23
Besondere Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG für die Ausführung von Bauleistungen „BVB-Bau“ Inhaltsverzeichnis Präambel............................................................................................................................................................................................... 2 § 1 Vertragsgegenstand...................................................................................................................................................................... 2 § 2 Vertragsgrundlagen....................................................................................................................................................................... 2 § 3 Ausführung der Bauleistung; Unterlagen......................................................................................................................... 3 § 4 Abwicklung der Baustelle........................................................................................................................................................... 5 § 5 Wettbewerbsbeschränkungen................................................................................................................................................ 7 § 6 Preisermittlung, Vergütung....................................................................................................................................................... 7 § 7 Stundenlohnvergütung................................................................................................................................................................ 9 § 8 Urkalkulation....................................................................................................................................................................................... 9 § 9 Aufmaße............................................................................................................................................................................................ 10 § 10 Abschlagsrechnungen................................................................................................................................................................ 10 § 11 Schlussrechnung............................................................................................................................................................................ 10 § 12 Zahlungen, Steuerabzug, Skonto, Überzahlung, Sicherungshypothek........................................................ 11 § 13 Sicherheitsleistungen.................................................................................................................................................................. 11 § 14 Vertragsfristen, Bauzeitenplan............................................................................................................................................. 13 § 15 Vertragsstrafe................................................................................................................................................................................. 14 § 16 Abnahme........................................................................................................................................................................................... 15 § 17 Kündigung ....................................................................................................................................................................................... 16 § 18 Aufrechnungsverbot, Abtretung........................................................................................................................................ 16 § 19 Gewährleistung.............................................................................................................................................................................. 17 § 20 Haftung............................................................................................................................................................................................... 17 § 21 Nachunternehmer........................................................................................................................................................................ 18 § 22 Arbeitnehmerentsendegesetz, ausländische Arbeitnehmer.............................................................................. 18 § 23 Einbehalte/Anteilskosten......................................................................................................................................................... 20 § 24 Sonstiges............................................................................................................................................................................................. 20 Erklärung............................................................................................................................................................................................ 22 Seite 1 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

  • Upload
    vunhan

  • View
    212

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

Besondere Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG

für die Ausführung von Bauleistungen„BVB-Bau“

InhaltsverzeichnisPräambel............................................................................................................................................................................................... 2

§ 1 Vertragsgegenstand...................................................................................................................................................................... 2§ 2 Vertragsgrundlagen....................................................................................................................................................................... 2§ 3 Ausführung der Bauleistung; Unterlagen......................................................................................................................... 3§ 4 Abwicklung der Baustelle........................................................................................................................................................... 5§ 5 Wettbewerbsbeschränkungen................................................................................................................................................ 7§ 6 Preisermittlung, Vergütung....................................................................................................................................................... 7§ 7 Stundenlohnvergütung................................................................................................................................................................ 9§ 8 Urkalkulation....................................................................................................................................................................................... 9§ 9 Aufmaße............................................................................................................................................................................................ 10§ 10 Abschlagsrechnungen................................................................................................................................................................ 10§ 11 Schlussrechnung............................................................................................................................................................................ 10§ 12 Zahlungen, Steuerabzug, Skonto, Überzahlung, Sicherungshypothek........................................................11§ 13 Sicherheitsleistungen.................................................................................................................................................................. 11§ 14 Vertragsfristen, Bauzeitenplan............................................................................................................................................. 13§ 15 Vertragsstrafe................................................................................................................................................................................. 14§ 16 Abnahme........................................................................................................................................................................................... 15§ 17 Kündigung ....................................................................................................................................................................................... 16§ 18 Aufrechnungsverbot, Abtretung........................................................................................................................................ 16§ 19 Gewährleistung.............................................................................................................................................................................. 17§ 20 Haftung............................................................................................................................................................................................... 17§ 21 Nachunternehmer........................................................................................................................................................................ 18§ 22 Arbeitnehmerentsendegesetz, ausländische Arbeitnehmer..............................................................................18§ 23 Einbehalte/Anteilskosten......................................................................................................................................................... 20§ 24 Sonstiges............................................................................................................................................................................................. 20

Erklärung............................................................................................................................................................................................ 22

Seite 1 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 2: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

PräambelDie vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (imFolgenden: Volksbank) gelten für die Beauftragung sämtlicher Bauleistungen. Die vorliegendenbesonderen Vertragsbedingungen werden dem Auftragnehmer bereits bei der ersten Beauftragungübergeben und von diesem akzeptiert. Eigene Vertragsbedingungen des Auftragnehmers habenkeine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn in dem Angebot des Auftragnehmers odersonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird.

§ 1 VertragsgegenstandDie Volksbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Ausführung der Werkleistungen für das indem jeweiligen Bestellschreiben der Volksbank genannte Bauvorhaben/Gewerk entsprechend dennachstehenden Unterlagen, Bedingungen und Vereinbarungen und den Einzelheiten dernachfolgenden Bestimmungen.

Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach den in §2 dieser Bestimmungen näher bezeichneten Vertragsgrundlagen.

§ 2 Vertragsgrundlagen

(1) Die auszuführende Leistung des Auftragnehmers wird nach Art und Umfang durch dievorliegenden besonderen Vertragsbedingungen und folgende weitere Unterlagen, die in dernachfolgenden Reihenfolge gelten, bestimmt:

• das Bestellschreiben der Volksbank

• das Vergabeverhandlungsprotokoll

• diese besonderen Vertragsbedingungen (BVB-Bau),

• das Leistungsverzeichnis, die Bauleistungsbeschreibung und die Vertragszeichnungensowiedie sonstigen Vertragsunterlagen (wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das von der Volksbank bzw.den beauftragten Fachplanern verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich)

• die vom Architekten oder Fachplaner gefertigten Baupläne

• der Terminplan für die Übergabe der Ausführungspläne

• der Termin- und Bauzeitenplan

• alle technischen Vorschriften und Normen in der bis zur Abnahme jeweils aktuellen Fassung,die z.B. DIN-Normen (hier insb. die DIN 18025), Eurocodes (EC), EN-Normen, ISO-Normen,VDI/VDE-, ferner UVV-Richtlinien einschließlich veröffentlichter Entwürfe, soweit sie denallgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, die Herstellerrichtlinien und-vorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunktder Abnahme

• die einschlägigen Bestimmungen zum Arbeitsschutz wie z.B. die Baustellenverordnung unddie Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen, das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeits-stättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinien, die Unfallverhütungsvorschriften unddie Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, die Richtlinien und Vorschriften derDeutschen Sachversicherer und die Herstellerrichtlinien und –vorschriften

• die öffentlich-rechtlichen Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Bundes,der Länder und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften, wie z.B. das Kreislauf-wirtschaftsabfallgesetz, die Nachweisverordnung, das Abfallverzeichnis, das Bundes-immissionsschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen und Durchführungs-vorschriften, die EnEV, die Bauordnung NRW und ergänzende Durchführungsvorschriften

Seite 2 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 3: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

• die Anschlussbedingungen der örtlichen Versorgungsträger und der Gas-, Wasser-,Fernwärme- und Stromversorgungsunternehmen

• die Bestimmungen der VOB/B in der neuesten Fassung

• die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB, mit Ausnahme von §648

• das Angebotsschreiben des Auftragnehmers.

(2) Sofern innerhalb der jeweiligen Vertragsbestandteile Widersprüche oder Abweichungenbestehen sollten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Volksbank auf diesen Umstandhinzuweisen. Der Auftragnehmer hat die Volksbank vor der Ausführung der davon betroffenenLeistung aufzufordern, die Unstimmigkeit in den Vertragsbestandteilen zu klären und eineEntscheidung über Art und Umfang der tatsächlich geforderten Leistungen zu treffen. DieVertragsbestandteile sind vorstehend abschließend aufgeführt. Vertragsbestandteile sind nichtetwaige Vorverträge sowie Protokolle oder sonstige Korrespondenz, soweit sie nicht in diesenVertragsbedingungen oder im Zusammenhang mit dem Abschluss des Werkvertrages erwähntsind.

(3) Etwaige Vertragslieferungs-, Zahlungsbedingungen und sonstige AGB des Auftragnehmerswerden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn die Volksbank diesen Bedingungen nichtgesondert widersprochen hat.

§ 3 Ausführung der Bauleistung; Unterlagen

(1) Der Auftragnehmer erklärt, dass er vor Abgabe des Angebots den Bauplatz besichtigt hat,Fragen und Unstimmigkeiten bzgl. der Baustelleneinrichtung für Personal, Material, Bauarbeitenund hinsichtlich der Zufahrtswege sowie für die erforderlichen Rüstungen, Absteifungen usw.nicht bestehen oder von ihm vor Auftragserteilung mit der Volksbank abgestimmt und geklärtwerden, so dass der Volksbank hieraus auf keinen Fall Mehrkosten über die Auftragssummehinaus erwachsen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die von der Volksbank übergebenenUnterlagen für die Ausführung des Bauvorhabens vor Angebotsabgabe zu überprüfen, ob siezur Beurteilung aller, die Planung und Kalkulation des Bauvorhabens beeinflussende Umständehinreichend aussagefähig sind und vollständig übergeben wurden. Sollten bei der Überprüfungder übergebenen Unterlagen Fragen oder Unklarheiten für den Auftragnehmer auftauchen,verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe auf diese die Volksbank hinzuweisenund sie aufzuklären.

