960er-Jahre. Ausstellungskatalog Berlinische Galerie. Berlin 2015.
Internet
FIS-Broker (GIS) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin
www.stadtentwicklung.berlin.de
Abbildungsnachweis
Abb. Umschlag: BSM mbH, auf Grundlage Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
Berlin; Abb. 1: BSM mbH, auf Grundlage Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
Berlin; Abb. 2: Landesarchiv Berlin; Abb. 3: Wikipedia, gemeinfrei; Abb. 4: Situationsplan von
der Haupt- und Residenzstadt Berlin und Umgebung, W. Liebenow 1888/ Situationsplan von
Berlin, von Sieneck 1898; Abb. 5: Ausstellung Mehringplatz von Bonger Voges; Abb. 6: Work-
shop-Verfahren „Mehring- und Blücherplatz“, OKRA; Abb. 7: BSM mbH; Abb. 8: Geoportal Ber-
lin / Denkmalkarte; Abb. 9: BSM mbH, auf Grundlage Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von
Berlin; Abb. 10: Umweltatlas Berlin / Verkehrsmengen 2009; Abb. 11: Geoportal Berlin / Rad-
verkehrsanlagen; Abb. 12: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt; Abb. 13: Um-
weltatlas Berlin / Strat. Lärmkarte Gesamtlärmindex L_DEN (Tag-Abend-Nacht) Raster 2012
(UA) und Umweltatlas Berlin / Strat. Lärmkarte Gesamtlärmindex L_N (Nacht) Raster 2012
(UA); Abb. 14: BSM mbH, auf Grundlage Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin