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1 Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann BLOCK 9 Vertiefung Kosten und Finanzierung PlanungsProzesse und BauProjektManagement 2 Hon.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Reismann Block 9

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BLOCK 9Vertiefung Kosten und Finanzierung

PlanungsProzesse und BauProjektManagement 2

Hon.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Reismann

Block 9

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Rahmen für Investitionen und BaunutzungskostenRahmens der Investitionsmittel sowie der Personal- und Sachkosten des Betriebs

Lebenszykluskosten, Life Cycle Costs LCC

Einrichten der Ausgabenrechnung, Erstellung Zahlungsplan

Einrichten der Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss und die Anlagenkonten

Prüfen und Freigeben von Rechnungen zur Zahlung

Wertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke

Ermitteln und Beantragen von Investitionsmitteln, Förderungen, Krediten

Block 9

Leistungen nach HO-PS in PPH 1 - ProjektvorbeteitungHandlungsbereich Kosten und Finanzierung

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Leistungen nach HO-PS in PPH 2 - PlanungHandlungsbereich Kosten und Finanzierung

Block 9

Überprüfen der Kostenschätzungen und -berechnungen der Objekt- und Fachplaner

Veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen

Zusammenstellen der voraussichtlichen Baunutzungskosten

Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss

Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung

Fortschreiben der Ausgabenrechnung für den Mittelabfluss (= Zahlungsplan)

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Leistungen nach HO-PS in PPH 3 – Ausführungsvorb.Handlungsbereich Kosten und Finanzierung

Block 9

Vorgabe der Soll-Werte für Vergabeeinheiten auf der Basis der aktuellen Kostenberechnung

Überprüfen der Kostenanschläge der Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen der erforderlichenAnpassungsmaßnahmen

Vorgabe der Deckungsbestätigungen für AufträgeVergleich der Soll-Werte mit den Angebotssummen. Je nach Differenz (pos. od. neg.) entsprechende Handlungsoptionen

Überprüfen der vorliegenden Angebote im Hinblick auf die vorgegebenen Kostenziele

Zusammenstellen der aktualisierten Baunutzungskosten

Fortschreiben der Mittelbewirtschaftung, der Ausgabenrechnung für den Mittelabfluss

Prüfen und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung

Fortschreiben der Kostenermittlung und -steuerung unter besonderen Anforderungen (z.B. Renditevorgaben)

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Leistungen nach HO-PS in PPH 4 - AusführungHandlungsbereich Kosten und Finanzierung

Block 9

Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele

Freigabe der Rechnungen zur Zahlung

Beurteilen der Nachtragsprüfungen

Vorgabe von Deckungsbestätigungen für Nachträge

Fortschreiben der Mittelbewirtschaftung

Fortschreiben der Ausgabenrechnung für denMittelabfluss (=Zahlungsplan)

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Leistungen nach HO-PS in PPH 5 - ProjektabschlussHandlungsbereich Kosten und Finanzierung

Block 9

Überprüfen der Kostenfeststellungen der Objekt- undFachplaner

Freigabe der Rechnungen zur Zahlung

Veranlassen der abschließenden Aktualisierung derBaunutzungskosten

Freigabe von Schlussabrechnungen sowie Mitwirken beider Freigabe von Einbehalten

Abschluss der Ausgabenrechnung für den Mittelabfluss

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Vorgabe:Fixer

(bestimmter) Mitteleinsatz

Ziel:maximales Ergebnis

Ziel:minimaler

Mitteleinsatz

Ziel:Fixes (bestimmtes)Ergebnis

Nachtrag zu Block 8Das ökonomische Prinzip

Block 9

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8Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann

Kosten und FinanzierungKaufmännische Abwicklung und Kostenverfolgung

Kostenprognose, Kostenverfolgung

Auftragsbezogene Kostenverfolgung, je Gewerk bzw. VertragKostenverfolgungsprogramme, Zusammenwirken mit Buchhaltung AGingenieurmäßige Beurteilung der Kostenentwicklung unabdingbarBerichte monatlich oder quartalsweise

Regelabläufe, Routinen für Freigabe von Rechnungen, Zahlungen, Änderungen, MKF

Diese Routinen sind im OHB oder PHB festgelegt und strikt einzuhalten. Alle erforderlichen Stellen mit einbeziehen durch

+ Unterschrift oder+ elektronische Freigabe

aber nicht zu kompliziert machen.