(2) Soweit dem Auftragnehmer auch die Ausführungsplanung und/oder die Ausführung der Statikdes Bauvorhabens übertragen worden sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer die für dieAusführungen dieser Leistungen jeweils erforderlichen weiteren Erkundigungen. Unterlagen,Angaben, Zeichnungen. Entscheidungen und Genehmigungen, die zur Erfüllung dieserAufgaben notwendig sind, selbst einzuholen.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, die bei der Volksbank vorliegendenBestandspläne (Kanal, Wasser, Stark- und Schwachstrom etc.) einzusehen.

Insbesondere bestätigt der Auftragnehmer, dass er bei der Erstellung der Ausführungsplanungbzw. der Statik des Bauvorhabens alle in Betracht kommenden lnformationsmöglichkeitenausschöpfen wird.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich über den ihm erteilten Auftrag insbesondere über dessenUmfang sowie die vereinbarten Termine, ferner über die Tatsachen, die ihm in Bezug auf dasgenannte Bauvorhaben bekannt werden, allen nicht am Bau beteiligten Dritten gegenüberStillschweigen zu bewahren. insbesondere gegenüber der allgemeinen Presse, Fachpresse,Rundfunk, Fernsehen etc.

Seite 3 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 4: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

Fotografieren ist auf der Baustelle nur mit schriftlicher Genehmigung der Volksbank gestattet.

Der Auftragnehmer ist nur berechtigt, das jeweils beauftragte Bauobjekt oder die in diesemZusammenhang erstellten Pläne als Referenzobjekt selbst zu nennen oder zu verwerten, wenneine vorherige Zustimmung der Volksbank eingeholt worden ist.

Zum Stillschweigen hat der Auftragnehmer auch alle seine Beschäftigten sowie die von ihmherangezogenen Nachunternehmer zu verpflichten.

(4) Die Volksbank benennt dem Auftragnehmer vor Aufnahme der beauftragen Leistung ihrenBauleiter (nachstehend „Koordinator") genannt. Dieser ist nicht im Sinne der für die Baustellengeltenden Landesbauordnung (LBO) verantwortlich. Der Auftragnehmer hat bei derAusführung die ihm obliegenden Leistungen die Anweisungen des Koordinators oder dessenVertreters zu beachten.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, zu den üblichen Zeiten einen Bauleitereinzusetzen. Der Bauleiter des Auftragnehmers ist namentlich vor Aufnahme der beauftragtenLeistungen der Volksbank zu benennen. Dieser Bauleiter ist im Sinne der für die Baustellengeltenden Landesbauordnung (LBO) verantwortlich. Er ist auch in vollem Umfang für dieDurchführung der Arbeiten der vom Auftragnehmer eingesetzten Nachunternehmerverantwortlich.

(6) Der verantwortliche Bauleiter des Auftragnehmers ist mit dem zur Leitung der Baustelleerforderlichen Vollmachten auszustatten und gilt als vom Auftragnehmer bevollmächtigt,rechtsgeschäftliche Erklärungen in Bezug auf den vorliegenden Bauvertrag entgegenzunehmenund abzugeben. Der Bauleiter des Auftragnehmers ist auch über den Inhalt der vorliegendenVertragsbedingungen zu unterrichten.

(7) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich einen Baustellenbericht zu fertigen und derVolksbank auf Verlangen auszuhändigen.

Der Baustellenbericht muss alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnungdes Auftrags von Bedeutung sein können, insbesondere muss der Baustellenbericht folgendeAngaben enthalten:

• Wetterlage

• Anzahl der an diesem Tag auf der Baustelle tätigen Personen des Auftragnehmers

• die vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten, angelieferten Materialien, An- und Abtransport

• sowie Einsatz der Gerätschaften

• besondere Vorkommnisse auf der Baustelle.

(8) Der Baustellenbericht wird täglich fortlaufend nummeriert und ist beim Auftragnehmermindestens für die Dauer der Gewährleistungszeit aufzubewahren.

(9) Die Volksbank ist, unbeschadet der uneingeschränkten Verantwortlichkeit des Auftragnehmersberechtigt, die Entwicklung des Bauvorhabens in der Planungs- und Ausführungsphase stetsdurch eigene Beauftragte, insbesondere einen beauftragten Projektleiter, zu überwachen undzu beeinflussen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur kooperativen Zusammenarbeit mitdiesem.

(10) Die Prüfungsfrist für übergebene Werk- und Ausführungspläne beträgt 10 Werktage nachEintreffen der Unterlagen bei der Volksbank.

(11) Der Ausführungen der Werkleistung des Auftragnehmers dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die durch Unterschrift von der Volksbank bzw. deren bevollmächtigtenVertreter ausdrücklich für die Ausführung freigegeben sind. Hiermit ist keine Übernahme derVerantwortlichkeit der ordnungsgemäßen Ausführung der Werkleistungen durch den

Seite 4 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 5: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

Auftragnehmer verbunden.

Werden durch das Vorlegen freizugebender Unterlagen terminliche oder preislicheVereinbarungen berührt, sind diese mit Vorlage der Unterlagen durch den Auftragnehmerbekannt zu geben. Ein Anspruch auf nachträgliche Vergütung nach erfolgter Freigabe bestehtnicht.

(12) Unterlagen, die der Zustimmung oder Gegenzeichnung der Volksbank bedürfen, sind dieser sorechtzeitig vorzulegen, dass keine Terminverzögerungen entstehen.

Auch nach Durchsicht der Pläne und sonstiger Unterlagen durch die Volksbank oder von dieserbeauftragten Personen bleibt die volle Verantwortung für die vertragsgemäße Ausführung undPlanung der Werkleistung beim Auftragnehmer.

(13) Die Volksbank hat das Recht, für alle Bauteile, Materialien und Stoffe, die eingebaut werden,eine Bemusterung zu fordern. In diesem Falle ist von dem Auftragnehmer eineBemusterungsliste mit der Volksbank bzw. dem beauftragten Architekten/Fachplanerabzustimmen. Bemusterungen sind für funktional zusammenhängende Positionendurchzuführen. Alle Muster sind durch den Auftragnehmer der Volksbank so rechtzeitigvorzulegen, dass keine Verzögerung der Bauausführung entstehen kann. Die durchzuführendenBemusterungen werden nicht extra vergütet.

(14) Lassen der Leistungskatalog mit Baubeschreibung, die Vertragspläne oder andereVertragsunterlagen für eine Leistung oder einen Teil einer Leistung statt eines bestimmtenProduktes alternativ gleichwertige andere Produkte zu, so bedarf ein vom Auftragnehmervorgesehenes anderes Produkt der schriftlichen Zustimmung der Volksbank, die in dessenbilligem Ermessen steht. Eine Zustimmung durch die Volksbank setzt in jedem Fall voraus, dassder Auftragnehmer die Gleichwertigkeit des Alternativproduktes nachweist, und zwar sorechtzeitig, dass keine Verzögerung der Bauausführung entstehen kann.

(15) Es ist darauf zu achten, dass keine Bau- oder Bauhilfsstoffe Verwendung finden, welche PCB,Lindan, Formaldehyd, Dioxin oder dioxinhaltige Verbindungen oder Schwermetallverbindungenenthalten. Giftige Ersatzstoffe werden nicht gestattet. Bau- oder Bauhilfsstoffe, welche dasGütezeichen „umweltfreundlich“ tragen, sind bevorzugt anzubieten. Sofern diese Baustoffepreislich höher liegen, ist ein entsprechendes Nebenangebot beizufügen. Die Verwendungasbesthaltiger Bau- oder Bauhilfsstoffe ist nicht gestattet.

(16) Sofern die Volksbank Stoffe und/oder Bauteile beistellt, welche in Zusammenhang mit dergeschuldeten Leistung Verwendung finden sollen, sind diese vom Auftragnehmer auf Kostendes Auftragnehmers und auf Gefahr des Auftragnehmers zu lagern sowie als Eigentum derVolksbank zu kennzeichnen und gekennzeichnet zu halten. Er hat sie ferner bei Übergabe aufZustand und Umfang zu prüfen; nach Übergabe haftet allein der Auftragnehmer für Güte undMenge. Der Auftragnehmer hat hinsichtlich der beigestellten Stoffe und/oder Bauteile aufVerlangen der Volksbank Unterlagen über deren Verwendung zu führen und alle Überschüssean den der Volksbank gehörenden Materialien dieser bei Fertigstellung der Vertragsarbeitenanzuzeigen und auszuhändigen.

(17) Besondere Vorkommnisse, namentlich Unfälle, sind der Volksbank unverzüglich schriftlich vomAuftragnehmer zu melden.

§ 4 Abwicklung der Baustelle

(1) Die Volksbank stellt dem Auftragnehmer Platz zur Einrichtung der Baustelle zur Verfügung. DieBereitstellung des Bauplatzes entbindet den Auftragnehmer jedoch nicht von der Übernahmeder Verkehrssicherungspflicht.

(2) Vor Einrichtung der Baustelle ist der Volksbank ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Mitder Einrichtung darf erst nach Prüfung und Zustimmung der Volksbank begonnen werden. Sie

Seite 5 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 6: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

ist so zu gestalten, dass andere Unternehmer in ihren Arbeiten möglichst nicht behindertwerden.

(3) Die umliegenden Nachbarbebauungen sowie öffentliche Grundstücke, Straßen und Wege, sindvor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Handelt es sich um einen Vertrag überAusschachtungs- und/oder Rohbauarbeiten, sind insbesondere beim Einbringen eines Verbaueserschütterungsarme Verfahren zu verwenden.

