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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE VHB BAYERN – WICHTIGE ÄNDERUNGEN ZUR ZULÄSSIGKEIT VON NEBENANGEBOTEN S. 11 HOCHSCHULPREIS DES BAYERISCHEN BAUGEWERBES 2015 GEHT AN FABIAN SCHIEBEL S. 4 LOHNSTEUER – BUND PLANT RÜCKWIRKENDE ANHEBUNG DES GRUNDFREIBETRAGES S. 12 BEGABTENFÖRDERUNG IM BAUGEWERBE PILOTPROJEKT OBERBAYERN S. 22 B 4890 E 2 0 1 5 5 BEILAGEN: • Unternehmerbeilage Steuerpraxis 161 Warum Mindestbeitrag zum Berufsbildungs- verfahren im Baugewerbe? Bestellschein Broschüren – Massiv mein Haus aus Mauerwerk

Blickpunkt Bau 05-2015 Layout 1 · 2016. 8. 10. · BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015 5 6. Entwicklung einer Balanced Scorecard zur Implementierung und Kontrolle der Strategie

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  • INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE

    VHB BAYERN –WICHTIGE ÄNDERUNGEN ZUR ZULÄSSIGKEITVON NEBENANGEBOTEN

    S. 11

    HOCHSCHULPREIS DES BAYERISCHEN BAUGEWERBES 2015 GEHT AN FABIAN SCHIEBEL

    S. 4

    LOHNSTEUER – BUNDPLANT RÜCKWIRKENDEANHEBUNG DESGRUNDFREIBETRAGES

    S. 12

    BEGABTENFÖRDERUNG IM BAUGEWERBEPILOTPROJEKT OBERBAYERN

    S. 22

    B 4890 E

    20155BEILAGEN:• Unternehmerbeilage

    Steuerpraxis 161

    • Warum Mindestbeitrag zum Berufsbildungs-verfahren im Baugewerbe?

    • Bestellschein Broschüren –Massiv mein Haus aus Mauerwerk

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 1

  • STANDPUNKT

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    das Vergaberecht ist seit jeher sowohl bei Bietern als auch bei den öffentlichen Auf-traggebern ein wenig beliebtes Rechtsgebiet. Vor allem der Formalismus der VOB/Aund die häufigen Änderungen der Vergabevorschriften machen den Anwendern zuschaffen. Umso erfreulicher war es da, dass in den vergangenen Jahren – auch durchdie Möglichkeit, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen – etwas Ruheeingekehrt war.

    Mit der Ruhe scheint es nun vorbei zu sein. Bis April nächsten Jahres müssen für denOberschwellenbereich – Vergaben mit einem Gesamtauftragswert ab 5.186.000 € – die EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Viele für die Mitgliedsbetriebe wichtige Themen wie die elektronische Angebotsabgabe, Tarif-treue und Mindestlohn, Möglichkeiten des Eignungsnachweises und die Mittelstands-freundlichkeit werden dann erneut Thema sein. Zunächst nur für den wenigerpraxisrelevanten Oberschwellenbereich, die Bundesregierung hat in einem „Eck-punktepapier“ zur Reform des Vergaberechts aber bereits angekündigt, im Anschlussden Anpassungsbedarf für Vergaben unterhalb des Schwellenwerts zu überprüfen.

    Schon vorab hat die Bayerische Staatsbauverwaltung dieser Tage bei der Wertungvon Nebenangeboten einen Kurswechsel vorgenommen (siehe hierzu S. 11 in diesemHeft). Bislang konnte in Bayern ein Nebenangebot im Unterschwellenbereich ge-wertet werden, wenn dies nicht ausgeschlossen war, das Nebenangebot dem Amts-vorschlag mindestens gleichwertig und diese Gleichwertigkeit im Nebenangebotnachgewiesen war. Im Oberschwellenbereich lag die „Hürde“ für die Wertbarkeitvon Nebenangeboten schon bisher höher: Hier muss der Auftraggeber „Mindest -bedingungen“ für Nebenangebote vorgeben (einen „Korridor“ definieren, indem sichder Bieter mit seinen Abweichungen von der ausgeschriebenen Ausführung bewegendarf) und neben dem Preis mindestens ein weiteres Wertungskriterium vorsehen. ImOberschwellenbereich ist zu beobachten, dass öffentliche Auftraggeber immer häufiger – entgegen der Zielsetzung der VOB/A – Nebenangebote von vornhereinausschließen, um sich diesen Aufwand zu ersparen.

    Mit der aktuellen Fortschreibung des Vergabehandbuchs überträgt Bayern dieserestriktive Praxis nunmehr auch auf den Unterschwellenbereich. Auch hier könnenzumindest bei staatlichen Aufträgen Nebenangebote künftig vergaberechtlich korrekt nur noch gewertet werden, wenn neben dem Preis mindestens ein weiteresWertungskriterium bestimmt ist. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dassdies faktisch bei vielen Vergaben das Ende von Nebenangeboten sein wird. Diestaatlichen Auftraggeber begeben sich hierdurch ohne Not der Möglichkeit, von Innovationen der Bieterseite zu profitieren. Gleichzeitig entwickelt sich der Wett -bewerb um Bauaufträge ein weiteres Stück weg vom Qualitäts-, hin zum reinen Preiswettbewerb. Findige Bieter werden – wie schon im Oberschwellenbereich – soweit möglich versuchen, ihre Zuschlagschance durch andere Konstruktionen – z. B. die Abgabe mehrerer Hauptangebote – zu verbessern. Der Einfachheit unddamit der Akzeptanz des Vergaberechts wird somit aber ein Bärendienst erwiesen.

    Ihr Andreas Demharter

    2 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    STANDPUNKT

    Informationsdienst für das Bayerische Baugewerbe: BLICKPUNKT BAU ist der Informationsdienst für die Mitgliedsbetriebe der im Landesverband Bayerischer Bauinnungen zusammengeschlossenen Innungen.

    Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen im Internet: www.lbb-bayern.de

    Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

    Herausgeber: Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes m.b.H.Bavariaring 3180336 MünchenTelefon 0 89/76 79 -119Telefax 0 89/76 79 -154

    Verantwortlich für den Inhalt:RA Andreas DemharterBavariaring 3180336 München

    Anzeigen: Andreas BüschlerBavariaring 3180336 München

    Realisation: Grafisches Konzept: Artkrise kommunikation]s[designRosenthaler Straße 2410119 Berlinwww.artkrise.de

    Satzerstellung: Satzstudio RößlerAindlinger Straße 386167 Augsburgwww.satzstudio-roessler.de

    Druck: Druck +VerlagErnst Vögel GmbHKalvarienbergstraße 2293491 Stamsriedwww.verlag-voegel.de

    Erscheinungsweise: 11 x im JahrDie Ausgaben 07/2015 und 08/2015werden zusammengefasst.

    Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages und unter Quellenangabe gestattet.

    Titelseite: Bilder: Quelle ZDB und fotolia, eigene

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 2

  • INHALTSVERZEICHNIS

    3BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    AKTUELLES

    4 ..... Hochschulpreis des Bayerischen Baugewerbes 2015geht an Fabian Schiebel

    7 ..... BG BAU – Beitrag und Vorschuss leicht rückläufig

    8 ..... Konjunkturentwicklung in derbayerischen Bau- und Ausbau-wirtschaft im Frühjahr 2015

    8 ..... Neue ZDB-Broschüre: „Kreislaufwirtschaft Bau“ erschienen

    RECHT

    9 ..... EG-Abfallrahmenrichtlinie: Praxisgerechte Regelungen notwendig!

    10 ... BGH: Wohnungseigentümer -gemeinschaft ist Verbraucher

    11 ... VHB Bayern – wichtige Änderungen zur Zulässigkeit von Nebenangeboten

    11 ... Leitfaden zur Stoffpreisgleitklausel bei Bauverträgen

    STEUERN

    12 ... Lohnsteuer – Bund plant rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrages

    12 ... Steuerschuldumkehr von Bauleistungen

    13 ... Warnung vor kostenpflichtiger Registrierung der USt-IdNr.

    13 ... ZDH-Merkblatt: Energie- und Stromsteuer – Änderung beim Verfahren zum Spitzenausgleich

    13 ... Wohnungsbau legt zu

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    14 ... Jobbörse für Bauberufe

    14 ... Elektronische Abfrage von Unbedenklichkeits-bescheinigungen der Bau-Berufsgenossenschaft

    15 ... Tarifabschluss in der chemischen Industrie

    15 ... Einführung eines Mindestbeitragszum Berufsbildungsverfahren der SOKA-BAU

    15 ... Viele Ostdeutsche ohne Arbeit

    WIRTSCHAFT

    16 ... Mautgesetzgebung

    16 ... Bundeshaushalt: Bundesregierungverstärkt Investitionen

    17 ... Maschinen für die Bauwirtschaft

    17 ... Baukonjunkturmeter April 2015

    TECHNIK

    18 ... Sichtfeldnorm für Erdbaumaschinen ist nicht sicher genug

    19 ... Bauschadenskosten steigen überproportional

    19 ... bauma-Innovationspreis

    BERUFSBILDUNG

    20... „Ausbildungs-Ass“ – Preis für besondere Leistungen in der Ausbildung

    20... Heribert-Späth-Preis 2015 für besondere Ausbildungsleistung

    21... Neue Herausforderung für die BerufsausbildungIntegration junger Asylbewerberund Flüchtlinge

    22... Begabtenförderung im BaugewerbePilotprojekt Oberbayern

    FACHGRUPPEN

    23... Marketing im HochbauMASSIV MEIN HAUS AUS MAUERWERK

    24... Hinweise für die Planung und Ausführung von AlternativenAsphaltbinderschichten (H Al Abi)der FGSV

    PERSÖNLICHES

    25... Ehemaliger ZDB-Präsident Arndt Frauenrath verstorben

    WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

    26... Die wirtschaftliche Entwicklungdes Baugewerbes in Bayern im Jahr 2015im Vergleich zum Vorjahr

    INHALTSVERZEICHNIS

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 3

  • AKTUELLES

    4 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    Hochschulpreis des Bayerischen Baugewerbes 2015geht an Fabian Schiebel

    Zum siebten Mal zeichnete Franz-Xaver Peteranderl, Präsident der BayerischenBaugewerbeverbände im Oskar von Miller Forum in München exzellente Bachelor-und Masterarbeiten der Technischen Universität München, der Tech -nischen Hochschulen und den Bayerischen Hochschulen für angewandte Wissen-schaften aus.

    In diesem Jahr wurden insgesamt 15 Bachelor-, und Masterarbeiten von denHochschulen für angewandte Wissen-schaften in München und Augsburg, der Technischen Hochschule NürnbergGeorg Simon Ohm und der TechnischenUniversität München eingereicht. Nebender hohen Beteiligung war erneut diegroße Dichte an exzellenten Arbeiten erfreulich. Alle Arbeiten wurden nach derVorprüfung der Zusammenfassungen indie engere Wahl für die Preisvergabe genommen. Aus diesen 15 Arbeiten hatder Wettbewerbsausschuss unter demVorsitz von Herrn Prof. Dr. Ing. NielsOberbeck entschieden, 12 Arbeiten miteiner Teilnahmeurkunde auszuzeichnen.Drei Arbeiten ragten hervor und machtenden Wettbewerb um die drei Geldpreiseunter sich aus.

    1. Preis, 3.000 Euro: Fabian Schiebel Mit dem 1. Preis wurde Fabian Schiebelfür seine Masterarbeit ausgezeichnet. DieArbeit entstand an der TU München zumThema „Modell zur Strategieentwicklung

    und Leistungstiefenoptimierung von Bau-unternehmen“.

    Der Schwerpunkt liegt auf der Leistungs-tiefenoptimierung, also der Entscheidungzwischen den möglichen Beschaffungs-formen. Als Grundlage werden Theorienund Methoden aus der Volkswirtschafts-lehre, Betriebswirtschaftslehre, Betriebs-wissenschaft, Fertigungstechnik und Ver-fahrens-/Prozesstechnik sehr umfassendbeschrieben, die in diesem Zusammen-hang beachtenswert sind.

