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GUV-I 8553 (bisher GUV 50.0.4) GUV-Informationen Theorie und Praxis der Prävention Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien Einführung für Studenten Gesetzliche Unfallversicherung

GUV-I 8553 'Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien' · 2006-10-27 · GUV-I 8553 (bisher GUV 50.0.4) GUV-Informationen Theorie und Praxis der Prävention Sicheres Arbeiten in

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GUV-I 8553 (bisher GUV 50.0.4)

GUV-InformationenTheorie und Praxis der Prävention

Sicheres Arbeiten inchemischen Laboratorien

Einführung für Studenten

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Gesetzliche Unfallversicherung

Hinweis:

Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiertund mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt-verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen denKategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“,„Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet.

Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf dieneuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einenÜbergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnum-mer angefügt.

Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer sogenannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.

Herausgeber:Bundesverband der UnfallkassenFockensteinstraße 1, 81539 Münchenwww.unfallkassen.de

in Zusammenarbeit mit derGesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) und der Berufsgenossenschaftder Chemischen Industrie (BG Chemie).

© Januar 20006. überarbeitete AuflageAlle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise,nur mit vorheriger Genehmigung des Herausgebers.

Gestaltung: Grafik-Design Wehner, München

Zu beziehen unter Bestell-Nr. GUV-I 8553 vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe letzte Umschlagseite innen.

In der Schriftenreihe des Bundesverbandes der Unfallkassen „Theorie und Praxis der Prävention“ verfügbare Titel:

Bestell-Nr. Titel

GUV-I 8551 Sicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen DienstGUV-I 652 Handbuch für Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte

der HaustechnikGUV-I 8552 Sicheres Abfertigen von FlugzeugenGUV-I 8553 Sicheres Arbeiten in chemischen LaboratorienGUV-I 8554 Sicherheit im FeuerwehrhausGUV-I 8555 Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen des öffentlichen

DienstesGUV-I 8556 Sichere Waldarbeit und BaumpflegeGUV-I 8557 Bewegen von PatientenGUV-I 8558 Sicherer Feuerwehr-DienstGUV-I 8559 Hautkrankheiten und HautschutzGUV-I 8560 Umgang mit Gefahrstoffen in Werkstätten von Veranstaltungs- und

Produktionsstätten für szenische DarstellungGUV-I 8561 Umgang mit Gefahrstoffen auf dem Bauhof

GUV-I 8553 (bisher GUV 50.0.4)

GUV-InformationenTheorie und Praxis der Prävention

Sicheres Arbeiten inchemischen Laboratorien

Einführung für Studenten

Ausgabe Januar 2000

Gesetzliche Unfallversicherung

Inhaltsverzeichnis

3

Seite

1 Wozu eine Einführung in

das sichere Arbeiten? 6

2 Was jeder Studierende vor

Praktikumsbeginn wissen sollte 9

2.1 Wo sich wichtige Anlagenund Hilfsmittel befinden 9

2.2 Wie man sich über gefährlicheEigenschaften von Stoffen undsicherheitstechnische Kenn-größen informiert 10

2.3 Was man grundsätzlichwissen und beachten muss 12

2.3.1 Körperschutz undArbeitskleidung 12

2.3.2 Anwesenheit am Arbeitsplatz 13

2.3.3 Essen, Trinken und Rauchen 13

2.3.4 Reinigung und vorbeugendeHautpflege 13

3 Der Umgang mit Chemikalien 14

3.1 Rechtsgrundlagen:Chemikaliengesetz undGefahrstoffverordnung 14

3.2 Lagerung und Transport 16

3.3 Entnahme und Umfüllen 17

3.4 Allgemeine Vorsichtsmaß-nahmen beim Experimentieren 21

3.5 Vorsichtsmaßnahmen beimExperimentieren mit speziellen Chemikalien 24

Seite

4 Chemische Apparaturen 26

4.1 Umgang mit Laborglas 26

4.2 Aufbau von Apparaturen 27

4.3 Beheizen von Apparaturen 28

4.4 Kühlen 30

4.5 Spezielle Hinweise 31

4.6 Besondere Arbeitsmethoden 31

4.6.1 Arbeit unter vermindertem Druck 31

4.6.2 Arbeiten mit Gasen 33

4.6.3 Druckgasflaschen 33

4.6.4 Arbeiten mit erhöhtemDruck (Überdruck) 36

5 Reinigen und Entsorgen 38

5.1 Reinigen von Glasgeräten 38

5.2 Entsorgung von Laborabfällen 38

5.3 Kleinstmengenbeseitigung 39

6 Brand- und Explosionsgefahren 42

6.1 Brennbare Flüssigkeiten 42

6.2 Selbstentzündliche Stoffe 43

6.3 ExplosionsgefährlicheSubstanzen und Gemische 44

6.4 Exotherme Reaktionen 45

6.5 Zersetzungsreaktionen 46

6.6 Brandschutz in Laboratorien 47

7 Arbeiten mit elektrischen

Betriebsmitteln 49

7.1 Unfälle mit Strom 49

7.2 Physiologische Wirkungvon elektrischen Strömen 50

4

GUV-I 8553

Seite

8 Arbeiten mit Strahlung 51

8.1 Arbeiten mit radioaktiven Stoffen 51

8.1.1 Regeln für den Umgangmit radioaktiven Stoffen 51

8.1.2 Schutz gegen äußereBestrahlung 52

8.1.3 Schutz gegen innereBestrahlung 53

8.1.4 Schutz vor Kontamination 53

8.2 Arbeiten mit Röntgenstrahlen 54

8.3 Arbeiten mit intensiven Licht-quellen, z.B. Laserstrahlen 54

9 Gefahren für die Gesundheit 55

9.1 Allgemeine Toxikologiechemischer Arbeitsstoffe 55

9.1.1 Verlauf von Vergiftungen 56

9.2 Schicksal von Schadstoffenim Organismus 57

9.2.1 Exposition und Aufnahmewege 57

9.2.2 Verteilung im Organismus 57

9.2.3 Metabolismus 58

9.2.4 Elimination 58

9.3 Wirkungen von Schadstoffen 60

9.3.1 Ätz- und Reizgase 60

9.3.2 Gase als Blut-, Zell- undNervengifte 60

9.3.3 Erstickende Gase 61

9.3.4 Säuren und Laugen 62

9.3.5 Lösemittel 62

9.3.6 Stäube 62

Seite

9.3.7 Maximale Arbeitsplatz-konzentrationen (MAK-Werte) 63

9.4 Krebserzeugende, erbgut-verändernde und fort-pflanzungsgefährdende Stoffe 64

9.4.1 Technische Richtkonzentra-tionen (TRK-Werte) 65

9.4.2 Wichtige Stoffklassenkrebserzeugender bzw.krebsverdächtiger Substanzen 66

9.4.3 Biochemische Wirkungvon krebserzeugenden Stoffen 66

9.4.4 Sicherheitsmaßnahmen beimUmgang mit krebserzeugen-den und erbgutveränderndenStoffen 67

10 Atemschutz 69

10.1 Physiologische Grundlagender Atmung 69

10.2 Bereiche des Atemschutzes 69

10.3 Filtergeräte 69

10.4 Pressluftatmer 74

11 Erste Hilfe bei Chemieunfällen 75

11.1 Allgemeine Maßnahmen 75

11.2 Sofortmaßnahmen derErsten Hilfe 75

11.3 Häufig vorkommende Gefahr-stoffe, deren Gesundheits-gefahren und Maßnahmenzur Ersten Hilfe 79

11.4 Sofortmaßnahmen bei Unfällen 84

Seite

Anhang A 85

Verzeichnis krebserzeugender,erbgutverändernder oderfortpflanzungsgefährdender Stoffe (KMR-Verzeichnis)

Anhang B 100

Einteilung organischer Verbindungen mit einem Siedepunkt � 65 °C(Niedrigsieder) in Filtergruppen

Anhang C 102

Gefahrensymbole undGefahrenbezeichnungen 102

Hinweise auf besondereGefahren (R-Sätze) 103

Sicherheitsratschläge (S-Sätze) 107

Seite

Anhang D 110

Literatur zur Sicherheit inLaboratorien und zu dengefährlichen Eigenschaftenchemischer Arbeitsstoffe

Anhang E 115

Stichwortverzeichnis

Autoren 118

Formblatt

Sofortmaßnahmen bei Unfällen 119

5

GUV-I 8553

Einführung in das

sichere Arbeiten1

Sicherheit im chemischenLaboratorium 1939:

„Etwa 30 von uns ... waren im zweiten

Studienjahr in das Labor für qualitative

Analysen aufgenommen worden. Wir hat-

ten den geräumigen rauchgeschwärzten,

dunklen Saal betreten wie jemand, der

beim Betreten des Gotteshauses bedacht-

sam seine Schritte setzt ... Auch hier

hatte niemand viele Worte verloren, um

uns beizubringen, wie man sich vor

Säuren, ätzenden Stoffen, Bränden und

Explosionen schützt: Bei den am Institut

herrschenden rauhen Sitten verließ man

sich offenbar darauf, daß die natürliche

Auslese ihr Werk tun und diejenigen von

uns auserwählen würde, die zum physi-

schen und beruflichen Überleben am

meisten geeignet waren. Es gab nur we-

nige Absaugevorrichtungen; ein jeder

setzte gewissenhaft, so wie es das Lehr-

buch vorschreibt, bei der systematischen

Analyse eine reichliche Dosis Salzsäure

und Ammoniak frei, so daß das Labor

ständig mit dichtem weißen Nebel aus

6

Ammoniumchlorid erfüllt war, der sich an

den Fensterscheiben in winzigen glitzern-

den Kristallen niederschlug. In den Raum

mit dem Schwefelwasserstoff, in dem

eine mörderische Luft herrschte, zogen

sich Paare zurück, die allein sein wollten,

oder Einzelgänger, um ihr Vesperbrot zu

essen.“

(Primo Levi: Das Periodische System, Carl Hanser Verlag.)

Der Chemiker erwirbt im Laufe seinerAusbildung und Berufstätigkeit heutevielfältige Kenntnisse und Erfahrungenüber die Gefahren und Risiken, die mitseiner Tätigkeit und den von ihm undseinen Kollegen entwickelten Produktenverbunden sind. Das daraus entstehendeSicherheitsbewusstsein ist Bestandteilseines Berufsethos. Die auf dem Gebietder Sicherheit erworbenen Fertigkeitenund Kenntnisse sind ebenso wichtig wiediejenigen, die komplexe wissenschaft-liche Zusammenhänge oder neuestetechnische Entwicklungen betreffen.

GUV-I 8553

Ein wichtiges Ziel des Studiums ist daher,Chemiker auszubilden, die

● den sicheren und gefahrlosen Umgangmit Chemikalien beherrschen unddaher

● sich selbst und ihre Kollegen undMitarbeiter vor Gefahren schützen,

● verantwortlich gegenüber der All-gemeinheit und der Umwelt handeln,

● mögliche Gefahren bei der Verwendungvon Chemieprodukten durch den Ver-braucher erkennen und durch Anwei-sungen vermeidbar machen.

Mit dem Wissen verbindet sich die Ver-pflichtung, nicht nur im oben genanntenSinne zu handeln, sondern auch derÖffentlichkeit zu zeigen, dass ein sichererund gefahrloser Umgang mit Chemikalienmöglich ist und praktiziert wird und dasseine sichere Anwendung von Chemie-produkten durch den Verbraucher garan-tiert ist, wenn die Anweisungen für ihreBenutzung eingehalten werden. DieUnfallstatistik der Unfallversicherungs-

träger zeigt den Erfolg konsequent einge-haltener Sicherheitsbestimmungen.

Zwar wird der Sicherheitsbereich in derberuflichen Tätigkeit des Chemikersdurch zahlreiche Gesetze, Verordnungen,Vorschriften und Richtlinien weitgehendgeregelt, doch geht ein auf soliderFachkenntnis beruhendes Sicherheits-bewusstsein weit darüber hinaus. Sicher-heitsbewusstsein kann und muss deshalberworben und erlernt werden wie alleanderen Fachkenntnisse auch. Für denChemiestudierenden beginnt dies mit denchemischen Praktika und den erstenchemischen Experimenten.

Unfallverhütung als selbst gestellte Auf-gabe in persönlicher Verantwortung istein Ziel der Ausbildung. Es ist besonderswichtig, da der Chemiker spätestensdann, wenn er in der Industrie oder ander Hochschule als Vorgesetzter Mit-arbeitern Weisungen zu erteilen hat,Verantwortung für das sichere Arbeitendieser Menschen übernimmt und gege-benenfalls auch straf- und zivilrechtlicheKonsequenzen zu tragen hat.

7

GUV-I 8553

Die Untersuchung von Tausenden vonArbeitsunfällen in Laboratorien undProduktionsbetrieben hat ergeben, dassderen Ursachen nur zu einem kleinen Teilin technischen Mängeln, überwiegendaber, d.h. in etwa 85% der Fälle, inmenschlichem Fehlverhalten zu suchensind. Dabei spielen häufig Unkenntnisüber die Gefahreneigenschaften vonStoffen oder mangelnde Einsicht in die Artder durchgeführten Reaktionen eine Rolle.

Ein großer Feind bewusst sicheren Arbei-tens ist aber auch der Gewöhnungseffekt:Personen, die nach längerer Erfahrungden anfänglichen Respekt vor einerpotenziell gefährlichen Methode verlorenhaben, neigen dazu, Sicherheitsvorkeh-rungen zu vernachlässigen.

Am besten beugt man durch konsequen-ten und aufmerksamen Besuch allerangebotenen Sicherheitsbelehrungen vor.

Einige Beispiele von Unfällen inLaboratorien sollen das oben Gesagteunterstreichen.

Schon Reagenzglasversuche

können gefährlich sein

Zur Herstellung von Cyclohexanonperoxiderhitzte ein Chemiker 0,5 ml Cyclohexa-non und 0,5 ml Wasserstoffperoxid 30%ig in einem Reagenzglas. Durch eineheftige Reaktion zerknallte das Reagenz-glas. Der Chemiker erlitt Verletzungen imGesicht und an beiden Händen. Die linkeSichtscheibe der Schutzbrille wurde zer-trümmert. Die Augen blieben unverletzt.

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Substanzeigenschaften

muss man kennen

Eine Laborantin sollte aus Lösung einge-engtes und im Exsikkator vorgetrocknetesSilberperchlorat abfüllen. Beim Zerklei-nern mit dem Spatel erfolgte eine Explo-sion von solcher Heftigkeit, dass dieVerletzungen nach vier Wochen zu ihremTode führten.

Abfallbeseitigung muss

beachtet werden

Ein Chemiestudent schüttete unzulässi-gerweise zyanidhaltige Abfälle in einenAusguss. Als kurz danach ein andererStudent Salzsäure in den Ausguss goss,entwickelte sich Blausäure, deren Ein-atmung nach kurzer Zeit zu dessen Todeführte.

Zündquellen gibt es überall

In einem Forschungslabor wurden zahl-reiche Präparate, die zum Teil leicht ent-zündliche Lösemittel enthielten, in einemnormalen Haushaltskühlschrank aufbe-wahrt. Durch die Undichtheit einesGefäßes bildete sich ein explosionsfähi-ges Dampf-Luftgemisch, das durch denSchaltfunken des Kühlschrankthermos-taten gezündet wurde. Es kam zu einerschweren Explosion mit nachfolgendemBrand und erheblichem Sachschaden.

Vor dem

Praktikumsbeginn2

2.1 Wo sich wichtige Anlagen und Hilfsmittel befinden.

Bitte prüfen Sie! Können Sie die folgenden Fragen beantworten?

Wo befinden sich:

Notausgang, Nottreppe,allgemeine Fluchtwege?

Alarmanlagen, Telefon,Notruf, Assistentenzimmer?

Feuerlöscher,Feuermelder?

Atemschutzmaskenund -filter?

Körperduschen,Löschdecken?

Augenduschen?

Erste-Hilfe-Schränke?

Sanitätsraum,Krankentragen?

Wissen Sie z.B.

wie und/oder von wem dieMedien (Gas, Wasser, Strom)abgeschaltet werdenkönnen?

dass bei einem Brand keinAufzug benutzt werden darf?

dass Feuerlöscher nach jeder Benutzung frischgefüllt werden müssen?

dass Druckgasflaschen stetsgegen Umfallen gesichertsein müssen?

was „Selbstschutz“bedeutet?

was bei schweren Unfällenzu tun ist?

welche Chemikalien, mitdenen Sie evtl. arbeitenmüssen, giftig, explosions-gefährlich oder leicht-entzündlich sind?

wo Sicherheitsinformationenzu finden sind?

Über die örtlichen Gegebenheiten müssen Sie sich informieren, in anderen Fragen solldiese Broschüre eine Hilfe sein.

9

GUV-I 8553

2.2 Wie man sich über gefährlicheEigenschaften von Stoffenund sicherheitstechnischeKenngrößen informiert

Arbeitsvorschriften in Praktikumsbüchernund -manuskripten sind meist so weiterprobt, dass beim Einhalten der Arbeits-anweisungen zweckmäßiges und sicheresArbeiten gewährleistet ist.

Die meisten dieser einführenden Texteenthalten auch grundlegende Abhandlun-gen über Sicherheitsfragen im chemi-schen Laboratorium. Viele Literatur-angaben enthalten aber keine gezieltenund eindeutigen Hinweise auf Sicher-heitsfragen. Bei Unklarheiten wendetman sich an die verantwortlichenAssistenten oder Dozenten.

Man sollte sich aber auch angewöhnen,selber über mögliche Gefahren nachzu-denken und weitere Informationsquellenheranziehen.

Wichtige Hinweise auf Flüchtigkeit,Brennbarkeit, Acidität, Fähigkeit zurAutoxidation oder zum spontanen Zerfallund andere Eigenschaften liefern die Eti-ketten der Originalherstellerpackungenvon Chemikalien (siehe Bilder 1 und 2 aufSeite 11). Über die verwendeten Gefah-rensymbole und Gefahrenbezeichnungensowie Hinweise auf besondere Gefahrenund Sicherheitsratschläge können Siesich im Anhang C informieren.

Hinweise auf solche Eigenschaften lassensich auch durch Analogieschlüsse aufGrund der Verwandtschaft chemischerStrukturen zu bekannten Stoffen erhalten.

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Zwar können im Hinblick auf toxikologi-sche Eigenschaften Analogieschlüsse indie Irre führen (Benzol kann Leukämieerzeugen, Toluol nicht), für manche Stoff-gruppen geben sie aber auch hier einenersten Hinweis.

So muss beim Umgang mit alkylierendenReagenzien im Allgemeinen die Gefahreiner möglichen Krebserzeugung beach-tet werden. Näheres hierzu finden Sie imKapitel 9 „Gefahren für die Gesundheit“und in der Zusammenstellung „Häufigvorkommende Gefahrstoffe, derenGesundheitsgefahren und Maßnahmenzur Ersten Hilfe“ in Abschnitt 11.3.

Im Literaturanhang ist eineReihe wichtiger Bücher undMerkblattsammlungen auf-geführt, aus denen manwertvolle sicherheits-

technische Informationen erhalten kann.Man informiere sich, inwieweit die ange-gebene Literatur in der Bibliothek ver-fügbar ist und mache sich mit derenBenutzung vertraut. Auch in Chemikalien-katalogen findet man Auskunft über vielewichtige Stoffeigenschaften.

Sollte die Arbeit mit Stoffennotwendig sein, über die kei-nerlei Informationen vorlie-gen, so muss ihre Gefährlich-keit unterstellt werden. Ein-

atmen und Hautkontakt sind zu vermei-den und gegebenenfalls Vorkehrungenfür den Fall von Zersetzungen zu treffen.

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Leichtentzündlich. Highly flammable.Facilement inflammable. Licht ontvlambaar.Let antændelig. Mycket brandfarligt.Fácilmente inflamable. Λιαν ευϕλεκτο.

Gesundheitsschädlich. Harmful.Nocif. Schadelijk. Sundhedsskadelig.Hälsoskadligt. Nocivo. Επιβλαβης.

EWG-Nr. 203-625-9EWG-Kennzeichnung

Leichtentzündlich. Highly flammable.Facilement inflammable. Licht ontvlambaar.Let antændelig. Mycket brandfarligt.Fácilmente inflamable. Λιαν ευϕλεκτο.

EWG-Nr. 200-662-2EWG-Kennzeichnung

Bild 1

Herstellerkennzeichnung auf O

riginalgebinden

Bild 2

Bild 3

GUV-I 8553

2.3 Was man grundsätzlich wissenund beachten muss

Während des Aufenthalts imchemischen Laboratoriummuss ständig eine Schutz-brille mit Seitenschutz ge-tragen werden.

Bei Arbeiten, die die Augenin erhöhtem Maße gefähr-den, muss sie durch eineallseits geschlossene Brille(Korbbrille) ersetzt odereinen Gesichtsschutzschildergänzt werden.

Arbeiten, die die Händegefährden, erfordernchemikalienbeständige oder mechanisch festeSchutzhandschuhe.

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2.3.1 Körperschutz und Arbeitskleidung

Müssen Arbeiten unter Atemschutzdurchgeführt werden, ist die GUV-Regel„Benutzung von Atemschutzgeräten“(GUV-R 190) zu beachten.

In Laboratorien ist stets geeigneteArbeitskleidung zu tragen. Für dennormalen Laboratoriumsbetrieb ist diesein ausreichend langer Laborkittel mitlangen Ärmeln aus nicht schmelzendenMaterialien, wie z.B. Baumwolle odereinem Mischgewebe aus Polyester undBaumwolle (s. Bild 3). Der Laborkittel darfnicht in Seminarräumen, Bibliotheken,Hörsälen, Cafeterien etc. getragen werden.

Das Schuhwerk muss fest undgeschlossen sein.

GUV-I 8553

Bei erhöhter Brandgefährdung, z.B. beimUmfüllen größerer Mengen brennbarerFlüssigkeiten, muss Schutzkleidung ausflammhemmend imprägnierter Baumwolleoder aus schwer entflammbaren Spezialge-weben getragen werden. Beim Umgang mitgrößeren Mengen ätzender Flüssigkeitenist flüssigkeitsundurchlässige Schutzklei-dung, z.B. eine Schürze aus PVC, zu tragen.

Der Wechsel von normaler Laborkleidungzu Straßenkleidung und umgekehrt mussaußerhalb des Laboratoriums stattfinden(s. Bild 4). Mit Chemikalien verschmutzteKleidungsstücke müssen sofort gewech-selt werden.

Bild 4

2.3.2 Anwesenheit am Arbeitsplatz

Wer einen Versuch durch-führt, darf den Laborplatznur dann verlassen, wenneine dauernde Überwachungnicht erforderlich ist, oder

wenn ein Kollege, der über den Verlaufdes Versuchs unterrichtet ist, die Über-wachung fortsetzt.Bei gefährlichen Arbeiten müssen min-destens zwei Personen anwesend sein.

2.3.3 Essen, Trinken und Rauchen

Speisen und Getränke dürfenwegen der Gefahr der Konta-mination weder am Arbeits-platz aufbewahrt noch dortzu sich genommen werden.

Auch außerhalb des Arbeitsplatzes dürfenSpeisen und Getränke nicht in Chemi-kalien- oder Laboratoriumsgefäßenaufbewahrt werden. Ebenso dürfen fürChemikalien keine Gefäße benutzt wer-den, die üblicherweise zur Aufnahme vonSpeisen und Getränken bestimmt sind.Im chemischen Laboratorium darf nicht

geraucht werden.

2.3.4 Reinigung und vorbeugende

Hautpflege

Nach Beendigung der Labor-arbeit sind die Hände stetsgründlich mit Wasser undHaut schonenden Handreini-gungsmitteln zu waschen.

Bei durch Chemikalienkontakt oder durchhäufige Waschungen belasteten Händenempfiehlt sich eine regenerationsunter-stützende Hautpflege mit einer Fettcreme.

13

Der Umgang mit

Chemikalien3

Dieses Kapitel zeigt, wie man Kontami-

nationen mit chemischen Arbeitsstoffen,

die Gefährdung von Personen und

generell das Entstehen gefährlicher

Situationen beim Umgang mit Chemi-

kalien vermeidet.

Es schildert die gesetzlichen Grund-

lagen für den Umgang mit Chemikalien

und beantwortet die folgenden Fragen:

Wie bewahrt man

Chemikalien auf?

Welche Gefäße sind dafür

geeignet?

Wann müssen Chemikalien

in einem Abzug aufbewahrt

oder besonders behandelt

werden?

Wie vermeidet man

Verwechslungen?

Wie transportiert man

Chemikaliengefäße oder

-behälter sicher?

Wie vermeidet man

Verschütten oder Haut-

kontakt beim Umfüllen oder

Abmessen von Chemikalien?

Was ist mit verschütteten

Chemikalien zu tun?

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3.1 Rechtsgrundlagen:Chemikaliengesetz undGefahrstoffverordnung

Das Gesetz zum Schutz vorgefährlichen Stoffen(Chemikaliengesetz, ChemG)soll den Menschen und dieUmwelt vor schädlichen

Einwirkungen gefährlicher Stoffe undZubereitungen schützen, insbesondere sieerkennbar machen, sie abwenden undihrem Entstehen vorbeugen. Das ChemGsoll auch sicherstellen, dass neue Stoffe,bevor sie in Verkehr gebracht werden, auf gefährliche Eigenschaften hinreichenduntersucht und die auf Grund der Unter-suchungsergebnisse notwendigen Sicher-heitsvorkehrungen beim Umgang mitdiesen Stoffen beachtet werden.

Der Umfang der vorgeschriebenen sicher-heitstechnischen und toxikologischenUntersuchungen hängt von der zur Ver-marktung vorgesehenen Menge desStoffes ab. Von dem Ergebnis der Unter-suchungen hängt die Kennzeichnung derStoffe ab, also die Art der Symbole,Gefahrenhinweise und Sicherheitsrat-schläge auf den Etiketten (vgl. Bilder 1und 2 sowie Anhang C). Auch Verwen-dungsbeschränkungen und andere Auf-lagen der Behörden sind möglich.

Die auf dem Chemikaliengesetz beruhendeVerordnung zum Schutz vor gefährlichenStoffen (Gefahrstoffverordnung, GefStoffV)regelt den Umgang mit Gefahrstoffen, alsoderen Herstellung, Gewinnung und Ver-wendung. Weiterhin wird in dieser Verord-nung die Einstufung und Kennzeichnungvon Gefahrstoffen geregelt.

§

GUV-I 8553

Zweck der Gefahrstoffverordnung ist es,den Menschen vor durch Gefahrstoffe be-dingte Gesundheitsgefahren sowie dieUmwelt vor stoffbedingten Schädigungenzu schützen.Die Gefahrstoffverordnung gilt sowohl fürdie gewerbliche Wirtschaft als auch fürBehörden, Schulen und Universitäten.Beamte, Schüler und Studenten stehenals Normadressaten in der Gefahrstoff-verordnung Arbeitnehmern gleich.Das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen,d.h. die Abgabe an Dritte oder die Bereit-stellung für Dritte, wird nicht in derGefahrstoffverordnung, sondern in derChemikalien-Verbotsverordnung(ChemVerbotsV) geregelt. Die instituts-interne Abgabe von Chemikalien aus derChemikalienausgabe sowie die Überlas-sung von Präparaten an Kollegen geltennicht als Inverkehrbringen im Sinne desChemikaliengesetzes.

Wichtige Umgangsvorschriften der

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind:

Herstellungs- und Verwendungsver-bote von bestimmten Stoffen (§15).Allgemeine Beschäftigungsverboteund -beschränkungen (§15a).Ermittlungspflicht (§16 Abs. 2), obErsatzstoffe mit einem geringerengesundheitlichen Risiko verwendetwerden können.Überwachungspflicht (§18 Abs. 1)hinsichtlich der– Maximalen Arbeitsplatzkonzen-

trationen,– Technischen Richtkonzentrationen,– Biologischen Arbeitsplatztoleranz-

werte und– Auslöseschwellen.

§

§

§

§

Rangfolge der Schutzmaßnahmen(§19 Abs. 1–5) nach folgenderPriorität:1. Geschlossene Systeme,2. vollständige Erfassung an der

Austritts- oder Entstehungsstelle,3. Lüftungsmaßnahmen,4. persönliche Schutzausrüstung.

Betriebsanweisungen und Unter-weisung (§20) zur schriftlichen undmündlichen Information derBeschäftigten über die Gefahrenund Schutzmaßnahmen beimUmgang mit Gefahrstoffen.

Unterrichtung und Anhörung vonArbeitnehmern, Betriebs- undPersonalräten in besonderen Fällen(§21).

Hygienemaßnahmen beim Umgangmit bestimmten Gefahrstoffen(§22 Abs. 2 und 3).

Verpackung und Kennzeichnung vonGefahrstoffen beim Umgang (§23).Standflaschen in Laboratorienmüssen mindestens mit Stoffbe-zeichnung, Gefahrensymbol undGefahrenbezeichnung gekennzeich-net werden (§23 Abs. 3).

Aufbewahrung und Lagerung sehrgiftiger und giftiger Substanzenunter Verschluss oder so, dass keineunbefugten Personen Zugang haben(§24 Abs. 3).

Zusätzliche Vorschriften für denUmgang mit krebserzeugenden underbgutverändernden Stoffen(§§35, 36 und 40).

§

§

§

§

§

§

§

15

GUV-I 8553

Die Gefahrstoffverordnung wird durcheine Reihe von Technischen Regeln fürGefahrstoffe (TRGS) sowie Regeln fürSicherheit und Gesundheitsschutz näherkonkretisiert. Für den Bereich Hoch-schulen ist insbesondere die GUV-Regel„Umgang mit Gefahrstoffen im Hoch-schulbereich“ (GUV-SR 2005, bisherGUV 19.17) zu beachten.Die folgenden Ausführungen berücksich-tigen die einschlägigen Vorschriften undRegeln sowie die GUV-Regel „Laborato-rien“ (GUV-R 120, bisher GUV 16.17).

3.2 Lagerung und Transport

Chemikalien sollten nach Möglichkeit inden Originalherstellerpackungen behal-ten werden, da die vorgeschriebenen Eti-ketten durch kennzeichnende Symbole,Sicherheits- und Gefahrenhinweise wert-volle Informationen liefern. AndereGefäße müssen nach Entfernung alterEtiketten sorgfältig und eindeutig etiket-

16

tiert werden; Etiketten müssen mit Klar-sichtfolie überzogen werden. Eilbeschrif-tungen mit Faserschreibern sind für auf-zubewahrende Gefäße unzulässig, weilsie wenig haltbar sind. Sie können leichtzu gefährlichen Verwechslungen führen.

Standflaschen, in denen im Laboratoriumdie für den Handgebrauch erforderlichenMengen vorgehalten werden, müssenmindestens mit der Bezeichnung desStoffes, dem Gefahrensymbol und derentsprechenden Gefahrenbezeichnung(s. Anhang C) gekennzeichnet werden.

Alle Behälter, in denenChemikalien aufbewahrtwerden, müssen aus geeig-neten Werkstoffen bestehen.Bei der Aufbewahrung von

organischen Lösemitteln in Kunststoff-behältern ist die Möglichkeit derVersprödung und der Diffusion zubeachten.

E

T+ / T

C

F+ / F

Xn / Xi

N

O

Gefahren-symbole und Gefahren-bezeichnungensiehe Anhang C S. 102

Bild 5

GUV-I 8553

Manche Substanzen könnensich unter Lichteinwirkungverändern. Sie müssen inlichtundurchlässigen Ge-binden aufbewahrt werden.

Die unnötige Vorratshaltungvon Chemikalien über stän-dig benötigte und für bevor-stehende Versuche bereitgestellte Mengen hinaus istzu vermeiden.

Alle im Laboratorium vor-gehaltenen Chemikalien undPräparate sind mindestenseinmal jährlich auf ord-nungsgemäßen Zustand zu

überprüfen. Chemikalien bzw. Präparatein nicht mehr ordnungsgemäßen Behäl-tern sind umzufüllen oder, falls diesenicht mehr benötigt werden oder un-brauchbar geworden sind, zu entsorgen.

Chemikalien, die giftige,ätzende oder brennbareGase oder Stäube abgebenkönnen, dürfen nur im Abzuggehandhabt und in kleinen

Mengen bereitgehalten werden.Sie dürfen nicht gemeinsam mit Personenin Aufzügen befördert werden.

Beim Transport von Chemikalienbehälternaus Glas besteht stets Bruchgefahr.Flaschen dürfen niemals an ihrem Halsgetragen werden. Glasgefäße müssenimmer in Eimern, Gestellen oder nochbesser in fahrbaren Körben oder Wannentransportiert werden (Bild 5).

Die Lagerung von Chemika-lien unter dem Aspekt derBrand- und Explosionsgefahrbehandelt Abschnitt 6.1„Brennbare Flüssigkeiten“.

