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Beteiligung von Kommunen bei Windenergieprojekten Gemeinsamer Diskussionsbeitrag von: Corinna Cwielag, BUND Arp Fittschen, Städte- und Gemeindetag

Beteiligung von Kommunen bei Windenergieprojekten Gemeinsamer Diskussionsbeitrag von: Corinna Cwielag, BUND Arp Fittschen, Städte- und Gemeindetag Bernd

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Beteiligung von Kommunenbei Windenergieprojekten

Gemeinsamer Diskussionsbeitrag von:Corinna Cwielag, BUND

Arp Fittschen, Städte- und GemeindetagBernd Jeske, Naturwind

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Gliederung:

1. Planerische Beteiligung

2. Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten

3. Auswahl und Zertifizierung von Projektentwicklern

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1. Planerische Beteiligung

1.1 Regionalplanung• Ausweisung von Eignungsgebieten weiter auf Ebene der

Regionalplanung• Gesamtabwägung ist auf kommunaler Ebene nicht zu leisten

• Kommunen frühzeitig einbeziehen und beteiligen,bereits bei ersten Entwürfen der Weißflächenkartierung:- fachliche Prüfung der Kriterien, z.B. Abstände zur Bebauung- Prüfung, welche kommunalen Grundstücke liegen im Eignungsgebiet, welche könnten einbezogen werden, um die Steuerungsmöglichkeit der Kommune zu erhöhen- zeitlichen Spielraum erforderlich, um mit Grundstücksbesitzern, Projektentwicklern u.a. Partnern geeignete Lösungen zu entwickeln- Information der Bürger organisieren

• Kompetente Beratung u. Begleitung der Kommunen ist dabei erforderlich

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1.2 Kommunale Planung

• Möglichkeit für Kommunen schaffen, über den Flächennutzungsplan (FNP)Gebiete zwischen 20 und 35 ha Größe auszuweisen(Mindestgröße für Regionalplanung ist 35 ha)

• Alle Ausschlusskriterien sind einzuhalten, außer:•

- Größe des Eignungsgebietes, aber mind. 20 ha- Lage im Tourismusschwerpunktraum

•- > Diese Kriterien sind im Rahmen der Abwägung zum FNP zu prüfen.

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2. Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten

• Ziel: Kommunen und Anwohner sollten als Betroffene von Windparks in ihrer Kommune wirtschaftlich profitieren

• Dies führt auch zur:- Stärkung des ländlichen Raums in M-V- Förderung der Akzeptanz von Windenergieanlagen

• Von Einnahmen der Kommune oder eines kommunalen Unternehmens profitieren immer auch die Bürger der Region.

• Kommunale Beteiligung gewährleistet in der Regel eine sozial

ausgewogene Verwendung der Einnahmen, stärker als bei der Beteiligung zumeist finanzstärkerer Einwohner der Region.

• In der Regel sollten beide Beteiligungsmöglichkeiten angeboten werden.

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2.1 Grundsteuer B für Windenergieanlagen

• Besonders geeignetes Instrument für Kommunen:Erhebung höherer Grundsteuer B (statt A) für Anlagen-Standorte:- Gemeinde profitiert automatisch, ohne aktiv werden zu müssen- Einnahmen in gleichmäßiger Höhe ab Errichtung der Anlage- Die Gemeinde geht keinerlei finanzielles Risiko ein

• >Land sollte auf Bundesebene für eine Änderung werben

2.2 Gewerbesteuer für Windenergieanlagen

• Anteil von 70 % der Gewerbesteuer geht bereits an WEA-Standort• > Land sollte auf Bundesebene für Erhöhung auf 90 % werben

• Kommunen sollten verhandeln:- freiwillige Erhöhung des Gewerbesteueranteils für WEA-Standort (bereits jetzt möglich) - Ansiedlung des Betreibers in der Kommune

• Finanzausgleichsgesetz weiterentwickeln, erhöhte Steuer-einnahmen dürfen nicht zu überproportionalen Abzügen führen

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2.3 Direkte finanzielle Beteiligung

• Kommunen sollte Beteiligung von mind. 25 % angeboten werden> rechtliche Grundlage ist zu prüfen, ggf. freiwilliger Standard

• Beteiligung von 25 % als Option, keine Pflicht zur Nutzung:- könnte Kommunen überfordern- könnte als Blockadeinstrument genutzt werden

