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In dieser Ausgabe: TITELTHEMA Betriebssicherheit Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern? Arbeitsschutzorganisation Kommunikationstipps für Sifas Betriebssicherheit Arbeiten in engen Räumen und Behältern Abeitsstättensicherheit Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 – das ist neu Das Fachmagazin für Sicherheitsfachkräfte Januar 2013 Einzelheftpreis: 12 Euro zzgl. MwSt.

Betriebssicherheit Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern?...Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern? Gabelstapler sind ohne Zweifel die Arbeitstiere unter den Flurförderzeugen, deshalb

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Page 1: Betriebssicherheit Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern?...Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern? Gabelstapler sind ohne Zweifel die Arbeitstiere unter den Flurförderzeugen, deshalb

In dieser Ausgabe:

TITELTHEMA

Betriebssicherheit

Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern?

Arbeitsschutzorganisation

Kommunikationstipps für Sifas

Betriebssicherheit

Arbeiten in engen Räumen und Behältern

Abeitsstättensicherheit

Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 – das ist neu

Das Fachmagazin für Sicherheitsfachkräfte Januar 2013

Einzelheftpreis: 12 Euro zzgl. MwSt.

Page 2: Betriebssicherheit Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern?...Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern? Gabelstapler sind ohne Zweifel die Arbeitstiere unter den Flurförderzeugen, deshalb

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

ohne gleich die Glaskugel zu bemühen – auch im Jahr 2013 werden

Sie als Sicherheitsverantwortlicher vor allem wieder eins tun: reden.

Denn egal wie umfassend Ihr Fachwissen ist, egal wie gut Ihr Sicher-

heitskonzept, sie müssen es den Beschäftigten im Unternehmen auch

erfolgreich vermitteln können. Und dass das nicht immer leicht ist, hat

wahrscheinlich jede Sifa schon einmal erlebt. Unsere Kommunikati-

onstipps auf Seite 8 helfen deshalb nicht nur bei einem guten Jah-

resstart, sondern sorgen auch für effizientes und nervenschonendes

Arbeiten im Rest des Jahres.

Die Neuerungen der ASR A2.2, Sicherheitsregeln beim Umgang mit

Gabelstaplern und Tipps für ein sicheres Schutzkonzept beim Arbei-

ten in engen Räumen und Behältern, sind weitere Themen unserer

Januar-Ausgabe.

Einen erfolgreichen Start ins neue Jahr wünscht Ihnen Ihr

Daniel RommelRedaktion sifa-news

Abeitsstättensicherheit

Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2: Das ist neu

Betriebssicherheit

Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern?

Arbeitsschutzorganisation Kommunikationstipps für Sifas

News + Meldungen

Betriebssicherheit

Arbeiten in engen Räumen und Behältern

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INHALT

impressum Forum Verlag Herkert GmbH, Redaktion sifa-news, Mandichostraße 18, 86504 Merching, Tel.: 082 33 / 381-0, Fax: 082 33 / 381-222

www.forum-verlag.com, [email protected]

Geschäftsführung: Ronald Herkert, Kerstin Kuffer Herausgeberin: Daniel Rommel, (V.i.S.d.P.) Satz: Kley & Kollegen, Augsburg

Erscheinungsweise: monatlich

Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Einwilligung des Verlags. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt ermittelt und über-

prüft. Sie basieren jedoch auf der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen

werden, auch nicht für telefonisch erteilte Auskünfte. Quelle Titelbild: © jdarius / fotolia.de

Januar 2013

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Editorial

Page 3: Betriebssicherheit Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern?...Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern? Gabelstapler sind ohne Zweifel die Arbeitstiere unter den Flurförderzeugen, deshalb

Kommunikationstipps für Sifas Als Sicherheitsverantwortlicher hat man es nicht immer leicht – vor allem nicht in Gesprächen mit den Beschäftigten. Denn das „lästige“ Thema Sicher-heit trifft nicht immer und überall auf offene Ohren. Für Sie bedeutet das: Sie müssen viel Zeit, Energie und Überzeugungskraft investieren um Ihr Anliegen erfolgreich zu vermitteln. Folgende einfache Tricks der Kommunika-tionsexperten machen Ihnen das Leben leichter:

Fachleute empfehlen, sich vor wichtigen Gesprächen ein einfaches Redemuster zurechtzulegen. Dieser „Plan“ hilft Ihnen, sich über die wichtigsten Kernaus-sagen bewusst zu werden und die eigene Botschaft besser durchzusetzen. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Kernaussagen darauf, dass diese wirklich von A-Z durchdacht sind und Ihrer eigenen Überzeugung entsprechen.

Wichtig: Argumentieren Sie immer mit Ihrer Fach-kompetenz, nie mit Ihrer Funktion. D. h. Gegenar-gumente lassen sich oft leichter aushebeln, wenn man das eigene Argument bzw. das jeweilige Problem kurz und sachlich erklärt. Wenn Sie Fehlverhalten analysieren – z.B. nach einem Arbeitsunfall – sollten Sie von persönlichen Schuld-zuweisungen absehen und sachlich die Hintergründe klären und erläutern. Ihre Kollegen und auch Ihr Chef werden es zu schätzen wissen. Sofern ein Unfall al-lerdings mutwillig ausgelöst wurde, sollten Sie eine klare Linie vertreten.