3.3 Entnahme und Umfüllen

Bei jedem Umfüllen vonChemikalien besteht dieGefahr des Verschüttens,auch auf Haut und Kleidung,des Einatmens von Dämpfen

oder Stäuben und der Bildung zünd-fähiger Gemische. Für das Abfüllen ausgroßen Vorratsgefäßen in laborüblicheFlaschengrößen gibt es besondere Vor-schriften (s. GUV-Regel „Laboratorien,GUV-R 120, bisher GUV 16.17).

Aber auch für das Umfüllen relativ kleinerMengen im Labor gibt es einige Regeln,deren Einhaltung Gefahren weitgehendausschließen.

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Bild 6

GUV-I 8553

Beim direkten Umfüllen sind stets Flüs-sigkeits- oder Pulvertrichter zu verwen-den, auch wenn die persönliche Geschick-lichkeit ein subjektiv sicheres Manipulie-ren ohne diese Hilfsmittel zulässt.

Beim Umfüllen von Flüssigkeiten, insbe-sondere von solchen mit toxischen oderätzenden Eigenschaften (im Abzug!), istdas Unterstellen von Wannen, beimUmfüllen von Feststoffen eine Papier-unterlage nützlich.

Die Dimensionen von Vorratsgefäß, Trich-ter und Auffanggefäß müssen zueinanderpassen. Für die Entnahme kleiner Flüssig-keitsmengen sollte stets eine genügendeAnzahl einfacher Tropfpipetten amArbeitsplatz verfügbar sein.

Es ist unter allen Umständen verboten,Flüssigkeiten durch Ansaugen mit demMund zu pipettieren. Hierzu stehenvielfältige Pipettierhilfen zur Verfügung(s. Bild 6).

Gießt man jedoch Flüssig-keiten aus einer Flasche, sohält man sie so, dass dieBeschriftung bei waagrech-ter Lage oben ist, damit

eventuell herunterfließende Tropfen diesenicht beschädigen. Es ist praktisch, nachdem Eingießen den hängen gebliebenenTropfen mit dem Stopfen der Flascheabzustreifen.

Der Stopfen einer Flaschedarf niemals mit dem unte-ren Teil auf den Tisch gelegtwerden.

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Feste Stoffe darf man denPulverflaschen nur mit einemsauberen Spatel oder Löffelentnehmen.

Der Vorratsflasche einmalentnommene Chemikaliendürfen niemals in diesezurückgegeben werden, dasonst der gesamte Vorratverunreinigt werden könnte.

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BETRIEBSANWEISUNG nach § 20 GefStoffVfür chemische und artverwandte Laboratorien der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

VERSUCHSPROTOKOLL

Name Vorname Platz Prakt. AssistentMustermann Elke 202 OC-1 Musterassi

Herzustellendes Präparat: Phenacylbromid, 2-Bromacetonphenon Ansatzgröße 0,1 Mol

Literatur: Reaktionen und Synthesen, Tietze, Eicher – Thieme 1981 – Seite 44

Reaktionsgleichung

Eingesetzte Stoffe, CAS- MG Schmp. VbF Gefahren- Nummern der Für AnsatzProdukte Nummer Sdp. symbol und R- + S-Sätze benötigte

°C -bezeichnung Stoffmenge

Acetophenon 98-86-2 120,2 Sdp.202 AIII Xn, gesund- R22, R36, S26 12,0 gheitsschädlich

Brom 7726-95-6 159,8 Sdp.58,8 T+, C sehr R26, R35, 16,0 ggiftig, ätzend S7/9, S26, S45

Eisessig 64-19-7 60,1 Sdp.118,1 C, ätzend R10, R35, S23, 10,0 mlS26, S45

48 proz. HBr-Lösung 10035-10-6 80,9 C, ätzend R34, R37, 1 TropfenS7/9, S26, S45

Phenacylbromid 70-11-1 199,1 Schmp. Xi, reizend R36/37/38,47–48 S26

Wortlaut der oben genannten R- und S-Sätze:

R10 Entzündlich R37 Reizt die Atmungsorgane

R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R36/37/38 Reizt die Augen,Atmungsorgane und die Haut

R26 Sehr giftig beim Einatmen S7/9 Behälter dicht geschlossen an einemgut gelüfteten Ort aufbewahren

R34 Verursacht Verätzungen S23 Dämpfe nicht einatmen

R35 Verursacht schwere Verätzungen S26 Bei Berührung mit den Augen gründlichmit Wasser abspülen und Arzt konsultieren

R36 Reizt die Augen S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzthinzuziehen

Versuchsbeschreibung (mit skizziertem Versuchsaufbau)

Aufbau der Apparatur: 100 ml Zweihalskolben, Tropftrichter mit Druckausgleich, Innenthermometer,Magnetrührer und Eisbad.

Zur Lösung von 12 g Acetophenon in 10 ml Eisessig, die einen Tropfen 48 proz. Bromwasserstoffsäure ent-hält, gibt man unter Rühren und Eiskühlung 16 g Brom so zu, dass die Temperatur der Reaktionslösung20 °C nicht übersteigt. Man rührt danach 30 Minuten bei Raumtemperatur. Dann nimmt man ca. 1 mlLösung, bringt durch Anreiben mit dem Glasstab zur Kristallisation und gibt die Impfkristalle zu dem auf3–4 °C gekühlten Reaktionsgemisch; darauf scheidet sich das Phenacylbromid kristallin aus. Man saugt abund wäscht mehrmals mit insgesamt 40 ml EtOH/H2O 1:1. Literaturausbeute nach Trocknung im Vakuum10 g (50%) vom Schmp. 47–48 °C, farblose Kristalle.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrenfall (Unfalltelefon 112)

Erste Hilfe (Ersthelfer: Alle Assistenten)

Sachgerechte Entsorgung

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BETRIEBSANWEISUNG nach § 20 GefStoffVStoffdaten siehe Versuchsprotokoll

Brom ist sehr giftig beim Einatmen, verursacht schwere Verätzungen und reizt Augen undAtemwege; wassergefährdender Stoff (WGK 2).

Eisessig wirkt stark ätzend auf Haut, Augen und Atemwege; entzündlicher und schwachwassergefährdender Stoff (WGK 1).

Acetophenon reizt die Augen; schwach wassergefährdender Stoff (WGK 1).Phenacylbromid reizt die Haut, Atemwege und insbesondere Augen, wirkt stark Tränen reizend;

wassergefährdender Stoff (WGK 2).48 proz. HBr-Lösung wirkt stark ätzend auf Haut und Augen und reizt die Atemwege;

schwach wassergefährdende Zubereitung (WGK 1).

Alle Arbeiten nur im Abzug ausführen, dabei Frontschieber möglichst geschlossenhalten. Labor-Schutzhandschuhe aus Gummi oder Kunststoff tragen. Eisessig vonZündquellen entfernt halten (Flammpunkt 40 °C). Bei Arbeiten mit Brom 3%ige wässrige Natriumthiosulfatlösung neben der Apparatur bereithalten.

Nach Verschütten von Chemikalien, im Brandfall sowie nach Haut-/Augenkontakt mitChemikalien sofort Assistenten informieren.

Brom: Kleine Spritzer im Abzug verdampfen lassen oder mit 3%iger Natriumthiosulfatlösungumsetzen. Größere Mengen mit Absorptionsmittel aufnehmen.

Eisessig/ Kleine Spritzer mit Wasser beseitigen, größere Mengen mit flüssigkeitsbindendemHBr-Lösung: Material aufnehmen und mit Wasser nachreinigen; Eisessig-Brände mit Kohlendioxid-

oder Pulverlöscher löschen.

Nach Augenkontakt: Bei allen eingesetzten Stoffen und nach Augenkontakt mit PhenacylbromidAugen mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen, ggf. Augenarztaufsuchen.

Nach Hautkontakt: Bei Brom benetzte Haut sofort mit 3%iger Natriumthiosulfatlösung unddann mit viel Wasser abwaschen, ggf. Arzt aufsuchen. Bei allen andereneingesetzten Stoffen mit viel Wasser abwaschen, ggf. Arzt aufsuchen.

Nach Einatmen: Bei allen eingesetzten Stoffen Frischluft, ggf. Arzt aufsuchen.

Nach Kleidungskontakt: Benetzte Kleidung sofort ausziehen.

Alle mit Brom verunreinigten Geräte mit wässriger Natriumthiosulfatlösung spülen.Die Spüllösung kann in das Abwasser gegeben werden.Alle Lösungen mit organischen Lösemitteln neutralisieren und in den Lösemittel-abfallbehälter geben.

Präparat zur Synthese mit den auf der Vorderseite berechneten Chemikalienmengen freigegeben.

Unterschrift des Assistenten Chemikalien ausgegeben; Unterschrift Chemikalienlager

Die eigenen Beobachtungen bei der Durchführung des Versuchs, der Reaktions-mechanismus sowie die Literaturdaten und gefundenen Daten (z.B. Ausbeute,Schmp., Sdp., Brechungsindex) sind gesondert zu protokollieren.Gesondertes Blatt verwenden; Angaben in der Kopfzeile wie auf der ersten Seite.

GUV-I 8553

3.4 Allgemeine Vorsichtsmaß-nahmen beim Experimentieren

Alle Experimente müssen sorgfältiggeplant und vorbereitet werden. Einegute Vorbereitung erfolgt anhand einerBetriebsanweisung (siehe Beispiel aufden Seiten 19/20), in der nicht nur dieReaktionsgleichung und die Versuchs-beschreibung skizziert sind, sondernauch die Kennzeichnung der eingesetztenund synthetisierten Stoffe, Gefahren fürMensch und Umwelt, erforderlicheSchutzmaßnahmen und Verhaltensregeln,Verhalten im Gefahrfall, Erste-Hilfe-Maß-nahmen und Angaben zur Entsorgung.

Vor Beginn des Experiments ist weiterhinzu prüfen, ob die zur Verfügung stehendeZeit für den gesamten Versuchsablaufausreicht. Ist dies nicht der Fall, muss imVoraus festgelegt werden, an welchenStellen der Versuch gefahrlos unterbro-chen werden kann.

Ist es notwendig, einen Versuch über län-gere Zeit oder über Nacht unbeaufsichtigtlaufen zu lassen, müssen geeigneteSicherheitsvorkehrungen mit dem verant-wortlichen Hochschullehrer oder Assis-tenten getroffen werden (z.B. erhöhterBrandschutz, richtige Auslegung von Kon-troll- und Regeleinrichtungen, sichereAbschaltung bei Stromausfall).

Die Verfügbarkeit aller benötigten Chemi-kalien und Geräte muss vor Beginn einesVersuches sichergestellt sein. Die Suchenach fehlendem Material führt insbeson-dere in schwierigen Phasen eines Ver-suches unweigerlich zu Hektik und damitzu erhöhtem Sicherheitsrisiko.

Wenn man einen Versuch bereits am Vor-tag vorbereitet, gewinnt man Zeit undFlexibilität.

Folgende Vorsichtsmaßregeln müssen

immer beachtet werden:

➨ Chemikalien dürfen nicht mit der Hautin Berührung kommen, dürfen alsoauch nicht angefasst werden.

➨ Mit gefährlichen Substanzen darf nur inkleinen Mengen gearbeitet werden.

➨ Beim Erhitzen von Flüssigkeiten imReagenzglas muss dieses ständiggeschüttelt werden, um einen Siede-verzug zu vermeiden, da sonst dieganze Flüssigkeit durch plötzlichesAufkochen herausspritzen kann. DieÖffnung eines Reagenzglases darf mannie auf sich oder eine andere Personrichten.

➨ Arbeiten, bei den Gase, Dämpfe oderSchwebstoffe in gefährlicherKonzentration oder Menge auftretenkönnen, dürfen grundsätzlich nur inAbzügen ausgeführt werden. Hierzugehören beispielsweise Abdampf- oderAbraucharbeiten sowie das Erhitzenvon Ölbädern.

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GUV-I 8553

➨ Die Frontschieber und verschiebbarenScheiben sind bei solchen Arbeitenmöglichst geschlossen zu halten (s. Bilder 7 und 8). Bei geöffnetemFrontschieber darf nur in begründetenAusnahmefällen gearbeitet werden, dahierbei der Schadstoffaustritt höherund der Benutzer des Abzuges nichtgegen verspritzende gefährliche Stoffeoder umherfliegende Glassplittergeschützt ist. Der Kopf sollte jedoch injedem Fall im Schutz der Scheibe sein.

➨ Die volle Abzugsleistung von Abzügenist nur bei weitgehend ungestörten Strö-mungsverhältnissen gewährleistet. Heiz-quellen, insbesondere offene Flammenvon Bunsenbrennern etc., stören dieStrömung erheblich und sind deswegen

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nur im unbedingt notwendigen Umfangzu betreiben.

➨ Die Abzugswirkung wird ebenso durchStrömungshindernisse, wie z.B. Stand-flaschen oder herumstehende Geräte,stark beeinträchtigt. Die Abzüge solltendaher so weit wie möglich freigeräumtsein. Abzüge dürfen nicht zur Lagerungvon Chemikalien oder zur Aufstellungvon abzusaugenden Großgeräten(Muffelöfen, Trockenschränke etc.)missbraucht werden!

➨ Laborabzugssysteme entlassen dieAbluft in der Regel ungefiltert in dieUmwelt. Zur Emissionsminderung sinddeshalb auch im Abzug austretendeSchadstoffe an ihrer Austritts- oderEntstehungsstelle zu erfassen und z.B.durch Absorption zu beseitigen.

Bild 7

23

Abzugsvorrichtung herkömmlicherBauart mit vertikal verschiebbarenFrontschieber und externer Zuluft

● Frontschieber stets geschlossenhalten, wenn der Abzug nicht inBenutzung ist oder die aufgebauteApparatur im Moment nicht bedientwerden muss.

● Bei Arbeiten an den ApparaturenFrontschieber nicht mehr als unbe-dingt öffnen; der Kopf sollte immerim Schutz der Scheibe sein.

● Die Abzugswirkung ist bei herunter-gezogenem Frontschieber, auf Grund der dann hohen Strömungs-geschwindigkeit im Lufteintritts-spalt, am größten!

Wirksamkeit eines Abzugs inAbhängigkeit vom Öffnungsgrad des Frontschiebers:

Frontschieberöffnung �

Bei Luftgeschwindigkeiten unter0,5 m/s ist mit Sicherheit die Gefahrgegeben, dass am Abzug vorbei-gehende Personen durch die durchsie verursachte Luftbewegung, Schad-stoffe aus dem Abzug herausziehen.

mittlere Luftgeschwindigkeitim Frontschieberspalt (m/s) �

0 0,5 1,0 1,5

80

70

60

50

40

30

20

10

0

Bild 8

GUV-I 8553

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➨ Bei Benutzung eines Rotationsver-dampfers lässt sich durch richtigeEinstellung der Wasserbadtemperaturund ein dem Lösemittel angepasstesVakuum eine gute Kondensation errei-chen. So werden nur kleinste Mengenwassergefährdender Stoffe über dieWasserstrahlpumpe ins Abwasserabgegeben. Die in der Vorlage aufge-fangenen Lösemittel können teilweisedurch Destillation wieder aufgearbei-tet oder zur Entsorgung gesammeltwerden.

➨ Verspritzte oder verschüttete Chemika-lien müssen sofort in geeigneter Weiseentsorgt werden. Konzentrierte Säurenoder Basen werden neutralisiert unddie Flüssigkeit anschließend aufge-wischt. Hierbei müssen Schutzhand-schuhe getragen werden. GefährlicheFlüssigkeiten werden am besten mitAdsorptionsgranulat aufgenommen.Das benutzte Granulat wird in Plastik-beuteln gesammelt und als Sonder-müll beseitigt.

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3.5 Vorsichtsmaßnahmen beimExperimentieren mit speziellenChemikalien

Säuren und Basen

Beim Verdünnen von konzentrierten Säu-ren mit Wasser und beim Lösen festerAlkalihydroxide in Wasser ist wegen derdabei frei werdenden Wärme Vorsichtgeboten. Konzentrierte Säuren (insbeson-dere Schwefelsäure) sind langsam unterRühren in Wasser einzugießen und nichtumgekehrt. Laugen und stark basischeAmine, insbesondere höhere Alkylamine,wirken noch stärker ätzend als Säurenauf Augen und Haut.

Fluorwasserstoff

Arbeiten mit wasserfreiem Fluorwasser-stoff und Flusssäure dürfen nur in einemAbzug vorgenommen werden. Dabei sindzusätzlich zur Schutzbrille ein Schutz-schirm, lange Schutzhandschuhe odererforderlichenfalls eine Vollmaske zutragen.

Perchlorsäure, Azide, Permanganate

Wasserfreie Perchlorsäure, Perchlorateund Chlorate neigen in Gegenwartoxidierbarer Stoffe zur Explosion, Azideneigen zur Selbstzersetzung. Chloratesowie Permanganate können bei Zugabevon konzentrierter Schwefelsäure eben-falls Explosionen verursachen.

Alkalicyanide

Aus Alkalicyaniden entsteht bei Einwirkungvon Säure Cyanwasserstoff. Diese Chemi-kalien dürfen daher nicht in den Ausgussgegeben werden (s.a. Abschnitt 5.2, Ent-sorgung von Laborabfällen).

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Quecksilber

Beim Umgang mit Quecksilber ist dafürzu sorgen, dass niemand der Einwirkungvon Hg-Dampf ausgesetzt ist. VerspritzteQuecksilberteilchen sind sofort unschäd-lich zu machen. Dies geschieht entwederdurch Einsammeln mit Hilfe einer Queck-silberzange oder Einsaugen in eineQuecksilberpipette oder durch chemischeUmsetzung mit Jodkohle oder Mercuri-sorb® (s.a. Abschnitt 5.2).

Ether

Um Explosionen beim Abdestillierenetherhaltiger Lösungen infolge einesGehaltes an Peroxiden zu vermeiden,bewahre man den Ether stets in braunenFlaschen über festen KOH-Plätzchen auf.Ein Restvolumen von ca. 1/4 der Füll-standshöhe muss bei der Destillation imKolben bleiben.

Natrium

Natriumreste werden wie in Abschnitt 5.2beschrieben beseitigt. Keinesfalls darfNatrium in Wasser geworfen werden!

Knallsilber

Beim Arbeiten mit ammoniakalischensilbersalzhaltigen Lösungen ist zu beach-ten, dass sich nach einiger Zeit einschwarzer Niederschlag abscheidet, derteilweise aus Knallsilber besteht undbeim Berühren, Umrühren oder Schüttelnheftig explodieren kann.

Zur Beachtung:

Die Liste ist nicht vollständig!

25

Chemische

Apparaturen4

Dieses Kapitel zeigt, wie Apparaturen

zweckmäßig für einen sicheren und stö-

rungsfreien Betrieb aufgebaut werden.

Es beantwortet die folgenden Fragen:

Wie geht man ohne Verletzungs-

gefahr mit Glasgeräten um?

Wie lassen sich festsitzende Glas-

verbindungen trennen?

Mit welchen technischen Hilfs-

mitteln können gefährliche

Manipulationen an Glasgeräten

umgangen werden?

Wie baut man Apparaturen zweck-

mäßig, standfest und bruchsicher

auf?

Wie ermöglicht man flexibles

Hantieren an Apparaturen während

des Betriebes?

Welche Gefahren gehen von

elektrisch-mechanischen

Hilfsmitteln aus?

Welchen Risiken begegnet man

beim Heizen und Kühlen von

Apparaturen?

Welche Heiz- oder Kühlmedien sind

jeweils am besten geeignet?

Welche besonderen Sicherheits-

maßnahmen sind bei Arbeiten unter

vermindertem Druck zu treffen?

Wie geht man mit

Druckgasflaschen um?

Wie sind Apparaturen, in die Gase

eingeleitet werden, zu sichern?

Wie vermeidet man den Austritt von

giftigen oder korrosiven Gasen?

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4.1 Umgang mit Laborglas

Apparaturen im chemischen Laboratoriumbestehen überwiegend aus Glas. Bei allenVorteilen, die dieses Material für daschemische Arbeiten bietet, birgt es durchseine mechanische Verletzlichkeit auchGefahren. Verletzungen an zerborstenenGlasgefäßen mit z.T. erheblichen Schnitt-wunden bilden daher die Kategorie derhäufigsten Laborunfälle. Oberstes Gebotbeim Umgang mit Glasgeräten ist esdaher, alle Glasgeräte vor der Benutzungauf Unversehrtheit zu prüfen und jeglicheGewaltanwendung zu vermeiden. EineGrundausbildung in der Technik des Glas-blasens verleiht dem Chemiker die not-wendige Sicherheit im Umgang mit Glas.

Die folgenden Hinweise sollen zeigen, wieSituationen vermieden werden können,die zu Glasbruch und Verletzungen führen.

Glasbruch beim Aufsetzen und Anstoßen

Glasgeräte vorsichtig aufsetzen, nicht amLabortisch anstoßen oder auf unebenenStellen absetzen. Punktförmig angrei-fende Kräfte, wie z.B. Sandkörner aufTischen, sind für Glasgeräte gefährlich.

Glasbruch durch Verdrehen oder Biegen

Glas bricht leicht, daher immer kurzanfassen (kurzer Hebelarm). Heraus-ragende Glasenden (T-Stücke, Krümmeran Kühlern etc.) nicht als Hebelarm beimHantieren benutzen.

Schneiden an scharfen Kanten

Angebrochene Ränder von Glasgerätenführen zu Verletzungen an den scharfenKanten. Solche Geräte dürfen nicht mehrverwendet werden.

GUV-I 8553

Glasbruch beim Durchführen von Glas-

rohren, Glasstäben oder Thermometern

durch die Bohrung eines Stopfens,

Aufziehen von Schläuchen auf die Glas-

ansätze von Kühlern oder Saugflaschen

Man versuche, Glasbruch durch Schmie-ren der Glasoberfläche mit Glycerin undnachfolgendes Einführen des Glasgegen-standes unter leichten Drehbewegungenbei möglichst kurzem Hebelarm zu ver-meiden. Zusätzlich werden die Händedurch ein umgewickeltes Handtuchgeschützt (s. Bild 9). Mehr Sicherheit bie-ten Schraubverschluss-Durchführungen.

Bild 9

Lösen von festsitzenden Schläuchen

Solche Schläuche schneidet man ab undentfernt die Reste vorsichtig mit einemscharfen Messer vom Glas.

Lösen festsitzender Schliffverbindungen

Man erwärmt die Schliffverbindung raschmit einem Föhn (wobei sich die Hülseschneller ausdehnt als der Kern) bis sichdie Verbindung durch Drehbewegung (mitgeschützten Händen!) leicht lösen lässt.Meist bewirken korrosive Medien das Fest-backen des Schliffes trotz vorhergehendenEinfettens. Abhilfe schafft die Verwendungz.B. von Teflonhülsen oder hochfluoriertenFetten an Stelle von Schlifffett.

4.2 Aufbau von Apparaturen

Der Bruch von Apparaturen zählt zu dengrößten Risiken chemischen Arbeitens,insbesondere weil dadurch gefährlicheSubstanzen entweichen oder Brände ent-stehen können. Schon beim Aufbau vonApparaturen müssen daher einige wichtigeSicherheitsgrundsätze beachtet werden.

Jede Improvisation durch Verwendungungeeigneter Apparaturteile ist zu ver-meiden.

Apparaturen müssen standfest, span-nungsfrei und an sicheren Standortenaufgebaut werden. Befestigt werden sieam besten mit Klammern und Muffen anfest installierten Stativgerüsten (Harfen).Müssen Einzelstative verwendet werden,so ist die Apparatur über dem Schwer-punkt, d.h. über der Bodenplatte desStativs zu zentrieren. Wackelige Stativedürfen nicht verwendet werden.

In den Apparaturen – außer in Druckreak-toren – darf sich kein Überdruck aufbauenkönnen; sie müssen daher einen Druck-ausgleich zur Außenatmosphäre besitzen.

Der Schutz des Apparaturinhaltes vor Luft-feuchtigkeit kann durch Trockenrohre

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GUV-I 8553

erfolgen, wobei Trockenmittel benutztwerden müssen, die nicht zusammen-backen und das Trockenrohr verstopfenkönnen sowie nicht mit Chemikalien derReaktion reagieren können (z.B. keinCaCl2 beim Umgang mit Aminen).

Für das Zusammensetzen von Appara-turen gilt das vertikale Aufbauprinzip.Zunächst wird das Reaktionsgefäß (bzw.der Destillationskolben usw.) sicher be-festigt. Die Positionierung richtet sichnach der Forderung, dass Heiz- und Kühl-bäder ohne Veränderungen an der Appa-ratur entfernbar sein müssen. WeitereApparaturteile werden durch Aufstellenauf die Kolbenschliffe hinzugefügt unddann durch Anklammern gesichert. BeimAnklammern dürfen weder Schliffver-bindungen gelockert werden nochSpannungen durch Verkanten auftreten.Insbesondere Rührwellenschäfte müssenfest und sicher mit dem Reaktionsgefäßverbunden sein.

Elektrische Geräte müssen sich in tech-nisch einwandfreiem Zustand befinden.Geräte mit Schäden an Kabeln, Steckernund Kontakten müssen ausgesondertoder durch einen Fachmann repariertwerden. Insbesondere Eigenbaugerätemüssen durch einen Fachmann aufBetriebssicherheit nach den einschlägi-gen Vorschriften geprüft werden.

Die Funktionen von Apparaturen, wie z.B.des Kühlwassersystems, des Rührwerks,der elektrischen Antriebe, der Vakuum-dichtheit, müssen vor der Beschickungmit Chemikalien überprüft werden.Schläuche müssen sicher (z.B. mitSchellen) befestigt sein.

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4.3 Beheizen von Apparaturen

Chemische Reaktionen bilden ein be-sonderes Gefahrenpotenzial, wenn beierhöhter Temperatur gearbeitet wird,insbesondere wenn brennbare Lösemittelerhitzt werden. Die folgenden Hinweisesollen helfen, die sich daraus ergebendenRisiken zu vermeiden.

Alle beheizten Apparaturen mit brenn-barem Inhalt müssen mit Kühlern zurRückhaltung flüchtiger, brennbarer Stoffeversehen sein.

Heizquellen müssen stets so angebrachtwerden, dass sie leicht und ohne Verän-derung an der Apparatur entfernt werdenkönnen. Am besten sind hierzu Labor-hebebühnen geeignet (s. Bilder 10 u. 11).

Apparaturen, die brennbare oder ther-misch instabile Substanzen enthalten,dürfen niemals direkt mit einer offenenFlamme erhitzt werden, auch nicht übereinem Drahtnetz oder Sandbad. DirektesBeheizen im Luftbad ist mit Pilzheizhau-ben möglich, jedoch nur zu empfehlen,wenn eine gleichmäßige Temperatur-verteilung gewährleistet ist, z.B. durchRühren.

Gleichmäßiges Sieden von Flüssigkeitenmuss durch Zugabe von Siedesteinchenoder kontinuierliches Rühren gewähr-leistet sein, da sonst mit Siedeverzügenund deren stoßartiger Aufhebung zurechnen ist.

Die sicherste Methode des Heizens ist dieVerwendung von Flüssigkeits-Heizbädern,mit denen eine Wärmeübertragung beigeringer Temperaturdifferenz möglich ist.

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Bild 10

Bild 11

GUV-I 8553

GUV-I 8553

Heizbäder mit Gasbrennern dürfen nur fürnicht brennbare Flüssigkeiten und unterständiger Beobachtung verwendet wer-den. Vorzuziehen und allgemein geeignetsind stufenlos regelbare elektrische Heiz-platten. Für unbeaufsichtigte Apparaturensind selbstregelnde Systeme mit ther-mostatischer Kontrolle des Heizbadesunerlässlich. Gegen die Folgen eines Aus-falls der Regeleinheit muss mit einemÜbertemperaturschutz gesichert werden.

Wasserbäder können durch Überschich-ten mit einem dünnen Paraffinfilm vorAustrocknung geschützt werden. Siedürfen nicht verwendet werden, wenn dieApparatur Alkalimetalle, deren Hydrideoder andere Substanzen enthält, die mitWasser heftig reagieren.

Heizbadflüssigkeiten haben eine maxi-male Betriebstemperatur, oberhalb dererZersetzung unter Bildung gesundheits-schädlicher Dämpfe oder auch Entflam-mung möglich ist.

Heiße Heizbäder sind gefährlich. Siemüssen kippsicher aufgestellt werden.Eine erhebliche Volumenausdehnung derBadflüssigkeit beim Erhitzen ist beim Auf-bau zu berücksichtigen.

Das Eindringen von Wasser kann zu hef-tigem Verspritzen der heißen Badflüssig-keit führen. Kühlwasseranschlüsse ober-halb von Ölbädern müssen deshalb aufDichtheit geprüft werden. Das Herab-tropfen von Kondenswasser muss durchAnbringen einer Papiermanschette ver-hindert werden.

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4.4 Kühlen

Zum Kühlen verwendet man Eis, Eis/Salz-Mischungen (Natriumchlorid bis ca. –21 °C,Calciumchlorid bis ca. –55 °C), Lösemit-tel/Trockeneis-Mischungen (bis –78 °C)oder flüssigen Stickstoff (–196 °C). Die alsIsoliergefäße häufig verwendeten Dewar-gefäße sind innen verspiegelte, evakuierteHohlglaskörper und somit implosions-gefährdet. Es dürfen nur mit einemSchutzmantel versehene Gefäße verwen-det werden; mechanische Beanspruchung(Eintauchtiefe beachten!) ist zu vermeiden.Heute sind auch hoch isolierte Metall-dewargefäße im Handel erhältlich, beidenen keine Implosionsgefahr besteht.Dewargefäße lassen sich oft durch bruch-sichere Gefäße aus geschäumtem Kunst-stoff ersetzen.Für Trockeneiskühlung benutzt man häu-fig brennbare organische Lösemittel alsÜbertragungsmedien. Auf die damit ver-bundene Brandgefahr ist zu achten,offene Flammen sind fern zu halten. Als Medien werden häufig Aceton oderMethanol angegeben. Zu empfehlen istaber Isopropanol, dessen Vorteile in dergeringen Toxizität und in seiner hohenViskosität liegen, das ein Überspritzenbei Trockeneiszugabe verhindert.Für Tiefkühlzwecke wird flüssiger Stick-stoff (Sdp. –196 °C) verwendet. Bei länge-rem Stehen kann aus der Luft Sauerstoff(Sdp. –183 °C) einkondensieren, erkenn-bar an der blauen Farbe. Solche Mischun-gen dürfen wegen der starken Oxidations-wirkung des flüssigen Sauerstoffs nichtmehr verwendet werden. Sie solltendurch Verdampfen, z.B. Ausgießen imFreien, vernichtet werden.

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4.5 Spezielle Hinweise

Rührer und Zentrifugen

In sich bewegende Anlagen darf manniemals hineingreifen. Rührer oder Zentri-fugen müssen langsam Stufe um Stufehinauf- oder heruntergeschaltet werden.Bei ungewohnten Geräuschen sofortabschalten und nachsehen.

Sandbäder

Als Füllung geeignet ist geglühter See-oder Flusssand. Verunreinigter Sand istsofort zu erneuern. Sandbäder dürfen nurverwendet werden, wenn die bei ihneninsbesondere beim Nachheizen auftreten-de ungleichmäßige Temperaturverteilungzu keiner Gefährdung führt.

Apparate zur Schmelzpunktbestimmung

Diese Apparate dürfen nicht mit konzent-rierter Schwefelsäure gefüllt werden. Als Badflüssigkeiten eignen sich z.B.Silikonöle. Zu empfehlen sind Metallblock-oder elektrisch beheizte Flüssigkeits-Schmelzpunktbestimmungsapparate.

Trockenschränke

Produkte, die beim Trocknen brennbareGase oder Dämpfe abgeben können,dürfen nicht in Trockenschränken ohneExplosionsschutz getrocknet werden.

Kühlschränke

Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur inKühlschränken aufbewahrt werden, derenInnenraum explosionsgeschützt ist.Es ist darauf zu achten, dass die Gefäßeaufrecht und gegen Umfallen gesichertaufgestellt werden; Stopfen, Schliffkükenund dergleichen sind zu sichern.

4.6 Besondere Arbeitsmethoden

4.6.1 Arbeiten unter vermindertem Druck

In chemischen Laboratorien wird häufigunter vermindertem Druck gearbeitet.

Typische Beispiele sind Destillation oderSublimation im Vakuum, Absaugen vonNiederschlägen, Trocknen. Die verwen-deten Apparaturen müssen dabei einererheblichen Belastung durch den Außen-druck standhalten.

