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Beschäftigungsmöglichkeiten ausländischer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(Arbeit, Ausbildung, Praktikum)
Stand: 20.03.2018 | Francis Blumberg, BASFI, W.I.R Hamburg
Informationsveranstaltung Tipps für Unternehmen zur Integration
von Geflüchteten
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
SEITE 2
Inhalt • EU-Bürger
• Einreise ohne Visum
• Einreise mit Visum
• Beschäftigung von Inhabern eines
Aufenthaltstitels
• Blaue Karte EU
• Allgemeine Informationen
• Asylbewerber/Duldungsinhaber
• 3+2 Regelung (Ausbildungsduldung)
• Weitere Informationsmöglichkeiten
EU-Bürger
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
SEITE 3
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
• Einreise erfolgt ohne Visum
• Kein Aufenthaltstitel erforderlich
• Nationalpass gilt als Nachweis
EINREISE OHNE VISUM
SEITE 4
• Angehörige folgender Staaten dürfen ohne Visum einreisen und einen Antrag
auf eine Beschäftigung stellen (§41 AufenthV):
Vereinigte Staaten von Amerika, Japan, Australien, Kanada, Israel, Republik
Korea, Neuseeland
• Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise
zu beantragen
EINREISE MIT VISUM
SEITE 5
• Personen reisen mit dem
entsprechenden Visum ein
• können unmittelbar nach der
Einreise entsprechende
Beschäftigung beginnen
• Innerhalb der Gültigkeit des
Visums muss ein langfristiger
Aufenthaltstitel bei der
zuständigen
Ausländerabteilung beantragt
werden
BESCHÄFTIGUNG BEI BESITZ EINES
AUFENTHALTSTITELS
SEITE 6
• Enthält der bestehende Aufenthaltstitel die Nebenbestimmung Beschäftigung
erlaubt oder Erwerbstätigkeit erlaubt, so darf der Inhaber dieses
Aufenthaltstitels jede Beschäftigung ausüben, ohne das er dazu die Erlaubnis
beantragen muss
Zusatzblatt
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
SEITE 7
Auflage:
Erwerbstätigkeit gestattet,
Beschäftigung gestattet.
Wohnsitzauflage beachten.
Erwerbstätigkeit erlaubt.
Wohnung darf nur in
Hamburg genommen werden.
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Blaue Karte EU
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
SEITE 8
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Voraussetzungen:
• einen deutschen, einen anerkannten
ausländischen oder einen einem deutschen
Hochschulabschluss vergleichbaren
ausländischen Hochschulabschluss
• in bestimmten Fällen eine durch eine
mindestens fünfjährige Berufserfahrung
nachgewiesene vergleichbare Qualifikation
• in bestimmten Fällen die Agentur für Arbeit der
Beschäftigung zugestimmt hat
• Das entsprechende Mindestgehalt erzielt wird:
bei einem Mangelberuf: 40.560€ brutto/Jahr
bei allen anderen Berufen: 52.000€ brutto/Jahr
Allgemeine Informationen zur Beschäftigung von
Asylbewerbern und Duldungsinhabern
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
SEITE 9
Grundsätzlich während des Asylverfahrens und
nach negativem Abschluss (ungesicherter Aufenthaltsstatus)
• Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung von der Ausländerbehörde
• Zugang zum Arbeitsmarkt nach 3 Monaten* ggfs. Zustimmung der Bundesagentur für
Arbeit erforderlich
• selbstständige Tätigkeit nicht gestattet
• keine Beschäftigung erlaubt für Angehörige sicherer Herkunftsstaaten (Albanien,
Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Ghana,
Senegal), nur im Ausnahmefall erlaubt
• keine Beschäftigung bei vorliegendem Arbeitsverbot
*bei Verpflichtung in einer (Erst) Aufnahmeeinrichtung zu wohnen
ist das Arbeiten in den ersten 6 Monaten nicht gestattet.