Block 9

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Kosten und FinanzierungKostenplanung

Kostenplanung:Die Kostenplanung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung.

Die Kostenplanung begleitet kontinuierlich alle Phasen der Baumaßnahme während der Planung und der Ausführung.

Block 9Block 9

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Kosten und Finanzierungin der Phase Planung

• Die Kosten sind nach ÖN B 1801 geplant.

• Die Kostenplanung wird laufend fortgeschrieben.

• Bei jedem wesentlichen Planungsschritt werden die Folgen auf Kosten und Termine beachtet.

• Die Baunutzungskosten (Lebenszykluskosten) werden berücksichtigt.

• Das Budget steht, die Plankosten halten.

• Die Prognose enthält entsprechende Ansätze für Risiko und Preisgleitung.

• Mittelbedarfsrechnung und Prognose für den Mittelabfluss haben die ständige Liquidität im Auge.

• Rechnungen werden sorgfältig geprüft, Zahlungen gemäß demvereinbarten Procedere freigegeben.

• Finanzierung über Eigenkapital, Fremdkapital ist gesichert.

Block 9Block 9

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Kosten und FinanzierungRisikoverteilung im Projekt

Block 3

„Untragbare Risiken überbinden macht keinen Sinn.“

Oft wird versucht, die Risiken einseitig zu verteilen.

AGs gestalten Vertragsbedingungen, unter denen der AN zusammenbricht.

Es gelingt auf Dauer nicht, Risiken jenen zu übertragen, die dafür auf Grund ihrer Firmenkonstellation (Kapital, Versicherung, Größe) nicht geeignet sind.

Jeder soll das Risiko nehmen, für das er „gebaut“ ist.

Block 9

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Die 80/20 RegelNicht im Detail verlieren, den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen

20 % des Aufwandes ergibt 80% der Lösung.20% der Positionen prüfen ergibt 80% Kostensicherheit.

Block 9

Aufwand

Lösung

Block 9

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15Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann

Die Begriffe der ÖNORM B 1801-1 (2009)

Projektphase PPH Begriff zur Methode bzw.HO-PS Kostenplanung Gliederung

Entwicklung PPH 1 Kostenziel frei wählbar, Kennwerte, m2, m3, lfm

Vorbereitung PPH 1 Kostenrahmen Baugliederung 1. Ebene

Vorentwurf PPH 2 Kostenschätzung Grobelemente

Entwurf PPH 2 Kostenberechnung Elemente

AusschreibungVergabe PPH 3 Kostenanschlag Positionen, Elemente, Anbote

Ausführung PPH 4 Kostenverfolgung Laufende Abrechnung

Abschluss PPH 5 Kostenfeststellung Positionen, Elemente, Endabrechnung

Block 9

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16Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann

Die Kostenbegriffe der DIN 276

Kostenermittlung nach DIN

Planungsstand Genauigkeit

Pla

nung

Kostenrahmen Projektidee Grobe Top down BetrachtungKennwerte für z.B. 1 Hotelbett, 1 Büroarbeitsplatz

20%Streuung

Kostenschätzung Vorentwurf Überschlägige Kostenermittlung:Entscheidungsgrundlage über die VorplanungKostenorientierungsgrößen wie Bruttorauminhalt oder Flächen

10%StreuungLt. DIN:25-30%

Kostenberechnung Entwurfsplanung Entscheidungsgrundlage der Entwurfsplanung. Nach DIN Ermittlung mindestens bis zur 2. Ebene der KostengliederungBerechnungsmethode bezieht sich auf Kostenkennwerte

7%StreuungLt. DIN:12-18%

Aus

führ

ung

Kostenanschlag AusführungsplanungVergabe

Entscheidungsgrundlage für Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe.Alle Leistungen werden im Kostenanschlag in Leistungspositionen beschrieben.

ca.5%Streuung

Kostenfeststellung Nach Fertigstellung Dient dem Nachweis der entstandenen Kosten sowie zu Vergleichen und Dokumentation

Block 9

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Um Kosten nicht nur für ein Bauprojekt als Ganzes, sondern auch für Teile davon angeben zu können, sind Messgrößen erforderlich, die einerseits eine Zuordnungder Kosten ermöglichen und andererseits die Vergleichbarkeit der Kostendaten sicherstellen.