Bei Verwendung von Wasserstrahlpum-pen (20 hPa) entspricht die Druckbelas-tung ca. 1000 g/cm2 Glasoberfläche.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dassdas Arbeiten unter „Wasserstrahl-vakuum“ im Vergleich mit „Hochvakuum-arbeiten“ harmlos sei. In der Tat unter-scheiden sich die Druckbelastungen nurum 10–20 g/cm2. Selbst beim Absaugenvon Niederschlägen werden in derSaugflasche noch Belastungen von300–800 g/cm2 erreicht. Ein Belastungs-bruch unter vermindertem Druck führt zurImplosion, wobei die umherfliegendenGlassplitter schwere Verletzungen verur-sachen können. Es versteht sich deshalbvon selbst, dass „Vakuumarbeiten“ inGlasgeräten mit besonderer Vorsicht undunter Beachtung der Sicherheitsregelndurchgeführt werden müssen.

Bei Arbeiten mit vermindertem Druck istfür ausreichenden Schutz zu sorgen. Der Unterdruck ist nach Möglichkeit aufdas experimentell notwendige Maß zubegrenzen. Unterdruckregelung wirdempfohlen.

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Es dürfen nur Glasgeräte mit unbeschä-digter Oberfläche verwendet werden(Sichtkontrolle!). Zusätzliche Belastun-gen durch Spannung infolge verkanteterBefestigung von Apparaturen sind aus-zuschließen. Evakuierte Apparaturteiledürfen nicht einseitig erhitzt werden.

Für Arbeiten unter vermindertem Druckdürfen nur Glasgeräte mit gewölbterOberfläche verwendet werden, keinesfallsalso Erlenmeyerkolben oder sonstigeGefäße mit flachem Boden. Hiervon ab-weichend dürfen Geräte benutzt werden,die eigens für „Vakuumarbeiten“ herge-stellt sind (Saugflaschen, Exsikkatoren).

Beim Absaugen ist auf guten Sitz derGummimanschetten zwischen Absaug-trichter (Nutsche) und Saugflasche zu

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achten; plötzliches Durchrutschen desTrichters kann zum Bruch der Saug-flasche führen.

Betrieb und Aufbewahrung evakuierterApparaturen dürfen nur an Orten erfol-gen, die gegen unbeabsichtigtesAnstoßen oder Darauffallen von Gegen-ständen geschützt sind.

Wirksamer Splitterschutz für den Fall vonImplosionen ist die Verwendung vonSchutzschildern oder die Sicherung inDrahtkörben, insbesondere bei großvolu-migen Vakuumapparaturen. Exsikkatorenund Dewargefäße können durch Beklebender Oberfläche mit Klarsichtfolie gesichertwerden (s. Bild 12). Kunststoffbeschich-tete Geräte sind auch im Handel erhält-lich.

Bild 12

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4.6.2 Arbeiten mit Gasen

Gase werden oft als Reaktanden oderSchutzgas in chemischen Reaktionen ein-gesetzt oder können bei chemischenReaktionen entstehen. Sie finden auchals Hilfsmittel bei einigen analytischenVerfahren Anwendung. Der Umgang mitGasen ist stets problematisch: Gasediffundieren sehr rasch in die Labor-atmosphäre. Brennbare Gase bilden dannleicht zündfähige Gemische, giftige Gasegefährden Personen durch ihre Toxizität.Besondere Gefahren ergeben sich beimArbeiten mit Gasen unter Druck.

4.6.3 Druckgasflaschen

Allgemeines

Die meisten Gase werden in verdichteterForm (verflüssigt oder unter hohem Druck)in Druckgasflaschen angeboten. Druckgas-flaschen stellen ein Gefahrenpotenzial an

sich dar, denn sie können bei grob unsach-gemäßer Behandlung (Umstürzen, starkeHitzeeinwirkung) bersten. Daraus ergebensich einige unbedingt einzuhaltendeSicherheitsvorschriften.

Druckgasflaschen sollten nach Möglichkeitüberhaupt nicht im Labor aufgestellt wer-den, da sie bei Bränden ein erhöhtes Risi-ko für das Löschpersonal darstellen. Diesicherste Möglichkeit ist die Versorgungdes Labors durch eine Druckleitung vonden außerhalb stehenden Druckgasfla-schen. Eine wirksame Maßnahme ist auchdie Unterbringung der Druckgasflaschen inwärmeisolierten belüfteten Schränkennahe am Arbeitsplatz im Labor. Sind dieseMöglichkeiten nicht gegeben, dann dürfenDruckgasflaschen nur zum Gebrauch amArbeitsplatz stehen und müssen unmittel-bar danach in den dafür vorgesehenensicheren Lagerraum gebracht werden.

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Druckgasflaschen

müssen sowohl

beim Transport

auf den dafür

vorgesehenen

Wagen als auch

am Standort

durch Anketten

gegen Umfallen

gesichert werden.

Bild 13:

34

Schema eines Feindruckminderers Schema eines NadelventilsBild 15 Bild 16

Bild 14

GUV-I 8553

GUV-I 8553

Wird die Flasche nicht benutzt, muss dasFlaschenventil durch Aufschrauben derSchutzkappe gesichert werden.

Toxische oder korrosive Gase sollen imLabor nur in kleinen Druckgasflaschenverwendet werden, die unmittelbar imAbzug aufgestellt werden müssen.

Betrieb und Gasentnahme

Druckgasflaschen besitzen hinter demFlaschenventil einen Gewindeanschlusszum Anbringen des Entnahmeventils.Soweit möglich, müssen hier Druckmin-derer (s. Bilder 14/15) verwendet werden.Nadelventile (s. Bild 16) sind keineDruckminderer, sondern nur Strömungs-begrenzer. Aus diesem Grund sollten sienur in den Fällen zum Einsatz kommen, indenen keine Druckminderer erhältlichsind (z.B. bei manchen verflüssigtenGasen). Es dürfen nur für die betreffendeGasart zugelassene Entnahmeventile ver-wendet werden. Die Montage der Ventiledarf nur von unterwiesenen Personen vor-genommen werden. Bei stark oxidieren-den Gasen müssen die Armaturen frei vonÖl, Fett und Glycerin gehalten werden.

Zur Entnahme von Gas wird zunächst beigeschlossenem Entnahmeventil dasHauptventil geöffnet. Sollte sich dasHauptventil nicht von Hand öffnen lassen,darf die Druckgasflasche nicht benutztwerden und ist dem Fachpersonal zurück-zugeben. Umgekehrt ist das Anziehendes Hauptventils mit Werkzeugen ver-boten. (Nicht gängige Hauptventile wer-den vor allem bei korrosiven Gasen beob-achtet, gerade hier führt unsachgemäßesManipulieren immer wieder zu gefähr-lichen Situationen.) Schließlich wird zur

Entnahme das Feinventil (ggf. zuvor dasDruckmindererventil) vorsichtig geöffnetund der gewünschte Gasstrom einge-stellt.

Nadelventile für korrosive Gase müssennach Beendigung jedes Versuchs sofortmittels Durchspülen und Ausblasen ge-reinigt werden, da sonst die Gefahr vonFehlfunktionen bei der nächsten Benut-zung besteht.

Entleerte Flaschen sollen noch einen ge-ringen Restdruck aufweisen. Sie müsseneindeutig als entleert gekennzeichnetwerden.

Einleiten von Gasen

Gase werden in Reaktionsapparaturenüber mit Schlauchschellen gesicherteSchläuche eingeleitet, welche die demverwendeten Gas entsprechende Bestän-digkeit besitzen. Universell geeignet sindSilikonschläuche. Gase dürfen in Appara-turen nur eingeleitet werden, wenn sicher-gestellt ist, dass sich in der Apparatur keinunzulässiger Überdruck aufbauen kann.Bewährt hat sich eine Sicherheitstauchungwie in Bild 17, S. 36, mit der außerdemein Zurücksteigen des Reaktionsgemi-sches zur Druckgasflasche, insbesondereaber auch eine Vermischung mit Trocken-flüssigkeiten (z.B. konzentrierte Schwefel-säure) vermieden werden kann.

Wenn beim Einleiten feste Reaktions-produkte gebildet werden, besteht dieGefahr des Verstopfens des Einleitungs-rohres und eines unkontrollierten Druck-aufbaus im Einleitungssystem. SolcheReaktionen bedürfen der ständigen Beob-achtung. Es gibt spezielle Einleitungs-

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1. Gasdruckflasche2. Leergefäße als Puffer4. mit Einleitungsrohr5. (auf richtigen7. Anschluss achten!)3. Tauchung (Überdruckventil)6. Waschflüssigkeit8. Reaktionsgefäß mit

Einleitungsrohr9. Restgaswäsche

}Gaseinleitung Abzug

Bild 17

GUV-I 8553

systeme, welche die mechanische Entfer-nung von Feststoffen aus dem Einleitungs-rohr ohne Öffnen der Apparatur erlauben.

Alle Gaseinleitungsapparaturen müsseneine drucklose Austrittsöffnung mit Gas-ableitungsschlauch unmittelbar in denAbzugskanal besitzen. Ein zwischenge-schalteter Blasenzähler erlaubt zusätzlichdie Kontrolle der Gasabsorption in derReaktion.

Das Entweichen größerer Mengen nichtumgesetzter toxischer oder ätzender Gasein das Abzugssystem ist zu verhindern.Dies geschieht durch Absorption der Gasein geeigneten Reaktionsmedien (z.B. Phos-gen in verdünnter Natronlauge).Solche Zusatzapparaturen haben den Cha-rakter von Reaktionsapparaturen und müs-sen daher den gleichen Sicherheitsüberle-gungen entsprechen, wie bisher beschrie-ben. So muss z.B. der Gehalt der Absorp-tionslösung der erwarteten Gasmengeentsprechen, bei exothermen Reaktionenfür Kühlung gesorgt werden und beachtetwerden, dass die Löslichkeit gebildeterFeststoffe nicht überschritten wird.

36

4.6.4 Arbeiten mit erhöhtem Druck

(Überdruck)

Reaktionen unter erhöhtem Druck dürfennur in geeigneten und dafür zugelassenenDruckbehältern durchgeführt werden.

Die Druckbehälter müssen gemäß denVorschriften der Druckbehälterverord-nung ausgelegt, ausgerüstet, aufgestelltund betrieben werden.

In Druckbehältern für Versuchszwecke,bei denen die zu erwartenden Drückesicher bekannt sind, dürfen bekannteReaktionen bei vorher festgelegtem maxi-malen Füllgrad durchgeführt werden,wenn hierbei der zulässige Betriebsdruckund die zulässige Betriebstemperaturnicht überschritten werden.

Das Öffnen der Verschlüsse an Druck-behältern darf erst erfolgen, wenn einDruckausgleich mit der Atmosphäre her-gestellt wurde. Gefährliche Stoffe dürfendabei nicht in die Atemluft gelangen.

Für Druckreaktionen, bei denen die zuerwartenden Drücke und Temperaturennicht sicher bekannt sind, müssen sogenannte Versuchsautoklaven verwendet

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werden. Zum Schutz von Personen, ins-besondere beim Versagen des Auto-klaven, müssen die Versuchsautoklavenin besonderen Kammern oder hinterSchutzwänden aufgestellt sein. Die Be-obachtung der Mess- und Sicherheits-einrichtungen und deren Bedienung müs-sen von sicherer Stelle aus erfolgen. BeimBetrieb von Versuchsautoklaven müssenDruck und Temperatur laufend beobach-tet und aufgeschrieben werden.

Besteht die Gefahr, dass die zulässigeBetriebstemperatur oder der zulässigeBetriebsdruck überschritten werdenkönnte, ist der Reaktionsversuch sofortzu unterbrechen (Heizung aus, ggf. Not-kühlung).

Nach jeder Verwendung, ggf. nachAbschluss einer Versuchsreihe, muss derVersuchsautoklav von einem Sachkundi-gen geprüft werden. Werden hierbei

Bild 18a

Schäden festgestellt oder wurde derzulässige Betriebsdruck und die zulässigeBetriebstemperatur überschritten, mussder Versuchsautoklav auf weitere Ver-wendbarkeit durch einen Sachverständi-gen geprüft werden.

Zweckmäßig erfolgt vor jeder Inbetrieb-nahme eines Druckbehälters die Funk-tionsprüfung der Messeinrichtungen fürDruck und Temperatur und die Prüfungauf Dichtheit.

Glasautoklaven dürfen nur in besonderenBoxen betrieben werden, deren Front-schieber aus Kunststoff besteht. DerAutoklav muss von einem Drahtkorb alsSplitterschutz umgeben sein (s. Bild 18a).Er steht in einem weiteren Schutzraum,dessen Frontscheibe aus Panzerglasgefertigt ist (s. Bild 18b). Die Aufstellungin einem gesonderten Autoklavenraumhat immer den Vorzug.

37

Bild 18b

5.1 Reinigen von Glasgeräten

Beim Reinigen von Glasgefäßen bestehtdie Gefahr der Kontamination mit mehroder weniger unbekannten Substanzen,z.B. solchen, die als Nebenprodukte beieiner Synthese entstanden sind. Sicherund zweckmäßig spült man wie folgt:

Verschmutzte Gefäße,Gegenstände oder Labora-toriumseinrichtungen sofortsäubern. Substanzreste niein Gefäßen stehen lassen.

Beim Reinigen Schutzhand-schuhe und Schutzbrille tra-gen. Vorsicht vor Glasbruchund Schnittverletzungen beider mechanischen Reinigung.

Schliffschmiermittel mit einem Papier-tuch, evtl. mit Hilfe von Ligroin, entfernen.

Chemikalienreste in denGefäßen mit geeigneten,möglichst wenig toxischenLösemitteln (z.B. Aceton,Ethanol, Ligroin) ausspülen.

Die Spülflüssigkeit ist als Sonderabfall zu entsorgen.Lösemittelvorräte am Spültisch solltenzur Vermeidung von Bruchgefahr inSpritzflaschen aus Kunststoff aufbewahrtwerden.

Mit Lösemitteln gespülteGeräte dürfen nicht zumTrocknen in den Trocken-schrank gelegt werden.

Reinigen und

Entsorgen5

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Stark reagierende Reinigungsmittel (z.B. konzentrierte Salpetersäure, kon-zentrierte Schwefelsäure) dürfen nurdann verwendet werden, wenn andereReinigungsmittel sich als ungeeigneterwiesen haben.

Chromschwefelsäure darf nur in begrün-deten Ausnahmefällen angewandtwerden (Entsorgung s. Abschnitt 5.2). Vor der Verwendung ist festzustellen, ob der Restinhalt der Gefäße mit demReinigungsmittel zu gefährlichen Reaktio-nen führen kann.

In vielen Fällen sind die oben genanntenReinigungsmittel durch handelsüblicheSpezialdetergentien ersetzbar.

Erst nach den geschilderten Vorreini-gungen wird das Reinigen mit handels-üblichen Detergentien abgeschlossen.

5.2 Entsorgung von Laborabfällen

Alle Abfälle müssen entsorgtwerden. Die Entsorgungregelt das Gesetz zur Förde-rung der Kreislaufwirtschaftund Sicherung der umwelt-

verträglichen Beseitigung von Abfällen,kurz Kreislaufwirtschafts- und Abfall-gesetz.

Alle von der Entsorgung durch die Kom-mune ausgenommenen Abfälle müssenvom Besitzer einer ordnungsgemäßenBeseitigung zugeführt werden; dabeimuss nach der Verordnung über Verwer-tungs- und Beseitigungsnachweise, z.B.für die chemischen Sonderabfälle, einNachweisverfahren durchgeführt werden.

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Verstöße gegen das Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz sind nach diesem undnach § 326 Abs. 1 des Strafgesetzbuchesstrafbar.

Jedem, der mit Chemikalien umgeht, soll-te die Verpflichtung zur Entsorgung auchohne Gesetze selbstverständlich sein, davon einer falschen Handhabung Schädenfür Personen, Sachen und Umwelt aus-gehen können.

Entsorgen heißt nicht nur, Laborabfälle zusammeln und gemäß interner Richtlinieneiner gemeinsamen Entsorgung zuzu-führen, es heißt auch, Emissionen zu ver-meiden und verschiedene, kleine Abfall-mengen selbst durch geeignete chemi-sche Reaktionen in ungefährliche Verbin-dungen zu überführen. Dieses Kapitelkann nur in kurzer Form einige Hinweisezur praktischen Entsorgung im Laborgeben und damit anregen, sich in jedemEinzelfall vor Beginn der Arbeiten auchmit der zugehörigen Entsorgung zubeschäftigen.

Generell zu entsorgen sind organischeLösemittelabfälle. Bei ihrer Sammlung istzu berücksichtigen, dass nur bis max. 5 lin Glasgefäßen und bis max. 10 l in bruch-sicheren Gefäßen gesammelt werden dür-fen. Vor dem Einschütten von Abfällen inden Sammelbehälter sollte eine Mischpro-be im Reagenzglas durchgeführt werden.

Schwermetallsalze und ihre Lösungenmüssen in gesonderten Behältern gesam-melt werden.

Altquecksilber sollte getrennt gesammeltund einer Aufarbeitung zugeführt werden.

Eine gesonderte Gruppe bilden Filter- undAufsaugmassen. Hierzu gehören auchChromatographieplatten und Füllungenvon Chromatographiesäulen. Sie werdengetrennt gesammelt und entsorgt.

Feinchemikalienreste werden in denOriginalflaschen zur Entsorgung gegeben.

Altöl aus Vakuumpumpen und Heizbädern,das durch Laborarbeiten verunreinigt ist,muss nach dem Kreislaufwirtschafts- undAbfallgesetz als stark verunreinigtes Altölals Sonderabfall mit der Abfallschlüssel-Nr. 54102 zur Entsorgung gegeben werden.

Wenn trotz der heute vorhandenen gutenDetergenzien in einigen Fällen nochChromschwefelsäure benutzt werdenmuss, so ist diese in getrennten Behäl-tern zu sammeln und zur Entsorgung zugeben.

Entsorgungsmaßnahmen, bei denengesundheitsgefährdende Gase entstehen,sind im Abzug durchzuführen.

5.3 Kleinstmengenbeseitigung

Bei Abfällen im Kleinstmengenbereich isthäufig eine Entgiftung durch das Labor-personal angeraten oder notwendig.

Die Kleinstmengenbeseitigung setzt ein-wandfrei funktionierende Abzüge voraus;sie muss von Fachleuten oder eingewie-senem Personal unter Beachtung derjeweils erforderlichen Schutzmaßnahmenvorgenommen werden.

Die Arbeitsvorschriften sind sorgfältigauszuarbeiten und das ausführendePersonal ist eingehend zu unterweisen.

39

GUV-I 8553

Die aufgeführten Arbeitsvorschriften sindsorgfältig recherchiert; der Anwender istjedoch gehalten, im Einzelfall und bezo-gen auf sein Produkt die Einsatzmöglich-keiten zu prüfen und ggf. zu modifizieren.

Alkalimetalle

Alkalimetalle werden in einen entspre-chenden Alkohol (Ethanol für Natrium,Isopropanol für Kalium), der in eineminerten Lösemittel (z.B. Petrolether40/60) vorgelegt wird, unter Rühreneingetragen.

Die dazu verwendete Apparatur bestehtaus einem Mehrhalskolben, einem Dim-rothkühler mit Metallkühlschlange undeinem Magnet- oder KPG-Rührer. Der ent-stehende Wasserstoff wird über einen am Kühlerausgang angeschlossenenSchlauch direkt in den Abzugskanal abge-leitet. Die Alkoholatlösung wird hydro-lysiert, neutralisiert und anschließend alsLösemittel mit dem Abfallschlüssel 55370entsorgt.

Befindet sich Natrium in Drahtform nachder Trocknung eines halogenfreien Löse-mittels, z.B. Diethylether, Cyclohexan,Toluol, im Kolben, so wird der Alkohollangsam zu dem im Kolben verbliebenenRest des Lösemittels zugetropft.

Vor der Hydrolisierung des Alkoholats wer-den einige Milliliter einer Mischung aus1 Teil Wasser und 4 Teilen Alkohol zur Erhö-hung der Protonenaktivität zugetropft, umRestspuren des Alkalimetalls zu erfassen.

Brom

Elementares Brom sollte primär zur Auf-arbeitung gegeben werden. Kleinere

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Mengen können mit wässriger Natrium-thiosulfatlösung zum Bromid reduziertwerden.

Hydride

In einem Dreihalskolben mit Rührer undDimrothkühler mit Metallkühlschlangewerden Alkaliborhydride mit Ethanol, Alka-lihydride und Alkaliamide mit Isopropanolaus einem Tropftrichter versetzt. Der ent-stehende Wasserstoff wird über einen amKühlerausgang angeschlossenen Schlauchdirekt in den Abzugskanal abgeleitet.

Beim Umgang mit Lithiumaluminium-hydrid haben sich eine Reihe von Unfällenund Bränden ereignet. Die folgende Be-seitigungsmethode ist vielfach erprobtund beinhaltet ein hohes Maß an Sicher-heit.

In einem Dreihalskolben mit Rührer, Dim-rothkühler mit Metallkühlschlange undTropftrichter mit Druckausgleich wirdunter Schutzgas (Argon oder Stickstoff )das Lithiumaluminiumhydrid mit Essig-ester oder Aceton umgesetzt. Die beidenReagenzien, die in der Reaktion in Ethanolbzw. Isopropanol umgewandelt werden,vermeiden eine Wasserstoffbildung. DieReagenzlösung sollte aus 1 Teil Reagenzund 4 Teilen Ether bestehen; sie sollte dieKolbenwand beim Zutropfen nicht be-rühren, um die Bildung von Nestern miteingeschlossenem, nicht umgesetztenLithiumaluminiumhydrid zu vermeiden.

Jod

Die Entsorgung von elementarem Jod er-folgt analog wie beim Brom durch Reduk-tion mit wässriger Natriumthiosulfatlösung.

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Phosphor, weiß

Weißer Phosphor wird in einem Mehrhals-kolben unter Inertgas vorgelegt. Imanschließend darüber geleiteten Luft-strom verbrennt der Phosphor. Die Oxidewerden in einer wässrigen, alkalischenVorlage neutralisiert.

Schwefelsäure, rauchend (Oleum)

Die rauchende Schwefelsäure wird unterKühlung langsam in eine 50%ige Schwe-felsäure getropft. Die Entsorgung erfolgtdann unter der Abfallart „AnorganischeSäuren, Säuregemische, Beizen (sauer)“.

Säurechloride, Säureanhydride

Die Verbindungen (z.B. Thionylchlorid –SOCI2, Phosphorpentachlorid – PCI5,Phosphoroxychlorid – POCI3, Chlorsulfon-säure – CISO3H, Acetanhydrid) werdenunter guter Kühlung mit Eis in eine10%ige Natronlauge eingetragen. DieEntsorgung erfolgt entsprechend denentstandenen Produkten.

Saure Reaktionsgase

(z.B. Bromwasserstoff, Chlor, Chlorwas-serstoff, Jodwasserstoff, Phosgen, Schwe-feldioxid) werden über eine grobe Fritte,möglichst unter Rühren, in eine 20%igeNatronlaugelösung eingeleitet.

Raney-Nickel

wird in wässriger Aufschlämmung unterRühren mit Salzsäure versetzt. Dieschwermetallsalzhaltige Lösung wird als„Spül- und Waschwasser, metallsalz-haltig“ mit dem Abfallschlüssel 52720entsorgt. Raney-Nickel und Filterpapieremit Rückständen dürfen auf keinen Fall

trocken werden, da dies zur Selbstent-zündung an der Luft führt!

Dimethyl- und Diethylsulfat

sind starke Alkylierungsreagenzien. DerUmgang mit ihnen muss unter dem Abzugstattfinden; bei der Arbeit sind Schutz-handschuhe zu tragen, damit die Haut voreventuellen Spritzern geschützt ist. DieBeseitigung erfolgt durch Eintropfen derReagenzien in eine gerührte, konzentrier-te, eisgekühlte Ammoniaklösung.

Cyanide (Natriumcyanid,

Kaliumcyanid, Blausäure)

Alle Cyanide können in wässriger Lösungbei einem pH-Wert von 10–11 mit einemÜberschuss an Wasserstoffperoxid (H2O2) zum entsprechenden Cyanat oxi-diert werden; bei pH 8–9 wird das Cyanatmit weiterem Wasserstoffperoxid zuKohlendioxid und Stickstoff oxidiert.

Organische Lithiumverbindungen

(n-Butyl-, tert-Butyllithium)

Die Zerstörung dieser sauerstoffempfind-lichen Lithiumverbindungen erfolgt unterSchutzgas (Argon, Stickstoff ) durch lang-same Zugabe von Isopropanol. Das Isopro-panolat wird mit Wasser hydrolysiert, dieLösung wird als Lösemittelgemisch ohnehalogenierte organische Lösemittel mitdem Abfallschlüssel 55370 entsorgt.

Sicapent®

Das Trockenmittel Sicapent® über Wasserin einen Exsikkator stellen, damit es voll-ständig Wasser aufnehmen kann. Dasnasse Sicapent in Wasser eintragen und mitNatronlauge neutralisieren. Das Trägerma-terial abfiltrieren und mit Filter entsorgen.Die wässrige Lösung ins Abwasser geben.

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Dieses Kapitel zeigt, wie man Brände

und Explosionen vermeidet, die bei

chemischen Arbeiten entstehen können.

Es beantwortet die folgenden Fragen:

Wie arbeitet man mit brennbaren

Flüssigkeiten und wie sind deren

Gefahrklassen definiert?

Was sind die am häufigsten im

Labor benützten selbstentzünd-

lichen Stoffe und wie geht man mit

ihnen um?

Was sind explosionsgefährliche

Substanzen und Gemische und bei

welchen Substanzklassen und

Mischungen muss man Explo-

sionsgefährlichkeit unterstellen?

Was muss bei exothermen

Reaktionen beachtet werden?

Welche Gefahren drohen durch

Zersetzungsreaktionen und bei

welchen Substanzklassen muss

man von der Möglichkeit solcher

Reaktionen ausgehen?

Welche Brandschutzvorrichtungen

müssen vorhanden sein und was

muss man bei ihrer Benutzung

beachten?

Brand- und

Explosionsgefahren6

1

2

3

4

5

6

42

6.1 Brennbare Flüssigkeiten

Viele Flüssigkeiten, mit denen im Labora-torium umgegangen wird, sind brennbar.Ihre Dämpfe bilden mit Luft in bestimmtenKonzentrationsbereichen, die Tabellenentnommen werden können, explosions-fähige Gemische.

Die Brennbarkeit muss beachtet werdenbei chemischen Umsetzungen, beimDestillieren, Extrahieren und beim Lagern,vor allem aber beim offenen Umgang.Dabei ist zu beachten, dass die Dichte derGase und Dämpfe so gut wie immergrößer ist als die der Luft.

Die Dämpfe „kriechen“ daher auf denArbeitstischen oder am Boden und kön-nen sich an ganz unvermuteter Stelle ent-zünden.

Beim Abfüllen und Umgießen brennbarerFlüssigkeiten besteht die Gefahr der Zün-dung durch elektrostatische Aufladung.Metallgebinde müssen daher geerdetwerden.

Beim Verschütten oder Austreten schonrelativ kleiner Mengen brennbarerFlüssigkeiten sind zuerst alle offenenFlammen in der Umgebung zu löschen.

Handelt es sich um größere Mengen, müs-sen die Laborkollegen gewarnt und zumVerlassen des Raumes aufgefordert wer-den. Sollte es zu einem Brand gekommensein, darf mit der Beseitigung der ausge-tretenen Substanz erst nach dem Löschenaller Flammen sowie nach ausreichenderDurchlüftung begonnen werden.

Brennbare Flüssigkeiten dürfen amArbeitsplatz nur in der unbedingt fürnormales Arbeiten erforderlichen Mengeaufbewahrt werden.

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Es ist zu bedenken, dass voll gestopfteRegale die Gefahr des versehentlichenHerunterreißens von Flaschen in sichbergen.

Lagerung

Die Vorschriften für die Lagerung brenn-barer Flüssigkeiten verwenden zur Klassi-fizierung den Flammpunkt und die Misch-barkeit mit Wasser. Der Flammpunkt istdie niedrigste Temperatur, bei der dieFlüssigkeit unter bestimmten Versuchs-bedingungen Dämpfe in solcher Mengeentwickelt, dass diese im Gemisch mitLuft durch eine Zündquelle zur Entzün-dung gebracht werden können. Die Ver-ordnung über brennbare Flüssigkeiten(VbF) definiert folgende Gefahrklassen:

nicht mit Wasser mischbare Flüssig-keiten mit einem Flammpunkt von:

AI � 21 °C

AII 21 °C – 55 °C

AIII � 55 °C

mit Wasser mischbare Flüssigkeitenmit einem Flammpunkt � 21 °C

Flüssigkeiten der Gefahrklassen AI, AIIund B dürfen an Arbeitsplätzen für denHandgebrauch nur in Gefäßen vonhöchstens 1 l Nennvolumen aufbewahrtwerden. Die Anzahl solcher Gefäße ist auf das unbedingt nötige Maß zubeschränken.

A

B

Für Laboratorien, in denen ständig grö-ßere Mengen brennbarer Flüssigkeitenbenötigt werden, ist das Abstellen innicht bruchsicheren Behältern bis zu 5 lbzw. in bruchsicheren Behältern bis zu10 l Fassungsvermögen an geschützterStelle zulässig.

Es empfiehlt sich, dafür mit einer Absau-gung und Auffangwanne verseheneSchränke oder Räume zu benutzen.

Die Anzahl und das Fassungsvermögender Behälter ist auf das unbedingt nötigeMaß zu beschränken.

Brennbare Lösemittel und Reaktions-lösungen dürfen zur Kühlung nur in Kühl-schränken aufbewahrt werden, derenInnenraum explosionsgeschützt ist. Es istdarauf zu achten, dass der zu benutzendeKühlschrank eine entsprechende Kenn-zeichnung trägt.

6.2 Selbstentzündliche Stoffe

Eine weitere Quelle für Labor-brände oder auch Explosio-nen sind Stoffe, die sich beiZutritt von Luft und/oderWasser spontan entzünden

können. In der gewöhnlichen Laborpraxissind dies vor allem die Alkalimetalle undihre Hydride sowie weißer Phosphor.

Gefährlich sind auch Raney-Nickel sowieeine Vielzahl metallorganischer Verbin-dungen, z.B. Ziegler-Natta-Katalysatoren,deren Handhabung spezielle Arbeitstech-niken erfordert.

Alkalimetalle reagieren äußerst heftig mitWasser unter Bildung von Wasserstoff,was bei Luftzutritt zu Knallgasexplosionen

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GUV-I 8553

führen kann. Kalium (besonders ältere,verkrustete Präparate) und Natrium-Kalium-Legierungen können sich an derLuft spontan entzünden, sie müssendaher unter einem inerten Lösemittel(hochsiedendes Ligroin) abgewogen undzerkleinert werden.

Alkalimetallbrände dürfen nur mit trocke-nem Sand oder Pulverlöscher der Brand-klasse D bekämpft werden (Achtung:Keinen CO2-Löscher verwenden!).

Alkalimetalle werden häufig zum Trock-nen von Lösemitteln verwendet, z.B.durch Einpressen von Natriumdraht. Siedürfen nur für nicht damit reagierendeLösemittel benutzt werden (Kohlen-wasserstoffe, Ether, tertiäre Amine).Explosionsartige Reaktionen sind mitHalogenkohlenwasserstoffen möglich!

In der modernen Laborpraxis sollte manungefährlichere Trockenmethoden, z.B. Verwendung von Molekularsieben,vorziehen. Die Beseitigung der Reste vonAlkalimetallen erfolgt wie in Abschnitt 5.3beschrieben.

6.3 ExplosionsgefährlicheSubstanzen und Gemische

Als explosionsgefährlichbezeichnet man Stoffe oderStoffgemische, die bei Ein-wirkung von thermischerEnergie (Wärme, Flammen)

oder mechanischer Energie (Reibung,Schlag) spontan zu solch heftiger Reak-tion kommen, dass eine hohe Energie-freisetzung und ein hoher Druckaufbauzu sehr schneller Ausbreitung von Druck-wellen führen.

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Die Explosionsgefährlichkeit von Stoffenkann nach den Methoden des Gesetzesüber explosionsgefährliche Stoffe(Sprengstoffgesetz) festgestellt werden.

Explosionsgefährlich sind zahlreicheorganische Nitroso- und Nitroverbindun-gen, hochnitrierte Aromaten, Salpeter-säureester, viele Verbindungen mit N-N-Bindung (Azo- und Diazoverbindun-gen, Stickstoffwasserstoffsäure, Azide),Salze der Knallsäure (Fulminate), Chlor-und Jodstickstoff sowie Acetylide; weiter-hin viele peroxidische Verbindungen(Persäuren, Persäureester, Peroxide,Hydroperoxide).

Mischungen oxidierender Verbindungen,z.B. Nitrate, Chlorate, Perchlorate, rau-chende Salpetersäure, konzentrierte Per-chlorsäure und Wasserstoffperoxidlösung(30 %), mit brennbaren und reduzieren-den Stoffen können explosionsgefährlichsein. Beispielsweise reagiert rauchendeSalpetersäure explosionsartig mit Aceton,Ether, Alkohol, Terpentinöl.

