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Betriebspraktikum Handreichung für das Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

Betriebspraktikum - Hamburg · 2010. 4. 30. · Betriebspraktikum in der Fassung vom 1.8.2005. Außerdem sind verschiedene For-mulare und Textmuster abgedruckt, so dass den Lehrerinnen

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Betriebspraktikum

Handreichung für das Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

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Impressum

Herausgeber Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Landesinstitut für Lehrerbildung und SchulentwicklungAbteilung Fortbildung, Gestaltungsreferat Gesellschaft

Redaktion Uwe Deinert

Autoren Berend Loges, Per Lorenz, Bernd Renner

Layout Tobias Emskötter

Auflage: 3.0002. veränderte Auflage

Hamburg, Dezember 2008

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

Inhalt

1. Einleitung ................................................................................................................... 3

2. Zielsetzungen ............................................................................................................. 42.1 Übergeordnete Zielsetzungen ............................................................................... 42.2 Inhaltliche Zielsetzungen ..................................................................................... 42.2.1 Sekundarstufe I, ................................................................................................. 42.2.2 Sekundarstufe I, Übergang in die Sekundarstufe II ............................................... 42.2.3 Sekundarstufe II ................................................................................................... 4

Hochschulreife / Fachhochschulreife .................................................................... 4

3. Formale und organisatorische Rahmenbedingungen ............................................ 73.1 Schulische Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten ............................................ 73.1.1 Bildungsauftrag Berufsorientierung ....................................................................... 73.1.2 Teilnahme am Betriebspraktikum ......................................................................... 73.1.3 Zeitplanung und Organisationsformen ................................................................. 73.1.4 Schwerpunktsetzungen ........................................................................................ 73.2 Äußere Einflussfaktoren ........................................................................................ 83.2.1 Erwartungen an das Praktikum ............................................................................. 83.2.2 Wahl des Praktikumsbetriebes .............................................................................. 83.2.3 Durchführungsort ................................................................................................ 93.2.4 Ferienpraktika ..................................................................................................... 93.3 Organisatorisches ............................................................................................... 103.3.1 Planung und Vorbereitung der Praktika ............................................................... 103.3.2 Praktikumszeit – Begleitung der Praktika ............................................................. 123.3.3 Versicherungsrechtliche Fragen ........................................................................... 123.4 Aufgaben der Beteiligten .................................................................................... 133.4.1 Aufgaben der Schulleitung ................................................................................... 133.4.2 Aufgaben der betreuenden Lehrerinnen und Lehrer ............................................. 133.4.3 Aufgaben der Schülerinnen und Schüler ............................................................. 133.4.4 Aufgaben der Eltern ............................................................................................ 133.4.5 Aufgaben der Praktikumsbetriebe ......................................................................... 14

4. Inhaltliche und methodische Anregungen ............................................................ 154.1 Inhalte der schulischen Vorbereitung ................................................................... 154.2 Inhaltliche Aspekte und Durchführung des Betriebspraktikums ............................ 164.3 Auswertung und Nachbereitung .......................................................................... 16

5. Verbindung betrieblichen und schulischen Lernens ............................................ 17

6. Anhang ........................................................................................................................ 186.1 Richtlinie für das Betriebspraktikum ...................................................................... 186.2 Formulare und Vordrucke .................................................................................... 216.3 Literatur ............................................................................................................... 336.4 Material und Links ................................................................................................ 336.5 Adressen .............................................................................................................. 34

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Die vorliegende Handreichung wendet sichvornehmlich an Lehrerinnen und Lehrer, diein den Sekundarstufen I und II der allgemeinbildenden Schulen Betriebspraktika organi-sieren und begleiten. Gleichermaßen sindaber auch Betriebe, Institutionen, Verbändeund alle Organisationen angesprochen, diePraktikumsplätze anbieten bzw. vermittelnkönnen oder an der Gestaltung der PraktikaInteresse haben.

Die Handreichung ergänzt und erläutertdie zum 1. August 2005 erlassene »Richtliniefür das Betriebspraktikum in den Klassen 8 bis12/13 der allgemein bildenden Schulen«.Gegenüber der alten Fassung von 1993 be-schränkt sich die neue Richtlinie auf die all-gemeinen juristischen und versiche-rungsrechtlichen Grundlagen des Betriebs-praktikums. Die in der alten Form enthalte-nen methodischen und inhaltlichen Hin-weise wurden grundlegend überarbeitet undsind jetzt Bestandteil dieser Handreichung.

Nach den Bestimmungen von 1993 galtfür die Betriebspraktika der Grundsatz derfreiwilligen Teilnahme. In der Neufassung derRichtlinie erhält das Betriebspraktikum den

Status einer verpflichtenden schulischenVeranstaltung, die während der Schulzeitstattfindet und die Erteilung von Unterrichtersetzt. Die schriftliche Zustimmung derEltern ist damit nicht mehr erforderlich(Ausnahme: siehe Abschnitt 1.4 der Richt-linie).

In der vorliegenden Handreichung wirddie Zielsetzung der Betriebspraktika aus-führlich dargelegt. Dabei wurde versucht, dieinhaltlichen Zielsetzungen nach Schulstufenbzw. Schulformen zu differenzieren. Die for-malen und organisatorischen Rahmenbedin-gungen widmen sich in umfassender Weiseden schulischen Vorgaben und Gestaltungs-möglichkeiten sowie den äußeren Einfluss-faktoren, die bei der Planung, Durchführungund Auswertung von Betriebspraktika zubeachten sind.

Der Anhang enthält die Richtlinie für dasBetriebspraktikum in der Fassung vom1.8.2005. Außerdem sind verschiedene For-mulare und Textmuster abgedruckt, so dassden Lehrerinnen und Lehrern die organisa-torische Gestaltung des Betriebspraktikumserleichtert wird.

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

1. Einleitung

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

2.1 Übergeordnete Zielsetzungen

»Auf allen Schulstufen und in allenSchulformen der allgemein bildenden Schuleist in altersgemäßer Form in die Arbeits- undBerufswelt einzuführen und eine umfassendeberufliche Orientierung zu gewährleisten.Dabei sind den Schülerinnen und Schülerngrundlegende Kenntnisse über die Strukturder Berufs- und Arbeitswelt und dieBedingungen ihres Wandels zu vermitteln.Unterricht und Erziehung sind so zu gestal-ten, dass die Schülerinnen und Schüler die fürden Übergang in die berufliche Ausbildungerforderliche Berufsreife erwerben.« (HmbSG§2 (3))

Im Rahmen dieses Bildungsauftrags über-nimmt das Betriebspraktikum eine zentraleFunktion. Es bietet die Möglichkeit, dieBerufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennenzu lernen und sich mit ihr auseinander zu set-zen. Es schafft durch den Kontakt mitBetrieben und anderen Institutionen eineVerknüpfung von Schule und Beruf undbietet den Schülerinnen und Schülern durcheigenständige Wahrnehmung einen erstenEinblick in die Berufs-, Arbeits- undWirtschaftswelt. In der unmittelbaren Aus-einandersetzung mit der Berufswelt könnendie Schülerinnen und Schüler ihre bisherigenVorstellungen und Erwartungen überprüfenund motivierende Konsequenzen für ihrschulisches Lernen ziehen.

Daneben gibt das Betriebspraktikum denJugendlichen eine Orientierungshilfe darüber,welche Ausbildung unter Berücksichtigungvon persönlichen Voraussetzungen sowie derAusbildungs- und Berufsanforderungen erfolg-versprechend in Aussicht genommen werdenkann, welche Probleme mit der Ausbildungverbunden sein können und wie diese zubewältigen sind. Es erweitert den lebens-weltlichen Horizont sowohl für Schülerinnenund Schüler, die bereits eine Entscheidunggetroffen haben wie auch für jene, die denPraktikumsberuf nicht als berufliche Perspek-tive sehen.

Lernen am anderen Ort

Die Lernprozesse für ein Praktikum werdenim Unterricht vorbereitet, begleitet und aus-gewertet. Lernanlässe ergeben sich aus derBetriebspraxis. Das Lernen im Betrieb bzw. imPraktikum fordert und fördert die Bereitschaftund die Fähigkeit, Handlungssituationenbewusst wahrzunehmen und zu gestalten.

Beim Lernen am Praktikumsort wenden dieJugendlichen erworbenes Wissen fächerüber-greifend an und erweitern dieses. SchulischeInhalte werden im Kontext der Alltagser-fahrung neu bewertet, als sinnvoll und not-

wendig erkannt und in Handlungszusam-menhänge gebracht.

Die Phase der Auswertung wird metho-disch und inhaltlich so gestaltet, dass dieSchülerinnen und Schüler ihre persönlichenLernfortschritte und informell erworbenesWissen erkennen und benennen können. Beider individuellen Dokumentation werden dieSchülerinnen und Schüler unterstützt (z. B.durch den Einsatz des Berufswahlpasses).

Eigenverantwortetes und selbstgesteuertes Lernen

Die Erkundung eigener Kompetenzen undInteressen, die bewusste Wahl des Prakti-kumsplatzes und die Formulierung einer indi-viduellen Lernaufgabe, die während desPraktikums bearbeitet wird, tragen dazu bei,dass Schülerinnen und Schüler Verantwor-tung für ihre Lern- und Bildungsprozesseübernehmen. Die im Praktikum gesammeltenErfahrungen werden in selbstgesteuertenLernprozessen verarbeitet. Die Lernaufgabenund Lernaufträge sind geeignet, Wissen undKompetenzen zu vertiefen.

Lehrerinnen und Lehrer nehmen in ihrerArbeit als Lehrende stärker die Rolle desLernbegleiters ein, der Rahmenbedingungen fürden Lernprozess vorgibt und ihn unterstützt.

Öffnung der Schule

Im Rahmen der Vorbereitung und Auswer-tung ist es sinnvoll, wenn die Schule mitBetrieben bzw. den entsprechenden Institu-tionen zusammenarbeitet – z. B. durchEinbeziehung externer Experten in denUnterricht oder durch die Darstellung vonPraktikumsbetrieben. Über das Praktikum ver-stärkt sich die Kooperation der Schule mit derWirtschaft. Die Betriebe indessen könnenobjektive Einblicke in die Wirklichkeit vonSchule gewinnen und Rückmeldung ihrerWahrnehmung bzw. ihrer Wünsche geben,die von der Schule zur Umsetzung eigenerZiele genutzt werden können.

Während der Praktikumsbesuche erweiternund vertiefen die Lehrerinnen und Lehrer imGespräch mit betrieblichen Ansprechpart-nern ihre Kenntnisse über die jeweiligenErwartungen und die Anforderungen an dieJugendlichen. Sie verschaffen sich einenÜberblick über die regionalen Wirtschafts-strukturen, über Ausbildungs- und Beschäfti-gungsmöglichkeiten und Anschlussperspek-tiven für ihre Schülerinnen und Schüler. AusSicht der Betriebe bzw. der entsprechendenInstitutionen werden die besuchendenLehrerinnen und Lehrer als Repräsentantender Schule wahrgenommen. Sie informierendie Betriebe über die schulischen Aktivitäten

2. Zielsetzungen

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insbesondere zur beruflichen Orientierungder Jugendlichen.

2.2 Inhaltliche Zielsetzungen

»Das Betriebspraktikum ermöglicht Schülerin-nen und Schülern eigene Erfahrungen in derArbeitswelt und fördert ihr Verständnis fürwirtschaftliche Zusammenhänge.« (Richtliniefür das Betriebspraktikum 1.1)

Die Ziele des Betriebspraktikums erstreckensich vom Kennen lernen der Berufs- undArbeitswelt und der spezifischen Anforde-rungen über die Reflexion der in Unter-nehmen angewandten Praxis bis hin zurAnalyse technischer, sozialer und ökonomi-scher Sachverhalte.

Die Konkretisierung der Ziele ist abhängigvon Schulform, Klassenstufe und den durchdie Schule formulierten Schwerpunktsetzun-gen. Im Folgenden sind Anregungen für dieunterschiedlichen Schulformen bzw. Jahr-gangsstufen aufgeführt.