(4) Verlangt die Einhaltung der vereinbarten Termine Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten, soist es ausschließlich Sache des Auftragnehmers, die dafür erforderlichen behördlichenGenehmigungen einzuholen.

(5) Strom- und Wasseranschlüsse werden dem Auftragnehmer von der Volksbank zur Verfügunggestellt, deren Abrechnung erfolgt nach Maßgabe von § 23 Ziffer (2). Telefonanschlüssewerden nur bei Kostenübernahme durch den Auftragnehmer eingerichtet. Ein Anspruch desAuftragnehmers hierauf besteht jedoch nicht. Die vom Auftragnehmer eingeplantenTransportwege innerhalb des Betriebsgeländes sind mit der Volksbank abzustimmen.

(6) Der Auftragnehmer sorgt für die Einhaltung der für die Ausführung erforderlichen Ordnungauf der Baustelle, deren Absicherung gegen Diebstahl und Beschädigungen und die Einhaltungaller einschlägigen gesetzlichen, polizeilichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen/Vorschriften und der Sicherheitsbestimmungen der Volksbank. Im Falle von unmittelbarerGefahr hat auch der zuständige Betriebsleiter und der Koordinator der Volksbank das Recht, dieEinstellung von Arbeiten oder die Durchführung von unmittelbaren Schutz- und/oderHilfsmaßnahmen ohne Hinzuziehung des Bauleiters der Volksbank anzuordnen.

(7) Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zuvermeiden (Bemühensklausel). Er wird mit der Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger undzugleich deren Besitzer. Er übernimmt die Pflichten der Volksbank zur Verwertung undBeseitigung der Abfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondereabfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik und führt die von ihm zuerbringenden Nachweise. Die zu entsorgende Bauabfallmenge ist ggfls. in dasAbfallwirtschaftskonzept und in die Abfallbilanz des Auftragnehmers aufzunehmen. DerAuftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Abfälle möglichst getrennt zuerfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die nach denabfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgungerforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung, der Begleitscheinstets in Kopie der Volksbank vorzulegen.

Fertige Bauleistungen sind einwandfrei gereinigt für die Durchführung der Folgearbeiten zuübergeben. Während der Bauzeit ist täglich so zu reinigen, dass Schäden und Behinderungenanderer Gewerke vermieden werden.

Nach Beendigung der Arbeiten des Auftragnehmers am Bau sind die von der Volksbank zurVerfügung gestellten Räume und Flächen in ihren alten Zustand zu versetzen und zuübergeben.

Kommt der Auftragnehmer seiner vorstehenden Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist dieVolksbank nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfristverbunden mit der Erklärung, dass nach Ablauf dieser Frist Ersatzvornahmen auf Kosten desAuftragnehmers durchgeführten werden, berechtigt, die erforderlichen Maßnahmenunverzüglich auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen.

(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bodenaushub auf seine Kosten zu beproben und nach denVorschriften des Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz und der hierzu erlassenen Verordnungensowie der abfallrechtlichen Gesetze und Verordnungen der Länder und weiteren einschlägigenVorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Erforderliche Nachweise entsprechend den

Seite 6 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 7: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

Vorschriften der Nachweisverordnung sind der Volksbank vorzulegen.

(9) Im Bereich der Baustelle müssen nach Absprache mit dem Koordinator der Volksbank,Bauschilder aufgestellt werden.

(10) Bohr- und Stemmarbeiten dürfen durch den Auftragnehmer nur in Abstimmung mit derVolksbank durchgeführt werden und sind der Volksbank vor deren Ausführung anzuzeigen.

(11) Schweiß- und Schneidearbeiten außerhalb fest installierter Schweißarbeitsplätze bedürfen derbesonderen Erlaubnis in Form eines Schweißerlaubnisscheins. Der Erlaubnisschein wird durch dieVolksbank ausgestellt und ist bei den Arbeiten mitzuführen.

(12) Der Auftragnehmer hat erforderliche bauseitige Maßnahmen (Durchbrüche, Schlitze usw.) mitBaufortschritt so rechtzeitig auf der Baustelle der Bauleitung bekannt zu geben, dass keinenachträglichen Regiearbeiten erforderlich sind.

(13) Benötigt ein Auftragnehmer von einem anderen Auftragnehmer Hilfskräfte, Materialien undGeräte zur Erfüllung seiner Leistung, so geschieht die Verrechnung allein zwischen den beidenFirmen. Die Bauleitung bescheinigt hier keine Leistungen.

(14) Feststellungen auf der Baustelle über den Zustand von Teilen der Leistung, ihreVertragsmäßigkeit sowie Art und Umfang der Leistung werden verlangt, soweit diese Teile derLeistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Diesesind gemeinsam vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat sie rechtzeitig zu beantragen.

§ 5 WettbewerbsbeschränkungenWenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eineunzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 % der Bruttoauftragssumme an dieVolksbank zu bezahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies giltauch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche odergesetzliche Ansprüche der Volksbank, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4 VOB/B, bleiben unberührt.Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihmbeauftragt oder für ihn tätig sind.

§ 6 Preisermittlung, Vergütung

(1) Als Vergütung für die Durchführung sämtlicher Vertragsleistungen des Auftragnehmers geltendie in dem Bestellschreiben der Volksbank genannten Preise.

(2) Da sich die ausgeschriebenen Massen auf der Grundlage einer Mengenschätzung ergeben,können auch noch Abweichungen bei den Massen während der Bauzeit eintreten. Dieendgültige Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen gemäß dem vereinbartenLeistungsverzeichnis und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet. Mit denEinheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen abgegolten. Die vereinbarten Einheitspreisestellen Festpreise für die Dauer der Durchführung des Bauvorhabens dar. Eine Gleitung fürLohn-, Material-, Geräte- und Stoffkosten wird nicht vereinbart. Die Regelungen der § 2 Nr. 3 ff.VOB/B bleiben hiervon unberührt.

Der Auftragnehmer hat in die Preise sämtliche Leistungen und Nebenleistungen einzurechnen,die zur Erreichung des Vertragszieles erforderlich sind, auch wenn sie im Einzelnen nichtdetailliert im Leistungsverzeichnis enthalten bzw. beschrieben sein sollten. Zu den Leistungen,die durch die vereinbarten Festpreise abgegolten werden, gehören insbesondere aber nichtabschließend:

• Anlegen der Lager- und Arbeitsplätzen

• Beschaffung von Lager- und Arbeitsplätzen über die von der Volksbank zur Verfügung gestellten hinaus

Seite 7 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 8: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

• Herrichten benutzter Flächen

• Beschaffung von Zufahrtswegen zur Baustelle über die von der Volksbank zur Verfügung gestellten hinaus.

• Beseitigung der vom Auftragnehmer verursachten Schäden an allen Zufahrtswegen.

• Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Gerüsten, Arbeitsbühnen und dergleichen, die Gerüste müssen auch den Sicherheitsvorschriften der Folgehandwerker entsprechen.

• Abladen und Lagern der der Volksbank gelieferten Stoffe und Bauteile auf der Baustelle oder an den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Stellen.

• Mitwirken bei der Abnahme einschließlich des Stellens der Arbeitskräfte und Geräte.

Im Angebot sind die Gerüstkontrollgebühren der Lokalbaukommission oder der zuständigen Berufsgenossenschaft, Straßen- und Straßenwegbenutzungsgebühren und Sondernutzungsgebühren der öffentlichen Hände, soweit anfallend, enthalten, wobei der Auftragnehmer auch für die Genehmigungen und Sondernutzungserlaubnisse zu sorgen hat. Die Volksbank wird entsprechend auf Anforderung des Auftragnehmers mitwirken.

(3) Handelt es sich um einen Vertrag über Ausschachtungs- und/oder Rohbauarbeiten, übernimmtder Auftragnehmer die eventuell erforderliche Beweissicherung hinsichtlich derNachbargebäude auf eigene Kosten als Teil des Auftrags. Entstehende Kosten sind in dasAngebot einzukalkulieren.

(4) Vom Auftragnehmer gewährte Preisnachlässe gelten auch für Zusatzaufträge undStundenlohnarbeiten.

(5) Die vorgesehenen Regelarbeitszeiten auf der Baustelle sind:Montag - Freitag 6.00 - 22.00 UhrSamstag 6.00 - 18.00 Uhr

Während dieser Zeiten werden keine Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit bezahlt. Diesist in der Preisbildung zu berücksichtigen. Im Übrigen sind Überstunden oder Sonn- undFeiertagsarbeiten des Auftragnehmers zwingend vor Ausführung der Arbeiten bei derProjektleitung der Volksbank schriftlich anzumelden. Die Vergütung für die zu leistendenÜberstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeiten ist vor deren Ausführung mit der Volksbank zuvereinbaren.

(6) Nachtragsforderungen können ausschließlich dann geltend gemacht werden, wenn entwederein schriftlicher Nachtragsauftrag der Volksbank vorliegt oder der Unternehmer zumindest vorder Ausführung der Werkleistungen der Volksbank schriftlich seine Nachtragsforderungangekündigt hat. Nachträge müssen immer auf der Kalkulationsbasis des Ursprungsangeboteseinschl. Abgebote kalkuliert und angeboten werden. Der Auftragnehmer hat mit derAnkündigung einer Nachtragsforderung ein - soweit objektiv möglich beziffertes -Nachtragsangebot zu unterbreiten, wobei letzteres nicht Anspruchsvoraussetzung ist. Jedochverpflichtet die Unterlassung zum Schadenersatz, z.B. wenn die Volksbank preisgünstigereAlternativen wegen Fehlens eines Nachtragsangebotes nicht verwirklichen kann. Einezusätzliche Vergütung ist also nur unter den hier geregelten besonderen Voraussetzungengeschuldet.