Bezugsgrößen können alle Messeinheiten und Grundgrößen eines Projektes (mit Ausnahme der Kosten selbst) sein, die als Basis für die Kostenanalyse und das Kostenmanagement dienen können.

Hochbau: Eher einheitliche Gebäudestruktur bei allen ProjektenTiefbau: Mannigfaltige Geometrien der Baukörper, schwierig zu vereinheitlichen

Kosten und FinanzierungMethoden der Kostenermittlung

Block 9

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Als Bezugseinheiten werden grundlegend unterschieden:

• Nutzereinheiten (z.B.: Kilowattstunde für Anlagen der Energieversorgung)

• geometrische Einheiten (z.B.: lfm Tunnel, Straße, Stützmauer; m2 Brücke; m3 Straßendamm etc.)

• Leistungseinheiten (z.B.: m3 Ausbruch im Hohlraumbau; m2 Sicherungsmaßnahmen; lfm Bohrpfahl etc.)

Im Unterschied zu den geometrischen Einheiten wird ein Objekt nicht mehr als Ganzes, sondern als Teile davon betrachtet.

Die Wahl der geeigneten Bezugsgrößen für die Kostenzuweisung hängt maßgeblich von der jeweiligen Planungsstufe ab, sowie von der gewünschten Genauigkeit der Kostenaussagen.

Block 9

Methoden der KostenermittlungBezugseinheiten

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RichtwertmethodeSie entspricht der Ermittlung der Kosten auf Basis der geometrischen Bezugseinheiten. Diese Methode eignet sich besonders gut für die Kostenermittlung in frühen Projektphasen, wo noch keine detaillierten Angaben, beispielsweise Mengenangaben, bezüglich Gebäudeelementen gemacht werden können.

ElementemethodeDiese Methode ermöglicht es, typische Bestandteile eines Bauwerks isoliert zu betrachten und diese mit Kosten zu belegen. Die darin gezählten Bestandteile heißen Elemente und sollen so beschaffen sein, dass sie geometrisch oder funktional abgegrenzte und fest definierte Bauteile bzw. Gebäudeteile gleicher oder ähnlicher Konstruktion sind, die als planungsorientierte Größen je nach Planungsstand unterschiedlich fein gegliedert werden können.

Block 9

Kosten und FinanzierungMethoden der Kostenermittlung

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Leistungsverzeichnismethode

Die Methode der Kostenermittlung nach Positionen des Leistungsverzeichnisses ist die genaueste Stufe der Kostenplanung.

Da die erforderlichen Leistungen (Positionen) und die zugehörigen Mengen je Leistungseinheit des Leistungsverzeichnisses erst in einem relativ späten Planungsstadium abschätzbar sind, können Leistungspositionen in dieser Form nicht für Kostenermittlungen in früheren Planungsstadienherangezogen werden.

Block 9

Kosten und FinanzierungMethoden der Kostenermittlung

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ÖNORM B 1801-1

GrobelementeBeispiel Kostenbereich 2 (Bauwerk – Rohbau):

2 Bauwerk – Rohbau2A Allgemeine Maßnahmen2B Erdarbeiten / Baugrube2C Gründungen / Bodenkonstruktionen2D Horizontale Baukonstruktion2E vertikale Baukonstruktion2F spezielle Baukonstruktion2G Rohbau zu Bauwerk - Technik

Block 9

Methoden der Kostenermittlung, ElementenmethodeGrobelemente und Feinelemente

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Elementeunterteilen die Grobelemente in weitere, feinere Bereiche. Als Beispiel hierfür liefert das Grobelement 2B Erdarbeiten / Baugrube:

2B Erdarbeiten / Baugrube2B.01 Baugrubenherstellung2B.02 Baugrubenumschließung2B.99 Sonstiges

FeinelementeAls Feinelement ist jenes kleinste Bauwerkselement zu bezeichnen, für das noch Kosten und Mengen angegeben werden können. Sie werden in der ÖNORM B 1801-1 [1] nicht mehr angeführt.