2.2.1 Sekundarstufe I

„Die Schülerinnen und Schüler setzen sich ziel-gerichtet und realitätsbezogen mit sich undden Anforderungen der Arbeitswelt auseinan-der. Ziel ist es , dass die Schülerinnen undSchüler ihre Chancen und Möglichkeiten indi-vidueller Lebens- und Berufsplanung erkun-den, ihr Selbstkonzept entwickeln, ihre Poten-ziale nutzen und Verantwortung übernehmenfür den Lernprozess und die Gestaltung desÜbergangs von der Schule in die Berufs- undArbeitswelt.“ (Rahmenplan Lernbereich Arbeitund Beruf, Kap. 2.1)

Inhalte

Individuelle Orientierung• Stärken- und Interessenanalyse• Notwendige Entscheidungsprozesse und

Übergangsplanung• Wunschberuf und mögliche Konflikte

Berufliche Orientierung• Bedingungen und Anforderungen an be-

stimmten Arbeitsplätzen• Berufe, Ausbildungswege anhand des Prak-

tikumsberufs• Überprüfen des Wunschberufs

Ökonomische Orientierung• Markt und Wettbewerb• Standortfaktoren des Praktikumsbetriebs• Interessenvertretung in Betrieben• Ökonomische und ökologische Aspekte im

Produktionsprozess

Methoden• Arbeit mit dem Berufswahlpass• Recherche berufskundlicher Informationen

(BIZ, Internet)

• Arbeit mit Lernvereinbarungen• Erarbeiten einer besonderen Lernaufgabe • Anfertigen von Arbeitsplatzbeschreibungen

und Tätigkeitsberichten• Fächerübergreifende Projektarbeiten,

z. B. im Team mit Auszubildenden

2.2.2 Sekundarstufe I,Übergang in die Sekundarstufe II

„Die berufliche Orientierung zielt auf denErwerb grundlegender Kenntnisse über dieStruktur der Berufs- und Arbeitswelt und dieBedingungen ihres Wandels und bereitet dieSchülerinnen und Schüler auf die Fortsetzungihrer individuellen Bildungswege in studien-qualifizierenden Bildungsgängen oder in derBerufsausbildung vor.“ (Bildungsplan Gymna-sium, Sekundarstufe I, 2004, Bildungs- undErziehungsauftrag, 2.4)

Inhalte

Individuelle Orientierung• Individuelle Kompetenzen, Potenziale,

Ziele• Entscheidungsprozesse und Berufs- bzw.

Lebensplanung• Begründete Entscheidung für den Über-

gang in die gymnasiale Oberstufe

Berufliche Orientierung• Bedingungen und Anforderungen an be-

stimmten Arbeitsplätzen• Betrieb als Sozialgefüge• Berufe und Bildungsgänge

Ökonomische Orientierung• Betrieb als ökonomisch-technisches System

zur betrieblichen Leistungserstellung vonSachgütern und Dienstleistungen

• Unternehmensinteressen und Verbraucher-interessen

• Wandel der Berufs- und Arbeitswelt• Interessenvertretung in Betrieben

Methoden• Arbeit mit dem Berufswahlpass• Fächerübergreifende Projektarbeiten, z. B.

zusammen mit Auszubildenden • Expertinnen- bzw. Expertengespräche• Analyse und Präsentation eines Unterneh-

mensprofils • Mitarbeit in Schülerfirmen• Erarbeiten einer besonderen Lernaufgabe

2.2.3 Sekundarstufe II, Hochschulreife/Fachhochschulreife

„Die gymnasiale Oberstufe fördert die Er-weiterung eines vielfältig vernetzten, fürStudium und berufliches Lernen anschluss-fähigen Orientierungswissens, das denJugendlichen und jungen Erwachsenen er-möglicht, Zusammenhänge zu erkennen und

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

zu verstehen, ein realistisches Bild von sichselbst und den eigenen Fähigkeiten zu gewin-nen und reflektierend handelnd auf die Welt,in der sie leben, Einfluss zu nehmen.“ (Bil-dungsplan gymnasiale Oberstufe, 2004,Bildungs- und Erziehungsauftrag, Kap. 2.1)

Inhalte

Individuelle Orientierung• Individuelle Kompetenzen, Potenziale,

Ziele• Entscheidungsprozesse und Berufs- bzw.

Lebensplanung

Berufliche Orientierung• Einblicke in die Hochschule und in einen

Studiengang nach Wahl• Studiengänge mit verschiedenen Berufs-

feldern verbinden• Berufe, Tätigkeitsfelder, Anforderungspro-

file

Ökonomische Orientierung• Ökonomische und gesellschaftliche Ent-

wicklungen,u. a. im Rahmen der Globali-sierung

• Veränderungen der Arbeitsorganisationbzw. der Erwerbsarbeit

• Wirtschaftstheoretische Modelle und wirt-schaftspolitische Rahmenbedingungen

• Unternehmensstrukturen, Wettbewerbssi-tuation eines Unternehmens, Firmenorga-nisation

Methoden• Fachspezifische oder fächerübergreifende

Forschungsprojekte, z. B. Recherche, Ana-lyse und Aufarbeitung von Unternehmens-daten

• Kooperationspartnerschaften • Mitarbeit in Schülerfirmen• Facharbeit (Anspruch, Umfang und Ge-

wichtung einer Klausur gleichgestellt)• Expertinnen- bzw. Expertengespräche,

Podiumsdiskussion• Übernehmen einer Aufgabe, deren Aufga-

benstellung sie selbst konzipieren, bear -beiten, reflektieren und dokumentieren

• Arbeit mit dem Berufswahlpass

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3.1 Schulische Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten

3.1.1 Bildungsauftrag Berufsorientierung

„Der Auftrag der Berufsorientierung ist es, dieSchülerinnen und Schüler beim Erwerb vonKenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeitenund der Entwicklung von Handlungskom-petenzen zu unterstützen, die einen erfolgre-ichen Übergang von der Schule in die Berufs-und Arbeitswelt ermöglichen und zurEntwicklung der Fähigkeit und Bereitschaftzum lebenslangen Lernen beitragen.“ (Rah-menplan Aufgabengebiete, AufgabengebietBerufsorientierung, 3.1)

Die Schule ist aufgefordert, in einemschulinternen Abstimmungsprozess festzule-gen, in welchen Unterrichtsfächern dieInhalte der Berufsorientierung bearbeitet wer-den. Die dabei getroffenen Vereinbarungensind Bestandteil des schulischen CurriculumsBerufsorientierung.

Das Betriebspraktikum erfüllt in diesemZusammenhang eine herausragende Funk-tion. Die Praxisphase ermöglicht es, individu-elle Einblicke in betriebliche Abläufe undStrukturen zu gewinnen sowie Arbeitser-fahrungen im Unterricht aufzugreifen.

3.1.2 Teilnahme am Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum wird als verpflicht-ende Schulveranstaltung angeboten. Es findetwährend der Schulzeit statt und ersetzt dieErteilung des Unterrichts nach der Stunden-tafel. Wenn eine Schülerin oder ein Schüleraus besonderen Gründen nicht am Betriebs-praktikum teilnehmen kann, ist es Aufgabeder Schule, ein alternatives Unterrichtsange-bot bereitzustellen.

3.1.3 Zeitplanung und Organisations-formen

Das verpflichtende Betriebspraktikum wirdfrühestens in der 8. Klasse durchgeführt. Dergenaue Zeitpunkt liegt in der Gestaltungs-freiheit der Schule und kann von schulform-spezifischen Bedingungen, vom sozialen Um-feld der Schule sowie von der individuellenLebenssituation der Schülerinnen und Schü-ler abhängen.

Die Schule entscheidet anhand inhaltlich-er und pädagogischer Kriterien, ob und inwelchem Umfang weitere Betriebspraktikaangeboten werden.

Praktika werden in der Regel als 3-wöchigeVeranstaltungen geplant. In Ausnahmefällenhaben sich kürzere Praktika als sinnvoll er-

wiesen. Neben dem Blockpraktikum sind inden letzten Jahren alternative Organisations-formen erprobt worden:• Langzeitpraktika (ein oder zwei Praxistage

je Woche über mehrere Wochen/ein oderzwei Schuljahre)

• aufeinander aufbauende Praktika in flexib-len Zeitintervallen.

Diese Organisationsformen lassen sichdurch die Bündelung von Unterrichtsin-halten, durch die Aufhebung des 45-Minuten-Taktes sowie durch die Einbeziehung vonFächern des Wahlpflichtbereiches und dieAnwendung der Flexibilisierungsstundentafelrealisieren. Einzelne Formen bedürfen derGenehmigung als Schulversuch.

3.1.4 Schwerpunktsetzungen

Betriebspraktika sind in der Regel Individual-praktika, die der allgemeinen Orientierung inder Berufs- und Arbeitswelt dienen. Durch dieIntegration von Betriebspraktika in ein päda-gogisch-didaktisches Gesamtkonzept kann esaber auch sinnvoll sein, die Praktika nachinhaltlichen Schwerpunktsetzungen zu konzi-pieren. Hier einige Beispiele:

• Berufspraktikum(Erproben des Wunschberufs, Kennen ler-nen eines potenziellen Ausbildungsbetriebs)

• Sozialpraktikum(Praktikum in sozialen Einrichtungen)

• Werkstattpraktikum(Gruppe/Klasse arbeitet für einen gewissenZeitraum in einer Lehrwerkstatt - ggf. ein-schließlich einer Lehrkraft)

• Bereichsspezifisches Praktikum(kaufmännisches oder gewerblich-techni-sches Praktikum)

• Wirtschaftspraktikum(verbindet im Unterricht erarbeitete wirt-schaftliche Inhalte mit Einblicken in diebetriebliche Praxis. Im Rahmen der be-trieblichen Möglichkeiten sollen z. B. dieMarkteinbindung, Arbeitsprozesse, unter-nehmerische Entscheidungen und Zu-kunftsperspektiven erkennbar werden.)

• Duales Praktikum(Schülerinnen und Schüler der Sekun-darstufe II erhalten die Möglichkeit, sowohlEinblicke in das Studium an einer Hoch-schule als auch in berufliche Praxis zu ge-winnen. Sie übernehmen die Rolle einerStudentin/eines Studenten und erleben par-

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

3. Formale und organisatorische Rahmenbedingungen

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

allel dazu durch Hospitationen die Anfor-derungen des Berufslebens. Dabei wird an-gestrebt, Zusammenhänge zwischeneinem bestimmten Studiengang und kor-respondierenden beruflichen Tätigkeitenherzustellen.)

• Praxislerntag (umfasst einen oder 2 vollständigeArbeitstage je Woche im Betrieb unddauert mindestens ein Jahr. Das Lernen inder Praxis wird mit dem Lernen in derSchule u.a. durch die besondere betrieb-liche Lernaufgabe verbunden, die bewertetund im Zeugnis ausgewiesen wird.)

3.2 Äußere Einflussfaktoren

3.2.1 Erwartungen an das Praktikum

Mit dem Betriebspraktikum werden unter-schiedliche Erwartungen verknüpft. Schüle-rinnen und Schüler und Eltern erhoffen sichdavon auch eine konkrete Hilfe für dieBerufswahlentscheidung. Das Ziel, die persön-liche Eignung für eine berufliche Tätigkeit,den Wunschberuf oder einen potenziellenAusbildungsbetrieb zu prüfen, hat Auswir-kungen auf die Motivation während derPraktikumszeit.

Diese Bedürfnisse sollen bei der Planungdes Praktikums berücksichtigt werden. Darü-ber hinaus können Vereinbarungen zum indi-viduellen Schwerpunkt bzw. zu erweitertenpädagogischen Zielsetzungen getroffen wer-den. Diese Vereinbarungen sollten in Abstim-mung mit den Schülerinnen und Schülerngetroffen werden, gegebenenfalls unterEinbeziehung der Eltern und der Betriebe.

Betriebe nutzen die Betriebspraktika auchals Beobachtungsmöglichkeit künftiger Aus-zubildender. Mögliche divergierende Ziel-vorstellungen von Betrieben und Schule soll-ten in Gesprächen oder an »Runden Tischen«zwischen Schule und Wirtschaft im Rahmenregelmäßiger Absprachen oder während derPraktikumszeit besprochen werden.

Zentrale Fragen zum Betriebspraktikum

Was soll das Praktikum zur Arbeitswelt- und Berufsorientierung leisten?

Individuelle Orientierung• Vergleich der individuellen Kompetenzen,

Potenziale und Ziele mit den Anfor-derungen der Berufs- und Arbeitswelt - Berufswunsch und Konflikt- Lern- und Lebensplanung- Entscheidungsprozesse und Übergangs-

planung- ...

Berufliche Orientierung • Berufe, Tätigkeitsfelder, Ausbildungswege • Bedingungen und Anforderungen an be-

stimmten Arbeitsplätzen• Überprüfen eines Berufswunsches• ...

Ökonomische Orientierung• Markt und Wettbewerb• Ökonomische und ökologische Konzepte

im Produktionsprozess• Interessenvertretung in Betrieben• Unternehmensinteressen und Verbraucher-

interessen• ...

Fachliche Vertiefung• Anwendungsbeispiele schulischer Lernin-

halte• Erkundung und Vertiefung angewandter

Fachbezüge• Fachliche Analyse von Produktions-, Arbeits-

und Wirtschaftsprozessen

Wie lange soll das Praktikum dauern?• Ein-, zwei-, dreiwöchige Betriebspraktika• Langzeitpraktika (z. B. 1 oder 2 Tage pro

Woche im Betrieb)

Wo soll das Praktikum stattfinden?