Im Rahmen der Vorbereitung einer Entscheidung der Volksbank über die Ausführung einerLeistungsänderung hat der Auftragnehmer die Volksbank umfassend zu unterstützen. DerAuftragnehmer hat der Volksbank alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die dieVolksbank benötigt, um zu entscheiden, ob sie eine Leistungsänderung vornehmen soll.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine geänderte oder zusätzliche Leistung auch dannauszuführen, wenn die Parteien vor Ausführung der Arbeiten keine Vereinbarung abschließen,

Seite 8 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 9: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

in der die Auswirkung der Leistungsänderung auf die Vergütung und auf die vereinbartenAusführungsfristen festgelegt werden. Ein Leistungsverweigerungs- oderZurückbehaltungsrecht steht ihm insoweit nicht zu.

§ 7 Stundenlohnvergütung

(1) Bei der Berechnung von Werkleistungen des Auftragnehmers im Stundenlohn gelten die imBestellschreiben bestätigten Stundensätze bzw. die Verrechnungssätze derRahmenvereinbarungen.

(2) Im Übrigen sind Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten ausschließlich mit derProjektleitung der Volksbank selbst zu treffen.

(3) Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Architekten oder andere von derVolksbank hierzu bevollmächtigten Personen und die damit verbundene Anerkenntniswirkungbetreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Der Volksbank bleibt im Rahmen derRechnungsprüfung der Einwand vorbehalten, dass solche Arbeiten nach demLeistungsverzeichnis abzurechnen sind. Soweit also im Leistungsverzeichnis Einheitspreisegenannt sind (z.B. nach qm, lfd. m, cbm) oder aus Leistungsverzeichnispositionen solcheEinheitspreispositionen üblicherweise gebildet werden und gebildet werden können, ist nachEinheitspreisen abzurechnen. Der Architekt ist nicht befugt, im Hinblick aufStundenlohnvereinbarungen für die Volksbank Änderungen, Erweiterungen und Ergänzungender Auftragserteilung vorzunehmen, außer er legt eine schriftliche entsprechende Vollmachtder Volksbank vor. Dies ist ausschließlich der Projektleitung der Volksbank vorbehalten.

(4) Der Auftragnehmer muss Stundenlohnarbeiten vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei derVolksbank anzeigen. Stundennachweise sind jeweils am nachfolgenden Werktag derProjektleitung der Volksbank vorzulegen. Auf den Stundennachweisen müssen folgendeInformationen aufgeführt sein:

• Name der eingesetzten Mitarbeiter

• Umfang der geleisteten Stunden

• verbrauchtes Material

• genaue Bezeichnung der ausgeführten Arbeiten

• Datum

• Projekt/Hauptauftrag

• Ort der Ausführung (z.B. Gebäude, Stockwerk, Raum etc.)

Stundenlohnrechnungen für Leistungen innerhalb eines Projektes sind entsprechendpositioniert in Abschlagsrechnungen bzw. Schlussrechnungen aufzunehmen und separataufzuführen. Eine getrennte Abrechnung in Form einer Einzelabrechnung ist nicht vereinbart.Entsprechende Nachweise (Rapporte, Regiezettel, Stundennachweise etc.) sind innerhalb von 2Werktagen nach Ausführung der Bauleitung vorzulegen.

§ 8 Urkalkulation

(1) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Volksbank vor Ausführung der Arbeiten seineUrkalkulation für die vertraglichen Leistungen der Volksbank in einem geschlossenen Umschlagzur Aufbewahrung zu übergeben. Die Urkalkulation wird gegebenenfalls vor Vertragsschlussden Ergebnissen der Verhandlung angepasst. In der Kalkulation müssen folgende Kostengetrennt ausgewiesen sein: Summe der Einzelkosten der Teilleistungen, Summe derBaustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Die Volksbank darfdie Urkalkulation nur im Einverständnis und gemeinsam mit dem Auftragnehmer öffnen.

(2) Die Vorlage der Urkalkulation dient dazu, dass der Auftragnehmer auf Verlangen derVolksbank seine Preisermittlung für die Preise und für die vertraglich vereinbarten Leistungen

Seite 9 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 10: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

offen legen kann und somit die von ihm gestellten Nachträge für die Volksbank nachvollziehbardarlegen kann.

§ 9 AufmaßeAufmaße sind gemeinsam vorzunehmen. Vergütet werden nur vom örtlichen Bauleiter oder dessenStellvertreter gegengezeichnete Aufmaße. Der Auftragnehmer hat die Aufmaßlisten in der von derVolksbank geforderten Anzahl, positionsweise entsprechend dem Leistungsverzeichnisaufgeschlüsselt und prüffähig aufzustellen. Auf Anforderung der Volksbank hat der AuftragnehmerAufmaßzeichnungen ohne gesonderte Vergütung zu fertigen.

§ 10 Abschlagsrechnungen

(1) Für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt inmonatlichen Abständen Abschlagszahlungen zu fordern. Diese sollen nicht unter 5.000 Euroliegen. Die Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 21 Tage nach Zugang derAbschlagsrechnung in dreifacher Ausfertigung bei dem bauleitenden Architekten fällig.

(2) Bei den Abschlagsrechnungen handelt es sich nicht um beliebige Teil- oder Akontorechnungen,sondern um prüfbare Aufstellungen über nachgewiesene vertragsgemäße Leistungen.Abschlagsrechnungen sind für das jeweilige Projekt durchlaufend zu nummerieren und ihremZweck nach als Abschlagsrechnungen zu bezeichnen. Die Belege (Mengennachweise,Zeichnungen. Lieferscheine o.ä.) sind den Abschlagsrechnungen beizufügen.Massenermittlungen in Abschlagsrechnungen haben als steigendes Aufmaß zu erfolgen, d. h.sie umfassen den gesamten aktuellen Leistungsstand aller eingebauten Bauleistungen. DieAbrechnung der Vergütung des Auftragnehmers erfolgt auf der Grundlage des Aufmaßes dertatsächlich ausgeführten Leistungen. Das Aufmaß ist zwischen der Volksbank und Auftraggebergemeinsam zu erstellen und zu unterzeichnen.

(3) Gelieferte, aber noch nicht eingebaute Materialien sind hierbei nicht zu berücksichtigen undberechtigen nicht zur Geltendmachung von Abschlagsforderungen.

(4) Zahlungen auf Abschlagsrechnungen oder sonstige Abschlagszahlungen der Volksbank sind inden Abschlagsrechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer aufzuführen.

(5) Die Volksbank kann auch gegenüber Abschlagsrechnungen Zurückbehaltungsrechte wegenMängeln geltend machen.

(6) Zahlungen auf die Abschlagsrechnungen erfolgen stets unter Vorbehalt, insbesondere stellenZahlungen der Volksbank auf vom Auftragnehmer gestellte Abschlagsrechnungen keinAnerkenntnis noch eine Abnahme der Volksbank hinsichtlich der vom Auftragnehmerausgeführten Leistungen dar.

§ 11 Schlussrechnung

(1) Eine prüffähige Schlussrechnung ist spätestens 6 Wochen nach Fertigstellung und Abnahme derLeistung des Auftragnehmers in dreifacher Ausfertigung beim bauleitenden Architekteneinzureichen, die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Belege (z.B. Aufmaße, Mengenberechnungen, Zeichnungen Stundenlohnnachweise, Lieferscheine etc.)sind als Originalunterlagen beizufügen. Die Abrechnung der Vergütung des Auftragnehmerserfolgt auf der Grundlage des Aufmaßes der tatsächlich ausgeführten Leistungen. Das Aufmaßist zwischen der Volksbank und Auftraggeber gemeinsam zu erstellen und zu unterzeichnen.

(2) Die Schlussrechnung ist gemäß §16 Abs. 3 VOB/B spätestens innerhalb von 60 Tagen nachFertigstellung und Abnahme der gesamten Leistung des Auftragnehmers und Zugang einerprüffähigen Schlussrechnung beim bauleitenden Architekten auszugleichen. Die vomAuftragnehmer angebotenen Nachlässe werden bereits von den Abschlagsrechnungen desAuftragnehmers abgezogen.

Seite 10 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 11: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

(3) Die Anerkennung und Bezahlung der Schlussrechnung schließt Rückforderungen wegenfehlerhaft berechneter Leistungen nicht aus.

§ 12 Zahlungen, Steuerabzug, Skonto, Überzahlung, Sicherungshypothek

(1) Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung voneinem Konto der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an das Geldinstitut,

Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für die Volksbank anden für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der ARGE oder nachdessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der ARGE.

(2) Die Volksbank wird von jeder Zahlung an den Auftragnehmer 15 % einbehalten, wenn nichtder Auftragnehmer spätestens mit Zugang der ersten Rechnung beim bauleitendenArchitekten eine Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorgelegt hat. DerAuftragnehmer ist verpflichtet, der Volksbank das für ihn zuständige Finanzamt sowie seinedortige Steuernummer spätestens mit der Einreichung der ersten Rechnung bekannt zu geben.

(3) Skontierungsfristen beginnen jeweils mit dem Eingang der prüffähigenAbschlags-/Schlussrechnung beim bauleitenden Architekten.

(4) Bei Rückforderungen aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nichtauf den WegfaII der Bereicherung (vgl. § 818 Abs. 3 BGB) berufen.

Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an die aus dem zuerstattenden Betrag – abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer – gezogenen Nutzungenherauszugeben. Das sind in der Regel ersparte Schuldzinsen bei debitorisch geführtenGeschäfts-/Kontokorrentkonten.

(5) Der Auftragnehmer verzichtet auf das ihm gemäß § 648 BGB zustehende Recht auf Eintragungeiner Sicherungshypothek.

§ 13 Sicherheitsleistungen

(1) VertragserfüllungssicherheitDer Auftragnehmer verpflichtet sich, der Volksbank zur Absicherung der vertragsgemäßenErfüllung der geschuldeten Leistungen eine Sicherheit in Höhe von 10 % derBruttoauftragssumme für die Vertragserfüllung zu leisten.

Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicherVerpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag und abgeschlossenenNachtragsvereinbarungen, insbesondere für die Sicherung der vertragsgemäßen Ausführungder Leistungen einschließlich Abrechnung, vor Abnahme entstandene Mängelansprüche undvor Abnahme entstandene Schadensersatzansprüche sowie auf die Erstattung vonÜberzahlungen einschließlich der Zinsen und eines Anspruches der Volksbank auf Zahlung einerschuldhaft verwirkten Vertragsstrafe.a) Bei Aufträgen, die die Gesamtbruttoauftragssumme von 25.000 Euro nicht erreichen, ist die

Volksbank berechtigt, die Sicherheit in Teilbeträgen und nicht nur in einem Betrag oder inbestimmten Beträgen einzubehalten. Die Volksbank ist vielmehr berechtigt, von jederZahlung einen Einbehalt vorzunehmen. Die Volksbank ist jedoch nur berechtigt, dieZahlungen um höchstens 10% zu kürzen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme in Höhe von10 % der Bruttoauftragssumme erreicht ist. Allerdings besteht weiterhin das Recht derVolksbank, den Gesamteinbehalt auch einmalig in einer Summe von der vereinbarten bzw.geschuldeten Zahlung vorzunehmen. Das Recht des Auftragnehmers, denSicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft nach Ziffer (4) abzulösen wird hiervon nichtberührt.

Seite 11 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 12: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

b) Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer bei Aufträgen mit einemGesamtbruttoauftragsvolumen von über 25.000 Euro der Volksbank eine Bürgschaft nachZiffer (4) über 10 % der Bruttoauftragssumme zu stellen.

Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht bis zum 16. Werktag nach Vertragsabschluss(maßgebend ist insoweit der Zugang des Auftragsschreibens bzw. derNachtragsvereinbarung) ist die Volksbank berechtigt, von jeder Zahlung einen Einbehaltvornehmen. Die Volksbank ist berechtigt, den Einbehalt in Teilbeträgen und nicht nur ineinem Betrag oder in bestimmten Beträgen vorzunehmen. Wird die Sicherheit inTeilbeträgen von den Zahlungen der Volksbank einbehalten, so ist die Volksbankberechtigt, jeweils die Zahlungen um höchstens 10 % zu kürzen, bis die vereinbarteSicherheitssumme erreicht ist. Die Volksbank ist weiterhin berechtigt, den Gesamteinbehaltauch einmalig in einer Summe von der vereinbarten bzw. geschuldeten Zahlungvorzunehmen.

c) Für die Rückgabe der nicht verwerteten Sicherheit gilt § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.

(2) Abschlags- und VorauszahlungssicherheitSoweit der Auftragnehmer Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen für die auf der Baustelleangelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bzw. für Bauteile, die für dieLeistung eigens angefertigt und bereit gestellt worden sind, gem. § 16 Abs.1 Nr. 1 Satz 3 VOB/Bverlangt, ist die Volksbank berechtigt, von dem Auftragnehmer vor der Abschlags- oderVorauszahlung eine Bürgschaft nach Ziffer (4) in Höhe der Abschlags- oder Vorauszahlung zuverlangen. Die Bürgschaftsurkunde zur Absicherung der Abschlagszahlungen wird aufVerlangen des Auftragnehmers zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheitgeleistet worden ist, eingebaut worden sind. Die Bürgschaftsurkunde zur Absicherung derVorauszahlung wird auf Verlangen des Auftragnehmers zurückgegeben, wenn dieVorauszahlung der Volksbank durch Anrechnung auf fällige Zahlungen der Volksbank getilgtworden sind.

(3) Sicherheit für MängelansprücheDer Auftragnehmer leistet an die Volksbank eine Sicherheit für die Erfüllung derMängelansprüche der Volksbank über 5 % der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme, diedie Volksbank bei der Schlusszahlung einbehält. Der Auftragnehmer kann den Einbehalt derVolksbank durch eine Bürgschaft nach Ziffer (4) ablösen. Die Sicherheit für Mängelansprücheerstreckt sich auf die Erfüllung der nach Abnahme entstandenen Mängelansprücheeinschließlich nach Abnahme entstandener Schadensersatzansprüche. Die Sicherheit ist für diegesamte Dauer der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche zu stellen. Die Rückgabeder nicht verwerteten Sicherheit richtet sich nach § 17 Abs. 8 Abs. 2 VOB/B mit der Maßgabe,dass eine Rückgabe erst nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprücheerfolgt. § 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B bleibt unberührt.

(4) Sicherheitsleistung durch BürgschaftEine Erfüllungs-, Vorauszahlungs-, Abschlags- und Gewährleistungsbürgschaft ist als unbedingte,unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EuropäischenGemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen. In der Bürgschaftmuss der Bürge auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie derVorausklage gemäß §§ 770 und 771 BGB sowie auf das Recht der Hinterlegung verzichten. DerVerzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit (§ 770 Abs. 2 BGB) gilt nicht für unbestritteneoder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers. Die Bürgschaft mussaußerdem ausschließlich dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsunterliegen und weiter die Bestimmung enthalten, dass der Gerichtsstand zur Durchsetzung desBürgschaftsanspruches der Sitz der Volksbank ist. Die Bürgschaftserklärungen müssen fernerzum Inhalt haben, dass die Bürgschaftsforderung nicht vor der gesicherten Forderung verjährt.Die Kosten für die Bürgschaften hat der Auftragnehmer allein zu tragen.

Seite 12 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 13: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

§ 14 Vertragsfristen, Bauzeitenplan

(1) Die in dem Bestellschreiben der Volksbank bzw. im Verhandlungsprotokoll genanntenAusführungsfristen sind verbindliche Vertragsfristen.

(2) Auf der Basis des Projektterminplanes der Volksbank und der dort genannten Termine hat derAuftragnehmer innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Eingang der Bestellung derVolksbank an den Auftragnehmer einen detaillierten Bauzeitenplan zur Abstimmung undFreigabe vorzulegen. In diesem Bauzeitenplan ist, soweit auf das Gewerk anwendbar,festzulegen, wann die Fertigstellung genauer Konstruktionsdetailpläne des Auftragnehmersnach Klärung der Einzelheiten durch den bauleitenden Architekten erfolgt, welche Arbeitszeitim Betrieb des Auftragnehmers als Werkstattarbeit benötigt wird, welche Arbeitszeit auf derBaustelle bis zur Fertigstellung der Leistungen, auch mit Zwischenschritten, unabhängig von dereingesetzten Zahl der Arbeitskräfte, benötigt wird. Die Ausführungsfristen sind nach demKalendertag zu bestimmen unter Berücksichtigung vereinbarter Fertigstellungstermine. DieserBauzeitenplan wird durch gegenseitige Unterzeichnung Vertragsbestandteil. Die in demBauzeitenplan aufgeführten Fristen sind ebenfalls Vertragsfristen.

(3) Der Bauzeitenplan gilt somit als verbindlich. Die dort enthaltenen Fristen gelten als zugesichert.

Für den Fall, dass der Auftragnehmer einen verbindlichen Bauzeitenplan gem. vorstehenderZiffer (2) nicht rechtzeitig vorlegt oder die Parteien sich nicht auf einen verbindlichenTerminplan einigen können, ist die Volksbank berechtigt, nach billigem Ermessen selbst einenBauzeitenplan aufzustellen und diesen Bauzeitenplan als verbindlich und Vertragsbestandteilvorzuschreiben.

(4) Die im verbindlichen Bauzeitenplan enthaltenen Fristen und Termine sind Vertragsfristen undkönnen von der Volksbank auf Antrag des Auftragnehmers angemessen verlängert werden,wenn abzusehen ist, dass ein für den Auftragnehmer unabwendbares Ereignis für einewesentliche Verzögerung der Bautätigkeit führen wird. Diese neuen Termine werden dannVertragsbestandteil. Dies entbindet den Auftragnehmer nicht davon, durch ständigen Kontaktmit der Baustelle selbständig dafür zu sorgen, dass die Fertigstellung des Bauwerks durch ihnnicht verzögert wird.

(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Volksbank eine eingetretene oder zu erwartendeUnterbrechung der Bauarbeiten unverzüglich mitzuteilen, gleich aus welchem Grund sie erfolgtoder erfolgen soll. Sein Hinweis an die Bauleitung ist in jedem Fall so rechtzeitig schriftlichabzugeben, dass Verzögerungen noch verhindert werden können.

Bei allen Vertragsänderungen, Mehr- oder Minderleistungen sind durch den Auftragnehmer dieAuswirkungen auf die vereinbarten Termine und Fristen zu untersuchen undTerminänderungen von dem Auftragnehmer der Volksbank schriftlich mitzuteilen.