    Die später verwendeten Strategiebegriffewerden erläutert und zueinander in Beziehung gesetzt, Werkzeuge werdenvorgestellt, die bei der Analyse des Umfelds, der Unternehmensanalyse undder Implementierung der Strategie ein -gesetzt werden können.

    Auf dieser Grundlage wird ein Modellzur Strategieentwicklung in sechs Einzel-schritten hergeleitet und am Beispiel derSchiebel Bauunternehmung GmbH ein -gesetzt:

    AKTUELLES

    Präsident Peteranderl gratuliert Fabian Schiebel zum Hochschulpreis des Bayerischen Baugewerbes

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 4

  • 5BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    6. Entwicklung einer Balanced Scorecardzur Implementierung und Kontrolle derStrategie.

    Sein Fazit für die Strategie der Fa. Schie-bel aus den zahlreichen wissenschaft -lichen Untersuchungen:

    • Konzentration auf die Kernkompeten-zen und diejenigen Geschäftstätig -keiten bei denen man sich vom Wett-bewerb abheben kann.

    • Keine alleinige Betrachtung von Ren-tabilitätskennzahlen zur Optimierungder Leistungstiefe.

    • Festlegen einer Zukunftsvision für dasBauunternehmen.

    • Mitarbeiterzufriedenheit im Blick hal-ten.

    • Kooperation mit Partnerunternehmenauf Augenhöhe anstreben.

    Der Wettbewerbsausschuss würdigte da-bei neben einer herausragenden wissen-schaftlichen Arbeitsweise den beson -deren Nutzen und Vorbildcharakter, dendiese Arbeit für die Betriebe des Bayeri-schen Baugewerbes hat.

    2. Preis, 2.000 Euro: Christopher FiedlerDen 2. Preis erhielt Herr Christopher Fied-ler für seine Masterarbeit zum Thema„Optimierung von gitterträgerbewehrten

    1. Vision und Unternehmensleitbild wer-den festgelegt und daraus quantitativmessbare Unternehmensziele abge leitet.

    2. Analyse des Umfelds auf der Ebenedes Makroumfelds, der Branche unddes Marktes mit Hilfe der PESTEL Analyse und das Entwerfen von mög-lichen Zukunftsszenarien. Auf Bran-cheneben werden die Wettbewerbs-kräfte nach Porter analysiert und einedynamische Branchenstrukturanalyseerstellt. Zur Beurteilung des Markteswird das Mikroumfeld unter die Lupegenommen und das Marktvolumen be-stimmt.

    3. Identifizierung der strategischen Ge-schäftsfelder und strategischen Ge-schäftseinheiten und deren Anteil anUmsatz, EBIT und Beitrag zum Ergebnis.

    4. Benchmarking zur Enthüllung von Verbesserungspotentialen und SWOT-Analyse zur Generierung von Strate-giealternativen. Zur Entscheidung füreine Strategie wird eine Nutzwertana-lyse herangezogen, mit der sowohlquantitative als auch qualitative Krite-rien berücksichtigt werden können.

    5. Herunterbrechen der Strategie für dieFunktionsbereiche Produktion, Koope-ration und Beschaffung, Marketing,Forschung und Entwicklung, Finanzie-rung und Personal unter Berücksichti-gung der Methode zur Optimierungder Leistungstiefe.

    Balkendecken mit Zwischenbauteilendurch Vorspannung“.

    In der Arbeit wird der gitterträgerbe-wehrte Deckenträger durch die zusätz -liche Aufbringung einer Vorspannungweiterentwickelt. Dies führt zu erheb -lichen Vorteilen im Montagezustand, siekönnen dadurch von etwa zwei auf fünfMeter erhöht werden. Das verbessert dieWirtschaftlichkeit dieses Bauteils erheb-lich. Neben der konstruktiven Erarbeitungdieser Produktverbesserung werden auchnoch die Umsetzung im Fertigteilwerksowie die Mehrkosten für dieses Bau -produkt im Vergleich zu den erzielbarenhöheren Marktpreisen bearbeitet.

    Der Wettbewerbsausschuss würdigt hier-mit die umfassende und sehr marktorien-tierte Ausarbeitung. Die Arbeit wurdeangefertigt am Lehrstuhl für Massivbauder TU München, Univ. Prof. Dr.-Ing.Dipl.-Wirt. Ing. Oliver Fischer.

    3. Preis, 1.000 Euro: Stefan AdlerDer 3. Preis ging an Stefan Adler, dereine Bachelorarbeit einreichte, die sichmit der „Optimierung einer Bohrpfahl-wand durch vergleichende Berechnungenmit verschiedenen Verfahren“ beschäf-tigte.

    Stefan Adler befasste sich mit einer Baugrubenumschließung aus einer über-schnittenen Bohrpfahlwand für das Ger-manische Nationalmuseum in Nürnberg.

    AKTUELLES

    Von links nach rechts, oben nach unten: Franz Xaver Peteranderl, Fabian Schiebel, Daniel Steinbauer, Stefan Adler, Matthias Berger, Hans Brandl, JanoschDlouhy, Ferdinand Schülen, Christopher Fiedler, Katrin Stahl, Maria Schmidmayer, Martina Auer, Josef Landler, Stefan Sellner.

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 5

  • 6 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    • Matthias Berger für seine Bachelor’sThesis an der Technischen UniversitätMünchen: „Erfassung und Auswertungdes Personalaufwandes im Bereich dergewerblichen Rohbautätigkeiten“

    • Hans Brandl für seine Masterarbeit ander Hochschule Augsburg: „Climatefor Culture: Anwendung der Hygro-thermischen Gebäudesimulation in derPräventiven Konservierung am Beispielder Kirche St. Margaretha“

    • Janosch Dlouhy für seine Masterthesisan der Hochschule Augsburg: „An-wendung und Umsetzung von LeanManagement Methoden im Planungs-und Bauprozess der BMW-AG“

    • Josef Landler für seine Master’s Thesisan der Technischen Universität Mün-chen: „Beitrag zur Bemessung liegen-der Verbunddübelleisten in Ultrahoch-leistungsbeton (UHPC)“

    • Maria Schmidmayer für ihre Bachelor-arbeit an der Technischen UniversitätMünchen: „Grinding – eine lärmarmeBetontextur“

    • Ferdinand Schülen für seine Bachelor-arbeit an der Technischen UniversitätMünchen: „Untersuchungen zur zeit-lich veränderlichen Wasseraufnahmevon Recycling-Baustoffen“

    • Stefan Sellner für seine Bachelorarbeitan der Hochschule München: „Fein-

    Aufgabenstellung war es, die nach Euro-code 7 zulässigen Berechnungsmethodenzum Einen mit einer numerische Berech-nung mit der finite Elementmethode undzum Anderen mit einer klassischenGrundbaustatik zu vergleichen.

    Es zeigte sich, dass die Ergebnisse durch-aus unterschiedlich sind und es stellte sichdie Frage, welches Verfahren geeigneterist mit dem Ergebnis, dass für reine Stand-sicherheitsberechnungen die klassischenVerfahren ausreichend sind. Für die ge-nauere Prognostizierung des Baugrundesund ggf. zur Minimierung der erforder -lichen Bohrpfahlquerschnitte ist jedochdie finite Elementmethode unerlässlich.Die Arbeit wurde angefertigt an der Tech-nischen Hochschule Nürnberg GeorgSimon Ohm bei Prof. Dr. Plaßmann.

    Auszeichnungen mit einer Teilnahmeurkunde

    Mit einer Teilnahmeurkunde und einemGutschein über 100,00 € für einen Kursbei der Bayerischen BauAkademie wur-den ausgezeichnet:

    • Lukas Albrecht für seine Bachelor’sThesis an der Technischen UniversitätMünchen: „Lärmschutz an Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsstrecken“

    • Martina Auer für ihre Bachelor’s The-sis an der TU München: „EmpirischeAnalyse von Vorfertigungsgrad undWitterungseinfluss bei Bauprojekten“

    staubpartikel – Untersuchung und Be-urteilung der Luftreinheit in Wohn-räumen und an Arbeitsplätzen anhandder Konzentration luftgetragener Par-tikel“

    • Katrin Stahl für ihre Bachelor’s Thesisan der Technischen Universität Mün-chen: „Numerische Simulation von Ver-bundträgern mit Ultrahochleistungs -beton und Verbunddübelleisten“

    • Daniel Steinbauer für seine Master -arbeit an der Hochschule München:„Numerische Modellierung einerStützkonstruktion in Hanglage“

    • Daniel Weger für seine Master’s The-sis an der Technischen UniversitätMünchen: „Einfluss rheologischer Ei-genschaften auf die Gradierung vonStahlfasern mithilfe von Carbopol-Gelen“

    Fachkolloquium zum Thema „Entwicklung höchstwärmedämmenderMassivwandbaustoffe“

    Herr Professor Dr. rer. nat. WolfgangKrcmar, Leiter des Schwerpunkts „Ener-gieeffiziente Werkstoffe“ im EnergieCampus Nürnberg und Professor in der Fakultät Werkstofftechnik der Tech-nischen Hochschule Nürnberg-GeorgSimon Ohm berichtete in einem interes-santen Vortrag über seine jahrzehnte-lange Erfahrung in der Entwicklunghöchstwärmedämmender Massivwand-baustoffe.

    Ein Video mit Statements der Preisträger

    und Herrn Präsident Peteranderl finden Sie unter

    www.hochschulpreis-bayern.de.

    AKTUELLES

    Präsident Peteranderl im Gespräch mit dem Gastredner Professor Dr. rer. nat. Wolfgang Krcmar (links)und dem Vorsitzenden des Wettbewerbsausschusses Prof. Dr.-Ing. Niels Oberbeck (mitte)

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 6

  • 7BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    AKTUELLES

    litationen, Renten usw. abgerechnet undauf dieser Basis die Beiträge rückwirkendfür das vorangegangene Kalenderjahrbeschlossen. Um die laufenden Kostenwährend eines Kalenderjahres zu decken,erhebt die Berufsgenossenschaft insge-samt sechs Mal im Jahr einen Vorschuss.

    Der Beitrag berechnet sich aus der Mul-tiplikation der Bruttolohnsumme mit derGefahrklasse und dem sogenannten Bei-trags- bzw. Vorschussfuß. Die Gefahr-klasse ist dabei derjenige Faktor, der das

    Bekanntlich trägt in der gesetzlichen Un-fallversicherung – anders als in Kran-ken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflege-versicherung – allein der Arbeitgeber denBeitrag. Hierdurch wird die zivilrechtlicheHaftung des Arbeitgebers für Unfälle undBerufskrankheiten seiner Arbeitnehmerabgelöst. In der gesetzlichen Unfallver -sicherung gilt das Umlageverfahren, d. h.,nach Ablauf eines Kalenderjahres wer-den die Kosten der Berufsgenossenschaf-ten sowie die gesetzlich vorgegebenenAusgaben für Heilbehandlungen, Rehabi-

    Risiko des Gewerks abbildet, d. h., die indiesen Gewerk in einem Berichtszeitraumder letzten sechs Jahre entstandenen Kos-ten berücksichtigt.

    Aufgrund des komplizierten Beitragssys-tems verzichten wir auf die Angabe derverschiedenen Beitrags- und Vorschuss-füße und weisen stattdessen nachstehendden Beitrag in Prozent der Brutto-Lohn-summe für die maßgeblichen Gefahr -klassen für die Jahre 2013 und 2014 aus(Bezirksverwaltung Süd, München):

    BG BAU – Beitrag und Vorschuss leicht rückläufig

    Der Vorstand der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat am 10. April 2015 den Beitrag für das Umlagejahr 2014sowie die Beitragsvorschüsse für das Jahr 2015 beschlossen. Dank um rund 4,6 % gestiegener Gesamtarbeitsentgelteund eines nochmal leicht gestiegenen Lastenausgleichs ist sowohl der Beitrag als auch der Vorschuss leicht rückläufig.

