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2013 2014 2015 2016 2017 73,2 72,8 74,2 74,7 75,5 77,5 % 75,0 % 72,5 % 70,0 % Anteil der Kliniken an der Gesamtheit der Vorwürfe APRIL 2018 KLINIK BLICKPUNKT SEITE 1 >> www.blickpunkt-klinik.de KRANKENHAUS-NEWSLETTER DES AOK-BUNDESVERBANDES INHALT Hintergrund und Presse . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 2 >> Erwin Rüddel über Patientenrechte in der Agenda der Großen Koalition Markt und Meinung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3 >> Insolvenzen: Der Betrieb läuft oft weiter >> Ein Schweizer kauft die Paracelsus-Kliniken >> Langlieger sind kein Kostenrisiko mehr Versorgung und Service . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4 >> Flensburg plant Klinikneubau auf der Wiese >> Beratung zu Digitalisierung in Hessen >> Krankenhaus-Report 2018: Mehr Routine bei Darmkrebsoperationen ist möglich Zahlen Daten Fakten . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5 >> Etwa jedes vierte Gutachten bestätigt Behandlungsfehler mit Schäden für Patienten Behandlungsfehler Mehr Rechte für Patienten Das Risiko, beim Arzt oder im Krankenhaus falsch therapiert zu werden, ist relativ gering. Das geht aus der aktuellen Sta- tistik zu Behandlungsfehlern der Bundesärztekammer her- vor, die Anfang April veröffentlicht wurde. Wo es jedoch pas- siert, ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegeset- zes schwierig. Die Große Koalition hat deshalb angekündigt, die Patientenrechte zu stärken. Wie wichtig das Thema ist, zeigen Statistiken: Jährlich su- chen mehr als 26.000 Patienten Unterstützung bei den Kran- kenkassen oder den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, weil sie vermuten, falsch behandelt worden zu sein. Etwa 25 bis 30 Prozent der Vorwürfe werden durch die Gutachter be- stätigt. Tatsächlich sei die Zahl der Behandlungsfehler höher, sagt Dr. Max Skorning, Leiter der Stabsstelle Patientensicher- heit beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen: „Viele Patienten vereinbaren in Scha- densfällen direkt mit den Kliniken einen Ausgleich.“ Doch et- liche verzichten auch darauf, ihre Ansprüche gegen medizi- nische Einrichtungen durchzusetzen – aus Angst davor, in Beweisnot zu geraten. „Der manchmal schon schwierige Fehlernachweis alleine reicht nämlich bei weitem nicht aus“, so Skorning. Selbst bei gutachterlich bestätigten Fehlern sei es oft schwer nachzuweisen, dass diese den Schaden verur- sacht haben. Die ehemalige Patientenbeauftragte Ingrid Fischbach forderte deshalb zuletzt, die Regelungen zur Be- weislast zu ändern. Mit dem Patientenrechtegesetz wurden Rechte und Pflichten, die etablierte Rechtsprechung waren, gesetzlich festge- schrieben. Es verpflichtete die Kassen, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Ansprüchen zu unterstützen. Experten kritisieren jedoch, dass die neuen Regelungen nicht weit ge- nug gingen. So setzten sich die Normen nicht durch, weil Pflichtverletzungen seitens der Behandler nicht sanktioniert würden. Der AOK-Bundesverband fordert zudem, das Recht auf Dokumenteneinsicht auszudehnen und den Versicherten auch bei Schäden durch Arzneimittel oder Medizinprodukte die Unterstützung der Kassen zu sichern. „Hinter jeder Komplikation können schwere menschliche Schicksale stehen.“ Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, bei der Vorstellung der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik der BÄK Ein wachsender Anteil der Gutachten betrifft die stationäre Versorgung Drei Viertel aller Vorwürfe zu Behandlungsfehlern richteten sich 2017 gegen Kliniken. Nur knapp ein Viertel entfiel auf den ambulanten Sektor. Quelle: Bundesärztekammer, Grafik: AOK-BV Illustration: iStockphoto

BLICKPUNKT KLINIK KRANKENHAUS-NEWSLETTER...Bundestagsabgeordnete (CDU) folgt auf Ingrid Fischbach. Der 51-jährige Wirt - schaftswissenschaftler gehört seit 1998 dem Deutschen Bundestag