Die Herstellung von explosionsgefähr-lichen Stoffen oder der Umgang mit ihnenerfordert Kenntnisse und praktischeErfahrungen mit speziellen Arbeitsmetho-den und besondere Sicherheitsvorkeh-rungen. Vor Versuchen, im Labor Spreng-stoffe herzustellen, kann nur ausdrück-lich gewarnt werden! Dies ist auf Grundsprengstoffrechtlicher Vorschriften ver-boten. Man gefährdet sich und andereund wird für entstandene Schäden straf-und zivilrechtlich haftbar gemacht.

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Ausnahmen für Forschungslaboratoriensind unter Angabe von Mengenbegren-zungen im Sprengstoffgesetz geregelt.

Wird im Rahmen dieser Ausnahmevor-schriften gearbeitet, sind explosionsge-fährliche Stoffe und Gemische in möglichstkleinen Mengen nur an allseitig abge-schirmten Arbeitsplätzen zu handhaben.

Überhitzung, Flammennähe, Funkenbil-dung, Schlag, Reibung und fester Ein-schluss (Verdämmung) sind zu vermeiden.

Vorräte an solchen Stoffen sind so kleinwie möglich zu halten. Sie sind gegenFlammen und Hitzeeinwirkung gesichert,verschlossen und von den Arbeitsplätzenentfernt, möglichst in einem besonderenRaum aufzubewahren.

6.4 Exotherme Reaktionen

Viele chemische Reaktionensind exotherm. Wird diegebildete Wärme nicht odernicht ausreichend abgeführt,führt dies zur Selbsterhit-

zung der Reaktionsmischung und damitzur Beschleunigung des Reaktionsverlau-fes („Durchgehen“ der Reaktion).

Die Folge ist, dass es zum unkontrolliertenSieden des Lösemittels, zum Austritt desReaktionsgemisches aus der Apparaturoder sogar zu heftigen, explosionsartigenZersetzungsreaktionen kommen kann.

Diese Gefahr des „Durchgehens“ istbesonders dann gegeben, wenn exo-therme Reaktionen erst nach einer Induk-tionsperiode anspringen. Beispiele sinddie Herstellung von Grignardverbindun-gen oder die Nitrierung reaktiver Aroma-

ten. Bei solchen Reaktionen ist ein wirk-sames Kühlbad bereitzustellen und biszur Beobachtung einer kontrolliertenReaktion ein größerer Reagensüber-schuss zu vermeiden.

Unkontrollierte exotherme Reaktionenkönnen auch bei Aufarbeitungsprozedurenauftreten, insbesondere dann, wenn über-schüssige reaktive Reagenzien, wie Säure-halogenide, Alkalimetallhydride usw. in-aktiviert werden müssen.

Die Kontrolle exothermer Reaktionenerfolgt durch Kühlung des Reaktions-gefäßes oder durch Rückflusskühlung.

Zu beachten ist hierbei, dass eine guteDurchmischung die Wärmeabfuhr aus derReaktionsmasse begünstigt, eine hoheViskosität oder feste Ablagerungen aufder Kühlfläche den Wärmedurchgangverringern.

Die Kontrolle exothermer Reaktionenkann auch durch die langsame Zudosie-rung eines Reaktionspartners, die Zudo-sierung eines gekühlten Reaktionspart-ners oder durch Beachtung der Reihen-folge der Zugabe der Reaktionspartner(Ausnutzung der Wärmekapazität) erfol-gen. Falls Stoffe auftreten, die mit Wasserreagieren, darf dieses nicht als Kühl-flüssigkeit verwendet werden.

Bei exothermen Reaktionen ist ganzbesonders vor einer erheblichen Ansatz-vergrößerung zu warnen. Beim Übergangzu größeren Apparaturen ändert sich näm-lich die Masse der Stoffe und damit dieReaktionswärme in der dritten Potenz, diefür die Wärmeabfuhr zur Verfügung ste-hende Oberfläche der Apparatur aber nur

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mit der zweiten Potenz des Radius desReaktionsgefäßes.

Die Gefahr einer Selbsterhitzung wird alsomit wachsender Masse ständig größer.Eine Ansatzvergrößerung sollte daherstets in kleinen Schritten und unter ständi-ger Beobachtung möglicher exothermerEffekte vorgenommen werden.

6.5 Zersetzungsreaktionen

Viele Stoffe oder Stoff-gemische erweisen sich beithermischer oder mechani-scher Beanspruchung alsinstabil. Sie zersetzen sich

unter Umständen spontan mit hoher Ener-giefreisetzung, so dass die Zersetzung einenexplosionsartigen Verlauf nehmen kann.

Zu hohe thermische Belastung kann inder Laborpraxis beim Trocknen oderDestillieren von Stoffen gegeben sein.Beim Trocknen thermisch instabiler Stoffein Wärmeschränken ist die Trocknungs-temperatur so zu wählen und ggf. durcheine Übertemperatursicherung abzu-sichern, dass eine Zersetzung nicht ein-geleitet werden kann.

Destillationen sollen vorsorglich hinterSchutzschildern durchgeführt werden.

Grundsätzlich dürfen Substanzen bei derDestillation, insbesondere Destillations-rückstände, nicht zu hoch erhitzt werden.Zeigen sich im Verlauf von DestillationenAnzeichen für eine beginnende Zersetzung(z.B. plötzliches Aufschäumen, Ausgasen),muss mit einem spontanen Verlauf derZersetzung gerechnet werden. Gegebe-nenfalls ist der gefährdete Bereich zuräumen und die betroffene Umgebung zu

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warnen. Die Heizquelle ist zu entfernenoder von ungefährdeter Stelle aus abzu-schalten.

Mechanisch sensibel werden einige Sub-stanzen, wenn diese getrocknet werden(Aufhebung der Phlegmatisierung).Beispiele hierfür sind Diazoniumsalzeund Nitrophenolate. Bei der Handhabungsolcher Stoffe ist das Austrocknen zuvermeiden.

In der Laborpraxis bildet insbesonderedie mechanische und thermische Insta-bilität von organischen Peroxiden einelatente Gefahr. Peroxide bilden sich invielen organischen Lösemitteln beimStehen unter Luftzutritt.

Zur Bildung von Peroxiden neigen zahl-reiche organische Verbindungen, z.B.Diethylether, Diisopropylether, Dioxan,Tetrahydrofuran, ferner ungesättigteKohlenwasserstoffe wie Tetralin, Cumol,Aldehyde, Ketone und Lösungen dieserStoffe.

Zwar liegen solche Peroxide nur in sehrkleinen Konzentrationen vor, sie werdenaber bei Destillationen in den Rückstän-den angereichert und können unterbestimmten, nicht vorhersehbaren Um-ständen zu verheerenden Explosionenführen. Die Tatsache, dass solche Vorfälleselten sind, verführt durch den Gewöh-nungseffekt zur unangebrachten Vernach-lässigung der Sicherheitsmaßnahmen,die im Folgenden beschrieben sind.

Am Rande sei vermerkt, dass ein Peroxid-gehalt in den verwendeten Lösemittelnhäufig die Reinheit und Ausbeute vonSyntheseprodukten beeinträchtigt.

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Flüssigkeiten, die zur Bildung organischerPeroxide neigen, sind im Dunkeln bzw. inFlaschen aus dunklem Glas oder auslichtundurchlässigem Material aufzube-wahren. Sie müssen vor der Destillationbzw. dem Abdampfen auf Anwesenheitvon Peroxiden untersucht und gegebe-nenfalls von Peroxiden befreit werden.

Nach Erhalt oder längerem Stehen sinddie oben genannten Lösemittel mit Hilfeeines Peroxid-Teststäbchens auf Peroxidezu prüfen.

Peroxidhaltige Lösemittel werden nachgeeigneten Literaturvorschriften gerei-nigt. Die erneute Bildung von Peroxidenwird verhindert durch Zugabe von Oxida-tionsinhibitoren, durch Aufbewahrung indunklen Flaschen, am wirksamsten aber,zumal wenn es sich um wertvolle abso-lute Lösemittel handelt, unter Inertgas.

Bei allen chemischen Synthesen mit Per-oxiden, Persäuren, Wasserstoffperoxid,molekularem Sauerstoff und Ozon mussvor der Aufarbeitung auf Anwesenheitvon Peroxiden geprüft werden, die gege-benenfalls durch ein Reduktionsmittelzerstört werden. Peroxidische Verbin-dungen als Synthesezwischenproduktesollten nur in verdünnten Lösungengehandhabt werden.

Auf ihre Reinisolierung sollte verzichtetwerden.

6.6 Brandschutz in Laboratorien

In Laboratorien sind an leicht zugäng-licher Stelle Löschdecken und Hand-feuerlöscher bereitzuhalten.

In der Nähe der Ausgänge befinden sichNotduschen. Diese sind monatlich aufihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Kleine Brände sind mit den vorhandenenFeuerlöschmitteln zu bekämpfen, soferndies gefahrlos möglich ist.

Droht der Brand sich auszuweiten undaußer Kontrolle zu geraten, ist unverzüg-lich die Feuerwehr zu benachrichtigen.

Kleiderbrände sind unter der Notdusche,mit Feuerlöschern oder Löschdecken zubekämpfen. (Leichtflüchtige Lösemitteldringen oft durch das Gewebe der Feuer-löschdecken und können sich dann wie-der entzünden.) Notfalls kann auch dasHin- und Herwälzen des Brennenden den

Feuerlöschdecke

Ausgang

47

GUV-I 8553

Brand ersticken, unterstützt durch dasÜberstreifen von Kleidungsstücken unddergleichen. Brennende Kleidung ist soschnell wie möglich abzuwerfen.

Bei größeren Kleiderbrän-den, insbesondere in Zusam-menhang mit Lösemitteln,brennende Personen nichtweglaufen lassen, da dies

den Brand weiter entfacht, sondern flachauf den Boden bringen und dann löschen.

Zum Löschen von Laborbränden sindPulver- oder Kohlendioxidlöscher geeig-net, wobei Letztere keine Rückständehinterlassen und daher in der Umgebungwertvoller Messgeräte und dergleichenvorzuziehen sind.

FEUERLÖSCHERABC-PULVER PU6a

48

Brände von Alkalimetallenund anderen reaktivenMetallen, Metallalkylen,Lithiumaluminiumhydrid,Silanen und verwandten

Stoffen werden am besten mit Löschsandoder Löschpulver der Brandklasse Derstickt. Auf keinen Fall dürfen solcheBrände mit Wasser bekämpft werden!Ebenfalls ungeeignet sind Kohlen-dioxidlöscher.

Über Art, Aufstellungsort und richtigeHandhabung der vorhandenen Lösch-mittel sollte sich jeder in einem LaborArbeitende vor Beginn seiner Tätigkeitinformieren.

Feuerlöscher müssen alle 2 Jahreüberprüft werden (Prüfplakette!).

1

2

34

5

6 78

910

11

1

2

99

Arbeiten mit

elektrischen Betriebsmitteln7

Dieses Kapitel behandelt die Gefahren,

die bei unsachgemäßem Betrieb

elektrischer Geräte drohen und ihre

Vermeidung.

7.1 Unfälle mit Strom

Die meisten Stromunfällewerden durch die Benutzungvon schadhaften oderungeeigneten elektrischenBetriebsmitteln oder

Anlagen verursacht. Schäden werden oftvon „Laien“ fehlerhaft behoben ohneKenntnis der Zusammenhänge oder dasWissen um die doch zum Teil recht kompli-zierten Schutzmaßnahmen, die vor denGefahren des elektrischen Stromes schüt-zen sollen.

Als wichtigste Maßnahme gilt die Isolie-rung als Schutz vor der Berührbarkeitspannungsführender Teile.

Die folgenden Regeln müssen unbedingtbeachtet werden:

■ Bei Arbeiten im Labor dürfen auch elekt-rische Betriebsmittel nur bestimmungs-gemäß, d.h. nach Betriebsanleitung,verwendet werden.

■ Betriebsmittel und Anlagen müssen sichin einwandfreiem Zustand befinden.

■ Einstellungen von Sicherheitseinrichtun-gen dürfen nicht verstellt werden.

■ Keine nassen elektrischen Betriebsmittelverwenden.

■ Bei Schäden oder ungewöhnlichenErscheinungen Geräte oder Anlagenabschalten und diese einer Elektrofach-kraft melden.

■ Defekte Geräte oder Anlagen nicht wei-ter verwenden und der Benutzung durchandere Personen entziehen und aufGefahren hinweisen.

■ Nach notwendigen Wartungs- undInstandsetzungsarbeiten an span-nungsführenden Teilen sind alle Isolie-rungen und Abdeckungen vor der In-betriebnahme wieder ordnungsgemäßanzubringen.

■ Elektrische Anlagen und Betriebsmittelmüssen den allgemein anerkanntenRegeln der Technik, insbesondere denBestimmungen des Verbandes Deut-scher Elektrotechniker e.V. (VDE) ent-sprechen und von einer Elektrofach-kraft vor der ersten Inbetriebnahmeund dann in regelmäßigen Abständenauf ordnungsgemäßen Zustand über-prüft werden. Diese Bestimmungengelten auch für Eigenbaugeräte.

■ Für in Laboratorien verwendete Elektro-geräte, wie z.B. für

– Rotationsverdampfer

– bewegliche Analysegeräte

– Heizgeräte

– Messgeräte

– netzbetriebene Tischleuchten

– Rührgeräte

– Verlängerungs- undGeräteanschlussleitungen

betragen die Prüffristen bei normalerBeanspruchung in der Regel 12 Monate(siehe GUV-Information „Prüfung orts-veränderlicher elektrischer Betriebsmit-tel“– GUV-I 8524, bisher GUV 22.1).

49

GUV-I 8553

■ Arbeiten an elektrischen Anlagen undBetriebsmitteln dürfen nur von Elektro-fachkräften durchgeführt werden.Die Unfallverhütungsvorschrift„Elektrische Anlagen und Betriebsmit-tel“ (GUV-V A 2) definiert diese wie folgt:

„Als Elektrofachkraft gilt, wer aufGrund seiner fachlichen Ausbildung,Kenntnisse und Erfahrungen sowieKenntnis der einschlägigen Bestimmun-gen die ihm übertragenen Arbeitenbeurteilen und mögliche Gefahrenerkennen kann.“

7.2 Physiologische Wirkung vonelektrischen Strömen

Wird der menschliche Körper in einenStromkreis „eingeschaltet“, so gilt auchhier das Ohmsche Gesetz.

Der ohmsche Widerstand des mensch-lichen Körpers ist dabei mit ca. R = 1000Ohm anzusetzen. Bei einem Körper-widerstand von R = 1000 Ohm könnengefährliche Stromstärken schon beikleinen Spannungen auftreten.

Untersuchungen haben ergeben, dass bei 50 Hz Wechselstrom eine Stromstärkevon I = 25 mA für den Menschen dieGrenze des Erträglichen darstellt.

Gleichströme und Ströme höherer Fre-quenz ergeben etwas günstigere Werte.Darüber hinaus können kurze „Wischer“auch kleinerer Stromstärken zu Sekun-därunfällen führen (z.B. Sturz von einerLeiter).

Bei der physiologischen Wirkung einerKörperdurchströmung kann man diefolgenden Bereiche unterscheiden:

50

Geringe Blutdrucksteigerung, oberhalbetwa 10 mA Muskelverkrampfungen,Hängenbleiben oder Klebenbleiben(„Loslassgrenze“) am Strom, bei längererDauer Verkrampfung der Atemmuskulatur� Im Allgemeinen nicht tödlich.

Sofern das Herz in den Stromkreis einbe-zogen ist, kommt es zum Herzstillstandund Atemlähmung infolge Muskelver-krampfung, nach ca. 30 Sekunden Herz-kammerflimmern, der Sauerstofftransportzu den Körperzellen wird unterbunden.� Versagen des Blutkreislaufes kann zum

Tode führen.

Starke Blutdrucksteigerung und Atmungs-verkrampfung, Herzkammerflimmern trittschon bei ca. 0,3 Sekunden Durch-strömungsdauer auf.� „Sekundenherztod“

Herzstillstand tritt vielfach spontanwährend der Durchströmung ein, meistkein Herzkammerflimmern, jedochthermische Wirkungen des Stromes(Verbrennungen durch Lichtbogen).Durchströmungen mit diesen hohenWerten treten im Allgemeinen bei Hoch-spannungsunfällen auf. Neben derDurchströmung kann es zu äußerenVerbrennungen kommen.� Der Tod tritt dann oft erst nach Tagen

oder Wochen ein.

Bereich I (0–25 mA)

Bereich II (25–80 mA)

Bereich III (80–5000 mA)

Bereich IV (über 5000 mA)

Dieses Kapitel nennt Regeln für den

Umgang mit radioaktiven Stoffen.

Es beantwortet die Fragen:

Wie schützt man sich vor äußerer

und innerer Bestrahlung?

Wie vermeidet man

Kontaminationen?

Es werden ferner Hinweise für das

sichere Arbeiten mit Röntgenstrahlen

und mit intensiven Lichtquellen gegeben.

8.1 Arbeiten mit radioaktiven Stoffen

Der Umgang mit radioaktiven Stoffenerfolgt im Rahmen erteilter Umgangs-genehmigungen oder im Rahmen einererfolgten Anzeige, jedoch immer unterEinhaltung der in der Strahlenschutzver-ordnung (StrlSchV, Verordnung über denSchutz vor Schäden durch ionisierendeStrahlen) getroffenen Festlegungen, es sei denn, es bestehen Ausnahme-genehmigungen.

Unter Umgang wird gemäß StrlSchV u.a.die Bearbeitung, die sonstige Verwen-dung, die Lagerung und die Beseitigungradioaktiver Stoffe verstanden.

Das Arbeiten mit radioaktiven Stoffen inLaboratorien fällt somit unter den BegriffUmgang mit radioaktiven Stoffen.

Arbeiten mit

Strahlung8

8.1.1 Regeln für den Umgang

mit radioaktiven Stoffen

Gefahren für das Laborpersonal beimUmgang mit radioaktiven Stoffen sindgegeben durch die

■ Möglichkeit der äußeren Bestrahlung,

■ Möglichkeit der Inkorporation radio-aktiver Stoffe und damit durch innereBestrahlung,

■ Möglichkeit der Kontamination z.B. derHaut. Durch Kontamination bedingtkommt es zu einer äußeren Bestrah-lung mit dem Abstand der Strahlen-quelle zum Körper gleich 0. Es kannaber hierbei auch die Gefahr derResorption radioaktiver Stoffe durchdie Haut in den Körper bestehen.

Die genannten Gefahren können vermie-den, zumindest aber minimiert werden,wenn das Laborpersonal vor dem Um-gang mit radioaktiven Stoffen entspre-chend § 39 der StrlSchV belehrt wird.

Die Inhalte der Belehrung richten sichnach den Festlegungen der StrlSchV, siekönnen sich nach den Festlegungen vonRichtlinien, aber z.B. auch nach den Fest-legungen einer Reihe von DIN-Normenrichten; sie müssen sich aber auf jedemFall nach den spezifischen Gefahren deszu handhabenden radioaktiven Stoffesrichten (physikalische, chemischeBeschaffenheit und Art der Strahlung, �-, �- oder �-Strahlung).

Insofern können hier nur allgemeine Fest-legungen für das sichere Arbeiten formu-liert werden. Diese sind:

51

GUV-I 8553

8.1.2 Schutz gegen äußere Bestrahlung

1. Schutz gegen äußere Bestrahlung

bei �-strahlenden Nukliden

Abstand halten!

Dosisleistung nimmt mitdem Quadrat der Entfernungvon der Strahlenquelle ab(und außerdem linear mitder Aktivität).

Abschirmmaßnahmen

können verwirklicht werdenz.B. mit mobilen Bleiwändenoder Umschließungen der Strahlenquellen mit

Bleibausteinen. Die Dicke der Blei-materialien richtet sich nach der Aktivitätund der Energie der �-Strahler und der(unvermeidbaren) Expositionszeit desLaborpersonals.

2. Schutz gegen äußere Bestrahlung

bei �-strahlenden Nukliden

Abstand halten!

Dies gilt insbesondere beiNukliden mit Energien ober-halb 200 keV. Die Dosis-leistung nimmt linear mit

der Aktivität und mit dem Quadrat derEntfernung von der Strahlenquelle, abergegenüber �-Strahlen noch linear miteinem Schwächungsfaktor der �-Strahlenin Luft entsprechend dem gewähltenAbstand ab.

Beim Umgang mit hochenergetischen �-Strahlern mit hohen Aktivitäten könnenauch Ferngreifer zum Einsatz kommen.

52

Abschirmmaßnahmen

können verwirklicht werdenz.B. mit Materialien wie bei�-Strahlern. Wegen dergegenüber �-Strahlern

höheren Strahlenschwächung der �-Strahlen genügen zumeist schon alsAbschirmmaterialien Glas- oder Kunststoff-scheiben. Hierbei muss allerdings durchentsprechende Dicke der Abschirmmate-rialien oder durch die Auswahl entspre-chend geeigneter Materialien die Gefahrder Entstehung von Bremsstrahlung(Röntgenstrahlung) vermieden werden.

3. Schutz gegen äußere Bestrahlung

bei �-strahlenden Nukliden

Abstand halten!

Durch die geringe Reichweiteder �-Strahlen in der Luftbzw. der großen Schwächungder �-Strahlung bereits

schon in der Luft hat die Forderung nachAbstand halten nicht die Bedeutung wiebei den �- und �-Strahlern. Allerdingsdarf der Abstand nicht so klein werden,dass Kontaminationen z.B. der Haut auf-treten.

Abschirmmaßnahmen

Hier genügen zumeist schonKunststoff- oder Glasbehält-nisse geringer Wanddicke.Bleiabschirmungen sind inaller Regel nicht erforderlich.

GUV-I 8553

8.1.3 Schutz gegen innere Bestrahlung

(Inkorporation von Radionukliden)

Auf den Schutz gegen innere Bestrah-lung, d.h. auf die Vermeidung der Inkor-poration von Radionukliden muss insbe-sondere bei �-Strahlern geachtet werden.

�-Strahler, aber auch andere Korpusku-larstrahler vergleichbarer Masse wie die�-Strahler bewirken gegenüber �- und �-Strahlern gleicher Energie im Körperdie größte Schädigung.

Daher sollten �-Strahler, sofern dieGefahr der Freisetzung besteht, ab ca.dem 100fachen der Freigrenze in Hand-schuhkästen gehandhabt werden.

Essen, Rauchen, Trinken, Schnupfen unddas Benutzen kosmetischer Mittel sind im Kontrollbereich verboten, damit nichtüber Mund und Nase radioaktive Stoffe in den Körper gelangen können.

Die Verwendung mundbedienter Pipet-tiergeräte ist strengstens verboten.

Zur Vermeidung der Inhalation luftgetra-gener radioaktiver Stoffe sollte je nachHöhe des Freisetzungsgrades in Abzügenoder abgesaugten Handschuhkästen mitradioaktiven Stoffen gearbeitet werden.

Auch kann, zur Verminderung des Frei-setzungsrisikos, mit geeigneten Rück-haltevorrichtungen (Vorlagen, Kühlfallen)gearbeitet werden.

Die technische Lüftung im Kontrollbereichmuss so dimensioniert sein, dass keinezu hohe Konzentration radioaktiver Stoffein der Laborluft auftritt.

Zur Kontrolle müssen optische Über-wachungsgeräte vorhanden sein.

8.1.4 Schutz vor Kontamination

Auf den Schutz vor Kontamination müsseninsbesondere das Laborpersonal bzw. dieStudierenden achten. Es gibt z.B. in derStrahlenschutzverordnung keinen zulässi-gen Wert für die Hautkontamination. Diesbedeutet, dass auch die geringste mess-bare Kontamination der Haut unzulässigist.

Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte sind z.B.durch Abdecken mit Folien, Auslegen mitsaugfähigem Material gegen Kontamina-tion und damit gegen Kontaminationsver-schleppung an den Körper zu schützen.

Im Kontrollbereich ist grundsätzlich einepersönliche Schutzausrüstung zu tragen(Schutzkittel, Schutzanzug, Schutzhand-schuhe, Überschuhe und dergleichenmehr). Diese Schutzausrüstung darf imLabor nicht ausgezogen werden.

Alle Störungen, z.B. Ausfall der Lüftung,Ausfall von Messgeräten, die das sichereArbeiten beeinträchtigen können, sinddem Strahlenschutzbeauftragten zumelden.

Zur Vermeidung der Kontamination dürfenGegenstände des persönlichen Bedarfs(z.B. Handtaschen) nicht in den Kontroll-bereich mitgenommen werden. Zwischenden einzelnen Arbeitsschritten und ins-besondere beim Verlassen des Kontroll-bereiches sind Hände, Schuhe und diesonstige Schutzausrüstung auf Kontami-nation zu überprüfen. Festgestellte Kon-taminationen sind dem Strahlenschutz-beauftragten unverzüglich zu melden.

Gegenstände dürfen aus Kontrollbereichennur dann herausgebracht werden, wenn

53

GUV-I 8553

die Grenzwerte nach Anlage IX der Strah-lenschutzverordnung nicht überschrittensind. Die Laborkleidung ist in einemSchwarzweißbereich abzulegen und gegendie Normalkleidung zu tauschen.

Gegenüber den hier nur allgemein ange-sprochenen Schutzmaßnahmen enthältdie in aller Regel nach § 34 Strahlen-schutzverordnung zu erstellende Strah-lenschutzanweisung detaillierte Fest-legungen hinsichtlich der jeweiligenLaborarbeiten.

Die Strahlenschutzanweisung gehörtauch zu den Lehrinhalten, mit denen dasLaborpersonal vom Strahlenschutzbeauf-tragten im Rahmen der nach § 39 derStrahlenschutzverordnung vorgeschrie-benen Belehrung vertraut gemachtwerden muss.

8.2 Arbeiten mit Röntgenstrahlen

Röntgengeräte gehören wie Kern-�-Quellen zu den Gefahrenquellen, mitdenen man in chemischen Laboratorienhäufig zu tun hat. Räume, in denen sol-che Geräte aufgestellt sind, sind durchWarnschilder gekennzeichnet.

Ihr Betrieb ist nur mit Erlaubnis gestattet.

Vor dem Arbeiten an Röntgengeräten(Röntgenfeinstrukturanlagen, Röntgen-fluoreszenzanalyse, Mössbauerspektro-meter) hat der Benutzer die bestehendenVorschriften zu studieren und dann zubeachten.

Eine Filmplakette (Filmdosimeter), die inregelmäßigen Abständen analysiert wird, ist beim Aufenthalt in Räumen mit�-Strahlenquellen immer zu tragen.

54

8.3 Arbeiten mit intensivenLichtquellen, z.B. Laserstrahlen

Intensive Lichtquellen, wie Laser, aberauch Hochdrucklampen (Xenon, Queck-silber) und Lichtbogenlampen sindGefahrenquellen. In Laboratorien, indenen Hochdruck- oder Lichtbogenlam-pen strahlen, ist eine das UV-Licht starkabsorbierende Brille zu tragen. GuteDurchlüftung der Räume ist notwendig(Ozonentwicklung).

Das Auge wird bereits durch Laserstrahlungsehr geringer Energiedichte gefährdet.Hohe Energiedichte gefährdet jedoch auchdie Haut und gegebenenfalls auch tieferliegende Organe. Richtwerte für die höchst-zulässigen Bestrahlungsstärken sowieSchutzmaßnahmen enthält die UVV „Laser-strahlung“ (GUV-V B 2, bisher GUV 2.20).

Laserbereiche müssen während des Laser-betriebs abgegrenzt und gekennzeichnetsein. An den Zugängen zu Laserbereichenin geschlossenen Räumen ist der Laser-betrieb durch Warnlampen anzuzeigen.

Im Laserbereich dürfen sich nur solcheBeschäftigte aufhalten, die über diegefährlichen Wirkungen der Laserstrah-lung und über die notwendigen Schutz-maßnahmen belehrt sind. Sie müssendurch geeignete Maßnahmen vor derWirkung der Laserstrahlung geschütztwerden, insbesondere müssen siegeeignete Augenschutzmittel benutzen.

Dieses Kapitel behandelt die Gesund-

heitsgefahren, die von chemischen

Arbeitsstoffen ausgehen können. Der

Verlauf von Vergiftungen und typische

Vergiftungserscheinungen werden

besprochen. Es wird eine Einteilung vor-

genommen sowohl nach der möglichen

Schädigung bestimmter Organe oder

Körpersysteme als auch nach Stoffen

mit ähnlicher toxischer Wirkung. Den

Gefahren und Schutzmaßnahmen beim

Umgang mit krebserzeugenden und

erbgutverändernden Stoffen ist ein

besonderer Abschnitt gewidmet. Weiter-

hin enthält dieses Kapitel eine Zusam-

menstellung der wichtigsten krebserzeu-

genden Stoffklassen sowie im Anhang A

ein Verzeichnis der eingestuften krebs-

erzeugenden, erbgutverändernden und

fortpflanzungsgefährdenden Stoffe.

9.1 Allgemeine Toxikologiechemischer Arbeitsstoffe

Chemische Arbeitsstoffe können auf denmenschlichen Organismus auf Grundihrer akuten und chronischen Toxizitätsowie ihrer ätzenden, reizenden, sensibi-lisierenden, krebserzeugenden, erbgut-verändernden und fortpflanzungsgefähr-denden Eigenschaften gesundheits-schädigend wirken. All diese Faktorenwerden bei der Festsetzung der Ein-stufung und Kennzeichnung eines Stoffesberücksichtigt. Der Zweite und DritteAbschnitt sowie Anhang I der Gefahrstoff-verordnung enthalten hierzu umfang-reiche Bestimmungen, nach welchenKriterien ein bestimmter Stoff einzustufenund zu kennzeichnen ist.

Gefahren für die

Gesundheit9

Ein wichtiger Parameter für die Beurteilungder akuten Toxizität eines Stoffes stellendie aus Tierversuchen ermittelten LD50-Werte dar. Der LD50-Wert beschreibt dieletale Dosis in mg Substanz pro kg Körper-gewicht, bei der nach einmaliger Aufnahmeinnerhalb von 14 Tagen 50 % der Versuchs-tiere sterben. Dabei ist je nach den Ver-suchsbedingungen zu unterscheiden zwi-schen LD50 oral bei Aufnahme über denVerdauungstrakt und LD50 dermal bei Auf-nahme über die Haut. Neben der letalenDosis LD50 wird zur Beschreibung der aku-ten Toxizität eines Stoffes auch eine letaleKonzentration LC50 inhalativ bestimmt. LC50 inhalativ beschreibt diejenige Luftkon-zentration eines Gefahrstoffes in mg/l, beider nach einer vierstündigen Expositioninnerhalb von 14 Tagen 50 % der Versuchs-tiere sterben.

Entsprechend der Gefahrstoffverordnungerfolgt die Einstufung eines chemischenArbeitsstoffes unter dem Gesichtspunktder akuten Toxizität nach folgendenKriterien:

sehr giftig

LD50 oral, Ratte: � 25 mg/kgLD50 dermal, Ratte oder Kaninchen:

� 50 mg/kgLC50 inhalativ, Ratte, für Aerosole/Stäube:

� 0,25 mg/lLC50 inhalativ, Ratte, für Gase/Dämpfe:

� 0,50 mg/lBeispiele: Schwefelwasserstoff, Cyan-wasserstoff, Dimethylsulfat, Phosgen,Nitrobenzol und Acrolein.

T+

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GUV-I 8553

giftig

LD50 oral, Ratte:25 mg/kg � LD50 � 200 mg/kg

LD50 dermal, Ratte oder Kaninchen:50 mg/kg � LD50 � 400 mg/kg

LC50 inhalativ, Ratte, für Aerosole/Stäube:0,25 mg/l � LC50 � 1 mg/l

LC50 inhalativ, Ratte, für Gase/Dämpfe:0,50 mg/l � LC50 � 2 mg/l

Beispiele: Schwefelkohlenstoff,Methanol, Acetonitril, Benzol, Phenol,Tetrachlorkohlenstoff und Chlor.

gesundheitsschädlich

LD50 oral, Ratte:200 mg/kg � LD50 � 2000 mg/kg

LD50 dermal, Ratte oder Kaninchen:400 mg/kg � LD50 � 2000 mg/kg

LC50 inhalativ, Ratte, für Aerosole/Stäube:1 mg/l � LC50 � 5 mg/l

LC50 inhalativ, Ratte, für Gase/Dämpfe:2 mg/l � LC50 � 20 mg/l

Beispiele: Toluol, Xylol, Pyridin, n-Hexan,Nitromethan, Chloroform und Jod.

