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1 Bildung für Berlin Einstellung von Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in den Berliner Schuldienst für Lehrkräfte

Bildung für Berlin Einstellung von Lehrkräften 1 Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in den Berliner Schuldienst für Lehrkräfte

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Einstellung von Lehrkräften

Bewerbungs- undEinstellungsverfahren

in den Berliner Schuldienstfür Lehrkräfte

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Einstellung von Lehrkräften

Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

Schulgesetz vom 26. Januar 2004

§ 7 Abs. 3 SchulG:Schulbezogene Ausschreibungen sowie die Auswahl der Lehrkräfte

und dessonstigen schulischen Personals erfolgen durch die Schule; dabei

sind dieVorgaben der Dienstbehörde zu beachten. ...

§ 69 SchulG (Stellung und Aufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters):

(1) Jede Schule hat eine Schulleiterin oder einen Schulleiter. Sie oder er

....4. wirkt im Rahmen von § 7 Abs. 3 Satz 1..... bei der

Einstellung ......der Lehrkräfte mit,....

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Einstellung von Lehrkräften

Kombination aus

schulbezogenen Ausschreibungen

und

Verfahren derzentralen Nachsteuerung

Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Grundsätze: Aufteilung des voraussichtlichen

Einstellungskontingentes in schulbezogene Ausschreibungen und Nachsteuerung

Frühzeitiger Abschluss der schulbezogenen Verfahren und Abschluss der Arbeitsverträge bis Ende April: Vorteile in der Konkurrenz mit anderen Bundesländern Verbesserung der Planungssicherheit für die Schulen Zeitliche Entzerrung der Verwaltungsabläufe

Zentrale Nachsteuerung im Mai nach Vorliegen der Prognose unter Berücksichtigung des länderübergreifenden Versetzungsverfahrens, der Veränderungen im Personalbestand (Ruhestand, Teilzeit,

Beurlaubung, Erkrankungen, Elternzeit, etc.) und des notwendigen überregionalen Personalausgleichs qualitativer

und quantitativer Ungleichgewichte.

Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Das Bewerbungsverfahren: Die Bewerbungen erfolgen über das Online-Verfahren

BEO(oder schriftlich mit Bewerbungsbogen)

Die Bewerbungsunterlagen müssen auch schriftlich vorliegen(bei schulbezogenen Ausschreibungen in der Schule, bei der Nachsteuerung in der Zentralen Bewerbungsstelle)

Noch nicht realisiert (geplant ab Ende 2008): Die Schulen greifen online auf die Bewerbungsdaten für

ihre schulbezogenen Ausschreibungen zu und können das Verfahren für das Auswahlverfahren nutzen (Ausdruck von Listen, Eingangsbestätigungen, Einladungen zum Gespräch, Absagen, ...)

Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Verfahren bei

schulbezogenenAusschreibungen

Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

a) Ausschreibungb) Bewerbungsverfahrenc) Auswahlverfahrend) Beteiligungsverfahrene) Arbeitsverträge

Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:

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Einstellung von Lehrkräften

a) Ausschreibungb) BewerbungsverfahrenBewerbungsverfahrenc) AuswahlverfahrenAuswahlverfahrend) BeteiligungsverfahrenBeteiligungsverfahrene) ArbeitsverträgeArbeitsverträge

Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:

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Einstellung von Lehrkräften

AusschreibungAusschreibung

Was passiert vor der Ausschreibung?

• Festlegung von Einstellungskontingenten• Festlegung des Umfangs schulbezogener

Einstellungen• Verteilung auf die Schulen• Feststellung des Fachbedarfs

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Einstellung von Lehrkräften

Anforderungen an den Ausschreibungstext

• Laufbahnvoraussetzungen• Einschlägige Qualifikationen• Ausbildungsfächer bzw. Fachrichtungen• Notwendige schulbezogene Anforderungen• Wünschenswerte schulbezogene

Anforderungen• Bitte beachten:

Ausschreibung ist Anforderungsprofil!