Betrieb bzw. Institution • in einem handwerklichen oder technischen

Betrieb• im Bereich Handel oder Dienstleistung• in einer sozialen Einrichtung• an einem bestimmten oder an verschiede-

nen Arbeitsplätzen• in einer betrieblichen Lehrwerkstatt

In einer überbetrieblichen Einrichtung • Gewerbeschule• Forschungseinrichtung• pädagogische Einrichtung

3.2.2 Wahl des Praktikumsbetriebes

Durch die inhaltliche Vorbereitung und denetwa ein Jahr vorher festgelegten Zeitpunktdes Betriebspraktikums erhalten die Jugendli-chen die Möglichkeit, einen Praktikumsplatzselbständig zu wählen und das Bewerbungs-verfahren eigenverantwortlich durchzuführen.

Einige Praktikumsplätze haben sich als un-günstig im Hinblick auf die Zielsetzung bzw.auf die Motivation der Jugendlichen erwie-sen. Dazu zählen z. B. kurzfristig angebahntePraktika (Notlösung: »Hauptsache überhauptein Betrieb«), Praktika an familiengeprägtenPlätzen (»bei meinem Onkel«, »bei einerNachbarin«), aber auch Praktikumsplätze, andie hohe emotionale Erwartungen geknüpftwerden (z. B. beim

Tierarzt »wegen der Tiere«). Nach Möglich-keit soll auch vermieden werden, dass dieWahl des Praktikumsbetriebes nur unter klas-sischen geschlechtsspezifischen Aspektenerfolgt (z. B. Mädchen im Kindergarten, inKosmetikbetrieben …).

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Die verantwortlichen Lehrkräfte achten aufein angemessenes Verfahren der Wahl derPraktikumsplätze. Dabei werden förderlicheund hinderliche Bedingungen problema-tisiert. Die Schülerinnen und Schüler lassensich individuell über Praktikumsmöglich-keiten beraten. Geeignete Beratungsstellenschulischer (z. B. Beratungslehrer) und außer-schulischer Art (z. B. Agentur für ArbeitHamburg) werden hinzugezogen.

In Einzelfällen können weitere unter-stützende Maßnahmen sinnvoll sein. VieleSchulen führen dazu Übersichten vonPraktikumsbetrieben. Die Schülerinnen undSchüler können einen Praktikumsatlas erstel-len; es hat sich auch bewährt, Schülerinnenund Schüler höherer Klassen oder Auszu-bildende aus möglichen Praktikumsbetriebenfür die Betriebswahl um Rat zu fragen.

Betriebspraktika sollen gewährleisten, dassdie Schülerinnen und Schüler sich durch dieTeilhabe am Arbeitsprozess individuelleEinblicke, Erfahrungen und Lernanregungenerarbeiten können, die sie bei der weiterenLernplanung unterstützen. Dieses ist nicht inallen Fällen möglich:• Unanschaulichkeit: einige Tätigkeiten und

Arbeitsprozesse sind derart komplex und/oder setzen ein so hohes Maß an Fach-kenntnis voraus, dass es Außenstehendenschwer fällt, hieraus eigene Erkenntnissezu gewinnen

• Monotonie: isolierte Tätigkeiten, mono-tone Anlern- und Hilfstätigkeiten ermög-lichen ebenfalls nur einen geringen Er-kenntnisgewinn, da der Zusammenhangzu anderen (Arbeits-)Prozessen nicht deut-lich wird

• Überforderung: einige Arbeitsbedingungenund Arbeitssituationen stellen hohe An-forderungen an die körperliche oder psy-chische Belastbarkeit der Tätigen. Je nachKonstitution der Praktikantinnen oder Prak-tikanten können Versagensängste oderungelöste Konflikte dazu führen, dass diegesamte Situation als Überforderung mitder Folge einer Lernblockade empfundenwird.

3.2.3 Durchführungsort

Praktikumsbetriebe sollen so gewählt werden,dass sie mit öffentlichen Verkehrsmittelnerreichbar sind. Während des Praktikums istzu gewährleisten, dass die Schülerinnen undSchüler von einer Lehrkraft der Schule per-sönlich betreut werden können. DieseBetreuung muss für die verantwortlichenLehrerinnen und Lehrer auch unter zeitlichenAspekten zumutbar sein. Daher werdenBetriebspraktika in der Regel nur im tarif-lichen Einzugsbereich des Hamburger Ver-kehrsverbundes durchgeführt. In Fällen, indenen bestimmte Betriebe bzw. Institutionenin Hamburg nicht zur Verfügung stehen, sindAusnahmen möglich. Die Schule und diebetroffene Lehrkraft können darüber

entscheiden, ob der Praktikumsbesuch auchan einem Ort außerhalb des HVV-Gebietesdurchgeführt wird. Die Leistungen derHaftpflichtversicherung und der Schüler-Unfallversicherung gelten auch fürBetriebspraktika, die außerhalb Hamburgsstattfinden und als schulische Veranstaltunganerkannt sind.

Vor der Durchführung von Praktika imeuropäischen Ausland sollte grundsätzlich einBetriebspraktikum der üblichen Form inHamburg erfolgt sein.

In Ausnahmefällen können Auslands-praktika jedoch als erstes Praktikum gelten,wenn die notwendigen Voraussetzungengemäß der Richtlinie für das Betriebs-praktikum, wie z. B. die Gewährleistung derBetreuung, gegeben sind. Die Betreuung derPraktikantinnen und Praktikanten kann auchan eine Lehrkraft des Praktikumsortes dele-giert werden, sofern eine gewachsene Prak-tikumspartnerschaft zwischen den Schulenbesteht. Individuelle Anträge auf Auslands-praktika von Schülerinnen und Schülern bzw.von deren Eltern sind nicht genehmigungs-fähig. Genehmigte Auslandspraktika sind imRahmen der Haftpflichtversicherung und derSchüler-Unfallversicherung versichert. (Aus-führliche Hinweise zu Auslandspraktika sindin der Broschüre »Berufsorientierung imAusland« des Zentrums Schule und Wirtschaftenthalten; s. Literaturangabe S. 52)

3.2.4 Ferienpraktika

Ein Betriebspraktikum kann auch in Ferien-zeiten stattfinden, und zwar insbesonderedann, wenn durch Krankheit die Teilnahmezur regulären Zeit nicht möglich war. Ver-sicherungsschutz ist gegeben, wenn dasBetriebspraktikum im direkten Zusammen-hang mit dem Schulbesuch steht. Die Betreu-ung durch die Schule muss gewährleistet sein.

Darüber hinaus gehende Praktika währendder Ferienzeit (Einzelpraktika) stehen inkeinem direkten Zusammenhang mit demSchulbesuch und gelten als private Veranstal-tung der Schülerinnen und Schüler. DasEngagement der Schülerinnen und Schülerund ihre Eigeninitiative sollten von Seiten derSchule aber gewürdigt und nach Möglichkeitunterstützt werden. Die Jugendlichen erhal-ten Hilfestellung zur individuellen Auswer-tung der Praktikumserfahrungen. Praktikums-nachweise und Zertifikate werden in dieDokumentation des Berufsorientierungspro-zesses aufgenommen (z. B. im Berufswahlpass).

Für die Jugendlichen besteht keine Ver-sicherung durch die BSB. Betriebe könnenPraktikantinnen und Praktikanten durchihren zuständigen Versicherungsträger Ver-sicherungsschutz bieten.

Die Bayerische Versicherungskammer bieteteinen Haftpflicht- und Unfallversicherungs-schutz für individuelle Betriebspraktika an. 1)

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

1) Informationen undAnmeldeformulare gibt es beider Bayerischen Beamtenkasse,Versicherungsdienst BEVGmbH, Oedenberger Straße159, 90491 Nürnberg (ImInternet: www.bev.de >Praktikanten)

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

3.3 Organisatorisches

3.3.1 Planung und Vorbereitung der Praktika

Betriebspraktika müssen langfristig geplantund vorbereitet werden. Um eine zeitlicheBallung zu vermeiden, sollten die Prakti-kumsphasen möglichst auf Schulkreisebeneabgestimmt werden. Die inhaltliche Planungist abhängig von den Rahmenbedingungender Schulform, der Klassenstufe und denPraktikumszielen. Erfahrungen zeigen, dassBewerbungen für Praktika in kaufmännisch-verwaltenden Berufen und

in Großbetrieben einen längeren Vorlauferfordern als Praktika in kleineren Betriebenund im Handwerk. Während Großbetriebeoftmals formgerechte Bewerbungsunterlagenerwarten – zunehmend auch online – und die

Praktikumsplätze nicht selten ein Jahr imVoraus vergeben werden, kann die Vergabebei kleineren Betrieben durchaus kurzfristigund formlos erfolgen (telefonische Bewer-bung, persönliches Vorstellen).

Termine und Anforderungen, die ausVorgaben der BSB oder der Gesamtplanungder Schule resultieren, sind zu berücksichti-gen. Hierzu zählen insbesondere Prüfungs-termine (Abschluss- und Vergleichsarbeiten,Klassenarbeiten) und Projekte, die dasSchulleben und die Personalplanung tang-ieren (Projektwochen, Wettbewerbe, sonstigeklassenübergreifende Veranstaltungen).

In der Vorbereitung der Betriebspraktikahaben sich einige Planungsschritte als hilfre-ich bzw. unerlässlich erwiesen. Die folgendeÜbersicht gibt eine Orientierung überwesentliche Inhalte und Hinweise zurzeitlichen Planung.

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

Ablauf und Organisation

Phasen lfd. Nr. Maßnahmen Zeitpunkt Datum

1 Festlegen der Rahmenbedingungen und der Ziele des Praktikums

2 Bekanntgabe Praktikumstermin an die Schülerinnen und Schüler

3 Elternbrief und Elternabend

4 Bewerbungstraining (Anschreiben, Lebenslauf,...)

5 Suche nach einem Praktikumsplatz

6 Bestätigung des Praktikumsplatzes durch den Betrieb

7 Betriebe informieren: Ziele des Praktikums, organisatorische Rahmenbedingungen, schulische Ansprechpartner

8 Erkundungsaufträge festlegen, Arbeit mit dem Berufswahlpass, individuelle Lernvereinbarungen

9 Unterstützung nicht vermittelter Schülerinnen und Schüler

10 Anlegen einer Praktikumsliste u. Weiterleitung an das Schulbüro

11 Telefonbereitschaft am ersten und zweiten Praktikumstag

12 Besuchsplan aufstellen, Termine mit Betrieben abstimmen

13 Praktikumsbesuche

14 Organisierter Erfahrungsaustausch in der Schule

15 Auswertung des Praktikums in der Schule ggf. öffentlichePräsentation der Ergebnisse (Ausstellung, Podiumsdiskussion Ausbildung und Beruf, Präsentation für nachfolgende Jahrgänge,...)

16 Rückmeldung/Auswertung im Kollegium und an/mit Betriebsvertreterinnen und -vertreter/n, ggf. Vorplanung und Vorbereitung eines zweiten Praktikums

17 Organisation von individueller Beratung und Vermittlung für die Schülerinnen und Schüler, z. B. individuelle Lern- und Handlungsvereinbarungen, Vermittlung an Unterstützungssysteme

18 Jahresmeldung an die BSB (jeweils zum 10.12.)

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

3.3.2 Praktikumszeit – Begleitung der Praktika

Während der Praktikumszeit geben diebetreuenden Lehrkräfte Orientierungshilfeund bieten Unterstützung in Problem- undKonfliktsituationen. Dieses Angebot steht imKontext der Verpflichtung, die Jugendlichenzu begleiten sowie Kontakt zu den Betriebenzu halten und den Austausch mit denbetrieblichen Anleiterinnen und Anleiternaktiv zu betreiben. Dieses geschieht durch:

TelefonbereitschaftZu Beginn der Praktikumszeit (am ersten undzweiten Tag) stehen die Lehrkräfte für Rück-fragen zur Verfügung. Sie werden insbeson-dere in Fällen aktiv, in denen sich schon amersten Tag Unstimmigkeiten ergeben (Schüle-rinnen oder Schüler erscheinen nicht; betrieb-liche Bedingungen sind unzulänglich; …).

Bei Schülerinnen und Schülern, die alsschwierig oder problematisch gelten, ist eszuweilen sinnvoll, sich in den ersten Tagentelefonisch über den Start ins Praktikum zuinformieren.

BetriebsbesucheDie Lehrkräfte führen während der Prakti-kumszeit mindestens einen Besuch am Prak-tikumssort durch. Dazu stimmen sie einenBesuchsplan mit den Betrieben ab.

Neben der Überprüfung der Arbeitssitua-tion und gemeinsam getroffener Absprachenerörtern sie im Gespräch mit den Jugend-lichen und den betrieblichen Anleiterinnenund Anleitern ausführlich die im Praktikumund im Beruf gestellten Anforderungen. Sieinformieren sich über die Arbeit an der Lern-aufgabe der Schülerinnen und Schüler, disku-tieren diese und beraten.

Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülerkönnen die Gespräche besonders für die(Selbst- und Fremd-)Einschätzung der indi-viduellen Kompetenzen der Jugendlichennutzen sowie zur Reflexion über

Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten undüber berufliche und persönliche Zukunftser-wartungen.