9.1.1 Verlauf von Vergiftungen

Vergiftungen können einen plötzlichenoder einen schleichenden Verlauf haben(akute oder chronische Vergiftung). DieseBegriffe werden jedoch auch zur Unter-scheidung zwischen einer einmaligen undeiner lang dauernden Einwirkung von

T

Xn

56

Schadstoffen verwandt. Im Allgemeinenführen hohe Einzeldosen bzw. -konzentra-tionen zu akuten Vergiftungen, währendchronische Vergiftungen durch wiederhol-te geringe Dosen entstehen, die jede fürsich nur eine schwache Wirkung haben.

Zwischen dem Zeitpunkt der Einwirkungund dem Auftreten erkennbarer Gesund-heitsschäden besteht eine unterschied-lich lange Latenzzeit (Sekunden bis Jahr-zehnte). Die chronische Intoxikation kanndarauf beruhen, dass sich der Schadstoffim Körper anreichert (wie z.B. bei chroni-schen Schwermetallvergiftungen).

Ein wichtiger Begriff ist die Halbwertszeitfür einen Fremdstoff im Körper. DieserWert gibt an, nach welcher Zeit die Hälfteder aufgenommenen Dosis wieder ausdem Körper entfernt ist. ChronischeExposition gegenüber kleinen Dosenkann jedoch auch ohne Anreicherung desStoffes zu einer Schädigung führen. Indiesem Falle summieren sich die Effekteder Einzeldosen (Wirkungskumulation).

Die Dosis eines gefährlichen Stoffes,unterhalb derer auch bei langfristigerEinwirkung keine toxische Wirkung auf-tritt, bezeichnet man als Schwellenwert.Die Existenz von Schwellenwerten lässtsich durch zwei verschiedene Mechanis-men erklären:

Erstens kann die Geschwindigkeit derElimination größer sein als die der Auf-nahme, oder zweitens können zelluläreSchäden schneller zurückgebildet wer-den, als sie entstehen.

GUV-I 8553

9.2 Schicksal von Schadstoffen imOrganismus

Für die Einschätzung der toxischenWirkung einer Verbindung, die in denmeisten Fällen von der Konzentrationdes Stoffes am Wirkort abhängt, mussman das Schicksal des Schadstoffes imOrganismus kennen.

Die Wechselwirkung zwischen Giftstoffund Organismus lässt sich in folgendeAbschnitte einteilen:

� Exposition und Aufnahme,

� Verteilung im Organismus,

� Umsetzung der aufgenommenenVerbindung im Stoffwechsel(Metabolismus) und

� Elimination des Stoffes.

9.2.1 Exposition und Aufnahmewege

Als Faustregel gilt, dass die Gesundheits-schädigung durch das Produkt ausToxizität und aufgenommener Dosisbestimmt wird. Die Aufnahme kann

� inhalativ über Lunge (Atemgifte),

� oral über den Magen-Darmtrakt oder

� dermal über die Haut und dieSchleimhäute

erfolgen.

Inhalation ist die wichtigste Einwirkungs-form, durch die toxische Stoffe in denKörper gelangen können. Die oraleInkorporation und die Resorption überdie Haut lassen sich leichter vermeiden.

9.2.2 Verteilung im Organismus

Von den lokalen Wirkungen, die am Ortder Einwirkung entstehen, unterscheidetman die resorptiven Wirkungen, diedarauf beruhen, dass die Substanzen mitdem Blutkreislauf im Körper verteiltwerden und zu den betroffenen Organengelangen.

Die lokalen Wirkungen wie z.B. Verätzender Haut oder Schleimhäute mit Säurenoder Laugen sind, sobald sie zur Zell-zerstörung geführt haben, nicht mehrreversibel. Dagegen sind die resorptivenWirkungen meistens reversibel, wennrechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffenwerden.

Aus dem Blut werden Stoffe durch ver-schiedene Mechanismen in die Organeaufgenommen. Ungeladene Molekülekönnen durch die Zellmembranendiffundieren, andere Moleküle benutzenphysiologische Carrier.

Chlorierte Kohlenwasserstoffe, die einenarkotische Wirkung haben, gelangendurch Diffusion in das Gehirn.

Hohe Lipidlöslichkeit erhöht die Auf-nahme und vermindert die Eliminationaus dem lipidreichen Gewebe.

Dagegen ist die Akkumulation vonQuecksilber ein stoffwechselabhängigerTransport.

Leber und Niere haben eine großeKapazität, toxische Stoffe zu akkumulie-ren. Sie sind auch die wichtigsten Organefür die Umwandlung und Ausscheidungder Verbindungen.

57

GUV-I 8553

9.2.3 Metabolismus

Die meisten organischen Verbindungenwerden nicht unverändert ausgeschieden.Durch den Angriff zellulärer Enzyme wer-den sie chemisch verändert. In der Leberkönnen resorbierte Chemikalien, Phar-maka und Schadstoffe oxidiert, hydro-lysiert, reduziert und mit Schwefelsäureoder Glucuronsäure konjugiert werden.Das Ergebnis der Stoffwechselreaktionensind im Allgemeinen Verbindungen, dieleichter ausgeschieden werden können(Entgiftung).

Die metabolische Umwandlung kannjedoch auch zu toxischeren Verbindungenals den Ausgangsstoffen führen. Mannennt dies im Gegensatz zur Entgiftungkörpereigene Giftung. So wird z.B. Anilinzu Phenylhydroxylamin oxidiert, bei des-sen weiterer Umsetzung zu NitrosobenzolMethämoglobin gebildet wird.

Schwefelkohlenstoff reagiert mit Amino-gruppen in Peptiden zu Dithiocarbamat-Verbindungen, die metallkomplexierendwirken und u.a. den Spurenelement-Haushalt stören.

Aus Tetrachlorkohlenstoff entstehenreaktive freie Radikale, die wenigstenszum Teil für den leberschädigenden Effektverantwortlich sind.

Der Abbau von Methanol verläuft über dieBildung von Formaldehyd zur Ameisen-säure, die schließlich zur Erblindung führt.

Das Insektizid Parathion (E 605) wird inseiner Wirkung als Hemmstoff derAcetylcholinesterase durch Oxidation zuParaoxon verstärkt.

58

9.2.4 Elimination

Unter Elimination versteht man die Ent-fernung des Giftes aus dem Körper durchMetabolismus, Speicherung in Formindifferenter Verbindungen und Ausschei-dung. Die Hauptwege für die Ausschei-dung sind Ausatmung, Urin und Faeces.

Allgemein kann man sagen, dass alleStoffe, die als Gas oder Dampf eingeat-met werden, durch Ausatmen abgegebenwerden können. Die meisten anderentoxischen Chemikalien und ihre Meta-boliten werden durch Urin oder dieFaeces ausgeschieden.

Für die Ausscheidung über den Darm istdie Leber die wichtigste Quelle. Die Aus-scheidung über die Niere hängt ab von derFiltrationsfähigkeit des Stoffes und denMöglichkeiten der tubulären Zellen, denStoff zu akkumulieren oder zu sezernieren.

Komplexbildner können die Ausscheidungerhöhen, wenn sie mit den Proteinen umdie Bindung des Stoffes konkurrieren. Sokann die Ausscheidung von Schwermetal-len durch Gabe von Komplexbildnernerhöht werden, wie z.B. die Ausscheidungvon anorganischem Quecksilber durchBAL (2,3-Dimercapto-1-propanol) oderBlei durch EDTA (Ethylendiamintetra-acetat).

Die schematische Darstellung des Schick-sals eines Schadstoffes im Metabolismusgibt einen Überblick über die verschiede-nen Möglichkeiten einer Vergiftung undEntgiftung bei Eindringen einer toxischen,hydrophoben Verbindung in den Organis-mus (s. Bild 19).

59

Bild 19

GUV-I 8553

GUV-I 8553

9.3 Wirkungen von Schadstoffen

Ätz- und Reizgase reizen die Haut und dieSchleimhäute besonders der Atemwegeund der Augen. Ihr Auftreten macht sichdaher durch Hustenreiz, Stechen in Naseund Rachen sowie Brennen und Tränender Augen bemerkbar.

Bei bestimmten Gasen können aber dieersten Anzeichen einer Vergiftung sehrschwach sein und es kann dennoch nachmehreren Stunden zu einer schwerenSchädigung der Lunge kommen (Lun-genödem), die tödlich verlaufen kann.Zum Beispiel können schon wenigeAtemzüge konzentrierter nitroser Gaseein Lungenödem auslösen.

9.3.1 Ätz- und Reizgase

Chlorwasserstoff und Fluorwasserstoff

wirken als starke Reizstoffe auf dieoberen Atemwege, am Auge könnenEntzündungen der Bindehaut und Horn-hautschädigungen hervorgerufen werden.

Das farblose Schwefeldioxid ist an sei-nem stechenden Geruch erkennbar. Esreizt die Schleimhäute und führt in höhe-ren Konzentrationen zu Atembeschwer-den, unter Umständen zu Lungenent-zündung und Bewusstseinsstörungen.

Die Dämpfe von Chlor und Brom sindwesentlich schwerer als Luft und sam-meln sich daher am Boden an, wo siesich längere Zeit halten können. Bei Ein-atmung rufen sie Husten, Atemnot undErstickungserscheinungen hervor.

Auch höhere Konzentrationen vonAmmoniak können zu Erstickungs-

60

erscheinungen und unter raschemBewusstseinsverlust zum Tode führen.

Formaldehyd verursacht allergischeErkrankungen der Haut und besitzt eineauffallend starke Reizwirkung auf Augen-schleimhäute und obere Atemwege.

Als besonders starke Augenreizstoffeseien ferner erwähnt Chlor- und Brom-

aceton, Bromessigester und Acrolein, diebereits bei geringsten Luftkonzentratio-nen starkes Brennen der Augen, Tränen-fluss und Lidkrampf verursachen. Ersthöhere Konzentrationen schädigen Atem-wege und Haut.

Phosgen, ein farbloses Gas, das leichtnach faulem Obst riecht, wird in größerenMengen als Zwischenprodukt für chemi-sche Synthesen benötigt, tritt jedochauch bei thermischer Zersetzung vonChlor- und Fluorchlorkohlenwasserstoffenauf. Bei geringer Konzentration verur-sacht es Hustenreiz, Beklemmung undÜbelkeit. In schweren Fällen können nochnach mehreren Stunden Lungenödem undHerzschwäche auftreten, oft mit töd-lichem Ausgang.

Ethylenoxid reizt die Schleimhäute, führtzu Kopfschmerzen, Erbrechen und Atem-not. Die Dämpfe von Ethylenimin verur-sachen starke Reizungen der Augen- undLuftwege, in schweren Fällen Lungen-entzündung und Lungenödem.

9.3.2 Gase als Blut-,

Zell- und Nervengifte

Kohlenmonoxid ist in reinem Zustandgeschmack- und farblos und daher nicht

GUV-I 8553

selbstwarnend. Es verbindet sich etwadreihundertmal stärker als Sauerstoff mitdem Blutfarbstoff Hämoglobin und unter-bindet dadurch die Sauerstoffversorgungdes Organismus. Es verursacht die häufigauftretenden Vergiftungen durch Schwel-gase bei Bränden. Bereits bei längererEinwirkung von Konzentrationen oberhalb0,01 Vol.-% kommt es zu Kopfschmerzen,ab 0,2 Vol.-% können tiefe Bewusstlosig-keit, Verringerung der Pulsfrequenz undschließlich der Tod eintreten.

Ein starkes Nervengift ist Schwefel-

wasserstoff, dessen charakteristischerGeruch bei höheren Konzentrationennicht mehr wahrnehmbar ist. Er reizt dieAtemorgane, höhere Konzentrationenkönnen blitzartig Bewusstlosigkeit undschließlich den Tod durch Atemlähmungauslösen.

Blausäure (Cyanwasserstoff ) wird ausihren Salzen leicht durch Säuren freige-setzt. Außer über die Atemwege kann sieauch durch die Haut aufgenommen wer-den. Sie hemmt die Zellatmung durchEnzymblockierung. Schon geringe Men-gen (etwa 1 mg/kg Körpergewicht) wirkentödlich.

Als äußerst giftige und gefährliche Gaseseien schließlich noch der nach Knob-lauch riechende Arsenwasserstoff undder Phosphorwasserstoff erwähnt.

9.3.3 Erstickende Gase

Gasförmiger Stickstoff wird in der Labora-toriumspraxis in erster Linie als Schutz-gas, flüssiger Stickstoff als Kältemittel

verwendet. Eine Atmosphäre, in welcherdurch Zutritt von Stickstoff der Sauer-stoffgehalt unter die normale Konzentra-tion vermindert ist, kann durch Sinnes-empfindungen nicht von normaler Luftunterschieden werden.

Bei ihrer Einatmung wird jedoch der Orga-nismus, insbesondere das empfindlicheGehirn, nicht mehr ausreichend mit Sauer-stoff versorgt. Wenn die Sauerstoffkon-zentration auf unter 12 Vol.-% vermindertist, besteht akute Lebensgefahr, bei Kon-zentrationen zwischen 12 und 15 Vol.-%Sauerstoff zumindest eine Beeinträchti-gung des Leistungsvermögens. Bereitsein Atemzug reinen Stickstoffs kann ohnejede Vorwarnung zu Bewusstseinsverlustund Atemstillstand führen, so dass derTod eintritt, wenn nicht rechtzeitig Wie-derbelebungsmaßnahmen vorgenommenwerden.

Die gleiche Wirkung hat auch Argon, dasebenfalls als Schutzgas verwendet wird.Da es schwerer als Luft ist, sammelt essich in Vertiefungen an.

Auch andere Gase wie Methan, Propan

und Butan können durch Verdrängungdes Luftsauerstoffes erstickend wirken.

Kohlendioxid, das als Kältemittel undSchutzgas verwendet wird, reichert sichauf Grund seiner hohen Dichte ebenfallsin Vertiefungen und Kellerräumen an. Die-ses Gas hat jedoch auch eine spezifischeGiftwirkung. Ab 5 Vol.-% CO2 könnenKopfschmerzen und Schwindel, ab15 Vol.-% Bewusstlosigkeit und der Todeintreten, auch wenn noch ausreichendMengen von Sauerstoff vorhanden sind.

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9.3.4 Säuren und Laugen

Konzentrierte Säuren und Laugen (Sal-petersäure, Salzsäure, Schwefelsäure,Schwefeltrioxid, Ameisensäure, Natron-lauge, Kalilauge und andere) verursachenVerätzungen der Haut und der Schleim-häute, die je nach Konzentration derStoffe und der Zeitdauer der Einwirkungvon einer oberflächlichen Reizung bis zueiner tief greifenden Zerstörung der Hautund der darunter liegenden Gewebeführen können. Besonders gefährdet sindAugen und Luftwege.

Laugen verursachen häufig schwerereSchäden als Säuren, da diese nur lang-sam heilen. Bereits wenige Spritzer vonKaliumhydroxid- oder Calciumhydroxid-Lösungen können zur Erblindung führen.

Besonders gefährlich sind auch dieVerletzungen durch Flusssäure, da dieSchmerzen häufig erst mehrere Stundennach der Einwirkung auftreten. Rascheund gezielte ärztliche Hilfe ist beimKontakt mit konzentrierter Flusssäurebesonders wichtig.

Sind Arbeiten durchzuführen, bei denenmit dem Verspritzen von Säuren bzw.Laugen gerechnet werden muss, so sinddie Augen durch eine dicht schließendeKorbbrille evtl. in Kombination mit einemGesichtsschutzschild zu schützen.

Als Handschutz können Handschuhe ausGummi oder PVC eingesetzt werden.

In Abhängigkeit von dem Ausmaß dermöglichen Gefährdung sind zusätzlichSchürzen und Stiefel aus geeignetenMaterialien (PVC, Gummi) zu tragen.

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9.3.5 Lösemittel

Fast alle Lösemittel, auch solche, die keinespezifischen Gifteigenschaften haben, wiez.B. Diethylether, Aceton, Essigsäure-ethylester, wirken bei Einatmung in gerin-gen Mengen berauschend, in größerenKonzentrationen (einige Vol.-%) narkoti-sierend. Bei länger andauernder Einwir-kung von höheren Konzentrationen drohtLebensgefahr durch Atemlähmung.

Chlorkohlenwasserstoffe wie Monochlor-methan, Dichlormethan, Tetrachlorkohlen-stoff und Trichlorethylen können darüberhinaus Leber- und Nierenschädigungensowie Kreislaufstörungen hervorrufen.

Wegen ihrer hohen akuten Giftigkeit dür-fen z.B. Methylenchlorid, Chloroform undTetrachlorkohlenstoff nicht als Reinigungs-oder Entfettungsmittel, z.B. für Glasgeräte,verwendet werden. Die Einatmung sehrkleiner, auch unter Geruchsschwelleliegender Mengen von Chlorkohlenwasser-stoffen über einen längeren Zeitraum,kann chronische Gesundheitsschäden, z.B. Leberschäden, hervorrufen. DieseGiftwirkung wird durch Alkohol undbestimmte Medikamente (z.B. Barbiturate)verstärkt.

9.3.6 Stäube

Eingeatmete Stäube wirken als Fremd-körper und führen daher stets zu einerReizung der Atmungsorgane.

Als besonders gefährlich haben sich dabeidie biobeständigen Mineralien Quarz undAsbest erwiesen. Sie können bei chroni-

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scher Einwirkung zu schweren Erkrankun-gen der Lunge führen. Voraussetzungdafür ist, dass die Stäube in genügendfeinteiliger Form vorliegen, um mit derAtemluft in die Lunge zu gelangen(Lungengängigkeit).

Die Einatmung von Quarzstaub mit einemaerodynamischen Durchmesser von unter7 µm (alveolengängige Fraktion) kann in5 bis 10 Jahren, manchmal in kürzererZeit, das Krankheitsbild der Silikose aus-lösen. Bronchitis, Atemnot und Über-lastung des Herzens können die Folgesein und im ungünstigen Fall zum Todeführen. Als Komplikation kann Tuber-kulose auftreten.

Die verschiedenen, natürlich vorkommen-den Asbestmineralien (Chrysotilasbest,

Amphibolasbeste) liegen faserförmig vorund haben die Eigenschaft, parallel zurFaserachse zu feinsten Fäserchen aufzu-spalten. Wird ein Faserdurchmesser von 3 µm unterschritten, können Fasernbis zu einer Länge von etwa 100 µm durch Einatmung in der Lunge eingelagertwerden. Sie können von dort aus zu ande-ren Körpergeweben, insbesondere zumBrustfell weiterwandern („Pleuradrift“). In der Lunge kann durch Asbestfasern die Asbestose verursacht werden, eineKrankheit, die der Silikose vergleichbar istund bei der gewöhnlich eine massiveExposition vorausgegangen ist. Asbest-fasern können ferner nach einer Latenz-zeit von 20 Jahren oder mehr auch nachnur geringer Exposition Lungenkrebs so-wie Krebserkrankungen des Rippen- undBauchfells (Mesotheliome) hervorrufen.

9.3.7 Maximale Arbeitsplatz-

konzentrationen (MAK-Werte)

Zur Vorbeugung gegen die Giftwirkungvon Stoffen, die über die Atemwegeaufgenommen werden können, ist eswichtig, diejenigen Konzentrationen inder Arbeitsluft zu kennen, bei denen nach Auffassung toxikologischer undarbeitsmedizinischer Fachleute auch bei länger dauernder Einwirkung eineGesundheitsgefährdung nicht besteht.Dies sind die „Maximalen Arbeitsplatz-konzentrationen“ (MAK-Werte).

Stand April 1999

Beispiele ml/m3 (ppm) mg/m3

Quecksilber 0,01 0,1Ammoniak 50 35Phosphorwasserstoff 0,1 0,15Arsenwasserstoff 0,05 0,2Chlor 0,5 1,5Brom 0,1 0,7N,N-Dimethylformamid 10 30Diethylether 400 1200Aceton 500 1200Ethanol 1000 1900Methylenchlorid 100 360Chloroform 10 50Tetrachlorkohlenstoff 10 65n-Pentan 1000 2950Cyclohexan 200 700n-Hexan 50 180Salpetersäure 2 5Chlorwasserstoff 5 8Cyanwasserstoff 10 11Kohlendisulfid 10 30Kohlenmonoxid 30 33Kohlendioxid 5000 9000Quelle: TRGS 900 „Grenzwerte in der Luft amArbeitsplatz“, Fassung April 1999, bekanntgegeben im Bundesarbeitsblatt, Heft 4/1999

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Der MAK-Wert ist die höchstzulässigeKonzentration eines Arbeitsstoffes alsGas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft,die auch bei wiederholter und langfristi-ger, in der Regel täglich achtstündigerExposition im Allgemeinen die Gesund-heit der Beschäftigten nicht beeinträch-tigt.

MAK-Werte werden für gesunde Personenin erwerbsfähigem Alter aufgestellt. DieMAK-Werte werden nach Votum des Aus-schusses für Gefahrstoffe (AGS) vomBundesministerium für Arbeit und Sozial-ordnung im Bundesarbeitsblatt in derTRGS 900 „Grenzwerte in der Luft amArbeitsplatz“ bekannt gegeben und damitrechtsverbindlich.

Hinsichtlich der Festsetzung von MAK-Werten werden vom AGS Vorschläge von der Senatskommission zur Prüfunggesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe derDeutschen Forschungsgemeinschaft(DFG-Kommission), von der EuropäischenUnion, von der Chemischen Industriesowie von Gewerkschaften und Behördenberücksichtigt. Die Tabelle auf Seite 63gibt einige Beispiele.

9.4 Krebserzeugende, erbgut-verändernde und fortpflanzungs-gefährdende Stoffe

Besondere Vorsicht erfordert der Umgangmit krebserzeugenden (kanzerogenen),erbgutverändernden (mutagenen) undfortpflanzungsgefährdenden (reproduk-tionstoxischen) Stoffen. Diese Stoffekönnen bereits in sehr niedrigen Dosenirreversible und kumulative Schäden derGesundheit hervorrufen.

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Erbgutverändernde Stoffe können durchVeränderungen des genetischen Materialsvon Keimzellen vererbbare genetischeSchäden, krebserzeugende Stoffe durchVeränderungen des genetischen Materialsvon Körperzellen Tumore hervorrufen.Das Besondere der krebserzeugendenStoffe ist, dass in der Regel eine langeLatenzzeit (Jahre oder Jahrzehnte) zwi-schen der Exposition und dem Auftreteneiner Krebserkrankung besteht.Die fortpflanzungsgefährdenden Stoffe

unterteilen sich einerseits in frucht-schädigende Stoffe, die nicht vererbbareSchäden (Missbildungen) am Embryoverursachen können, und andererseits inStoffe, die die männliche oder weiblicheFortpflanzungsfunktion oder -fähigkeit(Fruchtbarkeit) beeinträchtigen können.Wegen der besonderen Gefahren, die vonkrebserzeugenden, erbgutveränderndenund fortpflanzungsgefährdenden Stoffenausgehen, sind Herstellungs- und Ver-wendungsverbote (§ 15 GefStoffV), Be-schäftigungsverbote und -beschränkun-gen (§ 15a GefStoffV) sowie besondereUmgangsvorschriften (§§ 35–40 GefStoffV)zu beachten.Darüber hinaus gilt für werdende Mütternach der „Verordnung zum Schutze derMütter am Arbeitsplatz“ ein generellesExpositionsverbot gegenüber krebs-erzeugenden, erbgutverändernden oderfruchtschädigenden Stoffen.Ein Verzeichnis derjenigen Stoffe, dienach gesicherten wissenschaftlichenErkenntnissen als krebserzeugend,erbgutverändernd oder fortpflanzungs-gefährdend einzustufen sind, befindetsich im Anhang A.

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9.4.1 Technische Richtkonzentrationen

(TRK-Werte)

Bei vielen toxischen Stoffen kann anhandvon Dosis/Wirkungsbeziehungen einSchwellenwert (NOEL = No ObservedEffect Level) angegeben werden, unterdem unter Berücksichtigung der Rahmen-bedingungen keine beobachtbaren Effekte(Schädigungen) auftreten. Für diese Stoffewerden MAK-Werte gesetzt, die in allerRegel den Schwellenwerten entsprechen.

Für krebserzeugende oder erbgutverän-dernde Stoffe lassen sich dagegen keineWirkungsschwellen definieren.

Bei solchen Stoffen, die zu Veränderun-gen des genetischen Materials, der DNS,führen, ist davon auszugehen, dass auchgeringste Expositionen irreversibleSchäden hervorrufen können.

Da auf manche dieser Stoffe jedoch nichtverzichtet werden kann, benötigt derArbeitsschutz Richtwerte für die zu tref-fenden Schutzmaßnahmen und die mess-technische Überwachung. Dies sind dieTechnischen Richtkonzentrationen (TRK-Werte), die vom Ausschuss fürGefahrstoffe festgelegt und vom Bundes-ministerium für Arbeit und Sozialordnungin der TRGS 900 „Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz“ bekannt gegebenwerden.

Unter der Technischen Richtkonzentration(TRK) eines gefährlichen Stoffes verstehtman diejenige Konzentration als Gas,Dampf oder Schwebstoff in der Luft, die nach dem Stand der Technik erreichtwerden kann.

Technische Richtkonzentrationen sind alsoim Gegensatz zu Maximalen Arbeitsplatz-konzentrationen nicht ausschließlich toxi-kologisch-arbeitsmedizinisch, sondern imWesentlichen technisch begründet.

Die Einhaltung der Technischen Richt-konzentration soll das Risiko einer Beein-trächtigung der Gesundheit vermindern,vermag dieses jedoch nicht vollständigauszuschließen. Die nachfolgende Tabellegibt einige Beispiele.

Technische Richtkonzentrationen

(TRK-Werte), Stand April 1999

Beispiele ml/m3 (ppm) mg/m3

Acrylnitril 3 7Benzol 1 3,2(allgemeiner Grenzwert)Benzo[a]pyren 0,002(allgemeiner Grenzwert)Beryllium und seine 0,002Verbindungen(allgemeiner Grenzwert,einatembare Fraktion)Wasserlösliche Cr(VI)- 0,05Verbindungen in Formvon Stäuben/Aerosolen(allgemeiner Grenzwert,einatembare Fraktion)Dibenzodioxine und 5.10–8

-furane, chlorierteDimethylsulfat 0,04 0,2(Verwendung)Ethylenoxid 1 2Holzstaub 2(einatembare Fraktion)Hydrazin 0,1 0,13

Quelle: TRGS 900 „Grenzwerte in der Luft amArbeitsplatz“, Fassung April 1999, bekanntgegeben im Bundesarbeitsblatt, Heft 4/1999.

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9.4.2 Wichtige Stoffklassen

krebserzeugender bzw.

krebsverdächtiger Substanzen

1. Alkylierende Verbindungen z.B.Dimethylsulfat, Methyliodid,Diazomethan, Epichlorhydrin,Bis(chlormethyl)ether, Ethylenoxid,Ethylenimin, Vinylchlorid.

2. Polycyclische aromatische Kohlen-

wasserstoffe und Heterocyclen z.B.Benz[a]anthracen, Dibenz[a,h]anthracen,Benzofluoranthene, Benzo[a]pyren,2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin.

3. Aromatische Amine z.B.o-Phenylendiamin, 2-Naphthylamin,Benzidin und bestimmte3,3’-disubstituierte Benzidine,4-Aminobiphenyl.

4. Aromatische Nitroverbindungen z.B.2-Nitronaphthalin, 4-Nitrobiphenyl.

5. N-Nitrosoverbindungen z.B.Nitrosamine (N-Nitrosodiethylamin,N-Nitrosopyrrolidin), Nitrosamide(N-Nitroso-N-methylharnstoff ).

6. Azoverbindungen und Hydrazine z.B.Diazomethan, 4-Aminoazobenzol,Azofarbstoffe mit einer krebserzeugen-den Aminkomponente, Hydrazobenzol,Hydrazin und seine Dialkylderivate.

7. Schwermetalle und deren Verbindun-

gen z.B. Stäube von Cadmium undCobalt und deren Verbindungen, Stäubevon Nickel, Nickelsulfid, Nickeloxid undChrom(VI)-Verbindungen.

8. Faserstäube z.B.Asbest, Erionit, Keramikfasern ausAluminiumoxid, Kaliumtitanat oderSiliciumkarbid.

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9.4.3 Biochemische Wirkungen von

krebserzeugenden Stoffen

Krebserzeugende Stoffe (Carcinogene)

greifen unmittelbar oder mittelbar in denZellstoffwechsel ein, so dass normale Zel-len in Krebszellen umgewandelt werden.Es können lokale Geschwülste am Ort derEinwirkung oder auch maligne Tumoren in verschiedenen Geweben bzw. Erfolgs-organen entfernt vom Ort der unmittelba-ren Einwirkung entstehen (Blasentumordurch Benzidin, Mesothelzellenkrebsnach Asbest-Exposition, ausgeprägteOrganotropie von Dialkylnitrosaminen).

Die Partialdosen einer krebserzeugendenSubstanz addieren sich in der krebs-erzeugenden Wirkung. Mit zunehmenderGesamtdosis wächst die Tumorfähigketim Tierversuch und verkürzt sich dieLatenzzeit.

Die Wirkungen verschiedener Carcino-gene können sich addieren bzw. poten-zieren. Als Cocarcinogene bezeichnetman Substanzen, die selbst keinemaligne Zelltransformation auslösen,jedoch die Wirkung krebserzeugenderSubstanzen verstärken. Als allgemeinerWirkungsmechanismus für organischeCarcinogene mit ganz unterschiedlicherStruktur wurden Alkylierungs- bzw.Arylierungsreaktionen mit Makromole-külen der Zelle (Nucleinsäuren, Proteine)erkannt.

Einige Verbindungen wirken ohne enzy-matische Aktivierung alkylierend (direkteAlkylantien), wie z.B. Dimethylsulfat undDiazomethan; andere werden erst durch

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den Stoffwechsel der Zelle in reaktiveZwischenprodukte umgewandelt(indirekte Alkylantien), wie z.B. Dimethyl-nitrosamin.

Aromatische Kohlenwasserstoffe werdenim Stoffwechsel zu polaren Verbindungenoxidiert (u.a. Abbau zu aromatischenAlkoholen), die insbesondere durch dieKonjugation mit Schwefelsäure und Glu-curonsäure ausscheidungsfähig gemachtwerden. Der Weg der metabolischenEntgiftung verläuft jedoch über reaktiveZwischenverbindungen (Epoxide), diewiederum mit Desoxyribonucleinsäurenreagieren können. Man spricht in diesemFalle bei den reaktionsträgen Ausgangs-verbindungen von Präcarcinogenen, die durch enzymkatalysierte Reaktionenin ultimale Carcinogene umgewandeltwerden.

Aus der Stoffklasse der polycyclischenaromatischen Kohlenwasserstoffe sindeinige Verbindungen Präcarcinogene,andere dagegen nicht. Deshalb kann manohne eingehende Untersuchungen keineAussage über die Gefährlichkeit einesStoffes machen, was bedeutet, dass dieVorsichtsmaßnahmen alle Stoffe ein-schließen müssen, solange ihre Unge-fährlichkeit nicht nachgewiesen wurde.

Da individuelle Unterschiede im Stoff-wechsel bestehen und die beteiligtenEnzyme verschieden stark durch Medika-mente oder chronische Schadstoffexposi-tion induziert sein können, ist die Gefähr-dung einzelner Personen bei gleicherEinwirkung nicht gleich groß.

9.4.4 Sicherheitsmaßnahmen beim

Umgang mit krebserzeugenden

und erbgutverändernden Stoffen

Ausweichen auf andere Methoden oderungefährliche Chemikalien. Beispielsweiselässt sich Benzol in vielen Fällen durchToluol oder Cyclohexan ersetzen, N-Nitro-so-N-methylharnstoff für die Darstellungvon Diazomethan durch das ungefährliche-re N-Nitroso-N-methyl-p-toluolsulfonamid.

Wenn die Verwendung solcher Stoffe not-wendig ist, sind besondere Maßnahmenerforderlich:

Schutzmaßnahmen

Krebserzeugende oder erb-gutverändernde Substanzennach Möglichkeit durch weni-ger gefährliche Substanzenersetzen.

Ist dies jedoch nach sorgfältiger Prüfungnicht möglich, sind Arbeiten mit krebs-erzeugenden oder erbgutveränderndenStoffen generell im Abzug in kleinstmög-lichen Mengen, möglichst in geschlosse-nen Apparaturen, durchzuführen.

Direkter Hautkontakt ist auf jeden Fall zu vermeiden. Geeignete persönlicheSchutzausrüstung (Schutzhandschuhe,ggf. weiterer Körperschutz und Atem-schutz) ist bereitzustellen und zu tragen.

Entsorgungsmaßnahmen

Kontaminierte Kolben, Pipet-ten, Spatel usw. sind nachder Benutzung mit geeigne-ten Reagenzien in der Artchemisch vorzubehandeln,

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dass die krebserzeugenden und erbgut-verändernden Stoffe zu weniger gesund-heitsschädlichen Stoffen umgewandeltwerden. Beispiel: Umsetzung vonDimethylsulfat mit Ammoniaklösung.

