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Gemeinsamer Bildungsauftrag Arbeitswelt im Wandel Betrieb: Arbeiten und Lernen Berufsschule: Lernen und Arbeiten Weiterbildung: Arbeiten/ lebenslanges Lernen Bildungs- und Beschäf- tigungs- fähigkeit Fach- wissen und Hand- lungs- kompetenz Grundelemente des dualen Systems Schaubildsammlung Berufsausbildung sichtbar gemacht BMBF PUBLIK

Berufsausbildung sichtbar gemacht · Hochschulen Berufliche Schulen Gesamt- schule Gymnasium Te r tiärbereich Duales System (Betrieb und Berufsschule) Sonder- schule Hauptschule

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Gemeinsamer Bildungsauftrag

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Impressum

Herausgeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat Öffentlichkeitsarbeit53170 Bonn

Bestellungen:

Schriftlich an den HerausgeberPostfach 30 02 3553182 Bonn

oder telefonisch unter derRufnummer 01805-BMBF02bzw. 01805-262302Fax: 01805-BMBF03bzw. 01805-2623030,12 Euro/Min.

E-Mail: [email protected]: http://www.bmbf.de

Gestaltung & Realisation:

Pro Print Atelier, Erpel am Rheinwww.pro-print-atelier.de

4. Auflage, Bonn 2003

Gedruckt auf Recyclingpapier

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1 Bildungssystem in Deutschland

2 Bildungsstufen in Deutschland nach ISCED

3 Bildungsdemographie

4 Grundelemente des dualen Systems

5 Schulische Vorbildung der Auszubildenden

6 Ausbildungsgründe der Betriebe

7 Ausbildungsbeteiligung nach Betriebsgröße

8 Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden

9 Auszubildende nach Ausbildungsbereichen

10 Die zehn am stärksten besetzten Ausbildungsberufe – junge Männer

11 Die zehn am stärksten besetzten Ausbildungsberufe – junge Frauen

12 Die zehn am stärksten besetzten Ausbildungsberufe – Ausländische Auszubildende

13 Hohe und niedrige Ausbildungsvergütungen

14 Unterrichtsinhalte der Berufsschule

15 Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge

16 Prüfungserfolg der Auszubildenden

17 Kosten und Nutzen der betrieblichen Berufsausbildung

18 Aufwendungen für das duale System nach Finanzierungsträgern 2000/2001

19 Zuständigkeiten im dualen System

20 Aufgaben des BMBF in der Berufsbildung

21 Rechtsgrundlagen für die Berufsbildung

22 Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen

23 Berufsbildungsgesetz

24 Hauptausschuss des BIBB

25 Aufgaben der zuständigen Stellen (Kammern)

26 Europäischer Bildungsraum

27 Berufliche Benachteiligtenförderung

28 Ausbildungsberufe im Wandel

29 Duale Ausbildung – attraktiv

Inhaltsverzeichnis

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Erläuterungen zu den Schaubildern

Adressaten der Sammlung sind Fach- und Führungskräfte der Berufsbildung aus demAusland, die das deutsche Berufsbildungssystem in Vorträgen oder ähnlichen Präsen-tationen kennen lernen möchten. Häufig von ausländischen Fachleuten gestellte Fragenzur Berufsausbildung in Deutschland können so beantwortet werden.

Die CD-ROM-Fassung der Sammlung, die auch als englisch-sprachige Fassung verfügbarist, wird als pdf-Datei herausgegeben und ist verwendbar mit Acrobat Reader unterWindows und Macintosh Betriebssystemen.

Die farbigen Schaubilder können von der CD-ROM• entweder auf Transparentfolie ausgedruckt und mit einem Overheadprojektor

projiziert werden

• oder direkt mit einem Beamer (Daten-/Video-Projektor) projiziert werden.

Die Qualität der Overheadfolien kann je nach angewandter Druckauflösung stark variieren.

Das duale System als wesentlicher und weitgehend einheitlicher Bestandteil des deut-schen Berufsbildungssystems steht im Mittelpunkt dieser Sammlung. Dagegen werdendie vollzeitschulische Berufsausbildung und die berufliche Weiterbildung nur am Randedargestellt.

Es wurde eine möglichst anschauliche und allgemein verständliche Darstellung der wich-tigsten Aspekte des jeweiligen Themas angestrebt. Auf Grund dieser Begrenzung wurdejedem Schaubild ein ergänzender Kommentar beigefügt, damit die Schaubilder nicht mitzuviel Informationen befrachtet sind.

Die statistischen Angaben entsprechen soweit wie möglich dem Stand des Berufs-bildungsberichtes 2002. Weiterhin wurden die »Grund- und Strukturdaten« 2000/2001des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und »Das Bildungswesen in derBundesrepublik Deutschland« 2000 der Kultusministerkonferenz (KMK) verwendet.Aktuellere statistische Daten können den jährlich neu erscheinenden Berufsbildungs-berichten entnommen werden. Für das Verständnis des Gesamtsystems der beruflichenBildung in Deutschland sind die jeweils aktuellsten Daten jedoch nicht unbedingt erfor-derlich.

Unabhängig von der einheitlichen farbigen Umrandung wurden den einzelnen Teil-bereichen eines Schaubildes, insbesondere des Berufsbildungssystems die Farben sozugeordnet, wie sie in den Erläuterungen dargestellt sind.

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Bildungssystem in Deutschland

Das Schaubild zeigt eine sehr vereinfachte Darstellung der Grundstruktur des Bildungs-systems in der Bundesrepublik Deutschland nach Bildungsbereichen/Schulformen.

Die Zuordnung des Lebensalters zu den Bildungsbereichen gilt für den jeweils frühestmöglichen Eintritt. Die Breite der Blöcke ist nicht proportional zu den Schülerzahlen.

Die individuellen Bildungswege innerhalb dieser Grundstruktur sind vielfältig. DieVollzeit-Schulpflicht beginnt im Alter von sechs Jahren und dauert neun Jahre (in fünfLändern zehn Jahre). Danach besteht für Jugendliche, die nicht mehr in einer Vollzeit-Schule sind, drei Jahre lang die Pflicht zum Besuch einer Teilzeit- (Berufs-) Schule.Vereinfacht gilt: Schulpflicht besteht in Deutschland für 6- bis 18-Jährige und für Auszu-bildende im dualen System (auch wenn sie älter als 18 Jahre sind).

Nach der gemeinsamen vierjährigen Grundschule verzweigen sich die Bildungswege im»gegliederten Schulsystem« aus Hauptschule, Realschule, Gymnasium und in fast allenLändern auch Gesamtschulen. Im dualen System treffen die unterschiedlichen Wege oftwieder aufeinander: Dort lernen Absolventen aus Sonderschulen, Hauptschulen,Realschulen, Gesamtschulen, beruflichen Schulen und Gymnasien.

Das duale System ist der weitaus größte Bildungsbereich in der Sekundarstufe II: ZweiDrittel eines Altersjahrgangs erlernen einen anerkannten Ausbildungsberuf. Der größteTeil der Absolventen der Ausbildung im dualen System nimmt danach eine Arbeit alsFachkraft auf – viele nutzen später die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung.Absolventen können aber auch unter bestimmten Voraussetzungen in einem Vollzeit-schuljahr die Fachhochschulreife erwerben und dann studieren. Zunehmend werden aucherfolgreiche Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung zum Studium an Hochschulenzugelassen.

Unter den beruflichen (Vollzeit-) Schulen haben die Berufsfachschulen die höchstenSchülerzahlen. Diese Schulen bereiten auf eine Berufstätigkeit oder eine Berufsaus-bildung – dann meist im dualen System – vor. Unter bestimmten Voraussetzungen wirdder Besuch der Berufsfachschule als erstes Jahr der Ausbildung im dualen System ange-rechnet. In einigen Bildungsgängen der Berufsfachschulen kann man die (Fach-)Hochschulberechtigung erwerben. Die Bildungsgänge dauern je nach beruflicherFachrichtung und Zielsetzung ein bis drei Jahre. Etwa jeder 6. Berufsfachschüler lernt dorteinen anerkannten Ausbildungsberuf des dualen Systems. Durch Bundes-Rechts-verordnungen können in diesen Fällen die schulischen Abschlussprüfungen denPrüfungen im dualen System gleichgestellt werden.

Große Schülerzahlen haben auch die Schulen des Gesundheitswesens, in denen z. B.Krankenpflegepersonal ausgebildet wird.

Fachoberschulen und Berufsoberschulen bauen in der Regel auf einer Berufsausbildungim dualen System auf, vertiefen berufliche Kenntnisse und vermitteln eine Hochschulreife.

Insgesamt gibt es vielfältige Übergänge zwischen schulischer und dualer Berufsaus-bildung sowie aus der Berufsausbildung in die Hochschulen. Rund 20 % der Studien-anfänger und Studienanfängerinnen haben vorher eine Ausbildung im dualen Systemabsolviert.

*Die Jahrgangstufen 5 und 6 bilden unabhängig von ihrer organisatorischen Zuordnung eine Phase besondererFörderung, Beobachtung und Orientierung. In einigen Ländern ist die Orientierungs- oder Förderstufe als eigenständigeSchulart eingerichtet.