Die Betriebsbesuche dienen auch demDialog zwischen Schule und Wirtschaft.Lehrkräfte nutzen die Kontakte zur Erwei-terung ihrer Kenntnisse über Arbeitsplätzeund Wirtschaftsbetriebe vor Ort. In ihrerFunktion als Repräsentantinnen und Reprä-sentanten der Schule informieren sie in denBetrieben über das Schulprofil und dieAktivitäten zur beruflichen Orientierung derSchülerinnen und Schüler.

Die Betriebsbesuche müssen aus ver-sicherungsrechtlichen Gründen mit demNamen der besuchenden Lehrkraft in derPraktikumsliste dokumentiert werden.

Organisierter Erfahrungsaustausch in derSchuleDie betreuenden Lehrkräfte organisiereneinen Erfahrungsaustausch der Schülerinnen

und Schüler während der Praktikumszeit.Dieser Termin wird den Betrieben frühzeitigmitgeteilt.

BeratungWährend der gesamten Praktikumszeit stehendie betreuenden Lehrkräfte den Schülerinnenund Schülern, den Eltern und den betrieb-lichen Anleiterinnen und Anleitern für Rück-fragen zur Verfügung. Sie informieren dieBeteiligten, auf welchem Weg und zu welcherZeit Kontakt mit ihnen aufgenommen wer-den kann.

Bei groben Verstößen (z. B. gegen die Be-triebsordnung) oder aus anderen gravieren-den Gründen kann es notwendig sein, dieJugendlichen in einen anderen Betrieb zu ver-mitteln oder ganz vom Praktikum auszu-schließen.

Im Falle der Krankheit von Schülerinnenund Schülern nimmt das Schulbüro dieMeldung auf und leitet sie an die betreuendenLehrkräfte weiter. Über Beurlaubungen auspersönlichen Gründen entscheidet die Schule.

Vorfälle und Gegebenheiten, die negativeAuswirkungen auf den Verlauf des Praktikumshaben oder die rechtliche Konsequenzen ver-muten lassen, werden im Klassenbuch doku-mentiert (ggf. Schülerakte).

Die Schule ermöglicht die Betreuung durcheine Lehrkraft. Alternativ können Lehrerin-nen und Lehrer auch anteilig bei der Betreu-ung eingesetzt werden. Bei einer Beteiligungaller in einer Klasse unterrichtenden Kolle-ginnen und Kollegen könnte als Prinzip gel-ten, dass jede Lehrkraft so viele Schülerinnenund Schüler betreut, wie sie Stunden in derjeweiligen Klasse unterrichtet.

3.3.3 Versicherungsrechtliche Fragen

Die Schülerinnen und Schüler sind währenddes Praktikums auf dem Wege zum und vomBetrieb sowie im Betrieb bei der Landes-unfallkasse Freie und Hansestadt Hamburgunfallversichert. Außerdem besteht währenddes Aufenthalts in Betrieben eine von derFreien und Hansestadt abgeschlossene Haft-pflichtversicherung (Ausschluss von Haf-tungsansprüchen siehe Richtlinie 1.5). DieseVersicherungsleistungen sind nicht auf dasGebiet der Freien und Hansestadt Hamburgbeschränkt, sie gelten deutschlandweit.

Für die Meldung und Abwicklung vonHaftpflichtschäden gibt es ein mit der Rechts-abteilung der BSB abgestimmtes Verfahren.Dieses ist im Anhang dieser Handreichungdokumentiert (Schadenmeldung Schülerprak-tikum).

Aus Gründen der Fürsorgepflicht könnenBetriebspraktika in besonders gefahren-trächtigen Bereichen nicht genehmigt werden(Richtlinie 1.2).

Neben den haftungsrechtlichen Fragensind die innerbetrieblichen berufsgenossen-schaftlichen Vorschriften für Jugendliche zuberücksichtigen (dazu Richtlinie 1.7).

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Nähere Auskünfte über den Umfang desVersicherungsschutzes erteilt die Behörde fürSchule und Berufsbildung, Amt für Verwal-tung, Rechtsabteilung.

3.4 Aufgaben der Beteiligten

3.4.1 Aufgaben der Schulleitung

• Benennen der verantwortlichen Lehrkräfte,Aufgabenverteilung; ggf. delegieren an dieLehrkraft, die das Aufgabengebiet Berufs-orientierung koordiniert

• Formulieren und Überprüfen von schul-spezifischen Standards zum Betriebsprakti-kum; Verorten des Betriebspraktikums imschulinternen Curriculum Berufsorientie-rung bzw. Schulprogramm

• Festlegen der Praktikumszeiten, möglichstin Abstimmung mit den Nachbarschulen

• Führen einer Datei der Praktikumsbetriebeund der Betriebs- bzw. Wirtschaftskontakte

• Weitergabe von Unterrichtsmaterialienund Formblättern an die betreuendenLehrerinnen und Lehrer

• Ermöglichen schulinterner Fortbildung zurVorbereitung und Auswertung der Praktika

• Controlling der Praktikumsorganisationund der Durchführung

• Ergebnisrückmeldung über den Erfolg desPraktikums an das Kollegium

3.4.2 Aufgaben der betreuenden Lehrerinnen und Lehrer

• Erstellung des Konzepts zur Vorbereitung,Durchführung und Auswertung des Prak-tikums (auf der Basis des schulinternenCurriculums gemeinsam mit den Kollegin-nen und Kollegen der Fach- bzw. Klassen-konferenz)

• Durchführen eines Elternabends, der überTermin, Ziele, Inhalte, Form und recht-liche Rahmenbedingungen sowie über diegeplante unterrichtliche Vorbereitung undAuswertung informiert und Gelegenheitzum Gespräch gibt

• Durchführen von zusätzlichen, zielgrup-penspezifischen Elternabenden z. B. fürEltern mit Migrationshintergrund

• Erstellen eines Arbeits- und Zeitplanes fürdie Bewerbung um einen Praktikumsplatzund entsprechende Überprüfung

• Beratung und Unterstützung der Schüle-rinnen und Schüler bei der Praktikums-platzsuche

• Informationen über die Ziele und Rah-menbedingungen des Betriebspraktikumsan die Betriebe weitergeben (u.a. Faltblattder BSB »Informationen über das Betriebs-praktikum für Betriebe, Eltern, Schülerin-nen und Schüler«)

• Unterrichtliche Vorbereitung des Prakti-kums und der Auswertung, Einsatz desBerufswahlpasses

• Lernvereinbarungen bezüglich der beson-

deren Lernaufgabe der Schülerinnen undSchüler treffen (mit den Schülerinnen undSchülern, mit den Betrieben)

• Führen einer Praktikumsliste, Weiterlei-tung an das Schulbüro

• Besuch der Schülerinnen und Schüler imPraktikumsbetrieb, allgemeine Beratungund Unterstützung in Problemsituatio-nen; Anregung des betrieblichen Betreu-ungspersonals zum Erstellen einer quali-fizierten Praktikumsbescheinigung

• Strukturieren eines Auswertungsgesprächsim Betrieb (auch über Leistung undVerhalten)

• Organisieren eines strukturierten Erfah-rungsaustauschs der Praktikantinnen undPraktikanten

• Lernvereinbarungen mit den Schülerin-nen und Schülern aufgrund der Erfah-rungen aus dem Praktikum treffen

• Die Teilnahme am Betriebspraktikumsollte im Zeugnis unter »Bemerkungen«mindestens mit dem Wortlaut »… hat amBetriebspraktikum teilgenommen« ver-merkt werden

• Auswertung des Praktikumsdurchlaufsund Bericht an die Schulleitung; Empfeh-lungen für Vorbereitung, Durchführungund Auswertung der nächsten Prakti-kumsphase erstellen

• Elternabend, auf dem die Ergebnisse desBetriebspraktikums dargestellt werden undMitarbeiter/innen der Betriebe sowie der Ar-beitsagentur als Informanten zugegen sind

3.4.3 Aufgaben der Schülerinnen und Schüler

• Formulieren persönlicher Ziele und Vor-aussetzungen im Hinblick auf den Prak-tikumsplatz (Berufs- und Lebensplanung)

• Aktive Suche nach einem Praktikumsplatz(die erforderlichen Schritte im Rahmeneines Arbeits- und Zeitplans festlegen)

• Erwartungen an das Praktikum notieren• Entwickeln und Bearbeiten einer beson-

deren Lernaufgabe während der Prakti-kumszeit (z. B. einen Erkundungsinhalt,den die Schülerinnen und Schüler erfor-schen, dokumentieren und reflektieren)

• Einhalten der im Betrieb gültigen Arbeits-und Verhaltensregeln

• Erstellen der vereinbarten Dokumenta-tionen

• Vergleich der Anforderungen in derBerufs- und Arbeitswelt mit dem eigenenProfil und dem eigenen Lern- undArbeitsverhalten

• Lernvereinbarungen für weiteres Lernentreffen

3.4.4 Aufgaben der Eltern

• Teilnahme an Veranstaltungen zurBerufsorientierung, die von der Schuleangeboten werden (z. B. Elternabend zum

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

Betriebspraktikum; Präsentation bzw. Aus-wertung des Betriebspraktikums; Vorstel-lung des berufsorientierenden Konzeptsder Schule)

• Unterstützung der Schülerinnen undSchüler bei der Suche nach geeignetenPraktikumsplätzen

• Einblick in den jeweiligen Berufsorientie-rungsstand des Kindes nehmen

• Interesse an den beruflichen Zielvorstel-lungen des Kindes zeigen

• gezielt die Selbstständigkeit und die Eigen-verantwortung des Kindes fördern

• nach den Ergebnissen der Arbeit mit demBerufswahlpass fragen

• Rückmeldung geben, z. B. hinsichtlich deserarbeiteten Kompetenzprofils, der erwor-benen Bescheinigungen usw.

• gemeinsam überlegen, wo das KindUnterstützung benötigt

• Überprüfung der pflichtgemäßen Teilnah-me der Schülerinnen und Schüler amBetriebspraktikum

• Unterstützung der Schule bei der Berufs-orientierung (z. B. Anbieten von Schnup-pertagen am eigenen Arbeitsplatz, Vor-stellen der eigenen beruflichen Tätigkeit,Organisation von Betriebserkundungen)

3.4.5 Aufgaben der Praktikumsbetriebe

• Beschreiben der Rahmenbedingungenund inhaltlichen Möglichkeiten, unterdenen die Durchführung eines Betriebs-praktikums erfolgen kann

• Benennen einer betrieblichen Anleiterinbzw. eines Anleiters. Information derSchülerinnen und Schüler über Unfall-und Gesundheitsgefahren gemäß § 29 desJugendarbeitsschutzgesetzes zu Beginn desPraktikums; Betreuung der Schülerinnenund Schüler während der Praktikumszeit

• Bereitschaft zu einem gemeinsamen Ge-spräch zwischen Betrieb – Schülerin/Schüler – Lehrerin/Lehrer; Reflexion desPraktikumsverlaufs, Rückmeldung

• evtl. Angebot zum Üben eines Vorstel-lungsgespräches

• Dokumentieren der geleisteten Tätigkeiten,der angewandten und erworbenen Fähig-keiten und Kompetenzen in einer Prakti-kumsbescheinigung/einem Zertifikat

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4.1 Inhalte der schulischen Vorbereitung

Die inhaltliche Vorbereitung der Betriebs-praktika erfolgt unter Beteiligung unter-schiedlicher Fächer im Rahmen des schulis-chen Konzepts zur Berufsorientierung, wobeiaußerschulische Partner und Unterstützungs-systeme einbezogen werden. Das Ziel, dieEigenverantwortung und Selbstorganisationder Schülerinnen und Schüler zu fördern,wird durch gemeinsames Festlegen der er-forderlichen Arbeitsschritte und des Zeitplansbestärkt.

Es sollte beachtet werden, standardisierteFragebögen aus der einschlägigen Fachlitera-tur oder aus anderen Unterrichtshilfen nichtunkommentiert einzusetzen. Die angestrebteEigenverantwortung und die persönlicheIdentifikation der Schülerinnen und Schülermit den Inhalten eines Fragenkatalogs wärendamit nicht gewährleistet.

