Birgit Schwebs, MdL Güstrow, 29.01.2011

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Bildungsveranstaltung kofo aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale Finanzen, FAG. Birgit Schwebs, MdL Güstrow, 29.01.2011. Exkurs: Bilanz der Steuerreformen seit dem Jahr 1998 -- Aufkommenswirkungen 2000 bis 2010 in Mrd. Euro. - PowerPoint PPT Presentation

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  • Bildungsveranstaltung kofo aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale Finanzen, FAG

    Birgit Schwebs, MdL Gstrow, 29.01.2011

  • Exkurs: Bilanz der Steuerreformen seit dem Jahr 1998 -- Aufkommenswirkungen 2000 bis 2010 in Mrd. EuroQuelle: BMF; eigene Berechnungen

  • Deutschland: Vize-Weltmeister in sparsamer Ausgabenpolitik!

  • Schuldenbremse Die Einnahmen aus Krediten drfen die Summe der im HH-Plan veranschlagten Ausgaben fr eigenfinanzierte Investitionen nicht berschreiten. Ausnahmen sind nur zulssig zur Abwehr einer ernsthaften und nachhaltigen Strung des gesamtgesellschaftlichen Gleichgewichts oder zur berwindung einer schwerwiegenden Strung oder unmittelbaren Bedrohung der Wirtschafts- und Beschftigungsentwicklung des Landes.

  • SchuldenbremseDie erhhte Kreditaufnahme muss nach Umfang und Verwendung bestimmt und geeignet sein, derartige Strungen oder unmittelbare Bedrohungen abzuwehren. Das Nhere regelt das Gesetz. hier: LHO (Landesverfassung MV Artikel 65)

  • Schuldenbremse Die Haushalte von Bund und Lndern sind grundstzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Lnder knnen Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Bercksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung fr Naturkatastrophen oder auergewhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeintrchtigen, vorsehen.... Die nhere Ausgestaltung fr die Haushalte der Lnder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungs-rechtlichen Kompetenzen mit der Magabe, dass der Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden.

  • Schuldenbremse Die nhere Ausgestaltung fr die Haushalte der Lnder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Magabe, dass der Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden.

    ( GG 109 Abs.3)

  • Schuldenbremse Die Lnder drfen im Zeitraum vom 01.Januar 2011 bis zum 31.Dezember 2019 nach Magabe der geltenden landesrechtlichen Regelungen von den Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 abweichen. Die Haushalte der Lnder sind so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die Vorgabe aus Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 erfllt wird.

    ( GG 143d, Absatz 1 Stze 3 und 4)