Block 9

Methoden der Kostenermittlung, ElementenmethodeGrobelemente und Feinelemente

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KostenelementeFeinelement, Grobelement im Bahnbau

Block 9

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KostenelementeGrobelement Bahnbau

Block 9

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KostenelementeSystematik zum Straßenbau

3 FahrstreifenFahrstreifen

Lage Bestandsniveau

CQ01 CQ02

Damm Einschnitt

Fahrbahn

→ Querschnitts-Nr.

jDTV I

jDTVII

CQ03 CQ04

jDTV I

jDTVII

Betondecke Bituminöse Decke

CQ05 CQ06

jDTV I

jDTVII

CQ07 CQ08

jDTV I

jDTVII

Betondecke Bituminöse Decke

Verkehrsbelastung

CQ09 CQ10

jDTV I

jDTVII

CQ11 CQ12

jDTV I

jDTVII

Betondecke Bituminöse Decke

Block 9

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Kostenelemente TunnelbauBeispiel Kostenelement-Codierung

Block 9

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Kostenelemente TunnelbauGrobelement, charakteristischer Querschnitt

Tunnel, zwei Fahrstreifen, Längslüftung, ebene Sohle ohne Bodenplatte,nicht drückendes Wasser

charakteristischer Querschnitt Innenausbau/Ausbruch, Entwässerung,Ulmendrainage mitBergwasserhauptentwässerung

Block 9

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Kostenverfolgung und KostenprognoseAblauf

Definition einer Budgetvorgabe (Budget/Kostenziel)

Durchführung der Planungsstufen mit zugehörigen Kostenschätzungen (z.B. Kostenrahmen, Vorentwurf/Kostenschätzung und Entwurf/Kostenberechnung nach ÖNORM B1801:2009)

Ausschreibung der Leistungen mit Kostenanschlag je Gewerk

Beauftragung der Leistungen/Gewerke und Auftragsabwicklung (Auftragssumme mit Zusatzbeauftragungen und Abrechnung)

Block 9

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Kostenverfolgung und KostenprognoseKostenschätzungen

Basieren auf einem Planungsstand mit Elementen und Kostenansätzen

Haben eine Preisbasis (Kostenansätze)

Prognosegröße für Risiko (Unbekanntes/Unberücksichtigtes) erforderlich

Prognosegröße für die Valorisierung (zukünftige Kostensteigerungen) erforderlich

Haben eine Schwankungsbreite

Block 9

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Kostenverfolgung und KostenprognosePrognose Risiko

Nach ÖNORM B1801:2009: „Unwägbarkeiten und Unsicherheiten bei Planungen, Ermittlungen und Prognosen“

Projektspezifische Risikobetrachtungen erforderlich (geologisches Risiko, Auflagen, Denkmalschutz, etc.)

Einschätzung über Erfahrungswerte (Benchmark) und Berücksichtigung mit mittlerer Eintretenswahrscheinlichkeit

Block 9

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39Stand: 02/12/2009 © Achammer, Reismann

Kostenverfolgung und KostenprognosePrognose Valorisierung - Hochbau

Projektspezifische Einschätzung erforderlich, Trendextrapolation von Baupreisentwicklungen

Quelle: Statistik Austria

Block 9

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Kostenverfolgung und KostenprognoseKostenansätze

Summe Elemente x Kostenansätze+ Risiko (Unbekanntes und

Unberücksichtigtes)+ Valorisierung= Kostenprognose

R

Su(ElxKA)