AusschreibungAusschreibung

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Einstellung von Lehrkräften

a) AusschreibungAusschreibungb) Bewerbungsverfahrenc) AuswahlverfahrenAuswahlverfahrend) BeteiligungsverfahrenBeteiligungsverfahrene) ArbeitsverträgeArbeitsverträge

Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:

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Einstellung von Lehrkräften

BewerbungsverfahrenBewerbungsverfahren

Allgemeines:• Bewerbung erfolgt online / mit

Bewerbungsbogen• Eingang der Bewerbungsunterlagen in der

Schule• Eingangsbestätigung ist erforderlich!• Ausschreibungsfrist ist nur Ordnungsfrist!• Behandlung von

Quereinsteigerinnen/Quereinsteigern• Ausbildungen eines anderen Bundeslandes• Nachweis der 2. Staatsprüfung

(Prüfungszeiträume)• Schwerbehinderte Bewerber/innen (Mitteilung

an SbV)

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Einstellung von Lehrkräften

Bewerbungsunterlagen:• Online-Bewerbung bzw. Bewerbungsbogen• (tabellarischer) Lebenslauf• Zeugnisse der Staatsprüfungen bzw.

Bescheinigung• weitere Zeugnisse• Nachweise für alle angegebenen

Zusatzqualifikationen und weiteren Angaben• Bitte beachten:

(unbeglaubigte) Kopien sind ausreichend!

BewerbungsverfahrenBewerbungsverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Bereits beschäftigte Bewerber/innen:

• Beschäftigung in einem anderen Bundesland:> Erklärung im (Online-)Bewerbungsbogen beachten> Freigabe-Erklärung gemäß KMK ist erforderlich > Bewerbungen von verbeamteten Lehrkräften sind

möglich> Nachweis einer ordentlichen Kündigung > Bei befristeter Beschäftigung ist keine Freigabe

erforderlich

• Beschäftigung an einer Privatschule o.ä.:> Nachweis einer ordentlichen Kündigung ist erforderlich

(erst bei Vertragsabschluss erforderlich)

BewerbungsverfahrenBewerbungsverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

a) AusschreibungAusschreibungb) BewerbungsverfahrenBewerbungsverfahrenc) Auswahlverfahrend) BeteiligungsverfahrenBeteiligungsverfahrene) ArbeitsverträgeArbeitsverträge

Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:

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Einstellung von Lehrkräften

AuswahlverfahrenAuswahlverfahren

Rechtliche Grundlagen:• Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz

„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“

• Personalvertretungsgesetz (PersVG)• Landesgleichstellungsgesetz (LGG)• Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)

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Einstellung von Lehrkräften

Eignung, Befähigung, fachliche Leistung:

• Eignung - umfasst die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin / des Bewerbers

• Befähigung - wird durch das Studium oder die Berufsausbildung erbracht

• Fachliche Leistung - stellen die nach den Anforderungen bewerteten Arbeits- und Prüfungsergebnisse dar, in der Regel berufliche Tätigkeiten

AuswahlverfahrenAuswahlverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Kriterien für die Auswahl:

• Anforderungsprofil (Ausschreibung) ist Grundlage der Auswahlentscheidung, klare Kriterien!

• Evtl. Heranziehen des allgemeines Anforderungsprofils

• Schwerbehinderte Bewerber/innen vorhanden?

• Berücksichtigung von Quereinsteigerinnen / -steigern?

• Familienarbeit, soziales Engagement, ehrenamtliche Arbeit (§ 8 LGG)

• Bewerbungsgespräch

AuswahlverfahrenAuswahlverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Vorauswahl und Beteiligung der Beschäftigten-vertretungen am Auswahlverfahren:

• Einsicht in die Bewerbungsunterlagen vor den Gesprächen

• ggf. Abstimmung über Vorauswahl• Einladung zu den Bewerbungsgesprächen• Bitte beachten:

> Immer schriftliche Dokumentation!> Immer transparente Entscheidungen!> Konkrete Anforderungen!

AuswahlverfahrenAuswahlverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Die Bewerbungsgespräche:

• Klarheit über die konkreten Anforderungen• Für alle Bewerber/innen gleiche Themen,

Fragen und Zeiträume (Vergleichbarkeit!)• Fachliche Fragen?

Ja, aber keine Prüfung im Sinne eines erneutes Staatsexamens!

AuswahlverfahrenAuswahlverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Welche Fragen sind unzulässig?

Fragen nach• Erkrankungen, Schwangerschaft,

Kinderwunsch, Lebensgemeinschaft, Ehe oder Scheidung

• beabsichtigter Elternzeit• Konfessions-, Partei- oder

Gewerkschaftszugehörigkeit• beabsichtigter Teilzeitbeschäftigung

AuswahlverfahrenAuswahlverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Welche Fragen sind zulässig und sinnvoll?

Fragen nach• Gründen für die Bewerbung oder der jetzigen

Tätigkeit• einer Schwerbehinderung• dem schulischen und beruflichen Werdegang,

Zeugnissen und Noten• evtl. Lücken im Lebenslauf, Gründen für eine

evtl. vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

AuswahlverfahrenAuswahlverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Der Auswahlvermerk:

• Einstellungsvorschlag• Begründung für die Auswahl• Bewertungsmaßstäbe• Einzelbewertungen (ggf. als Anlage)• Reihenfolge der Bewerber/innen

(Nachrückerliste!)

AuswahlverfahrenAuswahlverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Der Laufzettel:

• Einstellungsvorlage für die Beschäftigtenvertretungen

• Dokumentation des gesamten Verfahrens für alle Beteiligten

• späterer Verbleib in der Personalakte

Nach der Auswahlentscheidung:• Abgabe des gesamten Vorganges (Laufzettel,

Auswahlvermerk, Anlagen und alle Bewerbungsunterlagen an die Außenstelle zur Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen

AuswahlverfahrenAuswahlverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

a) AusschreibungAusschreibungb) BewerbungsverfahrenBewerbungsverfahrenc) AuswahlverfahrenAuswahlverfahrend) Beteiligungsverfahrene) ArbeitsverträgeArbeitsverträge

Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:

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Einstellung von Lehrkräften

BeteiligungsverfahrenBeteiligungsverfahren

Wer ist zu beteiligen:

• Frauenvertreterin (FV)• Schwerbehindertenvertretung (SbV)• Personalrat (PR)

• Vorlage erfolgt durch die Dienststellenleitung in der Außenstelle (Dokumentation auf dem Laufzettel)

• Fristen sind zu beachten (i.d.R. 14 Tage)

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Einstellung von Lehrkräften

Was kann passieren:

• Evtl. Beanstandung der Frauenvertreterin wegen Verstoß der Maßnahme gegen das LGG

• Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

• Begründete Ablehnung des Personalrats(ggf. Einigungsverfahren)

Während der Beteiligungsverfahren kann die Maßnahme nicht vollzogen werden!

BeteiligungsverfahrenBeteiligungsverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren:

• Fertigung der Absagen an die nicht ausgewählten Bewerber/innen (ggf. Nachrücker informieren!)

• Durchschrift der Schreiben dem Vorgang beifügen

• anschl. Abgabe des Einstellungsvorganges an dieZentrale Bewerbungsstelle für das weitere Verfahren (nur Laufzettel, Kopie des Auswahlvermerks und Unterlagen der ausgewählten Lehrkraft)

BeteiligungsverfahrenBeteiligungsverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Bewerbungsunterlagen der nichtausgewählten Bewerber/innen:

• Die Unterlagen der Bewerber/innen verbleiben für evtl. Nachrückverfahren in der Schule

• Die Schule ist für die sachgerechte Dokumentation des Auswahlvorganges (auch Gewährung von Akteneinsicht) verantwortlich

• Alle Unterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt vernichtet, sofern kein frankierter Rückumschlag beigefügt wurde

BeteiligungsverfahrenBeteiligungsverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Absagen und Nachrücker/innen:

• Erneute Auswahlentscheidung (Nachrückliste im Auswahlvermerk) ist notwendig!

