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Bilanz und GuV am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form) Ausgangspunkt: § 238 HGB 1. Bei Neugründung einer OHG: Erstellung einer Eröffnungsbilanz §§ 240 Abs. 1, 242 HGB 2. Erfassung von Geschäftsvorgängen während eines Geschäftsjahres: GuV-Rechnung §§ 242 Abs. 2 HGB 3. Am Ende des Geschäftsjahres: Erstellung einer Bilanz §§ 240 Abs. 2, 242 HGB. Gliederungsvorschriften: § 247 HGB! §§ 264ff. HGB gelten nur für Kapitalgesellschaften (Ausnahme: § 264a HGB) Praxis orientiert sich an §§ 264ff. HGB, insbesondere § 264c HGB

Bilanz und GuV am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

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Bilanz und GuV am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form). Ausgangspunkt: § 238 HGB 1. Bei Neugründung einer OHG: Erstellung einer Eröffnungsbilanz §§ 240 Abs. 1, 242 HGB 2. Erfassung von Geschäftsvorgängen während eines Geschäftsjahres: GuV -Rechnung §§ 242 Abs. 2 HGB - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Bilanz und GuV am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Ausgangspunkt: § 238 HGB1. Bei Neugründung einer OHG: Erstellung einer Eröffnungsbilanz §§ 240 Abs. 1, 242 HGB2. Erfassung von Geschäftsvorgängen während eines Geschäftsjahres: GuV-Rechnung §§ 242 Abs. 2 HGB3. Am Ende des Geschäftsjahres: Erstellung einer Bilanz §§ 240 Abs. 2, 242 HGB. Gliederungsvorschriften: § 247 HGB! §§ 264ff. HGB gelten nur für Kapitalgesellschaften (Ausnahme: § 264a HGB) Praxis orientiert sich an §§ 264ff. HGB, insbesondere § 264c HGB

Page 2: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Eröffnungsbilanz (Zahlenangaben immer in Tausend Euro)

Aktiva Passiva

I. Anlagevermögen I. „Eigenkapital“*

1. Grundstücke 50 1. Kapitalanteile

2. Langfristige Beteiligungen 50 a. Anfangsbilanzkonto A 50

II. Umlaufvermögen b. Anfangsbilanzkonto B 50

1. Forderungen aLuL 50 2. Rücklagen 0

2. Kasse 0 3. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0

4. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0

____ II. Fremdkapital __50

150 150

*: Posten nach gesetzlicher Konzeption nicht vorgesehen, § 120 Abs. 1 HGB sieht nur Ausweis von Gesellschafterkapitalkonten vor; oft aber weitere Teilung in feste Kapitalkonten je Gesellschafter (Kapitalkonto I) und variable Konten (Kapitalkonto II) mit weiteren Unterkonten (Personensteuer, Bar- und Sachentnahmen, etc.) üblich

Page 3: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Geschäftsvorfälle im Laufe eines Geschäftsjahres

• Die OHG verkauft planmäßig ihre Produkte und erwirtschaftet Erträge mit ihren langfristigen Beteiligungen. (siehe nächste Folie: GuV)

• Am 01. April tritt die OHG Forderungen im Wert von 50 an A im Wege der berechtigten Entnahme ab. Ebenfalls am 01. April tritt B Forderungen im Wert von 50 an die Gesellschaft ab, um seine Einlage zu erhöhen. (siehe Folie: Gewinnverteilung)

Page 4: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

GuV (nach Umsatzkostenverfahren in Listenform § 275 Abs. 3 HGB)

Bezeichnung des Postens Betrag

Umsatzerlös verkaufte Produktmenge 1000

- Umsatzaufwand (Produktionskosten,…) 400

= Bruttoergebnis vom Umsatz 600

[…]

+ Erträge aus Beteiligungen 200

- Abschreibungen auf Beteiligungen 100

[…]

= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

700

[…]

- Steuern 200

= Jahresüberschuss/-fehlbetrag + 500

Page 5: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Bilanzierung vor GewinnverteilungAktiva Passiva

I. Anlagevermögen I. „Eigenkapital“

1. Grundstücke 50 1. Kapitalanteile

2. Langfristige Beteiligungen 150 a. Eigenkapitalkonto A 0

II. Umlaufvermögen b. Eigenkapitalkonto B 100

1. Forderungen aLuL 150 2. Rücklagen 0

2. Kasse 300 3. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0

4. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 500

____ II. Fremdkapital __50

650 650

Erläuterung: Langfristige Beteiligungen und Forderungen je + 100; Kasse + 300 = 500

Erläuterung: Jahresüberschuss aus GuV + 500; Kapitalkonto A -50, B +50.