    GEWERBEZWEIG BEITRAG IN %

    Bauwerksbau Beitrag 2013 6,9983(Gefahrklasse 15,12)

    Beitrag 2014 6,8827

    Vorschuss 2015 6,7165

    Bauausbau und Fertigteilherstellung Beitrag 2013 3,6061(Gefahrklasse 7,48)

    Beitrag 2014 3,5287

    Vorschuss 2015 3,4389

    Verkehrswege- Erd- und Straßenbau Beitrag 2013 3,0866(Gefahrklasse 6,31)

    Beitrag 2014 3,0151

    Vorschuss 2015 2,9370

    Büroteil Beitrag 2013 0,4804(Gefahrklasse 0,44)

    Beitrag 2014 0,4382

    Vorschuss 2015 0,4188

    Der Grund für den leichten Beitragsrück-gang (auf nach wie vor hohem Niveau)liegt auch im Jahr 2014 im Wesentlichenin der Einnahmeseite.

    So sind die an die BG BAU gemeldetenGesamtarbeitsentgelte im Vergleich zumJahr 2013 um ca. 4,6 % gestiegen. Die

    Lastenausgleichszahlungen der ande-ren gewerblichen Berufsgenossenschaftensind von rund 322 Mio. EUR im Vorjahrauf nunmehr 336 Mio. EUR 2014 ge -stiegen.

    Auf der Ausgabenseite schlagen nach wievor der hohe, sich nur langsam abbau-

    ende Altrentenbestand, der gesetzlichvorgeschriebene Aufbau von Alters -rückstellungen für die Mitarbeiter der BG BAU und vor allem die allgemeineKostenentwicklung im Gesundheitswesenzu Buche.

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 7

  • 8 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    Das Konjunkturbarometer der Landesvereinigung Bauwirtschaft Bayern Frühjahr 2015

    können Sie im Internetangebot unseres Verbandes unter www.lbb-bayern.de oder auf den Internetseiten der Landesvereinigung Bauwirtschaft Bayern

    unter www.lvb-bayern.de herunterladen.

    Die Obermeister des LBB und die bezirklichen Geschäftsstellen haben jeweils gedruckte Exemplare des Konjunkturbarometers

    im Originalformat für die eigene Öffentlichkeitsarbeit in der Region erhalten.

    Das neue Konjunkturbarometer, das erst-mals auch eine regionale Auswertungund somit Unterschiede zwischen den Regierungsbezirken aufweist, wurde imRahmen der Frühjahrspressekonferenzder Landesvereinigung BauwirtschaftBayern am 9. April 2015 in München vorgestellt. Rund 2200 Betriebe aus demgesamten Bau- und Ausbaugewerbe, darunter rund 350 Bauinnungsbetriebe,hatten sich in diesem Frühjahr an unsererUmfrage beteiligt. Wir danken allen Betrieben, die sich an unserer Umfragebeteiligt haben.

    Konjunkturentwicklung in der bayerischen Bau- und Ausbauwirtschaft im Frühjahr 2015

    Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Bayern (LVB), der 9 Verbände des bayerischen Bau- und Ausbauhandwerks angehören, hat ihr aktuelles Konjunkturbarometer zur Konjunkturentwicklung heraus gegeben.

    95,5 Prozent bei den körnigen Fraktio-nen, für die die EU-Abfallrahmenrichtliniezukünftig eine mindestens 70-prozentigeVerwertung fordert, erfüllt die Kreislauf-wirtschaft Bau in Deutschland bereitsheute deutlich ambitioniertere Ziele.

    Umso wichtiger ist es, die Kreislaufwirt-schaft weiter zu fördern, statt sie zu be-einträchtigen, wie es im aktuellen Entwurfder sog. „Mantelverordnung“, der dieNovellierung von Grundwasserverord-nung, Bundesbodenschutz- und Altlasten-verordnung sowie die neue Ersatzbau-stoffverordnung umfasst, geschieht. Diebaugewerblichen Organisationen fordern,dass Regelungen geschaffen werden, diesowohl den Belangen des Grundwasser-und Bodenschutzes, als auch der Wirt-schaftlichkeit Rechnung tragen.

    Deutschland verfolgt das Ziel einer nach-haltigen Wirtschaft und Gesellschaft. EinSchwerpunkt ist die Umsetzung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft,in der aus Abfällen wieder Rohstoffe werden, die dem Wirtschaftskreislauf erneut zur Verfügung stehen.

    Mineralische Bauabfälle werden heutenahezu vollständig wiederverwertet undim Stoffkreislauf gehalten. Dadurch wer-den Deponien entlastet und Primärroh-stoffe geschont. 12 Prozent des Bedarfsan Gesteinskörnungen werden inzwi-schen durch Recycling-Baustoffe gedeckt.Von den 192 Mio. Tonnen mineralischenBauabfällen, die in 2012 anfielen, wurden175 Mio. Tonnen bzw. 91 Prozent einerumweltverträglichen Verwertung zuge-führt. Mit einer Verwertungsquote von

    Die neue ZDB-Broschüre „Kreislaufwirtschaft Bau“

    stellt das Spannungsfeld aus Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit

    anhand zahlreicher Beispiele dar.

    Sie können die Broschüre „Kreislaufwirtschaft Bau“

    in gedruckter Form beim LBB anfordern

    (Ansprechpartner: Holger Seit, Telefon 0 89/ 76 79 - 133,

    [email protected]), oder als Datei unter

    www.zdb.de herunterladen.

    Neue ZDB-Broschüre: „Kreislaufwirtschaft Bau“ erschienen

    Die neue Broschüre des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes ZDB stellt die Bedeutung der Bau- und Abbruch-abfälle für die Kreislaufwirtschaft heraus und beschreibt die notwendigen Rahmenbedingungen, die erforderlich sind,damit die Kreislaufwirtschaft funktioniert.

    AKTUELLES

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 8

  • RECHT

    9BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    EG-Abfallrahmenrichtlinie: Praxisgerechte Regelungen notwendig!

    Die Umsetzung der EG-Abfallrahmenrichtlinie führte u.a. dazu, dass immer mehrMaterialien und Stoffe zu Bauabfällen erklärt wurden. Nun will Brüssel die Regelungen durch die Einführung eines Deponierungsverbots für verwertbareAbfälle weiter verschärfen.

    Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§§ 2, 3 Abs. 1 KrwG) sind alle Stoffeoder Materialien, die bei Bauarbeiten an-fallen und nicht beim Bauprojekt mit ver-baut werden und deren man sichentledigen muss oder will grundsätzlichAbfall. Diese müssen entweder verwer-tet (zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt, energetisch verwertet oder ver-füllt) oder beseitigt (deponiert) werden.Mit dieser Regelung wurden zwingendeVorgaben der EG-Abfallrahmenrichtlinieumgesetzt. Den Mitgliedsstaaten ist esnicht erlaubt, bestimmte Stoffgruppenpauschal von der Abfalldefinition auszu-nehmen. So wird Bauabfall regelrecht„produziert“.

    Negative Auswirkungen in der Baupraxishat dies insbesondere bei mineralischenBaustoffen und hier vor allem bei Erd-und Gesteinsaushub (Bodenaushub). Aus-gehobener Boden ist seit dem Inkraft -treten des KrWG grundsätzlich „Abfall“.

    Es gibt nur zwei Ausnahmen (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 und 11 KrWG):

    • Böden am Ursprungsort (Böden insitu), einschließlich nicht ausgehobe-ner, kontaminierter Böden und Bau-werke, die dauerhaft mit dem Grundund Boden verbunden sind, und

    • nicht kontaminiertes Bodenmaterialund andere natürlich vorkommendeMaterialien, die bei Bauarbeiten aus-gehoben wurden, sofern sichergestelltist, dass die Materialien in ihrem na-türlichen Zustand an dem Ort, an dem sie ausgehoben wurden, für Bau-zwecke verwendet werden.

    Dadurch wurden rund 29 Mio. TonnenBodenaushub per Gesetz zu Abfall,deren ordnungsgemäße, ebenfalls vomGesetz vorgeschriebene, Verwertungoder Beseitigung (Entsorgung) kompli-ziert, teuer und baupraxisstörend ist. Bislang ist jedoch grundsätzlich für mine-

    ralische Bauabfälle Verwertung (z. B. Ver-füllung, Recycling) oder Beseitigung (De-ponierung) möglich.

    Geplantes EU-Deponierungsverbot fürverwertbare Abfälle muss mineralischeBauabfälle ausnehmen

    Obwohl die bestehenden Regelungen inihrer Umsetzung schon große Problemebereiten (vgl. unser Schwerpunktthema:„Stärkung der Kreislaufwirtschaft in derBayerischen Bauwirtschaft, Stand 2014)will Brüssel die Regelungen nun nochmalsverschärfen. Das Europäische Parlamentund der Rat wollen die EG-Abfallrahmen-richtlinie sowie die EG-Deponierichtlinieändern. Entsprechende EU-Richtlinienvor-schläge liegen vor.

    Brüssel will nun u.a. ein generelles Depo-nierungsverbot für verwertbare Abfällezum Januar 2025 durchsetzen. Einer For-derung unseres Spitzenverbandes ZDBentsprechend, hat der Zentralverbanddes Deutschen Handwerks (ZDH) in einerStellungnahme zu diesem Richtlinien-Ent-wurf darauf hingewiesen, dass trotz allerBemühungen im Bausektor immer in er-heblichem Umfang mineralische Bau- undAbbruchabfallstoffe anfallen werden, dienicht verwertbar und deshalb zu depo-nieren sind. Insofern müssen mineralischeAbfälle vom Deponierungsverbot aus -genommen und entsprechende Deponie-kapazitäten gewährleistet werden.

    Ein generelles Deponieverbot würde den bereits jetzt bestehenden Engpass im Bauabfallentsorgungsbereich weiterverschärfen. In Bayern gibt es vielfachbereits jetzt eine zu geringe Verwertungs-kapazität, um Bodenaushub und Bau-schutt (mineralische Bauabfälle) wirt-schaftlich zu entsorgen. Außerdem be-stehen für die Verwertung hohe prakti-sche und bodenschutz- sowie wasser-rechtliche Hürden. Für manche minera-lischen Bauabfälle (etwa verunreinigte

    RECHT

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 9

  • 10 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    füllungsbetriebe sind. Er muss in Bau-schutt-Deponien (Inert-Deponien derKlasse DK0) beseitigt werden.

    • Bodenaushub ist häufig belastet (Z1.1.,Z1.2 oder Z2). Für dessen Verwertunggibt es zu wenige zugelassene Verfül-lungsanlagen.

    • Output aus Bodenreinigungsanlagendarf in Bayern oftmals nicht verfülltwerden.

    Gipskartonabfälle, Mineralwolle etc.)gibt es überhaupt noch keine zugelasseneVerwertungsart. Dieser Abfall muss aufdie Deponie.

    In der Praxis wird deshalb eher mehr alsweniger Bauabfall auf Deponien besei-tigt, weil er nicht verwertet werden kann:

    • Bauschutt kann kaum noch verfülltwerden, da 80 % – 90 % der beste-henden Verfüllungsanlagen Z 0 – Ver-

    Die baugewerblichen Verbände fordern deshalb,

    dass ein geplantes EU-Deponierungsverbot für verwertbare Abfälle

    nicht für mineralische Bauabfälle gelten darf.

    natürliche Person ihre Schutzwürdigkeitals Verbraucher nicht dadurch verliert,dass sie Mitglied einer WEG wird. DieAnnahme, dass die WEG in der Regel als

    Der Bundesgerichtshof hat mit drei Urtei-len die umstrittene Frage, ob eine Woh-nungseigentümergemeinschaft (WEG) alsVerbraucher gemäß § 13 BGB anzusehenist, nunmehr bejaht. Die Wohnungseigen-tümergesellschaft ist im Interesse des Ver-braucherschutzes der in ihr zusammen-geschlossenen, nicht gewerblich handeln-den natürlichen Personen regelmäßigeinem Verbraucher gleichzustellen. Diesist immer dann der Fall, wenn der WEGwenigstens ein Verbraucher angehört undsie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweckabschließt, der weder einer gewerblichennoch einer selbständigen beruflichen Tä-tigkeit dient. Der BGH stellt klar, dass eine

    Verbraucher gemäß § 13 BGB anzusehenist, gilt nach der Ansicht des BGH auchdann, wenn die WEG durch eine gewerb-liche Hausverwaltung vertreten wird.