Die folgenden Kategorien sollten bei derinhaltlichen Vorbereitung berücksichtigt wer-den (inhaltliche Überschneidungen möglich):

A. Berufskundliche Informationenauswerten – Anregungen:

• Informationen über Berufe und beruflichePerspektiven

• Brancheninformationen und Qualifika-tionsanforderungen

• Ausbildungsinhalte und beruflicher Alltag• Einbeziehen der Berufsberatung und

anderer Beratungsstellen• BIZ-Besuch• Informationen aus der Teilnahme am

»Girls Day« bzw. am Tag»Was für Jungs!« auswerten (Hinweise zurInternetrecherche siehe Abschnitt 6.4)

• Berufeportraits durch Eltern und andereexterne Personen

• Kooperation mit berufsvorbereitendenEinrichtungen und beruflichen Schulen

• Internetrecherche bzw. Seiten der Agenturfür Arbeit, der Kammern und weiterer An-bieter im Internet analysieren und aus-werten

B. Betriebliche Rahmenbedingungen erforschen – Anregungen:

• Einblicke in wirtschaftliche Zusammen-hänge erarbeiten

• Problemanalysen aus Arbeitgeber- undArbeitnehmersicht, weitere Sichtweisen

• Betriebe im Stadtteil erkunden und arbeits-teilig einen regionalen Praktikumsatlaserstellen

• Den »Girls Day« bzw. den Tag »Was fürJungs!« nutzen, Möglichkeiten zur Durch-führung von Betriebspraktika zu erkunden

• Arbeitsabläufe in Betrieben recherchieren• Betriebserkundung unter ausgewählten

Aspekten• (Internet)Recherche zu betrieblichen Rah-

menbedingungen• Tagespolitische Fragestellungen bearbeiten• Informationen über das Praktikumsunter-

nehmen recherchieren (angebotene Aus-bildungsgänge)

• Elternabend mit Schülerinnen und Schü-lern und Vertretern der Praktikumsbe-triebe (erwünschte Qualifikationen undVerhaltensweisen der Praktikanten)

C. Berufswahlentscheidung vorbereiten –Anregungen:

• Potenzial- und Interessenanalyse (Einsatzdes Berufswahlpasses); Selbstwahrnehmungund Fremdwahrnehmung

• Lebensentwürfe, berufliche und außer-berufliche Ziele, Vereinbarkeit von Familieund Beruf

• Geschlechtsspezifische Fragestellungen• Anforderungen der Berufs- und Arbeits-

welt mit dem eigenen Kompetenzprofilvergleichen und Lernschritte planen (indi-viduelle Lernvereinbarungen verabreden)

• Biografiearbeit, (Eltern-)Interviews• Individuellen Berufswahlfahrplan erar-

beiten

D. Methoden und Kompetenzen erwerben – Anregungen:

• Bewerbungsverfahren üben (Bewerbungs-unterlagen am PC erstellen, online ver-senden)

• Berichte, Protokolle abfassen• Vortrags- und Präsentationstechniken

üben• Selbstständig Arbeits- und Lernschritte

planen, durchführen und auswerten• Kommunikationsfähigkeit, Reflexionsfähig-

keit üben (Bewerbungsgespräche simu-lieren)

E. Arbeitswelt- und anwendungsbezoge-nes Fachwissen

Beiträge der Unterrichtsfächer, aus denenBeobachtungsschwerpunkte während desBetriebspraktikums bestimmt werden kön-nen, sollten im Kollegium benannt undabgestimmt werden.

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

4. Inhaltliche und methodische Anregungen

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

4.2 Inhaltliche Aspekte und Durch-führung des Betriebspraktikums

Während des Praktikums arbeiten die Schüle-rinnen und Schüler an den vorher gemeinsamfestgelegten Aufträgen. Gegenstand derAufträge kann sein• welche Aufgaben und Zielsetzungen der

Praktikumsbetrieb hat• welche Tätigkeiten (Arbeitsschritte und

Arbeitsabläufe) ausgeführt und welcheArbeitsmittel dabei verwendet wurden

• welche Anforderungen gestellt wurdenund welche Voraussetzungen zur Aus-übung dieser Tätigkeiten erforderlichwaren

• in welche Berufe während des PraktikumsEinblick genommen werden konnte undwelche Anforderungen in diesen Berufengestellt werden.

Außerdem arbeiten die Schülerinnen undSchüler an der festgelegten besonderenLernaufgabe. Am Ende des Praktikums bittensie den Betrieb um eine differenzierteBescheinigung und um Rückmeldungen überdie geleistete Arbeit.

4.3 Auswertung und Nachbereitung

Nach der Durchführungsphase werten dieSchülerinnen und Schüler das Praktikum ge-mäß den vorher vereinbarten Aufgaben-stellungen aus. Dabei sollten die folgendenAspekte besonders berücksichtigt werden:• Erwartungen an das Praktikum haben sich

erfüllt/nicht erfüllt• Worüber man gern mehr erfahren hätte• Verhältnis der im Praktikum gestellten

Anforderungen zu den eigenen Kompetenzen

• Erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten undFertigkeiten

• Konsequenzen für das schulische Weiter-lernen und den persönlichen Bildungsweg

Außerdem reflektieren und dokumentierendie Schülerinnen und Schüler die vorher fest-

gelegte besondere Lernaufgabe. PersönlicheErfahrungen aus dem Praktikum und weiterePlanungsschritte werden im Berufswahlpassfestgehalten, in den auch die Praktikumsbe-scheinigung eingeordnet wird.

Für die unterrichtliche Auswertung habensich unterschiedliche schriftliche Formenbewährt, wie z. B. der herkömmliche Prakti-kumsbericht. Tagebücher, Plakate oder Falt-blätter zur Vorstellung von Praktikumsplätzenkönnen eigenständig oder als Teil des Prak-tikumsberichtes erstellt werden. Ebenso ist esmöglich, dass die Schülerinnen und Schülercomputergestützte Präsentationen zur Prakti-kumsauswertung anfertigen.

Sinnvoll ist die Durchführung einer geziel-ten Schülerbefragung zum Praktikum miteinem zuvor gemeinsam entwickelten Frage-bogen. Die Ergebnisse einer solchen Befra-gung sind nicht nur für die Schüler, sondernauch für Eltern, Lehrer und Betriebsvertreterinteressant. Die Schülerinnen und Schülerkönnen einen Beitrag zur Vorbereitung desPraktikums der nachfolgenden Jahrgänge lie-fern, indem sie in den unteren Klassenstufenüber positive und negative Aspekte berichtenoder Patenschaften übernehmen.

Bewährt haben sich zur Auswertung desPraktikums auch Projekttage außerhalb derSchule.

Die Richtlinien für Schulfahrten (Schul-recht Hamburg, Verwaltungshandbuch fürSchulen 1.7.1) sind zu beachten.

Eine Präsentation der Praktikumsergeb-nisse auf einem Elternabend oder einer schu-lischen Veranstaltung sollte angestrebt wer-den. Zu Auswertungsveranstaltungen solltenauch Vertreterinnen bzw. Vertreter der Be-triebe eingeladen werden, um ihre Sicht desPraktikums darzustellen und Erwartungen anzukünftige Praktikanten und/oder Auszubil-dende zu formulieren. Bei den Praktikums-besuchen sollte die Bereitschaft eine solcheVeranstaltung zu besuchen ebenso abgefragtwerden wie die Erlaubnis, die Schülerinnenund Schüler am Arbeitsplatz zu fotografieren.

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Gegenstände betrieblichen Lernens sind Ar-beitsprozesse, Produkte, Materialien sowieKunden- und Mitarbeiterkontakte. Lernen imBetrieb erfolgt nicht nach einer fachsystema-tischen Struktur wie das Lernen in der Schule.Es findet im Vollzug der Arbeitsprozesse stattund konstituiert berufliche Handlungsfähig-keit - also die Fähigkeiten Probleme zu lösen,Handlungen und Vorgänge zu verstehen, zuplanen und zu optimieren sowie Ergebnissezu erzielen und zu bewerten. Anders als inschulischen Lernprozessen werden Handlun-gen nicht simuliert und Probleme nicht kon-struiert, sondern sie entstehen mit derAlltagsbewältigung.

Die Verbindung betrieblichen und schuli-schen Lernens berücksichtigt individuelleLernplanungSchülerinnen und Schüler erkunden imRahmen der Berufsorientierung ihre Interes-sen und Fähigkeiten, erstellen ihr Kompe-tenzprofil und formulieren ihre persönlichenZiele. In Lernplanungsgesprächen klären sie,welche Inhalte sie auf welchen Lernwegenvertiefen, um so aus ihren Zielen realisierbareTeilziele und einen Handlungsplan abzuleiten.

Im Betriebspraktikum überprüfen dieSchülerinnen und Schüler ihre Einschätzun-gen und Ziele und arbeiten an Erkun-dungsaufträgen und Lernaufgaben, die siesowohl fachlich als auch persönlich heraus-fordern. Die betrieblichen Lernerfahrungenwerden in der Schule aufgenommen undgenutzt, um in der Schule erworbenes Wissenzu überprüfen und anzuwenden oder sie sindAnlass, die eigene Berufs- und Lebensplanungvoranzubringen.

Die Schülerinnen und Schüler reflektierenihre Erfahrungen und Lernfortschritte selbst-ständig und dokumentieren das Ergebnis. Inder Reflexion der Praktikumserfahrungenwährend des Praktikumsbesuchs, im Klassen-verband und in nachfolgenden Lernpla-nungsgesprächen erhalten die Schülerinnenund Schüler Unterstützung, Schlussfolge-rungen für ihren weiteren Lernweg zu ziehen.

Die Verbindung betrieblichen und schuli-schen Lernens ist fächerübergreifendesLernenBetriebliche Erfahrungswelten sind viel-schichtig und komplex. Will man sie fassenoder beschreiben, ist das aus unterschied-lichen Blickwinkeln möglich und notwendig.Eine rein technische Betrachtungsweise führtzu anderen Erkenntnissen und Bewertungenals eine ökonomische, ökologische oder diesozialen und gesellschaftlichen Folgen betra-chtende Sichtweise. Darüber hinaus unter-liegen betriebliche Handlungen und Prozesseunterschiedlichen Einflussfaktoren und

Unwägbarkeiten. Viele Entscheidungspro-zesse und Bewertungen verlaufen selbst fürdie Handelnden unbewusst und nicht trans-parent, andere wiederum rational und nach-vollziehbar.

In der Verbindung betrieblichen undschulischen Lernens ist es Aufgabe der Schule,„Betriebsblindheit“ vorzubeugen, z. B. indemSchülerinnen und Schüler darin unterstütztwerden, ihr eigenes und das betrieblicheHandeln aus unterschiedlichen Perspektivenzu betrachten. Für die Analyse und Bewertungkomplexer Arbeitsabläufe werden sie ange-regt, Kenntnisse und Methoden unter-schiedlicher Fächer und Wissensgebiete zunutzen.

Auch die betriebliche Lernaufgabe istgeeignet, Lernschritte fächerübergreifend undganzheitlich zu gestalten. Die Schülerinnenund Schüler erkennen praktische Anwen-dungen und Bezüge der schulischen Unter-richtsfächer, erhalten eine Rückmeldung überihren Leistungsstand und Anregungen zurweiteren Lernplanung.

Die Verbindung betrieblichen und schuli-schen Lernens ist zukunftsgerichtetesLernenBeruflicher Erfolg wird in der Zukunft inhohem Maße von der Bereitschaft undFähigkeit abhängen, kontinuierlich zu lernen.Die Fähigkeit, lebensbegleitendes Lernenselbstgesteuert und eigenverantwortlich zugestalten setzt voraus, die eigenen Bildungs-und Lernvoraussetzungen zu kennen undsich selbst Lernaufgaben zu stellen. Es setztvor allen Dingen voraus, Lernanlässe imAlltag zu erkennen und bewältigen zu kön-nen.

Die Verbindung betrieblichen und schulis-chen Lernens hat das übergeordnete Ziel,Schülerinnen und Schüler durch methodischeAnregungen und praktische Hilfen für dieBewältigung dieser Zukunftsaufgabe vorzu-bereiten. Lehrerinnen und Lehrer nehmenihre Rolle als Lernbegleiter wahr. Sie unter-stützen die Schülerinnen und Schüler darin,ihre Eindrücke und Erfahrungen als Anfragean die eigene Lernbiografie zu verstehen. ImUnterricht und in individuellen Beratungs-situationen geben sie Hilfestellung undAnregung für die Verarbeitung sowie für diepersönliche Lern- und Lebensplanung.

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

5. Verbindung betrieblichen und schulischen Lernens

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

6.1 Richtlinie für das Betriebspraktikum

Richtlinie für das Betriebspraktikum inden Klassen 8 bis 12/13 der allgemeinbildenden Schulen

1. Allgemeines

1.1Das Betriebspraktikum ermöglicht Schülerin-nen und Schülern eigene Erfahrungen in derArbeitswelt und fördert ihr Verständnis fürwirtschaftliche Zusammenhänge. Zugleichunterstützt das Betriebspraktikum Schülerin-nen und Schüler bei der Berufsorientierungund der Organisation des Übergangs von derSchule in Ausbildung und Berufstätigkeit.

1.2Betriebspraktika können grundsätzlich inallen Bereichen der Arbeitswelt durchgeführtwerden: zum Beispiel im Handwerk, in derIndustrie, in Handel und Verkehr, in freienBerufen, in der öffentlichen Versorgung undVerwaltung sowie in Krankenhäusern undsozialen Einrichtungen.

