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WWW.BID.AG BID.workshop für Parlamentsmitarbeiter NETZPOLITIK – 20.01.2014 WWW.BID.AG PERSPEKTIVEN FÜR DIE 18. LEGISLATUR

BID.workshop Netzpolitik für Parlamentsmitarbeiter - Reader

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Reader zum BID.workshop Netzpolitik für Parlamentsmitarbeiter am 20.01.2014 - weitere Infos unter: http://workshop-netzpolitik.bid.ag

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BID.workshopfür ParlamentsmitarbeiterNETZPOLITIK – 20.01.2014

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PERSPEKTIVEN FÜR DIE 18. LEGISLATUR

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EDITORIAL

mit der Konstituierung der Ausschüsse nimmt das Parlament seine Arbeit auf und die politische Sacharbeit beginnt. In den anstehenden politischen Diskurs fließen vielfältige Meinungen, Interessen und wissenschaftliche Standpunkte ein, doch am Ende liegt die politische Entscheidung in den Händen der Abgeordneten.

Bevor die Arbeit an politischen Detailfragen beginnt, wollen wir mit dem BID.workshop einen ersten thematischen Überblick geben und gemein-sam mit Ihnen die Brücke von der 17. in die 18. Legislatur schlagen – mit Themen, die bereits ganz oben auf der politischen Agenda stehen und Themen, die im Laufe der Legislatur noch an Relevanz gewinnen werden.

Als Berliner Informationsdienst informieren wir wöchentlich über die relevan-ten Entscheidungen in Bundestag, Bundesrat und Regierung sowie über die Positionen der politischen Akteure und direkten Stakeholder. Der Ber-liner Informationsdienst erscheint derzeit regelmäßig für die Themen Ener-gie-, Netz-, Gesundheits- und Steuerpolitik. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns passend zu diesen Politikfeldern in Ihren Presseverteiler aufnehmen.

Neben weiteren Informationen zum BID.workshop finden Sie auf den fol-genden Seiten noch einen kurzen Überblick zu den zentralen Gesetz-gebungsprojekten der 17. Legislatur, ergänzt um einen Ausblick auf die 18. Legislatur.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen des BID.workshops und darüber hinaus gerne zur Verfügung.

Ihre

Dr. Sandra Busch-JanserHerausgeberin Berliner Informationsdienst

LIEBE TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER,EDITORIAL 3

PROGRAMM & MODERATION 4

DIE REFERENTEN 5

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN 8

TOP-THEMEN DER 17. UND 18. LEGISLATUR 9

IMPRESSUM 15

ANSPRECHPARTNER

Die Redaktion des Berliner Informationsdienstes steht Ihnen gerne zur Verfügung:

[email protected]

030. 20 45 41 - 20

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PROGRAMM & MODERATION

PROGRAMM

MODERATION

Aylin Ünal Redakteurin Netzpolitik

Aylin Ünal hat 2012 bis 2013 ein Trainee-ship bei polisphere e.V. absolviert und verantwortet jetzt als Redakteurin beim Berliner Informations-dienst das netzpolitische Monitoring. Sie studierte Sozialwissenschaften an der Humboldt Universität

und absolvierte ihren Master im Fach Soziologie – Europäische Gesellschaften an der Freien Univer-sität Berlin. Sie verbrachte ein Schuljahr in Großbri-tannien sowie ein Auslandssemester während des Bachelors an der University of Iceland in Reykjavik. Erste Berufserfahrung sammelte sie u.a. bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, im Bundestagsbüro eines Bundestagsabgeordneten und bei einer Beratungsgesellschaft.

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DIE REFERENTEN

Lena-Sophie Müller Geschäftsführerin Initiative D21

Lena-Sophie Müller studierte Politikwis-senschaft in Sydney (Australien) und Potsdam. Seit 2008 arbeitete sie als Wissenschaftlerin am Fraun-

hofer-Institut FOKUS in Berlin und hat dort zahlrei-che Verwaltungsmodernisierungs- und E-Govern-ment-Projekte mit der Industrie und der öffentlichen Verwaltung auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunal- ebene geleitet. Dort verantwortete sie seit 2010 auch das Zentrum für Interoperabilität. Seit Januar 2014 ist sie Geschäftsführerin der Initiative D21 e.V.