Gerade bei emotionalen Themen kommt es immer wieder vor, dass auch die besten Argumente auf er-bitterten Widerstand treffen. In diesem Fall kann es manchmal auch sinnvoll sein, bei einem „weichen“ Thema einen Kompromiss einzugehen um Entgegen-kommen zu signalisieren. Wo es sachlich erforderlich ist, sollten Sie natürlich bei Ihrer Linie bleiben und Ihren Standpunkt klar vertreten. Faule Kompromisse können im Arbeitsschutz schnell gefährlich werden! Los geht’s – 10 Tipps für die Praxis„Es gibt viele, die uns etwas einreden wollen, und we-nige, die uns ausreden lassen“, wusste schon Pietro Corelie – der zwarkein Arbeitsschützer war, aber einen wichtigen Grundsatz der Gesprächsführung auf den Punkt bringt: Erfolgreiche Kommunikation funktioniert nur in beide Richtungen. Was nützt es Ihnen (und den anderen), wenn Sie über viel theoretisches und prakti-sches Fachwissen verfügen, dieses aber nicht an den „Mann“ bringen können, weil die Kommunikation mit den Zuhörern nicht funktioniert? Auch wer Hervor-ragendes leistet, muss darüber sprechen, um erfolg-reich zu sein. Vermitteln Sie Ihr Wissen!

Mit diesen zehn einfachen Expertentipps klappt es garantiert:

Regel 1: Gute Vorbereitung ist der halbe Erfolg Bevor Sie ein wichtiges Gespräch beginnen, sollten Sie Ihre Ziele definieren: Was will ich erreichen? Wel-che Informationen brauche ich? Was genau will ich bewirken?

Regel 2: Ziele im Auge behalten Wenn Sie Ihre Ziele kennen, können Sie eingreifen, falls das Gespräch sich in eine ungünstige Richtung entwickelt. Lenken Sie die Unterhaltung, wo nötig, zum Kernpunkt zurück.

Regel 3: Gewinnen kann man nur gemeinsam Eine positive Einstellung zu Ihren Gesprächspartnern ist, salopp ausgedrückt, die halbe Miete. Signalisie-ren Sie Respekt und Kooperationsbereitschaft – und erreichen Sie Ihre Ziele.

Regel 4: Erst zuhören, dann überzeugen Versuchen Sie zuerst, Ihren Gesprächspartner zu ver-stehen und seinen Standpunkt nachzuvollziehen. Erst danach sind Sie an der Reihe.

Regel 5: Sie wollen ausführlich zu Wort kommen Wenn Ihr Gegenüber das Gespräch an sich reißt und ununterbrochen redet, müssen Sie ihn stoppen. Tun Sie dies aber diplomatisch – z.B. indem Sie zustim-men und so die Gesprächsführung übernehmen.

Regel 6: Lassen Sie sich nicht unterbrechen Viele Menschen unterbrechen ständig, auch wenn der Gesprächspartner nur kurz geredet hat. Sagen Sie in solchen Fällen freundlich und deutlich etwas wie „Las-sen Sie mich diesen Satz noch zu Ende bringen ...“ o. Ä.

Regel 7: In der Kürze liegt die Würze Halten auch Sie selbst keine langen Monologe. Schon nach 30 Sekunden schalten die meisten Zuhörer ab.

Regel 8: Wer nicht fragt, bleibt dumm Die Regel aus der Kindersendung gilt auch im Beruf. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wenn Ihr Ge-sprächspartner sich ungenau ausgedrückt hat. Damit signalisieren Sie nicht etwa Schwäche, sondern Inter-esse und Selbstbewusstsein.

Regel 9: Wer fragt, führt Führung kann ganz unauffällig sein: Lenken Sie mit gezielten Fragen das Gespräch subtil in die von Ihnen geplante Richtung.

Regel 10: Vermeiden Sie abstrakte Begriffe Sagen Sie klar und deutlich, was Sie wollen. Bilder und Beispiele helfen, Ihre Ziele zu erklären. Nur wenn Ihre Gegenüber Sie versteht, werden Ihre Ausführun-gen überzeugen.

KörperspracheMit der richtigen Körpersprache runden sie schließlich ein erfolgreiches Gespräch oder eine gelungene Un-

terweisung ab. Gezielt und bewusst eingesetzt kann die Körpersprache Ihr Anliegen deutlich wirkungsvoller vermitteln. Da die Körpersprache mittlerweile als wich-tiger Teil der Kommunikation erkannt wurde, hat die moderne Forschung sie fast schon zur Kunstform er-hoben. Als Konsequenz werden mittlerweile zahlreiche Ratgeber, Seminare und Schulungen zu diesem Thema angeboten. Für den Anfang reicht es jedoch vollkom-men wenn Sie sich auf drei Grundregeln konzentrieren:

1. BlickkontaktAugen auf! Augenkontakt hilft, die gesprochenen Bot-schaften besser zu vermitteln. Wer direkt angesehen wird, fühlt sich auch direkt angesprochen und ist eher bereit, dem Gesprochenen Aufmerksamkeit zu schen-ken. Lassen Sie Ihren Blick langsam über Ihre Zuhörer schweifen und verweilen Sie bei jedem Zuhörer etwa zwei Sekunden. Dies erfordert zwar einiges an Übung, wirkt aber Wunder.