V

Block 9

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Kostenverfolgung und KostenprognoseAuftragsverfolgung und -prognose

Auftragsprognose:

Auftragssumme+ Zusatzaufträge+ Mehr- oder Minderkostenforderungen bekannt

und erwartet (Prognose)+ Mengenänderungen (Prognose)+ Risiko (Unbekanntes und Unberücksichtigtes)+ Valorisierung= Auftragsprognose

R

AuSu

V

ZA

MKFb+e

Block 9

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Kostenverfolgung und KostenprognoseFortschreibung mit Rechnungslegung

Auftragssummen – Rechnungssummen = „noch abzurechnende Leistungen“Gemischtes System mit Kostenansätzen und Aufträgen

Stichtag

AuSu

ReSu

Kostenprognose

Zeit

Kos

ten

R

V

Block 9

Basis für- Risikoprognose- Valorisierung

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Kostenverfolgung und KostenprognoseGleitung und Valorisierung

ReSu(IstK)

G_verrechnet

Noch abzurechnen(mit ZA)

G_bekanntR

V

Fortschreibung der Gleitung /Valorisierung sowie des Risikos mit der Rechnungslegung(häufiger Begriff für Valorisierung: „Vorausvalorisierung“)

Block 9

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Kostenverfolgung und KostenprognoseBudget und Änderungsevidenzen

Fortschreibung des Budgets über Änderungsevidenzen

„Änderungen zu freigegebenen Projektsvorgaben“

Budget

AEVs

Block 9

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Kostenverfolgung und KostenprognoseKostengliederungssysteme

Gliederung nach ÖNORM B1801:2009 findet v.a. im Hochbau Anwendung (Kostenbereiche: 0 Grund, 1 Aufschließung, 2 Bauwerk-Rohbau, 3 Bauwerk-Technik, 4 Bauwerk-Ausbau, 5 Einrichtung, 6 Außenanlagen, 7 Planungsleistungen, 8 Nebenleistungen bis 9 Reserven)

Keine genormte Gliederung für den Verkehrsinfrastrukturbau / Tiefbau (Bsp. ÖBB: Grundeinlöse, Entwurfsplanung, bautechnische Planung, Bauausführung, Oberbau, Streckenausrüstung, Erkundungsarbeiten, Projektmanagement)

Wesentlich ist die Definition eines durchgängigen Kostengliederungssystemes und dessen Beibehaltung über alle Projektsphasen.

Block 9

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Kostenverfolgung und KostenprognoseProjektstrukturierung

Am häufigsten kommt eine physische Gliederung zum Einsatz

Beispiel Hochbau: Baubereiche, Objekte (Gebäude), Bauteile

Beispiel Tiefbau: Baulos, Objekte (zB Brücken, Tunnel), Bauteile

In der Ausführungsphase erfolgt die Strukturierung nach Aufträgen. Die Projektstruktur sollte bereits auf die auftragsorientierte Gliederung abgestimmt werden.

Block 9

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Kostenverfolgung und KostenprognoseWeitere Anforderungen

Umfängliche Vollständigkeit (Abgrenzungsdefinition)

Zeitliche Durchgängigkeit (Planungsphase – Ausführungsphase / Fertigstellung)

Einschätzung von Prognosegrößen über Erfahrungswerte (Benchmark) und Berücksichtigung mit mittlerer Eintretenswahrscheinlichkeit

Periodische Durchführung von Soll/Ist-Vergleichen mit Abweichungsanalyse

Prognose der Finanzmittelabflüsse (Zahlungsplan)

Berichtswesen

Block 9

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ProjektphasenLeistungen nach HO-PS in PPH 4 - Ausführung

MKF „Mehr- oder Minderkostenforderung“früher auch NA oder ZA„Nachtragsangebot“ oder Zusatzangebot international „Claim“

In der Regel Forderung des AN nach mehr Geld.

Aber auch Forderung des AG nach Preisreduktion im Falle von z.B. bei Leistungsminderung (Umplanung, Einsparung) bei Pauschalverträgen.

Block 9

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OFF RECORDS !!!

