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Preisliste 2018 Für die Werke Birr Mülligen Siggenthal Wettingen

Beton AG Preisliste 2018 - betonbadenbrugg.ch · 2 Das sind wir Regional verankert Mit unseren vier Werken Birr, Mülligen, Siggenthal und Wettingen produzieren wir Beton mit Rohstoffen

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Preisliste 2018

Für die Werke

Birr

Mülligen

Siggenthal

Wettingen

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BB

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RB

B S

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al

BB

B S

iggenth

al

1Disposition / Bestellung 056 438 09 00

Das sind wir 2

Beton nach Norm SN EN 206-2013 3–5

Beton/Mörtel nach Zusammensetzung 6–7

Preiszuschläge 8–9

Transportpreise 10–11

Hinweise zum Sortiment 12

Hinweise und allgemeine Bedingungen 14

Einlage Recycling AG 17

Inhaltsverzeichnis

2

Das sind wir

Regional verankert

Mit unseren vier Werken Birr, Mülligen, Siggenthal und Wettingen produzieren wir Beton mit

Rohstoffen aus der Region für die Region.

Unser Angebot

Mit fundiertem Fachwissen und viel Erfahrung generieren wir normengerechte Produkte

von hoher Qualität. Dank der perfekt organisierten Logistik und einer grossen Kapazität garan-

tieren wir eine termingerechte Lieferung. Mit unseren Standardprodukten decken wir einen

grossen Teil der Anwendungen ab. Gerne beraten wir Sie über weitere Produkte und stehen

Ihnen für individuelle Lösungen zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Christian Brunner Martin Zott

Geschäftsführer Verkauf

Tel. 056 438 09 01 / Fax 056 438 09 10 Tel. 056 438 09 02

[email protected] [email protected]

André Bodmer Peter Schelshorn

Logistik/Disposition Logistik/Disposition

Tel. 056 438 09 00 Tel. 056 438 09 00

3Disposition / Bestellung 056 438 09 00

Beton nach Eigenschaften

Sorten-/ Druckfestig- Grösst- Konsis- Anwendung Preis ab WerkBestell- keitsklasse korn Dmax tenz exkl. MwSt.Nummer CHF/m3

Expositionsklasse XC1(CH); XC2(CH)

Mindestzementgehalt 280 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.65

A130-0 C20/25 32 F4 Kranbeton 179.50

A131-0 C20/25 32 F4 Pumpbeton 184.50

A160-0 C20/25 16 C3 Kranbeton 193.50

A161-0 C20/25 16 C3 Pumpbeton 198.50

A230-0 C25/30 32 F4 Kranbeton 180.50

A231-0 C25/30 32 F4 Pumpbeton 185.50

A260-0 C25/30 16 C3 Kranbeton 194.50

A261-0 C25/30 16 C3 Pumpbeton 199.50

A265-0 C25/30 16 SVB selbstverdichtender Beton 233.50

Expositionsklasse XC3(CH)*

Mindestzementgehalt 280 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.60

B230-0 C25/30 32 F4 Kranbeton 188.50

B231-0 C25/30 32 F4 Pumpbeton 193.50

B231-4 C30/37 32 C3 Sichtbeton pumpbar 200.50

B334-0 C30/37 32 C3 Monobeton pumpbar 201.50

B260-0 C25/30 16 C3 Kranbeton 202.50

B261-0 C25/30 16 C3 Pumpbeton 207.50

B261-4 C30/37 16 C3 Sichtbeton pumpbar 214.50

Expositionsklasse XC4(CH)*; XA1c (CH)

Mindestzementgehalt 300 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.50

C330-0 C30/37 32 F4 Kranbeton 200.50

C331-0 C30/37 32 F4 Pumpbeton 205.50

C331-4 C30/37 32 C3 Sichtbeton pumpbar 212.50

C431-0 C35/45 32 C3 Pumpbeton 210.50

C434-0 C35/45 32 C3 Monobeton pumpbar 212.50

C360-0 C30/37 16 C3 Kranbeton 214.50

C361-0 C30/37 16 C3 Pumpbeton 219.50

C361-4 C30/37 16 C3 Sichtbeton pumpbar 226.50

C365-0 C30/37 16 SVB selbstverdichtender Beton 255.50

C380-0 C30/37 8 C3 Kran-/Feinbeton 239.50

C385-0 C30/37 8 SVB selbstverdichtender Feinbeton 281.50

* Der Karbonatisierungswiderstand wird für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren nachgewiesen. Andere Anforderungen auf Anfrage

Preisliste für das Baugewerbe

Beton nach Norm SN EN 206-2013

2018

4

Beton nach Eigenschaften

Sorten-/ Druckfestig- Grösst- Konsis- Anwendung Preis ab WerkBestell- keitsklasse korn Dmax tenz exkl. MwSt.Nummer CHF/m3

Expositionsklassengruppe D (T1) – XC4(CH); XD1(CH); XF3(CH); XA1c(CH)

Mindestzementgehalt 300 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.50; Mindestluftgehalt 2.0% (bei Grösstkorn Dmax 16 2.5%)

D230-T1 C25/30 32 C3 Kranbeton 223.00

D231-T1 C25/30 32 C3 Pumpbeton 228.00

D261-T1 C25/30 16 C3 Pumpbeton 233.00

Expositionsklassengruppe E (T2) – XC4(CH); XD1(CH); XF4(CH)