(6) Besteht die Gefahr eines Terminverzuges, wird die Volksbank über die Bauleitung, die hierzubevollmächtigt ist, versuchen, eine Regelung mit dem Auftragnehmer zu treffen, die - etwadurch Verstärkung der Mannschaft - sicherstellt, dass die vertraglich bestimmten oder die vonder Volksbank nach billigem Ermessen bestimmten Termine eingehalten werden. Kommt einesolche Regelung nicht zustande, ist die Volksbank berechtigt, nach Ablauf einer angemessenenFrist (wobei sich die Angemessenheit nach dem Bauablauf richtet) unter entsprechenderMinderung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers weitere Firmen zur Erfüllung derBauleistungen, die dem Auftragnehmer in Auftrag gegeben wurden, heranzuziehen und dieLeistungen entsprechend abzugrenzen. Bezüglich solcher nach billigem Ermessen durch Dritteerfüllten Auftragsteile, hinsichtlich derer die Volksbank berechtigt ist, Material desAuftragnehmers gegen angemessene Vergütung heranzuziehen, wird der Auftragnehmerkeine Ansprüche - mit Ausnahme wegen schon erbrachter Leistung - geltend machen. Gleichesgilt, wenn eine Verzögerung durch eine Aussperrung verursacht wird.

Seite 13 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 14: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

(7) Zur Vollendung der vertraglichen Leistungen gehört auch die Räumung der Baustelle und dieInstandsetzung der durch die Inanspruchnahme während der Bauzeit etwaig beschädigtenFlächen oder Bauteile wie z.B. beschädigter Verkehrsflächen.

(8) Alle Ausführungsfristen werden nach Werktagen berechnet.

§ 15 Vertragsstrafe

(1) Überschreitet der Auftragnehmer den gem. § 14 vereinbarten Endfertigstellungstermin desBauvorhabens schuldhaft, ist von dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 %der Nettoauftragssumme für jeden angefangenen Werktag des Verzuges zu zahlen, um dender Endfertigstellungstermin überschritten wird. Des Nachweises eines Schadens oder vonNachteilen bedarf es hierzu nicht.

(2) Soweit gem. § 14 neben dem Endfertigstellungstermin für das jeweilige Bauvorhaben auchZwischenfristen für in sich abgeschlossene Teilleistungen als vertraglich verbindliche Vertrags-fristen vereinbart sind, ist von dem Auftragnehmer ebenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von0,1 % des jeweiligen Wertes der jeweils zum Zwischentermin fertig zu stellenden Teilleistungenfür jeden angefangenen Werktag des Verzuges zu zahlen, um den die Zwischenfristüberschritten wird. Des Nachweises eines Schadens oder von Nachteilen bedarf es hierzu nicht.Der Wert der Teilleistung bemisst sich nach der für die Teilleistung vereinbartenNettoauftragssumme.

(3) Die maximale Gesamtsumme der nach vorstehenden Ziffern (1) und (2) insgesamt anfallendenVertragsstrafe ist auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt, ohne dass es des Nachweises vonSchäden oder Nachteilen bedarf.

Hinsichtlich des Höchstbetrages der zu verwirkenden Vertragsstrafe wird klargestellt, dass essich um einen Höchstbetrag der insgesamt zu verwirkenden Vertragsstrafe - also sowohl beiÜberschreitung der Zwischentermine als auch bei Überschreitung des Endfertigstellungstermins- handelt und nicht jeweils um gesonderte Höchstbeträge.

(4) Bei der Berechnung der Vertragsstrafe gelten die Samstage als Werktage.

(5) Die auf vorangegangene schuldhaft nicht eingehaltene vereinbarte Zwischentermineverwirkten Vertragsstrafen des Auftragnehmers werden bei nachfolgenden Überschreitungenvon Zwischenterminen in voller Höhe angerechnet, wenn die nachfolgenden Überschreitungenvon Zwischenterminen gegenüber einer bereits vorangegangenen schuldhaften Überschreitungeines pönalisierten Zwischentermins keine weitere, eigenständige Verzögerung darstellen,sondern lediglich die bereits bestehende Verzögerung fortsetzen. Insbesondere wird die bei derÜberschreitung der vereinbarten Teilfertigstellungstermine schuldhaft verwirkte Vertragsstrafebei Überschreitung des Endfertigstellungstermins in voller Höhe angerechnet, wenn durch diefortgesetzte Verzögerung bei den vereinbarten Zwischenterminen auch der nachfolgendeEndfertigstellungstermin überschritten wird und die Überschreitung desEndfertigstellungstermins gegenüber den bereits vorangegangenen schuldhaftenÜberschreitungen der Teilfertigstellungsfristen keine weitere eigenständige Verzögerungdarstellt, sondern lediglich die bereits bestehende Verzögerung fortsetzt (Verbot derKumulierung).

In diesem Fall ist von dem Auftragnehmer lediglich die gem. § 14 Ziffer (1) vereinbarteVertragsstrafe für die schuldhafte Überschreitung des Endfertigsteilungstermins in Höhe von0,2 % der Nettoauftragssumme an die Volksbank zu zahlen.

(6) Unabhängig von der Vertragsstrafe ist die Volksbank berechtigt, Schadensersatzansprüchewegen schuldhaften Verzuges mit der Ausführung der Bauleistung geltend zu machen, soweitder Verzugsschaden die verwirkte Vertragsstrafe übersteigt. In diesem Fall kann die verwirkteVertragsstrafe als Mindestbetrag des Schadensersatzanspruchs verlangt werden.

Seite 14 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 15: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

(7) Die Volksbank ist berechtigt, die Vertragsstrafe unabhängig von der Abnahme der Werkleistungbis zur Schlusszahlung geltend zu machen. Vertragsstrafenansprüche bleiben selbst dannbestehen, wenn die Volksbank sich diese bei Durchführung einer Ersatzvornahme oder beiErklärung einer Abnahmeverweigerung nicht vorbehält. Auch in diesen Fällen kann einVorbehalt bis zur Schlusszahlung erklärt werden.

(8) Die Vertragsstrafe ist auch dann geschuldet, wenn die Volksbank und der Auftragnehmer neueZwischentermine und/oder Fertigstellungstermine vereinbaren und der Auftragnehmer mit derEinhaltung dieser Termine in Verzug gerät. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nichtdurch Vereinbarung neuer Termine.

§ 16 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung aller Leistungen des Auftragnehmers findet eine förmliche Abnahme statt,die in einem schriftlichen Abnahmeprotokoll festgehalten wird (Schlussabnahme). Eine fiktiveAbnahme nach § 12 Abs. 5 VOB/B ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Abnahmeformen bleibenunberührt.

Von der Volksbank beauftragte Architekten und/oder Fachplaner sind nur zur technischen,nicht aber zur rechtsgeschäftlichen Abnahme bevollmächtigt. Die rechtsgeschäftliche Abnahmebleibt der Volksbank vorbehalten, es sei denn, der bauleitende Architekt nimmt ausdrücklich inbesonders erklärter schriftlicher Vollmacht der Volksbank rechtsgeschäftlich ab.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Volksbank den Termin der Abnahme mindestens zweiWochen vorher anzuzeigen und die Volksbank zu der Abnahme einzuladen.

Über die Abnahme ist ein von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnendesAbnahmeprotokoll in Gegenwart je eines bevollmächtigten Vertreters der Volksbank und desAuftragnehmers anzufertigen. In dem Abnahmeprotokoll sind Einzelheiten der Abnahme-handlung festzuhalten (z.B. Ort, Zeit, Teilnehmer, Mängelfeststellungen). In dem zu erstellendenAbnahmeprotokoll werden die Mängel festgehalten. Diese Mängel hat der Auftragnehmerunverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Protokoll einvernehmlich festgelegten Termin, zubeseitigen. Die Parteien legen einvernehmlich fest, welche Kosten zur Beseitigung derBeanstandungen erforderlich sind; kommt eine Einigung nicht zustande, werden die Kostenvom bauleitenden Architekten bestimmt. Die Volksbank ist berechtigt, das 2-fache dieserKosten bis zur Beseitigung der Beanstandung einzubehalten.

Das Abnahmeprotokoll wird vom bauleitenden Architekten als Excel-Liste erstellt. Diese wirdder Volksbank und dem Auftragnehmer per E-Mail übermittelt. Der Auftragnehmer hat dasBeseitigungsdatum des jeweilig beseitigten Mangels in dieses Protokoll einzutragen und diesesergänzte Protokoll dem bauleitenden Architekten und der Volksbank in Wochenabständen perE-Mail zuzusenden.

Werden Beanstandungen bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme vom Auftragnehmer nicht alsMangel anerkannt, hat er seine endgültige Stellungnahme der Volksbank innerhalb von 14Tagen nach dem Abnahmetermin schriftlich mitzuteilen.

(2) Sofern auf Verlangen der Volksbank Teilleistungen vorzeitig abgenommen werden, beginnendie Fristen für die Gewährleistung erst mit Abnahme der Gesamtleistung (Schlussabnahme).

(3) Die Abnahme kann nicht verlangt werden, solange noch wesentliche Mängel vorhanden sind.Mängel sind insbesondere dann wesentlich, wenn sie die Gefahr wesentlicher Folgeschäden insich bergen.