Kosten und FinanzierungMKF Mehr- und Minderkosten

Block 9

Dichte Wanne

Einsparen der Pos. Abdichtung

Dichtbeton

Kosten für Bewehrung

Alles weitere mündlich …

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Rechnungsläufe - Konsulentenrechnungen

Eingang der Rechnung in Buchhaltung

Projektsteuerung Konsulent, Planer, ÖBA, ...Bauherr

Prüfung der Rechnung

VorlageRechnung

Rechnungs-freigabe

Erfassung im SAP

Zahlungsanordnung

Ja

Korrektur der Rechnung

Nein

Verteilung der Rechnung

Block 9

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Rechnungsläufe - Baurechnungen

Eingang der Rechnung in Buchhaltung

Projektsteuerung ÖBABauherr

Prüfung der Rechnung7 AT

VorlageRechnung

Rechnungs-freigabe

Erfassung im SAP

Zahlungsanordnung

Ja

Korrektur der Rechnung

Verteilung der Rechnung

Totalunternehmer

Kontrolle der Rechnung

2 ATNein

Freigabe zur ZahlungJa

Nein

Block 9

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Kosten und FinanzierungProjektabschluss

Schlussabrechnung aller Gewerke, Aufträge,mit der Schlussrechnung können Abschlagsrechnungen nochmals korrigiert werden.

Spätestens jetzt werden alle offenen Forderungen, MKF, strittige Positionen ausdiskutiert und vereinbart.

Sicherheiten für die Phase Gewährleistung,Bankgarantien oder Rücklässe (z.B. 5% Rechnungseinbehalt)

Kostenfeststellung, Abschluss der Kostenverfolgung,Kennwerte für kommende Projekte, Kalkulationsgrundlage.

Block 9

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OFF RECORDS !!!

Zum Thema:Rahmen für Investitionen und BaunutzungskostenRahmen der Investitionsmittel sowie der Personal- und Sachkosten des Betriebs

Kosten und FinanzierungEhrlich währt am längsten!

Gibt es so was wie „politische Budgets“?

Echte Kostenerhöhung oder falsche Kostenschätzung?

Was kostet der Denkmalschutz?

Kann die Bahn eine Straße finanzieren?

Geschäfte zu Lasten Dritter?

Sollen Planer im Voraus das Budget des Auftraggebers wissen?

Honorierung von Experten? Geld oder Ehre?

Block 9

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Abkürzungen aus OHB

• AG Auftraggeber• AN Auftragnehmer • ATP Ausführungsterminplan • AufB Auftraggeberbesprechung • BA Buchhaltungsabteilung• BauB Baubesprechung • BauKG Baustellenkoordinations-

gesetz • BH Bauherr • BHM Bauherrnmanagement• BPK Bauprojektkommission • BPL Bauprojektleiter

= Projektmanagement• GD Generaldirektor• GP Generalplaner• GTP Generalterminplan • LKT Leiter Kompetenzteam,

Nutzerkoordination (projektspezifisch)

• NutB Nutzerbesprechung • ÖBA Örtliche Bauaufsicht • OHB Organisationshandbuch• PC Projektcontrolling • PlaB Planungsbesprechung • PM Projektmanagement • PHB Projekthandbuch• PPH Projektphase• ProB Projektbesprechung• RTP Rahmenterminplan• TKB Terminkontrollbericht• VerB Vertragsbesprechung• VS-BPK Vorsitzender

Bauprojektkommission• VTP Vertragsterminplan

Block 9

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aus OHB, Vertrags- und MehrkostenforderungsmanagementNachtragsmanagement Konsulenten

Ein Konsulent, Planer, ÖBA legt ein Zusatzangebot vor, Prüfung durch PM, allenfalls Verhandlung und Vergabevorschlag, Zustimmung Controlling erforderlich.

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Nach Prüfvermerk Zustimmung oder Ablehnung durch Controlling,bei Ablehnung zurück zur Prüfung.