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Allgemeine Informationen zu
Praktikum und Ausbildung
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
SEITE 10
Grundsätzlich die selben Regelungen wie bei einer Beschäftigung
In den meisten Fällen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich
(bei Ausbildung, FSJ, BFD, den meisten Praktika)
Aber: immer Genehmigung von der Ausländerbehörde
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Allgemeine Informationen zu
Praktikum und Ausbildung
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
SEITE 11
Erlaubnis der Ausländerbehörde nicht erforderlich bei:
• Hospitation
• Schulpraktikum
• Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
(max. 6 Wochen-Praktikum, von Arbeitsagentur gefördert)
• Ehrenamtliche Tätigkeit
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Asylsuchende
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
SEITE 12
Personen, die eingereist
und registriert sind, aber
beim Bundesamt
für Migration und
Flüchtlinge (BAMF)
noch keinen Antrag auf
Asyl gestellt haben.
Sie verfügen über
einen Ankunftsnachweis.
Nebenbestimmung:
Derzeit kein Eintrag zur
Beschäftigungserlaubnis
Aber: grundsätzlich keine
Erlaubnis zur Beschäftigung*
*in den ersten 3 Monaten
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Asylsuchende
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
SEITE 13
Oder eine Bescheinigung
über die Meldung
Asylsuchender: BÜMA.
Nebenbestimmung:
Aufnahme eines Studiums
oder einer sonstigen
Berufsausbildung sowie
Erwerbstätigkeit nicht
gestattet.*
*in den ersten 3 Monaten
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
SEITE 14
Asylbewerberinnen/Asylbewerber
Personen, die beim BAMF
einen Antrag auf Asyl
gestellt haben.
Sie verfügen über
eine Aufenthaltsgestattung.
Nebenbestimmung:
Beschäftigung nur mit
Erlaubnis der
Ausländerbehörde
In den ersten 3 Monaten:
Arbeitsaufnahme nicht
gestattet.
SEITE 15
Geduldete
Personen, deren
Asylantrag abgelehnt wurde,
die Abschiebung ist
vorübergehend
ausgesetzt.
Sie verfügen über eine
Duldung.
Nebenbestimmung:
Beschäftigung nur mit
Erlaubnis der
Ausländerbehörde
In den ersten 3 Monaten und
bei Arbeitsverbot:
Arbeitsaufnahme nicht
gestattet.
Anerkannte Flüchtlinge/Asylberechtigte
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
SEITE 16
Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde.
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis.
Arbeit, Praktikum und Ausbildung sofort möglich.
Genehmigung der Ausländerbehörde nicht erforderlich.
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Anerkannte Flüchtlinge/Asylberechtigte
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
SEITE 17
Auflage:
Erwerbstätigkeit gestattet,
Beschäftigung gestattet.
Wohnsitzauflage beachten.
Erwerbstätigkeit erlaubt.
Wohnung darf nur in
Hamburg genommen werden.
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
3+2 Regelung Was bedeutet das?
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Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
Anspruchsduldung für die gesamte Zeit der Ausbildung
Im Anschluss Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis für
2 Jahre im erlernten Beruf
Voraussetzung:
• mindestens zweijährige Berufsausbildung
• kein Arbeitsverbot
• keine konkreten Maßnahmen zur
Aufenthaltsbeendigung bevorstehen
• keine strafrechtliche Verurteilung in einem
bestimmten Umfang
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Weitere Informationsmöglichkeiten
SEITE 19
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Fre ie und Hanses tad t Ham burg
B e h ö r d e f ü r A r b e i t , S o z i a l e s , F a m i l i e u n d I n t e g r a t i o n
Pro jek t W . I .R -Aus länderrecht l i che Bera tung -
Mart in Needell Francis Blumberg +49 40 428 63 – 3031 +49 40 428 63 – 3034
Millerntorplatz 1 – 20359 Hamburg [email protected]
Ausländerrechtliche Beratung
Weitere Informationsmöglichkeiten
SEITE 20
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
W.I.R Unternehmensservice
Telefon: (040) 2485 1111
Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
W.I.R-Unternehmensservice für Bergedorf: Tel. (040) 33 46 04 02 -19 / 20
W.I.R-Unternehmensservice für Harburg: Tel. (040) 52 47 97 45 - 8 / 9
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Weitere Informationsmöglichkeiten
SEITE 21
Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
• W.I.R - work and integration for refugees www.hamburg.de/wir (Deutsch)
• www.arbeitsagentur.de (Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch)
• www.bamf.de (Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch)
Fragen und Antworten Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen
• Dialogforum Flüchtlingshilfe www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe (Deutsch)
FAQ zum Thema Integration in Ausbildung und Arbeit für Geflüchtete
Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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