DIGITALE GESELLSCHAFT - HEUTE WAR DAMALS ZUKUNFT

Initiative D21

Die Initiative D21 ist ein gemeinnüt-ziger Verein mit Sitz in Berlin. Sie ist Deutschlands größte Partnerschaft von

Politik und Wirtschaft für die Informationsgesell-schaft. Annähernd 200 Mitgliedsunternehmen und Organisationen aller Branchen sowie politische Partner von Bund und Ländern bringen gemeinsam in diesem Netzwerk praxisnahe Non-Profit-Projekte voran, alle mit engem Bezug zu Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Initiative D21 wurde 1999 mit der Aufgabe gegründet, die digi-tale Spaltung in Deutschland zu verhindern. Sie fi-nanziert sich vor allem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Mit wegweisenden Projekten trägt sie seit-

her zur Entwicklung der Digitalen Gesellschaft bei. Ziel ist es, Deutschland in der digitalen Welt des 21. Jahrhunderts gesellschaftlich und wirtschaftlich er-folgreich zu machen.

Ziel des gemeinnützigen Vereins Initiative D21 ist es, mit praxisorientierten und interdisziplinären Pro-jekten in den Themenfeldern Bildung, Standort und Vertrauen zur gesellschaftlichen Entwicklung beizu-tragen sowie wirtschaftliches Wachstum zu stimu-lieren und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern. Dafür setzt sich die Initiative gemeinsam mit ihren zahlreichen politischen Partnern ein. Alle Maßnah-men von D21 besitzen einen engen Bezug zu In-formations- und Kommunikationstechnologien, einer entscheidenden Basis für die Zukunft Deutschlands.

DIE INITIATIVE D21

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DIE REFERENTEN

Horst Samsel Abteilungsleiter BSI

Horst Samsel, geb. 1959 in Uelzen. Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Hamburg und Köln. Erste juristische Staatsprü-fung 1984 in Köln, zweite juristische Staatsprüfung 1987 in Hannover. Im Anschluss folgte eine Lehr-tätigkeit an der Fachhochschule des Bundes. Seit 1988 ist Herr Samsel in verschiedenen Funktionen und Behörden im Geschäftsbereich des Bundes-

ministeriums des Innern (BMI) tätig. Im BMI selbst war er in den Jahren 1995 bis 2000 zunächst als Referent für IT-Sicherheit verantwortlich. In den Jah-ren 2000 bis 2002 war Horst Samsel für IT-Koordi-nierung, unter anderem auch als Leiter der dama-ligen „Projektgruppe Open Source Software“ des BMI, zuständig. Im Jahr 2002 übernahm der Jurist die Leitung der Verwaltungsabteilung des BSI und war damit auch für alle Fragen der zentralen Infor-mationstechnik des BSI verantwortlich. Seit Februar 2013 fungiert er als Abteilungsleiter „Beratung und Koordination“.

IT-SICHERHEIT: AKTUELLE HERAUSFORDERUNGEN UND LÖSUNGSANSÄTZE AUS SICHT DES BSI

BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der In-formationstechnik (BSI) ist der zentrale IT-Sicherheitsdienstleister des Bundes.

Wir sind für IT-Sicherheit in Deutschland verantwort-lich. Grundlagen unserer Arbeit sind Fachkompetenz und Neutralität. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wurde am 1. Januar 1991 gegrün-det und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesmi-nisteriums des Innern. Das BSI ist eine unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zur IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft. Als Behörde ist sie damit im

Vergleich zu sonstigen europäischen Einrichtungen einzigartig. Derzeit sind dort ca. 600 Informatiker, Phy-siker, Mathematiker und andere Mitarbeiter beschäf-tigt. Seinen Hauptsitz hat das BSI in Bonn.

Wir setzen uns verantwortungsvoll mit allen Fragen der IT-Sicherheit auseinander. Wir untersuchen und bewerten bestehende Sicherheitsrisiken und schätzen vorausschauend die Auswirkungen neuer Entwick-lungen ab. Auf Grundlage dieses Wissens bieten wir unseren Kunden Dienstleistungen in den vier Kern-bereichen Information, Beratung, Entwicklung und Zertifizierung an.