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Bildungsstufen in Deutschland nach ISCED

Die Bildungsstufen nach ISCED (International Standard Classification of Education) geltenals Standards der UNESCO für internationale Vergleiche der länderspezifischen Bildungs-systeme. Sie werden auch von der OECD genutzt.

Links im Schaubild sind die Ausbildungsstufen nach ISCED angegeben. Rechts ist ihreAnwendung auf das deutsche Bildungssystem in Beispielen dargestellt.

Das Schaubild dient einer ersten vergleichenden Orientierung. Es zeigt aber auch, dasssich das deutsche Bildungssystem in der ISCED-Systematik nur in sehr grober Annäherungabbilden lässt. Das gilt besonders für den in Deutschland bedeutenden Bereich der(außerschulischen) beruflichen Weiterbildung, aber z. B. auch für die Zuordnung derSchulen des Gesundheitswesens oder der Fachoberschule zu den ISCED-Stufen.

Diese Zuordnungs-Schwierigkeiten sind auch bei internationalen statistischen Ver-gleichen zu berücksichtigen.

Das deutsche Bildungssystem ist einerseits von »Berechtigungen« geprägt: Die vorherbesuchte Bildungsinstitution entscheidet in der Regel darüber, welche nachfolgendenBildungsgänge einer höheren Stufe man besuchen kann. Das macht scheinbar eineZuordnung einfach. Andererseits gibt es viele Möglichkeiten, durch zwischen geschalteteoder kombinierte Bildungsgänge diese Vorentscheidung zu korrigieren. Das duale Systemkennt überhaupt keine rechtlichen Zugangsvoraussetzungen.

Die Vielfalt dieser Möglichkeiten – auch des Erwerbs von Qualifikationen auf Hochschul-niveau in der außerschulischen beruflichen Weiterbildung – lässt sich in der ISCED-Syste-matik nicht voll erfassen.

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Bildungsdemographie

Das Schaubild zeigt den Besuch der Sekundarstufe II und des Tertiären Bereichs nachLebensalter und Bildungsgängen. Vereinfacht wird dabei unterschieden zwischen dualemSystem, beruflichen Vollzeitschulen und »anderen«: Das sind insbesondere die Oberstufeder Gymnasien und die Hochschulen. Die Fachschulen (berufliche Weiterbildung) sind denberuflichen Vollzeitschulen zugerechnet.

Von den 15-Jährigen sind nur wenige bereits in der Sekundarstufe II, da sie sich zum über-wiegenden Teil noch in den Klassen der Sekundarstufe I befinden, die hier nicht abgebil-det wird. Über 80 % der 17- und 18-jährigen jungen Frauen und Männer besuchen dieSekundarstufe II.

Bei den 19- bis 21-Jährigen liegt die Bildungsbeteiligung der jungen Frauen deutlichhöher als die der jungen Männer, von denen viele in diesem Alter Wehr- oder Zivildienstleisten. Bei den älteren Jahrgängen liegt entsprechend die Bildungsbeteiligung derMänner höher als die der Frauen.

Das Schaubild veranschaulicht das Gewicht der beruflichen Bildung in der SekundarstufeII und des dualen Systems innerhalb der beruflichen Bildung in Deutschland.

Es weist aus, dass mehr junge Frauen berufliche Vollzeitschulen besuchen als jungeMänner und mehr junge Männer im dualen System ausgebildet werden als junge Frauen:Der Schwerpunkt des dualen Systems liegt immer noch im gewerblich-technischenBereich, während in den beruflichen Vollzeitschulen der Dienstleistungsbereich über-wiegt.

Mehr als 70 % der Auszubildenden im dualen System sind 18 Jahre und älter. Das liegt ander Vielfalt der vorangegangenen Bildungswege: Junge Menschen beginnen nachAbsolvieren der gymnasialen Oberstufe oder dem Besuch einer beruflichen Vollzeitschuledie Ausbildung naturgemäß später als nach dem Ende der Hauptschule oder der Real-schule. Den höchsten Anteil am Altersjahrgang haben die 18-jährigen Auszubildenden:Die frühen Beginner sind vielfach noch in Ausbildung, manche späteren Beginner habendie Ausbildung gerade erst aufgenommen.

Der bei den älteren Jahrgängen teilweise wieder wachsende Anteil der beruflichenVollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen bildet überwiegend den Besuch von Fachschulen(berufliche Weiterbildung) ab.

Die Teilnahme an der außerschulischen beruflichen Weiterbildung wird in der Bildungs-statistik nach Alter nicht erfasst und kann daher im Schaubild nicht ausgewiesen werden.

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Grundelemente des dualen Systems

Das duale System hat keine formalen Eingangsvoraussetzungen: Unabhängig vom Schul-abschluss können rechtlich alle Schulabgänger jeden anerkannten Ausbildungsberuf ler-nen. Tatsächlich sind jedoch Zugangschancen und tatsächliche Berufszugänge nach Vor-qualifikation unterschiedlich.

Die Kombination von Lernen und Arbeiten ist Grundlage für die Vermittlung beruflicherKompetenzen im dualen System. Theorie und Praxis, strukturiertes Wissen und Hand-lungskompetenz sollen im Zusammenhang vermittelt werden. Dabei wirken die LernorteBetrieb und Berufsschule mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammen, aber nicht instrikter Aufgabenteilung: Schule ist nicht gleichzusetzen mit reiner Theorievermittlung,die Ausbildung im Betrieb umfasst mehr als nur Praxis.

Berufsschule und Betrieb haben einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Auszu-bildenden sind ein bis zwei Tage in der Berufsschule und drei bis vier Tage im Betrieb. DieBerufsschule bildet für die einzelnen Berufe jeweils Fachklassen – für schwach besetzteBerufe überregional. Die staatlichen Rahmenvorgaben für die Ausbildung in Betriebenund Berufsschulen werden aufeinander abgestimmt. In den Abschluss-Prüfungen müssen»die erforderlichen Fertigkeiten, die notwendigen praktischen und theoretischenKenntnisse« (aus dem Betrieb) und die Beherrschung des »im Berufsschulunterricht ver-mittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoffs« nachgewiesen werden.

Die Berufsausbildung im dualen System orientiert sich am Berufskonzept: Ausbildungs-berufe sollen sich an für Arbeitsprozesse typischen Qualifikationsbündeln orientieren.Als Ergänzung von für den Beruf gemeinsamen Qualifikationen kann es Spezialisierungengeben, bei denen der berufliche Zusammenhang jedoch erhalten bleiben muss. DieBerufsausbildung soll auf eine konkrete Berufsarbeit im Anschluss an die Ausbildung,aber auch auf das Weiterlernen vorbereiten. Sie muss »Brücken in die Weiterbildung«bauen. Förderung der Lernbereitschaft und Persönlichkeitsentwicklung sind deshalbwichtige Bestandteile der Berufsausbildung. Arbeiten in der Wissensgesellschaft heißtselbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren der Arbeit. Dahin soll Berufsaus-bildung im dualen System führen. Zusatzqualifikationen neben der regulären Ausbildungkönnen dazu beitragen, aber auch in Weiterbildung führen.

Ziel ist Beschäftigungsfähigkeit (employability) in einer Arbeitswelt im Wandel, die nichtnur von der technischen Entwicklung abhängig, sondern auch von den arbeitendenMenschen zu gestalten ist.

Deshalb werden staatlich anerkannte Ausbildungsberufe und Fortbildungsprüfungs-Regelungen des Bundes im Konsens mit den Sozialpartnern gestaltet. Das gilt für über-greifende Strukturfragen, aber auch für die einzelnen Rechtsvorschriften. So könnenAnforderungen der Arbeitswelt sowie Bildungs- und Personalentwicklungs-Aspekteumfassend berücksichtigt werden.

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Schulische Vorbildung der Auszubildenden

Das Schaubild zeigt, mit welcher schulischen Vorbildung Jugendliche eine Berufsausbild-ung im dualen System aufnehmen. Rund zwei Drittel der Auszubildenden verfügen übereinen Hauptschulabschluss oder einen Realschul- oder gleichwertigen Abschluss.

Das Schaubild zeigt die Zugänge zum dualen System im Jahr 2000, d. h. von welchenSchulen die Jugendlichen beim Eintritt in das duale System kamen.

Unter der Rubrik Hauptschule ohne Abschluss sind auch Absolventen/Absolventinnen vonSonderschulen erfasst.

Die Zugangsgruppe aus den beruflichen Schulen umfasst die Absolventen/Absolventinnendes schulischen Berufsgrundbildungsjahres (BGJ), des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) undder einjährigen Berufsfachschulen.

Die Ausbildung im dualen System ist inhaltlich so gestaltet, dass sie von Jugendlichen mitmindestens dem Hauptschulabschluss bewältigt werden kann. Zum Ausgleich der mög-lichen Niveauunterschiede aufgrund der unterschiedlichen Vorbildung ist im Berufs-bildungsgesetz bzw. in der Handwerksordnung die Verkürzung, aber auch die Verlänger-ung der Ausbildungsdauer vorgesehen. Dadurch soll einer Über- bzw. Unterforderung derAuszubildenden entgegen gewirkt werden.