2. KörperhaltungUnser ganzer Körper sendet permanent nonverbale Signale an unsere Gegenüber. Wer mit verschränk-ten Armen, hängenden Schultern oder den Händen in der Hosentasche Fachwissen vermitteln will hat, im wahrsten Sinne des Wortes, einen schweren Stand. Nehmen Sie die Schultern zurück und heben Sie den Kopf etwas nach oben, die Hände können Sie leicht verbunden in Höhe des Bauchnabels halten oder lo-cker an den Körperseiten herunterhängen lassen. Schon wirken Sie selbstsicher, gelassener und ruhiger.

3. GestenMachen Sie sich bewusst, dass Ihre Gestik wie der Leuchtstift in einem Text wirkt: Zu viel eingesetzt wirkt er störend oder lenkt sogar vom Inhalt ab. An wichti-gen Stellen eingesetzt hebt er einen wichtigen Punkt deutlich hervor. Vermeiden Sie also hektische und fah-rige Gesten, gewöhnen Sie sich eine entspannte und ruhige Handstellung an (siehe Punkt 2) und setzen Sie klare deutliche Gesten an besonders wichtigen Stellen Ihres Vortrages ein.

webtipps

4 Information zur Verbesserung der pri-vaten und beruflichen Kommunikation

4 Tipps für die Gestik und Mimik

4 Video: Körpersprache & Gestik

4 So setzten Sie Ihre Stimme richtig ein

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Arbeitsschutzorganisation

Page 4: Betriebssicherheit Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern?...Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern? Gabelstapler sind ohne Zweifel die Arbeitstiere unter den Flurförderzeugen, deshalb

Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern?Gabelstapler sind ohne Zweifel die Arbeitstiere unter den Flurförderzeugen, deshalb sind sie in vielen Branchen auch unverzichtbar. Doch der Einsatz von Staplern birgt auch enorme Sicherheitsrisiken in sich. Wenn ein Gabelstapler z.B. umkippt, können die Unfallfolgen gravierend sein. Knochenbrüche, Quet-schungen oder sogar tödliche Verletzungen sind leider keine Seltenheit.

Sie sind jeden Tag fester Bestandteil des Arbeitsab-laufes und der Umgang mit Ihnen wird schnell zur Gewohnheit. Dabei darf man allerdings nie vergessen, dass fahrende Gabelstapler, Gabelhubwagen, Elektro-karren, Kräne und fahrerlose Flurförderzeuge leicht zur tödlichen Gefahr werden können, sobald sie in Bewegung sind. Die häufigsten Unfallursachen sind Unachtsamkeit, Leichtsinn, organisatorische Mängel und klassisches Fehlverhalten von Fahrern. Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung vor zehn Jahren schreibt der Gesetzgeber deshalb spezi-elle Schutzsysteme vor, die helfen sollen, Verletzungen des Fahrers beim Kippen des Fahrzeugs zu verhindern.

Staplerunfälle verhindern – die GrundlagenDen richtigen Stapler kaufenWie auf so vielen Gebieten des Arbeitsschutzes, be-ginnt auch im Falle des Gabelstaplers die Sicherheit beim Einkauf. Achten Sie bei der Auswahl der Fahr-zeugausstattung auf vibrationsarme Modelle mit op-timalen Schutzeinrichtungen.

Geschlossene Fahrerkabinen oder Bügelsysteme sind einfachen Beckengurten als Fahrerrückhalteeinrich-tungen vorzuziehen, denn oft wird der Gurt aus Un-achtsamkeit oder Hast gar nicht erst angelegt. Gerade dann wenn der Fahrer häufig Auf- und Absteigen muss, sind Kabinen oder Bügel sinnvoller und effektiver.

Generell sollten Sie sich außerdem vor dem Kauf fra-gen, ob der Stapler innen oder außen eingesetzt wer-den soll, welche maximale Nutzlast gefordert ist und welche Hubhöhe erreicht werden muss. Überlastung und falsche Einsatzgebiete können schnell zum Si-cherheitsrisiko werden.

Kennzeichnung von innerbetrieblichen Verkehrswegen Schmale oder unübersichtliche Verkehrswege, glat-te Böden oder unebene oder abschüssige Rampen steigern das Gefahrenpotenzial natürlich enorm. Auch versperrte Wege sind gefährlich. Sichere und gut ge-kennzeichnete innerbetriebliche Wege sind deshalb ein wichtiger Baustein der Unfallprävention.Alle betrieblichen Verkehrswege sollten deshalb mit breiten farbigen Streifen auf dem Boden markiert sein. Verkehrsspiegel oder Blinkanlagen mit Ultraschallsen-soren sorgen an unübersichtlichen Stellen für die nö-tige Sicherheit. Mit regelmäßigen Begehungen sollten Sie den Zustand der Wege kontrollieren.Flucht- und Rettungswege müssen stets freigehalten werden, sie stellen sicher, dass der Arbeitsplatz im Gefahrenfall schnell verlassen werden kann.