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Page 1: BLICKPUNKT KLINIK KRANKENHAUS-NEWSLETTER...Bundestagsabgeordnete (CDU) folgt auf Ingrid Fischbach. Der 51-jährige Wirt - schaftswissenschaftler gehört seit 1998 dem Deutschen Bundestag

2013 2014 2015 2016 2017

73,2 72,8

74,274,7

75,577,5 %

75,0 %

72,5 %

70,0 %

Anteil der Kliniken an der Gesamtheit der Vorwürfe

APRIL 2018

KLINIKBLICKPUNKT

SEITE 1>> www.blickpunkt-klinik.de

KRANKENHAUS-NEWSLETTER DES AOK-BUNDESVERBANDES

INHALT

Hintergrund und Presse . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 2>> Erwin Rüddel über Patientenrechte in der

Agenda der Großen Koalition

Markt und Meinung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3>> Insolvenzen: Der Betrieb läuft oft weiter >> Ein Schweizer kauft die Paracelsus-Kliniken >> Langlieger sind kein Kostenrisiko mehr

Versorgung und Service . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4>> Flensburg plant Klinikneubau auf der Wiese >> Beratung zu Digitalisierung in Hessen >> Krankenhaus-Report 2018: Mehr Routine bei

Darmkrebsoperationen ist möglich

Zahlen – Daten – Fakten . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5>> Etwa jedes vierte Gutachten bestätigt

Behandlungsfehler mit Schäden für Patienten

Behandlungsfehler

Mehr Rechte für Patienten Das Risiko, beim Arzt oder im Krankenhaus falsch therapiert zu werden, ist relativ gering. Das geht aus der aktuellen Sta-tistik zu Behandlungsfehlern der Bundesärztekammer her-vor, die Anfang April veröffentlicht wurde. Wo es jedoch pas-siert, ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegeset-zes schwierig. Die Große Koalition hat deshalb angekündigt, die Patientenrechte zu stärken.

Wie wichtig das Thema ist, zeigen Statistiken: Jährlich su-chen mehr als 26.000 Patienten Unterstützung bei den Kran-kenkassen oder den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, weil sie vermuten, falsch behandelt worden zu sein. Etwa 25 bis 30 Prozent der Vorwürfe werden durch die Gutachter be-stätigt. Tatsächlich sei die Zahl der Behandlungsfehler höher, sagt Dr. Max Skorning, Leiter der Stabsstelle Patientensicher-heit beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen: „Viele Patienten vereinbaren in Scha-densfällen direkt mit den Kliniken einen Ausgleich.“ Doch et-liche verzichten auch darauf, ihre Ansprüche gegen medizi-nische Einrichtungen durchzusetzen – aus Angst davor, in Beweisnot zu geraten. „Der manchmal schon schwierige Fehlernachweis alleine reicht nämlich bei weitem nicht aus“, so Skorning. Selbst bei gutachterlich bestätigten Fehlern sei es oft schwer nachzuweisen, dass diese den Schaden verur-sacht haben. Die ehemalige Patientenbeauftragte Ingrid Fischbach forderte deshalb zuletzt, die Regelungen zur Be-weislast zu ändern.Mit dem Patientenrechtegesetz wurden Rechte und Pflichten, die etablierte Rechtsprechung waren, gesetzlich festge-schrieben. Es verpflichtete die Kassen, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Ansprüchen zu unterstützen. Experten kritisieren jedoch, dass die neuen Regelungen nicht weit ge-nug gingen. So setzten sich die Normen nicht durch, weil Pflichtverletzungen seitens der Behandler nicht sanktioniert würden. Der AOK-Bundesverband fordert zudem, das Recht auf Dokumenteneinsicht auszudehnen und den Versicherten auch bei Schäden durch Arzneimittel oder Medizinprodukte die Unterstützung der Kassen zu sichern.