BUNDESAMT FÜR SICHERHEIT IN DER INFORMATIONSTECHNIK

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DIE REFERENTEN

Dr. Constanze Kurz Vorstand IG Metall

Dr. Constanze Kurz, Diplom-Sozialwis-senschaftlerin, ist seit 2009 politische Sekretärin beim IG Metall Vorstand, Funktionsbereich Be-triebs- und Branchenpolitik. Zuvor war sie als wis-senschaftliche Mitarbeiterin am Soziologischen For-schungsinstitut Göttingen (SOFI) e.V. sowie an der

Hochschule Darmstadt als Vertretung für die Profes-sur Techniksoziologie tätig. Ihre Forschungsarbeiten konzentrierten sich auf Prozesse des Wandels von Arbeit sowie technologische und organisatorische Innovationen. Zu ihren aktuellen Arbeitsschwer-punkten gehören der Maschinenbau sowie Tech-nologie-, Forschungs- und Strukturpolitik. Frau Dr. Kurz betreut das Thema Industrie 4.0 für die IG Me-tall und engagierte sich u.a. im Autoren-Kernteam des Arbeitskreises Industrie 4.0.

INDUSTRIE 4.0 - AUSWIRKUNGEN UND GESTALTUNGSBEDARF AUS SICHT DER IG METALL

IG Metall

Die IG Metall ist mit über 2,3 Millionen Mit-gliedern die größte Einzelgewerkschaft weltweit. Wir handeln gute und faire Ta-

rifverträge aus und engagieren uns für eine gerechte Gesellschaft in der Arbeits- und Lebenswelt. Gemein-sam mit Mitgliedern, Betriebsräten, Vertrauensleuten und allen Engagierten, setzen wir uns für ein Gutes Leben ein.

Mit mehr als 125 000 Vertrauensleuten und Betriebs-räten in über 18 000 Betrieben vertreten wir die wirt-schaftlichen, politischen und kulturellen Interessen un-

serer Mitglieder. Wir setzen uns für die Beschäftigten in den Branchen Metall und Elektro, Eisen und Stahl, Textil und Bekleidung, Informationstechnik, Holz und Kunststoff und in der Zeit- und Leiharbeit ein. Bei uns sind Facharbeiter, Angestellte, Auszubildende, Inge-nieure und viele andere Beschäftigte vereint. Über 160 regionale IG Metall Verwaltungsstellen in sieben Bezirken organisieren bundesweit die Gewerkschafts-arbeit. In unserer Zentrale in Frankfurt unterstützen wir die Verwaltungsstellen und koordinieren die politische Arbeit auf Bundesebene. Die IG Metall ist Mitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), des Euro-päischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB) und des Internationalen Metallgewerkschaftsbundes (IMB).

DIE INDUSTRIEGEWERKSCHAFT METALL

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

D21-Digital-Index

Mit dem „D21-Digital-Index“ ist es möglich, einen 360-Grad-Blick auf den aktuellen Stand der Digitalisierung in der deutschen

Gesellschaft zu werfen. Politik, Wirtschaft, Wissen-schaft und Gesellschaft erhalten so einen Gradmes-ser, auf dessen Grundlage sie konkrete Maßnahmen zur Förderung der digitalen Gesellschaft entwickeln können. Die umfassende Studie ermöglicht es sowohl den Digitalisierungsgrad Gesamtdeutschlands als auch der einzelnen Bundeländer anhand einer Zahl zu beziffern. Zudem gibt die Publikation anhand von sechs Nutzertypen Aufschluss darüber, wie sicher und kompetent sich die Deutschen in der digitalen Welt bewegen.

• Der D21-Digital-Index im Internet: http://goo.gl/nigErO

eGovernment MONITOR

Der eGovernment MONITOR liefert jährlich ein umfas-sendes Bild über die aktuelle E-Government-Situation in Deutschland, Österreich, Schweiz, USA, Großbri-tannien, Nordirland und Schweden. Im Vordergrund stehen dabei die Nutzung von Online-Behördendiens-ten, die Zufriedenheit über die Angebote sowie Treiber und Barrieren. Auch Aspekte rund um Mobile Gover-nment und Open Government werden vom eGovern-ment MONITOR aufgegriffen.