    BGH: Wohnungseigentümergemeinschaft ist Verbraucher

    Der Bundesgerichtshof hat die umstrittene Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher gemäß § 13 BGB anzusehen ist, bejaht. Damit sind bei Bauverträgen mit Wohnungseigentümergemeinschaften die Vorschriftenüber Verbraucherverträge anwendbar.

    RECHT

    Hinweis: Nach der Entscheidung des BGH müssen Bauunternehmen auch beiBauverträgen mit einer WEG die Vorschriften über Verbraucherverträge beachten(vgl. hierzu BLICKPUNKT BAU 6/2014, S. 8, und den diesbezüglichen Leitfadendes ZDB). Auch einer WEG kann daher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu -stehen. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Bauvertrag mit der WEGentweder außerhalb der Geschäftsräume des Bauunternehmers oder als Fern -absatzvertrag abgeschlossen wird. Dies gilt selbst dann, wenn die Wohnungs -eigentümergemeinschaft von einer Hausverwaltung bei Abschluss des Vertragesvertreten wird.

    LBB-Newsletter-ServiceBitte beachten Sie Ihren E-Mail Eingang bzw. unsere „Bau-News-letter“. In unregelmäßigen Abstän-den senden wir Ihnen aktuelle undwichtige Informationen aus den Bereichen: Baupraxis, Rechts- undSteuertipps, aktuelle Positionen derBayerischen Baugewerbeverbändezur Baupolitik und Veranstaltungs-hinweise per E-Mail.

    Quelle: fotolia

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  • 11BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    dass in Bayern die Bauverwaltung insge-samt vereinheitlicht ist und daher die Re-gelungen in einem einheitlichen VHBniedergeschrieben sind, gelten die obengenannten Änderungen neben dem Stra-ßenbau insbesondere auch für den Hoch-bau.

    In unserer Ausgabe 4/2015 von BLICK-PUNKT BAU hatten wir darüber informiert,dass das Vergabehandbuch des Bundesfür den Straßen- und Brückenbau überar-beitet wurde und den Ländern die Einfüh-rung des neuen HVA B-StB im Interesseeiner einheitlichen Handhabung empfohlenwird. Die Oberste Baubehörde des Baye-rischen Staatsministeriums des Innern hatnun erwartungsgemäß das VHB Bayernaktualisiert. Die neue Fassung (Stand Mai2015) wurde mit Wirkung zum 01. Mai2015 für die Behörden des Freistaates Bayern im Zusammenhang mit der Vergabevon Bauaufträgen des Freistaats verbind-lich eingeführt. Mit der Neuausgabe wer-den u. a. die Beschlüsse und Urteile aus deraktuellen Rechtsprechung zu Wertungskri-terien bei Nebenangeboten umgesetzt.Das bedeutet, dass Nebenangebote nichtmehr zugelassen werden dürfen, wenn derPreis das alleinige Zuschlagskriterium ist.Künftig muss mindestens ein zweites geeig-netes Wertungskriterium bestimmt sein,wenn Nebenangebote zugelassen werdensollen. Dies gilt sowohl für Vergaben imUnterschwellenbereich als auch im Ober-schwellenbereich. Aufgrund der Tatsache,

    Eine neue Gesamtausgabe des VHB Bayern ist mit der Aktualisierung nichtverbunden. Die einzelnen Änderungensind in einer „Dokumentation der Ände-rungen“ zusammengefasst, die wir imLBB-Intranet (siehe Hinweis) eingestellthaben.

    VHB Bayern – wichtige Änderungen zur Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern hat das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistun-gen (VHB Bayern) aktualisiert und als „Ausgabestand Mai 2015“ bekanntgemacht. Hiermit sind auch wichtige Änderungenzur Zulässigkeit von Nebenangeboten verbunden.

    RECHT

    laufschema und ein Berechnungsbeispielzur besseren Verständlichkeit bei.

    Auch in Bayern wurde die neue verein-heitlichte Stoffpreisgleitklausel ab VHBBayern 2008, Stand Juli 2013, für Staats-baumaßnahmen eingeführt und den Kom-munen zur Anwendung empfohlen. Damitist der Leitfaden auch für Bauverträgehilfreich, die auf Grundlage des VHBBayern geschlossen wurden.

    Der Leitfaden stellt eine hilfreiche Arbeits-anleitung für Baumaßnahmen dar, indenen die Stoffpreisgleitung für eine odermehrere Stoffarten vereinbart wurde, undunterstützt den Unternehmer bei der Ab-rechnung der betroffenen Positionen. Der Leitfaden zeigt die Neuerungen ge-genüber den bisherigen Regelungen aufund gibt praktische Hinweise von der An gebotsbearbeitung bis hin zur Bau -abrechnung. Zusätzlich tragen ein Ab-

    Hinweis:Den Leitfaden

    zur Stoffpreisgleitklausel haben wir im LBB-Intranet

    unter www.lbb-bayern.de/Mitgliederbereich/

    Bau- und Vertragsrecht zum Download eingestellt.

    Leitfaden zur Stoffpreisgleitklausel bei Bauverträgen

    Für den Bundeshochbau, den Bundeswasserstraßenbau sowie den Bundesfernstraßenbau wurde eine neue vereinheitlichteStoffpreisgleitklausel in die jeweils aktuell gültigen Fassungen der Vergabehandbücher des Bundes eingeführt. Um denUnternehmen der Bauwirtschaft eine Hilfestellung bei der Anwendung der neuen Stoffpreisgleitklausel zu geben, habendie Spitzenverbände der Bauwirtschaft (ZDB, HDB und BVMB) einen Leitfaden zur Berechnung von Mehr- oder Minder-aufwendungen herausgegeben.

    Hinweis: Die vergaberechtlich korrekte Wertung von Nebenangeboten wurdein den letzten Jahren immer mehr erschwert. Infolge dessen wurden Neben -angebote zunehmend nicht mehr zugelassen. Zuletzt hatte sich der BGH mit Beschluss vom 07.01.2014 gegen die Zulassung von Nebenangeboten im Ober-schwellenbereich ausgesprochen, wenn der Preis alleiniges Wertungskriteriumist. Hierüber hatten wir in BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 4/2014 informiert unddarauf hingewiesen, dass die Oberste Baubehörde die Übertragung der Recht-sprechung auf den Unterschwellenbereich prüft. Wir hatten gegenüber der Ver-waltung stets die Wichtigkeit von Nebenangeboten betont. Bedauerlicherweisewurden mit der nun erfolgten Aktualisierung des VHB Bayern die Folgen derBGH-Rechtsprechung auch auf den Unterschwellenbereich ausgeweitet. Wirwerden uns dafür einsetzen, dass neben dem Preis weitere sinnvolle Wertungs-kriterien erarbeitet werden, damit auch in Zukunft Nebenangebote zugelassenund gewertet werden können.

    Weitere Informationen, wie den Einführungserlass vom 21.04.2015 und die „Dokumentation der Änderungen“ finden Sie auf unserer Homepage unterwww.lbb-bayern.de/Mitgliederbereich/Bau- und Vertragsrecht

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  • fällen (Beendigung der Bauleistung vordem 15.02.2014).

    Die diesem Heft beigefügte Unternehmer-beilage Steuerpraxis 161 erörtert dieseAbtretungsproblematik bei den sog. Alt-

    Steuerschuldumkehr von Bauleistungen

    Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs wurde § 13 b UStG mit Wirkung ab1.10.2014 geändert und annähernd die frühere Rechtslage wieder hergestellt.Wenn sich Bauträger in Altfällen auf das BFH-Urteil berufen und die Umsatz-steuer vom Finanzamt zurückfordern, greift eine neue Abtretungsmöglichkeit § 27 Abs. 19 UStG, um leistenden Bauunternehmen finanzielle Risiken zu ersparen.

    STEUERN

    12 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    Lohnsteuer – Bund plant rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrages

    Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 beschlossen, den steuerlichenGrundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1. Juli 2016 anzuheben. Die Spit-zenverbände der gewerblichen Wirtschaft schlagen zur Bürokratievermeidungein Wahlrecht zur Umsetzung in der betrieblichen Entgeltabrechnung vor.

    Bei einer rückwirkenden Anhebung desGrundfreibetrags müssten die Unterneh-men alle Entgeltabrechnungen für ihreMitarbeiter in den betroffenen Zeiträu-men rückwirkend ändern. Das verursachteinen erheblichen Mehraufwand in derLohnbuchhaltung.

    Die Spitzenverbände der gewerblichenWirtschaft haben sich deshalb an dasBundesministerium der Finanzen (BMF)gewandt damit den Unternehmen zur Bü-rokratievermeidung ein Wahlrecht zurUmsetzung in der betrieblichen Entgelt-abrechnung eingeräumt werde.

    Konkret wird vorgeschlagen, den zu än-dernden Programmablaufplan so auszu-

    gestalten, dass für die Arbeitgeber einWahlrecht besteht, die steuerliche Entlas-tung der gesamten Freibetragsanhebungallein in denjenigen Monaten des Jahres2015 wirksam werden zu lassen, in denender geänderte Programmablaufplan vonden Unternehmen anzuwenden ist.

    Ist der geänderte Programmablauf z. B.ab September 2015 von den Unterneh-men für den Lohnsteuerabzug anzuwen-den, so würde die Entlastungswirkung derrückwirkenden Freibetragsanhebung inden verbleibenden Monaten Septemberbis Dezember 2015 jeweils zu einem Vier-tel „nachgeholt“. Bürokratie zu Lasten derUnternehmen würde so vermieden.

    STEUERN

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 12

  • 13BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    Die Vergabe der USt-IdNr. durch das BZSt erfolgt

    stets kostenfrei.

    in den Groß- und Universitätsstädten,aber auch auf die Flucht ins sogenannteBetongold zurückzuführen.

    Denn viele Anleger entscheiden sich mitBlick auf die Eurokrise für Immobilien alsVermögensanlage.

    Hierzu kommt, dass Baugeld so billig ist,wie schon lange nicht mehr und sichdaher mehr Menschen den Traum vom Eigenheim oder einer Eigentumswohnungerfüllen können.

    Quelle: Statistisches Bundesamt;

    Internet: http://dpaq.de/CbNnO

    Der Wohnungsbau in Deutschland ziehtweiter an. Nach 272.000 Baugeneh -migungen im Jahr 2013 gab es 2014einen weiteren Anstieg auf 285.000. Seitdem Tiefpunkt im Jahr 2008, als nur noch175.000 Wohnungen genehmigt wurden,ist die Zahl um 110.000 oder fast zweiDrittel gestiegen und hat das Niveau zuBeginn der frühen 2000er-Jahre wiedererreicht.

    Der Einbruch ab dem Jahr 2007 wird vorallem auf die Streichung der Eigenheim-zulage zurückgeführt.

    Die positive Entwicklung ist auf die ge-stiegene Wohnungsnachfrage vor allem

    Wohnungsbau legt zu

    Billiges Baugeld

    STEUERN

    Merkblatt des ZDH bietet hierzu wert-volle Hinweise.

    Die neue Fassung gibt einen Überblicküber die Voraussetzungen für die Bean-tragung des Spitzenausgleichs im sog. Regelverfahren (ab 2015). Sie berück -sichtigt die Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzverord-nung (SpaEfV) sowie das Schreiben derDeutschen Akkreditierungsstelle GmbH(DAkkS) vom 17.06.2014, mit der diese

    Der Zentralverband des DeutschenHandwerks (ZDH) hat seine Hand -reichung für Handwerksbetriebe des Produzierenden Gewerbes zur Energie-und Stromsteuerentlastung überarbei-tet.

    Größere Betriebe des ProduzierendenGewerbes, wozu auch die Betriebe desBaugewerbes zählen, können unter ge-wissen Voraussetzungen eine Entlastungvon der Stromsteuer beantragen. Das

    ZDH-Merkblatt: Energie- und Stromsteuer – Änderung beim Verfahren zum Spitzenausgleich

    349Tsd.