(4) Auch Mängelbeseitigungsarbeiten des Auftragnehmers werden entsprechend denvorstehenden Bestimmungen in Ziffer (1) über die förmliche Abnahme mit einer verkürztenLadungsfrist zum Abnahmetermin von 5 Tagen förmlich abgenommen,

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf Wunsch der Volksbank zusammen mit ihm oder seinem

Seite 15 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 16: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

Beauftragten zur Abnahme Leistungsmessungen durchzuführen und die von ihm angefertigtenMessprotokolle vorzulegen. Ferner müssen zum Zeitpunkt der Abnahme dieBetriebsbeschreibung, Wartungs- und Bedienungsanweisungen Revisionsunterlagen,Schaltschemen etc. lückenlos vorliegen.

(6) Das Bedienungspersonal der Volksbank ist vor der Abnahme kostenlos durch denAuftragnehmer in die technische und wirtschaftliche Anlagennutzung einzuweisen.Leistungsmessungen, z.B. über Luftmengen, Temperatur und Feuchteverteilung sowieLuftgeschwindigkeiten, Lärmentwicklungen und Wirkungsgrade werden auf Wunsch derVolksbank von beiden Seiten gemeinsam durchgeführt. Über das Ergebnis wird einMessprotokoll angefertigt. Der Leistungsnachweis kann auch noch nach erfolgter Abnahme,innerhalb der GewährIeistungsfrist von der Volksbank verlangt werden, wenn die Zustands-oder Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden waren,

(7) Der Auftragnehmer hat der Volksbank bei der Abnahme sämtliche Bestands- undRevisionsunterlagen in dreifacher Ausfertigung und auf CD als .pdf und im CAD-Format:Autocad .dxf oder .dwg-Format (nach Layervorgabe durch die Volksbank) zu übergeben.

(8) Voraussetzung für die Schlussabnahme ist, dass alle zur Benutzung und Inbetriebnahme derWerkleistung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Abnahmen vorliegen.Insbesondere ist Abnahmevoraussetzung, dass alle etwa erforderlichen Anzeigen (z.B.Fertigstellungsanzeigen) gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erfolgt sind.

(9) Die Gefahr für sämtliche nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und Lieferungenträgt bis zur Abnahme der Auftragnehmer; das gilt auch bei Zufall und höherer Gewalt (§ 644BGB). § 7 VOB/B wird ausgeschlossen.

§ 17 Kündigung

(1) Für die Kündigung des Vertrages geltend die §§ 8 und 9 VOB/B. Über die dort vorgesehenenKündigungsgründe hinaus liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung auch vor, wenn derAuftragnehmer Personen, die auf Seiten der Volksbank mit der Vorbereitung, dem Abschlussoder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahe stehenden PersonenVorteile dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass sie ihn bei der Vergabe vonBauleistungen dieses Vertrages oder zukünftiger Verträge der Volksbank bevorzugen. SolchenHandlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihmbeauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenanntenPersonen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5, 6 und 7 VOB/B entsprechend.

(2) Im Falle einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmerseine Leistung so abzuschließen, dass die Volksbank die Leistung ohne Schwierigkeitenübernehmen und die Weiterführung derselben durch einen Dritten veranlassen kann. DieParteien verpflichten sich, den erreichten Leistungsstand in einem gemeinsamen Aufmaß zuermitteln, auf dessen Grundlage auch die Abrechnung der tatsächlich bis zur Kündigungerbrachten Leistungen des Auftragnehmers erfolgt.

§ 18 Aufrechnungsverbot, Abtretung

(1) Die Aufrechnung der dem Auftragnehmer aus dem Werkvertrag gegen die Volksbankzustehenden Forderungen ist unwirksam, es sei denn, es handelt sich um Forderungen, die dieVolksbank anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Der Auftragnehmer tritt hiermit an die dies annehmende Volksbank sicherungshalber sämtlichegegenwärtigen und künftigen Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ausden von ihm abgeschlossenen Nachunternehmer- oder Lieferantenverträgen ab, ohne dassdadurch die Eigenverantwortlichkeit des Auftragnehmers berührt wird.

Seite 16 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 17: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

(3) Die Volksbank ist jederzeit zur Anzeige dieser Abtretung berechtigt. Soweit und so lange derAuftragnehmer seinen Gewährleistungsverpflichtungen nach diesem Vertrag ordnungsgemäßnachkommt, bleibt er jedoch im Innen- und Außenverhältnis ermächtigt und verpflichtet, dieabgetretenen Gewährleistungsansprüche selbst geltend zu machen.

(4) Forderungen des Auftragnehmers gegen die Volksbank können ohne deren Zustimmung nurabgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus demgenau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaigen Nachträge erstreckt. Teilabtretungensind nur mit schriftlicher Zustimmung der Volksbank gegen diese wirksam.

§ 19 GewährleistungDer Auftragnehmer haftet für sämtliche Mängelansprüche einheitlich für die Dauer von 5 Jahren. ImÜbrigen richtet sich die Haftung für Mängelansprüche nach § 13 VOB/B mit der Maßgabe, dass inAbweichung von § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B mit dem Zugang von schriftlichen Mängelbeseitigungs -verlangen und mit der Abnahme von Mängelbeseitigungsleistungen eine Verjährungsfrist von 5Jahren für den gerügten Mangel bzw. die durchgeführten Mängelbeseitigungsleistungen neu zulaufen beginnt. Als schriftliches Mängelbeseitigungsverlangen gilt auch ein solches, welches perTelefax oder per E-Mail übermittelt wurde.

§ 20 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet verschuldensunabhängig im vollen Umfang für alle Schäden, die eroder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit den ihm übertragenenLeistungen verursachen. Der Auftragnehmer stellt die Volksbank im Rahmen von dessengesetzlicher Haftpflicht von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Bautätigkeit beruhen frei, dieschuldhaft durch den Auftragnehmer verursacht worden sind. Bei schuldhafterMitverursachung gilt § 254 BGB. Die Freistellung gilt auch für Schäden an Nachbargrundstückenin Folge von Unterfangungs- und Verbauarbeiten, Baugrubenanschließungsmaßnahmen,Gründungsarbeiten, Wasserleitungsarbeiten und ähnlichem, die schuldhaft durch denAuftragnehmer verursacht worden sind.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt für seine Leistungen die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht.Er ist allein verantwortlich für den Vollzug der einschlägigen Vorschriften und trägt allein dieVerantwortung für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer, insbesondere für Unfälle.

(3) Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichendüberwacht worden zu sein.

(4) Der Auftragnehmer hat Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherungnachzuweisen. Die Versicherung muss den Bedingungen des Bauhaupt- und -nebengewerbes(einschließlich Tätigkeitsschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten) entsprechen und eineDeckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und 1,5 Mio. Euro fürSachschäden, 50.000 Euro für Vermögensschäden und 25.000 Euro für Bearbeitungsschäden,jeweils je Schadensereignis, aufweisen.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens vor Arbeitsaufnahme die eine Bestätigung desVersicherers über das Bestehen der oben aufgeführten Versicherung, deren Gültigkeit sowieeine Nachhaftung für den Gewährleistungszeitraum durch Kopie der Police sowie des letztenZahlungsbeleges der Volksbank nachzuweisen. Diese Bestätigung muss weiterhin dieVerpflichtung des Versicherers beinhalten, die Volksbank unverzüglich über Änderungen desVersicherungsschutzes des Auftragnehmers zu informieren. Erfolgt ein entsprechenderNachweis trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist nicht, ist die Volksbank berechtigt, denentsprechenden Vertrag abzuschließen und dem Auftragnehmer die hierdurch entstehendenKosten in Rechnung zu stellen.

(6) Ansprüche der Volksbank gegenüber dem Auftragnehmer sind durch die Begrenzung derVersicherungssumme nicht eingeschränkt.

Seite 17 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 18: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

§ 21 Nachunternehmer

(1) Die Volksbank und der Auftragnehmer vereinbaren, dass die vertraglich geschuldetenLeistungen ausschließlich durch den Auftragnehmer und nicht durch Nachunternehmer zuerbringen sind. Der Auftragnehmer versichert, dass er in seinem Betrieb für die Ausführungender vereinbarten Leistungen eingerichtet ist und er die vereinbarten Leistungen in seinemBetrieb selbst ausführen wird. Die Volksbank und der Auftragnehmer können hiervonabweichende Vereinbarungen im Einzelfall schriftlich treffen, wobei grundsätzlich festgelegtwird, dass Nachunternehmerleistungen nur an besonders erfahrene, leistungsfähige undzuverlässige Unternehmer aus EU-Ländern vergeben werden dürfen. Dazu gehört auch, dass sieihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommenund die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat – über dieZustimmungsbedürftigkeit nach § 4 Abs. 8 VOB/B hinaus – der Volksbank rechtzeitig vorBeauftragung schriftlich Art und Umfang der Leistung, die weiter vergeben werden soll, sowieName, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des vorgesehenenNachunternehmers mitzuteilen. Die Volksbank ist weiterhin berechtigt, Nachweise über dieFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des vorgesehenen Nachunternehmers zuverlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Bauleistungen anSubunternehmer diese Vertragsbedingungen zugrunde zu legen

(2) Für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer ohne vorherige Zustimmung derVolksbank mit der Erfüllung der Leistungen aus dem mit der Volksbank bestehendenWerkvertrag beauftragt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, an die Volksbank eineVertragsstrafe für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung unter Verzicht auf die Einrede desFortsetzungszusammenhangs von 5.001 Euro zu bezahlen.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Verträgen mit den Nachunternehmern ein eigenesRecht der Volksbank - als Vertrag zugunsten Dritter - zu begründen, die Ablösung einzelnerMitarbeiter von Nachunternehmern zu verlangen. wenn diese - auch nach Abmahnung - dieBaustellenordnung oder andere einschlägige Sicherheitsbestimmungen der Volksbank erheblichstören oder ihre Leistungen ungeeignet sind.