• Der eGovernment MONITOR im Internet: http://goo.gl/zy1VBn

• (oder http://goo.gl/3UtXXg)

Mobile Internetnutzung - Entwicklungsschub für die digitale Gesellschaft!

Die Nutzung mobiler Zugänge bietet großes Potenzi-al für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft. Mit der Studie Mobile Internetnutzung analysiert die In-itiative D21 die Nutzung mobiler Internetangebote in Deutschland sowie die Einstellung von Bürgern ge-genüber diesen. Mit den gewonnenen Daten lassen sich sowohl Chancen als auch Verbesserungspoten-tiale und Handlungsbedarf im Bereich der mobilen In-ternetnutzung erkennen.

• Mobile Internetnutzung - Entwicklungsschub für die digitale Gesellschaft! im Internet: http://goo.gl/24gLQ4

Internet-Gütesiegel

Nicht jedes Gütesiegel hält, was es verspricht. Das Monitoring Board des Projekts Internet-Gütesiegel der Initiative D21 hat deshalb strenge Qualitätskriterien definiert. Gütesiegel-Anbieter, die sich diesen Vorga-ben verpflichten, werden von der D21 empfohlen. Ver-braucher haben so eine neutrale Einschätzung, wel-chen Gütesiegeln sie im Netz vertrauen können.

• Das Internet-Gütesiegel im Internet: http://goo.gl/9wLfHp

• Weitere Publikationen zu den Themen Bildung, Standort und Vertrauen in der Digitalen Gesell-schaft stehen unter http://goo.gl/3ehMuw zum Download bereit.

• Ausführliche Informationen über die Aktivitäten und Projekte der Initiative D21 sind auf der Homepage der Initiative D21 www.initiatived21.de zu finden.

LINKTIPPS

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TOP-THEMEN DER 17. UND 18. LEGISLATUR

Die fehlenden Investitionen in den flächendeckenden Breitbandausbau werden seit Jahren bemängelt. Im internationalen Vergleich schafft es Deutschland nie auf die vorderen Plätze. Vor allem im Bereich Glas-faserausbau hinkt die Infrastruktur deutlich hinter-her. Insbesondere ländliche und strukturschwache Regionen sind weniger gut angebunden.

Durch die vermehrte Nutzung mobiler, internetfä-higer Geräte ist das Datenvolumen in den Netzen über die letzten Jahre stark angestiegen. Daher wird die Problematik, inwieweit sich Nutzer, Inhalteanbie-ter und Internetprovider an den Investitionen für den Breitbandausbau beteiligen sollen, besonders kon-trovers diskutiert.

Eine Universaldienstverpflichtung, also eine ge-setzliche Festlegung auf flächendeckende Mindest-geschwindigkeiten bei der Breitbandversorgung, wurde von den Branchenverbänden stets aus wirt-schaftlichen Gründen abgelehnt. Mit der Umstruk-turierung und Umbenennung des neuen Bundesmi-nisteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist der Fokus stärker auf den Breitbandausbau gelegt worden.

Politische und parlamentarische Initiativen:

• Breitbandstrategie der Bundesregierung (2009): http://goo.gl/yfSWS8

• Breitbandportal des BMWi: www.zukunft-breitband.de

• Kostenstudie zum Breitbandausbau (August 2013): http://goo.gl/UxL73z

Branchenverbände und Vereine:

Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO)

„Die am besten geeigneten, ökonomisch sinnvollsten und innovativsten Lösungen für den Breitbandaus-bau - auch in den bislang unterversorgten Gebieten - erbringt der Wettbewerb.“ (BREKO-Argumentations- papier zum Universaldienst: http://goo.gl/Pas6L6)

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

„Unsere Forderungen: Eine flächendeckende Breit-bandversorgung mit der Maßgabe, allen Menschen eine Bandbreite von mindestens 50 Mbit/Sekunde zur Verfügung zu stellen.“ (Bewertung des Koaliti-onsvertrages: http://goo.gl/htHpsI)

Deutsche Breitbandinitiative

„Die Deutsche Breitbandinitiative ist ein gemeinsa-mes Projekt der Initiative D21, des BMWi und des BITKOM. In zahlreichen Veranstaltungen und Pu-blikationen steht der Ausbau und Nutzen der Breit-band-Technologien im Mittelpunkt. Seit 2002 bringt die Breitbandinitiative die wichtigsten Akteure der Branche zusammen. Sie dient als Plattform für einen nachhaltigen Expertenaustausch und ermöglicht die Bündelung von Kräften.“ www.breitbandinitiative.de