Die schulische Vorbildung hat auch Einfluss auf die Wahl des Ausbildungsberufs. So ver-fügen rund 50 % der Auszubildenden im Handwerk über einen Hauptschulabschluss, Aus-zubildende mit Realschul- oder gleichwertigem Abschluss wählen zu hohen AnteilenBerufe des Öffentlichen Dienstes oder Freie Berufe. Auszubildende mit Fachhochschul-/Hochschulreife befinden sich vorwiegend in einer Ausbildung in kaufmännischenBerufen sowie in Berufen des Öffentlichen Dienstes.

Die Attraktivität des dualen Systems für die Jugendlichen in Deutschland hat vieleGründe: Das gesellschaftliche Ansehen, eine eigenständige Lebensführung bereits wäh-rend der Ausbildung, die Eröffnung von Lebenschancen und die soziale Sicherheit einesMenschen werden in hohem Maß durch Art, Dauer und Umfang seiner Berufsausbildungmit bestimmt.

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Ausbildungsgründe der Betriebe

Für die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben gibt es eine Anzahl guter Gründe. DasSchaubild zeigt die Einschätzung unterschiedlicher Nutzungsaspekte der Ausbildungdurch die Betriebe insgesamt. Es stellt die am häufigsten genannten Gründe für eineBeteiligung an der Ausbildung in einer Rangfolge dar. Diese Angaben beruhen auf einervom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW)sowie dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) herausgegebenenUntersuchung (Warum sich Ausbildung lohnt) aus dem Jahr 2000.

Das quantitativ wichtigste Argument ist: Die Ausbildung muss den betrieblichenVorstellungen bezüglich der Anforderungen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnengerecht werden. Für diese von 94 % der ausbildenden Betriebe geäußerte Meinung stehtdie Auffassung, dass nur in der betrieblichen Ernstsituation praxisbezogene, unmittelbarverwertbare Qualifikationen erworben werden können. Insbesondere können sozialeVerhaltensweisen und persönliche Eigenschaften in der betrieblichen Ausbildung ent-wickelt werden, die für eine erfolgreiche Tätigkeit im Betrieb unabdingbar sind.

Bemerkenswert ist die Einstellung von 90 % der Ausbildungsbetriebe, dass Fachkräfte mitden gewünschten Fähigkeiten und Verhaltensweisen auf dem Arbeitsmarkt nicht zu fin-den sind. Für diese Betriebe ist es schwierig, ihren personellen Bedarf durch Rekrutierungauf dem Arbeitsmarkt abzudecken.

Die Vermeidung von Personalfluktuation durch die während der Ausbildungszeit entste-hende Betriebsbindung wird mit 80 % an dritter Stelle der Begründungen genannt.

An vierter und fünfter Stelle wird von den Betrieben mit jeweils knapp drei Vierteln dieMöglichkeit genannt, sich unter den eigenen Auszubildenden die besten für eine dauer-hafte Tätigkeit im Betrieb auszuwählen. Damit sind personelle Fehlentscheidungen eherauszuschließen, als bei der Einstellung von Betriebsfremden.

Das wird ergänzt durch den an sechster Stelle genannten Grund, verhältnismäßig hoheEinarbeitungskosten durch eigene, bedarfsgerechte Ausbildung einsparen zu können.

Der an 7. Stelle genannte Reputationsgewinn wirkt sich umsatzsteigernd aus. Das Symbol»Dieser Betrieb bildet aus« gilt als eine Art Gütesiegel und weckt Vertrauen in die Qualitätder Erzeugnisse.

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Ausbildungsbeteiligung nach Betriebsgröße

In Deutschland gab es 1999 rund 2,1 Millionen Betriebe, von denen etwas mehr als dieHälfte die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Berufsausbildung erfüll-ten. Das Schaubild zeigt, dass die Ausbildungsbeteiligung bei insgesamt 23,3 %, alsoknapp einem Viertel aller Betriebe, lag*. Dabei ist festzustellen, dass die Ausbildungs-beteiligung in engem Zusammenhang mit der Betriebsgröße steht. Je größer ein Betriebist, desto eher bildet er aus. Man erkennt das an den nach Betriebsgrößen differenziertenQuoten. So beteiligten sich 93,3 % aller Großbetriebe (mehr als 500 Beschäftigte) an derBerufsausbildung. Von den Betrieben mit 50 bis 499 Beschäftigten bildeten mit 70,1 %gut zwei Drittel aus.

Ein großes Potenzial für die Berufsbildung läßt sich bei den Betrieben mit 10 bis 49Beschäftigten feststellen. Sie haben sich im Jahr 1999 mit 46,9 % zu knapp der Hälfte ander Berufsausbildung beteiligt. Bei typischen Kleinbetrieben (1 bis 9 Beschäftigte) liegtdie Quote nur noch bei 16,5 %. Auch wenn diese Quote mit knapp einem Fünftel geringerscheint, bleibt festzustellen, dass es in dieser Betriebsgruppe absolut gesehen schonimmer die meisten Ausbildungsbetriebe gegeben hat. Im Jahr 1999 gab es in dieserGruppe 222.300 Ausbildungsbetriebe.

Zu berücksichtigen ist, dass ein erheblicher Teil der kleinen Betriebe wegen des engenGeschäftsfeldes oder aus anderen Gründen zur Ausbildung nicht geeignet ist und deshalbnicht ausbilden kann.* Quellenangabe: Beschäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit zum 30.6.1999; neuere Daten werden im Jahr2003 veröffentlicht

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Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden

Knapp 500.000 Betriebe in Deutschland bilden aus. Nach dem Berufsbildungsgesetzmüssen die Betriebe nach Art und Einrichtung bestimmte Eignungskriterien erfüllen, umals Ausbildungsbetrieb zugelassen zu werden.

Der Ausbildende muss zur Einstellung von Auszubildenden, also dem Abschluss einesAusbildungsvertrags, persönlich geeignet sein. Persönlich nicht geeignet ist, wer wieder-holt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder gegen Vorschriften undBestimmungen verstoßen hat, die auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassen wordensind. Ebenfalls ist persönlich nicht geeignet, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäfti-gen darf.

Ausbilder und Ausbilderinnen müssen zusätzlich zur persönlichen Eignung sowohl diefachliche als auch berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen. Als beruflich(fachlich) geeignet gilt in der Regel, wer das 24. Lebensjahr vollendet und die Abschluss-prüfung in einem entsprechenden Ausbildungsberuf bestanden hat. Ersatzweise könnenandere Prüfungen anerkannt werden, wenn eine angemessene praktische Tätigkeit nach-gewiesen wird. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Qualifikation,die Ausbildung handlungsorientiert selbständig zu planen, durchzuführen und zu kon-trollieren.

Jährlich werden rund 50.000 Ausbildereignungsprüfungen bestanden. Hinzu kommen dieMeisterprüfungen (2000: rd. 30.000), die auch die notwendigen berufs- und arbeitspäda-gogischen Qualifikationen umfassen.

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Auszubildende nach Ausbildungsbereichen

Das Schaubild zeigt die Verteilung der Auszubildenden auf die Ausbildungsbereiche imJahr 2000.

In Berufen aus dem Bereich Industrie und Handel werden die meisten jungen Menschenausgebildet. Dort wie im Handwerk werden auch Auszubildende gezählt, die in anderenWirtschaftsbereichen, z. B. bei den Freien Berufen oder im Öffentlichen Dienst in den ent-sprechenden Berufen ausgebildet werden. Im Öffentlichen Dienst lernen über 50 % derAuszubildenden solche Berufe. Das Schaubild zeigt mithin nicht die Ausbildungsleistungder Wirtschaftsbereiche, sondern berufliche Strukturen der Ausbildung.

Mehr als ein Drittel aller Auszubildenden lernt in handwerklichen Betrieben, dort abernicht nur handwerkliche, sondern auch andere Berufe wie z. B. Bürokaufmann/Bürokauf-frau.

Die durchschnittliche Dauer der Ausbildung nach den Ausbildungsordnungen beträgt37,7 Monate. Die vorgesehene Ausbildungsdauer liegt je nach Beruf zwischen 2 und 3 1/2 Jahren.

Tatsächlich dauert die durchschnittliche Ausbildung etwa 35,5 Monate, weil die reguläreAusbildungszeit aus vielen Gründen abgekürzt wird.

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Die zehn am stärksten besetzten

Die Auszubildenden verteilen sich nicht gleichmäßig auf die 345 anerkannten Aus-bildungsberufe. Ein großer Teil der Auszubildenden wird in nur wenigen Berufen ausge-bildet. Die Zahlen gelten für die Ausbildungsbeginner 2000.*

Gut ein Drittel der jungen Männer lernt einen der aufgeführten zehn Berufe. DieMehrzahl dieser Berufe ist dem gewerblich-technischen Bereich und dem Handwerk zuzu-ordnen. Mit dem Fachinformatiker gehört ein erst kürzlich neu geschaffener Beruf zu denbei jungen Männern am stärksten besetzten Berufen.

Die Verteilung auf die Berufe entspricht nicht immer den ursprünglichen Berufswün-schen, sondern ist auch Ergebnis eines Ausgleichs von Nachfrage und Angebot bei Aus-bildungsplätzen.