(4) Die Volksbank ist berechtigt, die sofortige Ablösung eines Nachunternehmers zu verlangen,wenn sie im Falle eines unmittelbaren Vertragsverhältnisses zu dem Nachunternehmer zurKündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt wäre.

§ 22 Arbeitnehmerentsendegesetz, ausländische Arbeitnehmer

(1) Der Auftragnehmer versichert, dass er alle Verpflichtungen aus dem jeweils aktuellenArbeitnehmerentsendegesetz nachkommen wird. Insbesondere versichert der Auftragnehmer,dass die von ihm eingesetzten Arbeitnehmer wenigstens die Mindestlöhne aus den geltendenTarifverträgen zur Regelung eines Mindestlohns im Gebiet der Bundesrepublik Deutschlanderhalten und neben den gesetzlichen Abzügen keine weiteren Abzüge vorgenommen werden.

(2) Der Auftragnehmer versichert, dass er gem. dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren imBaugewerbe (VTV) in Verbindung mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz, für die bei dem obengenannten Bauvorhaben eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die Mittel für dietarifvertraglich festgelegten Leistungen an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse derBauwirtschaft (ULAK) ordnungsgemäß abführt.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Nachweis seiner oben genannten Verpflichtungen ausdem aktuellen Arbeitnehmerentsendegesetz entsprechende Erklärungen seiner Arbeitnehmervor Ausführung der Werkleistungen der Volksbank vorzulegen, aus denen sich zweifelsfreiergibt, dass die beim Auftragnehmer beschäftigten Arbeitnehmer ihr Nettoentgelt erhalten.Das Nettogehalt umfasst den Betrag, der nach Abzug von Steuern undSozialversicherungsbeiträgen bzw. entsprechende Anwendungen zur sozialen Sicherung an denArbeitnehmer auszuzahlen sind. Der Auftragnehmer bestätigt, die Auftragssumme so kalkuliert

Seite 18 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 19: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

zu haben, dass die gewissenhafte Einhaltung der gesetzlichen, bauaufsichtlichen undberufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gewährleistet ist.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Beachtung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungenund Verordnung über das Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften undinsbesondere hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen:

• Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitserlaubnis

• Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

• Schwarzarbeitergesetz

• Entsendegesetz zur Vermeidung von Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung

• unberechtigte Gewerbeausübung.

(5) Der Auftragnehmer versichert ausdrücklich bei der Ausführung der vereinbarten Leistungenkeine Schwarzarbeiter und illegale Arbeitskräfte zu beschäftigen und den Arbeitsschutz in allenPunkten zu beachten. Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung des Auftragnehmers gegenseine oben genannten Verpflichtungen bzw. Zusicherungen steht der Volksbank einaußerordentliches Kündigungsrecht des abgeschlossenen Werkvertrages zu.

(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber der Volksbank, spätestens 3 Tage vor demvertraglich vorgesehenen Beginn der Arbeiten sämtliche Vor- und Nachnamen der Arbeiterschriftlich mitzuteilen, die er auf der Baustelle einsetzen wird und bei ausländischen Arbeiternzusätzlich den Nachweis zu erbringen, dass die für die Beschäftigung dieser Arbeitererforderlichen gesetzlichen und behördlichen Genehmigungen vorliegen und der Volksbankderen Sozialversicherungsnummer mitzuteilen. Der Auftragnehmer bzw. die von ihmbeauftragten Wachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle täglichbeschäftigten Arbeitskräfte zu führen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass diese Listenauf Verlangen der Volksbank zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.

(7) Die Volksbank ist berechtigt, zur Einhaltung der getroffenen Vereinbarung während derAusführung der vereinbarten Leistung auf der Baustelle die eingesetzten Arbeitskräftehinsichtlich der ordnungsgemäßen Beschäftigung zu überprüfen. Der Auftragnehmer weistdeshalb vorsorglich seine Arbeitnehmer auf eine entsprechende Auskunfts- und Ausweispflichtgegenüber der Volksbank hin. Insbesondere haben alle Arbeitskräfte auf der Baustelle gültigeSozialversicherungsnachweise ständig mitzuführen und auf Verlangen der Volksbankvorzuzeigen. Die von der Volksbank eingesetzten Bauleiter sind berechtigt, diejenigen Arbeiterdes Auftragnehmers, für deren Beschäftigung die erforderlichen gesetzlichen und behördlichenGenehmigungen fehlen, sowie diejenigen Arbeiter, die der Auftragnehmer der Volksbank nichtvor Beginn der Arbeiten schriftlich mitgeteilt und/oder in die zu führende Listen hat, von derBaustelle zu verweisen.

(8) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dievorstehenden Verpflichtungen nach Ziffer (1) bis (6) eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro zubezahlen. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch dann verpflichtet, wenneiner der von ihm beauftragten Nachunternehmer einen Arbeiter auf der Baustelle einsetzt, fürdessen Tätigkeit bzw. Beschäftigung die erforderlichen gesetzlichen und behördlichenGenehmigungen nicht vorliegen.

(9) Daneben ist die Volksbank für den Fall, dass der Auftragnehmer die vorstehendenVerpflichtungen nach Ziffer (1) bis (6) ganz oder teilweise nicht einhält, berechtigt, den Vertragaus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich indiesem Fall, der Volksbank sämtlichen Schaden zu ersetzen, der der Volksbank durch dievorzeitige Beendigung des Vertrages entsteht.

Seite 19 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 20: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

§ 23 Einbehalte/AnteilskostenNachfolgend aufgeführte Kosten werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Schlusszahlung vonder Schlussrechnungssumme abgezogen:

(1) BauleistungsversicherungDie Volksbank wird für das Bauvorhaben eine Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflicht-versicherung abschließen, wovon in der Bauleistungsversicherung die vom Auftragnehmer zuerbringenden Leistungen ebenfalls mit versichert werden. Die Selbstbeteiligung an jedemSchaden beträgt 1.000 Euro. Die anteilige Prämie beträgt 0,25 % der Bruttoschluss-rechnungssumme.

(2) Baustrom/Bauwasser/Sanitäre EinrichtungenDie Kosten betragen anteilig 1 % der Nettoschlussrechnungssumme.

(3) BauschildDie Volksbank wird auf der Baustelle ein Bauschild aufstellen, auf dem sämtliche Auftragnehmerbenannt werden. Die anteiligen Kosten betragen pauschal 200 Euro netto.

(4) BauschuttDie Baureinigung, insbesondere die Beseitigung des von ihm verursachten Bauschutts, hat derAuftragnehmer selbst vorzunehmen. Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtung trotzentsprechender Aufforderung mit Fristsetzung durch die Volksbank nicht, kann die Volksbankdie Baureinigung auf Kosten des Auftragnehmers selbst vornehmen oder ein Drittunternehmendamit beauftragen. Die vorgenannten Kosten kann die Volksbank von der Schlusszahlung inAbzug bringen.

§ 24 Sonstiges

(1) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefassteVertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen denVertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschlussdes Rechtes über den internationalen Warenkauf.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf Verlangen der Volksbank Unbedenklichkeits-bescheinigungen seiner Krankenkasse, seiner Berufsgenossenschaft und seiner Haftpflicht-versicherung beizubringen, die nicht älter als drei Monate sind.

(3) Bei Verträgen mit Kaufleuten, es sei denn, deren Unternehmen erfordert kein inkaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, sowie bei Verträgen mit juristischenPersonen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstandfür alle Rechtsstreitigkeiten Minden/Westfalen.

(4) Jede Änderung und Ergänzung zu dem mit der Volksbank abgeschlossenen Vertrag bedarf zuihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung oder einenVerzicht auf die Anwendung dieser Schriftformbestimmung. Die Schriftform wird auch durchden wechselseitigen Austausch von Telefaxen, notarieller Bestätigungen und kaufmännischerBestätigungsschreiben gewahrt.

(5) Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist oder wird, wird dadurch dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(6) Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksameRegelung zu ersetzen, die dem gewollten möglichst nahe kommt. Gleiches gilt, wenn derVertrag lückenhaft und unklar sein sollte.

(7) Der Auftragnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er diese besonderenVertragsbedingungen gelesen und zur Kenntnis genommen hat, und dass er sie im Falle einerAuftragserteilung als Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt.

Seite 20 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 21: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bestehende Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts dieserbesonderen Vertragsbedingungen vor deren Gegenzeichnung durch Rückfragen zu klären.

(9) Hinweis für den Datenschutz: Die Volksbank macht darauf aufmerksam, dass die zurAbrechnung erforderlichen Daten bei ihr und beim bauleitenden Architekten gespeichertwerden

Seite 21 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 22: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

Seite 22 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt

Page 23: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER FIRMA WAGO ... 01 02 BVB-Bau.pdf · Präambel Die vorliegenden, besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG (im Folgenden: Volksbank)

Erklärung

Hiermit erkennen wir die „Besonderen Vertragsbedingungen der Volksbank Mindener Land eG fürdie Ausführung von Bauleistungen (BVB-Bau)“ für

ª den Auftrag Nr. _________________/_______ vom ________________ und (falls Sie diese Bedingungen mit einem Auftrag erhalten bitte ausfüllen und ankreuzen)

ª alle zukünftigen Aufträge

an.

Als Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Kopie derentsprechenden Versicherungspolice beigefügt.

Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift des Auftragnehmers

Seite 23 von 23 - 2015 01 02 BVB-Bau.odt