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

Positionspapier: „Wie kann Vectoring den flä-chendeckenden Breitbandausbau voranbringen?“ http://goo.gl/pcZOQM

BREITBANDINFRASTRUKTUR – FÖRDERUNG UND AUSBAU§

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TOP-THEMEN DER 17. UND 18. LEGISLATUR

Durch die rasant gestiegene Nutzung sozialer Netz-werke ergeben sich neue juristische Fragestellun-gen, etwa über den Umgang mit persönlichen Daten und den Einsatz digitaler Hilfsmittel im Bildungsbe-reich. Auch die technischen Entwicklungen von mo-bilen Geräten stellen neue Anforderungen an daten-schutzfreundliche Voreinstellungen. Bei Themen wie der Erfassung und Auswertung von Bewegungspro-filen sowie der Funkzellenabfragen durch Behörden entsteht ebenfalls neuer Regulierungsbedarf.

Grundsätzlich hat der Überwachungsskandal rund um die Geheimdienste im letzten Jahr Daten-schutzthemen stärker in die Öffentlichkeit gerückt. In der letzten Legislaturperiode war das beschlos-sene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft von Daten-schützern stark kritisiert worden. Auf Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz konnte sich die letz-te Bundesregierung nicht einigen, daher besteht an dieser Stelle weiterhin Diskussionsbedarf.

Politische und parlamentarische Initiativen:

• Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent-wurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (17/12034): beschlossen und verkündet Mitte 2013 (http://goo.gl/KbRNcM)

• Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent-wurf eines Gesetzes zur Regelung des Be-schäftigtendatenschutzes (Initiative 2010, gescheitert am Diskontinuitätsprinzip nach 17. WP) (http://goo.gl/DHygka)

• Bundesdatenschutzgesetz (Bekanntma-chung 2003, letzte Änderung 2010):http://dejure.org/gesetze/BDSG

Das Bundesdatenschutzgesetz dient der Umset-zung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Par-laments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Daten-verkehr.

Branchenverbände und Vereine:

IG Metall über den Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz (2012):

„Inzwischen wurde bekannt, dass hinter den Kulissen weiter am Entwurf gefeilt wird und der Gesetzgeber Arbeitgebern noch mehr Kontrollrechte einräumen will. Etwa, dass im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen beschafft, Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchun-gen gezwungen, die Kontendaten der Belegschaft auch ohne Anlass durchleuchtet und sie am Arbeits-platz dauerhaft gefilmt werden dürfen. Ferner will man der Wunschkatalog der Chefs auch dahingehend erweitern, dass durch individuelle Vereinbarungen mit den Beschäftigten weitere Datenerhebungen, Da-tenspeicherungen und -verwendungen möglich sein sollen. Auch ist geplant, dass per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vom gesetzlichen Datenschutz zum Nachteil der Beschäftigten abgewichen werden darf. Mehr Schutz vor Chefs mit Kontrollzwang, das fordern Gewerkschaften seit langem.“

BITKOM E-Learning-Tool: http://www.bitkom-daten-schutz.de

BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

IT-Grundschutz-Baustein „Datenschutz“: http://goo.gl/wOvfVn

DATENSCHUTZ§

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TOP-THEMEN DER 17. UND 18. LEGISLATUR

Aktuelle Studien belegen die wachsenden Gefah-ren von Cyberangriffen und Internetkriminalität für Unternehmen und Privatleute. Das Bundesinnen-ministerium hat aus diesem Grund kurz vor Ende der Legislatur den Entwurf eines IT-Sicherheitsge-setzes vorgelegt. Die größte Uneinigkeit zwischen Politik und Wirtschaft bestand in der Frage, ob eine Meldepflicht für betroffene Unternehmen eingeführt werden sollte. Branchenverbände lehnten dies ab, da sie Reputationsschäden befürchteten. Das IT-Si-cherheitsgesetz wurde aber grundsätzlich von allen Akteuren begrüßt und soll in der 18. Legislatur neu angegangen werden.