Mindestzementgehalt 300 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.50; Mindestluftgehalt 2.0% (bei Grösstkorn Dmax 16 2.5%)

E230-T2 C25/30 32 C3 Kranbeton 225.00

E231-T2 C25/30 32 C3 Pumpbeton 230.00

E261-T2 C25/30 16 C3 Pumpbeton 236.00

Expositionsklassengruppe F (T3) – XC4(CH); XD3(CH); XF2(CH);XA2c1);XA3c2)

Mindestzementgehalt 320 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.45; Mindestluftgehalt 2.0% (bei Grösstkorn Dmax 16 2.5%)

F330-T3 C30/37 32 C3 Kranbeton 235.00

F331-T3 C30/37 32 C3 Pumpbeton 240.00

F361-T3 C30/37 16 C3 Pumpbeton 246.00

Expositionsklassengruppe G (T4) – XC4(CH); XD3(CH); XF4(CH)

Mindestzementgehalt 320 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.45; Mindestluftgehalt 2.0% (bei Grösstkorn Dmax 16 2.5%)

G330-T4 C30/37 32 C3 Kranbeton 237.00

G331-T4 C30/37 32 C3 Pumpbeton 242.00

G361-T4 C30/37 16 C3 Pumpbeton 248.00

Beton für Verkehrsflächen G (T4) – XC4(CH); XD3(CH); XF4(CH)

Mindestzementgehalt 340 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.45; Mindestluftgehalt 2.0% (bei Grösstkorn Dmax 16 2.5%)

G338-T4 C30/37 32 C2 Beton für Bushaltestellen/Strassen 241.00

G368-T4 C30/37 16 C2 Beton für Bushaltestellen/Strassen 249.00

Beton für Baupfähle und Schlitzwände

Mindestzementgehalt P1 und P3 330 kg/m3, P2 und P4 380 kg/m3

Auf Anfrage!

Preisliste für das Baugewerbe

Beton nach Norm SN EN 206-1

2018

1) Diese Betonsorte deckt auch den chemischen Angriff durch Abwasser in Biologiebecken von kommunalen

Abwasserreinigungsanlagen (Expositionsklasse XXA) gemäss cemsuisse-Merkblatt 01 ab. Das Merkblatt

enthält Hinweise für weitere Massnahmen.

2) Es ist mit Fachleuten zu prüfen, ob zusätzliche Schutzmassnahmen möglich und nötig sind.

5Disposition / Bestellung 056 438 09 00

Recycling-Konstruktionsbeton nach Eigenschaften (Anteil Betongranulat C = 50%) Herstellung mit Betongranulat (ohne Mischabbruch)

Sorten-/ Druckfestig- Grösst- Konsis- Anwendung Preis ab WerkBestell- keitsklasse korn Dmax tenz exkl. MwSt.Nummer CHF/m3

Expositionsklasse XC1(CH); XC2(CH)

Mindestzementgehalt 280 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.65; nur ab den Werken Mülligen und Siggenthal lieferbar

A230-0B C25/30 RC-C 32 C3 Kranbeton 179.50

A231-0B C25/30 RC-C 32 C3 Pumpbeton 184.50

A221-0B C25/30 RC-C 22 C3 Pumpbeton 198.50

Expositionsklasse XC3(CH)

Mindestzementgehalt 280 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.60

B230-0B C25/30 RC-C 32 C3 Kranbeton 187.50

B231-0B C25/30 RC-C 32 C3 Pumpbeton 192.50

B221-0B C25/30 RC-C 22 C3 Pumpbeton 206.50

Expositionsklasse XC4(CH)

Mindestzementgehalt 300 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.50

C330-0B C30/37 RC-C 32 C3 Kranbeton 199.50

C331-0B C30/37 RC-C 32 C3 Pumpbeton 204.50

C321-0B C30/37 RC-C 22 C3 Pumpbeton 218.50

Recycling-Konstruktionsbeton nach Eigenschaften (Anteil Betongranulat C = 60%) Herstellung mit Betongranulat (ohne Mischabbruch)

Expositionsklasse XC1(CH); XC2(CH)

Mindestzementgehalt 280 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.65; nur ab den Werken Mülligen und Siggenthal lieferbar

A230-6B C25/30 RC-C 32 C3 Kranbeton 184.50

A231-6B C25/30 RC-C 32 C3 Pumpbeton 189.50

A221-6B C25/30 RC-C 22 C3 Pumpbeton 203.50

Expositionsklasse XC4(CH)

Mindestzementgehalt 300 kg/m3; max. w/zeq-Wert 0.50

C330-6B C30/37 RC-C 32 C3 Kranbeton 204.50

C331-6B C30/37 RC-C 32 C3 Pumpbeton 209.50

C321-6B C30/37 RC-C 22 C3 Pumpbeton 223.50

Preisliste für das Baugewerbe

Beton nach Norm SN EN 206-1

2018

6

Sorten-/ Korngrösse CEM Konsis- Anwendung Preis ab WerkBestell- mm kg/m3 tenz exkl. MwSt.Nummer CHF/m3

