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Bianca Krakkai Rechtsanwältin LL.M./ Potsdam
Behlertstraße 35, 14467 PotsdamTel:0049-331- 6208014Fax:0049-331- 6208011
Mail: [email protected]
1„Ius est ars boni et aequi“ Celsus
ETAPPEN:1.Vor dem Bau2.Bau3.Netzanschluss4.Inbetriebnahme5.Kommerzialisierung von Strom und Grünen
Zertifikaten
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Fundament für ein sicheres und erfolgreiches ProjektSicherung des Grundstücks
Kauf oder Pacht?Konzession? Verfahren?Stille Gesellschaft durch Beteiligung der Gemeinde? Umgehungstatbestand
Kauf oder Erbbaurecht?Erbbaurecht (rum. Drept de superficie)Nutzungsrecht vs. Erbbaurecht (rum. Drept de folosinta vs. Drept de superficie)Grunddienstbarkeiten (rum. Drept de servitute, Drept de uz) Bestellung von Grunddienstbarkeiten auch für die Kabeltrasse, Wege
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Neues Zivilgesetzbuch (rum. Noul Cod Civil - NCC) seit 01.10.2011 in Kraft – Große Veränderungen auch im Bereich GrundstücksrechtKonstitutive Wirkung der Grundbucheintragungen, allerdings ab wann?Erbbaurecht im neuen Zivilgesetzbuch gesetzlich geregelt Art. 693-702 NCC; Dauer max. 99 Jahre; Regelung bzgl. Kauf des Grundstückes in Art. 699 Abs. 2 NCC dispositiv?Vertragliche und gesetzliche Grunddienstbarkeiten – Vor und nach der Erteilung der Errichtungsgenehmigung (rum. Autorizatie de infiintare) gem. Energiegesetz Nr. 13/2007 (rum. Legea energiei ); Dauer?Regierungsbeschluss Nr. 135/2011 (rum. Hotararea Guvernului nr. 135/ 2011) Mustervertrag und Zinshöhe für gesetzliche Grunddienstbarkeiten auf Privatgrundstücken
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Erstellung der PläneBeantragung des Urbanismuszertifikats (rum. Certificat de urbanism)Mit der Erteilung des Urbanismuszertifikates werden die eingereichten Pläne gestempelt (rum. Vizat spre neschimbare)Standortbewilligung (rum. Aviz de amplasament)Einholung der anderen Bewilligungen, die im Urbanismuszertifikat ausgeführt sind; Netzanschlussbescheid (rum. ATR Aviz tehnic de racordare)BaugenehmigungNetzanschlussvertragErrichtungsgenehmigungLizenz und Akkreditierung
Die Baugenehmigung wird in zwei Schritten erteilt:
Urbanismuszertifikat Baugenehmigung(rum. Certificat de Urbanism)
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Die zuständige Behörde (gem. Legea nr. 51/1990 Bürgermeister oder die Baubehörde angesiedelt bei dem Rathaus der jeweiligen Gemeinde); Ausnahmen: Projektgrundstück erstreckt sich auf dem Verwaltungsgebiet mehrerer Gemeinden oder das Grundstück befindet sich im Außenbereich einer Gemeinde, die keine Baubehörde hat – Bezirksamt (rum. Consiliul judetean) Es werden der Baubehörde eine Projektdarstellung und ein Lageplan vorgelegtDie Behörde teilt innerhalb von 30 Tagen dem Antragsteller in einem Urbanismuszertifikat mit, welche Genehmigungen anderer Behörden für das Vorhaben erforderlich sindDas Urbanismuszertifikat ist 12 Monate gültig und kann einmalig für weitere 12 Monate auf Antrag verlängert werdenInnerhalb der Gültigkeitsdauer müssen die im Urbanismuszertifikat aufgelisteten Genehmigungen der anderen Behörden eingeholt werden
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Schriftlicher Nachweis über das Eigentum bzw. ErbbaurechtPUG, PUZ, PUD – Bebauungsplan Technische Dokumentation (D.T.A.C. si D.T.O.E. )Bewilligungen verschiedener Behörden wie z.B. für.: Wasserversorgung, Stromversorgung, Erdgas, Müllentsorgung, Kanalisation, Telefondienst, Transelectrica, Wasserbewirtschaftung, Kultur, Archäologie, Innenministerium, Verteidigungsministerium, Zivilluftfahrtbehörde, Umwidmung – z.T. zeitaufwendig, wenn z.B. Beregnungsanlagen auf dem Grundstück vorhanden sind Bewilligung der BrandschutzbehördeErklärung des Antragstellers, dass keine Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Grundstücks anhängig sindGeotechnische StudieUmweltbewilligung
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Es gibt für jeden Bezirk (rum. Judet) eine örtlich zuständige UmweltbehördeEs werden verschiedene Genehmigungen erteilt: aviz de mediu, acord de mediu, autorizatie de mediuVor dem Bau kann entweder festgestellt werden, dass das Vorhabenohne eine Umweltprüfung realisiert werden kann oder es werden Umweltbewilligungen erteiltBei Windparks EIA (rum. Evaluarea impactului asupra mediului) kann über 12 Monate dauernNatura 2000 http://www.mmediu.ro/protectia_naturii/protectia_naturii/2011-12-19/2011-12-19_protectia_naturii_ordinministru2387sci2011.pdfWichtig: Einhaltung der Publizitätsvorschriften!