    2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14*

    Quelle: Statistisches Bundesamt*vorläufig

    Zum Bau genehmigte Wohnungenin Deutschland in Tausend

    Wohnungsbau legt zu

    291274

    297

    269

    241248

    183 175 178188

    228241

    272285

    10192© Globus

    chung von USt-IdNrn. angeboten wird.Das BZSt weist darauf hin, dass diese imUmlauf befindlichen Schreiben wedervom BZSt noch einer anderen amtlichenStelle stammen.

    Im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-IdNr.) wer-den amtlich aussehende Schreiben ver-sendet, in denen eine kostenpflichtige Re-gistrierung, Erfassung und Veröffentli-

    Warnung vor kostenpflichtiger Registrierung der USt-IdNr.

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt vor irreführenden Angeboten auf kostenpflichtige Registrierungen vonUSt-IdNrn.

    ergänzende Regelungen für Testierungenim Bereich der SpaEfV veröffentlichthatte.

    Das ZDH-Merkblatt – Energie und Stromsteuer –

    kann bei der Hauptgeschäftsstelle, Frau Hauer, unter

    [email protected], angefordert werden.

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 13

  • tranet-Zugang oder er legitimiert die BGdazu, einen Zugang für den Hauptunter-nehmer einzurichten. Dieser erhält danneigene Zugangsdaten, mit denen er dasExtranet nutzen kann.

    Bei Nutzung des elektronischen Ver -fahrens entfällt die Notwendigkeit, dieUnbedenklichkeitsbescheinigung im Ori-ginal aufzubewahren. Die Unbedenklich-keitsbescheinigung muss lediglich elek-tronisch gespeichert werden.

    Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbe-scheinigung kann über das Extranet derBG BAU vom Hauptunternehmer selbstelektronisch abgerufen werden. Voraus-setzung hierfür ist, dass der Nachunter-nehmer Mitglied der BG BAU ist und denHauptunternehmer zur Anforderung derqualifizierten Unbedenklichkeitsbeschei-nigung berechtigt.

    Die Berechtigung erteilt der Nachunter-nehmer entweder über seinen eigenen Ex-

    Elektronische Abfrage von Unbedenklichkeitsbescheinigungender Bau-Berufsgenossenschaft

    Wie bereits mehrfach berichtet, besteht bei der Berufsgenossenschaft der Bau-wirtschaft (BG BAU) für Hauptunternehmer die Möglichkeit, sich durch eine qua-lifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung davor zu schützen, für ausstehendeUnfallversicherungsbeiträge eines Nachunternehmers zu haften.

    TARIF- UND

    14 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    SOZI

    ALP

    OLI

    TIK

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    SOKA-BAU bietet mit der Jobbörse soauch einen sehr guten Multiplikator fürStellenbörsen regionaler Anbieter oderStellenanzeigen von Bauunternehmen.

    Die Jobbörse ist für Stellensuchende undUnternehmen, deren Stellenangebote automatisch gelistet werden, kostenfrei.Unternehmen haben zusätzlich die Mög-lichkeit, besser platzierte und individuellgestaltete Anzeigen im Unternehmensde-sign zu buchen. Insbesondere auch mitBlick auf den stärker werdenden Fach-kräftemangel ist ein überregionales Portalfür Stellen- und Ausbildungsangebote inder Bauwirtschaft für die gesamte Bran-che ein wirksames Instrument im Perso-nal-Recruiting.

    ➞ www.bau-stellen.de

    Die Stellen- und Ausbildungsplatzsucheerfolgt heute mehr und mehr über das In-ternet. Die Jobbörse beruht deshalb aufeinem speziellen Prinzip, bei dem füreinen in der Suchmaschine eingegebenBeruf alle relevanten Stellenveröffentli-chungen im Internet angezeigt werden.

    Multiplikator für regionale Stellenbörse

    Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitneh-mer profitieren: Arbeitssuchende habeneine branchenspezifische, überregionalePlattform, auf der eine sehr große Zahlaktueller Stellen zu finden ist. Anbieter ei-gener Stellenbörsen erhalten auf ihrenWebseiten durch die Bau-Jobbörse vonSOKA-BAU zusätzliche Besucher. Klicktein Interessent ein Stellenangebot aufwww.bau-stellen.de an, gelangt er immerauf die Seite des primären Anbieters.

    Jobbörse für Bauberufe

    SOKA-BAU hat seine bestehende Jobbörse weiterentwickelt und trägt damitdem stärker werdenden Wettbewerb der Branchen um Fachkräfte Rechnung.Die größte deutschlandweite Baujobbörse durchforstet mit modernster Such-technologie automatisch das Internet nach Stellen rund um den Bau.

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 14

  • 15BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    2,8 %. Unternehmen in besonderen wirt-schaftlichen Schwierigkeiten können dieseEntgelterhöhung um zwei Monate verschie-ben. Die Ausbildungsvergütungen werdenpauschal um 40,00 € monatlich erhöht.

    Darüber hinaus wird der bestehende sog.Demographiefonds aufgrund des Tarif-vertrages „Lebensarbeitszeit und Demo-graphie“ erhöht. Die Betriebe habendafür im Jahre 2016 einen Demographie-beitrag je Beschäftigten von 550,00 €jährlich und ab dem Kalenderjahr 2017in Höhe von 750,00 € jährlich zu zahlen.

    Für die ca. 550.000 Beschäftigten derchemischen Industrie ist in der drittenbundesweiten Verhandlungsrunde am 27. März 2015 ein Tarifabschluss mit derIndustriegewerkschaft Bergbau, Chemie,Energie (IG BCE) erfolgt.

    Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von17 Monaten.

    Für den ersten Monat (sog. Nullmonat)bleiben die Löhne, Gehälter und Ausbil-dungsvergütungen unverändert. Anschlie-ßend erfolgt eine Entgelterhöhung um

    Die Verwendbarkeit dieses Demographie-beitrages bleibt für alle bisherigen Ver-wendungszwecke erhalten.

    Die Gewerkschaft hatte in diesem Jahr fürdie Beschäftigten der chemischen Indus-trie Lohn- und Gehaltserhöhungen von4,8 % gefordert. Im Vorjahr waren die Ta-rifentgelte in der chemischen Industrie um3,7 % erhöht worden. Damit liegen dieTarifsteigerungen in der chemischen In-dustrie in den beiden Kalenderjahren2014 und 2015 oberhalb derjenigen imBaugewerbe.

    Tarifabschluss in der chemischen Industrie

    Die Löhne und Gehälter in der chemischen Industrie werden um 2,8 % erhöht.

    TARIF- UND SOZIALPOLITIK

    Einführung eines Mindestbeitrags zum Berufsbildungsverfahren der SOKA-BAU

    Zuletzt in BLICKPUNKT BAU, Ausgabe Februar 2015, Seite 10 hatten wir darüber berichtet, dass ab 1. April 2015 ein Min-destbeitrag in Höhe von 900 Euro pro Jahr zur Finanzierung des Berufsbildungsverfahrens der SOKA-BAU eingeführt wird.

    Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hat dazu ein Positionspapier „Warum Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren im Baugewerbe?“

    herausgegeben, das dieser Ausgabe von BLICKPUNKT BAU beiliegt.

    Mit Bremerhaven und Gelsenkirchen zäh-len sogar zwei westdeutsche Städte zuden funf Kreisen mit den höchsten Quo-ten.

    Die 50 Kreise mit den niedrigsten Quotenin ganz Deutschland liegen ausschließ-lich in Bayern und Baden-Württemberg.Alle haben Arbeitslosenquoten zwischen1,4 und 3,1 Prozent.

    Quelle: Statistische Landesämter

    2,9 Millionen Menschen in Deutschlandhatten 2014 keinen Job. Das entsprichteiner Arbeitslosenquote von 6,7 Prozent.Noch immer besteht ein deutliches Ost-West-Gefälle von 5,9 Prozent in West-deutschland und 9,8 Prozent im Osten.

    Eine Auswertung auf Ebene der 402Kreise zeigt ein etwas differenzierteresBild. Zwar liegen die Kreise mit denhöchsten Arbeitslosenquoten nach wievor in Ostdeutschland, aber auch west-deutsche Regionen, die mit hoher Arbeits-losigkeit kämpfen, werden sichtbar.

    Viele Ostdeutsche ohne Arbeit

    Ohne Job

    © Globus 10211

    MainzSaarbrücken

    Wiesbaden

    Stuttgart

    München

    Düsseldorf

    Kiel

    HannoverMagdeburg

    Hamburg

    Bremen

    Potsdam

    Berlin

    Schwerin

    12

    3 4

    5

    1

    23

    45

    ErfurtDresden

    unter 5,0 Prozent5,0 bis 6,97,0 bis 9,910,0 und höher

    Arbeitslosenquoten* im Jahr 2014 in Deutschland in Prozent

    *Anteil der Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen

    Neuburg-Schrobenhausen 2,2

    Donau-Ries 2,1

    Pfaffenhofen an der Ilm 2,1

    Erding 2,1Eichstätt 1,4 %1

    23

    45

    Die 5 Kreise mit der niedrigsten Arbeitslosen-quote

    2345

    Die 5 Kreise mit der höchsten Arbeitslosenquote

    Uckermark 15,4 %Bremerhaven 14,7Gelsenkirchen 14,7Mansfeld-Südharz 13,8Vorpommern-Greifswald 13,6

    Quelle: Statistische Landesämter

    1

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    ̈

  • WIRTSCHAFT

    16 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    WIRTSCHAFT

    investitionsförderungsfonds zwischen 30und 32 Milliarden Euro pro Jahr bewegen.

    Bisher war ein Spektrum zwischen 26,5und knapp 28 Mrd. Euro geplant. Da dasAufkommen der LKW-Maut-Ausweitun-gen 2015 gesetzlich zweckgebunden indie Fernstraße fließt und bei der Infra-strukturabgabe zumindest die politischeZusage besteht, das Aufkommen der aus-ländischen Fahrzeuge in die Fern straßen

    Mit dem Beschluss hat die Bundesregie-rung einen Rahmen für die Finanzplanungbis zum Jahr 2019 verabschiedet. Insge-samt geht das Bundesfinanzministerium(BMF) bei einem Anstieg der Einnahmenund Ausgaben von einem dauerhaft aus-geglichenen Bundeshaushalt aus.

    In diesem Zeitraum sollen sich die Ge-samtinvestitionen des Bundes einschließ-lich der Zuweisungen an den Kommunal-

    Bundeshaushalt: Bundesregierung verstärkt Investitionen

    Der geplante Bundeshaushalt 2016 und die Finanzplanung bis 2019 enthaltenzusätzlich 1,9 Mrd. Euro jährlich für Bundesfernstraßen, Lärmsanierung von Stra-ßen und Investitionen für finanzschwacher Kommunen.

    Mautgesetzgebung

    Der Bundestag hat die Gesetzentwürfe zur Einführung einer Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) und zur Ausweitung der Lkw-Maut in 2015 verabschiedet.

    Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind: • die Ausweitung der Lkw-Maut auf wei-

    tere 1.100 km Bundesstraßen mit ge -trennten Richtungsfahrbahnen ab dem01.07.2015

    • die Mautpflicht für Fahrzeuge undFahrzeugkombinationen ab 7,5 t ab01.10.2015 sowie

    • die neue Achsklasseneinteilung derLkw-Maut ab 01.10.2015.

    Gegenüber dem Gesetzentwurf (wir be-richteten im BLICKPUNKT BAU 12/2014,Seite 25) haben die Koalitionsfraktionenwährend des parlamentarischen Verfah-rens noch Änderungen vorgenommen.Diese betreffen neben Fragen der Verwal-tungsabläufe vor allem die Mautsätze fürKurzzeitvignetten.

    Die Kritik aus den Ländern, den Verbändenund der Wirtschaft fand im Übrigen keineBerücksichtigung. Kritisiert wurde vorallem, dass das Gesetz Anreize zum Ein-satz von Fahrzeugen mit wenigen Achsengibt, was bei steigenden Achslasten zueiner stärkeren Abnutzung der Straßen undzu höheren Wegekosten führen wird. Wei-ter kritisierte insbesondere das Handwerk,dass Fahrzeuge einbezogen werden, deren

    zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5 t liegt,wenn diese bei Nutzung eines Hängersdas Gewicht von 7,5 t überschreiten.