Krebserzeugende und ergutveränderndeStoffe sind in eigenen Abfallbehältern zusammeln. Das Befüllen dieser Behältermuss in Abzügen oder unter Absaugungerfolgen. Die Behälter sind geschlossenzu halten.

Verschüttete Substanzen wenn möglichchemisch zu weniger gesundheitsschäd-lichen Substanzen umsetzen; Flüssigkei-ten mit Absorptionsgranulat aufnehmen,in dichten Kunststoffbeuteln verpackenund sachgerecht verbrennen lassen. Bei der Entsorgung von verschüttetenSubstanzen Körper- und Atemschutzverwenden!

Überwachungsmaßnahmen

Ist nach § 18 GefStoffV dasAuftreten von Gefahrstoffenin der Luft am Arbeitsplatznicht sicher auszuschließen,ist grundsätzlich nach

TRGS 402 „Ermittlung und Beurteilung derKonzentrationen gefährlicher Stoffe in derLuft in Arbeitsbereichen“ (Arbeitsbereichs-analyse und ggf. Kontrollmessungen) zuermitteln, ob die Maximale Arbeitsplatz-konzentration, die Technische Richtkon-zentration oder der Biologische Arbeits-platztoleranzwert unterschritten oder dieAuslöseschwelle überschritten sind.

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Die Unterschreitung der Auslöseschwellekann jedoch in chemischen Laboratorienunterstellt werden, wenn

➨ mit den im Labor üblichen geringenStoffmengen gearbeitet wird,

➨ alle Arbeitsgänge mit sehr giftigen,giftigen, krebserzeugenden, erbgut-verändernden und fortpflanzungs-gefährdenden Stoffen im Abzug durch-geführt und die Abzüge geschlossengehalten werden, solange nicht an denApparaturen hantiert wird,

➨ die Laboratorien und Praktikumsräumepersonell nicht überbelegt sind,

➨ Entnahmebehälter und Druckgas-flaschen für sehr giftige und giftigeStoffe innerhalb des Abzugs aufgestelltwerden,

➨ bei Reaktionen frei werdende sehr gif-tige oder giftige Gase in Absorptions-lösungen aufgefangen werden und

➨ der Kontakt mit hautresorptivenGefahrstoffen durch die Arbeits-methode (geschlossene Apparatur)oder durch geeignete persönlicheSchutzausrüstung (Schutzhandschuhe,ggf. Körper- und Gesichtsschutz)vermieden wird.

10.1 Physiologische Grundlagender Atmung

Die Atmung ist ein lebenswichtiger Vor-gang, bei dem das Blut mit der notwen-digen Menge Sauerstoff versorgt wird.Der Sauerstoffaustausch findet in derLunge an ca. 300 Millionen Alveolen(Lungenbläschen) mit einer Oberflächevon 80–100 m2 statt. Die Atemfrequenzwird über die CO2-Konzentration im Blutgeregelt; ein Anstieg der CO2-Konzentra-tion im Blut um 0,2 % verdoppelt sie. Der ruhende Mensch atmet 16-mal in derMinute und hat dabei einen Luftver-brauch von ca. 10 l/min. Die Atem-frequenz erhöht sich mit zunehmenderArbeitsleistung. Bei Schwerstarbeit kannder Atemluftverbrauch bis auf 100 l/minansteigen.

Die eingeatmete Luft hat einen Gehaltvon 21 % Sauerstoff und 0,04 % CO2, dieausgeatmete Luft einen Gehalt von 17 %Sauerstoff und 4 % CO2. Sauerstoffkon-zentrationen unter 15 % bedingen erheb-liche Leistungsminderungen mit großenGefahren – Bewusstlosigkeit bis hin zuTodesfolgen.

10.2 Bereiche des Atemschutzes

Der Atemschutz ist ein weitverzweigtes Gebiet. Die ver-schiedenen Bereiche sind inder Übersicht auf Seite 70 zusehen.

Im Rahmen dieser Einführung sollen nurFiltergeräte (umgebungsluft-abhängigerAtemschutz) und Pressluftatmer (umge-bungsluft-unabhängiger Atemschutz)

Atemschutz10

besprochen werden. Über die anderenGebiete des Atemschutzes informiert dieentsprechende Fachliteratur, z.B. dieGUV-Regel „Benutzung von Atemschutz-geräten“ (GUV-R 190, bisher GUV 20.14).

10.3 Filtergeräte

Atemschutzmasken sind nach den Unfall-verhütungsvorschriften und der Gefahr-stoffverordnung da einzusetzen oderbereitzuhalten, wo bei der Arbeit oder fürdie Rettung nach einem Schadensfall mitgesundheitsgefährdenden Stoffen in derAtemluft gerechnet werden muss.

Die Atemschutzmasken sind außerhalbder gefährdeten Bereiche, jedoch für dieBeschäftigten schnell erreichbar aufzube-wahren (z.B. Gasmaskenschrank im Flur).

Bei Arbeiten mit Druckgasflaschen, diedie besonders gesundheitsgefährlichenGase Schwefelwasserstoff, Phosphorwas-serstoff, Phosgen oder Fluor enthalten,ist ein geeignetes Atemschutzgerät (z.B.ein an die Kleidung anheftbares Flucht-filtergerät mit einem Gasfilter des Filter-typs ABEK, s. Bild 20) dauernd mitzu-führen, um eine eventuelle Flucht ausdem Gefahrenbereich zu ermöglichen.

Viertelmasken umschließen Mund undNase, Halbmasken Mund, Nase und Kinn.Diese beiden Maskentypen schützenjedoch nicht vor Augenreizungen oder -verätzungen.

Vollmasken umschließen das ganzeGesicht und bieten somit einen voll-ständigen Schutz; daher sollten sie imLaboratorium ausschließlich eingesetztwerden (s. Bild 21).

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Bild 20 Bild 21

Einteilung der Atemgeräte nach DIN 3179 und DIN EN 133(Auszug)

Atemgeräte für Arbeits- und Rettungszwecke

Tauchgeräte(flüssige Umgebung)

Atemschutzgeräte,die abhängig von der

Umgebungsatmosphäre wirken

Atemschutzgeräte,die unabhängig von der

Umgebungsatmosphäre wirken

FILTERGERÄTE PRESSLUFTATMER

Schlauch-geräte

Behälter-geräte

Regene-rations-geräte

Atemschutz(gasförmige Umgebung

mit einem Druck vonetwa 1 + 0,2/– 0,3 bar)

Höhenatemgeräte(gasförmige Umgebung

mit einem Druck von� 0,7 bar)

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Bei der Auswahl des richtigen Atemschutz-filters sind folgende Voraussetzungen zubeachten:

� Die Sauerstoffkonzentration mussmindestens 17 Vol.-% betragen.

� Art und Zusammensetzung derSchadstoffe müssen bekannt sein, da sie den Filtertyp bestimmen.

� Die Konzentrationen von gasförmigenSchadstoffen und Partikeln in der Luftdürfen die in den beiden nachfolgen-den Tabellen aufgeführten Höchst-konzentrationen nicht übersteigen.

Atemschutzfilter werden nach Filtertypenund Filterklassen bezeichnet.

Der Filtertyp beschreibt die jeweiligeSchadstoffart, die aus der Einatemluftherausgefiltert wird, die Filterklasse dasjeweilige Aufnahmevermögen desAtemschutzfilters.

Einen Überblick über die gängigen Filter-typen und Filterklassen geben die beidennachfolgenden Tabellen.

Beim Gasfiltertyp A (für organischeStoffe) besteht das Filtermaterial in derRegel aus Aktivkohle mit großer spezifi-scher Oberfläche, an der die Schadgaseabsorbiert werden.

Bei den übrigen Gasfiltertypen – bis aufKohlenmonoxid-Filter – werden impräg-nierte Aktivkohlen verwendet, an der dieSchadstoffe absorbiert und chemischgebunden werden.

Der CO-Filter enthält einen speziellenKatalysator (Hopkalit), der das Kohlen-monoxid zu Kohlendioxid umsetzt.

Ein besonderes Problem stellt dasHerausfiltern von organischen Stoffen aus der Luft mit einem Siedepunkt unter65 °C („Niedrigsieder“) dar. Es konntegezeigt werden, dass diese Stoffe (wiez.B. Methylenchlorid oder Aceton) nurschlecht von Gasfiltern des Filtertyps Agebunden werden. Entsprechend ihresAbscheideverhaltens (und weiterer Krite-rien) werden Niedrigsieder in 4 Gruppeneingeteilt (siehe Anhang B).

Vor Niedrigsiedern der Gruppen 1 und 2schützen AX-Filter.

Bei Niedrigsiedern der Gruppe 3 sindandere Filtertypen (Typ B oder K) ein-zusetzen.

Keine geeigneten Filter gibt es gegen-wärtig zum Schutz vor Niedrigsiedern derGruppe 4.

Neben Atemfiltern, die nur einen Gas-filtertyp enthalten, werden auch sog.Mehrbereichsfilter (z.B. ABEK) ange-boten, in denen die einzelnen Gasfilter-typen (z.B. A, B, E und K) integriert sind.

Kombinationsfilter vereinigen Gas- und Partikelfilter in einem Gehäuse(s. Bild 22). Die Atemluft wird dabeizunächst im Partikelfilter von Feststoff-partikeln und Tröpfchenaerosolen ge-reinigt und dann im Gasfilter von gas-und dampfförmigen Schadstoffen. DieseAnordnung schützt auch zuverlässiggegen flüchtige Partikel.

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Filtertypen und Filterklassen von Gasfiltern nach DIN EN 141 und DIN 3181 Teil 3

Typ Kenn- Hauptanwendungsbereich Klasse Höchstzulässige farbe Gaskonzentration

A braun Organische Gase und 1 1000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)Dämpfe mit Siedepunkt 2 5000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)� 65 °C 3 10000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)

B grau Anorganische Gase und 1 1000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)Dämpfe, z.B. Chlor, Schwefel- 2 5000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)wasserstoff, Cyanwasserstoff 3 10000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)– nicht gegen Kohlenmonoxid

E gelb Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff 1 1000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)und andere saure Gase 2 5000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)

3 10000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)

K grün Ammoniak und organische 1 1000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)Ammoniak-Derivate 2 5000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)

3 10000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)

AX braun niedrigsiedende organische Ver- – Gr. 1 100 ml/m3 f. max. 40 minbindungen (Siedepunkt � 65 °C) Gr. 1 500 ml/m3 f. max. 20 minder Niedrigsiedergruppen 1 und 2 Gr. 2 1000 ml/m3 f. max. 60 min(s. Anhang B) Gr. 2 5000 ml/m3 f. max. 20 min

SX violett wie vom Hersteller festgelegt – 5000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)

NO blau nitrose Gase z.B. NO, NO2, NOX – s. Abschnitte 3.3.3.2 u. 3.3.3.3 derGUV-Regel „Benutzung von Atem-schutzgeräten“ (GUV-R 190) u./0.Benutzer-Hinweis des Herstellers

Hg rot Quecksilber – s. Abschnitte 3.3.3.2 u. 3.3.3.3 derGUV-Regel „Benutzung von Atem-schutzgeräten“ (GUV-R 190) u./o.Benutzer-Hinweis des Herstellers

CO schwarz Kohlenmonoxid – spezielle Anwendungsrichtlinien

Reaktor orange radioaktives Iod, einschl. – spezielle Anwendungsrichtlinienradioaktivem Iodmethan

Filterklassen von Partikelfiltern nach DIN EN 143

Typ Kenn- Hauptanwendungsbereich Klasse Rückhaltevermögen und höchstzu-farbe lässige Konzentration in Vielfachem

des jeweiligen Luftgrenzwertesbei Verwendung einer Vollmaske

P weiß Feststoffpartikel (Stäube, Rauche) 1 gering 4

Feststoffpartikel und 2 mittel 15Tröpfchenaerosole

Feststoffpartikel und 3 hoch 400Tröpfchenaerosole

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Bild 22:Kombinationsfilter

Bild 23:

Kennzeichnung von Atemfiltern nach

DIN EN 141 und DIN EN 143

Atemfilter müssen gekennzeichnet sein.Die Kennzeichnung muss enthalten:

Beispiel für Kombinationsfilter

� Filtertyp� Filterklasse� Kennfarbe� Hersteller� Nennung der gültigen Norm� Ablaufdatum der Lagerzeit� Hinweis „Siehe Gebrauchsanleitung“

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Alle bei der Auswahl des Filters zuberücksichtigenden Voraussetzungensind unbedingt zu beachten. Für denallgemeinen Laborbetrieb sind Kombi-

nationsfilter des Mehrbereichsfiltertyps

ABEK-P besonders geeignet. Allerdings ist zu beachten, dass zum Schutz vorNiedrigsiedern auch diese Kombinations-filter nicht geeignet sind.

Die Einsatzdauer eines Atemfilters hängtvon seinem Aufnahme- und Rückhaltever-mögen und den Einsatzbedingungen ab.Luftverbrauch des Atemschutzmasken-trägers, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit,Schadstoffkonzentration und Schadstoff-zusammensetzung setzen die Grenzen.Die Erschöpfung eines Kombinations-filters zeigt sich durch Geruchswahrneh-mung und/oder erhöhten Atemwider-stand an.

Die Lagerzeit fabrikmäßig verschlossenerFilter ist mit Monat und Jahr auf demFilterkörper angegeben. Wird eine Atem-schutzmaske zur Durchführung einesExperiments, bei dem Gefahrstoffe zumEinsatz kommen, vorsorglich mit einemFilter bestückt, so ist der Filter nachAbschluss des Experiments ohne Einsatzvon der Maske abzuschrauben, mit denKunststoffkappen zu verschließen und

74

auf dem Filterkörper deutlich mit demÖffnungsdatum zu beschriften. Das sogekennzeichnete Filter (Ausnahme: AX-Filter) kann noch 6 Monate bei vollerLeistungsgarantie zum Einsatz kommen;dann ist es zu ersetzen.

AX-Filter dürfen generell nur im Anliefe-rungszustand verwendet werden. Diewiederholte Benutzung von AX-Filtern istnur innerhalb eines Arbeitstages (8 Stun-den) zulässig.

10.4 Pressluftatmer

Bei Gefahr von Sauerstoffmangel in derUmgebungsluft unter 17 Vol.-% und/oderbei zu hoher Schadstoffkonzentrationmuss umgebungsluft-unabhängigerAtemschutz benutzt werden. Hierzu eig-nen sich Pressluftatmer, bei denen demGeräteträger verdichtete Luft natürlicherZusammensetzung aus einer meist aufdem Rücken getragenen Stahlflaschezugeführt wird.

Pressluftatmer dürfen nur von ausgebil-deten, ständig geschulten und ärztlichüberwachten Männern und Frauen inmindestens zwei Personen umfassendenTrupps benutzt werden.

11.1 Allgemeine Maßnahmen

Verletzten bzw. Vergifteten

aus dem Gefahrenbereich

bergen, Selbstschutz

beachten.

Der Ort für die Erstversorgung sollte so ge-wählt werden, dass ein schneller Abtrans-port möglich ist und weitere Hilfspersonennicht in den Gefahrenbereich müssen. DerErsthelfer muss sich, soweit erforderlich,selbst schützen (Schutzhandschuhe,Säureschutzkleidung, Atemschutz usw.).

Notruf

RettungsdiensteverständigenNotrufangaben:

WO geschah es?WAS geschah?WIE VIELE Verletzte?WELCHE Art von Verletzungen?WARTEN auf Rückfragen!

Abtransport organisieren

Die Besatzung des Rettungs-wagens vor und im Gebäudeeinweisen. Kranken-Transportwege frei machen.

Arzt anfordern

Bei allen schweren Unfällen sofort ärztliche Hilfe anfordern.

Melden

Unfälle prinzipiell demLaborleiter melden.Studenten in Praktikawenden sich an ihrenzuständigen Assistenten.

Erste Hilfe bei

Chemieunfällen11

Sind Personen verletzt, muss der Labor-leiter unverzüglich eineUnfallanzeige ausfüllen undan den zuständigen Unfall-versicherungsträgersenden.

Tödliche Unfälle, besondersschwere Unfälle und Mas-senunfälle sofort telefonischoder mit Fax dem zustän-digen Unfallversicherungs-

träger und dem Gewerbeaufsichtsamtmelden.Alle Verletzungen, auch kleinere, in dasVerbandbuch (GUV-I 511-1) eintragen.

11.2 Sofortmaßnahmender Ersten Hilfe

Im Folgenden werden einige besonderswichtige Maßnahmen der Ersten Hilfegenannt. Diese Aufzählung kann eine ein-gehendere Information und insbesondereeine praktische Ausbildung in Erster Hilfenicht ersetzen. Jeder Chemiestudierendeist daher aufgefordert, an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen. AusführlicheHinweise auf Erste-Hilfe-Maßnahmenkönnen aus der „Anleitung zur ErstenHilfe bei Unfällen“ (GUV-I 510) sowie derGUV-Information „Erste Hilfe bei Ein-wirken gefährlicher chemischer Stoffe“(GUV-I 8504) entnommen werden.

Allgemein sollten Sie Folgendes beachten:

Frischluftzufuhr ermöglichen.➨ Beengende Kleidung öffnen.➨ Benetzte Kleidungsstücke

entfernen (gilt auch für dieUnterwäsche).

Unfall-

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75

GUV-I 8553

➨ Benetzte Haut mit viel Wasser abspülen.

Wenn Spritzer in die Augengeraten sind➨ Augen mit Augendusche

mind. 10 Min. mit Wasserspülen; dabei mit Daumenund Zeigefinger Lidspaltoffen halten.

➨ Verletzten nicht abkühlenlassen.

➨ Wenn möglich, auf eineUnfalltrage oder eineDecke legen und zudecken.

➨ Ein Bewusstloser muss in stabile Seitenlagegebracht werden.

Für spezielle Fälle gilt:

Bei Atemstillstand:

Bei Atemstillstand kann nursofortige Beatmung Lebenretten; Sekunden entscheiden.Erkennen:

Keine Atemgeräusche, keine Atembewegung,auffallende Hautverfärbung.

Maßnahmen:

➨ Streckung des Halses zurSchaffung freier Atemwege.

➨ Erforderlichenfalls Fremd-körper aus Mund undRachen entfernen.

➨ Atemspende: Mund-zu-Mund- oderMund-zu-Nase-Beatmung.

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Bei Bewusstlosigkeit:

Erkennen:

Der Bewusstlose ist nichtansprechbar.

Maßnahmen:

➨ Feststellen der Atmung,➨ stabile Seitenlagerung.➨ Falls keine Atmung

vorhanden, siehe Atemstillstand.

Bei Blutungen aus Wunden:

Maßnahmen:

➨ Jede Wunde keimfreibedecken.

Fast alle Blutungen sind mit einem Verband oderDruckverband zu stillen.

Bei Kreislaufstillstand:

Erkennen:

Keine Atmung, kein Herzschlag.

Maßnahmen:

➨ Herz-Lungen-Wiederbelebung.

GUV-I 8553

Bei Knochenbrüchen:

Maßnahmen:

➨ Körperteil mit Bruchstellenicht bewegen.

➨ Bei Verdacht auf Wirbel-säulenverletzungen Lagedes Verletzten nicht ändern.

➨ Lage des Verletzten durch Decken und festeGegenstände fixieren.

➨ Bei offenem KnochenbruchWunde vorsichtig keimfrei bedecken.

Bei Schock:

Erkennen:

Schneller und schwächerwerdender, schließlich kaumtastbarer Puls, fahle Blässe,kalte Haut, Frieren, Schweißauf der Stirn, auffallendeUnruhe.Diese Zeichen treten nichtimmer alle und nicht immergleichzeitig auf.

Maßnahmen:

➨ ggf. Blutstillung,➨ Schocklage

(in Rückenlage Beineanheben bzw. hoch lagern.Achtung: Nicht bei Brüchen von Beinen, Becken,Wirbelsäule und Gefahrinnerer Verletzungen),

➨ Wärmeverlust verhindern,➨ für Ruhe sorgen,➨ Orientierungsfragen stellen,➨ Kontrolle von

Puls und Atmung.

Schock

Bei Unfällen durch elektrischen Strom:

Maßnahmen:

➨ Stromunterbrechung durch Ausschalten, Stecker ziehen,

➨ Sicherung herausnehmen, bzw. Hauptsicherungabschalten.Ist das nicht sofort möglich,Verunglückten durch nicht leitenden Gegenstand, z.B.– trockene Holzlatte, von

den unter Spannung stehenden Teilen trennen oder

– an seinen Kleidern weg-ziehen; sich dabei selbstisoliert aufstellen, z.B. auf trockenes Brett,trockene Kleider odermehrere Zeitungen.

➨ Sonst nichts berühren, z.B.nicht Wand, Gestell,andere Helfer.

➨ Für Ruhe sorgen,

➨ Atmung und Pulskontrollieren,

➨ bei AtemstillstandAtemspende,

➨ bei KreislaufstillstandHerz-Lungen-Wiederbelebung.

➨ Bei Bewusstlosigkeit undvorhandener Atmung –stabile Seitenlage.

➨ Keimfreie Bedeckung von Brandwunden.

77

GUV-I 8553

Bei Verätzungen:

Maßnahmen:

Bei Verätzungen der Haut:Verunreinigte Kleidung, auchUnterwäsche und Schuhe,sofort ausziehen. Haut mitviel Wasser spülen.

Bei Verätzungen der Augen:Augen sofort ausgiebig mitWasser spülen.

Bei Verätzungen desMundes, der Speiseröhre,des Magens:➨ Reichlich Wasser in kleinen

Schlucken trinken lassen.➨ Auf keinen Fall Erbrechen

herbeiführen.

Bei Verbrennungen und Verbrühungen:

Maßnahmen:

➨ Brennende Personenaufhalten und ablöschen.

➨ Bekleidung, die mit heißenStoffen behaftet bzw.durchtränkt ist, sofortentfernen.

➨ Betroffene Körperteilesofort in kaltes Wassereintauchen oder unterfließendes kaltes Wasserhalten bis Schmerz-linderung eintritt.

➨ Anschließend Brandwundekeimfrei bedecken(Brandwundenverband-päckchen, Brandwunden-verbandtuch aluminium-beschichtet o.Ä.).

78

➨ Wärmeverlust verhindern,schonend zudecken.

➨ Keine Salben, Puder oderdgl. aufbringen.

➨ Sofort in ärztlicheBehandlung geben.

Bei Vergiftungen durch Einatmen,

Hautkontakt oder Verschlucken:

Maßnahmen:

➨ Verletzten unter Selbst-schutz aus dem Gefahren-bereich bringen.

➨ Verunreinigte Kleidung,auch Unterwäsche undSchuhe, sofort ausziehen.

➨ Haut mit viel Wasserspülen.

➨ Puls, Atmung undBewusstsein kontrollieren.

➨ Für Ruhe sorgen.

➨ Vor Wärmeverlust schützen.

➨ Wenn es sicher ist, dass kein ätzender Stoffverschluckt wurde:Erbrechen herbeiführen.

Nach geleisteter Erster Hilfe unverzüg-

lich für ärztliche Behandlung sorgen.

GUV-I 8553

11.3 Häufig vorkommendeGefahrstoffe, derenGesundheitsgefahren undMaßnahmen zur Ersten Hilfe

Für einige wichtige Gefahrstoffe sind imFolgenden Wirkungen und Symptomesowie Maßnahmen zur Ersten Hilfe auf-geführt. Literatur:

■ GUV-Information „Erste Hilfe beiEinwirkung gefährlicher chemischerStoffe (GUV-I 8504, bisher GUV 20.10)

■ Merkblatt M 051„Gefährliche chemische Stoffe“ der Berufsgenossenschaft derChemischen Industrie, Heidelberg

■ R. Hoschek, W. Fritz: Taschenbuch für den medizinischen Arbeitsschutz, W. Enke Verlag, Stuttgart

■ R. Kühn, K. Birett: Merkblätter gefährliche Arbeitsstoffe,Ecomed-Verlag, Landsberg

■ H. Braun, A. Dönhardt: Vergiftungsregister, Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Die in der Tabelle aufgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen sollen dieallgemeinen Maßnahmen ergänzen bzw.erläutern, aber auf keinen Fall dieärztliche Hilfe ersetzen.

Darüber hinaus sind folgende generelleMaßnahmen und Hinweise zur ErstenHilfe zu beachten:

➨ Der Ersthelfer muss unbedingt daraufachten, sich selbst zu schützen.

➨ Den Verletzten aus der Gefahrenzoneentfernen.

➨ Kontaminierte Kleidung ablegen.

➨ Den Verletzten ruhig lagern und vorWärmeverlust schützen.

➨ Erbrechen kann durch Reizung desKehlkopfzäpfchens mit dem Fingerangeregt werden.

➨ Falls Medizinalkohle verabreicht wird:3 Esslöffel in 1 Glas Wasseraufschwemmen.

➨ Bei Bewusstlosen darf keinesfallsErbrechen angeregt oder Flüssigkeiteingeflößt werden. Auf stabile Seiten-lage achten.

➨ Sauerstoff darf nur durch den Arzt oderErsthelfer mit Zusatzausbildung mitdafür vorgesehenen Sauerstoffgerätengegeben werden.

79

80

Gefahrstoff Wirkung/Symptome Erste Hilfe

Reizt die Haut und Schleimhäute,ätzend, giftig beim Einatmen.

➨ Augen und Haut mit viel Wasserspülen,

➨ benetzte Kleidung entfernen.➨ Nach Einatmen Frischluft.

Ammoniak

Kapillarlähmung. – Kreislaufkollaps,nach Staubinhalation Brustschmerz.Nach Verschlucken Magenkrämpfe,blutige Durchfälle, Koliken.

➨ Sofort zum Arzt, ➨ Magenspülung.

Arsen

Methämoglobinbildung. Atemnot, Unwohlsein, Brennen betroffener Körperteile.Mehrstündige Latenzzeit.

➨ Haut und Augen mit viel Wasserspülen.

➨ Nach Einatmen Frischluft oderSauerstoff.

Arsen-wasserstoff

Lähmung der Muskeln, Brechdurchfall. Nur lösliche Bariumverbindungensind gesundheitsschädlich, nicht dagegen z.B. Bariumsulfat.

➨ Haut und Augen mit viel Wasserspülen.

➨ Nach Verschlucken Erbrechenanregen und 2- bis 5%ige Natrium-sulfatlösung verabreichen.

Barium-verbindungen

Geringe Schleimhautreizung,narkotische Wirkung, kann Krebs erzeugen. Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen, Erregungszustände.

➨ Augen mit viel Wasser spülen.➨ Haut mit Wasser und Seife waschen.➨ Nach Einatmen Frischluft.➨ Nach Verschlucken Medizinalkohle.

Benzol

Ätzend für Haut und Schleimhäute.Brennen, Blasenbildung, Husten,Kurzatmigkeit, Erstickungsanfälle.Mit Latenzzeit Lungenödem möglich.

➨ Augen und Haut mit viel Wasserspülen (ggf. betroffene Hautstellenmit 3%iger Natriumthiosulfat-lösung waschen).

➨ Nach Einatmen Frischluft.

Brom

Starkes Reizgas, verätzt Haut und Schleimhäute.Hustenreiz, Erstickungsanfälle. MitLatenzzeit Lungenödem möglich.

➨ Atemschutz des Helfers!➨ Augen mit viel Wasser spülen,➨ Haut mit Wasser und Seife waschen.➨ Nach Einatmen Frischluft.

Chlor

Starkes Reizgas, verätzt Haut und Schleimhäute. Bei Einatmen (ggf. mit Latenzzeit)Atemnot. Lungenödem möglich.

➨ Augen und Haut mit viel Wasserspülen,

➨ kontaminierte Kleidung entfernen.➨ Nach Einatmen Frischluft.

Chlor-wasserstoff(Salzsäuregas)

GUV-I 8553

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Gefahrstoff Wirkung/Symptome Erste Hilfe

siehe Säuren allgemeinSalzsäure

Reizung von Haut und Schleim-häuten, ggf. Verätzung, Geschwürbildung (Eiweißausfällungdurch Cr VI). Einige Chromate können Krebs erzeugen.

➨ Augen mit viel Wasser spülen,➨ Haut mit Wasser und Seife waschen.➨ Nach Verschlucken

Erbrechen auslösen.

Chromate

Blockierung der Zellatmung.Halskratzen, Schwindel, Atemnot.Gerötetes Gesicht, Bittermandel-geruch der Ausatemluft. Krämpfe, Ohnmacht, Atem- und Herzstillstand. Schnelle Aufnahme über Haut(Schwitzen) möglich.

➨ Atemschutz des Helfers, soforthandeln!

➨ Augen und Haut mit viel Wasserspülen.

➨ Kontaminierte Kleidung entfernen.➨ Nach Einatmung Frischluft,

Beatmung nach Möglichkeit mitSchlauchgerät.

➨ Nach Verschlucken Wasser trinkenlassen, Erbrechen anregen,Medizinalkohle geben.

➨ Bei Bewusstlosigkeit 5 ml 4-DMAP(4-Dimethylaminophenol) in dieMitte des Oberschenkels injizieren(„Blausäurebesteck“).

➨ Sofortige ärztliche Hilfe!

Cyanwasser-

stoff

(Blausäure)

Sehr giftig und stark ätzend. Verursacht schwere, tief gehende Verätzungen. Starke Schmerzen oft erst nach Stunden. Mit Latenzzeit Lungenödem möglich.

➨ Schnelles Handeln!➨ Augen und Haut mit viel Wasser

spülen.➨ Kontaminierte Kleidung entfernen

(ggf. Vollbad mit 1%iger Calcium-gluconatlösung).

➨ Calciumgluconatgel auf betroffeneHaut auftragen.

➨ Nach Einatmen Frischluft,absolute Ruhe, Wärmeverlustausgleichen.

➨ Nach Verschlucken kein Erbrechenanregen, Calciumgluconatlösungzum Trinken geben.

➨ Sofort liegend ins Krankenhaus!

Fluorwasser-

stoff

(Flusssäure)

Sofortwirkung: Euphorie, Verwirrtsein, Narkose, Atemlähmung, Kammerflimmern. Schädigung von Leber, Niere undGehirn möglich. Verdacht auf krebserzeugendesPotenzial.

➨ Augen mit viel Wasser spülen.➨ Haut mit Wasser und Seife waschen.➨ Kontaminierte Kleidung entfernen.➨ Nach Einatmen

Frischluft bzw. Sauerstoff.➨ Nach Verschlucken

Medizinalkohle geben.

Halogenkohlen-wasserstoffe(Chloroform,Tetrachlor-kohlenstoff,Trichlorethylenusw.)

GUV-I 8553

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Gefahrstoff Wirkung/Symptome Erste Hilfe

Reizung von Haut und Schleim-häuten, Husten, Schnupfen.Hautkontakt führt zu Depigmen-tierungen. Nach Verschlucken starke Beschwerden imMagen/Darm-Bereich, Kollaps.

➨ Augen mit viel Wasser spülen.➨ Haut mit Wasser und Seife waschen.➨ Nach Einatmen Frischluft.➨ Nach Verschlucken

Milch trinken lassen.

Jod

Blockiert Sauerstofftransport im Blut.Kopfschmerzen, Schwindel,Erbrechen, Ohrensausen,Augenflimmern, Erregungszustände.Hohe Konzentrationen tödlich.

➨ Schnelles Handeln!➨ Nach Einatmen

Frischluft bzw. Sauerstoff-Beatmung.

➨ Vor Wärmeverlust schützen.

Kohlen-

monoxid

Je nach Konzentration Reizung oder Verätzung. Rötung, Ekzembildung, Hautdefekte.Besonders gefährlich für die Augen.Nach Verschlucken Gefahr desMagendurchbruchs.

➨ Augen 10–15 Minuten beigeöffnetem Auge ausspülen.

➨ Danach sofort zum Augenarzt(Krankenwagen).

➨ Haut mit viel Wasser abspülen.➨ Nach Verschlucken

viel Wasser trinken lassen.➨ Erbrechen nicht anregen!

Laugen

(allgemein)

Narkose, Azidose, Erblindung.Schwindel, Schwäche,Sehstörungen, Erbrechen, Krämpfe, Bewusstlosigkeit,Latenzzeit beachten. Hautresorption möglich!

➨ Haut u. Augen mit viel Wasser spülen.➨ Nach Einatmen

Frischluft bzw. Sauerstoff, vor Wärmeverlust schützen.

➨ Nach Verschlucken Erbrechen anre-gen, Medizinalkohle verabreichen,Arzt!

Methanol

Vergiftungsgefahr durch Methämo-globinbildung. Kopfschmerzen,Übelkeit, Kreislaufkollaps.

➨ Nach Verschlucken Wasser trinken lassen, Erbrechenprovozieren.