Politische und parlamentarische Initiativen:

• Referentenentwurf des Bundesministeri-ums des Innern: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informations-technischer Systeme (Stand März 2013): http://goo.gl/Cr79R7

• Bundesministerium des Innern: Cyber-Si-cherheitsstrategie für Deutschland (http://goo.gl/XyVdZx)

• Task Force „IT-Sicherheit in der Wirt-schaft“: Die Initiative des BMWi will ge-meinsam mit IT-Sicherheitsexperten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung vor allem kleine und mittelständische Unternehmen für IT-Sicherheit sensibi-lisieren und dabei unterstützen, die Si-cherheit der IKT-Systeme zu verbessern: www.it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de

Branchenverbände und Vereine:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

„Um ein grundsätzliches IT-Sicherheitsniveau zu gewährleisten und Gefahren möglichst vorab zu antizipieren, ist es zunehmend bedeutsam, Sicher-heitsanforderungen an Produkte und Dienstleistun-gen zu formulieren und auch öffentlich transparent zu machen. Das BSI verfolgt diesen Ansatz mit der Formulierung von Mindeststandards, wie zum Beispiel im Cloud Computing.“ (Bericht des BSI: Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2011: http://goo.gl/LCGqWa)

eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

Webseiten-Check der Initiative-S: ein Service des eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. gefördert durch das Bundesministerium für Wirt-schaft und Technologie im Rahmen der Task Force „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“: www.initiative-s.de

BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

„Im Rahmen des Umsetzungsplans KRITIS zum Schutz der kritischen Infrastrukturen gibt es in einzelnen Bran-chen bereits etablierte und gut funktionierende Melde-prozesse zwischen staatlichen Behörden und zwischen Unternehmen. In der Telekommunikations- und Versiche-rungsbranche bestehen bereits heute verschiedene ge-setzliche Melde- und Transparenzverpflichtungen, de-nen Unternehmen nachkommen.“ (BDI-Stellungnahme: http://goo.gl/twXE5M)

IT-SICHERHEIT, IT-WIRTSCHAFT§

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TOP-THEMEN DER 17. UND 18. LEGISLATUR

Eine Umstellung der Tarifstruktur durch die Deut-sche Telekom im Mai 2013 entfachte eine breite De-batte über die neutrale Übermittlung von Datenströ-men. Ob spezielle Dienste gegen ein Entgelt vom Kunden priorisiert transportiert werden dürfen oder alle Daten diskriminierungsfrei von den Internetan-bietern zu übertragen seien, wird auch auf EU-Ebe-ne noch diskutiert. Netzaktivisten verlangen eine Gleichbehandlung des Datenverkehrs unabhängig von Typ oder Inhalt der Datenpakete, während die Branchenverbände und Telekommunikationsunter-nehmen sich dafür aussprechen, spezielle Dienste von dieser Einschränkung auszuklammern. Dass der Grundsatz der Netzneutralität gesetzlich veran-kert werden soll, ist unumstritten, allerdings ist der Umgang mit den speziellen Diensten, die von den Kunden gegen Entgelt priorisiert genutzt und über-tragen werden können, noch ungeklärt. Eine Klar-stellung wird in der 18. Legislatur erwartet.

Politische und parlamentarische Initiativen:

• Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Entwurf einer Netzneutrali-tätsverordnung nach § 41a Abs. 1 TKG (17. Legislaturperiode, Stand: 17. Juni 2013): http://goo.gl/XYB1Jr

Branchenverbände und Vereine:

BITKOM

„Best-Effort wird von den Mitgliedsunternehmen des BITKOM nicht infrage gestellt, sondern weiter er-möglicht und fortentwickelt. Die hierfür verfügbaren Ressourcen müssen aber nicht zwingend die Nut-zung aller denkbaren Anwendungen und Dienste ermöglichen, da dadurch alle Arten von Qualitätsdif-ferenzierungen ausgeschlossen würden. Wäre dies

immer uneingeschränkt zu gewährleisten, wäre die Einführung von Managed Services oder Qualitäts-diensteklassen weitgehend sinnlos. Die Frage der Netzneutralität hätte sich dann erübrigt, da alle Ar-ten von Qualitätsdifferenzierungen praktisch über-flüssig wären. Begrenzte Netzressourcen und damit Bedarf für Qualitätssicherung sind jedoch derzei-tige Netzwirklichkeit und damit gängige Praxis.“ (Stellungnahme: http://goo.gl/bYrFvR)

Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO)

„Der BREKO steht für einen Netzbetrieb, der Kun-den und Verbrauchern uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte ihrer Wahl gibt. Er hält es aber für zwingend erforderlich, dass Netzbetreiber bestimm-te Verkehrsarten und -ströme gegenüber anderen priorisieren können, um so die Qualität von Diensten und Inhalten sicherzustellen. Die Möglichkeit, dass die begünstigten Inhalteanbieter für eine solche Priorisierung zahlen, darf nicht von vornherein aus-geschlossen werden. Auf diese Weise können die Kosten für den notwendigen Netzausbau gedeckt werden.“ (Grundsatzpapier zur Netzneutralität: http://goo.gl/J4yfXB)

Digitale Gesellschaft e.V.

„Effizientes Netzwerkmanagement ist auch ohne Verletzung der Netzneutralität problemlos möglich. Muss Bandbreite zwischen mehreren Kunden ge-teilt werden, so kann dies ohne weiteres entspre-chend der von diesen Kunden bezahlten Bandbreite erfolgen. Im Gegenteil, eine Bevorzugung einzel-ner, finanzkräftiger Inhalteanbieter kann sogar die Funktionsfähigkeit der Netze in solchen Fällen für die Kunden verringern, sofern sie Inhalte anderer Anbieter bevorzugen.“ (Handbuch Netzneutralität: http://goo.gl/zusu73)

NETZNEUTRALITÄT§

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TOP-THEMEN DER 17. UND 18. LEGISLATUR

Die Digitalisierung wirft Fragen auf, wie mit der priva-ten Verbreitung digitaler Güter künftig umgegangen werden soll. Durch die neuen digitalen Möglichkeiten entstehen auch diverse Formen von Urheberrechtsver-letzungen im Netz. Eine problematische Entwicklung ist beispielsweise die ausufernden Abmahnindustrie für Privatleute. Zur Eindämmung unangemessen ho-her Abmahnungen ist eine Deckelung des Streitwertes noch eine umstrittene Maßnahme. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat versucht, Regelun-gen zu etablieren, wurde jedoch von verschiedenen Seiten als ineffizient kritisiert.

In der Wissenschaft gibt es zudem einen Diskurs darüber, ob Forschungsprojekte aus öffentlichen Geldern ihre Ergebnisse frei zugänglich machen müssen oder ob die Urheber über die Weiterver-wendung selbst und individuell entscheiden dürfen.

Politische und parlamentarische Initiativen:

• Gesetz zur Nutzung verwaister und vergrif-fener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes 17/13423 (Ge-setz vom 01.10.2013; Inkrafttreten: Artikel 1 - 01.01.2014, Artikel 2 - 01.04.2014)

• Gesetz gegen unseriöse Geschäftsprakti-ken 17/13057 (Gesetz vom 01.10.2013; In-krafttreten: 09.10.2013)

• Achtes Gesetz zur Änderung des Urhe-berrechtsgesetzes (Leistungsschutzrecht für Presseverlage) 17/11470 (Gesetz vom 07.05.2013; Inkrafttreten: 01.08.2013)

• Neuntes Gesetz zur Änderung des Urhe-berrechtsgesetzes 17/12013 (Gesetz vom 02.07.2013; Inkrafttreten: 06.07.2013)

Branchenverbände und Vereine:

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)

„Die Presseverleger erhalten mit Einführung des Leis-tungsschutzrechtes für Verlage lediglich das aus-schließliche Recht, ihre Presseerzeugnisse und Teile daraus zu vervielfältigen, zu verbreiten und in unkör-perlicher Form öffentlich wiederzugeben. Dies sind die gemeinhin üblichen Verwertungsrechte, die grund-sätzlich den Inhabern von Leistungsschutzrechten zu-stehen. Sie greifen in keiner Weise in die Informations-freiheit ein. Da das Leistungsschutzrecht für Verlage seiner Natur nach Inhalte (Texte, Textausschnitte etc.) nur in ihrer Eigenschaft als Element des Presseer-zeugnisses schützt, sind etwaige Befürchtungen un-begründet, es könne Sprache, ja einzelne Worte oder gar Informationen monopolisieren. Weil Inhalte als sol-che nicht umfasst sind, greift die Weiterverwendung von Texten oder Textteilen ohne erkennbaren Bezug zum Presseerzeugnis nicht in das Leistungsschutz-recht ein.“ (Leistungsschutzrecht für Verlage - Fakten und Argumente: http://goo.gl/eiS1xa)

Deutscher Journalisten-Verband e. V.