„Hinter jeder Komplikation können schwere menschliche

Schicksale stehen.“

Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, bei der Vorstellung

der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik der BÄK

Ein wachsender Anteil der Gutachten betrifft die stationäre Versorgung

Drei Viertel aller Vorwürfe zu Behandlungsfehlern richteten sich 2017 gegen Kliniken. Nur knapp ein Viertel entfiel auf den ambulanten Sektor. Quelle: Bundesärztekammer, Grafik: AOK-BV

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BLICKPUNKTAPRIL 2018

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HINTERGRUND UND PRESSE

PRESSEECHO

Neue OP-Säle im Unterallgäu Die Kreiskliniken Unterallgäu wollen bis zum Jahr 2030 knapp 50 Millionen Euro in Umbau und Sanierung der Kliniken in Ottobeuren und Mindelheim investieren. Das kommunale Unternehmen kündigte an, OP-Säle, Intensivstation und Räume für ambulante Angebote zu erneuern und den Brandschutz zu verbessern. Focus online, 10.04.2018

750 Millionen Euro für Klinikneubau in Stuttgart Das Katharinenhospital in Stuttgart wird komplett neu gebaut. Dafür hat die Stadt beschlossen, 750 Millionen Euro zu investieren, etwa 300 Millionen Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Anders als bisher geplant sollen auch die veralteten Bettenhäuser durch Neubau-ten mit Operationssälen, Intensivstationen und einem größeren Hubschrauberlandeplatz ersetzt werden. Stuttgarter Zeitung, 25.03.2018

Leipzig vor RekordinvestitionDas Klinikum St. Georg in Leipzig plant den größten Umbau seiner Geschichte im Umfang von 100 Millio-nen Euro. Geplant sind ein internistisches Zentrum und ein neues fünfstöckiges Bettenhaus mit Platz für 400 Patienten. Bisher waren die Bettenhäuser über das 21 Hektar große Krankenhausgelände verteilt. Das gesamte Investitionsprogramm ist in zehn Ab-schnitte aufgeteilt und erstreckt sich bis ins Jahr 2027.Leipziger Volkszeitung, 23.03.2018

Interview

„Wir müssen das Vertrauen schützen“ Erwin Rüddel (CDU) leitet im 19. Deutschen Bundestag den Gesundheitsausschuss. Im „Blickpunkt Klinik“ erklärt der Abgeordnete aus Rheinland-Pfalz, was die neue Regierung bei Patientenrechten plant, warum die Geschädigten den Schaden beweisen müssen und welche Fehlerkultur er sich in deutschen Kliniken wünscht.

Halten Sie es für vertretbar, dass Patienten in Kliniken nach unerprobten Methoden behandelt oder mit Medizinproduk-ten versorgt werden, deren Nutzen nicht erwiesen ist?Die Frage ist mir zu pauschal. Unsere moderne Gesund-heitsversorgung lebt von Innovationen. Dazu zählen neue Verfahren, neue Techniken und auch neue Medikamente. Der Umgang mit ihnen erfordert größte Sorgfalt, und die Sicherheit der Patienten muss immer Priorität haben. Aber wir dürfen dem medizinischen Fortschritt nicht im Wege stehen.

Patientensicherheit spielt im aktuellen Koalitionsvertrag eine eher untergeordnete Rolle. Gibt es bei dem Thema keinen Handlungsbedarf mehr?Da muss ich Ihnen widersprechen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden die Patientenrechte stärken. Dazu werden wir Vorschläge für einen Patientenent-schädigungsfonds für Schäden in Härtefällen (...) prüfen.“ Zudem haben wir weitere Maßnahmen vereinbart, die die Patientensi-cherheit erhöhen – etwa die Infektionsprä-vention, die Pflegepersonalausstattung oder die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Inwiefern sind Patienten heute besser geschützt als vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes?Das Gesetz hat das Arzt-Patienten-Verhältnis im Bürgerli-chen Gesetzbuch verankert. Dadurch sind Betroffene nicht mehr davon abhängig, ob der jeweilige Richter im Prozess mit der bisherigen Rechtsprechung vertraut ist. Zudem wurden die Informations-, Aufklärungs- und Dokumentati-onspflichten der Ärzte ausgeweitet, das erleichtert die Fest-stellung der Schuld. Und die Kassen müssen ihre Mitglie-der beim Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen.

Muss man nicht auch bei der gerichtlichen Klärung möglicher Behandlungsfehler die Kliniken stärker in die Pflicht nehmen oder sogar die Beweislast umkehren?Eine generelle Beweislastumkehr lehnen wir ab, denn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient darf nicht beschädigt werden. Eine weitergehende Reglementierung könnte für die Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten oder auch Psychotherapeuten fatale Folgen haben. Auch in diesem Zusammenhang ist der geplante Entschädigungsfonds von Bedeutung.

Was für einen Umgang mit Behandlungsfehlern wün-schen Sie sich an deutschen Kliniken?