Praxis mit mehreren Unterkonten: Die Entnahme des A und die Einzahlung des B werden zunächst nur auf dem Privatkonto des Gesellschafters erfasst. Zur Bilanzerstellung werden die Salden dieser Konten auf die Eigenkapitalkonten gebucht. (Bilanz vor Gewinnverteilung wird üblicherweise nicht erstellt)

Page 6: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Gewinnverteilung § 121 HGBGesellschafter A Gesellschafter B

Anfangskapital 50 50

Kapitalverzinsung gem. § 121 Abs. 1 HGB (4 %)* 0,5 3,5

Gewinnverteilung gem. § 121 Abs. 3 HGB** 248 248

Privatentnahmen 50 0

Einzahlungen 0 50

Kapitalveränderung + 198,5 + 301,5

Endkapital 248, 5 351,5

*§ 121 Abs. 2 HGB: Verzinsung erfolgt pro rata temporis. Für A gilt: 50*0,04=2; (2/12)*3 = 0,5; Für B gilt: 0,5+((100*0,04)/12)*9= 3,5

** 500-4= 496/2= 248

Page 7: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Bilanzierung nach GewinnverteilungAktiva Passiva

I. Anlagevermögen I. „Eigenkapital“

1. Grundstücke 50 1. Kapitalanteile

2. Langfristige Beteiligungen 150 a. Schlussbilanzkonto A 248,5

II. Umlaufvermögen b. Schlussbilanzkonto B 351,5

1. Forderungen aLuL 150 2. Rücklagen 0

2. Kasse 300 3. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0

4. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0

____ II. Fremdkapital __50

650 650

Erläuterungen: 1. Jahresüberschuss an Kapitalkonto A 249,5; 2. Jahresüberschuss an Kapitalkonto B 250,5.

Buchungen in der Praxis mit mehreren Unterkonten:1. GuV-Konto an Privatkonto A/B 248,5/251,52. Privatkonto A/B an Eigenkapitalkonto A/B 248,5/351,53. Eigenkapitalkonto A/B an Schlussbilanzkonto A/B 248,5/351,5.

Page 8: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Bilanz und GuV am Beispiel einer KGBilanzierungsvorschriften entsprechen der Rechtslage bei der OHG. Auf die Besonderheiten des Kommanditisten wird im folgenden eingegangen.Ausgangslage: Die KG hat 2 Gesellschafter. A ist Komplementär, B Kommanditist mit einer Einlage von 50. Die KG hat im ersten Jahr Verluste in Höhe von 50 hinnehmen müssen (Forderungsausfall), die unter den Gesellschaftern angemessen gem. § 168 Abs. 2 HGB verteilt wurden (im Zweifel nach Kapitalanteilen: hier also hälftig). Praxis: GV schließt Kommanditisten normalerweise vom Verlust aus.

Page 9: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Bilanz zu Beginn des Geschäftsjahres 02 nach Verlustverteilung Jahr 01

Aktiva Passiva

I. Anlagevermögen I. „Eigenkapital“

1. Grundstücke 50 1. Kapitalanteile

2. Langfristige Beteiligungen 50 a. Kapitalkonto A 25

II. Umlaufvermögen b. Kapitalkonto Kommanditist B 50

1. Forderungen aLuL 0 2. Rücklagen 0

2. Kasse 0 3. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0

3. Forderungen gegen B* 25 4. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0

____ II. Fremdkapital __50

125 125

*: Beim Komplementär wir der Verlust direkt auf dem Kapitalkonto verbucht. Beim Kommanditisten ist ein aktives Bestandskonto (sog. Verlustanteilskonto) zu bilden (Korrekturposten zur Passivseite). Der Kommanditist muss die Forderung nicht begleichen (keine Nachschusspflicht), aber keine Gewinnausschüttung (§ 169 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 HGB. Zukünftige Gewinn werden gegen Forderung verbucht.

Page 10: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Geschäftsvorfälle im Jahr 02 - GewinnWährend des 2. Geschäftsjahres erwirtschaftet die KG einen Gewinn von 50.Im Gesellschaftsvertrag findet sich keine Regelung zur Gewinnverteilung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen §§ 168, § 121 Abs. 1 und 2 HGB.§ 168 Abs. 2 HGB ist stark auslegungsbedürftig. Kapitalanteile geben Hinweis (s.o.).A will seinen Gewinnanteil in der Gesellschaft belassen, B möchte ihn ausgeschüttet haben.