Unzulässig sind Betriebspraktika, die einebesondere Gefährdung der Schülerinnen undSchüler erwarten lassen oder ihre Betreuungdurch die Schule ausschließen. Daher findenbeispielsweise in besonders gefahrenträchti-gen Bereichen der Bundeswehr (u. a. Aufent-halte auf Truppenübungsplätzen, Umgangmit Waffen) sowie in entsprechenden Be-reichen von Polizei und Feuerwehr keinePraktika statt. Unzulässig sind Praktika in derSchifffahrt (Ausnahme: Bereich HamburgerHafen) und im Schaustellergewerbe.

In der Regel sollen Betriebspraktika nur imtariflichen Geltungsbereich des HamburgerVerkehrsverbundes durchgeführt werden(Ausnahme: siehe Abschnitt 4).

1.3Betriebspraktika können ab Klasse 8 durchge-führt werden. Das verpflichtende Betriebs-praktikum dauert in der Regel drei Unter-richtswochen. Darüber hinaus können in denKlassen 8 bis 12/13 weitere Praktika angebotenwerden. Betriebspraktika können als Block oderauch unterrichtsbegleitend ein- oder zweitägigje Woche über einen längeren Zeitraumdurchgeführt werden. Ergänzend zum Be-triebspraktikum kann die Schule weitere Ver-anstaltungen zur Praxiserkundung durch-führen (z. B. Betriebserkundungen und Azubi-Schüler-Projekte). Das Betriebspraktikum undandere Veranstaltungen sind abgestimmte Teiledes schulischen Konzepts Berufsorientierung.

1.4Das Betriebspraktikum ist eine verpflichtendeSchulveranstaltung. Für Schülerinnen undSchüler, die das 14. Lebensjahr noch nicht

vollendet haben, ist die schriftliche Zustim-mung der Erziehungsberechtigten einzu-holen. Es findet während der Schulzeit stattund ersetzt die Erteilung des Unterrichts nachder Stundentafel. Wenn eine Schülerin oderein Schüler aus besonderen Gründen nichtam Betriebspraktikum teilnehmen kann, stelltdie Schule ein alternatives Unterrichts-angebot bereit.

1.5Die Schülerinnen und Schüler sind währenddes Praktikums auf dem Wege zum und vomBetrieb sowie im Betrieb bei der UnfallkasseNord unfallversichert. Außerdem sind siewährend des Aufenthaltes im Betrieb imRahmen eines von der Freien und HansestadtHamburg abgeschlossenen Haftpflichtver-sicherungsvertrages versichert. Vom Versiche-rungsschutz ausgenommen sind unteranderem Haftpflichtansprüche:• aus Inbetriebsetzen von Kraftfahrzeugen;• aus Betrieb von Bahnen zur Beförderung

von Personen und Sachen;• aus vorschriftswidrigem Umgang mit

brennbaren oder explosiven Stoffen.

1.6Die Schülerinnen und Schüler erhalten fürihre Tätigkeit im Betriebspraktikum keinEntgelt. Zulässig ist die Erstattung der tatsäch-lich entstandenen Kosten.

1.7Die Schülerinnen und Schüler dürfen keineTätigkeiten ausüben, die nach gesetzlichenoder berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenfür Jugendliche ihres Alters verboten sind. ImÜbrigen gelten für das Betriebspraktikum dieVorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.Danach dürfen Schülerinnen und Schüler, dieunabhängig von ihrem Alter der Vollzeitschul-pflicht unterliegen, nur mit leichten und fürsie geeigneten Tätigkeiten bis zu siebenStunden täglich und 35 Stunden wöchentlichbeschäftigt werden.

Ferner sind insbesondere die folgendenVorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes(JArbSchG vom 12. April 1976) in der jeweilsgültigen Fassung zu beachten:

Ruhepausen (§ 11);Nachtruhe (§ 14);Fünf-Tage-Woche (§ 15);Samstags-, Sonntags- und Feiertagsruhe (§§ 16 bis 18);Gefährliche Arbeiten und Akkordarbeit (§§ 22 und 23);Menschengerechte Gestaltung der Arbeit (§ 28);Unterweisung über Gefahren (§ 29);Züchtigungsverbot sowie das Verbot derAbgabe von Alkohol und Tabak (§ 31).

In diesen Paragraphen sind auch die ggf.zulässigen Ausnahmen geregelt.

6. Anhang

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2. Vorbereitung

2.1Die Schule informiert die Schülerinnen undSchüler und ihre Eltern über Ziele, Inhalteund Form des Praktikums sowie über dierechtlichen Rahmenbedingungen (sieheZiffer 1.7).

2.2Eine schulärztliche Untersuchung der Schüle-rinnen und Schüler vor dem Praktikum ist imAllgemeinen nicht erforderlich. Bestehen inEinzelfällen jedoch Befürchtungen, dass eineSchülerin bzw. ein Schüler den Anforderungendes Praktikums nicht gewachsen sein könnte,muss eine Untersuchung veranlasst werden.

Schülerinnen und Schüler, die das Prakti-kum in bestimmten Betrieben ableistenwollen (z. B. in Krankenhäusern, Lebensmit-telbetrieben), müssen vorher nach den ein-schlägigen Bestimmungen untersucht bzw.belehrt werden; dies wird von der Schule ver-anlasst. Alle für das Betriebspraktikum erfor-derlichen Untersuchungen bzw. Belehrungenwerden kostenlos in den Gesundheits- undUmweltämtern der Bezirke durchgeführt.

2.3Rechtzeitig vor Beginn des Praktikums über-mittelt die Schule den Betrieben die „lnfor-mationen über das Betriebspraktikum“.Außerdem nimmt die Schule zu den Personenin den Betrieben Kontakt auf, die dort für dasPraktikum zuständig sind, um Aufgaben, Zieleund Ablauf des Praktikums zu klären.

2.4Die Schule erstellt eine interne Übersicht, ausder hervorgeht, welche Schülerinnen undSchüler wann und wo ein Praktikum durch-führen und welche Lehrkraft die Betreuungdurchführt. Die Übersicht ist bis zum Ablaufdes dritten Kalenderjahres nach Beendigungder Praktika aufzubewahren.

2.5Die Schülerinnen und Schüler sollen sichspätestens eine Woche vor Praktikumsbeginnnach Absprache in ihren Betrieben vorstellen,falls dies während der Bewerbung noch nichterfolgt ist.

3. Durchführung

3.1Während des Betriebspraktikums ist dieAufsicht über die Schülerinnen und Schülerdem Betrieb übertragen. Der Betrieb gewähr-leistet, dass die Vorschriften zum SchutzJugendlicher beachtet werden, insbesondereim Hinblick auf Unfall- und Gesund-heitsgefahren. Zu Beginn des Praktikums wer-den die Schülerinnen und Schüler durch denBetrieb gemäß § 29 des Jugendarbeits-schutzgesetzes über Unfall- und Gesund-heitsgefahren informiert.

3.2Abgesehen von den Verpflichtungen desBetriebes sind die jeweils zuständigenLehrkräfte während des Betriebspraktikumsfür die Schülerinnen und Schüler verant-wortlich. Jeder Schüler bzw. jede Schülerinmuss wenigstens einmal von der zuständigenLehrkraft besucht werden. Die Betriebs-besuche der Lehrkräfte werden in das Klas-senbuch bzw. in die interne Praktikums-übersicht gemäß Ziffer 2.4 eingetragen.

3.3Bei groben Verstößen gegen die Betriebs-ordnung kann die Lehrkraft nach Rück-sprache mit dem Betrieb Schülerinnen undSchüler vom Praktikum ausschließen. Indiesen Fällen stellt die Schule gemäß Ziffer 1.4ein alternatives Unterrichtsangebot bereit.

3.4Unfälle während des Betriebspraktikumsmelden die Schulen auf dem dafür vorgese-henen Vordruck an die LandesunfallkasseFreie und Hansestadt Hamburg. Schadens-fälle, bei denen eine Haftpflicht in Betrachtkommt, werden in zweifacher Ausfertigungan die Behörde für Bildung und Sport ge-meldet (siehe Handreichung für das Betriebs-praktikum an allgemein bildenden Schulen).

3.5Am Ende des Betriebspraktikums stellt derBetrieb den Schülerinnen und Schülern eineTeilnahmebescheinigung aus, die in Kopiedem Schülerbogen beigefügt wird.

4. Zusätzliche Bestimmungen für Auslandspraktika

4.1Europa wächst zu einem gemeinsamenLebens- und Arbeitsraum zusammen. Daherist es im Rahmen der europäischen Verein-barungen über die Anerkennung von Berufs-ausbildungen sowie der Freizügigkeit in derBerufsausübung sinnvoll, Betriebspraktika alsKooperationsprojekte mit Schulen im euro-päischen Ausland durchzuführen. Diese Aus-landspraktika sollen Schülerinnen und Schü-lern die Möglichkeit bieten, die Praxis vonBerufsausbildung und Berufstätigkeit in ande-ren europäischen Ländern kennen zu lernen.

4.2Einem Auslandspraktikum sollte grund-sätzlich ein Betriebspraktikum der üblichenForm in Hamburg vorausgegangen sein.Wenn dies in Ausnahmefällen nicht gegebenist, muss das Auslandspraktikum denAnforderungen dieser Richtlinie genügen. DieDauer des Auslandspraktikums sollte min-destens 14 Tage betragen. Vor Beginn desPraktikums sind von den Schülerinnen undSchülern Name und Anschrift des ausländi-schen Praktikumsbetriebes gegenüber derSchule nachzuweisen. Die Teilnahme am

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

Auslandspraktikum ist für die Schülerinnenund Schüler einer Klasse bzw. einer Lern-gruppe nicht verpflichtend.

4.3 Die Betreuung der Schülerinnen und Schüleram Ort des ausländischen Betriebes mussdurch eine Lehrkraft gewährleistet sein. DieseAufgabe soll nach Möglichkeit an eineLehrkraft des Praktikumsortes delegiert wer-den, wenn z. B. eine gewachsene Prakti-kumspartnerschaft zwischen den Schulenbesteht, kann aber auch von einer HamburgerLehrkraft wahrgenommen werden.

4.4Den Krankenversicherungsschutz regeln dieSchülerinnen und Schüler bzw. ihre gesetz-lichen Vertreter. Versicherte der gesetzlichenKrankenkasse sind durch Krankenversiche-rungsabkommen in allen Mitgliedsstaaten derEuropäischen Union versichert. Zur Inan-spruchnahme von Leistungen in diesenLändern ist es erforderlich, sich vor der Ab-reise für die Aufenthaltsdauer einen Berech-tigungsschein für das jeweilige Land ein-schließlich eines Merkblattes von der hiesigenKrankenkasse zu besorgen.

Bei privaten Krankenversicherungen er-streckt sich der räumliche Geltungsbereichgrundsätzlich auf die Mitgliedsstaaten derEuropäischen Union; dennoch ist eine Rück-frage dringend zu empfehlen.

Besondere Bedeutung hat das Problemeventueller Rücktransportkosten. Von dengesetzlichen Krankenkassen werden solcheKosten nicht getragen oder erstattet. ZurAbwälzung des Risikos bedarf es des Ab-schlusses eines entsprechenden Vertrages. Beibestehendem privatrechtlichem Kranken-versicherungsschutz sollte sich die Rückfragebei dem Versicherer ausdrücklich auf dieseKosten erstrecken.

4.5Der Geltungsbereich der gesetzlichen Unfall-versicherung ist nicht auf das Gebiet derBundesrepublik Deutschland beschränkt. DieSchülerinnen und Schüler stehen daher wäh-

rend eines Auslandspraktikums als schulisch-er Veranstaltung auch in allen Mitglieds-staaten der Europäischen Union unterUnfallversicherungsschutz.

Kein Schutz besteht für so genannte eigen-wirtschaftliche Tätigkeiten. Auch bei beste-hendem Unfallversicherungsschutz könnenim Einzelfall Probleme im Zusammenhangmit der Honorierung von Ärzten oder einemeventuell möglichen Rücktransport schwer-verletzter Schülerinnen und Schüler aufKosten des Unfallversicherungsträgers entste-hen. Die verantwortliche Lehrkraft soll sichdaher vor Beginn des Betriebspraktikums beider Rehabilitations- und Leistungsabteilungder Landesunfallkasse Freie und HansestadtHamburg über die jeweils geltenden Regelninformieren.

4.6Für Betriebspraktika im Ausland sollte aufeigene Kosten eine private Haftpflichtver-sicherung abgeschlossen werden. Die Schü-lerinnen und Schüler werden von ihrerSchule entsprechend beraten. Nähere Aus-künfte zur Auslandshaftpflichtversicherungerteilt die Behörde für Schule und Berufs-bildung (siehe Handreichung für das Betriebs-praktikum an allgemein bildenden Schulen).