Zurück auf Feld 1Mensch ärgere Dich nicht!

aus OHBNachtragsmanagement Konsulenten

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Nach Zustimmung Controlling Vergabevorschlag durch PMPrüfung mit Fallfrist 1 Woche durch BHMAuftragsschreiben durch PMInfo an Nutzerkoordination LKTBestellung über SAP, d.h.Buchhaltungsprogrammdann Beauftragung durch PM

aus OHBNachtragsmanagement Konsulenten

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Originaltext OHBFreigabelauf Zusatzangebot

Vom Auftragnehmer wird ein Zusatzangebot vorgelegt. Es ist im Original an das Projektmanagement sowie elektronisch als pdf-file an das Projektmanagement und an das Controlling zu übermitteln.

Das Projektmanagement prüft das Zusatzangebot dem Grunde und der Höhe nach. Gegebenenfalls werden unter Einbindung des Controlling Verhandlungen mit dem AN geführt.

Das PM erstellt einen Vergabevorschlag, der an das Controlling zur Kontrolle (stichprobenartig) übermittelt wird. Erteilt das Controlling die Zustimmung zur Vergabe, so wird durch das PM eine Beauftragung durchgeführt und durch den LKT erfolgt die Veranlassung der SAP-Bestellung.

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aus OHB, Vertrags- und MehrkostenforderungsmanagementBauleistungen

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Ausführende Firma legt MKF vor. Prüfung durch ÖBA, dem Grunde und der Höhe nach. Prüfbericht ÖBA.Beurteilung durch PM.Bei Zustimmung PM …

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aus OHB, Vertrags- und MehrkostenforderungsmanagementBauleistungen

Nach Zustimmung PM ggf. Verhandlung mit einigen Parteien.

Vergabevorschlag von PM, Prüfung durch Controlling,bei Zustimmung,Auftragsschreiben von PM.

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Vom ausführenden Unternehmen wird ein Zusatzangebot vorgelegt. Es ist im Original an die ÖBA sowie elektronisch an das Projektmanagement zu übermitteln.

Die ÖBA prüft das Zusatzangebot dem Grunde und der Höhe nach und führt Abstimmungen und Vorverhandlungen mit dem ausführenden Unternehmen durch. Weiters erstellt sie einen Prüfbericht, den sie an das Projektmanagement weiterleitet. Das PM beurteilt die Nachtragsprüfung und bindet ggf. den Planer ein.

Im Falle der Zustimmung durch das PM werden gegebenenfalls im Zuge der Bauvertragsbesprechungen unter Mitwirkung der ÖBA und Beisein des Controllings Verhandlungen mit dem ausführenden Unternehmen geführt.

Das PM erstellt einen Vergabevorschlag, der an das Controlling zur stichprobenartigen Kontrolle übermittelt wird. Erteilt das Controlling die Zustimmung zur Vergabe, so erfolgt eine Beauftragung durch das PM und eine Erfassung der Bestellung durch den LKT.

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Originaltext OHBFreigabelauf Zusatzangebot

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aus OHBRechnungslauf

Die Rechnungen haben als Mindestanforderung folgende formale Anforderungen zu erfüllen:– Projektbezeichung– Rechnungsnummer (z.B. 3. Teilrechung)– Absenderadresse– Bestelleradresse– Rechnungsadresse– UID – Bankverbindung

Der Rechnungslauf wird von einem Rechnungslaufzettel begleitet, auf dem die Prüfer das jeweilige Eingangs- und Prüfdatum zu vermerken haben

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aus OHBRechnungslauf Bauleistungen (1)

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aus OHBRechnungslauf Bauleistungen (2)

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aus OHBRechnungslauf Bauleistungen (3)

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Kosten und FinanzierungBestimmungen aus der ÖN B 2110

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6.3 Vergütung6.3.1 Festpreise und veränderliche Preise

6.3.1.1 Sofern aus dem Vertrag nicht erkennbar ist, ob Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind, gelten

1) Leistungen, die nach dem Vertrag innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Angebotsfrist zu beenden sind, als zu Festpreisen abgeschlossen,

2) Leistungen auch dann als zu Festpreisen abgeschlossen, wenn im Vertragkeine Leistungsfrist vereinbart ist und die Leistungen innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Angebotsfrist beendet werden,

3) alle übrigen Leistungen als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen.