Internetsperren und vergleichbare Instrumente der Rechtsdurchsetzung lehnt der DJV ab. Es gibt aber auch keinen tragfähigen Grund dafür, Urheber gegen Rechtsverletzungen grundsätzlich mit einem minde-ren rechtlichen Schutz auszustatten, nur weil ihre Wer-ke wegen ihrer Beschaffenheit im Netz leichter nutz-bar sind. (Stellungnahme zum Urheberrecht 2012: http://goo.gl/wmm08W)

Stellungnahme des DJV zum Leistungsschutzrecht 2013: http://goo.gl/RuKJW5

URHEBERRECHT §

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BITKOM

„Das System von Pauschalabgaben auf Geräte und Speichermedien führt zu Rechtsunsicherheit und ist für Verbraucher völlig intransparent.

Abmahnungen bei Verstößen gegen das Urheber-recht dürfen nicht unseriös, insbesondere mit Ge-winnerzielungsabsicht erfolgen. Die Abmahngebüh-ren sollten angemessen begrenzt werden.

Die Verwertungsgesellschaften als Vertreter der Rechteinhaber müssen sich den Gegebenheiten der digitalen Welt anpassen, indem sie transparenter und effizienter werden. Eine missbräuchliche Aus-nutzung ihrer Monopolstellung muss durch effektive staatliche Aufsicht verhindert werden.

Angesichts des hohen Innovationstempos in der Internetökonomie muss der Gesetzgeber immer häufiger neue Publikations- und Nutzungsformen berücksichtigen. Das Urheberrecht sollte daher technologieneutral und flexibel gestaltet wer-den, um neuen Anwendungen rechtlichen Frei-raum zu geben.“ (Pressemitteilung April 2013: http://goo.gl/jLaUAP)

Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Stellungnahme zum gesetzgeberischen Hand-lungsbedarfs im Bereich des Urheberrechts: http://goo.gl/S3jATb

URHEBERRECHT§

TOP-THEMEN DER 17. UND 18. LEGISLATUR

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Der „Berliner Informationsdienst“ reduziert die täg-liche Informationsflut auf das Elementare – den politischen Prozess – und bietet ein intelligentes politisches Monitoring für Politikberatungen, Unter-nehmen, Verbände, NGOs.

Wir übernehmen das zeitaufwendige Screening der politischen Prozesse und bieten einen Überblick über die Top-Themen der Woche, den Stand aktu-eller Gesetzgebungsprozesse sowie die parlamen-tarische Agenda, die Termine der Bundesregierung und ausgewählter Stakeholder.

Neben dem Kernprodukt - des wöchentlichen BID. reports - bietet das Debattenforum BID.op.ed in 2 Ausgaben pro Jahr Raum für die Diskussion von politischen Schwerpunktthemen in den Felder Ener-gie-, Netz-, Gesundheits- und Steuerpolitik.

Zudem arbeitet die Redaktion im Rahmen von BID.dossiers aktuelle Hintergründe auf - die in diesem Jahr erschienen sind: „Die Programme der Parteien zur Bundestagswahl“ und „Wahlprüfsteine der Ver-bände zur Bundestagswahl“.

Mit den BID.workshops bringen wir politische Ent-scheidungsträger und Stakeholder zusammen, um über Zukunftsfragen zu diskutieren.

Friedrichstraße 6010117 BerlinTel. 030. 20 45 41 -20Fax 030. 20 45 41 -21Email: [email protected]: www.bid.ag

Herausgeberin: Dr. Sandra Busch-Janser

Redaktion Netzpolitik: Aylin Ünal

Layout und Satz: Germaine Rankewitz

Registergericht Charlottenburg HRA 47754 BSteuernummer 34/248/00629

IMPRESSUM

BID.dossierwww.dossier-netzpolitik.bid.ag

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