    Mit einem zusätzlichen Entschließungs -antrag der Koalitionsfraktionen wurdenallerdings Erwartungen an die Bundes -regierung zum Monitoring der Infrastruk-turabgabe, zur Ausweitung der Lkw-Mautauf Bundesstraßen sowie zum Bundesver-kehrswegeplan beschlossen. Aus diesemAntrag wird vor allem das Unbehagender Koalitionsfraktionen mit der gewähr-ten Achsklassendifferenzierung deutlich.Die Bundesregierung erhält den Arbeits-auftrag, für 2018 eine Neustrukturierungdes Mautteilsatzes „Infrastrukturkosten“vorzubereiten, der sich stärker an derAchslast orientieren soll. Außerdem for-dern die Parlamentarier von der Bundes-regierung Transparenz über die Daten-grundlage bei der Wegekostenrechnung.

    Die beiden Gesetzentwürfe werden am 8. Mai vom Bundesrat beraten. Dabei istbei der Lkw-Maut mit einer Verabschie-dung zu rechnen, bei der Infrastruktur -abgabe steht die Anrufung des Vermitt-lungsausschusses zu erwarten.

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 16

  • 17BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    WIRTSCHAFT

    85,085,186,186,587,388,187,988,991,192,393,696,099,1100,0101,6104,6106,3107,8

    ZEITRAUM INDEX (OHNE MWST.)

    2010 = 1001) in % zum Vorjahr

    JD 1997JD 1998JD 1999JD 2000JD 2001JD 2002JD 2003JD 2004JD 2005JD 2006JD 2007JD 2008JD 2009JD 2010JD 2011JD 2012JD 2013JD 2014

    – 0,10,11,20,50,90,9

    – 0,21,12,51,31,42,63,20,91,63,01,61,4

    Maschinen für die Bauwirtschaft

    Das Statistische Bundesamt hat den Erzeugerpreisindex für Baumaschinen mitgeteilt. Das Basisjahr ist das Jahr 2010(2010 = 100 %).

    ZEITRAUM INDEX (OHNE MWST.)

    2010 = 1001) in % zum Vorjahr

    2015JanuarFebruarMärz

    108,4108,4108,4

    0,80,80,8

    1) Werte nach neuer Systematik des StatistischenBundesamtes mit Basisjahr 2010 = 100

    Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

    Geschäftsklima stagniert

    Im April 2015 zeigte sich das Geschäfts-klima im Bauhauptgewerbe gegenüberdem Vormonat unverändert. Dass es nichtweiter aufwärts ging, lag sowohl an derper saldo gleichbleibenden Beurteilungder aktuellen Geschäftslage durch dieBetriebe, als auch an den per saldo un-veränderten Erwartungen für die kom-menden Monate.

    Die Erwartungen hinsichtlich der Bautä-tigkeit haben sich hingegen weiter deut-lich verbessert, Auftragsreichweite undKapazitätsauslastung sind leicht ge -stiegen.

    Quelle: ifo Institut

    Baukonjunkturmeter April 2015

    zu investieren, ist bei der Straße mit einerAnhebung des Investitionsansatzes 2016über das Niveau der bisherigen Finanz-

    planung für 2016 in Höhe von ca. 5. Mrd.Euro zu rechnen. Hinzu kommen die Son-dermittel aus dem 10-Milliarden-Pro-

    gramm (vgl. BLICKPUNKT BAU, 04/2015,Seite 12).

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 17

  • TECHNIK

    18 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    TECHNIK

    Sichtfeldnorm für Erdbaumaschinen ist nicht sicher genug

    Betreiber einer Erdbaumaschine müssen in ihrer Gefährdungsbeurteilung auchdie Sichtverhältnisse des Fahrers auf den Fahr- und Arbeitsbereich und dieRandbedingungen des Einsatzortes berücksichtigen und Schutzmaßnahmen fest-legen, die dem Stand der Technik entsprechen. Hierzu ist eine neue Empfehlungdes Fachbereichs Bauwesen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung(DGUV) zur Sicht beim Einsatz von Erdbaumaschinen und Walzen erschienen.

    Das Anfahren, Überfahren und bei Bag-gern zusätzlich das Anschwenken vonPersonen gehört zu den Hauptunfall-schwerpunkten beim Betrieb von Erd -baumaschinen. Vor diesem Hintergrundwurden mit dem Durchführungsbeschluss2015/27 der EU-Kommission vom 7. Ja-nuar 2015 die in der harmonisiertenNorm EN 474-1:2006+A4:2013 „Erd-baumaschinen – Sicherheit – Teil 1: All-gemeine Anforderungen“ beschriebenenAnforderungen an das Sichtfeld von Erd-baumaschinen als nicht ausreichend sicher beurteilt.

    Die Kommission kam auf der Grundlagevon Hinweisen aus der Koordinierungs-gruppe der europäischen Marküber -wachungsbehörden (ADCO) zu demSchluss, dass die nach dieser Norm ent-wickelten und hergestellten Maschinendem Fahrer keine ausreichende Sicht ermöglichen, um die Maschine ohne Ge-fährdung des Fahrers oder Dritter zu betreiben. Diese Maschinen erfüllen des-halb nach Auffassung der Kommissionnicht die grundlegenden Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen von An-hang I der Maschinenrichtlinie (Richtlinie2006/42/EG). Der Beschluss trat am 28. Januar 2015 in Kraft.

    Auswirkungen auf die Normung

    Es wurden fünf Punkte genannt, die ineinem ersten Schritt kurzfristig in die Nor-mung eingeführt werden sollten:

    – Direktsicht muss immer Priorität haben,

    – die Sicht im Nahfeld muss durch dieReduktion der Höhe des Messkörpersvon 1,5 m auf 1,0 m verbessert werden,

    – Sichthilfsmittel wie Kamera-Monitor-Systeme oder Spiegel müssen in Vor-wärtsrichtung angebracht sein,

    – Sichthilfsmittel dürfen nicht durch bewegliche Teile der Maschine (z. B.Baggerarm) beeinträchtigt werden,

    – Spiegel-zu-Spiegel-Systeme sind nichtzulässig.

    Auswirkungen für Käufer neuer Erdbaumaschinen

    Da nach Auffassung der EU-Kommissiondie nach der Norm gebauten Erdbauma-schinen dem Fahrer keine ausreichendeSicht ermöglichen, um die Maschine ohneGefährdung des Fahrers oder Dritter zubetreiben, muss der Hersteller seit dem28.01.2015 im Rahmen seiner Risiko -analyse auf der Basis der Maschinen-richtlinie die Sichtverhältnisse seinerMaschine überprüfen und diese so kon-struieren, dass die Maschine ohne Ge-fährdung des Fahrers oder Dritterbetrieben werden kann. Eine Möglichkeitfür ihn ist z. B., sich bereits jetzt an den 5 Punkten der ADCO zu orientieren.

    Empfehlung: Als Käufer einer neuen Erd-baumaschine sollte das Bauunternehmeneinen Nachweis darüber verlangen, wieder Durchführungsbeschluss 2015/27 derEU-Kommission vom 7. Januar 2015 vomHersteller berücksichtigt wurde.

    Auswirkungen für Betreiber von Bestandsmaschinen

    Ist die Kommission wie in diesem Fall zuder Auffassung gelangt, dass eine harmo-nisierte Norm den von ihr erfasstengrundlegenden Sicherheits- und Gesund-heitsschutzanforderungen des Anhangs Ider Maschinenrichtlinie nicht vollständigentspricht, so kann sie nach einem dies-bezüglichen Beschluss zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personenveranlassen, dass Maschinen, die nachder mangelhaften Norm entwickelt wur-

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 18

  • 19BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    TECHNIK

    die dem Stand der Technik entsprechen.Die Informationen über den EU-Beschlussgeben ihm weitere Hinweise für seine Ge-fährdungsbeurteilung. Die BG BAU alsauch das Sachgebiet Tiefbau im Fachbe-reich Bauwesen in der DGUV haben inihrer letzten Sitzung am 26.03.2015 eineEmpfehlung für die Betreiber von Erdbau-maschinen beschlossen, um den Bau -unternehmen bei dieser Gefährdungs-beurteilung eine praxisorientierte Hilfeanzubieten.

    den, bestimmten Einschränkungen unter-liegen. Von dieser Möglichkeit hat dieKommission in diesem Fall keinen Ge-brauch gemacht.

    Für den Betreiber einer Erdbaumaschineergibt sich jedoch über die Gefährdungs-beurteilung eine Verpflichtung, die Sicht-verhältnisse des Fahrers auf den Fahr-und Arbeitsbereich und die Randbedin-gungen des Einsatzortes zu berücksichti-gen und Schutzmaßnahmen festzulegen,

    Die Empfehlungen vom 26.03.2015 des Sachgebiets Tiefbau im

    Fachbereich Bauwesen der DGUV,„Sicht beim Einsatz

    von Erdbaumaschinen und Walzen“,können Sie downloaden

    unterwww.lbb-bayern.de/Mitgliederbereich/

    Bautechnik.

    2002 auf 67.000,– EUR im Jahr 2013 er-höht. Die analysierten 4.837 Bauschädenrepräsentieren eine Gesamtschadens-summe von 215 Mio. EUR und damit lediglich von 2,3 Promille des bauge-werblichen Gesamtumsatzes.

    Die Basis der vorliegenden Daten istdaher nicht repräsentativ, um daraus eineVerringerung der Bauqualität in Deutsch-land abzuleiten.

    Die aktuelle Analyse zeigt auf, dass sichdie Anzahl der Versicherungsschäden imZeitraum von 2002 bis 2013 mehr als ver-fünffacht hat.

    Im gleichen Zeitraum hat sich der bauge-werbliche Gesamtumsatz lediglich um 11Prozent auf 95,5 Milliarden Euro erhöht.

    Die durchschnittlichen Bauschadenskos-ten haben sich von 33.000,– EUR im Jahr

    Die Untersuchung zeigt jedoch für diebaugewerblichen Betriebe interessanteAnsatzpunkte zur Lokalisierung von Bau-schadenrisiken.

    Den 36-seitigen Bauschadensberichtkönnen Sie downloaden

    unter www.lbb-bayern.de/Mitgliederbereich/Bautechnik.

    Bauschadenskosten steigen überproportional

    Ein gemeinsam vom Bauherrn-Schutzbund e.V., der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure (AIAAG) und dem Institut für Bauschadensforschung e.V. (IFB) erstellter Forschungsbericht „Analyse der Entwicklung der Bau-schäden und Bauschadenkosten“ (Bauschadenbericht) basiert auf der Auswertung von 4.837 Berufshaftpflichtschäden.

    Veranstalter Forschungs- und Entwick-lungsteams von Unternehmen und Univer-sitäten, die praxistaugliche Spitzen-technik für die Bau-, Baustoff- und Berg-bauindustrie zur Marktreife bringen unddabei die Umwelt, die Ressourcen undden Menschen im Blick haben.

    Auf Initiative des ZDB sind Bewerbungenin der Kategorie „Bauverfahren/Bau-werk“ ausschließlich den Mitgliedsunter-nehmen der deutschen Bauverbändevorbehalten. Ebenfalls auf Initiative desZDB können sich in der Kategorie „For-schung“ neben Forschungsinstituten und

    Die bauma findet vom 11. bis 17. April2016 in München statt. Alle drei Jahre istsie der Innovationsmotor für die inter -nationale Bau-, Baustoff- und Bergbau-maschinenindustrie.

    Der Zentralverband des Deutschen Bau-gewerbes (ZDB), der Hauptverband derDeutschen Bauindustrie (HDB), der Bun-desverband Baustoffe, Steine Erden (BBS),der Verband Deutscher Maschinen- undAnlagenbau (VDMA) und die MesseMünchen/bauma nehmen das zum An-lass, den bauma Innovationspreis aus -zuloben. Mit dem Preis würdigen die

    Hochschulen auch forschende Unterneh-men beteiligen.