Berufswünsche und Realisierungschancen sind auch nach Schulabschluss unterschiedlich.Hauptschüler, und Hauptschülerinnen lernen am häufigsten die Berufe Kraftfahr-zeugmechaniker/Kraftfahrzeugmechanikerin, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel,Friseur/Friseurin. Bei Realschülern und Realschülerinnen sind es die am häufigsten gelern-ten Berufe Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, Bürokaufmann/Bürokauffrau, Arzthelfer/Arzthelferin.

Bei Schulabsolventen und Schulabsolventinnen mit einer Hochschulreife lautet dieReihenfolge Bankkaufmann/Bankkauffrau, Industriekaufmann/Industriekauffrau, Kauf-mann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel.

* Quellenangabe: Erhebung des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.

10Ausbildungsberufe – junge Männer

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Die zehn am stärksten besetzten

Die Zahlen gelten für die Ausbildungsbeginnerinnen 2000.

Rund 41 % der Auszubildenden sind junge Frauen. Ihr Anteil wächst, wenn auch langsam.Sie verteilen sich anders auf die Berufe und konzentrieren sich deutlich mehr auf die vonihnen am stärksten besetzten Berufe als junge Männer. Der Dienstleistungsbereich über-wiegt bei weitem. Die Berufe im Einzelhandel sind die größte Gruppe, gefolgt von denBerufen in Arzt- und Zahnarztpraxen.

In manchen Berufen, die junge Frauen lernen, sind sie weit in der Überzahl. Das gilt z. B. im Ausbildungsbereich Freie Berufe. Andererseits gibt es Berufe, in denen jungeFrauen kaum vertreten sind, insbesondere im gewerblich-technischen Bereich. DieseVerteilung kann sich im Zeitablauf durchaus ändern: Vor 20 Jahren gab es gut 20 %Schriftsetzerinnen, heute sind es weit über 50 %. Der Beruf hat sich durch die technischeEntwicklung stark verändert und heißt inzwischen Mediengestalter/MediengestalterinDigital- und Printmedien.

Es gibt viele Initiativen, die zum Ziel haben, ausgewogenere Anteile von jungen Frauenund Männern in den Ausbildungsberufen zu erreichen. Es ist aber noch nicht gelungen,herkömmliche Vorstellungen über Berufe und die Berufsarbeit bei den jungen Menschenund übliche Nachwuchs-Rekrutierungs-Muster bei den Betrieben im gewünschten Um-fang zu überwinden.

11Ausbildungsberufe – junge Frauen

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Die zehn am stärksten besetzten Ausbildungs-

Gut 7 % aller Auszubildenden sind Ausländer oder Ausländerinnen. Der Frauenanteil unterden ausländischen Auszubildenden liegt (wie bei den Deutschen) bei 41 %. Der Anteil derAuszubildenden ausländischer Nationalität ist seit Jahren rückläufig. Zu einem Teil liegtdas an einer geänderten Einbürgerungspraxis: Jugendliche ausländischer Herkunft mitdeutscher Staatsbürgerschaft werden natürlich als Deutsche gezählt.

Im Schaubild ausgewiesen sind die Anteile der ausländischen Auszubildenden an allenAuszubildenden im jeweiligen Beruf. Die Reihenfolge der Berufe wird aus den Beset-zungszahlen mit ausländischen Ausbildungsbeginnern und Ausbildungsbeginnerinnen2000 abgeleitet.

Nach Nationalitäten bilden die Jugendlichen mit türkischer Staatsangehörigkeit mit 41 % die größte Gruppe. Neben den türkischen Jugendlichen kamen aus Nicht-EU-StaatenAuszubildende in größerer Zahl aus Jugoslawien (8 %), Kroatien (4 %) und Polen (2 %). EineStaatsangehörigkeit der EU-Länder haben 22 % der ausländischen Auszubildenden, davonsind knapp die Hälfte Italiener oder Italienerinnen.

Die Ausbildungsbeteiligung ausländischer Jugendlicher am dualen System liegt mitknapp 40 % des Altersjahrgangs deutlich unter dem der deutschen Jugendlichen. Sie istnach Nationalität sehr unterschiedlich. Spanische junge Frauen und Männer haben eineähnlich hohe Bildungsbeteiligung wie Deutsche, türkische junge Männer liegen mit 57 %deutlich über dem Durchschnitt der ausländischen Jugendlichen, türkische junge Frauenmit 37 % darunter.

In den Berufsfachschulen liegt der Anteil von Schülern und Schülerinnen ausländischerNationalität mit knapp 10 % zwar höher als im dualen System, der Rückstand ausländi-scher Jugendlicher in der beruflichen Qualifizierung wird dadurch aber nicht ausge-glichen.

Es gibt Programme, die diesen Rückstand abbauen sollen. Bedeutsam ist die Benach-teiligtenförderung nach SGB III. Das BMBF hat das Programm »Kompetenzen fördern –Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf« aufgelegt, mitdem Konzepte zur beruflichen Qualifizierung dieser Zielgruppen entwickelt und erprobtsowie die Förderstruktur verbessert werden sollen. Zu diesen Zielgruppen gehören auchdie ausländischen Jugendlichen.

Die Verteilung der ausländischen Ausbildungsbeginnern und Ausbildungsbeginnerinnenauf die Ausbildungsberufe unterscheidet sich nicht grundlegend von der Verteilung beiden deutschen Auszubildenden. Dennoch gibt es Berufe mit vergleichsweise hohenAnteilen ausländischer Auszubildender.

12berufe – ausländische Auszubildende

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Hohe und niedrige Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildungsvergütungen werden von den Tarifparteien in den Tarifverträgen verein-bart. Alle Ausbildungsbetriebe müssen eine »angemessene« Ausbildungsvergütung zah-len; die Tarifvergütungen sind dafür die Richtmarke. Die zuständigen Stellen überprüfendie Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Ferner ist die Ausbildungs-vergütung so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestensjährlich, ansteigt.

Im Durchschnitt wurden in Deutschland 2001 tariflich Ausbildungsvergütungen in Höhevon 581 € gezahlt; in den alten Ländern 598 €, in den neuen Ländern 508 €.

Nach Berufen gibt es große Unterschiede in der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergüt-ungen. Hohe Vergütungen sind in den Berufen des Bauhauptgewerbes (z. B Maurer/Maurerin, Zimmerer/Zimmererin, Straßenbauer/Straßenbauerin) vereinbart: In den altenLändern 789 €, in den neuen Ländern 643 € pro Monat. Auch im Druckgewerbe (787 €)und bei den Versicherungskaufleuten (783 €) sind vergleichsweise hohe Ausbildungs-vergütungen vereinbart worden – einheitlich für die alten und die neuen Länder. Ebenfallshoch liegen die Ausbildungsvergütungen für Gerüstbauer/Gerüstbauerinnen mit 766 € inden alten und 641 € in den neuen Ländern.

Eher niedrige Ausbildungsvergütungen gibt es für Friseure/Friseurinnen (alte Länder 406 €,neue Länder 257 €), Floristen/Floristinnen (alte Länder 413 €, neue Länder 312 €) oderBäcker/Bäckerinnen (alte Länder 455 €, neue Länder 350 €).

Bei besonders niedrigen Ausbildungsvergütungen können die Auszubildenden zusätzlichBerufsausbildungsbeihilfe von der Bundesanstalt für Arbeit bekommen. So wird ein Min-desteinkommen während der Ausbildung garantiert.

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Unterrichtsinhalte der Berufsschule

Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe erfüllen im dualen System einen gemeinsamenBildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei eigenständiger Lernort und arbeitet alsgleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusam-men. Sie soll den Schülern und Schülerinnen berufliche und allgemeine Lerninhalte unterbesonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsbildung vermitteln. Die Be-rufsschule hat darüber hinaus die Aufgabe, ein die Berufsausbildung verbreiterndes oderdie Berufsfähigkeit begleitendes Bildungsangebot zu machen. Nach Maßgabe landes-rechtlicher Regelungen kann sie zusätzlich bei Aufgaben der beruflichen Weiterbildungmitwirken.

Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (KMK-Beschluss vom 14./15. 3.1991) sollen rund zwei Drittel des Unterrichts berufsbezogen und ein Drittel allgemein-bildend bzw. berufsübergreifend sein. Der Unterricht umfasst insgesamt mindestens 12Wochenstunden. Dabei gelten für den berufsübergreifenden Teil der jeweilige Lehrplanund die Stundentafeln des jeweiligen Landes. Der berufsbezogene Teil richtet sich nachden Rahmenlehrplänen der KMK, die nach dem zwischen Bund und Ländern vereinbartenVerfahren (Gemeinsames Ergebnisprotokoll vom 30. 5. 1972) mit den entsprechendenAusbildungsordnungen abgestimmt sind. Die neueren Rahmenlehrpläne sind nach Lern-feldern gegliedert. Lernfelder sind Unterrichtseinheiten, die sich aus den hauptsächlichenAufgaben eines Berufs ableiten. Mit diesem Konzept orientiert sich der berufsschulischeTeil der Ausbildung an betrieblichen Prozessen und damit komplexen Aufgaben-stellungen. Der berufsübergreifende Unterricht besteht z. B. aus den Inhalten der FächerSozialkunde, Wirtschaftskunde, Deutsch, Fremdsprache, Religion und Sport. Er wird inunterschiedlicher Weise eng mit den berufsbezogenen Inhalten verbunden.