Mehr Transparenz, ein besseres Risiko- und Be- schwerdemanagement und den weiteren Ausbau der Fehlerberichtskultur. Wer Fehler meldet, soll keine Konsequenzen fürchten müssen. Das Ziel ist vielmehr, aus Fehlern zu lernen.

Erwin Rüddel leitet den Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag; davor

war er Berichterstatter der Unionsfraktion für Pflegepolitik

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MARKT UND MEINUNG

DREI FRAGEN AN …

… Kai Helge VogelTeamleiter Gesundheit und Pflege beim

Verbraucherzentrale Bundesverband

Vorsicht bei Medizinprodukten Vor acht Jahren entdeckten französische Behör-den den Skandal um schadhafte Brustimplantate der Firma PIP. Ist so etwas heute ausgeschlossen? Hier wurde mit erheblicher krimineller Energie gehan-delt, deshalb kann etwas Vergleichbares nicht ausge-schlossen werden. Am geltenden Recht wird kritisiert, dass sich die „benannten Stellen“ aus Gebühren finanzieren und miteinander im Wettbewerb stehen. Da der Hersteller entscheidet, wo er sein Produkt zertifizie-ren lässt, ist keine einheitliche Kontrolle gewährleistet.

Sind Patienten gegen schadhafte Medizinprodukte heute ausreichend abgesichert?Die Zahl der gemeldeten Schäden ist zuletzt angestie-gen. Dies zeigt, dass bei allen Beteiligten die Sensibili-tät für die Risiken zugenommen hat. Fraglich ist, ob sich die neuen Vorschriften in der Praxis bewähren.

Enthält die neue EU-Verordnung dafür wesentliche Verbesserungen? Die Auflagen für die „benannten Stellen“ sind ver-schärft worden. Die nationalen Behörden sollen diese nach einheitlichen Regeln auswählen und überwachen. Sie sind nun insbesondere angehalten, auch unange-meldete Kontrollen durchzuführen. Das hätte beim PIP-Skandal geholfen, da der Hersteller bei regulären Kontrollen hochwertige Produkte vorgelegt hatte.

Paracelsus-Kliniken

Zuschlag für Schweizer Investor Die Schweizer Beteiligungsgesellschaft Porterhouse Group übernimmt die insolvente Klinikkette Paracelsus. Zu dem pri-vaten Träger gehören 40 Einrichtungen – Akutkrankenhäuser und Rehakliniken – an 22 Standorten. Die Holding plane, das Unternehmen „wieder auf Erfolgskurs zu bringen“, teilte der Klinikkonzern mit. Übereinstimmenden Medienberichten zu-folge gab es für die Übernahme zahlreiche Interessenten. Deutsche Klinikbetreiber wie Asklepios und Helios zählten ebenso zu den Bietern wie internationale Finanzinvestoren, etwa die US-amerikanische Carlyle-Gruppe, das britische Unternehmen Cinven und Vermögensverwaltungen wohlha-bender Familien. Nach Recherchen der Gewerkschaft Verdi stehen deutsche Gesundheitseinrichtungen seit einigen Jah-ren verstärkt im Visier internationaler Investmentgesellschaf-ten. Mit 43 Akquisitionen im Jahr 2017 habe sich die Zahlder Käufe gegenüber dem Jahr davor (24) fast verdoppelt.

Extremkostenbericht 2018

Ausgeglichene BilanzDie Fallpauschalen bilden das Leistungsgeschehen an deut-schen Kliniken immer besser ab. Patienten mit atypischen Krankheitsverläufen wirken sich inzwischen knapp positiv auf die Bilanz der Kliniken aus, das geht aus dem vierten Ex-tremkostenbericht hervor, den das Institut für das Entgeltsys-tem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht hat. Bei etwa gleichbleibender Anzahl sogenannter Kostenausreißer er-gibt sich für die Kliniken im Durchschnitt erstmals eine ge-ringfügige Kostenüberdeckung von 0,3 Millionen Euro. Für das Jahr davor errechnete das InEK bei den entsprechenden Fällen noch ein knappes Minus von 0,5 Millionen Euro. 2014 lagen die Verluste der Krankenhäuser durch Langlieger bei 5,3 Millionen Euro, 2013 sogar über 30 Millionen Euro.>> www.aok-gesundheitspartner.de