    Den 9. bauma-Innovationspreis 2010 inder Kategorie „Bauverfahren/Bauwerk“hatte ein Mitgliedsbetrieb des Bayeri-schen Baugewerbes, die Fa. Ochs Bohr-gesellschaft mbH, gewonnen.

    Einzelheiten zur Bewerbung und zur Preisverleihung finden Sie

    auf der Homepage www.bauma-innovationspreis.de.

    bauma-Innovationspreis

    Der 11. bauma Innovationspreis wird in den fünf Kategorien „Maschine“, „Komponente“, „Bauverfahren/Bauwerk“, „Forschung“ und „Design“ vergeben. Die Ausschreibung läuft vom 7. April bis 31. August 2015.

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 19

  • BERUFSBILDUNG

    20 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    BERUFSBILDUNG

    „Ausbildungs-Ass“ – Preis für besondere Leistungen in der Ausbildung

    Bereits zum 19. Mal können sich Unternehmen, Initiativen, Institutionen und Schu-len bewerben, um ein „Ausbildungs-Ass“ zu werden. Bewerbungsschluss ist der31. Juli 2015.

    Die Auszeichnung wird traditionell vonden Wirtschaftsjunioren Deutschland,den Junioren des Handwerks und derINTER Versicherungsgruppe verliehen.Medienpartner des Preises ist der „Wirt-schaftsKurier“.

    Das Bundesministerium für Wirtschaft undEnergie übernimmt 2015 erneut dieSchirmherrschaft.

    Der Preis wird in drei Kategorien verge-ben: „Industrie, Handel, Dienstleistun-gen“, „Handwerk“ und „Ausbildungs-initiativen“.

    Gesucht werden Unternehmen, die

    • sich in der Ausbildung junger Men-schen außergewöhnlich engagierenund ihre Auszubildenden überdurch-schnittlich fördern,

    • neue oder kreative Wege gehen,

    • auch Jugendlichen eine Chance geben,

    die eine besondere Förderung brau-chen,

    • besonders begabte Jugendliche inten-siv fördern.

    Darüber hinaus können sich auch Initia-tiven, Institutionen und Schulen bewerben,die

    • einen Beitrag zur Schaffung neuer Ar-beitsplätze leisten und

    • Jugendliche in besonderer Weise un-terstützen, den Weg ins Berufsleben zufinden.

    Informationen zum Ausbildungspreis „Ausbildungs-Ass“,

    die Teilnahmebdingungen und den Zugang

    zur Online-Bewerbung finden Sie im Internet

    unter www.ausbildungsass.de .

    des deutschen Handwerks in Frankfurtam Main ausgezeichnet.

    Die Bewerbungsunterlagen sind auf den Internetseiten

    des Zentralverbands des Deutschen Handwerks ZDH

    unter www.zdh.de/Bildung/Wettbewerbe/Heribert-Späth-Preis

    ins Internet eingestellt.

    Alljährlich sucht die Stiftung für Begab-tenförderung im Handwerk e. V. für dieVerleihung des „Heribert-Späth-Preises“Inhaberinnen oder Inhaber eines Hand-werksbetriebes, die noch aktiv im Berufs-leben stehen und sich im besonderenMaße für die Aus- und Weiterbildungihrer Auszubildenden einsetzen.

    Die Preisträgerin/der Preisträger wird amSamstag, 5. Dezember 2015 während derSchlussfeier des Leistungswettbewerbs

    Heribert-Späth-Preis 2015 für besondere Ausbildungsleistung

    Die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e. V. bittet bis 18. Septem-ber 2015 um Vorschläge für die Verleihung des „Heribert-Späth-Preises“.

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 20

  • 21BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    BERUFSBILDUNG

    Flüchtlinge, die nach Bayern kommen,werden zunächst in den Aufnahme -einrichtungen in München, Zirndorf undDeggendorf aufgenommen und anschlie-ßend dezentral untergebracht, verant-wortlich sind die Landkreise und diekreisfreien Städte. Nach drei Monaten isteine Beschäftigung während des Asyl -verfahrens möglich. Hierfür ist die Zu -stimmung der Arbeitsagentur (Aufnahmeeiner Beschäftigung) bzw. der Ausländer-behörde (Aufnahme einer Ausbildung) erforderlich. Die Zustimmung liegt im Er-messen der zuständigen Behörde, einRechtsanspruch besteht nicht.

    Wird der Asylantrag positiv beschiedenoder besteht Aufenthaltsrecht aus ande-ren Gründen, gestattet die Aufenthaltser-laubnis gleichzeitig die Aufnahme einerBeschäftigung. In allen anderen Fällen(Duldung) liegt die Erlaubnis zur Auf-nahme der Beschäftigung ebenfalls im Er-messen der zuständigen Behörde bis zurDurchsetzung der Ausreisepflicht.

    Beitrag zur Fachkräftesicherung?

    Für junge Asylbewerber unter 16 Jahrenbesteht grundsätzlich die allgemeineSchulpflicht. Die Kinder und Jugendlichenbesuchen in der Regel die Ü-Klassen derMittelschulen, ggf. je nach Leistungsstandbesteht die Möglichkeit eines Schulwech-sels. Im Alter zwischen 16 und 25 Jahrenbesteht - sofern keine abgeschlossene Be-rufsausbildung nachgewiesen wird bzw.eine andersartige Erfüllung der Schul-pflicht – eine Berufsschulpflicht. Da derAnteil dieser Altersgruppe unter denFlüchtlingen hoch ist, wurden ab 2013 an30 Berufsschulstandorten in Bayern sog.„BAF-Klassen“ eingerichtet. BAF steht für„berufsschulpflichtige Asylbewerber undFlüchtlinge“.

    Trotz der enormen Anstrengungen könnennicht alle berufsschulpflichtigen Flücht-linge in BAF-Klassen unterrichtet werden,in diesen Fällen wird eine Befreiung vonder Berufsschulpflicht erteilt.

    Im Jahr 2008 waren die jährlichen Asyl-antragszahlen in Deutschland auf ein Mi-nimum der vergangenen 20 Jahre von nur28.018 Personen gesunken.

    Aufgrund der zahlreichen politischen Kri-senherde, insbesondere in Afrika, Vor -derasien und Asien und den großenwirtschaftlichen Ungleichgewichten zwi-schen den EU-Ländern und einigen Bal-kanstaaten sind seitdem die jährlichenAsylantragszahlen geradezu explodiertauf 202.834 Asylanträge in 2014.

    Die bedeutendsten Herkunftsländer vonAsylantragstellern im Jahr 2014 warenSyrien mit 22,7 % aller Asylantragsteller,gefolgt von Serbien mit 9,90 %, Eritreamit 7,6 %, Afghanistan mit 5,3 % und Al-banien mit 4,5 %. Die Balkanstaaten Ko-sovo, Bosnien und Herzegowina sowieMazedonien kommen insgesamt aufeinen Anteil von 10,5 %. Der Anteil derAsylantragsteller aus den Krisenlän-dern Somalia und Irak beträgt 3,2 bzw.3,1 %.

    Von den hier aufgeführten Herkunftslän-dern gehören Bosnien und Herzegowina,Mazedonien und Serbien zu den sog. „sicheren Herkunftsländern“.

    Dies sind Staaten, bei denen aufgrundder allgemeinen politischen Verhältnissedie gesetzliche Vermutung besteht, dassdort weder politische Verfolgung nochunmenschliche oder erniedrigende Be-strafung oder Behandlung stattfinden.Diese Vermutung besteht, solange einAusländer aus einem solchen Staat nichtglaubhaft Tatsachen vorträgt, die die An-nahme begründen, dass er entgegendiese Vermutung doch verfolgt wird.

    Vor diesem Hintergrund haben Asylan-träge von Personen aus Syrien (nicht sicheres Herkunftsland) eine hohe Er-folgsquote, hingegen Asylanträge mitdem Herkunftsland Bosnien und Herze-gowina (sicheres Herkunftsland) nur ge-ringe Erfolgsaussichten.

    Da die jugendlichen Flüchtlinge in derRegel keine bzw. nur sehr geringeDeutschkenntnisse haben, mussten neueUnterrichtskonzepte für die BAF-Klassenentwickelt werden. Dabei konnte auf Erfahrungen der privat getragenenSchlaU-Schule zurückgegriffen werden.Die jugendlichen Asylbewerber undFlüchtlinge erlernen in diesen Klassen primär Deutsch mit Inhalten aus Sozial-kunde, Ethik, interkulturelles Lernen undLandeskunde. Jedoch stehen auch Ma-thematik und Praxisunterricht sowie Sportauf dem Stundenplan.

    Die Jugendlichen können auf diese Weisezwei Jahre die deutsche Sprache er -lernen, sich mit der Kultur und dem Landvertraut machen sowie sich auf die Auf-nahme einer Berufsausbildung vorberei-ten. Es besteht die Möglichkeit den„Erfolgreichen Abschluss der Mittel-schule“ (früher Hauptschul abschluss)oder ggf. weiterführende Abschlüsse zuerwerben. In der Regel wird das erste

    Neue Herausforderung für die BerufsausbildungIntegration junger Asylbewerber und Flüchtlinge

    Seit Mitte 2013 explodieren die Einwanderungszahlen von Flüchtlingen. Der Zustrom von Menschen aus aller Welt bietetneue Chancen für die Gewinnung von Fachkräften im Baugewerbe.

    Asylverfahren und Beschäftigungsmöglichkeiten

    bzw. Ausbildungsmöglichkeiten

    Asylantrag

    nach 3 Monaten:

    Beschäftigung möglich (Zustimmung Arbeitsagentur)

    Ausbildung möglich(Zustimmung Ausländerbehörde)

    Entscheidung

    Beschäftigung und Ausbildung

    durch Aufenthaltserlaubnis

    gestattet

    Beschäftigung und Ausbildung

    in Ausnahmefällen

    möglich

    An-erkennung

    Aufenthalts-recht aus anderen Gründen

    Duldung

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 21

  • 22 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    BERUFSBILDUNG

    Jahr als Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)und das zweite Jahr als Berufs inte -grationsjahr (BIJ) durchgeführt.

    Die ersten Absolventen dieser Ausbil-dungsform für junge Asylbewerber undFlüchtlinge werden sich im Sommer 2015um einen Ausbildungsplatz oder ggf. um

    eine weiterführende Schule bewerben. Er-fahrungsberichte von Berufsschullehrernaus diesen Klassen deuten darauf hin,dass die Jugendlichen auch nach Ab-schluss dieser Berufsvorbereitungs- bzw.Integrationsklassen noch zusätzliche Betreuung benötigen, um reibungslos dieAnforderungen an eine berufliche Aus -

    bildung und an die Integration in unsereGesellschaft zu bestehen. Einzelne In-nungsbetriebe, die bereits junge Flücht-linge ausbilden, berichten sehr positiv vonderen hoher Motivation.

    die Zukunft des Bauhandwerks“, gab Peteranderl den Kandidaten mit auf denWeg.

    Neben der theoretischen und praktischenAusbildung in den genannten Technikenstand auch das „Teambuilding“ als Zielganz oben. So wurde mit der Spezial-Tour „Technik“ in der Allianz Arena amSonntag, 13.02.2015, das Wir-Gefühl ge-stärkt.

    Den Startschuss zu der Fördermaßnahmegab der Sprecher der oberbayerischenBauinnungen und Vorsitzende des Baye-rischen Berufsbildungsausschusses Nor-bert Kees.

    Unter dem Motto „Die Guten noch bessermachen“ startete am 09.02.2015 in derAusbildungsstätte der Bauinnung Mün-chen ein Förderprogramm der oberbaye-rischen Bauinnungen und der StiftungBayerisches Baugewerbe für insgesamt 12 besonders motivierte und talentierteAuszubildende, die von den Innungen ge-meldet wurden.

    Der Präsident des Bayerischen Baugewer-bes Franz-Xaver Peteranderl betonte alsSchirmherr der Aktion, dass neben der In-tegration ausländischer Auszubildendenund der Förderung von Schwächerenauch gezielt die Führungskräfte der Zu-kunft geschult werden müssen. „Ihr seid

    Er forderte die Lehrlinge auf, das Opti-male aus ihrer Begabung herauszuholenund in die Tat umzusetzen.