Nitrite

Reizgas.Hustenreiz, Atemnot, nach mehrstündiger LatenzzeitLungenödem möglich (Erstickungsanfälle).

➨ Atemschutz des Helfers!➨ Nach Einatmen Frischluft bzw.

Sauerstoff, ruhig lagern.➨ Wärmeverlust vermeiden.➨ Ärztliche Überwachung.

Nitrose

Gase

Gewebe verarmt an Calcium durch Bildung von Calciumoxalat.Stark ätzend, Hautresorptionmöglich.Nach Einatmen Hustenreiz undAtemnot. Nach Verschlucken Übel-keit und blutiges Erbrechen.

➨ Haut u. Augen mit viel Wasser spülen,➨ Kontaminierte Kleidung entfernen.➨ Nach Einatmen

Frischluft bzw. Sauerstoff.➨ Nach Verschlucken

viel Wasser, ggf. Calciumgluconat-lösung trinken lassen.

Oxalsäure

GUV-I 8553

83

Gefahrstoff Wirkung/Symptome Erste Hilfe

Reizgas. Husten- und Tränenreiz, Druckgefühl in der Brust, nach mehrstündiger Latenzzeit Lungen-ödem möglich (Erstickungsgefahr).

➨ Atemschutz des Helfers!➨ Nach Einatmen Frischluft.➨ Ruhig lagern,➨ Wärmeverlust vermeiden.➨ Ärztliche Überwachung!

Phosgen

Reizt stark die Schleimhäute,Nervengift. Reizhusten, Benommenheit, Atemnot.Bei höheren Konzentrationen Lähmung des Geruchsinns. Lungenödem möglich.

➨ Atemschutz des Helfers!➨ Bei Haut- und Augenkontakt mit

viel Wasser spülen.➨ Unbedingt Augenarzt aufsuchen

(Hornhautschädigung).➨ Nach Einatmen

Frischluft, besser Sauerstoff.➨ Ärztliche Überwachung.

Schwefel-

wasserstoff

Je nach Konzentration Reizung oder Verätzung. Nach Verschlucken Gefahr desMagen- und Speiseröhrendurch-bruchs. Bei Resorption großer MengenAnsäuerung des Blutes (Azidose).

➨ Auge: bei geöffnetem Auge 10–15Minuten spülen.

➨ Danach sofort zum Augenarzt(Krankenwagen).

➨ Haut gut mit Wasser abspülen.➨ Nach Verschlucken viel Wasser

trinken lassen, keine Neutralisa-tionsversuche!

➨ Kein Erbrechen provozieren!

Säuren

(allgemein)

Vgl. Säuren allgemein, Bildung nitroser Gase möglich (siehe nitrose Gase).

Salpetersäure

Ätzend insbesondere für Augen- und Atemwege.Schwarzfärbung, ggf.Geschwürbildung der Haut. Brennen der Schleimhäute, Durchfall.

➨ Augen u. Haut mit viel Wasser spülen.➨ Nach Verschlucken

10%ige Kochsalzlösung trinken,➨ Erbrechen provozieren, mit viel

Wasser Mund und Rachen aus-spülen.

Silbernitrat

Reizt Augen und Schleimhäute, wirkt narkotisch. Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit,Atemlähmung.

➨ Augen mit viel Wasser spülen.➨ Haut mit viel Wasser und Seife

reinigen.➨ Nach Einatmen Frischluft.➨ Nach Verschlucken

Gabe von Medizinalkohle.

Toluol

Schleichender Verlauf der Vergiftung.Erbrechen, Überempfindlichkeit der Sinnes- und Gefühlsnerven,Haarausfall.

➨ Nach Verschlucken Erbrechenanregen, Gabe von Medizinalkohle,Arzt!

Thallium

GUV-I 8553

84

Retten

■ Verletzte unter Selbstschutz aus Gefahrenbereich bringen

■ Alarmieren weiterer Personen im Gefahrenbereich

■ Gegebenenfalls Abschalten von Gas, Wasser, Strom, ggf. Not-Aus betätigen

Hilfe anfordern

Notruf-Nr./Zimmer-Nr./Adresse eintragen

Ersthelfer:

Notarzt:

Feuerwehr:

Giftzentrale:

Augenarzt:

Chirurgische Ambulanz:

Notruf- Wo geschah es?angaben Was geschah?

Wie viele Verletzte?Welche Art von Verletzungen?Warten auf Rückfragen!

Erste Hilfe leisten

Wer fachkundig Erste Hilfe leisten will, muss als Ersthelfer aus- und fortgebildet sein.

11.4 Sofortmaßnahmen bei Unfällen

Zur Beachtung:

■ Ein interner Unfallbericht muss bei jedem Unfall, d.h. auch bei einem, der nicht der ärztlichen Behandlung bedarf, abgegeben werden (Geschäftszimmer).

■ Eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger muss dannabgegeben werden, wenn ein Versicherter getötet oder so verletzt ist, dass erärztliche Behandlung in Anspruch nehmen muss.

Ein Formblatt zum persönlichen Gebrauch ist in dieser Broschüre auf S. 119 abgedruckt.

1.

2.

3.

GUV-I 8553

Anhang A

Verzeichnis krebserzeugender, erbgut-

verändernder oder fortpflanzungsgefähr-

dender Stoffe (KMR-Verzeichnis)

Das nachstehende Verzeichnis (Stand: April 1999) enthält Stoffe, die

� in der Bekanntmachung der Liste dergefährlichen Stoffe und Zubereitungennach § 4a der Gefahrstoffverordnung(GefStoffV) bzw. der Richtlinie98/73/EG als krebserzeugend, erb-gutverändernd oder fortpflanzungs-gefährdend eingestuft sind oder

� in der TRGS 905 „Verzeichnis krebs-erzeugender, erbgutverändernder oderfortpflanzungsgefährdender Stoffe“aufgeführt werden.

Das Verzeichnis enthält nicht die komple-xen Mineralöl-, Kohle- und Erdgasderivateaus der Bekanntmachung nach § 4aGefStoffV.

Das Verzeichnis enthält außerdem keineAngaben zu krebserzeugenden Arznei-stoffen, Passivrauchen am Arbeitsplatzund Faserstäuben.

Die Einträge in den Spalten bedeuten:

Einstufung, Kategorie:

K krebserzeugendKategorie 1, 2 oder 3 nach Anhang IGefStoffV

M erbgutveränderndKategorie 1, 2 oder 3 nach Anhang IGefStoffV

RF Beeinträchtigung der Fortpflanzungs-fähigkeit (Fruchtbarkeit)Kategorie 1, 2 oder 3 nach Anhang IGefStoffV

RE Fruchtschädigend (entwicklungs-schädigend) Kategorie 1, 2 oder 3 nach Anhang I GefStoffV

Die Gefahrstoffverordnung definiert dieKategorien 1, 2 und 3 von krebserzeugen-den, erbgutverändernden und fortpflan-zungsgefährdenden Stoffen wie folgt:

Krebserzeugend

K1 Stoffe, die beim Menschen bekannter-maßen krebserzeugend wirken. Es sind hinreichende Anhaltspunktefür einen Kausalzusammenhang zwi-schen der Exposition eines Menschengegenüber dem Stoff und der Ent-stehung von Krebs vorhanden.

K2 Stoffe, die als krebserzeugend für denMenschen angesehen werden sollten.Es bestehen hinreichende Anhalts-punkte zu der begründeten Annahme,dass die Exposition eines Menschengegenüber dem Stoff Krebs erzeugenkann.Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf folgendem:– geeignete Langzeit-Tierversuche,– sonstige relevante Informationen.

K3 Stoffe, die wegen möglicher krebs-erregender Wirkung beim MenschenAnlass zur Besorgnis geben, über diejedoch nicht genügend Informationenfür eine befriedigende Beurteilungvorliegen. Aus geeigneten Tierver-suchen liegen einige Anhaltspunktevor, die jedoch nicht ausreichen, umeinen Stoff in Kategorie 2 einzustufen.

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Erbgutverändernd

M1 Stoffe, die auf den Menschen bekann-termaßen erbgutverändernd wirken.Es sind hinreichende Anhaltspunktefür einen Kausalzusammenhangzwischen der Exposition einesMenschen gegenüber dem Stoff undvererbbaren Schäden vorhanden.

M2 Stoffe, die als erbgutverändernd fürden Menschen angesehen werdensollten. Es bestehen hinreichendeAnhaltspunkte zu der begründetenAnnahme, dass die Exposition einesMenschen gegenüber dem Stoff zuvererbbaren Schäden führen kann.Diese Annahme beruht im Allge-meinen auf Folgendem:– geeignete Langzeit-Tierversuche,– sonstige relevante Informationen.

M3 Stoffe, die wegen möglicher erbgut-verändernder Wirkung auf denMenschen zu Besorgnis Anlass geben.Aus geeigneten Mutagenitätsver-suchen liegen einige Anhaltspunktevor, die jedoch nicht ausreichen, umden Stoff in Kategorie 2 einzustufen.

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Fortpflanzungsgefährdend

RF Beeinträchtigung der Fortpflanzungs-fähigkeit (Fruchtbarkeit)

RE Fruchtschädigend(entwicklungsschädigend)

RF1 Stoffe, die beim Menschen die Fort-pflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit)bekanntermaßen beeinträchtigen.

RE1 Stoffe, die beim Menschen bekann-termaßen fruchtschädigend(entwicklungsschädigend) wirken.

RF2 Stoffe, die als beeinträchtigend fürdie Fortpflanzungsfähigkeit(Fruchtbarkeit) des Menschenangesehen werden sollten.

RE2 Stoffe, die als fruchtschädigend(entwicklungsschädigend) für den Menschen angesehen werdensollten.

RF3 Stoffe, die wegen möglicher Beein-trächtigung der Fortpflanzungsfähig-keit (Fruchtbarkeit) des Menschen zu Besorgnis Anlass geben.

RE3 Stoffe, die wegen möglicher frucht-schädigender (entwicklungsschädi-gender) Wirkungen beim Menschenzu Besorgnis Anlass geben.

87

Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

Acetaldehyd 75-07-0 3Acetamid 60-35-5 3Acrylamid 79-06-1 2 2Acrylnitril 107-13-1 2Alachlor (ISO) 15972-60-8 3Aldrin (ISO) 309-00-2 35-Allyl-1,3-benzodioxol 94-59-7 2 31-Allyloxy-2,3-epoxypropan 106-92-3 2 34-Aminoazobenzol 60-09-3 24-Aminobiphenyl 92-67-1 14-Aminobiphenyl, Salze von 16-Amino-2-ethoxynaphthalin 23-Amino-9-ethylcarbazol 132-32-1 34-Amino-3-fluorphenol 399-95-1 22-Amino-4-nitrotoluol 99-55-8 3o-Aminophenol 95-55-6 3p-Aminophenol 123-30-8 3Amitrol (ISO) 61-82-5 3Ammoniumdichromat 7789-09-5 2 2Anabolika 3 2 1Androgene Steroide 3 2 1Anilin 62-53-3 3Anilin, Salze von 3Antu (ISO) 86-88-4 3Arsenige Säure 36465-76-6 1Arsensäure, Salze der 1Arsensäure 7778-39-4 1Asbest 1Atrazin 1912-24-9 3 3Azobenzol 103-33-3 2 3Azo-Farbstoffe 1/2Azofarbstoffe auf Benzidinbasis, 2mit Ausnahme der namentlich bezeichnetenAzofarbstoffe auf 23,3'-DimethoxybenzidinbasisAzofarbstoffe auf 23,3'-DimethylbenzidinbasisBenomyl (ISO) 17804-35-2 3

88

Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

Benzidin 92-87-5 1Benzidin, Salze von 1Benzo[a]anthracen 56-55-3 2Benzo[b]fluoranthen 205-99-2 2Benzo[j]fluoranthen 205-82-3 2Benzo[k]fluoranthen 207-08-9 2Benzol 71-43-2 1 2Benzo[a]pyren 50-32-8 2 2 2 2Benzo[e]pyren 192-97-2 2Benzyl violet 4B 1694-09-3 3Beryllium 7440-41-7 2Berylliumverbindungen, ausgenommen 2Beryllium-TonerdesilikateBinapacryl (ISO) 485-31-4 2Biphenyl-2-ylamin 90-41-5 3Bis(chlormethyl)ether 542-88-1 11,3-Bis(2,3-epoxypropoxy)-benzol 101-90-6 2Bis(2-methoxyethyl)phthalat 117-82-8 2 3Bis(pentabromphenyl)ether 1163-19-5 3Blei-Metall (bioverfügbar) 7439-92-1 1 3Bleiacetat, basisch 1335-32-6 3 1 3Bleialkyle, Pb(CnH2n+1)4 (n = 1-5) 1 3Bleiazid 13424-46-9 1 3Bleichromat 7758-97-6 3 1 3Bleichromatmolybdatsulfatrot 12656-85-8 3 1 3Bleidiacetat 301-04-2 1 3Bleihexafluorsilikat 25808-74-6 1 3Bleihydrogenarsenat 7784-40-9 1 1 3Blei(II)methansulfonat 17570-76-2 1 3Bleisulfochromatgelb 1344-37-2 3 1 3Bleitetraethyl 78-00-2 1 3Bleitetramethyl 75-74-1 1 3Blei-2,4,6-trinitroresorcinat 15245-44-0 1 3Bleiverbindungen mit Ausnahme 1 3der namentlich bezeichneten2-Brom-2-chlor-1,1,1-trifluorethan 151-67-7 2Bromethan 74-96-4 2Bromethen 593-60-2 2

89

Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

Brommethan 74-83-9 3 3Bromoxynil (ISO) 1689-84-5 32-Brompropan 75-26-3 1Buchenholzstaub 11,3-Butadien 106-99-0 2n-Butan, enthält ≥ 0,1% Butadien 2iso-Butan, enthält ≥ 0,1% Butadien 21,4-Butansulton 1633-83-6 32,4-Butansulton 1121-03-5 22-Butenal 4170-30-3 31-Butoxy-2,3-epoxypropan 2426-08-6 21-tert-Butoxy-2,3-epoxypropan 7665-72-7 3Cadmium 7440-43-9 2Cadmiumchlorid 10108-64-2 2 2 2 2Cadmiumcyanid 542-83-6 2Cadmiumfluorid 7790-79-6 2 2 2 2Cadmiumformiat 4464-23-7 2Cadmiumhexafluorosilikat 17010-21-8 2Cadmiumiodid 7790-80-9 2Cadmiumoxid 1306-19-0 2Cadmiumsulfat 10124-36-4 2Cadmiumsulfid 1306-23-6 2Cadmiumverbindungen, mit Ausnahme der gesondert aufgeführten Cadmium- 2verbindungen (bioverfügbar, in Formatembarer Stäube/Aerosole)Calciumchromat 13765-19-0 2Camphechlor 8001-35-2 3Captafol (ISO) 2425-06-1 2Captan (ISO) 133-06-2 3Carbadox (INN) 6804-07-5 2Carbaryl 63-25-2 3Carbendazim (ISO) 10605-21-7 34,4'-Carbonimidoylbis- 492-80-8 2 3(N,N-dimethylanilin)4,4'-Carbonimidoylbis- 1(N,N-dimethylanilin), Herstellung von

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

4,4'-Carbonimidoylbis-(N,N-dimethylanilin), Salze von 3(außer Hydrochlorid)4,4'-Carbonimidoylbis- 2465-27-2 2(N,N-dimethylanilin)-Hydrochlorid2-Chloracetaldehyd 107-20-0 32-Chloracetamid 79-07-2 3Chloralkane, C10-13Cl1-13 85535-84-8 34-Chloranilin 106-47-8 24-Chlorbenzotrichlorid 5216-25-1 2 2Chlordan (ISO) 57-74-9 3Chlordecone (ISO) 143-50-0 3Chlordimeform (ISO) 6164-98-3 3Chlordimeformhydrochlorid 19750-95-9 31-Chlor-2,3-epoxypropan 106-89-8 2Chlorethan 75-00-3 36-(2-Chlorethyl)-6-(2-methoxyethoxy)- 37894-46-5 22,5,7,10-tetraoxa-6-silaundecanChlorfluormethan 593-70-4 2Chlormethan 74-87-3 3Chlormethylmethylether 107-30-2 13-Chlor-2-methylpropen 563-47-3 31-Chlor-2-nitrobenzol 88-73-3 3 31-Chlor-4-nitrobenzol 100-00-5 3 33-(4-Chlorphenyl)-1,1-dimethyl- 140-41-0 3uroniumtrichloracetatChlorthalonil (ISO) 1897-45-6 34-Chlor-o-toluidin 95-69-2 15-Chlor-o-toluidin 95-79-4 3�–Chlortoluole – Gemisch 1�–Chlortoluol 100-44-7 2 3 3Chrom(III)chromat 24613-89-6 2Chromoxychlorid 14977-61-8 2 2Chromtrioxid 1333-82-0 1Chrom(VI)-Verbindungen,mit Ausnahme von Bariumchromat 2und der namentlich bezeichnetenChrysen 218-01-9 2 3

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

C.I. Basic Red 9 569-61-9 2C.I. Basic Violet 3 548-62-9 3C.I. Direct Blue 218 73070-37-8 3Cobalt, Metall 7440-48-4 3Cobaltdichlorid 7646-79-9 2Cobaltoxid 1307-96-6 3Cobaltsulfat 10124-43-3 2Cobaltsulfid 1317-42-6 3Cobaltverbindungen (bioverfügbar, in Form atembarer Stäube/Aerosole), 3ausgenommen die namentlich genannten4-Cyan-2,6-diiodophenyloctanoat 3861-47-0 3Cycloheximid 66-81-9 3 2N-Cyclohexyl-N-methoxy- 60568-05-0 32,5-dimethyl-3-furamidDaminozid 1596-84-5 3DDT 50-29-3 3Diallat (ISO) 2303-16-4 32,4-Diaminoanisol 615-05-4 23,3'-Diaminobenzidin 91-95-2 33,3'-Diaminobenzidin, Salze von 34,4'-Diaminodiphenylmethan 101-77-9 2Diaminotoluol 25376-45-8 2(s. auch Methylphenylendiamin)Diantimontrioxid 1309-64-4 3Diarsenpentaoxid 1303-28-2 1Diarsentrioxid 1327-53-3 1Diazomethan 334-88-3 2Dibenz[a,h]anthracen 53-70-3 21,2-Dibrom-3-chlorpropan 96-12-8 2 2 12,6-Dibrom-4-cyanphenyloctanoat 1689-99-2 31,2-Dibromethan 106-93-4 22,3-Dibrom-1-propanol 96-13-9 2 3Dichloracetylen 7572-29-4 23,3'-Dichlorbenzidin 91-94-1 23,3'-Dichlorbenzidin, Salze von 21,4-Dichlorbut-2-en 764-41-0 22,2'-Dichlordiethylsulfid 505-60-2 1

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

1,2-Dichlorethan 107-06-2 21,1-Dichlorethen 75-35-4 3Dichlormethan 75-09-2 31,2-Dichlormethoxyethan 41683-62-9 32,2'-Dichlor-4,4'-methylendianilin 101-14-4 22,2'-Dichlor-4,4'-methylendianilin, 2Salze von1,2-Dichlorpropan 78-87-5 31,3-Dichlor-2-propanol 96-23-1 21,3-Dichlorpropen 542-75-6 2 32,3-Dichlorpropen 78-88-6 3�,�-Dichlortoluol 98-87-3 32,2-Dichlor-1,1,1-trifluorethan 306-83-2 3Dieldrin (ISO) 60-57-1 31,2,3,4-Diepoxybutan 1464-53-5 2 2 3Dieselmotor-Emissionen 2Diethylcarbamidsäurechlorid 88-10-8 3Diethylsulfat 64-67-5 2 21,1-Difluorethen 75-38-7 3Diglycidylether 2238-07-5 31,4-Dihydroxybenzol 123-31-9 3 34-[4-(1,3-Dihydroxyprop-2-yl)-phenylamino]-1,8-dihydroxy- 114565-66-1 35-nitroanthrachinon2,4-Diisocyanattoluol 91-08-7 32,6-Diisocyanattoluol 584-84-9 33,3'-Dimethoxybenzidin 119-90-4 23,3'-Dimethoxybenzidin, Salze von 2N,N-Dimethylanilin 121-69-7 33,3'-Dimethylbenzidin 119-93-7 23,3'-Dimethylbenzidin, Salze von 2Dimethylcarbamoylchlorid 79-44-7 2N,N-Dimethylformamid 68-12-2 21,2-Dimethylhydrazin 540-73-8 2N,N-Dimethylhydrazin 57-14-7 2Dimethylhydrogenphosphit 868-85-9 3Dimethylsulfamoylchlorid 13360-57-1 2Dimethylsulfat 77-78-1 2 3

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

Dinatrium-4-amino-3-[[4'-[(2,4-diamino-phenyl)azo] [1,1'-biphenyl]-4-yl]azo]- 1937-37-7 2 35-hydroxy-6-(phenyl)azo)naphthalin-2,7-disulfonatDinatrium-3,3'-[[1,1'-biphenyl]-4,4'-diylbis- 573-58-0 2 3(azo)]bis(4-aminonaphthalin-1-sulfonat)Dinatrium-[5-[(4'-((2,6-dihydroxy-3-((2-hydroxy-5-sulfophenyl)azo)phenyl)azo)- 16071-86-6 2(1,1'-biphenyl)-4-yl)azo]salicylato(4-)]-cuprat(2-)Dinickeltrioxid 1314-06-3 1Dinitronaphthaline, alle Isomeren 27478-34-8 32,4-Dinitrotoluol 121-14-2 2 3 32,6-Dinitrotoluol 606-20-2 2 3 3Dinitrotoluole, (techn. Isomerengemische) 25321-14-6 2 3 3Dinoseb 88-85-7 2 3Dinoseb, Salze und Ester 2 3Dinoterb 1420-07-1 2Dinoterb, Salze und Ester des 21,4-Dioxan 123-91-1 31,3-Diphenylguanidin 102-06-7 3Diuron 330-54-1 3 3Divanadiumpentoxid 1314-62-1 3 3DNOC 534-52-1 3Dodecachlorpentacyclo- 2385-85-5 3 3 3[5.2.1.02,6.03,9.05,8]decanEdifenphos 17109-49-8 3Eichenholzstaub 11,2-Epoxybutan 106-88-7 21-Epoxyethyl-3,4-epoxycyclohexan 106-87-6 21,2-Epoxy-3-phenoxypropan 122-60-1 22,3-Epoxy-1-propanol 556-52-5 2 3 2

26447-14-3

2,3-Epoxy-3-(tolyloxy)propan 2186-24-5 3 32186-25-62210-79-9

Erionit 12510-42-8 1Estrogene Steroide 3 3 1

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

2-Ethoxyethanol 110-80-5 2 22-Ethoxyethylacetat 111-15-9 2 25-Ethoxy-3-trichlormethyl-1,2,4-thiadiazol 2593-15-9 3Ethylen (Ethen) 74-85-1 3Ethylenimin 151-56-4 2 2Ethylenoxid 75-21-8 2 2Ethylenthioharnstoff 96-45-7 3 22-Ethylhexansäure 149-57-5 32-Ethylhexyl-[[[3,5-bis(1,1-dimethylethyl)- 80387-97-9 24-hydroxyphenyl]-methyl]thio]acetatFenthion 55-38-9 3Formaldehyd 50-00-0 32-Furaldehyd 98-01-1 3Furan 110-00-9 3Gestagene Steroide 3 2 1Glucocorticoide 3 3Glycidyltrimethylammoniumchlorid 3033-77-0 2Glyoxal 107-22-2 3Heptachlor (ISO) 76-44-8 3Heptachlorepoxid 1024-57-3 3Hexachlorbenzol 118-74-1 21,1,2,3,4,4-Hexachlor-1,3-butadien 87-68-3 31,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexane, 3mit Ausnahme von LindanHexamethylphosphorsäuretriamid 680-31-9 2 2n-Hexan 110-54-3 32-Hexanon 591-78-6 3Holzstaub 3Hydrazin 302-01-2 2Hydrazin, Salze von 2Hydrazinbis(3-carboxy-4- 405-030-1 2hydroxybenzolsulfonat)Hydrazobenzol 122-66-7 2Ioxynil (ISO) 1689-83-4 3Isoproturon 34123-59-6 3Kaliumbromat 7758-01-2 2Kaliumchromat 7789-00-6 2 2Kaliumdichromat 7778-50-9 2 2

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

Kohlendisulfid 75-15-0 3 3Kohlenmonoxid 630-08-0 1Linuron (ISO) 330-55-2 32-Methoxyanilin 90-04-0 22-Methoxyethanol 109-86-4 2 22-(2-Methoxyethoxy)ethanol 111-77-3 32-Methoxyethylacetat 110-49-6 2 22-Methoxy-5-methylanilin 120-71-8 22-Methoxy-1-propanol 1589-47-5 22-Methoxypropylacetat-1 70657-70-4 2N-Methylacetamid 79-16-3 2Methylacrylamidomethoxyacetat 77402-03-0 2 2(mit ≥ 0.1% Acrylamid)Methylacrylamidoglykolat 77402-05-2 2 2(mit ≥ 0.1% Acrylamid)2-Methylaziridin 75-55-8 2(Methyl-ONN-azoxy)methylacetat 592-62-1 2 2N-Methylbis(2-chlorethyl)amin 51-75-2 1 26-Methyl-1,3-dithiolo(4,5-b)- 2439-01-2 3chinoxalin-2-on4,4'-Methylenbis(N,N-dimethylanilin) 101-61-1 24,4'-Methylenbis(2-ethylanilin) 19900-65-3 34,4'-Methylendi-o-toluidin 838-88-0 2Methyliodid 74-88-4 31-Methyl-3-nitro-1-nitrosoguanidin 70-25-7 2N-Methylolchloracetamid 2832-19-1 32-Methyl-m-phenylendiamin 823-40-5 34-Methyl-m-phenylendiamin 95-80-7 24-Methyl-m-phenylendiamin-sulfat 65321-67-7 2Michlers Keton 90-94-8 3Monocrotophos 6923-22-4 3Monuron (ISO) 150-68-5 3Morpholin-4-carbonylchlorid 15159-40-7 2Myclobutanil 88671-89-0 3Naphthalin 91-20-3 32-Naphthylamin 91-59-8 12-Naphthylamin, Salze von 11,5-Naphthylendiamin 2243-62-1 3

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

Natriumchromat 7775-11-3 2 3Natriumdichromat 10588-01-9 2 2Natriumdichromatdihydrat 7789-12-0 2 2Nickel, Metall 7440-02-0 3Nickelcarbonat 3333-67-3 3Nickeldihydroxid 12054-48-7 3Nickeldioxid 12035-36-8 1Nickelmatte, Rösten oder 1elektrolytische RaffinationNickelmonoxid 1313-99-1 1Nickelsulfat 7786-81-4 3Nickelsulfid 16812-54-7 1Nickeltetracarbonyl 13463-39-3 3 25-Nitroacenaphthen 602-87-9 22-Nitro-4-aminophenol 119-34-6 32-Nitroanisol 91-23-6 2Nitrobenzol 98-95-3 3 34-Nitrobiphenyl 92-93-3 2Nitrofen (ISO) 1836-75-5 2 22-Nitronaphthalin 581-89-5 22-Nitro-p-phenylendiamin 5307-14-2 32-Nitropropan 79-46-9 2Nitropyrene (Mono-, Di-, Tri-, Tetra-), 5522-43-0 3IsomereN-Nitrosodi-n-butylamin 924-16-3 2N-Nitrosodiethanolamin 1116-54-7 2N-Nitrosodiethylamin 55-18-5 2N-Nitrosodimethylamin 62-75-9 2Nitrosodi-i-propylamin 601-77-4 2N-Nitrosodi-n-propylamin 621-64-7 2N-Nitrosoethylphenylamin 612-64-6 2N-Nitrosomethylethylamin 10595-95-6 2N-Nitrosomethylphenylamin 614-00-6 2N-Nitrosomorpholin 59-89-2 2p-Nitrosophenol 104-91-6 3N-Nitrosopiperidin 100-75-4 2N-Nitrosopyrrolidin 930-55-2 22-Nitrotoluol 88-72-2 2 3 3

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

Olaquindox 23696-28-8 3 2 34,4'-Oxydianilin 101-80-4 2Ozon 10028-15-6 3Pentachlorethan 76-01-7 3Pentachlorphenol 87-86-5 2 3 2Pentachlorphenol, Salze von 2Pentachlorphenol, Alkalisalze von 2Natriumsalz 131-52-2Kaliumsalz 7778-73-61-Phenylazo-2-naphthol 842-07-9 3 31,2-Phenylendiamin 95-54-5 3 31,2-Phenylendiamindihydrochlorid 615-28-1 3 31,3-Phenylendiamin 108-45-2 31,3-Phenylendiamindihydrochlorid 541-69-5 3Phenylhydrazin 100-63-0 3 3Phenylhydraziniumchlorid 59-88-1 3 3N-Phenyl-2-naphthylamin 135-88-6 3Phosphamidon 13171-21-6 3Polychlorierte Biphenyle 1336-36-3 3 2 23-Propanolid 57-57-8 21,3-Propansulton 1120-71-4 2Propazin 139-40-2 31,2-Propylenoxid 75-56-9 2Propylenthioharnstoff 2122-19-2 3iso-Propylglycidylether 4016-14-2 3Pyrogallol 87-66-1 3Pyrolyseprodukte aus organischem 1/2Material, s. auch namentlich genannteSimazin 122-34-9 3Strontiumchromat 7789-06-2 2Styroloxid 96-09-3 2Sulfallat (ISO) 95-06-7 21,4,5,8-Tetraaminoanthrachinon 2475-45-8 22,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin 1746-01-6 21,1,2,2-Tetrachlorethan 79-34-5 3 3Tetrachlorethen 127-18-4 3Tetrachlormethan 56-23-5 3

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Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

Tetranatrium-3,3'-[[1,1'-biphenyl]-4,4'-diylbis(azo)]bis[5-amino- 2602-46-2 2 34-hydroxy-naphthalin-2,7-disulfonat]Tetranitromethan 509-14-8 2Thioacetamid 62-55-5 24,4'-Thiodianilin 139-65-1 2Thioharnstoff 62-56-6 3 3Thiophanat-methyl 23564-05-8 3Thiram 137-26-8 3o-Toluidin 95-53-4 2p-Toluidin 106-49-0 34-o-Tolylazo-o-toluidin 97-56-3 2m-Tolylidendiisocyanat 26471-62-5 3(Diisocyanattoluol)1,2,4-Triazol 288-88-0 3Tribleibis(orthophosphat) 7446-27-7 1 3Tribrommethan 75-25-2 32,3,4-Trichlor-1-buten 2431-50-7 21,1,2-Trichlorethan 79-00-5 3Trichlorethylen 79-01-6 3Trichlormethan 67-66-3 3N-(Trichlormethylthio)phthalimid 133-07-3 32,4,6-Trichlorphenol 88-06-2 31,2,3-Trichlorpropan 96-18-4 2 3 2�,�,�-Trichlortoluol 98-07-7 2Tridemorph 24602-86-6 2Trifluoriodmethan 2314-97-8 32,4,5-Trimethylanilin 137-17-7 23,5,5-Trimethyl-2-cyclohexen-1-on 78-59-1 3Trimethylphosphat 512-56-1 3 2Trinatriumbis[7-acetamido-2-(4-nitro-2-oxidophenylazo)-3-sulfonato- 31-naphtholato]chromat(1-)Trinickeldisulfid 12035-72-2 12,4,7-Trinitrofluoren-9-on 129-79-3 32,4,6-Trinitrotoluol 118-96-7 3Tris(2-chlorethyl)phosphat 115-96-8 2 3

99

Stoffbezeichnung CAS-Nummer Einstufung, Kategorie

K M RE RF

1,3,5-Tris(oxiranylmethyl)-1,3,5- 2451-62-9 2 3triazin-2,4,6(1H,3H,5H)trion Urethan (INN) 51-79-6 2Vinylacetat 108-05-4 39-Vinylcarbazol 1484-13-5 3Vinylchlorid 75-01-4 1N-Vinyl-2-pyrrolidon 88-12-0 3Warfarin 81-81-2 12,6-Xylidin 87-62-7 32,4-Xylidin 95-68-1 3Zinkchromate, einschließlich 1ZinkkaliumchromatZiram 137-30-4 3

Anhang B

Einteilung organischer Verbindungen

mit einem Siedepunkt � 65 °C

(Niedrigsieder) in Filtergruppen.

Gruppen 1 und 2:

Niedrigsieder, gegen die Schutz durch AX-Filter erreichbar ist.

Gruppe 3:

Niedrigsieder, gegen die Schutz mitanderen Gasfiltern (z.B. Typ B oder K)erreichbar ist.

Gruppe 4:

Niedrigsieder, die an Gasfilter nicht oder nicht ausreichend zu binden sind.

