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Besondere Besondere Rechtsverhältnisse Rechtsverhältnisse

Besondere Rechtsverhältnisse

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Besondere Rechtsverhältnisse. Begriff, Funktion und Arten. Besondere Rechts-, Gewalt-, Sonderstatus- Verhältnisse. Personengruppen, die zum Staat in einer besonders engen Rechtsbeziehung stehen. In solchen Fällen hat die rechtssatzmässige Regelung - abgesehen von der Begründung des - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Besondere Rechtsverhältnisse

BesondereBesondereRechtsverhältnisseRechtsverhältnisse

Page 2: Besondere Rechtsverhältnisse

Begriff, Funktion und ArtenBegriff, Funktion und Arten

Besondere Rechts-, Gewalt-, Sonderstatus-Besondere Rechts-, Gewalt-, Sonderstatus-VerhältnisseVerhältnisse

Personengruppen, die zum Staat in einerPersonengruppen, die zum Staat in einerbesonders engen Rechtsbeziehung stehen.besonders engen Rechtsbeziehung stehen.

In solchen Fällen hat die rechtssatzmässige Regelung - abgesehen von der Begründung des Sonderstatusverhältnisses - allerdings nicht bis ins letzte Detail zu gehen, sondern darf der Natur des Rechtsverhältnisses entsprechend weit gefasst sein;namentlich darf die Regelung der Einzelheiten an die Exekutive delegiert werden.(BGE 119 Ia 178)

Page 3: Besondere Rechtsverhältnisse

AsylbewerberAsylbewerber

Arten nach Zweck der Arten nach Zweck der RechtsverhältnisseRechtsverhältnisse

BildungBildung

GesundheitGesundheit

Leistungs-Leistungs-verwaltungverwaltung

Eingriffs-Eingriffs-verwaltungverwaltung

Bedarfs-Bedarfs-verwaltungverwaltung

Spital/Spital/PsychiatriePsychiatrie

Schule/Schule/ UniversitätUniversität

StrafvollzugStrafvollzug

AusländerAusländer

BeamteBeamte

SoldatenSoldaten

Art. 35 FR Schulgesetz Die Schüler haben den Unterricht regelmässig zu besuchen und die Weisungen zu befolgen, die ihnen die Lehrer und die Schulbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse erteilen.

Art. 105 FR Universität Statuten 1 Das Rektorat befasst sich von Amtes wegen

mit den von Studierenden und Hörern gegen die Universitätsordnung begangenen Verstösse. Es führt die Untersuchung und kann Disziplinar- strafen verhängen.

2 Disziplinarstrafen sind:1. der Verweis;2. die Rüge;3. der Ausschluss für ein oder zwei Semester;4. der endgültige Ausschluss.

Spitalgesetz BL § 14 Obduktion, Transplantation

Der Regierungsrat kann Vorschriften für Obduktionen und Transplantationen erlassen.

Spitalgesetz Bl§12a Zwangseinweisung

Psychisch kranke Personen dürfen durch Verfügung des Statthalteramtes in die Kantonale Psychiatrische Klinik Liestal eingewiesen oder dort zurückbehalten werden, wenn eine unmittelbare, schwere, sonst nicht abwendbare Gefahr für das Gemeinwesen oder Dritte droht und kein entsprechendes Bedürfnis des Betroffe-nen nach persönlicher Fürsorge besteht oder dieses Bedürfnis nicht rechtzeitig befriedigt werden kann. Die Vorschriften über die fürsorgerische Freiheitsentzie-hung gelten sinngemäss.

Art. 9 ANAG2 Die Aufenthaltsbewilligung kann widerrufen

werden:b. wenn eine mit ihr verbundene Bedingung

nicht erfüllt wird oder wenn das Verhaltendes Ausländers Anlass zu schweren Klagen gibt;

Richtlinien des Bundesamtes für AusländerfragenNr. 333.2 “Auf Grund von Niederlassungsvereinba-rungen und Erklärungen des Bundesrates erhalten die Staatsangehörigen folgender Staaten die Nieder-lassungsbewilligung nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz: „Belgien, Bundesrepublik Deutschland…Aus Gegenrechtserwägungen erhalten die Angehöri-gen foldender Staaten die Niederlassungsbewilligung nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren: Finnland, Grossbritannien, Irland, Island, Luxembourg, Norwegen, Schweden und den Vereinigten Staaten von Amerika…Angehörige der übrigen Staaten kann die Niederlas-sungsbewilligung in der Regel nach einem ordnungsge-mässen und ununterbrochenen Aufenthalt von zehn Jahren erteilt werden.“

Page 4: Besondere Rechtsverhältnisse

Begründung von besonderenBegründung von besonderen RechtsverhältnissenRechtsverhältnissen