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Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge

Beinahe jeder vierte Ausbildungsvertrag (insgesamt: 23,7 %) wird vorzeitig – vor demplanmäßigen Ende der Ausbildung – wieder gelöst; bei jungen Frauen etwas häufiger alsbei jungen Männern.

Besonders hoch liegen die Lösungsraten im Handwerk, besonders niedrig im ÖffentlichenDienst. Die Unterschiede zwischen den Ausbildungsbereichen sind auch auf unterschied-liche Betriebsgrößen zurückzuführen: In kleineren Betrieben können Spannungen zwi-schen Ausbildungspersonal und Auszubildenden kaum durch Umsetzungen der Aus-zubildenden innerhalb des Betriebes gelöst werden. In manchen Fällen entspricht derBeruf nicht den ursprünglichen Vorstellungen, das Leistungsvermögen der oder desAuszubildenden in der Probezeit entspricht nicht den betrieblichen Anforderungen, inanderen Fällen treten gesundheitliche Probleme auf, wie z. B. Allergien.

Knapp ein Viertel der Vertragslösungen geschieht in der Probezeit, also in den ersten dreiMonaten der Ausbildung. Ein weiteres Viertel wird im ersten Ausbildungsjahr vollzogen.

Ein Teil der Vertragslösungen ist auch auf Wechsel von Inhaber oder Rechtsform desAusbildungsbetriebes zurückzuführen: Dann muss ein neuer Ausbildungsvertrag ge-schlossen werden, obwohl sich im Ausbildungsablauf nichts ändert.

Vertragslösung ist nicht mit Abbruch der Ausbildung gleichzusetzen. Grund für vieleVertragslösungen ist die Umorientierung in einen anderen Betrieb oder einen anderenBeruf. Etwa die Hälfte derer, deren Verträge gelöst werden, setzen die Ausbildung im dua-len System unter anderen Bedingungen fort. Das würde im Studium einem Hochschul-oder Fachrichtungswechsel entsprechen.

Der Anteil der Vertragslösungen geht bei knappem Ausbildungsplatzangebot zurück undsteigt bei einer günstigeren Ausbildungsplatzsituation: Dann kann die Entscheidung füreinen bestimmten Betrieb oder Beruf leichter korrigiert werden.

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Prüfungserfolg der Auszubildenden

Rund 95 % der Prüfungsteilnehmer und -teilnehmerinnen bestehen am Ende die Ab-schlussprüfung, manche allerdings erst im zweiten (oder sogar dritten) Anlauf. Wird diePrüfung nicht bestanden, kann der oder die Auszubildende das Ausbildungsverhältnis biszum nächsten Prüfungstermin, höchstens für ein Jahr verlängern lassen. Der Anteil derWiederholungsprüfungen an allen Prüfungen beträgt knapp 10 %, die Erfolgsquote beiallen Prüfungen (einschließlich der Wiederholungsprüfungen) liegt bei 85 %.

Die Erfolgsquoten und die Anteile der Wiederholungsprüfungen sind in den Berufenunterschiedlich. In gewerblichen Berufen werden öfter Prüfungen wiederholt als in kauf-männischen Berufen, die Erfolgsquoten am Ende der Ausbildung bleiben dennoch etwasniedriger (93,1 % gegenüber 95,9 %).

Bei der Bewertung der Erfolgsquoten ist zu berücksichtigen, dass mehr als 10 % der Aus-bildungsbeginner die Ausbildung im dualen System bereits vor der Abschlussprüfung ver-lassen haben.

Die Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen abgenommen, denen für die Prüfungs-gebiete sachkundige Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie minde-stens ein Lehrer von beruflichen Schulen angehören. Die Zahl der Lehrer darf höchstensein Drittel der Mitglieder betragen.

Die Prüfungen umfassen meist einen schriftlichen und einen mündlichen Teil sowie prak-tische Arbeiten. Die Einzelheiten werden in den Ausbildungsordnungen geregelt.

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Kosten und Nutzen der betrieblichen

Die Ermittlung von Kosten für die betriebliche Berufsausbildung ist relativ kompliziert,weil neben den unmittelbar durch die Ausbildung verursachten Ausgaben (z. B Ausbil-dungsvergütung und Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung, andere Beiträge undAusgaben für externe Lehrgänge) auch kalkulatorische Kosten berücksichtigt werden müs-sen. Nur hauptamtliches Ausbildungspersonal lässt sich eindeutig der Kostenseite zuord-nen. Bei nebenamtlichem Ausbildungspersonal und bei vielen Gemeinkosten mussgeschätzt werden. Die Angaben sind Ergebnisse von Untersuchungen des Bundesinstitutsfür Berufsbildung.

Die jährl ichen Bruttokosten einer Berufsausbildung betrugen im Jahr 2000 imDurchschnitt insgesamt 16.500 € pro Auszubildenden. Die unmittelbar verrechenbarenErträge der Ausbildung – der oder die Auszubildende erbringt Arbeitsleistungen – betru-gen mehr als 7.700 €. Die Netto-Kostenrechnung für die Betriebe ergab insgesamt imDurchschnitt rund 8.700 € für die Ausbildung eines jungen Menschen pro Jahr.

Das ist die Kostenseite. Berufsausbildung ist aber auch Investition. So sehen es auch dieBetriebe selbst, wie sie es bei ihren Ausbildungsgründen angeben. Bei Investitionen zähltnicht in erster Linie die kurzfristige Ausgabenwirksamkeit, sondern die längerfristigeRentierlichkeit.

Darüber hinaus verfügt selbst ausgebildetes Personal z. B. über einen besseren Einblick indie betrieblichen Arbeitsvorgänge und das betriebliche Produktions- bzw. Dienstlei-stungsprogramm. Nichtausbildende Betriebe und Unternehmen müssen dagegen zusätz-liche Kosten für die Gewinnung und Einarbeitung von externen Fachkräften aufwenden.Unter diesen Aspekten rechnet sich Ausbildung durchaus für die Betriebe.

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Aufwendungen für das duale System

Bund, Länder und Gemeinden sowie die Bundesanstalt für Arbeit wenden jährlich rund 92 Mrd. € für das Bildungswesen auf, das sind rund 4,1 % des Bruttoinlandsprodukts. Gut7,2 Mrd. € oder 7,9 % davon gehen in die berufliche Bildung im dualen System.

Das Schaubild zeigt, dass die Gesamtaufwendungen für die duale Berufsausbildung imJahr 2000 bei ca. 21,8 Mrd. € lagen. Zwei Drittel der Aufwendungen für die Berufsaus-bildung werden dabei von der Wirtschaft aufgebracht. Jeweils etwas mehr als ein Siebtelder Aufwendungen fallen für die Berufsschulen und bei der Bundesanstalt für Arbeit an.

Darüber hinaus wenden die Länder weitere rund 3,3 Mrd. € für die berufliche Bildung anberuflichen Vollzeitschulen auf.

Die Länder liegen damit bei den Aufwendungen für die Berufsausbildung deutlich vordem Bund und der Bundesanstalt für Arbeit. Andererseits wenden Bund und Bundes-anstalt für Arbeit für die Förderung der beruflichen Weiterbildung weitaus höhere Mittelals die Länder auf.

18nach Finanzierungsträgern 2000/2001

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Zuständigkeiten im dualen System

Bildungspolitik, Unternehmen und Gewerkschaften sind sich in Deutschland einig: Einegute Berufsausbildung ist eine Investition in die Zukunft.

Ein so kompliziertes und weitreichendes System der Berufsausbildung wie das deutscheduale System ist darauf angewiesen, dass der Sachverstand und die Interessen aller daranBeteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Staat) auf allen Ebenen in gemeinsamer Ver-antwortung für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung zusammengeführtwerden. Gemeinsam gefundene Lösungen führen zur Selbstverpflichtung und Einbindungin die Gesamtpolitik. Reibungsverluste können vermieden werden. Die Ergebnisse derBerufsbildung werden gemeinsam getragen und auf dem Arbeitsmarkt leichter akzep-tiert. Diese Zusammenarbeit ist auf allen Ebenen (Bund, Länder, Region, Lernort) gesetz-lich institutionalisiert und hat sich bewährt.

Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dasGrundsatz- und Koordinierungsministerium. Andere Bundesministerien (Fachministerien)sind auch Verordnungsgeber und stimmen sich mit dem BMBF ab. Regelungen andererBundesministerien können nur im Einvernehmen mit ihm erlassen werden. Im Haupt-ausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung wirken Vertreter der Arbeitgeber, derGewerkschaften, der Länder und der Bundesregierung gleichberechtigt zusammen.

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(Kurzform: Kultusministerkonferenz, KMK) ist ein länderübergreifender Zusammenschlussder für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie für kulturelleAngelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie wurde 1948 ge-gründet. Nach dem Grundgesetz liegen die Zuständigkeiten für Bildungswesen undKultur im Wesentlichen bei den Ländern. Die Länder sorgen in der KMK für das notwendi-ge Maß an länderübergreifender Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur. DieKMK ist zugleich auch ein Instrument partnerschaftlicher Zusammenarbeit der Länder mitdem Bund, u. a. bei der beruflichen Bildung: Die Regelung der Ausbildung in den Be-trieben ist Sache des Bundes, während die Berufsbildung in den Schulen in die Kompetenzder Länder fällt.