M3504 0/4 350 C0 Überzug/Mörtel 201.50

M4004 0/4 400 C0 Überzug/Mörtel 213.50

M4504 0/4 450 C0 Überzug/Mörtel 225.50

M5004 0/4 500 C0 Überzug/Mörtel 237.50

SM* 0/4 400 C3 Schmiermischung für Betonpumperverrohrung 220.50

M3008 0/8 300 C0 Überzug/Mörtel 187.50

M3508 0/8 350 C0 Überzug/Mörtel 199.50

M4008 0/8 400 C0 Überzug/Mörtel 211.50

M4508 0/8 450 C0 Überzug/Mörtel 223.50

M5008 0/8 500 C0 Überzug/Mörtel 235.50

M15016 0/16 150 C1 Unterlags-/Füllbeton 149.50

M20016 0/16 200 C1 Unterlags-/Füllbeton 161.50

M24016 0/16 240 C1 Unterlags-/Füllbeton 171.50

M30016 0/16 300 C1 Setzen von Randsteinen 185.50

P25016 0/16 250 C3 für unbewehrte Bauteile/Tiefbau 174.50

P27516 0/16 275 C3 für unbewehrte Bauteile/Tiefbau 180.50

M15032 0/32 150 C1 Unterlags-/Füllbeton 146.50

M20032 0/32 200 C1 Unterlags-/Füllbeton 158.50

M25032 0/32 250 C1 Unterlags-/Füllbeton 168.50

P25032 0/32 250 C3 für unbewehrte Bauteile/Tiefbau 171.50

P27032 0/32 270 C3 für unbewehrte Bauteile/Tiefbau 176.50

K1508 0/8 150 F4–F5 Füllmasse für Gräben und Kanäle 164.50

K2008 0/8 200 F4–F5 Füllmasse für Gräben und Kanäle 176.50

* darf nicht in Schalung von Betonwerken gepumpt werden

Preisliste für das Baugewerbe

Beton/Mörtel nach Zusammensetzung

2018

7Disposition / Bestellung 056 438 09 00

Sorten-/ Korngrösse CEM Konsis- Anwendung Preis ab WerkBestell- mm kg/m3 tenz exkl. MwSt.Nummer CHF/m3

S15008 4/8 150 C1 Sickerbeton 149.00

S20008 4/8 200 C1 Sickerbeton 161.00

S25008 4/8 250 C1 Sickerbeton 173.00

S15016 8/16 150 C1 Sickerbeton 142.00

S20016 8/16 200 C1 Sickerbeton 154.00

S25016 8/16 250 C1 Sickerbeton 166.00

S10032 16/32 100 C1 Sickerbeton 126.00

S15032 16/32 150 C1 Sickerbeton 138.00

S20032 16/32 200 C1 Sickerbeton 150.00

S10045 32/45 100 C1 Sickerbeton 126.00

S15045 32/45 150 C1 Sickerbeton 138.00

S20045 32/45 200 C1 Sickerbeton 150.00

D20008 0/8 200 C1 Drainbeton für Pflästerungen 181.50

D20016 0/16 200 C1 Drainbeton für Pflästerungen 174.50

Preisliste für das Baugewerbe

Beton/Mörtel nach Zusammensetzung

Beton aus Recyclinggranulat C

Hergestellt aus Betonabbruchgranulat und nur ab den Werken Mülligen und Siggenthal lieferbar

R100B 0/32 / 0/22 100 C1 Unterlags-/Füllbeton 119.00

R150B 0/32 / 0/22 150 C1 Unterlags-/Füllbeton 131.00

R200B 0/32 / 0/22 200 C1 Unterlags-/Füllbeton 143.00

R240B 0/32 / 0/22 240 C1 Unterlags-/Füllbeton 153.00

RP250B 0/32 / 0/22 250 C3 für unbewehrte Bauteile/Tiefbau 156.00

RP270B 0/32 / 0/22 270 C3 für unbewehrte Bauteile/Tiefbau 161.00

Beton aus Recyclinggranulat M

Hergestellt aus Mischabbruchgranulat, nicht in allen Werken verfügbar

R150M 0/32 / 0/22 150 C1 Unterlags-/Füllbeton 94.00

R200M 0/32 / 0/22 200 C1 Unterlags-/Füllbeton 106.00

R240M 0/32 / 0/22 240 C1 Unterlags-/Füllbeton 116.00

RP250M 0/32 / 0/22 250 C3 für unbewehrte Bauteile/Tiefbau 119.00

RP270M 0/32 / 0/22 270 C3 für unbewehrte Bauteile/Tiefbau 124.00

2018

8

Zementsortenwechsel auf Verlangen Zuschlag zu Listenpreis

CEM I 42.5N (Normo 4) CHF/100 kg 4.00

CEM I 52.5N (Normo 5) CHF/100 kg 7.00

CEM III/B 32.5N HS (Modero 3B) CHF/100 kg 4.00

Mehrdosierung Zement Nettopreis

Auf Verlangen CHF/10 kg 2.40

Zusatzstoffe Nettopreis

Hydrolyth (natürliches Puzzolan) CHF/kg 0.20

Farbstoffe auf Anfrage

Stahl-/Kunststoff- und Glasfasern auf Anfrage

Zusatzmittel Nettopreis

Zusatzmittel für Abbindeverzögerung, Frostschutz, Mörtelvorlagen usw. werden

gemäss nachstehenden Preisen separat verrechnet. Ausserordentlich lange

Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche.

