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FNP-Berichtigung 1:25.000 „St. Georgen Parochial Friedhof II“ Landsberger Allee 48 (Friedrichshain-Kreuzberg) Lfd. Nr. 02/17 SenStadtWohn I B 2 (Tel.: 9025 - 1271) Erläuterung Für den gekennzeichneten Bereich wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan 2-45 VE aufgestellt. Ziel dieses B-Plans ist die planungs- rechtliche Vorbereitung eines Wohnungsbau- standortes auf einer ehem. Friedhofsfläche und damit eine städtebaulich verträgliche Weiterent- wicklung der angrenzenden Nutzungsstrukturen. Auf Grundlage des Friedhofsentwicklungspla- nes wurde die Fläche 2012 von ihrer Friedhofs- nutzung entwidmet, sie ist nicht pietätsbefangen. Bezirk und evangelischer Friedhofsverband ha- ben als Grundlage für das Bebauungsplanver- fahren ein Nutzungskonzept entwickelt, die Um- setzung soll als Baugruppenprojekt erfolgen. Die geplante Nutzung weicht von den bisherigen Darstellungen des FNP ab. Die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ste- hen der geordneten städtebaulichen Entwick- lung des Teilraumes nicht entgegen. Aufgrund ihrer zentralen innerstädtischen Lage, der guten Einbindung des Gebietes in die Verkehrs- und Infrastruktur sowie der anhaltend großen Woh- nungsnachfrage ist der Standort aus gesamt- städtischer Sicht für Wohnungsbau geeignet. Großräumige Freiraumbezüge bleiben erhalten. Bei der beabsichtigten Planung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die Aufstellung dieses B-Planes erfolgt deshalb nach § 13a BauGB. Die Voraussetzungen für die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung liegen vor. Im Rahmen des Be- bauungsplanverfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden erfolgt. Nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes wird die Fläche im FNP als ge- mischte Baufläche M2 statt Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Entspre- chend der generalisierten Darstellungssystema- tik des FNP wird sie mit der angrenzenden ge- mischten Baufläche M2 zusammengefasst. FNP Berlin (Stand: September 2017) 1:50.000 Topographische Karte 1:50.000 Lage Teilbereich Anpassung im Wege der Berichtigung (§ 13a Abs. 2 BauGB) Senatsbeschluss ........................11.07.17 Bekanntmachung im Amtsblatt .............17.11.17 Flächennutzungsplan - Berichtigung Diese Berichtigung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächennutzungs- plans in die Planzeichnung übernommen.

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FNP-Berichtigung 1:25.000

„St. Georgen Parochial Friedhof II“ Landsberger Allee 48

(Friedrichshain-Kreuzberg)Lfd. Nr. 02/17

SenStadtWohn I B 2 (Tel.: 9025 - 1271)

ErläuterungFür den gekennzeichneten Bereich wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan 2-45 VE aufgestellt. Ziel dieses B-Plans ist die planungs-rechtliche Vorbereitung eines Wohnungsbau-standortes auf einer ehem. Friedhofsfläche und damit eine städtebaulich verträgliche Weiterent-wicklung der angrenzenden Nutzungsstrukturen. Auf Grundlage des Friedhofsentwicklungspla-nes wurde die Fläche 2012 von ihrer Friedhofs-nutzung entwidmet, sie ist nicht pietätsbefangen. Bezirk und evangelischer Friedhofsverband ha-ben als Grundlage für das Bebauungsplanver-fahren ein Nutzungskonzept entwickelt, die Um-setzung soll als Baugruppenprojekt erfolgen.

Die geplante Nutzung weicht von den bisherigen Darstellungen des FNP ab. Die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ste-hen der geordneten städtebaulichen Entwick-lung des Teilraumes nicht entgegen. Aufgrund ihrer zentralen innerstädtischen Lage, der guten Einbindung des Gebietes in die Verkehrs- und Infrastruktur sowie der anhaltend großen Woh-nungsnachfrage ist der Standort aus gesamt-städtischer Sicht für Wohnungsbau geeignet. Großräumige Freiraumbezüge bleiben erhalten.

Bei der beabsichtigten Planung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die Aufstellung dieses B-Planes erfolgt deshalb nach § 13a BauGB. Die Voraussetzungen für die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung liegen vor. Im Rahmen des Be-bauungsplanverfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden erfolgt.

Nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes wird die Fläche im FNP als ge-mischte Baufläche M2 statt Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Entspre-chend der generalisierten Darstellungssystema-tik des FNP wird sie mit der angrenzenden ge-mischten Baufläche M2 zusammengefasst.

FNP Berlin (Stand: September 2017) 1:50.000Topographische Karte 1:50.000Lage Teilbereich

Anpassung im Wege der Berichtigung

(§ 13a Abs. 2 BauGB)

Senatsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11.07.17

Bekanntmachung im Amtsblatt . . . . . . . . . . . . .17.11.17

Flächennutzungsplan - Berichtigung

Diese Berichtigung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächennutzungs-plans in die Planzeichnung übernommen.