Die Landesregierungen, vertreten durch ihre Kultusministerien, sind auf Länderebene vorallem zuständig für die allgemeinen und beruflichen Schulen. In den Landesausschüssenfür Berufsbildung sind Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der jeweiligenLandesregierung vertreten. Die Landesausschüsse beraten die Landesregierung in Fragender Berufsbildung. Sie sollen insbesondere auf eine Zusammenarbeit zwischen schuli-scher und betrieblicher Berufsbildung sowie auf die Berücksichtigung der Berufsbildungbei der Entwicklung des Schulwesens hinwirken.

Auf regionaler Ebene haben die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, dassind vor allem die lndustrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, erhebli-che Kompetenzen. Ihnen obliegt die Beratung und Überwachung der Ausbildungs-betriebe in ihrem Bezirk, ebenso die Eignungsfeststellung der Ausbildungsbetriebe undAusbilder. Bei ihnen werden die Ausbildungsverhältnisse registriert und die Prüfungs-ausschüsse für Zwischen- und Abschlussprüfungen in der beruflichen Aus- und Weiter-bildung errichtet. Von ihnen werden Einzelregelungen für den regionalen Bedarf be-schlossen, soweit das Berufsbildungsgesetz bzw. die Handwerksordnung dazu ermäch-tigt. Zuständig für die Aufsicht über die regional zuständigen Stellen für die betrieblicheBerufsausbildung sind in der Regel die Wirtschaftsminister der Länder.

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In den Ausbildungsbetrieben der Lernortebene besitzt die gewählte Arbeitnehmer-vertretung (Betriebsrat) nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte beider Planung und Durchführung der Berufsbildung sowie der Einstellung von Ausbildern.Zu erwähnen sind ferner die auf freiwilliger Basis stattfindenden Ausbilderarbeitskreise,an denen auch Lehrer der rund 1.700 Berufsschulen des dualen Systems teilnehmen kön-nen.

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Aufgaben des BMBF in der Berufsbildung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist Grundsatz- und Koordi-nierungsministerium für die Berufsbildung in der Bundesregierung.

Es ist zuständig für die Gesetzgebung in der Berufsbildung, für Fortbildungs-Verord-nungen und die Ausbilder-Eignungs-Verordnung. Ausbildungsordnungen werden von denFachministerien im Einvernehmen mit dem BMBF erlassen.

Das BMBF fördert Innovationen in der beruflichen Bildung, z. B. durch Programme für dieVerbesserung der Ausbildungschancen für Personen mit besonderem Förderbedarf, fürdie Entwicklung neuer Lehr- und Lernformen, für die Verbreiterung des Medieneinsatzesin der beruflichen Bildung, für mehr Kooperation in der Berufsbildung in den Regionenund für neue Methoden der Entwicklung beruflicher Kompetenzen auch nach derAusbildung. Die Früherkennung neuer Qualifikationsanforderungen ist ein weitererFörderbereich.

Überbetriebliche Berufsbildungsstätten ergänzen Ausbildungslücken bei kleinerenBetrieben. Um Ausbildung in der Fläche zu sichern, fördert das BMBF Investitionen dafür,aber auch Anlauf-Betriebskosten und die Entwicklung zu regionalen Kompetenzzentren.

Die Aufstiegsfortbildungsförderung orientiert sich am Grundsatz der Gleichwertigkeitvon allgemeiner und beruflicher Bildung: Teilnehmer an beruflicher Fortbildung werdenähnlich wie Studenten an Hochschulen gefördert.

Im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung wird die Weiterbildung von jun-gen Leuten unterstützt, die eine Berufsausbildung mit guten Noten abgeschlossen haben.

Die europäische und internationale Zusammenarbeit, insbesondere im Rahmen der EU,nimmt breiten Raum in der Arbeit des Ministeriums ein.

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Rechtsgrundlagen für die Berufsbildung

Das Schaubild zeigt die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die betriebliche (außerschuli-sche) Berufsbildung.

Gesetzesebene

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthält bundeseinheitliche Regelungen für die Berufs-bildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die nach denSchulgesetzen der Länder durchgeführt wird. Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks(Handwerksordnung) regelt die Berufsbildung im Handwerk in enger Anlehnung an dasBerufsbildungsgesetz.

Jugendliche dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden (fürBehinderte gelten Ausnahmen). Für anerkannte Berufe gibt es Ausbildungsordnungen.

Fortbildungsregelungen können von den zuständigen Stellen oder »als Grundlage füreine einheitliche berufliche Fortbildung« vom Bund getroffen werden.

Das Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG) enthält Vorschriften für Berufsbil-dungsplanung und -statistik (jährlich muss ein Berufsbildungsbericht vorgelegt werden)und für die Arbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und seiner Organe.

Verordnungsebene

• Eine Ausbildungsordnung ist die formale Grundlage für eine geordnete und einheitlicheAusbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Sie hat mindestens festzulegen:die Bezeichnung des Ausbildungsberufes; die Ausbildungsdauer; die Fertigkeiten undKenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind; eine Anleitung zur sachlichenund zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die Prüfungs-anforderungen. Die Ausbildungsordnungen werden mit den Rahmenlehrplänen für dieBerufsschule, für die die Länder zuständig sind, abgestimmt.

• Eine Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung regelt die Verkürzung der Lehrzeit nacherfolgreichem Besuch einer Berufsfachschule.

• Eine Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungsverordnung regelt die Verkürzung derLehrzeit nach erfolgreichem Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres (BGJ).

• Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) enthält Vorschriften über den Nachweis derberufs- und arbeitspädagogischen Eignung von Ausbildern. Nach der AEVO hat jederAusbilder (Ausnahme Freie Berufe) über die im Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenefachliche Eignung hinaus auch den Erwerb von berufs- und arbeitspädagogischenKenntnissen nachzuweisen.

• Die Fortbildungsverordnungen gemäß § 46 Berufsbildungsgesetz werden vom BMBF imEinvernehmen mit dem zuständigen Fachministerium erlassen. Sie regeln Inhalt, Ziel,die Anforderungen, das Verfahren dieser Prüfungen und die Zulassungsvoraus-setzungen.

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Vertragsebene

Vor Beginn der Ausbildung muss zwischen Betrieb und dem oder der Auszubildenden einschriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen werden, dessen Mindestinhalte gesetzlichfestgelegt sind. Grundlegende Rechte des Betriebes und der oder des Auszubildendensind im Berufsbildungsgesetz geregelt. Außerdem gilt für Ausbildungsverträge dasArbeitsrecht.

Im Ausbildungsvertrag wird auch die Ausbildungsvergütung festgelegt, die Tarifverträgenfolgt oder sich an sie anlehnt.

Der Ausbildungsvertrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht und dort in das»Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse« eingetragen werden, wenn die Aus-bildungseignung des Betriebes geprüft ist.

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Abstimmung von Ausbildungsordnungen

Im dualen System wird die Berufsausbildung im ausbildenden Betrieb und der Berufs-schule durchgeführt. Dies erfordert eine enge inhaltliche und zeitliche Abstimmung undKoordination der beiden Lernorte.

Daher sind die vom Betrieb nach der Ausbildungsordnung eines jeden Berufs zu ver-mittelnden Ausbildungsinhalte mit den von der Berufsschule nach dem Rahmenlehrplanzu vermittelnden Lerninhalte aufeinander abzustimmen. Dafür wurde ein Verfahren ent-wickelt, das die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern und die Einbeziehung derSozialpartner gewährleistet. Dieses Verfahren wird im Schaubild dargestellt. Für dieModernisierung bestehender Berufe ist ein Zeitrahmen von einem Jahr, für die Entwick-lung neuer Berufe von zwei Jahren vorgesehen.

Im Antragsgespräch werden von dem jeweiligen Fachministerium des Bundes in derRegel das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), im Einvernehmen mitdem BMBF und unter Beteiligung der Spitzen-und Fachorganisationen der Sozialpartnersowie des BIBB die berufsbildungspolitischen Eckwerte festgelegt (u.a. Berufsbezeich-nung, Dauer und Struktur der Ausbildung, Grobzielformulierung der Qualifikationen). ImBund/Länder-Koordinierungsausschuss wird die Neuordnung entschieden (Projektbe-schluss über den Start der Neuordnung).

Die Ausarbeitung der Entwürfe erfolgt in getrennten Gremien: der Ausbildungsordnungs-entwurf von Sachverständigen des Bundes und der Rahmenlehrplanentwurf von Sach-verständigen der Länder (Rahmenlehrplanausschuss).

Bei der Erarbeitung und Abstimmung der Entwürfe sind die Sozialpartner beteiligt, wobeidie Entscheidungen grundsätzlich im Konsens aller Beteiligten getroffen werden. DieZustimmung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gewährleistet eine praxisnaheErarbeitung und Umsetzung der Vorschriften. Danach findet unter Vorsitz des BMBF einegemeinsame Sitzung von Vertretern der Spitzenverbände, von Sachverständigen desBundes und der Länder sowie des BIBB statt, in der die Entwürfe der Ausbildungsordnungund des Rahmenlehrplans abschließend inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmtwerden.