Verzögerer (VZ) CHF/kg 8.30

Frostschutz / Erstarrungsbeschleuniger (FS / HBE) CHF/kg 6.75

Verflüssiger / Hochleistungsverflüssiger (BV / FM alle Generationen) CHF/kg 8.30

Verflüssiger / Hochleistungsverflüssiger beschleunigt (BV- / FM-HBE) CHF/kg 9.30

weitere Zusatzmittel auf Anfrage

Entsorgung von Restbeton Nettopreis

Die Entsorgung von Restbeton liegt beim Besteller. Wird die Beton AG Baden-Brugg

damit beauftragt, erhebt diese eine Deponiegebühr, wobei der Transport zur nächst-

gelegenen Recyclingstelle separat verrechnet wird (siehe Seite 11).

Deponiegebühr zur Entsorgung von Restbeton (ohne Rücktransport) CHF/m3 15.00

Winterzuschlag Nettopreis

Generell ab 1. Dezember bis 28. Februar. Je nach Witterung im März/April

bleibt eine Verlängerung vorbehalten. CHF/m3 5.50

Kleinmengenzuschlag Nettopreis

Für alle Produktionen/Lieferungen unter 1.00 m3, gilt auch für zugeladene

Schmiermischungen CHF/m3 8.00

Privat-/Industriezuschlag Nettopreis

Für Lieferungen an Private und industrielle Betriebe sowie sämtliche Bezüge/

Lieferungen gegen Barzahlung CHF/m3 20.00

Preisliste für das Baugewerbe

Preiszuschläge

2018

9Disposition / Bestellung 056 438 09 00

Ausserordentliche Lieferungen

Für die nachfolgenden Positionen (Produktion und Transport) sind folgende Ansätze massgebend:

Mindestansätze pauschal. Werden diese überschritten, gilt der Ansatz pro m3.

Bei Überschneiden einzelner Schichten wird die höhere Pauschale berechnet. Gilt der Ansatz pro m3,

wird anhand der Ladezeit pro Lieferung der Zuschlag festgelegt.

Überzeit-/Pikettzuschlag ausserhalb der normalen Produktions-/Ladezeiten Nettopreis

Montag–Freitag, in der Zeit von:

November bis und mit März 16.30–07.00 Uhr

April bis und mit Oktober 17.00–06.30 Uhr

Betonproduktion: Mindestzuschlag CHF CHF/m3

Montag–Freitag 240.00 12.00

Montag–Freitag, 20.00–06.00 Uhr 420.00 21.00

Samstag, 06.00–17.00 Uhr 350.00 17.50

Samstag, 17.00 Uhr–Montag, 06.00 Uhr 480.00 24.00

Betontransporte: Mindestzuschlag CHF CHF/m3

Montag–Freitag 140.00 7.00

Montag–Freitag, 20.00–06.00 Uhr 280.00 14.00

Samstag, 06.00–17.00 Uhr 220.00 11.00

Samstag, 17.00 Uhr–Montag, 06.00 Uhr 320.00 16.00

Bewilligungsgebühren:

Fahr- und Arbeitsbewilligungen werden separat nach Belegen mit einem Zuschlag von 20% verrechnet.

Kalender 2018

Produktions- und Verladezeiten (normale Werköffnungszeiten)

Jahreszeit Vormittag Nachmittag*

November bis und mit März 07.00–11.30 Uhr 12.45–16.15 Uhr, Freitag 16.00 Uhr

April bis und mit Oktober 06.30–11.30 Uhr 12.45–16.45 Uhr, Freitag 16.00 Uhr

* Vor Feiertagen werden die Werke jeweils 1 Stunde früher geschlossen.

Feiertage

Datum Anlass Werk Werk Werk Werk

Birr Mülligen Siggenthal Wettingen

30.03.2018 Karfreitag geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen

02.04.2018 Ostermontag geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen

10.05.2018 Auffahrt geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen

11.05.2018 Freitag nach Auffahrt geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen

21.05.2018 Pfingstmontag geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen

31.05.2018 Fronleichnam offen offen geschlossen geschlossen

01.06.2018 Freitag nach Fronleichnam offen offen geschlossen geschlossen

01.08.2018 Nationalfeiertag geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen

Preisliste für das Baugewerbe

Preiszuschläge

2018

10

Preisliste für das Baugewerbe

Transportpreise für Beton

2018

PLZ Bestimmungsort Preis

CHF/m3 1)

5400 Baden 25.6

5405 Baden-Dättwil 26.0

5400 Baden-Kappelerhof 29.0

5400 Baden-Meierhof 27.0

5400 Baden-Münzlishausen 28.6

5312 Beznau 30.0

5413 Birmenstorf 20.5

5242 Birr 20.5

5244 Birrhard 22.0

8113 Boppelsen 29.0

5315 Böttstein 28.6

5225 Bözberg (Ober-/Unter-) 31.8

5076 Bözen 45.4

5200 Brugg 26.4

5505 Brunegg 24.0

5512 Büblikon 28.0

8107 Buchs ZH 32.0

5272 Büren bei Gansingen 34.0

8108 Dällikon 33.0

8114 Dänikon 28.0

8953 Dietikon 39.0

5312 Döttingen 30.0

5420 Ehrendingen 32.4

5304 Endingen 27.8

5408 Ennetbaden 27.6

8951 Fahrweid 38.0

5442 Fislisbach 31.4

5423 Freienwil 32.0

5224 Gallenkirch (Bözberg) 38.8

5272 Galten bei Gansingen 38.0

5272 Gansingen 36.2

5412 Gebenstorf 25.6

8954 Geroldswil 30.0

5245 Habsburg 28.6

5224 Hafen-Vierlinden (Bözberg) 31.6

5212 Hausen 26.0

5113 Holderbank 28.0

5277 Hottwil (Mettauertal) 34.0

8115 Hüttikon 24.4

8956 Killwangen 29.2

5416 Kirchdorf 25.4

5200 Lauffohr 21.0

5426 Lengnau 35.4

5224 Linn (Bözberg) 39.8

PLZ Bestimmungsort Preis

CHF/m3 1)