Fahrerrückhalteeinrichtungen einsetzen Schutzsysteme für Gabelstapler und andere Förder-zeuge sind seit Inkrafttreten der Betriebssicherheits-verordnung vorgeschrieben. Folgende Systeme un-terscheidet man:�� Fahrerkabinen�� Einrichtungen am Fahrzeug, die ein Kippen erschweren�� Einrichtungen, die gewährleisten, dass beim Kip-pen Raum zwischen dem Fahrer und dem Grund bzw. dem Fahrzeug verbleibt�� Fahrerrückhalteeinrichtungen, die den Fahrer auf dem Fahrersitz halten, sodass er vom umstür-zenden Gabelstapler nicht erfasst werden kann

Wichtig: Alle Fahrer sind verpflichtet, die vorhandenen Fahrerrückhalteeinrichtungen auch zu benutzen, also�� die Fahrerkabine zu schließen�� die Bügeltüren zu schließen�� die Fahrersitzbügel in Schutzstellung zu bringen�� die Fahrersitzgurte anzulegen

Klare Betriebsanweisungen Betriebsanweisungen für Gabelstapler sollten verbind-liche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nicht nur für den Fahrbetrieb, sondern auch für stehende bzw. geparkte Fahrzeuge enthalten.

Wichtig für die Unfallverhütung: Der richtige Umgang mit dem Gabelstapler

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Betriebssicherheit

Page 5: Betriebssicherheit Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern?...Alles klar im Umgang mit Gabelstaplern? Gabelstapler sind ohne Zweifel die Arbeitstiere unter den Flurförderzeugen, deshalb

Unterweisungsinhalte zum Thema Staplergefahren Die Stärke von Gabelstaplern liegt in ihrer Belastbar-keit und Zuverlässigkeit. Sobald sie allerdings durch falsch verteilte Lasten oder unebene Böden aus dem Gleichgewicht geraten, droht Gefahr.

Auch in Kurven ist besondere Vorsicht geboten, denn grundsätzlich wirkt nicht nur die Ladung als Kraft auf den Stapler, auch die Fliehkraft wird wirksam. Da Fahrzeuge prinzipiell bestrebt sind, sich immer in einer Geraden zu bewegen, wirken in Kurven extreme seitli-che Kräfte, um den Stapler auf der Geraden zu halten.

Die Fliehkraft wird umso höher, je schneller man z. B. in eine Kurve fährt. Bei verdoppelter Geschwindigkeit erhöht sich die Fliehkraft um das Vierfache. Obwohl Fliehkräfte die häufigste Ursache für Kippunfälle mit dem Gabelstapler sind, werden sie von Fahrern oft unterschätzt.

Gefahr droht auch, wenn Lastschwerpunkte außerhalb der Achsenmitte liegen, wenn also bspw. eine Last nicht mittig angehoben wird oder sich während der Fahrt löst. Eine Gabel muss dann mehr Last tragen als die andere und die auftretenden Seitenkräfte sor-gen dafür, dass das Fahrzeug aus dem Gleichgewicht gerät. Besonders der Transport von Schüttgütern und Flüssigkeiten ist riskant, da hier die Ladung schnell und unbemerkt verrutschen kann.

Fahrten auf einer schiefen Ebene, z. B. auf Rampen oder Brücken, können ebenfalls gefährlich sein. Wird die Last nicht, wie vorgeschrieben, bergseitig geführt, ist die Kippgefahr hoch. Das gilt auch, wenn man mit dem Stapler längs der Rampe fährt.

Wie beim Pkw sind auch beim Flurförderzeug die Stra-ßenbedingungen ausschlaggebend für die Stabilität. Asphaltschäden, Spurrillen, Schlaglöcher und Dehn-fugen bringen gerade vollbeladene Stapler schnell ins Wanken und sind unverzüglich zu melden und aus-zubessern.

webtipps

4 FAQ zum sicheren Transport

4 Unterweisungsvideo: Sichtfeld im Gabelstapler

4 Unterweisungsvideo: Innerbetrieblicher Transport – Kistentransport durch Flurförderzeuge (Folge 9)

4 Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr

Fahrtipps und Verhaltensregeln

Fast ein Viertel aller Arbeitsunfälle ereignen sich auf innerbetrieblichen Verkehrswegen. Auslöser ist häu-fig ein unsachgemäßer Umgang mit betrieblichen Transportmitteln. Bei Gabelstaplern sind überhöhte Geschwindigkeit, eingeschränkte Sicht und falsche Lastenaufnahme die häufigsten Auslöser für Kolli-sionen oder Kippunfälle. Da in den meisten Betrieben die Verkehrswege von Flurförderzeugen und Fußgän-gern gleichzeitig genutzt werden, besteht dabei nicht nur für den Fahrzeugführer, sondern auch für andere Beschäftigte ein Unfallrisiko. Folgende Regeln sollten deshalb unbedingt eingehalten werden:

Allgemein:��Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten�� Plötzliche Gaswechsel und abruptes Abbrem-sen vermeiden. Immer mit gleichmäßigem Tempo fahren und Gaspedal frühzeitig loslassen�� Immer nur die Stapler bedienen, für die auch eine Ausbildung erfolgt ist��Nicht auf Rampen oder Schrägen parken. Soll-te es nicht vermeidbar sein: unbedingt Feststell-bremse betätigen und Räder verkeilen��Nur für Flurförderzeuge freigegebene Verkehrs-wege befahren�� Vor Fahrtantritt das Rückhaltesystem in Schutz-stellung bringen��Nenntragkraft nicht überschreiten

��Gabelzinken beim Parken immer ganz absenken��Beim Staplerbetrieb gilt: Standsicherheit geht vor!�� Immer in Fahrtrichtung schauen��Rückwärts fahren, wenn die Sicht durch die Last nach vorne beeinträchtigt ist��Beim Befahren von Rampen besonders vorsich-tig sein�� Kopf und Gliedmaßen immer innerhalb der Fah-rerschutzbügel halten��Auf Einengungen der Fahrbahn achten�� Lasten an Steigungen und Gefällestrecken berg-seitig führen�� In Kurven, auf nassen und rutschigen Böden, an Steigungen und Gefällestrecken oder an unüber-sichtlichen Stellen langsam fahren�� Schutzhelm und Schutzschuhe tragen��Beifahrer auf dem Stapler sind nur erlaubt, wenn ein Sitz mit Haltegriff vorhanden ist.�� Es ist verboten, Personen auf der Gabel oder gar auf einer Palette zu transportieren.