Lage der Krankenhäuser

Insolvenzen bleiben oft folgenlosKlinikinsolvenzen wirken sich in Deutschland kaum auf den Betrieb eines Krankenhauses oder die Zahl der Planbetten aus. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zur Situation der Krankenhäuser hervor. Für die Jahre 2016 und 2017 meldeten die Länder bei insgesamt knapp 2.000 Kliniken elf Krankenhausinsolvenzen. Als Grün-de wurden nicht mehr bedarfsgerechte Strukturen, sinkende Fallzahlen oder auch Missmanagement genannt. Nur drei Krankenhäuser wurden geschlossen. In sechs Fällen lief der Klinikbetrieb ohne Unterbrechung weiter, meist konnte ein neuer Träger das Haus mit gleicher Bettenanzahl weiterfüh-ren. Bei zwei Kliniken ist das Insolvenzverfahren noch offen.

Zahlungsunfähig: Für die meisten Kliniken findet sich ein neuer Träger

Von elf Kliniken, die 2016 oder 2017 in die Insolvenz gerieten, wurden nur drei geschlossen. In sechs Häusern lief der Betrieb ungestört weiter. Quelle: BT-Drucksache 19/702, Grafik: AOK-BV

BremenNiedersachsen

Baden-Württemberg

Rheinland-PfalzHessen

Nordrhein-Westfalen

Berlin

Betriebgeschlossen

Verfahrenoffen

Betriebläuft weiter

Sachsen

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BLICKPUNKTAPRIL 2018

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VERSORGUNG UND SERVICE

PERSONALIA

Brauksiepe löst Fischbach ab Dr. Ralf Brauksiepe wird neuer Patienten-beauftragter der Bundesregierung. Der Bundestagsabgeordnete (CDU) folgt auf Ingrid Fischbach. Der 51-jährige Wirt-schaftswissenschaftler gehört seit 1998

dem Deutschen Bundestag an. Seit 2009 war Brauksie-pe Parlamentarischer Staatssekretär, zunächst im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an-schließend im Verteidigungsministerium.

Marc Schreiner führt künftig die Geschäfte der BKG

Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) bekommt einen neuen Geschäfts-führer. Anfang Mai löst Marc Schreiner seinen Vorgänger Uwe Slama ab, der in diesem Jahr in den Ruhestand geht. Der

43-Jährige leitete bisher den Bereich „EU-Politik, internationale Angelegenheiten und Gesundheitswirt-schaft“ bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Igel wechselt innerhalb des GBA Dr. Christian Igel übernimmt ab Juni die Geschäftsführung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) – bisher die Aufgabe von Dr. Dorothea Bronner. Igel war dort vor allem als Leiter der Ge-

schäftsstelle des Innovationsausschusses tätig. Zuvor arbeitete er für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

trierte ein Rettungswagen mit GPS und eingebauter Kamera, der die Vitalfunktionen der Patienten schon vom Einsatzort an die angesteuerte Klinik senden kann – bisher der einzige seiner Art in Hessen. Das Kompetenzzentrum beantwortet Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit, technischen Standards und Kommunikation über Sektorengrenzen hin-weg. Das Land will damit die Digitalisierung des hessischen Gesundheitswesens vorantreiben.

Krankenhaus-Report 2018

Mehr Routine im OP-SaalDer jährlich erscheinende Krankenhaus-Report befasst sich in diesem Jahr mit bedarfsgerechter Krankenhausplanung. Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigen am Beispiel von Darmkrebsoperationen, dass die Versorgung der Patienten durch eine Zentralisierung bereits heute verbessert werden könnte. Im Jahr 2015 wurden in mehr als 1.000 deutschen Kliniken rund 44.000 Darmkrebs-OPs durchgeführt. Von allen Häusern, die diese Operation angeboten haben, führte ein Viertel den Eingriff höchstens 17 Mal durch, ein weiteres Viertel verzeichnete nur 18 bis 33 Eingriffe. Würde die Durchführung dieser Operation auf zertifizierte Zentren oder Krankenhäuser mit mindestens 50 Darmkrebsoperationen im Jahr beschränkt, blieben bun-desweit noch immer 385 Kliniken für die operative Versor-gung übrig. Damit würde sich der mittlere Anfahrtsweg für Patienten von acht auf 16 Kilometer verlängern.