5242 Lupfig 21.0

5506 Mägenwil 26.8

5318 Mandach 31.6

5507 Mellingen 31.6

5237 Mönthal 32.0

5103 Möriken 30.4

5243 Mülligen 20.5

5432 Neuenhof 25.4

5443 Niederrohrdorf 34.0

5415 Nussbaumen-Rieden 27.2

5452 Oberrohrdorf 36.6

8955 Oetwil a. L. 26.6

8112 Otelfingen 25.4

5504 Othmarsingen 23.8

5235 Rein 21.5

5236 Remigen 24.4

5223 Riniken 26.8

5235 Rüfenach 22.2

5406 Rütihof 29.0

5246 Scherz 22.0

5116 Schinznach-Bad 30.0

5107 Schinznach-Dorf 30.0

5425 Schneisingen 38.0

5301 Siggenthal-Station 20.0

8957 Spreitenbach 30.0

5224 Stalden (Neu-/Alt-) (Bözberg) 37.4

5233 Stilli 22.0

5306 Tegerfelden 31.6

5300 Turgi 26.4

5237 Ueberthal (Bözberg) 30.4

5222 Umiken 28.4

5417 Untersiggenthal 21.5

5224 Ursprung (Bözberg) 34.0

5106 Veltheim 32.2

5234 Villigen 21.5

5213 Villnachern 33.0

5426 Vogelsang bei Lengnau 33.6

5430 Wettingen 21.5

5300 Wil-Turgi 26.8

5210 Windisch 27.6

5512 Wohlenschwil 30.4

5436 Würenlos 21.5

5303 Würenlingen 21.5

Weitere Destinationen auf Anfrage

1) mindest Verrechnung 7 m3

11Disposition / Bestellung 056 438 09 00

Preisliste für das Baugewerbe

Transportpreise für Beton

2018

Wartezeit/längere Abladezeit

Im Preis pro m3 ist eine Abladezeit von 4 Minuten berücksichtigt. Für kürzere

Abladezeiten kann kein Guthaben abgeleitet werden. Durch den Besteller

verursachte Warte- und längere Abladezeiten werden zu nachstehendem Ansatz

verrechnet.

alle Fahrzeugtypen CHF/Min. 3.00

Rücktransport von Restbeton zur Entsorgung

Die Entsorgung von Restbeton liegt beim Besteller. Wird die Beton AG Baden-Brugg

damit beauftragt, erhebt diese unabhängig der Menge eine Pauschale für den

Rücktransport.

Restbetontransport zur nächstgelegenen Recyclingstelle (ohne Deponiegebühr) CHF/Fuhre 100.00

Transporte in Regie

Pro eingesetztes Fahrzeug wird die gesamte Einsatzzeit zwischen Belad der ersten

Charge und beendetem Entlad der letzten Fuhre (zuzüglich 1.0 Std. für An- und

Rückfahrt ins Werk) verrechnet.

alle Fahrzeugtypen CHF/Std. 200.00

Fahrmischer mit Förderband

Pro eingesetztes Fahrzeug wird die gesamte Einsatzzeit zwischen Belad der ersten

Charge und beendetem Entlad der letzten Fuhre (zuzüglich 1.0 Std. für An- und

Rückfahrt ins Werk) verrechnet.

Die Förderung des Transportgutes wird separat verrechnet.

Einsatzzeit Fahrmischer mit Förderband CHF/Std. 245.00

Ablad Beton CHF/m3 26.00

Transportbedingungen

Die Wahl des Transportmittels ist ausschliesslich Sache des Lieferwerkes.

Wird die Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür eingesetzte Fuhrpreis

für den kürzesten einwandfrei befahrbaren Anfahrtsweg und die umgehende

Materialübernahme durch den Besteller.

Einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Entlademöglichkeiten

werden vorausgesetzt. Transportzuschläge für Lieferungen ausserhalb der

normalen Werköffnungszeiten siehe Hinweise und Preiszuschläge Seite 9.

Treibstoffteuerung/-zuschlag

Die nebenstehenden Fuhrpreise basieren auf der Kalkulation mit dem Treibstoffpreis

per Dezember 2017.

Die Weiterverrechnung der Teuerung infolge steigender Treibstoffpreise behalten wir

uns ausdrücklich vor.