Prüfen des Gabelstaplers auf FunktionsfähigkeitVor jedem Einsatz ist es wichtig, den Gabelstapler auf seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Dabei sollte vor allem Folgendes kontrolliert werden:�� Funktionieren die Betriebs- und Feststellbremse?�� Ist die Lenkung intakt?

��Arbeitet die Hydraulik fehlerfrei?�� Funktioniert die Beleuchtung?��Weist die Warneinrichtung Schäden auf?�� Sind Gabelzinken und Gabelzinkenaufhängungen frei von Schäden?��Haben die Reifen den richtigen Druck und weisen keine äußerlich erkennbaren Schäden auf?��Haben die Hubketten die richtige Spannung?�� Sind die tragenden Teile ohne Risse?

Aufnahme von LastenLangsam an die Last heranfahren und darauf achten, dass diese dicht am Gabelrücken zum Liegen kommt. Das sichert die Tragfähigkeit und die Standsicherheit. Nach dem Aufnehmen sollte der Hubmast dann so weit wie möglich nach hinten und erst beim Abladen wieder nach vorne geneigt werden.

Die Sicherheitsvorkehrungen beim Verlassen des Gabelstaplers��Gegen Wegrollen sichern: Motor ausschalten, Feststellbremse betätigen, Bedienhebel in Neu-tralstellung bringen, ggf. zusätzliche Sicherung durch Unterlegkeile.��Gegen unbefugte Benutzung sichern: Schlüssel abziehen und mitnehmen.�� Sicher abstellen: Verkehrswege und Notzugänge freihalten, Gabelzinken auf den Boden senken.

4 Checkliste: Transportmittelsicherheit

4 Betriebsanweisung: Transport mit dem Gabelhubwagen

4 Betriebsanweisung: Gabelstapler – Transportieren von hängenden Lasten

4 Betriebsanweisung: Transport mit Lkw/Tieflader/Kipper

arbeitshilfen

Eine gute Unterweisung ist die beste Unfallverhütungsmaßnahme

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Betriebssicherheit

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Arbeiten in engen Räumen und Behältern – ist ihr Schutzkonzept komplett?Die Arbeit in engen Räumen stellt besondere Anforderungen an den Beschäf-tigten und bringt besondere Gefahren mit sich. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen immer auf dem neu-esten Stand sind. Kennen Sie alle Gefahrenquellen, die in diesem speziellen Arbeitsumfeld auftreten können?

Egal ob Reparatur-, Wartungsarbeiten oder Kontrolltä-tigkeiten, die Arbeit in engen Räumen und Behältern, z.B. in Kesseln, Tanks, Silos, Bunkern, Kastenträgern von Brücken oder Kranen, aber auch in Hohlräumen in Maschinen, Rohrleitungen und in fensterlosen Bau-ten ist nicht nur extrem unangenehm, sondern auch gefährlich. Im Gefahrenfall ist eine schnelle Flucht oft nicht möglich und die Gefährdungen sind sehr spe-zifisch.

Die GefährdungsbeurteilungDie BGR 117-1 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ und BGR 117-2 „Umgang mit transportablen Silos“ regeln die Tätigkeiten an die-sen gefährlichen Arbeitsplätzen. Die BGR 117-1 gibt einen systematischen Überblick über typische Ge-fährdungen und Belastungen und erläutert Schutz-maßnahmen, die für ein sicheres Arbeiten erforderlich sind. Die BGR 117-2 enthält Regeln zur Befüllung und Aufstellung, zum Betrieb, Umsetzen und Abholen von transportablen Silos. Um Ihnen die Erarbeitung Ihres Schutzkonzeptes und der Gefährdungsbeurteilung für diese speziellen Arbeitsplätze zu erleichtern, gibt die BGR 117-1 einen klaren Handlungsablauf vor:

Organisatorische Maßnahmen Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Gefährdungsbe-urteilung zwingend erforderlich, aus der das jeweilige Schutzkonzept entwickelt wird. Alle Beschäftigten, die in Behältern und engen Räumen arbeiten, müssen regelmäßig und umfassend über alle Schutzmaßnah-men unterwiesen werden. Für alle Arbeiten in Behäl-tern, Silos und engen Räumen muss der Unternehmer einen Aufsichtführenden sowie einen Sicherungspos-ten bestimmen.

Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe, Sauerstoff, Explosionen, biologische Arbeitsstoffe und Strahlung Werden Gefahrstoffe gelagert, sollte ein Silo vor der Arbeit möglichst entleert werden. Durch ausreichen-de Belüftung verhindern Sie, dass sich während der Arbeit eine gefährliche Konzentration an Gasen, Rau-chen oder Stäuben in der Luft entwickelt oder diese in den Behälter eindringen. Kontinuierliche Messungen stellen sicher, dass die Belüftung ausreicht und der Sauerstoffgehalt der Luft hoch genug ist. Bei einem zu niedrigen Sauerstoffgehalt könnten z. B. giftige Gase den Sauerstoff zum Teil verdrängt haben. Durch einen zu hohen Sauerstoffgehalt können Verbrennungsvor-gänge stark beschleunigt werden. Bei einem Sauer-stoffgehalt unter 17 Vol.-% darf die Arbeit im Behälter oder engen Raum nur unter Einsatz von Atemschutz-geräten durchgeführt werden.

Schutzmaßnahmen gegen mechanische und elektrische Gefährdungen Versehentlich in Gang gesetzte Maschinen der An-lagen können Mitarbeiter gefährden. Deshalb müs-sen diese vor der Arbeitsaufnahme ausgeschaltet und gegen ungeplantes Ingangsetzen gesichert werden. Wegen der erhöhten elektrischen Gefährdung dürfen die Beschäftigten nur mit besonders geeigneten Ge-räten arbeiten.

Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz In Silos besteht häufig Absturzgefahr. Deshalb sind Si-cherungsmaßnahmen wie Arbeits- und Schutzgerüste mit Seitenschutz oder persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz unabdingbar.

Schutzmaßnahmen gegen Versinken oder Verschütten Schüttgut in Silos darf nur betreten werden, wenn ein Versinken ausgeschlossen ist, also bei sehr niedrigen Inhaltsmengen. Entnahmeeinrichtungen müssen da-bei abgeschaltet und gesichert werden. Der Aufent-halt unterhalb von anstehendem oder anhaftendem Schüttgut ist verboten.

Schutzmaßnahmen gegen Gesundheitsgefahren durch erhöhte körperliche Belastungen Der hohen körperlichen und psychischen Belastung sollte Rechnung getragen werden, etwa durch eine angemessene Pausenregelung.

Zugangs- und Positionierungsverfahren Zugangsöffnungen müssen so angeordnet sein, dass das Ein- und Aussteigen jederzeit möglich ist. Ein ungehinderter Zugang für Rettungsmaßnahmen ist zwingend. Eine Rettungsrutsche, mit der ein Ver-letzter gefahrlos durch die Öffnung gezogen werden kann, gehört zur Mindestausstattung. Zugangsöffnun-gen müssen gegen unbefugtes Benutzen gesichert werden. Müssen Arbeiten in einer bestimmten Posi-tion ausgeführt werden, kommen u. a. sogenannte Siloeinfahreinrichtungen zum Einsatz. Die BGR 159 „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“ enthält alle Anforderungen im Detail.

Notfall und Rettung Ein schriftlich fixierter Alarm- und Rettungsablaufplan stellt sicher, dass im Ernstfall alle Beteiligten wissen, was zu tun ist. Vor Ort sollten z. B. Rettungswinde, Ret-tungsgurte, Rettungsrutsche, Schleifkörbe und geeig-nete Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) vorhanden sein. Praktische Rettungsübungen sind bei der regelmäßi-gen Unterweisung unverzichtbar.

Besteht Brandgefahr, sind Feuerlöscheinrichtungen unverzichtbar. Die beteiligten Mitarbeiter müssen die-se bedienen können und wissen, welche Löschmittel sie einsetzen dürfen.

Besondere Schutzmaßnahmen Druckgasflaschen dürfen meist nicht in Behälter und Silos mitgenommen werden. Dies gilt nicht für Feuer-löscher und Bauteile von Atemschutzgeräten.

Quick-CheckSilos, Behälter und enge Räume1. Wurden Arbeiten in engen Räumen, Behältern und

Silos in der Gefährdungsbeurteilung umfassend be-rücksichtigt?

2. Wurde ein umfassendes Schutzmaßnahmenkon-zept für solche Tätigkeiten erarbeitet und durch Betriebsanweisung und persönliche Unterweisung allen Beschäftigten bekannt gemacht?

3. Wissen alle beteiligten Beschäftigten, was im Fall eines Unfalls etc. zu tun ist? (Rettungskette)

4. Ist sichergestellt, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht in engen Räumen arbeiten?

5. Ist bekannt, dass Arbeiten in Behältern, engen Räu-men und Silos nur mit schriftlicher Erlaubnis eines vom Unternehmer bestimmten Aufsichtführenden erlaubt sind?

6. Ist sichergestellt, dass bei allen Arbeiten ein Siche-rungsposten mit dem Kollegen in Kontakt bleibt?

7. Liegen PSA für jeden Beschäftigten bereit?8. Werden ausschließlich geeignete elektrische Ge-

räte eingesetzt?

webtipps

4 BGI 534: Arbeiten in engen Räumen

4 Schweißarbeiten in engen Räumen

4 Unterweisungsnachweis „Arbeiten im Silo“ (BG RCI)

4 Betriebsanweisung: Einstieg und Arbeiten in engen Räumen

4 Betriebsanweisung: Arbeiten in Behältern und in engen Räumen (Gruben, Schächte, Kanäle)

arbeitshilfen

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Betriebssicherheit

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GesundheitsschutzImmer mit der Ruhe: So stärken Sie Ihre Stressresistenz