Der Beratung im Länderausschuss und im Ständigen Ausschuss des BIBB über den Entwurfder Ausbildungsordnung folgt im Bund/Länder-Koordinierungsausschuss die Beschluss-fassung über die Ausbildungsordnung und den Rahmenlehrplan.

Erst danach erfolgt der Erlass und die Veröffentlichung der Ausbildungsordnung durchdas zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium fürBildung und Forschung sowie die Veröffentlichung der Rahmenlehrpläne.

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Berufsbildungsgesetz

Das Schaubild zeigt einige zentrale Regelungsbereiche des Berufsbildungsgesetzes.

Vor Beginn der Ausbildung muss zwischen Betrieb und dem oder der Auszubildenden einschriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen werden, dessen Mindestinhalte vorgeschrie-ben sind. Grundlegende Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden festgelegt. Deroder die Auszubildende hat Anspruch auf Ausbildungsvergütung und muss zum Besuchder Berufschule freigestellt werden. Darüber hinaus gilt für den Ausbildungsvertrag dasArbeits- und Sozialrecht.

Der Ausbildungsvertrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht und dort in das»Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse« eingetragen werden, wenn die Ausbildungs-eignung geprüft ist: Der Betrieb muss nach Art und Einrichtung, das Ausbildungspersonalmuss persönlich und fachlich zur Ausbildung geeignet sein. Die zuständigen Stellen über-wachen die Ausbildung.

Das Gesetz enthält Rahmenvorschriften für die Prüfungen (fachliche Einzelheiten werdenin den Ausbildungsordnungen und den Fortbildungsverordnungen festgelegt).

Weitere Regelungen betreffen die Weiterbildung (Fortbildung und Umschulung).

Das Gesetz regelt außerdem Mitwirkungsrechte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowiefür Lehrer an beruflichen Schulen auf verschiedenen Ebenen.

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Hauptausschuss des BIBB

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wurde 1970 auf der Basis des BBIG gegrün-det; seine heutige Rechtsgrundlage ist das BerBiFG, das u.a. die Aufgaben des Institutsbeschreibt. Die Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungsarbeit des BIBB zielt darauf ab,Zukunftsaufgaben der Berufsbildung zu identifizieren, Innovationen in der nationalenund internationalen Berufsbildung zu fördern und neue praxisorientierte Lösungs-vorschläge für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu entwickeln.Das BIBB wird alsbundesunmittelbare Einrichtung aus Haushaltsmitteln des BMBF finanziert und unter-steht der Rechtsaufsicht des BMBF.

Der Hauptausschuss ist ein zentrales Organ des BIBB und wichtiges Gremium für dieBerufsbildung in Deutschland, das in regelmäßigen Abständen zusammentrifft. In ihmsind Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bund und Länder vertreten.

Im Hauptausschuss werden alle grundsätzlichen Fragen der beruflichen Bildung zwischenden Beteiligten beraten.

Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehören u.a.

• die Beratung der Bundesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung,

• das Recht, zum Berufsbildungsbericht des BMBF Stellung zu nehmen,

• die Beschlussfassung über das Forschungsprogramm des BIBB.

Der Hauptausschuss hat zur Vorbereitung seiner Beratungen Unterausschüsse eingesetzt.

Das Schaubild zeigt die vier »Bänke« mit jeweils 16 Stimmen auf jeder Seite. Diese Zahlerklärt sich aus der Zahl der 16 Bundesländer, die mit je einem Beauftragten vertretensind. Die fünf Bundesvertreter haben 16 Stimmen, die nur einheitlich abgegeben werdenkönnen.

Im Hauptausschuss ist der Bund vertreten durch die Bundesministerien für Bildung undForschung, für Wirtschaft und Arbeit sowie des Inneren. Die Beauftragten der Arbeitgeberwerden auf Vorschlag der auf Bundesebene bestehenden Zusammenschlüsse der Kam-mern, Arbeitgeberverbände und Unternehmensverbände, die Beauftragten der Arbeit-nehmer auf Vorschlag der auf Bundesebene bestehenden Gewerkschaften berufen.

Zwischen den Sitzungen des Hauptausschusses nimmt der Ständige Ausschuss dessenAufgaben wahr. Ihm gehören je zwei Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, derLänder und des Bundes an. Der Ständige Ausschuss muss vor dem Erlass vonRechtsverordnungen für die Berufsbildung angehört werden und kann zu den im BIBBvorbereiteten Entwürfen für Ausbildungsordnungen Stellung nehmen.

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Aufgaben der zuständigen Stellen (Kammern)

Die Ausbildung im dualen System setzt den Abschluss eines Berufsausbildungsvertragszwischen dem Ausbildenden (Betrieb) und dem Auszubildenden bzw. dessen gesetzlichenVertreter (bei fehlender Volljährigkeit) voraus. Die zuständige Stelle (Kammer) prüft, obder Vertrag den Bedingungen des Berufsbildungsgesetzes entspricht. Ist dies der Fall,wird das Ausbildungsverhältnis bei der Kammer in das Verzeichnis der Berufsaus-bildungsverhältnisse eingetragen und die Ausbildung kann beginnen.

Über die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses hinaus haben die zuständigen Stellenweitere wichtige gesetzlich festgelegte Aufgaben, die mit dem Schaubild dargestelltwerden:

• Erlass von Vorschriften im Zusammenhang mit der Ausbildung (z. B. Erlass von Prüfungs-ordnungen),

• Beratung von Ausbildern und Auszubildenden z. B. bei der Einrichtung von Aus-bildungsplätzen, Streitigkeiten zwischen Betrieben und Auszubildenden oder demBerufswechsel von Auszubildenden,

• Prüfung der Eignung von Ausbildern und Ausbildungsstätten; Eintragen, Ändern undLöschen von Ausbildungsverträgen; Anrechnung von Vorkenntnissen auf die Aus-bildungszeit; Abnahme von Zwischen- und Abschlussprüfungen der Auszubildenden,

• Überwachung der Durchführung der Ausbildung: Für diese Funktion muss die zuständi-ge Stelle Ausbildungsberater bestellen. Die Ausbildenden (Betriebe) sind verpflichtet,die für diese »Kontrolle« notwendigen Auskünfte zu erteilen, entsprechendeUnterlagen vorzulegen und die Besichtigung der Ausbildungsstätte zu gestatten.

Die zuständigen Stellen sind im »Verzeichnis der zuständigen Stellen« aufgeführt, dasvom BIBB jährlich herausgegeben wird. Dazu zählen nach dem Berufsbildungsgesetz bzw.der Handwerksordnung 58 Handwerkskammern und 82 lndustrie- und Handelskammern.Hinzu kommen noch die zuständigen Stellen für andere Bereiche (Freie Berufe, Öffent-licher Dienst, Landwirtschaft etc.) und außerhalb des Geltungsbereiches des Berufs-bildungsgesetzes.

Die zuständigen Stellen errichten Berufsbildungsausschüsse, denen je sechs Beauftragteder Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie (mit beratender Stimme) sechs Lehrer derberufsbildenden Schulen angehören. Die Berufsbildungsausschüsse sind in allen wichti-gen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Sie beschlie-ßen von der zuständigen Stelle zu erlassende Rechtsvorschriften.

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Europäischer Bildungsraum

Der europäische Bildungsraum soll allen Bürgerinnen und Bürgern ungehinderte grenz-übergreifende Mobilität in der Aus- und Weiterbildung und beim Übergang in den Berufsowie eine möglichst umfassende Anrechnung und Anerkennung ihrer erworbenenQualifikationen ermöglichen. Die Union und die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen die-ser Ziele zusammen; die Union unterstützt die Politiken der Mitgliedstaaten und entwik-kelt eigene Initiativen zur Realisierung der Ziele.

In der Union gilt Freizügigkeit: Jeder EU-Bürger und jeder EU-Bürgerin kann im Grundsatzin jedem Mitgliedstaat leben und arbeiten. In den meisten Berufen ist unmittelbar mitden jeweils erworbenen Abschlüssen eine Berufstätigkeit innerhalb der EU möglich unddarf nicht aus Gründen der Ausbildung oder Qualifikation verweigert werden. Für denBerufszugang zu bestimmten »reglementierten Berufen« gibt es EU-Richtlinien und for-malisierte Verfahren in den Mitgliedstaaten.

Die Anerkennung von Abschlüssen im Bildungswesen innerhalb der EU ist noch nicht soweit fortgeschritten; sie soll erleichtert und weiterentwickelt werden.

Transparenz ist dazu ein wesentlicher Beitrag. Der »Europass« bescheinigt in denMitgliedstaaten erlernte Teilqualifikationen (»Ausbildungsabschnitte«). Wer in Deutsch-land einen bundesrechtlich geregelten Abschluss erhält, bekommt ein mehrsprachiges»Berufsprofil«, in dem die erworbenen Fähigkeiten, das berufstypische Arbeitsgebiet unddie Ausbildungsdauer erläutert werden. Der »Europäische Lebenslauf« bietet ein Musterfür die Beschreibung von Aus- und Weiterbildung, aber auch von Berufserfahrungen undKenntnissen, die nicht durch formale Zertifikate erfasst werden.