12

Preisliste für das Baugewerbe

Hinweise zum Sortiment

2018

Beton nach Eigenschaften

Expositionsklassen Konsistenzklassen

Klasse Umgebung Klasse Wert Beschreibung

Expositionsklassen nach SN EN 206-1 Verdichtungsmass nach Walz

X0 bewehrungsfrei C0 >_ 1.46 erdfeucht

Korrosion durch Karbonatisierung (Angriff auf Bewährung) C1 1.45–1.26 steif

XC1 trocken oder ständig feucht C2 1.25–1.11 plastisch

XC2 nass, selten trocken C3 1.10–1.04 weich

XC3 mässige Feuchte Ausbreitmass in mm

XC4 wechselnd nass und trocken F1 <_ 340 steif

Korrosion durch Chloride (Angriff auf Bewährung) F2 350–410 plastisch

XD1 mässige Feuchte F3 420–480 weich

XD2 nass, selten trocken F4 490–550 sehr weich

XD3 wechselnd nass und trocken F5 560–620 fliessfähig

Frostangriff mit und ohne Taumittel (Angriff auf Beton) F6 >_ 630 sehr fliessfähig

XF1 mässige Wassersättigung ohne Taumittel Setzfliessmass (SCC) in mm

XF2 mässige Wassersättigung mit Taumittel SF1 550–650

XF3 hohe Wassersättigung ohne Taumittel SF2 650–750

XF4 hohe Wassersättigung mit Taumittel SF3 750–850

Chemischer Angriff durch natürliche Böden

und Grundwasser (Angriff auf Beton)

XA1 chemisch schwach angreifend

XA2 chemisch mässig angreifend

XA3 chemisch stark angreifend

Anhand der Tabelle 2 EN 206-1 sind die chemischen

Grenzwerte für Expositionsklassen XA1–3 abzulesen.

Anwendungsbeispiele

Fahrbahn XF4

Sprühnebel XF2

XC1 XC2

XC4

Drückendes

Wasser XC4Normales Terrain XC2

��

��

����

������

13Disposition / Bestellung 056 438 09 00

Preisliste für das Baugewerbe 2018

Standardzement / Zementwechsel auf Verlangen

Aus Gründen der Logistik (keine Lagerhaltung anderer Zementtypen) sind Zementsortenwechsel auf Verlangen

mindestens 10 Arbeitstage vor der ersten Lieferung anzumelden.

Chloridgehaltsklasse

Sämtliche Betonsorten unseres Sortimentes erfüllen die Anforderung der Chloridklasse Cl 0.10.

Ausschreibungstexte und zu offerierende Sorten

Neben der Wahl, die erforderlichen Betonsorten nach Tabelle NA.3 der Norm SN EN 206-1, nach NPK oder

gar nach SIA 118/262 Anhang E auszuschreiben, hat der Ausschreibende auch die Möglichkeit,

verschiedene Expositionsklassen zu kombinieren und diese einer Betonsorte zuzuweisen.

Da dies immer wieder zu Unsicherheiten führen kann, sollen die nachstehenden Ausführungen den Unter-

nehmer bei der Wahl des zu offerierenden Betons unterstützen.

Welche Expositionsklasse oder Festigkeit gilt nun, und mit welcher Sorte muss ich kalkulieren?

Nennt ein Positionstext einer zu offerierenden Betonsorte mehrere Expositionsklassen, so muss mit der

höchsten der genannten Expositionsklasse gerechnet werden.

Häufig wird Beton der Expositionsklasse XC4 mit der Festigkeitsklasse C25/30 ausgeschrieben. Bedingt durch

die vorgeschriebenen Grenzwerte für Mindestzementgehalt und max. w/z-Wert wird jedoch zwangsläufig

die Festigkeitsklasse C30/37 erreicht. Entscheidend für die Wahl des zu offerierenden Betons ist in diesem

Fall jedoch nicht die Festigkeitsklasse, sondern die Expositionsklasse.

Offertstellung/Lieferung durch Beton AG Baden-Brugg

Ist Beton nach NPK ausgeschrieben, so offerieren/liefern wir folgende Sorten:

Ausschreibung nach NPK Zuweisung Beton AG Baden-Brugg

Betontyp Druckfestig- Expositionsklasse Expositionsklasse Sorten je nach

keitsklasse Anwendung

NPK A C20/25 od. C25/30 XC1; XC2 XC1/2 A130-0 bis A265-0

NPK B C25/30 XC3 XC1/2 plus BV od. XC3 B231-4 bis B364-0

NPK C C30/37 XC4; XD1; XF1; XA1c; XA1s1); XA2s1) XC4 C330-0 bis C385-0

NPK D(T1) C25/30 XC4; XD1; XF1; XF2; XF3; XA1c; XA1s1); XA2s1) XF3 D230-T1 bis D261-T1

NPK E(T2) C25/30 XC4; XD1; XF4 XD1; XF4 E230-T2 bis E261-T2

NPK F(T3) C30/37 XC4; XD3; XF2; XA2c3); XA3c2); XA3s1,2) XD3; XF2 F330-T3 bis F361-T3

NPK G(T4) C30/37 XC4; XD3; XF4 XD3; XF4 G330-T4 bis G361-T4

NPK H C25/30 keine Pfahlbeton P1 im Trockenen H236-0

NPK I C25/30 keine Pfahlbeton P2 im Wasser I236-0

NPK K C20/25 keine Pfahlbeton P3 im Trockenen K236-0

NPK L C20/25 keine Pfahlbeton P4 im Wasser L236-0

1) Beton ist mit einem Zement mit einem hohen Sulfatwiederstand gemäss Tabelle NA.11 herzustellen.

2) Es ist mit Fachleuten zu prüfen, ob zusätzliche Schutzmassnahmen möglich und nötig sind.