Ist keine Angebotsfrist vorgesehen, beginnt die in 1) und 2) angegebene Frist mit dem Datum des Angebotes zu laufen.

Angebotsfrist: Abgabe der Anbote, d.h. angenommener Stichtag der Kalkulation

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Kosten und FinanzierungBestimmungen aus der ÖN B 2110

Block 9

6.3.3 Garantierte Angebotssumme

6.3.3.1 Bei einem Einheitspreisvertrag, der auf Grundlage eines Alternativangebotes gemäß ÖNORM A 2050 bzw. BVergG 2006 abgeschlossen wurde, gilt – wenn nicht anders vereinbart – für die davon betroffenen Leistungen eine garantierte Angebotssumme als vereinbart.

6.3.3.2 Die garantierte Angebotssumme ist auf Grundlage der Mengen und Preise des Vertrages zu berechnen. Eine Überschreitung dieser garantierten Angebotssumme wegen Mengenänderungen ist ausgeschlossen.Dabei ist es unerheblich, wie sich die Mengen einzelner Positionen verändern. Ist jedoch der bei der Abrechnung sich ergebende Gesamtpreis niedriger als der garantierte, ist nur der niedrigere zu vergüten.

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Kosten und FinanzierungBestimmungen aus der ÖN B 2110

Block 9

7.4.5 Nachteilsabgeltung

Erwächst dem AN, bei Unterschreitung der Auftragssumme um mehr als 5 %,durch Minderung oder Entfall von Teilen einer Leistung ein Nachteil, der nicht durch neue Einheitspreise oder durch andere Entgelte abgedeckt ist, hat der AGdiesen Nachteil abzugelten.

Dieser Nachteil kann einvernehmlich durch Vergütung des kalkulierten Anteils der Geschäftsgemeinkosten an den entfallenen Leistungen abgegolten werden.

Die Kosten von projektbezogenen erbrachten Vorleistungen, die nicht anderweitig zu verwerten sind, sind jedenfalls (unabhängig von der 5%-Grenze) abzugelten.

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Kosten und FinanzierungBestimmungen aus der ÖN B 2110

Block 9

7.5 Außerhalb des Leistungsumfangs erbrachte Leistungen

7.5.1 Leistungen, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind und durch eine Störung der Leistungserbringung erforderlich werden, dürfen nach Erkennbarkeit, ausgenommen bei Gefahr im Verzug, ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht aus- oder fortgeführt werden.

Davon ausgenommen gilt, dass der AN nach Erkennen einer Störung der Leistungserbringung jedenfalls die mit dem AG einvernehmlich vor Ort als technisch erforderlich bestimmte Leistung zu erbringen hat.

Der AG hat seine Entscheidung rechtzeitig bekannt zu geben. Trifft der AG keine Entscheidung, haftet er für die Folgen seiner Unterlassung.

Der AN hat bei Wegfall der Störung der Leistungserbringung die Ausführung der Leistung ohne besondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen.

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Kosten und FinanzierungBestimmungen aus der ÖN B 2110

Block 9

7.5 Außerhalb des Leistungsumfangs erbrachte Leistungen

7.5.2 Alle Leistungen, die der AN ohne Auftrag oder unter eigenmächtigerAbweichung vom Vertrag ausgeführt hat, werden nur dann vergütet, wenn der AG sie nachträglich anerkennt.

Ist dies nicht der Fall, sind diese Leistungen vom AN auf Verlangen des AG innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, widrigenfalls dies auf Kosten des AN geschehen kann.

7.5.3 Waren Leistungen zur Erreichung des Leistungszieles oder aus Gründen der Schadensminderung notwendig und konnte die Zustimmung des AG wegen Gefahr im Verzug nicht rechtzeitig eingeholt werden, ist dem AG hiervon ehestens Mitteilung zu machen.

Der AG hat solche Leistungen anzuerkennen und zu vergüten.