TERMINE

Schleswig-Holstein

Flensburg plant ZentralklinikumIn Flensburg soll ein modernes Zentralklinikum außerhalb der Stadt entstehen. Der Neubau wird als Alternative zur Sa-nierung des Diakonissenkrankenhauses und des Malteser St. Franziskus Hospitals geplant. Beide citynah gelegenen Häuser gelten als modernisierungbedürftig und sollen durch das Zentralklinikum ersetzt werden. Über die Realisierung verhandeln zurzeit das Land Schleswig-Holstein, die Stadt Flensburg und die beiden kirchlichen Krankenhausträger. Mit dem Zentralklinikum würden mehrere Tausend Patien-tentransporte zwischen den beiden Standorten entfallen, und die gemeinsame EDV könnte Prozesse beschleunigen. Insbesondere die Ärzte der beiden Kliniken hatten sich im vergangenen Jahr für das ungewöhnliche Projekt ausge-sprochen. Offen ist derzeit die Frage der Trägerschaft.

Digitalisierung

Beratungsangebot für HessenIn Gießen wurde Mitte April das landesweite Kompetenzzen-trum für Telemedizin und E-Health eröffnet. Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) und der Fachbereich Medi-zin der Universität Gießen arbeiten dort zusammen, um di-gitale Technologien im Gesundheitswesen zu fördern und Kliniken oder Arztpraxen kostenfrei zu beraten. Wie teleme-dizinische Lösungen eingesetzt werden können, demons-

3. und 4. Mai 2018 in HannoverKlinikManagementPersonal – Der Kongress für Personalgestalter: „FachkräfteKulturMangel? Perso-nalnot als Innovationstreiber“

28. Mai 2018 in Berlin Neuerungen in der Notfallversor-gung 2018: Konferenz über die künftigen Anforderungen an Notaufnahmen (DKI)

6. bis 8. Juni 2018 in Berlin Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit. Themenschwerpunkt: Chancen der Digitalisierung

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>> Abrechnung >> Finanzierung >> Infografi ken >> Jahresabschlüsse >> Klinikstrukturen >> Markt >> Personal >> Qualität

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BLICKPUNKTAPRIL 2018

SEITE 5

Newsletter abonnieren: einfach hier klicken Newsletter abbestellen: einfach hier klickenHerausgeber: AOK-Bundesverband >> verantwortlich: Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes) >> Redaktion: KomPart Verlagsgesellscha� mbH & Co. KG, www.kompart.de >> Redakteurin: Anja Schnake >> Gra� k: Simone Voßwinkel

ZAHLEN – DATEN – FAKTEN

Zwei Wege zur Klärung

11.559 Patienten wandten sich im Jahr 2016 an die Schlichtungsstellen der Ärztekammern mit dem Anliegen, den Verdacht auf einen Behand-lungsfehler aufzuklären. Nur in 7.639 Fällen kam es zum Abschluss eines Schlichtungsverfahrens. Die Medizinischen Dienste der Krankenversiche-rung (MDKs) untersuchten im selben Zeitraum 15.094 Behandlungsverläufe im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen Standards oder Verlet-zungen der Sorgfaltspflicht. Der Anteil der Gutachten, die den Behandlungs-fehler und einen Schaden für den Patienten bestätigte, betrug bei den Schlichtungsstellen 29,4 Prozent der abgeschlossenen Verfahren (2.245 von 7.639). In Bezug auf alle Anträge waren es 19,4 Prozent (2.245 von 11.559). Die Gutachten der MDKs bestätigten in 23,6 Prozent aller Fälle einen Behandlungsfehler mit Schaden (3.564 von 15.094). Noch geringer fiel der Anteil der Behandlungsfehler aus, bei denen sich der Zusammenhang zwischen Therapie und Patien-tenschaden zeigen ließ: Die Schlichtungsstellen kommen hierbei auf eine Quote von 24,2 Prozent (1.845 Fälle) der Verfahren und 16 Prozent aller Anträge. Die MDKs bestätigten die Kausalität bei 19,5 Prozent aller Gutachten (2.938 Fälle).

Grafik: AOK-Bundesverband

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Etwa jedes vierte Gutachten bestätigt einen Behandlungsfehler mit Schaden

Anträge und Verfahren

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Schlichtungsstellen der Ärztekammern (BÄK)

Ein oder entspricht etwa 500 gutachterlichen Verfahren.

Ein entspricht etwa 500 Anträgen, bei denen kein Verfahren aufgenommen wurde.

Behandlungs-/Aufklärungs-fehler mit Schäden

Behandlungs-/Aufklärungs-fehler mit Schaden und nachgewiesener Kausalität