3) Diese Betonsorte deckt auch den chemischen Angriff durch Abwasser in Biologiebecken von kommunalen

Abwasserreinigungsanlagen (Expositionsklasse XXA) gemäss cemsuisse-Merkblatt 01 ab. Das Merkblatt

enthält Hinweise für weitere Massnahmen.

14

Preisliste für das Baugewerbe

Hinweise und allgemeine Bedingungen

2018

Bestellung/Auslieferung

Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben enthalten über Sorte, Druckfestigkeitsklasse,

Expositionsklasse, Grösstkorn, Konsistenz, Anwendung und Liefermenge.

Zur Aufklärung von Widersprüchen und zu Beweiszwecken werden alle telefonischen Bestellungen aufgezeichnet.

Das Materialvolumen basiert auf der Messung bei der Abgabestelle. Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer

Gewalt oder Betriebsstörungen behält sich das Lieferwerk vor, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern.

Allfällige Beanstandungen hinsichtlich Qualität und/oder Menge des gelieferten Materials sind während des

Ablads, spätestens jedoch vor Verwendung des Materials, geltend zu machen und sofort schriftlich zu bestätigen.

Bei begründeten Beanstandungen ist das Lieferwerk berechtigt, Ersatz- und Nachlieferung zu leisten.

Offerten

Die Gültigkeit von Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 2 Monate beschränkt.

Disposition/Bestellung/Abholung

Im Interesse einer termingerechten Bedienung müssen Bestellungen 24 Stunden, für grössere Mengen

und Pumpetappen 3 Arbeitstage vor Liefertermin bei unserer Disposition eingegangen sein. Für kurzfristige

Bestellungen kann kein Liefertermin garantiert werden.

Abholern ohne Vorbestellung wird empfohlen, jeweils 45 Minuten nach Werköffnung und/oder 45 Minuten vor

Werkschliessung einzutreffen, respektive ihren Bedarf frühzeitig anzumelden und disponieren zu lassen.

Mehrwertsteuer

Alle Preisangaben verstehen sich exkl. MwSt.

Zahlungsbedingungen

30 Tage dato Faktura mit 2% Skonto oder 45 Tage netto. Jede Verrechnung mit Gegenansprüchen ist aus-

geschlossen. Der Verzugszins beträgt 7%.

Allgemeines

Die Dokumentationen über die Konformität werden von der Beton AG Baden-Brugg auf Wunsch gerne zur

Verfügung gestellt.

Weitere Bestimmungen

Im Weiteren gelten ergänzend die «Allgemeinen Lieferbedingungen für Transportbeton» des Fachverbandes

der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB). Bei abweichender Regelung zwischen der vorliegenden

Preisliste und den Allgemeinen Lieferbedingungen des FSKB gehen die Regelungen gemäss Preisliste vor.

Sortiments- und Preisänderungen jederzeit vorbehalten.

15Disposition / Bestellung 056 438 09 00

Allgemeine Lieferbedingungen

Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden

aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Liefer-

bedingungen ausgeführt. Durch die Auftragsertei-

lung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der

Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind

nur gültig, wenn sie vom Betonwerk schriftlich bestä-

tigt worden sind.

Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die

Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen

sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen

massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen ge-

mäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen

gelten die in der Norm SIA 162/1 aufgeführten Prüf-

normen.

1. Preislisten und Offerten

Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten,

besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliess-

lich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise

und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur

Bekanntgabe neuer, allgemein gültiger Preislisten.

Sie werden erst mit der Annahme eines uns auf-

grund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbind-

lich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter

Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate

beschränkt.

Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Beton-

werk ohne MwSt. Die m³-Preise beziehen sich auf

1 m³ verarbeiteten Beton.

Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen

innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköff-

nungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit

werden nur nach vorheriger Vereinbarung und ge-

gen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird

Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der

dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten,

einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die um-

gehende Betonübernahme durch den Besteller. Zu-

sätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann

extra berechnet werden.

Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis

Ende Februar kann ein Zuschlag verrechnet werden.

In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen,

wie z. B. Bergregionen, kann in der Preisliste eine

andere Zeitspanne festgelegt werden.

2. Auftragserteilung und -annahme

Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr

erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der

Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt

bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben

über Betonsorte (gemäss massgebender Norm

SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte

Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Auf-

träge und Lieferungsabrufe werden stets nach

Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit

angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss

SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die

Eigenschaften nach SN EN 206-1 oder die NPK-

Betonsorte anzugeben.

Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach

Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Ab-

klärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Bestel-

ler und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach

Zusammensetzung garantiert das Betonwerk aus-

schliesslich die korrekte Zusammensetzung der Be-

tonmischung im Rahmen der von der SN EN 206-1

festgelegten Toleranzen.

Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue

Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung

eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren

Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den

Besteller zu übernehmen.

3. Zusätze

Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug

auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegen-

heit des Betonwerks. Werden bestimmte Produkte

und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird

nur die Einhaltung der geforderten Zumischung

garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den

erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das

Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten

des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei

zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags be-

rechtigt.

Bei Bestellung von Beton gemäss SIA 262 nach

Eigenschaften erlischt automatisch jegliche Garan-

tie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Be-

steller die Verwendung eines bestimmten Beton-

zusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt.