Mobilität in einem vielsprachigen Raum wie Europa setzt Fremdsprachenkenntnisse vor-aus. Ziel des Handlungskonzepts »Sprachenlernen fördern« des BMBF ist, allen Menschendie Muttersprache und zwei weitere moderne Fremdsprachen zu vermitteln.

Das europäische Programm »LEONARDO DA VINCI« richtet sich an Auszubildende,Arbeitnehmer, Studierende und Ausbilder. Es soll die europäische Zusammenarbeit in derberuflichen Bildung und die Chancengleichheit z. B. zwischen Frauen und Männern oderJungen und Alten fördern. Gefördert werden innovative Projekte in internationalerKooperation.

»SOKRATES« richtet sich mit Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit in der allgemeinenBildung. Die Aktionen »LINGUA« (Fremdsprachenerwerb) und »MINERVA« (neue Techno-logien in der Bildung) reichen in die berufliche Bildung hinein.

Deutschland beteiligt sich an allen Programmen mit einer Vielzahl von Projekten.

Der »Europäische Sozialfonds »(ESF) fördert regionale und strukturelle Entwicklungs-projekte der Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Humanressourcen und zur Integrationin den Arbeitsmarkt im Rahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Viele Berufsbildungs-programme in Deutschland werden vom ESF mit finanziert.

Programme und Regelungen in Deutschland sind international weitgehend offen. In derBerufsausbildung kann für Austauschmaßnahmen von der Berufsschulpflicht befristetfreigestellt werden. Ausbildungsteile im Ausland können Bestandteil des Ausbildungs-vertrages sein. Das Volumen des vom Bund geförderten internationalen Austauschs in derberuflichen Bildung soll weiter intensiviert werden. In der Begabtenförderung beruflicheBildung werden Weiterbildungsmaßnahmen im In- und Ausland gefördert. Auch dieAufstiegsfortbildungsförderung im EU-Ausland ist möglich, soweit dabei die Bedingun-gen für die inländische Prüfung berücksichtigt sind.

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Berufliche Benachteiligtenförderung

In Deutschland erreichen zwischen 10 und 15 % der jungen Menschen keinen beruflichenAbschluss. Migrantinnen und Migranten sind in dieser Gruppe überproportional vertreten.

Die Bundesanstalt für Arbeit fördert verschiedene Hilfen zur Ausbildung dieser Gruppen.Diese reichen von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen über ausbildungsbeglei-tende Hilfen bis zu einer außerbetrieblichen Ausbildung. Hierfür werden jährlich rund 1,5 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Andere Hilfen der Länder in Berufsschulen und Sonder-programmen sowie der Kommunen wie z.B. die Jugendberufshilfe kommen hinzu.

Das Strukturverbesserungsprogramm des BMBF »Kompetenzen fördern – BeruflicheQualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf« will dazu beitragen, denGrundsatz »Ausbildung für Alle« möglichst weitgehend zu realisieren.

Die Förderung muss früh beginnen: Initiativen zur Intensivierung der Schulsozialarbeitund zu Kooperationen von Schulen und Betrieben werden gefördert.

Lernungewohnte sollen mit »Qualifizierungsbausteinen« schrittweise in die Ausbildunghineingeführt, ihnen soll ein breiteres Berufsspektrum als bisher geöffnet sowie eine IT-und Medienbasiskompetenz vermittelt werden.

Wer später lernt, soll neue Chancen haben: Innovative Modelle zur »Nachqualifizierung«werden entwickelt. Lernen in der Berufsarbeit soll dokumentiert und bei der Zulassungzur beruflichen Abschlussprüfung anerkannt werden.

Die Vielfalt der Staatsebenen im deutschen Föderalismus macht Kooperation undKoordinierung der Aktivitäten notwendig. Die unterschiedlichen Förderstrukturen sollenzu einer »Förderung aus einem Guss« zusammengeführt werden – ein eher administrati-ves Problem, dessen Lösung aber den Betroffenen hilft.

Ziel ist, den Anteil der jungen Menschen ohne Berufsabschluss nachhaltig zu senken undso die Arbeitsmarktchancen der nachwachsenden Generation zu verbessern.

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Ausbildungsberufe im Wandel

Berufausbildung muss sich veränderten Anforderungen anpassen. Innovationen, Moderni-sierung der Ausbildung sind in den Betrieben und den Berufsschulen vielfach Realitätinnerhalb der jeweils geltenden Regelungen. Aber auch die Regelungen müssen beiBedarf erneuert werden.

Änderungen in den Produktionstechniken machen Anpassungen in den Ausbildungs-inhalten bestehender Ausbildungsberufe, aber auch grundlegende Änderungen oderneue Berufe erforderlich.

Aus den Berufen Schriftsetzer/Schriftsetzerin, Reprohersteller/Reproherstellerin, Repro-graf/Reprografin, Werbe- und Medienvorlagen-Hersteller/Herstellerin und Fotogravur-Zeichner/Zeichnerin wurde der Beruf Mediengestalter/Mediengestalterin Digital- undPrint-Medien.

Die Berufe Mechatroniker/Mechatronikerin und Mikrotechnologe/Mikrotechnologin sindBeispiele für grundlegend neue Berufsausbildungen.

Komplexere Arbeitsprozesse machen Ergänzungen von Ausbildungsinhalten notwendig,z. B. um Qualitätsmanagement und Kundenorientierung. In manchen Fällen sind grund-legende Neuschneidungen von Berufen angezeigt, wie bei den Metallberufen.

In manchen Tätigkeitsfeldern/Branchen war Professionalisierung durch Berufsaus-bildung bislang kaum möglich. Deshalb gibt es neue Berufe für die Veranstaltungs-wirtschaft oder für Kaufleute im Gesundheitswesen. Ein anderes Beispiel ist der IT-Bereich,in dem es neben neuen Ausbildungsberufen eine neue Weiterbildung mit System gibt.

Flexibilität und Bereitschaft zum Weiterlernen sind wesentliche Ziele der Berufsaus-bildung. Zusätzlich zu den überwiegenden gemeinsam verpflichtenden Teilen derAusbildung werden zunehmend auch fachliche Bausteine angeboten, aus denen einebestimmte Anzahl gewählt werden muss. Die anderen Bausteine können zusätzlichgewählt oder im Anschluss an die Ausbildung gelernt werden. So werden auch Brücken indie Weiterbildung gebaut.

Die in den Ausbildungsordnungen geregelten Prüfungen sollen die betriebliche undberufliche Realität widerspiegeln. Herkömmliche Prüfungsformen können das nurbegrenzt leisten. Sie werden zunehmend ergänzt durch betriebliche Projektarbeiten oderandere Formen mehr handlungsorientierter Prüfungen.

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Duale Ausbildung – attraktiv

Die Berufausbildung im dualen System in Deutschland – und (etwas weniger verbreitet)in einigen Nachbar-Ländern – beruht auf einer sehr langen Tradition der Nachwuchs-qualifizierung, die teilweise bis ins Mittelalter reicht. Sie ist dennoch kein altertümlichesModell, sondern rechnet sich auch im Zeitalter der Globalisierung. Deutsche Unter-nehmen bilden Nachwuchskräfte in Afrika, Nord- und Südamerika wie auch Asien nach sei-nen Regeln aus.

Als »System« ist diese Form der Berufsausbildung allerdings kaum generell auf andereLänder übertragbar, weil Wirtschaftsstrukturen und ökonomische Rahmendaten zu unter-schiedlich sind.

Ihre Grundstruktur stößt aber zunehmend auch auf internationales Interesse: die Verbin-dung von Arbeiten und Lernen, die Verknüpfung von strukturiertem Wissen und Knowhow, die Hinführung zu selbstständigem Arbeiten und zum Weiterlernen.

»Alternance« – der Wechsel zwischen Schule und Betrieb in der Sekundarstufe II – findet in der EU zunehmende Unterstützung.

In Deutschland werden immer mehr »dualisierte Studiengänge« eingeführt: Studium undbetriebliche Ausbildung werden kombiniert, Wissen und Anwendung werden verknüpft.

In der beruflichen Weiterbildung gewinnen das »Lernen im Prozess der Arbeit« und dieLernförderlichkeit von Arbeitsplätzen an Gewicht. Arbeiten und Lernen werden mehr alsbisher zusammen gesehen. Arbeiten muss nicht immer »Erwerbsarbeit« heißen; Lernenim sozialen Umfeld (etwa in ehrenamtlicher Tätigkeit) gehört durchaus dazu.

Das duale System liefert insofern Folien auch für Konzepte des »lebensbegleitendenLernens«. Hinschauen lohnt sich.

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Diese CD-ROM wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vomBundesministerium für Bildung und Forschung unentgeltlichabgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt.Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oderWahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke derWahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-,Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zumEuropäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbesondere dieVerteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informations-ständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oderAufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweckeder Wahlwerbung.Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcherAnzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sieauch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahlnicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahmeder Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppenverstanden werden könnte.

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Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeitvom Bundesministerium für Bildung und Forschung unent-geltlich abgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertriebbestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewer-bern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zumZwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt fürBundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie fürWahlen zum Europäischen Parlament. Missbräuchlich istinsbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und anInformationsständen der Parteien sowie das Einlegen,Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationenoder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe anDritte zum Zwecke der Wahlwerbung.Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcherAnzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sieauch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahlnicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahmeder Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppenverstanden werden könnte.