AntragAntrag ZwangZwang StatusStatus

UniversitätUniversität

SpitalSpital

Bundes-Bundes-personalpersonal

StrafanstaltStrafanstalt

Psychiatri-Psychiatri-sche Anstaltsche Anstalt

MilitärMilitär

AusländerAusländer

FriedhofFriedhof

Art. 24 Personalgesetz Einschränkung von Rechten des Personals 1 Soweit es für die Staatssicherheit, für die Wahrung von wichtigen Interessen in auswärtigen Angelegenheiten oder für die Sicherstellung der Landesversorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen erfor-derlich ist, kann der Bundesrat das Streikrecht für bestimmte Kategorien von Angestellten beschränken oder aufheben.2 Aus den gleichen Gründen kann er:a. die Niederlassungsfreiheit und die Wirtschaftsfreiheit über die im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen hinaus beschränken;b. dem Personal über den Arbeitsvertrag hinausgehende Pflichten auferlegen.

Bl Gesetz über Begräbniswesen ß 13

Die Gemeinden haben besondere Beerdigungsreglemente und Friedhof-ordnungen zu erlassen, die der Geneh-migung der Sanitätsdirektion bedürfen.

ZH Verordnung über Flughafengefängnis§ 21 Die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft

dient der Sicherung von Verfahren und Vollzug bei Wegweisungen und Ausschaffungen.

§ 31 Für Inhaftierte, bei denen in erhöhtem Masse Fluchtgefahr oder die Gefahr von Gewaltanwen-dung gegen Dritte, sich selbst oder Sachen be-steht, kann die Direktion besondere Sicherungs-massnahmen anordnen.

SDA 10.4.2000: In einer zur Asylpolitik verab-schiedeten Resolution heisst es, Amnesty sei insbesondere besorgt über die von der Polizei im Ausschaffungsgefängnis Kloten ZH ange-wandten Methoden mit Klebbändern, Knebelung und Fesselung sowie Beruhigungsspritzen.

Bundesgesetz Armee und MilitärverwaltungArt. 150 Ausführungsbestimmungen1 Der Bundesrat erlässt die Ausführungs-

verordnungen.2 Er erlässt die Dienstreglemente;

er umschreibt darin namentlich die Rechteund Pflichten der Angehörigen der Armee.

Art. 23 Personalgesetz NebenbeschäftigungDie Ausführungsbestimmungen können die Ausübung bestimmter Tätigkeiten und öffentlicher Ämter von einer Bewilligung abhängig machen, soweit sie die Erfüllungder Aufgaben zu beeinträchtigen vermögen.

Page 5: Besondere Rechtsverhältnisse

SchrankenSchrankender Eingriffeder Eingriffe

VerfassungVerfassung

GesetzGesetz

VerfassungVerfassung

GesetzGesetz

ZweckZweck ZweckZweck

Verhältnism.k.Verhältnism.k. Verhältnism.k.Verhältnism.k.ErmessenErmessen

Page 6: Besondere Rechtsverhältnisse

DurchsetzungDurchsetzungdes Wohlverhaltensdes Wohlverhaltens

präventivpräventiv repressivrepressiv

AnstaltsordnungAnstaltsordnung

WeisungenWeisungen

DisziplinarrechtDisziplinarrecht

Disziplinar-Disziplinar-massnahmemassnahme

WiderrufWiderruf

AnstaltspolizeiAnstaltspolizei

Page 7: Besondere Rechtsverhältnisse

Beendigung derBeendigung derRechtsverhältnisseRechtsverhältnisse

AustrittAustritt EntlassungEntlassung WiderrufWiderruf

Page 8: Besondere Rechtsverhältnisse

RechtsschutzRechtsschutz

Verwaltungs-Verwaltungs-gerichtsbe-gerichtsbe-schwerdeschwerde

Verwaltungs-Verwaltungs-beschwerdebeschwerde

OmbudsmanOmbudsman

Aufsichts-Aufsichts-beschwerdebeschwerde

StaatshaftungStaatshaftung

Page 9: Besondere Rechtsverhältnisse

DurchsetzungDurchsetzung der Leistungs-der Leistungs-pflicht der Anstaltpflicht der Anstalt

Wettbewerbsgleichheit mitWettbewerbsgleichheit mitprivaten Unternehmenprivaten Unternehmen

Privatisierung - öffentlichePrivatisierung - öffentlicheInteressenInteressen

GlobalbudgetGlobalbudget

RechtsschutzRechtsschutz

FlexibilitätFlexibilität

Obrigkeits-, KundendenkenObrigkeits-, Kundendenken

Anreize versusAnreize versusDisziplinarmassnahmenDisziplinarmassnahmen

Pro

ble

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Pro

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me