    Das Baugewerbe biete dazu eine Viel-zahl von Aufstiegsmöglichkeiten. So steheder Weg zum Meister und damit alle er-denklichen Berufsperspektiven im Bauge-werbe offen. „Der Bau ist einer derHandwerkszweige mit den besten Per-spektiven und abwechslungsreichsten Ein-satzmöglichkeiten für motivierte undtalentierte Auszubildende“ – so Kees.

    Begabtenförderung im BaugewerbePilotprojekt Oberbayern

    Besonders begabte Auszubildende des Maurerhandwerks haben in einem 14-tägigen Trainingscamp das Erstellen vonhochwertigem Sichtmauerwerk und die Techniken des Gewölbebaus erlernt.

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 22

  • FACHGRUPPEN

    23BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    FACHGRUPPEN

    Marketing im HochbauMASSIV MEIN HAUS AUS MAUERWERK

    Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen ist Premiumpartner der InitiativePro Mauerwerk. Die Mitgliedsbetriebe der bayerischen Bauinnungen könnendie erarbeiteten Materialien wie Broschüren und Werbemittel öffentlichkeits-wirksam für ihre Zwecke einsetzen.

    Kleine und mittelständische Hochbauun-ternehmen, die ihre Marktposition verbes-sern wollen, denen es aber an Zeit oderfinanziellen Mitteln fehlt, um sich ihreWerbemittel eigenständig zu erstellen,haben die Möglichkeit Broschüren, Wer-bemittel und Streuartikel der Initiative ProMauerwerk zu nutzen. Die Broschürenkönnen ab sofort solange der Vorratreicht auch in kleinen Stückzahlen beimLBB bestellt werden.

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit beihöheren Auflagen die Broschüren mit demfirmeneigenen Logo und Kontaktdatenauf der Broschürenrückseite drucken zulassen.

    Strategie der Initiative und der Fach-gruppe Hoch- und Massivbau des Baye-rischen Baugewerbes ist es durch dieVernetzung von bundesweiten PR-Maß-nahmen in den klassischen und den neuenMedien und durch PR-Aktionen der baye-rischen Bauinnungen und Hochbauunter-nehmen in den regionalen Anzeige-blättern und Medien eine größtmöglicheAufmerksamkeit für die massive Bauweisezu erzielen. Hierüber wurde in BLICK-PUNKT BAU 07/2014 informiert.

    Folgende Broschüren stehen zur Auswahl:

    Broschüre „Massiv bauen,besser leben“

    Diese Broschüre ist bereits von der Vor-gängerinitiative Massiv mein Haus bes-tens eingeführt. Die Broschüre wurde neu

    gestaltet und ist nach wie vor bei Endver-brauchern eine beliebte Lektüre, um einenersten Überblick über die Vorteile vonMauerwerk zu erhalten.

    Die Broschüre informiert insbesondere zusubtilen Unterschieden zwischen Holz-bzw. Fertighäusern und massiv gebautenHäusern, von denen man weiß, dass siehäufig die Entscheidung zugunsten einesMassivhauses beeinflussen.

    Broschüre „Zeit für nachhaltigesBauen“

    Diese Broschüre wurde von der InitiativePro Mauerwerk neu erstellt und befasstsich insbesondere mit dem Aspekt derNachhaltigkeit der Massivbauweise.

    Es wird verdeutlicht, dass die Ökobilanzvon Häusern mit gemauerten Wändenüber ihren Lebenszyklus nur geringfügigungünstiger sind als bei Holzkonstruktio-nen. Dafür punkten massive Häuser beiKriterien wie „Ökonomische Qualität“,„Gesundheit und Wohlbefinden“ sowie„Sicherheit vor Feuer, Wind und Wetter“.

    Musterpressetexte

    Durch die Premiumpartnerschaft des LBBkönnen sämtliche Pressetexte der Initia-tive „Pro Mauerwerk“ für die Pressearbeitder Bauinnungen und deren Mitglieds -betriebe genutzt werden.

    Mit den individuellen Kontaktdaten ver -sendet, lassen sich so regionale Zeitun-

    HOCHBAU

    Massiv bauen, besser leben

    Hausbau für die Zukunft Ihrer Familie

    MEINHAUSMASSIV AUS MAUERWERK

    MEINHAUSMASSIV AUS MAUERWERK

    Zeit für nachhaltiges Bauen

    Ein- und Zweifamilienhäuser mit massivem Mauerwerk

    © fo

    tolia

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 23

  • 24 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    Die „Hinweise für die Planung und Ausführung von Alternativen Asphaltbinderschichten“ (H Al Ab)

    sind zum Preis von 11,20 EUR (7,50 EUR für Mitglieder der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen)

    erhältlich beim FGSV Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln

    Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40 [email protected], www.fgsv-verlag.

    FACHGRUPPEN

    denen einzelne Kernaussagen der Initia-tive Pro Mauerwerk aufgegriffen werden,zur Verfügung.

    Die Musterpresseerklärungen stehen denObermeistern und Innungsgeschäftsfüh-rern auf den Internetseiten des LBB unterwww.lbb-bayern.de/Musterpressetextezur Verfügung.

    gen über die Vorteile des Mauerwerks-baus informieren. Die Musterpressetextekönnen unter www.massivbau.net herun-tergeladen und frei verwendet werden.

    Musterpresseerklärungen für Obermeister

    Des Weiteren stellt der LBB den Ober-meistern Musterpresseerklärungen, in

    Ein Bestellformular für die Broschüren

    finden Sie als Beilage zu dieser BLICKPUNKT BAU Ausgabe.

    mischungsneigung des Asphaltmischgutessowie einer hohen Beständigkeit der da-raus hergestellten Asphaltbinderschichten

    In der Praxis wurde mehrfach festgestellt,dass die Asphaltbinderschichten beiWasserzutritt wasserführend/dränierendwirken können und beim Einbau zu Ent-mischungen neigen, was zu vorzeitigenSchäden führen kann. Aus diesen Grün-den wurden alternative Konzepte fürAsphaltbinder entwickelt. Die Asphaltbin-der der H Al Abi folgen weitgehend ent-weder dem Splittmastixasphalt-Prinzipoder dem Asphaltbeton-Prinzip. Die H AlABi zeigen Konzepte für Asphaltbinderauf, die sich neben einem hohen Verfor-mungswiderstand durch eine geringe Ent-

    gegenüber eindringendem Wasser aus-zeichnen.

    Hinweise für die Planung und Ausführung von Alternativen Asphaltbinderschichten (H Al Abi) der FGSV

    Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat die „Hinweise für die Planung und Ausführung von Alter -nativen Asphaltbinderschichten“ (H Al Abi) mit der Ausgabe 2015 neu herausgegeben.

    STRASSEN- UND TIEFBAU

    www.lbb-bayern.de

    Auf unserer Homepage finden Sieauch die Ausgaben von BlickpunktBau sowie unsere Tarifsammlung-online im Mitgliederbereich.

    Schauen Sie doch mal rein!

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 24

  • PERSÖNLICHES

    25BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    PERSÖNLICHES

    Ehemaliger ZDB-Präsident Arndt Frauenrath verstorben

    Arndt Frauenrath, ehemaliger Präsident des Zentralverbandes des DeutschenBaugewerbes und Ehrenvorstandsmitglied, ist am 31. März 2015 nach schwererKrankheit verstorben.

    Arndt Frauenrath (74) war von 2000 bis2006 Präsident des rund 35.000 Mit -glieder starken Bauverbandes gewesen,davor hatte er lange Zeit das Amt des Vizepräsidenten und Schatzmeisters inne.

    Frauenrath übernahm im Alter von 22Jahren, nur kurze Zeit nachdem er seinExamen als Dipl.-Ingenieur an der Staat-lichen Ingenieurschule für Bauwesen inAachen abgelegt hatte, den elterlichenStraßenbauer-Betrieb, den er zu einembreit aufgestellten mittelständischen Bau-unternehmen mit heute annähernd 400Beschäftigten ausbaute.

    Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein wür-digte die Verdienste Frauenraths um dasdeutsche Baugewerbe: „Arndt Frauenrathhat immer versucht Optimismus auszu-strahlen und positive Botschaften zu ver-mitteln. Es war ihm ein Anliegen, alsPräsident voranzugehen und den Weg indie Zukunft zu weisen und dieses in einerZeit, als die Baukrise bereits seit fünf Jah-ren andauerte. Auf dem politischen Feldforderte Frauenrath bessere Rahmen -bedingungen für die mittelständischeBauwirtschaft und Kostenentlastungen fürdie Betriebe. Seinem beharrlichen Einsatzhaben wir die Übergangsfristen im Zu-sammenhang mit der EU-Erweiterung zuverdanken. Er forderte ein Ende des ruinösen Preiswettbewerbs und setzte

    diesem einen Wettbewerb um höchste Qualität in der Ausführung entgegen. Erappellierte an die öffentliche Hand, sichihrer Verantwortung für die Infrastrukturbewusst zu sein und mehr Geld dafür indie Hand zu nehmen.“

    Frauenrath hatte sich bereits von Anfangan für seinen Berufsstand engagiert: Erwar von 1979 bis 2008 Obermeister derStraßenbauer-Innung Rurtal. Er hatte denVorsitz des Straßen- und Tiefbauverban-des Nordrhein-Westfalen von 1981 bis1987 inne. 1987 übernahm er den Vorsitzdes Straßen- und Tiefbaugewerbes imZDB und wurde gleichzeitig in den ZDB-Vorstand gewählt. Von 1994 an war er Vizepräsident des Zentralverbandes desDeutschen Baugewerbes, bevor Frauen-rath im Jahr 2000 zum Präsidenten desgrößten und ältesten Bauverbandes ge-wählt wurde. Das Amt hatte er bis zumJahr 2006 inne.

    Frauenrath wurde für sein Engagementvielfach ausgezeichnet, darunter mit demHandwerkszeichen in Gold (2005), demEhrenring des Deutschen Baugewerbes(2006) sowie dem Bundesverdienstkreuz.2008 wurde er zum Ehrenvorstandsmit-glied des ZDB gewählt.

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 25

  • 26 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

    WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

    Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Dienststelle Schweinfurt

    WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

    JEWEILS JANUAR – FEBRUAR 2014 2015 %

    Anzahl der Beschäftigten (im Monatsdurchschnitt)

    Tätige Personen im Bauhauptgewerbe 126 840 128 161 1,0

    Bruttoentgeltsumme in 1000 €

    Bruttolöhne und -gehälter 544 356 550 271 1,1

    Geleistete Arbeitsstunden in 1000

    Wohnungsbau 7 869 6 469 – 17,8

    Gewerblicher und industrieller Bau 5 391 4 762 – 11,7

    davon: Hochbau 3 379 3 073 – 9,1Tiefbau 2 012 1 688 – 16,1

    Öffentlicher und Verkehrsbau 3 297 2 827 – 14,3

    davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 291 247 – 15,1für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 788 643 – 18,4

    davon: TiefbauStraßenbau 925 706 – 23,7für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 1 293 1 231 – 4,8

    insgesamt 16 557 14 058 –15,1

    Umsatz ohne USt. in 1000 €

    Wohnungsbau 780 513 640 189 – 18,0

    Gewerblicher und industrieller Bau 634 150 605 281 – 4,6

    davon: Hochbau 447 521 462 612 3,4Tiefbau 186 629 142 669 – 23,6

    Öffentlicher und Verkehrsbau 414 510 382 413 – 7,7

    davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 28 270 26 397 – 6,6für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 102 630 114 674 11,7

    davon: TiefbauStraßenbau 102 290 77 616 – 24,1für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 181 320 163 725 – 9,7

    Baugewerblicher Umsatz 1 829 173 1 627 883 –11,0

    Die wirtschaftliche Entwicklung des Baugewerbesin Bayern im Jahr 2015 im Vergleich zum VorjahrBeschäftigte, Löhne, Gehälter, geleistete Arbeitsstunden und Umsätze in Bayern

    Blickpunkt Bau 05-2015_Layout 1 13.05.15 19:09 Seite 26

  • 27BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 5, Mai 2015

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