4.7Reisekosten, die für Lehrkräfte anlässlich vonBetriebsbesuchen im Ausland entstehen, wer-den entsprechend den Bestimmungen überdie reisekostenrechtliche Erstattung vonAufwendungen für Schulfahrten erstattet,wenn die Schulleitung bestätigt, dass eineBetreuung der Schülerin bzw. des Schülersdurch eine Lehrkraft vor Ort nicht gewährleis-tet werden kann.

5. In-Kraft-Treten

Die Richtlinie trat am 01.08.2005 in Kraft.Zum gleichen Zeitpunkt werden die»Richtlinien für das Betriebspraktikum in denKlassen 8 bis 13 der allgemeinbildendenSchulen« vom 01.08.1993 aufgehoben.

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6.2 Formulare und Vordrucke

� Anregungen für ein Anschreiben an die Betriebe

� Bestätigung des Praktikumsplatzes durch den Betrieb

� Bescheinigung über die Teilnahme am Betriebspraktikum

� Anregungen für ein Anschreiben an die Eltern

� Vereinfachtes Meldeverfahren für Betriebspraktika

� Jahresmeldung der Praktika

� Schadensmeldung Schülerpraktikum

� Unfallanzeige

� Betriebspraktika unter besonderen hygienischen Auflagen

� Haftpflicht- und Unfallversicherung für individuelle Betriebspraktika

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

Anregungen für ein Anschreiben an den Betrieb

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

unsere Schule beabsichtigt, mit den Schülern und Schülerinnen des [.....] Jahrgangs in der Zeit[von bis ] ein Betriebspraktikum durchzuführen.

Schulische Ansprechpartnerin/schulischer Ansprechpartner für den Betrieb ist Frau/Herr

__________________________________________________________________________________________________________

Ziele des Praktikums beschreiben

…………………………………………………………………………………..……...................................................................

Die Praktikantin/der Praktikant soll in Ihrem Betrieb Informationen sammeln, Arbeitsvorgänge beobachten und möglichstauch selbst mitarbeiten.Für eine genauere Absprache werde ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.Die Schülerinnen und Schüler werden von der Schule während des Praktikums betreut. Sie haben keinen Anspruch aufEntlohnung.Die Schülerinnen und Schüler sind während des Praktikums auf dem Wege zum und vom Betrieb sowie im Betrieb beider „Unfallkasse Nord“ unfallversichert. Außerdem besteht während des Aufenthaltes im Betrieb eine von der Freien undHansestadt Hamburg mit der Axa Colonia Versicherung AG abgeschlossene Haftpflichtversicherung.Wir möchten Sie auf die anliegenden Informationen zum Betriebspraktikum hinweisen und bitten, den Praktikumsplatzauf dem beiliegenden Formular zu bestätigen.

Dank für die Betreuung und die Übernahme der Belastung die dem Betrieb entsteht.

………………………………………………………………………………….........................................................……………

Mit freundlichen Grüßen

______________________________ ___________________________verantwortlich für das Praktikum Schulleitung

Schulstempel

Anlagen:

• Informationen über das Betriebspraktikum• Formular: Bestätigung des Praktikumsplatzes• Formular: Bescheinigung über die Teilnahme am Betriebspraktikum

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Praktikumsstelle Stempel:(Betrieb/Behörde)

________________________________________

________________________________________

________________________________________

Bestätigung des Praktikumsplatzes durch den Betrieb

Die Schülerin/Der Schüler _______________________________________________________________________________

erhält in unserem Betrieb / unserer Behörde die Gelegenheit,

in der Zeit vom_______________ bis ______________

an einem schulischen Betriebspraktikum teilzunehmen,

Ansprechpartner/in ist Frau / Herr_________________________________________________________________________

Der Nachweis einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist erforderlich/nicht erforderlich

Die „Informationen über das Betriebspraktikum“ haben wir zur Kenntnis genommen.

Datum:______________________ Unterschrift:_______________________________________________________________

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

Praktikumsstelle Stempel:

(Betrieb/Behörde)

________________________________________

________________________________________

________________________________________

Bescheinigung über die Teilnahme am Betriebspraktikum

Die Schülerin / Der Schüler_________________________________________________________________________________

hat in der Zeit vom____________________bis_________________________

an einem Betriebspraktikum. teilgenommen.

• Geleistete Tätigkeiten

• Angewandte bzw. erworbene Fähigkeiten/Kompetenzen

• Bemerkungen z. B. zur Arbeitseinteilung, zum Verhalten im Betrieb etc.

Datum:_________________________________________

Unterschrift:_____________________________________

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Anregungen für ein Anschreiben an die Eltern

Schule Ort, Datum

Liebe Eltern,

Unsere Schule führt in der Zeit vom bis für die Schüler und Schülerinnen der Klassen ein Betriebspraktikum durch.

Das Betriebspraktikum soll einen wirklichkeitsnahen Einblick in die Wirtschafts- und Arbeitswelt vermitteln und somit dieim Unterricht erworbenen Erkenntnisse durch eigene Erfahrungen ergänzen und vertiefen. Zum Abschluss des Praktikumsfindet in der Schule eine unterrichtliche Auswertung der Beobachtungen, Erfahrungen und Erlebnisse statt.

Da es sich bei dem Betriebspraktikum um eine schulische Pflichtveranstaltung handelt, sind alle Schüler auf dem Hin- undRückweg und im Betrieb unfallversichert sowie für die Zeit im Betrieb haftpflichtversichert.

Das Praktikum stellt weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis dar, daher entfällt eine finanzielleVergütung.

Für Schüler/innen, die während des Praktikums in Betrieben des Lebensmittelgewerbes tätig sind, ist nach demInfektionsschutzgesetz eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes notwendig, die von der Schule veranlasstwird.

Da diese Information sicherlich nicht alle Fragen bezüglich des Praktikums beantworten kann, möchte ich Sie recht her-zlich zu einem

Elternabend am ___________________ um ______________ Uhr in der

_________________________________________________________________________________________________ einladen.

Mit freundlichen Grüßen

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

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Vereinfachtes Meldeverfahren fürBetriebspraktika

Anstelle von Einzelmeldungen ist derBehörde nur noch in Form der Jahresmeldungdie Gesamtzahl der durchgeführten Praktikamitzuteilen.

Es ist weiterhin eine interne Übersicht zuerstellen, aus der hervorgeht, welcher Schülerwann und wo ein Praktikum durchgeführthat und welche Lehrkraft Aufsicht führte. DieÜbersicht ist bis zum Ablauf des dritten Kalen-derjahres nach Beendigung des Praktikums

aufzubewahren, weil Geschädigte 3 Jahre Zeithaben, Schadensersatzansprüche zu stellen.

Diese Meldung über die Gesamtzahl derdurchgeführten Praktika ist von allenstaatlichen Schulen mit Ausnahme derGrundschulen bis zum 10.12. eines jedenJahres an die BSB V 3 zu senden (sieheKopiervorlage).

Auch wenn keine Praktika durchgeführtwurden, ist dies anzuzeigen.

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___________________________________ _________________________________Schulstempel Leitzahl

An dieBehörde für Schule und Berufsbildung V 3

Jahresmeldung für Praktika

In der Zeit vom

2.12._______ - 31.5._______ wurden ________ Praktika

und

1.6.________ - 1.12._______ wurden ________ Praktika

durchgeführt.

Daraus ergibt sich eine Summe von Praktika

__________________________ _____________________________Ort, Datum Schulleitung

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

Schadensmeldung Schülerpraktikum

Wenn während eines Schülerpraktikums einSchadensersatzanspruch geltend gemachtwird, hat die Meldung entsprechend derbeigefügten Schadensmeldung (siehe Kopier-vorlage) zu erfolgen. Die Schadensmeldungist in zweifacher Ausfertigung an V 311-3 zusenden.

Zur Anlage 1 der Schadensmeldung: Nebender Beschreibung des Schadenshergangesmuss auch der Schadensumfang erläutert wer-den.

Zur Anlage 3 + 4: Die Stellungnahme desPraktikumsbetriebes entfällt, wenn der Be-trieb der Geschädigte ist. Im Anspruch-schreiben sollten folgende Daten enthaltensein:• Schadenshöhe• Anschaffungsdatum und Preis des beschä-

digten Gegenstandes • Bankverbindung

Unfälle sind der Landesunfallkasse zumelden (siehe Kopiervorlage)

Fragen in Praktikumsangelegenheiten kön-nen beantworten.

Frau Kalcher BSB, Tel.: 42863-2155

Unfälle sind der Unfallkasse Nord zumelden (siehe das Formular Unfallanzeige,Vordrucke sind bei der Unfallkasse Nord imInternet unter www.uk-nord.de>Unfallanzeigenerhältlich)

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

An die Behörde für Schule und Berufsbildung V 3

Schadensmeldung Schülerpraktikum

Am______________verursachte der/die Schüler/in

_________________________________________________________________________________________________________Nachname, Vorname

_________________________________________________________________________________________________________ Straße, PLZ Wohnort, Telefon

während des Praktikums bei

Name des Betriebes

_________________________________________________________________________________________________________ Straße, PLZ Ort, Telefon

einen Schaden in Höhe von: _________________ €.

Name des Geschädigten

_________________________________________________________________________________________________________ Straße, PLZ Ort, Telefon

Datum u. Unterschrift der Schulleitung Datum u. Unterschrift der LehrkraftAnlage 1 Beschreibung des Schadenherganges durch die den Praktikantin Praktikanten Anlage 2 Stellungnahme der Lehrerin / des /Lehrers die / der das Praktikum beaufsichtigt Anlage 3 Stellungnahme des Praktikumsbetriebes Anlage 4 Anspruchschreiben des Geschädigten Anlage 5 Ablehnungsschreiben der Privathaftpflichtversicherung des Schädigers

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

Betriebspraktika unter besonderenhygienischen Auflagen

Tätigkeits- und Beschäftigungsverbotenach dem neuen Infektionsschutzgesetz –IfSG

Nach dem Bundesseuchengesetz bestand füralle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeitmit bestimmten Lebensmitteln in Berührungkamen, vor Antritt der Tätigkeit die Unter-suchungspflicht. Diese entfällt mit Inkraft-treten des IfSG. Anstelle des Gesund-heitszeugnisses erfolgt eine Erstbelehrungdurch das Gesundheitsamt.

1. Wer muss die Erstbelehrung durch dasGesundheitsamt absolvieren?

Jeder, der erstmalig mit bestimmten Lebens-mitteln oder Bedarfsgegenständen, die für dieLebensmittel verwendet werden, in unmittel-baren Kontakt kommt, muss sich einer Erstbe-lehrung unterziehen. Dies gilt für Arbeitnehmerund Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit.

Tätigkeitsbereiche:• alle Tätigkeiten beim Herstellen, Behan-

deln oder Inverkehrbringen von Lebens-mitteln, wenn mit diesen unmittelbarerKontakt besteht oder über den Kontakt mitBedarfsgegenständen eine Übertragungvon Krankheitserregern zu befürchten ist

• alle Tätigkeiten in Küchen von Gaststättenoder sonstigen Einrichtungen mit oder zurGemeinschaftsverpflegung

Die Belehrung erfolgt mündlich undschriftlich. Dabei wird über die Krankheiten,ihr Auftreten und Symptome informiert, sodass der Belehrte in der Lage ist, etwaigeInfektionen zu erkennen, bzw. Verdacht zuschöpfen. Er ist verpflichtet, seinem Arbeit-geber mitzuteilen, wenn er Anhaltspunkte füreine Erkrankung an den genannten Krank-heiten hat. Untersuchungen werden nurnoch dann angeordnet, wenn Anhaltspunktefür die genannten Krankheiten bestehen.

2. Wann muss die Erstbelehrung absolviert werden?

Vor Aufnahme der oben genannten Tätig-keiten beim Gesundheitsamt oder bei einemvon diesem beauftragten Arzt. Hierüber musseine Bescheinigung des Gesundheitsamtesoder des Arztes vorliegen.

Die Bescheinigung darf bei Tätigkeits-aufnahme nicht älter als drei Monate sein!

3. Belehrungen für Schülerinnen und Schüler

Für Schülerinnen und Schüler, die währendihres Praktikums mit Lebensmitteln umge-

hen, gilt folgende Regelung:

Sie müssen an Belehrungen teilnehmen.Diese Belehrungen umfassen:• Information über § 43 des Infektions-

schutzgesetzes• Information durch einen Film• Abfrage des Gelernten

Die Belehrungen erfolgen im GesundheitsamtEimsbüttel, Grindelberg 66, 3. Stock,Zeitraum Dienstag-Donnerstag 8:00- 10:30 oder 13:30-15:00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie in der Zeitvon 10:30-13:30 Uhr unter der Rufnummer42801-3351.

Die Belehrung kann auch im GesundheitsamtBergedorf, Lamprechtstraße 6, Tel.: 428913133 erfolgen.

Die Schülerinnen und Schüler müssen vor-legen:

Ein Schreiben der Schule mit dem Hinweisauf das geplante Praktikum, den Personaliender Schülerinnen und Schüler (Vorname,Name, Geburtsdatum, Adresse) sowie derName des Praktikumsbetriebes mit Adresse.Ferner müssen sie einen Personal- oderKinderausweis vorlegen.