Preisliste für das Baugewerbe 2018

Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie Ausgabe September 2005

Allgemeine Lieferbedingungen für Beton

16

4. Lieferung

Die Lieferzeitangaben verstehen sich, mit Rücksicht

auf einen allfälligen Stossbetrieb, stets mit einer

Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere

Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie

Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt,

Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Ge-

walt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller un-

verzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten

einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke

angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren

direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht

gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige

Verspätungen in der Materialabnahme dem Beton-

werk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet

er für dadurch verursachten Materialverderb und

andere Verzugsfolgen.

5. Transport

Der Besteller organisiert eine einwandfreie Zufahrt

zur Abladestelle. Im Winter ist diese frei von Schnee

und Eis zu halten, um eine Zufahrt ohne Ketten zu

gewähren. Für Schäden auf nicht LKW-tauglichen

Strassen und Plätzen haftet der Besteller.

6. Garantie

Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftrags-

konformer Menge und Qualität.

Massgebend für den Nachweis der Betonqualität

sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 des Betons

und der daraus durch das Betonwerk oder in An-

wesenheit eines Vertreters des Betonwerks her-

gestellten Probekörper. Die Farbgleichheit des gelie-

ferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen

schriftlichen Vereinbarung garantiert.

Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das

Betonwerk – rechtzeitige und sachlich begründete

Mängelrüge vorausgesetzt –, beanstandeten Beton

kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material be-

schränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preis-

nachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung

für Schäden an den mit dem gelieferten Beton her-

gestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt,

dass diese Schäden nachweisbar auf mangelhafte

Beschaffenheit des Frischbetons zurückgeführt wer-

den müssen und ferner der Besteller für den einge-

tretenen Schaden die Haftung übernehmen musste.

Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede

Haftung wegbedungen.

7. Mängelrüge

Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons

zu prüfen, ob

a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Be-

stellung übereinstimmt;

b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.

Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die

Übergabe auf dem Bauplatz, bei Lieferung ab Werk

die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. All-

fällige Beanstandungen sind, damit sie das Beton-

werk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach

Möglichkeit vor dem Einbringen des Betons in die

Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung

nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren

Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des

Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten

Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht

möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer

Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist

dem Betonwerk Gelegenheit zu geben, der Probe-

entnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung

wird vom Betonwerk nur anerkannt, wenn die Probe-

entnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und

gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206-1

vorgenommen und die Probe einer anerkannten

Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist.

Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berech-

tigt ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungs-

kosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen.

8. Zahlungsbedingungen

Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und

Nebenkosten, wie z.B. Wartezeiten, Winterzuschlag

usw. gelten, andere schriftliche Abmachungen vor-

behalten, die auf den Preislisten vermerkten Zah-

lungsbedingungen.

Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle

gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von

der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das

Betonlieferwerk behält sich Teilfakturierungen vor.

Beanstandung einer Lieferung berechtigt den Be-

steller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlun-

gen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der

Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintra-

gung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Liefe-

rung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Be-

tonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind

ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig.

Preisliste für das Baugewerbe 2018

Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie Ausgabe September 2005

Allgemeine Lieferbedingungen für Beton

17Disposition / Bestellung 056 438 09 00

RECYCLING AG B A D E NB R U G G

Ablagerungsgebühren CHF/Tonne

Betonabbruch

Betonabbruch, Kantenlänge 70/50 3.00Betonelemente ab 70/50 35.00

Mischabbruch

Gemisch von Beton, Backstein, Kalksandstein und Natursteinmauerwerk (keine Fremdstoffe wie Holz, PVC, Isolationsmaterial, Gips usw.) 40.00

Materiallieferungen

Mischabbruchgranulat 0–22 mm* auf AnfrageBetongranulat 0–22 mm auf Anfrage

* Mischabbruchgranulat darf nur unter einem geschlossenen Belag und mit einem min. Abstand von 2.0 m zum Grundwasser eingesetzt werden.

Kleinmengenzuschlag

Anlieferung und Bezug <_ 1 m3 5.00Minimaler Rechnungsbetrag pro Baustelle/Monat 30.00

Anmerkungen

Der Einbau und die Verwendung dieser Baustoffe liegen in der Verantwortung des Verwenders. Örtliche Gesetzgebung und Vorgaben sind zu berücksichtigen.

Verantwortung

Der Anlieferer ist verantwortlich, dass die mineralischen Bauabfälle gemäss den vorgesehenen Fraktionen unvermischt angeliefert werden. Ebenfalls trägt er die Verantwortung, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden. Die Nachweispflicht liegt beim Anlieferer. Aufwendungen infolge Nichteinhaltens obiger Bedingungen werden in Rechnung gestellt.

Bestellungen und Fakturierung erfolgen über Recycling AG Baden-Brugg.

Recycling-Platz: Hard Siggenthal

Recycling AG Baden-Brugg

Tägerhardstrasse 116

CH-5430 Wettingen

Telefon 056 438 09 11

Telefax 056 438 09 15

Beton AG Baden-Brugg

Tägerhardstrasse 116

CH-5430 Wettingen

AdministrationBeratung und VerkaufTelefon 056 438 09 09Telefax 056 438 09 10

Bestellungen/Disposition

Telefon 056 438 09 00

Betonzentralen:

Werk BirrEistäpfenstrasseTelefon 058 387 25 21

Werk MülligenBärenzelg 2Telefon 058 850 01 82

Werk SiggenthalStillistrasse 631Telefon 058 850 01 65

Werk WettingenTägerhardstrasse U. GeisswiesstrasseTelefon 056 426 68 69