Zeitdruck, Überlastung, Mobbing, schlecht gelaunte Chefs – seine Arbeitsbedingun-gen kann man sich meist nicht aussuchen. Deshalb leiden immer mehr Berufstätige in Deutschland unter Stress. Ganz vermeiden kann man dies nicht, aber Stressre-sistenz kann man lernen – jedenfalls bis zu einem gewissen Grad. 4mehr…

BetriebssicherheitForschung: Schutz für Hände und Arme am Arbeitsplatz

Die Vibrationen von Arbeitsmaschinen belasten Hände und Arme der Beschäftigten bei dauerhafter Tätigkeit. Dies führt häufig zu gesundheitlichen Beschwerden. Die BAuA hat deshalb jetzt den Bericht „Bestimmung der Leistungsdissipation mensch-licher Hand-Arm-Systeme als Voraussetzung für die Beurteilung ihrer Ankopp-lung an Handmaschinen“ veröffentlicht. Darin halten BAuA-Experten fest, wie sich mögliche gesundheitliche Beschwerden des Hand-Arm-Systems durch Schwin-gungen erkennen und vermeiden lassen und stellen alternative Arbeitsweisen vor. 4mehr…

ArbeitsschutzorganisationTipps für alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung

Beim Gedanken an die Rente mit 67 Jahren wird dem einen oder anderen schon jetzt ganz anders. Doch leider sind bislang seitens der Arbeitgeber kaum die Vorr-aussetzungen dafür geschaffen, dass es die Beschäftigten auch tatsächlich gesund bis zur Rente schaffen. Die IG-Metall hat sich der Thematik in der 45. Ausgabe des „IG-Metall-Tipp“angenommen, gibt Handlungsempfehlungen für bessere Ar-beitsbedingungen und zeigt Beispiele, wo diese schon jetzt umgesetzt werden. 4mehr…

BetriebssicherheitLadungssicherheit: Auch für Einsatzkräfte wichtig

Mangelhafte oder gar fehlende Ladungssicherung zählt zu den Hauptunfallursachen auf deutschen Straßen. Die Unfallkasse Hessen hat nun die kostenlose Broschüre „Ladungssicherheit bei Einsatzfahrzeugen“ entwickelt, die das nötige Grundwissen für eine ordnungsgemäße Beladung, die erforderliche Ladungssicherung und den Einsatz von Hilfsmitteln vermittelt. 4mehr…

ArbeitsstättensicherheitAdvent, Advent... der Schreibtisch brennt!

Alle Jahre wieder dasselbe Bild: Draußen wird es ungemütlich, Weihnachten rückt immer näher...und hey, das Büro sah auch schon mal festlicher aus! Und schon werden die ersten Deko-Kerzen aufgestellt. Als Brandschutz- oder Sicherheitsver-antwortlichem können einem da die Nackenhaare zu Berge stehen, denn schnell kann diese stimmungsvolle Dekoration fatale Folgen für das ganze Unternehmen haben. 4mehr…

ArbeitsschutzorganisationVerletzungen auf der Weihnachtsfeier als Arbeitsunfall melden?

Im Dezember stehen in vielen Unternehmen traditionell die Weihnachtsfeiern an – nicht für alle Teilnehmer gehen diese allerdings immer so besinnlich zu Ende, wie sie losgegangen sind. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Versicherung bei einem Unfall auf der Betriebsfeier zahlt? 4mehr…

ArbeitsschutzorganisationVersicherungsschutz und Unfallprävention im Ehrenamt

Wer sich ehrenamtlich engagiert, leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur sozialen Gemeinschaft und hat bestmöglichen Versicherungsschutz verdient. Die wenigsten wissen jedoch, wie umfangreich der Schutz der Unfallversicherung tatsächlich ist und welche Ansprüche sie haben. Die Unfallkasse Hessen hat deshalb nun eine kostenlose Info-Broschüre zum Thema veröffentlicht. 4mehr…

GesundheitsschutzNeuer Erkenntnisstand bei der Bewertung von Atemwegserkrankungen als Berufskrankheit

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Empfehlung für die Begutachtung obstruktiver Atemwegserkrankungen aktualisiert. Die Neuauflage der „Reichenhaller Empfehlung“ fasst den aktuellen wissenschaftlichen Erkennt-nisstand zusammen, der bei der Begutachtung von chronisch obstruktiven Lun-generkrankuneng, Berufsasthmaetc. als Berufskrankheiten zu berücksichtigen ist. 4mehr…

Gesundheitsschutz„Isch hab Rücken“ – So beugen Sie der Belastung durch Schreibtischarbeit vor

Bürostühle werden immer ergonomischer und bequemer, Rückenschmerzen ver-hindern sie oft dennoch nicht. Nur wer sich auch während der Büroarbeit genügend bewegt, kann Rückenerkrankungen effektiv vorbeugen. Weitere hilfreiche Praxis-tipps geben die Experten der Fachgruppe „Rücken“ der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). 4mehr…

Betriebssicherheit

Praxisratgeber: Sicher arbeiten im LagerBeim Transportieren, Stapeln und Lagern von Gütern kommt es besonders häufig zu Unfällen. Ein umfassendes Sicherheitskonzept minimiert die Gefahr und trägt dazu bei, die Betriebsabläufe zu optimieren. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen. 4mehr…

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neu: das sifanews Expertenforum

Das neue Expertenforum ermöglicht Ihnen, Fachfragen direkt an Experten aus dem Kreis unserer Fachautoren zu richten.