Die Belehrungen sind für Schülerinnen undSchüler kostenlos.

4. Gesundheitsuntersuchungen

Sollten Arbeitgeber auf Gesundheitsunter-suchungen bestehen, müssen diese für denPraktikanten kostenpflichtig durchgeführtwerden. Die Behörde für Schule undBerufsbildung oder die Krankenkassen erstat-ten keine Kosten.

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

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6.3 Literatur

Viele Institutionen wie Arbeitgeberverbände,Gewerkschaften, Kammern, Versicherungengeben verschiedenartige Schriften undMaterialien heraus, die sich z.T. direkt imUnterricht verwenden lassen. GenauereInformationen und Bezugsmöglichkeitenkönnen über die Institutionen erfragt werden(siehe Adressenliste).

Behörde für Bildung und Sport (Hg.):Auslandspraktika. Berufsorientierung imAusland. Eine Einführung für allgemein-bildende Schulen in Hamburg, Hamburg2004.

Behörde für Bildung und Sport (Hg.):Arbeiten und Lernen in Schule und Betrieb

Behörde für Bildung und Sport (Hg.):Besondere betriebliche Lernaufgabe

Alle 3 Broschüren sind zu beziehen überLandesinstitut für Lehrerbildung und Schul-entwicklung, Zentrum Schule und Wirtschaft.

Berufskatalog. Entscheidungshilfen zur aktiv-en Berufswahl. Bezug: Berufskunde-Verlag, Küssaburgstr. 20,79801 Hohentengen / Tel.: (07742) 4733.Fax.: (07742) 4743. www.berufskunde.com

Büttner, Manfred (Hg.): Lernort Betrieb. Vonder Betriebssimulation zum Betriebsprak-tikum, Baltmannsweiler, Schneider, 2. Aufl.2000

Bundesministerium für Bildung und For-schung (Hg.): Ausbildung & Beruf, Rechteund Pflichten während der Berufsausbildung.Als Download im Internet: www.bmbf.de(dann in die Volltextsuche eingeben).

Bundesverband der Unfallkassen (Hg.): Sicherdurch das Betriebspraktikum, Kostenlos zubeziehen über Unfallkasse Nord, Tel.: 040 / 2 71 53 - 0. Im Internet: www.uk-nord.de (dort Publika-tionen – Stichwortsuche »Betriebspraktikum«)

Esser, Susanne: Mein Betriebspraktikum,Mülheim, Verlag an Ruhr 1999

Koch, Heinz-H. und Schwarz, Uwe: Betriebs-praktikum – Arbeitsmappe. Regensburg, Dürrund Kessler 2001

Koch-Doetsch, Thomas: Lernort Betrieb – DasSchülerpraktikum am Gymnasium, Wirt-schaftsverlag Bachem 1990

Projekttage – Spielplan Ausbildung. CD-ROM mit 17 Modulen zur Vorbereitungauf die Berufsausbildung. Bundesanstalt fürArbeit, Landesarbeitsamt Nord, Hamburg1999

Schülerpraktikum. Ein Leitfaden für Lehrerin-nen und Lehrer, die Schülerpraktika planenund durchführen. CD-ROM mit umfangre-ichem Materialangebot. Hg.: PädagogischesZentrum Rheinland-Pfalz, Koblenz 2004.Bezug: Gothaer Str. 23, 56075 Koblenz. Tel.: (0261) 95229061. Fax.:(0261) 95229062.E-Mail.: [email protected]

Unterricht Arbeit und Technik (Zeitschrift):Themenheft Betriebspraktikum, Heft 2/99, 1.Jg. Seelze, Friedrich Verlag 1999, darin u.a.:

Jenzen, Uwe: Das Betriebspraktikum –Unterrichtselemente für ein Gesamtkonzept

Jenzen, Uwe: Problemsituationen im Betriebs-praktikum

Zöllner, Hermann: Tipps für Wahlpflicht-themen

6.4 Material und Links

Einen Beruf oder ein Berufsfeld erkun-den …

http://berufenet.arbeitsagentur.deDatenbank für Ausbildungs- und Tätigkeits-beschreibungen

http://www.ausbildung-hh.dePortal für Berufseinsteiger der HamburgerInitiative für Ausbildung und Arbeit (unterMitarbeit von Freie und Hansestadt Hamburg,Handelskammer, Handwerkskammer, Agenturfür Arbeit, UV Nord)

www.planet-beruf.de Internetportal der Bundesagentur für Arbeitzur Förderung der Berufswahlkompetenz vonJugendlichen.

http://www.hwk-hamburg.de/ausbildungBeschreibungen von Berufen im Handwerkunter »Berufe von A-Z«

http://www.bibb.deBundesinstitut für Berufsbildung, Kurzbe-schreibung der anerkannten Ausbildungs-berufe unter »Berufe«, dort »Suche nachBerufen«

http://berufswahl.lernnetz.deInformationen zur Berufswahl der Agentur fürArbeit, Regionaldirektion Nord

http:www.handfest-online.de > der ServiceHier finden sich Leitfaden zur Gestaltung undDurchführung von Praktika im Handwerk

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

Einen Praktikumsplatz suchen …

http://www.hamburger-lehrstellenboerse.deLehrstellenbörse der Handelskammer Hamburg

http://www.hk24.de (Stichwortsuche »Ausbildungsbetriebe undSchulen im Dialog«, Passwort: dialog05)

http://www.hwk-hamburg.de/downloads/aus-bildung/wege_ins_handwerk.pdf

http://www.sozialpraktikum.de Sozialpraktikum und Praktika in sozialenBerufen

Einsatz des Berufswahlpasses …

http://www.berufswahlpass.deMaterialien und Handreichungen zum Ein-satz des Berufswahlpasses

Girls Day und Was für Jungs! …http://www.girls-day.dehttp://www.wasfuerjungs.de

6.5 Adressen

Auskünfte zum Betriebspraktikum:Landesinstitut, Abteilung FortbildungFachreferat ArbeitslehreTel. 42863-3463

42801-2674E-Mail: [email protected]

Auskünfte zum Versicherungsschutz:Behörde für Schule und BerufsbildungAmt für Verwaltung, Frau KalcherTel.: 42863 2155

Landesinstitut für Lehrerbildung und Schul-entwicklungZentrum Schule & WirtschaftBerend Loges, Moorkamp 3 · 20357 HamburgTel.: 42801 2585Fax: 42801 2582E-Mail: [email protected]: www.li-hamburg.de/zsw

Agentur für Arbeit HamburgÖffnungszeiten für alle Dienststellen: Mo-Fr 7:30-13:00, Do durchgehend bis 18:00 UhrHausanschrift:Agentur für Arbeit HamburgKurt-Schumacher-Allee 16 · 20097 HamburgTel.: 24 85 0Fax: 24 85 25 03E-Mail: [email protected]:http://www.arbeitsagentur.deGeschäftsstelle Hamburg-AltonaKieler Straße 39 · 22769 HamburgTel.: 380 14 0Fax: 380 14 461E-Mail: [email protected]

Geschäftsstelle Hamburg-BergedorfJohann-Meyer-Straße 55 · 21031 HamburgTel.: 725 76 0Fax: 725 76 103E-Mail: [email protected]äftsstelle Hamburg-EimsbüttelEppendorfer Weg 24 · 20259 HamburgTel.: 431 99 0Fax: 431 99 431E-Mail: [email protected]äftsstelle Hamburg-HarburgHarburger Ring 35 · Neue Straße 50 (nur Berufsberatung)21073 HamburgTel.: 767 44 0Fax: 767 44 850E-Mail: [email protected]äftsstelle Hamburg-MitteNorderstraße 103 · 20097 HamburgTel.: 24 85 0Fax: 24 85 12 55E-Mail: [email protected]äftsstelle Hamburg-NordLangenhorner Chaussee 92-94 · 22415HamburgTel.: 532 07 0Fax: 532 07 444E-Mail: [email protected]äftsstelle Hamburg-WandsbekPappelallee 30Wandsbeker Chaussee 220 (auchBerufsberatung)22089 HamburgTel.: 202 02 0Fax: 202 02 444E-Mail: [email protected]

Berufsinformationszentrum BIZKurt Schumacher-Allee 16 · 20097 HamburgTel.: 2485 2099Fax: 2485 2333E-Mail: [email protected]

Einzelbesucher können das BIZ ohneAnmeldung beliebig lange und oft zu den Öff-nungszeiten besuchen. Für Gruppen ist eineVoranmeldung erforderlich! Öffnungszeiten: Montag: 8.30 - 17.00 Dienstag: 8.30 - 17.00 Mittwoch: 8.30 - 12.30 Donnerstag: 8.30 - 18.00 Freitag: 8.30 - 12.30

Handelskammer HamburgAdolphsplatz 1 · 20457 HamburgTel.: 36 13 8-138Fax: 36 13 84 01E-Mail: [email protected] Internet: http://www.hk24.de

Handwerkskammer HamburgHolstenwall 12 · 20355 HamburgPostfach: 30 24 70 · 20308 HamburgTel.: 35905-0Fax: 35905-208

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E-Mail: [email protected]: http://www.hwk-hamburg.deAdressen der Innungen unterhttp://www.hwk-hamburg.de/HamburgerHandwerk/Innungen

Apothekerkammer HamburgAlte Rabenstraße 11 a · 20148 HamburgTel.: 44 80 48-0Fax: 44 38 68E-Mail: [email protected]: http://www.apothekerverband-ham-burg.de/kammer/index.htm

Ärztekammer HamburgHumboldtstr. 56 · 22083 HamburgTel.: 22 802 - 596Fax: 22 099 80E-Mail: [email protected]: http://www.aerztekammer-hamburg.de

Steuerberaterkammer HamburgRaboisen 32 · 20095 HamburgTel.: 44 80 43 - 0Fax: 44 58 85E-Mail: [email protected]: http://www.stbk-hamburg.de

Landwirtschaftskammer HamburgBrennerhof 121 · 22113 HamburgTel.: 78 12 91 20Fax: 78 76 93E-Mail: [email protected]: http://www.landwirtschaftskam-mern.de/hamburg.htm

Hamburgische NotarkammerGroße Theaterstraße 2 · 20354 HamburgTel.: 34 49 87Fax: 35 52 14 50E-Mail: [email protected]: http://www.hamburgische-notarkammer.de

Hanseatische RechtsanwaltskammerHamburgBleichenbrücke 9 · 20354 Hamburg Tel.: 35 74 41 0Fax: 35 74 41 41Internet: http://www.rechtsanwaltskammer-hamburg.de

Zahnärztekammer HamburgPostfach 74 09 252 · 2099 HamburgTel.: 73 34 05 0Fax: 73 34 05 75E-Mail: [email protected]: http://www.zahnaerzte-hh.de

UVNord – Vereinigung der Unternehmens-verbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.V.Haus der WirtschaftKapstadtring 10 · 22297 HamburgTel.: 63 78 51 20Fax: 63 78 51 51Internet: http://www.uvnord.de

LandesarbeitsgemeinschaftSCHULEWIRTSCHAFT in HamburgInstitut für Sozial- und BildungspolitikHamburg e.V.Doris Wenzel O´ConnorKapstadtring 10 · 22297 HamburgTel.: 63 78 45 60Fax: 63 78 45 99Internet: http://www.schule-wirtschaft-hamburg.de

Deutscher GewerkschaftsbundDGB-HamburgBesenbinderhof 60 · 20097 HamburgTel.: 2858-0E-Mail: [email protected]: http://www.dgb-hamburg.deÖffentlichkeitsarbeit: Hans-Jürgen ArltTel.: 2858-247Fax: 2858-251Jugend: Olaf SchwedeTel.: 2858-256Fax: 2858-251E-Mail: [email protected]: http://www.dgb-jugend-hamburg.de

Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.diLandesbezirk HamburgBesenbinderhof 60 · 20097 HamburgTel.: 2858-100Fax: 2858-7000E-Mail: [email protected]: http://www. hamburg.verdi.deJugend: Tel.: 2858-1330Fax: 2858-7330E-Mail: [email protected]

Arbeiter-Samariter-BundRainer MichaSchäferkampsallee 29 · 20357 HamburgTel.: 833 980Internet: http://www.sozialpraktikum.de

Arbeitsgemeinschaft türkischer Unternehmerund Existenzgründer e.V.c/o Handelskammer HamburgAlter Wall 38 · 20457 HamburgTel.: 236 871 92Fax: 236 871 93E-Mail: [email protected]: http://www.atu-ev.de

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Betriebspraktikum an allgemein bildenden Schulen

Page 38: Betriebspraktikum - Hamburg · 2010. 4. 30. · Betriebspraktikum in der Fassung vom 1.8.2005. Außerdem sind verschiedene For-mulare und Textmuster abgedruckt, so dass den Lehrerinnen

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