100

Niedrigsieder der Gruppen 1 bis 4

Gruppe 1

Acetaldehyd2-Aminobutan2-Amino-2-methylpropan2-Brom-2-chlor-1,1,1-trifluorethanBrommethan1,3-Butadien1-Chlor-1,1-difluorethanChlorfluormethan2-Chlor-1,3-butadien3-Chlor-1-propen1,1-DichlorethenDichlormethanDiethylamin1,1-DifluorethenDimethylether1,1-Dimethylethylamin( tert-Butylamin)1,2-EpoxypropanEthanthiolEthylenoxidIodmethanMethanolMonochlordimethylether2-Propenal (Acrolein)PropyleniminTrichlormethanVinylchlorid

Gruppe 2

AcetonBromethanButanChlorethan2-Chlorpropan1,3-CyclopentadienDibromdifluormethan1,1-Dichlorethan1,2-Dichlorethen (cis)1,2-Dichlorethen (trans)1,2-Dichlor-1,1,2,2-tetrafluorethanDiethyletherDimethoxymethanDimethylpropan1,3-EpoxypropanEthylformiatGlyoxalMethylacetatMethylbutanMethylformiatMethylpropann-PentanPropanal

Gruppe 3

2-AminopropanCarbonylchlorid (Phosgen)DiazomethanDimethylamin1,1-DimethylhydrazinEthylaminEthyldimethylamin (N,N-Dimethyl-ethylamin)EthyleniminEthylquecksilberchloridFormaldehydKohlendisulfidMethanthiolMethylaminMethylisocyanatOxalsäuredinitril (Dicyan)

Gruppe 4

BromtrifluormethanChlordifluormethanChlormethanChlortrifluormethanDichlordifluormethanDichlorfluormethan1,1-DifluorethenKetenMethylacetylenPropanTrichlorfluormethan1,1,2-Trichlor-1,2,2-trifluorethan

101

Anhang C

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen

E F + F O

T + T Xn Xi

Explosions- Hoch- Leicht- Brand-gefährlich entzündlich entzündlich fördernd

Sehr giftig Giftig Gesundheits- Reizendschädlich

C N

Ätzend Umweltgefährlich

102

Hinweise auf besondere Gefahren

(R-Sätze)

R 1 In trockenem Zustandexplosionsgefährlich

R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellenexplosionsgefährlich

R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellenbesonders explosionsgefährlich

R 4 Bildet hochempfindlicheexplosionsgefährlicheMetallverbindungen

R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig

R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig

R 7 Kann Brand verursachen

R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen

R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen

R 10 Entzündlich

R 11 Leichtentzündlich

R 12 Hochentzündlich

R 14 Reagiert heftig mit Wasser

R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildunghochentzündlicher Gase

R 16 Explosionsgefährlich in Mischungmit brandfördernden Stoffen

R 17 Selbstentzündlich an der Luft

R 18 Bei Gebrauch Bildung explosions-fähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich

R 19 Kann explosionsfähige Peroxidebilden

R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen

R 21 Gesundheitsschädlich beiBerührung mit der Haut

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

R 23 Giftig beim Einatmen

R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut

R 25 Giftig beim Verschlucken

R 26 Sehr giftig beim Einatmen

R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut

R 28 Sehr giftig beim Verschlucken

R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase

R 30 Kann bei Gebrauch leicht-entzündlich werden

R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase

R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase

R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen

R 34 Verursacht Verätzungen

R 35 Verursacht schwere Verätzungen

R 36 Reizt die Augen

R 37 Reizt die Atmungsorgane

R 38 Reizt die Haut

R 39 Ernste Gefahr irreversiblenSchadens

R 40 Irreversibler Schaden möglich

R 41 Gefahr ernster Augenschäden

R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich

103

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss

R 45 Kann Krebs erzeugen

R 46 Kann vererbbare Schädenverursachen

R 48 Gefahr erster Gesundheitsschädenbei längerer Exposition

R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen

R 51 Giftig für Wasserorganismen

R 52 Schädlich für Wasserorganismen

R 53 Kann in Gewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben

R 54 Giftig für Pflanzen

R 55 Giftig für Tiere

R 56 Giftig für Bodenorganismen

R 57 Giftig für Bienen

R 58 Kann längerfristig schädlicheWirkungen auf die Umwelt haben

R 59 Gefährlich für die Ozonschicht

R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeitbeeinträchtigen

R 61 Kann das Kind im Mutterleibschädigen

R 62 Kann möglicherweise dieFortpflanzungsfähigkeitbeeinträchtigen

R 63 Kann das Kind im Mutterleibmöglicherweise schädigen

R 64 Kann Säuglinge über dieMuttermilch schädigen

104

R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim VerschluckenLungenschäden verursachen

R 66 Wiederholter Kontakt kann zuspröder oder rissiger Haut führen

R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit undBenommenheit verursachen

Kombination der R-Sätze

R 14/15 Reagiert heftig mit Wasserunter Bildung hoch-entzündlicher Gase

R 15/29 Reagiert mit Wasser unterBildung giftiger undhochentzündlicher Gase

R 20/21 Gesundheitsschädlich beimEinatmen und bei Berührung mit der Haut

R 20/22 Gesundheitsschädlich beimEinatmen und Verschlucken

R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beimEinatmen, Verschlucken undBerührung mit der Haut

R 21/22 Gesundheitsschädlich beiBerührung mit der Haut undbeim Verschlucken

R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 23/25 Giftig beim Einatmen undVerschlucken

R 23/24/25 Giftig beim Einatmen,Verschlucken und Berührungmit der Haut

R 24/25 Giftig bei Berührung mit derHaut und beim Verschlucken

R 26/27 Sehr giftig beim Einatmenund bei Berührung mit der Haut

R 26/28 Sehr giftig beim Einatmenund Verschlucken

R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen,Verschlucken und Berührungmit der Haut

R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beimVerschlucken

R 36/37 Reizt die Augen und dieAtmungsorgane

R 36/38 Reizt die Augen und die Haut

R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungs-organe und die Haut

R 37/38 Reizt die Atmungsorganeund die Haut

R 39/23 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/24 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 39/25 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Einatmen und beiBerührung mit der Haut

R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Einatmen und durchVerschlucken

R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens beiBerührung mit der Haut unddurch Verschlucken

R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durchEinatmen, Berührung mit derHaut und durch Verschlucken

R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens beiBerührung mit der Haut

R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durchEinatmen und bei Berührungmit der Haut

R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durch Einatmen und durchVerschlucken

R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens beiBerührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahrirreversiblen Schadens durchEinatmen, Berührung mit derHaut und durch Verschlucken

R 40/20 Gesundheitsschädlich:Möglichkeit irreversiblenSchadens durch Einatmen

105

R 40/21 Gesundheitsschädlich:Möglichkeit irreversiblenSchadens bei Berührung mit der Haut

R 40/22 Gesundheitsschädlich:Möglichkeit irreversiblenSchadens durchVerschlucken

R 40/20/21 Gesundheitsschädlich:Möglichkeit irreversiblenSchadens durch Einatmenund bei Berührung mit der Haut

R 40/20/22 Gesundheitsschädlich:Möglichkeit irreversiblenSchadens durch Einatmenund durch Verschlucken

R 40/21/22 Gesundheitsschädlich:Möglichkeit irreversiblenSchadens bei Berührung mit der Haut und durchVerschlucken

R 40/20/21/22 Gesundheitsschädlich:Möglichkeit irreversiblenSchadens durch Einatmen,Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 42/43 Sensibilisierung durchEinatmen und Hautkontaktmöglich

R 48/20 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Einatmen

R 48/21 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Berührungmit der Haut

106

R 48/22 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durchVerschlucken

R 48/20/21 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Einatmenund durch Berührung mit der Haut

R 48/20/22 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Einatmenund durch Verschlucken

R 48/21/22 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Berührungmit der Haut und durchVerschlucken

R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich:Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längererExposition durch Einatmen,Berührung mit der Haut unddurch Verschlucken

R 48/23 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchEinatmen

R 48/24 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchBerührung mit der Haut

R 48/25 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchVerschlucken

R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchEinatmen und durchBerührung mit der Haut

R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchEinatmen und durchVerschlucken

R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchBerührung mit der Haut unddurch Verschlucken

R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernsterGesundheitsschäden beilängerer Exposition durchEinatmen, Berührung mit derHaut und durch Verschlucken

R 50/53 Sehr giftig für Wasser-organismen, kann inGewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben

R 51/53 Giftig für Wasserorganismen,kann in Gewässern länger-fristig schädliche Wirkungenhaben

R 52/53 Schädlich für Wasser-organismen, kann inGewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben

Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

S 1 Unter Verschluss aufbewahrenS 2 Darf nicht in die Hände von

Kindern gelangenS 3 Kühl aufbewahrenS 4 Von Wohnplätzen fern haltenS 5 Unter ... aufbewahren

(geeignete Flüssigkeit vomHersteller anzugeben)

S 6 Unter ... aufbewahren ( inertes Gas vom Hersteller anzugeben)

S 7 Behälter dicht geschlossen haltenS 8 Behälter trocken haltenS 9 Behälter an einem gut gelüfteten

Ort aufbewahrenS 12 Behälter nicht gasdicht

verschließenS 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken

und Futtermitteln fern haltenS 14 Von ... fern halten

( inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben)

S 15 Vor Hitze schützenS 16 Von Zündquellen fern halten –

Nicht rauchenS 17 Von brennbaren Stoffen fern haltenS 18 Behälter mit Vorsicht öffnen

und handhabenS 20 Bei der Arbeit nicht essen

und trinkenS 21 Bei der Arbeit nicht rauchenS 22 Staub nicht einatmenS 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht ein-

atmen (geeignete Bezeichnung(en)vom Hersteller anzugeben)

S 24 Berührung mit der Haut vermeidenS 25 Berührung mit den Augen

vermeiden

107

S 26 Bei Berührung mit den Augensofort gründlich mit Wasserabspülen und Arzt konsultieren

S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidungsofort ausziehen

S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)

S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen

S 30 Niemals Wasser hinzugießenS 33 Maßnahmen gegen elektrostatische

Aufladungen treffenS 35 Abfälle und Behälter müssen in

gesicherter Weise beseitigt werdenS 36 Bei der Arbeit geeignete

Schutzkleidung tragenS 37 Geeignete Schutzhandschuhe

tragenS 38 Bei unzureichender Belüftung

Atemschutzgerät anlegenS 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragenS 40 Fußboden und verunreinigte

Gegenstände mit ... reinigen(Material vom Herstelleranzugeben)

S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen

S 42 Bei Räuchern/Versprühengeeignetes Atemschutzgerätanlegen (geeignete Bezeichnung(en)vom Hersteller anzugeben)

S 43 Zum Löschen ... (vom Herstelleranzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht,anfügen: „Kein Wasser verwenden“)

S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofortArzt hinzuziehen (wenn möglichdieses Etikett vorzeigen)

108

S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichenRat einholen und Verpackung oderEtikett vorzeigen

S 47 Nicht bei Temperaturen über ... °Caufbewahren (vom Herstelleranzugeben)

S 48 Feucht halten mit ... (geeignetesMittel vom Hersteller anzugeben)

S 49 Nur im Originalbehälteraufbewahren

S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)

S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichenverwenden

S 52 Nicht großflächig für Wohn- undAufenthaltsräume zu verwenden

S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondereAnweisungen einholen

S 56 Diesen Stoff und seinen Behälterder Problemabfallentsorgungzuführen

S 57 Zur Vermeidung einerKontamination der Umweltgeeigneten Behälter verwenden

S 59 Information zur Wiederverwen-dung/Wiederverwertung beimHersteller/Lieferanten erfragen

S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sindals gefährlicher Abfall zu entsorgen

S 61 Freisetzung in die Umweltvermeiden.Besondere Anweisungeneinholen/Sicherheitsdatenblattbeachten

S 62 Bei Verschluckenkein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen

S 63 Bei Unfall durch Einatmen:Verunfallten an die frische Luftbringen und ruhig stellen

S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasserausspülen (nur wenn Verunfallterbei Bewusstsein ist )

Kombination der S-Sätze

S 1/2 Unter Verschluss und für Kinderunzugänglich aufbewahren

S 3/7 Behälter dicht geschlossenhalten und an einem kühlen Ortaufbewahren

S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfte-ten Ort, entfernt von ... aufbe-wahren (die Stoffe, mit denenKontakt vermieden werdenmuss, sind vom Herstelleranzugeben)

S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter aneinem kühlen, gut gelüftetenOrt, entfernt von ... aufbe-wahren (die Stoffe, mit denenKontakt vermieden werdenmuss, sind vom Herstelleranzugeben)

S 3/9/49 Nur im Originalbehälter aneinem kühlen, gut gelüftetenOrt aufbewahren

S 3/14 An einem kühlen, von ... ent-fernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontaktvermieden werden muss, sindvom Hersteller anzugeben)

S 7/8 Behälter trocken und dichtgeschlossen halten

S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ortaufbewahren

S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturenüber ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)

S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen,trinken, rauchen

S 24/25 Berührung mit den Augen undder Haut vermeiden

S 27/28 Bei Berührung mit der Hautbeschmutzte Kleidung sofortausziehen und sofort ab-waschen mit viel ....(vom Hersteller anzugeben)

S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelan-gen lassen. Abfälle und Behäl-ter müssen in gesicherterWeise beseitigt werden.

S 29/56 Nicht in die Kanalisationgelangen lassen

S 36/37 Bei der Arbeit geeigneteSchutzhandschuhe undSchutzkleidung tragen

S 36/37/39 Bei der Arbeit geeigneteSchutzkleidung, Schutzhand-schuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 36/39 Bei der Arbeit geeigneteSchutzkleidung und Schutz-brille/Gesichtsschutz tragen

S 37/39 Bei der Arbeit geeigneteSchutzhandschuhe und Schutz-brille/Gesichtsschutz tragen

S 47/49 Nur im Originalbehälter beieiner Temperatur von nichtüber ... °C (vom Herstelleranzugeben) aufbewahren

109

Anhang D

Literatur zur Sicherheit in Laboratorien

und zu den gefährlichen Eigenschaften

chemischer Arbeitsstoffe

a) Allgemeine Literatur überArbeitssicherheit

Druckschriftenverzeichnisse der

Unfallversicherungsträger

Verzeichnisse über Unfallverhütungs-vorschriften, Regeln für Sicherheit undGesundheitsschutz, Merkblätter,Informationen u.a. aus allen Bereichender Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizinwerden in regelmäßig aktualisiertenAusgaben herausgegeben:

a-1 Druckschriftenverzeichnis desBundesverbandes der Unfallkassen,zu beziehen von Ihrem zuständigenUnfallversicherungsträger.

a-2 BGVR-Verzeichnis desHauptverbandes der gewerblichenBerufsgenossenschaften (HVBG), zu beziehen beimCarl Heymanns Verlag, Köln.

Monographien und

Loseblattsammlungen

a-3 W. Berthold, U. Löffler:Lexikon sicherheitstechnischerBegriffe, Verlag Chemie, Weinheim 1981.

a-4 E. Lemke, P. Mayer:Angewandte Sicherheitstechnik,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg 1984.

a-5 K. Isselhard, G. Neumann, P. Stürk, P. Volkmann, F. Willms:Wörterbuch Arbeitssicherheit undGesundheitsschutz, 8. Auflage,Universum Verlagsanstalt GmbH KG,Wiesbaden 1998.

110

a-6 M. Grassl, V. Sinks:Arbeitssicherheit und Unfall-verhütung im öffentlichen Dienst,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg.

a-7 W.-D. Ring, H.-Ch. Titze:Handbuch Deutsches Arbeitsschutz-recht, Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg.

Lehrmittel

a-8 Lernprogramm„Sichere Arbeit im Laboratorium“,Berufsgenossenschaft derChemischen Industrie, Heidelberg 1987/1994.

a-9 Video-Kassette„Arbeitsplatz Labor – keineExperimente mit der Sicherheit“,Berufsgenossenschaft derChemischen Industrie, Heidelberg 1997.

a-10 Video-Kassetten„Sicher Arbeiten mit Gefahrstoffen“,Teile 1 bis 5, Berufsgenossenschaftder Chemischen Industrie, Heidelberg 1990/1995.

b) Arbeitssicherheit im chemischen Laboratorium

Regeln der Unfallversicherungsträger

b-1 GUV-Regel „Laboratorien“ (GUV-R 120, bisher GUV 16.17), zu beziehen vonIhrem zuständigen Unfallversiche-rungsträger.

Monographien und

Loseblattsammlungen

b-2 L. Bretherick:Hazards in the Chemical Laboratory,Third Edition, The Royal Society ofChemistry, London 1981.

b-3 L. Roth:Sicherheitsfibel Chemie,4. Auflage,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg 1985.

b-4 A. Fuscaldo, B. Ehrlich, B. Hindeman:Laboratory Safety, Theory and Practice,Academic Press, New York 1980.

b-5 H.K. Schäfer:Sicherheit in der Chemie;Ein Leitfaden für die Praxis,2. Auflage, Carl Hanser Verlag,München 1997.

b-6 H. Schwahn, W. Wolf:Sicherheit im Labor; Einrichtungen –Experimentieren – Entsorgen,Diesterweg-Verlag, Frankfurt 1980.

b-7 H. Kruse:Laborfibel, 2. Auflage, Wiley-VCH,Weinheim 1989

c) Gesundheitsschädlichechemische Arbeitsstoffe:Informationsmöglichkeiten,sicherer Umgang und Entsorgung

Staatliche Vorschriften

c-1 Gesetz zum Schutz vor gefährlichenStoffen (Chemikaliengesetz –ChemG), Bundesgesetzblatt

c-2 Verordnung zum Schutzvor gefährlichen Stoffen(Gefahrstoffverordnung – GefStoffV ),

Bestell-Nr. CHV5, Carl HeymannsVerlag, Köln.

c-3 Technische Regeln für Gefahrstoffe(TRGS), siehe hierzu TRGS 002„Übersicht über den Stand der Tech-nischen Regeln für Gefahrstoffe“,Bundesarbeitsblatt 1/1998, S.39

Vorschriften und Informationen der

Unfallversicherungsträger

c-4 Unfallverhütungsvorschrift „Umgang mit Gefahrstoffen“ (GUV-V B1, bisher GUV 9.27), zu beziehen von Ihrem zuständigenUnfallversicherungsträger.

c-5 GUV-Information „Erste Hilfe beiEinwirken gefährlicher chemischerStoffe (GUV-I 8504, bisher GUV 20.10),zu beziehen von Ihrem zuständigenUnfallversicherungsträger.

c-6 „M-Serie“ der Berufsgenossenschaftder Chemischen Industrie, Jedermann-Verlag, Heidelberg.

c-7 Gefahrstoffe 1999,Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden.

Loseblattsammlungen

c-8 R. Kühn, K. Birett:Merkblätter gefährliche Arbeitsstoffe,10. Auflage, Ecomed-Verlags-gesellschaft, Landsberg 1992.

c-9 G. Sorbe:Sicherheitstechnische Kenndatenchemischer Stoffe, Ecomed-Verlagsgesellschaft, Landsberg.

111

c-10 L. Roth, M. Daunderer:Giftliste, Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg.

Monographien

c-11 R. Seidenstücker, U. Wölcke:Krebserzeugende Stoffe – Chemische Kanzerogene imLaboratorium – Struktur, Wirkungs-weise und Maßnahmen beimUmgang, 3. Auflage, Wirtschaftsverlag NW,Bremerhaven 1979.

c-12 R. Seidenstücker:Vorkommen krebserzeugender undfruchtschädigender Stoffe in derGrundausbildung von Diplom-Chemikern und Lehramtskandidaten,Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven 1988.

c-13 I.N. Sax, R.J. Lewis:Dangerous Properties of Industrial Materials, 7. Edition, Van Nostrand Reinhold 1989.

c-14 D.B. Walters:Safe Handling of chemical carcinogens, mutagens, teratogensand highly toxic substances, Ann Arbor Sciences, Ann Arbor,Michigan 1980.

c-15 AUER-Technikum, 12. Ausgabe,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg 1989.

c-16 Deutsche Forschungsgemeinschaft,MAK- und BAT-Werte-Liste, Wiley-VCH, Weinheim, erscheint jährlich.

112

d) Gefährliche chemischeReaktionen und Arbeitstechniken

Vorschriften des Staates und der

Unfallversicherungsträger

d-1 Verordnung über Druckbehälter,Druckgasbehälter und Füllanlagen(Druckbehälterverordnung – DruckbehV), Bestell-Nr. CHV 12, Carl Heymanns Verlag, Köln.

d-2 UnfallverhütungsvorschriftZentrifugen (GUV-V 7z, bisher GUV 3.16), zu beziehen von Ihrem zu-ständigen Unfallversicherungsträger.

d-3 GUV-Regel „Benutzung von Atem-schutzgeräten“ (GUV-R 190, bisherGUV 20.14), zu beziehen von Ihremzuständigen Unfallversicherungsträger.

Loseblattsammlungen

d-4 L. Roth, U. Weller:Gefährliche chemische Reaktionen,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg.

d-5 L. Bretherick:Handbook of reactive chemicalhazards,Butterworths, London.

e) Feuer- und explosionsgefährlicheStoffe; Brandverhütung und -bekämpfung

Vorschriften des Staates und der

Unfallversicherungsträger

e-1 Verordnung über brennbareFlüssigkeiten (VbF), Bestell-Nr. CHV 9,Carl Heymanns Verlag, Köln.

e-2 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL),(GUV-R 104, bisher GUV 19.8), zubeziehen von Ihrem zuständigenUnfallversicherungsträger.

e-3 Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektro-statischer Aufladungen (GUV-R 132,bisher GUV 19.7), zu beziehen vonIhrem zuständigen Unfallversiche-rungsträger.

e-4 Merkblatt Brandverhütung –Brandbekämpfung, BayerischesLandesinstitut für Arbeitsschutz,München 1997.

Monographien

e-5 G. Glock:Explosionsgefahren und Explosions-schutz in Betriebsstätten,Verlag Chemie, Weinheim 1972.

e-6 F. Kaufhold, A. Rempe:Feuerlöschmittel – Eigenschaften,Wirkung und Anwendung,Verlag W. Kohlhammer,Stuttgart 1976.

e-7 K. Nabert, G. Schön:Sicherheitstechnische Kennzahlenbrennbarer Gase und Dämpfe,2. Auflage, Deutscher Eichverlag,Braunschweig 1978.

e-8 W. Schramm:Laborbrände – Laborexplosionen,Ursachen, Folgen und Folgerungen,Verlag W. Kohlhammer,Stuttgart 1987.

f ) Toxikologie chemischerArbeitsstoffe

Loseblattsammlungen

f-1 M. Daunderer:Klinische Toxikologie,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg.

f-2 D. Henschler:Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe.Toxikologisch-arbeitsmedizinischeBegründung von MAK-Werten,Wiley-VCH, Weinheim 1992.

Monographien

f-3 H. Braun, A. Dönhardt:Vergiftungsregister,Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1982.

f-4 W. Forth, D. Henschler, W. Rummel(Hrsg.):Allgemeine und SpeziellePharmakologie und Toxikologie,5. Auflage, Bibliographisches Institut,Mannheim 1987.

f-5 R. Hoschek, W. Fritz:Taschenbuch für den medizinischenArbeitsschutz,W. Enke Verlag, Stuttgart 1977.

f-6 W. Wirth, Ch. Gloxhuber:Toxikologie, 5. Auflage,Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1994.

g) Entsorgung

Monographien

g-1 D. Martinetz:Immobilisation, Entgiftung undZerstörung von Chemikalien,Verlag Harri Deutsch, Frankfurt/Main.

113

g-2 D. Reichard, W. Ochterbeck (Hrsg.):Abfälle aus chemischen Laboratorienund medizinischen Einrichtungen,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg, 2. Auflage 1994.

g-3 D. Bernabei:Sicherheit – Handbuch für das Labor,GIT-Verlag, Darmstadt 1991.

g-4 K. Lohs, D. Martinetz:Entgiftungsprobleme imLaboratorium und Technikum,Z. Chem., 16, 293 (1976).

g-5 D. Martinetz:Chemische Entgiftung wichtiger orga-nischer Cancerogene im Laboratorium,Z. Chem., 26, 309 (1986).

Loseblattsammlungen

g-6 L. Roth:Gefahrstoff-Entsorgung,Ecomed-Verlagsgesellschaft,Landsberg.

114

Stichwortsverzeichnis

A

Abfallbeseitung 38ff.Abzug 18, 21ff.Alkalimetalle 40, 48Altöl 39Ammoniak 60, 80Arbeitskleidung

s. LaborkleidungAtemgeräte 69ff.Atemschutz 69ff.Atemschutzfilter 71ff.Atmung 69Aufladung,

elektrostatische 42Aufnahmewege 57Autoklaven 36f.Azide 24, 44

B

Base, s. Laugebeheizen 28ff.Beschäftigungs-

beschränkungen 15,64Blausäure 8, 41, 61, 81Brand 42ff.Brom 40, 60, 80Bunsenbrenner,

s. Gasbrenner

C

Carcinogenes. KrebserzeugendeStoffe

Anhang E

Chemikaliengesetz 14Chlor 60, 80Chlorwasserstoff

s. SalzsäureChromschwefelsäure 38Cocarcinogene 66Cyanid 24, 81

D

Dewargefäße 30Diazomethan 66, 67Diethylsulfat 41Digestorium s. AbzugDimethylsulfat 41, 66Druck, Über- 36ff.Druck, verminderter 31ff.Druckgasflaschen 33ff.Druckminderer 34f.

E

Elimination vonGiftstoffen 58f.

Entsorgung 38ff., 67f.Erbgutverändernde

Stoffe 64f., Anhang AErbgutverändernde

Stoffe,Umgang mit 67f.

Erste Hilfe 75ff.Erste Hilfe bei Unfall

m. Gefahrstoffen 79ff.Ether 25, 44, 46Explosion 44ff.Exsikkator 32

F

Feuerlöscher 9, 47f.Feuermelder 9Fluchtweg 9Fluorwasserstoff

24, 60, 62, 81Formaldehyd 60Fortpflanzungsgefährdende

Stoffe 64, Anhang A

G

Gasbrenner 30Gase, physiol.

Wirkung 60f.Gaseinleitung 35fGasflaschen

s. DruckgasflaschenGefahrenklassen (VbF) 43Gefahrstoff-

verordnung 14f.Gewöhnungseffekt 8Glasbruch 26f.

H

Halogenkohlenwasser-stoffe 44, 62, 81

Handschuhes. Schutzhandschuhe

Heizbäder 28ff.heizen 28ff.

I

Implosion 31f.

115

K

Kalium s. AlkalimetalleKatalysatoren 43Kennzeichnung 10f., 16

Anhang CKittel s. LaborkleidungKMR–Verzeichnis 85ff.Knallsilber 25Kreislaufwirtschafts-

und Abfallgesetz 38f.Körperschutz 12f.Kohlendioxid 61

s. auch LöschmittelKohlenmonoxid 60f., 82Kohlensäure

s. LöschmittelKrebserzeugende Stoffe

64ff., Anhang AKrebserzeugende Stoffe,

biochemischeWirkung 66f.

Krebserzeugende Stoffe,Umgang mit 67f.

Kühlbäder 28, 30kühlen 30Kühlschrank 8, 31, 43

L

Laborglas 26f.Laborkleidung 12f.Lagerung 16f., 33, 43Laserstrahlen 54Lauge 24, 62, 82LD50 55Löschdecke 47f.

116

Löschmittel 47f.Löschpulver

s. Löschmittel

M

MAK-Wert 63f.Metabolismus 58Methanol 58, 82Molekularsieb 44Mutagene

s. erbgutveränderndeStoffe

N

Natrium 25, 40, 44Notausgang 9Notdusche 9, 47, 76Notruf 9, 75

P

Perchlorsäure 24Permanganat 24Per-Verbindungen

44, 46f.Phosgen 36, 41, 60, 83Pipettieren 18, 53Präcarcinogene 67Pressluftatmer 69f., 74

Q

Quecksilber 25, 39, 58

R

Raney-Nickel 41, 43Reaktion, exotherm 45f.Reaktion, Zersetzung 46f.Reinigung 13, 38Röntgenstrahlung 54

S

Säure 24, 62, 83Säureanhydrid 41Säurechlorid 41, 45Salzsäure 41, 60, 62, 81Sand s. LöschmittelSchliffverbindungen 27Schuhe s. LaborkleidungSchutzbrille 12, 38Schutzhandschuhe

12, 24, 38, 75Schutzkleidung 13, 75Schwefeldioxid 41, 60Schwefelwasserstoff

61, 83Schwermetalle 39, 66Sicherheits-

bewusstsein 6f.Selbstschutz 9, 75Sicherheits-

informationen 10Siedeverzug 28Sofortmaßnahmen

bei Unfällen 84Sprengstoffe 44f.Sprengstoffgesetz 44f.Stäube 62f.

Strahlung,Arbeiten mit 51ff.

Strahlenschutz-verordnung 51, 54

Strom 49f.

T

Teratogene s. fortpflan-zungsgefährdendeStoffe

Toxikologie 10, 55ff.Transport 16f., 33Trockeneis 30Trockenschränke 31TRGS 900 63f., 65TRK-Wert 65

U

Umfüllen 17f.Unfallmeldung 75Unfallverhütung 7f.

V

Vakuum s. Druck,verminderter

VbF 43Ventil, Gasentnahme 35Vergiftungen 56

Z

Zündquellen 8, 42f.

117

Diese Broschüre wurde erstellt vom

Arbeitskreis „Sicherheit“ der GDCh

unter dem Vorsitz von:

Prof. Dr. Alarich Weiss

Technische Hochschule Darmstadt, Institut für Physikalische Chemie, Physikalische Chemie III, Petersenstraße 20, 64287 Darmstadt

und der Mitarbeit von:

Prof. Dr. Herbert Binder

Institut für Anorganische Chemie derUniversität Stuttgart,Pfaffenwaldring 55, 70569 Stuttgart

Prof. Dr. Günther Gercken

Institut für Biochemie undLebensmittelchemie der Universität Hamburg,Martin-Luther-King-Platz 6,20146 Hamburg

Prof. Dr. Andreas Merz

Institut für Organische Chemie derUniversität Regensburg,Universitätsstr. 31, 93053 Regensburg

Dr. Wolfgang Ochterbeck

Institut für Organische Chemie undBiochemie der Universität Bonn,Gerhard-Domagk-Str. 1,53121 Bonn

Dr. Volker Pilz

Ingenieurabteilung Anlagensicherheitund technische Überwachung Bayer AG,51368 Leverkusen/Bayerwerk

Autoren

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Dr. Helmut K. Schäfer

Abteilungsdirektor,Sicherheitsüberwachung HoechstAktiengesellschaft, 65926 Frankfurt

Dr. Ursula Hofacker

Gesellschaft Deutscher Chemiker,Varrentrappstraße 40-42,60486 Frankfurt/Main

Für Rat und Hilfe sei an dieser StelleHerrn Dr. Heske undHerrn Dr. Schulze-Halberg,Berufsgenossenschaft derChemischen Industrie, sowieHerrn Dr. Klein,Bundesministerium für Arbeit undSozialordnung und demBundesverband der Unfallkassengedankt.

Die Broschüre wurde in Zusammenarbeitmit derBayerischen Landesunfallkasse,der Gesellschaft Deutscher Chemiker,

der Berufsgenossenschaft der

Chemischen Industrie undvom Bundesverband der Unfallkassen

aktualisiert.

Für die Überlassung des Bildes auf Seite 6bedankt sich der Bundesverband derUnfallkassen bei Prof. Dr. Otto-Paul Krätz,Deutsches Museum München.

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Retten■ Verletzte unter Selbstschutz aus

Gefahrenbereich bringen■ Alarmieren weiterer Personen

im Gefahrenbereich■ Gegebenenfalls Abschalten von Gas,

Wasser, Strom; ggf. Not-Aus betätigen

Hilfe anfordernNotruf-Nr./Zimmer-Nr./Adresse eintragen

Ersthelfer:

Notarzt:

Feuerwehr:

Giftzentrale:

Augenarzt:

ChirurgischeAmbulanz:

Notruf- Wo geschah es?angaben: Was geschah?

Wieviele Verletzte?Welche Art von Verletzungen?Warten auf Rückfragen!

Erste Hilfe leisten

Sofortmaßnahmen am Unfallort

1

2

3

GUV-I 8553 (bisher GUV 50.0.4)

GUV-InformationenTheorie und Praxis der Prävention

Sicheres Arbeiten inchemischen Laboratorien

Einführung für Studenten

Sic

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Gesetzliche Unfallversicherung

Hinweis:

Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiertund mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt-verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen denKategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“,„Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet.

Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf dieneuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einenÜbergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnum-mer angefügt.

Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer sogenannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.