• Mehrere Formen der Beteiligung ermöglichen, z.B.:- Kommune, kommun. Unternehmen oder Zusammenschluss - Bürger im Umkreis der Anlage- von Kommunen beauftragte Genossenschaft (z.B. NEG), schnell handlungsfähig, kann schrittweise Geld einsammeln, wenn kommun. Haushalt beschlossen/private Anlagen frei sind

• Andere Modelle prüfen, z.B. günstiger Strompreis für Anwohner

• Kommunen brauchen in jedem Fall der finanziellen Beteiligung kompetente Beratung u. Begleitung durch Landes-Energieagentur oder ähnliche fachlich kompetente und unabhängige Institution

• Beteiligung ist eine Chance, birgt aber auch finanzielle Risiken

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2.4 Eigene Anlagen der Kommune

• Kommunen, Bürgergenossenschaften ermöglichen und erleichtern, selbst Anlagen zu errichten

• Kompetente Beratung und Begleitung sowie professioneller Anlagenbetrieb erforderlich

• Beratung: - Landes-Energieagentur oder ähnliche fachlich kompetente und unabhängige Institution

• Betrieb: - Beauftragung eines geeigneten externen Betreibers- Stadtwerke, ggf. Kooperation mit ländl. Standortgemeinden - Genossenschaft mit Beteiligungsmögl. für Anwohner - Ausweitung kommunaler Gesellschaften, Wohnen o.ä.- Zweckverband oder andere kommunale

Gemeinschaftsunternehmen

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3. Auswahl und Zertifizierung von Projektentwicklern

• Auswahl Projektentwickler ist wichtiges Instrument der Steuerung

• - Einfluß Kommune: nur auf eigene Flächen• - Kooperation Land und Kommune: landeseigene Flächen• - Vorschlag: BVVG-Flächen in Eignungsgebieten zu vertretbaren

Konditionen an Land oder Kommunen abgeben,als Beitrag des Bundes zur Umsetzung seiner energiepol. Ziele (wie Vorkaufsrecht für Naturschutzflächen gem. BNatSCHG)

• Kommunen: aktiv für eigene Interessen auf Grundstückseigentümer und Projektentwickler zugehen: - finanzielle Beteiligung- auf Klärung dringen, wenn sich Projektentwickler blockieren, weil mehrere Zugriff auf Teilflächen haben

• Kommunen u.a. Eigentümer können auf geeignete Projektentwickler hingewiesen werden, wenn es objektive Bewertung gibt Landes-Energieagentur könnte Zertifizierung vornehmen, z.B.- Teilnahme an Weiterbildungen u.a.- Kooperation mit Kommunen (z.B. Selbstverpflichtung, Mindestbeteiligung von 25 % für Kommune anzubieten)

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Vielen Dankfür das Interesse!

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Beteiligung von Naturschutzbehörden und Umweltverbänden

bei Windenergieprojekten

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1. Regionalplanung

1.1 Weißflächenkartierung• Frühzeitige Einbeziehung im Entwurfsstadium, auch der

Unteren Naturschutzbehörden und der Umweltverbände:- Fachliche Prüfung ob Ausschlusskriterien berücksichtigt sind- Ergänzungen, sofern aktuellere Kartierungsdaten vorliegen

1.2 Auslegungs- und Beteiligungsverfahren• Beteiligung im Rahmen des üblichen Verfahrens zu RREP

• Aufgreifen von Hinweisen als Prüfkriterien für das immissionschutzrechtliche Verfahren.

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2. Immissionsschutz-Verfahren

2.1 Grundsätze des Genehmigungsverfahrens• Erarbeitung von Arbeitshilfen unter Einbeziehung

der Unteren Naturschutzbehörden und Umweltverbände, z.B.:- Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Vogelschutzes- Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes

2.2 Untersuchungsrahmen des Genehmigungsverfahrens• Einbeziehung neben der Unteren Naturschutzbehörden auch der

Umweltverbände bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens:- Hinweise auf sensible Arten und Biotope in der Region- Vorschläge zum konkreten Prüfbedarf: - besonders intensiver Untersuchungsbedarf - aber auch verzichtbare Prüfungen

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2.3 Vorschläge zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

• Einbeziehung der Umweltverbände bei der Definition sinnvoller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

• Gemeinsame Konferenz von Projektentwickler, Naturschutzbehörde, Umweltverbänden und Kommune zur Festlegung geeigneter Kompensationsmaßnahmen

2.4 Formelles Genehmigungsverfahren (BiMSCH)

• Information der Umweltverbände über die Einleitung entsprechender Verfahren

• Beteiligung im Rahmen des üblichen Verfahrens

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Vielen Dank!