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Antrag (Formvordruck)Vorlage aller Genehmigungen, die im Urbanismuszertifikat vorgesehen wurden (rum. Aviz, Acord)Nachweis der Zahlung von Gebühren in Höhe von 1% des Bauwertes gem. der vorgelegten Kosteneinschätzung (rum. Deviz general)Frist zur Erteilung der Baugenehmigung: 30 TageBaugenehmigung ist 12 Monate gültig, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf Antrag für weitere 12 Monate Beachte: Änderung der technischen Spezifikationen kann eine Änderung der Bewilligungen oder der Baugenehmigung nach sich ziehen (z.B. Umwidmung, Bewilligung der Luftfahrtbehörde bei WKA wegen Höhenänderung durch Wechsel der WKA-Typs oder Änderung der Koordinaten)
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Quelle: Electrica SA, www.electrica.ro
1 Übertragungsnetzbetreiber – Transelectrica SA8 regionale Verteilernetzbetreiber (Banat, Dobrogea, Muntenia Sud, Muntenia Nord, Moldova, Oltenia, Transilvania Sud, Transilvania Nord) z.B. CEZ, E.ON., ENEL
Zweistufiges Verfahren (gem. HG nr. 90/2008)
Netzanschlussbescheid Netzanschlussvertrag(rum. Aviz tehnic de racordare) rum. Contract de racordare)Ausserdem Standortgenehmigung (rum. Aviz de amplasament); Neue Regelung: Ordin ANRE Nr. 13/2012
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Kurze Gültigkeitsdauer des Netzanschlussbescheides bis zum Abschluss des Netzanschlussvertrages und Zahlung der NetzanschlussgebührenNetzanschlussgebühren immer höher, weil TAB nicht transparent genug sind Genauer zeitlicher ProjektablaufOptimal: Gesicherte Finanzierung im Zeitpunkt des Abschlusses des Netzanschlussvertrages
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Sachlich und örtlich zuständig ist zentralisiert für ganz Rumänien die Energieregulierungsbehörde ANRE (rum. Autoritatea Nationala de Reglementare in Domeniul Energiei ) in BukarestErforderlich für Anlagen über 1 MW ANRE veröffentlicht auf der Internetseite www.anre.ro alle einschlägigen rechtlichen Vorschriften, die Musteranträge sowie eine Liste mit den zur Antragstellung erforderlichen Dokumenten (nur auf Rumänisch)Zu beantragen in einem fortgeschrittenen Stadium des Genehmigungsverfahrens, z.B. nach dem Erhalt der BaugenehmigungNach Erteilung hat der Anlagebetreiber einen Anspruch auf gewisse gesetzliche Grunddienstbarkeiten Eine gewisse Lockerung bei dem Nachweis der Finanzierung ab dem 20.04.2012 durch Inkrafttreten von Ordin ANRE Nr. 12/2012Betreiberwechsel grds. nicht möglich; Ausnahme: Fusion oder Spaltung
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Personell zwingend erforderlich: rum. Bauleiter (rum. Diriginte de santier) – Überwachung und Beratung – Kann Bauverfügungen bei unwesentlichen technischen Abweichungen von der Baugenehmigung (rum. Dispozitie de santier) erlassenBaubeginnanzeigeTeilabnahmeprotokolle nach BauordnungTeilabnahmeprotokolle nach Brandschutzvorschriften Endabnahmeprotokoll nach BauordnungAbnahmeprotokoll nach energierechtlichen Vorschriften
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Testphase – schon in diesem Zeitraum Erhalt eines Grünen Zertifikats pro MWh unabhängig von der TechnologieartGgfs. UmweltgenehmigungGgfs. BrandschutzgenehmigungEintragung der Anlage ins Grundbuch; WKA: Eintragung der Fundamente bereits nach Teilabnahme möglich? Begriff der Immobilie bei WKA – auch für die Besteuerungshöhe ausschlaggebendBericht an ANRE (Beinhaltet Angaben über Verträge, Kosten, Projektänderungen, Erfüllung der Bedingungen aus dem Netzanschlussbescheid, etc.)
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Erteilung der Lizenz für die Stromproduktion Erteilung der Akkreditierung als bevorzugte/ bevorteilte StromproduktionEintragung bei der Transelectrica SA – Ausstellung von Grünen Zertifikaten Eintragung bei der OPCOM SA - Handel mit Grünen ZertifikatenEintragung bei der OPCOM SA – Handel mit Strom auf dem DAM = Day-Ahead-Market (rum. Piata pentru ziua urmatoare) oder IntradaymarketPPA für Strom und Grüne Zertifikate
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Es existieren zwei voneinander unabhängige Märkte, auf denen die Anlagebetreiber agieren können:
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Der Strommarkt Der Markt für Grüne Zertifikate
Bianca KrakkaiRechtsanwältin, LL.M in Süd-Ost-Europäischem Recht/ Universität GrazBehlertstraße 35, 14467 PotsdamTel:0049-331- 6208014Fax:0049-331- 6208011Mail: [email protected]: Deutsch und RumänischRecht der Erneuerbaren Energien in Deutschland und RumänienGesellschaftsrecht in Deutschland und Rumänien
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