• Erneute Vorlage an die Beschäftigtenvertretungen, auch wenn dem Auswahlvermerk bereits zugestimmt wurde („Eingliederung in die Dienstbehörde“)

• Bei zeitgleicher Auswahl einer Bewerberin / eines Bewerbers durch mehrere Schulen kann sich diese/r für eine Schule entscheiden!

BeteiligungsverfahrenBeteiligungsverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

a) AusschreibungAusschreibungb) BewerbungsverfahrenBewerbungsverfahrenc) AuswahlverfahrenAuswahlverfahrend) BeteiligungsverfahrenBeteiligungsverfahrene) Arbeitsverträge

Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:

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ArbeitsverträgeArbeitsverträge

Vorbereitung in der Zentralen Bewerbungs-stelle:

• Fertigung der Zusage (erst jetzt!)• ggf. Prüfung der Lehrbefähigung• ggf. Eingruppierung (falls nicht vorher)• Stellenwirtschaftliche Vornotierung• Vervollständigung des Einstellungsvorganges

(Anforderung der Personalfragebögen etc.)• Vorbereitung des Arbeitsvertrages• Abgabe an die zuständige Personalstelle

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Einstellung von Lehrkräften

Der Arbeitsvertrag:

• Zuständige Personalstelle schließt Arbeitsvertrag(SE P in der Flottenstrasse)

• Alle weiteren Maßnahmen (gesundheitliche Prüfung, Anweisung des Gehaltes, ....... ) werden von dortveranlasst

Die Probezeit:• Sechs Monate nach BAT / BAT-O

ArbeitsverträgeArbeitsverträge

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Verfahren derzentralen

Nachsteuerung

Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

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Einstellung von Lehrkräften

Grundsätze: Nach Abschluss der schulbezogenen Auswahlverfahren

und der entsprechenden Koordination Beginn des Verfahrens der zentralen Nachsteuerung

Bewerbungsschluss ist der 31. März eines Jahres Es ist eine gesonderte Bewerbung notwendig

(im Online-Verfahren gleichzeitig möglich) Zu diesem Termin auch Berücksichtigung der späteren

Absolventen (Vorbereitungsdienst bis Juli/August) Es werden zentrale Bewerbungslisten - unterteilt nach

Laufbahn und Fächern - erstellt.Es handelt sich nicht um Ranglisten im Sinne des bis 2005 geltenden Verfahrens!Statt dessen erfolgt eine Sortierung nach den Ergebnissen des 2. und 1. Staatsexamens

Die zentrale Nachsteuerung

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Einstellung von Lehrkräften

Verfahren: Bei nur einer Einstellung in einer Laufbahn und

Fächerkombination Auswahlverfahren wie bei schulbezogenen Ausschreibungen

Bei mehreren Einstellungen mit gleicher Laufbahn und Fächerkombination für unterschiedliche Schulen gemeinsames Auswahlverfahren der betroffenen Schulleitungen unter Teilnahme der Beschäftigtenvertretungen und unter Koordination des Personalmanagements bei II D bzw. II E

Gleichzeitige Auswahl für alle Verfahren unter Beteiligung aller Beschäftigtenvertretungen Sicherung der Rechte auf Einblick in die Bewerbungsunterlagen sämtlicher Bewerber/innen

Die zentrale Nachsteuerung

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Einstellung von Lehrkräften

Auswahlentscheidung durch Schulleitungen Wählen mehrere Schulleitungen den/die gleiche/n

Bewerber/in aus, entscheidet das Referat II D / II E im Benehmen mit den Schulleitungen, für welche Stelle der/die Bewerber/in ausgewählt wird

Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren und Rücksendung der Unterlagen an die Zentrale Bewerbungsstelle erfolgt die Koordinierung der notwendigen Verwaltungsmaßnahmen

Die zentrale Nachsteuerung

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Bewerbungs- undEinstellungsverfahren

in den Berliner Schuldienstfür Lehrkräfte

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