Page 11: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Gewinnverteilung Geschäftsjahr 02Komplementär A Kommanditist B

Anfangskapital 25 50

Kapitalverzinsung (4 %)* 1 2

Restgewinnverteilung ** 15,67 31,33

Privatentnahmen 0 0

Einzahlungen 0 0

Kapitalveränderung + 16,67 + 33,33

Endkapital 41,67 50***

*§§ 168, 121 Abs. 1 HGB: Für B: 50*0,04= 2; Für A: 25*0,04= 1** § 168 Abs. 2 HGB: Verhältnis Kapitalanteile (1:2) Restgewinn: 47 (50-3) 31, 33 (B) und 15,67 (A) Gefahr bei Abstellen auf Kapitalanteile für die Verteilung von Gewinn und Verlust

wird sichtbar: Obwohl Komplementär mehr riskiert, nimmt er wegen des Verlust im Geschäftsjahr 01 weniger am Gewinn teil (daher in der Praxis oft abweichende Regelung im GV).

*** Kommanditeinlage verändert sich nicht § 167 Abs. 2 HGB.

Page 12: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Bilanz nach Gewinnverteilung im Geschäftsjahr 02

Aktiva Passiva

I. Anlagevermögen I. „Eigenkapital“

1. Grundstücke 50 1. Kapitalanteile

2. Langfristige Beteiligungen 50 a. Kapitalkonto A* 41,67

II. Umlaufvermögen b. Kapitalkonto Kommanditist B 50

1. Forderungen aLuL 0 II. Fremdkapital

2. Kasse 50 1. Verbindlichkeiten gegen B** 8,33

3. Forderungen gegen B** 0 2. Sonstige Verbindlichkeiten __50

150 150

* GuV-Konto an Kapitalkonto A 16,67.** GuV-Konto an Forderungen gegen B 25; GuV-Konto an Verbindlichkeiten gegen B 8,33. Bevor B Anspruch auf Gewinn hat, ist sein Verlustkonto auszugleichen § 169 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 HGB. Gewinn ist als Verbindlichkeit der Gesellschaft zu buchen und erhöht nicht den Kapitalanteil des Kommanditisten (§ 167 Abs. 2 HGB).

Page 13: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Geschäftsvorfälle im Jahr 02 - VerlustDie Gesellschaft erwirtschaftet im zweiten Jahr keinen Gewinn, sondern einen weiteren Verlust von 50 (Langfrisitge Beteiligungen müssen abgeschrieben werden). Der Verlust wird, mangels abweichender Vereinbarung im GV, nach Kapitalanteilen verteilt (1:2). A (Kapitalanteil 25) muss einen Verlust von 16,67 tragen und B (Kapitalanteil 50) trägt rechnerisch einen Verlust in Höhe von 33,33. Kapitalanteil von B wird negativ. § 167 Abs. 3 HGB steht dem nicht entgegen. Regelt nur, dass bei Insolvenz Komplementär für Verlust aufkommen muss.

Page 14: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Zur Erinnerung: Bilanz zu Beginn des Geschäftsjahres 02

Aktiva Passiva

I. Anlagevermögen I. „Eigenkapital“

1. Grundstücke 50 1. Kapitalanteile

2. Langfristige Beteiligungen 50 a. Kapitalkonto A 25

II. Umlaufvermögen b. Kapitalkonto Kommanditist B 50

1. Forderungen aLuL 0 2. Rücklagen 0

2. Kasse 0 3. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0

3. Forderungen gegen B 25 4. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0

____ II. Fremdkapital __50

125 125

Page 15: Bilanz und  GuV  am Beispiel einer OHG (in sehr vereinfachter Form)

Bilanz nach Verlustverteilung im Geschäftsjahr 02

Aktiva Passiva

I. Anlagevermögen I. „Eigenkapital“

1. Grundstücke 50 1. Kapitalanteile

2. Langfristige Beteiligungen 0 a. Kapitalkonto A* 8,33

II. Umlaufvermögen b. Kapitalkonto Kommanditist B 50

1. Forderungen aLuL 0 2. Rücklagen 0

2. Kasse 0 3. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0

3. Forderungen gegen B** 50 4. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0

III. Nicht durch Vermögenseinlage gedeckte Verlustanteile B** 8,33

II. Fremdkapital ___50

108,33 108,33

Abschreibung von langfristigen Beteiligungen erfordert keinen Buchungssatz, in GuV-Rechnung enthalten.* Kapitalkonto A an GuV-Konto 16,67.** 1. Forderungen gegen B an GuV-Konto 25. 2. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile B an GuV-Konto 8,33.