4http://www.sifa-news.de/expertenforum

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News + Meldungen

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Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2: Das ist neuLange wurde an ihr gearbeitet, jetzt ist sie endlich da: Am 3. Dezember 2012 wurde die neue ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht. Sie löst die bisher gültige ASR 13/1,2 „Feu-erlöscheinrichtungen“ ab und soll den Brandschutz erheblich verbessern. Was bedeutet das für Sie?

Löschmitteleinheiten: Weniger ist mehrEine der grundlegenden Neuerungen in der ASR A2.2 betrifft die Anzahl und Verteilung der Feuerlöscher im Betrieb. Hier sahen die Experten im Ausschuss für Arbeitsstätten besonderen Handlungsbedarf, da viele Betriebe mit normaler Brandgefährdung nachweislich mit zu vielen Feuerlöschern ausgestattet sind bzw. zu viele Löschmitteleinheiten an einer Stelle bereitstehen. „Viel hilft viel“ gilt hier leider nicht, wie zahlreiche Fälle in der Vergangenheit immer wieder zeigten. Denn im Ernstfall können zu viele Feuerlöscher im Bereich einer Arbeitsstätte eher zur Verwirrung beitragen und damit kontraproduktiv wirken. Die ASR A2.2 trifft in diesem Bereich nun klarere Regelungen.

Konkrete Vorgaben bzgl. der Anzahl & Ausbildung von BrandschutzhelfernBeim Thema Brandschutzhelfer war die bisherige ASR 13/1,2 bestenfalls „vage“, so sollte eine „aus-reichende“ Anzahl von Personen in der Handhabung von Feuerlöschern unterwiesen sein. Die ASR A2.2 konkretisiert hier nun: „Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungs-beurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.“ Bezüglich der Unterwei-sungsinhalte werden ebenfalls klare Vorgaben ge-macht: „Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorgani-sation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuer-löscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall“ sind zu vermitteln. Anhand von praktischen Feuerlöschübungen soll außerdem der Umgang mit Feuerlöschern erlernt werden.

Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern

Arbeitsstätten mit normaler BrandgefährdungIst die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Ge-fährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte ver-gleichbar mit einer Büronutzung, handelt es sich nach Absatz 3.2 der ASR A2.2 um eine Arbeitsstäte mit nor-maler Brandgefährdung und eine Grundausstattung mit Feuerlöschern ist vorgeschrieben. In Abhängigkeit von der Grundfläche werden die notwendigen Lösch-mitteleinheiten ermittelt. Wie schon die ASR 13/1,2, so legt auch die ASR A2.2 fest, dass die Feuerlöscher spätestens nach zwei Jahren auf ihre Funktionsfähig-keit hin überprüft werden.

Arbeitsstätten mit erhöhter BrandgefährdungLiegen Stoffe mit einer erhöhten Entzündbarkeit vor, ist durch die betrieblichen Verhältnisse eine große Mög-lichkeit für eine Brandentstehung gegeben oder ist in der Anfangsphase des Brandes mit einer schnel-len Brandausbreitung zu rechnen, sind zusätzlich zur Grundausstattung weitere betriebs- und tätigkeitsspe-zifische Maßnahmen erforderlich. Diese sind z.B.:�� zusätzliche Feuerlöscher an besonders gefährde-ten Arbeitsplätzen�� die Bereitstellung zusätzlicher Feuerlöscheinrich-tungen (bspw. Schaumlöschgeräte oder Wand-hydranten)�� Einsatz von Lösch- und Brandmeldeanlagen��Bisher wurde die Anzahl der Feuerlöscher ein-fach nur je nach Gefährdungsgrad verdoppelt oder verdreifacht. Dies reicht von jetzt an nicht mehr aus!

BaustellenWerden auf Baustellen Schweiß-, Schleif-, Lötarbeiten oder andere Tätigkeiten verrichtet, bei denen generell eine Brandgefährdung besteht, sind mindestens sechs Löschmitteleinheiten bereitzuhalten. Die Beschäftigten im entsprechenden Arbeitsbereich sind außerdem the-oretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen.

Grundanforderungen an die Bereitstellung

20 Meter dürfen die Feuerlöscher höchstens vom nächsten Arbeitsplatz entfernt sein

Weiter als 20 Meter (tatsächliche Lauflänge) darf kein Arbeitsplatz von einem Feuerlöscher entfernt sein, dies soll zum einen natürlich gewährleisten, dass die Löscher im Brandfall schnell erreichbar sind, zum an-deren stellt dies sicher, dass die Feuerlöscher im ge-samten Betrieb gut verteilt sind. Als ideale Griffhöhe sind 0,8 bis 1,2 Meter festgelegt.

4 ASR A2.2: „Maßnahmen gegen Brände“

4 Gratis iPhone-App zur Berechnung der erforderlichen Feuerlöscher nach ASR A2.2

arbeitshilfen

Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von der Grundfläche der Arbeitsstätte Quelle: ASR A2.2

Grundfläche bis [m²]

Löschmitteleinheiten [LE]

50 6

100 9

200 12

300 15

400 18

500 21

600 24

700 27

800 30

900 33

1.000 36

je weitere 250 6

Klare Vorgabe der ASR A2.2: Feuerlöschübungen für Brandschutzhelfer

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sifanews 01/2013 8

Abeitsstättensicherheit